1908 / 44 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

mann (1 Breslau), Vogt (Sprdttau), Dr. Benet- ([ „„...: NTM

Dr. Sommerlat (Fra a. M, , g), Dr- Prein [ urg), Dr. YU"

(Köln. Dr. rankeufteinE-rrlsrube). uckermann(U1 Y

sist. nie der _Landw. 1. Ausgebow: Dr. SÖmidt (Fr

M.), Dr. Gabtgeuk (Neutomisäel), Dr. Kaselowsk (111 Berlin); zu Assisi. Armen: die Unterärxte der Res.: Schrot Belgard), Dr. Wittueben (111 Berlin), Findeisen (Bitterfeld , Gabmi ([ Braunschweig), Dr. einricb, Dr. Eicke (1 Breslau , Dt. PaZnio (Bromberg), Dr. ungart, Dr. Liebreich (Cöln , Dr. Moeller (DamX, D. Weftdickenber (1 Dortmund, Dr. Krüll (Düffeldo) Dr. Poser (Eisenalkiz- Dr. Pietsch- mann (Eiberfeld), Hen ell (Hanau), Dr. Hauser (Karlörube), Dr. Becker Kiel), Dr. Assmann (Köniaiber ), Dr. Knierim, Hellmuth (' arburg), Dr. Wilhelm (Mein ngen), Dr. Flas- kamp (Münster), Dr. Kolbe Naumburg a. S.), Schloßbauer (Potsvam), Komes (Preußisch: targard), Dr. Maibar (Rheydt), Dr. Zachen (Schwerin), Dr Pigors (Swinemünde); die Unterärxte der Landw. 1. Aufgebojsz Dr. Jaeniscb (111 Berlin), Dr. Abée (Hildesh-rim), Vierbofi (Marbur ). Dr. Gottschalk, Oberarzt der Rex. (Burg), für die Dauer s ner durcb Dienstbeschädigung ver- ursachten Dienstunfäbigkeit die gesevlicbe Pmfion bewilligt. Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisheri en UnYTr-m bewilligt: den Stabsärzten der Res.: Dr. Dinkela er

Dr. Fuck (Sto

([ mburg) Dr. Borchard (Posen); - den Stabsärzte'n der Landw.

1. ufgebots: Dr. Heller (11 Braunschweig), Dr. Thielemann

ZHamburg), Dr. van Nes ( nnover), Dr. Troche (Hirschberg), r. Stranameier (Lingen), r. Ritter (Minden).

Der Abschied bewilligt: Dr. Lieven (Aachen), Stabkarxt der Res., Dr. Ha er (Stettin , Stabsarxt der Landw. 2. Aufaebow, Dr.Pittius (* schersleben). . Krefft(111Berlin), Dr.Wingen- rotb (Mannheim). _ Oberärzte der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Goecke ( Deus), Oberarzt der Landw. 2. Aufgebois.

Dr. Havemann, Stabsarxt der Landw. a. D. in Neukloster in Mecklenburg, zuletzt von der Landw. 1. Aufaedqts (Wikmar), die Er- laubnis zum Tragen der Uniform der SantiäiSoffiziere des Be- urlaubtenstandes erteilt.

Evangelische Militärgeisilicbe.

12. Februar. Scheibe, Div. Pfarrer der 8. Div in Torgau,

zur 10. Liv. nacb Posen, Backhaus, Div. Pfarrer der 21. Div. in

Mainz, zur 8 Div. nach Torgau, Tieömever, Div. Pfarrer der

33. Div. in Mes, zur 21. Div. nacb Mainz, Hobobm, Militär-

bilfsseiftlicber der 2. Gardediv. in Berlin, zur 33. Div; nach Metz,

_ zum 15 Februar d. J. vxrseßt. Streckenbalb, Pfarrvikar in

Jauer, als Militärbilfögeiftlicber unter Zuteilung zur 2. Gardedio. in Berlin angestellt.

!111. (Königlith Maisch“) Ameekorpk.

Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde- runaen und Verieyungen. Jm aktiven Heere. Stuttgart, 13. Februar. Huber, Major und Bots. Kommandeur im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, beim Landw. Bezirk Horb, Hölder. Rittm. und Komp. Chef im Trainbat. Nr. 13, beim Landw. Bezirk Ulm, - zu Bezirkßosfizieren ernannt unter Stellung zur Diév. mit der gesCZÜcben Pension. Häußler, Major beim Stabe des Ulan, Regis. K nig Karl Nr 19, mit der geses- lichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uni- er zur Diop. gestellt und zum Pferdevormufterungskommiffar in

avensbur ernannt.

Abs iedsbewilligun en. Jm aktiven Heere. Stutt- gart, 1, Februar. Frhr. v. russelle-Scbaubeck, Oberli. im Ulan. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 20, der Abschied bewilligt.

Stuttgart, 13. Februar. v. der Lübe, Oberftlt. ;. D. und

ferdevormu'*eruvgskommiffar in Ravensburg, auf sein Gesuch dcn einer Diensifiellung enthoben, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Drag. Rears. König Nr. 26. Gramm, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Nr. 18-3, Märsche! (Hans), Lt. im'9. Jui. Regt. Nr. 127, diesem mit der gesYlicben Pension, _ der Abschied bewilligt.

* Jm Beurlaubten ande. Stuttgart, 13. Februar. YYniel (Ludwkixéburg), Oberli. der Landw. Ka:). 2. Aufgebots, der

(bied kewill Stuttgart, 13. Februar. Dr.

Jm Sanitätskorvs. ischer, Oberftabs- und Regis. Arzt im Ulan. Regt. König enfion und der Erlaubnis

übelm ]. Nr. 20, mit der qeseßlichen zum Tragen der bisherigen Uniform der bschied bewilligt.

Deutscher Reichsmg. 105. Sisung vom 19. Februar 1908, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Qolffs Telegravbischem Bureau.)

[“Zur zweiten Beratung steht der Entwurf eines Geseses, be end die Feststellun des ReichshaushaltSetat-Z _für_das Rechnungßmhr 1 , und zwar: „Etat für die Reichs- ]ufnzverwaltung“.

