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für die nächstfolgenden Einlösungen ausgeloosi, gxltcn sollzn. Die in Folge der Bestimmung dieses Paragraphen fäUrgen Obltgationen Werden gegen deren Auslieferung unter Anwzndung der M1 §. 4 wegen der Zins-Coupons enthaltenen Vorschrift an den Vorzetger zum Nenuwerthe in einer der Städte, in Welchen die Zinszahlung exfolgt, spätestens an dem ersten auf die AuSloosung folgenden 31. März oder 30. September baar in Courant gezahlt. Es erfolgt darüber unter Angabe der auSgeloosten Numuxcrn cine Bekannt- machung der Direction in den für die statutmäßigen Publicationen der Gesellschaft bestimmten öffentlichen Blättern. »- Jndcffcn kann die Gesellschaft, wenn die in einem Jahre einznlösenden Obligatioyen mehr als 100,000 Thlr. betragen, durch Bekanntmachung be'fitm- men, daß die Inhaber einen Monat vor dem Verfalls von jenen Städten diejenigen bezeichnen, in welchen fie d,ie Zahlung. erheben wollen,“ erfolgt dann eine solche Bczyichnnng mcht, so ward ange- nommen, daß sie die Zahlung in Cöln zu empfangen haben.
Die fällig erklärten und eingelöstcn Obligationen werden unter
Beobachtung der hier oben, wegen der Verloosung vorgeschriebenen ,
Formen verbrannt. Ueber die Auöführung dcr Tilgung wird dem
betreffenden Eisenbahn- Kommissariatc alljährlich ein Nachweis vor- 5
gelegt. 37. 6.
Gehen Obligationen oder Anweisungen zur Erhebung weitere'r 7 Coupons verloren oder werden fie vernichtet, so kann deren Mortv- !
fication beantragt und ausgesprochen werden.
Die Direction der Gesellschaft erläßt des Endes auf Antrag der Betheiligten drei Mal, in Zwischenräumen von wenigstens vier und höchstens sechs Monaten, eine öffentliche AuffordexUUJ, ]enc Doku- mente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen. Sind vier Monate nach der leßten Aufforderung vergan- gen, ohne daß die Dokumente eingeliefert oder e1waige Rechte auf dieselben angemeldet worden und hat außerd'em sert der ersj'en Auf- forderung ein Termin zur Empfangnahme emer neue:) Serre Zins- Coupons stattgefunden, ohne daß hierbei innerhalb xnmhestenZ sechs Monaten nach dessen Ablauf die betreffenden Obligationen bezte- hungsweise die, der früheren Serie bcigcgcbenc Axtwe1st111g (ZU?) zum Vorscheine gekommen find, so spricht das Landgericht zy Col" auf Grund jenes Aufgebots die Mortification aus, die Dtrectxon bringt dieselbe zur öffentlichen Kenntniß_ und fertigt an Stelle der mortifizirten Dokumente neue unter demelben Nummern aus, auf Welchen bemerkt wird, daß fie als Ersaxz für amortifirte dienen. Die Kosten dieses Verfahrens fallen nicht der Geseüschaft, sondern den Betheiligten zur Last.
Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortifirt wer- den,“ jedoch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (Z. 3) bei der Direction der Gesekl- schaft anmeldet und den stattgehabten Bcfiy dcr Zins-Coupons durch Vorzeigen der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins-Coupons gcgen Quittung aus- gezahlt werden.
§. 7. ,
Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Ein- lösung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während zehn Jahre von der Direction der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen.
Die Obligationen, „welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem leßten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, find werthlos, was von der Direction unter Angabe der wertblos gewordenen Nummern alsdann öffentlich zu erklärenist. Die Gesell- schaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtung mehr doch kann fie deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermittelst eines Beschlusses der General-Vcrsammlung aus Billigkeitsrückschtcn gewähren.
§. 8.
Außer den im Z. 5 gedachten Fällen find die Inhaber der Obligationen berechtigt, deren Nennwertb in folgenden Fällen von der Gesellschaft in Cöln zurückzufordern:
;1) Wenn der TranSportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampf- wagen oder anderen, dieselben erseßenden Maschinen, länger als sechs Monate ganz aufhört,
b) Wenn gegen die Gesellschaft in Folge rechtskräftig gewordener Erkenntnisse Schulden halber Executionen im Betrage von mehr als 10,000 Thlrn. vollstreckt worden sind,
0) wenn die im J. 5 festgeseßte Tilgung der Obligationen nicht innegehalten worden ist, und die Gesellschaft nicht innerhalb thunlichst kurzer, spätestens dreimonatlicher Frist nach geschehener Aufforderung die Fehler redresfirt hat.
Im Falle &. kann das Kapital an demTage, wo derselbe e11-1-
tritt, in den Fällen b. und 0. nach Kündigungsfrist von 3 Mona. ten zurückgefordert Werden. Das Recht zur Zurückforderung dauert im Falle 8. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Trans. portsbetriebs, in den Fällen 1). Und 0. sechs Monate, nachdem der
Fall eingetreten, jedoch bei 0. immer nur noch 2 Monate, nachdem * die planmäßige Tilgung der Obligationen inzwischen wieder einge. _
treten ist. Die Obligationen, Welche in Folge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingclöst worden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben.
