J. 10 zu berechnenden Betrag des Waisengeldes sind diese ürzungen des Wittwengeldes Lm Einfluß.
Bei Berechnung des Wiitweii- und Waisetzkei'des' . 9 bis 13) bleiben die in den §§. 13 und 72 des Mi ;iarpen ions- gefeßes erwähnten Pen§i§onserhöhun en (Verstümmelungs-
ula en) stets, die in den „12, 52 un „71 ebeizda, erwähzrten
en ionserhöhungen (Pen ionszulagen) ix: den1emgeneFallen unberücksichtigt, in welchen die Hinterbliebexiexi die in dezi §§. 41, 42, 95 und 96 ebenda erwähnten Beihülfen (Bewält- gungen) zu beanspruchen haben.15
Keinen Anspruch auf ittwengxld hat die „Wittwe, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Beitra spflichtigen inyer alb dreier Monate vor seinem Ableben ge chlo eri und die be- schließung zu dem Zweck erfol t ist, um der ittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verscha xn. '
Keinen Anspruch auf Wittwen- _und Waisengeld hgben die Wittwe und die hinterbliebenen Kinder eines pensiomrten Beitragspflichtigen aus olcher Ehe, welche erst nach der er- seßung des BeitragSpfli tigen in den Ruhestand geschlossen ist.
§. 16. _
Stirbt ein zur Entrichtung von Wittwen- und Waisen- geldbeiträ en Verpflichteter, welchem, wenn er am Todestage in den uhestand verseßt wäre, auf, Grund des §. 5 des MilitärpensionSgeseYes vom 27. Juni 1871 beziehungsweise des ZZR; des Reichs-Beamtengeießes vom 31. März 1873 eine ension hätte bewilligt werden können, so karin der Wittwe und den Waisen desselben Wittwen- und Waisengeld durch den Reichskanzler bewilligt werden., _
Stirbt ein zur Entrichtung von Wittwen- und Waisen- eldbeiträJen Verpflichteter, welchem nach §. 20 Abjaß 3, §§. 24 un 25 des MilitärpensionSgeseHes vom 27. ?um 1871 eziehungsweife §§. 50 und 52 des Reichsbeamtenge eßes vom 31. März 1873 im Falle seiner Verseßung in den Ruhestand die Anrechnung gewisser Zeiten auf die in Betrgcht kommxnde Dienstzeit hätte bewillit werden können, so ist der Reichs- kanzler befugt, eine so che Anrechnung anch bei Festseßung des Wittwen- und Waisengeldes zuzulassen.
§. 17.
Die ahlung des Wittwen- und Waisengeldes beginnt mit dem blauf des Gnadenmo1118ats oder des Gnadenquartals.
Das Wittwen- und aisengeld wird monatiich _im Voraus gezahlt. An wen die ZahlunZ gültig zu leisten ist, bestimmt die oberste Militärverwaltungs ehörde des Kontingents bezie ungsweise der Chef der Kaiserlichen Admiralität, welche die efugniß zu solcher Bestimmung auf andere Behörden übertragen können.
Nicht abgehobene Theilbeträge des Wittwen- und Waisen- eldes verjähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fällig- eit an gerechnet, zum VortheilLdJer Reichskaffe.
Das Wittwen- und Waiiengéld _ nn mit rechtlicher Wir- kung weder abgetreten, noch verpfän et oder sonst übertragen werden. 20
Das Recht auf den ezug desWittwen- und Waisen- geldes erlischt:
1) für jeden Berechtigten mit dem Ablauf des Monats, in welchem er sich verheirathet oder stirbt;
2) für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet.
§. 21. Das Recht auf den Bezug des Wittwen- und Waisen- 'eldes ruht, wenn der Berechtigte das deutsche Jndigenat ver- iert, bis zur etwaigen WiedereZlLangung desselben.
'Mit den aus §. 16 sich ergebenden Maßgaben erfolgt die Beßimmun „darüber, ob und welches Wittwen- und Waisen- gel der ittwe und den Waisen eines Beitragspflichtigen zusteht, durch die oberste Militärverwaltungsbel)örde des Kon- tingentsbe ie?ungsweise den Chef der Kaiserlichen Admiralität, welche die eu niß zu solcher Bestimmung auf die höhere Reichsbehörde ü ertragen könneZZ
, Das den, Hinterbliebenen eines Beitragspflichtigen zu be- miliigende Wittwen: und Waisengeld darf nicht hinter dem- jenigen Betrage zuriickbleiben, welcher denselben nach den bis zum Inkrafttretrn dieses Gesetzes für sie geltenden Bestimmun- gen aus der Rrichskaffe hätte gewährt werden müssen, wenn der Beitragspflichtige vor diesem Zeitpunkt gestorben wäre.
Z'. 24.
Di? §§. 8 bis 23 findeti auf die Angehörigen eines in “Hol e eines „Feldzyges oder in Folge des Unterganges oder Ver chollenseins eiyes'Schist der Kaiserlichen Marine ver- mißten Beitragspflichti _en nwendung, wenn nach dem Er- meffen der ohersten M1 itärverwaltungsbehörde des Kontingents be iehungsweife des, Chefs der Kaiserlichen Admiralität das A leben des Verm1ßten mit hoher Wahrscheinlichkeit anzu- nehmen ist. 25
Offiziere, Aerzte und eamte, welche nach den Bestim- mungen dieses Gesetzes Wittwen- und Waisengeldbeiträge zu entrichten haben, sind ni t verpflichtet, einer Militär: oder Landesbeamten-Wittwenka e oder der sonstigen Veranstaltung eines Bundesstaats zur Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten beizutreten. § 26
Diejenigen nach den Bestimmungen dieses Gefeßes zur Entrichtun von Wittwen- und Waisenqeldbeiträgen Verpflich- teten, wel e Mitglieder einer der im J 25 be eichneten Landes- anstalten und derselben nicht erst na der erkündung dieses Geseßes beigetreten sind, bleiben, wenn sie binnen drei Moyaien nach dem Jnkraftireten dieses Gesetzes durch eine s „riftliche Erklärung für ihre etwaigen künftigen Hinter- b ichenen auf das in den §§. 8 ff. bestimmte Wittwen- und ngsengeld ver Wien, von Entrichtun der im §. 4 bestimmten Wittwen- und aisengeldbeiträge be reit. AnderenfaUs find sie berechtigt, aus der LandeSanstalt auszuscheiden.
