sellschaft, welches in .................................... 2,500,000 Thir. besteht, und durch Emission von 12,500 Stammactien ': 200 Thlr. aufgebracht ist, soll zur Ausführung der pro- jektirten Erweiterungsanlagen und Bauten durch weitere Ausgabe von 25,000 Stück Stamm-Actien Zi 200 Thlr., demnach durch ..... . ................................... und durch Emission von: 7,500,000 Thaler 5prozentigen Priorität:? - Stamm- Actien ........................................ vergrößert werden, so daß fick) darnach das ganze Actien- Kapital der Rechten-Odcr-Ufer-Baim auf den Betrag
_“-
von ........................ . .......................... 1 5000000 feststellt.
Ein etwaiger Mehrbedarf §. 1, letztes Genehmigung oder durch Anleihen an gebracht.
5,000,000 Thlr.
2500500 Thlr.
. 5. ReserZVe- und Erneuerungs-Fonds. ]. Zur Bestreitung unvorhergesehener außerordentlichcr Ausgaben bei
den projektirten Erweiterungsbauten und in Folge derselben iwihwmdig ' werdender weiteren Anlagen, sowie zur Deckung der im Laufe der ersten - Jahre möglicher Weise eintretenden größeren Betriebs-Ausgaben und unzu- '
länglichen Betriebs-Einnahmen wird ein Reserveo, Bau- und Betriebs- Fonds von 500,000 Thlr. aus dem Siarnm-Acticn-Anlage- Kapital reservirt, über welches mir mit Genehmigung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiicn diSponirt werden darf.
11. Außerdem wird nach Ablauf des ersten Betrieijahres aus dem ;
Ertrage des Unternehmens 71) ein Reserve- und b) ein Erneuerungsfonds gebildet. Der Reservesonds 30 3. ist besiiinmi zur Deckung der in Mißer-
ordenilichen Fällen eintretenden, ungewöhnlichen, größiren Betriebs-Ausga- „
ben, insbesondere solcher, die durch außerordentliche Clementar-Creigniffe oder durch Unfälle im Betriebe verursacht werden.
Dieser ReserVefonds wird durch Riiiklagen aus dcnBetriebs-Einnahmen - gebildet, die mit Zustimmung des Staats von der Direction nach Bediirf- **
niß festgeseßt werden, aber jährlich ein zehntel Prozent des Anlage-Kapitais nicht überschreiten sollen. . Es erfolgen indes; Zuschiiffe aus den BeiriebZ-Einnahmcn mir so lange, bis der Reservefonds die Höhe von 125,000 Thlr. erlangt hat imd dem- nächst mir insoweit als erforderlich, um ihn auf dieser Höhe 314 erhalten.
Was dcn Erneuerungsfonds Zi] 1). anlangt, so wird derselbe gemäß i
den, bei dcr Staats-Regierung bestehenden aUgrmeinen Grundsäßen, aus den Betriebs-Einnabmen der" im Betrieb befindlichen Strecken gebildet.
der Fahrbetriebs-Miiiel.
Dem Erneuerungs-Fonds werden iiberwiestn:
3) Die Einnahmen aus dem Verkauf des bei der Erneuerung gewonne- nen alten Materials,
b) ein jährlicher Zuschuß der Dauer der zu erneuernden Gegenstände nach ihrem Werthe, entsprechend nach den Wagenachii- und den wird, welche der Jahresbetrieb aufweist.
Für die Dotirung und Verwendung des Reserve- und Erneuerungs- “
Fonds bleiben Spezial-chulativc vorbehalten, welche von 5 zu 5 Jahren von der Direction zu entwerfen und der vorgeseßten Staatsbehörde zur (He- nehmigung einzureichen find.
Die aus den Betriebs-Cinnaßmen der Oppeln-Tarnowißer Eisenbalm gebildeten Reserve- und Erneuerungs-Jonds werden den neu zu bildenden Reserve- beziehungsweise Erneuerungs-Jonds zugewiesen.
Die bei dem Reserve-Fonds demnächst aufkommenden Zinsen werden, wenn derselbe di:: Höhe von 125,000 Thlr. erreicht bat, den Betrieizs-Eiw nahmen zugeschlagen. L 6
Verhältniß der Gesellschaft zum Staai.
