Central-Comité die Provinzial- resp. Kreis- und Lokal-Vereine von den aus ihren Spezialfonds vorzugsweise zu beschaffenden Bedürf- nissen und den Orten, wo Hülfe nöihig ist, in Kenntniß, wozu dasselbe durch sein stetes Einvernehmen mit den Militair- Central- Behörden und die Berichte seiner auf den KriegSschauplaß zu ent- sendenden Agenten in den Stand geseßt wird. 5. 7.
Geschäfts-O rdnung.
Das Central-Comité ist befugt, seine Geschäfts-Ordnung selbst- ftändig festzustellen, die Befugnisse der §. 4. bezeichneten Personen im inneren Geschäftsverkehr, so wie die Bildung von Ausfthüffen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsbetriebes zu be- schließen und deren Kompetenz zu ordnen.
Beschlußfaffungen über den Ankauf oder die Veräußerung von Grrzndftücken, oder über die Anlegung von Kapitalien zu anderer als depdsitalmäßiger Sicherheit können nur in einer Comité-Sißung erfolgen, zu Welcher sämmtliche Mitglieder mindestens 8 Tage vor der betreffenden Sißung unter Angabe der Tagesordnung einzu- laden find.
§ 8
, Mitgliedschaft.
Mitglied des Vereins (§. 1) wird Jeder, der einen jährlichen regelmäßigen Geldbeitrag zu den Zwecken des Vereins zu leisten sich verpflichtet.
Als Wohlthäter des Vereins werden diejenigen bezeichnet, welche demselben einmalige Gaben zuwenden.
§. 9.
.Das Minimum des jährlichen Beitrages, so wie die sonstigen Bedingungen der Mitgliedschaft der Provinzial-, Kreis- und Lokal- Vereine werden,durch deren spezielle Statuten festgestellt , welche dem Crntral- Comitéx zur Genehmigung vorzulegen smd, und feine Be- stimmungen enthalten dürfen, die mit gegenwärtigem Hauptftatut in Widerspruch stehen.
Mit der erfolgten Bestätigung des Statuts tritt der betreffende Provinzialq Kreis- oder Lokal-Verein, als Abtheilung des Haupt- Vereins, ins Leben. '
Z. 10.
Mittel des Vereins.
Der Verein gründet seine Mittel in FriedenSzeiten auf,
G e ld beiträge.
Bei ausbrechendem Kriege alle, zur Felde VerWundeten und Erkrankten, geeigneten Gaben an Mate- rial und Naturalien angenommen.
. 11. Die Geldmittel des Verein? zerfallen in: 3.) den Centralfond, b) die Spezialfonds. Zum Centralfond fließen:
werden außer Geldbeiträgen
1) mindrsiezis ein Drittheil der Beiträge der Mitglieder der = Provmzral- resp. Kreis- und LokaloVereine, insofern nicht ein- : zelne Vereine die Abführung einer größeren Summe an den ? Centralfond beschließen sollten. - Der Rest der Beiträge bildet ,
den Spezialfond des betreffenden Provinzial-, Kreis- oder Lokal- Yeremd,
2) dre Beiträge, welche einzelne Wohlthätcr dem Centralfond un- mittelbar zuwenden.
.Der Centralfond wird in Berlin von dem Central-Comité verwaltet.
Zeder Provinzial-resp. Kreis- und Lokal-Verein verwaltet seinen Speziakfond, der aus den übrigen Einnahmen des betreffenden Vereins nach Abzug der an den Centralfond abzuliefernden Beträge gebildet wird. “
Die Provinzial-, Kreis- und Lokal-Vereine führen “ä rlich im Februar d_en statutenmäßigen Axrtheil ihrer Einnahme des Keéftoffenen Jahres (716. oben Nr. 1) an .die Central-Kasse in Berlin ab. Sie senden gleichzeitig emrn summarischen Abschluß der Einnahmen und Zlauhszzjaben ihrer Spezialfonds an das Central-Comité zur Kenntniß-
e.
