. . ;_;-(„ MFHchWch7W*1*ck« »,.» «._.
* 4. St 11 rallein tebendeso iefür Erste ordentlicbeLebrer _egchxüdeir Za [ der SLulen . . . . . 33919
näml . Stellen für alleinstehende Lehrer . 22 971 . Stellen für Erste ordentliche Lehrer 10 948
a
b _
sind vorstehende. . . . . . 33 919
13. Stellen für andere ordentliche„Lebre"r . . .
0. Stellen für Lehrerinnen und fur Hulfslebrer . nämlich
3. Ordentliche Lebrerinnenstellen . . 6721
b. Zülfslebrerinnenstellen . . . . . 125
0, ülfslebrerstellen . . . . . . 1056
smd Vorstehende . . . 7 902 inSgesammt obige. . 65 718
Unter Zugrundelegung diefer statistischen Daten für den 20. Mai 1886 würde fich der finanzielle Jahresbedarf „zur Durchfuhrung der Vorschrift des §. 1 des Entwurfs berechnen, wie f'olgt":
14. Für 33919 Stellen für alleinstehende, sowie fur Erste ordent- liche Lehrer mit 400 „M auf . . . . „13 567 600-M und zwar:
0 für 22 971 aUeinstebende Lehrer . . . 9188400956
auf . . . . . . . 1). fiir 10 948 Erste Lehrer auf . 4379200 „ smd obige, . . . . . „13 567 600,40- Für 23 897 andere ordentliche Lehrer mrt 2005140117" . . . . . . . . . . . . . 4779400 „ Für 7902 ordentliche und Hiilfslehrerinnen und Dülfslehrer mit 100 „74 aus . . . . 790200 „ inSgesammt anf . . . . . 19 137 200 «16.
In dem Zeitraum vom 20. Mai 1886 bis zum 1. Oktober 1888 dürfte die 3051 der Schulsteüen bereits um 2 bis 2,1%, also 19011 65 718 bis auf ungefäbr 67 000 gestiegen, songcky der Jabresbedarf fur die nächste Zeit annähernd auf zwanzig Millionen Mark, im das Halbjahr vom 1. Oktober 1888, mit welchem Zeitpunkt nach §. 6 das Gesetz in Kraft treten soll, bis Ende März 1889 auf rand zehn Millionen Mark zu berechnen sein. „
Leistet der Staat zur Besoldung jeder r*oÜbeschaftigten Lehrkraft einen dauernden, festen, überal] ziffermäßig gleichen nur nach der Ver- schiedenheit der Eigenschaft der SchuksteÜe-„i in bestimmten Sätzen abgestuften Beitrag, [0 übernimmt er damit, wie unschwer erkennbar, in den einer Entlastung besonders bedürfenden ärmeren Landestheilen und ärmeren Gemeiuden, in ivekchen bei der geringeren Leistungs- fähigkeit derselben mir!) die Besoldungen fiir die einzelnen Lebrersteüen im AÜgemeinen und in der Regel entsprecHend geringer sind, einen verhältnißmäßig größeren Theil der Kosten der Lebrerbesoldung, als in den woblbabenderen Gegenden. Insbesondere wird die Leistung eixxes Staatsbeitrages von 400 „Fl- zur Mewldung jedes allein- stehenden LThkcks die Folge Haben, auf dem flachen Lande, wo die größte Zahl der Schulen mit nur einer Lehrkraft besteht und wo das Bedürfnis; einer Entlastmig am meisten Hervorkritt, solche dem Be- dürfnisse möglichst entsprechend und wirksam herbeifiiören.
Jm Uebrigen ist unter Besoldung iiicht 5106 das barire GeHalt, sondern das gejammte mit der betrkffenden Lehrer- oder Lehrerinnen- stelle nach Festietzurig oder mit Genehmigung der Schulaufsichtébehörde dauernd verbundene Diensteinkommen zu verstehen.
Den Staat 51! Verpflichte'n, 01111) zu der Renmnerirung solcher Ledrer oder Lehrerinnen 6111611 Beitrag zu leisten, deren Zeit und Kräfte durch die Ertdcilung des ihnen übertragenen Unterrichts an Volksschulen nur nebenbei in Anspruch genommen sind, wie dies mit wenigen dereinzelten AUSiiahmen bei den fiir die Ertbeilung des Unterrichts in Weiblichen Handarbeiten angenommenen LeHrkräften der FaU ist, liegt kein aiisreichender Anlaß Vor. Daß solche nur nebeiibei beschäitigte Lehrkräfte außer Betrach bleiben soÜen, bringt der Ent- wmf durch die Bestimmung, daß nur voUbesckyäftigte Lehrkräfte znr Beir-Önung gelängen, zum AuIdruck. '
_Oie Vorschrift. ders; dgrüber, ob eine Lehrkraft vollbesÖäftigt ist, au51chließlich die SäwsauffiMÉbeHörde zi: entscheiden bat, beruht auf denselben Erwägungen, wie die analoge Vorschrift des Weiten Ab- satzes des §. 5 des Pensioné-geseßes vom 27. März 1872 (Gesetz- Samml. S. 268). § 2
ZU .
