1865 / 207 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Driiier Titel. Verwaltung und Polizei.

Art. 53. Die Erzeugnisse werden auf den Namen des Pro- ducenten ausgestellt. Mit Zustimmung dieses lehteren können sie außerdem den Namen des Kaufmanns führen, bei dem sie fich ge- wöhnlich auf Lager befinden.

Die Kaiserliche Kommission wird fich erforderlichen Falls mit Kaufleuten verständigen, um unter deren Namen Erzeugnisse auf der Ausftellung zur Anschauung zu bringen, die von den Producenten dazu nicht eingesendet sein wiirden.

Art. 54. Die Aussteuer wcrden ersucht, hinter ihren Namen oder der Gesellschaftsfirma die Namen derjenigen zu vermerken, Welche entweder als Erfinder, oder durch die Zeichnung der Muster, oder durch das Verfahren bei der Auriführung- oder durch ganz be- sondere Geschicklichkeit in dcr Handarbeit in besonderer Weise zu den Vorzügen der ausgestellten Erzeugnisse beigetragen haben.

Art. 55. Der Verkaufspreis gcgen daare Zahlung und der Verkaufsort können an den ausgestellten Gegenständen bemerkt wer- den. Diese Angabe muß erfolgen bezüglich aller in der 91, K'laffe begriffenen Gegenstände“. In allen Klaffen siiid die Preise,)venii ]ir angegeben werden, für den Verkäufer dem Käufer gegeniiber, bci Strafe des Ausschlusses von der Preisdewerbung verbindlich.

Die verkauften Gegenstände können ohne besondere Ermächti-

gung der Kaiserlichen Kommission vor dem Schluß der Anssteliung *

aus derselben nicht entfernt wcrden. -

Art. 56. Die Kaiserliche Kommisfion wird die nöthigrn Maß- regeln ergreifen, um die ausgestellten Gegenstände gegen Beschädi- gungen zu sichern, sie ist aber in keiner Weise für Jeucrschadem Un- fälle oder Beschädigungen, die fie zu erleiden haben möchten, ohne Unterschied der Veranlassung und des Umfangs verantwortlich. Sie überläßt es den Ausstellern, ihre Erzeugniffc unmittelbar und auf ihre Kosten zu versichern, wenn sie es fiir angemrffen erachten, sich dieser Garantie zu bedienen.

Sie wird die aiisgestcllten Erzeugniffe durch das erforderliche

Performl beaufsichtigen lassen, sie ist aber fiir Diebstähle und Ent-

ivendungen, die etwa vorkommen möchten, nicht Verantwortlich.

“Art. 57. Ein im Palais und im Park ausziihängcnch spc- '

zielles Reglement wird die Ordnung des inneren DienficINfeßsrhcn. Dasselbe wird die Beamten bezeichnen, wclche beauftragt imd, den

Anrsteilrrn zu Hiilfe 311 kommen Und über die Sicherheit der Ans- _

stellung zii wachen.

Art. 58. Jedem Ausstelier wird zum Eintritt in die Llrisstcl- lung unentgeltlich eine Karte verabreicht.

Diese Karte ist persönlich. Sie wird zuriirkgciwmmcn, weiin

festgestellt ist, daß fie einem Dritten gclic[)rn oder abgetreten worden, : vorbehaltlich weiterer Schritte auf dem Rechtswcxéze. -, , - Um diesen Theil des Dienstes sicher zu steilen, ist die (d,"intriitsx-

karte von dem rechtmäßigen Inhaber zu unterzeichnen. Dieser ist gehalten, dnrch bestimmt bezeichnete Thürrn einzntrctcn und kann aufgefordert werden, zur Jrsisiellung seiner Identität arif eiiiem Contrdlblatt seinen Namen niederzuscdrcibrn.

Art. 59. Es steht den Ausstellern frei, ihre Gegeuftändc durch Z Diese bedürfen *

selbst angenommene Agenten bewachen zu laffen. der Genehmigung der Kaiserlichen Kommission.

