1907 / 281 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Nov 1907 18:00:01 GMT) scan diff

partei unsere jeßige Wirtschaftspolitik mitmacht; wenn er dabei an seinen alten Ueberzeugungen festhält, so kann uns das ja , auch recht sein; es kommt darauf an, wie er heute stimmt. ; Es wundert mich, daß der Abg.Scheidemann wieder die alten Schlei?- ; worte aus der Voldeersammlung bier vorgebracht hat. Wenn w r die Schußzollvolitik mitmachen, so tun wir es nicht aus Liebe zum Großgrundbesitz, sondern weil wir nach den Erfahrungen anderer freibändlerifcher' Länder überzeugt sind, daß, wenn wir es_nicht tateir, der Bauer der Leidtragende in schwersten! Maße sern wurde. Wir können feststellen, das; in Belgien unter dem Einfluß des Frei- handels 20% der Bauern zu Grunde gegangen sind. Die Tat- sache, daß der größte Teil der Besitzungen Vererbt, nicht Verkauft T wird, beweist, daß den Vorteil von den gesteigerten YFM?" nicht nur der gegenwärtige Besißer hat, sondern auch seine achkommen. Der Abg. Scheidemann meinte, die (Großindristrie babe mehr"Profit . von der gegenwärtigen Entwicklung, als die in' ihr beschaftigten Arbeiter. Ich werde mich freuen, wenn gelegentlich der Steuerdor- lage die Sozialdemokratie diescr ihrer Auffassung dadurch Rechnung trägt, daY sie mit uns für eine gebörixie Dividendensteuer eintritt. ; Aber ich efürcbte, da wird dasselbe geschehen wie bei der Tantiemen- steuer. Sie (zu den Sozialdemokraten) führen die Schuld an den hoben Preisen auf die jetzige Schutzzollpoiitik zurück. Sie verschweigen dabei aber, daß auch solche Produkte, die gar nicht mtt Zöllen belegt sind, wie zahlreiche Rohstoffe, die zu uns eingeführt werden, in ? erheblich böberem Maße im Preise gestiegen sind wie das Ge- ; treibe, zum Teil um 150 6111200 0/9. Nur die LebenSmitteisteige- _' rung werfen Sie in die Diskmsion, weil es Ihnen bequem ist, mit solchen Schlagworten zn arbeiten. Nicht nur prdzentual, wie der .' Staatssekretär anführte. sondern aach absolut find die Preissteige- rungen im Auslande größer als bei uns. Wenn Es der Landwirtschaft jetzt besser geht, so denken Sie nicht zurück an die Zeiten von 1894 , und 1896, wo auf allen landwirtschaftiichcn Gebieten direkt zugeseßt wurde, wo die Landwirtschaft im höchsten Grade notleidend war. . Sie Vergessen auch, in wie viel höherem Maße die Produktionskosten _ in der Landwirtschaft gestiegen sind. Ich babe darüber Unter- ? suchungen-in den verschiedensten Gegenden angestellt, sZin Thüringen, Ostpreußen, Schlesien usw., die das beweisen. Wenn Sie sich auf das Ausland Verlassen, werden Sie immer schlecht fahren, das haben wir auf dem Fleischmarkt erlebt. Allerdings sind 1891 Graf Kaniß und später gelegentlich des Börsengeseyes Dr. Hahn für eine Suspension der Getreidezöile eingetreten; aber die Zeiten haben sich gegen“ damals geändert, wir haben die gewaltige Steigerung der, Pro- . duktionskosten und einen Stand der Weizen- und Rbggenpxeise um ; 20 «ck niedriger gegen 1891. Die Aufhebung des Identitätsnachwetses ;“ würde zur Folge haben können, daß die Preise im Westen unseres = Vaterlandes noch zunehmen. Vom Standpunkt des Konsumenten also können wir nicht für sie eintreten. Würden wir die Zölle für Roggen , und Weizen aufheben, so würden wir, vorauSgesrßt, das; die Einfuhr nach Deutschland dieselbe wäre wie im letzten Jahre, bis Anfang März einen Ausfall von 130 Millionen haben. Vielleicht würde, ' wenn die argentinische Ernte auf den Markt gelangt, eiii Sinken der Preise eintreten, aber sicher ist das nicht. Wollten Sie die Zölle aufheben bis zu unserer eigenen neuen Ernte, so würden Sie einen . weiteren Ausfall an Zöllen Von 150 Millionen baben. An eine Er- böbung der Beamtengebälter würde bei den ohnehin um 150 Miiiicxnen gestiegenen Bedürfnissen des Reiches dann gar nicht zu denken 1ein, und gerade die deutschen Beamten leiden doch am meisten unter dem ge enwärtigen Stand der Konjunktur. Wenn wir auch anerkennen, da?; die jetzigen Preise schwer auf der Bevölkerung lasten, so sind wir doch Überzeugt, daß im großen und ganzen die Wirtscipaftspoittik, die wir getrieben baden, eine gesunde gewesen ist und zu einer Auf- wärtsbewegung aller Teile der Bevölkerung geführt bat. Ob wir Freihandel oder Schutzzollpolitik treiben, Sie zu den Sozial- demokraten) schieben die Schuld nicht den natürli en Ursachen zu, sondern den Mehrheitsvarteien, die die Politik im Reichstage machen. Das aber wird uns die Möglichkeit geben, zu erkennen, daß Sie Ihre Reden nicht im Interesse der breiten Maffen halten, sondern lediglich aus AZitationSgründen. "

