emeinen Wahlrechts, in d wesentliches Interesse falteten freiheitlichen Vereins- In diesem Gedanke reibeitliches Vereins- Forderung einer Partei ist avon ab, wie Weit da Wir wollen es uns an ele en das nicht bloß der augenbli li en poli- sondern das aiie Parteien befriedigt. Im Gegensatz zum Vorredner beantrage rücklick) die Verweisung an eine Der vorliegende Geseßentwurf ist, iner politischen Freunde, solange er enthält, für uns absolut unan- eich Anlaß zu derartige Be- ter keinen Umständen ein- den (Grundfäßen, die wir aiiezeit befolgt Auch der übrige Inhalt urch die Erklärungen und Vor allem durch Andeutungen liberaler hoch gespannt waren.“ ;] in Preußen, Sachsen und
zumal unter der Geltung des allg
auun en sch 9 ein wichti es un
Fragen unterscbäße oder gar Die kommende Diskussion
die Sie, wie ich hoffe, zu einzelnen
Schluß zu ziehen, daß ich bedeutungsvolle ihnen hätte aus dem Wege gehen wollen. und die Erörterung in einer Kommission, werden mir ja noch Gelegenheit geben, bmen. Gegenwärtig und hier kann ich Prüfen Sie
e tragen wollen,_ an einem gut und zwrckmaßig und Versammlungßrecht ich, daß ein gutes recht überhaupt eine rage hängt ganz d beim enzelnen entwickelt ist. lgffen, ein Geseß zu schaffen,
trschen Konstellation entspricht, Abg.Trimborn(Zentr.): ich namens meiner Kommission von 28 das erkläre ich im Nu eine Sprachenbestimmung nebmbar. Wir bedauern le einer solchen entschiedenen stimmung wie im § 7
Sie widerspricht haben. und die wir ni der Vorlage hat uns 11 des Reichskanzlers, des die hoffnungsfreudigen
Führer unsere C man den EniWUr Elsaß - Lothringen,
Bavrrn und Württemberg zu zweifellos die Gleichstell (Gebiete des Vereins-
u sein - darauf, daß die im Entwurf ie Verhandlungsspracbe in öffentlichen Ver-
lich der zuzulassenden Außnabmen. in der Regel fremdsprachigen Bevölkerungs-
and schaffe, (sebr richtig! links);
zuzustimmen , sondern auch das liberale Programm. (Sehr
Kern ihrer Einwendungen z ausgefüllte Regel, sammlungen, vorbehalt die deutsche bestandteile einen Auknabmezust einem Ausnahmerecht das Gerechtigkeitsgefübl, richtig! links.) Meine Herren, dieser Deduktion ni Deutschland ist ein richtig!) Wohl gehören an; Polen, Dänen, Franzosen, die wir auch in ihrer Eigenart a den unseren rechnen, uns schon die Einleitung zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volks.“
nge besireite ersammiungs- Die Stellung zu
beschließen werden, s Staatsbewußtsein
Bestimmungen Stellung zu ne nur die schon vorhin a scharf, meine Herren, Entwurf und helfen Si einem großen Teile der Nation lange
trotz der Mängel, troß
liegen, doch einen Forts bedeuten sou und bedeuten wird.
Nationalliberalen.)
Abg. Dietrich (d. kons.) Grundlage für diekSchaffun sammlungsrechts fur das damit der linken Seite des Es bedarf des vertrauensvo dieser Vorlage. Verabschiedung der Vorlage Wir halten sie für eine brauchba die Vorberatung in einer Komm erungen vorbehaite
uSgesprochene Bitte wiederholen: aber auch billig und gerecht den vorliegenden e ein Gesch zustande zu bringen, das von ersehnt worden ist, und das troß der Zweifel, die in ihm chritt unseres einheitlichen staatlichen Lebens (Lebhaftes Brado! rechts und bei
ich kann iroß dieses „Sehr richtig“ meinerseits reunde augd
(Sehr richtig! rechts. - Heiterkeit.) Nationalstaat, kein Nationalitätenstaat. ihm Bestandteile anderen nationalen Ursprungs Wenden, Litauer, Masuren, Volksteile,
chien und bochschäßen, die wir zu rbeiten, das
cht folgen. der Bedenken, wie im § 7 bbaft, daß die Vorlage uns s vgl esisiellung gibt; a önnen wir uns un
der auf eine
: Der Entwurf scheint uns eine brauchbare g eines einheitlichen sich zu sein Hauses etwas lien Zusammenwirkens f dem Standpunkt in dieser Form Veran
Vereins- und V Reichskanzler hat ins Debet schreiben Wollen. des Hauses bei Können wir die tworten oder nicht? re Grundlage und beantragen deshalb iffion von 21Mitgliedern, der die Versammlung eiter haben mit der Befugnis, di iesem Leiter folien aber die Gründe der mien verlangt wird, angegeben werden. ng zwar für vortrefflich, um Wiki- eg über den Leiter der Versamm- Wenn ihm die Gründe mitzuteilen Dadurch kann das Ansehen des Wir müssen einsr solchen Die Vorschrift, das; kann zur Unfreiheit ja das Geschrei In keinem Partikulargeseße außer den eines Versammlungsleiters enthalten. wesentlichen sieben auch„wir heute die Zeit gekommen ist für eine einheit- ammlungßreckots für das diesem Gebiete gesichert zutreffende Vergleichung Wie irrig es ist, zu sprechen, Staatssekretär nach-
emals preißgeben werden. icht befriedigt, Weil d Grafen Posadowsky Verficherungen und
wenn sie mit uns an dem Ziele a deutschen Verfassung vorschreibt: „an der
Grundlage,
deutsch ist der Inbegriff unseres staatlichen Daseins. auch an Orten, zusammen wobnen.' Wir chlichen Kontingente in unserer Armee. in Preußen, dem Lande mit den ist die Geschäftsspracbe der Be- der Kommunen Deutsih ist die Sprache in allen hier im Reichstage. Heißt es wenn ein deutsches der im Deutschen
Wir sieben au rwartungen sebr
f mit der Geseßgebun dann fällt das geseßlichen Zusi
Frauen mit den und Versammlungßreckus. zur Anerkennung
in Fortschritt ist Männern auf dem - Dieser Grundsa
durch die oilsiändig unterbunden. Noch heute die meinem guten und lebendigen ;,_
Volksbeftandteile in geschlossenen Maßen kennen keine fremdspra Gerichtssprache ist die deutsche; auch meisten fremden Volksbesiandteilen,
hörden und Beamten, und ihrer Vertretungen die deutsche. Landtagen, deutsch ist auch die Sprache da wirklich, einen AuSnabmezustand schaffen, VereinSgesey als Regel aufste Reiche zu deutschen Voisgeno - nicht in der Familie, nich im geschloffenen Verein
Meine Herren, wäre es 11 deutsches Vereinßgeseß eine Nein! bei den Polen und links.) -
reden! Wäre es nicht ein doppeltes Versäum welchen diese Bestimmung,
einzelnen Erört soli nach dem neuen Gesetz 6 Versammlung aufzulösen. D Auflösung, wenn Wir halten diese letztere Besiimmu kür zu beseitigen, ist aber der Umw lung nötig bei d sind, so werden Beamten illusoris Schmälerung der ' jede Versammlung el_nen
der Versammlung fuhren, nach der .Bureanwahl“.
