1864 / 297 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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6) Den ,mit dieser Auszeichnung Beliehenen wird ein Befißzeug-

' niß411ach dem von Uns genehmigten Formular ausxzefertigt. Wir behalten Uns vor, “dicses Befihzcugniß für die Generale und Stabsoffiziere A(lerhöchftselbst zu vollziehen, wädrcnd die Bestßzeugniffe für die übrigen Inhaber von dem Generale der Infanterie Herwartl) von Vittenfeld, damaligen kommandircn- den General des 1stcn kombinirten Armee-Corps, vollzogen werden sollen.

7) Die General-Ordens-K0mmisfion hat die uamentlichen Vcr- zeichniffe der Inhaber des 618€r1-Kreuzes, wclche Wir ihr JU" fertigen lassen werden, zu asservircn.

8) Die besonderen Bestimmungen über die AUIsührung dicses Statuts behalten Wir Uns vor.

Urkundlich untcr Unserer Höchstcigenhändigcn Unterschrift und ,beigedrucktem Königlichen Jnfiegel. * Gegeben Berlin, den 7. Dezembcr 1864. ([.. '.) Wilhelm. von Bodelschwingh. von Noon. von Mühler. Graf zur Lippe. Graf zu Eulenburg.

Von Bismarck. Graf von Jßenpliß, von Selchow.

Allerhöchstcr Erlaß vom 14. November 1864 -- de- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee im KreiseFranzburg, Regierungsbezirk Stralsund: 1) von dem Sagcrtschen Gehöft unweit Richtenberg an der Chaussee von Richtenbcrg nach Tribsees, über Meierei Ravenhorst 11ach Loebniß, und 2) von Meierei Ravenhorft an der Chaussee zu 1) über die Jörfterei Carlshof nach Damgarten.

Nachdem Ick) durch Meinen Erlaß Dom [)cmigcn Tage den Bau der Chaussee im Kreise Franzburg, Regierungsbezirk Stralsund: 1) von dem Sagertschcn Gehöft unweit Richtcnbcrg an der Chaussee von Richtenberg nach Tribsees, über Meierei Ravenhorst nach Loeb- niß, und 2) von Meierei Ravenhorst an der ChaUssce zu 1) Über die Försterci Carlshof nach Damgarten genehmigt habe, verleihe Zeh hierdurch dem Neuvorpommcrschen Kommunal-Landtagc, welchcr die Ausführung des Baues und die künftige Unterhaltung der Chattffccn übernommen hat, das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imglcichen das Recht zur Entnahme der Chauffcebau- und UnterhaltungS-Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chauffeen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich tvill Ich dcm Neuvorpo1mnerschen Kom- munal-Landtage Igegen Uebernahme der künftigen chauffeemäßigen Unterhaltung der Straßen, das Recht zur Erhebung des Chauffec- geldes nach den Bestimmungen des für die Staats - Chauffccn jedesmal geltenden Chauffecgeld-Tarifs, einschließlich der in dem- selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der, sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften, ' wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chauffcen von Ihnen ..an- gewandt werden, hierdurch verleihen. Auch soklen die dem Chaussee- geld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chauffee-Polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur AnMndung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseh-Sammlung zur öffentlichen Kenntnis; zu bringen,

Berlin, den 14. November 1864. ,Wi'lhelm. von Bodelschwingh. Graf von Jhenpliy. An

den Finanz-Minifter und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Yiinisteriu-m fiir Handxl, Gewerbe und öffentliche . | Arbeiten. *

Das dem Jabrikbefi er ])1'. Gustav Clemm in Dresden unter dem 28. Februar 18 3 ertheilte Patent auf ein durch Beschrei- ' bung erläutwtes, für neu und eigenthümlich erkanntes Verfahren,

,Bittxxsalz herzustellen, ist aufgehoben.

