der jeßt Ihnen vorliegende Entwmf hat nun aber nicht obne weiteres verwert- Kommisfion in eine einwandfreie zunächst die Definition des Das hat die praktische punkt des Reichßgerichts schärfer war als die Tendenz des Gesetzes von links.) Wir hätten auch xnicht wohl einen andern denn jeder Versuch einst anderweiten Definition chäfts würde das Schicksal seiner Vorgänger ge- Geschäftsformen gefunden §48 entziehen konnten (sehr halb haben die verbündeten Regierungen es die Definition zu streichen,
Kaffagescbäfis bedient, einer Geschäftsform, die der Spekulation ebenso gut dienen kann, wie das Vöcsentermkngeschäft, und an anderen ausländischen Börsen auch dient, aber den Na heblich mehr Barmittel dem Verkehr ent Börsenlermingefchäft, und dementsprechend Zeiten eines gespannten Geldmarktes, wie teilig auf den Bankdiskont auch mit der Spekulation an die ausländis Das Kapital ist angewandert, das ist in auß: Das ist zwar nicht mit bestimmten Zahlen zu be- ß die Aufträge unserer sengeschäften an auswärtigen ck dem Erlaß des Börsen-
stebt ferner fest, daß in große umfangreiche Geschäfte t beschäftigen, derartige Auf- en Börsen für das inländische Der Erfolg ist also hier der gewesen, chäfte in Bergwerks-
unterbunden , teils an die ausländischen n inländischen Gerdmarkt
Meine Herren, versucht, das zweifel! bare Material der Arbexten Ihrer juristische Form zu gießen. Vöcsentermkngeschäfts in § 48 beseitigt. Konsequent, daß wir uns auf den Stand
os wertvolle,
(bteil hat, daß fie er- zieht, als das eigentliche naturgemäß namentlich in wir ihn 1th haben, nach- einwirken mußte. Teilweise aber ist man chen Börsen gegangen. rordentlicb großem Um-
Wir haben
Regierungs-
Bemerkungen. stellen, der zweifellos 1896. (Hört! hört! Weg geben können ; des Börsenterminges
habt haben:
einzelnen Vorwerke.
Pachtperiode. Pachtperiode.
fange geschehen. weisen, aber immerhin ist es zweifellos, da Bankiers zur Vermittlung von Bör Börsen für das inländische gesetzes außerordentlich gestiegen find. Es einzelnen Orten nach dem Jahre 1896
entstanden find, die fich [ediglkckj dami träge für Börsengeschäfte an auswärtig Publikum zu vermitteln. man durch das Verbot der Vörsentermingef und Fabrikanteilen teils in eine unzweckmäßigere (Geschäftsform,
Börsen gedrängt, und daß man zweifellos de damit geschädigt und auSwärtkge Börsen zum Schaden unserer wirt- schaftlichen und politischen Stellung gestärkt hat. (Sehr richtig! links.)
Was nun das Börsenterminregister betrifft, so ist das eine Ein- (Hört! hört! links.) Zn allererster bnt, fich eintragen zu laffen.
es würden sich immer wieder haben, die fiel) den Wirkungen des richtig! links), und des für richtiger gehalten,
Standpunkt des Reich§gerichts zu stellen und Termingeschäft verbündeten
Johannis1910 Station der Eisen 15 km entfernt. Bei Stadt Pvritz, Station
Stargard, Greifenbagen.
9 km Damm und Chaussee nacb Statio Stettin-Güstrow-Lübeck-Hambur
6 km, davon 3 km Cbauffee, Berlin*Stralsund.
An der Cb ebcnsLweit bis Station Klei
3,5 km nach Station Polka 17 km Chaussee nach Kreisst 4 km nach Station Bieczyn der Kleinba davon 19 km Chaussee, 8 km bezw. 10 km nach Eisenbahn Posxn - Schneidemübl. Vrenne gehört dem Pahter. 3 ](m nach Bahnhof Kolmar Rübenbau, Spiritusbrcnnerei. ck Station Neubaldensleben der e, 10 kw nacb Sta Magdebur _Stendak. uckerfabriken : Hadmersleben, 3-7 km entfe Westeregeln 1,3 ](m, Egeln 5 1x leben 7 km, Hakeborn 6 km. Brennerei, Ziegelei. . Eisenbahn Berlin-Halle-L
2 kW nach Station Jels der Kreisbahn HaderslebenuSchouburg.
Station der Eisenbahn Vorwoble- SchiffSanlegeplaß. Zuckerfabrik in Emmertk) [ 4 km Chauffee zur Kreisstadt Hannover*Bremen.
Station der Kleinbahn Station der Eisenbxbn fabriken in Sarstedt,
7 km von Einbeck,
Zuckerrübenbau.
10 km von den beiden Station Eisenbahn Hannover-Caffel
7 km Von Nordsfemmen stationen. Zuckexrübenba wählen in fiskalischen Gebä
Station der Eisenbahn Ottber
Zuckerrübenbau, Eisenbabn.