Die Verhältnisse. der Gesellschaft zum Staate werden außer durch die bestehenden und noch zu erlassenden Gesche, im Allgemeinen durch die zu ertheilende landesherrliche Konzession und das gegenwärtige Statut bestimmt.
Jnßbesondere aber bleibt
1) dem Staate vorbehalten:
3) die Genehmigung des Bahngeld-Tarifes und des Fracht-T-arifes sowohl für den Güter- als für den Personenverkehr, so wie jeder Abänderung der Tarife,“
b) die Genehmigung, nöthigensaus auci) Abänderung des Jahr- planes,“
c) die Bestätigung der Wahl des obersten Administrations-Bcamien (Spezial-Dircktors), des obersten technischen Beamten (Ober-JnZe- nieurs resp. Betriebs-Dircktors), welcher die formelle Qualification zum Königl. preußischen Bau-Jnspektor besitzen muß, und des Syndikus, so wie die Genehmigung der denselben zu criheilenden
' Geschäfts-Jnstructi-onen (Z. 56).
2) Zur Ausführung der Bestimmung über die Benußung der Eisenbah- nen' zu miliiairischen Zwecken (Ges.-Sammlnng für 1843, S. 373) ist die Gesellschaft verpflichtet, sowohl sich den Bestimmungen des Reglements vom 1. Mai 1861, betreffend die Organisation des Trans- ports größerer Truppenmaffen auf den Eisenbahnen, desgleichen für die Beförderung von Truppen, Militair-Effekten und sonstigen Mili- tair-Vedürfnissen auf den Staatsbahnen, endlich der Jnftruciion vom 1. Mai 1861 für den TranSport der Truppen und des Armee-Ma- terials auf den Eisenbahnen, und den künftigen Abänderungen und Ergänzungen dieser Reglements und Instruction zu unterwerfen, als auch Militairpersonen und Effekten jeglicher Art zu ermäßigten Prei- sen zu transportiren. Bei Normirung der Fahrpreise sollen die nie-
T-hir. „
_ wird einsckylicßiich der Anlagekosten fiir die ; Alinea, gedachten etwa zutretenden Anschlußbahnen unicr ; des Staats entweder durch Vermehrung des Acticn-Kapitals, :
Er * ist bestimmt zur Bestreitung der Kosten der Erneuerimg dcs Oberbaues und '
aus den VetriebZ-Einnaiziiirn, der iiicils nail) ( Prozentsäßen von ; theils der wirklichen mehreren odcr minderen Abnutzung ; Lokomotivmeiicn berechnet
drigsten Preise maßgebend sein, welche die Militair-Verwaliun . anderen Eisxnbahnen vereinbart hat, oder noch vereinbaren wirdg M Außer der Uebernahme der unentgeltlichen Beförderung von Posii
rind Postwagen, gemäß §. 36 des (Hefe es vom 3, NOVUnber IM J. 9 des Geseyes vom 5. Juni 1852, € 5 des Geseßes Vom 2138- Mai 1860, ist die Gesellschaft auch verpflichtet, die begleitenden ßen Conducteure und das cxpcdirende Postpcrsonal unen'tgeltlich z
fördern. U bk“
Die Gesellschaft gestattet unentgeltlich die Anlage eines StaatsM
graphen längs der Bahn unter den von dem Handelsminister feste stellenden Bedingungen, wird auch auf Verlangen und nach Maßgiß,
der Anordnung des Handels-Ministch den Eisenbahn-Telegraphen iU' „
Benußung von Staats- und Privat-Depeschen mit Vcrnvendm
Die Gesellschaft hat auch den Anordnungen, welche von den 31:11" digen Staatsvehörden wegen polizeilicher Beaufsichtigung der („M' Eisenbahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden, pünktlich Wii zukommen, und die aus diesen Anordnungen erwachsenden Außgaßen'
ianesondere auch die durch die etwaige Anstellung eines besonderen '
Polizri-Qiuffichts-Personals entstehenden Kosten zu tragen. Sies verpflichtet, die nöthigeii Zuschüsse zu den in (Hemäßheit der Verori?
nung vom 31. Dezember 1846 ((Heseß-Sammlung pro 1847 S 21,
fiir die Bau - Arbeiter einzurichtenden Krankenkaffe zu leisten. Nici-
mindcr wird die Geselischaft den Anforderungen der zuständigen Bi. 'LH-“JZ; hörde Wegen Geniigung des kirchlichen Bedürfnisses der beiin Vai beschäftigten Beamten und Arbeiter bereitwillig Folge leisten und W forderlichen Falles“ auch die Tragung der dadurch ctwa bedingten Kosten IJK?
