1887 / 288 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

120 316, mit anders aufbewahrter Tizierl Y 99 178, end- lich mit nicht näher bezeichneter Lymp e 1 . .

Zur Wiederimpfung waren 1119351 Schulkixider vorzustellen, von denen 629 we en überstandener natürlicher - Blattern, 11 195 wegen schon vo zogener erfolgreicherWieder- imyfung befreit blieben. Von den hiernach der Wredenmpfung unékerliegenden Schulkindern wurden 942205 = 85,07 gegen 84,67 im Vorjahre) auf je 100 Jmpf flichtige oder 88,42( 8,14) auf (He 100 Wiedergeimpfte mit Er olg geimpft, 117 774 oder 10, (10,82) auf je 100 Jmiofpflixhtrge qhne Erfolg, 5615 mit unbekanntem Erfolge. „Un eimpft blieben 41853 Kinder = 3,78 (3,93) Proz., nämlich 4300 an Grund arzt- licher Zeugnisse vorläufig zurück estellte„- 939 wegen Auf- hörens des Besuches einer die mpfpfltcht bedmgenden Lehr- anstalt, _ 3522, weil nicht aufzufinden oder ortSabwesend, ;- 14633, weil vorschriftswidrig der Impfung entzogen. ,Die

ahl der vorschriftswidrig der Impfung eiitzogenen Kinder im Berichtsjahre 1,32 Proz. der impfpflichngen Schulkinder) ist seit 1879 (1,99 Proz.) stetig geringer geworden. Von den wiedergeimpften Schulkindern wurden 872802 (81,91 Proz. sämmtlicher Wiederimpflinge gegen 89,29 im Bor1ahre) mit Menschenlymphe geimpft, 188 996 (17,74 gegen,10,36) m1t Tbierlympbe, davon 19 247 unmittelbar vom Thiere, 89 820 mit Glycerin: ThierlZmphe, 79 929 mit anders aufbewahrter Thierlymphe, endlich 796 mit nicht näher bezeichneter Lymphe.

Das öffentliche Jmpfgescbäft wurde im Allgemeinen im Monat Mai begonnen und bis September bezw. Oktober, zu Ende geführt. Die zu den öffentlichen Impfungen erforderliche Lymphe wurde zum größten Theile aus den staatlichen An- stalten bezogen, und zwar sowohl in der Form von Meyschen- wie von Thierlymphe. Außer den Staatsandtalten beschqftigen sich auch viele Privatpersonen, Aerzte und Apotheker, _m1t dem Vertrieb von Lymphe, besonders Thierlymybe Die'mtt Thier- lymphe erzielten Erfolge sind außerordentlich'ungleich„gewesen. Dementsprechend lauten denn auch die Uribeiie iiber die Durch: führbarkeit der allgemeinen Impfung Mit Thierlymphe m den Berichten sehr verschieden. Die Thierlymphe kam zur Ver: wendung 1) direkt vom Thier, 2) als Glycermlymphe, in flüssiger oder EmulsionSform, 3) als sogenannte „_ mpfpafte, 4) als Trockenpulver oder an Stäbchen bezw. zrms en Glas: platten eingetrocknet. .

Stärkere Entzündungen in der Umgebung der . Impf- pusteln sind nicht selten beobachtet worden, ohne daß dwyelben indeß eine dauernde Gesundheitsschädigung oder gar emen tödtlichen Au-Zgang herbeigefüZrt hätten. Anschwellung 11.111) Entzündung der benachbarten ymphdrüsen Und Lymphgefaße sind in den meisten Staaten nur in geringer Zabi zur Beob- achtung gekommen, ebenso Entziindung , und Eiterung des Unterhautzellgewebes, welche iibrigens nirgends emen Üb'ien AUSgan genommen haben. Rothlauf hai 8 , TodesfalXe herbeigexiibrt, je 2 in Preußen und Baden, ]e 1 m Sachsen, Württemberg, Sachsen-Altenburg, Schwarzbur =Rudolstadx. Außerdem führte Verschwärung oder brandige eschaffenbett der. Jmpfpusteln in 6 Fällen (2 in Preußen, 3111 Sachsen, 1 in Hessen) zum Tode, Blutvergiftung 2 Mal (]e 1 Mal in den Regierungsbezirken Magdeburg und Merseburg), akute und ebroniscbe Hautausschläge 1 Mal; eme Uebertragung von Syphilis durch die Impfung wurde nirgends beobachtet.

Die Säuglingssierblicbkeit im Deutschen Reich während der Jahre 1875 bis 1877.

Von ])1'. Arthur Würzburg.

(Arbeiten aus dem Kaiserlickzen GesundbeitSamt. Bd. 11. Heft 3/5.) .

Der vorliegende zweite Theil der Arbeit behandelt bor: nehmlich die Sterblichkeit der Säuglinge nach threr ehelichen und außerehelichen Abkunft, Lowie nacb Stadt-o und Land- gemeinden; ferner den Ablauf er Säuglingssterblichkeit in den einzelnen Abschnitten des ersten Lebenx'zjahres, sowie die Todt- und die Lebendgeburten. ,