Abg. StadthaÖeen (Soz.): Der Abg. Heinze sa te gestern, wenigstens auf dem biete der Zivilrechtsvflege sei von “laffenjustiz nicht die Rede. Ich kann das nicht zugeben. In den leßten Jahren ist eine ganze Reihe von Urteilen gefällt worden, welche den Arbeitern ihre Rechte Verkürzen, namentlieh ibr Koalitionßmbt. Ein Fall be- sonders spricht Bande. Er zeigt, wie man durch eine Hintertür den Arbeitern das Koalitionßretbt beschränkt. Klaffenjysiiz muß heutzutage herrschen, 1olange gelehrte Richter die Rechtwrt-cbung in der Hand haben. In Hamburg ist das Nideau am tiefsten esunken. Der Hamburger Hafenarbeiterverband batte, gesiüßt auf s 11 durch

die Gewaeordnuna arantieitcs Recht, vor dem Zuzug don Arbeitern gewaryt. Als diese arnung erschien, klagte der UnternehmerVerband gegen jenen Verband. Dann erging das ungebeuerliche Urteil, daß

der Verband bei Vermeidung einer Haftstrafe von 4 Wochen es zu unterlaffen habe den Zuwg Von Hafenarbeitern nach Hamburg zu bintertreiben. Öies Zivilurteil vsrstößt in kraffester Wsise gegen die Bestiuzmungen des B.-G.-B. und gegen die Bestimmungen über das Koalittonörecbt. Solche Urteile können nicht aufrecht erhalten werden, werden sie aber aufrecht erhalten, so haben wir ein Recht, zu sagen, dzß die Klaffenjustiz auch in die Zivilrecbtwfiege ein- gedrungen ut. rüber schon schrieb ein Referent an den Rand eined Schriftstü es, als der eine der beiden Kontrahenten al] Sozialdemokrat bezeichnct war: add! Die Richter sind gar nicht in der Lage, da, wo es sieh um Arbeiter handelt, objektiv zu urteilen. Jm u-Prozeß und in anderen Prozessen hat man die Preise zu beein u en gesucht., Worauf war der Tumult bei diesem Proxes; xurückzu übten? Nicht auf die Sozialdemokratie, sondern auf die Senfcztion, die eine gewiffe Presse bervmufd Die Men e bestand aus jener Ma e Zeitgenossen, die Schundromane, Diebs ücke ujw.

vertcblingt, je b öder, um so beffer. Daß wir eine Klafsenjustiz haben, ist auch its von badischen und bayerischen Richtern ju egeben worden. Es hat mich gefreut, daß geßern der

A „Heinze das Bestehen einer Klaffenjustiz anerkannt hat. In der Tat kommt ,der deutsche Richter höchst selten dazu, die Sozialdemokratie in ihrer wahren Natur kennen zu lernen; seine einseiti kapitalistische Erziehung macht ihm das unmöglich. Ein guter Teil deset Weltfremdbeit beruht auß1 darauf, daß unsere Gees- Yebung von antisozialem Geiste erfüUt bis auf weniÜngrin n- äse zum eren. Solon e die Richter nicht aus a ' en du Volkes ZW lt werden, it an eine erung nicht zu denken. Die mei en Niehler können allerding! ar :: t begreifen, daß man es für möglich bäl daß sie nieht urteilen, wenn ck um Arbeiter handelt. fragt man ck, wie ein studierter J über- haupt Urteile fällen n die wir als drakonifcb bezeichnen müßexr.

lich maöte. W er in der Verbaudlnvf,auf dak RWW- WWMÜ die W'ÖFMyYWYZ-YW ngen müßten er angebracht werden, ein Unfall passiert wäre! DerselbeBorß demeintqwemdieArbeitermitdenu Lö_baeu, dre wa rbaftig no söhne waren, nicht zufrieden seien, so waren 4 ! wurde der de gewerk- schaftliche te wegen Beleidigun verurteilt, aber zu welchem S_trafmaß? In sechs Monaten än niS! Er hatte eben die Majestat der Firma Schiibcm beleidigt. a demselben Tage wurde in Berlin gegen emen Stkußmaun ver andelt, der zu einer anständigen Frau sagte: „Du Sau, was fte | du hier herum“, und schlug fie mit dem Säbel. Ein Assistenzarzt wollte als Zeuge vernommen werden. Es wurde ihm der Eingang zur Polizei ver- wehrt, er wurde beschimpft und in eine Arrefnelle gesteckt. Er wurde dann vom Polizeibauptmann befreit. Das Gericht hat angenommen, der Schußmann sei betrunken gewesen usw., und die Strafe? 100 .“ Geldstrafe! Hier handelt es sich ja nur um eine Frau, nur um eine Schamlofigkeit gegen diese! Und _in Elbing sech Monate egen einen Arbeiter, der in MUZ?- Werse die Jnterefsen der Ar er vertritt! Aber auch gegen der werden geradezu horrende Urteile efällt. So wurken zwei Kinder von 12 und 13 Jahren wegen Ge- äbrdung eines Eisenbabnzuges iu Beuthen zu "c einem Jahr G:. fängnis verurteilt. (Zuni rechts: Schon ein abr ber!) Deshalb bleibt die Tatsaike d bestehen. Es freut mich, daß Sie aus den voriäbrigen Verhandlungen wenigßens etwas behalten haben. Der Redakteur Braun von der inzwischen eingegangenen Neuen Gesellschaft druckte einen Artikel aus dem sozialdemokraiiscben Blatt in Frankfurt a. D, ab, der M über diesen Fall und das richterliche Urteil verbreitete; er wurde angeklagt und in erster Instanz der- urteilt. DaS Reichögericbt hat durch sein Revisionsixrieil in diesem Jane sub selbst eine klatschende Ohrfeige verseyt, indem es seinen früheren Standpunkt, daß ein trcbtetlubes Urteil eine wiffenscbaftücbe Leistung sei, verließ, um der öffentlichen Kritik solcher Urteile die Babu zu verlegen. Die Stellung vollends, die das preuß sche Abgeordneten- haus in dieser FYe einnahm, willicb weiter nicht charakterisieren, es war einfach eine eleidiaung desRubterstandes. Aus allen Teilen der Bevölkerung müffen die Ritbter genommen wrrden, und zwar auf Grund des aügemeinen, gleiehen, geheimen und direkten Wablreibts, wenn wir zu wirklicher, diesen Namen verdienender Rechtsprechung kommen sollen. Da richterliche Urteile uicht m_rbr kritisiert werden dürfen, ist ein Tief und des Rechtsbewußtseins, wie er tiefer nicht gedacht werden kann, wie er in keinem anderen Kulturlande denkbar ist. Wo bobe Geld- und Gefängnisstrafen gegen Arbeiter er- kannt werden, kann man annehmen, daß der Richter auch sonst durch ein boxes Maß von Unkenntnis fick auszeichnet. Einen Arbeiter, der gegen einen Strafbefehl _von 5 Tagen Ge- fängnis, weil er Zettel verteilt batie, Einwrucb erhoben batte, herrschte der Richter an: „Nehmen Sie die Berufung zurück, sonst gibt es das Dovprltt.“ Als der Arbeiter das ablehnte, steigerte der Richter in seiner Erwaung seine Androhung bik zu vier Wochen Gefängnis. Der ur.- Varteiiiche bochgebi1dete Richter leistete sich auch im weinten Verlauf der Verhandlung die Ansprache an den Arbeiter: „Halten Sie das Maul!', als der Mann gegen einen der vorgeschlagenen Zeugen Ein- fvruch erb-ben wollte. Die Richter haben das Beumßtsein ihrer Strafbarkeit gar nicht, weil sie eben Arbeiter nicht als gleichwertig ansehen. Soll das aer zulässig sein, warum seßt man dann nicht sofort unzurubnungsfabige Personen auf die Richter-

iiüble? Sind das keine Beispiele von Klaffenjusiiz? Für schwere Beleidigun und Beschimpfunßi eines _Beamten durch einen adligen N Man erkennt der * übte: aux ganze 20 .“ Geldstrafe!

