Lusen!!!) hat ja die Stimmung, die in diesem boden Hause dem Gesek- entmirf gegenüber zu bestehen seheint, zutreffend geschildert. Diese Schilderung entsprieht vollkommen den Eindrücken, die ich wäbrend der Verkandlrmgen empfangen babe. Ick habe mich manchmal der Empfindung nicht entziehen können, daß die Parteien -- jede in ihrer Weise --'_den Wunsck) haben, eine Bestimmung in das Geseß hinein- xubtingeu, die irgend eine andere Partei hindert, es in dieser Form zu abeptieren. (Heiterkeit.) Nun aber ist die Ursache dieser Situation -- der Herr Vorredner hat schon darauf hingewiesen -, daß dieses Grieß in wiederbolien Resolutionen von diesem hoben Hause verlangt ist, daß die Regierung sich wiederholt weiger- lick verhalten und daß sie vor dem Erlaß eines solchen Geseßes gewarnt hat- Die Regierung hat jetzt dies Gesev eingebrackt„ und die Verhandlungen in Ihrer Kommission haben darüber keinen Zweifel gelafien, daß, wenn die uns gestellte Aufgabe überhaupt gelöfi werden soll, es auf einer anderen grundsävlitben Bafis, als es von seiten der Regierung versucht ist, nickt wobl ge- schehen kann; denn der Entwurf, wie er Ihnen jekt zur Beschluß- faffung vorliegt, ifi in seinen einzelnen Teilen von einer überwiegenden, au! Angehörigen aller Parteien sick zusammensevenden Majorijät in der Kommission besckloffen worden.
Ick möchte eine allgemeine Konsequenz aus dieser Sacklage sieben und möckte die Herren bitten, in Zukunft, wenn sie stürmisck Re- iolutionen wegen des Erlasses von Geseven an die Königliche Staats- regierung richten, dock eWas vorsichtiger zu sein und es der König- lichen Staatsregierung und speziell mir nicht zu verübeln, wenn wir natd den Erfahrungen, die wir hier gemackt haben, in Zukunft dock etwas schwerer an die Erledigung derartiger einstimmig gefaßter Ne- solutionen herangehen. Es ist dies der zweite Fall, der sich binnen kurier Zei! ereignet hat, wo der Versuck der Königlichen Staawrezierung, einstimmig außgefprocbenen Wünschen dicsrs hoben Hauseßzu entsprechen, keineswws unbedingt Ihre Zustimmung gefunden hat.
Meine Herren, ich habe mich in [ester Zeit gefragt, ob es bei dieser Sachlage etwa geboten sei, daß die Königliche StaatSregierung auf die Verabsckiedung des Geseves ihrerseits verzichtet, und ob ich der Königlichen Staatßregierung empfehlen sollte, die Vorlage über- haupt zurückzuziehen. Dazu war aber nack meiner Anfickt die Sach- lage dock nickt angetan. Die Judikatur der beiden höchsten in Be- tracht kommenden Gerichtsböfe gebt beute allerdings ja dahin, daß Polizeiverordnungen zum Schuhe von Quellen in größerem Umfange für rechtswirksam angesehen werden, als dieses früher der Fall gewesen ift. Aber wir dürfen uns dock darüber nicht iäuscken, daß damit ein Zustand der Rechtssickerbeit nicbt geschaffen ist, sondern daß man zweifellos damit recknen muß, daß eventuell auch einmal eine Ent- sckeidung abweickend ausfällt. Man muß |ck ferner darüber klar sein, daß selbst dann, wenn es möglick sein sollte, in gewissen Grenzen im Wege der Polizeiverordnungen den Quellen den erforderlichen Schuß zu gewähren, doch keineswegs feststeht, daß nun auck dem Wunsch nach einem Sebuße, wie ibn Jbre Kommission entgegen den Vor- schlägen der Regierung und diese erweiternd für notwendig gehalten hat, in Zukunft wirksam durck eine Polizeiverordnung würde eni- sprocken werden können. Ick bin gereist, diese Frage nach wie vor und trop der in [ester Zeit ergangenen Enlsckeidungen zu verneinen. Unter diejen Umständen fragt es sich, ob es nicht dock richtig ist. eine an zweifelhafte Materie nunmehr im Wege des Geseßds endgültig und zweifelsfrei festzulegen. Ick habe mich daher auch noch einmal fragen müssen. ob denn die Grundlagen, auf denen diese Regelung erfolgen soll, richtig sind, oder ob ibnen Mängel anbaften. Auch diese Erwägungen haben mich dazu geführt, daß ich mir habe sagen müssen: ck ist beffer, das Gesch wird so verabschiedet, wie es vor- liegt, als daß es abgelehnt wird, und zwar aus folgenden Gründen. Es mag dabingefiellt sein, ob das Kammergericht und das Oberder- waltungsgericbt den Quellen in Zukunft lediglich im Wege der Polizei- verordmmgen einen Schuß werden gewähren lassen, wie ibn Z 3 der Vorlage inAuOficht nimmt. Ick bin aber persönlich der Auffafiung, daß, wenn die beiden Gericktsbdfe diesen Weg geben sollten, darin zweifellos eine Unbilligkeit liegen würde. Es ist nach meiner Ansicht unrichtig, daß man dem Befiser einer Quelle, die im Zweifelealle erhebliche Einnahmen bringt, die Möglichkeit xuerkennen soll, Nackbargrund- stücke erheblich in ihrer Nuvung zu besckränken, ohne daß dem Eigen- tümer des benachbarten Grundstücks irgendwelcke Entschädigung ge- geben wird. Wir würden, wenn wir diesen Weg gingen, uns von den Wegen entfernen, die wir bisher in der preußischen Gesevgebung ge- gangen sind, und auck von den Grundsäven entfernen, die bisher die preußislbe Verwaltung beherrschten, die von der Auffaffung aus- gegangen ifi, daß, wenn man das Eigentum an einem Grundstück zu Gunften eines Dritten beschränkt, diese Beschränkung nicht ohne Ent- sckädigung auSgesprocben werden soll.