Diesen Agenten werden unter den im vorstehenden Artikel ausgesprochenen Brdingrmgen persönliche Eintrittdkariru uririiigrlxlicb verabrricht. -

Dcr Agent von Ausstellcrn kann mir eine Einiriitékarte er- halten, ohne Riickficht auf die Zahl der Ausstriicr, welche er Vortritt.

Art. 60. Die Aussteilcr oder deren Agenten diirfen die Be- sucher der Ausstellung nicht veranlassen, Ankäufe zu machen. Sie haben sich darauf zu beschränken, dercn Nachfragen zu beantworten und ihnen auf Erfordern Adrcffrn, Prospekte und Preiscorirante zu behändigen.

Art. 61. Die Kaiserliche Kommisfiori wird später den Tarif der Eintrittspreise festsetzen, welche die Besucher zu entrichten haben, um in den Bereich der Qiusstcilrmg zugelassen zu werden.

Art. 62. Es wird eine internationale Preidjurr), wclche Uach den in dem Clasfificationssyftcm (Art, 11 und Beilage rx.) benann- ten neun Gruppen der Erzeugniffe des Ackerbaues und drs (He- werbfleißes ebenfalls in neun Gruppen getheilt wird, eingeseht werden.

Ein späteres Reglement wird die Zahl, die Beschaffenheit und die Grade der Preise oder Belohnungen, so wie die Einrichtimg UND die Befugnisse der mit der Vertheilung derselben beauftragten Jury bestimmen.

Art. 63. Unter der Direction der Preidjury und einer wissen- schaftlichen, Ackerbau- und Gewerbe-Kommission, welche leßtere von der Kaiserlichen Kommisfion ernannt wird, werden besondere Studien gemacht und Experimente vorgenommen werden. Die Re- sultate von allgemeinem Interesse, wclche dicseArbeiten an die Hand geben, werden demnächst veröffentlicht werden.

Art. 64. Zu den verschiedenen Theilen der Ausstellung können Konferenzen abgehalten und erläuternde Demonstrationen vorgsnom- men Werden. Außerdem können in einem dazu besonders einge-

richteten Saale Vorträge und Vorlesungen gehalten werden. "Dies verschiedenen Belehrungen können nur auf Grund der von der Kajé serlichen Kommission verliehenen persönlichen Ermächtigungen ertb'eilt Werden. '“ Vierter Titel.

Schl11ß der Ausstellung und Entfernung der Erzeugnisse.

Art. 65. Sofort nach dem Schluß der Ausstellung miiffen die Aussteller zur Verpackung und Wegschaffung ihrer Ekzkugniffe und Aufsteilungsvorrichtungen schreilen.

Diese Arbeiten müssen vor dem 30. November 14567 beendigt sein

Nach Ablauf dicses Termins werden die Erzeugniffe, die 51016 und die Aufstellungs-Vorrichtungen, die von den Ausstellern Oder derrnAgenten nicht entferntwvrden seinsoliten, vonAmtswegenwgq, gcschafft und auf KOstLi-i und Gefahr der Aussteller in einem öffeiit. lichen Magazin untergebracht werden. Diejenigen Gegenstände, welchx am 30. Juni 1666“ aus diesem Magazin nicht zurückgenommen sein sollten, wcrden öffentlich verkauft werden. Der Nettocrtrag Ws diesern Verkauf wird zu einem milden Zweck vrrwendet werdcn.

(Heschcben und berathen Von der Kaiserlichen Kommisfidn, den 7. Juli 1865.

.Der Staats-Minisirr, Vice-Präfidrnt, gez. Rouher.

Nichtamriichrs.