Ein Amtöanwalt verhängt über einen Arbeiter, der in der Verband- 1ung auf die Frzge des Amtsauwalts, mit wem erwerbeiratet sei, ent- gegnet baxtr: ,Ich verstehe das nicht, ich weiß nicht, was Sie meinen“, eine dreitaige Haftstrafe wegen Ungebübr, und der Richter sagte ibm nachher: „Sehen Sie, Sie würden bier nicbt sitzen, wenn Sie sich nicht hätten verhetzen lassen !“ Drei Tage wurde verhängt und das Urteil wurde voustreckt; es kann an auf Geldstrafe erkannt werden, aber drei que mußxen es sein. Ist das keine Kl enjufiiz? Russische Geheimpolizifien laßt man in die preußischen fän nisse Yi? WYMMYMWMM Iz? ZFUJ'MivIZx-Wm “"

m n er en ! ng :: ä t? Ein ärbeiter, der ein kleines Scherzwort gegen einen Kameraden ßge- braucht, das diesem mißfalleu, wird zu 14 Tagen Gefängnis ver- urteilt, ein jüngerer Herr aus der vornehmen GeseUscbaft, der seine eigene Mutter verprügelt, kommt mit 50 .“ davon. Wenn Horden von randalierendeu Studenten den Verkehr stören, so hat das nichts auf fich, ergeben sie sich in Beamtenbeleidigungen, wie: Sie Dreck- baufen! Stecken Sie Ihre schmuYge Nase nicht in alles hinein !, so werden sie mit 5 .“ bestraft. Ge,en Arbeiter harmlos spazieren und rufen: Wahlrecht! so schreitet die Schußwannfchaft mit der

Waffe ein, und der Pro wird den Leuten wegen Auf- ruhrs usw. gemacht. Das bei doch Prämien auf die Robeit setzen; nennen Sie mir einen Fall, wo ein Arbeiter, der

Fol Robeiten bat :.:-schulden kommen la en, mit 5 .“ Geld- ira : davongekommen ware! Aber die vorne men Rowdvs sind für Polizei und Gerichte beinahe ein 12011 rns rangsro. Wir verlangen gleiches Recht für beide Teile. (Zams) Sie können doch von mir nicht verlangen, daß ich alle Fälle, die mir zur Verfügung stehen, hier

vortrage; ich müßn_ ja dann die ganze Session hindurch sprechen ! In Berlin vnsevte ein randalierender Student einer Dame auf der Straße eine Ohrfeige und beschimpfte

sie auf das gemeinste; er wurde von dem SÖÖffengericbte zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, das Reicthericbt aber feste die,Strafe auf 300 .“ herab, der klarüe Bewei', daß Robeits- deltkte, wenn sie von Angehörigen der besißenden Klaffe be anger! werden, anders bemessen werden als diejenigen von Ar tern. Vor kurzer Zeit standen ein Ingenieur, ein Kaufmann, ein Student und ein Schriftsteller unter der Anklage schamlosester Beleidi ungen egen Frauen und Mädchen auf offener Straße. Die Ange agten Zätien für irrsinnig erklärt und in einer Anstalt untergebracht werden müssen. Diese gröblichen Beleidigungen wurden aber mit 100 «FQ Geldstrafe geahndet. Diejenigen, die dieselben politischen Ansichten vertreten wie diese Herren, schreien dann im Abgeordnetenhause, daß solche Schamlo gkeiten schärfer bestraft werden müßten (Zurufe: Insinuiert!) . ist nicht infinuiert, wenn ich Tatsachen anführe. Wenn Sie durchweg in ganz Deutschland, besonders in Preußen und Sachsen, weniger in Süddeutschland, finden, daß die Woblbabenden milder bestraft werden wie die Arbeiter, dann ist das kefn Zufall mehr. In einem, anderen Falle erklärte der Richter angeklagten Arbxitern, daß sie kein Recht ballen, Streionsten zu stehen, bestritt ihnen also das ihnen auSdrücklich gewährlesstete Recht» Die Arbeiter wurden, wei! durch ihr Verhalten die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährdet sei, zu zwei Tagen Haft verurteilt, nur weil sie auf Aufforderung uicht weitergegangen waren. Ein Student, der einen Auflauf ver- ursacht hatte, wurde zu einer Mstrafe von 200 .“ verurteilt, nachdem er ausdrücklich erklärt hatte, daß er nicht betrunksu gewesen sei. Das Berufungßgericbt s te die Strafe auf 15 .“ herab, indem es annahm, daß, wenn der tudent auch selbst esagt habe, er sei nicht betrunken gewesen, das Vorder erlebt dies docß auf Wunsch des Studenten vorausgesest babe. _Au? Rebellen von Beamten und Polizisten werden geradezu Pramien außgesevt. Ein Polizist, der einem Bergarbeiter mit der Faust mehrmals ins Gesicht und auf den interkopf geschlagen batie, wurde mit 75 „sé Geldstrafe belegt. och krafser ifi derUuierscbied, wenn es sich um die Strafvollftreckung handelt. 11 einem Fan, wo es sii? um den Vemandteu eines BAF!- er! handelt, ist die Str e seit 4 Jahren nieht voll- Zre umeebrt ftebi es, wenn ck sich um Sozialdemokraten und rbeiter delt. Da! ifi eine eradezu demoralifierende Justiz. Ich! möchte Ihnen nunmehr unsere nttäge zur Annahme empfehlen.

