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soleher Fälle statt der anfangs bewilligten 15 Sgr. täglicher Diäten später (der Beßimmung des Etats konform) 15 Thaler monatlicher Diäten gewährt werden.
Die Frage, ob und inwieweit die Zahlung der Jnvalidenpenfion in Gemäßheit des Staats-Minißcrialhcschlusses vom 30. Mai 1844 einzußeklen ist, muß aber zugleich mit'der Berufnng des Invaliden entschieden und duroh die Jaffung der Berufs-Order klar gestellt werden. Es ist ebensowenig zuläsfig, fie hinterher nach der wirk- lichen Dauer und der faktischen Gestaltung des Verhältnisses zu be- urtheilen, als es andererseits auf die bloße ursprüngliche Abficht einer dauernden oder nur temporären Berufung ankommen kann, sofern diese Abficht nicht durch die Fassung der Berufungs-Order konstatirt und in dieser Weise dem Bcrufcnen cin Recht auf die Dauer gewährt ist.
Diesen Erfordernissen entspricht das Verfahren der Behörden nicht, wenn fie, ßatt ihre Ausdrucksjvcise in den BcrufangÖ-Ordcrs nach den Kategorien des Staats-Mini|erial-Beschluffes zu scheiden, auch Fälle ," die unzweifelhaft als wirkliche Anstellungen auf Probe oder auf Kundigung gelten sollen, in dcr vorerwähnten Art und Weise bxzexchnen, oder wenn fie von der Meinung ausgehen, daß es, dhne Ruckxtcht auf dte sonstige technische Bedeutung und Wirkung ]ener Bezeichnungen, nur darauf ankomme, ob es den Umständen nach in derjAhficht 1ag, oder nicht, den Invaliden in der vorläufig oder kommtssartsch Übertragencn Stelle späterhin definitiv zu be- stätigcn oder zu belassen.
Wir nehmeq daher Vcranlaffrmg, auf die Noth'rvendigkcit hin- zuwmcn, daß dre anstellenden Behörden sich in Zukunft bei ihren Berufrmgetx 'von Militair-Jnvaliden zur Anstellung odcr Beschäfti- gung tm Crwt1die11stc der bestimmten im Staats-Ministerial-Beschluffc vom 80. Mar 1844 gebrauchten AuSdrücke zur Unterscheidnng der dort m den ZZ. 1 und 4, 9, 10 und 12 aufgestellten Kategorien bedienen.
Zur näheren Erläuterung wird noch Folgendes bemerkt:
1) In den §§. 1 hrs 8 handelt der Staats-Ministerial-Bcschluß dort .der Anstellung eines Militair-Jnvaliden in einer etats- maßtgen oder anderen bestimmten Stelle, d. h. einer solchen Stelle„ .die, entweder in dem betreffenden Verwaltungs - Etat arzfgefuhrt 1ft„„oder (was nur in seltenen Fällen vorkommen rdtrd) obwdhl ne dort micht verzeichnet steht, gseichw0hl mit emem .hesttmmten Stellen-Einkommen (im Gegensatz zu blos dtatarischer Remuneration) verbunden ist, mag dieses Ein- kdmrnen auch, wie z. B. bei der Anweisung auf Gebühren, rm zn (11,18r110 ungewisses sein (Z. 7). Sobald der Invalide m emrr solchen Stelle angcftcüt wird, hört die Zahlung der Jnvalrdenpcnfion sofort auf, ohne Unterschied, ob die Anstel- Yung, auf Lebenszeit, auf Kündigung oder auf Probe erfolgt tft (J. 4). Es kommt daher in dieser Beziehung nur auf die Natur .d er Stelle selbst als einer ctatsmäßigen odcr ande- ren befttnunten, nicht aber auf die Modalitäten der An- stexlung an.