Die Sterblichkeit der ehelich geborenen Säuglinge (22,02 auf je 100 e elich Lebendgeborene) zeigt sowohl ihrer Höhe nach, als in i rer staatlichen Vertheilung nahezu vollkommene Uebereinstimmung mit derjenigen aller Säu linge (23,23 auf je 100 Lebendgeborene), wiihreixd die Sterb ichkeit der außer: ehelichen Säuglinge (36,03 auf je 100 außerehelicb Lebend- geborene) nicht unwesentliche Abweichungen aufweist. Das “Maximum der leßteren wurde in Sachsen: Altenburg mit 41,27 Proz. erreicht. Zu ähnlichem Ergebnis; gelangt man bei Betrachtung der Säuglingssterblichkeit in den preu- ßischen Regierungsbezirkeu und in den entsprechenden Ver- waltungsbezirken der axideren Staaten. Bezirke mit geringer Sterblichkeit der außerehelichen Säuglinge gab es nur wenige, nämlich solche mit weniger als 15,00 PM.: 1 gegen 11 mit einer derartigen Sterblichkeit der ehelichen Säuglinge, solche mit weniger als 20,00 Proz.: 3, gegen 38. in- gegen besaßen 45 Bezirke eme Sterblichkeit der an er- ehelichen Säuglinge von mehr ais 30,00 Proz. gegen 7 bei den ehelichen, darunter 10 mit emer Sterblichkeit von mehr als 40,00 und 3 (Oberbayern, Schwaben, „Berlin) mit einer solchen von mehr als 45,00 Proz.; diese beiden leßteren Grade wurden von den ehelichen Säuglingeti überhaupt nicht erreicht. Unter Berücksichtigung der eixischlägigen Verhältnisse in den einzelnen Kreisen 2c. ma en sich die-Unter'séiede in erhöhtem Maße eltend. Gleichwo zeigt das Beispte von 20 Kreisen, in wechen die Sterblich eit der außerehelichen Säuglinge von derjenigen der ehelichen, wenn_ meistens auch nur um ein Geringes, Überragt wird, daß dW außereheliche Abkunft an sich noch nicht nothwendig eine ungünstige Prognose für die Lebens- dauer, wenigstens innerhalb des besonders gefährlichen ersten Jahres, bedingt. _ .

Eine vornehmlich geringe Sterblichkeit der eheli en und außerehelichen Säuglinge ist. nur_ für das Für tenthum Schaumburg-Lipxe und für die Kreije Tondern und Leer zu verzeichnen. Ne en Schaumbur'g-Lippe erscheinen das Groß- ?lerzdgthum Oldenburg und die Reg.-Bez. Schleswig und ' mich besonders bevorzu t. Diejenigen Kreise, welche eine

* höhere Sterblichkeit der e elichen Säuglinge als 45,00 Proz, auisweisen, gehören audnahmslos dem südlichen Gebiete höchster Sd.uglmgssterblichkeit (Bayern, Württemberg) an. Kreise mit emer Sterblichkeit der außerehelichen Säuglinge *von mehr als 50,00 Proz. hixigeJen findet man auch in dem sächsisch: schlesischen und m em „brandenburgisch Centrum und selbst qußerhalb derselben. Die höchste Ster lichkeit ehelicher Säu lm e wurde im Be .=Amt Krumbach in Schwaben (49,33 ProzH auYexFelicher im beriimt Waiblingen im Neckarkreife (71,1 verzet ne. ' In den Städten war die Säuglingssterblichkeit im All: gemeinen größer, als auf dem Lande, doch fehlt es hier nicht

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an zahlreichen Ausnahmen. Bei einer Gesammtzahl son

801 Krei en 2c. starben bis u 20,00 Pro. Säu linge in 42,68 an je 100 Kreise, 20, 1 bis 30,00 _roz. aughnge in 41,69, und über 30,00 in 15,63 Proz. „Kreisen, des !.eichen bei einer Gesammtz-Yl von 72 Städten mit 20000 an mehr Einwohnern in 30, beziehungsweise 58,33. und 11,11 Proz. Städten. Die Städte hatten also durch'thtrlich wem er Häufig eine gerin e, aber auch wem er FLF"! [tg euz'e hohe „e- ammtSäuglinkxs terblichkeit, als a e rere, wahrend eme solche von mitt erer Höhe in ersteren entsprechend ofter vorxam. Aehnlich verhielt es sich mit der Sterblichkeit der ehelichen Säuglinge,. nur erweisen sich die Städte noch etwas, be- vorzugter. Hingegen spricht die Sterblichkeit der atzßereheiuhen Säixglinge ganz auffallend zu Ungunsten der Städte (bis zu 20,00 Proz. Todesfälie in 0 Städten und m 6,24 Prqz. Kreisen, 20,01 bis 30,00 Todesfälle in 19,44 Städten und m 36,33 Kreisen; über 30,00 Proz. Todesfälle in 80,55 Proz. Städten und 57,43 Proz. Kreisen). Von den_ Großstadten mit mindestens 100000 Einwohnern) zeichneten sich esonders Frankfurt a. M. urid Hamiover durch eine verhältnißmäßig geringe Säugltngßsierbbchkeit aus; bet einem Vergleich der Säuglingssterblichkeit m den Groß- städten mit derjenigen in sämmtlichen Landgemeinden der einschlägigen Regierungsbezirke 2c. ragen Frankfurt a. M., Hannover, Köln, München, Stuttgart entweder durch eine gerin e Sterblichkeit aller, oder doch der ehelichen oder un- eheli en Säuglinge Zervor. , _ , _. ,

Die besonders ho e Säuglingssterblichkeit im sudlichen'Cen- trum (Bayern, Württemberg) betraf inStth- und L_andgememden sowohl eheliche, ales außereheliche Säuglinge. Die hohe Sterb- lichkeit im brandenburgischen Centrum betraf der Hauptsache nach die außerehelichen Säuglinge, und war sowohl in den Städien, als auf dem Lande. Jedoch „ü exragte MLLstLUS die Säu [in ssterblichkeit in den Städten diejenige auf dem Lgnde. Jm äch isch-schlesischen Centrum erreichte unter sonst gleichem Verhalten auch die Sterblichkeit der ehelichen Säuglinge ziemlich häufig Grade, welche schon als ohe bezeichnet werden, müssen. Die Sterblichkeit der außerehe ichen Säuglinge war außer in den oben genannten Gegenden noch _ ber zmr ge- ringer oder mäßiger Gefälrdung der e elichen Sä'uglmge, -- eine hohe oder gar sehr bobe im Osten( reise Danzi , Elbing, Marienburg und die südlich sich anschließenden reise bis Thorn, der größere Theil der Regierunngezirke,Bromberg und Posen) und im Westen des Reichs (Rheinprovinz).

Frankreich. "“ Laut ministerielier Anordnung werden die Probenienzen aus

Sardinien in den Häfen der französischen Mittelmeerküste bis auf

Weiteres einer 3 tägigen Beobachtung unterworfen.,

Die 3 tägige Beobarbtung, Welcher die Prorxentenzen aus Malta in den nämlichen Häfen bisher unterworfen rogren, (vergl. "Reichs- Ynzeiger' Nr. 188 vom 13. August d. I.) ist m eme arztlicbe Visitation umgewandelt worden.