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Das 46. Stück der Geseßsammlung , welches heute ausgegeben

wird, enthält unter

5974. die Verordnung, betreffend die Feststellung der den Provinzen und ständischen Verbänden aufzuerlegenden Grundsteuer-Hauptsummen und die provisorische Unter- vertheilung und Erhebung der [eßteren in den sechs östlichen Provinzen. Vom 12. Dezember 1864, unter die Verordnung, betreffend die Feststellung und Unter- verthcilung der Grundsteuer in den beiden westlichen Prdvinzen. Vom 12. Dezember 1864, unter

. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der Abänderung ch Statuts der -Prinz Leo- pold Actien-Gescllschaft für Hüttenbctrieb, Puddlings- und Walzwerk:- zu Hurl. Vom 10. November 1864, und unter den LlUcrhöchstm Erlaß vom 14. November 1864, he- treffend die VerléWg der fiSkalischen Vorrechte für den Ban und die Unicrhalfung einer Chauffec im Kreise Calbe a. d. Saale von Barby bis zum Anschluß an die Chaussee von Calbe nach dem Bahnhof (Hrißehna.

Berlin, den 17. Dczmnber 1864.

Debits-Cdmtoir der Gescßsammlung.

Nr.

IJTMTÉMMU 7,4177: MLTJÜTZZ-LJU Uuécrxickzi's- und a - '; „s ' , “- MTLNZUML = MYJOWchhexren.

Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer [)x'. Ho- dann ist zum Kreis-Wundarzt des Stadtkreises Breslau ernannk

worden.

Pkinisterium fiir die landwirthfchaftlichen Angelegenheiten.

Der Wirkliche Geheime Rath von Meding auf Barskewiy bei Stargard i. P. hat das Präsidium des landwirthschaftlichcn Centralvercins für die Mark Brandenburg Und Niederlaufiß nieder- gelegt und ist dadurch aus der Zahl der außerord'cntlichcn Mitglie- der des Königlichen Landes-Ocko110111ic-K0l1egiu111s geschieden, da- gegen nunmehr zum ordentlichen „Mitglieds des genannten Kolle- ginms von dem Miniftcr für die landwirthsck)aftlichen Angelegen- heiten berufem.

Bescheid vom Z0.Novembcr 1864 -- betreffend das

Verfahren bei I(erkäufcn rentenpflichtigcr Trenn-

stücke, für welche Unschädlichkcits-Atteste nach dem Gescß vom 3. März 1850 crthcilt wordenisind.

Den ersten Antrag in dem Berichte vom 22. September 0. Welcher darauf hinausgeht, dcm Bcschlnsse der [a11dwirthschaftlichcn Abtheilung der Königlichen Regierung in R. entgegen zu treten, nach Welchem die Benachrichtigung der Königlichen Direction vor

leverkäufen rentenpflichtiger Trennstücke , für welche Unschädlichkcitö»

Atteste nach dem Gescße vom 3. März 1850 (Gescß-Samm- lung S. 145) erthcilt find, unterbleiben soll, kann ich, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiken , uicht für gerechtfertigt erachten. Die diesem Anfrage zu Grunde liegende Vorausstßung, daß das erwähnte Gesch auf die Tilgungsrenten Anwondung finde, stüßt fich auf die Annahme, daß die Rentenbank- “Direction den übrigen Realgläubigern gcscßlich gleichstehe, welche nach §§. 1 und 3 a. a. O. fich gefallen lassen müffen, daß auf den Antrag des veräußernden Grundeigenthümers unter gewissen Bedingungen das Kaufgeld, als Pfandobjckt, in die Stelle des Trennftücks tritt. Für die Tilgungsrenten besteht aber die besondere Bestimmung des Z. 20 des Rentenbankgeseßes vom 2. März 1850, welche in Ver- bindung mit Z. 11 des Gescßes vom 3. Januar 1845 ihre Vertheilung von Amtswegen auf die Trennstücke und resp. die zwangsweise Kapitalablösung der Theilrenten anordnet. Mit diesem Verfahren, in welchem nach dem citirtcn Z. 11 durch Verabredungen der Par- teien nichts geändert werden kann, und welches nach dem Wort- laute und der Unzweifelhaften“ Abfichl des Geseßes für alle Zer- stückelungen ohne Attsnahme vorgeschrieben ist, würde die Anrven- dung des Gesetzes vom 3. März 1850, mit welchem dem Grund- eigenthümer eine von seinem Belieben abhängige Befugnis; gewährt ist, unvereinbar sein. Es folgt" hieraus, daß der §. 20 des Renten- bankgese es die Rentenbanken von der Z ausschlie t , auf welche das Gesch vom 3. März 1850 sich bezieht. Die Königliche Direction wird deshalb von uns nach Ihrem weite-

