1864 / 232 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wegen ab dänischer Transitgebühr 1 Thlr. 14 Sgr. für die einfache Depesche. Berlin, den 1. Oktober 1864.

Königliche Telegraphen = Direction. C h a uv i n.

Mini erium der geisilichen, Underricbts- mxd st Niedizinal-Angcécg3czxk;echen.

Dem Oberlehrer am Berlinischen (Hynxngfium zum_ grauey Kloster, Dr. M. Sengebusch, ist das Pradtkat *Profestor- bet- gelegt worden.

Am G mnafium in Insterburg ist die Beförderung des ordent- lichen Lehrerys Dr. S chwarzlos e zum Oberlehrer genehxmgt worden

Kriegs - Nkinisterium. Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 23. September 1 1864 -- betreffend die Abänderung einiger Be- ;

stimmungen über die Versorgung der Jäger im '; Königlichen Forstdienst. ][ 1 ;

Auf den Mir gehaltenen Vortrag gxnehmige Jef), daß dxe Yus- sicht auf Forstbersorgung den Reserve-Jdgern vom Jahre 1866 ad schon nach einer zwölfjährigen Dienstzett “zuerkanxn'x werden' darf, hinsichtlich der Feldwebel und Oberjägxr bet den ;zager-Batmkldnen * bleibt es jedoch bei der bisherigen Besttmmung, wonachdedAnsprych auf Forftversorgung von denselben durch Nye rzxun'jfcyahrstgc qktwe Militairdienstzeit, in welcher aber mindestens cme 101xf1ahr1geDte11ft- zeit als Oberjäger enthalten sein muß, erworben rdrrd. _ _ *

Behufs des allmäligen Ueberganges )| von ]eyt gv W 1866 die zur Anerkennung der Reserve-Jäger btsl)er edforderltche Dtenftzett von 15 Jahren alljährlich um ein Jahr zu verrmgexn. .

Auch soll die Ausficht auf Jorstvcxsdrgu11§ kunft1g nur Per- sonen, welche das 35. Lebensjahr noch mehr zuruckgelegt haben, zu- erkannt werden und erlöschen, wenn die Expectanten nqch Yochxdctcm 40. Lebensjahre weder auf einer etatsmäßigen Stelle 1111 Joxftdxenstd angesiellt, noch als Königliche Forfthülfsauxsehcr __rmt nnndeftens 1,80 Thlr. jährlicher Besoldung dauernd „beschafttgt Und.

Um die gegenwärtig bestehende Ueberfüllung der Forßversorgungs- Liste künftig zu vermeiden, ist die Anzahl der zum Dtenst auf Er- werbung unbeschränkter Forftanftellungs - Berechttgung zuzulaffenden

Jäger angemessen zu beschränken. Denjenigcn gelernten Jägern, welche in diese Klasse nicht aufgenommen

werden können, soll, in- sofern fie den Dienftverpflichtungen jener fich ebenfalls txnterzxehen, nach zehnjähriger Dienstzeit ein beschränkter ForftvcrsorgungO-Anspruch zugestanden werden. _, .

Mit diesem Anspruch ist die Befugmß dcs Waffengebrauchs,d1e Glaubwürdigkeit vor Gericht und das Rechk der Versorgung auf solchen Königlichen und Kommunal-Forftstellen verbunden, zu deyen geeignete Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungs-Schems mcht vorhanden sind. "

Die in Meiner Ordre vom 5. November “1857, fur dxn, Fall nicht erlangter Jorftversorgung in Ausficht “gestellte EntFchadtgung durch Bewilligung des Civilversorgungs-Schems nach zuruckgelegtem 45. Lebensjahre kann auf solche Jäger mcht ausgedehnt werden, welche schon nach 12 Jahren zur Anerkennung zum Jorstversorgungs- Schein gelangen, diesen lehteren ist vielmehr, wenn bei Ablauf des 40. Lebensjahres die ihnen zuerkannte ForstversorgungZ-Berechtxgung erlischt, der beschränkte Jorsiversorgungs-Ansprch) zu gewahren, dessen Dauer an ein bestimmtes Alter nicht gebunden) .'st' Dagegen wird das Recht auf Entschädigung durch den. Ctvtlversorgungs- Schein allen denjenigen eingeräumt, welche, 1864 und 1865 nach vierzehn- und resp. dreizehnjähriger Dienstzeit den Forstversorgungs- Schein empfangen werden. , _. '

ch beauftrage das Kriegs-Ministermm hternach das Weitere

311 verfügen. Potsdam, den 23. September 1864.

