1908 / 46 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

. Ick will nicht den VoWUrf erheben, daß die Richter Bosheit oder Feindseligkeit die lksscbicbten anders behandeln, aber es wird doch in der Gesev ebung noch beute zwischen Menschen erster und zweiter ?

va siert. un die T'zpolizei aus Absicht, niederen 9

Klasse un erschieden. Man denke nur an die Wablrechte kleiner Bundesstaaten. bei denen die Arbeiter als minderwerti betrachtet werden. Die Polenvorlage ist auch nicht geeignet, die Au affun von einer bestehenden Rechtsgleichbeit zu stürzen. Es scheint man mal, als ob die Minister lediglich ausführende Organe sind. Aus diesem Gesichtswinkel heraus betrachte ich auch den Erlaß des preußischen Ministers des Innern über den AufenthaltSzwang ländlicber Arbeiter. Dieser ist eine große Belästigung auch für die Landwirte, die_keine Arbeiter haben erba ten können. Der Erlaß kann aber auch fur die industriellen Arbeiter Konsequenzen haben. Wenn 'der Bund der Landwirte ge en die Landarbeiter vorgeht und ihnen Arbeits- bedingun en d ktiert, so ist aUes in Ordnung, wenn aber die Land- arbeiter ck gegen solches Vorgehen webren, werden sie midGefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Das ist doch keine Rechthleicbbeit, das sind barbarische Bestimmungen. Aber auch die gewerblichen Arbeiter sind durch die Gesetzgebung vielfach schlechter gesteüt als die Arbeit- geber. In Breslau ist ein Arbeiter zu 3 Monaten (Gefängnis ver- urteilt, lediglich, weil er zu einem anderen sagte: .Wir werden uns in der Versammlung noch mit Ihnen beschäftigen.“ Auch bei der Staatsanwallscbaft herrschen außerordentlich verschiedene Anschauungen. (Der Redner führt verschiedene (Einzelfalle an.) Bei einem Streik in Bielefeld wurde sogar § 361 Strafgeseßbucb, betreffend die Unterhaltungsvfticht gegenüber der Familie, herangezogen und ein Arbeiter auf (Grund desselben zu 3 Wockoen Haft verurteilt. Solche Fälle sind es, die den Glauben an eine Klaffenjusiiz aufkommen lassen und nähren. Mit solchen Richtersprüchen wird das Koalitions- recht der Arbeitxr in seinen Grundfesten erschüttert. Nun ist eine Vorlage zur Sicherung des Koalitionsrcchts seinerzeit in Aussicht ge- sielit worden; ich möchte um Auskunft ersuchen, ob und wann eine solche Vorla e an den Reichstag kommen wird. Das chhi der Tarif- verträge mu festgelegt werden, wie es unsere Resolution und eine Resolution der Nationalliberalen fordert. Eine Illustration für die Notwendigkeit solcher Rechtsnormen ist die Auslegung, die der im Buchdruckgewerbe geschloffene Tarifvertrag gefunden bat. "Obwohl § 4 dieses Vertrages, der den Unternehmerin zur Pflicht machte, iiur im Verband deutscher Buchdrucker organisieite Gehilfen zu beschaftigen, aufgehoben worden ist, wird nach wie Vor diese Beseitigung des § 4 gerade von roßen Berliner Firmen, auch Von solchen, die auch Reichstagsdrucksa en betsielien, ignoriert, die Firmen Hermann, Sitienfeid, die Druckerei der .Norddeulscben Allgemeinen Zeitung“ stelien nur VerbandSmitglieder ein und weisen anderweiiig organisierte Buchdrucker, so die Mitglieder des Gutenbergbundes zurück. Das geschiebt entgegen ausdrücklicher Uebereinkunft. Solchen Vorkommnissen müßte ein Riegel Vorgescboben werden; wir wollen Koalitionsfreibeit, nicht Koalitionszwanz!

Vizepräsident Dr. Paascbe ruft nachträglich den Abg. Frank wegen des gegen den Abg. von Malßan gebrauchten Ausdrucks schnoddrige Bemerkung zur Ordnun .

Von dem Abg. K i r?ch (Zeni.) wird beantragt, unter Ablehnung des Antrags Bassermann den Reichskanzler zu ersuchen, mit iunlichster Beschleuni ung eine Reform der Vorschriften über das Strafrecht, das Stra?veriahren und den Strafbolizug in Beziehung auf jugendliche Personen in die Wege zu leiten.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (fr. Volksp.): Der Abg. Basser- mann sprach gestern Von der Resolutionenslut, die aümäblich Mode gewordex sei. Auch wir stehen auf dem Standpunkt, daß es sehr gut ware, wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung ge- troffen" würde, um diese Resolutionenfiut für die ,Zukunft etwas einzudammen Wir haben Von Anfang an keinen ntrag gestelii, aber was soll man tun, wenn der Wettlauf einmal beginnt; da müssen auch die anderen äiijgsuijam präsiieren, den Wettlauf mit- machen, und dann geht die Sache uferlos weiter. Wenn ich nun zu den einzelnen-Resolutionen Stellung nehmen darf, so muß ich ge- stehen, daß die gestrige Erklärung des Staatssekretärs über die Reiolution Albrecht und Genossen, betreffend die Gewährung von Diaten an Schöffen und Geschworene, mich nicht befriedigt hat. Er hat doch selbst zugestanden, daß die Sache reif wäre zu einer legis- latorischen Lösung. Ich bin auch kein so großer Optimist wie

