P r i v i l e g i u m Wegen Aiisfertigung auf den Inhaber lautender Kreis - Obligationen des Waldenburger Kreises im Betrage von 100,000 Tbalern.
Vom 5. März 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von den Kreisftänden, des Waldenburger Kreises
f den Kreistagen vom 24. Juni und 2. Dezember 1865 beschlossen
worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee- bauten erforderlichen Geldmittei im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir "auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mii Zins-Coupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 100,000 Thaiern ausstellen zu dürfen, da fich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld- ner Etwas zu erinnern gefunden hat , in Gemäßheit des Z. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 100,000 Thalern, in Buchftaben:
Einhundert Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
30,000 Thaler Ü. 300 Thlr.,
40,000 - - 100 .
20,000 . » 50 -
10,000 - » 25 .
.- 100,000 Thaler
nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen , mit Hiilfe einer Kreisfteuer mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durcb das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1868 ab mit wxnigftens jährlich 15 Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- bungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-tragung des Eigenthums nachweisen zu diirfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, Welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In- haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die GeseY-Sammlung zur allge- meinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsieigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnficgel.
Gegeben Berlin, den 5. März 1866. (gez.) Wilhelm.
von Bodelschwingh. Graf von JYenplitz. Graf zu Eulenburg.
ä.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau, - Obligation des Waldenburger Kreises. "l-ittr. ..... NÖ“
über ..... Thaler Preußisch Courant. Auf Grund der unterm ..... beschlüffe vom 24. Juni und 2. De Darlehns-Schuld von 100, den-Kommisfion Namens
Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu, einer Darlebnsschi§ld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom Jahre 1868 ab, innerhalb eines Zeitraums von ..... Jahren all- mälig aus einem Tilgungsfonds, welcher mit wenigstens Einem und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867 ab in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält fich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver sämmtliche noch umlaufende Schuldverscbreibungen " . geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be- zeichnun ihrer Nummern und Beträge, so wie des Termins,
em die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. machung erfolgt sechs, zwei und einen Monat vor dem lungs-Termine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Bre
dem Kreisblatte des Waldenburger Kreises und in dem Königlich P schen Staats-Anzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solcherHesialt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am . Januar und am 1. Juli jedes Jah- res , von heute an gerechnet, mit 4 Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt g Rückgabe der ausgegebenen ins-Coupons, beziehungsweise dieser schreibung, bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Waldenburg und
zéi'n'ée
dlau,
e en bloße Échuldver-
zwar auch
Termme zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs-Tcrmine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fäiligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener odcr vernichteter Schuld- berschreibungen erfolgt_ nach Vorschrift der Llllgeiiieinen Gerichts-Ordnung Theil [. Titel 51. §. 120 ssq. bei dem Königl. Kreisgerichte zu Waldenburg.
Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch soll demjenigen , welcher den Verlust von Zins- Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis-Kommunalkaffe anmeldet und den stattgehabten Befixz dcr Zins-Coupons durch Vorzeigung der SchuldVerschrei- bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommcnen Zins-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins-Coupons bis zum Schluffe des Jahres .. ausgegeben. Fiir die weitere Zeit wer- den Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Scric erfolgt bei der Kreis- Kommunal-Kasse zu Waldenburg gegen Ablieferung des der älteren Zinscou- pynsZSerie beigedruckien Talons. BeimVerluste dcs Talons erfolgt die Aus- handigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldver- schreibung, sdfern dercn Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Deffen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unicr- schrist ertbeili. Waldenburg, den ..ten .......... 18... Die ständische Kreis-Sibiilden-Kommisfion. Provinz Schlesien. RegierungsbezirkBreslau, Ains-Coupon
Thaler 5 vier Prozent Zinsen, die ..tc Serie Zins-Coi'i Jahre 18.. bis 18 .. bei der Kreis - Konnnunai - Ka sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch erbobcn isi.
reußi- gationen werden unter der
“ zu der Kreis-Obligation des Waldenburger Kreises. [„ittr. Nr. über ................ Thaler zu vier Prozent
Zinsen über .......... Thaler ..... Silbergroschen. Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen deffen Rückqabe in der Zeit vom ..th ................ bis ................ resp. boni . .th .......... bis .......... und spätcrhin die Zinsen der Vorbenannien Kreis-Obligation für das Halbjahr vom .......... bis . . mit (in Buchstaben) ..... . Tbalern ...... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunai- Kaffe zu Waldenburg. Waldenburg, den ..ten .......... 18,.