übernehmen.
Die Gkseklsckxasi ist Verpflichtet- nach Maßgabe der jeizt imd kinitii ; bestehrndcn Grundsäize für die Siaais-Eifenbahnen für ihre Beanitsz
und Arbeiter Pensionsq Wittwcn-, Verpflegungs- und Unicrstüßimgs.
Kassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Beiträge:;
leisten.
Die Gesellschaft wird die von ihr anzustellendcn Bahnwc'irtcr, Sciai-
ncr rind (onsiigen Unterbcaiiiten, mit Ausnahme der eine teciiniscbei " Vorbildmig Bedürfindcn, dorzugswcise aus den initCivil-Anstcilungs-
Berechtigung enilaffencn Militairs dcs Königlich prcußischen Heexez,
soweit dieiclben d(is 35. Lebensjahr noch nicht zuriiikgcicgt haiii- !
wiihiin.
Sofern dir Staat wchn chwon ihm nicht anerkannten Widerspruchs. .“ Rechts der Oberschlesijckicn Eiicubahn-Gcsclischast gegen dis Anlage d;: . nenen Bahn im Obersciylesischen Bergwerks- und Hütten - Reviere zi _
einer Cniscipädigung im Wege RECHiMs verurtheilt wcrden soliii
Üdernimmt die Rechte *Ider-Ufer-Eisenbiihn-(Heseilschafi dic Leistun; „
dieser Enischädigung . 4. Verwaltung und Verfassung.
Die Interessen der (Hörscllscimft werden wahrgenommen:
3) durch die Eesammtheit der Aciionairc in dcr (Henerai-Veriiiimiiun; .
(§- 25)-
ii) durcb dcn Verwaltungsraih (Z. 37), brstchcnd aus: 33) dem Aufficbisrati) mit 133 Mitgliedern und 4 Sicilwirircicrn; 115) der Direction mit 8 Mitglirdern und 3 Steliocrtreicrti,
i)) dnrch Beamic. -i
OcéfciitlicheBekanntiiiachiing. _.
Dic nack) diesem Statut erforderlichen ÖffrUtiicheii Vikariiiéiixaiiiumiii "?
find in folgenden öffentlichen Blättern: “ '
1) dem Preußischen Staats-Anzciger, 2) der Schlesischen Zeitung,
3) » BreZlaucr Zeitimg,
4) » Schlefischcn Provinzial-Zeitung Und
5) » Berliner Börsen-Zeiiung abzudrucken.
Sofern für einzelne Bekanntmachungen nicht ein Anderes misdriicklii . vorgeschrieben, geniigt ein zweimaliger Abdruck der Bckanntmackyung ii- 9 jedem der vorgenannten Blätter mitmindestens dreitägiger Zwischen- ; zeit zu dcren rcchtsverbiiidlici)cr Publication. oder anderen der vorgenannten Blätter geniigt die Bekanntmachung in dcr», Ä iibrigen, bis die nächste Gcncral-Versammlang iiber dieWahl eines '»MDLM
Blattes an (Ziel]? des eingegangenen Beschluß gefaßt (mi.
11 Bciondere Bestimiiiiingcti,
1, Wo:] den Aciieii, Ziiisen und Dividenden JX. 12. Liusfertigung der Actieiirx. &) die Stamm-Actien betreffend.
Die neuen Stamm-Actien werden in Stücken von je 200 TW“ *"
conform den alten, nach der Anlage 11. fienipelfrei ausgefertigt, Und in“" von der laufenden Niimmer 12,501 anfangend.
Die Actien sollen auf dem Inhaber lauten und find untheilbar. ZW“
derselben wird mit dem Jacfimile der Unterschrift zweier Mitglieder Dek __
Direction versehen und vom Haupt-Rendanten der Gesellschaft Zieger" gezeichnet.
