1887 / 118 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

den_freien Verkehr geseßt. Nack) Befinden ist eine amtliche Gewichts- enmttelung und Revision des Inhalts der KoUi vorzunehmen. 5. Ander?7 Zucker;

_ Wird anderer Zucker in den freien Verkehr entnomuxen, so ist ds_e VerbrauchSabgabe zu erheben oder zum Kredit anzuscbretben, _falls nicht die im §. 8 für Zucker zur Viebfütterung oder zu _aewerblrchen Zwecken vorgesehene Be reiuna von der Abgabe _Plaß gre_1ft. _

Soll der Zucker beim Verlaffen der Fabrik nicht in den freien Verkebr_treten, so kann derfrlbe unter Steucrkontrole

1) in eine andere Zuckerfabrik odcr _ _ _

2) in eine Fabrik, welcher gestattet ist, zuckerhaltige Fabrikate zur Ausfuhr frei von der Verbrauchsabgabe_berzusieUen, oder

3 m eine öffentliche Niederlage oder eine Privatmederlage unter amsli em Mitverschluß, sei es eine besoxidere oder zugleich zur Lage- xung quslärxdischcr unverzollter Waaren bestimmte (vergl. §. 6 Absaß 1), ubergesübrt, oder

4) über die Zollgrrnze ausJefübrtwerden.

Als steuerfreie Niederlage iür Zucker im Sinne der Ziffer 3 und

des §_. 6 Absaxz 1 kann mit BewilLigung der Steuerbebörde auch das Fabriklager benutzt werden. _ Alle näheren Bestimmungen bezüglich der Abfertigung des Zuckers 111 den frrirn Verkehr und bezüglich der Fälle Ziffer] bis 4, nament- lich aucb bezüglich __der weiteren Steuerbebandlung des Zuckers in dem Falle Ziffer 3, trifft der Bundesratb.

Die oberste Landesfinanzbebörde kann für den Bereich der Zucker- fabriken und emen zu bestimmenden Umkreis derselben anordnen, daß der Transport don _Zucker nur zur Tageé-zeit, aus bestimmten Straßen und mit stx1ieramtltcher Bezettelung stattfinden darf.

ur die Verabfolgung yon Zucker gegrn Entricbtxmg der Ver- brau Zabgabe an Personen, welche im Bereich der Zuckerfabrik wohnen, konnen vom Bundesratk) erleichternde Bestimmungen getroffen werden. Auch kann derselbe bestimmen, das; der Vorrath an Zucker in den bezeichneien Wobnungen eine bestimmte Menge für den Kopf nicht uberschreiten darf. 3) Buchführung der JanFer von Zuckerfabriken.

Die Inhaber Von Zuckerfabriken find Verpflichtet, über ihren ge- sammtcn qurikationsbetrieb. insbesondere über die Menge und Art der verar eiteten Zuckerstoffe und der gewonnenen Produkte, sowie uber die am 31. Juli jeden Jahres vorhandenen Beskäödé an Zuckrr nach den von der Steuerbehörde mitzutheilenden Mustern Anickxer- bungen zu fiihren, die1e1ben zur Einsicht der Steuerbeamxen bereitzu- balken, und Außzüge daraus in zu bestimmenden Zeitab1chnittcn der Steuerbehörde einzureichen.

Dre besonderen FabrikbiiÖer, welchc außerdem über den Ver- bra_uch an Zuckersioffcn, die Produktion und den Absatz von Zucker gefuhrt werden. sind auf Erfordern den Oberbcamten der Steuerber- waltung jederzeit zur Einsicht vorzulegen.

_ Vierter Abschnitt. Kontrole über die Fabriken von Stärkezucker Und gleichgestellHZ Fabriken.

Die Inhaber bon Stärkezucker- oder Stärkefbrupfabriksn, bon Maltosc- oder Maliosesvrupfabriken, sowie von geWerblicben Betrieben, in denen steuerfrei aus Rüben Säfte und zuckerhaltige Produkte ge- wvntzen rvcrden,_ m Betreff dcr letzteren Betriebe unter Vorbebalt ctWatgcr mit Ruckficbt auf bewndere Verbältniffe durch den Bundks- ratb zu_g_estattender Ausnahmen, find verpflichtet, bis zum 1. August 1888, [MM aber die Anstalt erst späier errichtet wird, innerhalb vierzebn_Tagen vor _der Eröffnung des Betriebes, der SteuerbebesieÜe des Bezirks scbri tliche Anzeige von dem Bestehen “'der Anstalt zu tt_tachcn. Dekgler en ist ein Wechsel in der Person des Befißers oder eme Verleguzig des Betriebes in ein anderes Lokal oder an einen an- deren Ort binnen Vierzehn Tagen fcbriftlick) anzuzeigen, und zwar im FaÜe eines OrtSWecbsels mit Uebergang in einen anderen Sieuerbezirk auch der Hebesteüe des leytercn.

Dix Inhaber der vorbezeichneten Anstalten unterliegen den im §. 38 dieses Geseßes außgcsprochenen Verpflichtungen.

Dre Obrrbeamten der Steuerverwaltung find befugt, die im Absaxz ] bezeichneten Anstalten jederzeit zwecks Kcnntnißnahme vom Betriebe zu _brsucben.

_ Die gleiche_Revisionsbefugniß steht den bezeichneten Oberbeamten bezug1tch_der1em e_n Fabriken zu, deren Inhabern es gestattet ist, zuckerhaltige F9 rtkate unter Verwendung von versteucrtem Zucker zur Ausfuhr mrt dem Anspruch auf Vergütung der Zuckcrsteuer (§. 7) herzustelle_n. _Den revidirenden Beamten find auf Erfordcrn die über den Fabrikationsbctrieb geführten Bücher vorzulegen.

Der thndesratb kann die Vorschriften im Absatz 1 bis 3 Weiter auf solche n1cht rmter Absatz 1 fallende Fabriken erstrecken, in welchen Saccharin oder _abnlicbe Stoffe bereitet oder mit Stärkezuckcr und dergleichm vrrm1scht Werden.

Fiiyfier: Abschnitt. _ Strafbesttmmungcn. ]) Begriff der DefranWtion dcr Zuckersteuer.

_ Wer e_ki unternimmt, die Zuikersieuer (§.2 oder die Rückzahlun einer Vcrgnfung dcr Zuckersisurr (§. 9) 31: ,intcrzicbrn, mach ficZ eincr Defraudanon 1chU1dig. _

. 41.