Die ständische Kreis-Sckiuldcn-Kommisfion.
Dieschins-Coupon ist ungültig, wi'nn dcffen Geidbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schlusse dcs bcircffcndcii Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Regierun gsb czirk Breslau. T a [ O 11 zur Kreis-Obiigation dcs Waldenburger Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfängt
Provinz Schlesien.
, „ _egen de en Rück abc u der Obligation des Waldenburger Kreises [„jttr, (] H s g 3
Tr ..... über ..... „pons für die fünf "e zu Waldenburg, Waldenburg, den ..ten .......... 18. ..
Die ständische Kreis-Schulden-Kommisfion.
Privilegium wegen Ausgabe von1,400,000 Tblrn. Prioritäts- Obligationcn der Breslau-Schiveidni Eisenbahn-Gcselischaft. Vom 12. März 1866.
H-Jreiburger
Wir VIilhelm,
König von Preußen Lc. eidniy-Frciburgcr Eisen- ft, ihr zur Ergänzung gung der Bahnanlagen und zur Vermehrung der mittel die Ausgabe von Prioritäts-Obligationen im Betrage
von 1,400,000 Tbalern zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 ((Hes-Samml. S. 75) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigun
Emission der erwähnten Obligationen unter nachstehenden Bedi gen ertbeilén:
g zur ngun-
§. 1. Die auf Höhe von 1,400,000 Thaiern zu emittirenden Obli-
Bezeichnung: -Prioritäts-Obligationen der Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahn-(Hesellschaft [,jicsra Ka,
nach dem anliegenden Schema 4. in Apoints von 500 Thalern und 100 Thaiern unter fortlaufenden Nummern, und zwar:
800,000 Thlr. in Apoints 5. 500 Thlr. unter Nr.
600,000 Thi . ' ' * stempelfrei ausge igt und mit
in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
so wie mit einem Talon n
1 Mit der zur _Empfangnahme des Kapitals präseniirien Schuldverscbrei- bung „find auch die dazu gehörigen Zins - Coupons der späteren Fälligkeits-
1099
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegiumx
- ' “dern des Ver- kd' [ben werden von zwei Mitglic . abglidrmxtixatbeZ/iliciid dem Hauptrendanten d'er Geseklschzzft_unterzetchnet- w“? LyÉs-COUPMZ und Talons werden mrtÖdem Fac11milc der Ante?“- Ztreilen *wcier Mitglieder des Verwaliimgsrathes und des Haup 0 chen. „_
RendZniicenerZecksC-Zcrie der Zinscoupons 'fuxlbjll) FaerseTneZZdTlex -. ““ “ationen beigegeben. Bei 5. au. ie" _ . WW Z“? ZFbgriqen Periode wcrden nacb vorheriger offemtlicherBe ZTFZFFLMUU fiii" anderwc'ite 10 Jabrc neue Zinscoupons auSge-
*“ ' ' ' * kanten des Talons, ; ' “* Ausrcickwng eifdlgt an diii Piasen _ ? Leitiéckty NTFS?! Rückgabe zngleicl) über den Empfang der neuen Coupons
]thtjrt wird, sofern nicht dagegen von demJnhaber der Obligation (
bei dem Direktorium dei" Gcskllskhast schriftlich Widerspruch erhoben *
worden ist.
“"im Falle eiiies solchen WidcrsPkLlchsi DÖWRIN'MQÖF !*?an „7 ..,„kw , „icht beigebracht Werden kann, exsolgt iie Abvici )UJ' , [!)-.! )ikp “ Diese BLstlUUUUUg Wiki) anf OilUY
dcn “inhaber dci" Obligation. Taloii besonders bermcrkt. J 22
. ' oi . . „ 5. IT Die Prioriiäis-Obiigaiwncn Werden mit Vier em balb prozent „
- . - . *) “» . „ckckck Veyinsi Und die Zinsen in [)albxabiliilwix Maxin amikUiscIian Pilar imd ? Fiili jeden “Fabrik; von des (;OejcliischafthHabp (il'Öen 1Zdreslau, so ibic Wii dcn diirck) dab lekLtOUUZUssM FFHLe'lablt '“ " - “ (benden Bankiers oder „8 (: cn ,) „_ - Blattem nambait 51101110 „ . C" hebUn innerhalb vier w,- z''ioritätI-Obiiqattbuen, dercn r , J „K „ «mien Von Pl _ „ ., „ d * sb iten ablungs- „- . „, Conpon estmm :) „. - ren von den iii dciiobcticxscn .., , 3 ,' „ der YZikiIiincii an gerechnet, mch: gcschchel1 Mx UelsÜÜM ZUM BWM“ “ Gesellschäsk- 3
Dil: Prioritäts-Obligationen Untsrlicgen dcr Amortisation, die
mit dem Fabre 1860 beginnt Und aljjäbrlich den Betrag von.