A g. 1). Naumann (frs.Vgg.): Der Staatssekretar des Innern bat die hohen Lebensmitteipreise anerkannt, aber als Trost für diesen Zustand hielt er die Vergänglichkeit aller irdischen Dinge und ins- besondere auch die Vergänglichkeit dieser Preise, und 5115 596019 asiSrnjbath ist ja die Tatsache, daß alle Dinge in der Welt der- gänglicb sind, einer der größten Trostgcünde, die in diesen Dingen liegt. Aber immerhin: für viele einzelne, die dadon betroffen sind, ist auch dieser Trost nur ein wandelbarer, und darum ist die Frage, ob man nicht auch mit den Kräften des Staates in dieser Frage mehr tun kann, die nicht nur unsere heutige Sitzung, sondern auch die Volksfreise draußen noch sehr lange und tief beschäftigen wird, denn es handelt sich nicht nur um die Teuerung der Lebensmittel allein, soudern vor allem darum, daß wir mit dem Anfange einer niedergebenden Konjunktur im Wirtschaftsleben überhaupt zu tun haben. Man hat davor gewarnt, von der Krisis zu sprechen, und auch ich will nicht den Eindruck der- stärken, daß wir nun nächstens kritische Katastrophen baden müßten. Vergleichen Sie aber den Heutigen (Geldmarkt mit dem vom Jabre 1900, so werden Sie darin eine große Aebnlichkeit fiiiden. Die finanziellen Verluste wurden ja ausgeglichen; die Leute leben beute noch weiter, und zum Teil nicht *scblecbter. Aber diese Krisis hat die Warenpreise niedergeworfen. dieie aucb erböbt, zum Teil sogar sehr reichlich; aber was sich nicht erbolt hat,_ ist das lebendige Menschenmaterial, das jeder Krifis zum Opfer fallt. Dies bedeutet ein nationales Kapital. Dr. Zastrow hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Stockum; der Wohnungsbautätigkrit für etliche Jahre weiter jene Wohnungsnot bedeutet, die in ihren Folgen hygienisch und sittlich so bedenklich ist. Ein _Cbarakteriftikum der kritischen Zeit ist auch, daß eine große Zahl yon Personen auf längere Zeit ihre Arbeit verlieren und später den Anschluß an eine Arbeitstätigkeit nicht wiederfinden können. Das Problem scheint mir zu sein: Wir geben einer Zeit entgegen, wo sowieso der Haushalt erschwert ist, und um diese selbe Zeit haben wir aus anderen Uriachen jene absolute öl)? der Gestaltung der Getreidepreise. Ohne weiteres ist zuzuge en, daß die Zölle den Getreidevreis an fich nicht gemacht haben, die Zölle treten hier als ein verstärkendes Element mit hinein. Aber die Frage der Zölle ist naturgemäß die einzige, vor der eine Staatsberwaltung liebt, und darum sollten uns die Herren nicht dorbaiten, als ob wir das Lied von den Zöllen aus einer Art Monomanie heraus sängen, ob die Sonne scheint, oder ob es regnet. Wenn getagt Worden ist, jet in der Zeit des Blocks seien wir nicht in der Lage, über die 36 e offen zu reden, so würde ich nicht darauf gekommen sein, darüber zu reden, wenn ich dazu nicht gezwungen wäre durch die Angriffe auf den Abg. Gyßling und durcb die liebenSwürdtgen Zitate des Abg. Scheidemann aus dem März! Die Angriffe gegen den Aba. Gyßlin sind durchaus unbegründet; er hat ausgeführt, daß ni ts falscher se, als zu behaupten, daß die freisinnige Partei es an nergie fehlen lasse in der Betätigung ihrer bisherigen antizöllneriscben Meinung. Der Abg. Gvßling bat mich gebeten, dies hier noch ausdrücklich bewor- zubeben. Was meinen Artikel im März betrifft, so meine ich, daß wir über die Dinae, die Vor der Blockgründung zurückliegen, allseitig weiter ein freies Urteil haben. Jeder von uns ist doch nicht bloß ein Stück Block, sondern auch ein Stück lebendiger Mensch. Der Block bedeutet für uns keineswegs irgend welcbes urückstellen unseres wirtsckpaftspolitischen Bekenntnisses. , Wenn wr das tun wollten, wozu wäre dann überbau ! noch der LiberaliSMus in Deutsch- land vorhanden? Die erste Per ode der neuen Zollbestrebungen ist für diejenigen Parteien, die diese Zölle durchgesetzt haben, unter außerordentlich günstigen Welthandelsverbältniffen vor sich ge augen. Die allgemeine internationale aufsteigende Konjunktur, die einabe unerschöpflich schien in den leßten Jahren, bat den Zollneubau einfach mitgetragen und über Wasser gehalten. Was voibin hervorgehoben worden ist: die Steigerung der Löhne, das Wachsen der Konsum- artikel. ist alles wahr, aber es nun auf die Rechnung der Zollvolitik zu schreiben, ist das, was wir ablehnen. Die

* nicht übermäßig fortdauern, weil auf dem Gebiete des Fleischmarktes,

? als auf dem Getreidemarkte. Je mehr man für die Körnertrucht

? vor allen": um eine m

;" des JdentitätSnaerweises mebr nüiZt oder mehr schadet, will i bier niéht entscheiden; direkt betroffen find nur einige Grenz-

, Gestaltung der Eisenbahntarife

; Auslande und in das Inland. Ausnahmetarife bei der Ausfuhr auf den Staatsbahnen aufzuheben?

; auf Frankteich verwiesen. 1 durch die Beziehungen zu Algier ganz anders als in dem raumlich

. abgearenzten Deutschland geartet. Hebe man die. Zölle auf, bis die

: ziir Nachfolgerin gibt.

: die fich nch1ch der Rede des Abg. Naumann im ganzen Scrale geltend ;, macht, nur bruchstückweise zu Verstehen. der Suspension ab, da diese den Von den Interpellanten erhofften

.' Erfolg nicht baben würde; die Aufhebung würde lediglich die beute niedrigen Preise des franzöfiscben (Getreides in die Höhe schnellen

** [)itificblliib der Flcischbeschan; rr (Redner) babe nur davon gesprocipen,

' zu soßen.

* sei noch eine Anzahl don Rednern gemeldet. * üblich ist, Besprechungen einer Interpellation über einen Tag Hinaus

; stimmen lassen.

Wenn gesagt worden ist, die Steigerun des inneren Marktes durch die Steigerung der landwirtschaftlicden rzeugniffe werde gerade die Krisis mindern, so kann ich das so lange einigermaßen zugeben, als die innere Konsumkraft der Bauern fortdauern wird. Aber sie wird

Weil auf dem Viehmarkt die umgekehrte Entwicklung vorhanden ist

ausgeben muß, desto weniger hat man für Fleisch übrig. Es handelt sich bier nicht bloß um eine Mitleidsangelegenheit, sondern

litärische Angelegenheit, darum, wie steht es mit der Ernährung der Generation aus, die unter diesen Preis- verbältniffen jeßt ernährt wird? Ob nun die Wiedereinsührun

Direkt betroffen sind aber alle durch die Frage der für die LebenSmittel “nach dem

Ist es nicht Vielleicht Zeit, alle

gebiete.

(Gegen die Suspenswn hat man dieselben Bedenken geäußert; man hat Dessen Verhältnisse sind aber allein sciion

größte Not worüber ist, nmche man wenigstens einen Versuch damit! Der Bund der Landwirte machte erst 10 Jahre nach seiner Gründung seine Ernte; in ähnlicher Weise sollte die heutige Situation ein System anbabnen, das schließlich der beutizen Zdiipolitik eine bessere

Abg. Dr. Ricklin (Eis.) ist unter der allgemeinen Berregurg, Auch er lehnt den Gedanken

lassen. Die Fleischpreise seien den sinkenden Viebpreisen nicht ge- folgt. Die ?oilpolitik sei an diesen bedaueriiäpen Verbältniffen in keiner Weise chuldig.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Persönlich verwahrt sich der

Abg. Scheidemanti gegen die Ausführungen des Abg. Herold

Faißt die hohen Gebühren für die Fleischbeschau herabgesetzt werden o en. Abg. Herold (Zentr): Die Arußerung, die der Abg. Scheide- mann getan, war so außerordentliä) unklar, daß ich zu nieinen Nus- füiyrungen wobl berechtigt war.