1,3 bezw. 0,3
2 km Landwe
habn" Fankfurt-Küstrin, von beiden Orten je für die Eisenbahnen nach Küstrin, _
189F/1910 Publikum na
Alti dt 1 s a 23er sich anf den
es der Judikatur zu
n Stavenhagen der Eksenbab ' g, in Stavenhagen Zuckerfabrik.
nach Station Treptow der Eisenbahn
Alt Kenzlin
1898/1910 find damit
österreichische
Regierungen beispielsweise Geseßgebung aus ähnlichen Erwägungen seinerzeit beschri
Des weiteren läßt der Entwur geschäfts in Getreide und Mü Um aber dem bandelöre zu verhelfen, Börsengeseßes nicht falle trabenten beteiligt find oder der Erzeugung ihrer eigenen Betriebe, Genossenschaften, sofern der Ab ihren gewöhnlichen Geschäften 9 nicht anzusehen diejenigen im HandelSre die Handwerker oder Kleingewerbetrelbe Einschränkung einem in Ihrer Kommi Wunsche, der in einer etwas anderen, zum Ausdruck gekommen War.
Daneben ist aber bestimmt, daß die Bedingungen für diese Ge- schäfte festgestellt werdkn müssen vom Bundeörat, und es bestimmt, daß die wesentlichen, zeit geforderten Bestimmunge sie im Gesetz ausdrücklich niedergelegt find, aufgenommen werden müssen. _ ich will wieder sagen _ find, nicht unter die Bestimmungen des Vörsengeseß ste selbstverständlicb unter die Bestimmungen des gerne unterliegen konsequenterWeise aueh der Anfechtung §§ 762 und 764 des Bürgerlichen Geseßbuchs.
Aufgebobxn hat man im Entnzur handels in Bergwerks- Entschließung der verbündeten Regierungen liege fie haben eine Bestimmung beseitigen wollen, erreicht, wirtschaftlich aber zu den schwersten übrigen behält der VundeSrat wie bisher dax Recht, Börsenter geschäfte in Effekten, in Waren usw. zu verbieten oder von Be- Das heißt, er würde also, Wenn er in irgcnd einer Ware oder in irgend einem Wertpapier den Börsen- terminbandel verbietet, gleichzeitig in der Lage sein, wie fie im Geseße vorgesehen find für das bandelSrecbtlicbe LieferungSgeschäft in Getreide- und Mühlenfabrikaten.
Im übrigen bestimmt dcr Entrburf, rechtSunwirksam find und nur insoweit Abwicklung geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden können. Er stellt damit die auf Grund des Börsengeseßes nichtigen (Geschäfte unter die Regeln des gemeinen Rechts. Das Börsentcrminregister, das nach den Arbeiten Ihrer Kommission eigenilich nur noch ein Register für Unbefugte war, hat der Entwurf beseitigt und hat dafür auch hier wieder diejenigen Personenkategoricn genau umschrieben, die berufen sein sollen, an fiel) nicht verbotene Börsentermingeschäfte rechtswirksam abzuschließen. Das find Voükaufleute und eingetragene Genossenschaften. Es scheiden auch hier wieder aus diejenigen im HandelSregister eingetragenen Gewerbtreibenden, die Kleingewerb- treibende oder Handwerker find. Den Kaufleuten sind gleichgestellt ehemalige Bankiers und solche Personen, die früher eine inländische Börse nicht nur vorübergehend besucht haben, und endlich find den Vollkaufleuten gleichgestellt solche Personen, die im Jnlande weder einen eine gewerbliche Niederlassung haben. bei denen beide Kontrahenten zu di find voll wirksam. Ist der eine der beiden Kontrahenten eine nicbt börsentermingeschäftsfäbige Person, ist ihm aber eine Sicherheit be- stellt, so ist das Geschäft für beide Teile verbindlich, für den nicht börsentermingeschäftsfäbigen aber nur in der Höhe der bestellten Sxchrrbxit. Sind Sicherheiten nicht bestellt, so find Börsentermin- geschäfte zwischen körsentermkngeschäftsfähigen und nicht börsentermin- geschäftsfäbfchn Personen rechtsunWirksam; aber fie find in gewissen Grenzen erfüllbar. Es ist bestimmt worden, daß einmal (Geleistetes nicbt zurückgefordert werden kann; es ist kestimmt worden, daß aus Börsentermingestbäften resultierende Forderungen kompensiert werden können. Es ist aber beseitigt das Anerkenntnis. Diese Bestimmung in den Beschlüssen Ihrer Kommission vom Jahre 1905 würde nach der Auffassung der verbündeten Regierungen bei der jekt vorge- schlagenen Regelung vom juristischen Standpunkte aus zu weit geben; fie wird aber auch überflüssig mit Rücksicht auf die übrigen Be- stimmungen, die der Entwurf zum Schuße des legitimen Handels bringt, zumal im Entwurf auch weiterhin noch vorgesehen ist, daß Börsentermingescbäfte, die mangels der Börsentermingeschäfts- fähigkeit eines oder beider Kontrahenten ungültig sein würden, wenn fie abgewickelt und unter beiderseitiger Zustimmung erfüllt find, nicht nachträglich wieder angefochten werden können. Das sind in großen Zügen die Bestimmungen des Entwurfs.