. Die nach Bciiagc „&. angcfcrtigteii Stanmi-Actien dcr Oppeln-Tarno' wixzer Eisenbahn-Gcselischaft werden mit den neu auszufertigenden Stamxn' Action der Rechte-Odcr-Ufer-Eisenbahn zu dem im §. 1 bezeichneten Terim!" der Jirma-Aenderung identisch.
Die Oppeln- Tarnowißcr Siamm-Actien können nach Wahl des Mk“ waltungs-Ratbs entweder gegen, zu diesem Behuf unter denselben Num- mern anzufertigcnde, auf den Namen der Rechten O_dcr-Ufer-Eiscnbayn [IU' tende, neue Stamm oLictien umgetauscht, oder auch blos zur Verification durch einen entsprechenden Vermerk abgestempelt werden.
Poi
Beim Eingehen des cincr. !
3
bi die Prioritäis-Stamm-Actien (Z. 4) betreffend.
Diéss werden nach dem Formulare (3. und geknau untcr dxnsei- Bedingungen dieses und der§§.13-20, wriche fur die be" „Actjén und ihre Zeichner, beziehungsweiic Inhaber „__; " B sind, ausgegeben. Dieselben werden von Nr. 1 anfangend s tiumerirt. (_ _, „ „_ §§, 21, 23 und 24 wegen der Ziiisin wahrend der Bau- Dividendcnscheinen und fiir den Fall des Ver- :.;-,- Q " “gung von Actien, Dividendcnschcincn und Talons
ZULFffMm Festseßunakn sollen auch für die, Prioritäts-Sianim-Acticn, be- 2 ' ' * ' “7. “_;ziciUmIÖwclie dercn DwrdendcnicheiYi „Id «.olons gelten. Anerkenntnißici)eine iind Qiiiiiiingsbogen. _ Bis ur Volleinzahlung der neuen Llctiin können behufs dcr Bcichciiii- „ dcr Qcickxnung und der ersten, sowie der folgenden Einzahlungen "" “c und Ouitiungsbogcn ausgegeben wcrden, iiber die Form
YYYRWUMZJ derselben macht der Gcseilschafis-Vorstand das Erforder-
Uchc XFZnTtr'folqicr Enilaffung der ursprünglichen Zeichner ails der persön- - n Éc/xßjndlichit gegen die Gcscllscknifi (§. 15) ,ist jeder Vorzeigir eiiies, L*;chestühcx berichiigtcn Einschüffe nachwci1cndcn Omikungribogcns “ais deiycn -d.c [cgiiimiri Z. 14.
Einzahlungen der Acticnbcträge.,
TSU Gescllsciiafis-Vorstand bestimmt das ersfalsten bei den CMJMYU' en Je “,)-eit und den Ort dersciben und deren 39002," niir d„"„rfen . die ein- 5„*'S[„n Aiissckircibungen 40 pCt. der Zcrchnungsbetrage nicht iibcrsieigcn. “den Wie Eiiifoiderung der Einzahlungen geschieht gemäß Artikel 221 des “'“(ciitskan Handelsgescybuchs durél) dreimalige Bckxniitniachung in deri Z.,J («zeichneten Blättern dergestalt, daß die 12316 “(niertion mmdestcns vier . WoW" vor dem lcyicn Emzaßlungstagc crfoigcn muß.. _.
“Dcr Gesellschaftsvorstand ist auch berechtigt, iibcr nicht vc'rpxlicht§t, m:- Mitt Ratenzahlungen Vklizahlungcn auf die gezeichneten chtienbetrage cin- Zuneiimcn und fiir diese die MUMTMÉZUZWM
* _». .