Antrag Auriötung von SchiedsgeriMen will in ersterLinie die ländlichenA er und das Gesinde an! ihrem Höri keitsverbältni] befreien. Sie sind bisher eigentli achtlos und schu os; sie m

awardeimtnEm-ßamein verbreitexi-dmer rie Unfälle in der Scbkéaaschen F den Unternehmer WOW

denen diese aufgericbtlkbe Entsäeiduna vera ten. Siuddiexaufmaune- M nüßliib, warm son erVorteil-Iebi auchdenläadlichen A:.

teil werden? Die orentbaltuug dee WWU muß doch a in Ihrem Sinn die Landflucht befördern. Der Abg. Spahn verlaugie eine Instanz, die darüber zu Wu babe, Md“ Landessksetzgebnug nicht in die Neithögeseßgebuu übagrtift. Zu d en: Ueberarkii gehört die Verfügung des pm: [ Mininers des Innern über die Zulassung der ausländischen r' er und die Lösung eiuer Legitimationskarte. Sie greift aufs allertieffie in das Reichs- recht ein. Wie kommt der Minister dYu, eine Anordnung über das Paßwesen zu treffen für ganz Deuts land? Seit wann ifi der preußische, Minister Minister für Deutschland ? Die Einführuuß rer &gitimatwnskarte für die ausländischen russtschen und oster- reichischen ländlichen Arbeiter isi ungeseßlicb' der Ausländer bat verfaffungSmäßig dasselbe Recht wie der nder. Die Fremden- polizei. und das Paßrecbt ifi Neichssache. Spisbuben wird die Ausweisung nicht angedroht, Arbeitern. Das ist eine Beleidigung der Arbeiter. Widergeseslich ist auch, daß an die Stelle des Gerichts die Entscheidung des Landrats bei Aus- weisung treten soll; diese Bestimmung verüößt aber auf!) gegen den Handelövertrag. Die ausländischen Arbeiter werden mit emer Steuer von je 2 .“ belegt. das ist ebenfalls ungesetzlicb, Ausländer können nach dem Reichögeses nur aukgewieseu werden wenn bestimmte strafbare ndlungm vorliegen. Preußen mußt beute das Recht an, die usländer auszuweisen entgegen den Be- stimmungen derHandelsverträge, die den Angehörigen des betreffenden Staates das Recht einräumen, fit!) in dem anderen Staat: auf- zuhalten. Eine AuInabme ist auSdrücklich in dem Vertrage mit Kolumbien gemacht worden. Die Außweisungen find geradezu ein Ver- tragsbruch, und es ist eine Aufsorderun zum Vertragsbruch, wenn der preußisthe Minister des Innern ub anma t, für ganz Deutskbland eine jolcbe Verfügung zu erla en. Wi sich Writ- und, Süddeutschland ein solches „Vorgehen des preußischen Polizei- mintfiers gefallen lassen? Die preußische Veriüguna peitscht zum Vertragsbruch an. (Lachen rechts.) Sie lachen, denn Sie wissen, Exekmionen können wir in Preußen nicbt vornehmen. Eine Exekution

verlange ich auch nicht; aber ck frage, wie man ein solides verfassung:-

widriges Vorgehen geftattewkann. Der Arbeiter soll rd_chtlos und wehrlos gemacht werden. Eine solche Justiz ist Klassen unix in der verwerflicbfien Form. Jbre GesellsÖaftSordnur-g ma t Bankrojt, und sie ist nicht in der Lage, dem Gerechtigkeit zu geben, der reckt hat, dem Arbeiter.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Was die Frage des Herrn Vorredners betröfft wegen der Legitimationkverbältniffe fremdländisiber Arbeiter, so bc- daure ich, daß der Herr Vorredner |ck mir gegenüber so sehr bemüht hat. Das Reichsjusiizamt ist für die Frage, die er hier aufgeworfen hat, nicht zuständig. (Zuruf bei dsa Sozialdemokraten: Wie immer!) Was heißt das: wie immer? In den Fragen, in denen ich keine Legitimation babe, bier im Hause zu sprechen, spreche ich nicht; ich spreche nur in den Fragen, die meinen: Resort zustehen. Diese Frage gehört in das Ressort des Reich8amts des Innern, und wenn der Herr Vorredner und mit ibm das hohe Haus eine Aufkiärung in dieser Frage haben will, so ist die Gelegenheit gegeben, beim Etat des Reichsamts des Innern sich mit diesem Gegenstande noch zu be- schäftigen.

Zu den übrigen Ausführungen des Herrn Vorredners glaube ich mich mit einigen Bemerkungen begnügen zu sollen. Meine Herren, die Ausführungen des Herrn Vorredners sind nicht neu. ( Sehr richtig! chbts. _ Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ich hatte s(bon öfter das Vergnügen, sie zu hören. Ich babe es meistens vorgezogen, nicht zu antworten; aber heute fiel mir bei seinen Ausführungen eine Bemerkung ein, die ich mir zurückgeLegt batte au! der Lektüre des sozialdemokrajischen Berichts über den Parteitag, der 1905 in Jena stattgefunden hat. Auf dem Parteitag in Jena wurde auch die Frage der Klaffenjustiz angeschnitteu, und dort er- klärte ein angesehenes Mitglied der soxialdemokratiscbea Partei das Folgende: *

Es ist nötig, einmal das ganze Problem der Klaffenjufiiz auf dem Parteitag zu erörtern; ich bin überzeugt, daß eine solibe Verhandlung sowohl praktische Früchte tragen, als auch vor allen Dingen eine ungeheure agitatoriscbe Wirkung üben wird.

(Hört, hört! rechts.)

Abgesehen von den Militärmißbandlungen, ist es die Klassen- justiz, die die Muffen aufveitscht und aufregt.

(Hört, hört! rechts. _“ Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Nun, meine Herre»: nicht, daß die Aukfübrunxen des Herrn Vorredner (; se r aufregender Natur waren. (Heiter' keit und sehr richtig! _ Lärm und Zurvfe bei den Sozialdemokraten.) Aber, meine Herren, es gebt mit derartigen Ausführungen im Hause wie so oft: fie werden nachher in die Parteivreffe übernommen ur-d sie bekommen dort eine andere Färbung, und dann find fie, wenn sie es auch hier nicht waren, draußen ein willkommenes Agitationkmittel, deswegen möchte ich einige Worte dazu sagen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Glauben Sie dadurch haben ?) Ich meine nur: das ist der einzige Grund, weshalb ich noch einige Worte sage. (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Das ist der Grund, wesbaib ich noch einige Worte sage, sonfi würde ich _ wie in früheren Jahren, die Rede dem Urteile des Hauses überlassen.

Meine Herren, die Klaffenjuftiz wird im Volke nicht so der- standen, wie das Wort hier im Hause gemeint ist. DaS Volk ver- steht unter Klaffeujustiz ein Verfahren, wo der Nitbter mit Bewußt- sein eine Partei, die einer bestimmten Klafs: angehört, gegenüber anderen Parteien, die andzren Bevölkerungsschichien angehören, zurück- sevt. Hier im Hause wird diese Volksauffaffung sehr vorsichtig um- gangen; hier im Hause heißt es immer: wir wiffen ja, unsere RiÖkkk sind durchaus unbefangen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Nicht immer!) _ Meistens, wollen wir also sagen. Aber sie versiebxn die

Arbeiterverbäljniffe nicbt, fie wissen die Verhältnisse nicht zu würdigen, unter denen die Arbeiter leben und täiis find , und deshalb urteilen ße falsch. Meine Herren-

wenn das richtig wäre (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Es ist richtigk), dann würde daraus folgen, daß in Fragen, die die Arbeitet- interefsen berühren, nur Mitglieder der-sozialdemokratischea Partei al! Richter urteilen sollten. (Unruhe bei den Sozialdemokratm) Andere Leute sind ja angeblitb nicht da, die die Verhältnis? dk, Arbeiiustandes richtig zu würdigen vermögen. (ZMF bei denSoskal“ demokraten: Abgeordneter Heinze hat doch dasselbe geäußert!)