' 1 ' 1 ,. k.u- .7; Proient “oder 7000 Tbalxrn iinici Zujcbchg ÖZ"leriY0rY)§aiisoxi «Zcibsicii Obligationen erspartcn Zimcn umfcißfi. ii . wird durcb Ausloosung zinii innibclrtbFeiHinNtchlt April staii Und ' . “ * *" " »' ii . „ . Die Auslooimig [tiidct ji esch , 1 ' N' rti“aiion & " ' * 'I der hiernach zm ». nw ,' ' Nusablimg dis Nommalbetiggi , & ' eden Ziianqeiixdcn Prioritäts-Obligatwnen erfolgt am 1. Juii ] (* ** , . “. s. QalWLW: Vcrloosimg gcstbiebt diirch zwci, “Von „dem OYZYYFUZ Direktorium zugezogene bcreideteWNNcijre m iiikeniL'n “?*ermine 14 (Mac VOL'ÖLTLZUL' öffentlicbsn Kenntnis; zu biiiigenic „„ ,
' ' ' " d, iiiritt “'n welchem den Ziibiiberii dei“ PUOUULLO -Obligatwncn iki: Z ? 0 „
gestattet wird.
Der General-Versammlung dcr Eisenbahn - Gesellschaft bleibt =
„ , „ . tick dercn Nennwerib von der Rchtyoxbebalkk11 sowohl den Amoriisations-FVUÖZ ZU verstar- . dacbtcn Fallen, nur dann berech 3- das - e ' , i *
** Gesellscbast zu fordern:
ken imd dadurch die Tilgung dei" Prioritäts » Obligationen zu be-
“ " '- " 'itäts-Obligatimien durch die :* “ ' cn als anch sannxUlrcbexPiiOi'.,“ „, ' ' : 1(Fxsleciilijlilcxix)cn,Blätter mii skch§1110natllchek“(31111 zii kundigen imd dmch
' ' ' * ““ 'den “"Um: bedarf es Jabliing dcs Neniiwcitbes cmznloicn. QU bei ,)
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vorgelegt. 4
Die Nummern der aiisgeloosteiidPri-oriiZisZOFZLYJich141151111261? . „* ,“.» “„Whalmng es im . ii „» „9 WMW 14 "MIM nacb * ' 5) bl '“ l-t * dem im J. 3 „ „ . , _ „- ung iifog (11; k . _ _- " * bckmiit xmmcht, Öls ;[UWÜ , ' ck „ ,- : Fxsixiitlbéiiinniiicn “Lage in Breslaii von der GesellsckMfk» „WWP kaffe „
' * ' ' ' “* ' e M iiick) dcm Nominalwertbc an die Yorzcntgxer der 'OVUJIZXLZTL ZZZ- ?lelikskklljia derselben Und der zugehorigen 111chk fa g
dieselben ziir Zablmig präsciitii't wcrden.
- x ' '! " ZDriO1 „ . ' „ . „ , ..[1,chaft JUL" Yzcrzmstmg WU P „ ; „ , „ . DW BUWMWk-W derGisx - li ÖW'CUi en “ abres, m : . „ „ &, * „, di“ Gcscll! air wieder aiiögeben. xjtätthUgiuan exiwcléosinntiiiikxmdalß Filets MFM?!- IchtLick) („. Paragraphen cmgelosi worien, 51:9 ; 4 ck welchem dieie c UU gc ! i “ ' 4,
“kamii gemacht worden ist.