(gez.) Wilhelm.

(gegengez.) v. R o on.

Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und dabei Folgendes bestimmt: . 1) Die Prüfung derjenigen Forst - Lehrlinge, welche die Ab-

ficht haben, auf Forstversorgung zu dienen, wird zu Folge

getroffenen Uedereinkommens mit dem Königlichen Finanz-

Ministerium erst nach Aufnahme derselben in die Jäger-Ba-

Hinsichtlich Beschaffung der Prü-

taiÜone abgehalten werden. . . fungswkale wird das Militair - Oekonomw -Departement dte

erforderlichc Anweisung ertheilen.

Die bisherige Klasse „4. des Jäger- Corps zerfälit künftig in ' *

zwei Abtheilungen, welche beide aus gelernten Jägern be-

eben: |, Die Klasse 111, alle diejenigen Jäger in fich faffend, welche zum Dienst auf Erwerbung unbeschränkter Forstvcrsor- gungsberechtigung zugelassen werden nnd deShalb zu emcr zwölfjährigen Dienstzeit fich verpflichten.

Dic Kaffe 142, welche durch eine »Terpflichtung auf zehn- jährige Dienstzeit einen beschränkten Ansprnch auf Fdrfiversor- gung, mit dcm

Oberjägcrn befördert und

3) Diejenigen gelernten Jäger, Welche nicht den Klassen .»41 und ? angehören, so wie alle nicht gelernten Jäger, gehören znr Re- servc-Klaffe 8.

4) Die Anmeldung . bei der Königlichen .Hof-Kammer zur künftigen .Anfteklung M1 Jorstdienst ist von den Jeldjvebclu und Oder1ägcrn,_'"soowte von solchen Jägern, welche vor Ablauf einer zwölmghrrgen Dienstzeit zum m1beschränkten Forstvcrsorgrmgs-Schetn cm- erkannt worden sind, spätestens binnen 12 Monaten vom Ansftcllungs =Datum desselben ab 311 bewirken, widrigenfaüs die Qldscßung von der Jorstvcrsorgungs-Lifie erfolgt._

Dagégcn [)abcn diejenigen Reserve= Jäger der Klasse «4.1, welche erst mit Ablauf einer zwölfjährigen Dicnßzeit dcn FWT“ versorgungsschein zu erwarten haben, 12:16 Anmeldung bemts im Laufe ihres achten Dienstjahrcs zu bewirkßn. Nur gegen den Nachweis dieser Anmeldung und den, daß eine in Folge derselben ihnen angetragene dauernde Beschäftigung [zei der Königlicßen Forstverwaltung mit mindestens 10 Thlr. monat- lichechsoldung nicht abgelehnt worden ist, erfolgt die An- erkennung zum Forstvcrsorgungsschein. Individuen, Welche dic vorstéhend gestellten Bcdingnngen rmerfüllt [offen, oder wegen Vergehungen aus dem Königlichen Jorstdicnft cntlaffdn und gegen die Zeit der Anerkennung zur Forstvcrsorgung m demselben nicht wieder aufgenommen worden fijzd, erhalten nur den beschränkten, für die Reserve- Klaffe 43 bestimmten Forstvcrsdrgungs . Schein. Mangel an ehrlicdcndcr Gcfinmmg, sd günstigung weg.