Reichslanden ist dre Bestimmung Aber das sind Einzelheiten; auf dem Standpunkt, daß liche Regelung des V ganze Deutsche Rei „ 'ne ungerechte, ni " Zustände mit den suddeutsche [uten Vereinsfreiheit in dsn
hat schon der Süddeutschland, die ben die Verhältnisse nicht, und darin liegt heutigen ?oiitiscben
Der Franzose sagt:
der Entschuldigung für die preußischen Zu- en als Forderung der Zeit, die Deutsche Reich notwendig macht, rn und VersÖiedenbeiten des agt sich, ob der Entwurf wichtigen Fragen das Richtige trifft. irischen Bemerkungen nur Zweifelßgründe Stellungnahme Werden wir von n der Kommission abbän en [W und Versammlungsfrei eit
sie von Bea
der politischen Körperschaften, Gesetzgebung in weitem Umfange v
erinnere ich mich mit Beschämung, Nationalgefühl entsprungen bei dem internationalen sozi sollte eine Frau ein
er Auflösung? sie erörtert werden. ck) gemacht erden. Staatßautorijat vorbeugen. Leiter haben muß,
einer Szene, alpolitiscben Kongreß erlebt h Referat erstatten. _ ichen Wesen abtreten und wahrend . die durch einen - ß das den Spytt der Aus- üble außiöstr, wrrd auch der f die Beschränkungen können wir sehr wwbl Verstehen, wcnn _ cbt dem natürlichen Empfinden, . [irische Versammlungen und ' [ligen wir die radikale Be- _ Wir wolien nur solche Ein- bsolut im öffentlichen Iniereffe und geboten sind, nicht mehr, ngen nicbt Vorhanden sind, Es bewahrheitet sich hier funde Sinn des Volkes ohne daß es einer polizeilichen en Beifali findet der Entwmf ' die Einreichung der Mitgliederliste er- Reihe von Staaten, insbsson'dere in ., s ist aber auch die höchste Zeit, daß Daß die Auflösung “Z re Saßungen oder “* sieht in Vorteil-
sozialpoiiiiscbes Es war ihr _“
s einem männi Ecke des Saales weilen,
[it, daß der Deutsche, ffen in öffentlicher Versammlung redet nicht im Privatkreise, nicht sich der deutschen Sprache bedient? icht ein nationales Versäumnis, Wenn ein solche Bestimmung unterließe? (Rufe: Lassen Sie mich doch weiter nis gegenüber den leiden- gerade diese Be- erregien Großpolentum aus- Wir werden ja einzeln noch gegen diesen Entwurf zuerst
des Vortrags in einer Vretterderschlag abges länder und bei Uns Staatssekretär nachfübien.
für Jugendliche beseitigt, so da egen Bedenken laut werden., ge Kinder nicht m p Gleichwohl bi dieser Bcschränknng- .
frecht erhalten, dre a ' d Sicherheit Beschränku
t im Hause, ebloffen war. beschämende Gef
Wenn der E
ch. Wir müffen' au cbt immer
schulpflichti Vereine hineingebören. seitigung aller schränkung-“n au im Inicreffe der Ordnung un In anderen Staaten, wv solche aus keine Gefahren entstanden. es geht aucb'so. trifft im allgemeinen das Richti Bedormundung bedarf.
darin, daß den Vereinen lassen wird, wie sie in einer Preußen, vorhanden war.
schaftlichen Angriffen, stimmung, insonderheit von dem national geseyt isi? (Zurufe von den Polen.) - davon sprechen; ich werde die Einwürfe anhören und Ihnen dann später antworten.
meine Herren, in dieser Behandlung der Frage, die ich für liegt kein Cbaudinißmus. Ich weiß sehr wohl, daß [fach unbeliebt sind, zum Teil auch um des- die wir im letzten Menschenalter unser Deutschtum manchmal einer Weise berauskebren, welche an die Schnellig- (Sebr richtig !) Aber Cbauvinißmus ist das ruhige Bekenntnis, igenen Naiionalität, nicht aus Stolz auf ßachtung des Fremden, sondern hervor- (Vravo! bei den
von einer abfo die kein Vereinßgeseß haben, erren aus räsonnieren, kennen 8 ein Krebsscbaden unserer die einzelnen Regierungen weil sie fick) nicht kennen. 0'6813 bour paräonnsr; wenigstens manches Wort stände finden. ' „ tralorganisaiwnen u bbängig zu sein Von den S Rechts in den Einzelstaaten. nach seinem System und Ich will mi aussprechen, der Entsche
Einschränkungen für denkt auch Von uns
Konsteliation, oft mßmxrstehen, bomb ComprSuärS, der Süddeutsche
der alte Satz :
die richtige halte, wir im Ausland auch die willen, weil wir nach den Erfoigen, irtschaftlicb erreicht haben,
Auch wir emp ber das ganze _
opf anfgeraumt wird. _ fen soil, wenn il) eßen zuwideriäuit, Reibe Von VereinSgeseßen. er Hinsicht ein Satz begründete Bes [staatlichen
von Vereinen nur dann ihre Betätigung dkn Strafges haftem Gegensatz _ charakteristisch ist rn dies worin es heißt, daßcdie ' den meisten emze Vereinen geknüpft, wurde, Leider ist diese ruhige Au Punkten des Entwurfs nicht ein Präventivverbot
hielt, War Von dornberein klar, ohne ein solches au9gekommen is sammlungen Polizeiliche Aufl
gegangen ist.
politisch und w provokatoriscb in keit dieser Erfolge (1 grundverscbieden von diesem die ruhige Behauptung der e das Errungene, nicht aus Mi gegangen aus der
Nationaliiberalen.) einen Vorwurf daraus machen,
[[zu lebhaft erinnert.
Begründung, - die zur Zeit des Vereinßgeseßen an die einer ruhigeren fassung bei anderen wichtigen „ urchbruch gekommen.
