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Aller-h-öchst-er Erlaß vom 26, Juli 1865 - betref- f.e*n,d„dieV_erleihung der fiskalischenVorrechte2c. für den Bau einer "Chaussee von Demmin, im Regie- rungs-Bezirk Stettin, durch den Kreis Grimmen im Regierungs-Bczirk Stralsund bis zur Landes- grenze bei Deven zum Anschluß an eine im Groß- herzogthum Mecklenburg zu erbauende Chaussee von Deven über Dargun nach Gnoien.
Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau “einer Chauffee von Demmin , im Regierungs-Bczirk Stettin, durch den Kreis Grimmen im Regierungs-Bezirk Stralsund bis zur "Landesgrenze bei Deven zum Anschluß an eine im Großherzogtbum Mecklenburg zu erbaucndc Chaussee von Devcn iibcr Dargun nach Gnoien genehmigt habe, beßimme Ich hierdurck), daß das Expropria- tionsrecht fiir die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgicichcn das Recht zur Entnahme der Chauffecban- und Unterhaltiiiigs=Matc- rialien nach Maßgabe der fiir die Staats-Chauffccn bcftchendcn Vor- schriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde Demmin gegen Uebernahme der künftigen chaussecmäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chauffeegeldes nach den Bestimmungen des fiir die Staais-Clmnffccn jedesmal geltenden Chauffccgcld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigem, zusäßlichen Vorschriften, wie diese Be- - stimmungen auf den Staats-Chauffecn von Ihnen angewandt wcr- Auch sollen die dem Chauffccgcld-Tarifc Bestimmungen wegen der Chauffce-Polizei-Vcrgchen auf die gedachte Straße zur Anwcn- „ dung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die. (Hcscy-Samm-
die Erhebung betreffenden
den, hierdurch Verleihen. Vom 29. Februar 1840 angehängten
lung zur öffentlichen Kenntnis; zu bringen. Gastein, den 26. Juli 1865.
W i l h e l m.
von Bodelschwingh. Graf von chnpliy.
An den Finanz-Miniftcr und den Minister fiir Handel, Gewerbe und öffcniliche Arbeiten.
Ministerium für Handel,_ (»Ich-:ck:- LUTZ?“ ;.»i“,“«-::i-i„z-xx.« Arbeiten.
Das 38. Stück der Geschsammlung, weiches heute ausgegeben
wird, enthält unter
Nr. 6150. das Gesch wegen Aufhebung des Preußischen Landrechts ;
vom Jahre 1721 und der Instruction fiir die West- preußische Regierung vom 21. September 1773 in den jeßt zu der Provinz Pommern gehörendcn vormals Westpreußischcn Landestheilen. Vom 4. August 1865, unter das Privilegium wegen Ausgabe Von 900,000 Thalern in vier ein halbprozentigen Prioritäts-Obiigatwncn der Veriin-Stcttiner Eiscnbahngcscllscizaft Bcbnfs des Baues einer Eisenbahn von Pasewalk iibcr Straßburg bis zur preußisch-mccklcnburgischen Landesgrenze. Vom 18. Juli 1865, unter das Privilegium wegen Ausgabe auf den Jnhaber lautender Obligationen der Stadt Trier im Betrage von 50,000 Thalcrn. Vom 18. Juli 1865, unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der von dem vAplerbecker Actierwcrrin für Bergbau- zu Dortmund wech Abänderung des Ge- sellschaftsstatuts gefaßten Beschlüsse. Vom" 12. August 1865, unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der nnter der Firma: »Preußischc chenövcr- ficherungs-Actiengcsellscbaft- mit dem SiYe zu Berlin errichteten Acticngeseilschaßt. Vom 13. August 1665, und unter
6155. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Gc- nehmigung der Abänderung der W. 4. und 51. des Statuts der -Gladbacher Fcuerocrficherungs-Aciien- gesellschaft- zu Gladbach. Vom 13. August 1865.
Berlin, den 25. August 1865.
Debits-Comtoir der Geseß-Samminng.