_ Turck) die Vorschrift des §. ] wird der Staat in den Kreis der geiexxlicb Schulunterbc][tungspflichtigen unmittelbar eingefügt Dem entsprieht es, daß der 'Staatsbeitrag zur Lehrerbesokdung (1114) ebenso, nne die von den tibrigen SchulunterheätungEyftichtigen für die Schule, _aufzubrmgenden Abgaben und Leistungen an die- selbe Kas]? zu zahlen ist, an we[che überhaupt die bezeich- 1161671, Abgaben und Leistungen zu entrichten und bei Welcher MM 111 Einnahme und AuBgabe zu verrechnen sind. Diese Kasse wird da, wo _ abgeieben von der dnrch §. 1 bestimmten Beitragspflicht des Staats _, die Unterhaltung der Schule oder einer Mehrzahl von Schu1en „eme Gerneindexast ist und nur einer einzeWen (Gemeinde. obliegt, die Gemeindekasie, in den iibrigen FäUen in der Regel die Schulkaffe [ein, insbesondere in den Fällen, in welchen entweder die Schulunterbaltung nicbt auf dem Kommtmalprinzip beruht, die Volks- schulen Vielmehr Ansta1ien besonderer außer den bürger1ichenGemeinden besteYender Schulgemeinden (Schulsozietäten, Schulkommunen, Schul- verbande ec.) und Von letzteren zu unterbalten sind, oder in welchen die Unterbqitungfder Schuke nicht einer einzelnen, sondern einer Mehr- zahl von burgerlxcben Gemeinden ,oder GutSbezirken, bezw. neben einer oder mehreren bürgerlichen (Gemeinden einer oder mehreren Gutsherr- fcbaiten, Grundherrschatten xc. obliegt.
Die, Zahlung ,des Staatsbeitrags vierteljährlich im Voraus ist erforderlich, um dre möglichste (Gewähr dafiir zu erlangen, daß die Zahliing der Lehrerbesoldungen pünktlich an den dafür bestimmten
,ermmen erfolgt., Das Diensteinkommen der Lehrer besteht bekanntlich mcht überall blos rn Bezügen an baarem Gelde (baarem Geöalt), sondern vielfach, Vornehmlick) 'auf dem Lande, nur zu einem Theile, zUWeilen sogar mir zum kleineren Theile in baarem Gelde, zum anderen dagegen in gewissen Dtenstemolumenten, in der Nutzung vorhandener zum Unterhalt der "Lehrer bestimmter Vermögensstücke (Dienst- wohnung im Schu1gebaude, Nutzung von Dienstländereien 2c.), sowie in dem" Naturalbezuge 'von Feuerizng für Wobiiungs- und Wirth- sckxattsraume, von Getreide und sonstigen Deputatemc. Der Staats- heitrag zur Lehrerbesoldung soll dagegen Und kann auch füglick) nur m baurem Gelde geleistet werden.
Es können und werden daher, wenn auch voraussichtlich nicht in besonders großem Umfange, Fälle vorkommen, in welchen der Staats- bettrag,l)öher 111, als der Betrag des baaren Gehalts des Lehrers.
Hieraus kann „indessen kein ausreichender Anlaß entnommen wer- den, bei Gelegenheit eines nur zu transitorischer Geltung bestimmten Gesetzes, in der zur Zeit bestehenden„ größtentbeils auf gesetzlichen Vorschriften beruhenden Art der Dotation der Lehrersteüen eine Aende-
. rung in Ausficht'zu nehmen, zumal eine anderweitige Regelung des
Diensteinkommens der'Lebrer ohne gleichzeitige organische Neuordnung der gesammten Verpfltchtuzig zur Aufbringung der Lehrerbesoldungen uberhaupt nicht möglich sein würde.
Der Vorliegende Geseßenthrf läßt deshalb die dermalen be- stehende Art der Qotatton der Lehrerstellen _ mit alleiniger Aus- nahme der Vorschrift "des §. 5,215]. 3 _ unberührt und beschränkt sich darauf, lediglich uber die Art, in welcher der Staatsbeitrag zur Lehrerbesoldung verwendet werden folk, die durch Einfachheit und möglichst leichte 5L_lusführharkeit sich empfehlende Vorschrift zu treffen, daß der Staatsbeitrag in erster Stelle zur Bestreitung des haaren Gehalts und nur, soweit ex hierzu nicht erforderlich, mit letzterem zur Deckung des Aufwands fur das anderweitige Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen mit zu verwenden ist.
Selbswerständlich gilt diese Vorschrift des §. 2 Absatz 2 nur thrkder in dem unmittelbar folgenden §. 3 vorgesehenen Ein-
ran ung.