Berlin, 8. Dezember 1887.

Von einem dankbaren Schüler erzählt, wie der „B. BFC.“ mittbeilt, Profeffor Felix Dabu „m seinen „Germamstxscben Stu- dien“. Dabu tbeilt aus einer Schrift, weiche den Aufenthalt des Freiherrn von Stein in Brünn betrifft, mit, daß der StaatEnxann aus Brünn den Pädagogen Zeller 1JachKöansberg sandte; dieser wurde Lehrer der Kinder Friedrich Wilhelms und LU:- s e ns. Eins dieser Kinder schrieb ibm qm 28. Dezember 1809: „Lieber Vater Zeller! Wie befindest Du Dich? Ich danke Dir sebr für aÜ' das Gute, was ich bei Dir gebbrt habe. 'Ich Werde micb bemühen, alles dieses zu befolgen. Vexgtß nicht Deinen Soanilt; _- Dieser dankbare „Wili“ trägt mt dem 18. Januar 1871 die deutsche Kaiierkrone. __

Das Münzkabinet der Königlichen Museen bat in den abgelaufenen Monaten wertbvoUe Bxereickyerungen erfahren„ be- sonders durch zwei Funde, die für die (Geschichte und Kunstgeschichte. des frühen Mittelalters von großer Bedeutung siiid. Dem Funde von Klein-Rosbarden in Adenburg gebört "außer emer Anzabl ziim Theil seltener Münzen und einigen "eigentbunzltcben, vortrefflich ge- arbeiteten silbernen Schmuckgegenstatxden,“ die dem Museum, *."ur Völkerkunde überwiesen wurden, ein einseitig gepragZes, don breitem, sorgfältig ausgeführten Jiligranrand umgebenes,„ nxunzartig silbernes Schmuckstück an, welches ein für jene Zeit vxorzugltcb außgearbertetes Brustbild König Heinrich's ]. mit derUmschriftÜ301U2101WL zeigt. Dieses in s einer Art ganz vereinzelt dastehende Denkmal gehort zu den ebr-

würdigsten Uebrrresten des friihen deutschen Mittelalters und ist eine

kostbare Reliquie von dem roßen Herrscher. Historisch von gro em Interesse ist ein erworbener und böhmischer Munzen aus dem _nde des 10. und Anfang des 11.Jabkbunderts,. denn er 91th der Geschichte Böhmens um das Jahr 1000 theilweise eine andere "Gestalt; ex lebrt, daß der Bruder des b. Adalbert, Sobieslaw, im Sudosierx Bobmens ein selbständiges Reich mit den Städten Lubttscb und Malm besessen, daß Otto, der Sohn Boleslaw Cbobry'öwon Polen, als Stgttbalxer im Jahre 1003 in Prag Münzen gepra t, babe, und. enthalt etxie Menge seltener böhmischer Denare jener ett, u.Ä. drei, bor]: der m Melnik residirenden Gemahlin Boleslaw's 11., der" „Konigm , Emma, welche von mitteialterlicben Quetlen mehrfach erwahnt, von einem der neuexen Historiker aber als nicht existirend betrachtet wurde.

Der diesjäbri e Bazar zum Besten der hiesigen armen katholischen VIaisen ist heute im Schulbause in der Linden- straße eröffnet worden,

Ueber den**Großen Internationalen Wettstreit kTür

Industrie, Wissenschaft und Kunst, „Brüssel 1888, unter dem bo en Patronat Sr. Majestät des Königs der Belgier und dem Ehren- Präsidium Sr. Königlichen Hoheit des Grafen. Philipp von Flandern wird uns geschrieben: Gerade das Brüsseler Unternehmen verdient vor Allem eine aufmerksame Würdigung. Schon, der Name desselben deutet an, daß wir es mit einer neuen Justttutiorz zu thun haben, hier handelt es sich nicht um einen Jahrmarkt, um die althergebrachte Darstellung der Erzeugnisse der Völker_ der Erde, sondern um einen wirklichen, fruchtbrmgenden Wettstreit 'der Kunst, Industrien und Wissenschaften aller Kulturvölker. Die eigenartikze Basis und Organisation des Wettstreits bat denselben schon heute 11 feinem End- erfolg gesichert, an 100000 am sind bereits dergeben, und unter anderem betheiligt sich eben unsere deutsche Industrie in bervorrggender Weise. da der Wettstreit zu Brüssel de elben emen Ersaß fur ihre Verzichtleistung an der Pariser Weitaus ellung bietet und „außerdem sich für Deutschland immer mehr die Nothwendigkeit aufdran_t,_ das neutrale Belgien als Durchgaanland für seinen über ee1schen Export zu sichern. Die Leichtigkeit, mit welcher die deutsche Ueberproduktion nach Bel ien einen Abfluß findet, und endlich die Unterstüßung, welcbe unseren Zutereffenten durch die Anwesenheit deutscher. Elemente in der Verwaltung des Wettstreits gesichert ist, bildenfdte entscheidenden Momente ur Beantwortun obiger Frage. Nur in, Brüssel wird der deutsche Gewerbeftei eine gerechte Beurtheilung und Anerkennung anTreffen und an der Seite eben- burttgerKonkurrenéen den Ruf bewahren, den er sich errungen hat.

Köln, 7. Dezember. Seit einiger eit werden, wie die „Köln. Ztg.“ mittbeilt, vom General-Maior olf auf Alteburg NaF- rabung en angestellt, wozu ein staatlicher Zuschuß bewilligt t. ieselben haben bereits jetzt zu dem Ergebniß geführt, daß daselbst eine römisrbe Befestigung nicht nur nachgewiesey, sondern auth sroßentbeils in ihrem Umfange festgestellt wurde. Ste hatte die Form einer großen abgestumpften Lünette mit abgerundeten Ecken, deren größte Breite parallel dem Rbeinstrome nahezu 400111 betru , deren grö te noch nicht genau festgestellte Tiefe senkrecht zum R einstrom wa rsckeinlicb das gleiche Mgß hatte. Die Umfassung ist 7xnnreich konstrmrt und giebt neue Auf1chlüffe über die römische Befefktgun s- weise. Die Ausvebnung der Befestigung und das starke Prqfil deu en auf ein dort gestandenes römisches Winterlager. Bereits tm Jahre 1872 wurden an dieser Stelle mächtige Ruinen auf edeckt, welche nach ihrer Lage innerhalb der Befestigung die Reste des rätoriums waren.

