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Subhaftations-Patent. B ' * i“ " K" Z "'cht“ ckckck I' König! ches rei geri zu „ m. , 1 [. (Civilo) Abtheilung, den 24. Juni 1865.
Das dem Kaufman; Johann Friedrich Schubert gehörxge, bierselbcst alm Markte sub Nr. 137 des Hypothekenhuxhs belxguu Wohnhaus, gerichtlich abgeschäßt auf 5714 Thlr. 18 Sgr. 2 Pt., s_ol,l un Termme den 20. Januar 1866, b,. 11, . „
Vor dem Herrn Kreisrichter Maaß, im Wege der nothwenhigen «ubhasta- i_ion an ordentliche; GerichtssteUe öffentlich an den Meistbietendcn verkauft
werden. . „ _ _ _ Taxe und Hypothekcnschein können 111 unierm 111. Bureau eingejehen
erden. _ . w Auf Erfordern eines Subhasiat-xons-Jnteressenten hat ]?er Bieter den zehnteit Theil des Taxbelrages mit 571 Thlr. 12 Sgr. 10 Ps. haar oder
in Staatspa ieren als Caution nieder zu legen. _ _ " Gläubigxr, welche wegen einer aus dem Hypothekenbucb nicht er11ch1-
lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, hach ihren Anspruch bei dem Subhastationsgcricht anzumeldm,
[2077]
1815 Nothwendiger Schiffs-Verkauf. , ' [ 55as in hicfigcm Winterhafen liegende, zur_ Schiffshaumeister Mostschcn Konkursmasse gehörige, neu erbaute Bark1ch1ff_ „Peresa, welches_ am 9. März cr. voni Stapel geiaffen, bei[- und bohrsertig, zu 204 preußischen Lasten vermessen und berechnet, und gerichtlich aiif 15,000 Thlr. Zbgcßhayt, in das Schiffsregister aber noch nicht eingetragen ist, ]oll am 17. Juli er.,
von 11 Uhr Vormittags ab, in un]crcm Zimmer Nr. 11 auf dem at an's ier subla irt werdcn. _ . '
R thakxlaFe, Sege)l ?md Jnventarium find bei dem Schiffe nicht “vorhan-
den,“ dasselbe ist aber mit vollständig hcfthlagenen Rundholzern und 2 neuen
Booten versehen. . .
Die Tax, und Kaufbedingungcn können mchi mir in unscrenx Buxrcaii 1113, sondern auch bei dem Verwalter dcr Most'1chcn Konkursmaue, Kan]- mann Lüttke hier, eingesehen Werden. , “ "
Alle unbekannten Realprätendenten Werden aufgefoiderf, ihre Ampruche spätestens in dem Termine bei Vermeidung .der Präklupm] anzuweldden.
Gläubiger, wclche wegen einer Realsorderungx aus dci) KKauschßcrn Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Suiihastatwns - Gerichte anzumelden.
Colbcrg, den 8. Juni 1865,
Königliches Krcichrickyt. [. Aisihciiimg.
[1081] Nothwendigcr Verkauf. . __ "
Die dem Müller Friedrich Albert Körner zu Griemcdt gehorxnße, da: selbst unter Nr. 31 belegene Mahl- und Oelmühle mit Zribchör,-abgc]cha]z1 aux 7624 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. zufolge der Job]? Hypothekcnsthem m un]ercm Büreau einzusehcndcn gerichtlichen Taxe, [oll
am 3.Novcmbcr 1865, Vormittags1011hr, an hiefiger Gerichtsstelle subhastirt werden. _ _
Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothexenhuckie _nicht er- fichtlichen Ncalfordernng aus den Kaufgeidern des Gratwstucks Bxfrie'djgung suchen, haben fich mit ihren Ansprüchen bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden. _ Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Gläubigers August Poblenz werden zu dem Termin öffentlich vorgeladen.
Cölleda, den 3. April 1865. , „
Königliche Kreisgerichts-Konnmsston ll. Wunderlich.
[1378] Nothwendigcherkauf .
beim Königi. Preuß. Kreisgericht zu Halle (1. d S., [. Abtheilung. Das dem Maurermeister R. Korn hierselbst zugehörige, UU thothckeii-
buche von Halle, Band 61 unter Nr. 2297, eingetragene Grundsxyck: .):-Ein
am Harz belegenes Stück Garten mit den darauf stehender) BaulichXeitcn,a
nach der, nebst Hypothekensihein, in dcr Registratur (- Ziiic Treppe hoch,
Zimmer Nr. 15 _] einzuschcndcn Taxe abgeschäßt auf 13,300 Thlr., soll
am 15. November 1865, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle hicrselhft, eine Treppe hoch, Znnnerx. 11,
vor dem Deputirtcn Herrn Kreisgerichts-Rath von Landwüst meinhtctend
verkauft werden. _ _ _ Gläubiger, welche wegen einer aus deni_Hypothckeybuchc nicht erhebt- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung 1uchen, haben ihre
Ansprüche bei dem Subhastationsgericht anzumelden,
[1105] Rothwendiger Yaxrkauf.,
Königliche Kreisgerichts-Kominiwion111.Bezirkszu Weißenfels.