Die übrigen Abänderungen gegenüber dem bisherigen Rechts- justands sind teils nur die Konsequenzen der eben erörterten Vor- schriften, teils untergeordnete Bestimmungen, die lediglich aus Zweck- mäßigkeitörückfiäpten getroffen find. Ich kann fie daher hier übergeben.
Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen, und ich möchte bloß bitten, noch einmal als deren Ergebnis folgendes feststenrn zu dürfen: der Entwurf steht grundsäßlich auf dem Boden des Geseßes von 1896, er steht grundsäßlich auf dem Boden der Beschlüsse Jbrer Kommission dom Iabre1905. Wenn er den § 48, die Definition des Börsentermingesckpästs beseitigt und damit auf den Boden der Judikatur des Reichsgerickpts tritT, verschärft er die bestehenden ' Bestimmungen gegen das Geseß von 1
1892/1910
100 0007 do.
SPLkUlaÜM f das Verbot des Börsentermin-
blenfabrikaten unberändert bestehen. cht11chen LieferungSgeschäft zu seinem Rechte stimmt, daß unter die Bestimmungen des 11 soUen solche Geschäfte, bei denen als Kon- Landwirte in den Grenz
J- I!) Grimmen Gnmmen und bn Berlin» ;_;;
*Rokietnice, bn Kosten-Gostyn,
Budfin und Kolmar der rei in fiskalischen Gebäuden -
SÖneidemübl. ck) Magdeburg, " Maadeburg- er Eisenbahn
auffee Grimmen-Loiß, meist rüben Chan ee bis St akow der Eisenba
der Eisenbahn Ne en adt Samter. pp
bat er be
en des Verbrauchs Kaufleute und eingetragene schluß von derartigen Geschäften zu Dabei find aber als Kaufleute gister eingetragenen Personen, Es entspricht diese sfion wiederholt au9gesprochenen unzweckmäßigeren Formulierung
nacb Kreissta
den Stationen rtchtung, die direkt versagt hat.
Linie hat es das Publikum abgele Publikum find die kleinen Bankgeschäfte, namentlich die Provinz- bankiers gefolgt, und daran hat auch der Versuch einer großen Anzahl von Berliner Vankfirmen, fich eintragen zu lassen, Beispiel belehrend zu wirken, nichts ändern können. links.) Der wirtschaftliche Erfolg ist aber der gewesen, daß die Kundschaft der kleinen Provinzbankiers zurückgegangen ist. Zustimmung links.) Der kleine Provinzbankier war nicht in der Lage, bei Aufträgen von nicht eingetragenen Kunden die Gefahr der Ein- wände aus § 66 des Börsengeseßes zu riskieren; wohl aber konnten dies die großen Banken in Berlin, und so hat man auch hier einen unerwünschten und nicht gewollten Erfokg zu verzeichnen, man hat den Provinxbankier geschwächt und die Konzentration des Geschäfts in den Großbanken gefördert. (Sehr richtig! links.) Dazu kommt aber noch ein weiteres. Es hat sich unter der Herrschaft des Börsen- registers ein Zustand entwickelt, der die Zwecke des Börsenregisters in das direkte Gegenteil verdreht hat. (Sehr richtig! links.) Es ist vorgekommen, daß Leute in demselben Papier gleichzeitig bei verschie- denen Bankiers 9.18. bajggg und 61a bauggs spekulierten (sehr richtig! links), diejenigen Geschäfte geltcn ließen, die zu ihren Gunsten ausschlugen (hört! hört! links), und sich den Nachteilen derjenigen Geschäfte, die zu ihren Ungunsten ausfielen, durch den Registereinwand entzogen (hört! hört! links); das heißt auf deutsch: sie hatten eine absolute zuverläffige Vcrfichexung gegen Verluste aus Börsenspielen auf Grund der Bestimmungen über das Terminregister. richtig! links.)