. 27.
Diejenigen narf) den estimmungen dieses GYßes zur Entrichtung von Witwen: und Waisengeldbeiträgen erpXich- teten, welche vor der Verkündung dieses Geseßes auf ihren Todesfali ihren E efrauen oder Kindern eine Leibrente oder ,ein Kapital„ 0, er ihren gekeßlichen Erben ein Kapital bei xmer PrwatversiéerunZSgesell chaft oder bei der Lebens- verficherungsanstalt ür, die Armée und Marine versichert haben, können, falls diese Versicherung zur Zeit des In-
**"-
kra etens dieses Ges es noch besteht und wenn. fie bimien drextnMonaten nach Mesem Zeitpunkte durch “eine _schnft- liche Erklärung r 'i re etwaigen künftigen Hmterbhebenen auf das in den . 8 . bestimmte Wittwen- und Waisengeld verzichten, durch die oberste Militärverwaltunngethrde, des Kontingents bezie ungsweise den Chef der Kaiserlichen Admiralität von „trichtung der Wittwen- und Waisengeld- beiträge befreit werden. '
Die näheren Vorausfeßungen, iinter denen eine solche Befreiung zulässig, sowie die Bedingungen, pon welchen dieselbe abhängig zu machen ist, bestimmt der Reichskanzler.
. 28.
Die in den §§. 26 und §27 bestimmte dreimonatliche Frist kann für einzelne Offiziere Aerzte und Beamte der Zaiser- lich? Marine durch den Reichskanzler angemessen verlangert wer en.
Neue Mitglieder dürfen§ in die Militär : Wittwenkaffen nicht mehr aufgenommen werden. „
Eine Erhöhung der bei diesen 5?an von solchen Mit- gliedern versicherten Pensionen, welche ittwexi- und Waisezi- geldble'istFäge auf Grund dieses Gesetzes zu entrichten haben, ist unzu a ig.
Ist nach den für eine Landesanstali geltenden Normen die Höhe der Beitragspflicht, sowie der Wittweii- und Waffen- pensionen von Dienstzeit, Dienßrang oder Diensteinkommen abhängig, so werden, wenn nicht nach Maßgabe des „§. 26 der Verpflichtete auf das Wittwen- und Waisengeld verzichtet hat, für die fernere Beitragspflicht zur Landesanstalt und Berech- nung der von dieser zu leistenden WitiwenZ und Waisen- pensionen Dienstzeit, Dienstrang und Diensteinkommen nur insoweit in Ansatz gebracht, als sie bei dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes erreicht waren.
. 30.
Ueber Vermögensbestär§ide der Militär:Wittwenkaffen, welche sich nach Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflich- tungen ergeben, wird durch den Reichhaushalts-Etat Be- stimmung getroffen, sofern und foweitnichtAnsprüche einzelner Bundesstaaten oder wohlerworbene'Rxchte Dritter dem ent- gegenstehen. Dasselbe findet statt hinsichtlich der Ueberschüffe solcher Kassen, welche sich vor Aufhebung derselben ergeben.
§. 31.
1) Unter den, in den Ruhestand verseßten Offizieren und Aerzten „sind im Sinne dieses Gesetzes nicht nur die mit Pension verabschiedeten, sondern auch die mit Pension zur DisPosition gestellten Offiziere und Aerzte zu verstehen.
, 2) Auf die mit Pension verabschiedeten oder zur Dispo: sition gestellten Offiziere und Aerzte, sowie auf die penfionirten Bramten finden, im Falle ihrer Wiederansteüung im aktiven Dienst, wenn dieselbe nicht nur auf bestimmte Zeit oder für die' Dauer , des mobilen Verhältnisses erfolgt ist, die für aktive Offiziere, Aerzte und Beamte gegebenen Bestimmungen Anwendung. J ...§ 32 W
, Die Bestimmun en dieses Gesexes finden auf die nge- meure des Soldatentandes der Kai erlichen Marine glei falls Anwendung. Ö'AHTW
Sie finden ferner hinsichtlich des Reichsheeres auf die
§eyg:Feldwebel, Zeungergeanten, WaÜmeister und Registratoren
er _den Genxral-Kommandos, hinsichtlich der Kaiserlichen
Marine auf die Deckoffiziere, Zeug-Feldwebel und Zeug-Ober- maate Anwendung. § 3 . 3 .
Die Wittwen und die hinterbliebenen ehelichen oder durch nackxgejolgte Ehe legitimirten Kinder eines in der Zeit vom 1. April 1882 bis zum Inkrafttreten dieses Gefeées ver- storbßnen An ehörigen des Reichsheeres oder der Kai erlichen Marine, wel er, wenn solches bereits mit dem 1. April 1882 verbindliche Kraft erlangt hätte, ur Zeit seines Todes zur Entrichtung von Wittwen- und WaFengeldbeiträgen verpftichtet nkrafttretens dieses
gewesen wäre, erhalten vom Tage des aisengeld aus der
Gesetzes ab gleichfalls Wittwen- und Reichskqfse nach Maßgabe der §§. 9 ff.
' Bei der Festsetzung wird, wenn der Ehegatte beziehungs- weise Vater vor dem Inkrafttreten der Gesetze vom 21. April 1886, betreffeyd die Abänderung des Militärpensionsgeseßes vdm 27. Juni 1871 (Rei s-Geseßbl. S. 78) und betreffend die Abanderung des Reichs eamtengeseßes 2c. (ReichsGeseHbl. S. 80), verstorben ist, unter Berücksichtigung des §. 14 die Pensionsgebühr nach den Bestimmungen dieser Gesetze zu Grunde gelegt, sofern der EheLatte beziehungsweise Vater von den Wohlthaten der leßteren etroffen worden wäre, falls er deren Inkrafttreten erlebt hätte.