er, zu glauben, daß die Strafprozeßreform, auf die er in diesem Zusammenhang hinwies, so einfach und leicht wäre. Es wird hier wesentlich auf den Inhalt ankommen. Der Deutsche Reichstaa und auch die Einzelstaaten haben schon seit langer Zeit diesen Wunsch ausgesprochen, und ich möchte bitten, das; endlich die Sache reichs- eseßlich geregelt wird. Was die Resolution, betreffend den chuß der elektrischen Anlggen, anbetrifft, so sind bereits früher Klagen von der Elektrizitatsindustrie über das bestehende Geseß laut gewotden. Dieses Gesc ist nach unserer Ueberzeugun unzureichend. Wir babeix berets 1900 darauf hingewiesen, dax es_das einzia Richtige ware, wenn der Diebstahlsparagrapb einfa aus diese Materie außgedebnt werden würde. Jeßt ergibt sich, daß eine ganzL Reihe von flagranten Diébsiäbien don elektriscßer Kraft ungestraft Vorkommen konnie. Was die Resolution ü er die Tarifverträge betrifft, so sieben wir diesen Friedens- org-amsationen, wie man sie bezeichnet hat, auch sympathisch gegenüber. Es mag zwar unter Umständen zweifelhaft sein, ob die Sache zur Regelung bereitßweif ist, ob die Schematisierung dieser Verträge begeiis ]!Bt möglich ist, czber wir sind gern bereit, uns an xder Losung dieser überaus wichtigen sozialen Frage zu beteiligen, und wir werden beide Resolutionsn auch unsererseits annehmen. Der Antrag der Sozialdemokratie bezüglich der Beseitigung des Zeugniszwanges isi eme alte liberale Forderung. Auch wir iind der Ueberzeugung, daß, der Eriaß des Reichskanzlers zwar gut gemeint war aber sehr wenig praktischen Wert hatte. Im Jntereffe weitesier Kreise und vor allen Dingen der deutschen Presse muß mit dieser Bestimmung reiner Tisch gema t werden. Was die eugnisverweigerung der Abgeordneten etrifft, so hat der A g. Gröber dafür pladieri, daß sie separat behandklt werde bei der Beratung des Etats des Reichstages. Wir würden aber dann die Sache dreimal intensiv behandeln müssen. Wir haben es bereits im vorigen Iabre getan beim Etat, werden es bei der Strafprozeßotdnung tun, und nurx soll es auch no zum dritten Male geschehen. Ueber die e Frage_ iii fich die große ebrbeit des Reichstags in der Hauptsa e Vollsiandi einig. Wir bitten unseren Antraa anzunehmen, der uns beffex ers eint als der soziaidemokratische. Es liegt kein politisches Vedurfnis vor, die Jmmunitat auch auf die Vertretung kommunaler Körperschaftm aussudebnen. Dem Abg. Varenborst gegenüber stehen wir auf dem Stand unkt, daß ein Parlament, das nicht einmal Hsrr im eigenen Hau e ist, von vornherein ein schwächli es Parlament ist und der nötigen Autoriiät entbehrt. Wir ha n wahrhaftig allxn Grund, diese Autorität des Reichstags, Ruhe und Frieden zu 9xciouven, und auch der Präsident muß die Möglichkeit oben, das echt des Reichstags gegen die Polizei unter allen Umständen zu wahren. Was den Antrag der Sozialdemokratie auf Einführung weiterer Sondergencbte anlangt, so frage ich, wo sollen wir denn bleiben, wenxi immer wieder neue Spezialgerichte kommen? Das muß cbließlich mit einem großen moralischen Kater auf allen Seiten enden. as wird nicht alles verlangt an Sondergerichten. Kaufmannsgeri te haben wir schon, mir) werden auch noch *Sondergerichte verlangt ür Bureaugebilfen,länditcheAibeitergerichtß Gesindegeri te,Patent erichte, Frauengericbte, Autoren!]erichte, und zwar für literar save, musiJaliscbe, , botograpbische,iünstler sehe Angelegenheiten. (Zuruf: Jugendgeriäpte!) awohl, alle möglichen Sondergerichte. Diese Zersprengung unseres ganzen RechtSwesens im Sinne Unserer alien Patrimonialgericbte machen wir nicht mit. „Man klagt über die Weltfremdbeit der deutschen Richter. Je „breiter die Basis der Tätigkeit der deuts en "Richter ist„ desto großer wird ihr Wissen und ihre Tätig eit “Lein, schrank! man aber fortgesetzt ihre“ Tätigkeit ein, o werden jene Klagen nicht verstummen. Ländliche Gerichte wären bei der Rechtlosigkeit der ländlichen Arbxiiexr geradezu ein Wahnsinn.

ließen Arbeiter ju Schöffen und Gestbworenen macken und für ihre vo ständ e Gleichstellung sorgen. rst darm könnte man eventuell kenem Ge anken näher treten. Der Antrag des entrums we en er Selbstbeköstigun und angeme enen Beschäft gung der e- fangenen isi ebenfa s eine alte li ale Forderung., Da_s Bu des Architekten eutb zeigt, welche geradezu russischen Zustande bei uns noch zum eil in den Gefängnissen befieben. Man hat diesen .Mann geradezu gequält. Aber noch viel schlimmer ist die Behandlung der Frau. Diese völlig uuschuldige arme rau ist gleich einer, ver- verbrechkrischen vorbestraften Dirne bebande t worden; und da muß Jedem rechtlich denkenden Meniscben geradezu Schamröte und ZorneSröte ns Gesicht steigen. Seibt die oft bat die Wahrheit der Behauptungen des Verfassers besiati t. Solche älle wirken eradezu aufreizend; fie sind das be te AgitationSmttel für die ozialdemokratie. Man merkt es dem ganzen Buch an, daß dieser viel eprüfte Mann der Sozialdemokratie bereits verfalien ist. Die Reso ution Heinze wegen einheitlicher Regelung des Straf- vollzuges spricht ebenfalis eine alte liberale Forderung aus. Die Sache kostet natürlich viel Geld, aber sie ist ein wahres Kulturwerk, namentlich zum Besten der Jugendlichen. Der Fürst Bülow hat in s einer Blockrede vom 30. November 1907 gerade diesen Punkt besonders beworaeboben. Es wäre sehr erfreulich, wenn sobald wie lich eine Reform in diesem Sinne in die Wege geleitet würde. S arf müssen wir uns gegen die Resolution des Kollegen von Lie ert wegen der Deportation wenden. So aus dem Handgelenk kann eine solche Frage ni t gelöst Werden; die Folgen einer derartigen Maß- regel sind gar ni t abzusehen. Die Ge angenxn zu Agrikulturzwecken nacb Neupommern zu schicken, ist wirklich überflüssig; dazu würde auch,die Lüneburger Heide, auch das preußische Pommern ge- nügen. Eine Denkschrift kann man ja verlangen; aber der Ausgang wird, wie ich meine, ein negativer sein. Der neue Antrag Kirsch er- leichtert uns die Zustimmung zu der Forderung, für die Jugendlichen ein besonderes Strafrecht, Strafderfabren und Strafvollzugsrecbt zu erlassen. Die Hauptsache bleibt vor der Hand eine verständnisvolle Handhabung der bestehenden Strafbesiimmungen; aber da hapert es ganz bedeutend. Wer denkt nicht an den Fall, wo ein Junge, der einem anderen eine Kindertromvete wegreißi, wegen Straßenraubes vkrurteilt wird! In einem anderen FaÜe sind Kinder, die, weil sie nicht auf die Straßen der Stadt geben können, fick) aufs Land hinaus be- eben und, nachdem sie vorher einen Automaten zu besieblen ver- ?ucht haben, draußen aus einer Feldbütte ein paar wertlose junge Hunde stehlen, zu 4-6 Monaten Gefängnis verurteilt worden, da nach dem Aus- ")qu des Staatsanwalts einmal ein Exempel statuiert werken müßte. Die ungen, die im anzen Jahre kein Getreidefeld und keinen Wald sehen, die eingeschlo en smd in ihren erbärmlichen Straßen, müssen, wenn in keiner Weise ür sie gesorgt wird, auf dumme Gedanken kommen. Es sind weiter nichts als Laasbubensireiche, die so drakonisch von unseren Richtern bestraft werden. Im englischen Unterhause ist im ebruar eine Bil! eingebracht, die den nach meiner Meinung einza richtigen Weg für unsere künftige Geseß- ebung verzeichnet. Danach sollen während der Untersuchungsbaft ugendlicbe nur in besonderen Anstalten, nie in Gefängnissen ge- halten werden. Die Gefängnisstrafx wird für Personen unter 16 Jahren vollständig abgeschafft; ste werden nur an Befferungs- ansialten überwiesen. Auf diese, Art würde auch bei nns vorwärjs zu kommen sein. Es ist geradezu ein Raubbau an der mensehlichen Natur, wenn das Zusammenpfercben von Jugendlichen mit alten Verbrechern so weiter fortgebt. Ich möcbie bitten, endlich yon der administratiden bedingten Begnadigung zur geseßlich bedingten Verurteilung über- zugehen, die wir seit Jahren anstreben. Die Vorstrafenregisier sollten nach bestimmter Frist geiöscht und nicht die Zeugen durch Verlesung ibrer Vorstrafen moralisch und geschäftlich ruiniert werden,