(MUWWWW)

die keit haben an te ju wenden u denen - trauea (“E.. a- oik-We Verträge mit («(i-Zen Wbeitßein, kika

etwas widerlegt zu,

Dritj'te Beilage

zum Deutsthen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsaitzeigek.

„NL 44. '

Berlin, Donnerstag, den 20. Febrlmr-

1908.

(Schluß aus der Zweiten Maße.)

Nun, meine Huren, verfolge ich die Lebensäußerungen der sozial- dcmokratiscben Partei mit einiger Aufmerksamkeit, und da ifi es mir immer aufgefallen, daß, wenn es Jntereffengegensätze und Jntereffen- ßceitigkeiten innerhalb der sozialdemokratiscben Partei gab und bier ein Organ der Partei in irgend eine Vertrauensfieüe berufsn wurde- lber diese Jntereffenftreitigkeiten zu urteilen, niemand mehr als die Genossen dabei waren, diese Stelle in ihrer entscheidenden Tätigkeit zu verurteilen als ungerecht und einseitig. Also Meinungxn in der Partei seibfi geben dahin, daß die Genossen die 5Arbeit;.rintereffen nicbt xnbefangeu zu beurteilen wiffen. (Lebhafte Unruhe bei den Sozial- demokraten.) _ Meine Herren, Ihre eigenen Blätter haben das oft genug erkennen lassen. Und da, meine Herren, tritt ein Mitglied der sozialdemokratiscben Partei hier auf und trägt in der Weise, "wie wir es bei dem Herrn Vorredner gewohnt sind, die Vorwürfe vor, die er glaubt den bürgerlichen Gerichten machen zu können. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Heinze!) _ Der Abgeordnete Hrinze wird sich schon selbst äußern. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Er hat sich ja schon geftern geäußert. Glocke des Präsidenten.) Das babe ich ja: gehört! (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Was haben Sie dazu zu sagen.) Darauf habe ich gar nichts zu sagen. Das berührt mich nicht. (Unruhe bei din Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.) Laffen Sie mich doch einmal sprechen; Sie können ja nachher Jbre Bemerkungen machen. Also, meine Herren, ich sage nur: in dieser Weise, wie wir es gehört, wagt es ein Mitglied der Partei, in welcher es zahlreiche Elemente gibt, die in Streitfällen mit den Ent- scheiduugen, die von ihren eigenen Genoffen angeben, nicht zufrieden sind, die Richter des bürgerlichen Staates zu verunglimpfen.

Nun hat ja der Herr Vorredner eine Anzahl von Einzelfällen gebracht, die das Weisen sollen, was er hier zur Beschuldigung der Richter vvrgebracht hat. Meine Herren, diesck Mittel in seinen Händen kenne ich auch aus früheren Zeiten. Wenn ich dann, nachdem die Verhandlungen des Reichstags Vorüber waren, und ich nicht mehr zum Worte kommen konnte, festzustellen in der Lage war, wie die Dinge fich verhielten, verhielten sie fich gewöbn1ich nicht so, wie sie hier im Hause vorgetragen wurden. Aber fie waren hier in der Oeffentlichkeit Vorgetragen, obne daß eine Berichtigung erfolgen konnte. Jeb wil] aber ausdrücklich zugeben, und habe öfter Gelegenheit gehabt, das zu erklären, daß Vorgänge auch in der Justiz unseres Landes vor- kommen, die tadelnßwert sind (sehr richtig!) und im Intereiie der Würde unserer Rechtspflege nicht vorkommen sollten. Damit kann aber das nicht bewiesen werden, was der Herr Vorredner hier zu be- weisen unternahm, solche Vorgänge bxeiben unter allen Fällen Aus- nahmen (Widerspruch bei den SNialdemokraten. Sehr richtig! rechts), damit wird der deutschen Justiz niemals der Stempel der Klassen- juftiz ausgedrückt, und das war die Abficht, die der Herr Vorredner verfolgte. Diese Abficbt kann er mit solchen Fällen niemals er- trieben.

Wenn der Herr Vorredner bei*den Beispielen, die er hier an- geführt hat, unter anderem einen Fal], ich glaube aus einem schlefischen Städtchen, anführte, in dem der Richter gesagtbaben soll: Wenn Sie den Weg der Berufung beschreiten, bekommen Sie das Doppelte der Strafe, _ wenn eine solche Drohung in der Tat gefallen sein sollte, so würde ich das aufs tiefste bedauern, das er- scheint nach meiner Meinung nicht würdig des Richters. Ich glaube aber, die Dinge werden da auch wieder etwas anders liegen, und die Farbe, die der Sache bier gegeben wird, wird nicht Stich ballen, sobald wir einmal den Dingen auf den Grund gehen. Immer- kia wäre ein solcher Vorgang bedauerlich, aber nie und nimmer ge- eignet, das wiederhole ich, den Vorwurf zu rechtfertigen, den der Herr Vorredner erhoben bai, als sei die deutsche Justiz eine Klaffen- justiz. (Sehr richtig! rechts.) Der Herr Vorredner hat dann einen anderen Fall erwähnt aus einem kleinen märkischen Städtchen, wo eine Lokalzeitung, wie ich glaube, fich eiae strafrechtliche Verfolgung zugezogen hat, weil von ihr die Mitteilungen, die er bier auf der Tribüne des Reichstags über das Gebabren eines Richters gegeben bat, ebenialls gebracht worden waren. Der Fall ist mir so weit be- kannt, daß ich sagen kann, er ist Gegenstand der Prüfung seitens der preußischen Justizverwaltung gewesen, und auf Antrag des zuständigen Landgerichtspräfidenten, der die Verhältnisse doch kennen gelernt hat, isi gegen das betreffende Blatt, das die ebrenrübrigen Mitteiiungen veröffentlicht batte, eine Verfolgung eingeleitet worden. Meine Herren, nachdem eine gerichtliche Prüfung des Sacbverbaltes fiat!-

sefuuken batte, nachdem auf Artrag des zuständigen Land- gerichisvräsidenten gegen dieses Blatt eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet worden war , bringt dennoch der

Herr Vorredner diesen vorläufig noch nicht gerichtlich klargestellten kali bier vor, um damit einen Eindruck auf das Haus zu erzeugen zu Ungunsten des Richters. (Sehr richtig! rechts.) Das ifi meiner Meinung nnz unzulässig. Damit gebe ich über die elnzslnen Fälle, die der Herr Vorredner vorgebracht bat, hinweg. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Der Fall Robmen ?) _ Der Fall Nobmen fällt Zier nicbt hinein, und die Art und Weise, wie der Herr Abgeordnete Über diese ganz außerhalb des Reicbsjustizrefforts liegenden Verhält- Üffe gesprochen bat, enthebt mich der Notwendigkeit, sie zu berühren; kik kalte es nicht für angemeffen, darauf weiter einzugeben. (Sehr MMI! Heiterkeit kei den Sozialdemokraten.)