Die nach Maßgabe des Bauerlaubnißscheins vom 12. Februar 1862
auf denjenigen Grundstücken, welche im Flurhypothekcnbuche hon Roßbach,
äe bat. Nr. 415 unter 10 Ziffern auf den Namen des Steigers onpold
Thurm eingetragen stehen und an deren Stelle bei der fak111ch ausgefuhrten
Separaiion der Feldmarfen Roßbaeh-Nahlcnhorf _besage A981veisungsaiteßes dec Separationsbehörde vom 2 Februar 1865 die Planßucke:
Nr. 1 7 von 3 Morgen 89 Q.-Ruthen,
Nr. 158 von 3 Morgen 88 Q.-Nuthen,
Nr. 159 von 173 Q-Ruthen,
- Nr. 160 von 176 Q.-Ruthen,
Nr. 161 von 1 Morgen 110 ().-Ruthen-
Nr. 162 von 1 Morgen 73 O.-Ruthen, Nr. 163 a. von 3 Morgen 162 :D.-Rathen, _ , getreten sind, angelegte am westlichen Llusgang des Dorfes Nahiendor] be.
findliche _ Braunkohlengrube Nr. 380 bei Roßbach, , deren Theilhabcr nach dem Societäisvertrag vom 26. Marz 1862 sind: der Grubenbcfißcr Leopold Thurm, der Schichtmcistcr Carl Thurm- der Rentier Gottlieb Dockhorn, dcr Hüttcnschreiber Wilhelm Zobel, _ „ und wclche ausweislich der nebst Hypothekensckxein m unxerer Registratur einzusehcndcn gerichtlichen Taxe vom 13. d, Mis. 11.151). erfolgtem Abbau von etwa anderthalb Morgen, einschließlich cincs_cinswcktgcn Wohnhausxs, des Maschinenhauscs und Kohlenfchuppens, auf 5550 Thaler abge1cha§t L|- soll am Dienstag, an ordentlicher
hastirt werdcn. , , * Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenhucki, das nur
die alten zur Separation gezogenen Grundstücke und von_dcn „aus dxrcn Scparatwns-Acquivalcntcn entwickelten Anlagen Nichts enthalt, nicht U,]lcyt- lichen Realsordcrung aus den Kaufgeldcrn Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Suhhastatwnsgcricht einzumcldcn. , . Illic unbekannten Realprätcndenten werden aufgeboten, fich het Bcr- mcidung dcr Präklufion spätestens im Licitationstcrmm zu meiden.
den 24. Oktober 1865, von Vormittags 11 Uhr 61), Gerichtsstclle, Zimmer 12 hierfelbst, Schulden halber [ub-
chfentlicbc Aufforderung.
Bei dem untcrzeichnetcn Gericht ist auf Amortisation eines angebliw verlorenen, von Ewald Kittel in Schwichs am 10. Juli 1864 auf _die Gebrüder Levy in Berlin gczogcncn, von Diesem acceptirten Pri111.1-Wcch!clö' Über 320 Thlr., zahlbar 4111118.Novcmhcr 1864, angetragen worden. »Der unbekannte Inhaber dieses Prima-chhscls wird hierdurch aufgefordert, uns“ denselben binnen sechs Monaten, spätestens aher in dem auf
den 30. Dezember18155-Vormittags11-7. Uhr, im Stadt§erichtsgchäudch Jüdenstr. 58, Zimmer 11, vor dem Herrn Stadt- gerichismih Dannenberg angeschtcn Termine vorzulegen, widrigcnfalls dci- selbe für kraftlos erklärt werden wird, Außwärtigcn werden die RUHE- anwälte Justizräihc Valentin iind Ulfcrt als Mandakarien vorge]chlagcn.
Berlin. den 31. Mai 1865.
Königliches“ Stadtgerickit. Abtheilung für Civilsachcn.
Deputation für Kredit- und Nachlaßsackycn.
