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2) Geburtsort und Alter nach ah_r und Tag der Gebur1, xm zweifelhaften Falle ist der Tau chem zu erfordern,. even]. -lsk an- zugeben, woselbft "die Taufe erfolgt :|, namentlich bet Personen bis zum 27. Lebensjahre. ' ' , . ,
3) Ob" der zu Uniersiüßende verhexrathet :| oder mcht, event. Wie vtcle Kinder er hat und wie alt dieselben find. _ ,
4) Namen, Stand, Vermögensq „Erwer'bsyerhaltmsse und Wohnort (Kreis, Provinz) der ali711c11te1tton§pfitchttgen.Vexwandtcn (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Gesäkaster), fo'wte dte Jxststcllung der sonst etwa zur Unterstüßung naher Verpflichteten (D1e11stherrschaft, Stiftung u. s. w.)._ „_ _ . ' . .
5) Wenn dex Arme mmdeqahrtg tft, oder nn Falle der Großxährxg- keit noch dem elterlichen Hülfsdomiztle folgt, ob sein Vater oder resp. seine Mutter (conf. §§ 20, 21 und 22 des Armengeseßeö) irgendwo Ortsangehörigkeitsrcchte erlangten, oder zu den Land- armen gehören, nn Jane der noch bestehenden Vormundschaft :| der Name, Stand und Wohnort des Vormundes, so wie das vor- mundschastliche Gericht anzugeben. . „
6) Wenn der Arme großjährig und sem Unterstußunngwhnfiß nach seinen eigenen persönlichen Verhältnissen zu exnutteln „1; wo, n)te lange und in welchen Verhältnissen er nach erlangtcr Großjahrtg- keit während der leßten sechs Jahre scjnen Wohnsixz oder Aufent- halt gehabt, namentlich auch, ob er emen e1gcx1en 'Haysstand gc- habt, und wann, bei wem und in welcher Welse cr setnc Nieder- lassung nach §. 8 des Geschoß über die Aufnahme neuanziehender Personen vom 31, Dezember 1842 gemeldet, und ob er schon eme Unterfiüßung erhalten hat. '
7) Bei Wittwen und geschiedenen Ehefrauen 1ft derjenige Armen- verband “festzustellen, welchem die Fürsorge für der) Ehemann resp. bei dessen Ableben oder zu der Zeit, wo das Ehe1cheidungserkennto nis; rechtskräftig geworden, obgelegen haben würde, wenn nicht die bisherige Verpflichtung durch dreijährige Abwesenheit erloschen oder für einen anderen Armenverband neu entstanden sein sollte (c0nf'. §§. 18 und 19 des Armengeseßes vom 31. Dezember 1842).
8) Hinfichts der in der Ehe lebenden Frauen ist derjenige Armen- verband festzustellen, Welcher zur Fürsorge für den Ehemann ver- pflichtet ist. Wenn eine Ehefrau, um fich selbstständig zu er- nähren, vor ihrer Verarmung besagter Weise, getrennt von ihrem Manne, an einem Orte gelebt hat, so ist der etwa nach Z. 1 des Armcngefelzes vom 31. Dezember 1842 verpflicötete Unterstühungs- ivohnfiy derselben zu ermitteln (conk. §. 17 1510.)
9) In ällen der §§. 13 u. 23 des Armengescßcs vom 31. Dezem- ber 1 42 ist insbesondere zu ermitteln, wann die Entlassung der Militairpersonen aus dem Militairdienste resp. der Tod derselben im Dienste stattgefunden hat.
10) In Krankheitsfällen ist durch ärztliche Untersuchung sofort festzu- stellen, an welcher Krankheit der Hülfesuchende leidet, ob er durch- aus lazarethbedürfiig, oder ob die Kur außerhalb des Lazarcths eben so gut und vielleicht biUiger bewirkt werden kann.
11) Bei (Heseljen und Dienstboten, ob und bei welchem Meister oder ,
bei welcher Dicnstherrschafk sie zuleyt in Arbeit gcßanden resp. ; armen, der ihnen gewährten Unterstüßungen und der Pflege-Eltcrn del oder Dienstverhältnisses stattgefunden, ob die Entlaffung aus : solchem nur der Krankheit wegen erfolgt, und wie viel Zeit seit-
gedient haben, ob die Erkrankung bereits während des Arbeits-
dem verstossen ist.