Von dein nach diesen Bestimmungen den Wittwen zu- stehenden Wittwengelde wird vorweg der Betra derjenigen Leisiuchen in Abzug gebracht, welchen der verswr ene Ehegatte vexpfti tet gewesen wäre, zu tragen, wenn dieses (Heseß bereits mit dem 1. April 1882 in Kraft getreten sein würde.
§. 34.
Ueber die auf Grund dieses Geseßes erhobenen Re ts- ansprüche auf Wittwen- und Waisengeld findet der Re ts- weg, und zwar, soweit nicht die Bestimmungen der §§. 149 ff. des Reichsbeamtengeseßes vom 31. März 1873 Play greifen, mit denselben Maßgaben statt, welche für die gerichtliche Geltendmachung von PensionSansprüchen des beitragspftichtigen Ehemannes oder Vaters vorgeschrieben find.
§. 35.
Vorstehende Bestimmungen kommen in Bayern nach Maßgabe des Bündmßvertrages vom 23. November 1870 (Bundes-Geseßhl. 1871 S. 9) zur Anwendung.
Insoweit m Bg ern für einzelne Beamtenkategorien be- sondere von den rei sgeseßlichen Vestimmun en abweichende PenfionSnormen bestehen, bleibt landeSrechtli er Bestimmung vorbehalten, aucb „sfür diese Kate orien eine Bemessung des Wittwen- und Max engeldes nach aßgabe des den Grund- sätzen des Reichsbeamtengefeßes entsprechenden Penfionsbetrages anzuordnen. 36
Dieses Gefeß tritt mit Jm 1. Juli 1887 _in Kraft. Urkundlich unter Unserer ö stei en äiidi"e“n“uüt"e7"r“i" und beigedrucktem Kaiserlichen Zn iegeß h g fck ft Gegeben Berlin, den 17. Juni 1887. ([.-.S.) Wilhelm. von BiSmarck,
Die Nummer 19 des Neichs-Ge blatts lt „LTZ. “ wem“ """ [Me
ck NZZ UWSF?- gelaÉmstétzM tr ff v d r. as e , e e en ie , Wittwen und Waisen von Angehörigen WÄHLEN die der Kaiserlichen Marine.“ Vom 17. Juni 1887, Und Berlin, dén 21. Juni 1887. r
Knife es Poft- eitun s-A uh DiddeZn. g mt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst genau-
den Regierungs-Assessor Fromme in D' Landrath des Dillkreifes zu ernennen_ *"Mburg zum
Jichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Juni. Se. Ma' " Kais er und König hörten gestern Na mittaé LießstthoÜdrer des Staatssekretärs Grafen Herbert von ismarck, aß
_ Ihre Ma'estät die Kaiserin und Königin empfing iki Badem, aden den Besuch Ihrer Kaiserlichen Ho eit der Großfürstin Michaxl von Rußland und Ihrer Königli n Hoheit der Großherzogin-Mutter von Mecklenburg.(«;ckinck
Al,!erylöchstdieselbe wohnte heute mit Gefolge dem Band gottesdien aus Anlaß des Jubiläums Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland in der Englischen Kirche bei.
_ Umgehen von Ihren Kindern und Enkeln, den Vertretern fast aller regierender Häuser Europas und den Abgesandten aller Theile des britischen Weltreichs, . ist es Ihrer Majestäi der Königin Victoria von Groß- britannie'n und,Jr'land, Kaiserin von Indien heute beschieden, die in den Annalen der Weltgeschichté nur ' selten verzeichnete Feier des fünfzigjährigen RYierungs-Jubiläums zu, beJehen. Eine ernste, na inneii YUd, nach außen hin ewegte eit ist ver: laufen, seit die damals achtzehnjährige rinze fin Victoria von Kent na dem am 20. Juni 1837 er olgten Tode Ihres Oheims, König Wilbelm's 17., den briti chen Thron bestieg. Jhrem stets vom Geiste der Mäßigung und dem Wunsche die Wohlfahrt Ihres Volkes zu fördern, beseelten Einfluß au die verschiedenen Rathgeber der Krone ist es zu danken, wenn troß m'annigfacher äußerer Verwickelungen und innerer Kämpfe das britischeStaatswesen sich iireinem so blühenden Zustande befindet. Die Erfolge, auf welche die Königin Victoria heute init innerer Genugthuun zurück zu blicken vermag, haben in „den Herzen der ge ammten Bevölkerung des weiten britischen Reichs lauten Widerhal] gefunden, und jeder Eng- länder blickt heute mit Stolz und Befriedigung auf die Geschichte und Entwickelung der leßten fünfzig Jahre zurück.
Aber nicht auf das Vereinigte Königreich und deffen Kolonien beschränkt sich die Theünahme an der heutigen Jubelfeier. Von allen civilisirten Nationen, in erster Linie von Deutschland, wird den Sympathien für Ihre Groß,- britannische Majestät lauter Ausdruck ge eben. Einen wre hohen Werth Se.Majes1ät der Kaiser und önig darauf lege_n, in würdigster Weise bei der Feier vertreten zu sein, zeigt die Entsendung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm als Repräsentanten Sr. Majestät. Auch daß deutsche Volk, eingedenk der Stammesverwandtfchaft "."? der gemeinsam vollbrachten ruhmreichen TYaten und im Bewußtsein der bei beiden Völkern g eichen Bestre- bungen auf dem Gebiet der Kultur und Civilisation,br1ngt dem Jubiläum der K"nigin Victoria die lebhaftesie Thetb nahme entgegen und schließt sich aus vollem Herzen" dem Wunsch des britischen Volkes an, daß es Ihrer “2111a1rstükder Königin noch lange vergönnt sein möge, die Regierung zum Segen Ihrer Unterthanen fortzuführen.