Aber weiter, meine Herren! Auch Kaufleute haben fich nicht gescheut, den Registereinwand zu erheben, und das nicht nur etwa im was viel bedenklicher ist, auch im aus- t, wie uns vorliegende Konsulatsberichte ergeben, das Ansehen des deutschen Kaufmanns im Auslande außer- ordentlich geschädigt. (Hört! hört! links.) _
Nun, meine Herren, wie soll man diesen Mängeln abbelfen? Der Entwurf eines Geseyes zur Abänderung des Börsengeseßcs yon 1904 ließ die Definition im § 48 des Geseßes bestehen und damit die Recht§unficherbeit„ die sich aus dieser Bestimmung ergeben hat; er ließ das Verbot des Böcsentermingeschäfts in Getreide und Mühlen- fabrikatcn bestehen, versuckote aber, wenn ich mich kurz so auSdrückcn darf, den sogenannten Berliner Schlußschein zu legalisteren; er ließ das Verbot des Börseniermingescbäfts in Bergwerks- und Fabrik- anteilen bestehen, er ließ auch das Terminregister bestehen, aber er suchte die Konsequenzen der Bestimmungen über das Terminregister dadurch abzuscbwäckxen und zu beseitigen, daß er dem Terminregister gleichberechtigt zur Seite stellte das HandelSregister, daß er im Handels- register eingetragenen Personen und einer Reihe von anderen ihnen gleich zu achtenden Personenkategorken die Möglichkeit gab, sich rechthültig zu Termingescbäften zu vexpfiichten, einer Eintragung im Terminregister bedurfte. Es blieb also das Terminregister eigentlich nur für dicjenigen Personen bestehen, die nach der Auffassung des Gesetzgebers Börsentermingescbäfte nicht machen sollten; es hatte lediglick; noch den Zweck, das; solche unbe- rufenen Personen die Legitimation, Börsentermingeschäfte abzuschließen, fich erkaufen konnten, indem sie 150 .“ Gebühren erlegten und fich im Börsenregister eintragen ließen. Uebelstände dadurch Hzrr zu werden, daß man die Konsequenzen des -§ 66 des Börsengeseßes über die Rechtsfolgen des § 66 für Ge- schäfte, die zwischen nicht legitimierten Personen oder zwischen Kon- trahenten abgesthloffen waren, von denen nur der eine legitimiert war, insofern abschwächte, als man die Erfüllbarkeit dieser an sich unwirk- Man ließ zu, daß einmal Geleistetes nicht zurückgefordert werden könnte; man ließ zu die Kompensation von Schulden aus an sich unwirksamen Börsentermkngeschäften; man ließ zu die Zurückbehaltung gestellter Sicherheit, und man lief; endlich zu Heilung der Mängel eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über den Registerznmng durch ein Anerkenntnis.
Meine Herren, diese Vorschläge, wie sie aus Ihrer Kommission herausgekommen find, find nichtGeseß geworden. Sie würden zur Not 'die schwersten Schäden des Börsengeseßes haben beseitigen können; ße litten aber auch zweifellos an großen Mängeln. Das handelSrechtliche Lkeferungögeschäft in Getreide und Mühlenfabrikaten blieb ungeschüßt. Im übrigen aber wurde durch die Gleichbetecbtkgung des Handels- registels und des Terminregisters, durch die Schaffung vsrschixkener Kategorien von Personen, die börsentermingesckyäftöfäbig sein sollten, durch die verschiedenen "irkungen in bezug auf die Erfüllbarkeit des Geschäftes bei diesen Kategorien eine solche Fülle von Spielarten des Bkrfentermingeschäftes geschaffen, das; es selbst cinem klugen Juristen schwer geworden sein würde, fich durch déeses Wirtsal von verschiedenen Bestimmungen mit Sicherheit hindurchzufinden. (Sehr richtig! links.) Für das Publikum und auch für einen Teil der Kaufleute würden ,diese Bestimmungen ein unlösbare: Wirrwakr Von Vorschriften Ze-
wesen sein.
der Eisenbahn Posen- um durch dieses
(Sehr wahr!
do. Magdeburg Neuhaldensleben Hillersleben,
tion Wolmirstedt d ackerfabrik in (Groß Amme ckendorf, Etgersleben Nach den Eise rsleben 3 km, Kl. G
Bahnhof Gräfenhainichen der .1 9- *
Rübenbau,
Wanzleben Westeregeln
nbabnstationen
speziell von der Landwirtschaft seiner- Schlußscheins, wie in diese Bedingungen Da diese Geschäfte, die nach diesen Berliner Schlußscheinen abgeschlossen
Strobwalde, n des Berliner
Hadersleben Groß-Barsbüll [.Ju111898 bis
Johannis1910 1892/ 1910
Unmittelbar an der “Z,. Branntweinbrennerei, Zucker-
Emmertbal. es fallen, fallen
inen Reih“ und auf Grund der
Weser belegen,
Schäferbof Nienburg, Station der Eisenbahn
f das Verbot des Börsentermin- Die Gründe für diese n klar auf der Hand: die ihren Zweck nicht Nachteilen führt. Im
Burg Pattensen Johannis1904
annoVer- aste „ bi51.Iuli1910 H P nsen
Hannover-Caffel. Zuck
Nordstemmen und Benni s
zderhelren, beide Eisenbahn- E nbeck.
en4Salzderhelden und Northeim der
10 km von Banteln, beides Eisenbahn- abrik in Gronau 6 km. 2 Wasser-
gen-Nortbausen. Ma Zuckerrübenfabrik in Nor
charzfeld und Zoll, urg der Eisenbahn d Kornbranntwein-
5 km bis Retben,
errübenbau. Zucker. und Fabrikanteilen.