. Es ist den Provinzial- , Kreis- und Lokal-Vereinen e attet emen Theil der zu ihrem Spezialfond gehörigen (Helder zurg Fluter; ZZYLJUM Jusodemlixetreffenkzen Bezirk stammenden, im Kriege ver-
, end er mva egewor enen Krie er owie der inte bli
der im Kriege Gefallenen zu verwmden.g s H r ebenen
Z. 12. General-Versammlung.
Alljährlich im März wird durch den Vorsißenden des Central- *
Comité's eine General-Ver am ( Welcher: s mung des Vereins berufen,
I die V'NditgliÉer desiCentral-Comités,
ur je en rovinzalverein e s vo d . '
3) Miniedjer Theil nehmen, 1" ck n emselben zu deputtrende m rov nzen, in Welchen kein Provinzial- Verein be et bleibt es jedem Kreis- resp. Lokalverein überlassen, ein ZT?“
Förderung der Unterbringung , Heilung und Pflege der im =,
UU;
zu nehmen berechtigt ift. Erscheinen von
Mitglieder bei. J. 13.
schaft abgelegt,
gehenden Jahres zu prüfen bat. Functionen des Ausschusses übernehmen.
Wochen vor derselben schriftlich mit Motiven mitgetheilt werden. Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorfiyenden.
Mehrheit yon zwei Drititheilen der Auwesenden. Die in rtchiiger Form gefaßten Beschlüsse der (Heucral-Vex. sammlung find fur das Central-Comité nnd fiir den Verein bindend.
Fiitniftericn des JUULTU , des Krieges und der geistlichen Angelegen- et en. Aenderungen des Vereinszwecks) können ohne Königlicße (He- nehmxlxun?) nichzt vorgenommen werden. ' uf en ericbt vom 29. April d. J. will Ich dem »Preußi- .: schen Vereine zur Pflege, im Felde Verwundeter nnd erkrankter Krie- ger- auf Grund „des hiernebrn zurückfolgenden Statuts (1. (1, Ver»- , lin, “den 3. Aprtl “1866 hierdurch Corporationsrecbte in Gnaden verleihen. * Berlin, den 7. Mai 1866.
VJilhelm.
(. VOUROVU. GrafzurLippe. GrafEulenburg. An die Minister des Krieges, der geistlichen, Llnterrrchts- und Medizinal - Angclegen-
heiten, der Justiz und des Innern.
vonMühler.
* Asthlchkanntmachung.
, Im n u c an die Vekanntmachun des Ferrn Kries- = Ministers Excellenz vom 11, _d. Mts. gestattetgfich dasyuntrrzeichngeie : Depart'ement'auf eiiien besonders wichtigen Theil der Militairfrariken- pflege tn) Kriege naher" einzugehen und denselben vorzitgsjvrise dcr YFfFrleethn Humanitat und dem opferwilligen Patriotismus zu Es sind dies die fern von der käm fenden Armee im Snncrn , drs Landes errichteten stehenden Lazarethcp(Reserdelazarethe),Qwelchc ; dre Bestimmung habrn , durch möglichsie Vertheilung der Kranken und Verwundeten et-rie bessere Pflege derselben zu erzielen und an- sterkenden, bet Ueberfullung der Feldlazaretbc zn besorgenden Krank- betterHvorzubcugen. “
" . as-unterzeichnetc Departement hat es i an ele en ein leren fur die Einrichtung solcher Reservelazarethr iLchausZedZyritesfter Axseisx Fursorge zu irefsen. In einer großen Zahl auf die einzelnen Pro- vinzen vertherlter Reserve-Lazarethc werden bereits viele Tausende von Lagerßellen fur ,die Kranken und Verwundeten der im Felde stehen- den Armee „bereit gehalten, die Herstellung weiterer Tausende ist in * det Yrberntung begriffen.
. uß jedoch den Reservc-Lazareth-Einrichtun en in “ol e kric e- rtxcher Ovperatidne'n eine noch größere Ausdehnung ggegeben rFerdézen, da?m durfte die Mtlttarr-Verwaltung kaum im Stande sein, für die Verwal- tung dieser Lazarethe fachkundiges Personal in ausreichender Zahl zu erlangen, da es seme Schwierigkeit hat, fiel) in das mit der Verwaltung von Staatsgnstalten der Kontrolc wegen nothwendig verbundene, mit- urtter kdnwltzirte Rechnungswesen noch dazu im Drange der Umstände letcht hmemziifinden. Diese Schwierigkeit muß die Militair-Verwal- , tung zu besetttgen suchen , wenn fie dem Hauptzweck einer guten
glied zu wählen, welches an der General-Versawwlitng Tb,"
solchen Mitgliedern aus einer Provin; in der General-Versammlung mehr als 6, so haben sie doch(nux ()"Sttmmen zu, führen, und müssen nach einfacher Majori. tat in sich die1enigen sechs Personen wählen, Welche für die brtreffende General-Versammlung eine Stimme führen "sollen“ die übrigen wohnen der Versammlung nur als beratbendé
_. In der (_Heneral-Versammlung wird vom Central-Comité über dteWtrksamkett des Vereins (§. 1) und dessen Vermögenslage Rechen.
