Beamtenkräfie tbunlicbsi bald zu entsprechen. Für die Beamten, welche zum Zweck der Abfertißungen nach der Gewerbsanstalt ent- sendet werden, kann eine Ge übr gefordert Werden, welche jedoch den Betrag von 3 „44 für den Tag und den Beamten nicht über: schreiten darf.
Wird zur Vornabxne dieser Abfertigungen die Anstellung von besonderen Beamten erforderlich, so hat der Inhaber der Erwerbs- anstalt an Stelle dieser Gebühren einen VerWaliungskostenbeitrag inbiHöbe des Durchschnittseinkommens dcr anzusteUenden Beamten zu za en.
. 8. Ueber den zur Reinigung gelangenden Branntwein ist ein Konto- register nach Anlage '1' 2 zu fiihren.9
Der zur Gewerbsanstalt gcbraébie Branntwein ist beim Ein- Lang mittelst einer in (111x110 abzugrbenden ZugangsxAnmcldung nach lrt der Niederlage-Anmeldungcn zu dcklariren. Benn (Lingam von einer Niederlage desselben Orts hat die in (111510 abzugebende ieder- lage-Abmeldung als Anmeldung zu dienen. Der Brannthin ist hierauf in der Regel der speziellen amtlichen Revision einschließlick) der Feststellung der Literprozentc zu unterwerfen.
Diese Revision kann unterbleiben,
&. wenn die Feststellung von Menge und Alkohol ebali des unter rinverletztetn Raumvcrschluß oder unter amtlicher *eglsitung cin- gebrnden Vrarntweins schon bei einem Vorabfertigungsamte statt- gefunden hat,
1). wenn die Feststellung von Menge und Alkoholgebalt des Branntweins bei dem Amteielbst aus anderer Vcranlaffung bereits erfolgt und gleichzsitig der Branntwein bis zur Uebernahme Seitens der Reinigmigsanstalt untcr amtlicher Bewachung oder Vcrivabrung werblieben ist.
In bcidcn FäÜen hat aber die Reinigungsanstali auf der An- meldung zu bescheinigen, daß fie auf Vornabme dexx Revision vcr- ziciytet und damit einverstanden ist, daß die Crgebniiie der friiberen Ernsittelnngcn drr Anschreibung im Kontorcgistcr zu Grunde gelegt wer en.
Nack) statigehabtrr Uebernahme des Branntweins Sritens der Reinigungsanstalt, welche die Uebernahme auf der Zugangsamncldung anzuerkcnnen bat, wird der Branniwcin in dem Kontoregistcr in Zu- gang angcickirieben.
Soll Branntwein aus der Erwerbsansialt cnticrnt Warden, sei es, daß dcrfelbc unter VrrsciidUngsscbein-Kbnirolr zur Ausfribr gelangt. oder zu Ciner Niederlage oder in din freien Vérkcbr gebracht wird, so ist dies in jedrm FaUc rorbkr mittelst einer Abmeldung nacb Art der Niederlage-Abmcldungcn dcr Struerstelle zu drklarirkn.
Es findet birraui in allcn FäUc-n dic iiciieramiliche Abfcrii ung dcs mbgrmsldetcn Branntweins unter sprzirUer Révision und Fest- steüung der Liikrprozcntc stati. Anf Grund derselben Erfolgt sodann die Abschreibung im Konto-chistrr, sowie die rtwakge Entrichtung der Verbrauchsabgabc.
?. BSstÜNTFUfUÜHML.
Alijäbrlick) zwei Mal, und zwar, sofern nicht mit Riickiirbi (mi dir Bcirieisvrrbältnisie dcr (Hewkrbsanstalt Seitcns dcr Direktiv- bebörde ein anderer Termin zugelasicn wird, in dcn Monatén Juni und Dezember finden amtliche Bestandsaufnabmen das in drr (Ge- werbsanstait bcfindlichcn, ziir Reinigung abaclaffcncn Branntweins statt und. zwar an einem von der Steurrbcbörde 8 Tage Vorher zu bestimmenden Taga. Drr Inhaber der Gewirbsanitalt ist ver- pflichtet, deren Bcirirb so einzuricht_rn, daß an dem festgesetzten Tags die amtliche Aufnahme der Bestände obne unverbälinißmäßige Schwierigkéiien ermöxziicbt wird. Jiisbrwndrre bat Lk dafür Sorge zu tragen, das; der vdrbandcne Branntwein durcb tbunlicbste Voil- füÜung der Sammclgeiäße (Bassins, Botticbe rc.) möglichst ionzentrirt und dadurcb die Ermittelung des Bestandes vrreinfackyr und sichcrer gestaltet wird. _ , _ _
Zum Zwecke dieser Bestandsaufnahme iii spätestens am Tage Vor dem bestimmten Termine von dem Inhaber oder bevvÜmäcbtigten Vertreter der Anstalt eine Bestands-Drklaraiion nach Anlage '1' 3 bei der Steuerstellc abzugeben. § 11
Vri der Bestatidsaufiiabme, welcbe durch zwei Beamte, darunter einen Oberbcamten, zu erfolgen bat, ist die Menge und Stärke des vorhandenen Branntweins festzustcßcn. _Ergiebt sich Hierbei eine Fehl- mrnge, io kann dieselbe bsi der kriten Bcstandsaufnabme bis zur Höhe Von 1 '9/0 der ieit dem Jnkrafttrctkn der Vergünstigung, bei den späteren VeitanWawnabmen bis zu 1 0/0 der seit der [?Zten Bestands- aufnabmc zur Anschreibung gelangicn Branntweinmenge steuerfrei ab- ZesÖrieben werden, wabrend ein diesen Satz iiberfteigendcs Manko an
iterprozenien zur Versteuerung zu ziehen ist.
K*]. Geltung der VorschrLiZtrn für Tbcilungsiäger.
Auf die An- und Abschreibung dcs Branntweins sowie auf die Bestandsarinabme finden im Usbrigrm _die Vorschriften, Welche bier- Über für die Tbcilungsläger bon unvcriteuertem Branntwein erlaffen sind, kntsprechrnde Anwrndung
1711. Straibestimmungcn. 5 13
d- .
Zuwiderhandlungen gegen _ die Vorschriftrn dieses chuiaiivs werden, iosern nicht die _Strafbeiiimmungrn wcgcn Verbraucbsabgaben- Deikaudation Play greiskn, gemäß §. 26 dss (Gesc es, betreffend die Besteuerung des Branntweins Vom 24. Juni 188 , mit Ordnungs- i'trafen geahndet.
Anlage K. Branntwein-Nachstener-Regulatib.
1. Erbebung der Nachsteuer. §. ].
' Der Nachversteuerung unterlirgt mit den unten näber angegebenen Ausnabmrn aUer im freien Verksbr befindlicher Branntwein, gleich- visi, ob kerirlbe im Gebiete der drutickycn Branntwkinsteucrgemein- schaft erzerigt ist, oder aus andrrrn dieirr Gemeinschaft bisber nicbi angehörigen deutschen Staaten odrr aus dem ZbUVkreins-Auslande berstammt. _
Der Narbiieuer unterliegen aUcb Arrak, Rum, Cognac, Obst- branntwein, Branntwein-Effenzcn, Liqueurr und sonstige verießie Branntwäne.