Die Dcfraudntibn drr Zircki'rstcucr wird iné-besonierc aW voll- bracht angenommrii: _

1) wenn in cin'r Anstalt, dcrcn Vcirieb drr Stcurrbcbördc nicht angezeigt ist („S. 26) oder deren Betrieb auf Grund 1725 §. 18 unter- sagt ist, Rüben, Rübensäite, Syiiid odcr Melasse einer zur Zucker- gewinnung dienenden Bibandlung umterworfkn werden,

2) wenn Gcräibc, ivrlcbc dcr Steurrbcbörde nicht angemeldet sind (§. 20), bennßt wcrden, mn Riibcn, Riibrnsästc, Syrup oder Melasse einer zur Zuckcrgcwiimung dérncddrn Bsbandkung zu [mier- Werfen,

3) wenn Gcräibe, melcbc, nacbdcm sic von der SLCULrbcbörde außer Gebrauch gcwyi waren, Unbrfngtcr Weise wieder in Betrieb genommen sind, benutzt wrrdcn. Um Riibcm, Nübeniäfte, Svruv oder Melasse einer zur Zuckergewinmnia disiéciidrn Bcbardlnng zn nnterwcrivn,

4) wenn Rüben, obne da?; drxcn iteurramtlicbe Verwicgung stati- gefunden hat, einer zur ZUckrrbxrc-ixnxiz disncndcn Bebandlmig unterworfen wcrdsn, '

5) wrnn ZUCk-Jk .)le d;:i besagter Weisc critierxii Ok.“: braucht wird,

6) wenn ZUlkék obne :Uyrr5.;8 Anmrixx aus ciner Zuckerfabrik birwsxgxbra-Ér wir:.

7) wenn Über den unxcr Strurré:ntrxér *":ei-xndcn Zucker unbe- fugxcrwciie O_rriiigt wirr, inT-bkirmrre wsr: Z:.É'er, welcher mit dem Anspruch aus Sieur VLMÜTUNZ i.“. (ir: Nirdsrizze aufgenommen ist, aus derxclben r-bnc zurori-Ze AMTLéiTUÖZ “:;i :er Steuerbehörde c'nt- fernt wird,

8) wenn Zuckcr, iiir !:?iTkU 5:1: Bsrerndung für bestimmte Zwecke Steuerbefreiung bdsr Sicucrrrrziixrtiiz grwäbrt wordci: ist (§. 8), 57. andcrcn Zwicken rcerndx wirr.

,. 42). *

Der Dcfraudaiirn dcr Zuckkrstrucr wird es gleichgeacbtet:

1) wenn in_Bczug aux die amtliche Verwiegung dcr Rüben Vor- kehrungen getroffen wcrden, wclche Line unrichtige Gewichtsfest- sieUung zur Verkürzung der Steuer herbeizuführen greignet sind,

_2) wenn der amtlich Verschluß dcs Fabriklagers ciner Zucker- fabrik (§§. 16, 34 ff) unbefugtcrwcise verleßt wird,

3) wenn beim Transport von Zucker die auf Grund des §. 37 Absatz 5 untcr_b getroffenen Bestimmungen nicht eingehalten werdcn,

4) wenn in Wohnungen im Bereiche der Zuckerfabrik größere Mengen Zucker vorgefunden Werden, als daselbst nach dcr auf Grund des §_. 37 Abigy 6 getroffenen Bcstimmung vorbanden sein dürfen.

5) Wenn jemand Zucker, Von dem cr weiß oder den Umständen nacb axmebmrn muß, daß binsicbtlicb desselbkn eins Mfraudation dcr Zuckcrjteurr verübt rrrrdi'n iir, erwirbt rdxr iii Umsar: bringt.

L_KskricberUrncxi *.*-iner Znckchrfabrik un- [11 N::“éiUK UZLZC'UZTLT W806 vcr-

::„; .“??i drr Stcitcrbcbördc

§ 43. _

Das Dasein der Defraudation der Zuckersteyer wird n_1 den

durch die _§§. 41 und 42 angegebenen Fällen lediglich durch die da- selbst bxzetcbneten Tbatsacben be kündet. _ _

Wird jedoch in diesen c;: festgestellt- daß der Bxscbuxdtgte

eine Defraudation nicht habe verüben können_ oder daß eme 1olche

Zick_)_t__b_e_al_3§tchtigt gewesen sei,!q'o findet nur eme Ordnungsstrafe nach

. a

. 2) Strafe der Defraudation der Zuckersieuer.

. 44.

_Wer eine Defraudation der§Zuckersteuer begeht, bat eme (_Geld- strafe verwirkt, welche dem Vierfachen des an Steuer _oder zuruckzu- zahlender Steuerveraütun vorenthaltenen Betrages gleichkommt, zum mindesteix aber dreißig ark beträgt. Die Steuer oder Steuerver- gütung iit außerdem unabhängig von der Strafe Z.? eritrtchten.

In den Fällen des §. 41 Ziffsr 1 und 2 nt die vorenthalten]: Zuckerstcucr und die Strafe nach der Zuckermenge zu bemenen, welche mit den benußten Geräthen innerhan) dreicr Mon_ate, von_ dem auf die Entdeckung folgenden Tage zurück gerechnet, hatte bereitet werden können, beziehungsrveise nach der Rübsnmenge, welche nach dern Er- meffen der Steuerbehörde zur Gewinnung jener ZuckermeLgc erforder- lich gewesen wäre, sofern nicht entrveder eine ngßere Oteuerbmter- ziehung ermitielt oder erwiesen wird, dax“; der Betrtrb nur m geringerer AuZdebnung !tattgesunden bat.

Im Falle des §. 41 Ziffer 3 wird, unter der gleichen Voraus- setzung wie am Schlusse des vorigen Abschs, die vorsntbalteneZucker- steuer und die Strafe nach der Zuckermengc bcrecbnet, Welche 1eit der Stunde, zu welcher die unbefugterweise gsbrauchten Geratbe zulerzt amtlich unter Verschluß gefunden worden find, bis zur Zeit der Ent- deckung mit den Gerätben Hätte Hergestht werdrn könxien, beziebungs- weise nach der Nübenmenge, welche nach derxi Ermesyen der_ SWM!!- bebördr zur Heniellung jener Zuckermenge erforderlich gewe1en wäre.

_ Zit die Gestellung von Rüben zur amtlichen Verwixgung unter- [amen oder durch getroffene Vorkehr einc zn niedrige Feststellung des Rübengewichts herbeigeführt worden, so wird angenommen, daß während der leßten drei „Monate rbr dem Tage der Entdeckung so viel Rüben zur Zuckerbereitung verwendet worden sind, als mit den gebrauchten_ (_Herätben bei voller Benußung verarbeitet werden konnten, und_nach dre1er Rübenmenge, jedoch gleickyfalls unter der o_bigcn Vor- auswxzung, die vorenthaltene Materialsteuer und die Strafe berechnet.

Kann der Betrag der vorentbaltenen Zuckeriiruer oder der vor- entbqlienrn Rückzcxblung an Steuerrrrgütnng rßchisestgestellt werden, so tritt eine Geldixrafe von dreißig bis 'zu iümtamend _Mark sin.