Der Präsident sck)läqt vor, morgen die beiden Inter- pellationen wegen der Koblenpreise auf die Tachordnung

die Fortis ung der. H Es

Präfident (Graf zu Stolberg Da es im allgemeinen nicht

Abg. Singer (Soz.) bittet den Präsidenten, eben dertagten Besprechung morgen zunächst erfolgen zu lasjen.

auszadclmen, babe ich meinen Vorschlag gemacht. Nachdem der Abg. Singer seinen Antrag gestellt hat, muß ich darüber ab-

Das Haus entscheidet gegen die Stimmen der Sozial- demokraten im Sinne des Vorschlags des Präsidenten.

Schluß 61/4 Uhr. Nächste Sißung Dicnstag 1 Ubi“. (Interpellation, betreffend die Kohlenpreise; Vorlagen, betreffend den VersicherungSvertrag und die Sicherstellung der Bau- forderungen.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag sind die Gesetzentwürfe, betreffend die Erleichterung des Wechselprotestcs, die Aenderung des Börsengeseßes und die Aenderunq des H 63 des HandelSJeseßbuches,somie derEntwuri einesVereins- geseßes zugegangen. Dic Entwürfe lauten:

Entwurf eines (Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechselprotestes.

§ 1.

Die Allgemeine Drgtscbe Wechselordnung wird dahin geändert:

1. Der Artikel 43 Saß 2 wird durch folgenden Abs. 2 ersetzt:

Ein Wechsel, desen Zablun am Wohnorte des Bezr enen durch eine andere Person erfolgen ?oll, ist dieser Person zur ZaiFlung zu präsentieren und, wenn die Zahlung unterbleibt, gegen sie zu protestieren.

11. Der Artikel 44 erhält folgende Fassung:

Zur Erhaltung des Wechselrechts gegen den Akzeptanten bedarf J wedter der Präsentation am Zabltage noch der Erhebung eines

wie es.

111. Im Artikel 60 Saß 2 und im Artikel 62 Saß 1 werden die Worte „am zweiten Werktage“ durch die Worte „am dritten Werktaqe' rrsetit.

117. Im Artikel 87 Saß 1. werden hinter dem Worte „(Gerichts- beamten' die. Worte eingeschaltet:

,oder einem Postbeamten.“

7. An die Stelle des Artikel 88 treten folgende Vorschriften:

Art. 88. In den Protest ist aufzunehmen:

1) der Name oder die Firma der Personen, für welche und gegen welche der Protest erhoben wird;

2) die Angabe, daß die Person, gegen welche protestiert wird, ohne Erfolg zur Vornahme der wechselrechtlicben Leistung aufge- fordert worden oder nicht anzutreffen ?eweien ist, oder daß ihr Ee- schättslokal oder ihre Wohnung sich n cbt bat ermitteln lassen;

3) die Angabe des Ortes sowie des Kalendertages, Monats und Jabres, an welchem die Aufforderung (Nr. 2) getchehcn oder. ohne Erfolg versucht worden ist;

4) im Falle einer Ebrenannabme oder einer Ebrenzablunx; die Erwähnurg, von wem, für iven und wie sie angeboten oder ge- leistet wird.

Der Protest ist Von dem Protestbeamten zu unterzeichnen und mit dem Amtssieael oder dem Amtsstempel zu versehen.

Art. 888. Der Protest mangels Zahlung ist auf den Wechsel oder auf ein mit dem Wechsel zu verbindendes Blatt zu setzen.

Der Protest soll unmittelbar hinter den le ten auf der Rück- seite des Wechsels befindlichen Vermerk, in Frmanglung eines solchen unmittelbar an einen Rand der Rückseite gesetzt werden.

Wird der Protest auf ein Blatt gesetzt, das mit dem Wechsel verbunden wird, so soll die Verbindungsstelle mit dem Amtsstegel oder dem Amtsstemvel versehen werden. Ist dies geschehen, so braucht der Unterschrift des Protestbeamten ein Siegel oder Stempel nicht beigefügt zu werden.

Wird der Protest unter Vorlegung mehrerer Exemplare des- selben Wechsels oder unter Vorlegung des Oiiginais und einer Kopie erhoben, so genügt die Beurkundung auf einem der Exemplare oder auf dem Originalwechsel. Auf den anderen Exemplaren oder auf der Kopie ist zu vermerken, daß sich der Protest mangels Zahlung auf dem ersten (Exemplar oder auf dem Originalweckyiel befindet. Auf den Vermerk finden die Vorschristen des Abs. 2 und des Abs. 3 Satz 1 entsprechende Anwendung. Der Protestbeamte bat den Vermerk zu unterzeichnen.

Art. 881). Bezieht sich der Protest auf eine andere wechsel- recbilicbe Leistung als die Zahlung, so ist er auf eine Abschrift des Wechsels oder der Kopie oder auf ein mit der Abschrift zu ver-

entbalten. Die Vorschriften des Artikel 889. Ab, _ sprechende Anwendung. s 2“ 3 finden 71. Als Artikel 898. wird solgende Vorschrift eingestellt- Di Yi WiescbieizaÉluigsibkaWt “" deiii PWWWM" ' e cugn 8 we eam en zur mm me dc nicbt auSaeschlvffen werden. b : Zahkuntia 711. An die Stelle des Artikel 90 treten folgende Vorsch Schreibfehler, Auslassungen und sonstige Mängch der V“" urkunde können bis zur Aushändigung der Urknnde an die kit,“ fiZtileÖ“ dd“ PZZ'ikstBcYZL" ist,istvonl dem Protestbean...) r a Wer en. e er gung as "ol : un *. '. der Untersäxrift kenntlich zuwacben. , ck ter Beifuii Von dem Protest ist eine beglaubigteAbiaipriftzi-x.";.]-ä.,x„baltk

"folg

" Ueber den Inhalt des Wechsels oder der Kopie ist ein YM

aufzunebrrien. Der Vcrrrerk-bat zit enthalten: 1) den Betrag des Wecbiels; 2) die 3451111196326" 3) den Ort, den Monatstag und das 4) die: Namen des Ausstellers, des zogenen;

Jahr der Anssteii * Nemittenten und M');

5) "falls ein: Vom Bezogenen verscbiedeneÉperivii (ingegpr. durä: welcbe die Zahlung erwigen so , den Namexi di!“ Person sowie die Namen der etwaigen Noiadressen und Ehe atzepianten. re

Die Abschriften und Vermerke sind geordnet aufzubewabrk.