12) Ueberall, wo nach Vorstehendem die Zeitverhältniffe von entschei- dendem Einflusse find, ist darauf zu halten, daß nicht die bloße Dauer der Zeiträume, sondern jederzeit ihr Anfang und Endpunkt so bcstimmi als möglich angegeben wird.
13) Hinfichts der Nothwendigkeit der Unterstüßung ist zu ermitteln, ob der Untersüßungsuchende etwa selbst Vermögensobjekte befiyt oder zu erwarten hat; fernxr, ob der Arme nach dem über seine Er- werbsfähigkeit zu extrahirenden Atteste eines kompetenten Arztes zu allen Arbeiten unfähig ist, oder welche Art derselben er noch zu leisten vermag. Zugleich ist im leßteren Falle die bisherige Ernährungsweise des Armen und der erweisuche Grund der Ver“ mögenslofigkeit und Erwerbsunfähigkeit zu erforschen.
14) Hinfichts der Höhe und Art der Unterstüßung hat der Kreis-Land- rath den ihm erforderlich erscheinenden Betrag bestimmt vorzu- schlagen und zu begründen, auch zu erörtern, ob Gründe vorhan- den find, von dem den Landarmenverbänden nach §. 15 des Armengeseyes vom 31. Dezember 1842 zustehenden Rechte Ge- brauch zu machen, d. h, den Armen demjenigen örtlichen Armen- verbande, in dessen Bezirk fich derselbe befindet, zur Verpflegung zu überweisen, oder nach §. 16 1513“. den Landarmen im Land- armcnhause zu Tapiau unterzubringen. Jm ersteren Falle ist zu- gleich der Betrag der zu gewährenden Entschädigung in Vorschlag zu bringen.
11. Dße von Seiten der Kreisarmen-Kommisfion und zunächst von dem Dtsirikts-Kommissarius anzustellendePrüfung ist dagegen hauptsächlich darauf zu richten:
1) ojb die aufgenommenen Verhandlungen die nach der Eigenthüm- ljchteit'jedes Falles und den oben angedeuteten Beziehungen er- forderlxchen Ermittelungen vollständig enthalten und die nöthigen Bescheinigungen und Beweismittel beigefügt find. * , „ Fmden fich dabei Mängel, oder ergiebt die persönliche Kcnntniß- , nahme von der Person und den Verhältnissen des zu Unterstüßenden, welcher fich dre Disirikts-Kommissarien in jedem Falle zu unterziehen haben u'nd qhnx xxvxlche keine Unterstühun gerechtfertigt ist, Zweifel egen dte Rzchttgkeet derjenigen in den erhandlungen enthaltenden ngabetz, dre auf dte Etztscheidung von Einfluß sein würden, ,so ist die Erganzung und Aufklarung bei dem Kreis -Landrathe zu bean- ragen. ' Ist hierzu aber keine Veranlassung, so ist sorgfältig zu erwägen: 2) ob die aus den vorliegenden Ermittelungen hergeleiteten Folge-
rungen und die Anträ e des Kreis-Landrathes gerechtfertigt, od
eineoModificaiion bedurftig find. Zierbei ift hauptsäch1jchde§ Augenmerk darauf zu richten, ob die erpflichtung“ des LandarmeT, Verbandes feststeht, oder auf einen örtlichen Armenverband “zurück“ zugehen ist," ferner, ob und in welchem Maße die Nothwéndjxg e„ einer Unterstützung anzuerkennen, in Welcher Art, in welchem "14
trage und von welchem Zeitpunkte dieselbe zu gewähren ist, c'
Es find hierbei insbesondere auch die Fälle ins Auge zu fassen, in denen dem §. 35 des Gese es vom 31. Dezember 1842 gemäß der Landarmen- verband wegen der cigerung désjenigen, welcher aus einem privatrechtlichen Verhältnisse zur Verpflegung des Armen verpflichtet ist, die Fürsoége für denselben übernehmen muß, und demnächst in Erwägung zu ziehen, ob die dem Landarmenverbande vorbehaltene §Bersolgun eines derartigen An- spruches im prozessualischcn Wege oder nach Artike? 6, 13-15 des Armen- Ergänzungsgcseßes vom 21. Mai 1855 (Gesey-Samml. S. 313 ff.) Llusficht auf Erfolg verspricht.