[1845]
1370 [ “35er unbekannte Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, ii. (1. Stettin den 30, Juli 1864, wclcher von Carl Schroeder u. Co. in Stettin an eigene Ordre iiber 81 Thlr., zahlbar den 15. Oktober 1864, 011] Alexander Schneider in Danzig gezogen und von demselben accrptirt ist, wird aufgefordert, denselben binnen 3 Monaten und spätestens in dem am 26. August c., 11 Uhr Vormittags, vor Herrn Secretair Siewert im Gerichtshmisc, Langcnmarkt Nr. «TZ,-NP stehenden Termine uns vorzulegen, widrigcnfalls dicser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird. Danzig, den 3. Mai 1865. " Königliches Kommerz- iind Admiraiimts-Kolicgium. von (Hi'oddcck
[2078] Bekanntmachung.
Der unbekannte Inhaber des angeblich verloren gegangenen lrockciicn Sola-chhscls (1, (1. Locbcz, den 22. Januar 1863, ausgestellt vom „Qos- hesixzcr Joscf Dominik in Loebcz, zuhlbar am 21. März 1863 und zwqr in Höhe von 50 Thirn. an den Lehrer Ruttkowski in Darzluh und in Höhé von je 25 Thlin. an den Lehrer Landmeffcr und den Jreiscbulzen Kopißki in Loehcz, auf welchem der 2c. Ru-itkowski seinen Ampruch von 50 Thlrn. unterm 17. Februar 1863 an den Schmidt Hempel in Darzluh und dieser denselben miterm 20. April 1863 an den Mühlenbefißer Chri-
bezeichneten Wechsel binnen 6 Monaten dem Gericht vorzulegen, widrigen-
faus derselbe auf ferneren Antrag des Eztrahentcn 'für kraftlos erklärt wer-
den wird. [_ Pußig, den 27. Juni 1865.
Königliche Kreisgerichts-Kommisfion.
Oeffentliche Vorladung.
1402 . [ ] Kaufmann Adolphe Morell hat aus dem von E. Böttcher unter
Der
dem 5. Januar d. J. auf Frau Böttcher, geborene Stiller, über 200 Thlr-
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stian Friedrich in Puhig abgetreten hat, _ wird hierdurch aufgefordert, den
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gezogenen, am 5. April 6. J. fälligen und von ihm weiter girirtcn Wechsel, welcher am 6. April cr. Mangels Zahlung protestirt worden, gegen den Architekten E. Böttcher und dessen Ehefrau Louise, geborene Stiller, Wechsel- klage auf Höhe von 200 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 5. April d. R., 2 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten und ? pCt. Provision erhobeu. “*
Die Klage ist eingeleitet, und da der jcyige Aufenthalt des Architekten E. Böttcher und deffen Ehefrau Louise, geborncn Stiller, unbekannt ist, so werden diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagcbeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 21. August 1865, Vormittags 10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- stmsze Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erschei- nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur SteUc zu brinqcn, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einrcdcn, wélche auf Thatsachen beruhen, keine Rückfickyt genommen werden kann.
Erscheinen die Beklagten zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und UrfUnden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntnis; gegen die Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 3. Mai 1865.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachcn. Prozeß-Deputation 11.
[2075] Vekanntmachnng.
In Dem zum gerichtlichen Protokoll erklärten wechselseitigen Tcsiamrnte
dcs Zieglermcisters Johann Ludwig Lange und ' seiner Ehefrau, Marie-Louisc, gehorncn Pimpler aus Loffow, 41. (1. Müllrose, den 31. März 1830, findet fich folgende Bestimmung des Tcstators Johann Ludwig Lange: *
Ich habe noch eine lcibliche Muttcr, die vcrwittwcte Ziegler- mcißerLange, EveDorothee, gchorne Biaesing, hierfelbst am Leben, und will daher diese meine Mutter und meine mitgegenwärtige Ehefrau Marie Louise, geb. Rimplcr, dergestalt zu Erden meines Nachlasses einsehen, daß meine gedachte Ehefrau nach meinem Tode meinen ganzen Nachlaß, ec bestehe, worin er woas, haben, erben und behalten, und meiner Mutter, falls dieselbe alsdann noch am Leben ist, den ihr nach den Gcseßcn gebührenden Pflichttheil her- auSgehcn soll, jedoch bestimme ich hierbei ausdrücklich- das;, wenn bei meinem Ableben meine Mutter, die Witiwe Lange, Eve Do- rothee, gehornc Blaefing, schon alsdann mit Tode abgegangen sein sollte, weine Ehefrau Marie Louise, gchorne Pirxipli'r, meinen ganzen Nachlaß ohne alle Ausnahme erh- und eigcnthiimlich be- halten und an skiemcmdcn davon etwas herauszugeben cine Verpfiichtung haben soll.