Wenn aber, abgesehen von diesen einzelnen Fällen, der Herr Ab- seordnete behauptet bai, daß die deutschen Richter überhaupt nicht im NNW? seien, die Verbältniffe der Arbeiterwelt, denen sie doch zum TSU sebr nahe sieben, zu würdigen und richtig zu beurteilen, "Uk wenn er ferner gesagt bai, regelmäßig, oder ich glaube sogar, er sagte, in anni Fällen, würden, wenn es Krb run Arbeiter kudcke, drakonistbe umu: gefällt (sebr riätig! bei den polen), w'm' ck skb aber um Leute aus anderen -a1k Arbeiterkrrisen handele, Urteile viel mildern Art, so weise ich das als eine BesÖi-tpfung des “"if-be- Nükteem-da, die m pm-vt. nnd ReckUbew-jtseiu der

deutschen Richter in Frage stellt, hiermit zurück! (Zustimmung rechts. _ Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, wir haben in unserem deutschen Strafgesetzbuch eine Beßimmtng, wonach ein Beamter, auch ein Ricbfer, det fkk bei der Leitung oder Eutscheiduug einer Rechtssache dorsäßlicb zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Veugvng des Rechts schuldig macht, mit Zuchibaus bis zu fünf Jahren beiiraft wird. Handlungen wie die, die hier in Frage stehen, würden eine Beugung des Rechtes darstellen. Es handelt sich in der Meinung des Herrn Vorredners vielleieht nicht um vorfäleicbe Versündigungen der Gerichte, aber dieser Spunk steht über dem Hause, in dem die deutsche Justiz ihre! Amtes waltet, in seinem Geiste soll sie sub verhalten, cinch wenn eine strafrezbtlicbe Wald nicht in Frage kfi- Und wenn auth die Strafe, die das Strafgesetz- bucb verhängt, nur vorsäßliche.PfiiWerlehungen trifft, so bin ich doch überzeugt, daß überall, wo ck fab zufolge einrö leichtfinnigen oder frivvlen oder sonst tadelbafteu Verhaltens einck Richters um eine Rechtsbeugung auch nur lleinfier Art zum Nachteil eines Männes aus den Arbeiterkreisen Handeln solite, dies verurteilt werden würde von den Iustbverwaltungen wie vom Reichstag und von der gamen öffeullllben Meinung! Ueberall, auch in den Richterkreisen, würde eine solche Rechtsbeugung auf Ver- achtung stoßen. Wie kann der Herr Abgeordnete es unter diesen Üm- ständen wagen, zu sagen, die denische Justiz sei eine Klaffenjustiz? (Zuruf von den Sozialdemokraten: Der Richter Heinze hat es auch gesagt!) _ Wenn der Herr Abg. Heinze es gesagt haben sollte, so bin ich anderer Meinung. Ich bin dcheinung, daß in der deutschen Iuüix _ wie in jeder Rechtspflege _ aucb Irrtümer vorkommen und Mängel fich zeigen; aber ich kann ck niemals zugeben, daß dds- balb der deutsehen Justiz der Vorwurf derKlaffenjusiiz gemacht wird! (Zuruf von den Sozialdemokraten: Heinze ist selber Richter!) _ Meine Herren, wenn bier im Hause von Klaffenjustiz gesprochen wird, dann isi es etwas anderes wie draußen im Lande. Hier im Hause werden die Einzelbescbwerden darunter zusammengefaßt; draußen im Lande versteht man etwakgam anderes darunter. Draußen im Lande versteht man unter Klaffkniuskki _ und es gibt Kreise, die dahin wirken, daß diese Auffassung bleibt und gekkäftigt wird _ das ads1chiiiche ungerechte Verbaltm det Rithtet der bürgerlichen Kreise gegenüber den Arbeitern. Das ift es, was ich bekämpfen muß; eine Verbreitung und Stärkung dieser Auffajsung würde allerdings dazu beitragen, das Vertrauen in die deutsche Jusiiz zu erschüttern, und weil diese Gefahr durch Reden, wie wir sie gehört haben, leicht er- zeugt und weüergeiördert werden kann, deshalb halte ich es für meine Pfiicht, dagegen zu protestieren. Es gibt keine Klaffenjustiz in Deutschland! (Bravo! rechts. _ Lathen bei dtn Sozialdemokraten.)