Hildesheim Rotenkiraben
1892/1910
Haus Efferde dingungen abhängig zu machen.
Katlenburg,
Albrechtsbausen b[- und Säge-
240 000? do. ähnliche Ve-
Elektriscbe Pflu km von den Etsenbabnstationen S g nach Station Stär Bremervörde-Bucholz.
Nahe Yahnbof Schur
Nabe Bahnhof Lüneburg , Zuckerrübenbau.
inländisckpcn Geschäft, sondern, dingungen festzuseßen,
ländischen (Geschäft; und das ba
Harburg Land Sbkck-Moka
Kleine Müllerei un ga der Eisenbahn Uelzen-Stendal. Zucker-
daß verbotene Geschäfte erfüÜbar, als bei der
56 000 Johannis
Lüneburg Land Knotenpunkt mehrerer Eisenbahnen.
Ziegenhain Bellnhausen 12 km von Station Treysa der Main-Weser-Eisenbabn,
3 km von Kreisstadt rankfurt. Brennerei isenbabngüterverladesteü 3 bezw. 4 km von den Bahnhöfen Aunienau und Viümar entfernt.
Hersfeld, Station der Eise ba Bb - ßskalischen Gebäuden, n bn e ra
Kontingent 216 111.
Wiesbaden Traisfurter Hof
Deutscher Reichstag. 72, Sitzung vom 12. Dezember 1907, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbisckpem Bureau.)
Zur Beratung stehen die Aenderung des Bär des Wechselprotestes.
Preußischer Minister für Handel und Gewerbe Delb rü ck:
Herren! Wer den leidenschaftlichen Erörterungen vor und des Börsengeseßes, wer den Kämpfen für und wider die erksam gefolgt ist, der wird finden, daß hüben und drüben unkte Einigkeit besteht, nämlich in der die Börse ein Institut weittragender Bedeutung find. Folgt daraus das die Einrichtungen und de spricht diesem Recht zweifellos andererseits jeden gesetzlichen Eingriff die Folgen desse und, falls sich Nachteile und unerwünschte unverzüglich die beffernde Hand anzulegen, der,Börse - die Börse ist, wie jedes Glied
verpflichtet, sich den Interessen der Allgeme sondern im Interesse dieser Allgemeinheit
zweckmäßigen Betriebe der Börse zweifellos kann. Unter diesem Gefichtspunkte, Ihnen 1th vorliegenden Entwurf zur Abänderung von 1896 zu beurteilen.
Er ist nicht der erste seiner Art; und wenn zu einem positiven Ergebnis geführt haben, daß eigentlich allseitig anerkannt wird, daß d die man an es geknüpft bat, keineswegs überall er- es stellenweise Folgen gezeitigt hat, die niemand er- Die verbündeten Regierungen hoffen
daß dieser erneute Versuch, zu einer anderwekten Angelegenheit zu kommen,
Folgen richtig beurteilen Z mehr als 10 Jahre in Kraft ist,
reichend lange Zeit vergangen ist, ,um seine zu können, heute, nachdem das Gesc kaum noch mit Recht erhoben werde
Mxine Herren, man hat bei Erlaß des gehabt, das wértschaftlicb und moralisch Verw richtigsr gesagt: den Mißbrautb der für die Zwecke des Spiels zu besei Börse fernzuhalten.
Zu diesem Zweck Getreide- und Mühlenf Fabrikanteilen andererse geschaffen und im § termingescbäfte, gründen sollen, getragen sind. Geschäften zu finden, termingeschäftS' im Festlegung des Begriff und in den Bestimmungen seits liegen die Wurzeln der Uebelständ jest erneut herangehen wollen.
Diese Uebelstände liegen teils auf rechtlichem, lichem, teils auf moralischem Gebiet. folgende Entwicklung genommen: Es sie die wirtschaftlichen Funktionen des Vör Geschäftsformen erfüllt werden könne finition des § 48 des Börsengeseßes decke - daß man entweder das Verbot des B5: Börsengeseß niedergelegt war, deutsch: auf die Durchführung de oder aber unter das Verbot alle zwar der Definition des Börsenterminges Weg gegangen, und führt, daß nicht nur geschäfts, sondern a 1iche Lieferungögesch
Dazu kam weiter, daß das Reichs des B. G-B. zu dem Ergebnis gel geschäfte aucb nichtig sein müssen. Formulierung des Geseßes von 189 des § 134 des B. G-B. richtig. der Absicht des Gesetzgebers, welcbe , der damaligen Vertreter der verbün kann, lediglich beabsichtfgte„ zu erlassen. Das Ergebnis ist also, sie nicht in den Formen des § 48 er sie nicht in den Formen handelßr geschlossen find, der Richtigkeit verfa
Wirtschaftlich haben die schäfte in Getreide- daß man die Produktenbörse wobl auf seiten der Landwirts und ibreEkntichlungen, enlbehrenkonnte, legitime Zeitgef
gericht mit Rücksicht auf § 134 angie, das; verbotene Termin- Das war mit Rückstcht auf die 6, mit Rücksicht auf den Wortlaut Es entsprach aber zweifellos nicht wie man aus den Erklärungen deten Regierungen entnehmen in dem Verbot eine Ord
Wobnfiß noch Nicht verbotene Termingeschäfie, Börsengesetzes die Absicht esen Personenkategorien gehören, zrfliche Börsenspiel oder, Börse und ihrer Einrichtungen tigen und Unberufene von der
Geseßentwürfe,
sengeseßes und Erleichterung
nungsvorfcbrift daß Börsengescbäfte, auch wenn bgeschloffen werden,. auch wenn echtlicher Lkeferungßgeschäste ab- Üen können.