§. 2,
Von der Nachsteuer bleibt befreit:
_ a. Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwrcken, einsch1ießlich der EifißbereitUng, zu Heid, zu wiffeniibaftlicbkn Oder zu Puß-„Hsizungsq Koch- oder Béleucbsungszwrckrn VlkaL'Ndkt wird. 51; „*,-4743. 45-577,
1), Branytwein im BkfikZ von Gewkrbtrkibenden, welche die Er- laubniß zum Ausichänkrn von Brarmtwein oder zum Kleinbandel mit Branniwein haben, in Mengrn von nicht mehr als 40 ], im Vesiß yon anderen Hqusbaltungsvoriiänden 2c. nicbt mcbr als 101 rriiien Alkohols. Dirie Mengén bleibrn auch dann nachsteuerfrei, wsnn größere Vorrätbe vorhanden sind.
(2. Bramntwein, welchcr nachweislich gegen Erlegung des Zoll- betrFJesxon 125 bezw. 180 „46 fiir 100 kg vom Auslande cingeiiibrt ird". (11 111 e;- «ck,-
c1. Branntwein, welcher zur Ausfubr (“.us dem Gebiet der drutschrn Bramiiirciniteuergemeinieiait grlangi.
8, Bereits amtlich denaturirierZBrannirrein.
F. ..
, Der am 1. Oktober 1887 im irrien Vkrkebr besmdlicbe Brannt- wein, welcher zu geWerblickyi-n 2c. Zwecken Verwendi't oder ausZeiührt Werden 1011, iii bebuis _ErTangung drr Nachstkuerbefreiung nach statt- Zlebabter amtlicher Feststellung bis ;,ur amtlichen Denaturirung oder
usiubr „niedekziilegßn bezw. unter Steuerkrntrole zu steklen. Hierbsi Juden die Voricbriiten drs Branntwein-Nisdrrlage-Regulaiivs ent- sprechende Anwendung.
Der Branntivein muß jedock) abgemeldet und gegen Entrichtung der Nachsteuer in den freien Verkehr gebracht werden, _fa11s er nicht binnen einer Frist von 3 Monaten zur amtlichen „Denaturirung oder zur Ausfuhr aus dem Gebiet der Branntwemsteuergemeinscbaft gelangt ist. Mit derselben Maßgabe kann derjeni e Brannt- wein, welcher am 1. Oktober d. Js, in ranntwein- Reinigungs-Ansialten vorhanden ist, unter Steuer-Kontrole gestellt und sodann nach den Bestimmungen des „Regulativs fiir Gewerbs- anstalten, in denen unter steuerlicher Kontrole stehender Branntwein gereinigt werden darf“, behandelt werden. Soll die Befreiung von der Nachsteuer auf Grund der Vorscbriit unter §. 28. erfolgen, so muß von den Betbciligten durch Vorlage und Uebergabe der bezüg- licben Zollquittungen und nach Criordern durch Vorlage der Handels- bücber, Handelscorrespondenzen oder in sonst glaubwürdiger Weise der NachWeis geliefert Werden, daß der fragliche Branntwein seiner Zeit der Eingangsverzollung zum S'aHe von 125 bezw. 180 „46 für 100 kJ" unterlegen hat.
Die Entscheidung hierüber steht dem Hauptamt des brtreffenden Bezirks zu. und ist mit den vorgedachten Beweismirteln (Zoll- quitiungen, beglaubigten Auszügen aus den Handelsbücbern, den HaLdlelscorrespondenzen oder beglaubigten Auszügen aus denselben 2c.) zu c igen.
§. 4.
Die Anmeldung des am 1. Oktober 1887„im freien Verkehr befindlichen nacbstcuerpflichiigen Branntweins, resp. die Entrichtung der Nachsteuer 1iegt dem Eigentbümer dcs-Bramitweins ob.
Ein jeder, welcher am 1. Oktober 1887 im freien Verkehr befind- lichen undenaturirtkn Branntrvein, z. B. Spiritus, Liqueurc, Punicb- effcnzcn, Obstbranniwein, parfümirtcn Spiritus, frrner sogen. Brannt- rvrincffenzen, Arrak, Rum und Cognac cigenibümlick) bkfißt, baidiesen Vorraib _ gleichviel, ob er ibn in scinen eigenen oder in fremden Räumen aufbewahrt _ spätestens bis zum 3. Oktober 1887 bei der Stencrbebcitrüc seines Bezirks schriftlich nach Menge, wabrer Alkoboi- stärke und Auibewabrvingsort mittelst einxr fiir die Steuerbebung Verbindlickyen Deklaration in doppelter Ausfertigung anzumelden und sick) hierzu eines Von der Brzirkshebestclle zu [issernden Formulars nach Anlage )( 1 zu bedienen, wobei gleichzeitig in Spalte 9 die etwaigen besonderen Anträge zu stellen sind,
Bei den mit Zucker berfeßien fertigen Triukbranntweinen braucht die Stärke nicbt dcklarirt zu we'rden; vielmehr ist der Alkoholgehalt derselben durchgängig auf 30 % anzuuebmen.
Einer Anmeldung bedarf cs nicbt, sofern der gesammte Vorrath bei Gewerbtreibenden, welche die Erlaubniß zum Ausschänkrn von Branntwein oder zum Kleinbandel mit Branntwein Haben, 40 Liter reinen Alkohols, bei anderen Haushaltungsborsiändcn 10 Liter reinen Alkobois nichl iibcrsieigt. In al1en anderen Fällen ist der gesammte Vorrath einschließlich der steuerfrei bleibcndrn Mengen anzumelden.
Parfümerien in kleinen Umschließungen bis zum Gewicht Von 1 kg find bon dcr Vcrpfsicbtung zur *inmeldung frei.
Sollte sich aiitiieldungspfiichiigcr Branntwein wäHrcnd der Ersten Tage des Monats Oktobkr 1887 auf dem Transport befinden, obne daß dcriclbc bcrcits der Nachsteuer miterlegrn bai oder anderweit aiigcmcldet wordrn ist, so lirgt die Anmeldung und bezw. Entrichtung dcr Nachsteurr dem Waarcncmpiänger Ob, Welcher die Anmrldnng so- fort nacb erfolgtrr Ankunft des Branntweins zu bewirken var- bundcn isi.
Dic Dcklaraiisni'n smd von dir StcurrbebeiieÜe sogleich nacb ibrkr Ucbergabe in ein nacii Anlage )( 2 zu führendes „Anmeldungs- Register über die zur Naciisteucr deklarirten Branntwrinmengen“ rin- zutragcn. ?xxx- 5
§. .