3) Straserhöhung der Dxxraudaticn im Rücksaü.

Jm Fa[12_ drr Wiederholung der Defraudation nacb vorher- gegangener Bestraxung wird die im §. 44 angedrohte _Geldstrafe der- doppclt. Jeder srrnere Rückfall ziebt Gefängnißitrase _bis zu drei Jahreniiach sicb. Dock) kann nach ricbtcrlicbem Ermefien mit Be- ruckficbtigun. _aller Umrißnde der Zuwidcrbaxidlung und der voraus- gegan_genrn axle aux Hast oder auf Geldstrafe ixn doppelten Betrage der fur den eriten RÜcksaÜ angrdrobéen Geldstraie erkannt werden.

_ _ §. 4 .

Die Strgserböbung wegen_ Rückfalbs tritt ein obne Rücksicht daran], _ob dte_srük)er_e Bestrafung in demselben oder einem anderen Bundxkzitagxe ersolgt ijt.

_“(716 ist verwirkt, auch wenn die friibere Strafe nur theilwrise Verbußx oder ganz_ oder theilweise Erlaffcn ist, bleibt dagegen aus- geicbldmen, wenn [eit der Verbüßung odrr dcm Erlaß der früheren _Stxase bis zur Begehung der neuen Strafthat drei Jabre vcr- slonen find. _

4) Straserböbung wegen4Hrschwerender Umstände.

_ In de_n Fällen_des _§. 41 Ziffkr “1, 2 und 3 wird die Strafe der Desraudation um die_Ha[sre ge1chärft. 5) Unrechtmaßige ErlangquÉ einer Struervergütung.

er es unternimmt, eine Vergütung der Zuckersteuer zu erlangen, we1chx_uber_haupt _nicbt oder nur zu einem geringeren Vergütungssat; oder mr eine geringere Menge zu_ beanspruchen war, bat eine deni

Vierfachen des 3111." l_lngebübr beamprucbten Vergütungsbetrages gleicb- kommende Geidttrase rxrwirkt. Uebersteigt die Angabe des Zucker- gebaltS _d_e_n _bei der Rebifwn ermittelten Zuckrrgebalt um nicbt mehr als _zweisimstel Proz-ent,_ _10 findet eine Bestrafung nicht statt. Im Uebrrgen kommt die Bestimmuxrg im §. 43 Absatz? zur entsprechenden Anwendung. Der zur Ungebuhr empfangene Vrrgütungsbetrag ist zuruck_zu3ablL_r_i._ W _ __

_ „cm Fa _e cr_ ie er r _ung nacb vorhergegangener Besiraiun wird dre Geldstrafe aus UZH Achtiqchx des zur Ungebübr beanspruchteii Ver- guxuggsbetrages crbobt. th11chtlich der Bestrafung des ferneren RucksaUH und der Voraussrßungen der Straferböbung Wegen Rückfalls finden die Bestimmungen in den §§. 45 und 46 Anwendung.

6) Ordnungsstrafen. _ §. 49.

_Zuwiderbandlgngexi chen die Bxstimmungrn dieses Geseßes, soww dte_m Geniaßbeir drrwlben erlanenen Verwaltungvarsckxristen werden, [p_fern ptcht_ die Strafe der Defraudation oder nach §. 48 verwirft [?t, mit einer Trdnungßstraie bis zu fünfbundsrt Mark geahndet.

,L. 50.

Mit Ordrzungsiwdfc dcmäßF. 49 wird auch belegt:

1) wer eigen! zum “211113138 der Zuckersteusr rerpfsicbtrren Be- amtcxi oder denen Angcbörigsn wcgen einer auf dieselbe bezüglichen amtlichen Handlung odcr dcr Unterlaffung einer solcbrn Grschenke odrr andcrc_Vortbcile anbirtct, berspricht oder gewährt, sofern nicht der Tbatbeitxxnd dcs §. 33.5“ des Strafgesetzbuckys vorliegt;

_ 2) wer [*ich Haqdlixnarn rdér Unterlaffunsen zuSchulden kommen laßt, durc/b' Welche cm [Olcbrr Beamter an dcr rechtmäßigen Ausübung der zum _Ochntze _der Zurkcriteurr ibm obliegenden amtlichen Thätig- keit vrrbmdrrdwgd, wicrn nich der Tbatbestand dsr §§. 113 oder 114 de-Z_ SLrafgewYuriH vorliegt. -) Straxen für anabér oder1Leitcr don Zuckerfabriken. , . 5 .

_ _Wcrdcii "? 817101 ;;itcksrfabrik aus besonderen Anlagen bestehende bktmlicbe Vorrlci)tungc_n 511m_Zweck dcr Hersteklung oder Aufbewah- rung von Zucxcrrrmrttalt. 10 verfällt der Jubabcr der Fabrik als 1_olchrr, uriabkxaUZig W". der Verfolgung der cigrntiickxen Tbäier, in eme Grldkrrafe _von siiniHUndcrt bis fünftausend Mark.

__ Wird in einer Zuckerfabrik eiii amtlickyrr Verschluß verlctxi, sr rxisrt dcn Jiibabxr der Zuckerfabrik als solchen eine Geldstrair von iunfundzwanztg bis zu ;weibunicriundfünfzig Mark.

Weist der _anabrr der Zuckerfabrik in den FäÜen der Absäße 1 yrzd 2 naxb, da!; die Zuwidcr,and1ung ohne sein Wisi-n oder wider [emen Wrüen vrrubt wcrdsn ist.Is07b1eibi cr straflos.

52.

Leitet dcr anabcr ciner Zuckerfabrik den Bciricb nicht selbst, so karin er die Uebertrdgung der ibm iiach §. 51 oblicgcndcn straf- rechtlichen Verantwbrtlichkcit auf einen in seinem Namsn und Auf- trage handelnden Brtriebslriter (§. 25) bei dcr Steuerbehörde in Antrag bringen. Fail? der Antrag genehmigt wird, gebt die strai- rcchtlrche Berdntwortltckykcit, unbeschadet der subfidiariscbrn Vertre- tu_ngsv5rbmdltch_kert des Fabrikinbabers gemäß §.55, auf den Betriebs- letter uber. Dre Gcncbmigung ift j__edcrzeit widerruflich.

__ _ Wird dcr anabcr cincr Zuckerfabrik im ersten Rückfal] wegen Heiraudanrn oder wegen unrahtmäßigcr Erlangung einer Steuer- vekIYtUPJ ( . 48) Verurtbéilt, so ist ihm zu untersagen, die Zucker- fabrtkation _elb1t jemals wieder auszuüben, oder durch Andere zu sei- nexn Vortheil ausüben zu 1affen. Die Steuerbehörde ist jedoch er- machttgt, zu Gunsten der SÖuldigen AuSnabmen zu gestatten.