Zu §. 3. Ein Theil der Aufwendungen für das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen findet seine Deckung durch die Erträgnisse
LNutzung oder Einkünfte) vorhandenen, zur Dotation der Lehrerstellen estimmten Vermö ens (Schulvermögens, ,besqnderen Scbylstiftunqx- vermögens, für S ulzwecke bestimmten kirchlicbex1 Vermögens, fur gleiche Zwecke bestimmten Vermögensstücke burgerltcber Gemeindenxc.) an tGrundhesiß. Kapitalien und Berechtigungen, Geld- und Natural- ren en xc.
Der jährliche Ertrag dieses Vermögens war bei den für das Jahr 1878 bewirkten statistischen Erhebungen auf 7 57,7 780 0-6, m- deffen wahrscheinlich u boch berechnet (zu verg!. Statistik des Volks- schulwesens in Preußen für das Jahr 1878 m dF-nz Separataddruck aus dem R. Ergänzungsheft zur Zeitschrift des Konigltcb preußischen Statistischen Bureaus, Einleitung Seite 81 ff. und Tabelle 11 *.*".d 111 S. 44 ff. und 70 ff., sowie die Abhandlqng yon A. Petersiite „Preußens öffentliche Volksschulen“ in der Zeitschrift des Koniglrck) preußi cloen Statistischen Bureaus Jahrgang 1883 S. 74).
Der SWUSÖLÜWK zur Lebrerbesoldung soll nach §, 1 zur Er- leichterunq de nach öffentlichem Recht zur U,nterbaltung der, BMW“ schulen Very ictteten geleistet werden. Dieser Zweckbestimmung des Staatsbeitrags entspricht es, daß, wie §. 3 bestimmt, das Recht auf den Bezug desselben ruht, insoweit und so lange die Kosteii' der Lehrerbesoldung dnrck) die vorstehend bezeichneten eigenen Ctnkunfte der Schule aus vorhandenem, zur Dotation dcr ,Sckyulsteüen [)e- stimmtem Vermögen Deckung finden. Deim derjenige THEM, der Kosten der Lehrerbesoldung, Welcher durch die Einkunfte aus diesem Vermögen schon gedeckt ist also nicht mehr durch Abgaben und Leistungen der Schuluntersaltungsvf1ichtiiren beschafft zu werden brancht, belastet die letzteren iiberhaupt mcht. Gleichermaßen folgt aus der V0rgedachten Zweckbestimmung des Staatsbeitrags, daß ,der- selbe, wie §.- 3 des Weiteren bestimmt, (11105 insoweit midt zu leisten ist, als die Lehrerbesoldung durch solche Letittmgen gedeckt ist, [51111181- chen Dritte aus besonderen Rechtstiteln verpflichtet smd. Demi die aus besonderen Reckytstiteln beruhenden Verpflichtmigen Dritter bxeiöen, wie sick) von selbst verstth, überdies in Artikel 25 der Berianungö; urkunde arisdriicklick) vorgesehen ist, bestehen; derjenige Theil der Aus- wendungen für das Lebrer-Einkommen, Welcher durch s0(ch)_e Leistungen Dritter bereits gedeckt ist, belastet daher den naci) öffentlichen) Recht zur Unterhaltung der Volksschulen erflichteten gleichfails mehr.
1: . .
Ans der_Vorscbrift der §§. 1 und 2, nach welcher der Stgats- beitrag zur Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen geleistet und Hierzu Verwendet werden so!], fokgt (ils Resel, das; derselbe fiir digszer der Erledigung einer SchulsteUe nicht zu leisten. (Es erscheint mdes1en gerecht und billig, da[; derselbe dock) insoweit geleistetiverde, (115 durch die einstweilige Zerwaltnng der Stelle brsondere Kosten entstehen. Nicht minder entspricht es der rechtlichen Natur der Gnadenkmnpetenz, d. b. des Rechts der Hinterbliebenen eines Lebrers auf den Bezug der Besoldung des Verstorbenen. wiihrend der auf den Sterdemonat fol- genden sogenannten Gnadeuzeit, daß der Staatsbeitraii, wie zrir Be- soldung des Leiyrers, ebenso zur Deckmnsi der Gnadenkomixetenz fiir die Hinterbliebenen des Lehrers geleistet und Verwendet Werde. Dies be- stimmt der §. 4.
ZU § 5
Der Artikel 25 der Veriaffiximsurkimde bestimmt: „In der öffentiickyen onlkssÖU'ke wird der Unterricht iineiitgeltlic!) erlheilt.“ Diese Bestiiiimmig läßt 1:06) isilein Wortlaat eiiie tiielirfache Deu- tung zu, ist aber 104) der zweifelloien Absicht und dem Zusammen- hange mit den iibrigen Bestiimnniigen der Verfasiimgsurkunde über die öffentlichen Volkösehmlen nnr dahin zn verstehen, daß für die die öffent[ichen Volkssckxulen besuckyenden Kiir- der kein “Seduidgeld zi: zahleii sein 7011. Zur Anfiiabme einer solchen Besti111'111111g in das Staatßgrmidgeseß [)at [010051 die Erwägnmg, da[; die UNLjÜgkÜÜäikeis des Unterrichts in der Volks- schnle ein Korrelat der ekenda im Artikel 21 auf?- Nene sanktionirten aklgrmeineii Schulpi'licht sei, als anch der praktiscixe Wixnsck) Anlaß gegeben, die möglichst «Uaemeine Benußang und Wirkjamkeit der öffentlichen Volkixisckyule don jeder besonderen Abgabe oder C))ediihr fiir den Empfang des Unterrichts und die Darbietung der Wohltbat des Unterrickckts in einer für Alle gleichen vertbeilbaften Weise zu fieÖern.