wie es jest immer wieder eschiebt. Eine Reihe von Zu- schriften zeigen mir, daß es ch hier um geradezu ergreifende Vorgänge handelt. In diesem Zusammenhange möchte ich auch auf

die Grausamkeit aufmerk am machen, die in der Ausstellung von GeburtSurkunden vorebeli durcb nachträgliche Heirat legitimierter Kinder liegt. Auf diese Weise drückt man den Leuten das Brandmal der unebeliclken Geburt für die Zeit ihres Lebens auf. Was ist es für eine Log k, daY3 wenn jemand eine Stunde nach der Eheschließung der Eltern zur elt kommt, er ein Vollbürger ist, wenn aber eine Stunde Vorher, er in den Augen gewisser Behörden ein Paria ist; dem „läuft die uneheliche Geburt Zeit seines Lebens-nack). Hin- sichltcb der Ausbildung der jungen Juristen kann ich auf eine Reihe höchst vernünftiger Verordnungen unseres baverixcben Justiz- txtinisietiums hinweiien. Es untetstüst jeßt das Ver abren, daß die jungen Referendare in der Industrie und im Bankwesen be- schäftigt werden und auf diese Art einen Blick für praktische Fragen bekommen. Ich baite dies für eine sehr gute Einrichtung, die auch anderen Iusitzverwaltungen zu em fehlen ist. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Staatsanwalts aft in Deutschand sich einer steigenden Unpopularität erfreut. Meiner Auffassung nach hat auch der Fail Harden nicht gerade zu einer Vergrößerung des Ruhmes der Staatsanwaitxcbaft gedient. Ich hätte zwar alien Anlaß auf diese Sachzn na er einzugehen, da merkwürdigerweise Oberstaatéanwalt Dr. Jsenbiel bei der formalen Behandlung des Prozesses sich außer" auf meinen verstorbenen Freund Lenzmann auch auf mich als Gewahrsmann bezogen hat. Ich wei nicht welche Aeußetun en von mir der OberstaatSanwalt im Au e atte, bezweifle aber, da der Tatbestand, der von mir vorgebra ten Fälle irgend- wie mit dem im Moltke-Hatdenprozeß in Vergleich zu seßen war. „Ick? halte auch die formqle Behandlung der Sache geradezu für eine xunsitsche Ungeheuerlichkert. Bei der Besprechung dicses Falles hat der "Reichskanzler in seiner Blockrede vom 30. November von der Be- [chrankung des _Wabrbeitsbeweises bei Privatklagen gesprochen. Das st eins der gefabrlicbsten Scbla worte, die aus der Erregung über einen einzelnen Fall heraus lei t entstehen können. Wzs ware aus dem Grafen Cuno Moltke geworden, wenn der Wahrheitsbeweis aus- eschloffen gewesen wäre Das Vetfabren'bei unsern Gerichten, daß jedem engen sein ganzes Vorleben bis auf die Kindesbeine nachgerechnet wird, daß er moralisch nackt dem Gerichte vorgeführt wird, ist ein Unsug sondergleichen. Hier muß ein toßer Takt vorausgeseßt werden, undi) el- leicbt kann auch das Reichsger (ht mit seiner Judikatur etwas nachelfen. Nachdem bier wiederholt von der 19: Heinze gesprochen ist, wi auch ich mich, einer alten Liebhaberei folgend, mit einigen Worten dieser interessanten Materie zuwenden. cb vermisse eigentlich den Koliegen Noeren und seine Rede über die Sittlichkeit, die er bereits im Ab- geordnetcnbause gehalten hat. Das konzentrische Treiben in den Landesvarlamenten ist auch mir äuÉerst verdächtig; es ist eine Stimmungmache. die mehr an das emüt als die Kenntnis des Gesetzes appeliiert. Ich betone von neuem, daß ich mit meinen poli- tischen ?reunden der schärfste Feind des literarischen Zelotentums bin. Ich ba e auch in Wort und Schrift auf die schweren Sünden hingewiesen die ein Teil unserer Presse durch die Ausschlachtung aewiffer rozeffe auf nimmt. Aber darüber kann kein Zweifel bestehen, daß in unserer Gesetzgebung und der Judikatur unseres Reichsgeriibts es wahrhaftig nicht liegt, wenn der elendeste Schmuß sich tagtägl-ilcxix noch immer vor uns breit macht. Ich derwabre mir mein * aterial, das ich seit Jahren auf- speicbere, für die Zeit, wo die Reden vom Reden zu Taten übergeben, um eine 19): Heinze-Debatte zu provczieren. Aber neben dem vielen Schmutz, den wir ern mit bekämpfen, sieht ein finsterer, asketiscber, geradezu yatbologißcber Zu der Ptüderte. ch wia gar nicht von den Vexfiummelungen spre en, die in einer Reihe von Städten an Denkmalern vorgenommen wurden, was aber soll“ man sagen, wenn jeßt' sogar das Sturmlaufen an das Baden der Jugend in Brauxebädern los ebt. as ndet man in den Kreisen, die 9 oft beanizprucben, daß e die Sittli - keit und deren Vertretung in Erbpacht genommen hätten, für Au- faffungen iiber die S_ittlichkeit und die Art und Weise, wie man die Unsitilrcbkeit bekampfen müsse. In einem Flugblatt, d en Inhalt auch durch die Presse gegangen ist. wtrd als ie Queile alles ttlicben Uebels die [assive Damentoileite und

