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" Urkundlich unter Unserer Höchsicigenhändigen Unterschrift und bengmÉtem Königléchen Infiegel. „ Gégtben Berlin, den 2. Juni W;.
719. d'.) AFilhelm.
&,
von Bodeischwingb. Graf von 'Jyettpliy. Graf zu Eulenburg.
Q.
Brown; *U : .:uße'n Rchcrungs v.»:r Gumbmnxsn,
Oblxgatton dcs Lyckcr erxK-Z Tait". -----.. .'Yo. -
üvc'r . ....... "Thale: Preußisch Courunf
Auf “Grund des untcmn .. ................ bestätigten Kretstags- Beschlusses vom 28. Februar 1866 we en Aufnahme einer Schuld von 25,000 Tbalern bekennt fich die' ständische ommisfion für den Cbauffoebau im Lycker Krcise, Namens des Kreises, durch diese , für jeden Inhaber gültige, System“? des Gläubigers unfündbarc Verschreibung zu einer Schuld von .......... Tbalcm Preußisch Courant, welchc an den Kreis haar gc- z-adlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rück ablung der ganzen Schuld von 25,000 Thalcrn geschieht vom Jahre 1 68 ab allmälig aus einem, zu diesem Vehufc gebildeten
Tilgungsfonds von wenigstens drei Prozent des ganzen Kapitals jährlich- „
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldvcrschreibungcn.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschrcivungen wird durch *:
das Loos bestimmt. *Die Auslovsung erfolgt vom Jahre 1868 ab in dem
Monate April jcdcs Jahres. Der Kreis behält fick) jedoch das Recht
ov?- dcn TilgUngsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie *
sämmtliÉc noch mnlaufendc Schuldvcrscbrcibnngen zu kündigen. Die aus- geloostcn. ko wie die gekündigten Schuldvcrschrcibungen werden unter Be- zcicbnung idm Vuckzstaben, Nunnncrn nnd Beträge, so wie des Tmnins, an wclchcm die Rückzahlung crfolgcn sol], öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannmmcvung erfolgt sechs, dm- zwei und einen Monat vor dem Zad- lungs- Termins m Dem Amtsblattc der Königlichen Regierung zu Gum- d'mncn, Zn der Königsberger Hartung'scben Zeitung und dem Kreisblaite drs Lvckcr Kreéscs
BTI zu dem Tage, wo solcdcrgrsmlt das Kapital zu entrichten ist, wird «s m dasbjährsickzcn Termmcn postnmnkraoäo am 2. Januar und am 1. Juli jedes Jahres, von Heute an crccbnct, mit fünf Prozent jährlick), in glLicbcr Münzsortc mit jenem vcrzinézet.
Die Au-Zzadlung der „Zinsen und des“ Kapitals erfolgt gegen bloße , _Rückgabe der ausgegebenen Bins-Coupons, beziedungsweisc diescr Schuldvcr- ; xchrcibung, bei der Kreis- Kommunal- Kaffe in Lyck, und zwar auch in der 3
uach dem Eintritt des Fälligkeidstcrmins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirtcn Schuldverschrci- . dung smd auch die dazu gehörigen Zins- Coupons der späteren FäUigkeits- " Für die :"eblcndcn Zins-Coupons wird der Betrag
Termine zurückzuléefcrn. vom Kapitaée abgezogen. Die Zekündigtm Kapitalbeträgc, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüäzadknngs-Tmnine nicht erhodcn werden, so wie die innerhalb v'rr Jahren Web der Fälligkeit, vom Schluß: des betreffenden Kalenderjahres ai“ Zececkmet- nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation vcrlorener oder vernichteter Schuld- vccscdrcümngeu erfngt nach Vorschrift TZheZs 1. T-Z'Lel 51 §. 1'20 Icq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Lyck. Zins-Couponk' können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch
“7911 ijTgen, welcbe: den Vchuß von “"ins- Coupons vor Ablauf der viecjäbr'xgu: Vexéäbmngsfriß bei der Kreis- ?erwalfung anmeldet und den
Webabrcn Beüx dcr TinZ-Coupons durcb Vorzeigung der Schuldverschrei- *
Yung „ode: »?onfx 4.1: «"t“-hafen Weise darthdx, nach Ablauf der Verjährungs- 'N': der BETTY, Der &anmeldeten Und ws dahin nicbt oorgekommenen st-COUPMZ ;:ZW Quittkng ausgezahlt werden.