8) Exekutiv§i1c1_)_r_ Maßregeln.

_Unbeschadct dcr vcrwirkten "Ordnungssirach kann die Stcuer- 1*eb_ordc_dte Beobachtung dxr auf Grund der Yestimmungen dieses (“Bcicich Und der m Gcmaßbeit derxclben erlaixenen Verwaltungs-

vo "christen an eordneten antroletx_durch Androhung und Ein" e_re tiviscber eldstrafxn bis zu sunfbunderi Mark erzwingenkuW wenn die Pflichtigen, die zum Zweck der Kor-nroltrung vorgeschrieben“; Einrichtungen zu treffen _unxerlaffen, d1e_se auf Kosten der Pftjchtigen herstellen lassen. Die Emztxbung der _htcrdurcb erw-icbsenen AUSlagen erfolgt in dem Verrabren fur die Vertreibung von Zollgefäuen und mit dem Vorzugsrecbt der leßteren. _ _ _ _

9) Subsidiariscbe VertretungSZczl-indlichkeii dritter Personen,

Die anabcr von _Zurkerfabriken sowie andere Gewerbe. und Handeltrcibende haften für ihre erwalter, waekbskszülfen, sowie für diejenigen Hausrzenoffen._ wech? m der LUS? Und, aus den Gewerbe. betrieb Einfluß zu uben, binfixbtltckx der voreptbzrltenen Zuckerstemr sowie rückfickytlich der Geldstrafen, m Welche die i_ylchergestalt zu ver: tretenden Zerfonen wegen Verletzung der Voritbristen dieses Gesc es und der in Gemäßbrit derselberx erlassenen Verwaltungsvorschrjsten verurtheilt worden imd, nach Maßßäbe der folgc_nden_ Bestimmungen-

- 1. Die Haftung_bezüglich der Grldstrgfen tritt em, wenn '

1) die Geldstrafen von dem eigent11ch Schuldigen wegen Un- vermögens nicbt beigetrieben werden könyen, und zugleich

2) der Nachweis erbracht wird, daß der Gewerbe- oder Handel- treibende bei Auswahl und Yniixllung der Verwcrlter und Gewerbe.?- gebülfen, oder bei der_Bequiix_chxt_gung derse„l_ben„ 7011315: der Eingangs bezeichneten Haußgrnqnezr sabrlamg, das Heißt nicht mr_t_ der Sorgfalt eines ordentlichen GeicbgstSmdnnrs zu_ Werke gegangen nt.

Als solche Fabrla]figkert_ gilt inc.“:besqndere die wiffentliche An- stellung beziehungswrife Beibehaltung 21an w_eger_1 Zuckersieuer. dciraudation oder 01.17 Grund i_“es §._48 bere_i_ts beitrasten Verwalters oder Gewerbsgebülsen, fakls_mch)t _die oberste L_andes-Finanzbehsxde dj_e _AFst_ellung beziehungsweise Beibehaltung eines solchen geneb- mrg a . _ _

Ist ein Inhaber einer Zdckerrgbrtk, Welcher nach den Bestimmungcn dieses Gesetzes 1abfidiari1ch in Anypruckyggnommrn wird, bereits wegen einer von ihm seibxt in_der nachgewt€1eiieriAbficht der Steuerver. kürzung bxgangencn Zuckeriteuerdefraudation oder_gzts Grund des §. 48 bestraft, 10 hat derielbe dic Vermrztbung fahrlaniHen Verhaltens so lange gegen fick), als er nicht t_1_achwetst, dßß er bei uswahl und An- sieUyng beziehungsweiye Veaukxickytigung [eines Eingangs bezeichneten HülsSperwnalZ die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes an- geWendet hat.

11. Hinsichtlich de_r in Folge einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieses Grießes vorenthaltcnrn Steuer haftet der Gewerbe- oder Handeltreibende für die untrr 1 bezeichneten Personen mit seinem Vermögen, werm die Steuer von dem eigentlich Schuldigen wegkn Unvermögens nicht beigetrieben werden kann.

In denjrnigen Fällen jedoch,_ in welchen die Berechnung der ror- entbaxtrnen Steuer lediglich 0117 Grund der in diesem Gesey vor- grscbricberien Vermutbungen erwlgt (§. 44), tritt die subsidiariscbe ngtbarkeit des Gewerbe- oder Handeltreibenden nur unter dcr zu 12 bestimmten VoraiÉerun-Z ein. _ _

_ 111. _Zur Erlxqirng von Geldsirafrn auf Grund subsidiarischer Haitung l_U Gemaßbeit der Vor1chrisien zu 1 kann der ererbe- oder Oandeltreibende iiur durcb richterlichrs Erkenntniß vrrurtbeilt werden.

Du?];[be gilt sur die_ Erlrgimg 'der _ vorrntbaltenen Steuer, welcbe ausGrund der in diejem Geseye vorgeychricbenen Vermuthungen berecbnet wird. _

117. Der borentbglisnen Zuckersteurr steht im Sinne obiser Be- 1tm_imungen dre zyruckzuzahlrnde Steuervergütung glcich (§. 44 AbiatZ 1, §._ 48 A_b]a1_3_1).

7. Die BefygniZ de_r _Steuervcrwalxung, statt der Einziehung drr ledbuxze von dcm 1ub1idiarisch Verbasteten, und unter Verzicht hieraus die___im_ Unvxrnxögeirsralle an die SteUe der Geldbuße zu ver- bangende Freiheitsxtchre 1ogleich _an dem eigentlich Schuldigen voll- 1_ire§k_?n_ zu lanen, wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht eru ,r .

10) Zusammentreffen MHM? strafbarer Handlungen. §. 5 .

_ thrFullr mrbrercr oder wiederbo1tcr Zuwidrrbandlungen gegen die Beitxrnmurxnen diexcs (Heseyrs, welche nur mir Ordnungsstrafe bedroht_1md,_1o[s, wenn die Zuwiderbandlungen derselben Art cind und_gleichzei_ttg cntdrckt werden,_ die Ordnungsstrafe gegen denselben Tbater, [9th _gegrn mehrere Thkclnebmer zusammen nur im einmaligen Betrage se1ige1et3t werden.

11) Umwandlung der (Heldx'trafe in Freiheitsstrafe. _.),

. [.

_ Die Umwandlung der nicht beizutreibenden Geldstrafen in Frei- heitsstrafen _ersdlgt gema]; F. _28_ urid 29 des Strafgeseßbuchs

_ De_r Horbytbetrag der_ reihertsstrafe ijt jedock) bei einer Defrau- daiwn im wiederholter! Rucksaü zwei Jahre, bei einer mit Ordnungs- 1trqse bedrohten_Zurmderbandlung, sowie in den FäÜen des §. 54 drei Monate Gasängniß.

12) Verjährung. 5

_ _ d- .