Was würden die Beisitzer dabei für eine Rolle spielen. Erst müffen wir Freiheit des Vereins- und VersammlungSrechs schaffen, die länd-

die Kosiümnackt eit bezeichnet und auseinanderaeseßt, das; leider Gottes in der letzten Zeit von einer Zensur der Balltoiletten

ar keine Rede me r ei. Es wird dort weiter esa i da a g b s eßrei ei hatß FZ «Ick

in katholis n Kreisen diese Modekraukbeit ausg

bier das ort gilt: Je aus exogener, desto anziehender. Eine

derartige Prüderie wirkt gera eka verwirrend und absiumxfend. st eine erbarmungswürdige, [ (ber-

Die olizei im Leben der Kunst liche igur von Leber gewesen, ebenso wie der Tbeaterz'enxor; sie wird es an ewig ble ben. Die ganze Bewegung beruht an der Ueber.

scbävung der Bedeutung einiger strafgesetzlicber Bestimmungen. Sie sprechen soviel von der Hebung der Sittlickkeit, : was tun Sie, was tun die deutschen Regierungen Po tives, um die Sittlichkeit zu heben? Blutwenigi Der recht, bezüglich der körperlichen Ausbildung wird viel zu wenig etan von der Re(«jierunJ._ Erst vor einigen Tagen mußte der a eriZcbe Krie min ster em bayerischen KultuSminifter erklären, da? ür die örperlicbe Ausbildung besonders zwischen dem 13. und 17. Jahre in den einzelnen Bundesstaaten noch viel zu wenig geschieht. In der ganzen Welt hält man die Verbreitung guter Literatur und Kunst für das beste Mittel gegen die Ausbreitung der Unsittlicbkeit. Da der Staat in Deutschland bezüglich der künstlerischen und literarischen Bildung der Massen beinahe voll. ständig versagt hat, weil er sich To oft !eibst deSavouiert, fanden sich Tausende gebildeter Leute, um d ese" Unterlaffungssünde des Staates wett zu machen. Man hat ungefahr eiiie halbe Miliion Bücher verbreitet. Natürlich kann eine solche Bibliothek auch nicht an den rößten Werken der Naturwisscnschaften vorubergeben. Nun ge. ßchiebt das Ungeheuerlicbe, daß aus pietistischer Borniertheit, anders kann i es absolut nicht nennen„ der getsti e Durst der Massen und seine Befriedi ung m jeder eziehung tadellos reglementiert werden so , wie der Minister des GLYN indPreußen sicb ausgedrückt hat. Man schamt sich n vor em Modernisien aufzustelien, auf dem „Namen, wie Haeckel und Strauß stehen. Das ist ein Akt staatlicher Tartufferie. Ich erinnere „nur an die Vorbereitung des Seminaristen auf die Kommunion durch die Lektüre des Faust und dczs Verfahren gegen die Gesellschaft zur Verbreit'ung von Volksbildung. Ob Studt oder Holle, schwarz ist der Kopf bis auf die Wolle. Gleiche Brüder, gleiche Kappen. Wir können ohne weiteres unseren bayerischen Kultusminister egen den preußischen austauschen. (ZUlUf des Abg. Gröber.) "uf diesem Gebiete der Kultmpolitik, Herr Kollege Gröber, gibt es für uns kein Kompromiß. Das Verhalten des zweiten

größten deuiscben Bundesstaates zeigt uns die großen Gefahren für .

das Reich. Das möchte eine nette Reform des Reichsstrafgeseß- buches Werden, die aus solchem Schwartzkopffschen Geiste kommt. Das ist der Geist der WZ Heinze, aber auch der seligen Umsturz- vorlage von 1892. Vom Geiie Uhlands, Fichtes und Lessings war in den leyten Tagen im preu ischen Abgeordneteyhause verflucht wenig zu spüren. Es bestätigt si eben, daß in diesen Kulturfragen der Liberalismus ganz allein auf sich selbst angewiesen ist. Hier heißt es für den Gesamtliberalismus, die Augen aufmachen und diejenigen modern denkenden konservativen Elemente beizeiten warnen, Herr Kollege von Oldenburg, die nicht gewillt sind, sich als Vorspann des Kierikaiismus verrvenden zu lassen. Sie besorgen lediglich die Ge- schäfte des Klerikalismus mit einer derartiaen blinden Orthodoxie und einem derartigen Zelotismus (Hahn! im Zentrum). Diese tierischen Laute bin ich aus der bayerischen Abgeordnetenkammer schon gewöhnt. Hier handelt es sich um Gegensäße in der Weltansöhauung, den Schuß der wissen chaftlichen Freiheit und Vor allem, das zeigen die Verhandlungen im bayerischen und preußischen Abßeordnetenbause, um die Emanzipation des Staates aus der übermächi gen Gewalt der Kirche. In diesen großen kulturelien Fragen wird der Liberalismus den Kampf rücksichtslos und zu jeder Zeit unbedingt aufnehmen in dem Bewußtsein, daß dieser Kampf zum Segen des ganzen deutschen Bürgertums und seiner freiheitlichen Entwicklung ist.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Das [este Thema des Herrn Vorredners berühre ich nicht, es hat für das Reichsjusiizamt keine aktuelle Bedeutung. (Sehr richtig! Heiterkeit rechts.) Dagegen möchte ich auf einige Ausführungen des Herrn Vorredners eingeben, welche den Strafvollzug betreffen. Der Herr Vorredner hat uns, wie früher und an und für sich ganz mit Recht, seine Ansichten über die Notwendigkeit des Strafvolizugs bier dargelegt und hat bei dieser Gelegenheit auch einen Fall aus dem preußischen Strafvollzug erwähnt, von dem aus er einige recht un- günstige Schlaglichter auf die Strafvollstreckung in Preußen fallen zu [affen versuchte. Diese seine Ausführungen beruhen, wie ich glaube, auf tatsächlich nicht zutreffenden Voraussevungen und sind auch un- gerecht in den Folgerungen, die der Herr„Abgeordnete daran geknüpft hat. Ich muß leider, um die Behörden, die hier beteiligt sind und denen vom Herrn Vorredner Vorwürfe gemacht wurden, zu entlasten, auf gewisse persönliche Verhältnis: eingeben, obwohl es mir unangenehm ist, denn ich muß dabei Dinge berühren, die für die Beteiligten in der Oeffentlichkeit besser ungesagt blieben.

Aber im Interesse der Behörden, die in dem Falle tätig gewesen find, bin ich genötigt dazu; der Herr Vorredner bat mich dazu ge- zwungen. Es handelt sich um den Fall des Architekten Feuib. Wenn Sie die Akten dieses Funes zu lesen Geiegenbeit hätten, würden Sie vermutlich an der Entwicklung des ganzen Verfahrens vor Gericht und der Polizei sebr wepig Interesse nehmen; aber es ist damals eine

recht interessant geschriebene, romanbaft aufgepuvte Broschüre er-'

schienen, die den Fall Feutb iliuftriert und so darstellt, als wenn die armen unschuldigen Feutbscben Eheleute schrecklich schlecht von den Behörden behandelt worden wären, die unschuldige Frau inSbesondere, die niemandem etwas zuleide getan hätte, dennoch verhaftet wurde obne Grund, die schlecht behandelt wurde von der Polizei, und schließ- lich von dem Gerichte freigesprochen wurde von der gegen sie er- hobenen Anklage, derari, daß auch nicht der Schimmer eines Verdachis gegen sie bestehen blieb.