tember ()., betreffend die Anwendung des Gcseßcs vom 3. März

S die Königliche Regisrung', landjvirthschaft-

Majestät zu bestimmen geruht,

ausscheiden und an Stelle des durch die Allerhöchste Ordre Vom

ahl derjenigen Realgläubiger“ - dem Wirklichen Legationsrath von Keudell,“

35 ren AntraZe ermächtigt, in aklen Jäklen dicses (Heseßcs von' dcmAn- ; spruchc aus das Kaufgeld abzustedcn und es bei dcr Vertheilung der Rente und gcseßltchcn Ablösung der Theilrcnten untcr ciUcm Thaler bewenden zu [affen "Solltc cin Trennstückcrwcrbcr auf Befreiung W." der duxck) dcstatigten chulirungöplan fcskgescßten Theilrente beim" ordentlichen Gcrichte klagen, so wird die Königliche Direction gcmaß W. Z folg. des Gescßcs vom 8. April 1847 den Kompetenz- Koyfltkt zu xrhcben habcn, da die Vertdcilung der Renten nach dem GMB vom 3. Januar 1845 zur ausschließlichen Kompetenz der Bér- waltungsbehördcn gehört uxxd in Betreff der Vertheilung “dcr öffent. lichen Lasten bei Dismcmdrationen der Rechtsweg nach dem Er- kenntmffe des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kdmpe- tenz - Konfltktc vom 13. Juli 1848 (Justiz - Ministerial- Blatt S. 307) ausgeschlossen ist. Da ferner nach Z. 18 des Rentcnbankgesexch die Renten keiner Eintragunq in das das Hypothckcnbuck) bedürfen, so hat auch der Mangesder Ueber- tragung dcs Vermerks der chtenpflicht allein den Verlust des Rkal- rechts der Rentcnbank noch nicht zur Folge. Jndeß mag die König- liche Direction mit denjenigen Gerichten, welche in Fällen des (He- seßcs vom 3. März 1850 auf Grund der Unschädlichkcitsattefte die Uebertragung dcs Rentenpflichtigkcitsvcrmcrks auf die Parzellen unter- lassen haben, wegen Abstellung dieses Verfahrens Sich in Ver- bindung scßen.

chr Regierung in R, ist Abschrift dicses Bescheides mitgetheilt jvor cn. Berlin, den 30. November 1864.

Der Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten.

Dcr Finanz-Ministcr. v on Selchow.

von Bodelschwingh.

An die Königliche Direction dcr chtenbank für die Provinz 131. "u R 0 o

Die Königliche Regierung erhält anbei Abschrift des Bescheides vom heutigen Tage zur Nachricht,_welcher der Königlichen Direction dcr Renkcnbank für die Provinz 11. auf den Bericht Vom 22. Sep-

1850 auf Rentenbmckrcnten, crtheilt und in welchem der von der Königlichen Regierung mittelst Schreibens vom 14. Juli 0. der Direction der Rentcnbank mitgetheilte Beschluß, bei Abocräußerun- gen von rentcnpflichtigcn Grundstücken, zu denen Unschädlichkeits- Atteste nach jenem Geseye ertheilt find, die Benachrichtigung der ge- nanntcn Direction zu unterlassen, gcbikligt worch ist.

Berlin, den 30. November 1864.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. , von Selchow.

An liche Abtheilung in R.

Krécgs - Ministerium.

Bekanntmachung vom 14. Dezember 1864 -- be- treffend dcn Brigade-Verband des 2. Posenschen Jnfantcrie-Regiments Nr. 19.