M:; dchct €chukdvcrschreibung find ...... halbjährige Zins-Coupons -
515 zum Scbkuße des “"ahres 18770 ausgegeben. Für die weitkre Zeit wer- den st-Coupons WZWußéxhei-Ze Perioden ausgegeben.
D;; Ausgade LTUR neuen Zinscoupdns-Serie erfolgt bei der Kreis- KommuuaL-Kaß'e z:; Lyck, zegm Abseferung des der älteren Zinscoupons- Serie bßgkdwéten ““T-:TMS, Beim Vnkuste des Talons erfolgt die Aus- WZZWZ “dez neuen st-coupous-Serie an den Inhaber der Schuld- oeeßüxxeibuug, wéccn Ww *Voczedgrmz rechtzeitig eschehen ist.
Zur Sicherhei: der Hierdurck; :ingegangmen eekpßickxtungen haftet der WZ m?“:t“ feinrm Bermögm KMT zu Urkrmde haben wxr drese Ausferügung unter unserer Unter-
kidei , M; BUL «")-«z...... LL,. Die WZE Komuixfswa fbr Nu Chauseedau xm WU Kruse,
Provxnz Pxeußen. Regierungsbxztrk Gumbinnen, ,;n s e o u p o n *1. Sex»; zu Let Kxeés-Oblégation des Lycket Krexyes. UU. Re. Über..,..Thaler zu fünf szthinsen Kha .. . ,. Wake! ..... Sübngwscheu. Det „ZW! «ck Zak-Coupoas empfängt gegu- deffen Rüchgabe “* *.- ,- „bas ..... eesp.oom..teu “„ ;md ?päxeehén dé- ijxsen der oorbmanntm Kreis- , . das Mahn; Wm „H;.s ............... mit
Jer Allgemeinen Gerichts-Ordnung ;
Ln Buchstaben) ..... Thalecn ..... Silbergroschen her der Kreis-Kommunai- asse zu Lyck. Lyck7 dm ..ten „...-...,.18..
'Die ständische Kreis-Kommission für die Chauffeebauten *Zm Lycker Kreise Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen. Regierunngeztck Gumbxnnen.
T a l o n zur Kreis-Obligation des Lycker Kreises, Der '“ nyaber dieses Talons empfängt gegen desen Nüchgabc ,',u der Obligatwn des Lycker Kreises . l-ittr. ..... Nr. ..... über ..... Thaler Z; fünf Prozent Zinsen, die ..te Serie Zins-Coupons für die fünf Jahre 18... bis 18, bei der Kreis-Kmnmunal-Kasse zu Lyck, nach Maßgabe der dieIfälligen , ",n der Obligation enthaltenen Bestimmungen. Lyck, den . .ten .......... 18. .. Oie ständische: Kreis-Kommisfion für die Cbausseebauren xm Bycfer Krause,
P:;véäxgaxum wegen Auögave von cincr Million T„halern aus den Inhaber lautender vier- und ein balbprozcn- tiger Prioritäts-Obligationcn dcr Wilhelmsthal)",- Gesellschaft. Vom 23. Juni 1061)“,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen xc.
Nachdem von Seiten der unterm 10. Mai 1044 landesherrlicv bestätigten Wilhelmsbahn-Gesellschaft, vertreten durch deren Direction nnd Verwaltungsratb, auf Grund des Z. 13 des Bciriebö-Uebcr- lassungs- Vertrages vom 4. Mai 1357, darauf angetragen worden ist, Vchnfs Abwicklung schwebender Verbindlichkeiten und um dte Mittel zu weiterer Ausri'tstung der Bahn zu gewinnen, die Auf- nahme cines Darlehns von
Winter Million Thaler!!- gegeu Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsschcincu versehener Prioritäts-Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Be- rückßchtigung der Gemeinnüvigkeit des Unternehmens und in (He- mäßheit des Gesech vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium die Emisfion gedachter Obligationen unter nachstehenden Bedingungen genehmigen. 1
z. .