Tepliß, 8, Dezember. (W. „T. BZ Das Wassertiiveau im Victoriafcha cbt erreichte die Ein ruchstelle. Dasjemge der Stadtbadquelle ist um 4,30 0111 gesunken. Vorbereitungen zur Verlängerung des Saugrobres der Wafferbebemastbine sind ge- troffen. Der Gisela-Scbacbt ist wafferlos und fördert noch.

London, 7. Dezember. Die „Allgemeine Corresvondeni' schreibt: „Der LHWe der Londoner Gesellschaft ist zur _Stunde ein Amerikaner, John L. Sullivan, der berühmte Coampion- Boxer. Seit seiner Ankunft in England ist dieser Vertreter der Brutalität der Gegenstand der Vergötterung. Die beste Geseliscbaft wetteifert mit dem Gesindel, um dem Manne Ehre anzutbun, der mehr Knochen zerbrochen und Auaen zerschmettert bai, als irgend ein anderer Sterblieber. Als der Cbaznpron m Liverpool ankam, wurde ein besonderer Tender gemietbet, iim ihn vom Dampfer abzuholen. Seine Fahrt nach London glich einem wahren Triumphzuge. Auf allen Eisenbahnstationen dxangten fich Tausende seiner Bewunderer um seinen Wagen, und die Begeisterung überschritt alle Grenzen, als er die Eustonstation erreichte. Er hat nun sein Quartier in einem der besten Hotels des Westends auf- geschlagen, und aÜe Sporting-Zeitungen re aliren ihre Le er unt seiner Biographie und einer eingehenden Ves reibung seines örpers. Seine Armmuskeln haben 16 Zoll im Umfang. Er 1st„l)ierber gekommen, um einen ebenbürtigen Gegner zu finden. der rnit ihm, um den Cbampiongürtel und 2000 ck zu kämpfen bereit ist. Diesen bat er nun auch in dem Preisboxer Mitchell gefunden. Der dies- bezüglicbe Kontrakt ist bereits unterzeichnet worden, stipulrrx jedoch als Einsatz nur je 500 Pfd. Stekl. Der Ort des Kampfes ist txocb- nicht genau bestimmt, doch soll derselbe „nicht innerhalb 6 Meilen. von Wbitebali und nicht außerhalb eines Umkreiseß von 1000 Merken von London“ stattfinden. Inzwischen produzirt fich J. L. SuUivan täglich im Westminster=Aquarium, wo er die „Wissenschaft" des Boxens demonstrirt.“

Als Gegenstück zu diesem modernen Begriff von .Heldentburxt“, den damit eine der ersten heutigen Kulturnationen aufstellt, mag eme andere Meldung dienen, aus der hervorgeht. was m-m beute m der englischen Metropole für Ansichten vom „Märkyrertbum' hat: „Am Sonntag, den 20. November, wurde auf Trafalgar- Square ein Mann, Namens Alfred Linnell, von berittenen Konstablern, welche den Play säuberten, zu Boden „geworfen und überritten, sodaß er nach dem nahe elegenen Cbarmg Croß Hospital getragen werken mußte, W!) er den er ittenen Verleßungen nunmehr erlegen ist. Der „Pall Mall Gaxette“ zufol 2 hat der provisorische Ausschuß der Rechts- und Freiheitsliga bes Zossen, diesem „Märtyrer von Trafalgar-Square' an) nachsten Sonntag ein öffentliches Begräbniß zu Theil werden zu lassen, und zwar wird der Leichenzug sich von der Statte, wo Alfred Linnell „Von der Polizei getödtet“ Wurde, in Be-

wegung seßen. Sämmtliebe Liberale Deputirte Londons werden ein- _

geladen werden, dem Begräbni" beizuwohnen. Der Bischof von London wird ersucht werden, am Gra e zu funktioniren. Ebenso werden alle liberalen und radikalen Klubs eingeiaden werden, dem Begrabniß „des erstenMannes, der vvn der Polizei in London getödtet Wurde bei der Inkrafx- feyun eines Edikts gegen die Abhaltung einer VolkSversanxmlun bei- zuwo nen. Jeder Versuch, am nächsten Sonntag aufvTra algar- Sangre ein politisches Meeting abzuhalten, soll im Hinblick auf diese traurrge Feier unterbleiben. Alles dies theilt die „Pall Mall Ga- zette“ in einem von einem Trauerrande umgebenen Artikel an der Spiße ibres Blattes mit Ob Sir Charles Warren gestatten wird, da sich die liberalen und radikalen Vereine nächsten Sonnta L? “[der ähe von Trafalgär-Square Versammeln, muß dabmgeste t et en.“

Stockholm. 6. Dezember. (Post- ock) Jnr-Tidn.) Am ver- gangenen Donnerstag, Abends, raste in der Umgegend vowUpsala ein orkanartiger Sturm. der große Verwüstungen axig-erinckptet bat. Scheunen und Strobmietben wurden umgeworfen und die Dacber von deri Häui'ern gerissen; die Eisenbabnzüge konnten nicbt abgelassen werden, Weil zahlreiche umgeWebte Bäume auf den Schienen lagen, a'uch die Telegrapbenleitungen wurden auf weite Strecken zerstört. In der Umgegend des Eisenwerke; Lena scheint nach dem Bericht der Zeitung .Upsaia“ der Cvkkon am furchtbarsten gewüthet zu haben. Gegen 7 Uhr Abends erhob sich dort im Westen ein dunkles *drohendes Gewölk, das sich mit roßer Schnelligkeit näherte; kurz darauf brach der Sturm los. Die äujer erzitterten in ihren Grundvesten, eine große Menge von Dachziegeln wirbelten in der Luft und aus dem Walde vernahm man das dumpfe Gekrack) der um türzenden Bäume. Der Cvklon ging in der Richtung von Westen na Osten und hatte eine Breite 291150 Klaftern; innerhalb dieses Weges war die Zerstörung vollstandig. Kernfrische Fichtenstämme

'von Zwei Fuß Durchmesser waren an der Wurzel abgebrochen und

gedret wie ein Bohrer; von dem 75 Fuß hoben Schornstein des Hochofens wurde die Hälfte abgerissen. So weit bis jest verlautet, find keine Menschen zu Schaden gekommen. Während der Cyklon am furchtbarsten raste, war das Barometer auf 730 gefaueu, stieg aber unmittelbar nachher wieder.