Nack) Eintragung drr Dcklarationcn, welcbe Sciirns der Hebe- stclle unverzüglich den mit der Nachstenerreviswn betrauten Kontrol- beamicn zu iiberiiefern find, ist von Leßteren die Revision der ange- meldeten Vorräibe vorzunehmen. Die Inhaber von nachsteuer- resp. anmeldungépflicbtigem Branniwein sind dkrvflicbtet, den Kontrol- bramten bei diesen Revisionen diejenigen Hülfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen, Welche nötbig sind, um die amtlichen Feststeilungen in den erforderlichen (Grenzen zu vollziehen,
Die bis zum Zeitpunkt der Revision erfolgten Veränderungen des LaYrbestandes durch Ab- und Zugang find den Revisionsbeamten durcbs ' orlegung der Handelsbücber odcr andchitigrr Beläge nacb- zuwet en.
§. 6.
DSL“ von der Hebestclle zu bcrrcbnende Betrag der Nackysteuer ist den Bcibeiligien unverweili schriftlich bekaiint zu geben, welcbe, iofern nicbt Stundung cintritt, den fcitgcstcüten Steuerbetrag innerhalb 8 Tagsn nacb drr Bekanntgabe bei dcr Sieuerbcbcstelie gegen Quit- tung rinzuzabikn baben.
Piennigbeträge, wckichx durch 5 nicht ibeilbar sind, bleiben bei Feststeüung der Nacbstcuchuld jedes Pflicbtigen aUßer Ansaß.
, 'Die Vrreinnabmung dcr Nachsikuer wird Seitens der Hebestrlie m eincm nach Anlcrge )( 3 zu fiibrrnden ,Cinnabme-Journal für die Erhebung der Nachsteuer bon Branntwein“ gebncbt.
Dieses Einnahme-Journal ist mit dem Anmeldungs-chistcr und aÜen Belägen bis zum 20. Februar 1888 an das vorgrsc te Haupt- Amt_ einzusendc'n, wrlches demnächst die gesammelten 5 acbstruer- Register nebst Belägen bis spätestens den 1.April 1888 der Direktiv- brbbrde zur Revision eimzureichen 5111651731
, 11. Siquung.
§. . Auf Antrag der Zablnngsprichtigen könnkn Nachsteuerbeträge von 50 „44 und darüber: 8. falls „nicbt Gründe vorlikgen, welche den Eingang gefährdet ersckieiiien lassen, obne Sicherbeitsbestellung für eine Frist bis 311 eri Monaten, 1). aeacn Sicherbeitsbesteiiung für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten gestunder werden„ _ (Es finden,!)ierauf die fiir die Stundung der Verbrauchsabgabe erlafieiicn Bcstimmungen enisprschende Anwendung.
111. StrafbeZimmungen.
§. .
Hinterziebungen der Nachsteuer und sonstige Verletzungen der wegen Erhebung derselben gcgcbenen Vorschriften Werden nach Maß- gabx der biUfickitlicb drr Vkrbrauckysabgabe aetroffenen Straf- beitimmungen geahndet. (Fine Hinterziebung der Nackxsteuer liegt auch darin vor, wenn die Menge des Branntweins oder der Liqueure u. 1- w., odcr der Stärkegrad drs Branntweins absichtlich zu gering angegeben wird. .
Lii-gt eine solche Absicht nicbt VOL", so können Differenzen bis zu 10 0/0 außer Betracht bleiben.
17. Revision des nachsiLUJpßichtigen Branntweins.
Nack) Empfang der Deklaration babcn sich die Revifionsbeamten an _Ort uiid Stelle zu begeben, was behufs Vermeidung von Storu'ngkn im'xGescbäfisbetrieb so rasch als möglich zu geschehen bat, um die Revrsion der Branntweinborrätbe nach Menge und Stärke vorzunehmen.
Fabri ,ist insbesondere davon Ueberzeu um“; zu nehmen, ob alLe Vorratb'e richtig „angegkben worden ind. 11 dieser Beziehung ist namrntltcb 0117 die einscblä i en Ge chäftsverbältniffe und die in sonstiger 'WUs? erhaltenen 5'n altepunkte Rücksicht zu nehmen.
, Ergiebt sick) der Verdacht, daß erhebliche Mengen von Brannt- WEM vkrbe1m11cht worden sind _ so ist _ eVentueU durcb Vornahme von “Haussuchungen nach Maßgabe der hierüber bestehenden all- gemein gesetzlichen Vorschriften _ der Sachverhalt zu ermitteln, 2111, Proiokoll, m erchem die verschwiegene Men 8 res Brannt- weins und des Stärkegrades desselben angegeben Lein muß, auf- zuneblmrn und solchrs rem rorgeseyten Hauptamt“ zur StrafVerfolgung vorxu egen.
Diese „Revisionen sind bei Weni er vertrauenswürdigen Geschäften tbubltchst'emgebend'zu bewirken, wäbrend bei solchen Geschäften, di bezuglich ihrer Solidität in steuerlicher Hinsicht das Virirauen de
Yerwaltimg genießen, die Revisionen auf das unbedingt nötbige Maß eingeschrankt werden können. § 10
Bei Feststellun der Menge des Branntweins sind nachstehende
Vorschriften zu bea, ien: _ a. bei gewöhnlichen Fäffern, die, wenn fie nicbt spundvoll smd, in der Regel spundvoll gemacht werden müssen, kommt es darauf an, ob dieselben amtlich geaicht sind oder nicht Crsterenfalls ist die Menge des Branntweins nach der amtlichen Aiche an- zlunebm'ecF,t und bedarf es daher einer weiteren bezüglicben Erwitte: ung nt .
Sind die' äsier dagegen nicht amtlich geaicht, so müssen fie auf einer gear )ten Waage verwogen Werden; dcr Liierinbalt w_ird alsdann 'mit “Hiilfe der Conradi'schen TabcÜen zur Be- stimmung der Liieriiiengr des Branntweins nach" Gewicht festgestellt. Sieht jedoch Line gearchte Waage nicht zur Verfiigung, oder ist die Vcrwiegung mit Schwierigkeiten Verbunden, so muß der Literinbakt nail) der Conradi'jkben „Anleitung zur Bestimmung drs Lttorgebalts drr Vrennerei- und Braugerätbe' und nach den ein- schlägigen Tabellcn ermittelt Werden. Es ist gestattet, die hiernach noihwendige Bereibmmg erst an der AmtssteÜe vorzunehmen, in wxlxhem Falle die: bczüglicben Datc'n 5er Länge und Durchmesser drr Faster :e. zu noiiren smd.