Gestatten Sie wir, Ihnen die Persönlichkeiten, die durch die Broschüre sicb selbst vor der Oeffentlichket produziert haben, akten- mäßig vorzuführen. Der Architekt Feutb war in Vermögensverfall ge- raten, er batte bereits, bevor di: bier berührten Vorgänge fick) ab- spielten, den Offenbarungdeid geleistet, er kaufte dennoch eine Villa in Kolonie Grunewald, ließ aber als Eigentümerin dieser Villa seine Ehefrau eintragen. Es dauerte nicht lange, dann fanden in dieser Villa zahlreiche Pfändungen stalt, wie das ja nach den Vorgängen leicht erklärlich ist. In der Zeit vor dem Februar 1906 batte der Ge- richtsvollzieher jeden Tag eine oder mehrere Pfändungen bei dem Feuihseben Ehepaare vorzunehmen. Während des Februar 1906 sollten gepfändete Möbel und sonstige Gegenstände au! der Villa abs?“ holt werden, der Gerichtsvollzieber erschien mit dem Möbelwagkn- fand aber die Vina verschloffen, auf Klingeln und Klopfen wurde nicht geöffnet, und der Gerichtsvollzieber war genötigt mit Hilfe eines Schlossers sich den Zutritt zu der Villa, in der die gepfändet“! Gegenstände fich vorher befanden, zu verschaffen. Da stellte sick heraus, daß zunächst niemand in dem Hause zu finden war, schließlich entdeckte man beide Eheleute in einem Versteck, den Ehemann in einer Bodenkammer unter einer Ronjalousie. (Hört! hört! Heiterkeit)

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Abg. Franl hat vollständig

In- und Ausland, einen staatlichen Index von ,

zum Deutschen Reichsanzeiger' imd K

„(ck 46.

(Stbluß aus der Ersten Beilage.)

Während das Ehepaar aber in dieser Weise ermittelt wurde, zeigte sich, daß sämtliche Sachen, auch die gepiändeten, aus der Villa der- Ueber den Verbleib vsrweigerie der Ehemann die Bald darauf stellten mehrere Gläubiger Strafantrag

schwunden Waren.

Auskunft. wegen Pfandbrucbs und strafbaren

wegen schwerer Urkundenfälschung lief ein. Im Vernehmungstermin der die ersten Ermittlungen [eitete, erschien nur der Ehemann, der vor dem Amtsvorsteher - wie sich weiterhin ergab -- wahrheitswidrig angab, daß seine Schwiegermutter unter Mitnahme der gepfändeten Möbel nach Bern gereist und ihn und

vor dem Amtsvorsteher,

ihre Tochter, seine Frau, plötzlich

wurde von ihm auch schriftlich an den Amtsvorsteber eingegeben, und er dabei die Unvotsichiigkeit, die Erklärung aus der Villa heraus zu datieren, die vorher bereits zwangsweise geöffnet worden war und in der sich überhaupt niemand mehr befand. Nach diesem dramatischen Eingang fänden dann noch verschiedene Beschxverden und Anzeigen wegen Betrugs und anderer Rechtswidrigkeiten statt. Darauf wurden die Leute, deren Wohnung nicht zu ermitteln war, von der

zwar beging

Straße weg verhaftet.

Meine Herren, wenn man eine Behörde in Versuchung führen will, jemanden zu verhaften obne ausreichenden Grund, dann kann man es wirklich nicht besser anstellen, als es diese Leute getan haben!

(Sehr richtig 1)

Ich glaube, wenn dieser nüchterne Tatbestand der Broschüre, die die Eheleute zur Iiiustrierung ihres Geschicks veröffentlichten, Voraus- dann hätte die Schrift kaum den Anklang ge- ibrer anziehenden Darstellung gefunden bat, und vermutlich hätte dann am!) der Herr Vorredner den Leuten seine Nun ist eins richtig, und das ist zu bedauern. Bei der Behandlung der Frau im Gefängnis sind Regel- widrigkeiten Vorgekommen _ kleiner Art, wie sie in jedem großen Gefängnis vorkommen können -, durch Verschulden wesentlich des Diese Regelwidrigkeiten sind gerügt worden, und die Aufsichtsbehörde hat das Nötige getan, um hier Ab-

geschickt worden wäre, funden, den sie vermöge

Sympathien nicbt zugewandt.

weiblichen Aufsichtspersonals. hilfe zu schaffen. Aber ich glaube,

besserung bedürften.

Geseßes beruben, sondern Natur der beteiligten Beamten

der Fall wieder geeign'et, die Mitglieder das hoben Hauses zu warnen vor solchen zu ihrer Kenntnis gelangenden Darstellungen mit An- klagen gegen die Behörden unter romanbaftem Aufpuß und besonders interessanter Einkleidung. Gewöhnlichist der Hintergrund ganz anders beschaffen. Dieser Fall zeigt wieder, wie vorsichtig man sein muß, wenn man, um die Behörden zu beschuldigen, die von den Betei- ligten erzählten Dinge bier vorbringt. Die liegen eben meist anders, und zwar dann regelmäßig zu Lasten derjenigen, die der Oeffentlichkeit wahrheitswidrig ibre Mitleilungen machen, wie das das Feutbscbe Ehepaar getan hat. Sie werden unter diesen Umständen Nachsicht mit den Beamten und den Behörden haben, die von dem Herrn Vor- redner in seinen Ausführungen geiadelt worden sind und kieinere Ver- sehen sich allerdings haben zu Schulden kommen lafien.

Was den Strafvollzug selbsi betrifft, so babe ich in früheren Jahren verschiedentlich Gelegenheit gehabt anzuerkennen, daß eine ge- seßliche Regelung des Strafvollzugs im Reiche nötig ist. Ick babe darauf solange das Strafensystem unseres künftigen neuen Strafrechts nicht mit einiger Sicherheit zu übersehen ist, wir außer Stande seien, an die Auöarbeitung eines solchen Geseßes zu geben. Dem. vor allem müssen wir doch wissen, welche Strafarten und Strafeinrichtungen in Zukunft unsere (Gesetzgebung vorsehen wird. In dieser Beziehung sind wir nun ein Stück weiter gelangt. fertig, der Entwurf eines neuen Strafgesevbucbes wird im Sommer fertig gestellt, natürlich in erster Lesung, aber doch so weit, das; wir darüber orientiert sind, mit welchen Faktoren wir bei einem Straf- Wlizuggeseß in Zukunft zu rechnen haben; und wir können unter diesen Umständen in Aussicht nehmen, sobald wir von den Ausführungsarbeiien, Denkschriften, Begründungen usw. für den Entwurf der Strafprozeß- ordnung entlastet sind, auch an die AuSarbeiiung eines Strafvollzug- gcseßes zu geben. Ich glaube, damit wird den Wünschen des Herrn Vorredners einstweilen entsprotben sein.