7111. An die Stelle des Artikel 91 treten fnlaende Vorschuß

Die Präsentation zur wabiiie oder thhiung xje Plot erhebung, die Abforderuxig eiiies Wechselduplikate; sowie ÜULsMsji bei einer bestimmten Person Vorzunebmenden Akte müssen 111de Geschäftslokal und in Ermanglung cines ioicixn in deren WOZ)... vorgenommen werden. An einer emdeten Steile, z. B an d Börse'kann dies nur rnit beiderseitigem (Zir-vx'rsiäcituis geschchn

Ist in dem Proteiie Vermerkt, dai"; siiid das Geschärtriofai [*) die Wobnuxg nicht b;)i ermitteln lassen, 70 _ist der Protest “;ck deshalb ungültig, weil die (Ermittlung möglich war. *

Di.“ Verantwvrtiieixkxit dcs Protestbeamten, der es unterläß' «eignete (Ermittlungen anzustellen. wird dure?) die Vorschrift)

bf. 2 nicbt berührt. Ist eine Nardfsqge bei der Polizeibeböx des Ortes obne Erfolg geblieben, io tit der Protestbeemie] weiteren Naci'étorscbungen nicbt verpßichtet. ,

1x. Vils Artikel 919._wi'rd folgende Vorschrift eingestellt:

Eine in dem Geschäftslokal oder in der Wohnung einesB teiligten borgenonxmene Handlung tit a_uch darm gültig, wenn. Stclle des Ortes, in welchem das Gcsäxäitslofal oder die Wein... liegt, _ein bei:acIdarter Ort in dem Wechsel angegeben ist. M' beidertcitigem Einberständniffe können (zuck) in anderen Jälleni' bei einem Beteiligten Vorjunebmenden Handlungen an einem Ort erfok en, der dem im Wechsel angegebenen Orte benachbart ist,

elche Orteim Sinne dieser Vdryrhriften als benachbartean anzusehen sind, bestimrnt der BumdeSrat; die Bcstimmungist. Reichsaescßblatt bekannt zu machen.

Z. Der Artikel 92 erhält folgenden Abs. 2:

Die Proteste sollen nur in der Zeit Von 9 Uhr Vormitta- bis 6 Uhr Abends erhoben Werden. Außerhalb dieser Zeit 1011 ii. Protesterbcbung Uiik erfolgen, wenn die Person, gegen WelÖLpio testiert wird, ausdrücklich einwilligt.

)(]. Im Aitckel 99 ttcten an die Stelle der Sätze 2, Zdj

folgenden Abs. 2, 3:

Ein eigener Wechsel, dessen Zahlung am Wobnori des'lui steilers durch eine andere Person erfolgen soll, ist dieser Periynzu. Zablting zu präsentieren und, wenn die Zahlung unterbleibt, gegen tie zu protestieren.

Bet eigeren Wechseln bedarf es zur Erhaltung des Wichtel rrcht6 gegen den Aussteller weder der Präsentation am Zablixn-zstage noch der Erhebung eines Protestes.

F 2. . Der § 21 des Gesetzes, betreffend die Wechselstempelstener, vom 10. Juni 1869 (Bundesgeseybl. S. 193) wird dabin geankert: ]) Jm Satz 1 werden hinter dem Worte .Notare' die Woti eingeschaltet: .die Postbeamten“. 2) Satz 2 erhält folgende assung: , „_ Auf der nach der Werl) eiordnung zurückbebaitrnden Abxchrist des Protestes ist ausdrücklich zu bemerken, mit weichem Weiblei- stempel die protestierte Urkunde Versehen oder daß sie mit Linti! . Wectjselstempel nicht Versehen ist.

§ 3. , Unter Zustimmung des Bundeskats kann der Reichskanzler ar.- ordnen, daß die Postverwaltung tür bestimmte Fälle, insbesoxidere 11111 Rücksicht auf die Art des Protestes oder die Höhe der Wechieliummi die Protesterbebung nicht übernimmt. _ Die näberen Bestimmungen über die Benutzung der o1tanitaixn zur Anfnabme von Wechseipr0testen erläßt der Reichs Milli". “ZM den inneren Vrikebr der Königreiche Bayern und Wiirttkmpir) werden diese Bestimmungen von den zuständigen Behörden rrxksr

Staaten erlaffen. 4

§ .

Die Postverwaltung baftet dem Auftraggeber für die orerirgi- mäßige 'Ilusfübrung des Protestauftrags nach den allgemeinenVor- scly'riften des bürgerlichen Rechts über die Haftung Tires Srbuidnkki Tür die Erfüllung seiner Verbindlichkeit. " ie hattet nicbt uberien Betrag des wechselmäßigen Regreßanspruchs hinaus.

Der Anspruch gegen die Postvermaltung verjährt in drei Jalil?) Die Verjährung be innt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Protei- auftrag bei der Poßanstalt eingeht, von welcher der Auftrag aus- zuführen ist.

§ 5. , Der Reichskanzler wird ermächtiat, den Text der Allgemetw Deutschen Wechselordnung, wie er sich aus den Aenderungen kritik- welche im §1 dieses (Gesetzes sowie in den Nürnberger Novelli ?Bundeeseybl. 1869 S. 402) und im Artikel 8 Nr. 2 des EZY“ übrungsgefe es zum Handelsgeseßbuche (Reichscxeseßbl. 1897 S. 43-1 vorgesehen f?rid, unter der Ueberschrift .Wechselordnmm“ 1111131113!!! fortlaufender Nummnnfolcie der Artikel durch das Reickxsxieikßbliik bekannt zu machen. Der Artikel 2 sowie im Artikel 29 AN) Nc-i die Worte .(Debitberfahren, Failiment)" und in Nr. 2 die Wiki,! „oder wider denselben wegen Erfüllung einer Zahlungswerbindltäikklt diel ffVoUstreckung des Personalarrestes verfügt worden“ sind weg- zu (1 en. Soweit in ReichsaesetZen rder Landeßgese en auf Vorichl'ifik"„ iii Wechiclordnung Verwiesen st, treten die ent brechenden Vorickiliiii" des vom Reichskamler bekannt gemYchten Textes an die Stelle.

Dieses Geier, tritt am ....... . ..... in Kraft. Fur ilk vorber auSgestellten Wechsel bleiben die bisherigen Vorschrift?" in Kraft, nach denen der wechselmäßige Anspruch gegen den Akzepiaiiii" oder gegen den Aussteller des eigenen Wechsels yetlorcw geht, ,wenn die rechtzeitige Protesterbebung beim Domiziliaten verabiaxmt nir.-

Entwurf eines Geseßes, betreffend Aenderung des Börsengeseveg.