„ Ferner haben beide obengennnnic Tcstatorcn in 69111 zum gerichtlichen ProtokoU erklärten Nachfrage zu vorgcdachtem Tcstamentc vom 1. Mai 1861 Folgendes bestimmt:
Der überlebende Ehegatte soll im ungctheilien und al]einigen Best], unseres beiderseitigen Vermögens verbleiben. Nach dem Tode des zuletzt lebenden Ehegatten soll das dann noch vorhandene beiderscitige Vermögen zur einen Hälfte an meine des Ehemannes Gcschwister resp. dercn Kinder und Kindeskinder, zur anderen Hälfte an meine der Ehefrau (Hsschwistcr resp. deren Kinder, und Kindeßkindcr als Erben zufaücn und zwar in den beiden Theilen nach den geschlichen Bestimmungen.
Nothcrhen haben wir nicht, und bestimmen wir ganz aus- drücklich, da]“; erst nach dem Tode des zuletzt lebenden Ehegatten unser dann ctwa noch vorhandcncs bciderscitigcs Vermögen unter _unscre ohcnhcnatmtcn Erben zm" Theilung kommen soll.
Auf Grund des I'. 231 Tit. 12 Th. 1. des AUgemeincn Landrechts webrdexttdic vorhandenen Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntnis; ge ra .
Frankfurt a. O., den 27. Juni 1865.
Königliches Kreisgericht. Zweite Aöthcilung.
[1778] B e k a n n t m a ck u 11 g.
Die zu Dönstcdt am 17 März 1864 verstorbene Wittwe des Barons Car] Jacob Friedrich von Schenck, Carvline Sophie Henriette Louise, geb. Grafin von der Schulenburg-Ottlehcn, hat- durch Testamknt aus ihrem
Nachlaß eine von Schenck'schc anilien-Stistung errichtet und uns die Verwaltung des Stistiings-Vermögcns übernagen. Zur Theil-
nahme an den Revenüen der Stiftung find berechtigt Wittwcn, geschiedene Frauen und unverheirathcte Töchter, welche ihre eheliche Abkunst aus der, Ehe des im Jahre 1732 verstorbenen Jacob von Schenck mit der im Jahre 1724 „verstorbenen Catharine von Kisleben herleiten. Ausgeschlossen sind. mir die sämmtlichen Nachkommen der Sophie Charlotte von Schenck, welche nut dem Stiftsprcdiger Schrader zu Schildsche verheirathct gewesen ist. „AUS der einen Hälfte der Jahres-Zinsen soUen ordentliche Stiftsstcllen von je 200 Thlr. gebildet werden, Einen Anspruch auf diese Stellen haben die hben genannten Personen, die unverheiratheten Töchter nur dann, wenn thrx Eltern nicht mehr leben und wenn sie älter als 30 Jahre sind. Alle dxei Klasen haben gleiches Anrecht,“ es entscheidet nur das größere Bedürf- lklß, Kranklichkeit- (Hebrechlichkét, höherés Alter Verloren gehen “die ordent- lichen Stiftsstellen durch den Tod, durch die Verheirathung, kWp. Wieder-
verheirathung, und wenn die Berechtigte anderßwoher [ o viel Ver- mögen erwnbt , daß sie davon mehr als' 200 Thlr. jährliche Revenüen hat. Die zweite Hälfte der Zinsen wird zu außer-
] ordentlichen jährlichen Unterstühungen von 30 bis 50 T lr. ro o r- wend_et. 'Es haben an denselben ?lnthcil die oben bezeichnheten Zlaffénxfwxn fie _mcht im Besitz einer ordentlichcn Stiftftelle fich befinden; unverheirathete Madchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, wenn ihr Vater nicht mehr lebt und wenn fie durch den Vater- von dem Stammhaupt Jacob von Schenck abstammen,“ ganz verwaiste Mädchen von der Geburt bis zum 30, Jahr , mögen fie durch den Vater oder die Mutter ihre Abkunft von Jacob vox] Scheyck herleiten, ferner Wiktwen und geschiedene Frauen, selbst wenn fie 1chon fUr ihre Person an den _ ordentlichen oder außerordent- ltchin - Vortheilen der Stiftung Theil nehmen, mit einem Anspruch auf Erziehungsgeld“ für ihre Söhne, bis deren 15. QKahr: und für ihre Töchter, wlange dieselben unherhcii'athet und bei der utter find. Vorzugsweise bei Vertheilung der außerordentlichcn Unterstüßungen soll eine Unverheirathete _ ]ckUdecn Alters - berücksichtigt werden, welche, wenn" fie valcrlos ift, mag [ie durch den Vater oder die Mutter von dem *acob v, Schenck ab- stammen, zum Zweck der Heiraih eine AuMeuer von 200 Thlr. erhält“.