se Bestimmungen, was zunächst die Ge- blenfabtikaten betrifft, dabkn geführt, schloß. Da man aber andererseits, so- ckth wie auf seiten des Handels die Börse vor allem aber die Notierungen an der Bör half man fick; in der Weise, chäft an der Börse unter des Handelsstandes, der Landwirtschaft und Schlußschein formulierte, gegen die Gefahren der Richtigkeit decken würde.
schein ist seit Jahren an der Berliner Produkten hat, soweit bekannt gcworden ist, alle Bete stellungen keine Veranlaffung gegeben.
dieses Schlußscbeines abgeschlossenen Ges ßcbt auf die grundsäßlkche Haltung des Nichtigkeit zu verfaUcn. Und wenn 12 kommen fonte, einen derartigkn Spruch zu
Aufsichtsbehörde nichts weiter übrig bleiben, an der Börse zu verbieten.
Etwas anders haben sich die Din in Bergwerks- nnd Fabrikanteilen, staltet. Hier hat man nicht, wie be kouviert, im Gegenteil, trotz des Verbols des Te anteile an der
hat man erstens das Vörsentermingeschäft in abrikaten einerseits und in Bergwerks- und its verboten; man hat ferner das Börsenreglster 66 des Börsengeseves bestimmt, daß Börsen- auch an fich erlaubte, eln Schuldverhältnis nicht be- henten im Börsenregister ein- Grenze zwisehen erlaubten und Verbotenen hat man geglaubt, den Begriff des „Börsen- § 48 des Börsengeseßes festzulegen. In dieser sdes .Börsentermingesebäftß“ das Terminregistkr e, an deren Beseitigung wir
nach Erlaß Im übrigen suchte man der
Börse aufm in einem P Auffassung, das; ist, deffen Einrichtungen und Betrieb von für das gesamte Wirtschaftsleben des Volkes Recht des Geseßgebers, reglementierend in Börse einzugreifen, so ent- auch die Pflicht, nach einem [den aufmerksam zu prüfen Folgen herausstellen sollten, nicht so sehr im Interesse eines großen Organiömusk inbeit unterzuordnen _, selbst, die bei einem un- schweren Schaden leiden bitte ich Sie, den des Börsengeseßes
wenn nicht beide Kontra
n Betrieb der samen Geschäfte erweiterte.
im § 48 einerseits daß man für das sogenannte Zuziebung von Vertretern der Aufskchtsbebörde einen das; er die Geschäfte Mit diesem Schluß- börse gehandelt, er kligten befriedigt, zu Aus- Aber auch die auf Grund chäfte unterliegen mit Rück- Rekchögerichts der Gefahr, der Rekch5gericht einmal dazu fäÜen, so würde für die als auch diese Geschäfte
von dem man glaubte,
teils auf wirtschaft-
Rechtlich haben die Dinge Ute fich sehr bald heraus, daß sentermingeschäfts auch durch die fich nicht mit der De- Das hatte zur Folge, sentermingesckjäfts, wie es im auf dem Papier stehen ließ - auf r Abfikht des Gesetzgebers verzichtete diejenigen Geschäfte fallen ließ, die § 48 nicht entsprachen, wirtschaftlich aber ein Das Reichericbt ist den leßteren das hat in seinen leßten Konskquenzen dahin ge- das Börsenspiel in den Formen des Börsentermin- uch das wirtschaftlich unentbe äft unter das Verbot fiel.
meine Herren,
seine Vorgänger nicht so haben fie dock) gezeigé, as Börsengesetz von 1896 die Erwartungen, füllt hat und daß wartet oder gar bezweckt hat. daher bestimmt, Regelung dieser wird, und das um so mehr, haben hat, daß seit dem
ge bei den Börsentermingescbäften die ebenfalls verboten waren, ge- 1 der Produktenböxse, den Handel er ist glatt weiter gegangcn. rmingeschäfts auch Bergwerks- Börse weiter gehandelt,
cbäft darsteklten.