Preußen. Berlin, 2. September. Se. Königliche Hodrit der Kronprinz begab sich am 31. Airgusi friih Von Wirsiy in die Gegend Wir Jaimirdwow znr Jiispiziriiiig der 4. Division, die ein Manöver gegen marfirtrii Feind ausführte. 'Nach Beendigung drsscldensuhr Höchstdcrselde mit Extrapost nach drmBahnhof Ossicf und von da mit der Eisenbahn iibcr Kreuz und Star- gard nach Lach und mit Extrapost narf) Löpersdorf, der Be- siyimg dcs Landratdd von Löwer, wo Se. Königliche Hoheit während drr Jrldmaiiöver der 5. Division fiir zwci T'agr das Haiwtqrmrtirr nimmt. “Die Stadt Leibes war arifs Fcstlichftc geschmückt imd der Empfang cin iibcraiis dcrzlirhrr. Dcr Männergesangvrrrinvon dort hatte am Abend dir Ehre, Sr. Kön igii chen H o heir in dem prächtig crlenchtrteir Gartrn dor! Löpcrsdorf mehrere Gesaiigsstiickc vortragen zu dürfen.

Aachen, 30. August. (Aach. Ztg.) Dic Krcisstiinde ch Krciscs Jülich waren heute versammelt und haben einstimmig beschlossen, drm Projekic dcr Errichrimg dcr Dcparicmental-Jrren- Anstalt in Drircn imci) Maßgudc der ihnen vorgelegten Prdpdfitidn dei- ziitrctcn, Der dem Krrise _Jiilicy anheim fallende Liiityrii an den Kosten soll durch die M0bilmachungsgclder gedeckt werden. Aiich dic Krcisstände drs Kreises Montjoic haben die diircncr Proposition dcr Departrnienmi-ercii-Airsmlt einstimmig angenommen.

Srixirsrvig-Holstein. Kiel, 1. September. Die "Kieler Zcitrmga meldet: General von Manteuffel ging dente aiif dem "Cycldpa nack) Jriedrichsort. Die Wcrft-Dwisidn wird hierher verlegt.

»IT-arise». Weimar, 1. September, (W.Ztg.) Sc..“(iönig- liche Hoheit dcr Erdgrdfzi)erzog hat gestern Mittag eine größere Reise 1106) Frankreich und Italien riirgrtrctrn. Hiicirstderseldr drgirbt fick) znnäcdst nach dem südlichen Frankreich _?)liJi)!"i*'.'370221g[1ch611 Hoheit der Frau Großdrrzogin, Um Srcdärer zii g-xbrauchexi Und dcabsicdtigi, den Winter in Italien, nmnrntlick) Rom, zriziibringcn.

Meiningen, 30. AiigUst. Henle Vormittag rcistc dcr regie- reride Herzog mit dcr Herzogin und dem Prinzen Bernhard nach Saalfeld, wr» Höchstdicscibcn längere Zcit zu derweilen grdrrrken.

Skymarzburg. Rudolstadt, 31. August. (I. Ztg.) Morgen Vormittags wird unser Kontingent (1 Bataillon) ausmar- schircn, Um sich an dem Königlich preußischen Manöch' bci Merit" burg zu bciheiligcn.

Bayern. Miinchen, 31. August. (R. C.) Der König und die Königin von Sachsen smd chi Von Possendofen iiber Miinchen Und Salzburg nach Ischl abgereist und der Prinz Und die Primzcifin Georg Von Sachsen kehrten nach Dresden zuriick. Die Prinzessin Alcxandrine von Preußen ift, vori§)ieichrnha[1kom- mend, grstrrn Abends hier ringctrdffen und hat Mittags mit dem Eilzuge die Reise nach Berlin fortgescßt.

- 1. September. (W. T. B.) Nach Mittheilung dcr -Bai)erschcn Zeitunga waren es Bayern mid Königreich Sachsen, 731? steh im holsteinschcn Ausschuss:“, für sofortige Erstattung des Vortrages iiber den mitirlstaatlichen Antrag vom 27, Juli d. J. audgcsprochell und gegen die Vertagung dcr Bcrichterftattung bis zum Eingange Zveitcrrr Mittheilungen Seitens Preußens und Oesterreichs gestimmt

aden.