Mittelft Allerhöchfter Ordre vom 8. d. M. haben des Königs daß das 2. Posensche Infanterie- Regiment Nr. 19 aus dem Verbande der 30. JUfanteric - Brigade 12. v. M. nach den Elbherzogthümern verlegten 1. Rheinischen Jn- fanterie-Regiments Nr. 25 in den Verband der 29. „Jnfanterie-Bri- gade übertreten soU.

Dies wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 14. Dezember 1864.

Kriegs - Ministerium. von Roon.

Berlin, 17. Dezkmbcr. Seine Majestät dex König, hgben AÜergnädigst geruht, den nachbcnannten Beamten tm Mimstertum der auswärtigen Angelegenheiten die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihnen verlrehenen Orden

zu ertheilen und zwar: ,

des Comthurkreuzes des Leopold-Ordens: dem Geheimen Legationsrath Abeken,“

]] dcs Qrdcns dcr'cfscrnen Krone dritter Klasse: .dem Gehctmcn chicrungSratl) Zitclmann und

des'Jra115-JoscPh-Ordens vierter Klasse: dcm (Hehcnnsecrctair Prévot und den Dtatartcn Boelsing UNd Burchardi.

PMMA-11cränderungcn in der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c.

4. Ernennungen, Beförderungen und Vcrscßungcn.

)) R ck S «;OM 2D November.

. l.)“)OW, «ec. „. vom * randenb. Dra . Rc t. Nr. 2 v. o VST. Ft. FM 1. ?randean 7L)llancn-Y)icgt. (KUZU OZ:: Rußlcjnd Zr.b'3e)„

o cu] omman 0 als N onnan -O""1'icr in das Faul '“ Obcr-Bcsehlshabers dcr anirtcn Arme? chLÖundcn. 9 p MWM des Den 3. Dezember.

1). Bernhardi, Pr. Lt. vom Wcftprcusz. Ulanen-cht. Nr. 1, von dem Kommando als Lcdrcr und Jnsp. Offiz. bei dcr Kriegsschule in Neiße etxtbundcn. _v. Dresky, Pr. Lt. vom 2. Leib-Hus. Regt. Nr. 2, zur Dienst- lctstung als chhrex und Imp. Offiz. zur Kriegsschule in Neiße kommandirt. ."" Pap_§n-Kot1xgcn, Sec. Lt. von der Kao. [Ausg. des 1. Bots (Soest) 5. Westsal. LZMW. chds. Nr. 16 und kommandirt zur Dienstleistung bei dczn 1. WeftMsaltsWn Huxaren-Regimcnt Nr. 8, als Seconde-Lieutenant nut „emcm Patcnx Vom 3. Dezember 1864 in diesem Regiment angestellt. Wetchdrodx, „533211431111. u. 2. “Depot-Offiz. vom Train-Bat. des (Harde- Corps, m glctchcr Ctgcnschaft zum Train-Bat. des 111. Armee-Corps verseßt. Krause, Sec. Lt. vom Train-Bat. ]. Armce-Corps, zum Train-Bataillon 11, Llrmex-Corps, Wyczynski, Sec. Lt. vom Train-Bat. 11. Armee-Corps, zum Tram-Bat. 1. Armec-Corps, App uhn , Sec. Lieut. vom Train-Bat. ].1l. Armee-Corps, zum Train-Bat. d. (Harde-Corps verseht. v. Schleiniß, Sec. Lt. vom 3. Gardc-cht. z. F., in das 1. Garde-Regt. 3. J“. verfaßt.

[ sft M , ??cnß6.2Dezetz1ber.