Sollten diese'Arien der Ermirtrlung des Literinbalis und ins- besondere auch die Auffüllungcn dcr Fässer (s. oben Abs. 1) aus irgend welchen Gründrn mit großen Schwierigkeiten oder Weitläufig- keiien verkniipft [ein, so kann die Litrrmcnge mittelst drs sogenannten Vifiriiabcs oder in sonst zuvrrläsfiger Weise (z. B. unter Bemaßung der Fakturen uiid Handelsbiichrr oder andrrrr Aufsckirkibungen der betr. Gewerbtreibcndep) oder durch Schätzung (Wentach unter Zu- zichng 611168 unbcihciliZtch Saciyvcrsiändigén) festgrstrllt werden;
b.bei' großZn Stnckfaffern ist, faÜs diesrlben amtlich geaicbt oder rnit Liner Skala berieben smd, dsr Liier-analt nach der Aiche, bezw. 71011) der Anzeige der Skala anzunehmen und beim Mangel eincr 2117512 oder Skala nacb Z).)iaßgabe der Bestimmungen unter & [sytem Abia; zu verfahren; _
8. bei piriiysrcservoirs iii dcr Liierinbalt nach der Anzeige der etwa aki dcn Rciervoirs angcbracbicn Skala anzunehmen; ist eine solche nicht vorhandcn, so mirs; der analt in dcr untcr Djrb. 8. chtcm Absaß angegrbenen Werie oder durch trockene Vermessung ermittelt werden. Die Anwendung des Visirsiabes ist hier (und ebmso im Falle zu b) ausgesckilosien;
(1. bci, Flaschen und (Hläsrrn wird die Anzabi der Flaschen :e. von je gleicher Größk *sciigestelit und sodann criniticlt, wie groß der Jribalt cinrr diescr Flaschen ist; bicrnächst wird durch einfache Multi- Plikation dcr crba1tcnen Ziffsrn der Gesammt-Liierinbali aUer Flaschen ?(. von je glcicher Größe berkckmet.
Bei werthvacn Branntwcincii U. ist Von Oeffnung der mit be- sonderem Verschluß versobenen Flaicbrn, rvenn Hiermit eine Benach- tbriligung dcs betreffcndcn Jtibalis vrrbundsn wäre, unter drr Vor- aUssciZung abzuiebncn, daß sick) der Bxfitzer mit der Annahme einer wahren Alk'bbolstarke Von 50 [1/0 eirweritandrn erklärt und eine zuver- lasjige Srbaizung der Menge des Branntwcins möglich ist. Unter den glkicben Vorausskyimgen kann auch in anderen unbedenklichen JäÜcn vbn Ocffniing drr Fiascbrn Abstand grnommen werden;
, 8. in denjenigen Spirimsiabrikcn, in Welchen Spiritus mittelst Fiitrirens iibcr K'obirnstanb gereinigt wird, ist dir Menge des *in den Fiitrirxständern brfiridlicbrii Spiritiis in der Weise iestzusieilcn, daß zuniiciyit ermirtclt Wird, wir viel thLk Line Tagesfiilliing fiir je einen Stauder betragt, und wrlche Mcnge Spiritus urspriinglich zur Br- feizcbtung des Koblcnitanbes vsrwrndet wurde; diese bi'iden Beträge zuiammcngrxwmmrr-i, ergeben annahernd dcn derzeitigrn Spiritusinbalt je eines Ständers.
Hierbei kann als Anbalispmikt dienen, das; auf einen Ständer zu ca. 50 111 Rauminhalt iägiich ungefäbr 4 111 Spiritus aufgegebsn und zur ursprünglichen Füllung ca. 20 Centner Kobienstaub verwendet und auf einen Gentner Kohlenstaub ungefäbr 100 ] Spiritus gerechnet werden. 9 11
fk) Bei Ermittelung dcs Stärkrgrades ist folgendermaßen zu wer- a ren: '
a.. Bei grwöbnliÖYUSpiritusiäffern ist mittelst cinrs Siecbhebcrs aus den mittiercn Schlchtkn des Fasies fo Vill Spiritus auszuhcben, um den Alkoboiomctcrständer (Glasewlinder) füilen zn können. Die Alkobbiisirung wird alsdann nach Maßgabe der Vorschriften vorge- nommen, wir solche brziiglicb der Ermittelung des Stärkegrades bci ausgefiihrtem Branntwein, gegeben “sind.
Die Alkoholiiirung ist 1fÖlU1[lchft in demielbcn Raume vorzu- nehmen, in welchem der Spirrtns lagert.
Es ist iiestattet, sicb ber drr Alkoholisirung des Alkoboiomeiers des Bcibeiligten, falls dasselbe von der Kaisrrlichen Normal-Aichuugs- Kommission geaichi ist, zU bedienen.
Steht ein solches_A[kobolometcr nicht zur Verfügung, so muß für jedcs chf; ca. 1 bis „Z 1 dcs ausgehobenen Spiritus in eine mit dern Dieniisicgel zu Verstegclnde Flasch gefüllt und dieselbe dem vor- gesetzien Hauptamte zum Zwecke der Alkoholifirung gut verpackt iibcr- seiidet werden. Das Hauptamt hat das Resultat der Alkoholisirung dcr Hebesteile mitzutbeilen.
1). Bei Spiritus-Reiervoirs und großen Stücks'ässern ist mit dem Stccbbc'ber (oder einem ionstiarn geeignetenHülfsmittel) aus der oberii, mittlcrn Und untern Schicht je eine kleinere Quantität Spi- ritus auszubeben und sodann eine gründliche Mischung der vrrichie: denrn Quantitäten vorzunehmen. Diese Mischung ist sodann in der vorgeschriebenen Weise zu alkobolifiren.
8. Wenn der Nackysteuerpffichtige in den Fällen zu 8- und b die wabre Stärke mit 90 0/0 und dariibrr drkiarirt, so ist Von Ermittelung des Stärkegrades Überhaupt abzusehen und der Nachsteuerberechnung der angrmeldete Stärkegrad zu (Grunde zu legen.
Erklärt drr Pflichtigc, den Siärkegrad des Branntweins 2c. nicht angeben zu können, so ist der Stärkcgrad nach Maßgabe der vor- sishenden Vorschriften festzustellen.
(1, Bei dexi mit Zacker verscytcn BranntWeinen, sofern dieselben Jiveifellos als fertige Tririkbraniitwrine anzusehen find, ist, abgesehen von den im §.10(1 Abs. 2 vor;;iscbenenFäÜen, allgemein der Alkohol- gebalt auf 30 % anzunehmen.
8. Bei anderen als mit Zucker berscyten Trinkbrunniwänen, bei Arrac, Rum, Obsibranntwein, Branntweineffrnzcn 2T. ist _ gleich- viel, ob diese alkoholbangcn Stoffa sich in Fässern oder Flaschen ec. befinden _ dcr Stärkrgrad probeweise zu ermitteln. Von dieser Ermittelung darf 11111.“ dann abgesehen und der angemeldete Stärke- arad der Nachberstcuerrmg zu Grunde gelegt werden, wenn von den Nachsteuerpflicbtigen die wahre Stiirke mindestens mit 50 0/0 dckiarirt wird. _
1. In Fällen des §. 108 ist fiir die crmittelteMenge ein Stärke- grad von 50% anzunebmcn. 12
Die Steuerbcamten haben die bei den Revisionen ermittelten Resultate in die Deklaration nach Maßgabe dcs Vordruckes und der Probceiiitragungen einzuscßen, den Befurid zu unterzeichnen und von den Belbeiligien zur Anerkennung mit unterschreiben zu lassen.
„ Hierbei wird bemrrkt, das; die Feststellung der Menge und des Starkegrades auf Probeweise Ermittelungen beschränkr werden kann, wem) die Revision eines Theiles der deklarirten Vorrätbe Ueber- einstimmung zwischen den bezüglicben Angaben des Nachsteuerpfiicbtigen und dem amtlichrn Bcfunde ergeben bat.