Wenn Sie nun zu diesen aligemeinen Erwägungen noch die Tat- sache hinzunehmen, daß von seiten des Vorredners, wie auch von den Vertretern der verschiedenen Parteien anerkannt ist, daß. abgesehen von einigen Nebenfragen, die sieh auf das Verfahren usw. beziehen, grund- sätzlich gegen den Wiesentwurf nicbt! einzuwenden ifi, wenn man überhaupt eine geseßliche Regelung dieser Frage beliebt, so werden Sie nach meiner Ansicht nicht anders können. als dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und darum glaube ich Sie erneut bitten ]" sollen.
Abg. Linx (Zenit): Das Grieß bxdeutet ein tiefes Eingreifen in die Interesen der Grundeigentümer; diese können aufs äußerste ge- sckädigt werden. Da § 9 als Beschwerdeinsianz für Einsprüche g en die Beschlüfie der Viidung eines Quellensckuvb i_rkes nur ne Minißerialinftan] vorsieht, nämlich die Minister ur Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft und für Medizinalan elegenbeiien, so beantragen wir, daß gegen die Cutscheidun des O rbergamts und des Regierungsptäfidenten über die zur ildun eines Sckuh- bezirks erforderliche Genehmigung zunächst die Be ckwrrde an den Obuptifidentrn zulässig iß, und daß gegen den vom Overvräsidenten erla enen Bescheid innerhalb 4 Wochen beim Oberverwaltungögericht die lage ftaitfinden kann.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Ick habe mir sckon in der weiten Lesung erlaubt, die grundsäylicben Bedenken darzulegen, die gegen die Einfübrqug drs
Lesung gegen diesen Wunsch ausgesprochen babe, abgeschwächt werden; beseitigt werden sie uickt.
Mtinchen, wenn irgend ein Fall beweisend dafür isi, daß da! Verivaltungsftreitverfabrm keineswegs immer diejenige Instanz ist, die den Interessenten die zweckmäßigsie, ausgiebigste und sicbersie Prüfung ihrer Beschwerde gewährleistet, so ist es dieser Fall. Es handelt sick in dem Falle des €; 17 um den Erlaß von Entscheidungen, die ergeben müssen auf Grund eingehender Erwägungen von Zweck- von Erwägungen, die nur siattfinden können auf Materials von kutackten und wiffensckaft- licken Unterlagen man-berlei Art- Ek ift nach meiner An|ckt eine unzutreffende Auffassung, wenn man annimmt, daß gerade solcke Fragen in zuverlässiger Weise entschieden werden in einer Art richter- licken Verfahrens, das an formale Beweisvorsckriften gekriüpft ist. Die Entscheidung liegt nach dem Entwurf in der Hand von drei Ministern. Jeder Interessent, der eventuell in Frage kommen kann, hat einen Minister, der Quellenbesißer wird in
mäßigkeiisfragen, Grund eines umfassenden
dem Kultusminißer einen wirksamen Ver- treter seiner Interessen finden, der Bestßer des zu belastenden Grund- ftücks, im Zweifel ein landwirtsckaftlicker Befißer, wird in dem Herrn Landwirtsckaftöminister einen ebenso entschlossenen und wirksamen Be- scküßer finden, und sckließlick entscheidet der in der Regel sacklick unbeteiligte Handel!:uiuifier, dem in der Geologiscken Landes- anstalt, in den Oberbergämtern und in seinen teckniscken Räten Beratern gegeben . ist, alle die intrikaien
und schwierigen tatsächlichen Fragen zu entscheiden, die zur Ent- wäbrend im Zweifel das Oberverwaltungs-
eine Fülle
scheidung zu bringen sind. gericht darauf beschränkt ifi, lieben Gutachten der von den Parteien vorgeschlagenen Gutachter oder eines etwa von ihm zu hörenden Obergutackters seine Entscheidung zu treffen. Meine Herren, ich kann Sie daher nur dringend warnen, dem Herrn Abg. Linz zu folgen und den von der Regierung verlaffen, vornehmlich im Interesse der Be- die Uebmeugunq habe, daß gerade Fragen,
in der Ministerialinsianj erschöpfender und d entschieden werden können als im Ver- Ick kann Sie also aus diesen Gründen auch
vorgeschlagenen Weg zu teiligten selbst, weil ick wie die hier vorliegenden, zweckmäßiger gtprüft un waltungsstreiwerfabren. nur bitten, den Antrag des Aber auck formale Gründe sprechen gegen diesen. Zunächst, ist das Verfahren ja an sich nicht ohne Vorbild; es wenn man einer Entscheidung, an der das Ober- bat, den Oberpräsidenten als Instanz vorseßt; Bebördenorganisation nickt vorgekommen, und es wird ein Schritt sein, gegen den ick vom Standpunkte der mstesten Bedenken babe. Es heißt bier für ! Ick weiß nickt, wohin ich komme, wenn ich e mit aller Energie gewehrt babe, und aus den gestellten Anträgen nickt zu entsprechen. Scknelligkeit des Verfahrens betrifft, so werden die Beteiligten beffer fahren, wenn es bei der Besckwerde an die Mi- au die Beschwerde an den Oberpräsidenten und eitherfabren gegeben wird. Der Oberpräßdent wird in den seltensten Fällen in der Lage sein, auf eine Beschwerde, zu entscheiden; er wird eventuell die Hilfe Anspruck nehmen müfsen. um die Gut- ibm die nötigen Aufklärungen geben, und die Entscheidung des Oberpräsidenien im
meine Herren, ifi aber ein Novum, bergamt mitgewirkt das ist in unserer ganzen
Bergverwaltung die e mich: principiis obsku- mich nicht in diesem Fall diesem'Grunde bitte ich, Aber auch was die
nifier bleibt, als we das Verwaltungsfir
die an ihn gelangt, sofort des Handelwinisters in achter zu finden, die
wenn dann Verwaltungssiteitverfabren wie lange das dauert, wissen Sie ja aus den Erörterungen des in der Kommission und im Plenum Sie wiederholt besckäfiigt haben, während, wenn gegen eine Entscheidung mis an den Regierungspräsidenten Besckwerde bei den elegt wird und sich die Jntereffentcn dahinter
Homburger Falles, die
des Oberberga genannten Minisiern ring hierher kommen und dafür Sorge tragen, daß eine eilige Sacke Eile behandelt wird -- können sie unter Um- llen in so die! Wochen eine Enisckeidung ck den Vorschlägen des Herrn Abg. Linz in
auch mit der nötigen ständen in dringlicken Fä bekommen, wie sie sie ua Monaten nickt haben würden.