Der Bedarf von 1,000,000 „Thlr. wird durch Creérung ;.)-„vn 4Zprozcntigen Prioritäts-Obligationen aufgebracht.
Von den zu emittircnden Obligationen werden'
1000 Stück :*; 500 Thlr. mit 500,000 „Thlr. 1500 » x“; 200 Thlr. '- 300,000 Thlr. 2000 - x'; 100 Thlr. v 200,000 Thlr. find - 1,000,000 Thlr. nach dem 5111) .1. beigefügten Schema auf wcißem Papier mik schwarzem Druck in fortlaufender Nummernsolge stempelfrei. ausgefertigt.
Jeder Obligation werden Zins-Coupons auf 10 Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach dem beiliegenden Schema 8. und (“. auf weißem Papier mit schwarzem Druck bei- gegeben und Coupons und Talon alle zehn Jahre zufolge besow derer Bekanntmachung erneuert.
Die" Prioritäts-Obligationen sowohl, als die Coupons Und Talons werden durch zwci Mitglieder der Direction, so wie durch den Haupt-Rendanten der Gesellschaft unterzeichnet.
Auf der Rückseite der Obligationen wird das Privilegium ab- gedruckt.
Z' 2
Die Zinsen der Prioritäts-Obligationen Werden in halbjährigen Raten yoscnumsrxmcw in der Zeit vom 2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli jeden Jahres aus der (HeseUschaftskasse zu Ratihor gezahlt. Zinsen von Prioritäts-Obligati“onen, deren Er- hebung innerhalb vicr Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vor- theil der Gesellschaft.
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Die Prioritäts-Obligationen unterliegen nacb Verhältniß der Summe der verschiedenen Apoints (Z. 1) der Amortisation, wo- zu alljährlich mindestens ein halbes Prozent des Kapitalbe'trages unter Zuschlag der durch die eingelösten Obligationen ersparten Zin- sen aus dem Ertrage des Eisenbahn-Unternehmens verwendet wird. Die Zurückzahlung des Betrages der zu amordtisirenden ObligaE'io- nen erfolgt am' 1. Juli jeden Jahres, zuerst im Jahre 1868.
_ Es bleibt xedoch der Gesellschaft vorbehalten, den Amokfisations- Fonds zu verstärken und so die Tilgung der Prioritätö-Obliga'kidnen zu beschleunigen, Auch steht ihr das Recht zu, außerhalb des Amor-
2225 tisationS-Versahrens dic gesammten Prioritäts-Obligatidnen mit drei-
monatlicher Frist unter Genehmigung des Handelsministeriums zu kündigen und durch Zahlung de§s YennWertbes einzulösen.
Dic Inhaber der Prioritäté-Obligationen sind auf Höhe der
darin verschriebenen Kapitalbeträgc und der dafür nach lenden Zinsen Gläubiger der Wilhelmsbahn-Gesellschaft und haben
J“. 2 zu zah- ,
! brannt, und es wird, das; dies geschehen, durch dic öffentlichen Blätter
1 1
in dieser Eigenschaft an dem (Hes:[lschafts-Vcrmögen ein unbedingtes k VorzugSrecht vor den Stamm- und Stamm-Prioritäts-Actien nebst
deren Dividenden, an Welchen lehtcren fie nicht Theil nehmen.
Dagegen bleibt den anf Grund des ersien Nachtrags zum Ge- ; ieUschafL-Statut vom 9. März 1847 arngegebencn fünfprozcntigen, Z in Folge des zweiten Nachtrags-Statuts vom 30. August 1852 auf . 4 Prozent convertirten, und den nach diesem Statut-Nachtrage ; gleichzeitig weiter und den zu Jolgc dcs dritten Nachtrags-Statuts é
vom 2. Juli “1859; und des vierten Nachtrags-Statuts vom 1). Juli 1856 ferner ausgegebenen Priorität:oObligationen das Vorzugsrccht vorbehalten.
A;; den (Hencral-Versammlungen der (Gesellschaft können auch dic Imhabcr der neuen Prioritäts-Obligationen Theil nehmen,“ sie fink bicrbei jedoch weder wahl- noki) ftimmfäbig.