Beschlüsse der KreLisFermenkommission.
Nach dem Resultate diescr Erörterungen, worüber der betreffende Distrikts. Kommissarius, falls er in dcr SiYung anwesend ist, event. der Kreis-Land. rail) den Vortrag hält, giebt die Kreis-Armenkommisfion ihre bestimmteEr. klärung über die im I'. 9 Nr. 2 bezeichneten Fragen nach der einfachen Stimmenmehrheit ab. Der Beschluß wird niedergeschriebcn und mit den Verhandlungen dem Kreis-Landrathe zur weiteren Veranlassungzurückgegebén
Controle über die Verwendung der bewilligten ' Untersiüßungen. 11
Außer diesen auf Bewilligung von Unterftüyungen bezüglichen Obliegen- heiten haben die Kreisarmcn=Koum1isfionen auch die Verwendung der'ge. währtcn Unterstützungen zu übernehmen, und die Distriktskommiffarieu zu diesem Zwecke die in ihrem Bezirke befindlichen Landarmen fortdauernd im Auge zu behalten und gelegentlich von ihren Verhältnissen und ihrer Lebens- weise Kenntniß zu nehmen, so wie der Kreisarmen-Kommisfion am Schluse jedes Jahres hkerübcc Bericht zu erstatten. '
Sollten hierbei Mißbräuche wahrgenommen werden und fich nament- lich die Fortdauer der Untersiüyung ganz oder theilweise nicht mehr als nothwendig erweisen, so ist dem Kreis-Landrathe zur wciferenVeranlaffung davon sofort Mittheilung zu machen. e'*11sbcsondcre haben sich die Distrikts- Kommisarien auch angelegen sein zu la11e11, für die dem Land-Axmcnfonds anheimgefallencn Kinder geeignete Pftegcr zu ermitteln und darüber zu wachen, daß die letzteren dcn übernonnnenen Pflichten in geistiger und leib- licher Hinfichi gewissenhaft genügen, ihnen den Schul- und Religionsunter- richt angedeihen (affen, und se überhaupt auf eine Weise erziehen, damit fie im vorgerückten Alter im Stande find, fich auf eine ehrliche Art selbst zu ernähren und nicht auf dieDauer dem Landarmenverbandezur Lastfallcn.
Nachweis der vorhandenen Landarmen durch den Kreis-Landrath. Z. 12. Um die Difiriktskonnniffarien und die Kreisarmcn- Kommissionen in den Stand zu setzen, dieser wichtigen Aufgabe (§. 11) zu genügen, sollen ihnen namentliche Nachweisungen der in jedem Bezirke vorhandenen Land-
untergcbrachtcn Kinder Seitens der Kreis-Landräthe mitgetheilt Werden. VerfahrenLHTiZProzessen.
Bei Prozessen, über deren LlnsiZengÜng der Kreistag zu cnischeidcn hat,
* vertritt die Kreis-Armen-Konnnisfion dcn Landarmenverband des Kreises.
Landarmenpflcge hinsichts ?Zr kurbedürftigen Kranken.
„„Hinsichts der Kur kranker LanWrme'n bleibt es der Bcschlußnahmc des Krexstages vorbehalten, 111 welcher Weise dieselbe auszuführen ist.
WTiniss-cräxxxn für Ho::dxl, Grivekbe mxd öffentliche ArberTén.
Das 41. Stück der (Hescysammlung, Welches heute ausgegeben wird, enthält unter : Nr. 5957. das Reglement über die Einrichtung des Landarmen- und Korrigendenwescns in Ostpreußen. Vom 26. Sep- , tember 1864, und unter » 5958. den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Oktober 1864, bc- treffend dic Abänderung des J. 6 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846 (Geseh-Sammlnng für 18461 S. 435). ' Berlin, den 29. Oktober 1864. Debits-Comtoir der Geseßsammlung.
Finanz - Ministerium.
_ Bei der heute fortgescßtcn Ziehung der 4. Klasse 130. König“ ltcher Klassen-Lotterie fielen 3 Gewinne zu 5000 Thlr. auf Nr. 23,879. 36,139 und 53,291.