Das alles, meine Herren, bitte ich Sie, zu erwägen und den Antrag des Herrn Abg. Linx abzulehnen.
Nbg, Holtschke (kons.) erklärt kurz die Zustimmung seiner Freunde zu demb Geseß
Gesch nickt enügend gereae 31 des Geseßes,
.Gerscbel (fr. Volkép.) bemerkt daß _seine Freunde dem zustimmen könnten, weil dre ntscbadigungsfrage nickt lt sei DerRedner empfiehlt sodann einen Antrag zu der die Strafbestimmmrgen erxtbält und bestimmt, das; mit Geldstrafe bis zu 1000 „“ oder mir Gefangnisstrafe bis zu secks c auf Quellen bohrt, obne die notwendi baden. Der Redner wünscht, da diese Stra?- den Fall gelten sollen, daß die rbeiien ent- ot vorgenommen werden. nat Steiff bittet den Antrag abzulehnen. aidenbur (frkonß): Ick babe_schon in_der Kom- mission erklärt, daß eine Stra t des _(HrundftuckSYentumers nur treten kann, wenn ibm bei Ausfuhrung der die Arbeit geeignet ist, den Bestand oder die u- lele zu gefährden. Sofern dies nicht au er , wird also die Strafbarkeit exft eintreten können, nachdem stück9eigentümer von der Beborde das Verbot zugegang-n ist. Daher halten wir werden dem Geses !
al] besonders w daß dieses Gesch le durch die Fassung, we halten baden,
sung geltend gema wir annahmen, daß fahren die Grundla
I Auf (: un irriümi ck sei, da dieses Verfahren lediglich verfcfrbTen 9sein solle, durch da] er Quellenbefiyer darauf aufmerksam acht werde, daß er. wenn er den in diesem Verfahren verlangten nordnungen nicbt nachkommt, der Gefahr der Enteignung ge eu- aber im übrigen für die Enteignung auch in d em «Yaiza f einer Königlzxenb tVdeiortan “[ derbue'ine fekte: nde p un voranruge a , e run age en o ck die b-i der zweiten Leiung erfolgte Annahme meines darauf
Monaten bestraft wird, we Genehmigung eingeholt bestimmunxen nur gegen einem Verb Geheimer Ober usti Abg. Krause-
ewesen ist, daß
dem Grund
den A
stimmen. urch die anderweite
hat- ist dem von uxir bei der ersten Lesung
iibrig hervorgehobenen Wunstbe Rechnung getrFen, [YiFUY-é die Heilquellen bescktänkt bl
i die Schadeuer | ntlickck Bedenken, das ich sckon bei der ersten
cbt babe, bestand gegen den § 29 insofern, als das in diesem Paragraphen vorgeschriebene Ver-
sie die Enteignun? der Queüe bilden solle. hat der M nister erklärt, dae?n xFefe or-
überstebe, da
Verwaltungsftreitverfabrens spreckm, und Sie haben in der zweiten Lesung alle dabinzebenden Anträge abgelehnt. Nun ersckeint der An- trag des Herrn Abg. Linx ja in einer wesentlieh abgemilderten Form:
er wünscht lediglich für den Fall des g „1,7 anStelle der Eutsckeiduna *
der dort genannten drei Minifier in levter Instanz eine Enisckeidung da Oberverwaltungsseritbts zu gewinnen. Damit würden in in ge- wism Grenzen die grundsählicben Bedenken, die ick in der zweiten
sind unsere Bedenken erledigt. Die Ein-
A tr glichen n ages ngboesiireitverfcxkjrens für die Feststellung des
des Verwaltu rkes, die wir oben, halten wir nach den Ausführungen des Ministers iu Kommission nicht mehr für erforderlick, und wir werden deshalb stimmen. Bezüglich des § 31 haben wir das daß, wenn anz die Bergbebörden die flickt baden, Minister ausdrfuklicb erklärt bat, dauernd er Frage des
Antrag Lino
seine speziellen Interessen veririit, der
auf Grund der ihm beigebrackten sckrift-
Herrn Abg Linx abzulehnen.
geklagt wird, - nun, meine Herren,
rbeit bewußt
Gersckel für überfiüsfiFaffer
bt; 19 bis 23 in der Kommission er- avvfiiÖt auf ein aerecktes Maß zurück-
der e en Lesung als notwendig be-
Graf v o 11 Sp e e und S ch midi = Warburg schließt die debatte.