_Auck) ist es gestattet, Von einer amtlichen Ermittelung des Siarkegradrs abzusehrn, wenn auf der vom Betbciligi'en vorgelegten Faktura ,oder in seinen Handlungsbiichern der Stärkegrad an- gegeben ist und gegen diese Angaben keine Bedenken bestehen; der Nakhsteuerberechnung ist alsdann die beziiglicbe Angabe zu Grunde zu egen.
M 227.
Personalveväudernugen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Jm aktiven Heere. Berlin, 20. „Septeniber. Erbgroß- berzog von Oldenburg Könia1.'Hobeit, Major 8 18 811168 des Drag. Regis. Nr. 19, tritt von Mitte November 5. I. ab bei dem Drag. Regt. Nr. 19 zum Dienst ein. Perthes, Oberit-Lt. vom (Großen Generalstabe, unter SteÜung ö, 1a-su1t8 des Generalstabes der Armee, zum ersten Direktionsmitglied der Kriegs=Akademte er- ernannt. v. Oven, Hauptm. aégreg. dem Generalstabe, 1111181? Be- lassung bei dem Großen Genera stabe, in den Generalstab der Armee einrangirt. Sperling, Major vorn (Großen Generalstabe, zum Generalstabe des ]. Armee-Corps, Liebert, Maxor vom General- stabe der 12. Div., zum Großen Generalstabe, v. Eße'l, Hauptw. vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe der 12. Div., v. Bu- low, Major vom Generalstabe 11. Armee-Corps, zunx Großen Generalstabe, v. Rosenberg-(Hruszczynskt 11, Maior vom Großen Generalstabe, zum Generalstab; des 11. Armee-Corps, Zahn, Hauptm. vom Generalstabe der 19. Div., zum GrcÉen Generalstabs, v. F a [kenbay n, Hauptm. vom Generalstabe des )(, rmee-Corps, zum Generalstabe der 19. Div., v. S ck i eki u s, Hauptm. vom Gro en (General- stabe, zum Generalstabe des )(. Armee-Corps, versZYt. P a b 1 v. O [) a t n, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. r. 115, untrr Beför- derung zum überzäbl. Major und unter weiterer Velgffung in seinem Kommando zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Mimsierium, 5 18. 511118 des Reqts. gestellt. Keppel, Hayptm., 8 18. 8111158 des Fuß- Art. Regis. Nr. 7 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Kriegs- Ministerium, unter Belassung in diesem Kommandb, dem Regiment aggregirt. v. S pocht, .Hanptm. s. 19. 811118 des Fus.Regts. Nr638, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. [)Ll der 11. «zni. Brig, als Comp. Chef in das Jnfanterre-cht. Nr, 115 ocrse*t. Bock v. Wülfinaen, Pr. Lt. vom 3. Garde-Gren. Regt., un'er Stellung 9. 18- sujr8 des Regis, als Adjutant zur 11. Inf._Brig. kommandirt. v. Necker, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum Pr Lt. befördert. Frhr. v. d. Osten gen. S'ack'en, Hauptmwnd Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 24, dem Regmient, unter „Beforde- rung zum überzähligen Major, aggregiri u'nd bis auf Weiteres zur Dienstleistung bei dcm Festungsgefangniß in Spandau kommandirt. v. Donop, Hauptm. 5 18- 5111138 des Inf. Regis. Nr. 24, unier Entbindung von dem Kommando als Adiut. bei der 5. Ini. Brig, als Comp Chef in das Regt. einrangirt. v. B r ed ow 1., Pr. Lt. vom Jnf. Regt. Nr. 24, zum überzäbl. Hauptmann befördert. 1). Mai ivw, Pr. Lt. vom Jui. Regt. Nr. 94, unter Sieilung 818 811118 des Regis, als Adjat. zur 5. Inf. Brig. kommandirt. v. Do bschuß, Sec.,Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v.Fa1kenstein, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, dessen Commando zur Dienstleistung bei dem großen Militär-Waisenhause in Potsdam vom 1. Oktober cr. ab bis auf Weiteres Verlängert. v. Naßmer, thtm. und Escadr. Chef vom Hui. Regt. Nr. 17, unter Ueberweisung zum Großen Generalstabe, als Hauptmann m den Generalstab der Armee, Köb ler, Rittmeister 5. 18 " 8111158 des ' Husaren - Regiments Nr 13 und Lehrer bei dem Militär-Reitinstitut, als Escadr. Chef in das Hus. Re 1. Nr. 17, v. Krosigk, Riiim. u_nd ELcadr. Chef vom 3. Garde-Klan. Regt., unter Stellung 5. 1,9. 811158 dieses Regis, als Lehrer zum Militär-Reitinstitut, ,v. Mißlafs', Rtttm. und Escadr. Chef Vom Kür. Regt. Nr. 3, in das 3." Garde-Usan. Regt., verse r. v. Kunbeim, Rittm. aggreg.„ dem Kur. Regt. Nr. 3, als Esra r. Chef in dieses Regt. einrangirt. Prinz Albrecht Zu Waldeck und Pyrmont Durchlaucht, Major, und Escadr. C es vom Drag. Regi. Nr. 9, diesem Regt. aggregirt. Mackensen, Hauptmann Vom Generalstabe der 14. Diwsion, gls Rittmeister und Escadron - Chef in das Dragoner - Regiment Nr. 9, v. Boddien, Pr. Lt. und Flügex-Adjut. des Großherzogs von Meck- lenburg-Scbwerin Königliche Hoheit, nacb erfoigtem Ausscheiden aus dieser Steüung, als aggregirt zum Drag. Regt. Nr. 8, verfaßt. v. Müller, Riiim. imd Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 18, auf sechs Monate zur Dienstleistzmg bei des'Großherzogs yon Mecklen- burg-Scbwerin Köni [icben FOHM kommandirt. '
Berlin, 22. &eptem er. v. Loebenstet_n U., Pr. Lt. vom 1. Garde-Ulan. Regt, unter Stellung 5. 1a 8u1c8 des Regis, als Adjut zur 30. Kav. Brig. kommandirt, v. Loebenstein ]., Pr. Lt. aggreg. dem 1. Garde-Ulanen-Regiment, initer Bxlasiung in dem Kommando als Adjutant bei dem MilitarzRejttystitui, in den Etat des Regis. wiedereinrangirt. v. Haugwrß, Rittm. vom Drag. Regi. Nr. 22, als aggregirt zum Drag. Regt. Nr. 18 verseßt. v. Werder, Prem. Lt. 5 18 8111138 des Drag. Regis. Nr. 22, -un'ter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 28. Kai). Br! ., in das Rigi. einrangirt. v. Pestel, Sec.Lt. vom Hus.Regt. Nr. , zum überzähligen 5érem. Lt. befördert. Graf v. Hohentbal und Bergen, Sec. t von demselben Regt., unter Beförderung 311111 Prem. Lt. und Steüung 4 1a suits des Regis, als Adjut. zur 28. Kav. Brig. kommandirt. Baron v. Ardenne „Major, 5- 1a amis des Kriegs-Ministeriums und 2. Adjut. des rtegs-Mnnsters, em Patent seiner Charge verlieben. H B
Abschiedsbewilligun en. Im aktiven eere. er-
lin, 19. September. Steinbiß, Zeug-Hauptm. vom'Art. Dqut in Spandau, mit PexJion nebst Aussicbx aui Ansieüung-Wim Cimsdienst und feiner bisher. niform der Abschied bewiU1gt..:...Wz„-*.;.. ** “Jm Beurlaubtenstande. Steitin, 17. September. V. öller, Rittm. a. D., zuletzt Von der Kay. des damaligen ersten Aufgebots des 1. Bars. Landw. Regis. Nr. 20, der Charakter als Major, v. Wedell-Burgbaaen, Pr. Lt. a. D., zule t. von derlYes. des 2. Garde-Drag. Regts., der Charakter als itim, ver ie en.
