“170 "TUB.- «(_Jtldeem :e.), 8 Thlr. (Sergeantm), 7 Thlr.
(Unteroffizieren) und 6 Thlr. (Geinékum) zu.
Den betreffenden Invaliden wird diese Pension ohne ihr Zuthunxngmiesmxwerdsy,“ Nur- wenn der Eine odexAndere von ihnen hierbei-irrthümlich übergangen sein sollte, so daß- er am 1. Oktober d. Z. die erforderliche Berückfichtigung noch nicht gefunden hätte, würdedérselbe fichan das Landwehr-Bataillons- iJTobmmando, in dessen Bezirk sein Wohnort liegt, zu wenden
a en.
Eingaben dieserhalb, welche an andere Behör- den, als die oben genannten, gelangen, können nicht berücksichtigt werden.
Den aus den kriegerischen Ereigniffen der Jahre 1848 und
1849 herßammcnden Invaliden steht vom 1. August d. I, ab,
statt der nach den älteren geschlichen Bestimmungen bezogenen
geringeren Penfion, die durch das (Heseß vom 6. Juli 1865
normirte höhere Penßon, je nach ihrer Charge und nach der
Pensions-Klasse zu, für welche fie biSher anerkannt waren.
Die Invaliden dieser Kategorie haben _sich un-
gesäumt schriftlich oder mündlich unter Vorlegung der in ihren Händen befindlichen Militairpapiere und ihres Quittungsbuches - bei dem Landwehr- Bataillons-Commandeur, in dessen Bezirk ihr W ohnort liegt, zu melden, damit das Erforderliche wegen Anweisung der ihnen zustehenden Gebührnisse veranlaßt wer- den kann. Meldungen an einer anderen Stelle, als der hier vorgeschriebenen, können nicht berücksich- tigt werden. Den Invaliden des dänischen Kricges von 1864 stehen ebcn- falls - statt der bisher nach dem GeseYe vom 4. Juni 1851 ihnen gewährten Penfionen - vom 1. August d. I. ab, die durch das Gesch vom 6. Juli “1865 normirten Pensionen zu,“ dieselben Werden ihnen ohne ihr Zuthun angewiesen wcrden. Invalide, Wclche fich hierbei übergangen glauben und am 1. Oktober d. J. noch nicht die ihnen nach dem neuen Gesetze zustehende höhere Penfion sollten erhalten haben, haben sich an den Landwehr-Batailjons -Commandeur, in desen Bezirk ihr Wohnort liegt, zu wenden. “Meldungen an einer anderen, als der hier vorgeschriebenen Stelle, können nicht berücksichtigt werden.
4) Mit Ausnahme der vorstehend zu 1 bis 3 angegebenen Ver- hältnisse, hat das Gesetz vom 6. Juli 1865 keine rückwirkende Kraft. AUe Invalide, welche, ohne einen Krieg mit- gemacht zu haben, nach den älteren geschlichen Bestim- mungen zu einer Pension anerkannt Worden smd, haben daher jeßt und künftig keinen Anspruch auf die Erhöhung ihrer Pm- fionen und können hierauf. gerichtete Anträge diescr Kate- gorie von Invaliden keine Berücksichtigung finden. Nur Diejenigen unter ihnen, welche während des aktiven Militair- dienftes an der kontagiösen Augenkrankheit gelitten haben, und Welche durch eine Verschlimmerung dieses Leidens in höherem Grade erivcrbsunfähig find, als sie es bei ihrer früheren An- erkennung als Invalide Waren, können, wenn fie nicht etwa bereits die Blindenzulage beziehen, nach Abschnitt 11. des Ge- sehes vom 6. Juli 1865 zu den ihren Verhältnissen entsprechen- den Pensionen und Zulagen anerkannt wcrden.