Die Strafverfolgung von _Defraudationen und von Zuwider- baiidlungen, welrbe unter §. 48 fallen, verjährt in drei Jahren, die- xemgg voxr Zuwrderbandlungen, Welche mit Ordnungsstrafe bedroht jmd, m_ einem _Jalxre.

_Dre Siratvrrfolgung auf Grund der Bestimmungen der §§. 51 o_nd 52 rerzabrt znglciib mir Tem Eintritt “dsr Verjährung gr,)?" din eigentlichrn Tbätcr.

13) Strafverfahren.

__ _ _ _ §. 59.

_;cn Betreff der Festeklrzng, [_Tntersucbung und Entscheidung der Zuwiderhgndlunzrn gegr.“! diz: Brrtimmungcn dieses GTsLHCZ imd die m mearzbeit derxclr-en erlamcnrn Verwaltungsrorschriften, in Betreff der Straimildcru_ng__und de-F Erlaffrs dcr Strafe im Gnadenwcge Yommen die Voriäxrtstcn zur Anwendung, nach Welchen fick) das Ver- rabren wegen Zuwrdcrbandlimgch gégcn die ZoÜgeseZe bestimmt.

9. 0. _ Die 71.111) den Vorickyrisken dieses Geicxzss verwirktcn Geldstrafen 7311811 dern ;_;:skus de§1_e_mgen Sraatcs zu, 'von dessen Bcbörden die Otraieritickyctdung eriaiien wordrn ist. _ §. 61.

_ Jede von ciner n.:rb §._59 zuständigen Brbördc wegxn einer Zu- widerhaydlung 9;ng dri? Britimmungcn dicses Geießes und inGemäß- beit derkelben eriangncn Lerqltmngvorsckyrifirn einzuleiirndr Unter- Yrrbxmg und zu erlaiicndc Strarenticbcidung kann auch auf diejrninen FYJsbmcr, welche anderen Bundesstaaten angehören, aus*zedebnt

__ Dic Strafvollstrrckung ist nötbi enfails dur Er'u en der u- 1:c_1nd1gen_Beka_rden und Beamten diisjenigen Buciidessiacixiss zu sie- wirken, in denrn Gebiet die Vollstreckungßmaßregel zur Ausführung kommer) 1911.

_ _ _ Die_Bebörden und Beamtrn der Bundröstaatcn sollen 7151) gkgen- ?_citig tbang und obii-Z_Verzirg den vrrlangtenBeistand in aUen geses- lieber; Maxrsgän teixten, welcbe fich auf die Verfolgungen ron Zuwwcrbandlungrn gzgcn diéses Grieß bezieben.

Sechsi2r Abschnitt. Uebergangs- und _SZlußbestimmungen,

. . . . I --

Drews (_He]s_y__tritt, vorbehaltlich der Bestimmung im Absaß 2, an) 1._ Auguxk 1888in Krgft. Von demselben Zeitpunkt ab sind al] gcietzltrbrri Bor1chrtktcn ausgehoben, welche über die Besteuerung d ZuckerH in dem Geltun sbcreicb Fiescs Gesetzes zur Zeit bestehen.

__ Dre Inhaber von Uckersabrrken find verbunden, den nach §§. 12 bi» 17_,_19 bis 21, 26 und_27 ihnen oblicgcnden Verpflichtungen ZLMZLMI vor dem 1. August 1888, bei Vcrxneidung der geseslichm Strafen, zu genugrn. T*

63 *

Fur (S_ebtetstberzc, welcbe _a_m 1. August 1888 außerhalb der“ Zollgrenze liegen, tritt, falls dléjélben in diese Grenze eingeschlossen

werden, mit dem Ta e d ' ' ' ' ' in Kraft. 9 EmichÜeßUng das gegenwartige Gases

(Dir Brgründung folg: morger.)

„y 118.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

* 1ZZ7..

Berlin, Montag, den 23. Mai

1. Steckbriefeu _1_t_1_1d Untersuchungs-Sachen ' Svo : 3: erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen :c.

, inSzablung :c. don öffentlichen apieren. 4" VerloosleZ_§ves_uschaftm auf Aktien u. AktieY-Gefeasch.

5, Kommern

ckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Berufs-Gmoffenscbaften.

. ' ?: Woexequusweise der deutschen Zeüelbanken- Oeffentltcher Anzeiger. 3: _.

10. Familien-Nachrichten. ]

2) Zivangsvollftreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

m Namen des Königs! [10141] VeIrkündet am 28. April 1887. _ Krieg, Referendar, als Gerichtsichretber.

In der Hoefer'scben Aufg__cbotS]ache erkennt das Königliche Amthericht, Abt etlung 111. zu Nord: hausen durch den Amt-dertchtS-Ratb Stamm

[) Z" Richie: [H ' 1 der We er einri ar _oeier, [. 2? der frühere Bäcker Friedrich Louis Hoefer, beide aus Jmmenrode, werden für todt erklart. _

11. Die Kosten des A-rrfgebotßverfabrerrs smd aus dem Nachlaffe derselben zu gleichen Theilen zu ent- nebmen.

[10150] Oeffentliche Zustellung.

Die verebelichte Arbeiter Anna Rhode, geborerie Kirscbkowski, zu Czattkau, vertreten diirch den Justiz- xatb Lindner in Danzig, klagt gegen ibren Ehemcznn, Arbeiter Peter Augujt Rhode von Czatikau, 1th unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung mit dem Antrags: die Eb? der Parteien zu 1161171011 und den Beklagten für den allein ]chuldigxn Theil zu erachten, und ladet den Beklagten zur m_undlicben Verhandlung des Rechtsstreits _vor die erste Civrl- kammer des Königlichen Landgerichts_ zu Danzig auf den 28. Oktober 1887, Voxmntags 11 Uhr, mit der Aufiorderung, einen bei dem gedachten Ge- ricbie zugelanenen Anwalt_zu be1te_lle_n. _ _ _

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dreier Aus§ug der Klage bekamxt genxacht.

Danzig, den 12. Mar_ 1887.

Kret1_chmer, _ Gerichtsscbreiber des Köyiglicben Landgerichts.

[10152] _ Oeffentliche Zustellung.

Die verehrlichte Arbeiter Kohl, Bertha, geb. Kaps, in Unterteutschentbal, vertreten durch den Rechts- anwalt 1)r. Käbne zu Halle a. S., klagt ge en ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden _E,e- mann,_ Arbeiter Johann Kohl, wegen bHSwiUrger Verlanung und Versagung des Unterhalts, mtt dem Anfrage auf Trenmrng der Ehe, und ladet den Be- Yagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 17. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf

den 12. O_ktober 1887, Vormittags9 Uhr, m1t_der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. _ _ _ _

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung rvrrd dreier Außzug der Klage bekannt emacbt.