Ich kann aber nur wiederholen, das Sirafvollzugsxxeseß wird alle die Fälle von Unregelmäßigkeiien im Sirafvollzug, die hier im Laufe der Jahre zur Sprache gekommen sind, nicht für die Zukunft ver- hindern können; denn alles, was wir bei der Erörterung soicher Un- regelmäßigkeiten regelmäßig haben fesisielien können, lag nicht in den Vorschriften, sondern in den Personen, die berufen Waren, die Vor- schriften zu handhaben; und Personen, die nach dieser Beziehung un- zulänglich sind, wird es unter dem besten Gesetze auch noch in Zukunft

nur immer

mich früher

geben.

Meine Herren, gestatten Sie mir, an diese Ausführungen noch eine Bemerkung über die Strafregister anzuknüpfen, die ja auch der Herr Vorredner berührt hat, in einer Weise, die ich vielfach als Es ist richtig, daß die Einrichtung unserer Strafregister die Beamten und die Behörden leicht verleitet, mehr Gebrauch von dem Inhalt derselben zu machen, als im einzelnen Fall durch das Bedürfnis der tatsächlichen Fesisieliungen nötig ist. In welcher Weise wir in dieser Beziehung auf die Praxis eine beffernde Ein wirkung üben können, das unterliegt gegenwärtig Ver- handlungen xwischen dem preußischen Herrn Justizminister und der Reichsiuftiwerw altung; und ich hoffe, es wird sich daraus ein Resultat

zutreffend anerkennen kann.

ergeben, das wir einstweilen und

meine Herren, aus dem Falle, den ich Ihnen hier aktenmäßig vorgktragen habe, wird niemand den Schluß herleiten können, daß unsere Strafvolizugseinrichtungen einer geseyliiben Ver- Es handelt sich hier um Regelwidrigkeiten, die immer auch unter dem schönsten Gesetz vorkommen werden;

denn es sind Mensch1ichkeiten, die nicht in den Vorschriften des auf die Mängel der individueUen

Eigennußes. Auch eine Anzeige

verlaffen habe. Diese Erklärung

i

zurückzuführen sind. Dagegen ist

zurückziehen müssen, daß,

Die Strafprozeßordnung ist

Zweite Beilage

. Berlin, Sonnabend, den 22. Februar

ansehen dürfen. Für die Zukunft wird 'aber auch die Strafprozeß- ordnung Einschränkungen bringen, die den oft vorgekommenen und, wie, ich anerkenne, mit Ruhr beklagten Uebelständcn abbslfen sollen. Ich kann auch in dieser'Beziebung die Herren nur auf die Strai- prozeßordnung vertrösten, von der, wie ich wiederhole, zu hoffen ist, daß sie in kurzer Zeit zur allgemeinen Kenntnis gelangen wird.

(Bravo !)

Abg. Prinz zu Säpönaich-Carolasb (nk): Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung "ist bin mehrfach in die Debatte e- zogen worden. Ich danke dem räßdenten.*daß er mir an er der Reihe das Wort gegeben hat. and [5 Mb- ist 'von der Regie- rung in Liegniß, Kitchen- und S ula teiung, eme Verfügung ergangen, in der gewarnt wird, Mtglied der Versammlung zu werden, Beiträge an sie zu geben und Barber von ihr zu beziehen. Diese Verfügung ist, ohne daß ihr die geringste Zusicherung irgend welcher Art gegeben worden“ wäre, deckaezogen worden. Damit war zunächst für die Gefeiis aft der Fall erledigt. „Nun kgmen die Debatten im preußichen bgeordnetenbause und die Erklarung des KultuSministers. er Kultusminister hat zunachst erklärt, wir hätten uns verständigt." Das it ricbktg- Um diese Ver- ständigung zu kritisieren, mußte man doch diese Verständigung kennen. In der Presse war die Rede von gewissen beanstandeten Büchern. Die dort genannten Bücher sieben gar nicht im Katalog der (Gesellschaft (Zuruf des Abg. Gröber). Nachdem der Yräsident mir das Wort gegeben hat, mussen Sie mich schon bis zu

nde anhören, Herr Koliege Gröber. (Fortdauernder Lärm im Zentrum)

Vizepräsident Kämpf: Der Fall tft von dem Abg. Dr. MüÜer-Meiningen zur Sprache Lebkucht worden, und ich erachte es für selbstverständlicb, daß dem A g- Prinzen zu Schönaich-Carolatl) Gelegenheit ge eben wird, zu antworten. Das entspricht den Geboten des Hauses; (ich erteile daher nach wir vor dem Abg. Prinz zu Schönaich das Wort.!i

Aba. © röber ersucht zur GeschäftSordnung ums Wort. :Der Vizepräsident Kämpf erteilt es ihm. Hie Bemerkungen des Abg. Gröber geben in dem Lärm für die Tribune verloren; darauf meldet fich auch der Abg. Dr. Mugdan. (fr. Volksp.) zum Wort, erhält es und weist darauf hin, daß an der Abg. Dr. Frank den Fall der Gesellschaft zur Verbreitun von olksbildung erwahnt babe.

Vizepräsident Kämp : Die Bemerkung des Abg. Mugdan be- stätigt meine Auffa ung; ich gebe daher nach wie vor das Wort dem Abg. Prinzen zu S önaich-Carolatb. '