Mer) enschein (kons.) und Resolution:
Schuhe; der Quellen eine weitgehende Aufmerksamkeit mmorudert, der Queileneigentümer doch nicht in der Lage ist, m erfahren welcbe Maßregeln das OberberMut zum Schuß seiner Quellrsxetroifen bat, und zu prüfen, ob diese
Ministrr sehr dankbar sein, wenn er hier vor dem
Llärtung daZiixibtäbJebden dje'indÖ' dlk-eß selbstversifär-dlitk die Oberber - m er den) n ur nbesitzer au
ändige Auskunft dariiber zu geben, welcke Maßr eln dum Yuv einer Quelle gegen den B, bau getroffen find, an da fie ier verpflicktrt nd, wenn der Z
daß diese aßregeln nickt außreicben, in eine Prüfung der von ibm gestellten Anträge einzutreten.
würde d aßregeln außreickend sind. Hause eine &
sein Verlangen vo
ueUeneigentümer zu der An t kommt,
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Ick bin in der Lage, diesen levten Wunsch de! Herrn Abg. Krause zu affinen und ihm zu erklären, daß ich es tat- säcklick für selbstverständlicb halte, daß die Oberbergämter den Quellen- eigentümern Auskunft erteilen über die zum Sckuhe der Quellen ge- troffenen bergpolizeilicben Anordnungen. Ick halte es ferner für selbstverständliib. daß die Bergpolizeibebörden in eine Prüfung ein- treten über Beschränkungen, Abänderungen oder Weiterm-gen dieier Anordnungen, welche die Quellmeigentümer etwa beantragen. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Oberbergamts wäre immer nock die Besckwerde an den Minister für Handel und Gewerbe zulässig. Ick glaube, die Garantien, die Sie wünschen, sind gegeben. (Bravo!)
Abg. Graf ' von Spee (Jenin): Man isi seit 1860 mit dem geltenden Zustande zufrieden. D
nock nicbt zerstreut. Wir können ein Gesetz nicht annehmen, en nahme noch nicht alle Zweifel aussckließt. Herr Lusenskv bat e gentli eine gam entschiedene Rede gegen das Ge
bitte ich ihn mit seinen Freunden, dre Konsequenzen zu sieben und das Geseß abzulehnen. Ick habe
meine Bedenken ge en das Gesetz aus landwirtsckaftlicken Gründen audac- fübrt. Jm Eeseß ebt keine Vestimmuni; darüber, wie rok der Scku - bezirk sein sol]. Es läßt sick auch geo
e verfaffungSreckilicken Bedenken Und n-
etz gehalten, und desbal ckon in der dritten Lesung des Ems
ogisck nicbt fes ie ru, wiewe Quelle sicb erstreckt; es wird also immer auf eine willkürliche
be it! kann auck eine zweite Quelle beschränkt werden. und sck1ießii kakm nur noch der Quellenbesißer innerhalb des Sebukbexirkes na neuenAbQueUen bohren.
[ en künden egen das Gesetz aus.
M Abg. Sckmgidt-Warburg'(3entr.): Ick bedauere, daß meine ver- fassungömäßigen Bedenken, dre ich in der zweiten Lesung gegen das Gesch ausgesprochen habe, bei den anderen Parteien ar keinen An- klang gefunden baden. Es hat niemand auf die e Fra en ein- elaffen, und doch handelt es ck hier um eine Besckrän ung des rundeigentums- Wo ist beuie der Abg. Hahn, der sonst immer so die Jntere en des Grundbesißes vertritt? AY Schulze- Pelkum: r ist im Reichstag!) Der ei t
noch garnicht angefan en. Wenn man diese Beschränkung des Grandel entums gutbei t, kann man auck der Versiaailickung des Grund ßes obne Entschädigung im Prinzip nicht widersprechen.
Beschränkung des Grundstücksbt'sißers hinauslaufen. Durch den SMT
Klaus ener (Zenit) spricht sick gleichfalls aus wiüsebaft-
ag hat ja
gebe zu, daß in dem Artikel 9 der Verfassung nicht aus-
Jrücklicb gesagt worden ist, daß h_ei Beschränkun des Grund- eigentums .voile' Entsckädigung gewahrt werden so ; aber wenn gesagt ist, daß das (Grundeigentum nur gx en Entschädigung beschränkt werdrrrzäh darf, 'so [Mit darin selbstvern ndlick„ daß es eine volle Ent i un ein o .
der sWabrgunF der Reckte des Artikels 9 der Verfassung, und ick hoffe, da das Herrenhaus daraufhin das Gesch noch einmal nackprüfen wird.
Im Herrenbause ist man recht ängstlich in
werde bei der Scklu abstimmung beantra en, daß über das Gesch, es eine Verfaffungsßmderung enthält, na 21 Tagen noch einmal
abzeßimmt werden soll
Geheimer Oberiufiizrat G re i ff führt im Anschluß an seine Bemer-
kung bei der zweiren Lesung riockmals aus, daß diese gesYLiche Beschränkung des Grundeigentümers zulassig sei, da Art. 9 der schränkung ,nack Maßgabe des Gesekeß' zulaßt.
erfaffung die Be- Kommiffar des LandwirtschaftSminisieriums, Geheimer Oben
i s t Dr. En elbard: Ich muß den Vorwurf xurückwe sen, MMZ?!» rs“ Gesev dize landwirts ftiicken Interessen verseßt würden. Der GeseBentwurf ist im Landwirt ckaft8ministerium eingehend geprüft ForTe'nI ti F i [ Grundbefißerjurücktreten müffen Uebrigens
re eu e nje ner . waeßrde: ile; eauck die Grundbesi er in zureickendem Maße entsckädigt. Das Geses lie teber im Intere e der landwirtsckaftlichen Bevölkerung,
als daß et si dagegen wendet.
e Heilquellen sind von so eminent öffentlichem Interesse,
Abg. Lusensky (nl,) beantragt, die gestellten Ab-
änderungöanträge abzulehnen.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der AngZxr , a !
Sodann wird der G eßentwurf ohne weitere Dis-
kussion in den einzelnen aragrapben unverändert nach den Kommisßonsbeschlüffen angenommen, alle Y_bänderungs- anträge werden ab elehnt, ebenso der Antrag Schmidt-Warburg auf wiederholte A stimmung nach 21 Tagen.