5) Das Gesch vom 10-März 1863chGeseh-Samm(ung pro 1863 Nr. 7, Seite 103) ist vielfach dahin mißverstanden worden, daß in demselben allen Veteranen, Welche an den Feldzügen von 1806 bis 1815 Theil genommen hach, eine Pension zugefichert sei, Dies ist nicht der Fall. Auf Invaliden- Pension haben nur dicjenigenehemaligen Soldaten Anspruch, welche nach den geschlichen Beftimmungen als versorgmigsbc- rechtigte Invalide anerkannt worden find. Das Gescy vom 6. Juli 1865 hat hierin nichts geändert. Es können daher nach wie vor ehemalige Soldaten aus heimathlichen Verhält- nissen her nur dann als Invalide anerkannt werden und zu einer Penston gelangen:
3) wenn fie sich im Befiße cines im Kriege erwoxbenen preu- ßischen Militair-Ehrenzeichens befinden. (Unter diesen Ehren- zeichen sind hier nur das eiserne Kreuz 1. und 11. Klasse, das Militair-Verdienstfreuz und das Militair-Chrenzeichcn, ]. und 11. Klasse zu verstehen),
13) Wenn fie vor dem Feinde verwundet find,
0) Wenn sie während des aktiven Dienßes an der kontagiöscn Angenkrankheit gelitten haben,
(1) Wenn sie bei Ausübung des Dienstes beschädigt ivorden sind. Eine solche Beschädigung kann jedoch nachträglich zur Begründung “"des Anspruches auf Anerkennung als Invalide nur geltend gemacht Werden, wcnn fie im Kriege erlitten worden ist.
Im Frieden erßaliene Dienstbeschädigungen müssm, Wenn
ße einen Anspruch auf Versorgung als Invalide begründen
sollen, vor der Entlassung aus dem aktiven Dienste festgestellt und innerhalb der Frist von sechs Monaten nach der Ent:
lassung aus demselben geltend gemacht werden. Bezugnahmen aiif *angcbkich vor “län erer Zeit im aktiven Dienste während des Friedens erlittene eschädigun'gen, können daher nicht be- rückfichtigt Werden. -
Für diejenigen Veteranen der Feldzüge 1806 bis 1815, Welche 1391!) den geseßlichen, vorstehend in der Kürze angegebenen Ve- 1nmmungen zu einer Invaliden-Penfion nicht anerkannt Wer- den können, besteht 11ach7-derAllerböchs1en Kabinets-Ordre Vom 11.*Augu| 1852 und dem (Heseße vom 10. März 1863 der Veteranen - Unterstüßungs - Fonds. Dieser Fonds wird nicht Vom Kriegsministerium, sondern vom Königlichen Ministerium des Innern verwaltet. Eingaben, welche fich auf die Gewäh. rung vonUnterstützungen aus demselben oder aufBeschrverden Wegen Zurückweisung bereits eingereichter Untersiüßunqs. Gejuche dieser Art beziehen, sind nicht an die Militair-Behßr. den, sondern an die zuständigen Civilbehördcn, d. 1). an die Königlichen Landraths-Aemter, resp. an dieKöniglichen Regie. rungen und das KöniglichcMinisterium des Innern zu richten, Drirch dix Nichtbeachtung der über das Jnvalidm-Versorguiigs. 1ve1cn bestehenden geseßlichen Bestimmungen ist im Laufe der lehren Jahre den Militairbehörden cine Ueberlaft meiftens nuy- ldser Schreibereicn aufgebürdet ivordcn. Dem in dieser Be- ztehung destandenen Mißbraucbe kann fernerhin nicht siattge- geben werden. Die in dcr Heimath lebenden ehemaligen Sol- daten, so wie diejenigen Personen, welche es übernehmen, für dergleichen Soldaten, Bebufs Erlangung von Invaliden- Bencszicn, Eingaben anzufertigen, haben daher die Be- strmmungen dcs Gcscßes vom 6. Juli 1865, so wie den gegenwärtigen Erlaß genau zu beachten. Hierbei wird
Eingaben dieser Art Zunächst an das“ Landwehr- Vaiaillon, in dessen Bezirk der bctreffmdeJn- Vgltdc wohnt, zu richten sind. Erst Wenn hier der qc- 1v1inschieErf01g nicht erreicht worden ist, und der AntragstcÜer glazjbt, aus sachlichen odcr geseylichcn Griinden bei dem ihm er- thctltenBescheidefich nicht beruhigen zukönncn, ßehtcsihm frei, fich der Reihe nach an das dcmLaUdwchr-Bataillon vorgeschtc Brigade- Kommando, ferner an das (Hencral-Kommando und zucht (111 das Kriegs -Ministc1'ium zu wenden, Jeder Eingabe an em_e höhere Instanz find die Von den Vorinstanzen erhaltenen 5Lcke1chcide in Urschrift beizufügen. - Antragsteller, Welche den hier bezeichneten Jtistanzcnwcg nicht innehalten, werden es |ck selbst dcizmncsscn haben, wenn ihnen entweder ein Bescheid gar mcht crthcilt wird, oder ihre Eingaben ihnen lediglick) untZr Verweisung auf den gegenwärtigen Erlaß zurückgegeben wer en.