Artikel 1.

schnitt 1 des Börsengeseßes vom s-Geseßbl.S.157) wird geändert, w _ 6 Werden die Zahlen 51, 52 durch die

28 werden die Worte; ,wenn jeder der Kaufmann oder für den betreffen den Gil; in das Börsenregister 54) eingetrasei ur ie Worte: „wenn beide Teile zu den 67

22. Juni ir it'll" Zal

A

g e

§ § n zweig d

bindendes Blatt zu lesen. Die Abschrift hat auch die auf dem Wechsel

Krisis„ wirkt zunächst auf die Einschränkung des inneren Konsums.

oder der Kopie befindlichen Indoffamente und anderen Vermerke zu

ge ören, die nach § 54 Börsentermingesäik'iite ie en können“, erseyt.

D Abschnitt 111 ds Jörikkei U" er e t en e e es wi d - a. Der 36 Abs. 1 erhält folzgenbe Fasiunßßändert“ Wie Mat"

jéie ulaffung von Wertpapieren an e er Mit liedern mindesteds der dritte Teil aus P xi'eli cb nicbt berumeaßig am Börsenhandel ei gen.

1). Der § 36 Abs. 5 wird gestrichen.

0. der § 38 erhalt folgende Fassung:

Der Antrag

sowie der Art der einzu

muß eine Frist bon mindestens e s Ta . Vor der Einiüerung an dscrchtirsiexénistlieixixri1

papiere wesentlichen Angaben enthält. derticrimgen und Kapitalserböbungen. stellt, ein an einer deut papier an einer anderen Börse zuzulassen, Landesregierung genehmigen, daß von der lichung eines Prospekts abgesehen wird.

(1- Hinter § 33 werden fOlgenFZ Vorschriften eingefügt:

1)-

Deutsch? Reichs- und Staatsanleihen md an eder 5 Bbriexbandel"zugeiaffen. ZUM Zwecke der Esinfübrmig (!"-Börse zum sind dem Borsenborstande papiere mitzuteilen; die ist niibt erforderlich.

§ 38 1).

Fiir Schuldvrrschreibungem bezüglich deren das Ri Biindssiiaat die Voile Garantie übernommen hat, undefér YZulizn deriÖkYÉHUMkU kommuna1er Körperschaften imd kommunalständii'cher Kreditmititnte sowie ier unter "staatlicher Aufsicht stehenden Pfand- Xiiefaiiäsaiaiten' kasn?p disc ??ndeisHegilfrung 1) anordnen, daß es der

mei :,:ng eme ro pe s n t edar. Mit di die Ziiiaffung zum Bötsenbandel als eriolgt. eser Anordnung gilt Artikel 111.

Die Vorschriften des Adschnitts 117 des durch folgende Vorschriiten ersetzt:

Di 3 1 ff W §d48W

8 na ung von aren () er ertpapiercn um Bb t - Fand§löesrtolgz durch BIZ" YYriseWorsttand nach näbzerer LZresixttiniibinitiritg er 3„. [ enor nun). er ' * v ' * zutiickÜuncbZnLU-ZL : rn oisand ist befugt, die Zumssung

,' or er ulasiung sind die Geschäftsbedin un en " Zikézxsenstxrminhandel in den zuzulaffenden Waren odger gWerthxpieZZL

. 11 e n.

Der Börsenvorstand hat Vor der Zulaffun von W Böksenterniinbandel in jedem einzelnen Falle Verixreter der ZZZleiZi-mn Erwerbskretie Futachtlicb zu böten und das Ergebnis dem Reichs- kanzler mitzuteien". Die Zulassung darf erst erfolgen, nachdem der Rexckpskanzler erklart hat, daß er zu weiteren Ermittelungen keinen AUlaFNßnZe'l s

e ma ung bon Wertpapieren zum Bör enter i 5 nur erfolgen, wenn die Gesamtsumme der Stsücke, ninnbbéneeri dxerx Börsrntermmbandel stattfinden soll, sich nach ihrem Neunwertc mindYtenT (1qu)) 210ssMiUÖMZl1 Mark beläuft.

*«or er ua ung er nicile einerinländischen Erwerbsgesellicbaft zum Börsenterminbandei bat de'; Böre-vo t d r ' (Gcsellsckmft gutachtlick) zu hören. sr is an den Vo WW der

Der Bundeßrat kann weitere seßimgen der Zulassung treffen.

Wird 1)

Veröffentlichung eines Prospekts

Börsengeseßes werden

Bestimmungen über die Voraus-

§ 4.9. Soweit Börsenterminges äfte in bestimmten Waren oder Wertpapieren verboten ckind oder d Bbrsenterminbandel cndgültsi ieZulassungzum genommenwordenisi, sindBörsg Yenuyung der Börsenetnrickpt durfen von den KurSmaklern nicht Vermittelt werden. Im ubrigen kam) der Börsenvorstand anordnen, daß Börsen- termingeschqfte in Waren oder Wertpapieren, die zum Börsenterminhandelnicht zugelassen sind, sowieBörsen- terxningeschafte, die von den festgesetzten (Geschäfts- bedtngitngen 48 Abs. 2) abweichen, Von der Benutzung der/Borseneinrichtun en und der Vermittlung durch die KgrSmafler ausgei1chlossen bleiben.

Fur Börsentermingesckpäfte, die auf Grund des Abs.] don der Benutzung der Börseneinrichtungen und der Liermittlung durch die KurSmakler ausgeschlossen sind, diirfexr Preislisten (Kurszeitel) nicht veröffentlicht oder in mechamich hergestellter Vervielfältigung Verbreitet werden.

5 50. verboYerenterrningesckpafte in Getreide und Müblenfabrikaten smd , Als" Börsentermingeschäft in Getreide oder Mühlen abrik t ist mcht der Kani oder die sonstige Anschaffung, wenn der Täbsch7ile§11§lch

verweigert oder zurück- entermingescbäftcdonder ungen ausgeschlossen und

zum Bör e

örse durch eine Kommission (ZulaffungsssttiillYéFonexixxrlY ersonen bestehen muß, mit Wertpapieren be-

auf Zulassung von Wert ai

Zulassungsstelle unter Beéxxchnudng &?!er ?lntraßsxellxiL, Ibs FMI u ren en er papiere v

Z.Pischen dieser Veröffentlichung und der Einführiiliig citiö'bfeexleiZYYe

öffthichi- der die für die Beurteilung der einzuFthorseTexxetnzZZYTx:

Das (GleicheAgiit für Kon- er ntr - schen Börse eingeführtes ClUizxekrzik- so kann die Veröffent-

der B6 die Merkmale der einzuführenden Weit?

Den im Abs. 1 bezeichneten 1) Personen, die zur berufsmaßig Börsentermtngksätäfkk o

Börse nicht nur vorübergehend besticht Personen,

Art und hat sich dieser Teil für *die friedigung zu suchen; ami) ist das

Die Sicherheitsbestellung bai kargen nur, Wenn di.: Sicherheit aus aus „solchen Wertpapieren, für die amtlich festgestellt wird, oder den Gegenstand des Geschäfts bildexx. Sickierbeit

ur Deck dienen 791.3 W“ von

Besteht die Sicherheit aus

Zur Urbcrmittlung.