yon Erfolg begleitet sein als der Einwand, den man früher wobl er- Erlaß des Börsengeseves noch nicht bin-
brliche bandelSrecbt- und Fabrik-
man hat fick) aber des
Indem er das Börsen-
terminregister beseitigf und nur bestimmte Kategorien von Personen börsentermkngesÖäftsfähig macht, verschärft er die bestehenden Be- stimmungen, indem er den Kreis der berufenen Personen einschränkt. Diesen Verschärfungen steht nun allerdings gegenüber die Aufhebung des Verbots des Börsentermkngefchäfts in Bergwerks- und Fabrik- anteilen. Der Entwurf hat lediglich den Zweck, rechtliche Klarheit zu schaffen, Re(htßunsickjerbeiten zu beseitigen und unzweckmäßige Bo- ftimmungen zu eliminieren und durch bessere zu ersehen, und vor aÜem diejenigen Bestimmungen zu beseitigen, die demorali- sierend auf das Publikum und den Kaufmannsstand wirken mußten und zur Schädigung des Ansehens unseres Kaufmanns- standes im Inland und Ausland geführt haben. Diese Be- schränkung der ' Aufgabe wir? ein_exseits vielleicht die Zahl der Freunde des Entwurfs beschränken, andererseits aber entkleidet sie den Entwurf eigentlich jeder politischen Bedeutung. Diese Beschränkung stellt den Entwurf auf einen Boden, auf dem fich nach Auffassung der verbündeten Regierungen eigentlich alle Parteien dieses Hauses zu gemeinschaftlicher Arbeit zusammenfinden können und müssen, und des- wegen glaube ich hier der Ueberzeugung Außdruck geben zu dürfen, daß es uns gelingen wird, auf Grund dieses Entwurfs zu einem befriedigenden Ergebnis zu gelangen. (Bravo! rechts und links.)
Abg. Semler (nl,): Als seinerzeit die Börsengeseßgebung ge- schaffen wurde, Waren es nicht sowohl Bedenken egen das Effekten- geschäft, gegen das Spiel, von dem eben der Minther gesprochen hat, die meine politischen Freunde veranlaßt haben, diesem Geseß ihre Zustimmung zu geben, als vielmehr die Bedenken gegen das Termingescbäft, das Zeit eschäft, insbesondere in den heimischen Produkten, in den Müvlenßabrikaten und im Getreide. Die deutsche Landwirtschaft hat damals, als 1896 das Gesetz zu stande kam, in der Tat am Boden gelegen. Damals hat man vielfach den in vielen Richtungen unerträglich niedrigen Getreidepreis dem Um- stande zugeschrieben, daß durch das Termingescbäft große Getreide- lager an gewissen Zentralplätzen in Deutschland gehalten Werden würden und chatten werden müßten. In der Tat, jeder Terminmarkt wirkt au? die Förderung von gewissen Lagerstätten. Nun mag es dabingesteUt sein, ob der Terminbandel als solcher eine preisdrückende Tendenz hat oder nicht. Die Haupt- sache für mich ist, daß meine politischen Freunde diese Wirkung angenommen haben, Und das ist der Grund gewesen, wes- halb wir damals dieser Geseßgebung zugestimmt haben. Es mag zugegeben werden: es war eine Tendenzgeseßgebun , die noch verschärft wurde durch eine, ich will mal sagen e ten ve Inter- pretation des höchsten Gerichtsvofes, der im Sinne dieéler (Gesetzgebung von seinem Standpunkte vielleicht mit Recht geglau t bat, den Ge- danken dieser Geseßgebung so, wie er ihn verstanden bat, durch seine Judikatur weiter fortseßen xu müffen. Nun sind seitdem zehn Jahre ins Land gegangen, und mehr und mehr hat sicb aUgemein die Erkenntnis durchgerungen, daß es wobl nicht der Termingetreide- markt gewesen ist, der die schlechten Getreidepreise beworgebracht hat, und daß das damaxige Geseß sehr große Schwächen bat. Berufen: und Orientierte und vor allem unbefangene Beobachter unserer wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland haben mit Be- dauern esehen, daß unter der Einschnürung des Zeitgesthäfts in die Spanischen Stiefel dieses Gesetzes allmählich insbesondere der deutsche-Cffektenmarkt, das deutsche Effektengescbäft vollständig derkümmerte. Gerade diejenigen Parteien, die, wie die meinkge, der Ansicht find, daß man einer gewiffen Mittelstandspolitik Vorschub leisten müsse, haben mit Schmerzen erkannt, daß, während man durch diese Geseßgebung einen Mittelstand hat geglaubt schüßen zu müssen, man einen anderen Mittelstand geschädigt hat. Es sind dies die mittleren und kleineren Bankiers, die eine durchfchnittliche JabreSrente von 5-, 8000 bis 10000 „kü ver- dienen können, wenn es ihnen gut ebt, die fieißig und gewissen- haft arbeiten müssen und nicht für