Die Eingaben dcr Antragstcücr, so wie die Bcschcide dcr Mi- litair-Behördcn in Juvaliden-Sachen find portofrei. Dic Eingaben müssen jedoch zu diesem Zweck mit der Bezeichnung
»Jnvalidcn-VcrsorgungS-Sache- und mit dem Namen des lesenders auf dem Convert versehen sein.
Die Portofreihcit kann denjenigen Invaliden nicht gestattet Werden, welchc, nachdem fie von allen Behörden ordnungsmäßig bc- schicden worden smd, sich zu einer undcgriindeten Fortscßung ibrer Gesuche Veranlaßt finden. “
Berlin, den 3. August 1865.
Kriegs - Ministerium.
Abgercist: Dcr Wirkliche Geheime Ober-chierungs-Rath Costenoblc nach der Schweiz.
PersonalMerändcrungen in der Armee.
Offiziere, Portepee=Fähnriche :c. 14. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den1.21ugust. v. Loebe-ll, Oberst und Commdr. des Ostpreuß. Jeld-Art. Reqts. Nr. 1, zur Dienstl. bei der Gcn.-Jnsp. der technischen Institute der Art.
kommandirt.
Den 2. August. 1). Luck, Hauptm. und Comp. Chef vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, zum Ma10r befördert.
Den 3. August. ' Engxl, Jeldw. a. D., früher in der 3. Art. Brig, jeßt Wachtmeister bet der Vitlttair-Roßarzi-Schule, der Char. als Sek. Lt. Verliehen. Bron- sart v. Ochellendorff1, Pr. Lt. vom Kaiser FranzGarde-(Hren. Regt. Nr. 2 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem (Hencralstabe Jes 71]. Armee- Corps, unter Beförderung zum Hauptm. und Belassung bei dem (Hencralstabe des 1,711. A1mee-Corps, in den Generalstab verseyt.
13. Abschiedsbewilligungen :c. _ Den 29. Juli.
Arnold1, Sec. Lt. vom 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, Schlön- bach, Sec. Lt. von demselben cht., unter dem geseJlichen Vorbehalt ent-
(affen. D e n 2. August.
Baron v. Cramer, Oberst vom 5. Pomm. Inf. Regt. Nr. 42, mi
indbesondere noch darauf aufmerksam gemacht, daß alle*
W
" und.dec ts. Unif zuc__Dispos. Wßellt und,.gleixßzeit' mit der Fuexß-Zlixfigen VerxttIeKt-Yngxdes Épmmdxs. des 1. Bals. (Stettin) 18 Pomm.
Landw. Regxs. Nr..“2 beauftragt. Bei der Landwehr.
' Den 29. Juli. _. . Schadi, Pr. Lt. v. 2. Ausg. des 2. Bals. (Julech) 1. Rhein. Regis. der Ab icd eri eilt. Nr. 25, fck h DM 2:) ?lugfuskt 't 1: V t t des
. Sack Oberst 3. D. un eautrag 1111 er er reung_ ' Comxidrs. des, 1. Bats. (Stettin! 1. Pomm. Regis. Nr. 2, der leichcxd mit seiner bish. Pens. und der Unis. des 3. Oberschles. Inf. Regis. Nr. 62 bewiüigt. _ _
Militatr-Aerzte.