_ Derjeniße, wel er den Auftrag zu einrm UP- erlaubten Rechtsge chäft annimmt und ausführt.- 1Ü- nach einem Urtheil des Reichszzerichts, 11.Strafsena19, vom 19. April d. J., trotzdem Bevollmächtigter nn Sinne des §. 266 Z. 2 des Str.-G.-B. und wegen UW"? zu bestrafen, wenn er über Vermögensstücke des AMW- gebers absichtlich zum Nachtheile desselben verfügt; eme uber eine simulirte Forderung errichtete Hypothekenurkunde kann als dein Vermögensstüik des Grundsiücks-Eigenthümers stack)tet wer en.
_ Der Chef der Admiralität, General-Lieutenant von Caprivi, hat sich nach Wilhelmshaven und Kiel begrbew
_ Der_Dampfer „ ohenstaufen“ mit dem Ablowxlßi- Kommando für S. M. reuzer „Adler“ ist am 19. IM" („r' in Southampton eingetroffen und hat an demselben Tage die Weiterreise fortgeseßt.
Württemberg. Stuttgart, 20. ( uni. (St.-A-f-W-) Der König hat dem Staats-Minifter 1“. von REM??- we_lcher heut das fünfzig'ährige Dienstjubiläum feiert, "1," Bild mit nachstehendem Zandfchreiben überZT-brn lasse"-
Siuttgart, den 18. nl 1887- ,
Mein lieber Staats-Minister der Finanzen Dr. von LTW"? Die Fcier Ihres fünféigjährigen Dienstjubiläums, welche M Zur 20. d. M. begehen, gie t Mir einen willkommenen Anlaß. Ihnen . die außgezeichneten Dienste, welche Sie während eines sz) sangen raums zum Theil unter den schwierigsten Verhältiiiffen , imma Köni lichen Hause und dem Lande geleistet haben, Meinen JUUW Dan und Meine voUe Anerkennung außzusprechen. _ ie
Als ein besonderes Zeichen dieser Meiner Gefinnungen "&ka Ick) Ihnen beifolgend Mein Bild. Erkennen Sie darin den AWM der Hochschä§xmg und des dankbaren Gefühls, in welchem_Jch,"*keü minder die ir von Ihnen stets bewiesene persönliche AnchMgUch und Ergebenheit ehren möchte. den
Mit Meinen theilnehmenden Glückwünschen zu der beroxstebénabre Feier verbinde Ich den aufrichtigen Wunsch, daß Sie noch viele bleibt ungestörter Kraft und Gesundheit sich erfreuen mögen, und VLFW bl“ im Uebrigen unter der Versiälöerung Meines fortdauernden ;ck wollens und Vertrauens, Mein ieber Staats-Minister Dr. von Neu Ihr gnädiger lenig , , Karl» ein
Die Königin sandte dem Jubilar von Villa Berg rt Glückwunsch-Telegramm. SeitensderStadtStutksacht wurde dem Minister Dr. von Renner das Ehrenbürßirte verliehen.
', Bern,20. uni. _(W.T. B.) DerBundes- «zeutschland, xlgien, Frankreich„ Groß- . xb nnien- „Haiti, Ixalien, Liberia, „Spanien und "Wo welche der Uebereinkuxift, betreffend die „internationale „,x-111 sim Schuss von literamschen und künstlerischen Werken, -' [Me" waren, ersucht, ihre Bevollmachti ten zu der WH September in Bern figttfindenden Kon erenz behufs mgt'aUsÖSS der Ratifikationen abzuordnen.
a lu _ ritannien nnd Jrlgnd. London, 20. Juni.
GHRF) Die Königin ist heute von Windsor in LV“ dor eingetroxfen und auf dem ganzen We e "" Bahnhof nach em Buckm „ham, Palasie von der di t vomängten Volksmenge enthu „rastisch hegrüßt worden. geht Stadt bietet schon heute emen festlichen Anblick dar. We große Menschenmenge „durchwogt' bei dem prächtigen Emu“ die Straßen, um_ die Dekorgtiqnen und die Vor-
eeitungen zur Jllumincition zu besichtigen, welche in den uptstraßen aner Stadtviertel m großartiger Weise getroLen d Die äuser sind mit Fahnen, Bannern und allegorif en “itreii ge ckMÜchQ WSWS loyale, Iqschrtften tragen. Die iger verspricht eine in England in dieser Großartigkeit noch “e dagewesene u werden. Aus allen Städten Englands Rufen hier Veri te ein über ähnliche Veranstaltungen. Der Großherzo _und der Erbgroßherzog von essen, sowie die rrnzess1n„ne„n Irene und Alix, emer die Prinzessin von Leiningen und der Prinz und die Prinzessin Ludmig von Battenberg sind heute früh hier eingetroffen. , , '
Die „London Gazette“ veröffentlicht eine große Anzahl Ordensverleihungen undVeförderungen in der Armee und Marine anläßlich des Regierungs-Jubiläums der Königin; Kronprinz Rudolf von Oesterreich wurde zumNitter des Hosenband-Ordens, Großfürst Sergius, sowie der Erbgroßherzog von Hessen, der Erbprinz oon Sachsen-Meinin en und der Khedive wurden zu Großkreuzen des Bth-Ordens ernannt.
- (A. C.) Monsignor Ruffo Scrlla, der Vertreter des Papstes, ist am 18., der Hsrzog von Aosta, der
- Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Fürst Hermann
von Hohenlohe-Langenberg, Prinz Ludwig von Baden, Prinz Hermann, von Sachsen- Weimar gestern hier eingetroffen. Die Vertreter des Sultans und des Khedive werden heute erwartet. „
Bei einer konservativen Kundgebung in Beliefield Park,
Trowbridge, hielt vorgestern Lord Randolph Churchill sine Rede, worin er u. A.be1nerkte, daß die jüngst von Chamberlain in Aussichtvgesiellte Gründung einer natio- nalen Partei den emzigeri hellexi Punkt in der sonst so düstern politischen Konstellation bilde._ . Diese bemerkens- werthe Entwickelung m , der Politik 'der liberalen Unionisten würde die Fusion der uniomsiischen Kräfte im ganzen Lande zur Folge haben. Die Wirkung davon würde der Homerule-Poluik Gladstone's ein Ende machen, sie würde sein Waterloo, sein Sedan sein. Die Unionisten, fuhr Lord Randolph "fort, blickten nicht länger sehnsüchtig auf die Gladstonianer in der HoffnunF auf Wieder- vereinigung; sie seien von denselben weggeseget und hätten Anker geworfen in den ruhigen und sicheren Gewässern ihrer VundeSgenoffen, der Konservativen. Dieses Schuß- und Truß- bündniß zwischen den Konservativen und den li eralen Unio- nisten würde eine höchst nüßliche Geseßgebung für alle Klasse'n zum praktischen Ergebnis; haben. , Einem amtlichen Ausweise über die Agrarverbrechen m Irland während der leßtverflossenen zwei Monate zufolge wurdet) im April 86 und im Mai 62 zur Kenntniß der Polizeibxhörden gebracht., Die Agrarverbrechen im April um- fassen emen Mord, einen Todtschlag und einen Mordversuch, wahrend im Mai keines dieser Verbrechen vorkam. Da- gegetkdnxurden in jedem der zwei Monate neun Brandstiftungen geme e. .