Ministerium der geistlichen, Untm'rickzis: muD Mkedizinal-Augéicgeiiixieitcxi.
Königliche Bibliothek.
Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministerii dcr gcist-
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lichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiien zufolge ift die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Einrichtungen sowie der Rcinignng dcr Säle und Bücher Wegen vom 26. Angus; bis 18. September 0. geschloffcn, Berlin, den 21. August 1865. * Die Königliche Bibliothek.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Jastizniinister Graf zur Lippe aus Helgoland.
K
Berlin, 24. August. Sc, Majestät der König haben Aller. gnädigst geruht: dem “Schdc-Lieutcimnt von Wildenbruci) Vom Kaiser Franz (Hardc-Granadicr-Rogimcnt Nr. 2 die Erlaubnis; zur Anlegitiig des von des Sultans Majeßäi ihmvcrlicbcnen Z).)i'cdschidje. Ol'Di'iis vierter Klasse zu crthcilen.
Bekanntmachung.
Ami) in diesem Jahre wird die (Hedäciyinißfcicr dcr glorreichen Schlacht bei Gr. Beeren, so Gott will, am Sonntage, den 27. August, Vormittags [1 Uhr, am Siegcsdcnkmal in Gr. Bccrci: durcl) Go :csdicnst Und Spiisimg imd BCsClNUkUUJ ciner 3211130131 hiilfIbi'diirftigcr Ietcranen, insbesondere solcher, die in den Sck)[kich1ki1 von Gr. Beeren und Dcnncwiß im Jahre 1813 mit- gckiimpfi haben, begangen werdcn.
Jndcm wir zur Mitbcgelwng dicser Feier und zu reicher Ge- meinschaft im Dimkgebete 31: (Gott auf den bintgciränktcn Gefilden
; seiner gnädigen Hiilfe hicrdiirch ergebcnst einladen, bemerken wir ' ausdrücklich, daß nur diejenigen Veteranen an der festlichen Be-
wirxhimg Tbcil nehmen und mit einem Geldgeschenk bedacht werden könm'n, wclche zu dem Behuf besonders nach Groß-Veeren bexstcllt worden sind.
Etwamige Geldbeträge zu dieser Feier werden von den Unter- zeiciwcten und von der Getieral-Schaß-Kasse dcs National-Danks in Potsdam, Friedrichs-Straße Nr. 0, dankbar enigegengcnoxmnen nud gewissenhaft verwendet werden.
thalidcnhaus Berlin und Groß-Becrcn, dcn “17.Augusi1?§65.
Der Präsident Der Spczial-KNnmissarius des Kuratoriums dcs Natiorml-Danks des National-Oanks fiir fiir Veteranen. Veteranen. J. A.: Mayerhoff, von Hirschfeld, Pfarrer. Gencral-Major 3. D.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. August. Se. Majestät der König sind telcgrapi). Mittheilungen aus Miinchen zufolge gestern Nachmittag in strengsicm Incognito dort eingetroffen. Herr von BiZUiarck befand fich im Gefolge des Königs. Die Weiterreise nach .Hohenschwangan sollte dente Mittags stattfiiiden. Se. Maj. der König eifrencn sick) des besten Wohlscins.
- Ihre KöniglicheHoheit die Frau Kronprinzessin traf Hamburger Blättern zufolge am 22sten Nachmittags mit Kindern und in Begleitung des Erbprinzen und der Erbprinzesfin von Reuß auf der Rückreise von Föhr am Bord der Königlichen Yacht 'Griilea, Kommandant Capitain-Lieutenani Maclean, im Ham- burger Hafen ein. Jm Gefolgc befanden fick) die Hofdame Gräfin von Brühl und der dienstthuendc Kannncrherr Graf von Fiirstenstein. Ihre Königliche Hobcii- von dem preußischen Gencral-Konsul Redlich empfangen, landete an der Brücke beim Fährhansc, fuhr von da nach dem zoologischen Garten zur Besichtigung des Aqnariums und demnächst noch dcm Hotel de l'Europe. Später ward noch das Innere der Nicolaikirche in Augenschein genommen. Während des Abends besuchte die Frau Kronprinze-sfin noch cinigeLäden, mnEin“ käufc zu machen, und seßte um 103; Uhr mit dem Courierzuge die Reise nach Bérlin fort.