r. i eber, Stabs- und Vais. Arzt dcs Jü1.Bais. 7. Pomm. Inf. RegtY N? 54, als Ober-Stadsarzt mit_Pen1, Rahetge, FtabZ-ii. Bat_s. 21th des Füs. Raid. 4. Oberschles. Infant. Regnits. Nr. 6.3, initaPen1., 1)r. Neithardt, Assisi. Arzt vom 1. Bqt. (Spaydxau) z.Brandetib.„ax1dw. Regis. Nr“. 20, allen dreien der Abschied bewilligt; 1)r. Joiep_y1on, Asfist. Arzt vom Pomm. Husaren - Regmt. (Blucbersthe Hous.) Nr. 5, zum Stabs- und Bals. Arzt des Füsil. Bats. 7. Pomm. x_znsant. Regmts. Nr. 54, ])r. Herzfeld, Assist. Arzt vpm Ntedcrjchles. Pton. Bat. Nr. 5, zum Stabs- U. Bals. Arzt des 2. Bow. 4. Westf. Ini. Regis. Nr. 17, Dr. Wollf, Assist. Arzt vom 2. Schlcianrcn._cht, Izr. 11, zun) Studs- u. Bals. Arzt des 2. Bals. 2. Westsal. Ini“ Regis. Nr. 15 (Piniz Friedrich der Niederlande), 1)1'. Beyer, Amft. Arzt „vom Rheim- schcn Pionier-Bataiüon Nr. 8, zum Stabs- rind Bataillyansarzx des Füsilier - Bataillons 4. Oberschles. Infanterie - Regiments Nr. 63 b'efordert. Dr. Ulrich, Unterarzt vom 3. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 29, ])1'. Winkler, Unterarzt vom Hohenz. Füs. Regt. Nr. 40, 1)1*; Caftt'llojn, Unieraxzt 130131 Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, dieß die: mit der Anciennetat vom 28. April 1864 und zwar hinter dem Llsjist. Arzt Dr. Pamp. vom 4. Pos. Inf, Regt. Nr. 59, 1)r. Reiche, Unterarzt vom Janet Lilexaßnder Garde-Gren. Regt. Nr. 1, Dr.Sorauer, Utiterarzt vom 2.Schle1.„zager- Bat. Nr. 6, 01“. Reger, Unterarzt vom 2. Garde-Drag. Regt., komxxan- dirt zur Marine. 1)r. Gründler, Unterarzt vom Pomcinerschen ,Fcld- Art. Regt. Nr. 2, Vr. Busse, Unterarzt vom Magdehyrg. zeld-Art._§11egt. Nr. 4, Hr. Pelizer, Unterarzt vom 4. Braydenburßgijchen Jnf.-Regnn§1]t Nr. 24, ])1'. Schneider, Unterarzt vom 6. Westf. Inf. Regt. Nr. 55, Dr. Beier, Unterarzt vom Magdeb. Feid-Art. Regt. Yer. 4, Ok. G'ott- wald, Unterarzt vom 3. Oberschl. Jns.kRegt. Nr. 62, Ok. Doering„ Unterarzt vom 4. Pomm. Inf. Regt. Nr. 21, ])1'. Graemer, Yutcmrz vom 2. Garde-Ulnn. cht., 1)1*. Dreyer, Unterarzt vom Rhein. Feld- Llrt, Regmt. Nr. 8, ])r. Klefeker, Unterarzt vom Garde-Feld-Art. R„cgt., kommandirt zur Marine, 131: Müller, Unter_ar„zt ix_om Ostpreuß. Jag?- Bat. Nr. 1, [)x-. Luck, Unierarzt vom 4. Westfal. «)nf. Regmt. Nr. 1 ,
1)r. Mahlke, Unterarzt vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz ;
arl von teu en 1)r. Kayßler, Unterarzt_ vom Brandenb. Zeld-Art. Fügt. NMX? ((HTML-ral-Feldzeugmstc.) Vr. Dtestcrjveg,011nt§rc1rzi vpm Garde-Füs.-Regt., 1)1'. CaSpari, Unterarzt vom Garde-zeld-Ait. Regt., ' “" . ? ten be ördert. . _ ,
JU AYLÜcbsYZeYden iifn Rescrve-Verhältniß befindlichen Uyterarzten: ])!) Rieß vom 3. Brandenb. Landw. Regt. Nr. 20, 1)1'. Peteryen von de1n1.Regté, br. Krause von denn“. Regt., ])r. Labs vom 4. BratLdenb. Landw. Reg. Nr. 24, Dr. Cuno vom 2. Magdeb. Landw. Regt. Nr.2 4, Dr. Ade lt 1). Ztcn
Niederschl.Landw.Regt. Nr.7, [)1'. Li Ener v. 4. Westf. Landw. Regt. Nr. 17,
ndw. Vat. Gräfrath Nr. 40, 131". Chorus vom 1. West- 1551. Yaencxnlv).m§1111e§(é Nr. 13, 1)1'. Geissel vom Landw._Bat. Essen Nr. 36, 1)r. Kottmann vom 2. Westfäl.Landw. Regt. Nr_. 15, 1)r.Roe11sberg vom 4. Westfäl. Landw. Regt. Nr. 17, Dr. Bollrngei von deins. Regt, ])l'. Moses vom Landw. Bat. Essen Nr. 36, 1)1*. Obernier vom 2. Rhem. Landw. Regt. Nr. 28, Dr. Goblet v'on dems. Regt., l)r. Albers von demi. Reqt, 131'. Hecking vom 1. Rhein. Landw. Regt. Nr. 25, Dr. Levy Vom 2. Rhein. Landw. Regt. Nr. 28, der Char. als Assist. Arzt verliehen.