Halle a. S., den 16. ai 1887.

_ Lemme,_ _ _ als Gerichtsichreiber des Königlichen Landgerichts.

[10151] Oeffentliche Zustellung.

Die Maurerfrau Hulda Schulß, geb. Sardin, zu Danzig, vertreten durch die Recht5anwälte Rosen- beim & Steinhardt in Danzig, klagt _gegen ihren Ehemann, den Maurer Carl Heinrich Richard Schulß, unbekannten Aufenthalts, _ wegen Ebe- 1ch_eidung, mit dem Anfrage, das zwischen Parteien h_e1tebende Band der (x_be trennen und den _Beklagten fur den allein schuldigen Theil_ zu erklaren, und ladet den Beklagten zur_mün_dlrchen _Verbandlung des Rechtsstreits vor die erste Civrlkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig aur de_n 28. Oktober 1887, Vqrmittags 11 r, u_nt der Aufforderung, einen ber dem _gedachten __ e- rlebte zu elaffenen Rechtscxnwalt- zy bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aqug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 6. Mai 1887.

Kretsxbnrer,

Gerichtssckpreiber des Königlichen Landgerichts.

[19195]

Oeffentliche Zustellung mit Vorladung.

_Zum Kgl. Landgerichte Frankentba_l, Kammer für _Crvilsachen, bat Friederika_Kraf1, Cigarrenmacberin, in Speyer wobnbaft, Ebesrau von Theobald Stein, Schuhmacher, früher in Speyer wohnhaft, dermalen obne bekannten Wohn- und AufentbaltSort abwesend, Klägerin, durcb Rechtßanwalt Merckle in Frankenthal vertreten, gegen ihren genannten Ehemann,_ Beklagten, Ehescheidungsklage wegen schwerer Beleidigung er- hoben mit dem Anfrage, die Ehe zwncben der Klägerin und dem Beklagten aufzulösen und Be- kla en in die Kosten zu verfällen. _

Ztur mündlichen Verhandlgng der Klage ist die Sitzung des Kgl. Landgerichts _zu Frankenthal, Kammer für Civilsachen, vom fünfter: Oktober nächfthin, Vormittags nem: Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte zugleich vorgeladen wird mit der Auf- forderung, einen bei diejem Gerichte zugelaffenen Rechtßanwalt zu bestellen. _ _ _

Bebufs Ausführung _der bewilligten öffentlichen Zu tellung an den abweienden Beklagten mird Vor- ]te endes bekannt gegeben. _

Frankenthal, den 16._Mat 1887. _

Kgl. Landgerichtsscbrerberei. Denia, Kgl. Obersekretär.

10193 Oe eutliche Zustellmt . [ Die ]Ebefrau Tes Agenten Hugo Wittnevw, Ger-

ihren genannten Ebemann, zuleßt zu Duisbug domi- zilrrt, 18131 ohne bxkannten Wohn- und Aufenthalts- ort, wegen Ehescheidung, mit dem Anfrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu tt_ennen urid dcn Beklagten für den allein 1chuldtgen Tberl zu erklären, und ladet den Beklagtrn zur mündlichen Verband- lung_ des Rechtsstreits vor die 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf de_u 21. O_ktober 1887, Vormittags 9 Uhr, mit der Auxwrderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelayenen Agwalt zu bestellen. _ _ Zum Zwecke der öffentlichen Zusteüung wird die1er Au53ug der Klage bekannt gemacht. Duisburg, den 18. Mai 1887.

_ _ Le_chner, Rechnungsratb, Gerichtsicfyreiber rss Königlichen Landgerichts.

[10154] _ Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Arbeitsmanns Hojan, Johanna, geb. Buchboly, zu Teterow, vertreten durch den Rechtßanwalt Ackermann zu Güstrow, k[agt gegen ihren Ehemann, dxn Arbeitsmann Valentin Hojan crus Rudnisky, denen jeßigxr Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlamung mit dem Anfrage, die_ zwi1chen dem Beklagten und ihr bestehende Ehe auf Grund der böZlichen Verlasiung ihres Ehe- mannes dem Bande nach zu scheiden, und ladet den Beklagirn zur mündlicben_ Verbandlung des Rechts- streits vor die crste Civrlkammer_ des Großherzog- lichen Landgerichts zu Güstrow am Montag, den 10. Oktober 1887, __Vormittags 11 Uhr, mit der Aunoxderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelanenen Zlnrvalt zu bestellen. _ Zum Zwecke der öffentlicben Zusteklung wird die1er Auézug drr Klage brfannr gemacht. Güstrow, deri 18. Mai 1887. _ Hofrath Otto_Krüger, Gerichtsirbreiber des_ GroZkyerzogl. Mecklenburg- Schrverin1chen „andgerichts.

[10194]

Oeffentliche Zustellung mit Vorladung. _

Zum Kgl. Landgerirbte Frankenthal. Kammer fur Civiliachen, bar Maria Kraemer, Näherin, Ebe- frau von Bruno Zrarickr, Buchdrucker, Beide zu Neustadt a. H. wo,:rhast,“ Klägerin, durch Rechts- anwalt David in Frankentbal vertreten, gegen ibren enannten Ehrmann Brurxo Francke, dermglcn obne ekannten Wohn- und Auienibaltsort abwexend, Be-

. klagten, Klage «Uf Ehescheidung erhoben mit dem

Anfrage, die Ebeschriduxig zwischen der Klägerin und dem Beklagten _auszuwreckgen und demselben die Kosten des Prozeßes zur Last zu legen. _ _ Zur mündlichen Verhandlung der Klage ist die Sißung des Kgl; Landgerichts zu Frankenthal, Kammer für Civiliackpen, vom zwölften O_ktober uächfthin, Vormittags neun Uhr,_ bestimmt, wozu der Beklagte zugleich vorgexaden wird, tmt der Auffordrrung, ein_en bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt auszusteslen. _ Bebufs Ausführung der bewikligten öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten wird Vor- stehendes bekannt gegeben. Frankenthal, den 17. Mgi 1887._ Kgl. Land erichtsicbreiberet. Denig, gl. Oberiekretär.

[10192] Oeffentlithe Zustellung. _

Die Ehefrau des ArbeitSmanns Diedrich Stubbe aus Seckenbausen, Gefink, geb. Meyer, z. Z. _in Bremen, vertreten durch den Rechtßanwalt Justiz- ratl) Dr. Müller hieselbji klagt gegen den Arbeits- mann Diedrich Stubbe aus Seckenbausen, _Aufentbalt unbekannt, auf Ehescheidung wegen bösltxben _Ver- [affens und Ehebruchs, mit dem Anfrage, die zwtschen den Parteien bestehende Ehe zu trenzien, Beklagten auch für den schuldigen Theil zu erklaren, und ladet den Beklagten zur mundlicben Verhandlung des Rerbts- streits vor die Civilkammer 11 des Königlichen Landgerichts zu Verden a. Aller auf den 4. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. _

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die1er Auözug der Klage bekannt gemacht.