M «1 “yienburg, 22.2lug11si. Unser Maurerstrike, obwohl der- selbe schon als beendet anzusehen war, tritt nun, schreibt man dem *Elb. 521113.«, oder, besser gesagt, wird nun in einer anderen Gestalt auftreten. Die Gesellen hatten, nachdem ihnen das Ungeseßiiche der Art und Weise ihres Strike vor Augen geführt war, wieder fich an die Arbeit begeben, aber nur mn dcm Gcseßc Genüge zu leisten und eine" 14iägigc Kündigungsstift innczuhaltou. Am vergangenen Sonim bend haben mm fast sämmtliche Maurer ihren Meistern angezeigt, daß fie Ablauf der besagten vierzehn Tage nicht weiter zu ar- beiten gesonnen smd und fiel) anderweitig Nrbcit suchen wer- den. Damit wären wir wieder ans dcm altem Fleck, und haben-
; 061170131 fiir viele Hunderte von Maurern Arbeit, -- keine Arbeiter.
Die „Ringen der Strikcndcn sollen im Allgemeinen für nicht gcrake mibcgrimdei gehalten wcrden, demi 1)s1chcn die Löhne dcr Maurer
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zu denen der Handlanger in keinem Verhältniß, die [ersteren näm- lich beziehen 20 Sgr., die [chicken bis 123“ Sgr., dann sollen einige dcheister gegen den üblichen Rabatt auf sogenannte Meisterscheine Arbeiten ausführen lassen. - Die auSgestreuten Gerüchte von hier vorgekommenen Cholerafällen sind einfach erfunden,“ bis jest ist hier kein solcher Jail vorgekommen, wenn auch, in Folge des an- haltenden Regens und d_er so wechielvoiien Temperaiur, der Gesund- hcjxszustand nicht ganz 10 befriedigend ist, als er es sein könnte.
Danzig, 23.21ugus1. (Wcstpr. Ztg.) Gestern Nachmittag fanden Tauctzcriibungen unter dem Kiel Sr.2))iajesnitBrigg vMus- uito- seitens der Königlichen Marine statt, welchen das Publikum mit großem Interesse zusah. Es sind, wie wir erfuhren, 7)“ Matro- sen untcr Lcmmg eines Wcrkyiihi'cis in der Erlernung bchiffcn. .- Der Herr (HencrabLieutenant von Alvensleben ist hier ein- getroffen und inspizirt die hiesige Gendarmerie.
Marienwerder. Dic größcrn Jclddicnft-Uebungen der 2. Division finden in der Zeit von 31. August bis cimschliryiici) den 6. September statt. Sie Orginiicn nördlich von Miiiieiiwcröer und werden unweit Stuhm schließen.
Bromberg. (Parr. Ztg.) Tim 24. d. M. friih verläßt mis sämmtliches hier garnisonircndc Militciir imd 111011ch1itéiiif Der Berliner Chaussee nail) Nafel zu ab, um in dcr GTZCUD Wii Wiisiß das diesjährige DivifionI-Manöocr abziihalten. Lim 9. Scpicm- ber c. kehren die Trnppen in ihre resp. Garnisonen zuriick. - Heine (Mittwoch) fand hier noch ein Brigade-Cxcrzicrcn statt.