Zinsen während der Bauzeit. _ „
Die Einichüffe auf die neueichtien werdcn von dem .'." dcr Ausschrei- “yiinq bcstimmicn crstencCinzahlungstage ab "Öls, zum Schluß“: des'Kalcnd-er- auaitals, in welchem dic garxze Bahir voilsiandig hcrgestelli uiid in Beirieb geseyt sein wird, mit fiinf Prozent ]alirlich Vcrznrsi," eb-cnw die voii einge- “aliitcn Actien und die bisherigen Oppeln-Tarnowiyer Eisenbahii-Actirn und Zwar dicse vom Ablaufc des Kalendcr-Ouartals aii, iii wclchim die Kon- zession fiir die neuen Linien erfolgt. _ Ö '
Die Zinsen werden aus dem. Baukapitiii cninonnricn. OLMFQWLU ikiißen dagegen die bis zu icncm Zeitpunkt aiisdcm Betriebe,Kaufkommen- ken Reinértrc'igc zu. Die Berichtigung der Zimcn erfolgt bisßzur chien Tlieilzahlmig diirch Abrechnung auf die ,]WCSUJÜUJCU fernem „rhcilzahlun- .;in, die über die letzteren auf dein Omitungdhogcii zu vermerkciidcii Bc- ickieiniqunqen enthalten daher zugleich den Bcwxis der crfolgtrwBerichtigung dci vön dcn friiheren Einschiiffen bis dahin aumelaufencn Zimcir. , „»
Durii) Ccifion eines Quittungöbogcns wird das Recht aus die Zinsen ii: Ciiiic'i3i'isic dime Weiteres mit iiéerZZigcn.
Dividenden und deren Fcsistclluyg. , __" .
Mit Ablauf des Kalcndcrqimrials, iii welcichi dic Barn) voili'iandig iiriig und in idrcr ganzen kAuödchiliung iii Bctricl) gcjryi ward, hork ÖTV “iriiiiiii aus dem VW. apita 2 aus. Uz»“O1.-icIBctricb'Ircciinunq des zwischen dem gcdachicii Oiiarikils-A'bläuf iind deiii nächstfolgenden 'Jahrcs-Ablmuf liegenden" Ziitririims Wirdxmit dir Der folgciidcn Betriebsjadrcs vereinigt. Demnachit bildet BNS Zxalcndcr- Fahr das Jicchnungsjahr fiir den Betrieb.
Dir am"; dem Unternehmen bei dem Rccbniing (“iii) ergebende Rcincrtrag ivird
? ,iiimniungcn vcrii)cilt: „ -- - «* * 1) Aus dem Erträge dcs Unternehnicns MTN" JUWTW dlc '““crwajilmgw'!
Unicrbaltiings-, Bitricbs- iind 1"0:i_siigcn Ausgaben, (owic cilic ans deiii Unternehmen haftenden Lastin bc1trittexi. _ ». _ Sodann wird der im J". 5. gedachte. jahrlichc Betrag zu dem :iicicrvc- imd Erncucrimgs-Fonds vorweggenommen und - . , " Q “* der Ucbcrrcst wird auf sämmtlicve Sia111111:1111d Prwrrtatv- «ztamm- Acticn in der Art vcrthciit, das; bis aus .Zohe von 5 pCt. dic lcytc- rcn in dcr Verzinsung vorangehen imd crit wenii auch die Stain":- Diction 5 pCt. 1,12 :i. crlialten liaben und noch _cm' 11cbe;schn(; disdo- 11iiici ist, dieser Üiif säiiiiiiilicbc Stamm- iind Prwrrtais-Stamnmctien ohne Unterschied gleichmäßig abgegeben Wird.- (* . “ , „ Die Gesellschaft ist vcrpfiichtct, nach Yblans ]cdcn «zahrcs eiiie. «:DiliJiiz ;] ?Ur das achlaufcne (85c1'cbäfts - “Jahr zu ziehen und durch die G'ei-elliwasis- blätter innirimlb der ersten 6 Monate ch" neuen Jahres zu veron'i'ntlichen. 3,3)" ngl- §. 230. des deutschen HandciI-Gcseßbuwki.) " Die Grundiäyi' der Bilanz iiiiisjcii dcn (iir kakagcs angegebenen Grundsäch cntwrcchcii. _ _ © , In der Bilanz werden alle Einnahmen des bciressiiidci; «zahr-cs nach ihrem Baarbctmqe, etwaige Ausständc nach ibrciixNdmmalbciragc, insofern ne aber unsicher “sein sollten, nach gcwiffcnlxiiftcr Schayuxng yon Seiten der Direction, und noch vorhandene Baumaterialien und Bormihe" ""ach. dem *ÜxxKoftMprcise und bei eingctrctcner Wcrthverminderung uiiter Yeriickiicisigung ideselben als Aktiva angescßi. Dagegen kommen als Pana m Yinsay ' “UL Ausgaben, die im Laufe dcs Jahres" cntsiandcn und n-icht aws drm Reserve. oder Erneuerungs-Fonds (Z. 5) zu bestreiicn Zewcscn jmd, mri Em- schluß der etwa am Jahresschluffe verbliebenen Rucksta'nde.“ ., Uebrigens ist die Form der Bilanz von der Direction zu 'besiinzmen, Zi; Vom Aufsichtsrathe aber zu genehmigen, welchem leßteren auch die Prufung der Bilanz obliegt. _ _ ' . . Z Die Bilanz ist innerhalb der für die Publication beßiinwteii Frist auch an die Staatsbehörden einzureichen. (Nr. 12. §. 7 des Einfuhrungsgeseßes zum Handelsgeseßbuch vom 24. Juni 1861.)