.,

(Erne (Erklarung, durch die eiixe A

beit bewirkt

Das bei Erfüllung

nicht bestandM hat.

6 57. rechnung auf Grund eine Forderung

Ein nicht

alt Verbindlich Falitgkeit sth

nicht begründen.

Leistung an ihn bewirkt Hat.

kann bon demxenigen, der

Einwand zulässig bleibt, 31581“ die Befriedigung aus der Sicher!) Aufrechnung ei-xtiprcchende Anwendung.

§ 60. Die Vorschriften der 52 bis 59 barung, durch die der ei§n§e Teil

eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere ' 61 die einigung zum Zwecke des Die Vorschriften der §§ 53 bis

der llach erfolgter Kündigung eine nicht in Verzug. auch Wenn die Lieferungsfrist Eine entgegenstehende Vereinbarung

Artikel 117 Im §77 des

Die Artikel 17.

Zulässigkeit der Aufrechnung finden

Gleiche gilt Von den Vorschriften über

Gkscbäitsbedingungcn erfolgt, die der Bunycsrat ene

ais YerZragrschilixßende nuereibeiiigt sind: 8 hmth hat, und _ an w_r 6, deren (: reSerzeugun Oder abreZberbran

bet dem_Geschafte gehandelte Menge der J.Varc eZeicbt, oder ck die

G Z_)_?olche Kaufleute oder eingetraqene (Genossenschaften, zu deren

Actschastsbetxieb der Ankauf 0er Verkauf 50.1 Waren der bezeichneten

„kk iikbökt; Handwerker oder Personen, deren Gewerbebettieb nicbt

Z,??"dYgUZLangsdesifitkleincZeWetrbes binaiktzsgebt, gehören, auch wenn „** nereg ereneraenm,1'

im Sinne dieser Vortckprift. g g s licht zu den Kaufleuten

In den (Geschäftsbedinaungen muß festgesetzt sein:

ni) i“) daf:L im Falle, des Verzugs der nicht säumige Teil die An-

ca m. der Yeiitu-g nicbt ablehnen kann, ohne dem säumigen Teile nscangemessene Frist zur Bewirtung'der Leistung zu bestimmen;

"_ „) daß nur eine Ware geliefert werden darf, die vor der Er- ar1:nL dcr Lieferungsbereit1chaft (Andienung) don be-

kidiiiten Sachverständigen untersucht und lieferbar befunden worden ist; w dZ) daß auch eine nicht vertragsmäßig beschaffet'e Ware geliefert heels _Ln darf, wenn der Minderwert nach der Feststellung der Sach- dkkFydigen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet und dem Käufer fesrt . inderwert bergutet wird, sowie daß ein von den Sachver tändigen iu tYtgeflllttéenr Mehrwert bis zu einer bestimmten Höhe dem erkäuier Die Vor “ri ten der 7 2 "

MM" unberiibbrt.f §§ 6 , 764 des Burgerlicben Geseßbuchs

§ 51. Börsentermingeschäfte in bestimmten

W Der BundeSrat kann “? verbieten oder die Zulässigkeit von Be-

. kn oder Wertpa ieren diUSUUJen abhängig Lachen.

52. Durch ein Börsentermingesebet das e , gen ein dur die s (Gee ledietrndt FELL“??? erlassenes Verbot verZößt, wird eircibe Vesibindlischß- n e . . Das bei oder nach der Abwickl d s © 11 "ÜUUJ Geleistete kann nicht deshalb ung" e esch sts zu seiner Er- zuruckeord tw !* , wi &bi- ] eine Verbindlichkeit nicht bestanden kbrit. er er en el nach 53

Ein Börsentermin esch'ft d§s i t z “7de den Bandesxat e [T “s- (: "th geaen e n durch dieses Geseß er W 54 bis 57 wikrksILk Verbo Verstößt, ist nur nach Maßgabe

54.

. Das G §

4: eschäft ist verbindlich, wenn auf beiden Seiten als

ZtYsäkließende Kaufleute, die in das Handelskeaister eingetragen deren Eintragung nach § 36 des Handelsgesevbucbs nicht er-

besteilt ist, wirkung der klärimg iiach

sowie yon den Vorschriften vdeteinbirten Leistung, wenn em

geschlossenen Geschäfte zur Zeit

Der § 63 des Vorschriften ersetzt: Wird der Leistung der Dienste Verhindert, so behält halt und Unterhalt, j-doch nicht über die hinaus. Eine Vereinbarung, durch wrist)?

Handengeseßbucbs w

ihm für die Zeit, für welche

Stratgeseßen Wmmäm

nicht zuwiderlaufen, Vereine

§ 2. Jeder Verein, der eine Einwirkung beiten bezweckt, muß Der Vorstand ist Verpflichtet, binnen des Vereins die Savung sowie Vorstands der für den Siß des einzureichen.

der Zusammensevung des Vors ands binnen tritt der Aenderung anouzei en.

Die Savung sowie d e Aenderungen einzureichen.

3. Wer eine öffentliche VersaZtmlung

* r

“derlich ist oder ein

., , getragene Genossenschaften beteili t find. and-

.FY iVWie Personen, deren Gewerbebetrieb über degn Umfani? des Skiverbes nicht binauögebt, gehören, auch wenn sie in das Handels-

Angelegenbeiten Veranstalten will, hat hier vor dem Beginne der Versammlung unter

oder eine dem Handel mit Waren der kommenden Art oder eine dem Handel

die im Inland:: “ur e't d. "* . Md“ einen Wohnsitz noch eine geiZZ-LHUKZ “9 Gkitkaitsabiel'luffes

Gehört der eine Teil nicht zu "den ' Börsentermingrschäfte abschließen können, tsZVYZj-ch Kaufmann oder eine (Genossensckyäft der im § 54

Sicherheit bestellen lassen, so ist er 5 Geschäft für ihn Verbindliclx. dte tm 52159.

aus Waren derselben

anderen Teil gegenüber schriftliii) und mtsdrücklici) erklärt, dcxfi die Verlusten aas Börsentertningescßästen

Das Schriftstück, in dem die Erklärun 31), andere Erklärungen des Bestellers der Sirheriieit MMW Wird“ darf " Wertpapieren, EklekungÉißlä) (Gattung dunsd nch) 3551 oder ne ...r (113111, die i,- en" Urschriften niclit ,:t .',“ t

WUYTLLNJLZYEF schrsi7YÉkU Form ei si) ich . iii 11ichtlg. .t diee orm gewählt, ok ' Abgabe ei.:er schriftlichen Erklärung verlangt werdeki." WÖNWMÜ die

wird, ist insoweit nieht" stetr;'*elp i ii Gefamtnennwert der Sicherheit nicht Übeischrfilttén 951... 56

oder nach der Abwiiklim d.“ (H " " ' Geleistete kann nicht dSÖlZleW eschafts zu seiner weil fur den Leistenden nach den §§ 53 bis 55 eine Verbindlichkeit