- Aus Neiße, 21. August, meldet die vVoss. Ztg.-: Die BelagernngI-Exercitien dcr 1)ko ZU101111118:igczogcncn Pioniersimnnschaften nähern sich ihrem Ende. Nicht immer winden dicse intereffantcn Arbeiten Von einem giinstigen Writer Oegunsitgt, denn starke chengiisse wechsciten mit tropischer Oise ab, Die 1elvit die Pioniere aus den Zeiten hcranstricb. Vorige Woch WUL'DCU drei Trichter geworfen, von denen der erste eincn DUkchiiiisjcr won 72 J. hatte. Am Sonnabend geiictl) ein Miiicur dcs 5.2Bc1mii10ns durch einen Ciiisiiirz in Levciisgcfayr, die Berliner Pio- niere waren niimlich bis Mittag in der (Haiicric vc|chäf- tigt gewesen und hatten sich dabei dem Frindc Dcrgcsmic gc- nähert, daß fie ihn ganz deutlich axbeitcn hören konnten. Da wurden fie vom 5. Bataillon achlöst. Cin Pionier ar- beitete fick) zu der sciiidiiicn Gallerie diircl), schmit die Leitung «w,
Welche ziim Pulverfastcn fiihrte und war eben Davci, dcn 1chivcicn *
Kasten sclber herauszunchmrn, als der Crösturz eifoigtc mw dcn Soldaten verschüttete. Von der (HiiUUie ans konnte zu sciiicc Rei- tung nichts geschrßcn,“ cs mußte daher schleimigst mir dci" NUÖWck- fung cines Trichtcrs vorgegmigcn Werden Und mittelst dessen Yllaiig auch dem Lieutenant Buttmann Vom (Hardc-Ptonicr-Batailion nail) iiicdrsiiiiidiger Arbeit die glückliche Rettung. - Der Benici) Sr. Majestät des Königs Und “Der Prinzen wird Aiifangs S4)- iember erwartet.
Schleswig Holstein. 'N. A. J).- stbkkiktk
„Es wird wohl noch in lcbbciftcr Erinnerung sein, das; aus dem Flens- burger Musrum während des dänischen Wisch die iiicistcn und wcxtiwoii- sten Gegenstände fortgescbafft wurdcn, und Diiß man nach Beendigung des Krieges die Räume des Museums fast leer fand,oi)11e iibcr Den Vcr- bleib des Inhaltes ciwas eifahren zu können. Die preußisch Regie. rung ließ diese Angelegenheit auf diplomatischcm Wege in hagen zur Sprache zu bringen, und die dänische Regierung gab die Ziisiige, über den Verbleib jencr Altcrtdümcr Ermittelungm ansiciicn zu liisscn. Diese sind wirklich erfolgt und haben zu dem Resultate gefiihrt, d.:s; die meistcn und wichtigsten Gegenstände des Muskums in Kistin gxpackt niich Hilfen und von da zu Schiffe nach andern dänischen Inseln gevriicht Will" den. Ueber ihren gegenwärtigen Veivlcib jedoch warm angcblich die Nach- forschungen bisher erfolglos,«
Wiecklcnburg. Schwerin, 23. Augiisi. An die neue Gemeinde-Ordnung fiir das Domanium (vergl. Nr. 197) schließt fich die mit dieser gleichzeitig publizirte Verordnung, betr. das Armcnwesen in den Großherzogl. Domainen, an. Nach Maßgabe dieser Armenordmmg soll, der rMcckl. Ztg.- ziifoige, die Ortschafts-Armenpflege im ganzen Domanium eingefiihrt werden. Die einzelnen oder vereinigten Ortschaften über- nehmen, vorbehaltlich der zu gewährenden Hilfen, mit ihrem Aus- schiden aus dem Amts-Armenverbande die aushilfliéhe Fürsorge für ilzke Armen. Die Zwangsbciträ-ge zur A1nts-Armeiikassc hören fur säunntliche Bewohner der Ortschaft auf. Die Amts-Llrmenkasse bleibt nur fiir die den Ortschaften zu gewährenden Hilfen bei Besand. (Z. 2.) -- Jede selbstständige Person?, Weiche in den Domainen beheimathet ist, gehört derjenigen Ortschaft an, Wo sie bei deren Ausscheiden aus dem Amts-Armenverbande einen eigenen Heerd hat oder ein eigenes Gewerbe betreibt oder von
Flensburg, 22. August. Die
ihrem Vermögen lebt, auch wenn dieser Aufenthalt noch nicht zwei.