Abg. Größer (Imst,: Der Abg. Stadtba?m sprach von Klaiieujufii] und brach1e : Reibe von Einzel ällen vor die wir nicht uaäprüfeu können. Er fükrde sogar einen Fall an, wo der Staatsanwalt eine Geldstrafe beantragt hatte, das Ge- ritht aber auf 2 Monatx Gefängnis erkannte. Dieser Fall iii doch uitbt geeignet, zu erbeuten, daß KlaffenjUKis bei uns herrscht- Wenn Studenten nach der Meinung des Abg. Stadthagen außer- ordentlich schonend behandelt wurden, so können wrr das _den Richtern doch nicht so sehr zum chrwurf marken. Nach meiner Meinung würden auch juaendlicbe Arbeiter in gleicher Lage nicht hart angefaßt werden. Es fäl1t mir gar nicht ein, zu bettreixen, daß manche strafrechtlichen Urteile“ anfechtbar sind, daß sie 1ebr ver- schieden ausfallen. Bei der Strafabmeffung kommen doch auch_ver- schiedene Momente in Betracht,_ ob der Betreffende vorbxmast ist usw. Da Fehler vorkommen, cker Fehler vorkomwen, in 1111- beftreitdar. r ich bestreite, daß es fich um eme partenscbe Juim, eine Klaffenjustij handelt. Mair] kann _nicht sagen, daß der ganze deutsche Richterfiand eine parxeiucbe Justiz ube, weil einzelne [olcber Fälle vorkommen. Wir winen, __daß die Strafbemefsung ke: Be- leidigungen oft viel zu niedrig t1t. Es herrscht daruber große Un- zufriedenheit. Die Gerichte “werden aYmabZttb a,bgestumrft, sodaß auch in schweren Fällen ein mildes Urteil gefaßt wird. Das ifi qber menschlich eSwird aucb vorkommen, wenn sawxltcbe thbtxr aus sozial- demokratifcben Kreisen entnommen sind. (Zum enrufe her den Sozial- demokraten: Versutben Sie es doch!) Wir wo en es lieber nicbi ver- suchen. AUG bei Rodeitödelikten kommxn die Angekldgten oft viel zu leicht weg. Wir klagen ferner uud baden, bier wiederholt im Hause darüber AuSeinanderseZungen gehabt, daß die Verfehlungen gegen d:: Be- stimmungen der Arbeiterscbußgeseßgebung s? gering geahndet werden; wenn da die Richter zum Teil k!? hohe soziale Bedeutung dieser Be- stimmungen nicht genügend erkerznen, 12 muß_man das bedauern, kann es aber verstehen, denn der Ntchter_1ucht in der Gewerbeordnung vielleicht nicht so sehr einen Strafkodex, wie er es Zegxbenenfalis müßte- Daraus kann man aber kein allgemein abfautges Urteil gegen den Richterstand ableiten, und 'das kann man _Zuch nicht aus den paar Duserd Fäüen, die der Abg. OtadthaZen anführte und die noch vermehrt werden konnten, denn sie 7.7 en kaum ins Gewicht gegenüber den Hunderttauserxden von_ Urteilen, die jabraus, jabrein gefällt werken. Die Vorfubrung dieser Aus- nahmefälle aber ist geeignet, Unruhe und Besoreginrs m das ganze Volk zu tragen. Die Ausführungen des Abg. H nze waren großen- teils sehr intneffant und sein? Anregungen nachahmenöwert. Es läßt fich nicbt leu nen, daß _unxerelRe twftege hinter der modernen Entwicklung ourü geblieben ist. Wir ta en nacb Reform, haben aber immer noch keinen befriedigenden Auweg gefunden. Warum ind wir zu Gewerbe- und Kaufmanns,;ertäptxn gekommen, warurn at die amth-kricbtlickpe Praxis nicht genugt? Sie wgr nicbt volks- tümlich; die Richter waren nicht imstande, dme Falle vons- tümlick) zu behandeln. Von ihrer ersten Vorbildungs- und Auß- bildungöjeit Bleiben die Richter in einer Éewtffen Abgeschloffenßert und in einem den Erscheinungen des noerbslxbens gegenuber zu engen Wficbtskreis. Das_ist ntcht evva eine Schuld der Richter, sondern der Verbältnime. Der _souderbare Vorjchiag, _die Referendare durch Deutschland berumjuwurfeln, e zbeint zmr nicht ganz zweckmäßig; ob die aus dem Norden dem den wtükgmmeu wären, und umgekehrt, wäre noch zu untersuchen. Bannung kann nur kommen, wenn man den Juristenricbtern Haken an die Seite fest, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Lntung der Verhandlungen um in der Hand eine! Fachmannes bleiben, die Iurisienricbter find effet als ihr Ruf, und als Ges kenner braucht man 'die Juristen. Die praktische Erfahrung des Le ns, das Recht?- bequ tsein des Volkes soll aber witredxn, und darum gehören in die Geri te die Laien hinein. Kommen wir einmal zu dieser Zusammen- sesung der Gerichte, wie wir sie bei den Kaufmayns- und Gewerbe- gnicbteu jest haben, so brauchen wir keme Sondergmcbte mehr. Zur diesmaligen Debatte liegt eine solche Flut von Resolutionen vor, daß man sich kam noch darin zurecht Kndet. Da ii! auch die Resolution knn! des Strafverfahrens

und Strafvollzuges; diefer ftimmen wir ju. Daß der außerordentlich wichtige Antrag Bassermann wegen der Jugendlichen in dieser Masse der Anträge verschwinden muß und nicbt gesonderter Behandlung unterworfen werden kann, müffen wir sehr bedauern. Unsere Straf- gesesgebung- nimmt keine Rücksicht auf die besonderen Bedürfuiffe des jugendlichen Arbeiters. Hoffentlich wird bei der Revision der Straf- prozeßorduung oder schon vorher durcb Spsxialgeses hier ein be- friedigender ortscbritt gemacht. Der Antrag von Liebert wirft das Thema der * "sportaxion auf. Wir können uns auch beute nicht für diese Art der Strafvolliireckung, auch nicht in der vorgeschlagxuu orm, erwärmen. Unser _Antra wegen der S_elbübeköftigung Wird bftbeschästigung bat !chon __über dem Hauie vorgelegen. Man hat ein ewendet, der Antrag schaffe zweierlei Recht. Das trifft nicht du; sZot) das bestehende Grieß gibt hier gewisse Befugmffe. Diese Bestimmungen sehen wir lieber durcb genaue positive Normen ernst, insbesondere hinsichtlich der SelbstbeköftigunÉ Die Resolutionen Albrecht und Ablaß wegen der Gewährung von *iäkét! an Schöffen und Geschworene weird“) darin von einander ab, daß der Am §31,1erth auch Von Neiiekotten syricbt, während der ntrxg Abl dreien Fehler vermeidet“ wir werden für den lesteren stimmen. Die Autre": e, welche die munität der Reichélagéabgeordnetenwyw, betren, haben ibre_Hauptbedeutung nicht auf prozeffualijcbeu Gebiete; ibre_voliti1che Bedeutung käme bei dem Etat des Reichsrags enmbieden mehr zur Geltung. Die Resolution Albreibt wegen Crrichtwng orm Sondergericbten für die Streüig- keiten von Bureaugebrlsen, ländlichen Arbeitern und Gesinde mit ihren Arbeitgebern können wir nicht annehmen. Wir wären ein- verstanden, daß die Kompetenz der Gewerbegeticbte entspreckpend aus- gedehnt wird, aber wir sind gegen die Schaffung weiterer Sonder- gerichte. Die Resolution wegen des Zeugnisverweigerunngechtes aller an Zeitungen beschäftigten Personen gebt uns in wlcber Allgemeinheit zu weit. Warum sollen übri 6115 die eitscbrifteu nicht auch diese Freiheit erhalten? Der Reolution A laß wegen der Beseitigung der Härten, bezüglich der worebe1ichen,Kinder stimmen wir zu. Unser Jnitzativantrag zum Etat des Netcböamts des Innern wegen der Tarifderträge rst jest, weil ein gleich- artiger Antrag Junck vorliegt, mit zur Verhandlung gesiegt. Wir sehen heute in Deutjcbland mehrere t.;xujend Tarifdertrage zwischen Arbeitgeber- und Arbeiinebmerorzanisatryner)„in Gültigkeit., Weder das B.G-B. noch die Gewerbeordnupg be1cbästtgt silb mit den Tarifverträgen, und ck ist,miß1ich,_fich aui_ eine Außlegung der be- treffenden Bestimmungen zu verlanen. ,Die Judikatur des Reichs- gerichts und anderer Eerichte_ stehen mit einander in Wideripruch. Der Tarifvertrag ist keine Kampd, sondern eine Friedenßorgamyatwn, nicht eine Verabredung über künftig zu eriangsrxde beffere Bedin ungen, sondern er mjbält die!: Bedingungen jelbxi. Es handelt s' _ auch nicht um die Erlangung iüuniger besserer vanbedingungen, wnderu oft um ihre Erhaltung. Einzelne Gerichte haben den Tarifvertrcxg als einen Arbeitévertrag erklärt, andere als_eine Offerte fur einen künftigen Arkeitsvertrag; , Beides__ift em Irrtum. . Arbeitgeber ist nicht Verhindert, (em Geicdast aufzugeben, der Arbeiter nicht, sich anderweit ?eine Arbeit außzusucben. Welch: rechtltche Wirkung gebt nun aus dem Tarifvertrag berVorlY Er ist. ein k!cht- lich verpfiickotender Vertrag. Dararzs folgt, daß dix Arbeitöordnuug nicht Bestimmungen enthalten daQ die dem Tarthrtrag zuwider- laufen. Ein Arbeiter aber, der aus der Organisation ausscheidet, wird während der Dauer des Vertrages an „diesen gebunden sein. Die Kündigungsbedingungen müßten geseßltcb Jeregelt werden, Noch weiter zu geben, würde bei der Flüssigkeit dieser ganzen Bewegun bedenklich sein. Die Frage der Sicherung der Janebaltung der Ta" rträge müßte Hand in Hand gebext ,mit der Rechts- fähigkeit der Berufsvereine, mit der Koalitwnöfrxibett _der Arbeiter. Vor allem aber handelt es sich darum, die Tanfvertrage auf eine eseßlich rechtlicYe Grundlage zu stellen; alles andere wird der Zu- ?unft zu überlanen icin.