5) Mit dem beschränkten versehen werden:

fällt auch diese Bc-

mäßigen Stelle im Forstdienst angeftcljt, liche ForsthülfSaufseher mit mindestens

Forstversorgungs-Liste gelöscht werden müssen.

verpflichtet find, versorgungsschein eingebüßt haben. , (:) Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungs-SMms oder

Dienstzeit, welche auf tigung resp. die AUZficht, leisten.

darauf bereits vor Erlaß des gegenwärtigen Reglements zu- gestanden worden ist. 6) Die Bewilligung

hörden durch diesen Umtausch lichen Dienst erwarten.

voÜendeten zwölften Dienstjahre.

“An das Kriegs-Minifterium.

_ stellt find, können, insofern ihre Einziehung erfolgt,

die Befugnis; des Waffcngcbrauchs und die Glaubwürdigkeit vor Gcricßt verbunden find, erwirbt. Letztere Klasse wird in die Forstvcrsdrgungs-Liste nicht aufgenommen; es können jedoch besonders qualifizirtc Jäger dieser Klasse zu nach neunjährigcr aktiver Dienstzeit zum unbeschränkten ForstVcrsdrgtxngs-Schcin anerkannt werden.

bei einer der Königlichen Regierungen oder

„Bekunden jene Vergehungen eincn

F0rftvers0rgung§schein können ferner

3) Inhaber des unbeschränktcn F0rüversorgung§schcins, Welche

mit dem Vollendetcn 40. Lebensjahre weder auf einer etats- noch als König- 1d0 Thlr. jährlicher Besoldung dauernd beschäftigt find, und deshalb in der

b) Inhaber des unbeschränkten F0rstversorg1mg§scheines, jvexche zur Anmeldung im ersten Jahre nach Empfang des Schems LFZ; dieselbe unterlassen und deLhalb den Jorst-

Reservejäger der Klasse 4“ von mindestens zehnjähriger dic unbeschränkte anftcllungsberech- auf dieselbe freiwillig Verzicht

Aus dem Vorangeschickten ist schon erfichtlich, daß der be- schränkte Forstversorgungsschein zugleich in die Stelle des bis- herigen bedingten tritt: es soll der leßtere jedoch in solchen Fällen noch ausgefertigt werden, für welche der Anspruch“

des Civil-Versorgungsscheins statt des Joxst- versorgungsscheines kann auch künftig für den Fall. beim Kriegs-Minifterium in Antrag gebracht Werden, daß dte Be- einen Vortheil für den König-

7) Der Uebertritt der Oberjäger und Jäger aller Klassen axis der Reserve zum zweiten Aufgebot der Landwehr erfolgt mtt dem

Oberjäger, welche bereits vor Ablauf dieser Zeit definitiv ange-é von den König-

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lichen Regierungen zwar reklamirt werden, die Entscheidung hierüber hat jedoch “die Inspection der Jäger und Schüßen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu treffen. Berlin, den 28. September 1864. Kriegs Ministerium. von Roon.

Personal - Ucränd crungen.

[. In der Armee. Offiziere, Portepee=Fähnriche :c.

.4. Ernennungen, Beförderungen und Vcrseßungen. Den 14. September.

