1907 / 293 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

“„.Ü.I««.Ü.;Y.TÉ.L..ck„„»Q__J-4 -........„ . .,...

„4111818 117. 11 881, 8116811611 (1118 188 1311188811888 01110111 ' 8 18868 88118181 (18 131111181188 011 3- 0111; 818, 81; 001 118 80111“- ])88 1801888111888 (18118 111. 001118181188 881118118, 001186170111": 18 (11011 (1'811118181 8 18 1118881118 0011781111011.

„4111818 17-

1181111'8881168 0011781111011 8818 18611188 81 188 18111188110118811 88101113 ,(181108888 811 111111181818 (188 81181188 15111811Z81'88 8 1311111181188 (18118 1111 (18181 (1111 8818 18 ])]UZ 801111; 1108811118 810111, 811 81181111 888, 118 ])0111'1'3 81188081 1111 811.

[1118 80018 881611188 (111 1110888781118] (18 (181101, 8818 80188888 1181 188 801118 (111 0011- "9012101110111 1101JS 8 1011188 188 1711188811888 111181888888!

141-6013 171.1

[;(-1 1118881168 0011781113101] 81111818 811 "siZUSUl' (18118 6011188 188 [)08808810118 (188 1311188811888 80011881811188 81111888 (18118 18 20118 (1818111111188 1181 18161818 )(0 (18 1'118138 g808181 (18 131111181188, 18 118111181118 _1'0111 8 ])31'111' (18 881111 011 81118 8138 8108 18 1110888- 781118! (18 (1811015 1118111181'81'11818 0188808111.

„4 11111111 (18 88118 (18138, 18 0011781161011 8111 18 1'0Z11110 1188“ 8111111081111 811 „41110118 81Z1188 1'1 131111181188 18 8 _]"11111 1899 8888818 888 811818.

Artikel 117.

Es besteht Einverständnis darüber, daß die Mächte, welche die Brüsseler Generalaxte unter- zeichnet haben oder ihr beigetrxten smd, und welche 111 t auf der gegenwärttgen _Konferenz vertreten smd, das Recht behalten, dteser Kon- vention beizutreten.

Artikel 17.

Die gegenwärtige anvention soll rqtifiziert werden und die Ratißkationen sollen x_m Mi- nisterium der Auswärtigen Angelxgenhetten zu Brüssel binnen'kürzc'ster und kemcsfaUs dyn Zeitraum eines Jahres überschreitender Frtst niedergelegt werden.

Eine beglaubigte Abschrift desHineregungs- protokolls wird durch die belgtfche Regierung an alle beteiligten Mächte gesandt werden.

Artikel 171.

Die gegenwärtigeKonvention sollin allen, in der in Artikel )(0 der Brüsselex Generalakte fest- gescßten Zons gelegknen Bestßungcn der Ver- tragSmächtc in Kraft treten am 30. Tage 11011) dem Tag, an welchem das im vorrgen Arttkel erwähnte HinterlegungSprotokoll geschlossen worden ist. '

Von diesem Tage an soll die Konvention über die Spirituoseneinfahr in Afrika, welche in Brüssel am 8. Juni 1899 unterzeichnst worden ist, außer Kraft treten.

(11. 14.

(11. 8.) 5 (11.

11"

(1.1. 178]

14311 101 (18

(11.§.)81J118: 811311 111“ 11. ÜÜKÜÜUZS.

01101,

0818111.

1811813011111. 8.) 81g118:

7811 (181 813881 (18 1)18181111. (11. Z.) 81Z118: 881160

11 180.

(11. 8. 8111118: 19. (18 (311818,

8.) ZjZUÉ : k8nb81J.

188 1318111000811681188 1880886118 0116 WMS 18 ])1'08811178 0011781111011 Bevollmächtigten 81; 0116 81111088 18111 8881181. - 117811), 811 1111 88111 8118101118118, 8 131111181188, 18 “6101818018 )'0111' (111 111018 (18 1101781111118 11111 118111“ 88111 8111.

(11. 8.) ZiJUS: 0181 7011 9781107162. (14. Z.) ZjF'UÉT 081181 8.

(11. Z.) 81Z'110: 14161110 (18 ZÜJUSX. (11. 8.) 81Z'110Z 11. ])1'00Z1113118.

8.) 81137110:

(11. 0.) 818118: 0101111118". _ (11.

Z.) 81Z'110T ](SbSl'Z.

(11. 8.) §1Z110T „4. 1688118137088.

(11. 8.) 51Z'116T 14. 97. 0181118. (11. 8.) 81J110): 11.

.)". 118 80.

(11. 6.) 81,0,“110: („181818 1108800.

3. Novemb

(11. 8.) gez. Graf

er 1906.

v. Wallwiß.

(14.8) gez

.Capelle.

(11. 8.) 063. Arturo

de B (11. Z.) gez.

agueu

H.Droog-

mans.