2) Dre §§. 9.resp. 12 hcziehen fich im (Hegensahe zu den An- |e[lu1rgen_rn etßtsmäßigen oder anderen bestimmten Stellen artfodt'e Falle einer blos remuncratorischen Beschäftigung im erldtenste. Die vaalidenpcnfion wird hierbei erst nach Ab- lauf der ersien sechs Monate der Beschäftigung oder überhaupt gar mcht cmgezogen, xc nachdem die Beschäftigung eine an srch„fortdauernde und regelmäßige oder eine blos vorubevrgehende ist“. - „In die erste Kategorie gehören solche_ Drenftgcschaste, welcbe dauernd die Verwendung einer Arbettskraft erfordern, so daß ein Invalide , wenn nicht in semer Persson liegende Gründe seine Beibehaltung unthunlich mache». m ihnen eine bleibende Versorgung finden kann. Beschafttgrzngrn der zweétcn Art find dagegen solche, bei denen das Geschaft m gegebener Zeit, mag die Dauer derselben fich 1m Voraus bestimmen lassen oder nicht , sein Ende erreicht, dgmtt das Bedi'trfniß der Dienstleistung aufhört, und der hterzu angeyommene Militair-Jnvalide, auch Wenn seine Leistun- gen und seme Fi'zhrung durchaus befriedigen, wieder entlassen rderdcn muß. Htxrher gehört ferner die einstweilige Heran- ztehung von Invaliden zur Verwaltung solcher Sthen, welche nach den bestehenden Vorschriften mit Beamten anderer Kate- gorienzu besehen find, bei denen daher eine dauérnde Bei- behaltung der Invaliden aus diesem “Grunde nicht ßattfin- den HannÜ ff 73
er. m an , daß eine ihrer Natur nac! vorüber ekende
Beschäfngung ohne Unterbrechung über sechs MonaJe)an-
dauert,'zmacht „fie noch nicht zu einer an fich fortdauernden und
regelmäßigen un Sinne des §. 9 und schließt daher die An- wendung der Vorschrift des Z. 12 nicht aus.
Von demoErmessen der anstellenden Behörden hängt es zunächst ab, dte Art trnd Weise der AnstellUn-g oder Beschäf- tigtmg, zu ..wvlcher sie m einem gegebenen Falle einen Militair- Jnvalkdcn berufen wollen, zuxbestimmen. Sie haben aber gleich bei der_Berufung nach Maßgabe der vorstehend ange- deuteten Gtfichtöpunkte zu prüfen, nnter welche der drei im
Staats-Vkitrifterial-Besch_luffx vom 30. Mai 1844 unterschiede. yen Kate'gortcn die fragltche Bcschäftigung fällt, und demnächst YtdcrstTYJrufulngB esjxlxlhaltenden Verfügung sich der in dem aa - [ntjeriao e uffe “ur Beei nun “ener ' EYebrYtzcht-m Artsdrückc zu bediäencn. 8 ck I ] Kategom i, arüber zu wachen da dies ' k" ' " mein beachtet werde. , , ß m unfttgen Fallen allge- Berlin, den 20. Oktober 1864.
Der Minister für Handel rc. Graf von Jhenpliß. Der Mmistcr für die landwirthschaft- lichen Angelegenheiten. von Selchow.
Dcr Finanz-Minister. von Bodelschwingh. Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.
An sä11311111iche Herren Ober-Präfidcntcu, Komglichc Regierungen U. s. w.
Kriegs = Ministerium.
V'erfügU-ng vom 8. November 1864 - betreffend" dre Besttsnmungen Über die Ablegung der Zahl- 111eistcr-Prüfung. * Die A "['ld R [Z' 1“ us |1 ung Von „ki itairpersonen zu a [nici er-A ' = im nach Maßgabe der Bestimmungen vom H1.thtlist18ZL-;sptkk1atxln
LOFÉYYYZFON bet den Corps=, als bei den Divifions-Zntendantureu 2
Am Sitze cinrr jeden Jntendantur wird eine -Exammattons-Kommisfion für Zahlmeistera
. . Z. Dteselde besteht aus Z cxncm Stghs-Offizier als Präses, ernrm Ykltgliede der Intendantur, und cmem c“nhaltcrn-Offizicr, welcher Mitglied einer *
' * ' * “ * Ixasscn- oder Bcklklduugs-KOMUU “ion cin mu' - ' “" meister. s1 s Zz, odcr cmcm Dahl-