Abg. Dr. Ablaß (ir. Volksv._)_: Ueber_ die eirrzeJnen gestellten Resolutionen wird unser ParteigencnsDr. MuUer-Memmgen sprechen. Die Von der nationalliberalen Partei angereate _Frage der Bebxxndlupg der jugendlichen anrecber iii nach meiner Memqu xdrurbrets. Die Statistik zrigt eine bedauerlicbe Zunadme d_er__1ugendlt_chen Uebel- täter; ibreZabl ist in 23 Jahren von JOM aux 30009 geringen. Die Jugend ist unser Styl], umere Zukunn; hennket UZ sicb, au_f ab- schüsfiger Bahn, so da: der Staat die Au'Zad-x,_ iunach1x dafur zu sorgen, daß die Zygmd sw [Juze wie wözYÖ im Hawe. gehalten wird. Das:: gehört eine geisslixbe Einschränkung der _Kmder- uad Fraurnardkit. (';-s russen di: Békxe erhöht TUNE, darm: dre EUR;! nicht auf die M“".Tbilie ds: Kixder angewieren_iind. “Wollen wir das sittliike Nirsau der Jugend erhöhen, kannwrzffen wir 11: gdbalten von dem aUzu in'tdrn Umzaxg wit_der Proürturxgn, Ich_bm zwar nicht für Kasmimmg, wobl aker für eine gew")? _Lckalmerung der

rostitution, damit die Kinder nicht mit ihr in Beruhrung kommen. Icr allem iir dringend erforderliÖ, die geistige Ausbildung dds Volkes so viel wie 111551in zu bxben durch eine möglichst grundltcbe Propagterxmg der Volkökildang. Darum erachte ich gerade die Maßregel der Lieg- nixzsr Regierung für ungemein beklagenöwert. Es kann hundertmal ein rreuZifchkr Minister auftreten und der Maßregel sein Placet geben, die Maßregel bleibt tief bedauerlickp. Die Bestimmungen über die Strafbarkeit jugendlicher Perionen find mangelhaft. Zn erfier Linie ifi notwendig die Hinaufsetzung des_firafmundigeu Alters von 12 auf 14 Jahre. Weiter wird zu prufen sein, ob man nicht überhaupt das Au enmerk richten soll auf besondere neue Erziehungsstrafen. Ein ind,_ das noch die Schule besucht, sollte nicht dem Strafrichter überwiesen werden. 'Die Erziebun s- strafen brauchen ja nicbt milder zu sein als die Letzigen esesli en Strafmittel; ich denke da :. B. an die Zwangßerxie ung. enn man ein Kind bestrafen will, so muß_ man das Milieu beruckfichtigen, in dem es lebt, das schlechte Veiwiei, das ibm gegeben wird, usw. Oesterreich, Holland sind uns aus diesem _Gebiete schon voran- geaan en. Auf dem Gebiete des Strafproienes soÜte-aueb vor dem Schr") engericbte den In endlichen unter. 16 Jahren em Verteidiger gegeben werden. Das Find steht doch immer chb unter der Zucht- gewalt der Eltern und des Staates. Das Kind syllte unter allen Umständen vertreten werden durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch andere Personen. _Ob sich eine Einschränkung der Oeffentlichkeit in solchen Prozenm empxiebl't, möchte ich zur Zxrt weder bejahen, noed wernetnen. Vielleicht wäre es richtig, auch den VormundschaftSricbter zuzuzieben. Wieweit Jugend- ericbte sicb bewähren w:rden,_ bleibt abzuwarten. Unier keinen Limftänden nd wir für eine Zersplitterung der Justiz und fur Sonder- ericbte. esondere Geiängniffe für Jugendliche haben wir nicht. Das Kind darf aber unter keinen Umstanden mit anrecheru_ zu- sammengesperrt werden, die eine langere Freibeitöfttgfe verbußen. Das Geld muß vorhanden sein, zam die Jugendlichen in besonderen Gefängnissen unterzubringen. Einen Beitr zur „Beurteilung des Fürsorgegese es hat der schauderbaste Fa geliefert, der sich vor dem Wurgeticht in Hits berg abgejpixlt bat. Drei Fürsorgezöglin e wurden wegen rmotdung teils zum Tode, nils zu Geongnis teils zu Zu tbaus verurteilt. Der Vor- fisende und die N in waren einig, daß ein Zeugen- material, wie es in die em Prozeß aufgetreten war, it_n JutertLe der Rechtspflege vor Gericht nicht wieder erscheinen du:fe. Lu dk Kreiesynode iu irschberg hat “mit den Zuständen in dem Rettung]- baus befaßt. wurde als verwunderlick bezeichnet, das niät söon