(11.§.)qkz.A.G8rard. (11. 8.) g(z. Arthnr

H. Hardtnge,

gez.

Zur Beglaubigung dessen haben diebetreffenden

gegenwärtige

unter eicbnet und ihr Sixgel beiYseßt. Ge?cheben, in einem etnztgen *

Konvention

xemplar, am

(11. Z.) gez. Göhring. (11. Z.) gez. Kebers.

(11. Z.) gez. A. Me (1) 1"-

lynck.

(1,8) 21. W. Clarke.

(11. .J.) gez. HJ. Read.

(11. 8.) gez. V 011111.

(11.8) gez Staal de

_(11. 8.) gez. Santo Thyrso.

. van der- Piershil.

(11,§.)g8z.N.chZiers. (11. d'.) gez. Falken- berg.

(11. 8.) gez. G0 rc i 0

9101000.

Die vorstehende Konvention ist ratifiziert worden. Die Niederlegung dcr Ratifikationcn

im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten zu Brüsscl hat stattgefunden. legungSprotokoll ist am 8. November 1907 geschlossen worden.

Das Hinter-

U e b e r s i ck t der AUSprägungen von ReichSmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende November 1907.

1) Im Monat November 1907 find geprägt worden in:

(Goldmünzen

Silb-ermünzen

Nickelmü

nzen

Kupfermünxen

Hieran auf Priyat- rechnung*) «M

Doppel- kronen «16

Kronen „kl

markstücke

Fünf-

ck

Ein-

Zwei- markstücke p

markstücke

ck

Fünfzk - fennigstJcke

„(!-.I

Zehn-

pfennigstück „Fi [43

Fün - pfennigsftücke

.“ .“

Z1vei- pfennigstücke

Ein- pfennigstücke

143-4143

Berlin . . . München . . Muldner Hütte Stuttgart KarlSrube Hamburg

Summe 1 .

2) Vorher waren geprägt“)

33 Gesamtausprägung. _ . . . 4 Hiervon find wieder emgezogen. 5) Bleiben . . . . .

6 523 600 6 528 6001 : 50-1 030

501 080'

!!!!!!

!!!!!!

263 266

850 616 880 707

150 000 202 500

Y!!!!J!

313 545?» 5-0 (00- - 60 000!»- 27 434140 43 000--

138 907

5 500

21 178'26

11 400 3 740 _

31. 836!20 4 000“- 3 000,-

15 000 --

58 836 W

6 528 600 501 080 7 029 680! . 3 712 072 800 731 419 410 3145826220 22

5 196 600

291895 892 272 145 934

263 266

2 083 823 144 952 595

(31 I

494 029 70

!

54 997 600,3_0_ 27

144 407 113 058

36 318“ * 7 300 714,86

12159 814 95

. 3 718 601 4110 731 920 490 3152855900 22 24 773 041' 40 290 070

5 196 600 291 805 692 272 409 200 14

108 645

173 470 124 707

37 083 575

7036 419

55 491630!- 27 389 217120

257 465 44 502

7 337 033 12 3 720 94

12 218 651'1_5 6 980 22

. 3 693 828 360 691 630 420 22

5 067 955

29172 422 272 284 493 10

9 952 843

551024121110

27 212 963

_? 33331218

12 212 670 9"3

4 365 458 780 914

*) Einschließlich von Kronen, zu deren Prägung 111€ 918117910111 das (Gold gsliefert bat. **) Vergl. den „Reichßanzeiger“ vom 8. 910117111er 1907, Nr. 267.

Berlin, den 9. Dezember 1907.

Hmßc.

899 037 713,50 .“

Hauptbuchalterei _des Reichsschaßamts.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

32 315 376,70 „44

19 545 983,11 .“

„J

1907 Dezember

Tao

Qualität

gering mitéel !

aut

Verkaufte

böch116r .“

niedrigster“ höchster niedrigster

.“

Uiedrigster

DezabFer PWM für [ Doppelzentnet

.“

Menge

höchster Doppelxentm!

.“

.“

Durchschr1itts- preis für 1 Doppel- zentner

.“

Am Vorigen Markttag:

Durch- schnitts- preis

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1? nach überschläg leber Schäsung Verkauft Dovpeloen tnet (Preis unbekannt)

Posen. . Breslau. . . . . Strehlen i. Schl. . (Grünberg i. Schl. . Löwenberg i. Schl. . keuß . . . . . Aalen . . Geislingen .

-*-oc-O

Babenhausen ZÜerUffen Aalen . . Geislin en . MeßkirZ

. . _ _ TO

59

Posen. . Breslau. . . . Strehlen 1. Schl. Grünberg i. Schl. . Löwenberg 1. Schl. . Oppeln . . . . . Neuß . . . . . Aalen. . . . .

Posen. . . . . . . . . Breslau. . . . .

Str'eblen 'i. Selol. '. Gtünberg 1. Schl. Löwenberg i. Schl.