Das General- rcsp Divisions Kommando ' " * . , _ . „_ - ernennt dcn racs 211? da? dritte Mttglted, 7- wtrd zu der Function des lehterZh csin ?a9lnrctster bestimmt, so rst hct seiner Auswahl der Corps-Rntcn- rant resp." der "Vorstand der Divifidns-Jntcndantur ZU" höre:!) C' Es 1an uherhaudt wo möglich nur solche Personen für die kxarnznatwnZ-Korrymsfidn auszuwählen, welche ihre chfallsigcn (zrt'nct'1011e11 _vdrqusmhtltch mindestens ein Jahr Versehen können so daß M YUKOTUÜNIM Wechsel vermieden wird. , „ha Q11611ra11tur-Mitglied wird bei den Corps Sntcnd ' © , ' |- antmen deg'dxm QUYLUÖÜUÉLU Fsnmmi, ber den DivisionS-Äntendanturen tr n 730 1950 die 5 or ände derel ; “ “ck ' = ' glieder. | f hen als „Kromnnsfidns Mit- J 4
Sobald die Beschäftigung cines" Kandidaten hci dc * „ „ „ r » t - IKDZZZTUY'Ü“ krnelkdrt fich derselbe bei dem Präses'rtxjd“z€)1cte1111d§2= r- tgtc e er Kdnuni'" * “" | “* meister-Prüsung. "wn behufs Oulaffung zUT Hahl- § 5
lieheDie Prüfung zerfällt in “"de schr§fkkkchc und in eine m ü 11 d- _ Z 6
gliedeTsélc schriftliche Prüfung ist Sacke dcs Jutendantur-Mit- Dasselbe läßt den Kandidaten unter einer A ' Lebenslmctx , so wie einen kurzen Aufsaß überseinen, arrltfsfickdtemsYLeesrx sort der Yruppen-Ockonomie e11t§noY1111e11en Gegenstand anfertigen. Ergieht fich aus diesen schrif.tlichen Arbeiten da der ' hmrercheyde Kenntnrß der Rechtschreibung und cine,sdlcheß styliftisZZHZT-t tdvandthetr befißt, wre src zrr den von einem Zahlmeifter anzufertigen- den Arbetten' erforderl'zch 1st, so kann der Kandidat zur Ablegung er mundltchen Prufung Vor er Kommission zugelassen Werden.
gebildet.
Behufs Anberaumung cineÉ Termines u die er le 1 fich das Jntendantur-Mßtglied, Unter Mitthezilung des A?:sefrxkljs TY Lethsat-LYYÜYYJMZY, Yilttt demMTTréésts in Verbindung, welchem die e t en ' ' ' Kandidaten obliegt. tgtedes und dre Vorladung des I 9
Der Präses prüft den Kandidrxten über die Ei1' t vaterlä-ndischen Heerwesens im Allgemeinen und üher1 Yi? IZKF
und die Stellung eines Zahlmeisters im Besonderen.
3203 . Nr. 11, unter Beförderung zun] IZKF“? ß?
' ' K* "ruen vere . . _ Nr. U (Prmz Qari von p € Zkommandirt als Adjut. bet der 14. Dry„
aminirt den Kandidaten in den
' un en über das Kaffen-, :Geldvcrpficgungs-, Bekleidungs- éneik Ule:1111sr1"t?iungswescn, die Natural - Verpflegung der Truppen, so wie über Reisc- und TranSport-Angchegenhctten.. . . ' d
Das dritte Mitglied der Konnmsfion erxdltch exammtrtqrn . er inneren Truppcn-Ockonomic und dem Buchfuhrungs- und „tqmda-
' e en. twnSw s 10
Nach dem Resultat der Pri'tfuncxz und unter Berücksichtigung der
' ' ' " ' ' „)Titglied theben Arhettcn von denen drr Prqsesxund ders drtttc V , sxéerxtrßtniß zu nehmer; haben, beschließt dre Kommtsston durch Sirm-
menmehrhcit, Ob der Kandidat voorzüglich gut“, »gut“ oder -genügend- bestanden oder dh er nicht bestanFn hat.
“* “ * ' . . ' der Kommisfion » m erreren Jalle wrrd dcm. Kandtdaten von . . .. cin chtsprccké-endes Attest ausgefertigt , auf Grund dessen er 1111 mrltl tairischcn Instanzcnwcgc seine Aufnahmr m dre hc: dem Gcnch - Kommando geführte Liste der Zahlmctstcr-Asprranten zu c- antragen hat. mmt dic Kommisfion dem Kandidaten
“km le teren Falle bcsti einenQZcitrYum, nach dessen Ablauf cr fich zur erneuten Ablegung
des Examens melden darf. Z. 12.
ten wird die Ancicnnetät nach Maßgabe bestimmt.