Versammlungen
t meinen kr unsere schließlicbe , idung der Einzelfragen !, Gewährung der Verst
niemand. Die ErwerbSVLrbältniffe Erwerbstätigkeit
ß endlich Rechnung getragen werden. wir hoffen,
Sicherheit des eigenen Seins! (“HLFLYJÄM Und nun wollen Sie uns, den verbündeten Re- 9 ' daß wir diese Sicherheit en wvllen, nachdem die alte, lange Leidens- nachdem manche Mißerfolge, die wir noch uns fremde Volksbestandteile zu assi- licben Beweis geliefert haben. daß gerade diese der Pfahl in unserem Fleische
nicht für nötig , nachdem man selbst in Preußen * Das AuflösungSrecbt Von Ver-
subsidiären Charakter ung soll nicht eher erfolgen, tentziehung seitens des L Aber auch diese Be
des polizeilichen Aufiösungßre Andere Bestimmung namentlich unsere
stande mu rau im deutschen Volke wird, wie der Respekt vdr der bloß die äußere der ein Grundprinzip jeder der- Das Fallenlassen jeder Das MündigkeitSalter erscheint da könnte man, wenn auf die Einzelstaaten verschieden en Einzelstaaten überla sind nicht beweiskräftig. o könnte eine solche dem Entwurf ufsvereine war die Mitgliedsckoaft (15 soll jstzt alles anders werden. ch im Vordergrunde des hier wird der großjäbrige en der Jugendlichen über- Iugendlicben, wie sie: hier fie zu undernünftig Erweiterung r Minderjährigen fahren für die Gesundheit des
rängt; die ie Stellung der dadurch nicht beta auch in Zukunft sondern jener Res ständigen Ges AlterSgrenze 1
auch hier einmal befund geschichte Deutschlands, beute bei den Versuch milieren, den schmerz Unsicherheit des nati ift? (Zustimmung bei den Nationalli der Entwurf stellt
gedrückt werden; bewahrt werden, pekt vor der Frau, ellfcbaftsordnung s | immer bedenklich. dem Staatssekretär zu hoch. N heutigen Vorschriften, gewiesen wird, die R Einwände gegen das 18. I Jugendliche rechtlich auch ung auch hier Play Rechtsfähigkeit der Ver bis zum 16. Jahre verboten. litischen Vereine sieben do d des Bedürfnisses; gerade Arbeiter auch die Führung der nehmen können. gemeint ist, kann an 1895 hat
Die politischen Volkslebens
eine Aufforde- „ ergebnislos Voraus- “' ng läßt der Handhabung * cb immer einen viel zu weiten
zu weiteren Bedenken
6 haben die wollen weite _“
en erfahren,
onalen Empfindens en geben nach
süddeutschen Freund Ganz abgesehen von dem § auf die Vorteile, , und Versammlungsrecbtes auch als diese bedenklichen Bestimmungrn _.! urfs muß aber von dem in wirklich gutes, lnngSrecbt geschaffen wer Volk nach seiner d gerade Von diesem Gk ung gewichtige Bedenken. Recbtiosigkeit der _ kiicbsten Konsequenjen fu_bren, * bei denen Auslande: .“
Spislraum.
Veranlassung, allergrößten Bedenken Kreise unserer süddeu Vereinbeitlicbung des ibnen bietet,
den Gebrauch der deutschen Er erkennt die Notwendigkeit von Aus- ß er die Bewilligung solcher AuSnahmen den Diese Außnabmen sollen generell und wo die Notmndigkeit dazu vor- ltungen internationaler Art überall da, wo der Idioms nicbt Bestrebungen untersiüßen soil, ndlicb sind. Nun weiß ich sehr wobl, „Gerade die Form, in die diese Dis- ist für uns unannebmbar. können uns nicht _ das sind Worte, die Etats gefallen sind - der preußischen überantworten ! und links.)
Meine HEUM- egelunq ja d
Sprache als Regel auf nahmen dadurch an, da Landesbehörden überträgt. speziell überall der liegt, bei Veransta Gebrauch des fremden welche dem Deutschen Reiche sei
daß ein Teil von Ihnen sagt: fugnis gekleidet wvrden ist,
sonst beschränkt, s tscben Freunde
Einschrank lieber verzichten, Die Beurteilung des Entw Hauptgeficbtspunkie aus erfolgen, modernes Vereins- und Ver auf welches das deutsche unbedingtes Recht bat, erheben sich gegen die Fass sehen von § 7, angel kann zu den (: auch für die Versammlungen z (; . Man denke an wirtschaftlichen Distrikte,
Zahl heranziehen; in der Lage s
gewährt werden,
Interesses un „. sichtspunkte aus - Die Teilnahme der Da ist zunächst, ; ;
- , il eh nicht liberal fkk" we die völiige
pensationsbe
(Sehr richtig! links.) Wir vorgesehen, bei der ersten Lesung des auf Gnade Zustimmung
Vertrauen zu ihr !“
den Ausschluß. alie Gefahren und die Ge Einwirkungen ffend geschildert worden; jeder Ver-
don Iniändern, die Industriezentren und a die ausländische" muß die inländ11che Arb ibr Versammlungßrecht und solchen Ewentualitäten zu wahren. keit der Ausländer eine scharfe und en werden, d der VorsinndßVerzei Vmiage folien es aiie V Da wird man a _ darunter begreifen; jedenfalls ware der Eine Anmeldungkpflicht pt nicht an.
durch gewisse Staatssekretär sehr tre befriedigen, Gegeneinwirkung esonders traurige Ersche erade in den I ant, daß in einem Communiqué berdorgebohen wi aller Länder immer einbetiiicher Bezeichnend ist an iebknechis die g
eiterbevölkeruna Intereffen vor diese Rechtlosig- .
zung der Vereine bezüglich des
und Ungnade haben kein
Lassen Sie in aller Bescheidenheit die Bemerkung tlich nicbt vorwärts kommen. ir zitierte Bemerkung gemacht hat an einer anderen gt, ob es denn dem preußischen Regiment un.