_ 21. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Sißung des Uyterhaus es erklärte der Sekretär der Kolonien, Ho [land, leschen den Franzosen und ihren eingeborenen Bundes- ßeno en sei ein Konflikt mit dem Häuptling von Baddiboo „am ambiafluß ausgebrochen und sei in Folge dessen lntddiboo die französische (Flagge gehiß't worden. Baddiboo stehe nicht unter britif em Schuße, lie e aher innerhalb der britischen Jnterr eanhäre am , anibia- "Use und die Häuptlin e von Baddi oo hätten seit viele_n ahrxn vertragsmäßige erpflichtungen gegen En lqnd. Die sglerung ei völli von der Nothwendig eit über- zeUgt, die ritis en Rechte und Interessen am Gambiaflusfe zu schüßen; dieselbe habe der Ange- lesenheit ihre ernste Aufmerksamkeit zugewendet und verhandle darüber mit der französischen Regierung.
annkreich. Paris, 19. Juni. (Köln. €),th3 In dem Leiern abgehaltenen Ministerrath wurde das ,udget nochma'.s einer Erörterung unterworfen. Außer dem Minister des Krieges gaben die Minister der Marine und des Aeyßeren von den Ersparnissen Kenntniß, welche sie fiir aussahrhar halten. Die des Marine-Ministers sind ziemlich betrcichtlich. Derselbe wird seine Ersparnisse beim Umdau der Flotte "WM, d. L) die dazu nöthigen Ausgaben nicht mrt einexn Slage ma en, wie es sein Vorgänger wollte, sondern, sie an eme größere Anzahl von Jahren vertheiien. Der Minister es A?Ußern hat die AUSgaben fiir Tongkmg von 29 auf
illionen verringert, und ho t durch seinen Plan, de- tre s der „indisch-chinesischen ereinigung“ nocZ weitere
b parmffe zu erzielen. Was die indirekten Einna me_n an- elangt, so werden dieselben infolxöe der von Rouvier ge- troffener Maßregeln jedenfalls viel edeutendere Summen ab- ". M- als es bisher der Fall war. Das Bud et soll in "achstU Woche der Kammer vorgelegt werden., ann mill ouvier mit einem Plan über die roßen öffentlichen Bauten Yvortreten, zu wel en an der anal ge drt, welcher das ittelmeer mit dem tlantif en Ozean in erbiiidmig seßezi ouvier will diese Arbeiten aber von der) rwatindustrie «FMM lassen, um die Staatsfinanzen m t weiter zu e
n. (W. T. B.) In der heuli en Sißung
der '"" 20- Juni. . De utirtenkammer brachte der Zr egs-Minister General erron die am Sonnabend dem Ministerrath vor-
geleIten vier militärischen Gesetzentwürfe ein.
in en. Rom, 20. Juni. (W. T. V.) Der König S “8 * Nachmittags den deutschen Botschafter Grafen " MS in AntrittSaudienz. „ (_ 46 Die Deputirtenkammer (Zenehmigte mit 252 gFen 1 Stimmen die Vorla e der Reg eruilß, betreffend die * r- öhung des Cereal enzolls auf 3 Fr.
Die Regierun hat das französische Kabinet davon verständigt, daß sie Zeh aus finatizixllen Nücküchten gn der PartiserWeltaussiellung offiziell nicht betheiligen wer e.
Serbien. Bel rad, 20. uni. (W.„T.-B.) Stoilow stattete auf der Rü eise nach oßa Ristic einen Besu ab, und Risiic shätte, wie verlautet, bei deniselben erklärt da die wiederherge tellten freundschaftlichen Beziehungen zu Bulgarien strikte erhalten und gepflegt werden würden“ wäre die Wieder- hersiellung nicht erfolgt, so würde er selbst dazu die Initiative ergriffen haben.
Zeitungsftimmen.