Jßbre gedauert hat. JmUebrigen find die Ortsangehörigkcitsvcrbc'iit- nisse, wennZweife-i oder Streitigkeiten fich erheben, nach der bestehen- den („Hesngebunag vom Amte nach Anhörung der betheiligien Orts- vmstande zu ordnen. Dergitichen Streitigkeiten werden lediglich in dtm fÜr Armensachen vorgeschrikbenen Verwaltungswcge verhandelt und eriedigt. In den Heimathöscheinen ist künftig die Heimaths -O r t s ck (M
Kopen- ,
anzugeben, ebenso in den Heimatbsreversen, welche“ das Amt mit Zu- stimmung des Ortsvorstandes ertheilt. (J. 3.) -- In den Ortschaf- ten, wo die neue Gemeinde-Ordnung eingeführt wird, gehört das Armenwesen zum Bereich der (Hemeinde-Verwaltung. Für andere Ortschaften erläßt das Amt mit Genehmigung der Kammer die, nöthigen Besiimmungen über den Umfang des Armenbezirks UND- iiber den Zeitpunkt, mit welchem diese Armen-Ordnung Kraft erhiilt, DaOci dient fili" Hoffeldmarkcn Folgendes zum Anhalt: Die Armenpflege wird vom Zcit- oder Erbpächtcr dcs Hofes (Vorstand) geleitet, Wohnen auf der Feldmark iwci) andere durch Dicnstßcilumg oder Grundbefiy dem Pächter völlig oder annähernd gieichstchnde Personen, so kann dcren Bcihciii- gimg M der Armcnpflxge bestimmt werden. Erklärt der Päch- ter, Daß er die Armcnlast des Ortes tragen und dazu von seinen Tagelöhnern iiberall keinen, von anderen Bewohnern der Feldmark (wer mir cinen festen, von Amtswegen zn bestiimnendcn Beitrag erheben wollte, so bedarf es keiner Rechnmigsfübrung. Sonst rcgulirt das 211111 jiiimmliche Bewohner resp. Grundstücke der Feldmark, und der Pacßter hat eine jährlich abzuschiießendc Rechnung z'u fiihren und dem Amte zur Revision cinzuictchen. (§. 4.) “ Zn Bézug auf Gesund- heinftige, Taiwstmnmc, Blinde und Geisteskranke konkurrirt die Amtsariiicnkiiffc mit der Ortsarmenkasse nach gewissen, näher be- simmten Nnthciicn. (Z. 5.) --- Die §§. 6-17 enthalten Bestimmungen iwer Lirmcnratcn, Miincnfeucrimg, Hülsen bei unverschuldctcr Ueber- [UUUNJ der _Ortichait, Untersiiiyiing Nichtangehöriger, die Amis- Armcnkaffc, Erstattung der Unterstiiizangen, Vermicthcn der Wohnung T'CÖGL"iiilDVk11YikI oder Mllkiilhcich, Unterbiingung der Obdachlosen, polizeiliche Bestimnmngen iiber “Arme, ferner Bestimmungen über :)i'isangcixörige Bagabondcn und Bettler, iiber Auffichts- und Be- sciywcrchiihrimg, Liiifhcbung dcr Armenoidmmgin vom 2. Juni 1856 und 9. Mai 1650. - Ans Den polizeilichen Bestimmungen über Arme ist :wcisNachstchcnch hcworznycbcn: Der Vorstand ist berechtigt und verpflichtet, zur Vorbeugung einer Verarmung der Ortsangehöri- gen auf dcrcii ordentlichen, nüchternen und sittlichen Lebenswandel nicht bloß iiiimittclvar durch die geeigneten erlaubten Mittel hin- zuwirkcii, iyiidcrn auch die nach den Geseßcn und Ordnungen zu- läsxigcn Bemeriingsq Sichcrimgs- mid Strafmittcl bei den zuständi- g:» Behörden gcgen Ucdcrtreter zu bcaiitragen. Ortsarme, welche die iiyiicii gewährte