zu fassen und ! links) und wie die eigene Arbeit igenen Person die menschliche Unvoll- ber ich bitte, urteilen Sie auch lage, wenn Sie sie im ganzen an- ch der geichichtlichen Entwicklung Vereinßrecbts, nach dem derzeitigen Zustand der Vereinßgeseß- bl der deutschen Staaten, zeugt wahr- das Volk. Diejenigen , *
den Polen
Sie rufen : unterlassen
ist die antimilitarisiische e- dorganisaiionen ihre Rolle s internationalen sozialdemokratiichen sich die Iugendorganisationen entwickeln, und der Antimilitariömus eine Aeußerung des Abg. Bebel, daß sche Jugendbewegung be- Soiidaritätßerklärung iitaristischen Bestrebun en Liebknecbts. erzen geriffen
Cinteicbungdpflicht chniffe unieriiegen sollen. die öffentliche Angelegenheiten, vxr- ereine, aucb rcltgioie ' der Polizei Tür und für Versammlungen erkennen [versammlungen vor- bier muß unbedingt chen Ueberwachungen! ,'
(; auskommen und
In Preußen
Maße betrieben; in den g überhaupt nicht statt- , en Polizeibehörden |ck men werden, denn auch "' *
Ueber dissen P it Aussprache stattfinden 153 slij
das kann x “ Man darf an den allzu hohen Anforderungen sfische Beispiel in Erinnerung gerufen zu Redner bemerkte, darf nicht gesvWÖE"
di Be-
machen, daß wir auf diesem Wege staa Derselbe Redner, der die eben von m der Herr Abg. von Payer --
Es ist intere Vorgenomm
bat _ es war Statuts nn
Stelle seiner Rede gefra möglich sei, irgend einmal zu dem Volke Vertrauen
dementsprechend seine Politik einzurichien (sebr richtig
ein Großer mit offenen Hände nicht [oben, mit ist an der e iommenbeit viel zu genau bekannt, a einmal billig und recht: diese Vor wenn Sie sie beurteilen na
anze proletari lie sozialpolitiscben V
i dr er on L n € P s e unzweideutiae
leidigt sei. mit der Perf _ Daß der Jugend pianmaßig (1 werden, die ihr in der Schule sie größer nicht bestehen Yann. untergraben Werden. Die Ko auf diese Bestrebun en haben; d keit, ovferfreudiger für allemal dabingesunken ist, voiibringen roße Gefahr erkannt cherungen, die uns gegeben wie auch sonst, positive Ma komme zum § ? des Entwurfs. Deutschen in unseren Ostprovinzixn Gründen, die der Staatssekret gebracht hat, widersprechen Kampfe müssen wir daran deutsch bicibt. binianzuhalten, so folgt daraus, Bevölkerungsteiien , nehmens n5cht zu Versehen hat, ob es nicht zweck durch das Geseß
Das ist doch ein
on und den antimi lie Vorbilder aus dem
eingepflanzt sind, ist eine Gefahr, wie ie eiserne Diézipiin im Heere dqrf nicht mmandobebörden soliten deshalb em Auge enn mit einer Truppe, in der Tapfer- d Stolz auf ihre Vergangenheit ein
wird eine *acbtun Ewerte
Tor geöffnet. wir prinzipiell übkrbau ' geschriebene zwölfstündi eFrtst größere Freiheit berrs en. 11 Es gibt Staatkn, doch ganz leidlich, hat man die Ueberw Staaten, wo bisbcr e ist die Befürchtung aufgetreten, das preußische Beispiel Süddeutschland gibt freiheitlichen Praxis wird in der Kommis Die Auflösungsbefugnis, wie si
dxr Praxis [JCkaUI Versichern. der Polizei doch keine es braucht Kulturkampfzeit wiéder der überwachende Beamte, nun zum Thema, 6
Die für Wai) istdurchaußunbaii , nd nun die polizeilt obne Ueberwacbun ja sogar gedeihlich cniwi achung in außgedebnlem ine solche Ueberwachun
n zu geben.
ckelt haben. odeßmut un
zum Muster ned es Bureaukraten, und wäre es dann Vorbei. sion eine gründliche
im Sinne Rahmen dieses Gesc es agegen ergriffen werden. Rücksicht auf die Sicherung der kann“ niemand den durchschlagenden für die Berechtigung des § 7 bei- diesem dem Deutschtum aufgedrungenen daß die Versammlungssprackpe ck hat, antinationale Richtungen igen fremdsprachigen s solchen Unter- einc Ausnabch zu mäßig ist, die Handhabung dieser Maa der Staats- wie er will, wir sind noch nicht Regierung dieses Ver- ch zu früh, und es ist loyalen Volkßteile die mit zu den treuesten Anhängern des f ßiicbe Sicherung verian reunde aussprechen: von einem Poiizeigcseß iür den chfeßung unserer Lebens daß wir, wenn wir
gebung in der großen Mebrja
hastig nich! von sind, sowohl im
einem Mißtrauen gegen ßnahmen d
Nationalliberalen.)
doch behaupten,
den Regierungen Vertrauen verlangen und in demselben Atem sagen: wir mißtrauen Dir. (Sehr richtig! rechts.)
wirklich freiheitlichen Zustand kommen wollen, 111 Einen und Anderen ankommen mag, !), und von dieser Grundlage
rückbalslvseftes, uneingeschränkiestes
Wenn wir zu einem dungSzusiand dann müssen wir, so gegenseitig zu
Wenn dies den Zwe ' daß bsi denxen
man von denen Ueber das Thema
re völlig genügend,
normirren wurde: " Verbrechens erfuiien', Auflösung berecht zur Besprechung 6 r viel zu weit und viel ammlunaen in Privatwohnung che Angelegenbei Nun hat man " iadtverordnetenwablen in ein Versammlung
sauer es auch de einander Vertrauen haben (sehr richtig aus sollte man auch den § 7, auf den die Verbündeten Regierungen
den größten Wert legen müffen, beurteilen. feinstwßlen mit diesen Ausführungen schließen,
nehme nicht in Anspruch, wie nickpödfend bebaudeik zu haben,
Es fragt sich, Ausnahmebestimmung sekretär so viel Vertrauen beanspru weit genug, daß trauen entgegenge berechtigter Wunsch, der Litauer und Masuren, Königs auses gehören, eine gee im Namen aller meiner überzeugt, auch wir errvarten n Sieg unserer Idee, für die Dur Auch wir sind davon durchdrungen,
stimmungen den Tatbestand eines üi'erwacbknden Beamten zur öff-cntiichen Versammlungen heiten hat der Staatssekreta Cs folien sogar Vers der Gegenstand der Br Bestimmungen des Gese schon eine private Bcsprech Privatwohnung
en Kreis der
enilicher Angelegt";
Seiten der zu unbrstimü1
von manchen . bracht wird, dazu ist es no
den Entwurf irgend wenn gerade
ich nehme nicht in An-
meine Herren ,
sprechung eine öffentli
ßes unterliegen
wn allen Seiten beleuchtet zu haben, mir schien Seien Sie
allem darauf anzukommen, wenn ich Wichtiges
sprochen habe,
es im geßknwättizzen Auzenblick vor die Hauptpunkte hervorzuheben, WW ich bitte Sie, und minder WichtiZ-„Z
offentlichen
anschauung- ß in der Zweiten BMWA)
unsere An-
Eber,;anczen
zum "Deutschen Neichßan
