1907 / 286 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Nun. meine Herren, was zunächst den leßten Punkt beirifft, dieses Respektieren der Rechte der polnischen Seite, so darf ich badon aussehen, daß jedem Recht eine Pflicht entspiichi, und daß das Recht auf der polnischen Seite sein Korrelat findet in dem, was ich eben aussprach, in einem offnen und rückbaltlosen Bekenntnis zum Deutsch- tum oder wxnigsiens zu einem national-preußiicben und deutschen Staate. (Sehr richtig !) Und Von diesem :ückhaltloskn Bekenntnis babe ich in den gxstrigen Ausführungen des Herrn von Iazdzewski auch kein Wort "gehört. Wir Haben es doch erleben müssen, daß ein Mitglied dsr polnischen Fraktion erkläxt hatte, daß die Obsrichlester das Recht hätten, sich nicht Preußen, sondern Polen zu nennen. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen, Sehr richtig! bei den Polen.) _ Sebr richtig! _ das ist die vollste Bextätigung dessen, was ich sagte, und in derselben Versammlung wurde eine Resolution beantragt, wonach die Polen nicht die Loslösung vom preußischen Staate erstreben. Diese Resolution fand Widerspruch und ist nicht zur Abstimmung gestellt worden. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.)

Und, meine Herren, Herr von Jazdzewéki hat vor einiger Zeit eine Rede gehalten, die _ ich zweifle nicbt- durchaus loyal gemeint war, aber die doch, wie mir scheint, in der Oeffentlichkeit den schwersten Mißdeutungen auSgeseßtwar, und ich meine, er hätte solche Mißdeutungen unter allen Umständen vermeiden müssen. Es handelte sich um das Begräbnis eines Geistlichen, der aktiv an der gwßpolnischen Bewegung, an dem Aufstand von 1863 sich beteiligt hatte und deSwegen hier in Moabit neun Monate im Gefängnis g-seffen hat. Auf dem Begräbnis diefes Mannss hat Herr von Jazdzewski gesagt:

Und die Seelsorge ist in unserer Nation doch so wichtig! Mit ihr ist nämlich unsere nationale Vergangenheit verknüpft. Der polnische Priester soll seine Parochianen auf ebrendolle Beispiele unserer Vorfahren hinweisen. Der polnische Priester soll nicht nur ein Hirte in kirchlicher Beziehung sein, sondern er soll für die Zukunft vorbereiten, an die wir alle glauben.

Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.) ) Pfarrer Boleslaus hat sein Herz zwischen zwei Arbeiten gestellt, indem er es dem nationalen und kirchlichen Gebiete weihte. Im Jahre 1863 ist der Aufstand außgebrocben, vielleicht übereilt, der aber aus Quellen beworgegangen ist, die niemand gewahr wird und die für würdige Herzen doch verständlich find. Als fick) die Komitees zur Unterstüßung der Kämpfenden bildeten, gehörte Pfarrer Boleslaus

_ den Familiennamen lasse ich weg _ zu den ersten, die sich dieser schwierigen Atbeit widmeten. Dafür traf ihn eine fiebenmonaiige Strafe im Moabiter Gefängnis zu Berlin. Er war ein Mann, der gekämpft und gelitten hat und dem diese Zeiten nicht leid getan haben.

Meine Herren, ich habe bisher immer angrnommen, daß der (Geistliche dazu da wäre, die HeilSwabrbeiten der christlichen Kirckxe den Parocbianen zu übermitteln, gleichviel ob sie Deutfche odcr Polen sind, nicht aber, daß der Geistliche auch die Aufgabe hat, die nationalen Aspirationen zu fördern. Mxine Herren, wenn solche Aeußerungeu fallen, die gewiß in keiner bösen Adficht gefallen sind, so, meine ich, muß man sich klar werden, wie solche Aeußerungen auf breite Kreise der Bevölkerung, denen fie durch die Presse bckannt werden, wirken können, und ich glaube, Herr von Jazdjewski hätte beffer gitan, solche durchaus mißverständlicben Ausführungen zu vermeiden, nach dem Sake: ive: Wind säet, wird Sturm ernten.

Meine Herren, dann hat der Herr Abg. von Dziembowski darauf hingewiesen, daß lediglich die Arbkiter nacb Pommern, Ostpreußen usw. auf Einladungen gingen, daß also Von einer Bedrohung dieser Teile nicht die Rede sein könne. Meine Herren, es handelt sich doch nicht bloß um die Arbeiter, sondern in erheblichem Maße auch um die An- eignung und den Erwerb bäuerliiyer Besisungen und selbst Groß- grundbefißes in diesen Provinzen.

Aber ich weise weiter darauf hin, daß dieses Eindringen ja nicht nur in die benachbarten Landksteile stattgefunden hat, sondern daß wir genau dieselbe Entwicklung im Westen sehen. Auch dort sehen wir eine fortlaufende, fich immer Verschärfende Absonderung dxr Polen von allen deutschen Elementén. Ich glaube also, die Behauptung, daß die Dzutscben gewissermaßen die Friedenssiörer wären und die Polen mit den Deutschen durchaus friedlich leben Wollim, ist nicht richtig. Haben wir es doch erlebt, daß _ wenigstens nach Zeitungs- nachrichien _ ein katholischer Priester sogar in Berlin boykottiert wurde, daß Streikposten auf die Straße gestellt wurden, die den Zuzug zur Kirche verhindern sollten, weil dieser Priester sich gemeigkrt hatte, seinen Gottesdienst in polnischer Sprache abzuhalten.