Unterstiiyiiiigmißbrauchen, empfangene Sachen veräu- ßern odcr riichlO-I Verwenden, sicb, dithrigcn und ihreWohtmngcn nicht reiii, und die chidiiiig nicht nach Möglichkeit heil halten, Branntwein in Ucvci'maß trinken oder iiber gebÜhklichs Maß kaufen, sick) den ord- nungsmiißigcn Weisungen und Bestimmungen des Vorstandes, namentlich der Anstellung zur Arbeit nicht fügen oder ähnliche Ordnungswidrigkcitcn bcgcycn, find förßersamst hci dem Limte zur Anzeige zu bringen. Die Schuldigen find nach geführter Unter- suchung strenge zii bestrafen. Ob und unter welchen Bedingungen die Abführung in ein Arbeit-Zhaus stattfindet, ist nach dessen Statu- ten zu bemessen. Hat bki rückiäiiigen Bettlern und Vagabonden der Vorstand es an den geeigneten Mitteln zu ihrer Abhaltung vom Betteln imd Vagabondiren fehlen lassr'n, so ist ihm bei grober Vci'scl)iildnng nach Bcfindcn Strafe aufzuerlegen, SZÜZsLU. Weimar, 23.21ugust. (W. Z.) Se. König- liche Hobcit Dei“ Großherzog isi geftcrn Nachmittag von Ostende ziiriiiigekcbrt Und hat seinen Aufenthalt in Bcivcdcre genommen. „**-","»i'ffcn. Darmstadt, 23. August. Ihre Hoheiten der Prinz und die Prinicsfin Ludwig, welche am 18ten d. von ihrer Reise nach der Schweiz, mit den Prinzessinnen Victoria und Elisabeth naci) Schloß Kranicbstcin zurückgekehrt waren, cmpfing**n gestern Nach- mittag den Besuch des Herzogs » on Nemours. Se. Königliche Hoheit kam aus der Schwiiz und reiste Abends nach Frankfurt weiter. Mosaik". Wiesbaden, 22. August. Die Stände-Ver- sammlumg verhandelte in heutiger dreistündiger Sißung über den Antrag auf Erklärung der Ungiiit'igkcit der am 31. März d. J. stattgcbabten Wahl dreier Beirätbe zur Landesbank. Es stclite di'e Majorität des AUIschUffcs den Antrag, jene Wahl der Landesvank- Vciräthe fiir ungültig zu erklären und das Präsidium zu ersuchen, die Neuwahl derselben anf die nächste Tageöordnung zu sehen. Die Miiwrität dcs Aussthuffcs beantragte Ablehnung des Antragcs.
.Bei der chaite hieriiber gab der Regierungs-Kommissar zu erken-
nm, daß die Regierung einem Beschluss im Sinne der Majorität keine Folge geben werde. Der Majoritätsantrag wurde mit 25 gegen 11 Stimmen angenounncn.
Oesterreich. Wien, 23. August, (W. T. B.) Die 'General- Korrespon-dcnz- Wrist die Besorgnisse hiesiger Blätter, es könnte die Uederiaéffung des Miibsfiyrechtes aus Lauenburg an den KWK; von Preußen vom QluOla-n-de als ein Vorgang akkgcsehen werden, aus Welchem auf eine Aenderung der bisherigen traditionellen Politik Oeßcrrcichs zu schki'i'ßkn wäre!, als durchaus nnbkgriindet zurück, indem src hervorhebt, dai; Lauenburg, Welches mit der Gesammtmonarchie nie- masls vereinigt ersen sei, weder für deren Jutemffe, noch für deren Vertßeidigung von Werth sein könnte. Wenn nun sch*on-"die ftaatSre-cht- lichken Verbältniffe LaUknbngs wesentlich von denen der“ Herzog- ihümer Schlesivig und Hoifiein veksehie'dkn seim, ss“ daß" sekbft-"cms