N a ck w e i s u_n g , _ miliiairärzilichen Perwnal 1111 Juli 1865 eingetretenen Veranderungen
-- -. , _ d “€ r u ung Sr. Excelleizz des Herrn Kriegs un 1“ Durch M* g Marine-Minisiers.
der beim
Den 15. Juli. ' ' ("*" . 4. Ost- “ »- 66- und Bals. Aerzte. Werneckeßvom «&us. B*at des prcußDtxHréntZdier-Reqts. Nr. 5, zum 2. Bat. des_3. Ostpkeuß Greanegts. Nr. 4 Dr. Försteé vom letztgenannten, zum Jus.Bat. 4. Ostpreuß. Gren.
Regis. Nr. 5 versetzt. t . M d, ' l * " an des Chefs des Mili atr- e izina - 11. Datch Verfug g Wesens. 4. Stehendes Heer uiid Marine. Den5 15.111 3118111 R 1 Nr 65 nach erfolg " ' Unterartim . )ein.Qn. dg. .. ,' „ '- ter LYZZÜZZZZH le Ganzz-vaalide mit der Juvalrdenpension seiner Cymge
verabschiedet“ Den 13. Juli.
' * . Regt. Nr. 59, . R dol [1 Asfistenz-Arzt voni 4._Pvsenschcn Inf. . *- 1)1* Zreinltilch, 5291616. Arzt vom 4. Niedcrichles. Inf. RcJt.„N1. 51, aus geschieden und zu den Asfi|.-Aerzten 7desIBkiirlaubtcnstandes ubergeticten. Den 1 . u 1. ' ' “ ' ' -§5rcn. Regt. . [Ton Unteramt vom Kaiser Lillexandei (Harde (
Nr Zr zxénc: ft4l. Vra11denb. Jnf. Regt. Nr. LHA) VZ aérélITIgetr,I?1nter1 ' 2. Garde-Ulan. Regt., zum 1 . r . . . erzt C6os116ari, Unterarzt vom Garde-Feid-Art-Regt, zum 8. Vrandenb. Ini. Regt. Nr. 64, [)1'. Kaddah, lefist. Arzt vom 8. Yrandend. Jöif. Regt. Nr. 64, zum Kaiser Franz Garde- Gren. Regt. Nr. ,. versch. 1.
Bärensprung, Chgxité-Unßetßle- beim 1- GMPLKDWS- .Rest- “ls UYU" t t 18 “ ' an e e t. ' ' arz _ea maßzg g |Y Den 18. Juli.
01". Meinert, Assisi„szt voin 1. Weßpxeuß, Gren. Regt. Nr. 6, zum 1. Rhein.“Jnfant. Regt. Nr. 25, or. Re:che,“11nieraxzt vom Kaiser Alexander Gatde-Gren. Regt. Nr. 1, „zum 1. Westpregßaschen Gren. Regt.
Nr. 6 verseßt. ' Den 22. Juli.
01". Haußmann, Assisi. Arzt vom 1. Vat. (Spandau) 3. Branden- burg. Landw. Regis Nr. 20, beim 4. Obexschles. Inf. Regt. Nr. 63 etats-
mä 1 wieder an efteüt. ßg g Den 27. Juli.
1)r. Hibs ch , Unterarzt des Garde-Feld-Art. Regis, zum 2. Brandenb. Ulanen-Regt. _Nr, 11 vcrscßt. ,
13. Landwehr.
Den 15. Juli. Or. Stern, Asfift. Arzt des 2. Ausg. vom Bat. Wohlau Nr. 38 dex
Ab ied bewilli t. sch g Den 25. uli.
Den Assist. Aerzten des 2. Aufg: r. Jacoby, 131“. Ladewig vom 1. Bat. (Ruppin) 4. Brandenb. Rxgts. „Nr. 24, Ok. Giaser vom 1. Bat. (Danzig) 4. Ostpreuß. Regts. Nr. :), der Abschied beimlltgt.