Aalen . . . Riedlingen . .

.cc-Q-QZO

Breslau . . . .

Strehlen 1. Schl. .

Grünberg 1. Schl.

Löwenberg i. Schl. .

Oppeln . . . . . . . . . Neuß . . . . . . . . . . Aalen. . . . . . . . . Riedlingen . . . . .

Bemerkungen.

"!*-uqazo

Ein liegender Strich (-) in den Spalten für Preise Berlin, den 10. Dezember 1907.

: Bra'uge'rsté

: 5L'Zra'ugekrsté

Dke verkaufte Menge wird auf 130111?

.“ .“ ' W e 22,80

21,60 20,75

21,70 20,20 21,00 22,40 1

22,80 20, 70 20, 75 21,70 20,20 20,80 _- 22,40

1920 19,50

21,50

_ * -.., ._. ..- ! 2240 „! 22,40 22,50 22,50 20,20 20,20 21,20 21,86 20,00 21,00 22,00 22,40 _ - 21,60 21,60 R o

19,60 19,55 , 1940 19,80 ] 20,00 1 18,90 1 19,00 ?

19,60 19.10 19,00

19,60 19,80

16,00

19,20 18,20 19,00

19,60 19,80

16,00

19,20 19,55 19,40 19,80 20 00 18,90 18,56

G 15,70 ! 17,90 17,00 16,60 17,50

20 06 19,40

16,40 15,30

1650

15,20 15,00

16,00

15,40 17,50 17, 00 16,60 17,00 19,60

19,20 19,40

19,20

19,20 19,20

15.20 15,80 15 80 14 90 15,80

17710 18 20

15,70 15,80 15 80 14,90 15,80 17, 30 18,20

14,30 15,60

14§0 15, 60

16110

15,10 15,60

14780 15,60

16760

izeu.

21,70 22 0) 22,00 21,90 21,20

Kernen (euthülfter Spelz, Dinkel, Fes

22,00 22,60 23,20 22,60

ggeu.

19,70 20,10 19 60 20,00 20,20

22,30 22,00 22, 00 21,90 21,20

22,00 22,60 23 20 23,60

20,30 20,10 19,60 20,00 20,20

19,90

erste.

15, 80 18,00 18, 00 16,80 17,50 20,30 19,60

a f e r. 15,80 ;16,00 16,20 15 00 16,20 16 50 17,60 18 40

19,90

16,00 18,50 18 00 16,80 18,00 20,30 19,60

16,30 16,00 16.20 15,00 16 20 17.50 17,60 18,40

Kaiserliches Statistisches Amt.

Van der Borgbt.

114 4140 7040

63 67

3 168 626

5 310 497

389 4 290 1 160

3 110 "197

1 510 Z 230

2 499 3 431

1264

758 1 370 1 378

619

22,80 20,70 20,71

20,94 22,40

22,00 21,87 22,83 21,60 19,45 19,50

20,00 19,44 18,56

15,89 17,00

20,06 19,38

15,60

15,80 17,13 17 30

20,70 21,60 : 22,00 * 2260 2330

22,32 22,00

1981 19,90 ' 20,00

19,50 19,42

16,40 ; 17,00 20,34

19,24

16,90

16,60 17,29 17,82

2. “12. 7. 12. 2. 12.

18,21

18,31 2. 12.

15 78

Dopp-lzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschniltspreis wird aus den unabgerunde1en Zahlen berechnet. hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (. ) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechenrer Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 69. Sißung vom 9. Dezember 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbischem Bureau.)

Zux Beratung steht der Entwurf eines VereinMeseßes m_ Verbtnxxung mrt 11er Beratung des 24. Berichts der Kom- mtsswn fur d1e Petttionen, betreffend Schaffung eines RetchS-Veretns- und VerfammlungSrechts.

_ Stellvertreter des Reichskanzlers, Staats ekrctär des YetYsthtts des Innern, Staat6minister von Bethmann _ 0 g;

Meine Herren! Durch den vorliegenden Entwurf eines Reiä'JS-

k's vereinSJeseYes haben die verbündeten Regierungen die Zusage gut- ]; geheißen, die der Herr Reichskanzler dem Hohen Hause am 25. Fe- bruar dieses Jahres gemacht hat.

Nach den Wünschen, die jeßt und früher hier im Reichstage und

draußen in der politischen Tagespreffe laut geworden find, gibt es für 5,7 dke Schaffung eines eknbeitlkÖen ReichsvereinSrechts zwei, Wege. Die einen - in diesem Frühjahr hat der Hkkr Abg. Junck diese Möglich- 1611 erwogen, und neulich ist der Herr Abg. David darauf zurück- “? gekommen -- die einen wünschen lediglich die reichsgefeßliche (Ga- (antierung der Versammlungs- und Vereinsfreibeit und Weiter nichts, keine eigentlichen vereins- und Versammlungsreckptlicben Bestimmungen, kein eigentliches Vereinßgeseß. Es soll damit ungefähr derselbe Zu- stand hergestellt werden, der gegenwärtig in Hessen und mit gewissen _5'-;»“ Modifikationen auch in Württe111berg besteht. Ä“! Systems [oben 83 als ein besonders freiheitlicbes, meiner Anstcht nacb aber mit Unrecht. (Rufe: Obo!) » Wenn Sie mich nur aussprechen lassen wollen; ich werde Versuchen, meine Ansicht, der Sie wider- 3 sprechen, zu begründen.