Meine Herren, ic'o kann nur sagen: wenn die Herren die Taten ihren Worten folgen laffen, so Werden wir gern mit uns sprechen lassen über die Beilegung des Streits, über ein friedliches Verhältnis; aber erst, meine Herren, müssen wir die Taten auf polnischer Seite sehen und können uns nicht mit bloßxn Worten begnügexi; erst müssen wir sehen, daß die Polen tatsächlich nach allen Richtungen bin den Deutschen entgegenkommen und mit ihnen in einem friedlichen Ver- hältnisse leben wollen.

Herr Abg. von Jazdzewski sagte fcrncr, wie ich eingangs erwähnte: die Polen wollen die Rechte der deutschcn Nation in keiner Weise antasten. Ja, meine Herren, nun sehen Sie sich einmal die Verbältniffe in Wirklichkeit an! Jeder, der in Posen lkbt, weiß, wie die Polen, die irgend Welche Beziehungen zu den Deusschkn haben, die aus irgend einem deutschen Geschäft kaufen, öffentlich in den Zeitungen an den Pranger gestellt Werden. Ich könnte Ihnen Dußende solcher Beispiele vorlegen, wo eine Dame, die sich aus einem deutschen Geschäft eine Bluse gekauft hat, ein Studkni, der ein paar SÖlipse aus einem deutschen Geschäft gekauft hat usw., kurz, jede Beziehung zu Deutschen irgend welcher Art öffentlich gebrandmatkt wird; und das allerschlimmste Verbrechen ist gewesen, daß die Frau des Redakteurs vom „Goniec' sogar auf einer deutschen Rolle hat rollen lassen. .Die Frau des Redakteurs vom .Goniec' läßt ibre Dienstmädchen bei einer Dcuischen rollen. ste euch, polnische Nollen!“ (Heiterkeit)

Nun, meine Herren, wäre die Sache ja zum Lachen, wenn sie nicht so tieftrauria wäre (sehr richtig! rechts), denn durch diese täglichen kleinen Nadelstiäpe, durch Boykottierung Aller, die in der Provinz irgendwelchen Verkehr mit den Deutschen pflegen, wird das Verhältnis zwischen Deutschen und Polen geradezu Vergiftet (sebr richtig! bei den Nationalliberalen) und den Deutschen der Aufenthalt in der Provinz unleidlich gemacht. ' Meine Herren, diese Agitation gegen alles Deutsche richtet sich selbst gegen die katholifche Kirche, soweit ihre Träger Deutsche sind. (Sehr *

richtig! rechts und bei den Nationaliberalen.) Was in polnischen

ich hier nicht wiedergeben; Material genug steht mir dafür zur Ver- fügung. Ick kann nur sagen, daß es an Schärfe, Anmaßung und Beleidigung wirklich alles Denkbare übersteigt. (Hört, hört! bei dexi Naiionalliberalen.)

Und, meine Herren, selbst vor noch höheren Autoritäten und Instanzen mackt die poiniscbe Preffe nicht Halt. Bei der silbernen Hochzeit dcp Majesiäien hab-n sich zahlreiche Polen an der Illumination beteiligt. Sie wurden unter genauer Namensnennung, sodaß sie jeder Mensch erkennen kann, in den polnischen Blättern an den Pranger gestellt; sie wurden als Elends bezeichnet, die sich an der Illumination beteiligt bätfen, und es wurde der Rat gegeben, die Brosibüren, die bei dieser Gelegenheit verteilt wurden, in den Papierkorb zu werfen. (Hört, [)öii! Pfui! rechts und bei den Nationalliberalen.)

Meine Herren, so sieht es mit der Handhabung im einzeinen, und ich glaube, es wird zunächst Sache der polnischen Seite sein, ihren Worten, denen wir gern Glauben schenken, auch die Taten draußen folgen zu lassen. Die Herren in der Fraktion haben Einfluß genug auf ihre StammeSangebörigen draußen, daß endlich wirklich ein fried- liches Verhältnis zu den Deutschen hergestellt werde, daß die Deutschen wicder sich wohl fühlen können in der Provinz; und das ist erst möglich, wenn in der Tat Entgegenkommen von der polnischen Seite gezeigt wird.

Meine Herren, bei dieser Enteignungsfrage müffen wir uns doch die AlternatiVe klar machen, vor die wir gestellt sind. Wir sehen ein Fortschreiten des Polcntums auf allen Gebieten, numerisch, in der BesiZVerteilung auf dem Lande und in der Stadt, und erst in den leßten Zeiten ist dieser Rückgang des Deutschtums einigermaßen zum Stillstand gebracht worden. Geht die Entwicklung so weiter, so werden wir einfach vor die Frage gestellt, ob wir zusehen wollen, daß in 50 Jahren die Provinx Posen und der größte Teil der Provinz Westpreußen wiederum polnische sind, ob wir zusehen wollen, daß wenige Tagcmärsche von Berlin sich ein innerlich volikommen fremder Staatskörper entwickelt, der nur auf den Moment wartet, wo er sich auch äußerlich wieder vom preußischen Staathanzen lösen kann. Das ist die Frage; und wenn man diese tiefernste Situation ins Auge faßt, so wird man sick; auch zu ernsten Maßregeln entschließen müssen. Meine Herren, glauben Sie uns _ und der Herr Ministerpräsident hat das schon außgesprocben _, daß uns der Entschluß, eine so schwerwiegende Maßregel vorzuschlagen, außerordentlich schwer geworden ist. Wir haben lange überlegt, ob sich nicht andere, minder ein- schneidende Maßregcln finden lassen, und wir haben solche, wenn sie witksam sein sollten, nicht gefunden. Nur, wenn wir den Weg, den wir bié-her gegangen sind, geradeaus, sicher und erhobenen Hauptes weitergehen, nur dann werden auch endlich die Polen lernen, sick) Vor der Gewalt der Staatöautorität zu beugen und dcn Frieden mit der deutschen Seite zu schließen, den wir alle von Herzen wünschen. (Seb: richtig! rechts.)