Dieselbe wählt aus ihrer Mitte einen aus drei 5 eronen . stehenden Aussthuß, Welcher in Gemeinschaft mit eine?? Hon dkxen zYorfißenden zn bestellenden Kassen- Kommisfion acht Tage vor der nachsten General-Versammlung die Rechnungsabschliiffe des vorher.
, Für die der ersten General-Vex. sammlung vorhergehende RechnungSabnahme beruft der Vorfißende drei nicht zum Central-Comité gehörende Mitglieder, welchc dj,
Anträge, welcde in der General- Versanmrlung zur. Berathung -kommen sollen, mussen dem Vorsißenden des Central-Comitéz's vier
Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. _ Bei
Sofern dergleichen Anträge Abänderungen der ge emvärti e Statuten betreffen, bedürfen die darauf zu faffenden Vesßhlüffe eiYe?
Abänderungen der Statuten bedürfen der Genehmigung der
Krankenpflege gerecht bleiben will. So lange die Verwaltung der
. Lazarethe--jedoch von Staatsbehörden geführt wird dar von einem genauen rechnungsmäßigen Nachweise aller Einnajhmenf und Aus-
gaben nicht abgegangen werden.
, furzftémzthtel würde sich darin finden" lassen, aß ommunen , Vereine oder der Krankenp e e ewidmete (He- , nossenschaften in selbßerrichteten Lazarethen dieftvéollétändige PWe
Ein vollständig geeignetes Aus-
713
»;
3 und Beköftigung kranker und verwandctcr Soldaten untcr Ge- währung einer zu vereinbarendcnBeihülfe des Staates“ übernehmen. Diese Staatsbeihülfe kann bestehen in Zahlung einer (Heldemschä. digung, Hergabe von Wäschestücken und Disponibelstellung von Räumlichkeiten.
Die Militair-Verwaltung könnte in diesem Falle, der schwer zu ; beschaffenden Verwaltung enthoben, sich lediglich auf die Oberaufsicht 7" dieser Lamrcthc beschränken und würde dadurch zugleich für weitere auf die Krankenpflege gerichtete Maßregeln freier.
Namhafte Civil-Krankenanftalten, so wie der Krankenpflege fich L widmende Genossenschaften und patriotische Vereine haben bereits in ; anerkennenswcrthcßer Weise der Militairvrrwaltung ihre Dienste in ' dieser Richtung - theilweis sogar vol1k0mmen unentgrltlich - dar- eboten. Es dandelt fich nur darum, dieser Maßregel die möglichst *, weiteste AuSdehnung zu geben.
Selbst die Uebernahme einzelner Zweige der Lazareth " Verwal- jung, wie die Beköstigung der Kranken nach den Diät-Verordnungen *- der Aerzte, die Verpflegung, würde schon der verschaffen können. .
Die Provinzial-Jntendanturen sind angewiesen, Anerbietungen entgegen zu nehmen und dieselben nach getroffener Vereinbarung dem unterzeichneten Departement vorzulegen.
Möge dieser Aufruf seinen Zweck erfüUen, möge er alle Freunde der Humanität in dem Streben vereinigen, das Loos der fiir das Vaterland leidenden Söhne zu erleichtern. Berlin, den 15.§Juni;1866.
Kriegs-Minifterimn, Militair - Oekonomie - Departement. Bronsart von Schellcndorff. Krienes.
An aUe Preußen!
Kriegerische Ereignisse bereiten fick) an den Grenzen unseres Vater- iandes vor, Die Unicrzeichnetcn sind deshalb welches sich folgende Ziele gesteckt hai: 1) Dir zirrückgebliebenen Familien der eingezogenen Soldaten zu unterstützen. 2) Erfrischungen, Lebensmittel und Lazareth-Bedürf- 3)
Reinigrmg und Reparatur der Wäsche , die Arzuei- * Verwaltung wesentliche Erleichterung
zu einem Comité zusammengetreten,
nisse nach dem KriegE-Scbauplatze zu schaffen.