Oestrrreich. Wien, 1. September. Der ungarische Hofkanzlei" hat ein Cirkularschrciben an die Obergespancn ge- richtet, worin es nach der »Debatte- heißt:

Ich halte es fiir meine erste Aufgabe, die Lösung der schweizer)- den staatsrechtlichen Fragen derart vorzubereiten, daß dle v_erfassungsmäßigen und historischen Rechte unseres Vater-

' freie Hand bewahrt..

Fiilus P

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(andes mit, dern Bestande und der Machtsteilung der Monarchie rn Einklang gebracht und der in der pragmatischen Sanction begrundete "Verband desselben mit den Erbländern durch entsprechende Wurdigung der wechselseitigen Rechte, Pflichten und Interessen, so wir diirch eine ernste Erwägung dver „bestehender! Verhaltnisje und durch die Bande der bruderiichen Liebe immer mehr befestigt werde „„„„„„ Mit Nüchs1chr auf dixsen ngpizwrrk, auf ,wrlchen die Bestrebungen aller wahre" Patrioirxi gerichtet srin mu11en4_sOirdic in Erwägung des Umstandes, daß durch den diirch Wech1cl proVisorqcher Zußändc nicht mir das öffent- liche Vertrauenkcriäuittrrt, iocidcrn auri) das amtliche Ansehen beeinträchtigt wird, _, blieb der Regtcrirng kaum cmd andere Wahl übrig, als den der- zzialigcn Organismus de_r JITunizipien bis zur writere'n le- aislakZVk" Verfiiguxng aufrecht zu rrhalten und fich diesfalls vor- läufig nur auf die im Interesse der _öffeiitlici)en Wohlfahrt und des Dienstes Mixermcidlicbrn Acndcrnngcn zu VL!Ü)kN-nkcl1. Diesem (Zörundsaize gemäß

kann wohl die eingetretene Aenderung der leitenden Grundsäße die Entlas- *

1117111 rcdiicber und rifrigcrKomitatsbeawten nicht ziir Folge haben, doch 111111"; ici) glcichwodi rin _drjonderes Gewicht darauf icgrti, daß Beamte, die in “Ermangelung cniiprccbcndcr Fähigkeiten, odcr wrgrn Nacdläsfiq- 1211 und :aktloicn Vcrdaltcns kein Vertrauen verdienen, oder, idrén chnst :iicri mit der nötirigcn Unparteiliehkcit verscdcn, durch qccig- nete, dcr? „illgrmeinrn 2166511915 würdige Individuen ersetzt wérchi. Die Obergciränc körinrn die ailsailigrn Bcdcnkrn Jener, dercn Absicdt auf die sogleichc, voxiständige Rcaktioirung der autonomen Komitaisderwaltunq qrricbtct ist, ingcsondcre mit der Vcrficdrrung bcscdwichtigcn, daß die Regie“- Zuna die Selbstverwaltung zwar fiir eine der weriiwriisten Perlen der un- „ii1r11ch1" Vcrfaffung halte, daß sie nder cdcn darum Anstand nehmen müsse, dercn Gebiet *-- außerhalb der Legislative imd ohnr dir. iinerläkzlirdrn Vor- bereitung?" - zum Kampfplaßc wichrr, diircv irrige Auffaffung der Ver- bäitniffc leicht ermögiiiiiten, leidenschaftlichen Auftritie zu machen, deren Rückwirkung auch weitere Kreise nicbt unberührt [affen iind sormw dazu

,. beitragen könnte, den zu keiner Vermittelung mit den obwaltcndcn Verhält- i niffen geneigten ungestümen Anforderungcn die Herrschaft iibcr die vor Andererseits sind '

aber die Obcrgcspänc auch in der Lage, dcm Beanitcnkörper durch

Allem nöti)ige patrioiiiche Besonnenheit einzuräumen.