Es folgt die erste Beratun?) des Gesehentwurfs, be- treffend die Gebühren der He -
ammen. . „ Nach 1 soll der Regierungs räfideni - im Landes-
oli eibe ir Berlin der Polizeiprä ident - die Gebühren- erriungz ,für die Dienstleistungen der „Hebammen feilschen, die
r Krei . _ Innen. Nach § 2 soll bei Streitigkeiten iiber dre Gebrrhr einer Bezirkshebamme der Landrat nczcb Anhorun des Kreis- arztes und des ZahlungSpflichngen dre Gebuhr f e?en, wo- ge en die Beschwerde an den den zu äsfig ist-
e oder Ortschaften verschieden bemessen werden
Regierungdpräs ien
Die Abgg. Lüdicke und Freiherr von Zedliß und
Neukir eikons. beantragen zu 1 _folgerzden usaß; „Vor FeYseErrmg der? Gebührenordmxng fi§nd dte_Krersaus§ in Stadtkr sen die Gemeindevorstande u oren.“ Zu
chüiieé
beantra en dieselben A eordneien die . an erung, dab ie Veschwegrde an den Bez rksausschuß gehen soll.
' ' . "dick "ko ., Dre Abgg. Dr. HeistJHeFFnexrr )Üecétittrageenarfßlgxise
„die Staatsregierung zu ersucken, dahin zu wirken, da den
Geb" : und Auslagen. welcke wegen Mitten keit MIT::UMUY Ick! beigetrieben werden können, an lifentlY-ben
Mitteln erscht werden."
(Muß in do! Zweiten Beilaaa)
zum Déutschen Reich '
* (Schluß aus der Erkin! Beilage.)
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:
Meine Herren! Bereits bei der Beratung, destedizinaletats ist der Reform des Hebammenwesens und der Notwendigkeit einer wirtsckaftlicken Verbesserung der Lage der Hebammen gedacht worden. Für diese Verbefferung ist die dringendste Grundlage eine angemessene Ordnung des Gebührenwesens. Es muß dafür Sorge getragen werden, daß den Hebammen für ihre Arbeit, Mühe und große Verantwortung eine angemessene Vergütung gefickert ist, und weiter, daß wenigstens, die Gebühren der Bezirksbebammen in einem möglickst einfachen und zur Einziehung gelangen. Diesen beiden Forde- Er verzichtet ge Festseßung der Gebühren für das enordnung dem Re-
billigen Verfahren 11 der vorliegende Entwurf Rechnung tragen. auf eine einbeitlicke, gleickmäßi Land und überläßt die Festseßung der Gebühr mit der Maßgabe, daß der Regierungspräfident ckiedenartigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse seines Bezirks durck eine versckiedene Be- Gebübren Rechnung zu tragen.
fien Baufiein für die Reform des Heb- ammenwesens bilden, wie in der Begründung des näheren ang geseßlicben Verfahren, besteht der Verhandlungen mit den beteiligten Kom- Verbältniffen |ck möglickst an- Regelung des Hebammeanesens herbeizuführen. Der Ent- r der Grundstein für die Reform, und darum Aufnahme zu teil werden zu
gierungspräsidenteu, befugt ist, der Verf innerhalb einzelner Teile messung der Der Entwurf soll den er
ist. Abgesehen von diesem im Verwaltungswege durch munalverbänden eine den bestehenden
wurf ist nur kurz, ist abe bitte ich, ihm eine möglichst wohlwollende
Abg. Burchard (toni) er Zustimmung zu dem Entwurf, vorgeschlagxnen Abänder
Abg.Sckmeddiug auck dießmal wieder be kann ich namens meiner Freunde einer Gebührenordnung für
rüßen. Auf diese Weise w obnung der Hebammen kommen. Lohn zufrieden sein,
wenigstens auf eine beiti stimmung im § 2, d am!) ,für die andere Freunde erkläre“ ich trägen stimmen werde . Heydweiller (nl,): Geseßentwurf mit den Anträg leick ein umfassendes Gases onnte. Wir begrüßen mit F
tori d b Yck Mis? Mndieser G
in Bonn bin.__ “_ _ „_ ß auf diesem
klärt namens seiner Freunde kurz die ebenso zu den von den Konservativen
Frage wiederholt und ebrackt worden ist, ersucb rum Erlaß
n en.
(Henn,): Nackdem diese im Etat zur Sprache diesen ersten Hebammen mit großer ird es endlich zu einer angeme Sie mü en haufig mit einem sehr es erfreulick, daß si Gebühr rechnen können. für die Bexirköbebammen gilt, ist aber Namens meiner den Gesetzentwurf mit den
Hebammen ein Bedürfnis.
, daß wir für
Auck) meine Freunde stimmen dem
Wir bedauern nur, daß nickt "ber das Hebammenwesen gemackt werden reude auck die Erklärung des Ministers, bureaukratiscb vxrfabren werden, Verhaltnisse elegenbeit auf d e
enommen werden sli chen Hebammen-
eftrebungen des Vereins wesens unter dem Vorsitz des P
Abg. Lüdicke (freikons.): Gebiet geseßgeberifch vor faffendes Geke macht ist, so bung damit besoffen nd teils notwendig auf lokale Schwie teils entspring präsidenten mi bereit, den “Gesehentwu damit dieser wichtige Schritt n werden kann. Münsterber " Schritte zur Der Verein zur Förderung des wirkt und den We hilfe der Kreise i folge vorangegangen. haben den Fehler, der Taxen noch sein; in Sckleßwig
Es ist endlick Zeit, da , ird. Wenn nickt sogleick ein um- egelung des Hebammenwesens ge- Minisier auch weiter die Gefes- Die von uns beantragten Aenderungen damit auf die lokalen Versckiedenbeiten und iten Rücksicht genommen werden kann, und Bedenken, daß wir nicht den Re ierungs- t der Recktspreckung betrauen können. Wir rf obne Kommissio
gegangen w heitlichen R offen wir, daß
nsberaiung zu erledigen, dieser Session gemacht
(fr. Vgg.): Auch meine ua des Hebammenw Hebammenwesens bat se wir geben müssen. A ck i Selbs t segenSreickem Er- besieben sckon, Die Abstufung wird nicht richtig chiedene Taxen auf- d e Ta en so fe tgesiellt werden, daß In Frage kommt
eunde begrüßen 115 mit Freude. genöreick ge- gezeigt, den in dieser Richtung schon m
Gebührenordnungen daß sie nicht Geseßeskraft haben Einkommensteuerveranlagu
müssen aber i bammen einen an noch, wie Ersatz «FLY; tdtfe Kre di Heb en ig erner e
sie _sich zu unterziehen dafur gesorgt werden, gegeben werden, die von jenen au tretung übernehmen können.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Holle:
eden der sämtlichen Herren, die bisher nebme ick die eine boch- unser heutiges
sreickenden ohn bieten. den soll, wenn eine Bezirksbebamme zu sorgen haben. sien der Desinfektion, der zu schaffen- maß Volontärinnen bei- Mebildet werden und die Ver-
esckaffen wer e werden für den Ers ammen für die ben? Um sofort Ersav
daß den Bezirksbebammen
Meine Herren! Aus den R zu diesem Gesehentwurs gesprochen haben, ent daß al]: auf dem Boden sieben: ig unzulänglich (sebr rickiigl), und wir müffen Verbesserung desselben erreichen.