Millöcker's neueste Operette: „Die fieben Schwaben“, welche, in Wien so gro en Erfol hat, wird dem Berliner ublikum im Friedrich- ilhelmßtädtischen Theater als eibnachißgabe dargeboten werden. ___

Am Sonnabend, „den 10. d. M. (7? Uhr), veranstaltet in der Sing-Akademie die Pignistin r. MarFaretbe Stern ein Concert mit dem Berliner P ilbarmon schen Orchester unter Leitung des Kapellmeisters Hrn. Gust. Kagel, sowie unter gefälliger Mitwirkung der Concertsängerin Fr. Emilie W1rtb.- .

Der Königlich bgyeriscbe und Herzoglicb sächsische Kammersänger

r. EugenGura wrrd an seinem morgen in.der Sing-Akademie

attfindenden letzten Liedera bend wiederum eine Reihe Löwe' Yer

Balladen, darunter den .,Nöck“, zum Vortrag bringen, mit wel er

Ballade der Künstler jüngst in Hamburg einen außerordentlichen Erfolg erzielte. *

Redacteur: R ied e [.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin ZW., “Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (einschließlich? Börsen-Beilage).

Berlin:

' worden sei..

Erste Beilage

zum Deütschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

„KH ZZZ.

_ Berlin, Donnerstag, den 8. Dezember

1857.

Yiehtamtsickies.

. Preußen. Berlin, 8. Dezember. Im weiteren Ver- lauf der gestri en (8.) SiéZung des Reichstages äußerte bei fortgeJeßter erster erathung des (Hefeß- entwurfs, betreffend die AbänderunL und Er- gänzung der Vorschriften der Stra prozeßord- nung über die Wiederaufnahme des Verfahrens,

“sowie die Entschädigung für unschuldig erlittene

Str a s en der Abg. Kulemann : Der Reichstag habe zur vorliegen- den Frage sich bereits mehrmals geäußert, man wisse aber heute noch nicht, wie die verbündeten Regierungen zu dem Geseßentwurf stünden, den der Reichstag allerdings fast einstimmig in der Session 1885/86 beschlossen habe. Unter diesen Umständen er- scheine es ihm nicht opportun, einen neuen Beschluß zu fassen, bevor man erfahren habe, was aus dem vorigen Beschluß ge- So sym athisch Jedem die Entschädigung un- schuldig Verurtheilter ei, so seien doch auch eine Menge tech- nischer Scbwierigkeiten zu erwägen, ob z.B. die Entschädi ung als “Billigkeiis- oder als Recht?:ansprucb aufgefaßt werden iFolie. Man müsse auch dafür sorgen, daß nicht etwa Leute,. die wegen mangelnder Beweise und nicht wegen nachweisbxcher Unschuld freigesprochen seien, nachträglich aus ReichMrtteln eine Prämie erhielten, das wiirde ein Hohn auf die Recht- sprechung sein. In dieser Hinsicht bedürfe der Antrag Munckel durchausider Verbesserung, und er stehe dem Antrag Nmtelen rinzipiell näher. Wenn er auch nicht befürchte, daß aus olchen Spekulationen ein Geschäft werde gemacht werden, so meine er doch, man sei verpflichtet, geseßlichsolchen Möglich-

keiten vorzubeugen. Geheime Ober-

„Der Kommissar des Bundesraths, Regierungs-Rath von Leuthe äußerte:

Meine Herren! Ick) habe mir das Wort erbeten, um die Her- vorgetretenen tbatsäcblichen Zweifel über die SteÜung, welche der Bundesrat!) zu den von dem früheren Reichstage beschlossenen Geseß- entwürfen über Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen und iiber Abänderung und Ergänzun der Vorschriften der Straf- prozeßordnung wegen Wiederau nabme des Verfahrens, ein- genommen hat, zu beseitigen. Diese Geseßentwürfe sind dem BundeSraib zusammen mit einem dritten bier befcbloffenen Eni- wnrf, betreffend Abänderung und Ergänzung des GerickytSverfaffungs- gesXes vom 27. Januar 1877 und der Strafprozeßordnung vom 1. ebruar 1877 mittelst Schreiben des Herrn Piäfidenten des Reichs- tages vom 15. März 1886 zugegangen. Der Bundeßratb hat über diese drei eben bezeichneten Entwürfe Beschluß efaßt, und zwar am 17. März d. . Die Beschlußfassung binsicbtlicß aller drei Gesetzentwürfe ist im ablehnenden Sinne erfolgt. Speziekl in Bezug auf den Ent- wvrf, betreffend die Entschädigung für unschuldig erliitene Strafen, gebt der Beschluß dahin,

dieseM Geseße die Zustimmung nicht zu ertbeilen, dabei jedoch das Vertrauen auözusprechen, daß in den Bundesstaaten überall in aus- reichender Weise für die Beschaffung der Geldmittel Sorge ge- tragen werde, welcbe erforderlich sind, um den bei der Handhabung der Strafrechtsxyflege nachweisbar unschuldig Verurtbeilten eine billige Entschädigung zu ewäbren.

Der Abg. Munckel emerkte: Der Abg. Kulemann sage, es würde ein Hohn sein auf die Rechtsprecbun , wenn die- ]enigen Leute, die wegen eines U01] ]jqust ?reigesprochen würden, noch eine Prämie von ReichSwegen bekämen. Ein Hohn auf die Justiz sei es, wenn die Leute, die man unrecht= mäßig angefaßt babe, keine Entschädigung bekämen. Von einer Prämie ei hierbei gar keine Rede. Bescheiden solXe der materielle Verlust , den Jemand erlitten babe, erseßt werden, wenn er in Haft genommen sei, ohne daß man das Recht dazu gehabt hätte. Eine Reinwaschung des Angeklagten werde ohnehin durch ein freisprechendes Urtheil nicht immer herbeigekührt, ebenso wenig wie eine Jnfamirung durch eine Verurthei ung. Habe man denn irgend ein Ver- fahren, das mit der Ertheilung eines Ordens fiir Verdienst abschließe? Die FälXe, in denen ein 11011 Ugust auSgesprochen werde, seien äußerst selten. Nach der Erklärung des Ver- treters des andesraths solXe gezeigt werden, daß der Deutsche Rei Stag ei Recht des uns uldig Verurtheilteu anerkenne, welff es auch der Bundeßratb rüber oder später anerkennen mu e.