Meine Herren, ich knüpfte schon vorher an an frühere Vorgänge. Uns gemabnen die Fußtapfen unserer großen Altvordern, die einst das ganze ilavifche Land über die Elbe und über die Weichsel hinaus bis zum Pregel der deutschen Kultur unterworfen haben; uns gemahnt noch jeßt die Marienburg, das größte und schönste Profanbauwerk Deutschlands, an die Tatcn jener Männer, die das Land mit einer großen Kultur, einer glänzenden Verwaltung überzogen haben. Aber, meine Herren, auf die Marienburg folgte das Schlachtfeld von Tannen- berg und der Friede von Thorn, derialles das, Was durch jahrhunderte- lange Arbeit gewonnen war, wieder verloren gehen und in slawische Kuliixr zurückfallen ließ. Und was War der Grund? Der alte Elb- fabler dcr Deutschen. die Uneinigkeit, die wieder zum Verfall des großen Reiches führte.

Meine „Herren, lassen sie uns doch in einer für die ganze Ent- wicklung unseres Ostens bochbedeutsamen, ja entscheidenden Frage einig sein; lassen Sie nicht wieder in dcr Uneinigkeit über die einzu- schlagenden Wege uns auch das Ziel verfehlen, dem wir alle entgegen- streben. Gehen wir hier geradeaus weiter, dann, des bin icli überzeugt,

werden wir in absehbarer Zeit auch zum Frieden kommen, während sonst die Situation für die Deutschen immer uneriräglicher wird und uns dann nach Jahren noch zu Janz anderen Maßnahmen zwingen wird. Wenn irgendwo, gilt hier der Saß: 881115 pabijaa Zuprsma 16); SSW! (Vlado!)

Abg. v o n D e w i'xz (freikons): Die nächsten Wahlen werdcn zeigen, daß die Herren hier im Hause Von der polnischen Fraktion gar nicht den beruhigendkn Einfiuß haben können, den ihnen der Mimister zu- gestanden hat; die Herren hier sind den Polen nich! radikal genug, um so mehr müssen wir an den seit 1886 verfolgten Ziclen fest- halten. Der Ministixrpräsident hat es als Ziel der Ansiedlunaspolitik Lyzeickynet, deutsche Jnssln im polnischen Meer zu bilden. Wir sind der Meinung, daß dikse Massierung dcs Deutschtums nicht so weit getriebe'n werden darf, daß dadurch das Deujschtum in den anderen Landesteilen des Osteys Vernachlässigt wird" es genügi, wenn das Deutschtum im politiichen nnd Kommunalle en den nötigen Einfluß hat. Vor allem muß wieder der freie (Gütermarkt hergestellt Werden. Die Polen haben es durch zwei große Ansiedlunasbanken für Groß- grundbesiv und viele Parzellierungsbanken dahin gebracht, daß die polnischcn Großgritndbcfißer untersiüßt und der dsutsche Groß- grundbesiß aufgekauft wird für die Parzellieruna an pnlnische-Häusler, von denen 225 000 nur darauf warten. Wir werden daher ein Parzellierungßverbot vorschlagen. Die Enteigxmng wird nicht zu ent- bekrén sein, um einmal Ansiedlungsbeziike entitehen zu lassen und Vor allem, um dem vorzubeugen, daß die Polen sich ein Vorderkanfßrecbt in das (Grundbuch eintragen 10 en, Wenn die Ansiedlungkommission den Ankauf eines Gutes beabsi tiai. Durch die Entkignang allein werden wir aber nicht die noch nötigen 100 000 deutschen Anfiedler bekommen, um das Gleichgewicht im Osten herzustellen; dazu wären noch 1500000 11a nötig, und im polnischen Großgrundbefiß be- finden fich etwa nur noch 560 000 113. (Ganz abiehcn will ich davon, daß die in der Denkschrift angegebene Verzinsun von 2,2 0/9 des Ansiedlungsfcnds nicht richtig ist. Wir müffen ntJen dsr Ent- eignung andere Mittel heranziehen, und für das Beste halte ich da die Anfeyung Von Arbeitern. Seßen wir eine Prämie Von 600.45, wenn ein deutscher Arbeiter aus dem Westen sick) drei Jahre auf einem Rentengütchen gehalten hat. Meine Fraktion wird in dieser

diese '

; Dabin ikommis on aufgekauften Güter, ehe sie

Richtung bestimmte Anträge stellen. Herrn von Oldenburg kann ich nur zustimmen in seinen Angriffen gegen die Organi- sajion der Ansiedlungskommission. Es müssen Gründe vorliegen, wenn die Ansiedlungskommission so wenig beliebt ist, wie sie es ist. ehöct vor allem der Umstand, daß die von der Ansiedlunas- paizelliert werden, von Posen aus durch Assefforen Verwaltet werden, ohne daß die um- wohnenden Deutschen hinzugezogen werden. Auch der vorgeschlagene Beirat ist für uns so lange nicht acceptabel, als er das Laicnrkgiment

Zeitungen über deutfche katholische Geistliche gesagt wird, das möchte “*

? Gefahr der Abwanderung der zu verkennen, aber" ich fürchte, die Blockpoliiik wird nicht stand- i balken, wenn wir mit ihrer Hilfe hierfür ein EinspruchSrecbt bei Gutskäufen der Polen erlangen wollen. Herr Dr. von Jazdzewski hat das Recht auf Nationalität festgelegt. Wir wollen ihm diesen

daß die haben. ir würden noch zu weiteren Konzessionen den Polen gegen- uber bereit sein, aber solange sich die Polen nicht, wie Herr von Turno, offen auf dem Standpunkt des preußischen Staatsbürgers stellen, so. lange solche Blüten aufsprießen, oder wie: der jeßx angekündigte Boykottxder polnischen Landarbeiter, so lange können Sie (zu den Polen) sicher sein, Staat nicht kapitulieren wird.