strenge Ueberwachung seiner Wirksamkeit und iint1achfichtliche

' Airndung jedes Mißbraucdcs Ansehen zu verschaffen, und es wird daher von ' ihnen dort„ wo das öffentliche Interesse cine Personalveränderung rrheischt, _". dieselbe der den obwaitsnden eigenthümlichen Verhältnissen fiir die erste Ueber-

gangsepoche zwar mit Umgehung des Vorgeschriebrnen förmlichen Verfahrens,

- aber dock) mit der 1115g1ic1ckstcn Schonung des amtlichen Ansehens" durchzu- Ü fiihren sein.

Dasselbe Blatt meldet feriicr:

Ein fiebenbürgischer Landtag wird edrftcns einberufen. Dieser Landtag

' wird fich ausschließliä) mit der Rcvifion des? sogenannten fiebenbürgisciyen Unionsgescßes zu beschäftigen haben. Wie man vcrmuthct, soll wieder nach dem Gedanken zurückgegriffen werden, '“ weichen schon frühere ungarische und fiebenbürgisch Landtage ausgesprochen » baden, und welchem zufolge eine landtäglichc Kormnisfion beauftragt wcr- * den sol], die *

-Union zwischen Ungarn und Siedendürgcn gcnau festzustellen und zu

Es ist also ein Landtag 81] 110€.

Modalitäten und Grenzen einer rtwaigcn legislativen

präzisiren. Den Forderungen der Autonomie Siebenbürgens, sowohl was

die Verwaltung als was die Legislation in spezieiirn Landesangelrgenheiten . betrifft, wird demnach voller Spielraum gelassen, sowic fich andererseits * aiich die Regierung gegenüber den Resultaten der Vereinbarung vollkommen Angemessrn der hohen Wickztigkeit, welche den siaais- 7

rechtlichen Fragen innewohnt, pcrhorreszirt die Regierung alle künstlichen Mittel, welche der Wahrheit des erzielten Ergebniffrs Abbruch thun. Zu

_dirsein Zwecke wird fie zwar anknüpfen an die alten Vcrfaffungsrcci)te * Siebenbürgens, um den legitimen Charakter des Landtages außer allen Zweifel , zU„sk15en, fie wird jedochandercrseits dcn mittlerweilegewordenen Verhältniffcn ge- : w'isenhaft Rechnung tragen. * . dir Gescizc von 1791, das Lcopoldiniscbc Diplom, welches vereint mit der .angmaiisMn Sanction die Basis des siebenbürgischen Legitimitätsrccbts », bildri, so wie die von Sr. Majestät proklaniirte Gleichbcrechtigung der Nationalitäten als die Grundlagen des Landtages.

Z ZVerdkycn ferner alle Anordnungen getroffen werden, welche fich auf die Wahl . ezte en.

In diesem Sinne betrachtet die Regierung

In diesem Sinne

Als Census werden dem Gesche entsprechend 8 Fl. ohne Kopf- ficucr und Zuschläge angenommen. Die Regierung findet den Census

W." [o' gcrcchtfertigtcr, als er der niedrigste in der Monarchie, ja viel. leicht mAEuropa ist. Wiefie smd,- doch werden an die Stelle der jetzigen Adminisiraiorcn die

Justiz und Verwaltung bleiben in Siebenbürgen,

Obergespäne von 1861 treten. Auch das (Hubernium behält seine chige

",Ol'ganiiaiion und seine jcßigen Mitglieder,“ doch werden, um die zahlreichen ':kksormirtorischen Arbeiten, welche dem Lande dringend noth thun, zu be- zsMiUnlgen, auch die Mitglieder der Landesregierung Von 1861 wieder ins é „Ubernium berufen. * §=kurgens! jeizt das Reichsrathsmiiglied Herr von Fogarassy, wieder in sein _:“kschyi eingeseßt. Der Siß des Landtages wird K la n se 11 b u r g sein, wohin “k,“m'Uick) Sc. Excellenz Graf Crenneviiie das Gubernium wieder berufen hat. „ieiriazi weiter vernimmi, wird die Unionsfrage auch zu den ersten Angelcgen-o _heltk" zahlen, mitwelchen fichder ungarische Landtag zu beschäftigen haben wird