). «q , a]. von er slrt. Bci . und Art. O " . vom [ ' Danztg, al? Abtheil. Commdr. in die 5. ?Art. VrixM KfYZler, HIT:?ZÉL? u. Batik. Chéf von der 5. Art. Brig, unter Befördcr. zum Maj. 11. Er- gcnnung znmArt. Offiz. vom Play in Danzig, in die 6. Art. Brigx, Lenß, zxatxptm. u. Battr. Chef von der 3. Art. Brig, in die 5.21rt.Brig. versetzt. Tr111stcdtQHauptm. von der 3. Art. Brig., Michaelis, von der :"). Art. ?_BUF, zu Comp. resp. Batik. Chefs ernannt. Anders, Pr. Lt von der 5. Art. Brig, zum Hauptm., Heinike, Sec. Lt. von derselben Brig., Marcus, Sec. Lt. Von der 7. Art, Brig, zu Pr. LB., Thewalt, Port. Favnr. von dex 8, Art. Brig, zum außerctatsm. Sec. Lt., Karbe, Kano- nicr von der Garde-Art. Brig, Lohmann, char. Port. Fähnr. von der 1. Llrtilleric-Brigade, M eyer gen. Höhne, Gefreiter von der 2. At- tillerie-Brigadc, Mellin, Kanonicc von der 4. Artillerie-Brigade, Bachmann, char. Port. Fähnr. von der 6. Art. Brig, Faulhaber, Kanonier von ders. Brig, 1). Werner, Wilck, char. Port. Jähnrs. von der 8. Axt. Brig, zu Port. Fähnrs. befördert.

Bei der Landwehr. _ Den 3. Dezember.

Goetjcl), Port. Fähnr. vom 2. Bat. (Cöslin) 2. Pomm. Regis. Nr. 9, früher im 7. Pomm. Jnf. Regt. Nr.“ 54, Wintgcns, Vice-Wachtm. vom 3. Bat. (Geldern) 4. Westfäl. Regis. Nr.17, zu Sec.Lts. beim Train

1. Ausg. befördert. ' Den 6. Dezember.

Schönfeld, VtceJeldw. vom 2. Bat. (Hirschberg) 2. Nicderschles. Regis. Nr. 7, Schirmer, Vice-Fcldw. vom 1. Bat. (Breslau) Z. Nieder- 1ck)les. Regis. Nr. 10, zu Sec. Lis. bei der Art. 1. Ausg. befördert. Gab- lenz, Pr. Lt. von der Art. 2. Ausg. 1. Bals. (Spandau) 3. Brandenb. Regts. Nr. 20 und Vorstand der Handwerkstätfe des Garde-Fcld-Artillerie- Regis, zur Art. 2. Ausg. des 1. Bals. (Berlin) 2. Garde-Landwehr-Regts.

Verscyt. * 13. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 3. Dezember.

Boy , Seconde-Lieutenant vom Train-Bataillon 17. Armee-Corps, unter dem geseßl. Vorbehalt entlassen. v. Rhade, Sec.Lt. vom 1. Garde Regt. zu F., unter dem geseßl. Vorbehalt entlassen.

Den 6. Dezember.

1). Gordon , Sec. Lt. vom Garde-Kür. Regt., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der KW. 1. Ausg. 3 Bats. (Graudenz) 1. Garde- Landw. Regis. übergetreten. v. Raußendorf1., Hauptm. und Batik. Chef von der 4. Art. Brig, mit Penfion nebst Ausficht auf Civil - Versor- gung und seiner bisherigen Unif. der Abschied bewilligt. Kras, Sec. Lt. von der 1. Art. Brig, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Art. 1. Ausg. 2. Bats. (Preuß. Holland) 3.0stpreuß. Landw.Regts. Nr. 4 übergetreten. Beamte der Militair = Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-MinistetiumsJ Den 2. Dezember.

Steinmeifter, Sergeant "und Zahlmeistec-Aspirant vom 6. Westfäl. Inf. Regt. 55, zum Jntendantur-Secretariats-Asfiftenten bei der Intendan- tur des 711. Armee-Corps ernannt, ,

Bekanntmachung. Für die ,nächstjährige Heeres-Ersah-Aushebung wird denjeniYen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1 41 bis zum 31. Dezember 1845 geboren sind, und hierselbst ihren Wohn-

des Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse:

fiß haben, oder als Studenten, Gymnafiaßen und Zöglinge anderer Lehro“ *