Das Jntendantur - Mitglied ex
Bei mehreren Kandida
, -. « * " ' * 1n"wn des AUIÉÜÜI der Prufung durch dre Kont Us Male das Examen
“ ' ' *eiten Besteht em Kandrdat anch zrtm zrx " , nicht, so kann er zu einer nochmaltgen Prufung nur nut der , an
dem militairischcn Ju Kriegs - Ministeriums (
werden. Berlin, den 8. November 1864,
Kriegs = Ministerium. v o n R o o n.
Militair-Oekonomie-Departemcnts) zuge
Prinz Carl von Preußen), rrnrer Strllupg (Direktor des Militaicknabcn-Erzrehungsmstrtuts zu Annabur
ftanzenwegc einzuhdlcndm GcnehmigungsaFFK
..„_„__„- „,-.“.- _.-
Bcrliu, 19). November.
nädi cru t: Alleréchm I(YUILerÜ-MajOT E r i ck , Brigadc, und dem Prenzier-chutemxn hurgschen Jrrfayteric-Regtmcnt Nr. 66, der von des,.y , . Commandeur - Jnfigme Klasse vom Hauöorden
ur Anke ung des vox JHoheit dén nachhcnanntcn Offizieren ver
Md zwar: des Großkreuzes: dem General-Lieukena
des Commm
dem General=Majdr von S fantcrie-Brzgade, und dem General = Major, v 0 n
' ade“ ' ' terrrBUI ,deur-Kreuzes FWUter Klasse-
1deur - Kreuzes erster Klasse:
n t ' des Comma alviati vom Gencralstabe der 8. Drvrfion,
dcm Majodr von S an des Ritterkreuzes erster Klasse:
d 11 als Adjutanten zur er von“ Beczwarzowsky vom
tcrie-Negiment Nr.
“__-“___““
““,“/F““-
______________„_---
P erfonak - D eränderungen.
[. In der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnricbe :e.
| Be örderungen und Verseßungcn. & ErnennungenkOenfL November.
Glaucr, Sec. Lt. vom 1.
- - 0. ' . S le ' -
7,2. «|A.» 1. B, („| Fr * ' d ner ru ung e
Landw. Regis. Nr. 1, nach bestanx MI.3 Brig. angestellt. -
* . Lt. 'n der als außeretaism. Sec Öen “7. November,
des Barres, Hauptm. u_nd Comp.
"ari rei en Donnerstag den 5TLcVchitgungstdcr anwesenden Königlichen Prinzen, des P von Württemberg Königlicher Hohen, Ministers von Bodelschwingh rc, zur Jagd nach Dessau. Gefolge Sr.'M
Lieutenant von ' dcm Flügcl-Adjutant Oherst-Lxeukcnant Gra
Se. Majestät der König haben
Commandeur der 13. Infanterie- t Gaertner vom ::). Magde-
dic Crlaubniß zur An1egu11g Anhalt Hoheit ihnen resp. derltcherzcn nd Ritter =Jnfigmen zrdetter
en zu ertheilen, deSglrxchcn
s Von Sachsen Kömgltche
lichencn Falken = Ordens,
nt v on H orn, Commandcur der 8. Division,
tückradt, Commandeur der 16. Ju-
Bosc, Commandeur der 15. Infan-
8. Divi ton kommandirten, Hauptmann s 2. Thüringtschm Infan-
fg. des 3. Bals. (Krotoszyn) „2. Pos. behufs Uebertrttts zur
Landw. Regis. Nr. 19, nach „R angestellt. Aepinusß,
das 2. Brandenh. Gren. Regt. v. Seecht, Pr. Lt. vom 2.
t. N . 28 und r diesem Kommando und unter Beförderung zum
Chef mit einem Patent vom 11. Oktober QPZTUTZL.
2.S le". Gren. Rc t. Nr.11.vcrseßt. Hofflmann, Pr. Lt. vorn FüßckZRc'gt. Nr. Z4,gin das 2. Rheinische Jnfanterre-Regt. Nr. 28 verseßt. Henz, Pr. Lt. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. . Niederlande) als Adjut. zur 14. DW. kommandxrt.
Nr. 15 (Prinz Friedrich ,der
Den 8. November.
" ' . . b's er im 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 Palls, Ma1or z D, 1 h ck ]a suite dieses Regis, aks
g angesiellt.
Den 10. November. ». Oclrichs, Gen. Lt. von der Armee, zum Gouverneur von Coblenz
und Ehrenbreitstein ernannt. 13
. Abschiedshewilligungen 2c.