Es ist bekannt. das; über" die Frage der Zulässigkeit des Schul- geldes bezw. der Sciyiilgeldfreiheit 111 der Vo'lksschnle die Auffaßmig der'StaatSra-gierung s0w_0[)l, wie die öffentliche Meinung der Be- tbeiligten meHifaci) geschweiiikt hat. Während das Cirkularreskripk Vom 18. April 1831 (0011 Römie, Volkdsclmlwesen S. 785) die Ein- fiihryiigder Srdulbeiti'äge an SteÜe des Schulxieldes anempiabl und damrt die Beseitiqung des SchUlgeides erstrebte, empfak)[ der Cirkular- erlaß Vom 6. März 1852 (a. a. O. S. 810) dessen sorgfältige Konservirung.
Mit AUerHöckster Ermäcdtigrmq Vom 2. Novemder 1868 warde Seitens der Staatsregierung ein besomderer (Geseßentwixrf, bejreffend die Aufhebung der [eßten Bestimmung des Artikels 25 der Ver- fassungsurkimde, dem Landtage vorgelegt (zu verzik. (Centralblatt fiir die Uiiterriehtsverwaltnng 1869 S, 641 ff.). (&!eickwrmaßen nahm der Mit AUerböÖster Erwächtigung vom 2. Nowewber 1869 dem Landtage vorgelegte (Entwurf eines Unterrickytögeseyes wiederum die AUfHLLUng der gedach'ten Vetfczsimigsbestimmung nnd der Konservirung des Schulgeldes bei Volks1chulen unter gewissen Beschränkungen in All§ficht (a. (1. O. S. 641 ff. und S. 737 ff.).
Bedenken gegen die dnrck) Artikel 25 der Iersassimgsurkimde gebotene Aufhebung dex)“ Scizulgeldes waren aus 11erschiedenenGründen entnowmen, die (1165211052, rechtliche, technische und finanzielle ge- kennzeichnet Wurden.
. Dagegen nahm der Cirkularerlaf; Vom 22. April 1875, betreffend die Regelung der Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, in einem aÜgemeinen Unterrichtsgeskß (a. a. O. 1875 S. 417 ff.) die Auföebung des Sckwlgeldes bei Volksschu1en in Aussicht Und es wurde Seitens der Vertreter der Königlichen StaatSregieruug in der Sißung des Hauses der Abgeordneten vom 4. Februar 1881 (Stenographiscbe BAUR; S. 1538 und 1546) die Aufhebung des Schulgeldes abermals angereg .
An der Auffaffaiig, daß es geboten i_ei, die Beseitigung der Schulgelderhebung bet Volksschulen zu erstreben, bat seitdem die Staatsregierung festgehalten. Abgesehen von zahlreichen, großexitbeils durch das „Centralblatt für die Unterrichts-Verw«[tung“ Veröffent- licbten, vom Jahre 1881 ab dalirenden Erkassen, durch welche wiederholt, die . Beseitigung, bezw. Ermäßigung des Schul- geldes bei Volksschulen, sowie die Abschaffung der Einrichtung, nach Welcher das Schulgeld als persönliches Dienstemolument der Lehrer einen Theil des vokationömäßigen Dicnsteinkommer-S der Lehrer bildet, empfohlen worden ist, war die Beseitigung des Volks- schulgeldes sodann auch noch besonders in Aussicht genommen in deni Geseyentwurf, betreffend die VETWMÖUUJ der in Folge weiterer Reichssteuerreformen an Preußen zu überWeisenden Geldsummen, vom 15. Marz 1882 (Drucksachen des Hauses der Abgeordneten Nr. 135),
Auf Wesentlich denselben Erwägungögriinden, irelche zu der Vor- '
lage dieses Gesetzentwurfs, insoiveit fie die Beseitigung des Volks- schulgeldes erstrebte, die Veranlassung gegeben hatten, beruht der in dem gegenwartigen Gesetzentwurf gemachte Vorschlag, die, Schulgeld- erhebung [Zei Volksschulen fortan aufzuheben und damit das der- fassunémaßige Prinzip der unentgeltlichen Ertheilung des Volksschul- unterr chts ur Aysfübrung zu bringen.