Berlin, 22. September. Reebbol , Pr. Lt. a. D., zule?t von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regis. 5 r. 61, der Charakter a s Hauptm. verlieben.
“WKöniglickj Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderurigen und Verseßungen. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Mayr, Sec. Lt. des 1. Train-Bats., vom 16. September. 1). I. ab zur Jntendaniur [. Armee-CorpS, behufs Dienstleist. tm Intendantur- Sekretariat, kommandirt. [[ i d d T i 5
Durch Verfügung der Inspektion der Arti er e un es ra n . Dorfer, eug-Hauptm., Eckart, Zeug-Lt., beim Art.Depot Ingol- stadt einget eilt.
Abschiedsbewilligun en. Im aktiven Heere.17. Sep- tember. Frhr. v. Bibra berst und Commandeur des 8. Ini. Regts., unter Verleihung des Charakters als Generalmajor; mt Pknfiow Mertz, Major und Vals. Commandmr tm ,12.Jni. Nein., unter Verleihung des Charakters als ' Oberst-Lt., mrt Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt.
20, September. Büttner, Müller eißner, Pr. Lts. !. D , die Aussicht auf Anstellung im Civiid cnst ausnahmsweise nachträglich verliehen.
U11. (Königlith Württembergisches) Armee-Corps.
Ernennungen, Beförderun en und Verseßungen. Im aktiven Heere. 12. Septem er. v. Kettler, Königl.
Driiie *BxU-azg-e „_ zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Stauts-Anzeiger.
Berlin.- Mittxvyxh- «“en “28.-_ 'SePtemkker
Preu . Gen. Major 4 1a suits“ der Armee, von dem Kommando der
52. nf. Brig. enthoben.
17. September. Günther, r.?t. im Iris. Regt. Nr. 126, unter Beförderung zum Hauptm. und , omp. Chef, in das Inf. Regt. Nr. 120, Meßger, Pr. Lt. im Gren. ReYt. Nr. 119, in das Inf. Regt. Nr. 122, v. Brand, Pr. Lt. im In. Regt. Nr. 122, m dqs Gren. Re 1. Nr. 119, Mujer, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr.'121, m das Ini. TgKegt. Nr. 126, verseßt. Bokmayer, Sec, Lt. rm Iris. Regt. Nr. 120, zum Pr. Lt. „befördert. Jordan, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 119, in das Inf. Regt. Nr. 120 versetzt.
21. September. Die außeretatsmäß. Sec. Lis: Knies, Kamma, Oschmann im Firm, Bax. Nr. 13, zu 5Yum. OWM,
elker, Braunbek im Fe d-Art.,Regt.*Nr. 13, Riedxk, raf v. Normann-Ebrenfels im Feld-Art. Regt. Nr. 29, Zinkban, Ebrke im Fuß-Art. Vat. Nr. 13, zu Art. Offizn., ernannt.
Statistische Nachrichten.
Nack) der im .Juft.-Min.-Bl.“ ,veröffentlicbten Haupx- übersicht der Geschäfte der prßxßticben und waldecki- schen Amtherichte für das Jahr 1886 war die ah1 der Beamten in etatsmäßigen Stellen; 2537 Richter, 97 erichts- kaffen-Rendanten, 3065 Gerichtsfchreiber (trikl. 216 Dolmeticher), 1125 etatsmäßige Gerichtsichreibergehu1fen (inkl. 120 Dolmetscher), 597 diätariiche desgl. (45 Dolmetscher), 14 Kalkulatoren, 18Kanz11stxn, 8 Kanzleidiätare, 1903 Gerichtödisner und Kastellagie und 77 standige Hiilfsgericbtsdiener, In dem Bezirk der Amts ericbte wbbnten „1532 Notare und 1828 Gerichtßbolbzieher (mit Ausf luß der Hulfsgerichts- vollzieher), darunter 29 Gerichtßvoklzieb'er kraft Zluftra s.
An Civiliachen wurden anbangtg:1.Burger iche Rechts- streitigkeiten: 1) Sübnesachen14,459, darunter Ebesachen 10130, 2) Mabusachen 1 322 381, 3) gewöbnlicbe Prozesse 676 770, 4)"Ur- kundenprozesie 81888, darunterWechselprozeffe 79 617, 5) Entmu_ndi- gungßsacben 3115, 6) Aufgebotsverfabreg 10 061, 7) Axteste und, ernst- weilige Verfügungen 38155, 8) Anfrage außerhalb eines bei dem Gericht anhängigen Rechtsstreits 24 744, 9) Verthexlyngs- verfahren 1455, 10) Zwangsversieigerungen von Gegenstanden des unbeweglichen Vermögens 18 869, 11) Kwan sverWaliungen 3078, 12) andere Anträge, betreffend Zwangsvo stre ung, 120544. An mündlichen Verhandlungen fa,nden 1030 894 statt, darunter 519 637 kontradiktorische. „Es ergingen 361801 Endurthe'ile auf Versäumniß, Verzicht, Anerkenntnis; und zur Erledigung ein'es be- din ten Endurtbeils, 144 865 andere Endurtbeile, 2926 Zwischen- urt eile; 75 744 Vergleiche wurdet] geschlossen, 219 538 Bewäs- beschliiffe gefaßt, 258 722 anderweitige ErJebniffe traten hinzu, so daß fick) eine Gesammizabl von 1063 596 Erge nissen ergiebt. 11. Kon- kurse 2883, dazu 2444 überjäbrige (zus. 5327), von denen 2836 be- endet wurden; 986 überjäbrige und 1505 neue (zus. 2491) blieben unbeendet. Von den 2836 beendeten Konkurssqchen war in 513 der Antrag auf Konkurseröffriung zurückgewieien worden„ in 1098 FäUen erfolgte Schlußvertbetlung, m 865 Zwangsvergleich, m 360 Beendigung auf andere Art. Unter den 11811 eröffneten Konkurien befanden sich 8 Aktiengesellsckoasten, 1.Kom_mandttgeseilichaft auf Aktien und 11 eingetragene Genoffens affen, dre voni Konkurse betrbffßn wurden. 111. Nichtstreitige ngelegenbetten waren anbangig (darunter neue): Vormundschaftexl Md P kgschaften 1417808 (137 052 , beendet 127267, verblieben am ,- ,abresscbluß 1 290.541 (114 4113; AuSeinan-derseßungen und Erbiheilungen 40 300 (32 386) bezw. 32 764 und 7536 (5318); Stiftungen 987 (37) bezw. 12 und 975 (35); Verwahrungen 37 329 (28 336) bezw. 28 415 und 8914 (3858). In den öffentlichen Registern, und zwar: Handelsfirmen waren eingetragen 6942, gelöscht 6547, ver- blieben am Jahresiibluß 111582; Prokuren 2024 bezw. 1658 und 17 447 ; Handelsgeerschaften 2698 bezw. 2195 und 25 118; Genoffen- schaften 226 bezw. 85 und 2296; Waarenzeicben 712 bezw. 402 und 5436; Muster 13 028 bezw. 10180 und 41463; SÄiffe 84 bezw. 158 und 2828; Vorrechte97 bezrtv, 12 und 13 663; Wanergenoffenschaften
' ben unberändert 1 einge ragen.
