Berlin;, ÖM 1. Januar KISS.
zollern um) n.»;cl) Und von Skationcn Dos nicht zum Vereine gehörigen Auslandes, wweit solche nicht in die Kategorie ml 1). faklen, erhält der BUhntelcgraph, wcnn derselbe bei der Beförderung mit bcibeiligt chx]cn ist, einen Antheil an den Gebühren, welcber dem Durch- xch.ntttssqße dcs Gebübrcn-Antheils xn] b. gleichkomth wie solcher ßes) bet der ]cdcsmgljgcn Abrechnung zwischen der Tclcgraps)cn-Verwaltung Und Der bctrcffctxdcn Vahn-Verantung herausstellt, *
„ JÜZ wlcsye Dcpechcn, welcbe bei einer EiscnbahnoTelcgkaphen-Station anxgegcben und „de_r an demselben Orte befindlichen Staats-Teleqraphen atis ZcicgraphUcksem Wege oder durch Boten zugefühkt wor- Jen jmd, verbleibt die Beförderungsgebühr Ungescknnälert demStaats- “eschrapbxn. Umgekehrt erlxält der Ciscnbahtt- Telegraph die ganzc (Mlmhr fUr Depe1ckcn, wslch bei einer Staats-Telcqrapben-Station anxgcgcbéuyd der un Demselben Orte befindlichen ÉZscnSahn- Tele- «ray_lxen-Htatwn auf teiegrapbischem Wege oke? dnrch VO“ c n zugcmthrt worden find; die gkgenseitige Zufüvrnnq im tclcqrapbiscbeU
' Wc'gc oder durch Boten erfolgt gebül/srenfreiX'“). * / ,
'- Bekl rckomn1§1ndxrkey Dcpcschcn (“J". 15) imgleicbcn bci bezahlten Rüxk- Tmtwßrtexz (J. 18) zählen 'die zuri'lckgchcnden T'")épesclycn bcchrtbeilamx Oßr é'ebuhreu alsnk'Zs-QUWL Depeschen. Nachznscnßcnde Dépeschch L?Hanth.we1dM [uckxtchtchh dcr Nnchscndung als neue Depeskhén
Die Vervielfälfigungs-(Hebüvr (L, 14), die Gebühr ür Kurück'iebrm YYYDepeschxn (J.. 22) und die Gebühr von DepTscka-Absochkifttei? ». ZZ) „bclyglt dcrzcntge "Theil zum ganzen Betrage, Sci dcffen Sia-
! ZLMMÖÉ Crhfievung vom Publikum stattfindet.
** M*? CYLHYÖk-PU Weiterbefördkrung rekommandirter Depeschen (L. 19) ZrhsXTletitedthWJe chxmltung, welche die Kosten der Weiterßeföröerun-J e * . *
» Zi,).
9 „ , * . ; „ , , . «lbanderungen drcyev Reglements ÖlLlÖLN vorbehalten. * « ' “ , " ; " ' ““ ' ' “ ." ) Die!?“gaUbNZUexx Uebersuvrung dcr Ocyexcben Lü ein Verkauf) uno gtlt vorlaumg nur mr Ms Jahr ZZHEZ, *
TON.“ MMNN EÜ); HandeTz Gewerbe und öffenkTiclyc' Mbsxitetx.
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GWF VON JYenpliy.
Das Abonnement veträgt: [ Thlr. fiir das Uiertsliahr in allcn Cheilcn dcr Monarxhie ohne Prcis - Erhöhung.
„AUe Post-Anßalfen des !n- und Juslanpes nehmen Bestellung an, sur Hexlm die Expedition des Königl. Preußischen staats-Anzeigers: Wilhelms-Straße No. 51. (nahe der Xeipzigrrßr.)
iger.
Berlin, Mittwoch den 10. Januar
1866.
Seine Majestät der König haben dem Großherzog von Mecklenburg- Schwerin Königliche Hoheit und dem Großfürsten Constantin von Rußland Kaiserliche Hoheit das Kreuz der Grosz-Komtlynre des Königlichen Hausordens von Hohen- zollern zn verleihen gcruht.
Sc. Majestät der König haben Allergnädigft gcruht'
Den Obcr-Staatsanwalt V1“. Kraeßig zu Bromberg zum *
Geheimen Regierungs- und vortragenden Rath in dem Ministerium gen, als darin gelegen haben, daß das damalige Unternehmen nicht
der geistlichen. Unterrichts- und Medizinal-Angclegenheiten zu ernen-
nen und mit der Direction der Abtheilung für die katholischen ;
Kirchen-Angelcgcnheiten zu beauftragen; Dem Proviantmciftcr Riedel in Posen; dcm (Harnison-Vcr-
waltungI-Dircktor Heinicke in Lnxemburg und dem Kriegs-Zahl- , meister nnd Ober-Buckpbalter Wasserfall bei dcr Gencral-Militair-
Kaffe den Charakter als Rechnungs-Rathj so wie
Dem bisherigen Dirigenten der Maschinenbau-Anstalt zu Dirschan, 5
Krüger, den Charakter als Kmnmisfions-Rath zu Derleiben
P?iuistcrixsmn “Ji? Hmzöcl, WLWVTÖK 1:ij HZc-nélixxzx Arbei? 'N.
Ickanutmachung.
Berg-Akcxdcmic, Bcrg-Affcffor 1)1*. Wedding, anfgcfordert, einen
saalc der Königlichen Bcrg-Akademic (Lustgarten, Gebäude der „alten Börse, Eingang an der dem Dome zugekehrten Seite) stattfinden Und jedeSmal etwa 14; Stunden dauern.