' ' ' «ck '; cn Obliiaiioncn wer- Die ii-n Wege der Amortisation cing [ist 3
“ " ' Notare verbrannt, Und es wird ' K “nwart weier veicidetcx . „ ' „ FZR; YZF]? dariibezr durcb öffemtltcbe Blattci bekannt gemacht. “ §. 5. _, „ ' __ . . “' Uigeii, nicbi zm Ein- . ' 3 mern dcr zm RnckzahlUUJ f(), “„ ,. [ö' DteviZiT'élzliYigtcn Obligationen werden Wblllkk) ZFWVL'MÖ 1?)ij; IMM von deim Direktorium der GCsLUWUZ FME LZ'spjfikxllklgilelxet ' 1 ? [ :* &
' " entlici einmal ausgerufen. &?)M „“' „. ., ' dÉk ZchTerIsJch vimi)en Jahresfrist nach „dem logien dniiitliiixn12111111 MM M Realisation ein, so erlischt ein jeder Aiiiprncb aus 111? di, VUfLDZLZT Éesellftbaftsvermögen, was unter 2l11gi1btk. der PUUUYIUU'F ?Qrtélos gewordenen Obligationen von dem Direktonum Omen 1
bekannt zu machen ist. 6
' ' . . ' dcr vernich- " *" ' Mortifiirung angeblich verlorener o ! . teier IJKTYWeLerfindet dzer Z. 22 der Statuten der Bieölan
Schweidniy-Jreiburger Eisenbahn-Geselischaft Anwendung.
ins-Cou ons dürfen nicht moriifizirt Werden, ]edoch soll Dem- jenigYi, welHer den Verlust von Zind-C01ipons vor Ablauf dxr Verjährungsfrist (Z. 2) bei dem Direktorium der Gesellschaft azime - det und den stattgehabten Befiß der Zins-Coupons durcb deÉeiguns? der Obligationen oder sonst darthut, nacb Ablxiuf der Berjakrung . frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge omme nen Zins-Coupons gegen Quittimg7 ausgezahlt werden.
ic Qn aber der Prioritäts-Obligationen find" auf die Höhe der dérin Zcrßchriebenen Kapitalbeträgc imd dei“ dafursnacl? J. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Breslau.-SchiveidiiiH-,§retburgär Eisenbahngeseüschast und haben in dieser Eigenschaft an dem Ge? - schaftsvcrmögen ein dunbediTithes VoßzluFtrecht vor den Stamm-Ac ien dercn Dividen en, & agegen ei : _" nebst?) den auf Grund des ersten, Alleihiichft am 16. Februar 18421 (Geseh-Smnmlimg für 1844 Seite 61) bestaxigien Nachfrage zum Gcsellscbasts-Statut vom 11. Dezember 11.43 ausiieegiberlieii 2000 Stück Prioritäts-Actien im Betrage von 400,00.)/5,h r., " den auf Grund des vierten Nachtrages zum GesYlscbaftd-Matut mii Allcrhöchster Genehmigung vom 21. Juli 1851'(Gesiß- Sammlung für “1851 S.584) ausgegebenen 7000 Stuck Prlio: “:itäis-Obligationen (Mi. 51.) im Betrage Von /00,000 Tb r., den auf Grund des fünften Nachtrages 2,qu (HeseÜschafts-Stlatut Allcrbd'cbst bestätigt am 14. Februar “1853 (Gexeiz-Sainnz KMS für 1853 Seite 48) auSgegebencn 8000 Stmk Prwrrtats- Obligationen (]jii. 8.) im Betrage von 800,000 Thlr., , den auf Grund des Ailerböckzst am *10.„August 1854 (Geseßs- “ Sammlung für 1.854 Seite 517) bestatigen sechft"en Na'chtxcith- zum Gesellschafts-Statute ausgegebenen 6000 Siuck Priobita - Obligationen (]iib. (*.) im Betrage V'N-i 600,000 Thlrn., * den auf Grund des Alierhd'cbsieii PribtlxgiumZ vom 2. Asigusi 1858 (Geseß- Sammlmig für 1858 «_ette 43.) axisgege enen 3800 Stück Prioritätö-Obligationen (bir. l)., im Betrage von 00000 T [r. ,' _ , . .
6) Zeri,aiif (Hrhim)d dcs AÜerböchsten PIlYllegtU'ms vom 3. bJuni "1861 (Geseiz-Sammlung für 15761 «eiii», 341) ff.) aiisgege enen 3200 Stück Prioritäts-Obligationen (iiit,1«„.) im Betrage von
00000Tlr.' „ _. . also 11?! Éanzen [den, bis cht ausgegebenen 30,000 Siuck0PZorli- täts-Actien und Obligationesi im Betrage von 4,000,00 hr.