blte Zu den am Schluß des Jahres nock) nicht beendeten Vormund- schafts- und Pflegfchaftsiachewgebbrten: s.. von der Rechnungslegung befreite 285 256, b. nicht befreite, und zwar ohne Vermögeiisverwal- tung 794 798, mit jährlicher RechnungSlegung 116118, mit Rech- nungslegung alie 2 bis ZJabre 94 369, a- undb zusammen 1290 541. Darunter befanden fick) Vormundschaften mit Gegenvormund ,oder ungetrennter Verwaltung mehrerer Vormünder 309 518, mit Familien- rat 201. '
b(Grundbuchsachen nach der Grundbuckoordnung „vom 5. Mai 1872: a. Einschreibungsveriügungen 1021437, 1). Platter (Artixel), qyi denxn der Erwerb des Eiaenthuuis an Grundstuckeii eingeschrieben tit, 295 540, a. übertragene (Grundstucke 450 518, a. ybertrggene Yosten 207 791, 8. sonstige Eintragungen und zwar: _emmalige'497 559, mehrfache 124 957, f. Löschungen 600 096, g. Blatter (Artikel) _ auf denen Eintragungen 1behufs der Zuruckiubrung auf die Steuer ucher bewirkt md, 14166 .
Harsdlungen der freiwiÜigen Geri tsbarkeit (Beurkundunßen und Bestätigungen) und zivar: &. in Grund uchiachen (Geltrzngsge iet der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872): Auflaffungserklarungen, Em- tragungSanträge und Eintragungsbewilligungen 309 860, andere Hgnd- [ungen 221183, zusammen 531043, 1). in anderen Angels enbeiten: Ertbeiluna einer Erbbescheinigung _36 927, Atz- und Aufna me lest- williger Verfügungen 42 390, freiWiUige Versteigerungen von unbewrg- lichen Ge enständen 682, andere Handxiuigen 124 191, zußamznen 204190.
An Ytrafsa eben waren anhangia: Sirafbeieb e m Zrstdteb- stablsachen 237 482; Privatklageiacben 97 986 (darunter, 54 64 neue. 14539 unbeendißt); andere Straibefeble als in Forstdtebftablssa en 116 854 (107 076 bezw. 10 284); Anklaxxesachen wegen Verge en 211 974 (175 255 bezw. 38 411); des . wegen Ueberttetungen 191 198 (172 973 bezwch17É38)s VorunZeZLUZiSngen 4133 (3658 bezw. 509 ; ein elne ricbterl : nor nungen “ „.
ckHaustverbandlungen: 1 Ordentliche Sißungen des Schöffen- gerichts 33 825, 2) Außeror entlicbe Stßungen des Schöffen frtcbkö 4741, 3 Hauptverband ungen: a. vor dem Schöffengericht 3 2072, 1). vor bern AmtSrichter 79 344, zusammen 46.1416, 4Z11rtbetle: a» des Scböß ngerichts 309 800, b,. des Ymtögerichts 6 520, zu-
ammen 373 3“ 0. Von diesen Urtbetlen ergmgen: in Forstdtebfiabls- Lachen 9101, in érivatklagesacben 27 302 nachdem en Strafbefehl
eantragt oder er affen war, mit Ausschiuß dex Foriidiebitablsfachen 15505, darunter solche durcb welche der Einspruch obne Bensers- aufnabmc verwvifen isi, 1012, wegen anderer Ver eben 166 801 darunter in den von der SULTAN?!“ überwwsenen acben 66326, ive en anderer Uebertretungen .
g In Rechtsbülfesacben waren 321589 Ersuchen an das Amtsgericht und 40 832 an die Gerichtsscbreiberei gelangt.
Kauft. Wissenschaft und Literatur.
21 ft von Droste-Hülsboif und ihre Werke. Vornetbrineliceb nach dem literarischen Nachlaß und un-
grdruckten Briefen der Dichterin. Von HermannOüifer.
lßß'k.
Mit drei bildlichen Beilagen, Goiha, Friedrich Andreas Patbxö, 1887 (gr. 8 S. 1111 und 368. „Preis 7 W;) _ Der Professor der Rechte an der Universität zu Bonn, Dr. Huffer, korznte zum „ersten Mal ein deutliches Bild von Annette von Droste-Hulshoff zeichnen, und die Dichterin aus nebelhafter Ferne auf den' festen Boden der Wirklichkeit versetzen. Denn nicht allein der gesammte Zit frühester Jugend sorgfältig aiszewabrte Nachlaß wurde Von den ichten Fräulein von Laßbergks. m .Meersburg zur unbe- schränkten Verfügung gesteÜt, syndern „auch durch gndere'Angebönge und Freunde erganzendes,.Material gezliefert, io reichhaltt „ wie ;ck nicht leicht wieder pereinigt werden wird. Durch solche ttteiwar der Verfasser im Stande, das Charakterbild in scharferi Umrissen, ihren Lebensweg in allen bedeutenden Wandlungen vorzufubrexr von dem Entstehen und dem aleäblichen'Wachsen ihrer zum The: no,ch ungedruckten Werke eine klare Kenntniß zu geben. Das ayfumiaffexid-n und vielseitigen Forscbun en beruhende _Buck) durcbztebi em Hauch lieb?- vokler Pir-tät und wahrer erebrunZ. Drefur gleichgestixnmte Seelenxbe; stimmte Biographie wird den eier zuberfichtltck) ubetzeugen, Laß Annette von Droste-Hülsboff eine Dichterin seltensier Art war ;- denn sie Hatte die Gabe, welche recht eigentlich den Dichter kennzeichnet; in den einfachsten Worten die tiefsten Gefühle aufzuregen; sie hat über die tiefsten und Höchsten Fragen nachgxdachr. Zu allem, was fie gesagt oder geschrieben hat, findet sich nicht ein 'Wort, dxffen fie sicb schämen müßte, nicht ein (Gedanke, der de_n reine'n Spiegel ihres Wesens trüben könnte. Der Inhalt der Biographie ist „auf zwölfKapitel vertbeilt; das genaueInbaitsverze1chniß“giebt schon_etnen chronologischen Haltepunkt für das reiche innere und vteibeweßte außere Leben. DreiBildniffe zieren das Buch, daslderDtcbiermiel st, deren Iugendaufeutbaltsort Rüsthaus (d. b. Riedbaus, voii den Ried- (:räsern ringsum und der Meersburg, des Besiößibums tbres Schwa- gers Laßberg. n dem leßtrn Ort hat fie"(ge' oren am “12.'Januar 1797) den Höhepunkt ihres Lebens unte; glucklrcben Verhaltnissen und reicher SchFnsfreude erlebt. ier ist sie auch_ am 14. Mar „1845 gestorben. nette hat ihre Viel eitigkeit in [yUsCkYetx draniatiscßen und epischen Dichtungen von früher Jugend an betbatrgt. Dre gxist- 1ichen Lieder find nacb Hüffer's Yrtberl ein_ Erzeugniß von„unbergang- lichem Wertb, zugleich ein Beweis, daß eine ganz etgerztbunrlxrbr, u:“.