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Die Verirauenßmännerversammlungen, die Wa lkomitees - versammlungen usw. laufen Gefahr, überwachthzu Werden. dFluYedxe Versammlungén eines geschlossenen Vereins sind nach den Motiven nicht vor der Auflösung sicher, tm GYenteii, es gibt viele Punkte, ; ereinsversammlung ais öffent- _ Alle Versammlungen bei Lohnstreitigkeiten können so uberwacht Werden, und die Polizei erfährt, was in ihnen vorgeht. Die Arbeitgeber dagegen können fich in ein Zimmer einschließen und der In den Wirtschaftskämpfen i t sondern um pr va (! Intere en, und die geben den Staat und die Polizei gar- De Kartelle und Syndikate sind dagegen vollkommen WarnungSÖafZl U ! Staats- V übetr _ ur . Vielleicht ware die Definition angebracht, daß eine 13 entlichleiér- sammlung diejenige ist, die in einem öffentlichen Lokal auf Grund Bei WSF Vereinsßgeseß xommt es " " enn un ere “ü deut Mitburger mit ihren Zusianden zufriedener sind, so liexxt das LY)? so sehr an dem fretbeiiiicberen Geseßestext nls daran, daß in Süd- deutschland eine liberalere Praxis obwaltet. Unsere süddeutschen Mit- glieder furchtxn, „daß die Einheitlichkeit der Gesetzgebung die einheit- liche Praxis in die preußischen und sächsischen Bavncn lenken könnte. zu bandbabrndes Beschwerde- 2 ne das; der Eißtwurkxi nicbtli so er e o ei- die ihre Rechte gegenüber Vkrsammiiimgen übersYyreiztc-„n mt (Geldtra en be- " Es ist die Frage aufgetaucht, ob man nicht die (Esinzefistaaten fur die Folgen widerrechtiickper Auiiösung don Versammlungen ver- antwvrtiich machen soli. Das Strafmaximum für Vereine bei Ueber- tretungen ist guf 600 „M fxstgeseßt, gleiivviel worin die Uebertretungen Fruber war das Maximum dchhweg 150 «M, wenigstens mr rmali e Anwendun eine Maximums Von 600 «E kann einen Verein vgollsiär-dig ver3ichtené und wie kznn man einem Verein das Leben sauer machen, wenn man ' um minde ten muß differenziert werden; die Verlesung bloßer Forquien darf Tmr Das muß im Gesetz zum Ausdruck „find von der Vereinsrechtlichen und vareinögeseßlicben Regxlung Verrme und Versammlungen auSgeschioffen, die nach unserer , . _ mit ere elt rverden mü en. Em wirklich großkzuqiges freiheitliches Geseng mYßte auch die fich!)- lichen und religiosen Vereine und Versammlungen einschließen und „ . , „Warum schließt man die kirch- lichen.und religiösen auI? Warum dteseJEnggiZerzigkeit? Da stehen Eng- m eut1chen Rei e icht man es dor, sich in den Bahnen des kulturkämpferischen chfrchnzöfischen Die Motive Verweisen darauf, daß die Verhältnisse der Kirche in den _ Das tri t auch fur die anderen Vereine zu, und die Mannigialtigkeit in den verycbiedenen Bundeßstaaten ist ja die Veranlassung zu dem jeßigen Nicht einmal dazu hat man sich aufschwingm können, die Prozessionen und svnstigen kirchlichen Aufzüge don Belästigungen hoffe, daß, wenn wir übrr dieses Kapitel in der Kommission sprechen werden, ein anderer Geist aquhrer Seite, meine Ich sehe, dSsie Zickelytim“ " € oal ons- recht_s hatte man wenigstens die ärgsten Mißstände beseitigen müssen. Derjenige, der sich kyaiteren will, ist gegrnüber unberechtigtem Zwang Ferner hatte man die völlig unberechti te Befchränkung _ ' ' etäti un einer landiicben Arbeiter in Preußen und einerg Reihe Bki der Aufrechterbaitung Man auch das OrganisatiFlms- fahrungen drs Stagtssekretärs haben drutiici) etkcnnen iaffen, dxagß entgegen meiner anfanglicben Annahme alie Disziplinarbefuanisse in dom §7 haben sehr lebhafte Bedenxen rden, warum nicht weninstens die Wablverfarnmlun en abxüi frei sein folien von jeder, Beaufsichtigung. Ebenso dix; Vadetsrselr! Es wurde das „größte Mißtrauen herdorrufen, wcnn Vereine, die uberbgupt keine Gaßungrn haben, der Polizei solche einreichen müßten. Die suddeutsche Bedölkerung ist der Polizei gegenüber viel empfindlicher Wir Preußen sind ja sebr abgebärtet. In Baden _ Bei den Ver- sammlungen unterm freien Himmel bedarf es nur der Anmeldung, Herr der BesttmmYFen ein- e Waren Selbst der Abg. Gröber wußteAerst nichts & b olut - annebmdar! Aber Seberz beiseite. Tatsächlich ist uns Von eitswr ganlztxn Reibe suddeutscher Kollegen versichert worden, daß der Entwurf, so wie er ist, nicht (Geseß werden dürfe, wenn nicht in Süddeutschland Für die Begründung des Es ist 7 im wese tlicb EsdiistPOki)ne weilten? n en gegen € oen er e ist; ich biliige wahrhaftig nicht alles, was in der polnisch?en e- manches verurteile icispisodgar auf das et em Bete en des Deutschen Reich und auck) viele Zabrze nte vorher TriZts mi net hat, was zu einer derartigen monströsen Bestimmung ein e " sichertes nationales Empfinden baben, Herr Staatssekreiar, wolien wir die weiteste Toleranz üben, st, ' Also die Be- lmmung ist eine ungebeueritche. Cs ibt ein Recht anf die Mutter- orten des Staatssekretärs xu dieses heilige rivatleben, sondern auch Mf die Betattgung im öffentlichen Leben, und es von der Willkür der POiizei abhängig zu machen, ist eines Kultur-, eines Rechtsstaats
wo die Polizei ansc n k , "ck anzusehen. ße ann um eine
polizeilichen Ueberwackoung enthoben sein. handelt es sich nicht um die staatliche Geseßgebung
?iÖtSÉZ' ich
rer. r te also vor dem §3 eine roe auf, worauf geschrieben 'steht: Vorsichdg hßier liegen angeln. Die fast einscbmeichelnde Art, wie der sekreiär diese „Materie behandelte, kann uns nicht die Gefahren btnkveaiäuscben, sondern mahnt uns
öffentlicher Einladung stattfindet. auf den Geist an, wie es auSgeiegt wird.
Dthbalb Önuß Wenigsiierssstein leicht re , un zwar mneens im V t ' (Gczrantie bieten. Ick) bedaure, erwalungssiretwarfabren wert geht, wie der Rickerlsche beamien, KIL? widerrechtlich Versammlungen auflösen, 8.
Von 1895,
bestehen.
im preußischen Vereinsgeseßi Die
ihn einmal mit 300 oder 400 „FQ Geldstrafe belegt.
ganz gerinne Geldstrafe kosten. kommen. Nun
Auffassung ganz naturgemäß hätten
deren rechtliche Befugnisse regeln, land'und Amerika denn doch höher.
Blocks zu bewegen. Liberal, wirklich liberal ist das nicht.
verschiedenen Bundesstaaten derschiedkn geregelt seien.
Enthrf. zu befreien. Ich
«Herren von der Linken, herrschen wird. hoffnunnsfreudig zu. Auch auf dem Gebiete
schußlos. aufheben sollen, die sich Koalition der anderer norcdxutscber Staaten crsireckt. des jeßigen Zustandes können wir uns nicht beruhigen. bat Verlangt, daß durch das (Gesel). recht der Beamten festgelegt werden
auf die geringste
möchte. Dje
voller Kraft bestehen bieibxn. Ganz abgesehen namentlich unsere süddeuischen Freunde ?egen den Entwurf. Die Bayern nicht
können gar
als die preußische. braucht man keine Versammlungen anzumelden.