Hiermit wird auch der katholische Bischof Sieben-

Großbritannien und Irland. London, 31. August. . o'rtsmouth, denZ0.Augu|, schreibt man: Die HaiiptactiOn, _1e bis jeßt vorgenommen worden ist, war das am Dienstag Abend _cn höhxren Offizieren der französischen Flotte an Bord des „Duke ";.-„f Wkumgkonc gegebene Diner. Die Zahl der Geladcnen war etwa .“70- Gerade als die Sonne untcrging, wurden die französischen an Bord des vOld Dukes gerudert. Ein Theil des geräumigen Qtlekkn Verdecks war in einen 250 Fuß langen Mid 25 Fuß breiten rk:*„kkksaal verwandelt worden, dessen AuSschmÜckimg aus den bunt- * 'JM Fahnen und Flaggen vieler Nationen, aus Blumen und

: dcm

Jmmergrünpflanzen bestand. Das pra tvolle in v ' Tafel. Service hatte Mr. Hancock Fer Adiriitdßläililtgexerlbixdteex Bald nach 7 Uhr begaben sich der Herzog von Somerset Lord Clarence Paget und die anderen Lords der Admiralität an,Bord urid als Chaffeloup Laubat erschien, ging ihm der Herzog an dem,- Emgc'rnge des 3Ycrdeci'r; entgegen. Jedem englischen (Hast saß ein franzosiicher Offizier zur Rechten. Was die Behaglichkeit in eben so dohem Grade fördern mußte, war die Abwesenheit aUer Trink- spruche. Es wurde kein einziger Toast ausgebracht, sondern nach der „Tafel spazierten die Gäste aus allen Theilen des grandiosen Säiiffes umher, und weideten fich am Anblick des von zahllosen Yrchtxrn erhelltcn weiten Hafens. Um 10 Uhr schon empfahl fich Chanelo'up Laubai, und stine Abfahrt war das Signal zu einer sehr, schöiietr Jilumination des im alten malerischen Styl gebauten 211113111ch1TWZ AUchückpLoxteir wurden zu strahlenden runden zen ern, a ganke S an* c und die S i en ' . 1 " slch in blaues Lichzt. ) & pv M MMM huatm Seitens der Compagnie des atlantischen Telegraphen find Andentimgen veröffentlicht worden, welche über die Wiederauf- 11adiirc der Operationen etwas mehr Klarheit geben. Es ist die Britiwmimg getroffen worden, daß der r(Hrcat Eastern- während des Sommers 1566 mit einem zur Legung einer neuen und zur Vollendung der begonnenen Leitung hinreichenden Kabelvorrathe von Vaientm adgrdcn soll, Zuerst wird das neue Kabel gelegt, welches »von dcr gleichen volikdimnenen Constriiction- wie das erste srin

) soll,“ dann kehrt das Ricsenschiff zUriick von Neufundland zu der

Stelle, wo 'das lcßtr Kabel gebrochen ist und acht es an u'

Die Kosten des nenen Kabels, seiner Vrrsénfnng sund der Vofkleßdéidng drs gebrochenen Kabels werden auf 500,000 Pfd. aiigegebcn. Die »eicgrapden = Conftructions - Gesellschast soll von dem neuen Kabel, wenn die Legurig gelingt, einen RUYen von 100,000 Pfd. St. dabei:," und" wird das alte Kabel vollendet, so erhält sie auch den in dcirr friiheren Vertrage ausgesehtcn Nutzen, 137,140 Pfd. St. M Amen der Compagnie des atlantischen Telcgraphen. - Das ganze Arrangement hängt jedoch von der Bedingung ab, daß eine irriiere Summe von 250,000 Pfd. St. in zwölfprocentigcn Priori- tatI-Obligatiorren gezeichnet werde," und zu dem Ende hat die Com- pagine 'auf den 12. September eine General-Versammlung der Actwnmre einberufen Die Ankündigung schließt mit den Worten, daß di.e,Actionaire fiir den geringen Betrag, der jeßt noch auszu- lrgeii 1er, der Erfüllung ihrer Erwartungen steher seien, selbst wenn auch nur ein einziges Kabel auf die Dauer hergestellt werde.