siehe auf demselben Standpunkt, und ich bitte auch, daß, wenn der jest eingeschlagene Weg nicht zum en, dann eben ein anderer zum Ziele führender ird; denn ick lege den größten Wert darauf, eres Hebammenwesens auch wirklich zu erreichen.
erfreulicke Tatsacke, Hebammenwesen demgemäß eine Meine Herren, ich dessen gewiß zu sein, Ziele sollte führen könn Weg gewählt werden eine Verbesserung uns
(Sehr ricktig!)
es sind nun-von den einzelnen Herren Vorrednern Unter anderen bat der Herr Abg. en, daß der § 2 des Geseh- das erleichterte Einziehungs- und bedauert, daß dasselbe nickt mmen. Aber die freien Heb- Verbindung mit irgend welcker bebördlicken halten sick bald bier bald da auf. und das hebliche Berufungen von wenn auck für freie llgemeinen gesehlitben Verfahren abweickendck Die Bezirksbebamme hat durch die mit den
Meine Herren. mehrere Punkte berührt worden. Sckmedding zunächst darauf hingewies entwurf! nur für die verfahren der Gebühren vorsieht, auck möglick wäre für annum stehen außer jeder Instant; fie iind freizügig, weiß darauf bin, daß voraussicktlick er anderer Seite zu befürchten sein Hebammen ein von dem es feftgeseßt werden würde.
Bezirksbebammen
die freien Hebe:
Zweite Beilage“ anzeiger" und "Königlich Preußischen
Berlin; Dienstag, den 24. März
Art von amilicker Stellung, sodaß- die Zuraffimg dieses Verfahrens wobl gerechtfertigt ist. *
Der Anfickt des Herrn Abg. Sckmedding muß ick entgegen- treten, daß die Zahl der Bezirksbebammen kleiner wäre als die der freien Hebammen. ' Wir hatten nack der Staüsiik vom Jahre 1902 12000 Bezirks- und sogenannte Armenbebammen und 8000 freie Hebammen. Diese sogenannten Armenbebammen sind in den Groß- städten diejenigen, die zufolge eines Vertrages mit der Stadt die Armenfälle unentgeltlick oder billig behandeln müssen.
Der Herr Abg. Lüdicke bat den Wimsck auögesprocken, daß jede bureaukratiscbe Ordnung bei der Regelung deH Hebammenwesens ver- mieden werden möge. Meine Herren, das war gerade die Erwägung, die mich bestimmte, zunächst von einem allgemeinen Gesetz abzusehen und auf dem VerwaltungSwege, den ich vorhin bezeicknet habe, eine Verbesserung dds Hebammenwesens zu versuchen. In einzelnen Teilen unserer Monarckie haben wir nach der Initiative der Kreisverbände bereits außerordentlick erfreuliche Ausäke zu einer Verbesserung des Hebammenwesens. Meiner Meinung nack soll man das, was sich ein- mal bewährt hat, möglichfisekonen, und dieses wäre nicht möglich ge- wesen bei einer allgemeinen geseßlicken Regelung, während wir jest in der Lage sind, uns bewährten Verhältnissen und Einrickiungen an- zupaffen und durch seine Beibehaltung und Ausdehnung für die einzelnen Gebieie eine Neuordnung zu Finden.
Der Abg. Münsterberg bat eine große Fülle interessanter An- regungen gegeben, die ick im einzelnen gern näckvrüfen werde, um sie bei den Ausführungsbestimmungen und auch im übrigen tunlichst zu beachten. Ick betrachte es in Uebereinstimmung mit ibm als selbst- erforderlich, daß die Taxen so gestaltet werden, daß sie den Hebammen ein genügendes Einkommen gewähren, das den erhöhten Anforderungen an ihre Ausbildung und an ihre Leifiungen am Krankenbette entspricht. (Abg. Münsterberg: Bravo!) Auck ist ck nack meiner Meinung selbst- erforderlick, daß die Bezirksbebammeti in solchen Fällen, in denen sie einen Armen behandeln, troßdem für ihre Mübeleisiungen eine Be- zahlung erhalten, daß ferner der unlautere Wettbewerb unter den Bezirksbebammen ausschloffen werden muß, daß namentlich nickt die eine unter das Minimum der Gebühren beruntergeben darf, um da- durck in dem Bezirk der anderen Praxis zu bekommen. (Abg- Münster- berg: Sehr gut !)
Apparate, DesinfektionSmittel und alles, was die Hebamme für ihren Beruf braucht, wird eigentlich schon jekt in allen Fällen den Bezirksbebammen auf Kreiskosien geliefert. Dabei wird es auch weiter verbleiben müffen. Ferner bekommt die Hebamme-aucb sckon jest in den meisten Fällen eine Entsckädigung, wenn sie zufolge An- steckung am Krankenbett eine Zeitlang ihrem Beruf entzogen wird, wenn sie selbst erkrankt und dadurck zur Mübung ihres Berufes nickt in der Lage ist oder, wenn sie fckließlick ganz unfähig wird, ihren Beruf aussuüben. Die Annßukg,“ derr bewährten Hebammen Volontärinnen beizugebe'n, halte ick für wertvoll, und werde ihr gem näher treten.