Fiber keiner Genehmigung. Baden ist ja das Musierland.
Baffsrmann, vergessen Sie das nicht! Was würde Badische Block dam sagen, wenn solche gefuhrt wurden? Und nun erst die Württemberger! einfach sprachlos. kam zu sagen und stöhnte nur das Wort hervor:
die größte Mißstimmunq entstehen sollte. § 7 enthalten die Moti!» kein durchscblagendes Argument. von antinationalen Machenschaften die Rede. anzunehmen, daß der §
wsgung zutage etreten ist, “Ükkscbärfste; a er ick) muß feststellen, daß si
R
tgäbe. (Gerade weil wir ein ge
“"ck g"genü5er der fremdsprachigen Bevölkerung.
inacbe. Dieses Recht ist, um mit den Wkktben, ein primäres, mit dem Menschen eborenes; aturrecbt xrstceckt sich nicht nur auf das
nicht würdig; es veileyt auch die Ehre unserer nichtdeutschs re enden ' xthurger. ES vernößt gegen ein feierliches Königsxor? und LYadtgt die vitalsten wirtschaftlichen Interessen der Polen.
i“ das bedeutet für die Arbeiterbewegung, wird Ihnen klar sein.
k babenßbeute in der Gewerkschaftsbewegun nebkn den deutschen Iukcb bonandtscbe, böhmische, italienische cwerischaften; darin dr ennen Sie die Bedeutung des nichtdeutschen Elements in der eutschen Arbeiterbervegung. Soll sick) die Agitation in die Heimlich-
ZWÉÉÉL Beisagé
Berlin, Dienstag, den 10. Dezember
zeiger und Königlith Preußischen Staatsanzngero
keit, in die Konventikel, in die Familien und Werktätten ruckziehen? Dann ist die Agitation doch erst nch geschüzrjtll Nun wird vorgeschoben, man könne nicht verlangen, daß der Staat Metall Beamte zur Ueberwachung bereit habe, die die fremde Yprache verstehen. Der Staat muß solche Beamte baden, und erst recht polnische,! denn wir haben drei bis vier Millionen pxolniscber _Staatsbürger im Deutschen Reich; das ist keine quanrrié UÖJUJSabiß. Und diese Polen sind nicht freiwillig zu uns gekommen; sie sind annektiert worden gegen ihren Willen. Sie sind nicht des Sxaats wegen da, sondern der Staat und seine Beamten sind der Burg-r wegen da, auch der fremdsprachigen. Und wie wird man nun in den außerdeutscben Staaten egenüber den deutschen Minderheiten vorgeben! Die Bestrebungen au?) die Stärkung der deutschen Schule im Auslande werden am meisten durch diese Antipolenpolittk Deutschlands und Preußens geschädigt; die schädigt auch unser Ansehen im Auslande, so wird einmütig von den Deutschen im Ausxande erklart. Der wahre Kulturstaat ist nur der, der für alle seine Burger, welche Sprache sie auch sprechen, gleiches Recht und gleiches Licht hat, damit alle um so besser der Wohlfahrt des Ganzen dienen können. Wir haben es hier mit einem Ausüübmegeseß schlimmster Art zu tun, darüber kann auch die einschmeichelndsie Dialektik eines gewandten Redners ni t binwegbelxen. Die Motive behaupten ja, es Werde ledigli gleiches 'Recht Zesckpaffen, denn die Vorschriften folien ja für alle gx ten; i war sebr verwundert, in einem amtlichen Aktensiuck eine [0 fadenscheinige Begründung vorzufinden, und noch verwanderter, der dem Sta1t81ekretär Anklänge daran entdecken zu Zmzssen. Ist es keine Kla enregietung und keine Deklassierung der Burger, wenn ein Teil dyn bnen seine Sprache nur mit polizeilicher Erlaubnis soll sprechen diirfen,? Ein Rickert und ein Richter würden einen solchen Paragraphen "niemals mitgemacht haben! Bisher hat sich der Reichstag wohl gebutet, in die Bahn der preußischen Polen- politik ernzulenken ;. er th sich davon frei gehalten, und das war klug und weisr, denn die Fruchte dieser Polenpoiitik sind nicht dazu an- Jetan, zu dem Briketen diefer Bahn zu verlocken. Ussijia bSkrGUb! Wohin ist Preußen mit dieser Poienpoiiiik gekommen? Ent- ergnungßdoxiage! Alle diejenigen, die bisher konsrquent Außnabme- gesetze beiampft und ihren politischen Schild rein gehalten haben, sollten zusammenstehen, um diesen Paragraphen zu vernichten. Ich hoffe, daß sich eine Mehrheit finden wird, die für das Be- fchreiten der Verbananixsvollen preußischen Polenpoliiik durch das Reich nicht zu haben ist. Wir werden uns im übrigen bestreben, den Entwurf in möleichft freiheitlichen! Sinne außzubauen. Adickes meinte neulich, wir mussen den Beamtensiaat von uns abschütteln und ein freies Volk werden. Möge der Geist dieser Worte auch unsere Verhandlungen durch- weben, dann Werden die Ergebnisse dem Vaterland: zum Segen gereichen. ' Abg. Dr.Hieber (nl,): Der Vorredner gebrauchte eine Wendung, dre mich eigentlich sprachlos machen müßte, er sagte, die Süd- deutschen im Z-xntrum seien durch den Entwurf so erschüttert gewesen, daß sie die Sprache verloren hätten. Daher hat wohl auch zurrst der Abg. Trimborn, ein preußischer Staatsbürger, ge- sYrochen. Abgesehen dom §7 bedeutet der Entwurf aber gerade fur Preußen einen Fortschritt in liberaler Beziehung. Wenn der Abg. Trimborn speziel] aufBaden exemplifiziertr, so hat gerade das badische Vereinsgeseß die Bestimmungen, daß die Staatsbebörde über Zwecke und „Einrirhtungen eines Vereins Auskunft verlangen kann, daß Vereme, die den Staathesrßen oder der Sittlichkeit zuwiderlaufen oder die öffentliche Sittlichkert gefährden können, durch das Ministerium des Innern Verboten werden könnrn und daß Versammlungen nicht nur aufgelöst, sondern tm _voraus verboten werden können, wenn fie das staatliche Interesse gefabrden oder auch nur die Vorschriften des Vereinögeseßßs nicht inne halten. Die Beweisführung des Abg. Trimborn, die,an Baden eremplifizierte, ist also nicht zutreffend. Wir begrußen m den) Entwurf in grundsäßlicber und, formaler Be- ;ziehung, daß das offentlicbe Vereinßrecht endlich eine einheitliche Regelung durch ganz Deutschland findet. Dadurch kommt der Entwurf gerade den im Reichstag geäußerten liberalen Wünschen ent- ge en. Das Geseß von 1899, das das Verbindungßverbot der Vereine anhob, war bisher die einzige