Zusammenhang mit der Verfassungsfrage muß in der Kommission eingehend geprüft werdkn. sprucbslose Zustimmung gefunden. Herr vonOldenburg bat Bedenken gegen die Höhe der Summe geäußert, und wir müssen doch daran

yon deri: Volke aufgebracht werden müssen. Es wäre bs er, wenn iolche Summen uns nicht zu Werken des Kampfes, sondkrn zu Werken deß Friedens zur Verfügung gestellt werden könnten, und in dieser «Hinsicht Werden wir bei dem Etat vorauksichtiich große Ent- iaufcbungen erleben. Die Vorlage ist mit dem 1urchtbaren Mangel der Enteignung bepackt. Dieses EntcignungSrccht bat bei allen Parteien das böscstZ Unbehagen erzeugt. „Mit schwerem Herzen und nur im außersten Notialic' will man an die Ent- eignung herangehen. Hoffentlich wird die Kommission alle diese schweren Herzen durch Ablehnung der Enteignung er- leichtern. Wenn aiie Preußen vor dem Gcseß glcicb sind, kann nicht ein Gesetz gemacht wcrdkn, welches den einen Volksteil zu Un- gunsten dis anderen beyorzugt. In Art. 9 der V::fssang handelt es sich nicht um das .StaatSWobl“, sondern um das „öffentliche Wohl“. Herr Dr. Friedberg hat sich disse Sache leicht gemacht, aber doch nicht so leicht wie der Herr Jusiizministkr. Ich bedauere als Jurist, das; Von dem Hkrrn Justizminister nicht andere Gründe vorgsbracht Werden konnten als jene, die er Vorgebrachi hat. Art. 4 der Verfassung spricht nicht bloß von der Gleichheit im Gegensaß zu den früheren StandeßdorreÖten, sondern diese StanchVorreckyte find nur der äußere Anlaß dazu gewesen, daß disser Artikel in die Ver- fassung geféßt wurde. Ich habe bisher geglaubt, daß die Verfaffung die „Uggna Sharks“ der Kronrechte und der Volksrechie sei. Wynn aber alles schwankt je nach der Parteisteliung, dann Weiß ich m_cl)i mhk,“ was die Verfassuna für eine Bsdeutung bat. Hteywird die Verfassung gegen ihren Geist außgeleg'. Diese eqetgnuna ist ohne jeden Vorgang in der Preußischkn Ge- schichic. Wenn der Justizminister meinte, daß mit dem bestehenden Enteignungsgeseße die Sache nicht zu machen sei, so beweist das, daß man das Enteianunßsgeseß von 1874 für solche Zwecke nicht zulaffen wollte. Was sind die bestimmten Gebiete der Vorlage für die Enteignung ? Jedenfalls nichts Bestimmtes. Auch die Zeit- begrenzung für die Enteignung wird durch Königliche Verordnung bestimmt, die Leute können vielleicht auf zehn Jahre hinaus Vor der Gefahr der Enteignung stehen. Ganz neu ist, daß auch das Zubehör eines Grundstückes enteignet werden darf. _ Wenn nun Von diesem Gsskß wieder nur die Polen den Vorteil haben werdm, was dann? Fürst Biématck war srlbst zweifelhaft übxr die Erfolae des Gesetzes von 1886 und drohte edentUSU' die Enteignung an. Ein verständiger Mann jagt nicht, Wenn es nicht mehr gebe, werde er weiier sehen, sondkrn er überlegt alle Folgen Vorhxr. Fürst Bülow sagt: Auf diesem Gebikte gibt es kein Zurück mehr. Besonders staatömännisch iii das nicht. Wenn man Einsieht, daß der Weg cinen Mißerfol ge- bracht bat, soll man den Schritt zurücktun, wie es auch ürst Bi€marck gemacht hat.

Justizminister Dr. Beseler:

Es war nicht meine Abficht, auf die Rechtsfrage, welche der vor- liegende Geseßentwurf zur Erörterung stellt, heute nochmals einzu- geben. Aber die Worte des leßten Herrn Redners veranlassen mich doch, ein Weniges zu beme'rken. Ich will zunächst nur einige Irr- tümer berichtigen, die bei der heutigen Erörterung vorgekommen sind im Hinblick auf das, was ich gestern gesagt haben soll.

Es ist erwähnt worden, ich hätte den Art. 4 unserer Verfassung lediglich dahin verstehen wollen, daß .SiandcßdorteMe aufzubebkn" der Zweck der Bestimmung sei. Ich habe alsbald hinzugefügt, daß der erste Saß sehr wohl seine besondere Bedeutung babcn könnk, und daß man nach einer solchen suchen müsse, und ich habe daun keineswegs allein aus meiner eigenen Anschauung bewaus, sondern gestüßt auf die Ansichten, die ich in der Wiffe11sckaft vertreten ge- funden habt", gesagt, was die Worte: .Alle Preußsn sind vor dem Gesetze gleich“ bedeuteten. Was soll ich das wiederholen! Ick) bade ausgefükrt, daß, sobald gkgen einen Preußen das Geseß Anwendung findet, es gegen ihn in derselben Weise angewendet werdxn muß wie gegen jeden andern Preußen. Das isider Sinn, und zwar der, weichen nicht etwa ich allein, sondern die Wissenschaft diesen Worten keigklegt hat. Also wenn gesagt ist: ich hätte einzig und allein das zuerst Er- wähnte in dem Artikel gefunden, so ist das nicht richtig.