Im übrigen darf ick mick noch zu den gefieilten Anträgen äußern,
Der Antrag unter 1 ist zurückgezogen, also erledigt. Gegen den An- trag unter 2 habe ick keine Bedenken, da die Beteiligung der Ver- tretung der größeren Kommunalverbände eine erwünschte Gewähr dafür liefert, daß in jeder Weise eine zutreffende Berücksicktigung der örtlicken Verhältnisse bei der Festseßung der Gebühren erfolgt. Auch gegen den Antrag unter 3, den BezirkSaussckuß als Beschwerdeinstam einzuseven, will ick keine Bedenken erheben, wenngleich ich an sich eine Verbesserung in dem Antrage eigentlich nicht zu erblicken vermag. Jndeffen ist aber auck, namentlich bei der voraussicktlicken Seltenheit der in Betrackt kommenden Besckwerdefä11e, nichts dagegen einzu- wenden, Ldaß der BezirkSaussckuß als die entsckeidende Beschwerde- insianz hingestellt wird. (Bravo!) __ Abg. Dr. Müller (fr.VolkSp.): DerGeseizentwurf ist als erster Schritt zur Regelung des Hebammenwesenözu begrüßen. Andere Länder sind allerdings schon weiter vorgesckritten, die Tochter des Präsidenten des dänischen Storthings übt j. B., nicht wegen Gelderwerbs, sondern des allgemeinen Wohls wegen, diesen Beruf aus. Wir werden dem Geseventwurf zustimmen. denn es handelt sich hier um eine Frage der Zukunft des deutschen Volkes.
Abg. Linz ( entr.) em fieblt die Resolution des Abg.Dr.Heisi . In den Etat seien ür Beibil en an Hebammen bei Geburten von mitte?-
losen Wöcbnerinnen 50 000 „js. eingestellt, das macke bei 1200 000 Geburten im Jahr 1/3 43 für eine Geburt.
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. „Holle:
Wie der Herr Vorredner richtig hervorgehoben bat, besteht in der Instruktion für sämtlicke Hebammen die Verpflichtung, jedem Rufe, der an sie berautritt, Folge zu leisten und demgemäß den Schwangeren zu helfen. Die Frage, wie die Bezahlung erfolgt, ist in der Instruktion eine offene. Ick stimme mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß es erwünscht ist, einen geeigneten und praktiscken Weg zu finden, um auck der freien Hebamme eine angemessene Ent- sckädigung in den Fällen zu fickern, wenn sie, ihrer insiruktionömäßigen Pflicht entspreckend, ibre Arbeitskraft und Mühe eingesetzt hat- Be- züglich der Bezirksbebammen wird, wie sckon der Herr Vorredner hervorbob, in der Regel die Entschädigung für Armenentbindungen bereits durck die Verträge gesickett, die sie mit den Kreisen abge- sckloffen haben; ick beabsicktige ferner, die Gewährung von Beihilfen aus dem Hebammenfonds von 50 000 „ki auSdrücklick an die Bedingung zu knüpfen, daß der Kreis sich verpflichtet, den Bezirksbebammen für die Besorgung von Armenentbindungen eine entspreckende Entschädi- gung zu gewähren- .
Soweit aber der Antrag über die Bezirksbebammen hinaus auck eine Versorgung der freipraktijie'renden Hebammen erstrebt, bin ick zu meinem Bedauern nickt in der Lage, zu dem Antrage eine befiimmte Erklärung abzugeben, da hier eine Materie in Frage steht, bei welcker noch andere Resorts beteiligt sind. (Bravo.)
Abg. Dr. eydweiller ul.): Wir werden esckloffen aus prak- cken Gründe? gegen den “Entra stimmen,“ Zet und sonst sehr
Kreisen oder den Kowmuualverbänden abgestblofsenen Verträge, die in
ganz bestimmter Weise ihre Verhältnisse ordnen, gewifferwaßen eine
tis sympathisch ist, der aber zu unbei' mmt efaßt i um eine Traa- weite in? finanzieller Hinsicht übersehen ru nnen. st“ '
Staatsanzeiger. * - 190?-
Abg. Münsterberg spricht sick in gleichem Sinne aus.
Damit schließt die Generaldebatte.
der Spezialdebatte werden ohne weitere Diskussion die Paragraphen des Geseßes angenommen mit den
ktellien Anträgen Lüdicke.
„ )er 'die Resolution Dr. Heisig wird gar nicht ab-
gestimmt, da sie geschäftsordnungSmä
von S_taatSmitteln an eine Kommis
aber niemand einen Antrag auf Kommis ronsberatung.