Vereinbeitlichung des VereinSgesejZes. Die Buntscheckigkeiß. das Chaos der 20 verschiedencn Vereins- und Vßrsammlungsrechte 1.1 Deutschland, die den ganzen Spielraum von [größter Freiheit bis zur rößten Unfreiheit durchlaufen, ist ein Zu- tand, der eines großen ulrurvolkes unwürdig ist. Bedenkt man, wie die arbeitenden Klassen im Lande bin und her geworfen werden und immer wieder mit anderen Vereinsrechten mit allen ihren Fuß- angein zu tun! haben, so muß man begrüßen, wenn wir aus diesem Chaos zur Klarheit und Einheitlichkeit gelangen. Und nirgcnd br- deutet der Buchstabe des Geseßes weniger als die praktische Hand- habung, wie gerade hier. Auch bei dem liberalsten Gesetz wird die praktische ndbabung immer von größerer Bedeutung sein, als der, uchstabe. Deshalb bestehen Zweifel, ob überhaupt Fine einheitliche Regelung wünschenöwert und möglich sei. Meine Freunde bejahen diese Frage. Wir müffen aber dahin streben, daß die VereinYititcbung auch den Forderungen der Gegenwart ent egenkommt. rofessor Franke von der „Sozialen Praxié' hat seiner Kr tik_ an den Einzelheiten der Vorlage den Satz voraußgestelit, daß fur die meisten, und gerade größten Staaten Deutschlands diefe Reform einen gxwaltigen Schritt vorwärts aus Engberzigkeit und Vorurteilen zu xreierer Gestaltung des öffentlichen Lebens bedeutet. Wir sind (zuck) damit einverstanden, daß der Entwurf gewiffe Gebiete des öffentitchen Rechts, die Regelung des Koalitionßrechts, die Berufs- vereine, die kirchlichen und religiösen Vereine ausschaltet und nur die öffentlich rechtliche Seite, aber nicht die privatrechtlichen ;Normen der Vereine regelt. Das Koalitionßrecbt hat mit dem Yereinöre t nichts zu tun, denn dieses regelt nicht die Rechte betimmter Berufe, sondern der Staatsbürger als solcher. Immerhin geben wir zu, daß die Bedenken, die in der Richtung vorliegen, ob nicht auch durch die Beschränkung des Vereinörechs auf sireng rechtlichem Gebiet gewisse Schädigungen des bestehenden Koalitronßreckptes_eintreten können, der sorgfaltigsten Prüfung in der Kommission . bedurfen. Wir werden dafür eintreten, daß auch nicht durch die kleinste Bestimmung des Gesetzes eine Schädigung des be- stehenden Koalittonörecbtes der Arbeiter herbeigeführt wird. Auch in bezug auf das Gesinde und die ländlichen Arbeiter werden wir sorgfältig darauf zu achten haben, daß in keinem deuts n Bundesstaat eine Verschlechterung der schon bestehenden geseßli en Bestimmungen eintritt. Die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine wird in diesem Entwurf nicbt geregelt. In der Begründung heißt es, dieser Entwurf sei_ für die Regelung ni tdie geeignete Steue; „gegebenenfalis“ wurde diesem Bedürns durch eine Yesondere Vorlage Rechnung zu tragen sein. Dieke eins ränkende Bemerkung könnte der Vermutung Raum geben, daß es im eichöamt des Innern aufgegeben sei, die Recht5fabi keit der Berufsvereine wieder durch eine gesevliebe Re elung in anriff zu nehmen. Wir glauben jedoch, daß das Bedürfn s nach einer solchen Re elung nach wie vor besteht, und wir erwarten, daß die Reg erung uns einen solchen Entwurf in kurzer Fcit wieder vorlegen wird. In dem Enxwinf bleiben ferner un erübrt die landesrechtlirben Vorschrifxen nher kirchliche und religiöse Vereine und Versamm- lungen, uber kirchliche rozessionen und Walifabtten, über Orden und geistliche Kongregatonen. Wenn der Abg. Trimborn uns in dieser Beziehung das Beispiel Englands vorgehalten dat, so erwidert
ich ihm, das in allen Dingen England ein Einbeitöstaat, das
Deutsche Reich aber ein Bundesstaat isi worau erad „ , c das nach seiner cJansen (Geschichte und seinem PrZJHamm WeZtentlrx-JY In Frankrei at man das richtliche und religiöse Vereinswesen stofflich verbunden, das hat aber zu Konsequenzen geführt die niemanden weniger bequem und-willkommrn sein werden , als Zier! Herren Vom Zrntrum. Einer der ersten Rechtslehrer b,at die uSdehnunq der Reichßkompztenz auf das staatßkirchliche und rechtliche beiet geradezu fur ein nationales Unglück erklärt. Die Auéeinéndersevung uber dieses Gebiet muß sich auch künftig auf dem Boden des einzelsiaailicben Rechtes Vollzieben. Es bestehenMdort Gesetze und Bestimmungen, die das Ergebnis viel- hunderijabriger gesxhichtlicher Entwicklung, * langer poliiiscber und parlamentarischer Kampfe sind.- In diese einzugreifen, würden sich nicht nur die BundeSregierungen nicbt gefalien laffen, es wäre auch eine politische Torheit. Im übrigen würde ein solcher reichs- Zseßlicher Eingriff kaum den Wünschen des Zentrums entsprechen. ck hatte dieses Gebiet nicht berührt, wenn der Abg. Trimborn es nith durch seine Kulturkampfrede in die Debatte gezogen hätte. Wir ba en. gar keinen Anlaß von diesen Dingen bei diesem Gese zu reden, wenn abxr das entrum es für erwünscht hält, diese Löns n die Debatte bmxinzutragen, so werden wir es für unsere Pfii t balixn, darauf gebubrend zu antworten. Wären alle die von mc?! erwahnten Frauen in ein ReichswereinSgeseß hineingearbeitet worden Jo ware ein Monstrum von einem Entwurf entstanden, ein solches, Kiesxnwerk, das Von vornherein jede Möglichkeit, sich darüber zu derstandigen und eine Mehrheit zu erzielen, außgescbloffen hätte. Was den Entwurf selbst betrifft, so kann die Frage, ob der Entwurf die freibeitltcbste Regelung des Vereins- und Versammlungßrechts wie sie in Deutschland Vorbandrn ist, sich zum Muster genommen hat, allerdings" nicht bejaht werden; für die meisten Bundes- staatrn und fiir die größten bedeutet er aber einen Fortschritt. Das; das polizeilicheCingreifen auf die äußersten Fälie beschränkt ist das;" weder dre Vereine, noch die Versammlunsen der Genehmigunä bedurfenß auch keinen besonderen Verbotsbestimmungen unterlixgen das; ins esondezre die Beicbrankungen für die Frauen falien sollen“ das smd alies Bestimmungen, die zweifellos vom liberalen Stand: punkte aus als ein Fortschritt zu begrüßcn sind. Schon, da “im § 1 der (G"rundsa? der Vereins- und Veréammlungsfreikeit für a eReichs- angehorigen estgescßt ist, hat sub bi9her nicht in aiien Bundésfiaaten von selbst Verstandxn,_ es bedeutet für verschiedsne Bundesstaaten an sich_scbon grundsaßlrch einen Fortschritt. Ebenso, daß die Be- schrankunq der Vereins- und Versammlungsfreibeit nur insoweitzuiässig ist, (115 Vereine und Versammlungen den Strafgeseßen zuwiderlaufen. Das Wichtigste aber ist die Zulaffung der Frauen zu öffentlichen Vereinen und Versammlfxngen obne Beschränkung. Bisher warcn in Preußen wre auch in Bayern, was ich das Zentrum doch zu beachten bitten_möchte, die „Frauen angeschloffen oder in ihrem Rechte sebr beschranxt. 