Den 7. November. , Paris, Major vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prmz ,Carl
von Preußen), mit Penfion zur DiSpofition gestellt. ,
Den 8. November.
v. Scholten, (Hen. Lt. und 1. Kommandant von Cohlenz und Ehren-
nit Pens. zur Dinofiiion
“" " " ndleieiki1
YZÉZTM, der WWW bewrlltgt u ;; M g des Kaiser Franz Garde- Gren. chts. Nr. Annaburg, mit Pen der Abschied bewilligt.
it ck)" Ob. Lt. ck 13 811116 . . . “Zhunsd'Öirektor des Militairknaben-Erziehungsmstttuts zu
“sion und der Erlaubnis; zum Tragen der Regis. Umf.
v. Brau
11. In der Marine. Marine-Beamte.
Den 11. November.
Neyo, bisheriger Gch. Kanzlci-Diötar, zum Geh. Registratur-Asfistcnten
im Marine-Ministerium ernannt.
Nichtamtliches.
Berlin, 19. November. Sc. Ma1estat drr 17. d. M. früh 229 per Extrazug m rinzen August des Kriegsministers von Noon,
Das
ajcstät bestand aus dem General-Adjutantm General-
“ dem Ho marschall Grafen Perponch'er, Alvensleben, S f fen Kaniy und dem Lesb-
Um 11 Uhr in Dessau angelangt, [durden Se. Majestät durch Ihre Hoheiten den Herzog, den Erbprmzen, den
' e *riedrich von Anhalt empfangen und „nach dem Herzog- 8331)er nScFloffc begleitet, wo die Ehrenwarhe mrc der Fahnr. und dem Mustkcorps aufgestellt war. Nach emgenommexrem DSZcuner begab man M) zu Wagen in Yk detstghauer .HeZdreÉbcrxocixY
“ ' wurde und Se. an ei m zwer “ * Hochthd gejagt “ -Endcr), 13 Sauen, 2 Dammschaufler,
' raden khn : ' Rotbblkfth (UNIe “ld MZ„ 1 Rehbock erlegten. Um 57 Uhr fand an
" mmwr ' HSZ??? ZIM, dem auch die Frau Erhprinzesfin und Prtxrzrtsfin Friedrich Karl bciwohntcn, und hicrayf (Hala-Oper'st'att.- Fru Qgg, den 18, fand auf dem Köthener RemerHZseU-Trcthxzxgd statt. „ XZ 2 offenen Treiben erlegten Se. Maxestat der Kömg pcrsdonzm 156 Hasen. Nach der Rückkehr nach Deffa'u (5 Uhr) WMH kin Schloß dinirt und um 8 Uhr der ßxtrazug dre Rückretsedrsmch t :rer angetreten, woselbst Seine Mazestat um 10ch Uhr Aben em r .
Preußen.
arzt Vt“. Lauer.
- dl der Schiffe der Hexzogihümer Séhkes- Wegen Behan ung Seitens der preußischen Konsularbeamten
5“ ol“tein und Lauenburg, . . ' _ . 1i1thigx=,-)l€zer11dcs Cirkulare vom thster-Prafidenten, Herrn von Bis ,
16. d. erlassen: , „ 'narck' ZW Man des zwischen Prmßen- MW“) "nd DW"
n 30. Oktober 7). I. zu Wien unterzerchpeten Fuedensver- Fxxxkesalfind die Herzogthümcr Schleswig, Holstem und Lauenerg in den Befiß von ß und Oesterreich übergegangen. dic: . die Ratification des , Vertrages erfolgt ist, sd woxdenUl Königlich preußischen Gcneral-KonTuln, Konsztln, Vtcen- Zons "1; und Konsular-Agenten hierdurch hrs auf Weiteres ck_machttgtüM
fich derjenigen Schiffe der genamzten Herzdgth mer, “an fie wenden, gleich wie »der preußrsthen Schtffe anztz- nehmen. An' Gebühren kommen dieselben Säße, wre r dre
preußischen Schiffe in Anwendung.
Das seit demEtM-onat JYTY „
L". ' ationirt ewesene österreichische KappenY - .:- 71?thz ndhctye,r [Tieftehend (Hus dem Hauptmann thter von. Stanüezviqz, 2 dem Ober-Lieutenant Kosfin, zwei Korporälen und mer Gemerqm, '
Breslau, 18. November.
Chef vom 2. Schles. Gren. Regt.
[ ist gestern Abend nach Sorau abgegangen.