Der 1 eoretischen Erwägung, daß das Schulgeld nicht eine Steuer, sondern em spezielXer Entgelt, eine (Gebühr für den durch die Volksschule und deren Lehrer dargebotenen Unterricht sei und aus diesem Grunde prixizipiell ebenso gut gerechtfertigt erscheine, wie die Erhebung von Gebuhren für andere vom Staat oder von öffentlichen Korporationen den Einzelnen „ eleistete Dienste, vermag die Staats- regierung, abgesehen dapon, da das Schu_lgeld bei Volksschulen, für deren Pesch) der geseßliche allgemeine Schulzwang besteht, überhaupt nicht fuglich als'anderen Gebühren gleichartig angesehen werden kann, ein hohes Gewicht [0 weni beizulegen, wie verschiedenen anderen gegen die Beseitigung des olksschulgeldes erhobenen Bedenken von mehr oder mrnder doktrinärem Werth.
_Von enlsxheidendem Gewicßt ist für die Staatsregierung die praktische ErWagung, daß die Yußbringung der Kosten der Lelßrerbesol- dung bezw. eines mehr oder mm er großen Theils derselben urch das
Schul eld tbatsächlicb wie eine Steuer wirkt. daß die Erhebung des Volks chu12eldes erfahrungßmäßig und nach der Natur der Sache breite Sch cbten der Bevölkerung, vornehmlich die_ ärmeren und ärmsten Klassen derselben, welche diese. Last am Wenigsten zu tragen vermögend md, schwer bedrückt und somtt ein unverkennbarer sozialer Mißstand it. den zu_beseitigen geboten erscheint, sobald dazu die Ge- legenheit und die Mittel vorhanden smd.
Das ist gegeywartig der Fall, wo der Staat durch die günstigere Gestaltun der Finanzlage in den Stand geießt ist, zur Erleichterung des Dru s der Kosten" der Volkssckzulunterhaltun, mögen so[che unmittelbar durch Steuern (Abgaben und Leistungen? oder mittelbar durch Schulgeld aufgebracht werden, Geldmattel in solchem Betrage bereit zu steÜen, daß damit auch die Beseitigung der Erhebung von Volksscbul eld überall obne Besorgniß vor besonderen Unzuträglich. keiten glei mäßig ins Werk geseßt Werden kann.
1) §Au5f diesen Erwägungen beruht die Vorschrift des ersten Absatzes
es . .
Die Tragweite dieser Vorschrift in finanzieller Hinsicht im Aa- gemeinen und in ihrer Wirkung innerhalb der einzelnen Provinzen und Regierungsbezirke ergiebt 'die beiliegende Nachweisung 13, des Näheren, wonach das Schulgeld in den öffentlichen Volksschulen Preußens tm Jadre 1885 bezw. im Etatsjahre 1884/85 im Ganzen betragen hat 10 450 475 „is Um Uebriaen dienen zur Crlauterung der Höhe des Schulgeldes, der Vertheilung desselben innerhalb der Promnzen, Regierungsbezirke und Kreise, und des Verhältntises des_Schul§ieldes_ zu den übrigen QuelLen des Ein- kommetis der Sckyul'itellen die [chou an anderer SteÜe erwäHUte Statistik des preußischen Volksschulwesens fiir1878, die gleichfaljs bereits erwahnte Abhandlung Von A. Peterfilie: „Preußens öffentlich? Volksschulen,“ nnd die Abhandlung desiekben Verfassers: „Das Schulgeld“ m der Zett1chrift des Königlich preußischen Statistischen BurYsßJadhr'gangsZZZZibs d §
ä ren im _er en 013 es '.5 das verfaffungsmäfiige rini der Unetitgeltkicheit des Volksfchiiluntcrrichts in aktuelle WirkYmkzei? gesetzt wird, sieht der zweite Absatz die Zulässigkeit der Forterhebnng des iogenannten Fremdenfchuigeldeß vor. Die Möglichkeix ' der Fort- erbebung desselben ist schon 1111 Hinblick auf die ausländischen Kinder, welche namentlich m den Grenzdistrikten Schulen des Inlaydcs be- suchen, nicht zu entbehren.