- gewöbnliche poetische Kraft zum voklen Y"usdruck ßelangt ier. Fraulem von Hülsboff blieb immer das Kind der westialiichewCrde, und deshalb hat der Verfasser, selbst aus einer berühmten westfalticbxn Patrizier-Jamüie Entsprosien, die Eigentbümiiäpkeit der Eriieren zu einem beibnderen Kapitel ,Die westfälische Dichterin“ ebemo anziehend als liebevoll dargesieüt. Hier wird nachgewiesen, daß Annett? von Dryite die treuesie Anhänglichkeit einer nur mit bescheidenen Re1.5en__ausgeitattrien Landschaft bewiesen hat durch den Schmuck "dlchtek11ch€r FMM, ron Ehrfurcht und Liebe für das Altuberkommer-e erfuur, Dasjenige, Was sie als tüchtig, verebrungs- und liebenswertb erkannte, bat fie in der Mitarbeit an dem Samnxelwecke „Has romantische Westfalen“, zur, Geltuxia gebrackxt. Auf zbre geiixtge Entwickelung bat vorzugßweise Proieffor Sprickmann Einfluß geubt, sie nennt ihn selbst ihren liebetr geliebten Freund._ _Der Freundschczit Mit Schlüter verdanken wir eine Zahl von Briesen. so anmutbzg, wie sie selten aus einer deutscher; Federxbervorgegangen sind. Dies c-nziebende und anregende Lebensbild. empfeblxu wu: ailen Denen zur Einsicht, welcbe Sinn und Herz für die Höhe einer edlen naturgetreuen Dichterin baben.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Deutsche Weltpost; Central-Orgczn für a11e Interessen deutscher Fischerei und Schiffahrt, Kolonisation, Aysfubr und aus- iändiscbe ubmissionen. (Berlin0.,'Jerusa1emeri1:rax3e 32.) H-eit 26. _ Inhalt: HandelSmarine. _ Gewtxmung des Silbers. _ Fiicherex Hochseefischerei: Die diesjährigen Heringe. Zoll auf frxmde Fische. _ Schiffahrt: Ueber das Srqun gegen den Wind. _ Kriegsflotte: Dre russische Kriegsfioite. _ Wafferitraßen und'Kanale: Die enten Arbenen 1er Korrektion der Untemeier. „_ Emm Pascha. __ Vermricbies: Kaperung eines deutschen Segelichiffes durch emen e_nglticbenDampier. _ Submissionen im Auslande: BÜFM. Italien, Wedxriaxide. Oesterreich._ Schiffsnacbricbten: Ham urger und Bremer Schiffsltfte.
Die [andwirtbscbaftkicben Versuchs; Stationexr. Heft 5. (Berlin, Paul Parey.) __ Inhalt: Beitrage zur Kenntnxß des Kjeldablscben Stickstoff-Besiimmyngs-Veriabrxns._ _Vorz _1)r._ 23- W. Dafert. _ Beiträße zur Kenntnis; landwirtbicbaitlicb ichadltcher Thiere. Von Dr. J. R Hema Bos“, Dozent der Zoologie gd. Ryks- landbouwsckyool in Wageningen (Niederlande). _ _QuantitaatwekBe- iiimmung des Kalkes in TbomaSicblacken, Pbospßonxen und ahnlichen **Nineralien. Von Vr. mwendorff. _ Mittheilungen aus der r*fianzenpbvfiologisckien Ve acbs-Sianon zu Tbarand. U;. Ueber das Oel der [QUOWMÜQ ib8riaa (Fuck) 8T Mey); Von 131“. L. RtÖter, Assistent. _ TU. Die Bakterien der Futtermxttel und Samen. Von 8. Hiltner, Asfistent.
Der Fortschritt. Central- arbzeitung für landwrrtbicbait- [icbes Genoßenscbaftsweien; (Ernst, „tener, Dattxtftadr.)„ Nr. 9. _ Inhalt: Hauptblatt. Aufiäße:„Wie ist die Vergukang mr die Vor- stände landwirtbscbafilicbcr Koniumvereiye zu berechnen? ' Vyn Wilh. Ziemaßki-Kiel. _ Welche Mittel bietet_ das, landwrrtbicßaftlribe (*IenoffenscbaftSweien zur Beseitigung der Krtfis, in welcher die Land- wirtbsÖaft sicb befindet? Vortrag, eriiavet aiif dem Verbandsta e ier de_sfiscben landwiribscbaftli ezi Konsumvereme. Yon_Gen:r_" - Sckretar Müller-Wiesbaden._ ie mburger Export-Ochlacvxerxren. -- Waareneinkauf: Der Phosvbatme lbezu der Deuticben Landwirt!)- schafts-Gesellicbaft. _ Die MPV? ufsvxeise des Barbandes landwirtbscbaitliäier Konsumvereme i_n Schleswrg-Holstem. __ D." Düngerbedarf des Verbandes landwirtbschaitluber Konsumveretzte rn Schleswis-Hclstein. _ Aneigen. _ Berl e. „Aus den'VerbandM und Vereinen: Hannover. er land- und for irtbicbgitltcbe Haarw- verein Hildesheim. _ Schlesien. Der Verband schlefiicher_Moikem-* Genossen“chasten. _ Oldenburg. Bericht des Verbandsvorstandes der landwirt schaftlichen K_onsumvereinx fur das Herzogtbum Oldenburg über das fünfte Geicbaftsjabr 1885. _ Anzeigen.!
Das VolkswobkE-XU emeineAusgabe derSo ial-Corre 0632-73. berausg eben von Dr. VictorgBßbmert in Dresden). 21“: 39. “WWW:: Das In 1th der Gewerbe-_ prkwren „m Squen. _“ Det Mx: nationale Kongreß gegen A1 obolismus m Züri . _ Die TWK;- der Sozialdemokratie. _ Anfänge des 'Hazidferti kextS-UnrerriQLSKiu Oesterreich. _ Auögaben für Wobltbangxeits in London. _ [Ho- verälinie: en n-erweraen._ : _ , _ , Inbaliden- und Sterbekaffe für die Bijouteriefabnken m Pforzbem
_ Anzeigen.