Abg. Prinz ju Schönaicb-Carolatb deisucht weiter zu sprechen, vermag si aber, da die Unterbrxcbungen des Zentrums ioridauern, nur se r langsam und allmahlich Gehör zu ver- schaffen. Er wiederholt, da die in der resse, ?enannten Büzber in den Katalogen der Gesc schaft gar ni t exisieren, und fahrt dann fort: Lediglich in einem Nebenkatalog, der vorigexi Juni herausgegeben worden ist und versuchSweise beijimmt lst_ für einige populär - wiffenscbaftliche Wanderbibliotbekm, sind diese Bücher enthalten. Wir haben viele Tausende von Volksbiblio- tbeken, aber nur einige 20 Wanderbibliotbeken. Wir drangen unsere Volksbiblioibeken niemand auf, die Bücher werden nicht von uns versandt, sondern bei uns bestellt. Der Minister hat mir gegenüber keine Bücker

namhaft gemacht. keine er auf den Index g'eftelit" er hat die Auswahl der er lediglich mit selbst überla en. Ich kann nicht einsehen, wie man nun der Gesellschaft und ihrem Vorstand vorwerfen kann, daß sie unzuläsfiger Weise nachgearben haben. Die genannten Bücher sind von uns nur in zwei bis sieben _Efrémplaxen gefordert Worden; das beweist, daß die Nachftage nach die en Bucbxrn doch, nicht so groß ist, wie man vielleicht annehmen könnte. Nabels Mitteilungen behalte ich mir für die Sitzung des Zentralausschusses der Ge- sellschaft, die ich für Montag einberufen habe, vor. Es braucht niemand das Vertrauen zu der Gxselischaft zu vsrlieten. Die Gesellschaft wird wie bisher „geleitet werden; ich habe fie übernommen yon Heinrich tckert reichgesegneten Andenkens; UZ werde fie in seinem Gesix fortführen, unbekümmert urn a e Angriffe, von welcher Seite sie auch kommen. Die Gesellschaft bezieht weder einen Staats- noch einen Reichszuscbuß. Unser Volk hungert und dürstet nach dieser Lektüre; zu einem Trxk- tätcben-Verein können wir nicht berabsinken, sonst würden uns unsere Freunde im Lande verlassen. Wir verteilen gute, patriotische Bücher, wir pflegen die Liebe zu Kaiser, Fürst und Vaterland, aber in einem freiheitlichen Sinne. Mit wichen Angriffewtreibt man unsere Freunde lediglich in das Lager der Sozialdemokratie.

Abg. Freiherr von Malßan (dkons.): Der Abg. Frank hat mir vorgeworfen, daß ich den Abg. Stadthagen mit dem Vornamen angeredet habe. Ich habe das zweimal getan, ich babe nicht gewußt, daß das nicht der Sine des Houses entspricht. Jm ubrigen sehe ich gar keinen Schaden darin, daß man mich Ludolf anredet. Dann hat der Abg. Frank bebaupiet, ich machte bier Unterschiede zwischen bürgerlichen und adligen Abgeordneten. Von einem so doch gebildeten Manne wie dem Abg. rank hatte ich solchen Vorwurf nicht er- wartet. Ich mache au niemand einen Vorwurf wsgen seiner Kon- Einem Abgecstdnetxn der bürgerlickZenthrteiHn nliuß alÖi-ir

lie lich die Galle ü erlauen, wenn er re un sn ang e Leebui Le Justiz so angreifen hört. Der Abg. Frank sagte, das ebxen- geri tlicbe Urteil gegen den Abg. Stadthagen solle tm Vorwarts abgedruckt sein. In der von ibm genannten Nummer ist das Urteil nicht abgedruckt, sondern nur eine von Stadthagen felbsi der- faßte Darstellung. Aber in Band 71 der Entscheidungen dcs Ehren- gxricbts deutscher Rechtsanwalts ist es abgedruckt, und auf Grund deZselben balie ich alle meine Behauptungen aufreckot. insbesondere, daß seine Angabe im Handbuch fur den Reichstag in Widerspruch steht mit den Tatsachen. Er ist Verurteilt_ wegen Verschleierung_ eines Tatbestandes und wegen zu hoher Gebubrenerbebung. Jm ubrigen möchte ich nochmais ganz kurz die Anficht vertreten, daß ein Mgnn, der von seinen eigenen Standesgenoffen wegen so schwerer I?)flicht- verleßijiing (ZUSJesiosJein ist, nicht berufen ist, den deutschen ichtern ir ora u re en. be Abg. Wserkier ?d. Rip.) protestiert gegen die schweren Vorwürfe, die der polnische Abg. Seyda den .bakatistiscben“ Richtern in _den polnischen Landesteilen gemacht hat. Die Gewßhrung von Diaten an Schöffen und Geschworene „musse so bald wie irgend möglich Tat- sache werden. Die Resolution weßen einheitlicher Regelung des Strafvolizuges werfe ebenfalls eine öchst dringliche Forderung auf, der Fal] des Hauptmanns von 5 enick allein chou e ete. daß endlich der Strafvollzug moderni ert werde. In dem Funke des Gutachtens bezüglich des GeisieSzusiandes der ursiin Wrede sei formell nicht gegen das Gesch verstoßen worden. Aber er interpretiere den § 81 dahin, daß unter öffentlichen Irren- anstalten staatliche oder unter Aufsicht des Staates siedende An- stalten zu verstehen seien. Das Irrenwesen muffe uberhaupt rekormiert werden, und das _Strafgeseßbucb dahin, daß dkr Hebler w e der Stebler in solchen Fallen zu bestrafen sei. Mit_Recht babe der Abg. von Malvan hervorgehoben, daß gleiches Recht fur alle vor- handen sein e; obne Ansehen des Glaubens, “Standes und der Nationalität müs'isen die Geri te entscheiden. In manchem könne er,

session.

“als «Handwerker zum Justizetat das Wort nehme.

öniglich Preußis ck en Staatsanzeiger.

1908.