Dcr Zutritt zu denselben ist allgemein Dcnjenigcn gestattet, die * beim ersten Besuche vor dem Beginn Yes Vortrages ihren Namen „ Und Stand in ein bei dem KastcUan offen liegendes Buck) eintragen. '
Berlin, den 15. Dezember 1865. “ Der Minister für Handel, Gewerbe und önentlichc Arbeiten.
_ ___ ,. -,
P?inisterium fiir die lattdZUirTlxstkaiM 32:1 Angelegenheiten.
Cirkular-Vcrfügung vom 21. Dezember 1865 -
betreffend die Aufforderung zur Betheiligung an
der internationalen Jischcrei-Ausftellung3141306-
]OJUS Zur 17161“, vom 1. August bis 16. September 1866.
Im August 1866 wird in 80U10Zn€ 5111“ 11161" unter der Ini-
tiative des Kaiserlichen Präfekten und dem Protektorate des Kaiser: [
lichen Ministers der Marine eine internationale Fischerei-Ausfieüung stattfinden, wie eine solche in diesem Jahre zu Bergen in Norwegen stattgefunden hat. Der den Königlichen Regierungen der Ostseepro- vinzen zur WeiteWerbreitung im bethciligten Publikum bereits zu- gegangene, für die Königlicthegierung (das KöniglichePolizci-Prä- fidium) in 1 Exemplar beigefügte kommissarische Bericht über die oben- erwähnte Ausstellung erweist, wie nüßliche Belehrung und Anregung
auf derselben zu gewinnen gewesen ist, läßt zugleich aber be-
; dauern, daß die preußische Fischerei und die derselben dienenden Jn- dustriezweige dort eine so geringe Vertretung gefunden haben. Die
Schuld daran mag ebensowohl in der Neuheit derartiger Ausfteklun-
in allen Kreisen, die an demselben cin Intereffe hätten nehmen kön- nen, bekannt geworden war, und es ist jeßt die Aufgabe der König- lichen Regierungen, auf die bevorstehende Ausstellung in130U10Z'm3 5. 111. die Aufmerksamkeit rechtzeitig hinzulcnkcn. Es wird dieselbe voraus- fichtlich für die Seeftscherei dieselbe Bedeutung gewinnen, wie die Llusstellung in Bergen, und die Verhältnisse des französsthen Binnen- landes lassen für die Binnenfischerei sogar noch erheblichen Resul-
tate erwarten. _ In der Anlage Werden der Königlichen Regierung (dem König-
: lichen Polizei-Präfidium) die franzöfischen Erlasse und das Programm ; der Aussteüung in mehreren Exemplaren in deutscher Uebersetzung ? mit der Veranlassung zugcfertigt, für die Veröffentlichung derselben,
in geeigneter Weise unwerzüglich Sorge zu tragen, dabei auch aus- » drücklich auf diejenigen Artikel hinzuweisen, welche die Form, Frist x uvd Adresse der Anmeldungen betreffen, und diejenigen, welche fich ) an der Ansstellung bethciligcn wollen, aufzufordern, von ihren An-
meldungen der Königlichen Regterung (dcm Königlichen Polizei- -_ Prästdium) Kenntnis; zu geben. Allerdings wäre es ztveckmäßig, ' O ' '"“ " ' ' z ' " " ' . Um die: Verbreitung nüßlicher Kenntniffc der „Technik zu bcför- J dle -lnmeldungen selbst b“ der Komglrchen Regierung (dem KVWL Dorn, habe ich den Dozenten der Hüttenkxmdc an der Königlichen Z
lichen Polizci-Präfidium), und demnächst zur kollektiven Weiter- bcförderung hier sammeln zu können; es würde dies aber allzuviel
; Q ' , ' - " „ Cyklns von acht Vorlesungen über Ciscnhi'txtcnkmOc (Eigenschaften, Ä OM erfordern, Md es muß damm ]cdcm Emzelnen ubcrlaffen wer Darstellung und Verarbeitung des EisenS) zu Halten. Demgemäß ; werden die Vorträge vom 12. Januar 1S66 (einschließlich) ab, all- *. wöchcmlici) am "Freitag Abend von 7 Uhr. an in dem Bibliothek- ?
den, seine Anmeldung unmittelbar nach ZouwZUs 3,111. abzusendens wünschenSwerth bleibt aber, von hier aus das Maß der diesseitigen Betheiligung noch vor Beginn der Ausstellung Übersehen zu können. Die bei der Königlichen Regierung (dem Königlichen Polizei-Präfi-
“; dium) eingegangenen Anzeigen smd chhalb zu sammeln und dem- , nächst Überfichtlich hier nachzmveisen.
Berlin, den 21. Dezember LIST“).
Dcr Minift-xr für die landwirthftkyastlichen Angelegenheiten. v on Selchow.
An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei-Präfidium hier.
Berlin, 9, Januar. Seine Majestät der König haben Aller-
gnädigft geruht: dcm Geheimen Kommerzien -Rath Alexander ] Mendelssohn und dem Kommerzien-Rath Paul Mendels- sobn-Bariholdy, sowie dem Banquier Franz Mendelssohn
zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von
' Rußland Majestät ihnen verliehenen Orden und zwar den ersteren
beiden des St. Annen-Ordens zweiter Klasse mit der Krone, dem leßteren des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit der Krone zu
ertheilen.