GM" FNÖMMMY ausBZÖs-Zrstenterminiirsckyäften ist eine Auf. an erer r en erm ne "'t Wenn diese GCsÖätte nach den §§ 53 disk] AW e auch dann Mläsft *

§ 58. Verbotenes Börsentermingesciät ilt ls [) „dwenn 1733er einFeil bei odxerf () (1 on Anfang „em an eren e e gegenüber mit d 5 ykreinka" LListuna cindrrstanden erklärt und der er Bewirtung der

§ 59. (Gegen Ansprüche aus Börsenterminz i (t"t ' 51 1 Wertpapieren,- die zum Börlsenterminbémdxlck ! en in TMM! [.der tür we chen “das (Geschäft na den V9 1" ' )§§“ 54, 55, 58 Verbindlich ist, ein Einwand au? §§ 762 [UKULELE des Burgerlicben Geseßbuchn niedt erhoben Werden. Soweit ein solcher finden die Vorschriften der §§ 55 und 57

zum Schuld aus einem Börsentermingesclxäfte

. . 9 - Die Vorschriften der §§ 52 bis 60 Erteilung nnd Uebernahme bon Aufträgen sowie auf die Ver- Abschluss??? von Börsentermingeschäften.

wenn das Geschäft im Auslande qßsééloffen oder zu erfüllen ist. Bei einem Börsentermingesct'äft 'in Waren kommt

, Böisengrseßes werden die Worte: „51 ' durch die Worte: „,oder des § 49 Abs. 2“ ersetzt. und52

Vorschriften dieses (Gefeßes über den forderungsreckots bet Verbotenen Börsentremingeschäften und iiber die _ ' auch aus Geschäfte die Vor dem Inkrafttreten dieses Geseßes geschlossen sind.

beitsleistung, wenn die Sicherbeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ., Inkrafttreten abgegeben isi. Iit ein Anipruäy aus einem Vor dem

* - . des JUkrafttretens re ts " ', bleibt fur 1511 das bisherige Recht maßgebend. ck bangtg so

Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung des § 63 des HandengeseZbuchs.

Handlungsqebilfe durck) underscbuldetrs Unglück an der

Nachteile des Handlungsqebilfen abgewichen wird, ist nichtig.

Der Handlungögebilfc muß sich den Betrag anrechnen lassen, der

bali kebäit aus einer auf (€* er ddcn sAanTJuchVaufftéGetbalt [bmi Unter- . run e ? er

Kcanken- oder Unfallbersicherung zrferommt. erp ck ung esebenden

Entwurf eines VereinSgeseßes.

§ 1. Alle Reichsangebörigen haben das Recht, zu Zwecken, die den

einen Vorstand und eine

das Verzeichnis „der Mitglieder des Vereins zuständigen Polizeibehörde

Ebenso ist jede Aenderun der Satzung sowie

Igoirixtxrixirigetragen sind, nicht zu den Kaufleuten im Sinne dieser

Kaufleuten sieben liel): Zeit des Geschäft9absch1k3si€es oder früher

der Bankiergeschäfte betrieben bei„dem (Geschäft in Frage babe?“ Wertpapieren dienende

Niederlassurig haben.

die naeh § 54 _ andere Tei), ein Abs. 1 bezeichneten ÖSV Gé'iÖäflS EZM der Sicherheit Be-

ErfüUung ringt, aus

1 5ezrichnetkn Wir- baretn "Gelbe, Bankiioten oder ein Borsen- (der Murktpreis . 7 Art, wie die, welche beiteyi imd der Besteller dem

nicht enthxiren. , so müssen sie in der “]iennweri bezeichnet seiii. zienijgt die xeiegxapé';:ische

endermU der b-stellten Sicher- als der bisherige

zurück.;xfdrdert werden,

55 für den Aufrcchnenden

nach dem Eintritte der

andere Teil diese

zugelassen sind 48).

eit und die Zulässigkeit der

gelten (ruck) für eine Verein- Zwecke der Erfüllurog einer dem _anreren Teile gegenüber fUr em Schuldanerkenntnis.

finden auch Anwendung auf

61 finden auch Anwendung,

der Verkäufer, vertraJStnaßige Ware liefert, iioch nicht abgelaufen ist.

ist nichtig.

Ausschluß des Rück- ,

Anwendung, Das die Wirkungen einer Sicher-

über die Folgen der Be- die im § 58 bezeichnete Er-

Jnkcofttreten dieses Geseßes

ird durch die nachstehenden

er seinen Anspruch auf Ge- Dauer von sechs Wochen von dieser Vorschrift zum

zu bilden und sich zu ver-

auf öffentliche Angelegen- Saßung haben. Woche nach Gründung

einer

jede Aenderun in einer Woche nach dem ?Ein-

sind in deutscher Faffung

zur Erörterung öffentli von mindestens 24 Stuncdkeeti

Für Versammlungen

Zeit bei der Polizeibehörde Anzeiße zu erstatten. zu politischen Körper-

XLYTYTXZFYLZFFZFTF)?!ZFZYÉZZFUTM.i k 1 : BSWIFY*IdexineeriiiallbeerF-Zéde bleibt es überlassen orzu LFZMIZstTZ 83851539"8955185351;«13.5"1915551211591“ .. Fristen öffentiickz bekannt gemacht fixd. ' ezetchneten

§ . Oeffentliche Versammlungen unter freiem Himmel b d" f d Genehmigung der oli ib 5 d:. :( ' ' "€ ur W er ZU «ZUMÉ P ze cl) r - Ole Genebmigung tik „schriftlich

as 1eiche gilt vonAu '."re, di a " e ' “-

Plaßenj stÉÜsUZdM sollen. fz [; n e uf off ntltrßen Sircrßin oder

e ene migung ist von dem Veranstalter mindestens 48 St: id vor dem Beginn der Versammlung oder des Aufzuges unter 521114245151; deerrts und der Zeit n:chzusuchen. Die Genehmigung darf nur der- LY"ialvt5i1dx;e",dexMZlnfaussdÖrfAFhaltungdéer Versammlung oder Ver-

_ _ uzuge ear*“ür Zb ' ' ; SkÖÉÖULlFUlJiÜFTZU Zst- ? ffentlicbe Ordnung md ew nt e e en egängniffe sowie Züge der orb eitWer - lurtgen, wo sie brrgebracht sind, bedürfen einer GeaniZirnZ nisrcbtiém '.). Jede Versammlung für die es einer Anzei e Bek !

oder Genehmigung bedaif, muß einen Leiter habe?.“ Deraitxkxittxjraéblilrg FTM?) x.?ilerdenickÉ bsestelltlist, dersVeranstalter bat tür Ruhe und *- " r er amm ung zu or“en. E st 5 - sammlung sur aufgelöst zu erklären. r i* MUM, M Lier

§ 6. Niemand darf in einer öffentlichen Versammlun od ' zuge, der auf ,öffentlichen Straßen oder Pläsen staétfiiiedreriniblll,AbT- wiJTinZFafe-fresnéreznen, bes cshejii ?Mnd, daß er Vermöge öffentlichen Berufs !" . gen ere i - bordlich ermächtigt ist. g 0 er zum Erscheinen mt Waffen be § 7

Die Verhandlungen in öffentlichen Versamml d deatiäikk Sprache u üb “.. A s - Inge“ fi" i" LandeSzentralbebörse zfulärsiiiz. U nahmen sind rmt Gmebmigung der

. § 8.