zukommen, die gesehlicbewBesiimxnungen reichen auch nach einer Auskunft des Berliner Polizeipräsidtnms nicht ails. Diese Erklärung des Polizeipräsidiums müffe dem Reiwstagedte Frage, nabe le en, ob bier nicht etwas geschehen müsse. Cr bxztebe sich in dieéex * e- ziebung nicht etwa bloß auf komferdatwe Zeitungen. 'Seb-i die liberalen "Berliner Neuesten Nachrichten Verlangen eine Abhilfe. Der Deutsche GasiwirtsVerband habe eine Yenderung des § 811 Z.-P.-O. gewünscht, der die Gastwirte gegenuber anderen Perioden diffeienziert, und eine Entschädigung ffir Schaden bei Krawaiisn gefordert. Das deutsche Volk verdiene em besseres Recht, ein Recht, welches gut und brauchbar sei und*seinen Wunscben entspreche. * Abg. Göring (Zentr): Ich bitte um Entschuldigung, dxßiäy Ich wiki hoffen, daß ich diesmal meine Ausführungen werde machen können, obne"zur Sache gerufen zu werden. Soil das Handwerk nicht das Yschenbrodel der sozialen (Hefe zebun sein, so muß etwas mehr fur_dasseibe geschehen; xs mu bei ubmisfionen der Brbörde mehr berucksibirgt werden. Die (Gefängnisarbeit muß eingefcbrankt werden, der Staats- sekretär kann in diesem Sinne auf die bundessiaatliche Verwaltung einwirken, da ihm der Strafbollzug untersteht. Verschiedene Hand- werkskammern, insbesondere die von Likgniß, haben sich an den preußi- schen Justizminister gewandt und einen Schuß des HandWerks gegen die (Gefängnisarbeit erbeten. Neuerdings sind diese Kla en auch vom Handwerkertag in Eisenach zum Ausdruck gekommen. Me ne Fraktion hatte durch den Abg. Crzberger im Reichstag eine Rxsolutiqn eingebracht, die zunächst eine Denkschrift verlangt uber die Wirkung der bisher erlassenen Vorschriften. Es haben nmz Er- hebungen stattgefunden, die uns absr nur zum Teil befriedigen können. Bei Arbeitslöbnen don 58 bis 70 „5 für den Tag, wie sie, für die Gefangenen berechnet werden, können die andwerker nicbt konkurrieren. Ueber diesen mekt und andere wichtige Punkte enthält die uns zugegangene Denkicbrift" nichts. Soll etwa in den Strafanstalten das freie Spiel_ der Krafte zum Nußen des Groß- unternehmextums walten? Die Statistik spricht entschieden fur diese Annahme. Nach den hrrrscbenden Grundfaßen ist anzunehmen, daß die Gefängnisse zu Fabriken für die Gro betriebe uaigewandelt werden sollen. Wie Standesamtsrkgister z. . werden in Straf- anstalten her esteiit, wodurch die Buchdrucker und Buchbinder empfindlich geizcbädigt wirden. Die bestehenden Grundfaße muffen dahin geändert werden, daß auf die bistebenden freien Hand- Werksbetriebe in der Nähe der (Gefängniffe mebr Ruckfixbt ge- nommen wird. In den Grundsäßen für die GefangniSarbeit steht auch, daß die freie Arbeit nicht unterboten werden solle. Danach wird aber nicht verfabrrn, wie schon 'die Vorher angekubrten Lobusäße beWeisen. Eins gänzliche Beseitigung der (S_efan nis- arbeit wünschen wir ja nicht, schon aus erzieherischen Rucksi ten Die Arbeitskraft der Gefangenen darf aber nicht angenuiZt werden, um der freien Arbeit Konkurrenz zu machen. Mit den Unternehmern dürfen keine langfristigen Verträge Von den Ansialtrn abgescbltxffen werden, der Maschinenbetrieb in den Strafanstaltén muß besZitigt und die Handarbeit durchgeführt werden; die Gefangenen durfen. keine Maschinendiener sein. Das widerspricht dem Zweck der Straf- VoUstreckung und schädigt den,bochachtbaren Stand der Handwerker. Weiter veriangen wir eine Einschränkung der Arbeitszeit der Ge- fangenen. Die Gefangenen soliten sich mehr in freier_Luft bewegen und in der Landwirtschaft, bei Ksnalbauten usw. beschaftigt werden oder mit Arbeiten, die dem Veredelungsverkebr dienen. Es handelt ck) hier um eine überaus wichtiae Frage. Der Staats- ekretär des Innern hat der deutschen Landwirtschaft neulich seine Untersiüßung zugesagt, wir freuen uns daruber. Eine solche Unterstüßung gönne ich auch der deutschen Arbeiter- schaft. Aber eine ebensolche Untersiüßung yerdient auch das deutsche Landwerk wegen seiner großen Bedxutung fur die Zukunft in seinem ampie mit der Großindustrie.

Staatssekretär des Neichsjusiizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Es ist für uns eine besondere Genugtuung, zu sehen, daß der Inhalt der Denkschrift über das Gefängniswesen, die im vorigen Jahre dem Reichstage vorgelegt wurde, und die uns viel mehr Mühe, Zeit und Arbeit gekostet bat, als Sie vielleicht glauben (Zurufe: Glauben wir !), mit solchem Interesse hier im Hause verfolgt wird, wie die Ausführungen des Herrn Vorredners es ergeben. Aber ich habe doch einige Besorgniffe, ob die Denkschrift nicht den Herrn Vorredner auch zu mancherlei MifJVerständniffen über die wirklichen Verhältnisse und infolgedessen zu unrichtigen Urteilen über die Intentionen der Regierungen und der Gefängnisverwaitungen ver- leitet hat.

Meine Herren, für die verbündeten Regierungen und für die einzelnen GefängniOderwaitungen kann es ja kein dringenderes Interesse geben, als die Beschäftigung der Gefangenen in den einzelnen An- stalten so einzurichten, daß die freie Arbeit und insbesondere die

Handiverkerarbeit möglichst wenig durch den Anstaltsbetrieb berührt wird; Einschränkungen nach dieser Ricbiung bin vorzunehmen, die die Anerkennung der in freier ehrlicher

Arbeit tätigen Kreise gewinnen, kann ja den Verwaltungen nur An- erkennung bringen und willkommen sein. Aber, meine Herren, das erste Gebot für die Gefängniffe ist: Arbeit muß da sein, der Ge- fangene muß arbeiten. Das gehört zu seiner Gesundheit, das gehört zu seiner Erziehung, und es wäre geradem unmenschlich, wenn man den Leuten nicht ihre Arbeit geben wollte. Da ist denn nichts anderes zu machen, als diejenigen Arbeitsbetricbe für die Beschäftigung aus- zuwäblen, die in geschlofsenen Räumen übeibaupt sich verwertenlassen.

Nun hat der Herr Abgeordnete sich daran gestoßen, daß die Denk- schrift meint, es soll nuvbringende Tätigkeit in den Geiängniffen statt- finden. Ja, soll denn die Tätigkeit, die den Gefangenen überwiesen wird, überhaupt keinen Nutzen bringen? Soll denn die Arbeit, die von den Gefangenen verrichtet wird, etwa wieder Vernicbiet werden? Wenn Sie eine Arbeitstäiigkeit haben wollen, die nachher verwertet werden kann, so muß sie s o eingerichtet werden, daß sie auch Nutzen bringt. Selbst der Gefangene muß das Bewußtsein Von diesem Wert seiner Arbeit baden. Darin liegt ein moralischer Gewinn für seine Erziehung. Wenn es nach dem Wunsche des Herrn Vorredners geben sollte, dann dürften keine maschinellen Einrichtungen getroffen Werden in den (Ge- fängniffen, es müßte nur Handarbeit in den Gefängnissen gestattet werden. Ja, meine Herren, damit würde man gerade die in Freiheit geübte einfache Handwerkerarbeit am allerempfindliÖsien treffen. Durch die maschinellen Einrichtungen wird ja zum Teil die Möglichkeit gegeben, die Betriebe in den Anstalten auf solche Produktionen bin- zufübren, welche den Betrieb der Handwerkerkreise nicht berühren. Wollten wir alle maschinelle Arbeit aus den Anstalten entfernen, dann

zunächst als eine befriedigendeLdsung

Rd , 't i m Block ruder Dr. Müller- Meiningen ein- veTsixrenrdenmtsein.se neDen Schandsch1isten sei allerdings schwer bei-

würden siti; die Folgen davon in sehr nachteiliger Weise für die freien