Die Anhänger dieses

Meine Herren, wenn keine Bestimmungen darüber getroffen wyrden, welcbe Forderungen die staatliche Behörde an einen Verein stellen darf, 11101111 und mit welchen Maßregeln sie gegen Vereine ein-

„1119181100 darf, dann kann (:ben die Exekujkve Von 011711 Mitteln Gebrauch machen, die zur Aufrechterhaltung ker öffentlichen Ordnung einzelnen Falle nötig sind oder ihr notwendig e1scheine11. Sie 01111 3- Hffcntxichen Sicherheit bieten, sic kann Versammlungen auflösen, wenn staatliche oder Polizeiliche Bei diesem System reicht die Vereins- und Versammlungsfreiheit

B. Versammlungen, von denen eine Gefährdung der besorgt wird, im voraus einfach 1761-

Intereffen ihr dixs angezeigt erscheinen lassen.

xcnau so weit wie die freibeitlickoe Auffassung der verwaltenden Be-

- hörden. (Ssbr richtig! rschts.) Meine Herren, ich bin gar nicht ganz ?; 11n061111ß, ob nicht auch die verbündeten

Regierungen, wenn fie fich ?ZYlediglicl) UU! den Standpunkt politischer Zweckmäßigkeit steÜen wollten, „;;-)mit (knem solcbxn System vmlieb nehmen. Aber das weiß ich gewiß:

tätm fie es, und brächten sie vor den Reichstag ein entsprechendes

©1168, dann würde uns der Reichstag in das Geseß die Bestimmungen 'Über die Voraukseßungen und Vorbedingungen hkneinscbreiben, unter denen die Behörden befugt sein sollen, gegen etwaigen Mißbrauch der Vereins- und Versammlungsfreiheit einzuscbreiten, das heißt, Sie , würden diese Freiheit schüßen, indem Sie die Freiheit der Behörden beschränken, und damit würden S1e auf denselben Weg kommen, auf dem schon bisher parlamentarische Entwürfe zu Reickpsvereinsxxeseßen fich bewegt haben, auf densc-lben Weg, den Ihnen 16131 die Umbündeten Regierungen ihrerseits Vorschlagen.

Meine Herren, die aügemeinen Direktiven für den Entwurf .10111611: Beseitigung 01111 entbehrlichen polizeilichen Beschränkungen. „.;,Dr (Graf Posadowsky sprach von einem Verzicht auf 116 erkzeuge der 91111110111mer des alten PolizeistaatsZ“ und garantierte dafür, “daß trov Weitgehknder Versammlungo- und Vercinofreibcit Sicherheit und Ordnung im Staate aufrechterhalten bleiben. Als 01111115 11111 hinzu, daß man für das Re1chsrecht 110ch Formen sucb-n muß, welche die Kontinuität mlt dem buntscheckkgen Recht 111 den cinzelnsn Landes- 1001811 nicbt Vollständig auflösen und dock) Vorschriften bieten, welche ,66 Vérbäliniffcn in Gesamtdeutschland angepaßt stud. Nur indem _- 011 die? Gesamtheit dieser Direktiven im Auge behält, kann man €1ne§D0füchalfenS bei der Prüfung der Einzelbestimxnnngen des nt1vurfs zu einem richtigen Urteil kommen. Die verbündeten ““FI'egterunUn babkn an der Lösung dieser Aufgaben ebtl!ch und reklich *earbeitet. Und aucb fie haben dabei „. ich darf 1106 ohne Indiskretion Wägen - vielfach Sonderwünsche zurückgestcllt, die in bewährten Be- 11mkmungsn 15161 Gesetzgebung wobl ihre Begründung fanden, deren (1111111119 aber es Verhindert hätte, eine Gesetzesvorlage zustande zu ringen, welche in durchfichtkger Form 1161: Von mir soeben aus- esprochenen Requisiten entspricht. z„" Meine Herren, ich bitte Sie: treten auch Sie mit einer gleichen “Meidung an den Entwurf heran. Daß 1111191006 Wäntche und Bitten _ uÜt werden können, daß von rechts und von links bur Entgogen- _.ommen geübt werden muß. liegt 111 der Natur der Sache. Aber 4110 wir an die Durcharbeitung der einzelnen Bestimmungen des ;? "WMW herangehen werden, dann Werden Sie, wie ich hoffe, finden, “11 der Entwurf, auch wenn man einmal von der Fkage liberalifie- _ ende_r oder reaktionäter Tendenzen ganz absteht, bestrebt 111, praktisch ""Unftige und praktisch durchführbare Vorschläge zu machen. _ Meine Herren, ich will im gegenwärtigen Augenblick 1111510118 - "zelnen Bestimmungen kes Enlwurfs durchsprkcben, sondern nur kurz Hauptpunkte berühxen. ' Abgesehen von der Bestimmung in § 14, meine .Herren, die ck 019 eine notwendige Konsequsnz desVerzichts auf die E1nre1chung _ M MitgliederVerzeiäpniffen durch die Vereinxvotftände ergab, will ker ntwurf lediglich die öffen111ch-rechflichen Verbälmlffe der Vere1ne - gkl", greift also nicht auf ihre privatrech111che Steüung über. Ich “"de, daß ich die Stimmung, welcbe bei der Mehrheit dieses boben “anses im [eßten Frühjahr geherrscht hat, richtig taxieu, Wenn ich eUkbme, daß es auch nicht Ihr Wunsch ist, bei dieser Gelegenheit „rumsZrittene Frage der Rechtsfähigkeit der Berufswereine zu regeln. ereiWurden damit eine schwierige Materie, die begrifflich mit dem "Stecht nichts zu tun hat, diesem Entwurfanbängkn, wir würden m “1"? Last auflegen, die vielleicht recht drückend Werden könnte. NYS) die Frage des Koalitionsrecbts wünscht der Entwurf nicbt _ „rextkkn- Und daraus erklärt fick) die Vorschrift in „6 16 wegen leqrbaltung landesgeseßlicher Vorschriften über das Koalition]- len) “119!“er Arbeiter und Dienstboten. (Aba! bei den rm“ und wie ein Koalitionßreckpt besteht, in Welchen _ e" ck aUSJeübt werden kann, hat bkgrifflicb mit 11111 VereinSrecht nichts zu tun. Koalitiom'n zur (Erlangung ger Lohnbedingungen können in Vereinen Und Vetsaunnlungcn