Aber aiick) sonst kommen mannigfacHeVerhältniffe vor, Welche die Erhebung 611106 SchUlgelde6 vdn Kindern, welche in dem betreffenden Selxulbezirk n1ch1xelkckélmlsch smd, nothwendig machen
Besondere geießllciye Bexstinnmmgen iiber die Voraussetzungen, uiiter denen em" 011ßer0_rdentliches, Schulgeld für fremde (auswärtige, m_cht ortsangeborme, iiicht einhein1ische)Kinder zu erheben, bestehen niit 21118110051ne des §. 59 der aYgemeinen Schulordnung fiir die Herzogthunxr S_clYeswig Und Holitein vom 24. Ai-giist 1814 nicht, vielmehr smdndieie Voraussetzungen lediglich durch administrative Vorschriften naher bestimmt worden. (Ein Bediirfniß, diese Frage in dem vorliegeuden Geifeßentwurf speziell zu regeln, liegt nicht Vor. Der Eiitwiirf beschrankt 's1ck) deshalb auf die Bestimmung. da[; durcH die generelle"Beseitigung des Volksschii1ge1des die Erhebung C1t1cs Schulgeldes [Ur Kinder, welche in dem Bezirk der von ihnen chckÜLk] Schule nicht einheimisch sind, niÖt-außgeschlosfen werde. Die VorgussethnZen mid die Modalitäten näher zu bestimmen, unter welchen die Erhebnng eines Schulgeldes in den angedeuteten Fäklen stattfi'iideixdar'f, "101121, „zumal bei der Verschiedenheit der konkreten Verhaltniiie,*fiigltch wie bisher der Sripnlanfsickytsbehörde überlassen bxeckxen, Welcoei 11ach§. 18111161" der Geschäft8instxuk1i0n fiir die I)iegierungen 00111 23. Oktober 1817 U. A. am?) die Regalirunq des SchiiYelde6 ;]e[1_iik)rt. *
, Selbstderständlcch muß da, wo seither das Schulgeld als ein seiner Natur nack) steigendes ,und fallendcs persönliches Dienstemolu- nient des Lehrers einen Theil des Diensteinkommens desselben ae- dildet hat, flir den in Folge der Beseitigung des Sckmlgeldes selbsk m Wegfall kommenden Theil des Dienstemkommens des Lehrers Ersatz gewahrt werden. Die „Art, in welcher letzterer zu ermitteln und fest"- zuitellen, ist in dein dritten Absatz des §. 3 nach Analogie des §. 4 Absatz 4 des Penswnsgejeßes VZMF.JU[1 1885 bestimmt worden.
u „6.
' Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes kann ein friiherer Zeitpunkt. 0,10 der 1. Oktober 1888 nicht fiiglick) inAuösicht genommen Werden, niet"! z1_11.' „Vdrbereitung der Ausfiibrung des (Heseßes, mit welcher geniaß F.,é die Chefs der beiden dabei betheiligten Departe- ments des Unterrichts und der Finanzen bcauftragf werden sollen, ein entsprechender Zeitraum erforderlick) ist.
In dem dortnasigexi Fiirstentburn Hohenzollern-Sigmaringen wird arif Grand des 1011066f11kstllchkl1GULLLI vom 29. Juli 1837 bereits seit dem 1. M01 1837 zr; den Kosten des öffentkickyen Volksanterrichts qus der " Laxideskaffe ein ordentlicOer Beitrag geleistet, welcher 60 Fl. [ur xede Schullebrerstelle, 40 Fl. für jede Provisorstelle (d. l)., Hulislebrer- oder Schulgehiilfenstelle) betrug, durch die landes- furstltche Verordniing vom 18. Februar 1843, Vom 1. Mai 1843 ab a'nf' bezieHungSweiie 70 Fl. und 50 Fl. erhöht und seit der Ver- einigung der ÖdöeiionertisÖenLande mit Preußen auf die Staatskasse übernommen wvrden ist
Es erscheint selbstvrrständlicl), daß mit dem Zeitpuvkt, von welchem (ib der Staat" die Leistung von Staatsbeiträgeu zur Lehrer- besdldimg "tn Betragen „ubermmmt, welche die Höhe der vorerwähnten Beitrage tibersteigen, die letzteren, beziehungsiveise die friiheren beson- deren Vor1chriften, auf welchen die [syteren beruhen, in Wegfall zu bringen sind.
Dies sieht der zweite Absa des §. 6 vor.
“ 11 J. 7 bedarf es nach dem schon bei §. 6 Bemerkten keiner weiteren Be- grundung.
Yiterarische Neüigkeiten und periodische Schriften-
D er s B o [66 wo [) [. (AUgemeine AuSgabe “0er Sozial-Correspondenz. 131“. Victor„Bonert, Dresden.) Nr. 2. _ Inhalt: Zur Kritik der Grundzuge der Alters- und Juvaliden-Versichcrung der Arbeiter. 17. _ Das_Testament der Wittwe Boueicaut und die Gewinn- betbeiltgurzg im Geschäft „.411 0011 111070115“. _ LesebaÜen und Vqlksbiblwtbekea" im Auslande. _ Zahltag für Arbeitslöbne. _ Mit„gut_ex1 Vorsatzen ist der Weg zur HöÜe gepflastert. _ Arbeiter- verhaltmsie': Jugendliche Arbeiter. _ Die Stellenlosigkeit der Hand- lungSkommrS. _ Ein Gewerbe-Schiedsgericht _ Die Invaliden- und Ylterßversorgungskaffe der Dietel'scben Fabrik in Wilkau. _ Hausindustrie. _ Arbeiterstrike in New-York. _ Anzeigen. _ Extra- nummer (Nr. 1/2 der Mittheilungen des Dresdner Bezirksvereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke): Dank und Bitte. _ Cin- ladung. _ VolksunterbaltungSabende. _ Die Berustbätigkeit im Deutschen Reick). (AuLzug gus dem Vortrage von Ge . Regierungs- Rgtk) 131“. _Böhmert.) _ Die Dresdener Kaffeebaüen. _ Die Thätiß- keitodes Zittauer Vereins. _ Die Volksküche des Baußener Be irks- vereins. _ Die Bekampfang der Trunksucht durch die Geseßge ung. _ Zur gef. Beachtuzig. _ Beilage: Zwei Abschnitte aus ])1'. Mei- nert's Vortrag: „Wie erhalten wir unsere Kinder gesund?“
Thiermedizinische Rundschau mit besonderer Berück- ß-"cbti ung der vergleichenden Pathologie und des gesammten Veterinär- ed zinalwesens. (Wilk). Knapp, Laar a. S.) Bd. 11. Nr. 8. _- Inhalt: Hoehne: Heilung von ehnenscheiden und, Gelenkwunden durch warmes Wasser. _ Johne: Ein mikroskopisch-bacteriolvgisck)er Beitrag zur Frage ,der Fleischvergiftungen. _ Anacker: Minimal- ,klystiere von lycerm bei Ver topfung. _ Albrecht: Ueber Veratrin- tnjekttonen. _Adam: Die Tu erkulose des Rindes beim Schlacbtvieb ir) Augsburg 111 den Jahren 1877 bis 1886. _ Galtier: Die Ge- fabrliehkeit tuberkulöser Materien. _ Die Prüfung der asteur'schen WuthimpfungSresultate in England._ Ueber eine neue ethode zum Nachweis der “1110111110. spirajia im Schwchnef1eisch._ Mittheilungen aus Vereinen und Versammlungen. _ Kleine Mittheilungen.
