1865 / 288 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ihk? Königliche Hoheit die Krönprinzesfin, krjncesg Roya] von

Großbritannien und Irland, .zur Rechten: Se. Kaiserltche Hoheit der Großfürst Konstantin von Rußland S [Fus Linken: , e. nigi : Hoheit der Prinz Friedrich der Niederl , Ihre Königliche Hoheit die Prinzesfin ande" ;“ . zur Rechten: ': Semc Königliche Hoheit der" Kronprinz, ] Si erchLinfen: * Lene yigi c Hoheit der Prinz Karl von Prcu en. ; Ihre Kömgltcbe Hoheit die Prinzessin Karl von Prßeußen, , " ' zur Rechten: “» Se. Komglichc Hoheit der Prinz Friedrich Karl von Preußen, , S „LÖ [ckzur Linken: e. Tx'yig i,)e Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) von reu en 5 Ihre Konigltchc Hoheit die Prinzesfin Marie der Niedchéndes3 S ' ZIT" Ncéchné“ [) eme xontgi e . o sik “ver rin Al * ? C zur Linken: 9 1. P z cxander von Preußen, «eéne Könxgliche „Hoheit der PKW Georg von Preu en. ? Seme Kömgliche HokZeit der Prinéz' August von, Würßttemberg un

Seine Königliche Hoheit der Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringcn.

1 Seine Hoheit der Eerrinz von Sachsen-Meiningen un ? Seme Durchlaucht der PLB Carl zu Hohenzolxcrn.

VTinisterium dEr geistlichen Unterri ts: und Medizinal : Angelexxenheiten.ck

Der Lehrer Pupke am Seminar in Pyri i u _ , m erten Lehrer an dem evangeltschen Schullehrer-Scmian skin zPoeliy scr-

nannt worden.

Der Rektor und Hülfsprediger Bethe in Wan crin it um Lehrer an dem cyangelischen Schullehrer-Seminar in §Zyriß exncénnt

worden, -

Haupt-Verwaltung der Staatßsthulden. Bekanntmachung

Die Beträge der durch unsere BekanntmachunÉ vom 8. Juni 7). J.

, . gekündigten S uldver" rei- bungen der Staats-Anlethe von 1856 und der 5prozeanen Sxecxhats-

zur Auszahlung am 2. Januar f. I.

Anleihe von 1859 können bei der Staatsschuldcntil 7 ' ' . gun s-Ka e ter- Üclxklzst, OxameÉstraße Nr.d9?(4z, |schon vom 15. d. Mrs. Zb, msi1t T?M- me er onn- un e ta Und der Ka enrevi" s ' Emprazng genommen werden. g s "W tage, m *? ei den Regierungs-Hauptkaffen können diese Schuldvcr 'rei- Ttgxxgm FNF 2T. d. Mts. (1113, mit Ausnahme der Sonn- undst-Zcft- un erLaevom*.bis19.'d5 ' werden. g ]e cs Mounty , emgeretcht Berlin , den 1. Dezember 1865. Haupt-Verwaltung der Staat8schuldcn. von Wedell. Gamct. Löwe.

D' LLchaLUtmachung. _ :e am . anuar .J. fälli en in en der Staats - scheme, der Staats-Anleihen von 18568u11F185T-3 und der 11412216?- kxschen Schttldverschreibungen können bei der Staatschulden-Tilgungs- Kgffe hxerselbst, Oranienftraße Nr. 94, schon vom 15. d. Mis. ab, Mtt Ausnahme [der Sonn- und Festtage und der Kassen-Revistons- tage, gegen Abltefcrung der betreffenden Coupons in Empfang ge- nomYn wke3rde1x).i . 5" ' on en . egterungs-Yauptkassen werden dice Cou o:“ * 20. d. Mts, unt YuZnahme der Sonn- und Festtach undde ZLF vom 15. bis 19. ]edes"Monats, eingelöst werden. ' Dte Coupons mgssen nach den einzeincn Schuldengattungen J:?Zjixedténudi-F nzutßs jhmt? letin,ddie Stückzahl und den Betrag der e pom en a en es Fanecke ' '- benes Verzeichniß beigefügt sein. , fz chnetes und untexschrte Berlin, den 1. Dezember 1865. Haupt-Verwaltung der Staaisfthulden. von Wedell. (Hamer. Löwe.

" Berlin, 6. Dezember. Sc. Majestät der Köni aben A er- gnadtgst geruht, dem Geheimen Ober-Postrath MeßxÉJerh zu Berlkin, zzxr Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihm ver- ltehenen Coytmandeurkreuzes der Ehren-Legion, sowie dem Bankier und Kaiserltch Oesterreichischen Konsul Karo daselbst zur Anlegung des von «des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ritter-

Jriedrich der Niederlande,

- . Stammee wird im Laufe dcs nächsten

3968- " _ Bekanntmachun

' Fur Hze nachftxährige Heeres-Ersaß-Ausheth'g Wid

xyngen Mannern , welchc in dem Zeitraum vom 1 Ex bts zum 31. Dezember 1846 geboren smd und hierselkZstIianuar :, Ly haben, oder als Studenten, Gymnafiaften und Zzglinen Woh kehr-Aystalten, Drenftbyten, Paus- und Wirthschaftsbea ge and unngtene'r und Lehrhnge, Handwerksgesellen und Ln1te,Han FabrktkaRr'better 2c. ßch hter anhalten, in Erinnerung ebehrbursch sowett ».teselben mxt Tgufscheinen oder sonstigen BethsnxJk- da die Zeit und den Ort threr Geburt noch nicht versehen 1" tteln ü, zx": Abwendung sonß unausbleiblicher Nachtheile der lei 1nd- fieß. mgunan xszunmehr 10f ort zu beschaffen haben, 9 chen Beschei

_ DU? fur dtesen Zweck aus den Kirchenbüchern xc zu Stb“ Beychetmgungen werden stempel. und kostenfrei ausg'eferti ? ,etlend, Der Zettpunfk zur Anmeldung Behufs Eintraguéxx, j - Monats Und Jahr:? [?:

denjen, ,

kannt gemacht werden. Berlm, den 1. Qezember 1865. Komgléche Militair-KommisüM.

-_.___„__4*

R

Zuntxtarisch§11cbcrsicht dcr immatrifnlirtcn St„ tren .cn au, Yer ULiversität zu GreifIwaLd j- Wmter-«cmeftcr1865/66. m

Von Ostern bis Michaelié; 1865 War. - . ,. Davon ,. abgegang... ............. .“). 571.71.".*7?kkk*kkk.xx ----------- ... 6-5 ßpd denxnack) geblieben ................... , ............ "** "" . 9.8 Jn dlesém “Semeste'k find hinzugkkommen .................................... FY

i * "ÖW Gesammtzahl der Tmnmrrikulirtcn Smdirenden bcxräqc !).-MM 7 Die theologische Fawltät zählt ........... 5 ZUländcr 20 ' '

? Außländer _

"*

, . „_ „. « 20 DW ,urrnisM Fakulxär zäöl: ............. " Inlandkr 23 ' ( AuSLänd-zr 1

“44 Die medßzinisckye Fakaltäk zäOTT ............ Inländer 2252 - Axxsländer 12 Die Philosophische Fakultät "

_ , _ zahlk Jnlandcr ............ 101

(Dardun-tsßr befinden fich 1 Studircnder auf Grund

des I. 35 und 8 Studtrende auf Grund des »ij

dss Ukkglkknents vom 4. Juni 1834 immatrikülirtsö Ausländsr 18

Anßcr den immaxr“ “' "' ' ““ tkuinkcn CTUÖWLNÖLU 1nd*U _ *. m B - such dcr VorlexungM berccbtiqr , L 1, Pharmaceuten ................. 8 c. ! , . . .............. , 2, OHM anmkrtkulakxon zugelassen ........... 8

16 O .*“ ." * , , .___ Ev U_x_.x..cx1 (239 «.ka (,L-(771527. 6:7: TM BkrlchUgsn Theil

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Préuszen. Belkin, 6 Dchbcr ?( ' ' " . , . z . “5,1726 Ma erat dxc Ko :) t-grxx besuchte gestern Morgen Jhrc Majestät dic Zochittwete ZZZZZÉZ 1113: Chgrlottepbnrg urzddgestern Nachmittag Ihre Königlichen en„Kronprtnzcn un ie Kroxwrin es“in dié () eben von England zuruckgekommen waren. * z 7 , s

gunéedrlind, (Ick KLINIK“, ZDcnkschrifk über die Aufbrin- er “nr 16 usü rung des Grund"“ *. e es Vom 21. Mm 1861 entstandenen Kosten); ! uex (Hes H

Regelung der Grundsteuer, hat im Z. 6 er e eklt da“ die durcl die Ausfuhrung desselben entstehenden Kostenfsfszoßveit, fießauf die bZidM weftltchen Provmzen treffen, von diesen, soweit fie auf die SößlichM Pryvmzez) trcffßn, von den leßteren aufzubringen find, daß aber einß“ wetlen sammtltche Kosten aus der Staatskasse vorgeschossen Und derselnbßn ngch Vollendung des AbschäßungSwerfs in mäßigen Raten allmaltgwteder zugeführt werden sollen.

DOW Abschäßungswerk nach Anleitung der HauptanweisUUI fur ßav Vexfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaf' ten :| bcrerts beendet, die entstandenen Kosten smd vorschußwcffe aus dex Staatökaffe berichtigt worden. Sowohl die Lage der Staatsfinanzen, als die Aufrechthaltung der Ordnung in dem Staatsrechnttt1gswesen machen es nothwendig, daß nunmthr Mit der Abwakelung der Vorschüsse nach der angeführten geschlichen Be“ stimmung vorgxgangen werde.

Zur Aquührung der leßteren bedarf es, wie die vorangegange“

kreuzes des Franz-Joseph-Ordens die Erlaubniß zu ertheilen.

nen ausführlichen Erörterungen in den beidanäusern des Landtags

Das Gesetz vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite

'elbaft ergeben, . , Mktveixifo zu treffencheftimmung hierüber, so ' t ausdrücklich

Ltrchdie allgemeine

Finan3"Mi"i|er mit der Ausfßhrung des Gesetzes beauftragt ist „„ hierzu erforderlichen Anwetsungcn zu erlassen hat. der Staats-Regicrung und speziell dcm Jinanz- ! Feststellung des Auf- * Grundsteuer - Veranlagungs- wcitere Beschränkung

Die hierxmcf) " . Minister zufallende Beschlußnahme uber dte

' un 5-Modus hinsichtlich der MZ €fzindet in dem Gescß selbst keine als daß die fraglichen Koyten

3)

3969

nicht noch eines besonderen Gcseßcs; vielmehr !

wie über alle übrigen

ausgenommenen Gegenstände desselben. Geseßes un-

Vorschrift des §. 12 a. a. O., nach welcher der ] und *

jc nach ihrer Emstchung von den beiden westlichen Provinzen ;, einerseits und von den sechs östlichen Provinzen andcrcrseits und 7

13) in mäßigen Jahresraten aufgebracßt werden sollen.

Dagegen fehlt es an einer ausdrücklichen

11ach welchem Maßstab Nach dem bei den darüber

mäßigen Zuschlag zu der nxu veranlagten ben, keinem Zweifel unterltcgen. schon dem früheren in welchen die „Kosten der aufgebracht worden find, handlungen in den äuch von dem damaligen worden, daß die Staats-Regiemng hej schrift im §- 6 des Grundsteuer-Gcscch würde, nach der Form Von

wieder einzxxziehen, spruch gestoßen ist.

entspricht, ebenso ist

mäßigen Zuschlägen zur ohne daß diese Auffassung

Dagegen ist "“ck der JaffUUJ des Gesexzcs die Staats-Regie- de" "9717?th bezeichneten Weg unbedingt ;

rung auch nicht genöthigf, zu betreten, mung mit ersterem, Wenn fie zunachst den

legenhsik giebt,

kosten, welcbe ihnen nach die zweckmäßigsten erscheinen, migung zu beschließen.

Auf die Zuläsjtgkcit Zeincr derartigen Wortlaut der bczüglichen Geseßesvorschrist,

empfiehlt es sich, diesen Weg einzuschlagen, Gegenstand an sich von der Art ist,

*fung der Provinzial-Landtage, welchc die i * Verhältnisse und Eigcnthümlichkcitcu ihrer Provinzen des Nähercn ' zu übcréchcn und zu würdigen im Stande find, der einen oder andcren Weise wesentlich erleichtert werden kann, daß dadurch dem Grundgedanken des Gescßcs irgendwie zu nahe gc- .

treten wird.

Über diejenigen Anordnungen beziehungsweise bringungs-Modalitäten hinfichtlicl) der Grandfteuer-Veranlagungs- Ü dcn Eigenthümlichfciten der Provinz als unter Vorbehalt Allerhöchfter Geneh-

Bestimumng darüber, die Wiedereinzichung erfolgen sol]. ', innern Zusammenhang des Geseßes und nach Der ftattgkfundencn legislawrisckxen dargelegten Abficht dcs crstexn kann jedoch auch in _ _ die Befugnis; der StaatSregterung zur Erreichung des Zwecks, emez1 ;

Grundsteuer altszuschrct- ;; Sowie eine solchc Anordnung ; ', noch nicht Doki ; Revéfion der Ober - '- gcworfenen Beträge noch einer, änderung unterliegen. über welchc, sowie Über die ndenen Kosten, den beiden seiner “Zeit ein vaständiger Rechenschasts- treffen daher von den gesammten all- koften im Sinne des Z. 6 des Grundsteuer-

6,07Z,()65 Thlr. 4 Sgr.1ZPf.

Verhandlungen klar

Verfahren in den beiden Westlichen Provinzen, Kataster-Mrfnah111e von den Grundbefißern

es auch bei den Ver-

beiden Häusern des Landtages, insbesondere ? Finanz-Ministcr ausdrücklich ausgesprochen , ? Geseßes überhaupt entsta ; Landtags der Monarchie bcrickxt erstattet Werden wird, gemeinen Veranlagungs

Vor- s ein

der Lage

Annahme in der

Abschluß des VLWUWIUUII'Verfahrens die Kosten in * allmälig ? irgend wie auf Widcr- -

Grundsteuer

Maßnahme, nach dem

hat bereits der da- ' malige Finanz-Ministcr chi Bcrathung des GeseZ-Entwurfes (St. B. , d.sZ). d. Abgeordn. ])1'01861 ©3813) hingewiesen,

und in der That

um so mehr, als der

daß durch eine solche Mitwir- 7 n Betracht kommenden ; sonal- , haben. "1 Kostcn bezirkcn ) Kosten der beiden ".nicht anerkennen, ebensowenig läßt

ohne

Bei dem Mangel eines gemeinsamen Organs znr Vertretung

eines umbrcrcProvinzcn genxeinsckxastlich hetrc freilich die Vertheilung dcs jedem der beiden

Vertretungen überlassen Werden,“ es muß diese vielmehr unter allen , -Ministcr defi- ? Beschlußfassung der Provinzial-Land- ;

Umständen, gemäß Z, 12 a. a. Ö. von dem

nitiv boxwirft werden, und die

ffcudsn Intercsses kann im Gesetz bczeichncten Provinzial-Komplcxc zufallcndcn Gesammtkostcy-Betragés a'nf'die ', einzelnen dazu gehörigen Provinzen nicht den emzclncn Provrnztal- ;

Finanz

tage lediglich auf die Aufbringungs-Modalitäten der den betreffenden

Provinzen anthcilig zur Last fallenden Beträ Erscheint aber unter dieser Provinzialstände über die in Rede

mehr zweckmäßig, weil in dieser Weise jeder einzelnen Provinz Rechnung getragen Werden kann, so gierung auch nicht Anstand nehmen, und an die einzelnen Provinzial-

Zu ßeüerr, über die Art und Weise, wie die

ge beschränkt bleiben.

Beschränkung die Anhörung der ; stehende Frage durch den Z. 6 i des Gescßes vom 21. Mai 1861 nicht ausgeschlossen, an sich. vieb-

den Eigentbümlichkcitcn in einer zutreffenden Weise vollständiger durfte diesen Weg Vertretungen die Anforderung

die Staats - Re- einzuschlagen

Aufbringung des der

Provinz zur Last fallenden Kosten-Antheils innerhalb ihres Bereiches geschehen soll, unter dem Vorbehalt der Llllcrhöchsten Genehmigung

und schließlichen Entscheidung Beschluß Was den Umfang kosten-anlangt, so belaufen fick) Kaffen-Abschlüffcn geleisteten Zahlungen: 1) für die sechs östlichenPro- vinzen im Ganzen auf 5,947,992 2) für die beiden westlichen _ Provinzen im Ganzen auf 1,Z()0,458 Dagegen betragen

zu fassen. der entstandenen allgemeiney die bis zum “1. Jult d. I. nach den

Veranlagungs-

Thlr. 6 Sgr. 10 Ps. „. 14 .

dieser Beziehung F

die Aufbrimgung in :

3)

auf die 6 östlichen Provinzen , . Pro-

vinzen .................... Die Rechnungen über die verausgabtcn Kosten find zUm ständig abgeschlossen und unterliegen auch noch der Es können daher die aus- wenn auch nicht erheblichen Ab- Vorbehaltlich dieser durch die Qlusführung dcs Grundsteuer-

»

die Kosten der Central-Ver- waltung bis zum 1. Ja- nuar d. I. nach dem bezüg- lichen Kaffen-Abschluffe, und zwar mit Einschluß der Kosten für fast sämmtlicbc bei dem Veranlagungswerke verwendeten Formulare und mit Ausschluß der auf die Ausführung der Gebäude- stcucr und des (Grundsteuer- Entscbädigungsgcseßcs ver- hältnißmäßig fallenden Be- träge, im Ganzen ........

“152,932

1)

6 » 67-

zusammen 7,401,Z82 Thlr. 27 Sgr. 41 Pf.

Von den Kosien der Central-Verwalknng fallexx nach "ihrer Ent- stehung beziehungsweise nach Verhältniß der für die beiden Provin- zial-Komplexe entstandenen Gesammtkosten

, beiden westlichen

Geseyes vom 21. Mai 1861

&) auf die 6 östlichen Provinzen.. 6) auf die beiden westlichen Provinzen 1,328,Z] 7 Die Höhe der allgemeinen fie befindet fich vielmehr in vo[lftä:1diger Uebereinstim- Z nenProvinzenundRegierungsbezirkc Provinzial-Ständen Ge- Auf- * ** dic Einschäxzungen un ' Arbeiten zu verwenden war, . ckM- war, theils die größere oder geringere Zersp _ eigenthums, größten ringere , Vkaterials an älteren “' erforderlichen Nacharbeiten

Z von Einfluß gewesen, theils die größ insofern, als in den beseren Gegenden e d die damit im

Rechmmgskammer.

125,672 Thlr. 27 Sgr.

27,859

8 Pf.

10 » Theil

„€** .

näheren Feststellung,

Häusern des

22

Veranlagungsfofien ßellt fich für die einzel-

sehr verschieden. Es ist auf dieselbe

ere Ertragsfähigkeit des Bodensf ine größere Genauigkeit au Zusammenhange stehenden theils die Größe der veranlagten Flä-

welche für die geometrischen Arbeiten von besonderer Bedeutung

das

ist-

wclché für Einfluß gewesen Menge

einstimmung mit der Wirklichkeit,

dere Umstände, 1vclchc die Arbei

Flächen, oder einer gkoßen Einwohnerz Veranlagungskostcn ge,],enüberstehen.

das:; Gescy selbst festgestellte Prinzip, wonach

alb der beiden Hauptgruppen der ck demMaßftab benden Grundsteuerbeträge bewirkt Wesentlichen auch den 'thatsäch-

Kosten innerh ' einzelnen der letzteren, ua der Grundstcucr fich erge _ muß, ebenso der Billigkeit als im ? lichen Verhältnissen. «? Die Staats -Regicrung hat es 3 müssen, deU zuleht bezeichneten Vertheilungs ten Gru11d?cuer auch hier zur Anwen Nach den festgestellten Grundsteuer- den sechs östlichen Provinzen

und Lokal - Verhältniffen

nach ihrer Entstehung

danacH:

1) auf die Provinz Preußen .

2) 3)

Possn... » » » Pommern (mit Ausstbluß der Kreise Dramburg und Schichldein) auf die Provinz Schleficn . . auf die ProvinzBrandcnburg (mit Einschluß der Kreise Dramburg und Schievel- bein und der Kreise Oster- burg, Stendal, Gardelegen und Salzxvedel) ........... auf die Provinz Sachsen (mit Ausschluß der Kreise

» , '

des vorhandenen,

theils zur

theurer

Unter diesen Umständen läßt sich

in den

1,095,409 598,228

662,440 «432,033

1,049,939

Veranlagungs - die größere Verwcndung geeigneten Vermessungs-Arbeiten, sowie der Umfang der Behuss Herstellung der erforderlichen Ueber- thcils endlich noch verschiedene an- ten je nach den oijaltenden Per-

oder billiger

die

als ein zutreffender “Maßstab für die Provinzial-Komplexc auf die einzelnen Provinzen sick) behaupten, ahl auch verhältnißmäßig hohe Es entspricht daher das durch die Vertheilung der Provinzen auf die e der aus der Veranlagung

Thlr. »

litterung des Grund- Verfahren vom

oder ge-

gestaltet Sonderung der

einzelnen Regierungs- Vertheilung der

daß großen

werden

hiernach für geboten erachten -Maßstab der festgestelL- dung zu bringen. Hauptsummen fallen von dem, zufallendcn Kostenbetrage von 6,073,065 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. M

15 Sgr. - Pf. 14 4

15 27