zustande kommen, aber fie sind an diese Form der Vereinigung nicht gebunden. Im übrigen will der Entwurf das öffentliche Vereinßrecht gleichmäßig für das ganze Reich regeln und läßt für die Landeögefey- gebung nur in den bestimmten in § 16 genau bezeichneten Fällen Raum-

Der Entwurf kennt keine Beschränkung der Vereins- und Ver- sammlungkfreibeit in Hinsicht auf Alter und Geschlecht. Ueber die Befreiung der Frauen brauche ich, glaube ich, im gegenwärtigen Moment nichts zu sagen. Die Frage der Jugendlichen ist eine überaus schwierige und ernste (sebr richtig! rechts) und auch in früherer Zeit innerhalb der liberalen Parteien verschieden beurteilt worden. Daß die Beteiligung ganz junger, noch unreifer Leute an politischen Erörte- rungen weder für diese Erörterungen selbst noch für die jungen Leute an sich einen Gewinn bedeutet, das ist klar. (Sehr richtig! rechts.) Dies trifftmeines Dafürhaltens auch dannzu, wenn sich die politischen Erörterungen 111 einer s100111ch erhaltenden Richtung bewegen. Schlimmer ist es natürlich, wenn diese Vorausseyung nicht zutrifft. Ich trete Ihnen, meine Herren von der sozialdemokratlschen Parte1, nicht zu nahe, weil 111) nur die wiederholt von Ihnen offen aus- gesprochenen Absichten reproduziere, wenn ich sage, das; Sie von Ihrem Standpunkte aus es als eine Ihrer Hauptangaben ansehen. dieIugend vom frühesten Alter an mit Ihren“ Anfichten zu duccbtränken, daß Sie der Jugend yon Kindesbeinen an den Haß gegen die bestehende (GesellsckoaftSordnung einimpfen (sehr richtig! (echts; Lachen bei den Sozialdemokraten), daß Sic? ihr die Achtung vor den Einrichtungen dieser Gcseüfckyaft und unseres Staates und die Freude daran rauben, und daß Sie den Sinn der Jugend auf den Umsturz dieser Einrichtungen binlenken wollen. Meine Herren, die jugendliche Seele, wie sie Von Gott und der Natur geschaffen ist, bedarf, wenn fie gedeihen soll, einer anderen Nahrung. (Sehr richtig! rechts.) Was Sie ihr bieten, istGist. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Wenn es m6011ch wäre, unsere Jugend Vor diesem Unheil durch Beschränkung der Vereins- und Versammlungömündigkexit wirksam und ohne Beeinträchtißung anderer berechtigter Interessen zu bewahren, so wäre ich der erste, 'der die Hand dazu bieten würde (Bravo! rechts), und ich bin gewiß, daß ein jeder, der unsere Jugend lieb hat, der wünscht, daß fie aufwäcbst nicht in dem Banne des Klaffenbasses, sondern in menschlich freier und 111 national freier Luft, der muß mir darin beitreten, welcher bürgerlichen Partei er auch angehört. (Bravo! rechts.) 21er gerade wkil unserer Jugend von jener Seite ber diese Gefahren drohen, ist es die ernste Pfilcht der ganzen bürgerlichen Gefellschafi, dxn negativen Be- strebungen von jener Ssite her positiv: Maßnabmsn entgegensetzen. Gewiß ist in dieser Beziehung schon manches geschehen, und ich bin weit entfernt davon, den Wert derjenigen Einrichtungen, welche in dieser Hinficht von den Verschiedensten Parteien, von den Kirchen, won parteilosen, aber ehrlichen Freunden unserer Jugend getroffen sind, irgendwie zu unterschäßen. Im Gegenteil, ich schä߀ solche Ein- richtungensohoch,daß1chfage; es muß noch vielmehr 111 dieser 911111111110 geschehen. (Sehr richtig! rechts.) Aber gerade weil dem so ist, müffen wir uns hüten, diesen Einrichtung-n und ihrem Weiteren Ausbau Hindernisse in den W211 zu legen, wie 116 kaum vermieden werden könnten, wenn man dem Wunsche 110ch Einschränkung der Vereins- und VcrsammlungSmündigkeit stattgäbe. (Sehr richtig! links.) Man würde die Gefahr solcher Hinderniss 0061) kaum dadurck) beseitigen, daß 11101: Vesckoränkungkn nnr für 081131118 Arten von Vereinen und Versammlungkn, nämlich für solche politischer Natur, Vorschriebe. DMU 61111110! ist der BegriF des „Politischen' in unseren [120110611 Zuständen Kin flüssiger, und auf der anderen Seite werdkn wir dadurch, 0013 “016 Sozialdkmokratie die Jugend 1111! destruktiven Tendenzkn zu LL,;ÜUM sucht, 061056111 dazu gezwungen, dem ein politisches Gegengxwicht 6000111) entgegxnznseßen, das; wir unserkrseits die Jugend aucb mit dem aufbauenden Politischen Geéste zu (111111811 suchen. (Sehr richtig! links.)