zum [Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
„7142: 15.
ZWeite Veilage
Berlin, Mittwoch, den 18. Januar
[ZZZ-
K Steckbriefe und Untersuchungs-Sacben.
erkäufe, erpachtungen, Verdingungen 2c.
1. 2. 3. 4.
Zwangsvoü treckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verloosung, ZinSzablung :e. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlich ev Anzc-ngr.
. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellscb. . Berufs-Genoffensckxaften.
. Wochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs = Sachen.
[51065] Steckbrief.
Gegen die unverebelichte Georgine Helms, ge- boren am 27. Juni 1867 zu Hannover, welche sick) verborgen hält, sol] eine durch Strafbefebl des Kö- niglichen Amtsgerichts hier vom 26. Oktober 1887 erkannte Haftstrafe von 8 Tagen vollstreckt Werden. Es wird ersucht, dieselbe zu Verhaften und in das nächste Gefängnis; abzuliefern, auch Nachricht hiervon zu 0. 311/87 zu geben.
Hannover, den 17. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht. 71 b. Berckemeyer. [51019] Stechbric s-Erledi ung. ,
Der gegen den S lächtermeiter Ernst Loms Burmeister, in den Akten ). 17 s.. 197. 84, unter dem 25. Juli 1885 erlassene _ und un'ter dem 25. November 1887 erneuerte _ Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 14. Januar 1888._ _ StaatSanwaltschaft bei dem Königliclyen Landgericht 1.
[51017] Steckbriefs-Erlediguug.' , .
Der gegen den Brunnenmacher Jyleus Friedrich Eduard Seidel wegen Diebstahls m den Akten 11. 11. 11. 115. 84 unter dem 8. Februar 1884 er- lassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12 (1177), den 13. Januar 1888. _ Königliches Landgericht Ö. hLlOer Untersuchungsrichter.
:) .
[51018] Steckbriefs-Erledigung.
Der bint'er den Seiler Carl Hütter, geboren am 18. November 1856 zu Brande, am 7. Dezember 1887, in den Akten 891). 367. 82, erlassene Steck- brief ist erledigt.
Berlin, den 14. Januar 1888. ,
Königliches AmtEgericbt ]. Abtheilung 89.
ck
2) Zwangsvollstreckungen, . Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[51081] Aufgebot. " Es ist das Aufgebot der Sparkaffenbucher der hiesigen städtischen Sparkasse: " , 0. Nr. 36 352, ausgestellt fur Wilhelm Lehmann, Sohn des Sattlers, über ein Guthaben yon 7,46 „14 vom Tapezierer Karl Lehmann hier, 1). Nr. 39139 ausgestellt für Friß Hanndig, Sohn des Restaurateurs, iiber ein (Guthaben von 214,17 „46: vom Destillateur Friedrich Hanwig hier, beantragt. Die anaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1888, Vormittags 111Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel „13., „part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermme ihre Rechte anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfaÜs die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 2. Januar 1888. ' Das Königliches Amthericbt 1. Abtheilung 48.
[25412] ' Aufgebot. „ _
Der Bäcker Friedrich Rose Hier, Anbaltstraize 9, Hat das Aufgebot der angeblich verloren geganngenen
rioritäts-Obligation Nr. 11107 der 'Marktsckp
chlesischen Maschinenbau- uiid Ütten-Actien-Geseü- schaft vorm. F. A. Egells in Berlin über, 300 «14 beantragt. Der Inhaber der Urkunde W1rd auf- gefordert, spätestens in dem auf _
den 19. November 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof part., Zimmer 32, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigexifaÜs die Kraftloßerklärung der Urkunde erfolgen wird. „ .
Berlin, den 9. August 1886, '
Das Königliche Amtsgericht 1. Abtheilung 49.