E(genihiime'c
jcdcsiiialigcii Abschluß der Betriebs- "00-3 MÜßgch der folgenden Bc-
die Jeststcüiing dcs Nein-
§. 2-3 Divid'endenscbeinc.
Mit jeder Actie werden für 5 Jahre DividechsMine ausgereicht und denselben Talons beigefügt (Veiiagc 0. u. 13.. Nach Einlösung des legten Dividendcnicheins Wird gcgen Abgabe des Taions eine neue Folge von Dioidcndenschcinen für 5 Jakyre nebst Talon iiusgegeben und in dieser Weise fortgefaßren.
Die Dividendenscheinc und Talons werden mit den Unterschriften zweier Mitglieder dcr Dircciion und US Haupi- XTcnk-Kiiicii im iacsimile wie mit dem Siemprl der Geseklschafi Vci's.-k)cn.
Dividrndenstbeinc, welchc iiinirhaib vicr Jahren, vom Vcrfaüiage ab gerechnet, nichi erdobcn wcrden, verfallen ziim Vortléi'ii der Gesellschaft.
H 24.
OeffcniiicHes Aufgcbot iind Mortisizirirng- Ersaß
bcschädigtcr Aciien, Verluir von Talons 2c.
Nicht annuliirtc Quitiiiiigsbogen, riichsichilich deren die ursprünglichen Inhaber bereits aus der Verbindliwkeit eniiaffcn wordsn (F.. 15), und Llctien miiffen, wcnn sie angeblich vcrnicbiit oder verloren worden, von dem Ju- liaber auf desen Kosten öffentlich aufgeboten imd mortifizirt werden, bevor fie erscßt Werden.
Dcr Gerichtsstand für diese Airfgrßoie is das Königliche Stadtgericht zu Breslau.
Ein öffentliches Aufgebot und eine W'Toriificaiion von Dividendcnscheincn i| auch in Verbindung mit der Moriification dcr Artie selbst nicht zulässig. Die Beträge r-ernichtcter oder verloren gegangener Dividendenscheine werden aber auch nach Ablauf der im Z,. 23 angegebenen Vcrjährunngrist, sofern sic nicht inzwischen bereits rcalisirt worden, dcm Jnhabcr der betreffenden Artie, wenn er den Verlust vor Eintritt der Verjährungszeit bei der (Hesel!- schafts-Direction schriftlich angemeldet und den Bcfiy dure!) Vorzeigung der betreffenden NEUE bescheinigt hat, gegen Riicklicferung der über die Anmel- dung zu erihcilendcii Bescheinigung «iiisgezadit.
Sind Action,- Taions odcr Dividendenscheiiie zwar nicht verloren, aber beschädigt, jedoch in ihrem wesentlichen Tlieile noc!) dergestalt erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel c-bwaltet, so ist die Direction ermächtigt, gegen Einlieferung dcr beschädigten Papiere ncuc gleichartige Papiere auf Kosten des Inhabers unécr gleicher Nummer auszufcrtigcn und auszureichen.
Verlorene Talons können nichi amortifirt werden. Wenn der Besiß cincr Activ den Verlust des zugehörigen Talons anmeldet, so wird der neue Dividcndcnschcinbogcn sc- langc, bis Aciic und Talon gleichzeitig präsentirt werdcn, längstens aber ein volles Jahr nach der ersten AuSgabc jener, bei dcr Gescllschastdkaffe zuriickgeßalicn.