Meine Herren, 89 kommt ein we!teres hinzu. Welche Alters- grenze soll mcm wählen? Eine Reihe 11011 Landeßgesesen schlixßt die Minderjährigen von Politischen Vereinen und politischen Versamm- lungcn aus. Diese Altersgrenze mag für die Zeit, wo 1113 eingeführt worden ist, passend gewesen sein, fis mag 1111) auch in den Staaten, wo man 116 festgesxxzt bat, eingelebt haben, und ich begreife es voll- kommen, daß die grundsäßlickyen Anhänger dieses Systems auch jest schwer von ihr lassen können. Aber wenn wir ein Re1chs- vereinßgeseß schaffen wollen, dann können wir es nicht auf dem Wage tun, daß wir einfach die Summe der Partikularrechte xicben, sondern wir müssen, wie ich schon eingangs bemerkt habe, nach Vorschriften suchen, welche den Gesamtwerbältniffen in unserem Vater- lande angepaßt sind. Und da bin ich allerdings der Anficht, daß es mit unseren Lebens- und W1rtschaftsverhältnissen, mit dem Alter, in dem weite Schichten unserer Bevölkerung, namentlich der arbeitenden Bevölkcrung, die wirtschaftliche Selbständigkeit erlangen, mit dem BildunJSstande der Bewölkerung nicht im Einklang stehen würde, Wenn man die erreichte Großjährigkeit zur Vorbedingung für die Vereins- und Versammlungßmündkgkkit machen onte.

Andere haben 011 das achtzehnte Lebensjahr gedenkt. Mir scheint die Festseßung dieser Altersgrenze einigermaßen -w1111ür1!ch. Sie würde bald nach der einen, bald nach der anderen Seite nicht das richtige treffen und deshalb unverständlich bleibxn. Aber selbst wenn man sich hierüber binwegsesen wolltk, so würde doch die Durchführung einer entsprechenden Vorschrift - ich komme damit zu einem aügcmeinen Bedenken _ in der Praxis bei allen etwas größeren Verhältnissen zu bedeutenden Schwierigkeiten führen und, wenn gleichmäßig und rigoros gehandhabt, vielfache polizeiliche Belästigungen mit s1ch bringen. Sie würde ungerecht wirken, wenn man von einer solchen gleichmäßigen Behandlung ab- sehen würde und sie würde uns bei den Vereinen wahrscheinlich wieder zu dem Mitgliederverzeichnis zusückfübren, auf das wir verzichten wollen. Endlsth würde auch die Festseßung des achtzehnten Lebens- jahres in dem größeren Teil Deutschlands einer bedeutenden Anzahl junger Leute Rechte nehmen, die se seit langem befißen, jungen Leuten, die doch _ Gott sei Dank «* doch nkcht alle unter dem Banne der Sozialdemokratie stehen, sondern die 0uch den Nachwuchs bilden, auf den sich der Staat in Zukunft stüßen soll und die man 111111!" um jener anderen willen nicht ihrer Rechte'elnfacb berauben o e.