Die hierher ebracbten Verwundeten und Kranken ,
bei etwaiger eberfüllung der Lazarethe in Privat-
häusern unterzubringen und zu verpflegen. „
4) Die Wittwen und Waisen der gefallenen Krieger zu
unterstützen. „
In dem Ccntral-Bürcau des Vereins im Königl. Schar:- spiellzause --- Eingang Taubenstraßc, Concert-Saal-Thür -- Vormrt- tags von 11 bis 2 Uhr, werden Geldbeträge mit Dank. entgegengrnom- men, ebenso auch von jedem der Unterzeickmeten, und dieje Gaben m be- , stimmten Zeit-Abschniiten durch die TageSHläiter bekannt gemacht werden.,
Lebenßmiitel und dem schnellen Verderben nicht unterworfene Erfri- schungen für die Armee- und Lazaretb-Vedürfnisse nimmt der Hötcl-Bjefiß-er A. Mühling (k]öts] 419 801116, untrr den Linden Nr. 39) jederzeit m ; Empfang. * _ „ _ . .
Das Central-Büreau im Königlichen Schauwiclhauxc Wird ]ede ge- wünschte Lluskunst bereitwilligst crtheilen und Anmeldungeti “annehmexi.
Sc. Majestät der König haben Allergnädigst geryht, d1e1e aufgefuhrten ; Ziele zu genehmigen und den Bestrebungen zur Erreichung derselben Aller- höchst Jhrc Unterstüyung zu gewähren. „ _!
Wir fordern daher im ganzen Umfange unseres themen Vaterlatzdes . Allr auf, dieTheil zu nehmen wünschen an dem Werke achter Menschenliebe uns ihr Vertrauen und ihre Beibiilfe zuweisen zu wollen.
Berlin, den 11. Juni 1866,
König Wilhelrn-Vcrcin zum Besten der mobilen Armee und deren Angehörigen. "
General-Lieut. von Alvensleben, (Het). Commeranthh Tikrichr'oder
im Kommandantur- Gebäude. „_ Behrenstraße Nr. 03.
Hof-Lieferant Borchardt, (Hoi). HoT-Rath Dohme,
Franzöfischeftraßc Nr. 48. _ rm Komgl. Schloß. Geh„ Sanitäts-Ratk) Friedbeim, Hoflieferant L. G erson, Unterwasserfiraßc Nr. 7. _ Werderschen Markt Nr.5". _
Lotterie-Ober-Einnehmer Hausotte, General - Jntcndant_ von Hy!) cn , Zimmerstraße Nr. 26. _Franzößschcsraße Br. _30.
(ch, Ober-Finanz-Rath Frhr. v. L r n H , Komxnispons-Iiatl) & tt_sa ß , Karlsstraßc Nr. 43. “ Adlerstraße Nr." 1).- Direktor Mühling- zYoiel-Bestßer A. I)irihling, *
Uötel (18 Roms, Unterd.Linden Nr.39. Uöts] (16 Rowe», U.,d. Landen Nr. 39.
K. Hos.MarschalL GrafPerpench er, Render P r n ck rr & , Wilhelmssir. Nr. 67. . . JagerstraßeNr.32. ,
Rittmeister von Prillin, C3esch1chtS111aler_Professor Richter,
Unter den Linden Nr. 12. „Belleyuestraße Nr. 10.
Rentier Schulz-Leitershofen, Musik- Direktor W1epr„echt, Schiffbauerdamm Nr. 27. Unter den Linden Nr., 34.