Ncumann, Oberst 31551160 der 7. Art, Brig. und Mitglied der Art. Prüfungs-Konnnisfion, zum Vorsteher der Versuchs-Kommiss. der Art. Prü- fungs-Kommis. ernannt. Meißner, überzähl.Major von der 8. Art. Brig. u. kommand. als Adjutant bei der Gen. Jnsp. der Art., unter Stellung 313 511116 der gen. Brig, zum etatsmäßigcn Mitgliede der Art. Prüfungs- Kommisfion ernannt. Stumpff- Hauptm. 3 la suite der 3. Art. Brig. und Mitglied der Art. Prüfungs-Konnnission, untcr Einrangirung in die 3. Art. Brig, als Adjutant zur (Hen. Jnsp. der Art. kommandirt. Hoff- mann, Hauptm. von der 4. Art. Brig. und kommandirt als Asfistent bei der Art. Prüfungs-Kommisfion, untcr Stellung ?; 1:1 suite der 4. Art. Brig, zum etatsm. Mitglieds der Art. Prüfungs-Kommisfion ernannt. Braun ]. Hauptm. und Batik. Chef von der (Harde-Art. Brig, unter Beförderung zum Maj. und Verseßung in die 7. Art. Brig, zum Art. Offiz. vom Play in Saarlouis. Gr. v. Waldersee, Hauptm. von der Garde-Art. Brig, zum Comp. resp. Batik. Chef ernannt. Rückheim, v. Tauschnih, Port. Fähnrs. von ders. Brig, zu außeretatsm. Sec. Lis. befördert. Hildebrandt, Pr. Lt. von der 2. Art. Brig, zum Hauptm, Kameké, Sec. Lt. von ders. Brig, zum Pr. Lt. befördert. v. Wangen- heim, Pr. Lt. von der 4. Art. Brig, znm Haupk:11„ B artcls, Sec. Lt. von ders. Brig, zum Pr. Lt., Uhde, Port. Fähnr. von ders. Brig, zum außeretatsm. Sec. Lt. befördert. Röckncr, Major von der 7. Art. Brig. und Art. Offiz. vom Play in Saarlouis, als Abtlckeil.Co1mndr. in die 3. Art. Brig. verscßt. v. Friederici-Steinmann, Pr Lt. von der7. Art. Brig, unter Beförderung znm Hauptmann, in die (Harde-Art. Brig. vcrseßt. Dienemann, Sec. Lt. von der 7. Art. Brig„ Holßhcy, Sec. Lt. von der 8. Art. Brig, zu Pr. Lis. befördert. v. Graberg, Barche- wiy, Lüdemann, v. Poncet, v. Fabricius-Tengnagel, von Saldern-Ahlimb, v. (Henßkow, Tramniy, außeretats1n.Sec.Lts. von der Garde-Artiljcrie-Vrigade, Stoltcrforth, Eckardt, Oehl- mann, Kunik- leßterer unter Verseßung zur 6. Artillerie - Brigade, Stein, Michaelis, Fischer, Pulkowski, außeretatsmäßigc Sec. Lis. von der 1. Art. Brig., v. Franßois, Mißlaff,Ockel, Weißenborn, Schultze, v. Kleist, Preiß, außcrctatsm. Sce.Lts. von der2.Art.Brig., Eilert, Wygnanki, Langerhannß, Pauls, (Hem- berg, Stern, v. Seebach, außeretatsm. Sec. Lts. von der 4. Art. Brig, Otto, Schütte - Hoymann, außeretatsmäßige Seconde-Licutenants von der 5. Artillerie - Brigade, v. Reppert, Gericke, Höhne, Pochhammer, außeretatsmäßige Sec. Lts. von der 6. Art. Brig, Lungerßhausen, v. Heydweilscr, Clawiter, Karwiese, Thiel, Pieper, Wagener, Locbbexke, Bötticher, Gillmeister, Baldo- nius, v. (Harssen, Fischer, Strasser, v. Coll, Lauer, Wester- mann, außeretatsm. Sec. Lts. von der 8. Art. Brig, zu Art. Offiz.

ernannt. Den 15. September.

v, Lewißki, Major und Chef der Provinzial-Jnvaliden-Comp. für Ost- und Westpreußen, eine der beiden im Jnvalidenhause bei Berlin vakan- ten Comp. Chefs-Stellen verliehen. v. Diezelski, Pr. L. mit dem Char. als Hauptm. vom Jnvalidenhause zu Stolp, unter Verse ung zur Provin- zial-Jnvaliden-Comp. für Ost- und Westpreußen, mit der Führung derselben

beauftragt. Den 20. September.

Bertram, Pr. Lt. vom 4. Thür. Jnf. Regt. Nr. 72, von dem Ver- hältniß als Asfistent bei dem Kadettenhause in Potsdam entbunden und unter Stellung 3 ]a suite des Regis, zum Militairlehrer bei dems. Kadet- tenhause ernannt. v. Flotow, Pr. Lt. vom 1. Weftpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, von dem Kommapdo als Erzieher bei dem Kadettenhause in Pots- dam entbunden und zugleich zur,Dienftlei|ung als Asfistent bei demselben Kadettenhause kommandirt. v. Ranßau, Pr. Lt. vom 1. Garde-Regt. J. F., Emmerich, Sec. Lt. vom Pommerschen Füs. Regiment Nr. 34, v. Manstein, Sec. Lt. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, Beeliß, Sec.-Lt. vom Leib-(Hren. Regt. (1. Brandenb.) Nr. 8, zum 1. Oktober e. von ihrem Kommando zur Dienstleistung, ersterer als Comp. Führer, bei der Unteroff. Schule in Potsdam, entbunden. Gr. v. Schlieffen, Pr. Lt. vom 1. Garde-Regt. zu Fuß, v. Clausewiß, Sec. Lt. vom 1 Oder- schlefischen Ons. Regt. Nr. 22, Walther, Sec. Lt. vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 1, v. Schroeder, Sec. Lt. vom 2. Magdeburg. Inf. Regt., Nx. 27, zum 1. Oktober 0. zur Dienstleistung, ersterer als Comp. Fühker, her der Unteroff. Schule in Potsdam kommandirt. Bliesener, Hauptm. 3 ]a suite der 3. Ing. Jnsp. und Lehrer an der Kriegsschule in Engers, unter Entbindung von diesem Verhältniß in die 3. Ingenieur - Inspection, *Cbeva1ier, Pr. Lt. von der 3. Ingenieur - Inspection , unter Stellung 3 13 Zum: dieser Inspection, als Lehrer zur Kriegsschule in Engers verseyt. Hutter, Hauptm. k ]a suite der 2. Ing. Jnsp. und Lehrer an der Krie s-

ddm Dienst-Verhäliniß dci dem Gardc-Pion. Vak., vorläufig zur Dienst- leistung als Lehrer bei der Kriegsschule in Erfurt, kommandirt. ' Den 27. September.

v. Voxgts - Rbeß, Major vom Gcneralskabe der 3. Div., zum großen Generalstabc, v. Ouistorp, Major vom großen Generalstabe, zum Gene- ralstabe der 3. Div. verfaßt.

Bei der Landwehr. Den 14. September.

“S_chterhorn, Vice-Feldw. vom 1. Bat. (Stendal) 1. Magdeb. Re ts. Nr. 26, Kaul,_Vtce-Jeldw. vom 2. Bat. (Torgau) 2. Thür. Regts. NuZL, zu Sec. Lis. bet der Art. 1. Ausg. befördert.

13. Abschiedsbewilligungen :c.

(„ Den14,September.

,Zrhr. v. Sto ckmar , Sec. Lt. von der Garde-Art. Brig, ausgeschieden .und zu den beurlaubten Offiz. der Art. 1. Ausg. des 2. Bats. (Magdeb.) 2. „Garde-Landw; Regis. übergetreten. Eggert, Hauptm. von der 1. Art. Brig, 11111 Pen]. ynd seiner biSHcrigcn Uniform der Abschied bewilligt. Rohlwes, Sec. Lt. von der 3. Art. Brig, ausgeschieden und zu den be- urlaubtdn Offizieren der Art. 1. Aufg. des 1. Bats. (Spandau) 3. Bran- denburgischcn Landw. Regis. Nr. 20 übergetreten. Grunwald, Pr. Lt. von der 5. Akt. Brig, unter „dem gescßlichen Vorbehalt entlassen.

Den 23. September. "

" v. Krcchdach, Major a. D. und Militair-Referent bei der Abtheilung fur das Invaltdenwenn im Kriegs-Ministerium, die ihm einstweilen über- tragenex Geschafte'des zweiten vortragcnden Raths definitiv übernommen. v. Blucher, Ma)]or a. D., früher Hauptm. und Comp. Chef im Brandenb. Jnf. Regt. Nr.„64, zur _Zeit zur Dienstleisiung im Kriegs-Ministerium herangezogen," m11 den (He1chäften eines dritten vortragenden Raths bei der Abtheilung fur das Jnvalidenwesen im Kriegs-Ministerium beauftragt.