Der Abg. Nintelen meinte: Die Bedenken _des Abg.Ku[e- mann seien schon in den früheren Kommissionen erörtert worden. Wollte man sie alle berücksichtigen, so würde auch in diesem ahre nichts zu Stande kommen. Das BeZsere sei ja oft der emd des Guten. Er bitte, die zweite Le ung gleich im Plenum vorzunehmen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Das Schlußwort erhielt der Abg. Träger: Der Antrag enthalte nur das bescheidenste Maß dessen, was man auf diesem Gebiet „verlangen könne. Schon Friedrich der Große Habe bestimmt, daß der unschuldig Verurtheilte zu entschädigen ei. Demgegenüber habe die nackte und kurze Erklärung der verbündeten Regierungen einen nicht * imposanten, . sozidern verblüffenden Eindruck gemacht. In fridericiamscbem Geiste sei diese Lösung der Fra e ewiß nicht gus- gefallen. Das Reich würde si Felbst depoffedrren, wollte es die Re elung dieser Sache den einzelnen Bundesstaaten überlasen. Und wie solle die Sache geregelt werden? So weit werde man wohl nicht geben, daß man solche unglücklichen Personen, die freigesprochen würden, wieder da- durch zu Verbrechern degradire, daß man sie auf den Gnaden- weg verweise. Der Nichtschuldige oder Unschuldige habe nicht nöthig, um Gnade zu betteln wo er ein Recht zu verlangen habe. Der Beschluß der verbündeten Regierungen scheine ihm dar- auf hinaUSzulaufen, daß die unlschuldig Verurtheilten angewiesen sein sollten, mit dem Bette sack bei den einzelnen Staaten herumzugehen. Diesen Standpunkt halte er für einen des Rei s nicht würdigen. Das Hauptbedenken habe Hr. Rintelen dur seinen Antrag heute wieder wachgerufen. Gebe man diesen Anregungen nach, dann erschüttere man die Basis des ganzen Gesetzes. Ehe man diese juristischen Schulbegriffe von

_ „nachgewiesener Unschuld“, „nicht nachgewiesener Schuld“ u. s. w.

aufstelle, lasse man lieber die Sache beim Alten. 'Die Haltung der , verbündeten Re- ierungen sei ihm ganz unerklärlich. Es handeie Lich hier, wie der Abg. Munckel bereits gesagt habe, um keine Parteifrage. Was hier verlangt werde, erfordere keine großen

kategorisch

Außgaben. Die Regierung sei stolz darauf, auf sozial-

qlttischem Gebiet einen Anlauf genommen zu haben, und sie er dabei, das Gebäude zu krönen. So lange sie aber ein sglches Geseß nicht gebe, könne von einer Krönun des Ge- baudes keine Rede sein: es fehle dann noch an dem undament und Eckstein desselben.

Die zweite Lesung des Antrags wird im lenum erfolgen.

Es folgte die erste BerathunZ des vom bg. Munckel ein- gebrachten Gesetzentwurfs, etreffend die Abände- rung der HF. 73 und 80 des GerichtSverfassungs: ges'FeFZ (Ue erweisung der Vreßvergehen an die Schwur- geri e.

Der Abg. Munckel erklärte: Auch dieser Antrag sei kein Parteiantrag und seine Tendenz sei io alt, daß ihm in einer konservativen Berliner Zeitung, die sonst für alles Alte eine gewisse Ehrfurcht hege, iogar dieses Alter zum Vorwurf ge- macht werde. Der Antrag wolle die sogenannten politischen und Preßvergehen von der Judikatur der StraZ: kammern an ,die Schwurgerichte überweisen. Ein Mi = trauen egen die Gerichte solle der Antra nicht enthalten, es würde i 111 (dem Redner) am wenigsten an tehen, die Unpartei- lichkeit der Richter anzuzweifeln, aber unleugbar gebe eine gewisse Befangenheit in diexen Dingen durch den Richterstand. Die Deutschfreisinnigen ver olgten mit dem Antra kein ein: seitiges Parteiintereffe, denn dasselbe Ver an en sei schon zur Zeit_ der KreiSrichterkammern geste t, wo von liberaler Seite gegen die Richter wenig zu sagen ewesen. Redner fiihrte mehrere Fälle an, welche zur BeweiSFiihrung für die Richtigkeit seiner Ansicht dienen sollen. Man sage, je vortrefflicher der Jurist, desto größer die Bedenken. Die Richter hätten aber so wenig Bedenken, daß er sich scheue, daraus auf ihre Vortrefflichkeit Schlüsse zu ziehen. Wo 1th zwei Leute politische Dinge erörterten, stehe der StaatHanwalt mitten unter ihnen. Es gehe aUerdings jeßt ein konservariver Wind durch die ganze Welt. Anders werde es sein, wenn heute die Geschworenen einen Liberalen und morgen einen Konservativen zu verurtheilen hätten. Hierher gehörten auch die Beleidigungen, fiir die sich die StaatSanwaitstbaft inter- essire. Wenn in Folge des großen Apparats, der beim Schwurgericht nöthi sei, die Staatsanwälte etwas weniger Anträge fte ten, so wäre das kein Un lück. Sein Antrag sei kein Attentat auf die jeßige Nechtspre ung, wenn er (Redner) auch nicht mit ihr zufrieden sein könne. Sein Antrag solle ein Schutz der Richter sein, sie bei der Austibung ihres Berufs außerhalb der politischen Strö- mungen zu stellen. Gefahren bringe sein Antrag nicht. Daß er durchführbar sei, sehe man an Bayern. Man folie den An- trag nicht als Tendenzantrag ansehen und ihn woüwoliend aufnehmen.