Die Llusbäiidigiing einer neuen Folge VON Dividcndcnscbeinen nebst Talon 013119 Rückgabe des vorhergegangenen Talons kmm gegen Vor- zeigiing dcr Artie erfolgin, wenn
71) seit der ersten Anégabe der neuen Folge kon Dividendcnscbeinen min- dcsicns ein Jahr vergangen und in diescr Zeit kein Andercr die neuen Couponbogcn auf C'kUUÖ des betreffenden Talons beansprucht hai,
0) vor einem Notar dic Llctie unter der Versicherung des Actionairs, daß der Talon verloren gegcingcn, präsentirt und
(*) das notarielle Attest hieriiber eingereicht worden.
Falis aber die Auégabe der treuen Folge von Dividendenscheinen gcgen Einlösung drs betreffenden Talons bereits erfolgt ist, verliert der Aciionair jeden weitern Anspruch. Andererscii's vcrlicrt der spätere Produzent dxs Talons jeden weiteren Anspruch, wenn der rwrstciycndcn Bestimmung geirmß eine neue Frlgc Von Divichdcnfcbcincn ncht"? Talon aiif Griind dei: Actien- Präsciiiation aingcgebcn worden ist. _
Entsteht zwischeii dem Inhaber einer Acxic und dcm ihres Talons cm Streit über den rcclyimäßich Aiispriicii (*in die nrw: Folgc von Dividenden- scizcincn :(., so wird- diosclbe bis zur FiiiiiÖLii oder iicht-Jrlichcn Auriglcichung ch Strciics zurückgehalten.
11. Vor; den (Ticnxrai-Vcriiriiiiiiiiingcn.
§ 20.
"Ordentlich (iciicrai-Vsriaiiimiurigen.
Ordcnrliciic (Ziixierzi-Vcriiiiiiiiiiiianii ("inden jähriicd im zwriicn Halit)- dcr-Quartaic (“fair. RLZLZMÜJZZL GLJLUÜÜUDL dcr Bcraihimg und Beichluß- fiiffimg doriclbcn sind:
1) Erstiiitimii, dcs Biricbis drr Tosicncii Jaiircs Micr Vrrirgiingi des Zabrcs. Erstattung
Tirrrtion iidcr dic Gesäiäfiwdes 'vi'r- Reriyiiiiigs - Abschlunes dicics
dcs Viricbié dci"; Oluffichxsraiims iibi'r die Priifung des §1i8chnungs-Abici)iiiiics dcs VLTÜOFch-U Jahres. , ) L* Entscheidung iibcr die vom Qinisichirraihc gcgen dcn Rcchnungs-xlb- scdliiß gizogenen Monika und Erihcilung dcr Dcchargc. “ ,. *? Waldi der neu eintretenden Mitglieder ch Verwaltiingdraiiics und * Stelivcrireter, resp. Entlassung eines Mitgliedes der Direction odcr Stellvertreters im J'ai! dcs §. 51. ' ' , Vcscblußnahiiie iibcr dicjcnigrn Angelegenheiten, weiche "dcr; (cheral- Vcrsammliiiia von dcin VcriMTtiiUZZ-Raihc, dcm AiiftichtSrciihc, dcr T*ircction odcr cinzcinen Actionärex zur Entscheidimg vorgelegt werden. Z. 2 . _ Außerordciiilich General-Vcrjamiiilungetx- _ Außerordentliche General-Versammlungen finder! iti allen ,;cillen (lait, in denen der Verivaliungsrath, Aufsichtsrath, die Direction oder die Staats- bchördc sie für nöthig erachten, oder aber cin Actionair .oder eine Anzahl von Actionairen, dercn Action zusammen den zehnten _Theil des Grundkapi- tals darstellen, in einer von ihnen unterzeichneieln- Eingabe unter Angabe des Zweckes und der Griinde sic verlangen. (Art. 237 des Deritschen Han- dels-(Hcfeßbuchcs), oder endlich eine ordcnjtlichexodcr außerordentliche General- Versamriiiung den Beschluß faßt, “dax; eme General;Versammlung zu be- rufen. (Art. 238 des Dcuischcn HandelsgeschuMs, (H _ " 1 Zu der Einladung muß der Gegenstand der zu vcr[)andclnden eichaf e
kur an edcutct werden. 3 g L. 30.
Stimmen ä [an bei dén General-Bcrsamrylnngrn. ". Die (*:?tamm-z u:)id diegPrioritäts-Siamm-Actien berechtigen gleichmaßig
um Simmrecht. .