5Ylle diese Erscheinungen faiien jeßt fort, und das be- deuxet fur rrettaus_die meisten deutschen Staaten einen großen Fort- schritt. Die Begrundung dafür in der Vorckck? entspricht durchaus den modernen Anschauungen. Das Interesse der Frauen an öffent- lichen' Vereinen und Versammlungen ist durch die wirtschaftliche Cntwrckiunz; sebr gesteigert; das mindesie, was den Frauen gewährt werden mußte, ist ker freie Zusammenschluß zur Vertretung ihre: Berufsintereffen, un_d leJtere kann von der Vertretung Von öffent- lichen Interessen uberhaupt nicht getrennt werden. In weiten Kreisen „wird gerade dieser Fortschritt freundlichst begrüßt werden. H'odann wird die Beichränkuna bezüglich der jugendlichen Personen wolitg aufgehoben; mit vollem Recht ist die Festse uns einer Alterögrenze falien gelassen worden. Der Schuß wird zu Suchen sein in dem elterlichen Einfluß, in der Schulzucht und in der Befugnis der Lebrherren gegenuber den Lehrlingen. Dieser Schutz ist zur Zeit sabl- losen jungen Leuten versagt, und wir werden versuchen, diesen Schuxx durch bestimmte Vorschriften festzulegen; denn es ist sehr unerwunscbt, wenn diese jungen Leute schon in die oiitik binein- gezogen werden. Eine Neuerung ist die Vorschrift, daneder Verein einen „Vorstand und eine _Saßung haben muß, eine euerung für zahlretche,Sta1ten i_md fur manche von ihnen eine bittere Pille. Anderersetxs ist es fur viele eine sehr erwünschte Neuerung, daß auf die Einreichung des Miigliederderzeichniffes Verzichtet wird, das bisbzer vielfach eine Quelle der bösesten Brschwerden war; für die' Beseitigung der damit geübten Pra is der Nadelstiche und Polizei- scbtkanen kann man den Verbündeten eaierungen nur dankbar sein. Recht hat der Abg.Trt_mb9rn mit seinen Bedenken gegen den Ausdruck: „Vereine, die xineCtnwnkung auf öffenilicbe Angelegenheiten be- zwecken ; hier ist eine sctärfer umgrenzende Fassung notwendig und muß von der Kommission gesucht werden. Ein erheblicher Fortschritt findxt sich auch in' den Bestimmungen über die Auflösungsbefugnis der Polizei. Auch hier hat Bayern keineöwegs eine liberalere Gesc ?ebung; dort kgnn die Polizei Vereine auflösen, welche die gese - chaftliche, religrose oder sittlighe Grundlage des Staates verlesen. Aehnlich liegt es in Baden, uberall sind dort geradezu Kautschuk- bestixnmungen Geseß, die schlimmsten in Braunschweig. Bei solchen Bestimmungen bat die Praxis stets den wechseinden Anschauungen an den maßgebenden Stellen folgen müffen; somit werden die Vereine tatsachlich der Willkür preiögegeben. Beim Ver- sammlungsrecbt soi] die Anmeidepflicht in bestimmter Frist Vorgefchriebxn wcrden f_ur Versammlungen in geschioffenem Raum, Eine Anietgepfiicht_benebt bisher_ in Baden und Hessen „nicht in Wurtztembcrg nur in ganz bestbrankiem Maße, indem die öféent- liche Bekanntmaibung _der Anmeldung qicichgciieiit ifi. Könnte man sich nicht mit der. wurttembergiscbkn Bsstimmung aligemein genügen laffxn? Die Polizei muß ja chch die Zeitungen lesen, in den Stadten_ginge das ais„o obne wertetes; aber auch für das platte Land wurde es durcbiubrbar sein, und die Sébwierigkeit daß die Verzögerung der Bescheinigung der Anmeldunß eine eriammiung selbst unmoglich machen könnte, fiele fort. Die „andosxentralbebörden Jollen ja Befreiungen verfügen oder iortbesieden laffen, aber die Fristen c)olien danebLn doch wohl aufrecht erbaitcn werden. Diese Fristen ..4 und 12 Stunden, sind sehr lang; andererseits wird eine Kautek gegen die Ve_rzdgerun§ker Bescheinigung in dem Entwurf nicht ge eben. In dem öjietrtichtf en Gesey das Leit 50 Jahren besteht, ißt ein Paragraph enthalten, dessen Éiniübtung aueh bei uns i(h sehr zur Erwagung gebe, wonach Versammlungen der Wähler zur Besprechun mit den gewählten Abgeordneten vnn dsr! Bestimmungen des Ekses ausgenommen sind, wenn sie zur “ it dn Wahl nicht unter freiem Himmel vorgenommen wnden. Au in Bayern sind für die Wahl- ]xiten Befreiungen zugeia cn. Cs aden während der Wablxeit alle em Intere e daran, das; ck die Vet ammiungen m lichft glatf, und obne der_ß e zu Schikanen Aniaß n, abwickeln. 1" hatten auch eine pransere Fassung des Entwur s gewünscht binficbili drr öffent- lichen Rersammlun en. Es ist Sorge zu tragen, daß ni t Komitee- sißungen, vertrauit Befvrnkungen und dergleichen unter polixei- iiche Aufsicht gestellt werden. Wir müssen diese unsichere Faffunaxdurw klarere Bestimmungen ersesen. „I 4, wonaib die öffent- liwen Versammlungen nntxr freiem Himmel ciner Gembmigung be- durfen, bedeutet emen Fort! ritt- gegenüber dcm ießi en Rechts,;ßande in Preußen, Bayern und Ösen. Eine einiaibe iZärmige gn t in Badon: jedenfaiis ist die Frist von 45 Stunden kiki xu gering, Tk dorkommen, daß eine Versammlung gestört wird. und daß tmn dan ubere'inkornmt, etwa eine_ Stunde darauf in einem karren weiter „ tagen. Dic Genehmigun wii versagt werden, wenn aus de! SWM
Versammlung eine Ge abr für kk? öfftnüak MUM W W