Zu dem Schlusse 'der Reichstagssession bemerkt der „Hannoversche Courier“:
Der 21. ebruar ist ein Tag wichtigster CnischeidunZ? für das Deutsche Rei geworden. Hätte dix Mehrheit „unseres olkes an diesem Tage in seiner Treue zu Kaiser, mid Reiz!) gesÖWankt, eine unabsebbare Reibe verhängnißvoller Ereignisse ware die Folge ge- wesen. Aber zum Heile des Vaterlandes entschied “die Wahl zu Gunsten der nationalgesinnten Parteien. Ging an das Centrum ziemlich unge chwächt aus dem Wahlkampf hervor, so atten seine Bundes- ZTZW en, die Deutschfreifinnigen und Sozialdemqkraien, um so größere
iederlagen erlitten. Die verderbliche Mehrheit Richter-Windtborst- Grillenberger hatte zu bestehen aufgehört. Damit war für die natio- nale Sache ein großer Sieg, erfocbten. . . . _Der Ausfali der Wahlen war kein „Angstprodukt“, wie Hr. Eugen Richter höbnend verkündete, foridern das Ergebniß der festen Ueberzeugunq der Wähler, daß die Sicherheit und der Friede des „Deutschen Reichs ernstlich gefahrdet set, wenn abermals eine aus Regierungs- und Reichsfeinden zusammen- geseyte Mehrheit in den Reichstag einzöge. Das deutsche Volk will keine Parlamentsherrschaft, es will e'm starkes Königtbum, das im Einvernehmen mit einer nationalgesmnten einsichtsvoüen Volksvw tretung seine Geschicke lenkt.- , ,
Der 21. Februar hat uns eine Mehrheit gebracht, welche, un- geachtet vieler grundsäßkick) entgegenstehender Farteianschauungen, sich doch in dem einen Gedanken begegnet und sei zusammen hält: das Reich nach innen und außen zu sichern und zu festigen, damit es aklen Stürmen, Welche die Zukunft brinßen Znag, getrost entgegensehen könne. Getragen von diesem Gedanken, ewilligten die nationalen Parteien die Vermehrung des Heeres auf weitere sieben Jahre, nahmen sie die neue Branntwein- und Zuckersteuervorlage an, irrt; sehr schwerer Be- denken, Welche einzelne Bestimmungen dieser neuen (Heseße wachrufen mußten. Aber es galt nicht nur die Summen aufzubringen, welche 'die Steigerung unserer Wehrkraft fordern, sondern auch die Mittel bereitzustellen, deren dgs Reich bedarf, um die ihm obliegenden umfassenden wirtßschaftlichen und sozialpolitisckyen Auf- gaben erfüüen zu können. „Diese Steuergeiexe bedeuten aber nicht nur eine Vermehrung der Einnahmen des Reichs, sie sind auch zu- gleich hervorragend Wegen der Reformen, welche sie auf den Gebieten der Besteuerung des Branntweins und des Zuckers einführen. Wäre der nationale Gesichtspunkt bei der Mehrheit nicht in erster Reihe ausschlaggebend gewesen, so würden diese Geseße nimmermehr zu Stande gekommen sein: denn der Widerstreit der Interessen hätte unter anderen Verhältnissen jede Verständigung unmöglich gemacht so aber Überwog bei allem Hader um die Steuersäße doch schließlicß die Rücksicht auf die Finanzlage des Rllchs.
Aber auch auf anderen Gebieten hat der Reichstag eine 'ersprieß- liche Thätigkeit entfaltet. Nach vielen vergeblichen Versuchen, die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Angehörigen des Heeres von
eichsrvegen zu regeln ist es dießmal gelungen, ein darauf bezügliches Geseß zu Stande zu ringen. Die sozialpolitische Gesetzgebung hat eine Weitere Förderung erfahren durch *die Geseke über die Uniall- versicberung der Bauarbeiter und der Seeleute. Mit der Kolonial- politik beschäftigte fick) der Reichstag bei den Verhandlungen über die Regelung des Immobiliarrechts in den deutschen Schußgebieten und über das Dampfersubventionögefeß, welches eine durch die praktischen Erfahrungen wünschen§werth gewordene Abänderung erfahren bat. Das Ergebniß der Wahlen in den Reichslanden hat der Regierung die Notthdigkeit nahe gelegt, schärfere Maßregeln zu ergreifen, um der reichsfeindkichen, landeSverrätherischen Agitation in den wieder- aewonnenen Provinzen mit größerem Nachdruck entgegentreten zu können, Der Reichsta hat dieser veränderten Anschauung über die Behandlung der Elsa -Lothringer ein volles Verständnis; entgegen- ebracht und die zwei im Interesse einer ersprießlichen deutschen 3 erwaltung eingebrachten Geseße über die Anstellung der Bürger- meister und die Erweiterung des Kaiserlichen Verordnungßrechts an- genommen .....
Seit Begründung des Reichs ist, kaum eine Session gcwcscn, Welche härtere Ansprüche an die Hingabe, Arbeitsfreudigkeit und politische Einsicht der Volksdertreter' gemacht hätte, als die eben abgeschlossene. Die nationalen Parteien haben den in fie gesetzten Hoffnungen in vollem Umfan e entsprochen. Das Einvernehmen, welches zwischen den gemäßigt iberalen und den Konservativcn zum Zweck der Wahlen getroffen wurde, hat bei den parlamentarischen Kämpfen sick) im Großen und Ganzexi als yeilsam für die Interessen des Vaterlandes bewä rt. Die Nationalliberalen und Konservativen gaben diesmal den Ton an, und wie wdhltbuend unterschied fick) derselbe yon dem, welcher unter der Herrschaft Richter-Windthor t Eingan gefunden hatte. Die Herren vom Deutschfreisinn haben wv [ oder ii cl lernen müssen, be (beiden zu sein, und die Lehre, welche noch vor wcni cn Tagen ibr ührer von Hrn. vvn Benntg'sen empfing, sollten sie 1 ck alle zu erzen nehmen. Ihre Bundesbruder vom Centrum find ebert- faÜs re t kleinlaut geworden. Der kirchenpolitische Frieden bat jic etwas außerJ-Fassung ebracht und die eindringlicbc Mahnung des Papstes zur äßigung at ihre Wirkung nicht verfehlt. Dic Sozial- demokraten, welche in sehr verminderter abl aus der Wabluruq hervorgegangen sind, haben der all ememen nung tragen mü en und eine ?ehr viel Weniger herausfordernde Sprache geführt a s ehedem. „ , „
Die Verhandlungen des Reichsta es sind dteEmal mit ciner Ruhe und mit einem sittlichen Ernst gefü rt worden, welche alle Volks- vertretungen sich zum Vorbilde nehmen könnten. Noch nie hat es eine so hochwicbtige Session er eben, ,in Welcher so wenig Reden ge- halten worden nd, aber an eine, in der so'pflichtcifrig earbeitz't ivorden ist, w e in dieser. Sie wird an in dieser in M eivig denkwürdig in den Annalen der deutschen Par ameniögesch chte bleiben. Mit einem Wort: das deutscheVolk hat alle Ursache mit dem gegril- wärtigen Reichstage zufrieden zu sein " und, darf von ihm nog) _eme reiche fruckthringcnde geseygeberische Tßatigkeit in den nächsten Sexsto- nen erwar en.