Türkei. .__Korrstantinopcl, 23.21ugus1'. Abri) Efendi kehrt nach PaM“ zuruck, um die Renten-Korwcrfion zu betreiben.

Rußland und Wolen. St. Petersbur 31. Au ut Der,-Kr0iist. B.- meldet, daß das unter Befehgl, des CoZtrT- admirals Butafow stehende Monitor-(Hcschwader am 25. August nach KrOiistadt zurückgekehrt ist. Das Geschwader besteht aus dem Flaggmann-Raddampfrr *Wladimira, den Monitors 'Wjeschtsch11n-, »Zoxlduna, vBrorieiiojseza, oTyphoria, *Uragana, -Jedinorog-, 'Sjtrcirza, Waldau, »Pcrunc, der Dampfsregattc -Ssolombala-, Schraudenkaiwnenbdot 1. Klaffe »Gorrwsiaia und dem Srgei'schddner *Woltraa. Alle diese Fahrzeuge sollten fich uriprunglich dem Geschwadcr Sr. Kaiserlichen Hoheit des Grdßadrmrals anschließen und mit demselben nach Kopenhagen gehen,“ _es 1| daher wohl erklärlich, daß ihre unerwartete Wiederkehr zu" seltia-mcn Gerüchten Veranlaffung gegeben hat. Das Blatt er- klart writer, daß keineswegs ein Zweifel an der Tüchtigkeit der Jahr- zruch die Veranlassung zur Gcgcnordre Begeben, denn diese sei durch die ©chrererifadrt glänzend konstatirt worden; es wäre aber thörichi, ohne dringlichen Grund die Panzerboote ins offene Meer zu schicken, urid zwar um so mehr, wenn man bedenkt, das; bei alien Zufällig- ferten,„ denrn diese eigentlich für den Küstenschuß bestimmten Fahr- zeuge in offener See ausgeseßt find, das Geschwader schwerlioh zur festgeseytcn Zeit nach Kronstadt wiirde zurückkehren können.

Von der polnischen Grenze, 31. August. (Ostsee- Ztg.) „Aux Anordnung des Fürsten Wladislaw Czar- torysfi jmd die Leichen seines verstorbenen Vaters, des Jürstcw Adam Czartorydki, dcs Präfidenten der National-Regierung von 1631, seiner Mutter Amalie, geb. Fürstin Sapieha, seiner Gemahlin, Maria Anwaro, geb.(Hräfin deVista-Asegre, Tochter der Königin Christinevon Spanien undseiner Tante, derHerzogin Maria von Württemberg, aus Paris nach Tieniawa in Galizien gebracht wor- den, um dort in der Fürstlich Czartoryskischen Familiengruft beige- seßt zu werden. Sämmtliche vier Leichen trafen dort am 28. d.M. per Eisenbahn eiii und wurden am folgenden Tage unter großen kirchlichen Feierlichkeiten beigescßt. -- Jm Gouvernement Augustowo haben in den (Städten Marianopoi und Sudawgen neuerdingSeben- fails Frucrsbrünsie iiattgefundcn, die offenbar angelegt waren, aber bald gelöscht wiirden. Die Einwohner längs der preußischen Grenze find vrn eincm panischen Schrecken ergriffen , der. viele trieb, ihre bewegliche Hawe iiber die Grenze auf preußisches Gebiet zu retten und Haus und Hof im Stiche zu lassen.