. Z). Die Jmhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, die
Zahlung drr darin verschriebenen Kapital-Bcträgc anders als nach . ' niglichen Jnßegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In-
Maßgabe des im J", .'“, gedachten Anwrtisations-Planed zu fordern, außer ;; wenn ein Zinszahlungs-Umm; durch Ber1chulden der (Hesell- schaft längkr als 3 Monate unberichtigt bleibt,“
bekannt gemacht.
Die Obligationen dagegxn, welche in Folge der Rückforderung (J- 5) oder Kündigung außerhalb der Amortisation (§. Z) eingelöst werden, kann die Gesellschaft wie??; ausgeben.
Diejenigen Prioritäts-Obligationtn, Welche ausgeloos: oder gekün- digt smd und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht rechtzeitig znr Realisation eingehen, wcxden während der nächsten zehn Jahre von der Direction der Wilhelmsbahn alljährlich einmal öffentlich aufgerufen. Gehen fie aber dessenungeacbtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem leyten öffentlichen Aufrufe zur Realisa- tion ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Ge- sellschafts-Vermögen, was unter Angabe der wettblos gewordenen Obligationen von der Direction öffcntlick) bekannt zu machen ist.
§. 11. Die in den §§. Z, 7, 1.1 und 10 vorgeschriebenen öffentlichen
; Bekanntmachungen erfolgen durch den Preußischen Staatsanzeiger,
die Börsen-, dic Vosfische, dic Schlesische und die Breslauer Zeitung. Beim Eingeben einer ode: der anderen dieser Zeitungen wird
. von der Direction der Wilhelmsbahn unter (Genehmigung des Han- * dels-Ministeriums eine andere Zeitung an deren Stelle geseht.
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrljche Privilegium AUerböchfteigenhändig vollzogen und mit Unserem Kö-
habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge- währleistung von Seiten des Staats zu geben oder den Rechten
** Dritter zu präjudiziren.
i', wenn durch gleiches Verschulden der TranSportbetrieb auf der ! „ bekannt zu machen.
Bahn länger als 6 Monate ganz aufhört,“ . Wenn die im L. .“); festgesthk Anwrtisation nicht emgebal- ten wird.
In den “Fällen zu U. und i;. bedarf es einer Kündigungsfrist „
nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an Welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: zu ::, bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons;
zu 1». bis zur Wiederberstkklnnsx ch unterbrochenen Transport- *
betriebes. , Ju dem zu «*, gedachten Faüe ist eine dreimonatlicbeKimdigungsfrift zu beobachten,a11ch kann der InhabereinerPrioritäts-Obligation von die-
sem Kündigungsrecht; nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ]
ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations-Quantmns ] zwanzig Coupons M?
Die Kündigung verliert indessen ihre recht- Z
hätte üattfinden sollen.
lichc Wirkung, wenn die Eisenbahn-Verwaltung die nicht eingehal-
ten: Auwrtisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens
dreier Monate nach erfolgter Kündigung die AuGloosung der zu ]
amortisirenden Prix)ritäts-Öbligationen nachträglich bewirkt. §. 6.
Sc lange nieht dic gegenwärtig freirten Prioritäts-Obligätionen .
eingelöst sind, oder der Einlösnmgsbetrag gerichtlich dcponirt ist, darf
oder 31; den Bahnhöfen gkhört, veräußern, ami) eine weitere Actien- Emission oder ein Anleihegeschäft nur dann unternehmen, wenn ; sämmtlichen Prioxitäts-Obligationen für Kapital Und Zinsen das . VorzugSrecbt vor den ferner auszugebenden Actien nnd Obligationen :(
vorbehalten und gefichert ist- Ueber diejenigen Grundstücke,
Welche zam TranSportbetriebeZ
nick); erforderlich find, bleibt jedoch der Eisenbahn-Geseüschast dick freie DiSPOfition unter den allgemeinen (;eseßlichen Bestimmungen ;
vorbehalten.