_ Ueber denselben Gegenstand wird dem „Schwäbi-
schen Merkur“ ge chrieben:
Der Vorgang im eichßtagx, dax; beute nach Verlesung der Kaiserlichen Schlußbotchaft der Staatockretär Boetticher „auf be- sonderen Befehl“ des aisers der Vcriamnrlung Dank und Anerken- nun des greifen Herrschers für die 22, e1chlu se des Reichstages „ziir Fe t gun der vaterländiscbcn Webrkraft und er Reich6fiuanzcn, dieje „ orbed tigungen für unseren Frieden und die Entwickelung seiner Werke“ in warmen Worten aussprach, sieht in der Geschichte des deutschen Parlaments einzixdlda. Um so größer war die Ueberrasihnng und die Freude bei allen den bgeordncten, ivelcbe zur Duribsexmug dieser VJchliisse in langer, mühevoller Arbeit mitgewirkt haben. Das 0 auf den allverebrten Fürsten, welches der Prasident von Edell hierauf ausbrachte und bei dem er auf die eben gehörten Kaiserlichen Dankesworte Bezu nahm, ist wohl niemals begeiitertrr von der Versammlung aus;]eru en worden als heute, wenn auch die Opposition die gehörten Worte der Anerkennun auf sich zu bekiehen nicht 11 der Lage war. In der auf Kaiserli en Befehl gebateneu
timmnng ebenfalls Rcch)-*“
AÄvrache des Staatssekretärs sind die Hauptwerkedxr langen parlamxn- ta Een Arbeit Hervorgehoben, Welche der Seifiontbren Werth und_thr den ürdiges Gepräge gegenüber so vielen früheren mehr oder weniger unfruchtbar verlaufenen Tagungen des Reichstages verleihen: das Militärgeseß nebst der Bewilligun? der erhöhten Außgaben ur er- theidigung des Reichs und der deut chen Einheit, dazu als not wendige ErgänzunZ und zugleich zur Crmßglichung fernxrer segensreicher geseygebe scher Einrichtun en die Starkung der Retchsfinaiizen durch die von Branntwän- und uckersteuer zu erwartenden Mehreinnabm'en. Es sind in der That friedenerbaltende Thaten, deren sich die„thton erfreuen kann und auf welche der Reichstag Mit dem glucklicben Gefühl der Befriedigung nach den Anstrengungexi fiebenmonqthÖer harter Arbeit _ denn auch die Wabxen waren em harter politischer Dienst für das allgemeine Wohl-zuruckzusxbauen berechtigt '.st' Nicht minder gilt das Lob und der Dank des Kaisers allen denen im'Laxide, welche durch ihre Stimmabgabe und politische Arbeit „den geßtgen Reichstag ermöglicht haben. Wir stehen am Schluß einer uherays langen und theilweise sebr erregten parlamentaristhefn ArbeitSzeit, die aber so erfolgreich geWesen ist wie keine fett den ersten Jahren der Begründung des Reichs. Man muß „hierbeidte Tagung des Jeußischcn Landtages wegen der Wichtigkeit seiner Leistungen und der edeutung des preußischen Staatswesens für ganz Deutscblxmd mit einschließen. Die Beilegung des Kulturkampfs, das _frixdltcbe Verhältniß zu Rom, das dadurch befestigt wurde, wirkte machtig aizf die Wahlen zum Reichstage und auf die Haltung des Centrums mtt ein, d. h. auf die Entwickelung der gesammten inneren druiscben Politik. Das Centrum, der „feste Thurm“ der Opposition, iii nicht mehr das, was es früher war, so viel steht fest _ mag man auch über die Weitere, wahrscheinlich langsame Entwicklung der Verhältnisse
. dieser Kampfpartei sich vorsichtiger Weise allzu weitgehender Prophe-
zeihungen enthalten. Sehen wir ab von den Hauvtarbeiten des Reichs- tages, so liegen seit der Wiedererstarkung der Nationallideralen, der gemäßigten Politiker überhaupt, auch aus andern Gebieten fast durcb- weg erfreuliche, zum Tbeilrecht bedeutsame Ergebnisse derGesetzgebung vor. In erstrr Linie ist hier das Militär-Hinterbliebenen-Gesetz zu nennen, das zur Beruhigung der Familien endlich dieSmal zur Ver- abschiedung gelangt ist, ferner der Abschluß der UnfaÜverficherung, welcher die Vorlegnng der Alterßvcrsorgungsvorlage für die nächste Session ermöglicht, die Fortschritte der gut die Schutzgebiete bezüg- lichen Geseßgebung und dieienigen der Ge]undbcitseinrichtungen. Nur aufdgewerbepolitischem Gebiete find einige Mißgriffe nicht verhütet wor en. . . .
_ Die „Danziger Allgemeirre Zeitun “ macht auf die Wandlungen aufmerksam, die sich in der rage des Arbeiterschuizes vollzogen hätten, und sagt:
Bei Verathung des Sozialistengeseyes im Jahre 1878 bemerkte Fürst ViStnarck, daß er eine jede Bestrebung fördern werds, welckxe positiv auf Verbesserung der Lage der Arbeiter gerichtet sei, und daß er, Wenn nur ein erster Antrag vorliege, ein freundliches Entgegen- kommen zeigen werde. Während die Verbündeten Regierungen al:“: erste That zur Wiederbelebung des öffentlichen Vertrauens und 3111? Verbesserung des Looses der arbeitenden und namentlich an Arbeit Mangel leidendenKlassen es unternahmen, das wirthichafiliche Leben im nationalen Boden festwurzeln zu lassen, machte der Reichstag keinsn Versuch, stellte keine Partei einen Antrag, durch welchen unmittell'ar die staatliche Fürsorge zur Heilung der sozialen Schäden angerufen worden wäre. Leßteres grscbab in der Tbronrede vom Februar 1881 und mit Vorlegung des ersten Unfallrersichexungsgeseßes bei deffsn Berathnng der Kanzler eine noch viel umxangreichere Fürsorge für eine bessere und würdigere Behandlung drr Erwerbldsrn in Aussichr stellte. Nock) weiter „in Fluß gebracht“ wurde die Frage des Arbeirrr- schu es durch die ewig denkwürdige Kaiserlickys Botschaft vom 17.219- vem*er 1881.