Verden, den 18. Mai 1887.

(Unterschrift), _ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10302] Oeffentljche nftellnng.

Die Losfrau Mathilde asurat, geb. Ostxrode zu Wedereitischken, vertreten durch_ errn Justizratb Jordan bier, klagt gegen 1 ren Ehemann, Loßmann Ansas Masurat, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage:

die Ehe der Parteien zu trennxn und den Be-

klagten für den schuldigen Theil _zu erklaren, und ladet den Beklagten zur mundlxchxn Verband- lung des Rechtsstreits vor dix 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit auf den 10. Oktober 1887, Vyrmittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen ber dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu _bestellen.

_Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di er AUSzug der Klage bekannt gemacht. _ _

.Der Termin am 19. September 1887 wird hier- durch aufgehoben.“ _ __

Tilsit, den 18. Mar 1887.

trnd, geb. Ising, zu Duisburg, vertreten durch den

K n y s y : , _ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Rechtöanwalt Vr. Eickhoff zu Duisburg, klagt gege:

[9730] Oeffentliche anteUung. Der Werkmeister Wilhelm Siachow zu Buckau b. M., vertreten durch den Rechtsanwalt Bub“ zu Kalbe a. S., klagt gegen 1) den CarkWil elm Alexander Haedecke, früher zu Altona, jetzt_in un- bekannter Abwesenheit, 2) drn Maler August Mar Haedecke z_u Hamburg, Hermerlandsiraße Nr. 30, aus dem gerichtlichen Vertrags vom 28. Juli 1883, woraus Klägßr sicb Verpflicbtet, der Witiwe Haedecke, Elyabetb, geb. Schulze, bis zu ihrem Lebetxsende frZie Wohnung und Lebensunterhalt zu gewabren, wahrend als Gegenleistung bierfür_ die :e. Haedecke tbr gesamryicZ Vermögen cinschließlich_ihrer aus- stehenden HypotbekenforderUngen dem Klager über- tragen kxat, mit dem Anfrage auf Bewisligung in die Um1chreibung dcr zu letzteren gehörigen, im Grund- b„uche_von der Stadt Kalbr a./S., Bd. 13, Bl. 422 fiir die Wittwe Haedecke, Elisabeth, geb. Schulze, eingetragenen 540 Thlr. oder 1620 „44 auf den Natzien dcs Klägch und vorläufige Vollstreckbarkeits- erklarrrng des Urtbeils, und ladet die _Beklagten zrxr mundlichen Verbandlung des Rechtsitreits_ vor dre 11. Civilkammer des Köxiigliäyen Landgerichts zu Magdeburg auf d_en 18. O_ktober 1887, Vormittags 9 Uhr, niit der Aufxorderung, einen bei dem gedachten Ge- UÖÖS zu elamenen Anwalt zu bestellen. Zum werke der öffentlichen Zusteilung betreffs des Mitbeklagten zu 1 wird dieser Außzug der Klage bekannt gemacht. . Magdeburg, den 13. Mai 1887.

_ LoeWentHal, S-Zkretär, Ger1cht§schreiber des Königlichen LandgerichtS.

[10143] Oeffentliche Zustellung,

Die Erben der Wittwr Straßburg, Emma, geb. Weiß, nämlicb Heinrich Meyer und Bertha Meyer, vertreten dyrcb ihren Vater, Jacob Meyer zu Berlin, Potsdameritrasze 26, Beklagte und Berufungskläger, vertreten durch den RcchtSanwalt Kleinholz bierselbst, Königstr., Haben segen das in der Prozeßjacbe des:“ [Jr. jur. Weiß zu Berlin, [rüber Jäger1traße 61 beim Buchhändler Noeske! wobnbafx, jetzt unbe- kannten AufentbaltZ, Klägers und Berurungsbeklagten, gegen fie ergangene Urtbeil des Königliiben Amts- gerichts 1. zu Berlin, Abtheilung 22, p_om 29. Ja- nuar 1887. wonach für Recht erkannt- Ut: _

1. Die Verklagten werden verurtbeilt, an Klage:: 203 «41-40 „3 zu zahlen, _

11. Kläger wird mit ?einen weitergehenden An- trägkn abgewiesen, _ _ _ _

111. Von den Kosten des Prozemes tragt KlagerZ, Verklagter Z', __ _ _

11'. Das Urtbeil ut vorlaufig_ vkotreckbar, den Verklagten wird jedoch nachgeladen, durcb Hinter- legung der Streitsumme ac] 1. die Zwangsvoll- ftreckung abzuwenden, 341 1.. 111. und 17. die Be- rufung eingelegt, mit den; Arztrage: _

das erste Urtbeil imowxit abzuandern und den

Kläger auch mit den geforderten 203 „M 40 „5

unter Auferlegung der rozxykosien abzuweisen, und laden den Kläger und sm_sungs-Beklagten zu_r mündlichen Verhandlung _übxr die Berufrxng vor die 6. Civilkanxmer des Königlichen Landgerichts 1. zu Berlin aus _ den 18. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderun , einen bet_ dem gedachten Gerichte zugelaffenen nwglt zu briteklen. _ _ _

Zum Zwecke der öffentlixhen ZupteUung wird diejer

Au53ug der Berumngßschrrstbefannt gemacht. ar wrg, Gerichtsscbreiber des Königlichen Landgerichts 1., Civilkammer 71.

10142 Oeffentliche Zustellung. [ Der]Kaufmann und Brauereibefißer Karl Scholz, in Firma „Brauerei Pfeifferhof Karl Scholz“, zu Breslau -- vertreten durch den ReckotSanwalt Poppe bier, kla t e en den Artistey- und Akrobateq-Gesell- schafts-§1?or9tei7er E. Conradi, zule t hier, 1th un- bekannten Aufenthalts, aus einem _ arlebn mrt dem Anfrage auf kostenpflichtige_V_erurth_eilung zur Zahlung von 200 „44 nebst 60/0 Ztmen seit _24. Athl 1886, sowie auf vorläufige Vollstreckbarkertßerklarunw des Urtbeils, und ladet den kalagten zur mu_nd_ltc_ben Verhandlung des Rechtsstreits vor das Komglube Amthericbt zu Breslau, Zimmer 1, auf den 16. September 1887, Vormitxa s 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuite ung wird dieser AuSzug der KUHN bekannt gemacht. Breklau, den 18. _ at 1887. Kaßnxr, _ Gerichtsscbreiber des Königlichen Amißgertchts.