5 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 20,856. 50,153. 63,013- 68,535 und 82,542. ,
41 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 352. 2226, 2460. 249?)- 7132._ 12 560. 13,309. 13,934. 14,428. 16,621. 19,006. 22,583- 23,333. 37,393, 27,596. 27,377. 34,943. 37,599. 40,033. 41,558-
2961
302. 42,331. 44,408. 48,991. 51,162. 53,978. 55,827. 55,993. 56,420. 58,840. 59,118. 62,631. 62,753. 63,143. 71,894. 74,963. 75,605. 79,138. 80,699. 83,947 und 84,104.
44 Gewinne zu 500 “Thlr. auf Nr. 2009. 2432. 3207. 3916. 5943. 8490. 9636. 10,524.14,490. 15,006. 16,704. 20,661. 27,400. 28,184. 28,705. 32,416. 37,757. 38,159. 40,314. 41,427. 46,601. 48,472. 50,406. 53,518. 57,221. 58,031. 62,144. 64,521, 64,762. 66,382. 70,753. 71,438. 73-255--74-509- 75,402. 76,524._80,851. 81,901. 82,455. 83,703. 85,010. 88,292. 92,606 und 93,183.
81 Gewinne u 200 Thlr. auf Nr. 494. 2569. 3119. 4795. 5716. 9553. 10,5 5. 11,832. 15,879. 15,935. 17,612. 19,870, 20,070. 20,418. 22,709. 23,046. 23,476. 24,526.“ 25,013. 28,884. 28,981. 32,018. 32,573. 32,873. 33,108. 34,187. 34,195. 35,681. 35,686. 35,692. 36,171. 36,235. 39,326. 40,487. 41,607. 43,262. 43,434. 44,017. 44,743. 44,852. 44,940. 45,765. 46,574. 48,053. 48,622. 49,233. 49,509. 50,894. 52,873. 54,116. 55,129. 58,666. 59,028. 59,165. 59,398. 60,707. 61,195. 61,906. 66,739. 68,610. 69,061. 71,908. 71,970. 73,811. 74,396. 74,467. 75,146. 78,942. 79,441. 79,647. 80,099. 80,175. 80,914. 83,764. 85,159. 85,842. 86,435. 87,731. 87,975. 89,75 und 92, 18,
Berlin, den 28. Oktober 1864.
Königliche Gencral-Lotterie-Direction.
Berlin, 28. Oktober. Seine Majestät der König haben Allcrgnädigft geruht: Dem General -Major von Uechtriy, Zn- spekteur der 4. Artillerie-Jnspektion , zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Connnandeurkreuzes des Leopold-Ordcns, dem Oberft-Lieutenant von Tschudi, Direktor der Kriegsschule zu Erfurt, znr Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse vom Hausorden Albrechts des Bären, und dem Secondc.Lieutenant 13 511153 der Armee Grafen Otto zu Stolberg-Wcrnigcrode, zur Anlegung des von des Großher- zogs von Mecklenburg =Schwerin Königlicher Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Ordens der chdischen Krone, die Erlaubniß zu
ertheilcn.
Nichtamtlicßcs.
Berlin, 28. Oktober. Se. Majestät nach dem »Halb. Int. Bl.«, am 26, Nachmittags 3 Uhr mit dem Großherzdge vonMMeZFlenburg- Schwerin, dem Prinzen Carl und „Albrecht Komgltche H0- heiten, dem Prinzen August von Wurttemberg und anderen fürstlichen und hochgestellten Personen, einer Einladung des Herzogs von Braunschweig zur Jagd nach Blankenburg folgend, axzf dezn dortigen Bahnhofs ein und seßten nach kurzem Aufenthalte dte Retse in herzoglichen Equipagen nach Sch1oß Blankenburg fort. _ ck Danzig, 27. Oktober. Das »Dan1pfb.a'melde_t: Dte (xre- gatte vNiobea Wurde gestern Vormittag und dre Briggs »Rovera Und »Musquito- Nachmittags nach der Rhede bugsirt. Dte K_or- vette »Nymphe» konnte der Vorbereitungen wegen erst gestern ms Dock aufgenommen werden. Die neuen Kodvette11 »Hertha- und »Medusaa find ans Werftufer gelegt und erd deren tztnerer Ays- bau fortgeseßt. Die Gallionsfiguren dazu find dem htesigen Btld- hauer Grosse übertragen, dessen Modelle am ansprechendsten befuq- den worden find. Beide Figuren find der Mythologte entlehnt, dte erstere stellt die Göttin des vHertha-Sees-, dre andere das Schlan- genhaupt der »Medusa- dar. ' " . .