Es solle„n cht die Revenüen dcs Stiftungs-Vcrmögens aus der Zeit V0111 18. Marz 1864 bis 1865 nach Maßgabe der vorstehenden testamen- éxirisch-cn Bestimmungen der Stifterin vertheilk werden. Deshalb werden dicxenigen, leche auf diese Revenüen Ansprüche machen zu können glauben, hierdurch aufgefordert,“ kiinnen 3 Monaten,- spätestens in dem auf
dc1727.Scptei1iber d. J., 10 Uhr Vormitta s.
por dim Kreis-Richter Philler anberaumten Termin bei uns fi zu melden, ihre Verwandtschaft mit Jacob v. Schenck und Catharine v. Kislebcn an- zugxhen imd ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Ob und Welche besondere Legitimation die_ fich Mcldenden noch zu führen haben werden, darüber wird_ später Beichcid ergehen, da die Stifterin selbst in ihrem Testament bereits einzelne Personen genannt hat, welche von jenen Stammeltern ab- stammen _und welchen deShalb die deraixfige Legitimirung erlassen ist.
„Uebrigens sind wir und der Stiftungs-Kurator, Herr Justiz-Rath Weniger hier, bereit, auf Erfordern die Stiftungs-Urkunde gcgen Bezahlung der Schreib-Gebührcn in Abschrift mitzuiheilen.
Ncnhaldcnsleben, den 27. Mai 1865.
Königliches Kreisgericht. 11. Abtheilung.
Verk-“ÉM'D, Vcrp-Uäjtungen, Submissionen :ck.
Pferde - Auction. Donnerstag, den 13. Juli 13. J., von Vormittags 9 Uhr (zh, soilxn aufdemKöniglichen (Hesiüthofc zu Repiß beiTorgau einige zwanzig altere Hengste und Stuten öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich haare Bczahlung und unter den, im Termin bekannt zu machenden Bedin- gungen verkauft werden.
, Das Nähere iiber die Abstammung 2c. dieser Pferde wird aus den, nut dem 10. Juli 6. sowohl in Repiß als hier in Gradiß zur Empfang- nahme bereit liegenden Listen zu ersehen sein.
Gradiy, den 15. Juni 1865. Königliche Gestüt-Direction.
[2081] Bekanntmachung.
. Die Lieferung des Bedarfs an Brennholz inc]. Anfuhr (ca. 1860 Klstc. Kichn- und 30 Klftr. Elsenholz) im Ganzen oder gethcilt, für hicfiqe und Charlottenburger Garnison-Anstastcn und Behörden [)1'0 1866, soll ini Wege der Submission verdungen werden.
' Die Bedingungen find in unserem Geschäftslokale, Klosterstraße 76, emzu]ehen und Offerten mit entsprechender Aufschrift
bis zum 12. d. MW., Vormittags 10 Uhr, daselbst abzugeben. Berlin, den 5. Juli 1865. Königliche Garnison-Verwaltung.
[2079] Bekanntmachung.
Wegen Lieferung des Bedarfs an Jou-rage, Bivouakholz und Lager- siroh für „di; Truppen der 11. und 12. Division und des Bedarfs. an Vik- iualxen fiir die Truppen der 12. Divifion während der dies;“ährigcn Herbst- ubungen hei Schweidniß und Leobschiiß, sowie wegen des Trankiports des Brod- upd event. _auch des Haferbedarfs aus den Königlichen Magazinen zu Schweidniß, Cojcl- und Neiße in die zu errichtenden“Cantonnements- Mggazinc“ und der Distribution dieser (Hegenfiäude haben wir einen Sub- midfions- und resp.Licitations-Termin auf den 24.Juli c., Vormittags 10 Uhr, in “unserm Geschäftslokal anberaumt, wozu Unternehmungskustige mit der Aufforderung vorgeladen werden, ihre Offerten schriftlich, verskegelt und mit der Aufschrift:
»Submisfion, die Manöver-Verpflegung betreffend-
bis zur bezeichneten Stunde bei uns einzureichen. Später eingehende Offer- ten werden nicht berücksichtigt.
Die Lieferungs-Bcdingungen, in welch“en die ungefähren Bedarfßquan- titäten 2c. aMcgeben smd, können in unserm Geschäftslokal, sowie bei den Königlichen agazin-Verwaltungen zu Schweidniy, Neiße und Cofcl einge- sehen werden.
Breölau, den 4. Juli 1865.
Königliche Jntendantur dts6. Armea-Corps.
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