Die Polizeibebörde ist befugt in jede Versaut [ “1 einer Anzeige, Bokanntm ' , m UUJ, fur 1: e es BLÜYZÜYL zu senden. achung Od“ Gensbmtgung bedarf, zwei

_ .z » xauftragten baben sicb nnter Kundqobmw ikrrr (81 9 si“ it drkaeitcr oder, solange dieser tit t bet [lt iki : ,' ,“ Ü * »"7' VeriaÖnmi'Éig zfli erkennen zu gebeF. sk 1“ e.“; VUN'ÜWW der

eu eau ra en mu - , Ei"Jeräumt werden.9 H nach ihrer Wahl Li" “ngen"ffknkk Plaß

d (?i; Beaxft'ragtexichder ;) er, 0 ange" ieer n t be t, von dem Ver t lt ' - i.q§,ni[U*1iJ“tfur die es einer Anzeige, Bekanntmciiiymxi1 1653 (ZFUW? ZZOÖZkFÜHJxßki-r Angabe des Grundes die Auflösung der Versammlung Wenn die Genehmigung nicht erteilt ist 4 Abs 1 bis 3)" 2) wenn die ordnun sma i e * 4 . " PoliszebörteÉyerwßfißert Svird? 8 JblséfflenZ);der Beauftragten der , wenn ewa nete, die unbe u t ' * sli!d,4k;1chl MYJLÉ werden © 6); f g m oer Versammlung anwesend wenn e nern, deren Ausführungen den Tatbe tand i s - brechens oder eines nicht nur auf Antrag zu verfolgejiiden ZßYgeFeiirs eritbalten oder die sich verbotswidrig einer nichtdeutfchen Sprache be- dienen (§U7), auf Aufforderung der Beauftra ten der Polizeibehörde von dem „eiter oder dem Veranstalter der T?Msammlung das Wort

711er entzogen wird. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, sy sind die Beauftragten fur aufgelöst zu erklären.

der Polizeibehörde befugt, die Versammlung Sobald i V s [ §f10' f

ene er amm ung ür au elöt k' Anwesenden verpflichtet, sich sofort zu entfegrnei'i. er lart ist, find alle

§ 1 .

Mit Geldstrafe bis zu 60099 an deren,St [1 i " *- - falle 1.?)aft tritt,Ö oÖerénithaxt wird bestraft: e e m Unvermogrs wer a or an o er als Mitglied des V i d Vereins den Vorschriften über die Einreichung bon OSTLYFnZZn eiiiiiet?

VerzeßchrYsen (i§ 2 T?bss. 2 bis 4) zißwiderbandelt;

. er eye er amm ung :) er einen Auf u o di - schmbene Anzeige oder (Genehmigung (§§ 3, 4? Z, ??nevercintsiJlXt oder ZLeitet; b

' wer un efugt in einer Versammlung oder einem Autan be- rvaffnet erscheint oder sich nach aus*epro rr A 1" '.-* " g- - sammlung nicht sofort entfernt ( §*6,f10)c.ben Uf Vfl" *! LMU Ver

12

Die Vorschriften dieses Gefeyes “finden keine Anwendun a t d' durch das Gesetz oder die zuständigen Behörden angeordnxteaneHé sammlungen.

- § 13.

WLW? Bébörden unter der Bezei nun Oli ib e," . steh?" ÜNB, bestimmt die LandeSoentraiFebörLL. P *? LMM zu der

§ 14. An die “Stelle des 72 ds * " ' ' ' gende THMÄTKFÜY § e Burgerltchen Gesedbuäps lkltl foi. er or and hat dem Amtsgericht auf deffen V-rlaimen “eder- zeit eine von ihm dollzo ene Be ei i "b d * . ' » 13 . einsmitgiieder einzureicheZt. fck " gung U N ck ZM der RN 15.

d AMF»)??? nZUrdr-nW [) § er t. des (: lgeseves für den deutschen Rei W v

31. Mai 1869 (Bundesgesetzbl. S. 145, Neichsgesésbléx 18071?

S. 163), der § 2 Abs. 2 des EinführungSaeseyes zum Strafgese buche " vom 31. Mai 1870 (Bundesixescsxbl. S, 1915?

das Deutsche Reich Reictheseßbl. 1871 S. 127), soweit er sick) auf die besonderen Mißbrauch des Vereins-

Vorscbriften des Landesstrafrecbts über

und VersammlungSrechts bezieht,

§ 6 Abs. 2 Nr. 2 des Einführungsgeseßes zur Strafprozeß- Diordxiuns? vom léchkZebsrußaer877V(Neichis1;eseßbl. S. 346).

e on igen re gee en r t " ' Versammlungen bleiben in Kraft. 0 schr f en uber Bere "€ und

16. Unberührt bleiben § die YiorsÖribteY? des Lailidesrecbts_biibrrki TrÖlicbr und religiöse Ver- ne un er amm ungen, u er : liebe Proze i e , W . fabXen und Bittgänge sowie über geistliche Orx'erlinrknd KFZ-

§ 9. olizeibebörde 1 d b t, ' Fellt is f" n efug von dem Leiter

der

re tionen,

or cbriften des LandeSrecbts in bezug auf Vereine und Ver- des Krieges, des Zu landes oder innerer Un-

die sammlungeii ür die Zeiten der Ktie s e a r, erklärten Kriegs- (Belagerungs-) g f b ruben (Aufrubrs),

die Vorschriften des LandeSreeYUts Verabredungen ländlicher rbeiter und Dienstboten,

die Vorschriften des Landeöreckpts zum Schutze der Feier der Sonn-

und esttage; edoch sind für Sonntage, die nicht zugleich Fest-

tage nd, Bes ränkungen des Versammlungsrecbts nur bis zur

Beendigung des vormittägiger)7 Hauptgottesdienstes zulässig.

Dieses Gesetz tritt am ....... . . . in Kraft.

in bezug auf Verbindungen und

Angabe des Ortes und der