* Stettin, *26. Oktober. Ueber die Verhaltmsse der „Lastadt'x- schcn Schule, welche in Folge der Vergeßen zweier an thr beschaf- tigter Lehrer Gegenstand mannigfacher.Erörtergngen geworden find, bringt die »N. Stett. Ztg.« einen Artikel, „worm fie sagt,: '
»Die betreffenden Erörterungen lassen die besondxren. l_nxr obwalten- den Umstände außer Acht und gehen deshalb naznentlxch zn threr generg- lifirenden Richtung über das Ziel _htyaus. Dte Laskadresche Schule rst ihrem Ursprung nach keine Kömgltche, sondern eme Sttftungsx
s chule , in der ersten Hälfte des vortgen Jahrhunderts durch dte
private Thätigkeit des Pfarrers Schthmeyer „ nach
bild der Frankeschen Stiftungen gegrundet, Im .Jahre .
wurde im Anschluß an dieselbe ein Kömgltches Semmar errichtet,
zu diesem Zweck wurden Zuschüsse zur Untexhaltung der Schule aus
Königlichen Kassen bewilligt, undovon dahex dattxt deren Bezetchnung als
Königliche Schule. 1806 ging dteses. Senunapem, aber dgs 1811 neu
errichtete trat wieder in Verbindung mlt der Lgstadteschule, mdem b Se-
minarißen in deren Lokale wohnten, mdem em Thetl der zur Unterhal-
Preußen. der König trafen
tung des Seminars bestimmten Fonds für die Schule verwendet wurde, und - was hier speziell in Betracht kommt -- indem solche Seminar - Zöglin e, welche naä) Vollendung des Seminarkursus fich namentlich 'r städtische Lehrerfteüen weiter bilden w"o[lten, gegen“ die Verpflichtung zur Unterrichtsertheilung an der Schule in dtescr freie Wohnung und Heizung nebst einer Remuneration von_8-10 Thlr. monatlich erhielten. Eine solche Stellung, welche ihrer Besimnnuug nach den ihrer berufsmäßigen Weiterbildung lebenden jun- g_en Inhabern eine Beihülfe zu ihrer Subfiftenz, aber freilich nicht dte Gelegenheit zur Begründung eines Familienstandes gewähren sollte, haben, dre Eingangs gedachten Lehrer inne gehabt. Nachdem das Seminar vdr etmg_en Jahren von hier verlegt worden, ist allerdings die Grundlage dteser bcjonderen Lehrerstellungen weggefallen und dieselben müssen entwe- der aufgehoben oder den bestehenden Vorschriften gemäß so dotirt wer- de:), daß fie einem Lehrer, resp. einer Lehrerfamilie die standes- maßtge Subfistenz gewähren. Da die Schule nach Aufhebung ihrer Beziehung zum Seminar ausschließlich „dem Unterricht der städtischen Bevölkerung dient und die Fürsorge für diesen geseßlich der Stadtgemeinde obliegt, so war die Staatsregierung nicht in der Lage, Staatéfonds dafür vel_"wenden zu können, daß dieselbe besser und ausreichend in den Stand geveßt werde, diesen städtischen Zwecken zu dienen. Sie hat das unter den obwaltenden Umständen Mögliche gethan, indem fie sofort Verhand- lungen mit der Stadtgemeinde wegen vollständiger Uebernahme der La- stadieschule eröffnete, und bis zu deren Abschluß die seitherigen Zuschüsse aus Staatsfonds zur Unterhaltung derselben fortzahlte, Leider haben diese Ver- handlungen und damit auch das Fortbestehen jener ungenügenden Lehrerftellun- gen fich wider Erwarten in die Länge gezogen. Der Abschluß jener und * damit die ordnungsmäßige Regelung der Lehrerbesoldungen an der Lasa- die'schen Schule darf aber in der nächsten Zeit erwartet werden, und die Beruhigung wird das für Schulen und Lehrer fich interesfirende Publi- kum aus vorstehender Darlegung wenigstens entnehmen können, daß die zur Zeit anomalen und allerdings völlig ungenügenden Besoldungsver- hältnisse einiger Lehrer an der mehrgedachten Schule nur eine ganz iso- lirte Ausnahme bilden und nicht als Unterlage eines allgemeinen Ur- theils über diese Verhältnisse dienen können.« *
Cöln, 26. Oktober. Heute Morgen nach Beendigung des Hochamts im Dome war das Metropolitan-Kapitel einschließlich der Ehren-Domherren zur Feststellung der dem Könige vor- zulegenden Kandidatenliste für die Wahl eines Erzbischofs in dem Kapiteksaalc des Domes vollzählig versammelt. Gestern
hatte bereits eine Vorversammlung stattgefunden.