§. 9.
Zur Sicherung der Verzinsung Und Tilgung der Schuld wird festgescyt und verordnet: 3) Die vorgeschricbene Verzinsnng Und Tilgnng der Obligationen geht der Zahlung Von Zinsen und Dividenden an die Actio- naire der Gesellschaft vor.
11) Bis zur Tilgung der Obligationeu darf die Gesellschaft keine '
3111: Eisenbahn Und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grund- stücke verkaufen.
Niederlagen abgetreten werden möchten. J. 10. Zur Geltendmachung der im J. 8 fcsxgeseßten Rückfordcrnngs-
[ rechte ist den Inhabern der Obligaiionen dcr Bahnkörper von Clevo nach der niederläxxdischen Grenze bci Zeyenaer und bei Cranenburg, so wie Von Osterath nach Essen in erster Linie, nebst den sämmt- ' lichen für den Eisenbahnbctricb daranf errichteten Gebäuden und .
darauf zu diesem Zwecke gemachten Anlagen, so wie dem sämmt- lichen fiir den Betrieb dieser Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Mobilien, Geräthschaftcn, Materialien Verhaftet, in ziveiter Linie haften die Bahnen von Cöln nach Bingen und von 66111 nach Clevo, sodann von Cöln nacb Herbsttbal, insoweit diese Bahnen nicht schon anf Grund früherer Privilegien für frühere Anleihen ver- pfändet smd.
Z 11.
Nur diejenigen Obligationen, welche mit Unserer Genehmigung
zu- dem Zwecke, die der Rheinischen Eiscnbahn-Gescllsäyaft conccsfio- '
nirten Bahnen von ClcVe nach der Niederländischen Grenze bei Nymwech 'Und Zevenaer, sowie von Ofterratb nach Essen und für die Strecke Kempen - Venlo fertig zu steklen, sowie die erforderlichen Betriebsmittel dafür anzuscßaffen, noch bis zur Höhe von 3 MiUio- nen Thalern ferner cmitiirt werden möchten, können den nach
e enwärti cm §*riyilecium „u emittircnden Obli ationen in dem ' 8
durch dasselbe festgescßtcn VorzugIrechte gleichgestcUt werden.
§. 12.
Die in diesem Privilcgium vwrgcsckzricbencn Bcka11ntmack)nngen
müssen in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher nach Z. 2. die Zins- „
zahlung erfolgt, eingerückt werdcn.
§. 13.
Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins-Coupons, kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.
Zur Urkunde Dieses und zur Sicherheit der Gläubigsr haben Wir das gegenwärtige [andes'herrliche Privilegium A(lcrbéöchstcigen-
händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsicgcl ausserti- _ gen lassen, obne jedoch den Inhabern der Obligationen in Ansehung „ ihrer Befriedigung eine Gewährleisttmg von Seiten des Staates zu ' geben, oder den Rechten Dritter und insbesondere der Inhaber der , nach den Privilegien vom 12. Oktober 1840 und Vom 8. Septem- „ ber 1843 emittirten resp. 2,500,000 Thlr. vierprozentiger und 1,250,000 - Thlr. ZZprozentigcr Rheinischer Eisenbahn-Obligationen, der nach dem ' Privilegium vom 4. August 1854 emittirten 750,000 Thlr. 47;er '
zentiger Bonn-Cöluer Eisenda[)n-Obligationen, der nach dem Privi-
legium vom 30. Mai 1855 cmittirtcn 700,000 “Thlr. Cöln-Crefelder , vom ,
2. August 1858, 26.Nove111bcr 1860, 30. Dezember 1861 und
Eisenbahn-Obligati0ncn, sowie der nach den Privilegien
Dies bezieht fick) jedoch nicht auf die außer- . halb der Bahn und der Baßnhöfe befindlichen Grundstücke, ; auch nicht anf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an * den Staat oder an Gemeinden zu postalischen, polizeilichen , oder steuerlichen Einrickytungen, oder zu Packhöfen und Waaren- ,
verzinsbar zu 4Z Procent.
. . 1865 autori-
in C 5 l n. Der Special - Direktor.
ten Zinsen sind gkgen die ausgegebenen
(Unigrschrtft ) nebst Talon beigefügé.
Emission Uk........
-Gesellschaft
Thalern. - Die
ck Königliches Privilegium vom des Registers.
Eisenbahn -Obligaiion lll, onen
Ztveihundert Thaler Preußisch Courant Cöln,am
zu fordern als Anibeil an dem dur firte Darlehn oon Drei Milli
Zins- Coupons zahlbar. (Unterschrift dreier Direktoren.)
Rheinische bestätigt vvn Seiner Majestät dem Könige Von Preußen am 21. August 1837.