Der Ab . ])r. Hartmann bestritt dem Vorredner, daß stets ein po itiscbes JuterYse it_1 Fraße komme, wenn die Staathwaltschaft eine eleidigungs lage im öffentlichen Interesse in die Hand nehme. Er erinnere nur an die zahl- reichen Beamtenbeleidigungsklg en Schußleute, Nachtwächter 2c. Da kämen politis e Gesithßpunkte nicht in Betracht. Hr. Munckel sage in ezug auf geheime Verbindungen: Wenn heute zwei versammelt seien, so sei der Staatsanwalt mitten unter ihnen; -- na, es komme doch darauf an, wer und wie diese zwei seien. Er Redner) habe in Alien: den Eindruck, daß für den Antrag unckel keine_GrÜ11de vorlägen, der Abg. Munckel habe nur das Bedürßniß gehabt, gewisse ihm unangenehme Dinge unter seiner Immunität hier vorzutragen, und dazu habe er keinen Anhalt gehabt; so sei er Zu seinem Antrag und zu seiner Rede gekommen. Daß im Ue rigen die eine Kammer gelinder, die andere strenger urtheile, das sei immer so gewesen, und werde immer so bleiben. Was man ZF en" die Richter sage, könne man mit demselben eiZt auch gegen die Geschworenen an- führen. Ziehe man einmal die ganzen Beleidigungsklagen, soweit Beamte in Frage kämen, vor die Geschworenen, dann kämen die Berliner (He cbworenen überhaupt nicht mehr nach Hause, an Sielle der erufSrichter hätte man dann Beruf?,-

eschworene, die Klagen über Ueberbürdung würden das ganze Yuftitut schädigen, seine Berufsfreudigkeu und Fris e gefährden.

,ayern, Württemberg, Baden und Oldenburg ätten heute noch für Preßvergehen ihre Schwurgerichte, aber das ganze Menu, wers Hr. Munckel heute biete, seinicht darunter begriffen. Wer molke garantiren, daß ein Schwurgericht fiir Preßsachen, wenn es in München, in Stuttgart, in Karlsruhe, in Olden- burg sich bewähre, auch in anderen Großstädten, z. B. in Berlin, Fleick) gutfungire? Erst diirch das Gerichtsverfaffungs- geseß ha e die Presse den ordentlichen Gerichtsstand erhalten, vorher habe sie. zum Theil unter AuSnahmegerichten gestanden, die für sie höchst nachtheilig gewesen feiert. Seine Partei halte es nicht für richtiTT, an diefer für die Presse seit erst 8 Jahren eingetretenen erbefferung zu rütteln und werde auf den Antrag Munckel nicht eingehen.

Der Abg. Dr. Windlborst äußertex Die Frage“ der Ge- schworenengerichte sei nicht von dem Gesichtspunkt singulärer Fälle, sondern von einem höheren olitischen Gestchtßpunkt zu entscheiden. Er stehe betreffs der chwur erichte ganz auf dem Boden englischer und amerikanischer AnscZauunZen. Man sei leider zu einer Unterbrechung der Rechtßentwi elung ge- nöthigt gewesen, als man einem Veto _ge eniiber eine Miitel- instanz- als AUSUahme bei der Beurthei xing yon Verbrechen aiYgesiellthabe. DerKardinalpunkt liege darin: sind die Berufs-

ri ter oder die Geschworenengerichte in „diesen Fragen die ri tigen entscheidenden Elemente? Menschliche UnvoÜkommen- heiten träten selbstverständlick) auch in den Geschworenen- erichten hervor. Aber was das Kriminalrecbt betreffe, so ei es unzweifelhaft in ?ohem Grade bedenklich, wenn man sich dauernd mit Kriminal achen beschäftige. Sie entFremdeten den Richter den Anschauungen des Lebens; der Richter ent- decke liberal] Verbrechen. Er (Redner) könne über die Sache mitreden, denn er sei Advokat, Mitglied des Kri- minalsenats des höchsten Gerichtsho es, und na her Schöffe und Geschworener gewesen. Er abe die Er ahrung ge- ma t, daß die Herren, welche am ängsten im Kriminalsenat gesesen hätten, am meisten geneigt gewesen seien, auf die höchsten Strafen zu erkennen. Das komme davon, wenn man

daizemd handwerkömäßig die Sache mache' der menschliche Geist werde dadurch mehr und mehr abgebärtet. Die alten Deutschen hätten quel) vor einem VolkSgericht gestanden, die gelehrten Richter setexi erst durch die Römer nach Deutschland ekommen. Nuxi meme man, die Presse könnte durch ständige tchter besser im Zügel gehalten werden. Er fibre e es xmverhohlen aus, daß das Rechtsprechen in Preß acben ihm mehr als einmal ein Grauen erregt habe. Selbst bei „den Urtheilen der höchsten Gerichte könnte er seine Zweifel erheben, und habe keinen Anstand, zu sagen, daß bei der Besetzung der Gerichte, namentlich in die leitenden Stellen, em zu großes Maß staatsanwaltlichen Bluts gebracht werde. Ee» würde nützlich sein, wenn man die staatsanwalt- liche Camöre absolut von der richterlichen trenne. Er be- greife axso jehr wohl, daß man beantrage, die Schwurgerichte Tu erweitern. Im Augenblick aber könne ein solcher Antrag

dgar gefährlich sein bei der Tendenz vieler mächtigen Stelien, _ie Schwurgericbte wesentlich anders zu komponiren. Er möchte sich darauf besxbrz'inken, die bestehenden Schwurgerichte zu ver- theidigen, damit in besseren Zeiten das Weitere erreicht werden kbnne. Jeder Angriff auf die Geschworenen erichte und auf die Oeffentlichkeit des Verfahrens, das Fun ament un erer Prozeßordnung, müsse energisch zurückgewiesen werden. hne * kommissarische Berathung eniige diefe Anregung, um daran zu erinnern„ daß die SZwur erichte für alle Minoritiiten immer und ]eder Zeit eme S ußwehr gegen Wilikür bilden müßten, und daß man in einer Zeit, wie der jetzigen, nicht genug Schußwebren gegen Wiükür haben könne.