-- Der von der Gräfin Wrangei, der Gräfin ». Bikkmarck- “ Schönhausen und vielen andern Damen unterzeichnete, oorZ 11. d; M. : datirte Aufruf an die Einwohner Berlins lautet,- wte. fdlgt: *Y'e. Mazeftat der König hat sein Volk zu den Wgffen gerufen. Wahrend. die Manrier zur Vertheidigung des Vaterlandes tm Felde stehen, durfen die Frauen nicht zurückbleiben in dem Kreise des Wirkens, den Gott der Hexer “ihnen ange- Wiesen hat. Ihre Aufgabe ist es, Leidenden zit_helfe'n,Bedurft1ge zu unter- sü'lßen und die unvermeidlichen Uebel nach Krasten lmdern zu helfen. Um hierzu einen Anhalt zu gewähren, sind wir 111 Folge der Ansprache vom 27» Mai d. I. zu einem Verein zusammengetrefen. Wir ersuchen nunmehr
. Gottes Segen mit uns sein,
; gewiesen würden, wril dergleichen in den : reichender Menge vorhanden sei.
', läßt, Gaben an Verbandmitteln
: genen Depots des Preußischen Vereins
' weniger als eine VierteleUe im Gevicrt halten, find wenig brauchbar.
durch zwei dreieckige Tücher
Dieselben müssen aber aus
LKriegslazareths
: einem bürgerlichen , politische ? durch reiche (Haben des ganzen Landes gegründet wurde, * muß der Bürger. anvertraut. ' Ruf zu folgen verstehen.
' dungs-Comité's bitten
J keü selbsiihäiig oder durcb Sammlung von
' 14 und 15, der Verein schleswig-holfteinscher * ren 1848 :e.
[ Comité “ lichkeit
: eigener Anschauung , netsten Persönlichkeitrn find, um ; zur rechten „Zeit “ nicht allein von
Y und in den Lazareihen bewirkt werden. "s Herren Fabrikbesißer T mann R. Magnus, „ . ; A. Glaue, und wird den Namen führen: Comité der Berliner kombmxrten
* rials Behufs Bereitung von Charpie,
*
able Diejenigen, welche zur Förderung der Zwecke des Vereins -- nament- lich seines nächsten Bestrebcns, bedürftigen hiesigen Familien, die durch die Einberufung ihrer Ernährer, selbst bei der iviaig von den Behörden dar- gebotenen Unterstützung, in Roth gerathen, beizustehen -- geneigt sind, uns mit den erforderlichen Mitteln durch Beiträge versehen zu wollen. Möge Die unterzeichneten Mitglieder des Vereins Geld und Geldeswerth bereit, über
sind zur Annahme von Beiträgen an Rechnung gelegt werden wird.
deren Verwendung seiner Zeitoöffentlici)
-« Eine vom Grafik zu Stolberg unter dem 12. d. erlassene Be-
: kanntmachung hat folgenden Wortlaut:
machen gesucht, daß patriotische unsere ausgerückten Truppen zurück- Lazarethcn und Depots in aus- . Wenn leßteres nun auch insoweit zutrifft, als reichliche Bestände an diesen Erfordernissen oorräihig gehalten werden, so sind doch, da sich der Umfang des Bedarfs im Voraus nicht übersehen ," in der nachstehend näher anZegebenen Qualitat den Feldlazareihen sehr erwünscht und würden cm die nachst gele- zur Pflege im Felde verwundeter
Es hat fick) die Ansicht geltend zu Gaben an Charpic und Bandagen für
und erkrankter Krieger oder an dessen Haupt-Tcpot zu Berlin, Magdcburg , und Breslau unter der portofreien Rubrik: »Für ausgerückie Preußische
Truppena (auf der Post in Paketen nicht über 20 Pfund) einzusendm sein:
1) Charpie, und zwar solche, die aus reiner,“ weicher, weißer, nicht zu feiner, aber auch nicht zu grober, alter Leinwand so gezupft ist, daß die einzelnen Fäden geordnet und gerade nebeneinander liegen. Vorzüglich brauchbar ist solche Charpie, wenn die Fäden 6 bis 8 Zoll lang und nicht Fäden von verschiedener Länge untereinander gemischt sind. Um solche Charpie zu erhalten, müssen daher die dazu zu verwendenden Leinwandftücke entweder eben so lang als breit sein, oder, wenn fie dies nicht sind, müssen die kurzen Fäden gesondert und die langen ebenfalls gesondert gelegt wer- den. Es kann indessen auch Charpie, bei welcher die “Fäden ungeordnet find, sogenannte krause Charpie, gebraucht werden, sofern sie nur aus reiner, weicher, nicht zu grober und nicht zu feiner alter Leinwand gezupft ist.