[10145] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Kaufmcxnns Josef Weiß zu Zobten, Klägers und Berufungsklagers, vertreten durch den Rechtöanwalt Bellier de Launay zu Breßlau, gegen den früheren GutsbefiYr August Schtpke, unbe- kannten Aufenthalts, ' eklagten und Berufungs- bekla ten, wegen SchadenSersaßes _ [). 84_/87 - bat er Rechtßanwalt Bellter de _Launav fur den Kläger die Berufung eingele t_ mit dem_A_ntrage, unter Abänderun des Urt etls des Kgntglichen Landgerichts zu Échweidniß vom 15. Marz 1887 den Beklagten kostenpflichtig _zu vergrtbetlen, dem Kläger 1587 „44 nebst 5% Zinsen _sett dem 1. Ja- nuar 1885 zu zahlen und das Urtbetl gegen S_icher- heitsleistung für vorläufig voÜstreckbar zu erklaren.

Derselbe ladet den Beklagten zur mundlichen Verhandlung des Re tsstreits vor den Ersten Civil- senar des Königlichen ber-Landeßgericbts zu Breslau

mit der Aufforderung, einen bei diesern _Gcricbte ZugelKssenen Anwchrlt zum Prozeßbevollmachtigten zu este en. _ _ _ Zum Zwecke der öffentlicben Zaitellung Wird dies Hiermit bekannt gemacht. __

BreZlan, den 17. JNai 1887.

F. Abian, _

Gericht§schreiber dcs Königlichen Ober-Landesgrmchts.

[10190] _ OeffentlicheZYftellung. _ Ter Gaiiwirth Jacob Pfeuffer zu Frankfurt a. M., Allerbeiligeustrasze 76, Vertreter) darch Rechtsanwglt Dr. NeUkirch, klagt gegen den früheren Poitgehnlsen CarlBöhm, früber hier, jeZt mic unbrkanntem Auf- enthalt abwesend, aus Schuldscbsinrom 30. Dezem- ber 1885, mit dem Antrags auf Vcrnrtbeiiung zur Zahlung von 133,31 „16 nrbst 6070 Zinsen wir dem Tage der Kiagezusteklung und aus bor1äufige Voll- strrckbarkeitserflärung des Urtbeils, und ladet den Beklagten zur mündsicben Verbandümg des Rechts- streits vor das_Königlicbe Amtsgericht 1. 2 zu Frank- furt a. M. aus den 13. Juli 1887, Vormittags 9 Uhr._ Zum Zwecxe der öffentlichen thellung wird dieier Außzug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. M„ den 18. Mai 1887. __Loebe, Gerichtsscbreibrr dcs Königlichen Amtsgerichts. 1.2.

[10191] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtßanwalt 1)r. Zerß zu Jena, als Vertreter des-Karl Adami zu Jena, erbebr _Klage gegen_1)r. Wilhelm Henkel, srübrr zu Jena, ]päter zu Oxwrd, jetzt in unbekannter Ferne, rvrgen Fordrrung, mit demAntra 8, den Beflagrrn zu vcrxrrtbeilen, Ein Tausrnd ark nebst 5 pro _Crnt Zimen vom _Tage der Klagzusteklung ab dem Kiazger zu bezdblen www die Prozeßkosten zu Tragen rew. zu ernatten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandxung des RLÖtÖstkLitÖ vor die 11. Cirilkamwer Groyberzogl. Landgerichts zu Weimar zu dem aui Freitag, den 14. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, __ anberaumten Verhandlungstermin, mit der Aristok- derung, einen bei dem genannxen Gericßte _zugela11enen Rechtsanwalt zu deffrn Vertretung 513 bestellen.

Zum Zwecke der von drr 11. erlkarnmer ver- wiUigten öffentlichen Zustellung wird dreier AuZzug drr Klage hiermit bekannt gernacbt.

Weimar, den 17. Mai 1887.

Die Gerichisichreiberei _ des Großherzolich Sächfi1chen Landgerichts. 131“. Mirus. [10144] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Der Grundeigentbümer (H. A. Quait zuHamburk, Schulterblatt 114, vertreten durch Re ts_anwa t Dr. Ad. Fenxz, klagt _gegcn den Virbcommissionair Lars Sörensen Toft, früher Schultrrblatt_110, jetzt unbekannten Ausentbglts,_ Wegen Mietbesorderung, mit dem Anfrage aur koiienpilicbtige Verurtbeilung des Beklagten zur Zahlung von „44 700 nebst 60/0 Zinsen ]" eit dem Klagetage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Civilkanxmer des Landgerichts zu Hamburg (Ratbbaus) aus _ den 12. Oktober 1887, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen ber dem gedachten Ge- richte zugelassenen AnWalt zu bestxüen. _

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Außzug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 20. Mai 1887.

Möller, _ Gerichtsschreiber-Gehülfe des Landgerichts, Civilkammer 17.

[10147 ) Oeffentliche Zustellung. __

Der Brauerei- und Gasthofsbesiyer R. Gol11ch zu rittisch, vertreten durch den Rechtsanwalt K_eller zu eseriv, klagt gegen den fruheren Postgebilfen Kinowski, früher zu Liffa, jeßt unbekannten Aufent- halts, aus einem dem Beklagten baar gegebenxn Darlehn im Betrage vox: 200 „“:, woraufab1chlagl1ch 70 .“ gezahlt find, mtt dem Antrags, auf kosten- pflichtige Verurtbeilung des Beklagten zur_Z_ablun_g des Restbetrages von 130 5-4 nebst 5 9/0_Zrn1en seit dem TaJe der Klagezustellung, sowie vorlaufige Voll- streckbar eit des Urtheils, und ladet den Beilagten zur mündlichen Verhandlung des_ Rechtsstreits vor das KöniÉliche Amthericht zu Lista duf den 16. eptember 1887, Vormittags 10 Uhr,

Zimmer Nr. 25, parterre. _ _

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wrrd dieser Außzug der Klage bekannt ge_macht.

Lissa i. P., den 16. Mar 1887.

von Chuzara, _

Gerichtsschreiber des Königlichen AmtSJertcbts. [10146] Oeffentliche Zustellnn .

Die Handlung Brockmann &. Bare el zu Frank- furt a. O. _- vertreten durch den Rechtsanwalt Plinzner zu Berlin, Köpnickerstr. 988," klagtgegen den Wirtbscha ts-Jnspektor Gauert, fruher zu Oder- berg i. ., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Waarenforderung, mit dem Anfrage, auf Verurtbeilung des Beklagten zur Zahlung von 44,80 „M nebst_60/o Zinsen seit dem 22. Novxmber 1886 und vorlaufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königli e AmtsZericbt zu Oderberg i. M. auf

den 14. uli 1 87, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der 6 entliehen Zustellung wird dieser Außzug der Klage be annt gema t.

Oderberg i. M.,dexz 18. ai 1887.

au dei: 26. September 1887, Vormittags !) Uhr,

K" r u g e r , _ als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtßgencbts.