1866 / 1 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den detaillirten Nachweisungen der obersten Kontrolbxbörde fi_nd in der 14monatlichen Verwaltungsperiode des Jahres 1864, d. r.'vom Nodember 1863 bis 31. Dezember 1864, die StaatsUnnthen um ' 3377301000 Js. unter dem betreffenden Voranschlage zuruckgeblieben und die bezügliehen Ausfälle haben fich nicht nur bet der _Gruxzdstcuerz wo ste beinahe 5 Mill. Fl. betrugen, sonderp fast gletchmgßtg bet allen der Finanzverwaltung unterstehendcp Einkommenszwctgen ed- geben. Noch ungünstiger find die Ergebmffe des Jahres 1865,„wetl hier die Einftellungeu noch höher gehaltennsmd. Dcr gegenwarttge Etat hat daher, um die Einnahme 111cht,hoher zu verqnschlagen, axs auf deren Eingang mit einiger Sicherheit zu rechnen rst, _das pra- liminirte Einkommen von den indirekten Abgaben um 5,481,784J1., vom Staatseigenthum um 1,456,256 Fl., von den Aerarialfabrifen um 386,240 Fl., beim Bergwcsen um 770,656 Fl., bei den direkten Steuern um 276,998 Fl., zusammen um 8,371,9Z4cFl. nicdriged ausgebracht, Ferner hat noch ein Abst1ich von 4,623,150 Fl. bet den direkten Steuern stattgefunden, weil bei der Grundsteuer und der mit dieser hinfichtlick) der Perzeptionsweisc in engster Verbindung siehendcn Hausklaffensteuer eine Erleichterung um & „des bisherigen außerordentlichen Zuschlages dringend nothwendig erschemt. Durch alle diese Umsjände stellt fich den nothwendigen Auögaben gegenüber ein Abgang der Bedeckung von 40,139,146 Fl. gchn 1865 heraus, in welchem dersckbe zwar nominekl nur aus bemahe_8-M1[- lionen, in Wirklichkeit aber aus 76'7, beziehungsweise, 80 Mtklwnen Gulden bestand. Es ist also ein um nahezu die Hälfte gunsngerer Absthluß. Dieses Defizit besteht hauptsächlich aus der am leßten Dezember 1866 zu leistenden leßten Abzahlung an die Natronalbcznk pr. 35,600,000 Fl., welche im Kreditwege aufgebracht werden 1611- nen. Die übrigen 4'5 Millionen Fl, hofft der Bericht durch wettere Ersparnisse innerhalb des Rahmens des vorliegenden Budgets zu decken. Nachdem noch schließlich nachgewiesen, daß bei dem Budget für 1867 ein Defizit von 28,486,508 Fl. zu erwarten set, sagt der Fincknzminifter in seinem Bericht:

Die nächste und wichtigste Aufgabe der FinanzverwalYung wxrd pun sein, die Beseitigung oder mindestens die möglichstc errmgxrung eznes solchen Abganges auf das ernsteste anzustrebep. Ich zahle hcerbxet'yacshst der Erhaltung des Friedens und der durch dte segcnerhetßeyde' Jntttattve Eurer Majestät glücklich angcbabnten Verständigung uber die mneren po- litischen Verhältnisse auf folgende finanzielle Momente: , ,

1) Die mit A(lerböchster Entschließung vom 10. Augyft 1865 em- geseßte permanente Ministerialbudgetkommission Younte auf dtx Aufste'llung des Ausgabe-Etats für das Jahr 1866 wegen Kürze der Zett, nur 111 be- schränktem Maße Einfluß nehmen und hat dennochkdurch thren konse- quenten Vorgang bei allen Verwaltungszweigen, wxe oben'd'argethan worden, bereits Ersparnisse im „Betrage von mehr als LY Mtlltotzen er- zielt. Ihre eigentliche reformatorische Aufgabe wird ezst 11111 der Behandlung dxs Staatserfordernisses für das Jahr 1867 begnxnen. Sie wird dké in der (Hesammtheit des Staatshaudhaltes emzu- führenden finanziellen Reformen im Zusammenhange unt dem neuen Staatsorganismus auffassen, vermöge ihres Befugmsses „zur Vdrnahme von Spezialenqueten in alle Zweige der Verwaltung emdrwgen, :hre At)- träge im Wege des Ministerrathes ohne Umzug zur A(lerbochßen Schwy- faffung Eurer Majestät brin cn. Sie wird ohye allen Zwetfel Uef em- greifende und ausgiebige Er parungsresultatc crztelen. "

2) Wenn auch die Vermehrung der Einnahmen durch Erhdhung der Steuersähe außer aller Frage steht, so können die biöherigcn Cjnndhnwn durch elm einfachere-und Wohlfeilere Regie, also durch Ersparmffe 111 dcy

* Betriebskosten doch für den Staatsschaß ergiebiger Werden. Durch dte1ett meinem Amtsantritte vorgenommenen Reorganifirungen ist dt? oberße Leitung der Finanzverwaltung einheitlich geworden,“ ich kann 1chon fux den Verlauf des Verwaltungöjahres 1866 innerhalb des Rahmens des jeßt vorliegenden Budgets namhafte Er1parniffe in den Regtekosten der Einnahmen in sichere Aussicht stellen und habe allen Grund, anzunehmen, daß solche bei konsequenter Durchführung der schon im Zuge bxgrtffenen oder angebahnten Maßregeln für die weitere Zukunft noch mtenfiver werden.

3) Die Herstellung der österreichischen Valuta wird, aller Voraus- ficht nach, noch vor Beginn des Jahres 1867 eine Thatsache geworden sein. Zur Stunde ist das Silberagio bereits auf 105 gesunken und ein Blick auf den Bankausweis zeigt, daß die österreichische Nationalbank heute zu den bxst fundirten, durchaus konsolidirien Kredit- “Znstituten Europa's gehört. Eine Benußung der Banknotenpresse zur

eckung von Staatsbedürfnissen ist durch unübersteigliche Schranken des Gesehes und der Controle zur Unmöglichkeit geworden. Durch die Her- skellung des kari-Courses des österreichischen Circulationsmittels warden aber direkt der Finanzverwaltung sehr namhafte, auf Millionen Gulden sich belaufende Kosten wegen Wegfall des Münz- und Wechselverlustes bei Beschaffung von Silberzahlungen (Zahlung der Coupons, der theilweisen Bedeckung der lombardisch-venezianischen Staatkassen, Tabakblättcr-Einkauf im Auslande u. dgl.) unmittelbar e_rspart,

*4) Nachdem die Einnahmen im Staatsvoranschlag für 1866 fast durchgängig, auf die Erfolge des ungünstigen Jahres 1864 bafirt find, so glaube ich wenigstens für das Jahr 1867 doch auf eine Zupahme derselben in Folge der zu erwartenden Steigerung der Production und Consumiion der Steuerpflichtigen rechnen zu dürfen. Es ist kaum_denk- bar, daß die vielen in den leßten Jahren zur Hebung des “„National- wohlstandes getxoffetsen legislatorischen und administrativen Maßregeln von deterigebun der Gewerbe bis zum Abschlusse der Zoll- und Han-

- del'Svertt „ge o_“ne irkung-perbleiben sollten. Ick mache, es mirzur be- “sonde'ren Pfii“ 't, aM“ auf Förderun des Handels, der Jndusirie und des Ackerbaues, auf Entwicklung der erkehrémitiel und auf Belebung des

Associatiousgeiskes gerichteten Bestrebungen des Handelswinisters von mxi- -nem Standpunkte aus auf das fräftigste zu unterstuyen und das_rem fiskalische Interesse den berechtigten Anforderungen der Volkswartb1chaft überall unterzuordnen, wo es die Lage der Finanzen nur trgend gestattet.

5) Endlich glaube ich noch einen wichtigen moralischen Faktor 111 An- schlag bringen zu sollen, die Wiederkehr des Vertrauens. Wenxx man vergleichend nur auf einige Jahre zurückfieht, wo ein Diöagio 'von 30pCt. und eine kolossale Staatsschuld an die Nationalbank wic cm Alp auf alle Verhältnisse drückten, äußere Gefahren die Monarchie bedrängten und einen außerordentlichen Militairaufwand hervorriefen, im JnnernAauch nicht ein Außgangspunkt für die Entwirrung der Verhältnisse zu fwden war, so kann nur ein durch Verzagtheit oder Parteileidenschaft getrubter Blick die Wendung zum Bcffern verkennen. Das Ausland hat auch schon begonnen, die neue Sachlage in politischer , finanzieller und kommerzieller Beziehung zu würdigen, weniger das Inland, wo der Same des Miß- trauens zu reichlich ausgestreut wird, als daß sofort eine billige undunbe- fangene Beurtheilung der Verhältnisse hätte Play greifen können. JUZbesonderc ist das Jinanzministerium seit meinem Amtsantritte maßlosen Angriffen ausgeseyt, welchen ich keine Erwiderung zu Theil werden ließ, wcil ich die Thatsachen sprechen [affen wollte. Ich glaube auch fernerhin bei diesem System bleiben zu sollen, und hoffe damit durchzudringen- Weil bei dem gesunden Sinne der ösierrcichischcn Bevölkerung in Dingen, welche das Wohl jedes Einzelnen, wie das der (Hesmnméh'eit so nahe an- gehen, Offenheit und Wahrheit sich immer Bahn brechen, und die öffent- liche Meinung, unbeirrt vom Parteigctricbe, sich selbstständig ihr Urtyeil bildet.

Da das Guys dcs Abganges im Staatsvoransäckag für 1866 dmch

die erst auf den Jahresscvluß fallenden Terminzahlungen an die Bank bedingt ist, glaube ich mit der Vorsorge für die Bedeckung noch einst- weilen warten zu können, und werde mir erlauben, rechtzeitig die de- 1reffenden Anträge treugchorsamst zu stellen.«

P esth, 29. Dezember. Der leoyda bezeichnet die Pesther Nach- richt dcr »Preffea bezüglich der ungarischen Ministerien auf Grund bestimmter Erklärungen aus Deéxks und E'o'tvös' Munde als mäßige Erfindung. In der Unterredung des Kaisers mit diesen beiden Staatsmännern war weder von den Forderungen des Landes, noch von dem, was die Krone gewähren will, die Rede. Auch an dem, was Über Somsfich und Szentivanyi berichtet wird, ist kein wahres

Wort.

Belgien. Brüssel, 31. Dezember. "Einer amtlichen Mit- theilung des Kriegsminiftcriums zufolge meldet der Befehlshaber der belgischen Legion in Mexiko, Oberst-Lieutenant Baron Vandcrftniffen, daß die Belgier, die in Tacamboro 'Ln Gefangenschaft gericthcn, aus- geliefert sind.

Großbritannien und Irland. London, 29. De- zember. Jhre Majestät die Königin präfidirte gestern einer Sihung dcs Staatörathcs, welchcr Sir George Grey, Gibson und Villiers beiwohnten. - Dcr Earl Cowley und Gemahlin, welche einen Be- such in OElwrne machten, Wurden zur Königlichen Tafel gezogen.

Seinem vor Wenigen Tagen verstorbenen Kanwfgcndsscn, Ge- neral-Major Jißmauricc, ist der General Sir Edward Charles Whinyates, 84 Jahre alt, ins Grab gefolgt. Noch vor Ende des vorigenJahrhunderts hatte er aktiven Dienst gesehen,“ unter dem Herzog von York machte er im Jahre 1799 die hokländische Campagne mit; 1807 nahm er Theil an der Belagerung von Kopenhagen. In dem pyrcnäischen'Kriege kämpfte er mit Lluszeichnung ,' bei Waterloo erhielt er eine gefährlicheWundc in den Arm. ZumGeneras wurde er vor einem Jahre ernannt.

Von den beiden Angeklagten, welche nach Wiedereröffnung des Fenierprozesses in Cork vor Gericht gestanden haben, ist der eine (James Mountainc) freigespwckycn; der andere (John Casey) zu fünfjähriger Zwangsarbeit vernrtheilt worden. Wie es heißt, find die vcrurtheilten Fenier nur zeitweilig in einem inländischen Gc- fäUgniffc untergebracht; ihr schließlichcr BcstinnntWrt soll Gibral- tar sein. - In Irland gehen fortwährend Truppenbcwegungen vor fich; die Behörden scheinen es für nötbig zu halten, einzelne kleinere Okkkkl', welchc bisher ohne Garnison waren, militairiscl) zu besehen. Um 'die anderwärts in Folge desen geschwächten Garnisonen wieder zu verstärken (dies scheint wenigstens der Grund zu sein, denn von wirklichen Rnhestörungen, die zu Unterdrücken seien, verlautet nichts) find zwei Regimenter von England nach Dublén abgegangen.

Lord Palmerstdn's Testament ist von dem Erbschaftsgerichte legalifirt worden; es ist vom 22. November 1864 datirt und um- faßt mtr dier kurze Bogen. Das persönliche Eigenthum des Ver- storbenen Wurde auf eine Summe untcr 120,000 Pf. Stekl. ange- geben. Als Vollstrecker find ernannt seine Wittwe und deren zwei- ter Sohn, Cowper. Der, ersteren übermacht Lord Palmerston seine Wagen, Pfexde und Vorräthe, seine Papiere (mit denen fie nach Gutdünken verfahren mag), und mit Abzug von vier Legaten von je 100 Guincen (an Sulivan, Admiral William Bowlcs, George Bowles und George Shee) gleichfalls seine persönliche Habe, welche nach ihrem Tode an den genannten W. F. Cowper übergehen soll. Leßterer - so wünscht Lord Palmerston, ohne es zu verlangen -- möge, sobald er in Befitz des Erbes trete , die Königliche Erlaubniß zur Führung des Namens Temple als Hauptnamens für fich und seine Nachkommen sowie zur Vereinigung der Familienwappen Temple und Cowper nachsuchen.

-- Z0.Dezcmber. Die -Gazette- meldet die Bestätigung Herrn G. J, Holland's als dänischen Konsuls in Hongkong.

Frankreich. Paris, 29. Dezember. Die unter dem Vorfiß des Ministers Behic speziell mit der Revifion des HandelsgeseYbuches beauftragte Kommisfion hat fich gestern im Ministerium der öffent- lichen Arbeiten versammelt.

Der *Patrie- geht eine Privat -Depesche von La Plata vom 16. November zu, welche meldet, das; Marschall Lopez, Präsident von Paraguay, die ersten Friedensvorschlägc, Welche ihm durch Vcr- mittlung zweier Mitglieder des diplomatischen Corps von Buenos- Ayres gemacht worden find, günfiig aufgcndmmcn hat. Man kofft, daß sehr bald ein Waffenstillstand zn Stande kommen Werde,

- 30. Dezember, Dcr »Mdniteura zeigt an, daß Prinz Na- poleon und Prinzessin Clotilde gestern mehrere Botschafter und Gesandten empfangen haben.

Staatsratl) Thuillier ist heute seinen langen Leiden erlegen. Sein Tod ist ein großer Verlust für den Kaiser. ThuiUicr war zu- leßt Abtheilungs-Präfident im StaatSrathc, früher Gmeral-Dircktor der Departemental- UUÖ Kommunal-Verwaltung.

- 31. Dezember. Am Frcitag veranstaltete der Kaiser eine große Jagd im Walde von Fontainebleau. Es wurden nicht weniger

als 1581 Stück Wild erlegt, von denen der Kaiser 390 geschossen '

hat. Fürst Metternich erlegte 207 Stück Wild.

Dcr -Monitcur« enthält heute wiedkr in seinem amtlichen Theile eine große Anzahl von Beförderungen und Ordcnsdcrleihun- gen, unter denen wir der Ernennung des Divifions - Generals und Senators Fleury, der bisher erster Stallmcifter des Kaisers war, zum Großstallmeister, und derjenigen des ersten Jägermeisteks, Divi- fidns-Gencrals Fürsten von der MoNowa, zUr Würde eines Groß- jägermcisters erwähnen.

Abbé. Bercel ist an Msgr. Gazeilhan's Stelle zum Bischof vondVannes, Abbé Grimardias zum „Bischof von Cahors ernat-mt wor en.

SpaniEU. Der Erzbischof von; Burgos hatte gegen die An- erkennung des Königreichs Italien einen offenen Protest erlassen. Der Staatsrath hat an dem Tage nach der Thronrede den Spruch gefällt, daß der Erzbischof von Burgos gegen den Artikel 304 des Strafgeseßbuches sich vergangen habe. Im Kongreffe wurdc Rios Rosas mit 105 Stimmen von 114 zum Präfidenten des Hauses gewählt. Der König von Portugal hat fich auf seiner Durchreise am 28. Dezember nur von 12 bis 4 Uhr Nachmittags in Madrid aufgehalten und scheint ohne alle Demonstration weiter gereift zu sein. Ursprünglich war die Anwesenheit des Königs bis zum 2, Januar angesagt worden.

Italien. Das italienische Kabinct ist rekonstituirt. Es be- steht aus folgenden Personen: General Lamarmdra, Minister-Prä- ficht und answärtigeH; Chiaves, JnnereS; Scialoja, Finanzen; Defalcc, Justiz,“ Jacini, öffemtliche Arbeiten,“ Caddrua, Krieg,“ General Angäoletti, Marine. -

Um die Einnahmen zu vermehren, ist bekanntlich jeßt in den päpstlichen Häfen ein Tdnncngcld von ein und zwei Baj. für die Tonne eingeführt wordcn. Alles in aklem beträgt der jährliche Schiffsverkehr im Kirchenstaate gcgen 400,000 Tonnen, und die Steuer wird also kaum 20,000 Lire ertragen, was vielleicht gerade genug ist, um das nöthige Ueberwachungs- und Einnahme-Personal zu bcsolden.

Das wichtige genncser Archiv, welches die Akten der Republik Und viele Dokumente der 111iixklaltcrlichcn italic11ischaneschichte ent- hielt, war bekanntlich don dcn Franzosen nacb Paris geschickt wor- den. Nach der Restauration und der Vereinigung Liguriens mit Piemont verlangte die Regierung dasselbe zurück, was von Frank- reich auch zugestanden wurde. Da aber die damalige Gemeinde- Verwaltung von Genua die Kosten der Rücksendung nicht über- nehmen wokltc, so wurden die Papiere im Archiv von Turin nieder- gelegt. Der abgetretsne Gemeinderath hatte fich nun neuestens um Herausgabe des Arcbivs an die Regierung gewendek, und diese hatte darein gewilligt. S0 ist denn die cxfte Sendung des Archivs don Turin bereits eingetroffen.

- 31. Dezember. Aus Neapel wird gemeldet: Poerio ist zum Deputirten gewählt worden; im andern Wahlkollcginm von Neapel ift Ballotage zwischen Mazzini , der im ersten Scrutinium 168 und Pisacane, der 161 Stimmen erhalten hat.

, Türkei. Konstantinopel, 23. Dezember. DjemilPascha Überbringt dcm Vicc-König von Aegypten eincn großherrlichen Hat, Welcher die volle Zufriedenheit über dessen Verwaltung ausspricht. Die Paschaliks Maccdonicn, Thessalien, Epirus und Rumclien wer- den in ein Vilact mit der Hauptstadt Monastir vereinigt, und der Serdar Ekrem Omer Pascha zu dessen General-Gouvcrncur ernannt.

_ Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Dezember. Ueber die Kompetenz der Gemeindegerichte im Königreich Polen ist unter dem 12. Dezember ein kaiserliches Edikt ergangen, Welches folgende Bestimmungen enthält:

Art. 1. Die Streitsachen, welche im Art. 47 des Edikis vom 19. Je-

bzuar (2. März) 1861 (über die Organisation der Landgemeinden) ange- fuhrt wdrden find, unterliegen der Kompetenz der Gemeindegerichte und werden 11) allen denjenigen Fällen endgültig entschieden, wo der Werth des Strettobjekts nicht hundert Rubel übersteigt.

Art., 2. Alle Prozeffe, welche über Erbschaftsangelegenheiten und die daraus slch ergebenden Theilungen solcher Immobilien entßanden, die auf Grund de§ Edikts vom 19. Februar (2. März) 1864 in den Bcfiß der Bauern "nbergegangcn sind, und auch die Streitigkeiten zwischen den Bauern uber Erbschaft und Theilung des Mobiliarvermögens unterliegen der Kowpetenz der Gemeindegerichte und werden nach den bcifolqenden Vorjchmten entschieden. '

Ar1._3. Die Durchführung des gegenwärtigen Edikts, welches in das Gewxbucb einzutragen ist, wird dem Organisations-Comité über- ragen.

Die "Vorschriften, nach wclchen die Gemeindegerichte die Prozeffe uber Erbschaft und Theilung des unbeweglichen und be- weglichen Vermögen?: zu führen haben, lauten: .

1) Das Gericht besteht außer den im Art. 38 des Edikis vom 191en

Februar (2. März) 1864 über die Organisation der Kundgemeinden be- zeicyneten Perwnen auch aus allen anwesenden Schöffen-Kandidaten. Außerdemsteht es den Parteicn frei, fiel; aus den Gemeindemitgliedern e_tnen chtraueanann zu wählen, welcher dem Gerichte als stimmberech- tigtes Mttglied beigesellt wird. . 2) Die Partei, welche mit der Entscheidung des Gerichts unzufrieden tft, hat in den unter 3) angeführten Fällen das Recht, im Laufe von Wer Monaten nach erfolgter Entscheidung an den Distrikts-Kommissar oder duch direkt an die Konnnission für Bmucrn-Yngelegenheifen zu appeütren.

3) Die Kommission annuUict die Entscheidung der Gemeindegerichte: 3) wenn durch dieselbe gegen die Edikte vom 19. Februar (2. März) 1864 oder gegen die vom Organisationscomité zur Entwiéklung oder Ergänzung derselben erlassenen Vorschriften verstoßen wird," b) wenn das Gemeinde- gericht eine Entscheidung über Land getroffen hat, welches nicht Bauern gehört oder fich in einer anderen Gemeinde befindet.

4) Die Gemeindegerichte entscheiden laut §. 60 des Edikts vom 19. Februar (2. März) 1864 über die Organisation der Gemeinden ent- weder auf Grund vorliegender schriftlicher Abmachungen und Verpflich- tungen, oder in Ermangelung solcher nach den Ortsgebräuchen und der Sitte, die im Bauerlebcn üblich ist. In jedem Jau muß das Gericht steh bemühen, die Parteien zu friedlicher Einigung zu veranlassen, und kann erst, wenn diese Bemühung erfolglos geblieben, zur Fällung des Urtheils schreiten.

A nmerkung. Bei Verhandlung von Streitsachen über Erbschaf und Theilung von Jmmobiliarvermögen richten fick) die Gcmeindegerichte außer der üblichen Sitte in Betreff der Theilung der Hofstellen nach den Vorschriften, welche_ das Organisations-Comité laut §. 19 des Edikts vom 19. Februar (2. März) 1864 über die Organisation des Bauern- skandes entworfen hat.

--“Jn der 10. Sißung dcr Petersburger G0uv.-Landversan1m- lung vom 22. Dezember Wurde die sehr wichtige Frage über die Maßnahmen zur Verminderung der Trunfsucht des Volkes verhandelt. Die Veranlassung, daß diese Frage auf die Tagesordnung gekommen, war der Beschluß, welchen die Krasnoje- Sselo'schc Kreisversammlung auf Grund der ihr eingesandten Bitten zweier Woloste, die Eröffnung der Branntweinverkäufe mit Stof- vcrkauf in den Dörfern von den Gemeinden abhängig zu machen, gefaßt hatte und dahin lautete, die Regierung um verschie- dene Maßnahmen zur Verminderung der Trunksucht zu bitten. Mehrere dcr angedeuteten Maßnahmen waren durch bereits erlaffcnc Geseße überflüsfig geworden. Es blieben daher nur noch folgende zu diskutiren: ]) Die Eröffnung von Schenken auf Privat- personen gehörigen Ländereien, die entweder innerhalb der Dörfer, oder im Umkreise einer halben Werft von diesen entfernt liegen, soll in dem Falle von dem Gemeindebeschluffe abhängen, daß in dem Dorfe selbst kein Branntjveinhandel besteht. 2) Personen, 'welche eine Bürgschaft für ihre Moralität von drei wohlhabenden und zuverläs- gen Wirthen beibringen, sol] es durch die Friedensrichter-Versamm- lung gestattet werden, Schenken zu eröffnen, 3) Die Schenken der- jenigen Branntweinhändler, welche durch Mißbräuche die begründete Unzufriedenheit der Ortseinwohner erregen , sollen auf Bitten dieser leßtercn auf administrativem Wege durch die Kreis-Landämter ge- schlossen werden können. 4) Die Personen, welche heimlich Brannt- wein verkaufen, sollen Strafe zahlen zum Besten derjenigen, welche dies Vergehen entdeckt haben.

Nach einer längeren und lebhaften Debatte wurden die ersten drei der angeführten Anträge angenommen und beschlossen, auf die Gewährung derselben bei der Regierung hinzuwirken. Der vierte wurde abgelehnt, um nicht ein unfittliches Element in die Geseßgcbung zu bringen. Gleichzeitig Wurde die Gründung von Mäßigkeitsver- einen in Anregung gebracht, und beschlossen, diese Angelegenheit den Kreislandämtern zur Kenntnißnahme mitzutheilen. Schließlich kamnoch die Frage über die Organisation des Medizinalwesens in den Dörfern zur'Sprache, in welcher die Versammlung beschloß, dem Gouv.-Landamt aufzutragen, in der nächßen Sihungsperiode der Versammlung einen Plan zur Organisation des Medizinalwesens vorzulegen.

MoSkau. Der :Stimmc« wird geschrieben, daß mit ,dem nächsten Jahre Herr J. P. Botscharow eine neue wöchentlich er- scheinende Zeitung unter dem Titel 'Moskauer Zeitung . heraus- geben wird. '