Von anderer Seite hat man dcm entgegengehalten, man solle doch wenigstens in unsere 3711, wo fich die Sozialdemokratie mit besonderem Eifer gerade auf die Bearbeitung der Jugend stürzt, nicht noch die leyten Dämme wegre!ßen, welche unsere Jugend Vor der Verführung 111 po- litischen Verkinen und Versammlungkn bewabten können, und so hat man

namentlich von preußischer Seite aus den Wunsch uUSgesprochcn, cs

möäxten die Bestimmungen des preußischen Geseßes, welches die Schuler und Lehrlinge von politischen Vereinen und deren Versamm- lungen ausschließt, auf das Reichögeseß mitübernommen werden. Die preußischen Vorschriften stammen au! einer Zeit, wo der Begriff des jugendlichen Arbeiters in weit höherem Maße von dem Begriff des Lehrlings gedeckt wurde, als es beute der Fall ist. Heute prävaliert der jugendliche Arbeiter, der nicht Lehrling ist, und dann erschien es bedenklich, eine Bestimmung, die im bestehenden Geseß wohl beibehalten werden konnte, auf ein neues Geseß zu übertragen und damit eine in-ficb kaum ralionelle, in der Praxis vielfach zu wunder11chen Folgen führende Unterschetdung xwisahen dem Lehrling und dem Nicbtlebrling zu TTtuiixen,ider imfüllvrigen auch noch011ed16 Bedenken anhaften, welcbe- e mraußzu 1": ten erlaubt abe, übe * - einer Alterögrenze sprechen. h rbaupt gegen die Fststellung

Meine Herren, die Verbündeten Régieiungen' “haben das Für und Wider in dieser Frage mit aller Sorgfalt und im v011en Bewußtsein der Bedeutung und des Ernstes der Sache geprüft. Sie haben fich schließlich in bester Ueberzeugung zu dem Beschluß zusammengefundkn der Jbäen 111 dem Entwurf 110111601. Wie in der Begründung aus: geführt worden ist, Werden, soweit aus erziehlichen (Gründen Die Fern- bal1ung jugendlicher Personen 130111 politischen Leben geboten erscheint die Ykittel außerhalb des Rahmens des Versins- und Vkrsammlungs: rechts in der Handhabung dyr väterlichen €L_J-xwalt und ver Lehr- und Schuldißziplin gesucht und eventuell 0esch06en werden müssen. Daß das zulässig ist, unterliegt keinem Zweifel; es ist vielmehr 0611151911311- Nrständlick), daß jene dem Vsreins- und Versammlungßrscht fremden Gebiete durch das Vereinsgesexz ebensowenkg berührt werden wie das des Beamtenrechts und der weite Vsrel-s; 069 Pcivatrecbts. Es bkeibt daher, wie bisher so 0001) 111111110 _ 1ch möcht9 2123 61er zur Verhütung Von Mißverständnisskxn ausdrücklich 501011811 kraft primären Rechts dem Vater und dem LSÖTÖLTW wermééze ihres Gewaltderbältniffes, dec Schulem 06er (91016 Dkkngk 18: SW!- diSziplin, dem Staat vermöge “der BsamtendiSZiylin 11110 111 161-911 Privatrechtlichen Beziebumgen Vermöge des VerkragSreckyxg 3056001081611 jugendliche P3119(.en, Béamte und VSTÉkZFSMäZZZ 3058001001606 Personen 13011 der Teilnahme 011 5611101011611 YSTEM?" 007: 286111111111- lungen fernzuhalten.