Es ist ferner von einem der Herren Vorredner bemerkt worden: auch das Freizügigkritsgeseß im Abs. 2 der Nr. 3 des § 3 sei in unserem Geseßentwmfe nicht gewahrt. Es bcißt dort:

In d:r Ausübung dieser Befugnisse

_ nämlich, Grundeigentum zu erwerben _

darf der Deutsche, soweit nicht das gegenwärtige Gesetz Außnabmen zuläßt, weder durch die Obrigkeit seiner Heimat, noch durch die Obrigkeit des Ortes, in welchem er sich aufhalten oder niederlassen will, gehindert oder durch sonstige Bedingungen beschränkt werden. Das hat mit der Gcscßgebung selbst nichts zu tun, sondern besagt nur, daß die Obrigkeitcn der einzelnen Orte dm zuziehenden Deutschen

aus ihrer obrigkeitlicben Disposition heraus ireffen zu können, weil er kein Einheimischer sei. Der Ansicht bin ich heute nicht begegnet, daß diese Bestimmung etwa bedeute: unter keinen Umständen dürfte einem Deutschen nunmehr Von der Obrigkeit irgend etwas in den Weg ge- legt werden, sobald er nur irgend wie ein Grundstück erwerben wolle. Diese Dedukiion ist früher wobl gemacht worden: ich bin gestern gar nicht darauf zurückgekommen, weil ich annehme, daß sie jevt auf- gegeben ist (Zuruf und Heiterkeit). _ Meine Herren, das ist wirk- lich eine Auffassung, die damals geäußert worden i;“t.

Dann hat der eine der Herren Redner gesagt, es sei nickptmöglich,

stalten, weil das geltende Enteignungsgeseß doch auch, wie ich selbst hervorgehoben hätte, nur wirtschaftliche Vcrhältnisse beträfe. Ich habe nicht gesagt, daß das Geseß nach seiner Entstehungögescbichte nur die wirtschaftlichen Zustände treffen wollte. Ich habe nur gesagt: „in der Hauptsache“ _ und in der Tat hat das Geseß auch anderweit Anwendung gefunden: wir haben Expropriationen gehabt bei der An- legung von Festungen. Das sind dock) keine wirtschaftlichen Zwecke, sondsrn Zwecke im Interesse der Landeßoerteidigung. Man könnte

nicht berücksichtigt; zwei Mitglieder müßten yon der Landwirtschaft:?- kammer und drei Vom Provinzialausichuß gestellt werden. Die

*

auch an die Erwerbung von Militäriruppenübungspläven denken, aucb

Polén in die. Nachbarbezi-rke ist nicht *

Anspruch nicht streitig machen, aber das kann nicht dahin führen, . oien im Osten allein noch ein Recht auf Grund und Boden ,.

- lautet: wie im vorigen Jahr der Schulstreik - daß der preußische - Abg. Müller-Koblenz (Zenit): Die Frag: der Enteignung im *

Die Vorlage hat bei keiner Partei wider- ' ». in dieser Richtung ergebe.

denkm, daß solche Summen durch die schönsten nationalen Rede- '“ wendungen nicht aus dem Boden gestampfc wxrden können sondern

_ liches Wobl ?

Y . nicht einmal davon mitberübrt Werden soll, was würde denn da übrig bleiben ?

“Ö“ zugute kommt, das isi ja unzweifelhaft richtig. Das öffentliche Wohl soll eben weiter reichen und auch dann zur Geltung kommen, wenn einzelne Mitglieder im Staate nicbt daOon einen Vorteil genießen; 7; es ist eben das stärkere Recht.

gegen meine Person gesagt hat. sagt haben: jeder könne die Vexfaffung auslegen, wie er wolie, das

handeln düxfen. Geist der Verfaffung eine Rechtfertigung für Maßnahmen suchen oder einen Widerspruch dagkgen herleiten könnte. **)-* das ist ein schweres Ding, den' Geist einer Verfaffung zu definieren,

ich auch heute.

keine Hindernisse in den Weg legen dürfen, welche sie etwa glauben, '

das EnteignungSteckpi, wie es vorgeschlagen würde, derartig zu ge- -

da wäre die Exproyriation möglich schon auf Grund des jevigen Geseßes. Aber jedenfalls habe ich betont, um jeden Zweifel zu be- heben, daß es die Absicht der StaatSTezierung sei, die Frage jeßt durch das Grieß klar zu sieUen. Das ist, meine ich, ein ganz loyales Voigeben, wogegen gar nichts zu sagen ist.

Nun heißt es: durch das Cnteignungögeseß werde auch das Eigentum getroffen, welches im Bürgerlichen Gefeßbuch geregelt sei. § 903

Der Eigentümer einer Salbe kann, soweit nicht das Geseß oder Rechte Driiter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben Verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Dagegen verstößt der Geseßéntwurf nicht; es soll ja gxrade der Fall eintreten, daß das Geseß in die freie Entscheidung des Eigentümers eingreift, und das Bürgerliche Geseßbuch hindert nicht, daß ein Geseß

Nach der Auffassung des leßten Herrn Redners soll der Artikel 9 der Verfaffuiig der ganzen Maßnahme entgegenstehen. Denn, sagt er, es sei da von Gemeinwohl und öffentlichen: Wohl die Rede, aber nicht von Staatswoöl. Ist denn ak er das Staatswobl kein öffent- (Zuruf: Natürlich nicht, nicht immer!) _ Nicht immer? Das Staatswobl ist ein öffentliches Wohl, und zwar im höchsten Sinne ein öffentliches Wohl. (Sehr richtig! rechts.) Wenn das

Daß das öffentliche Wohl nicht immer j-xdem einzelnen Staatsbürger

Nun komme ich zu dem, was der leiste Herr Redner besonders (Obo! im Zentrum.) Ick) soll ge-

sei ihm unbenommen, er solle vielleicht auch im einzelnen danach Es war gestern die Rede daVon, daß man aus dem

U:.d da habe ich gesagt:

sodaß man daraus nachher seine Schlußfolgerungen ziehen kann. Das ist doch auch ganz richtig. Aber das; ich nun gesagt hätte: ich für meine Person oder auch andere hätten freie Hand, mit der Ver- fassung zu machen, was sie wollten _ das ist, nehmen Sie es mir

_ nicht übel, so absurd, daß man dagegen weiter gar nichts anzuführen brauchte.