* das Vorzugsrecht fiir Kapital Und Ziiisen vor den neu (Urszu-
fertigcnden 7600 Stück PrioritätI-Obligaiioncn außdriicklich vor- behalten. 8
Die Inhaber dcr Obligatidiii'wfind, außer in den im J. 3 ge-
71) wenn ein Zahlungdtcrmin länger als drei Monate unberich- ii i bleibt' ,. „ i;) nkzenn der ,TTÜUZPOTTÖLUTLÖ aiif der Etienbabii laiiger als sechs 3 onate ian aufböi'i, ' & _ " _. Yun gegIen zdic CZeseUschaft M Joigx rechis§rafiig Zeivdrdener Erkenntniffe Schiilden halber Executwnßbdllitrecikt wird, [ (1) Wenn die im W". 3 fcstgeseßts Amortiiatwn nicbt emgebaten / wird. _ ck * " “ " daI Kapirai von dem “11 den , allen zu a., i,): und" 0. KMU- " . " TageQab, an ?velchem einer dieicr Fable emt-ritr, zitiuckgiidrdeit wex din“ in dem Falle zu (1. ist dagegen eine dreimonailicbe Kundigungv- frist, zu beobachten. Das Recht zur Zuriickwrderung dauert in dem
' (“Falle zu & bis zur Zablrmg des becreffendsn Zins-COUPMI, m ! k“ . ,
' ' * * 'd' “[[UU des unterbrochenen “ ' ' 'clt mii abgcliefert, so wird der ? dem Falle zu 1). bis zur Wieiirbersii g Conpons. Werden die Compons m )
- , . „ *“ ** " '- Öli", .. ', - ;. 5*- “& "*“" d“ m- in Betrag der fcblenden Von dem Kapitalbitiage Odir YixFeiTaWsZaw , re»? "(ck Allfhkblmg dcr (YMMU, MZ Jiich1biera11xi11§xllg1eu1§ die , L / ', n - , z "* e L ! » , »“ Q . gation gekürzt UW zur WUlOsUUI Nr (NMMO OU“ , , dem Falle zu (1. drei Monats bon icm »Ist, » , ck
. _, - -.«. , . „ L [ab* eine? “"i-ai;- Ti'ansboribetricbcs, in dem (5an 3ii i. [UI ziim (b s „
“' ' ' ' " rfolgen sollen, _, . * LQ- iim dei Obitiaiwiien hatte 6. 5 . "_. & [(J DJ: Obligationen, Welche in Folge dei Binimnmngen UULI
. .: . xx. !, * & '„ * Zur Sicherung der Verziiiiiiiig imd Ulgimg der ckck)le ii.ri e e t: ' ' *“ 1 R ' ' icstZ)sYje borgcsckyricbenc Verzinsung und “4111311115 dir YKAYWMT geht der Zahlung bonZinsen nnd “ÖWWMDLU aii iie„caim , ! * “x *! * * 'Or. Actwnairc dei Gciilbcbaii [. , , „* . * [ck) bis zur Tilgung dcr Obligationen bdei 111351111114) ?terZTiTxtieicbelxir "' ' ' "' ***r darf die Me ia, ) c dition dir ÉlUlNUUgÖgxlUN * * _! **- €(“ÄÖii*!:)ii['mbii und zu den Babiibbien erkbrdexiiéen TTYLTXTF * ' ' ' " " ' ' ' ii, " " ' ' “' ** bc'icbr mb ]:doiii UlckJT aus ii: .! _ . , _ erm: cin, iii: . 7" , “ * Yabndimd dcr Babuböfe besiiidliibcn L)]ÉUUDUUTKe*aLTÄKLÖT Ye? solche, welcbe innerhalb der Vabnböie etwa It" “i!“!bSchixich- * ' * " " ' »"li'eiiikbi'ii odericiier 10!th m Hintcmdenin ioimliickiiii,pi ". » ;UULMU oder 411 Paiibiifeii und Wanreii-Oiiedcriagcn abgetreten werden “möchten. T 10 ' “* * ' ' “ un- en Die in diesem Privilcgmm borgestbriebenm Bekanntmach g