Beamte der Militair - Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

* „_ . Den 5. September.

K u rowsk1_, Lazareth-Jnsp. in Jülich, nach Luxemburg versetzt. Korth, Kaserzw-n-Jnsp. m Koblenz, mit Wahrnehmung der Lazareth-Jnsp. Stelle m Jultcl), Prüfer, Lazareth-Jnsp. in Koblenz, mit Wahrnehmung einer Kaserncn-Jnsp. Stelle daselbst beauftragt.

Den 7. September. . Dcsay, Kascrnen-Jnsp., zum Rendanten des Jnvalidenhauses zu Ber- lin crnaxmt. Hoefig, Kasernen-Jnsp. in Königsberg i./Pr., nach Stettin Falk, Kasernen-Jnsp. in Stettin, nach Berlin versetzt.

_ Den18,Septcmber.

kL-ehder, Zahlm. AsPirant vom Füs. Bat. des 4. Rhein. Inf. Regis. Nr. 30, JW" Zahlm. 1. Klasse bei diesem Vak., Raake, Zahlm. Aspirant v-om Rhem. Kür. Regt. Nr. 8, zum Zahlm. 1. Klasse beim 2. Bat. des „Hohenzokl. Füs. Regts. Nr. 40 ernannt.

Den 21. September. Menger, Überzäbliger Jntendantur-Nsseffor, bonds. zum 1. Armee- Corps verseyt. 11. Rn der Marine. Offiziere xc. .4. Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen. Den 16. September.

1). Ramin, Hauptm. vom Scc-Bataikl., zum Comp. Chef ernannt. Freund, Sec. Lt. von dems. Vak., zum Pr. Lt. befördert. Butterlin, Frhr. v. Schleiniß, Krause, Raßeburg, Gr. v. Waldersee, Beyer, Frhr. v. Retbniß, Lts. zur. See, zu Capitain-Ltß, (Hoefer, Hollmann, Heusner, v. Treuenfcld, Matthesen, Unter-Lts. zur See, zu Lts. zur See befördert. v. Blanc, Pr. Lt. 21 la suite des 2. Pomm. Gren. Regts. (Colberg) Nr. 9 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Marine, unter Belassung in diesem Kommando zum Hauptm. 5 1:1 suite des Regis. befördert.

8. Abschiedsbewilligungen. Dcn16.September. Hoffmann, Auxiliar-Offiz., der Abschied bewilligt.

„Nichtamtliches.

Preußcn. Potsdam, 1. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Kronprinz pürschte gestern früh im Königlichen Wildpark und empfing dann den Jnspectcur der Jäger und Schüßen, Oberst Grafen zu Dohna.

Breslau , 29. September. Heute wurde die General - Synode der evangelisch-lutherischen Kirche in Preußen hierselbst eröffnet und durch feierlichen Gottesdienst und gemeinschaft- liches Abendmahl eingeleitet. Die „Wichtigkeit dieser Synode, schreibt die »Prov.-Ztg. f. Schl.-, liegt darin, daß ein Streit, der seit vier Jahren zwischen den Geistlichen der lutherischen Kirche wegen des Kirchenregiments entstanden ist, beigelegt werden soll. Von Laien werden zugegen sein: aus Pommern Herr von Thadden - Trieglaff und Graf Wartensleben, aus Breslau Herr Professor Huschke und [)1'. Brachmann, außerdem auch noch Professor Münchmayer.

Erfurt , 28. September. Heute gegen Mitta rückten die zu den Herbstübungen abwesend gewesenen Truppenthei e der Garnison hier wieder ein. -- Die vom Magistrat aufgestellte und vorgelegte Gemeinde-Wählerlifte Weist 2855 Wahlberechtigte nach, wovon auf die

schule in Erfurt, vorläufig zur Dienstleistung bei der 2. JnJ. Jn p., Weber, Prem. Lt. von der 1. Jpgen. Inspection, unter Entbin ung von

1. Wahlabtheilung 70, auf die 2. 493 und auf die 3. 2192 kommen.