Es ist mir damit ja Vorgeworfen worden, daß ich ksin juristischrs

* Gewissen hätte. Meine Herren, ich glaube kaum, daß dcr Herr Vor- redner sich die Tragweite seiner Worte in dieser Richtung ganz klar gemacht hat; ich glaube nicht, daß er dann so gesprochen haben würde. Ich habe die Empfindung, daß mein juristisches Gewissen ebxnso fein- fühlig ist wie das des Herrn Vorredners. (Bram)! rechts.)

Was soll ich weiter zur Sache sagen? Was rcchtlich VorgebraÖt werden kann, ist gestern gesagt worden; es ist heute nichts Neues dazu gekommen, ivas irgend eine wesentliche Aenderung in der Rechts- auffassung herbeiführen könnte. Nach unserem Geieß und unserer Verfassung bleibt es immer das einzig Richtige, daß die vor- liegende Frage nach dem Artikel 9 geregelt werden muß, und diesör unterscheidet das Staatswohl, das öffentliche Wohl im Gegensatz zum Priwatwobl, indem er sagt: das Eigentum soll

geschützt werden, aber das Eigentum darf so.;ar vom Staate in Anspruch genommen werden, wenn das öffentliche Wool es verlangt.

. Das heißt: das öffeyilicbe Wohl geht Vor. Diese Frage

' steht zur Entscheidung; das habe ich gestern behauptet und dabei bleibe

Das ist eine Frage, die nicht auf dem Nechtsgebiet

- liegt, und deshalb sind die ganzen Dedukiioncn, daß wir lediglich eine

*" Rechtsfrage zu entsckeiden hätten, unzutreffend, und deshalb sind auch

die Vorwürfe, die der Herr Vorredner gegen mich als Person und als

Minister erhoben hat, meiner Uederzeugung nach durchaus haltlos.

3“; (Grado! rechts.)

Darauf wird ein Schlußanirag gegen die Stimmen des

Zentrums, dcr freisinnigcn VolksPartci und der Polen an-

genommen.

k“ In persönlicher Bemerkung erläutert

Abg Dr. yon Jazdzewski (Pole) seine ihm Vom Finanz- minister dorgcbaltene Rede bei dem Begräbnis eines Geistlichen. Die Vorlage wird einer Kommission von 28 Mitgliedern

Übe'rwiesen.

Schluß nach 31/4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag, :?: 11 Uhr. (Quellenschußgeseß; Anträge aus dem Hause.)

„Z- :TZ'Z-Üx

WMWMWWÉ

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist der nachsichende Entwurf eines Polizeikostcngeseßes nebst Begrundung und Anlagen zugegangen:

*; Jn denjenigen Gemeinden, in welckoen die öriiiche PolizeiVerwxl- tung ganz oder teilwxise Von einer Königlichen Behörde gefuhrt wird, bestreitet der Staat alle durch diese Verwaltung unmittelbar ent- _ stehenden Kosten und erhebt unbeschadet der Bestimmung im § 7 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafoetfugungen wegen Uebertketungen, vom 23. April 1883 (Geseßsamml. S. 65) alle .“ mit dieser Verwaltung Verbundenen oder aus deren Anlaß zur Hebung gelananden Einnahmen. '

ie Gemeinden tragen vorbehaltlich der Bestimmung im § 8 Abs. 2 zu den Kosten zwei Fünftel bei und nehmen an den Einnahmen „€? zu zwei Fünfteln teil.

§ 2.

Als unmittelbare Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung im ;, Sinne des § 1 gelten nur solche Außgaben, fur welche im Vor- * ansiblage des Staatshaushalts ein Titel vorgesehen und als der An- _ teilsberecbnung (Abs.2 des § 18 unterliegend bezeichnet ist. Von dem - biernacb sich ergebenden Aus a esoll der KöniÉlichen Polizeiverwaltung - zu Berlin werden jedotb eben?o wie von den innabmen dieser Polizei- ;- verwaltung vier vom ?undert als nicht auf der örtlichen Polizeiver-

waltung beruhend abge evt. Den der Anteilsbereckpnung unterliegenden Außgaben tiefen hinzu 1) zur Bestreitun der Pensionen und Wartegelder fur Beamte der Königlichen Ortspo izeiverwaltung sowie der Witwen- und Waisen- aelder für Hinterbliebene solcher Beamter ein Pauschbetrag von siebenzebn vom undert der Gesamtsumme der im Staatshaushalts- etcsxctbiür diese samten auSgebracbten Gehälter und Wobnungßgeld- in n e,

Als Wert gilt _

a. für die nach dem Inkrafttreten dieses Geseßes tn Benußung zu nehmenden Gebäude und Inventarienstücke der aus den Baurech- nungen sich ergebende Anschaffungswert,

i). ür die bei dem Inkrafttreten dieses Gesehes in Benußimg be- findlichen Gebäude, und Inventarienstücke der in der Anlage festgesetzte Wert. Bei Gemeinden, welche gemäß dem im übrigen in Geltung bleibenden § 4 des Geseßeo vom 20. April1892 (Geseßsamml. S. 87) für Zwecke der Königlichen Ortspolizeiverwaltung Gebäude und Inventariensiücke hergeben, wird der JahreSnutzungswert den Aus- gaben nicht hinzugerechnet, sondern zu drei Fünfteln von dem Kosten- anteil in Abzug gebracht.