M*eine Herrkn, w0s Bie Psfugniffe der Polizeé 0632111352: Verxén-n und VsrsammlunMn 011101131, 10 111511716 166 es 1111 „;.-0811110610211 Augenblick unterkaff-n, näkkre 2108505100001 10ck6chklich 8er Vereine zu m0chen. Rücks1chtlich 'c-sr Versammkunqen 211513111 Die Frage, ob das Kkitkrium, naeh dem 17.3", 018 2111360211118 110: Die 110321113211115071 Vcrsammlungen richtkt, in 1:91 Form OT??? 111 dem ZMF FNV6150111111- lungen gesucht Werden 101118. 'I.- OM NrWiTenen 331135913ch1en ***,-«: :xée bekannt, beide Systeme rein 0061: 0311166171 kkkkkSkek'. Yak: 34261: nur die öffekntlicben Versammlungen Dem GUYS! Unterwcrerk. bald wird das entscheioende Merkmal 111 den Gegenständen ,;21011810 die !n den Versammlungkn erörtert werden 1011611. Wo das [Zßkéke SLIM! adoptiert 11101060 ist, 06101101 man zu dem 311710115, 805, 11- 17.11: zuch Privatversammlnnzen in kleinen 11110 ."131011911 Krexssn 7211: 311211 “?ck daran 0111ch11eß6112811 FHrBSZUUZSU IKJSÉZSTIWKZ 71117, ihnen 5718111052 '.“:litiW? Ar;-'-Z-J'15-*'-* 375). 219737": 1011811. Dic MZ,;[écbkxét 3301€1ch1115F116r 17.1 ZNSTYF-ÉF: 18-276518: 11112 8211110101813?! ZTSZT 21:13:11 '“ “, daß 61: JNÜÜKTSTZN ngéxrxxzkx .??HZTUZT ( Z.. («. "“a 15111 106100611 unk nur die erntléabex («:'"IUILKL'M 5611 Westimmungkn des Extwurfs 1111161601811 111 181121“. L35e1 (?'T » 11!) 1110111511 d06 ja für aUe die Herren, dte den EntMrfstux-iert Haben, nicht bervorznhebkn *- dieses System nicht in voller Reinheit durcb- gebildet worden, sondern es ist bezüglich der Versammlungen in ab- gefchlcffenem Raum Vorgefckprieben, daß nur diej-xnigxn dem Geseße 11nterstelltfind,inkknen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden jollen. Ich gebe es offen zu, meine Herren, diesern Svkkcm haftet insofern ein Mangcl 011, als nicht Von vornbkcein und in aUen Fällen gesagt werden 101111, 1909 eine öffentliche Versammlung ist. Ekne Lkgaldefinition, die wohl kaum zu finden seln würde, ist v::mieden tvbrden; aber 1117 bin der Ansicht, daß der Begriff der Öffentlichkeit immerhin durch die'. Vorliegende Rechtsprechung bereits so f(sjgeseßt worden ist und durch die weitere Rechtsprechung so festgeskßt werden 10110, das; mit diesern Begriff operiert werden kann. Jedenfalls „erschienen diesc Schwierigkeiten geringer, als es diejcnigen find, welche bei der Adoption des anderen Swstems cntstebrn wütden.

Es ist mir des Writercn, meine Herrkn, wobl bewußt, daf; in materieller Beziehung auf manchen Seiten gewichtige Bedenken da- gegen bestehen, daß nunmehr auch solche Versammlungen, welche ('!nen großen Krsis von Teilnkbmern umfassen, doch nicht anmeldepflicbtig sein sollen und nicht übkrwacht werdcn so!]en, wofcrn fie nicht der Art der öffentlichen beizuzäblen find. Die verbündetcn Regierungen haben aber geglaubt, das; auch die Bedenke'n, die hieraus bervorwachfen, geringer find, als es die Bedenken sein würden, wenn man auch die Urwatkn Versammlungen ich wicdcrbolc', bis zum kleinen und kleinsten Kreise _- dem Gesrv unterstellen 11101118.

Auf die einzelnkn Bestimmungen, welche die Anzeigepfiicht regeln, meine Herren, gebe ich im gegenwärt!gen Augrnblkcke nicht (in- Wenn sie nicht sehr detailliert behandelt werdcn, so läuft man Gefahr, Mißverständnisse hervorzurufen. Ich möchte entsvrccheude Ausführungen aufschieben für den späteren Verlauf der Diskussion, eventuell für eine" Kon1miss10116beratung.

Aus demselben Grunde will ich auch l)!ns1ch11ich derchbchachung der Versammlungen cinstWeilen nur das hervorheben, daß es mir ein Fortschritt zu sein scheint, wenn der E111w11rf die Handhabung der Versammlungspolizci in crsier Linie dem Leiter der Versammlungen überträgt und d!(* Behörde erst dann eknsÖrcitcn läßt, wenn der Leiter nicht die Macht oder den Willen bat, die Wahrung des Gesetzes durchzuseßen; und des weiteren balte 1ch es für einen weiteren 1100167111! 1116 Entwurfs, daß er bestrebt ist, die G1ünde, aus welchen eine Versammlung aufgelöst werden kann, möglichst genau zu fix!eren.

Ick komme zam § 7, meine" Herren, mit seinen Straf- b6111mmun0en, zu einem Paragraphen, der nach den Worten, die bier im Hause bereits darüber gefallen sind, und nach d(r Polemik, die die polnische Tagespresse darüber angeknüpft hat, wohl zu den um- stxittcnftcn gkbörcn witd. Jeb wil] Versuchen, zu dieser schon so leidensch0f1lich behandelten Frage die Stellung der Verbündeten Ne- gierung?" leidcnsch0ft6108 in 1brcn Grundzügen zu kennzeichnen.

Die Gegner dcr Bestimmung stüßen s1ch “- das scheint mir der

- ("-I- -. . ,L“- “.;-“7 «.;: u -x - „„S;

„Hz...

(47- 7 . &II-K:BIUU