ES kam das Krankenversicherungsxiesstz, der zweiic und der dritre Entwurf für die Unfallverfichcrung. Was mackxtendie srzialvolii'xicben Gesetze für Schwierigkeiten! Dir Unsgilrcrsixberung tra: nach Herrn Bamberger nichts als eine sozialistiicbe SÖTUÜC . ., „Keine gc: wissenbaste Gcseßgcbnng“ nannten die Sezessidnisien die naue sozial- politische Aera und das war nrch milde ausgedrückr. Man irracky auch von .chimärisck'en Unternehmungcn“ und malte die SÖreck- gcspcnstcr einer Asügnatenwirtdsckyast als Fosse dcr .Arbcircr- beg[ückungöpläne' des Kamlcrs andi? Wand. Ganz rcrwcrfiick) war besonders die große „Eile dss Kanzlers“ urid di;- Frrtichrirtiichcn wurden immer mißtrauisch imd verbiffencr, als sick; der WU- des Kanzlers an dcm Taback-Mondpol wider Wunsch und Erwarren niwr „gebrochcn“ hatte. _ ,
Genug davon. Die Klagen iiber die Larigiamkeir der Regierung haben vielleicht eine gewisse agitatorischc Bedenmng fiir Leutc, Die ein kurzes Gedächtnis; haben. Bewicsen wird damir nur, daß das_cbcmais von links der so mißtrauisch und frindiclig beiraiiyrrrr Rewrmwcrk populär geirorden ist. Es wäre ja ganz gur rind e_rfreuiiiiy, wcnn dcr jetzt sogar bei den Freisinnigen crwachtk_Eiskr fiir das Wri)1_Dc_r Armen und Bcdrücktcn echt wäre. Lcidcr iii er das "UDT. Tenn "omi würde man den verbündeten chierimgcn mei): Gerswrigkcir wider- fahren lassen und vor allem bekennen, da!": die iiberalsn “Unkiiyaaungcn cinen tiefgehenden Wandel dllkÉÜJCMÜÖT baden rdcr noch diirwtuqich müssen, statt dicjcnige Stelle der Abkehr rrnfrülxcrcnßichu zu ZUUCU, von welcher iiberhaupt die ganze Arbeirrr!cku3-chc55cdmlg MFg.“- gangen und ins Wcrk geirrt worden iii.
Landtags - Angelegen heiten.
(W. T. B.) Bei der *)icxiwaixi tnagkcdnrgisckwxi W151- ÜZcrniacrrdc, wurdc Laudrviikix 377 von “573“ Stimmen
Halbcrstadt, 20. Juni. cines Landtagsabgcordnetrn im 5. bezirk, Oschersleben * Halberstadt - Bcfeler-Anderbeck (nai.=lib.) mir gewählt.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungcn dcs Kaikcriichcn GM und- deitsamts sind in dcr Zcit vom 5. bis 11. Zum cr._ W" Ze 1000 Bewohnern, auf den Zabrcödurch1chnikt derech11ct, aid" .ic *.t-o r d c .'i thiiklkest inVcrlin 19,7, in Breslax-in, in *k-Hnigsdccg 28,6,mK-51n 27,8, in Frankfurt „1.3.1117. 19,2, 'm Wicöbadcn'WN, 111 Hannover 20,1, m Kassel 18.1, inMagdeburg 24,0, in Stettin 18,1, in Altona 25,1, in Straßburg 25,9, in “Mexx 9,6, in *.Riinxixn 40,5,11i211irnbcrxi 22,1, in Augsbur 34,8, in Dresden 22,9, in Leipzig 13,1, in Stuttgart 15,6,111 Karlsruhe 116 5, in Braunkchtvcig 15),9, 'm ;)amburg'22,2, m Wtijn 20,9, in Pest 33,4, in Prag 32,2, in :Tricst 23,0, ".“ Krakqu 25,9, in Basel _, in Brüssel 26,9, in Amsterdam 21,1, in Paris 21,5“, inLondon 17,5, inGiaIg-ow 22,6, inéchryooi 22,3, in Dubim (41,2, in Edinburg 21,0, in Krpciiha cu 19,9, in Stockholm 27'4, Ln Cbritiania 19,0, in St. Petersxurg 29,2, in Wacxärau 26,45, _m Ode (: 30,4, in Rom 27,9, in Turin in chicdig 2F2, in Alexandria 32,0. Ferner in dcr Krit dom,1s1. 010,31. T).)irii (r.; in New-York 25,5, 'm Pdiiadcip ia 22,0, m Baittmocc 16,0, in Kalkutta 29,6, in Bombay 21,5, in Madras 37,9. „_ _
Die Sterblichkeit hat 'in dcr Berichtswocbc in den mmtcn Otok;-
städten Euro*as abgenommen_ und Zvrzrdcn von einer grdsicrchabk derselbei'i, bi'konders von dcutyckpcn Stadtcu crbcbiicb kleinere Umb-
lichkeitsziffern mitgetheilt, als aus der Vorwoch'c. “YU. war die Sterblichkeit in Micki (T),"), in Wiesbaden (10,0), m inpzig, wtxiit- ggrt, Braunscbiveig, Karlsruhe, Düffcldors, qumitadt, Kamel, Stettin, rankfurt a. M., Bremen, Berlin, C:]bcrscld, Kopcnbazcn, London, bristiania eine geringe (111th 20 Pro "Nille “imd Fatbr). Günstig War die Sxerbli keit auch in Hannover, “)]?annbcmt, Amden, Barmen, Amsterdam, “acid, Ediuburg u. . Eine außer- gewöhnlich bobo Sterblichkeit“ (iiber 30 pro Wille und Jahr) wird von den deutschen Städten aus “.Rüncbcn, Augsburg,
(Chcmniß, Effen, M-Gladback) gemcldct. Unter den