§ 3. Die Kostenanteile der Gemeinden werden alljährlich dutch den Regierungspräsidenten, für Berlin und seine Vororte durch den Ober- präsidenten auf Grund der für die einzelnen quizeiverwaltungen aus- efertigten Kaffenctats iestgeseßt. Ge en diefe Festseßung findet Zinnen eincr Ausschlußfrist von vier Wo en, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, die Beschwerde an den Minister des Innern und_ den Finanzminister statt. Die hierauf ergebende Entscheidung ist endgultig.

§ 4.

Ersireckt sich die Polizeiverwaltuna einer Königlichen Behörde in gleichmäßiger Zuständigkeit auf eine Mehrheit von Gemeinden, so Werden die den (Gemeinden zur Last fallenden zWei Fünftel der Ge- samtkosten dieser Verwaliun alljährlich durch „den Regierungs- präsidenten auf die einzelnen emeinden unterverteilt und zwar zur einen Hälfte nach der Zahl der Zivilbevölkeruxig, wie sie durch die letzte amtliche VoikSzäblung ermittelt ist, zur anderen Hälfte nach dem Staatsneuersoil, wie es in den einem Landkreise angehörigen Gemeinden der Kreisbesteuerung, in Stadt- kreisen der Provinzialbesteuerung des laufenden Rechnungsjabres zu- grunde liegt. Mit Genehmigung des Ministers des Innern können Zis Gemeinden einen anderen Verteilungßmaßsiad unter sich verein- aren.

Gegen die Unterbexieilung steht jeder Gemeinde binngi einer Auéichlußfrist von vier Wochen, jedoch ohne aufschiebende Wirkung, die Beschwerde an den Minister des Innern zu. Die hierauf er- gebende Entscheidung ist endgültig.

§ 5. Der von den Gemeinden gemäß §§ 1 und 2 beizutragendeKosien- anteil ist in vierteljährlichen Teilbeträgen vorauszuzahlen.

Nach Yrüfung und etwaiger Berichtigung der Jahresrecbmzng durch die berrechnungskammer wird der Kostenanteil berichttgt, Wegen der hierfür zustandigen Behörde und ' de: zulässigen Rechts- mittels findet die Vorschrift in § 3 gleichmäßige Anwendung.

§ 6.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung 1) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Hannover, in denen die Ortspolizeiverwaltung durch die Landräte geführt wird, 2) auf diejenigen Gemeinden der Provinz Poser), welche hinsichtlich der örtlichen PolizeiVerwaltung den Distriktékommtffaren unterstehen,

3) auf diejenigen Gemeinden in der Umgebung von Potßdaui, in denen einzelne Zweige der Ortöpolizeiverwaltung Staatsbeamten uber-

tra en nd. 9 si §7

Die bestehenden Verträge über die Hergabe Von Grundstücken und Gebäuden zur Benuyunq für die Königliche OrtspolizeiVerwaitung werden durch dieses Eeseß nicht berührt.

Dagegen wiid der zwischen der vormaligen Kurhessischen Staats- regierung und der Stadt Cassel abgeschlossene Vertrag vom 28. Ok- tober/28. Nowember 1830 Wegen des von diejer Stadtgemeinde zu entrichtenden Beitrags zu den Kosten der staatlichen Polizeiverwaltung gegen Gewährung einer einmaligen Abfindung von 272418625 „ji aus der Staatskasse bixrdurch aufgehoben.

§ 8.

Dieses (Gesetz tritt mit dem 1. Avril 1908 in Kraft.

Die Durchführung der Bestimmung im § 1 Abs. 2 erfolgt stufenweise derart, daß von den Mehrleistungen. welcbe danach auf die einzelnen (Gemeinden über den im Rechnungßxabre 1907 entrichteten Poiizeikostenbeitrag hinaus enifgllen wurden, 1111 Rechnungsjabre 1908 die Beträge über drxi vom Hundxrt, in den beiden folgenden ReckznungSjahren die Beträge ubex xe weisere drei dom Hundert des der Gemeindebesieuerung des jedes- maligen Vorjahres zugrunde gelegten Einkommensteuersoiis nicht zur Hebung gelangen. In den Fällen des § 4_tritt eine dieser Vor- schriftenisrreckoende Kürzung nur bei den ge'genwartig schon bestehenden Königlichen Polizeiderwaliun en und zwar an den nach der Unter- verteilung auf die einzelnen emeindcn entfallenden Kostenanteilen ein.

§ 9.

Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Geskßes

beauftragt.

Land- und Forstwirtschaft.