Die Nummern der nach §. T_Z'zu amortistrendkn Obltgattonen , werden jährlich im April in einem, vierzehn Tags vorher zur öfffent- lichen Kenntniß zu bringende!“- Termine durch das Loos besttmmt ,“
und sofort öffentlich bekannt gemacht, z.,
Die Verloosung geschieht durch die Direction in Gegenwart,
dW Syndikus der Gesellschaft oder eines anderen vereideten Notars, Welcher zugleich das ProtokoU über die stattgefundene Verloosung führt.
Den Inhabern der Prioritäts -Obligati0nen wird de: “Zutritt Mm Verloos'ungstermine gestattet. 9
Die AUIzahlung der aUSgeloosten Obligationen erfolgt M dem :“ un §. Z. bestimmten Zeitraun: durch die GeseÜscthtSkaffczu Ratibor ; nach dem Nomwalwertdc a;: die Vorzkiger der Obligaxionen gkgen Deren Außlieferung. Mit diesem Tage hört di? Verzinstmg der aUI- ;
gelooften Prioritäts - ObligatiOUen axis“. Mit Leßteren sind zuglxicb
die anIgcrcichteu, noch nicht fälligen Zinsconpons einzulikfern. Gy * 1chieht dies nicht, so wird der Betrag dsr schleudcn anscoxxpons ; Von dem Kapitale gekürzt und znr Einlöjuxisz Ös; QOUOOUS vsc- *
wendet.
„ Di; im Wege der Anwrtisation eimgclösxknObligatédner; werde;: Z ;;: GegancIrt Dcr Directioxx [md ch Synkifns rcjy. Notaks U» =
Das gegenwärtige Privilegium is; durch die Gesey-Sammlung Gegeben Berlin, de;; 23, Juni 1866.
kl.. &; AN!!) elm.
yon der Hevdx. (Mas von Isenpliß.
“3 ck : m a B,. PrintitäfsmObligmion de:
YßtlyeLWÖlbUkyn-(§“»e1e111cl)cxft, Wegen Erneuerung det Coupons nach Ablauf von 10 Jahren ergeben [)esondere Bekannt-
machungen.
„.___-*-
Jeder Obligation sind Nr.„
10 Jahre beigefügt.
Übe: . Tha1k1,Preußijch Courant. Jndaver dcejer Obligation hat auf Höh; des obigen Betrages von
..... Thalern Prkußtsci) Courant Antheil an dem, nach den Bestimmungen
dss umstehend abgedruckteu A(lerhöchsten Privilegiums vom ..... ten ..... ' . emittirten Kapital von Sinkt Million Tbalern Prioritäts-
dieGesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahnförper Ö Obllgatwne" d“ Wilhelmsbabn'GestU'“haft"
Ratibor. den ..ten _ .18„ Die Königliche Direction der Wilhelmsbabn. “Sk?"Wel- (Zwei Unterschriften., Dex Hauptrendant
€ (1) c m a l;; Z1ns-Coupc1n Nr,? zu: Priorttäts-Oblxgatwn der thhelmsdahn-(Hesellschafr Nr, Übkk Thalél Preußiscb, Courant. Juhaös: dieses empfän,x; am , . . di: halbjähwzex- Zinsen dex oben benannten PrioritärZ-Öbli '" , . Tbalern. Randow den „ten . 18„. D;; Königliche Djxectidn Oe: leheLmeahp», (Facfiméke von zwei Untexscßriften. De: Hauptrsndant (FQcfimileY
(Stempel.
Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in dem be-
; treffenden Coupon bezeichneten Zak)-
lungstage nicht geschehen ist,_ yee- fallen zum Vortheil der GeseMÖaft.
S ck; e m .: C. Talon z:; der Prix:“iiätsOSliZatwn _ der WildeLmZk'adn-(“B:*?"eélskdxtt, Nr TWK:
Det Produzen! d::seö “:(-319715 2713511; 917-712 WTÉTTZS*PkÜ-5RNJ TKM: Legttématäon di; fck: dé: VOTÜSÖMT kezZéxdzm-x P:;oZtatZ-OÖT;5.::ch:2 :::; aus311ferti-genden 'ZÖUZ-CCUPQK-Z fü: di: naÉxtcn 321373 “335.27:
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