Privilegirte, zu vier und einem halben Prozent verzinsbare
P r i o r i t ä t s Der Inhaber hat an die Rheinische Eisenbahn-Geseklschaft
Dieser Obligation find Zins-Coupons pro .. Eingetragen 8111) 170110 ..
Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.
ua;;vöquS UUZIUUZTW
Rückseite der Obligation. Hier folgt ein wörtlicher Abdruck des PrivilegiUms.
Schema zum Zins-Coupon, Vorderseite.
Serie ..... Zins-Coupon 11111...
zur pcivilegirten vier und ein halbprozentigen Obligation.
** uw avqxéwL
Vier Thaler fünfzehn Silbergroschen
„YYY
_ ' „ _ Oktober """" 111 Berlin, Co_1n und m den außerdem Von uns zu de- figntrenden Stadien bei den bekannt gemachten Zahl- stellen zu erheben.
hat der Inhaber dieses Zins-Coupons am 1.
Cöln, am „ten ....... 186 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gescslscl)aft. (Facfimile dreier Direktoren und des Special-Direktors.)
Vier Thaler fünfzehn Silbergroschen
Controle 1.701. .....
Rückseite.
29. Februar 1864 emittirten resp. 5,000,000Th1r., 3,000,000Tb1r.,
3,000,000 Thlr. und 2,000,000Th1r. 4Fprozentiger Rheinischen f
EisenbahnObligationen zu präjudiziren. Gegeben Baden-Baden, den 3. Oktober 1865. ([.. 8.) gez. Wilhelm.
ggez. von Bodelschwingh, Graf von Ihenplih.
"
RheinischeEisenbahn-Gescllschaft. , . , A “[ Dtcscr Ztns-Coupon rst nach dem 1|en OHL“ ........ ungültig
Und werthlos Und ebenso, Wenn derselbe durchftrichcn, durchlocht oder dkffcn Nummer nicht mehr erkennbar ist.
4 Thlr. 15 Sgr. zahlbar am 1sicn ...........
Schema zum Talon. Vorderseite.
Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft„
AnWeisung
zur privilegirten vier und ein halb procentigen Obligation 111. Emisston.
Eingetragen 5111) 1701. ..... des Controlc-Registers.
Rückseite.
Inhaber dieses hat vom ten ab die tcSerie Zinscoupons für fünf_Jahrc
zur vorbezeichneten Obligation, Welche auf Verlangen zur Abstempelung vorzulegen ist, in Cöln in unserem Central-Büreau zu empfangen.
Cöln, am ten18..
Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn-Geselsschaft.
(Facfimile dreier Direktoren und des Special-Direktors.)
Weinisterium Hex geistlichen, Unterrichts: und Medtzmal : Angelegenheiten.
. , "Bekanntmachung.
Dte chtrurg11chc'Klinik in dem Königlichen Klinikum, Ziegeb ßraße Nr. 6“, Mrd _für das bevorstehende Winter-Semester Anfangs k. MZF. xrönnet. Kranke, zu dereN Heilnng chirurgische Hülfe noth- wcndtg tft, k?nnen fich daselbst täglich Mittags von 1-3 Uhr mr_lden. B'edurftjge Krauke erhalten außer freier Behandlung aukf) frczc erzenez. Dre Anmeldung zur Aufnahme dringender Krauk- hcttHfaUc jvzrd von den in der Anstalt wohnenden Asfistenzärzken zn [eder Zett entgegengenommen. Diejenigen Kranken, welche eine unenthtlxche Aufnqhmenachsuchn jvoklen, haben fich zuvor bei dem Unterzetchnetcn schrtftlich zu melden. Privatkranke können gegen Bezahlurzg der reglementsmäßigen Kurfoften aufgenommen werden, sojvctt dte Räumlichkeit es gestattet.
Berlin, den 27. Oktober 1865. . [)x'. B. v. Langenbeck, Gehcxmer Mcdizinal-Ratk) und Professor, Dtrekwr des Königlichen Klinikums.
Finanz : Ministerium.
» Bei der 1781111? fortgeseyten Ziehung der 4. Klasse 132. Königlichen Klassen-Lotterxc stel ein Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 69,500. 29 (Hervmne 311 1000 Thlr. fielen auf Nr. 4455. 5099. 8996. 10,151. 14,894. 16,606. 17,998. 21,791, 28,738. 36,991. 48,743. 671,02151722039.YZZZL'ZZZZZWÉW' 63,199. 63,395. 66,360. ,5 . 7. (_, . ) ' . 81 87. 81425. 86650. 88 * . 92,9062 und“ 94,455. * * “ “ “631 » Gewixzne zu 500 Thlr. auf Nr. 704. 3380. 3657. 4990. 5394. „9385. 9883. 10,975. 11,507. 11,636. 13,443. 15,081. 16,237. 17,116. 18,818. 18,858. 21,209. 22,928. 23,958. 24,905. 34,033. 35,851. 36,077. 36,119, 37,851. 37,855. 41,063. 42,958. 45,506.
45,944. 47,314. 48,586. 49,840. 50,956. 51,070. 51,465. 53,116.