i re eigene Rechnung spekulieren. Dieser Mittelstand hat fick) still von der Börse wegdtücken müffen und ist irgendwo untergekrochen. An diesen Mittelstand hat man damals nicht genügend gedacht. Nicht aus innerer Not, nicht durch den Zwang der Verhältniss, sondern durch die Kraft des Geseves ist dieser Mittelstand künstlich beseitigt worden und an deffen Stelle großgezogen worden eine kapitalistische Großmacht, die Macht der Großbanken. Die Großbanken erfüllen aucb ihrerseits eine überaus wichtige Funktion im Wirtschaftßleben; aber es muß auch für die deutsche Industrie zweifelhaft sein, ob es ein erwünschter Zu- stand ist, daß die (Großbanken einen so bedeutenden Ein uß auf die deutsche Industrie ausüben. Ob ein Bankier als Auf- ficthrat, der vornehmlich Bankintereffen im Auge hat, ein unbedingt richtiger Berater de? Unternehmens ist, ist noch zweifelhaft. _Das Effektengeschäft ijt so eingescbnürt worden, daß auf dem letzten Banktertage der Vorsitzende aussprechen konnte: Früher hatten wir eine Börse, aber kein Börsengesetz, und jest haben wir ein Börsengeseß, aber wir haben keine Börse. Es ist eigentlitb ein Torso übrig geblieben. Es kommt nun darauf an, und das ist ja auch die Abficht des Gesetzes, eine kräftige und lebensfähige Börse wieder bcrzusteÜen. Es fragt sich nun, ob durch die vorgeschlagenen Mittel dieser Zweck erreicht wird. Die Mittel sind: der Ab- schnitt 4 des jeykgm Börsengesepes verschwindet und mit ihm die Legaldefinition für das Termmgescbäft, das Börsenregister und voraussichtlich auch die Interpretation des Reichsgerichts über das, was ein Termin-, was ein Zeitgestbäft ist, was ein verbotenes und was ein erlaubtcs Geschaft ist. Was ein Termin- geschäft ist, bleibt offen, es wird nicht festgelegt, es bleibt das Verbot des Termingeschäfts in Getreide. Ueber die Interpretation des Reichgerichts wil] ich den Minister nicht provozieren, aber ich hoffe, daß die Frage in der Kommission ibre Erledigung'findet. Ob und inwieweit eine Wiederherstellung des Gekreidetermmmarktu angezeigt erscheint, onen wir unserseits dahin estellt sein lassen. Wir sind der Meinung, da diese Frage eigent ich eine speziell agrari'cbe ist, die wesentli beurteilt werden will aus dem JutereTe der deutschen Landwirte, und zwar aus der Allgemeinheit heraus, nicht aus dem Kreise einzelner Interessenten, auch nicht aus dem Kreise allein der Berliner oder sonstiger (Getreidespekulanten. Nun scheinen sicb jest die Stimmen zu mehren, daß eine Stärkung des Texminmarktes tn Getreide auch im Interesse der deutschen Landwirtxchaft liege. Wenn wir auch nicht vkrkenncn wollen, daß das Getmdetermm- geschäft die Anhäufung größerer Getreidelager vielleicht ohne Schaden herbeiführen kann, und wenn diese Lager an eine nationale Be- deutuug im Falle eines Krieges haben könnten, o wogen wir doch eine Jnitiatide zur Erweiterung des GesWenttvmf! !Zttbt “Waisen. Jedenfalls müssen wir mit aller Energie einer unbescbrankten ieder- herstellung der übri en Terminmärkte das Wort reden. Es unter- lie t nicht dem [eiFesten Zweifel, daß es dringend erforderlH M daß die deutschen Böten in den Kreis der internationalen (! eimücken. Mit Re t ist behauptet, daßbadte Schäden, die das Böcsengefeß von 1896 an ericbtet t, mamiell uud moralisch so ungeheuer sind da es längerer Zeit bedürfen wird, um fie zu be eiligen. Ick berufe mich auf einen Ausspmö des verstorbenen A . von Kardorff, der sagte, ich erinnere milk kaum eines Gesekes defxen Vorausseßungm nach vielen Richtungen so wenig s1ch erfuüt haben wie diejenigen, welche de_- Bötsengesev zu Grunde lagen. Der Minister sprach von Be- schränkungen, die fich die verbündeten Regierunßxn auferlegt hätten, indem ste dies Gesch vorlegten. In der Tat ba n die verbünden: Regierungen das etan in der richtigen Erkenntnis, da fie nicht gut zu weit grbcn dür en. Das Börsenregister war das entekl eint] brauchbaren Mittels zur Erreichung des gewvüten Zwecks. Du ' rivatpnblikumx macht doch Grscbäfte un_ter sich, so war dre "Me ck olge des Börkeuregistxkrs, da, der Banker, den man gerade 1chüßen wollte, aus dem E cbäft vertrieben wurde. Sqw-eit » das (Geschäft der Bankiers in Trage kam, War das Regtsiee Sket- flüsfig. (Ein ehrlicher. sittlkbkr aufmann mußte fkk goon d»