Hannover, 26. Oktober. Die Publication der längst er- warteten großen Geseße: Synodalordnung, Hypothekengeseß und Handelsgeseßbuch, verzögert sich jeßt nur deshalb, schreibt man der "Wes. Ztg.-, weil der Druck der umfangreichen Geseßeswerke, mit welchem vor vierzehn Tagen begonnen wurde, viel Zeit in Anspruch nimmt. Einstweilen sucht 1)1'. Mcnsching in seinen vielbesuchten Vorträgen über das Handelsgeseßbuch den Kaufmannsftand mit dem Inhalt des neuen Gescßcs vertraut zu machen. Herausgaben von allen drei (Heseßen mit Erläuterungen find unter der Presse. -- Mit einiger Bestimmtheit hört man versichern, daß der Konfiftorial-Di- rektor Bergmann zum Präfidenten des neuen Ober-Konfiftoriums ausersehen sei. Im Ministerium von Lütken hatte Herr Bergmann das Portefeuille des Kultus in Händen. - Der Prinz und die Prinzesfin von Wales, welche gestern zum Besuch unseres Hofes hier anlangtcn, wohnten gestern und heute den Vorstellungen im festlich beleuchteten Hoftheater » *Grille- und »Freischüß- - bei. Die Prinzesfin hatte daffelbe hübsche und frische Aussehen, wie vor un- gefähr zwei Jahren, wo fie ebenfalls Hannover besuchte.
- 27. Oktober. Heute smd der Prinz und die Prinzessin von Wales gemeinschaftlich mit dem Kronprinzen und der Kron- prinzesfin von Preußen, die von Berlin eingetroffen waren , nach Cöln abgereist. .
- Nach einer amtlichen Mittheilung in der -N. Hann. Ztg.- hat So. Majestät der König den Prinzen von Wales unter die Mitglieder des Königlichen St. Georgs-Ordens aufgenommen.
Nkecklenburg. Rostock , 26. Oktober. Gestern und heute, “ meldet die »Mecklxnb.Z.«, ist der_Ante-Komitial-Konvent von den ritter- und landschaftlichen Deputirten hicrselbft abgehalten worden. Der Engere Ausschuß verweilt schon seit einigen Tagen hierselbft,
Hamburg, 27. Oktober. Die Reforn) der büxgerl'tchen Ges eßgebung hat mit dem gestrigen Tage thren vdrlaufigen Ab- schluß gefunden, nachdem der Antrag des Senats m Betreff des Erjverbs des Bürgerrechts die Zustimmung der Bürgerschaft erhalten hat. In der Erwiderung, betreffend die Gejeße über Staats- angehörigkeit und Bürgerrecht, über Gewerbeverhältnisse und über Entschädigung wegen Aufhebung der Rcalgerechtsame hatte der Se- nat erklärt, 11ach reiflicher Erwägung von der Bestimmung des §. 8 des Bürgerrechtsgeseßes, wonach jeder volljährige Staatsangehörige, welcher vom Vermögen oder von einem Einkommen von 3000 Mark Courank und höher steuere, zum Erwerb des Bürgerrechts verpflichtet sein solle-, nicht ablassen zu können. Es waren dagegen Aznen- dements von 1)1'. Rec und den Herren Glißa und Halben, emge- bracht, aber die Versammlung verwarf dieselben und genehtmgte den Senatsantra in namentlicher Abstimmung mit 100 gegen 60 MW- men, desglei en die zum gedachten Paragraph gehörige traysitoristhe Bestimmung und einen von Herrn Dr. Baumuster propomrten Zu-