Um 41/2 Uhr vertagte das Haus die weitere Debatte auf - Montag 1 Uhr. '

.- Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Geseßes, betreffend die Zurückbeförderung der Hinterbliebenen rm Auslande angestellter Reichs- beamten und Personen des Soldatenftandes, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhe_lm, von Gottes Gnaden Deutscber Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesratbs und des Reichstages, was folgt: Artikel 1.

Die im §. 8 .des Gesetzes, betreffend die Organisation der Bundeskonsulate sc., vom 8. November 1867 (Bundes-Geseybl. S. 137) enthaltene Bestimmung, wonach die Familien der Berufs- konsuln, wenn lebtere während ihrer Amtsdauer sterben, auf Bundes- kosten in die Heimat!) zurückbefördert werden, wird auf die Hinter- bliebenen sämmtlicber aus der Reichskaffe besoldeten pensionsberecb- tigten Reichsbeamten und Personen des Soldatenstandes, deren dienst- licher Wohnsitz fick) ini Auslande befindet, angedebnt.

AuSgenonimen bleiben die Hinterbliebenen solcher Reichsbeami'en, welche in Grenzorten oder in dem ZoÜgebiet angeschlossenen auslän- dischen Gebietstbeilen angesteüt find.

Artikel 2. Dieses Geseß jritt mit dem 1. Januar 1888 in Kraft. Denkschrift.

Den „Hinterbliebenen der im Auslande angestellten Beamten wurde friiher, nach den in Preußen bestehenden (Grundsä en, Wenn dieselben in die Heimatb zurückkehrten, für die Ueberfiede ung nach der Heimatb eine Entschädigung nicbt gewährt; die durch den Umzug erwachsenden Kosten waren vielmehr von den Hinterbliebenen aus dom ihnen zustehenden Gnadenquartal zu bestreiten.

Dieser von Preußen auf den Norddeutschen Bund und demnächst auf das Reich übernommene Grundfaß bat insoweit eine Einsebränkung erfahren, als durch §. 8 des Geseßes, betreffend die Organisation der Bundeskonsulate 2c., vom 8. November 1867 die Bestimmung ge- troffen wurde, „daß die Familien der Berufskonsuln, wenn leßtere während ihrer Amtsdauer sterben, auf Bundeskosten in die Heimatb zuriickbefördert werden“. ,

Hinsichtlich der Hinterbliebenen der iibrigen Berufsbeamten im auswärtigen Dienst ist, obwohl dieselben fich in völlig gleicher Lage wie diejenigen der im Auslande verstorbenen Berufskonsuln befinden, eine leiche Bestimmung bisher nicht ergangen.

uch im Wege der Analogie erschien eine Anwendung des §. 8 des Gesetzes vom 8. Noyember 1867 auf die bezeichneten Beamten- kateForien nicht zulässig, da §. 8 aks eine Spezialbestimmung an- zuse en ist, deren AuZdebnung auf andere Beamtenkate orien im Verwaltungswege nicht erfolgen kann. Da auch das Rei sbeamten- geseY vom 31. März 1873 in dieser Hinsicht keinerlei Bestimmung 'entbalt, so haben die Hinterbliebenen von Beamten im auswärtigen Dienst, niit AuEnabme der Konsuln, mit ihren bezüglichen Anträgen bisher ablehnend beschieden Werden müssen, unter Hinweis darauf, daß die „Kosten “.der. Rückreise aus dem Gnadenquartal zu be- streiten seien. , ,

Diese vers iedenartige Bebaudlun der betreffenden Beamten- kategorie!) entbe rt indessen der fachli en Begründung und führt in * der Pra 19 zwcéyärten, für deren Beseitigung auch der außnahmsweise Weg atserlt er Gnade nicht _1mmer auSreicbt. Es erscheint daher geboten,_d1e bestehende rerbtltcbe Ungleichheit durcb AuSdehnung der Speziglbeiitmmunx) des §. 8 'auf ,die übrigen Veamtenkategorien des auswgrtigen Dienßes tm legislativen Wege zu beseitigen.

Zu diesem Zweck ist der gegenwärtige Geseßentjvurf ausgearbeitet

orden.

Nach Artikel] solT die Wobltbat des §. 8 auf die Hinterbliebenen sämmtlicher aus der Reichskasse besoldeten pensionsbereihtigten Reichs- beamten Anwenduxig finden, deren dienstlicher Wohnfiß sich im Aus- lande befindet. (Es ist mtt dieser Fassung „sämmtliche . . . Reichs- beamte . . . deren IT.“ zum Ausdru gebracht, daß das Geseß Zieh nicht nur auf die Beamten des eigentlichen auswärtigen Dienstes die im Xsandtschaftlicben und konsularischen Dienst, sowie die- in den chußgebieten an estellten Beamten) beziehen sol], son- dem im weiteren inne auf alle Reichsbeamten, welcbe ihren dienstlicben Wobnfiy im Auslande haben, Anwendun zu finden hat, insbesondere auf die im Auslande drenstli wohnhaften Kaiserlichen Post-, Tele rapben-, Eisenbabn- und Marine- beamten; nicht minder soll die Wo [that des Geseßes aber anch den in gleicher La e befindlichen Hinterbliebenen im Auslande angestellter deutscher Mil tär- und Marine-Attacbés, sowie etwaiger anderer im Auslande mit Penfionsberecbtigung dienstlich wobnbaster O fiziere :e. zu Gute kommen, was durch den Zusaß „,und Personen des oldaten- standes“ angedeutet wird.

Aussescbloffen sind dagegen durch den Absaß 2 des Artikels 1 diejenigen Beamten; welche in Grenzorten oder in dem Zollgebiet au eschloffenen auslandiscben Gebietstbeilen angestellt sind; es kommen da ei in Betracht die'enigen Beamten, welche bei an den (Grenzen befindlichen deutschen isenbahn“, Post- und Telegrapbenämtern, wie beispielsweise in Basel, Bodenback). Verviers oder im Ressort der Reichs-Eisenbahnverwaltung innerhalb des Großberzogthums Luxem- burg angesteut (indUda die Verhältnisse in diejep Orten und Gebiets- theilen nicbt we entlich andere als im Jnlande smd.

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