„des Antrags der AbggWAron- . möglichst bald einen“ Geseß-
tg wegen der Verwendung ehen müßte, es stellt
Es folgt die Beratun sohn u. Gen. (fr. VolkSp die StaatSregierung zu ersucken, entwurf vorzulegen, der eine Abänderung der KreiSordnu daß das Wablreckt zum brten Bedeutung der Stadt- und Land- sowie von Industrie und Gewerbe abgeändert wird. Damit verbunden wird die erste Beratung des von den Abgg. von Bohlendorff- Kölpin (kons.) u. brachten Gxseßentwurfs zur Abänd ordnung fur_ die älteren Provinzen Verordnrmg fur einzelne Kreise nach rats bestimmt werden kann, im Wahlverban
führt, insbesondere dahin,
ta g e entsprechend der dem:
Gen, einge; d ZrKFkreliZ- r "omgi e Anhörung des Provinzial-
daß vor) dem für die W l) ' de der großeren ländlichen Grund- ebenden Mmdestbetraqe an Grund- und Gebäude-
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berechtigun bestßer ma_ 9 , steuer wenigstens die Hälfte auf die Grundsteuer entfallen muß. Abg. Gyßling (fr. Volkßp.) führt zur Begründung Aronsobn aus: Seit den achtziger Jahren hat eine ro in den Bevölkerungsverbältnissen stattgefunden. D : Stadte und der Landgemeinden auf den Kreistagen gegenüber der “entspricht durchaus nicht den (Der Redner "weist dies durch statistische Zahlen andelskammern von Görlitz, berauSgegeben, in welcher daß die Städte und Land- Eine aligemeine t es allerdings noch nicht, die Handels- Landräte babe b it iÜi AÜWJ Stazifiik be€ckäftkigd Maycbte _ n crew (; un geeen,anereaeeun . Die Statistik hat daher vorläu g g g ck werden können. Auskunft zu geben. die wirtsckaftlicke und kulturelle emetnden gegenüber dem Großgrundbesiy, teuerleistung und der Bevölkerungsziffer, ausschuß wird vom Kreistag aus wichtigen Aufgaben VolkSsckulwnterbaltungSgesys bekommen [) über die Emricktung von Simultanschulen, Landrat, „bestimmen Steuern usw. sind also das Fundament unserer Verwaltun . Ute selbst ein Jnteresie daran haben, diese 3 at man sich dagegen beftia gesiräubt Kreiseri des Großgrundbesißes sckon Stimmen für die Beseitigung dad Bevorzugun der Kreißordnung eine feste Bestimmung, zur Grundlage
werden soll. rischen Personen besteht ein Bedenken überb K 'Sordnung muß so außgestaltet werden, Selbstverwaltung entspricht. einseitig im Jntere träge der Gemeinde
des Antrages _ Verschiebung * ertretung der
des Großgrundbefißes Steuerlei tungen. besonders für Ostpreußen nack.) Die Liegmß, Sagan mw. haben eine Sch sie zu derselben Feststeliung kommen, gemeinden auf den Kreistagen Statistik für ganz Preußrn gib d aber mit einer
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ß für 5" Provinzen gemacht ' sollte die Landrate anweisen, überall Man wird nicht leugnen können, das; seit 1872 Bedeutung der Städte und Land- auck abgesehen von der gestiegen ist. Der Kreis- ßt, und ick weise darauf der KreiSausscbuß durck das er entscheidet z. B. die'Kreistage wählen den K istag und Kreißaußsxhuß
Der Großgrundbesiß evorzugung aufzugeben. ; aber es werden doch laut, wel e Es fehlt n
Die Regierung
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JFUZs'priÖetn'V [r bl a re ev e o Szä an für die Zu ammense ung des Kreist “
In bezug an das a im und passive
5 gemacht blrecbt der um nicht mehr. Die sie dem Prinzip der Böblendorff istbeiuns xu
Der Antrag e der ländlichen Besißer. mmrssion zuzuweisen. Abg. vonBöblendorff-Kölpin drucks mckt erwehren, daß aus den Aus Mißirauenövvtum ge en die Kreißaus möchte das nicht unwiderspro cküffe erfreuen sich Seit 1882 sckiebung zu Ungunsten der Vertret bar gemacht. (Der Redner stell Mein Antrag hat keinen po werden wir Gelegenheit haben, Abg. Schulze-P bitte ich, beideAnträge ausführlichen
_ s.): Ick kann mich des Ein- ubrun en des Vorredners ein cbüffe hervorgeht. en laffen; die Kr Lande einer ungeteilten Vertrauens- hat sie!) in den Kreisverwali ung des ländlichen ' ber eine ausführliche Statistik auf.) litischen Anstrich. In der Kommission darüber weiter zu Verhandeln. (kons.): Namens meiner Parteifreunde der Gemeindekommission zu überweisen, wo die (; ihre Erledigung finden erung der KreiSordnung ck mache Hérrn Abg. Buch von Profeffor Sobnrey über die das den allerbesten Beweis Es liegt für uns gar keine Zusammensevung der Kreis-
en ins Land geb
ungen eine Ver- Besiyes bemerk-
Darlegungen des Abg. Gyßlin egen eine grundsätzliche Umänd haben wir die allergrößten Gyßlina aufmerksam auf das soziale Tätigkeit der KreisverWaltungen, liefert für deren segenöreicke Tätigkeit. Veranlassung vor, die gegenwärtige verwaltungen anzutasien. Abg. Lin] Zentr.) wi erwartet alies Abg. Dipps (ni.) erblick kapitalistiscken Zug; der Anita licken Besißes in Kommissionsberatun der Antrag von Bö [ Abg. Dr. H- er (Zentr.) erke des Antrages von * öblendorff an, mission eine Verbesserung in Ein] Freiherr von , on Vöhlendorff ist durchaus erwagenkwert. werden muß, daß die Selbstverwaltung audgebaut ist als die d besten Einricktungen; in ibm alle Jntereff erhoffe ebenfalls eine ratungen der Gemeindekomms
ch den kurzen Schlußw von Bohlendorff werden
kommission überwiesen.
Ein Anita rung eini er Beiimmungen achsen wird ohne
misfion von 14 Mitgliedern übe Um 41/2 Uhr vertagt sich das „Haus.
Nächste Sißung Dienstag, 11 Uhr.
11 dem Anfrage Böblendorff zustimmen und der Beratung in der Kommissi t in dem Anfrage Aronsobn einm sei geeignet, die Vertretung des länd- verwaltungen zurückzudrängen. ' hoffentlich werde auch e Gestaltung erfahren. prinzipielle Berechti ung hoffentlich werde in der elbeiten des Antra Neukirch
sei er einverstanden, endorff eine annehmbar
es möglich sein. Zedliß und eikons.): Der der Kreißoerwa tungen beffer Kreiöaussckuß isi eine unserer die Möglichkeit bestehen, ertretung finden
örderung dieser Absickten von den Be-
orten der Abgg. Gyßling und beide Anträge der Gemeinde-
er Städte. selbstverständlicb mu entenkreise ihre
Winckler (kons.) auf Abände- der Wegeordnung für die
Provinz Debatte einer besonderen Kom-
(Sckundärbahw.