111. Todesfall.
Den 30. Juli. _ 1)r. Wache, Stabs- und Bals. Arzt des Füs. Bats. 1. Rhein. Jnf. Regis. Nr. 25, kommandirt zum 2. Bat 4. Pos. Inf. Regis. Nr. 59, gestorben. „
Beamte der Militair-Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums, Den 23. Juni. Doering, Zahlmstr. 1. Kl. vom 2. Bat. 1. Ostpreuß. Gren. Regis, Nr. 1 Kronprinz, zur Feuerwerfs-Abtheilung, Otterso hn, Zahlmsir. 1. Kl. vom 8. Landw. Ulan. Regt., zum 2. Bat. 1. Ostpreuß. Gren. Regis. Nr. 1
Kron rin verseßt. p 3 Den 29. Juli.
B l u m e, Sekretariats-Asfiftent von der Jntendantur des 111. Armee-qups- zum 1. Oktober d. I. zu der des 171. Armee-Corps, Boß, Sekretariats Assistent von der Jntendantur des 7111. Armee- Corps, zu demselben Zett" paukt zu der des ]11. Armee-Corps verseßt. Herrmann, Jahr, Zahl- meister-Aspiranten, zu Sekretariats-Asfistenten bet,der _Jntendantur des 117. Armee-Corps ernannt. Jüttner, Willer, mvalxde Feldwebel, zu Kanzlei-Diätarien ernannt.
Den 1. August. .
Schirmer, Zahlmstr.-Aspir., zum Zaylmftr. 2. Klasse beim 8. Land- wehr-Ulan. Regt. ernannt.
Bekanntmachung.- „ Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenritniß, chß zur Pru- fung derjenigen Handarbeitslehrerinnen, welchc mjöffcntltchen Schulen Unterricht zu ertbeilen beabsichtigen, em Termm auf M'ontag, den 4. September d. J., und folgende Tage angesetzt tft, und fordern die Frauen und Jungfrauen , welche dieseraPrzifung fich zu unterziehen die Abficht haben, hiermid auf, unter Einreichung 1) eines sclbstverfaßten Lebeiislaujs, 2) eines polizeilichen Sittenzeugmffes," . , " , 3) eines Zeugnisses des Seelsorgers uber die sittliche Befahtgung zum Lehramt, , , " . fich bei uns zu melden und Weitere Beschetdung zu gewarttgen.
Berlin, den 5. August 1865._ . Königliches Provinzxal-Schul-KoUegium.
Nichtamtliches.
reu'en. Deu ,10.August. Unser Pionier-Bataillonwwdm diesemPJahre'z an den UeFungen der 14. Divi'fion Theiinehtzien und 311. diesem Behufe am 1. September ausmarschieren. Dix Ruckkehr des- selben wird am 12. September erfolgen. Zum Trandport des Ma- terials zum Brückenbau u. s. w. trifft am 29. d. em Kommando vom Train - Bataillon mit den nöthigen Pferden und, Wagen" von Münster hier ein und wird mit _dem Bataillon zugleich ausrucken. An den Tagen, wo nicht bivouaktrt wxrd, werden beide Truppebn- gattungen in der Gegend von Jüchen und Odenkirchen Quartier e-
ziehen. _ _ te S lesW1 - olstem. Flensburg, 9. Aygust. Heu
Morgcnfhmeldet éilzieH'Nordd.Ztg.« is? die *Vineta- mit den kron- prinzlichen Herrschaften von hier,nach Alsen abgegangen, unk? die Tour um die Insel herum zum Eingang des Alsensyudes um von da wieder zurück nach der Sonderburger Rhede zu niachen. Natürlich wird auch eine Besichtigung des Dappeler Schanzen- Terrains beabsichtigt, zu welchcm Ende der Lieutenant v_on. Bud- d en bro ck vom 11. Regiment, Welcher die BelaYrung von Düypelmu- . gemacht-zur Begleitung derHerrschafteti fomman irtist, Außerdtedsem be-
finden fich im Gefolge nur noch ,die Hoidame'Gräfin Brühl und der Adjutant Gras Finkenstein. - Der Kronprinz kam, wie schon berichtet, aus dem Lockstedter Lager, wohin er sich am Abend _vorher über Husum und Rendsburg begeben hatte, die Frau Kronprinzessin