Die „Schweizkriscbe Landwirtschasilicbe Zeitschrift“ vom 22. No- Vember veröffentlicht den folgenden landwirtschaftlicben Herbst- bericbt aus der Zentralschweiz: Ein milder, i_ur alle landwirt- sclpaftlicben Arbeiten iiberaus günstiger Herbst ist votuberaegangen und erst die vierte Novemberwoche hat mit ernsteren Vorboten des Winters, mit kalten Nächten und Reifen begonnen. Die Herbstweide dauerte noch in dir dritten Nodemberwoche fort und bat viel Heu erspart, elbsi die Sense arbeitete zu Martini noch an manchen Orten im Gra e. Alies ift befriedigt von der aus ezeichneten Ferbstgras- nußung. Die Sirene konnte auch gut aesammet Werden. er O_bst- ertrag übertraf an Gxöße und Güte alle Voxausseßungen rind fuhrte sogar zu einer schlimmen OdstbandelSkxise fur voreilige Kaufer und KauiVermittler. Bei aliedem erzielten die Obsjproduzenten in dxn günstigeren (Ertragskzebieten ihre annehmbaren bis hoben Preiie fur die Ware. Die Ekiite der Kartoffeln und anderer Hackfrucbte ist durchwegs gut außgefalien, die Preise sind ordentlich doch, weil alle Lebens- und Futtermittel teuer gewyrden sind. Ack:rbestellung und Felddüngung konnten Vorzüglich ausgeiubrt werden, und was dabei etwa noch im Rückstande geblieben, kann 1eßt ntzcb nachgeholt werden. Etwas Mißsiimmung brachie dcr merkliche Ruckscblag des Winter- milchpreises, allein man darf auch mit dem erreichten noch zufrieden sein. Im ganzen genommen baden wir ein ordentlich gutes Produk- tions- und Produktenverwertungéxahr.

Gesundheitswesen, Tierkraukheiteu mtb Absperrungs- maßregeln.

Bulgarien.

Die bulgarische Regierung hat in Abänderung dxr unterm 26. Ok- tober d. I. unter 4 erlassenen Bestimmungen verfugi, daß die aus Ru land über Rumänien eintreffenden Reisenden nacb erfo gter ärztlicher Untersuchung in allen bulgarischen Donaubäfen zu- gelas sen werden. Derartige Reisende sollen jedo während sebr“! Tagen an ihrem AufenibaLiSort überwacht werden. ( ergl. ,R.-Anz. vom 13. November d. I. Nr. 271.)

Außerdem hat die bulgarische Reglern? die Städte_Hoross an und Hassan-Kalé im Wilajet Erzcrum Kleinasien) fur cbolera- Verseucht erklärt.

Die bulgarische Reaierung hat ferner die Stadt Tunis für

t klät. pesiverseuch er ! Aegypten.

Der internationale Gcsundbeitkrat in Alexandrien bat die für Herkünfte von Oran und Tunis angeordneten Quarantäne- maßregeln wieder aufgehoben. (Vergl. .R-Anx." vom 18. d. M.,

Nachweisung

Ungarn am 27. November 1907

(Kroatien-Slavonien am 20. November).-

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich-

(AUSzug aus den amtlichen Wochenauöweisen.)

Nr. des Sperrgebiets

Köni reiche und änder

Roß

und

Maul- |Schweine- feuche und Klauen- Schweine- seuchex

pest

der

Rotlaitf Schweine

Zahl der verseuchten

Komitate (K.) Stublrichierbezirke Kt.) Munizipalstädte ( .)

]...

2

» Wänden

;,. Gemeinden

«1 Gemeinden

ck Gemeinden

VUQA*UU_

2 als Iabreönusunßswert der der Köni l_icben Orispolijei- verwaltung dienenden (Ge äude und Inventarienjucke drei und ein halb vom Hundert ihres Wertes.

Nr. 275.)

:. Oesterreich. Niederösterreich ......

1

2 . 3 .

4 ...... Z Oberösterreith ...... Salzburg ......... Z Steiermark ........

© QZ-otY-tc

Bukowina" : : .' .: Dalmatien ........

d. Ungarn.

K. Abauj-Torna, M.Kaschau (Kaffa) .......... K. Unterweißenburg (Alsö- Fecht .......... St. Arad, Borosjenö, Eick, Kisjenö, Pécska, Vilägos, M. Arad ......... St. Borossebes, Nagybal- mägy, Nadna, Ternova. K. Arva, Liptau (Lipt6), Turöcz .......... St. Bäcßaimäs, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Stadt enta, M. Baja, Maria beresiopel (Sza- badka), Zombor ..... St.Apatin, Hödfäg, Kula, Németpalänka, Obecse, Titel, Neuiaß (Ujvidék), Zsablya, M. Uividék . . K. BYraFya, M. Funfkirchen ck .......... K. ars,Hont,M.Schemni? (Selmecz- Ss Vélabänya K. Békés .......... K. Berxg, Ugocsa ..... K. Blitriv (Bessiercxe)- NaszÖd .......... St. Berettyzujfalu De- recske, Ermibälvfalva, Margitta, Székelybid, Särrét .......... St. Cséffa, Elesd, Közpdnt, Mezökereöztes, Szalard, M. Großwardein (Nagy- vézrad) St. Bél, Belénves, Ma- yarcséke Na ySzalonta, Xenke Vas 6 K. Boriod K. Kronstadt (Braffö), Häromßzék ........ K. Csanäd, Csongrüd, M. Hödmejöväsärbelv, Sze- gedin (Szeged) ..... K. Csik ........... K'R (?raZiG ö(()Fsttérgom), aa :; r omorn Komärom), M. Györ, omärom K.Stublweißenbur? Fejér), M. Stublwe enburg (Székes-Fejérvär . . . . K. ogaras, Hermannstadt

( eben) K. ömör és Kishont, K.

So [ zl om) ..... Tde 237. Debreczin ebreczen K. es K. unyad ......... K. QSz-Nagvkun-SkZlnok K.Kleinkokel Kis-Kü_ _llö) GroßkokeU5 a y-Kukullö) ' K. Klausenburg( olon), M. Klausenburg (Kolozsvö-r) St. Bs T&Bogskn, Faeset,

rim , Lagos, Marys, Temes, Städte

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Karé-nsebes, Lagos. . . .

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