2) Alte, rein gewaschene , nicht zu grobe Leinwand in nicht zu kleinen Stücken, welche frei von Nähten und Säumen sein müssen. “Stücke, welche
3) Dreiechige Tücher aus neuer, nicht zu grober Leinwand. Jede der beiden kurzen Seiten dieser Tücher muß 1 bis 122 Ellen lang sein. Um solclw Tücher herzustellen, wird ein quadratförmiges, 1 bis 1ck2 Ellen langes und eben so breites Stück Leinwand in der Diagonale durchschnitten, wo- erhalten werden. verschiedener Länge und entsprechender Breiic. neuer Leinwand gefertigt und aus einem Stüch Zirkelbinden aus alter Leinwand und
4) Zirkelbinden von dem Faden nach geschnitten sein.
solche, die aus mehreren einzelnen Stücken zusammengesetzt sind, eignen sich *: nicht zum Gebrauche,“
auch Von solchen, welche nicht wenigstens eine Länge von drei Ellen defißcn, ift kein Gebrauch zu machen. Die Breiie der Bin- den hat fiel) nach der Länge derselben zu richten, die dreielligen Binden müssen 1ck2 Zokl, die vierelligen 13-4 Zoil, die sechsesligen 2 Zoll, die «icht-
elligen LY Zoll und die zehnelligen 25; Zoll breit sein.
- Die Berliner Mitglieder des bisherigen Gründungs-Comité's des“ in Warmbrunn richten folgende Bitte an alle
Freunde der Armee: Mitbürger! es gili, dem Vertrauen unseres Königs
auf den Patriotismus Seiner Bürger zu entsprechen! Wenn in dem bevor- ? stehenden Kriege zur Vertheidigung J blutige Siege zum ewigen Ruhm erworbenen Provinz Schlesien der Posten ' des Soldaten auf dem Schlachtfeld ist, sei der unsere an dem Schmerzenslager der
der von dem Großen Friedrich durch
? Verwundeten und Kranken. Unsere Aufgabe ist nicht Centralisation patriotischer
Y Wohlihätigkeit zu Verschiedenen Zwecken, sondern eine , uns überwiesene Sorge für unsere verwundeten und kranken Soldaten m
einfache, bestimmte: die
Lazareth, also eine preußische Ehrenpflicht, vor der jede Das Warmbrunner Lazareth, dessen Stätte ist dem Patriotis- Wohlan, wir wollen zeigen, daß diese solchem Die Berliner Mitglieder des bisherigen Grün- demnach Alle, deren Verhältnisse es möglich machen, der Verwaltung der Anstalt und der Pflege der Kran- (Haben anzuschließen.
Der hiesige Veteranen-Vereiu von1813, Kampfge'nossrn aus den Jah- und der. Verein der Berliner Kampfgenossen von 1864 (Slesvigia) haben sich zum Zweck der Hülfeleistung für die im Felde stehenden Kameraden Vereinigt und durch Deputirtc aus ihrer Mitte ein gebildet. Es dürfte dieses Unternehmen seiner Volksthüm- wegen gewiß großen Anklang finden und besonders deshalb vom Publikum zu beachten sein, als diese Männer alle den Krirg aus kennen gelernt haben, und daher gewiß die geeigx unsern Kämpfern an rechter Stelle und zu bringen. Dic Hülfeleistungen sollen besonders auf den Kampfpläßen - Das Comité besteht aus den Dietsch, Rentier Windisch, Rentier Herrmann, Kartf- Registrator Fiebelkorn, Fabrikant Seelmeyer und Rentier
Parteiung zurücktriii!
fich ihnen entweder in
B e r l in, 17. Jnni.
praktischen Nußen hier aus, sondern ganz
Veteranen- und Kampfgenossen-Vereine xc. znr .Hülfeleiftung für die im
Felde stehenden Kameraden.
--- Der Kaufmann Leßhafft, Rendant des Vereins zur Beförderung der Klein-Kinder-Bewahranstalien, ersucht um Zusendung geeignrten Matz- welche in den dem Verein angeho- rigen Schulen bewirkt werden soll. Im Holsteinischen KriegeFind von diesen Schulen 400 Pfd. Charpie geliefert worden, und diesrlben mochten auch_1eßt nicht zurückbleiben, nach ihren Kräften Beihülfe für die verwuzideten Krieger zu gewähren.