[39833] Aufgebot. _ _
Das Aufgebot folgender Depositaljcheme der Ritterschaftlichen Privatbank zu Stettin, Welche an- geblich verloren gegangen sind:
a. 111135 (1. 601. 1302, lautend über 6000 014 aus- gestellt am 8. September 1876 aus den amen des Gutsbesißers August Friedrich Greppert auf Ebrenthal,
„1111300. 1701. 2095, lautend über 30 000 014, auSgesteÜt im September 1877an den Namen des Gutsbesitzers August Friedrich Greppert auf Ehrentbal,
. 1310. 0. 14101. 1900, lautend iiber 600 „40, aus- gestellt am 8. Januar 1876 auf den Namen des Einliegers Daniel Borchert zu Kreckow,
. dich. 0. 1101. 2165, lautend über 1200 «16., aus- gestellt am 27. Dezember 1876 auf den Namen des Ziegeleipächters, früheren Arbeiters Wilhelm
„ Heyden zu Ducherow, ' , Y zu a. und b. von dem Gutstßer Paul Friedrich
revpert auf Ebrenthal bei tepeniß, „vertreten durch den Rechtsanwalt Markert zu Stettin, zu 0. von dem Einlieger Daniel B0rchert zu Kreckow bei Stettin und zu (1. von dem Ziegeleipacbter, früheren Arbeiter Wilhelm eyden zu Ducherow zum Zwecke der neuen Ausfertigung beantragt. Die Inhaber der vorbezeichneten Depositenscbeme Werden auf- gefordert, spätestens in dem auf_
den 10. Juli 1888, Mitta *? 12 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte, immer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu-
melden und die Depositenscbeine vorzulegen, widrigen- falls die elben werden für kraftloS-erklart werden. Stett::n, den 1. November 1887. Königliches AnttheriÖt. Abtheilung 111.
[51076] ,
Auf Antrag der Herzoglichen Kammer, Direktion der Domainen in Braunschwei , welcbe glaubhaft emacht hat, daß sie die rugberechttgung m Fürstenau zu Cigentbum erworben habe, werden alle Diejenigen, welche ein Recht an jener Kru berech- tigung zu haben glauben, zu dessen eltend- machung auf
den 8. März d. Js., MorÉens 91 Uhr, vor das Herzogliche Amtßgericht echelde unter-dem Recht§nachtbei1e geladen, daß nach Ablauf, dieser Frist die Antragstellerin als Eigentbüttierin der obigen Krugberechtigung in'das Grundbuch eingetragen werde und daß. wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund- buchs die genannte Krugberechtigung' erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.
Vechelde, den 12. Januar 1888.
Herzoglicbes Amtsgericht. * Wegmann.
[51079] Bekanntmachung. „
Nachdem auf Antrag des Vormundes, Kalbners Hinrich Griem in Stemwarde das Verfahren, be- treffend die Todeserklärung des am 5. Dezember 1811 in Stemwarde geborenen und seit 1834 verschollenen Hans Jochim Krogmann eingeleitet ist, werden der 2c. Krogmann und seine unbekannten Erben hierdurä') aufgefordert, sick) spätestens in dem auf Montag, den 28. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr, an- beraumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfaUs Krogmann in diesem Termin auf Grund der Verordnung vom 9. No- vember 1798 fiir todt erklärt und sein etWai er Nachlaß den sick) meldenden Erben auSgeke rt Werden wird.
Reinbek, den 6. JaNuar 1888.
Königliches Amthericht. 131". v, Bargen. ,
Beglaubigt: Arndt, als Gerichtsschretber.
[51130 ; Aufgebot. Johann Christoph Weinreich aus Ichstedt ist vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert und hat
nach eidesstattlicher Versicherung seit länger als
zwanzi Jahren von seinem Leben und Aufenthalte keine achricht gegeben. Auf Antrag [einer Enkel: 1) Caroline, verehelichte Grödel, geborene Raue, in Borxleben, 2) Richard Weinreich in Jcbstedt, 3) Caroline, verehe1ichte WoÜigandt, geborene Berndt, daselbst, - Vertreten durch Recht§anwalt Bleichrodt in Rudox- stadt, wird der obengenannte 2c. Weinreich, sowie akle Personen, welche Anxprücbe an das Vermögen desselben zu haben glau en, hierdurch geladen, in dem auf den 8. März 1888, Vorynttags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Arnngertchte an- beraumten Aufgebotstermine zu erscheinen, widrigen- faÜs auf Antrag der 2c. Weinreich fiir wdr, die axi- deren Personen aber ihrer Ansprüche für verlustig werden erklärt Werden, das Vermögen des 2c. Wem- reich aber seinen Seitenverwandten, die sich 018 näelyste Erben desselben legitimirt baberi bezüglich [egitimiren Werden, zugesprochen werden Wird. Frankenhausen, 7. Januar 1888. Jürstlicbes A1nt§gericht. 13r. Bleichrodt.
[47851] Bekanntmachungo
In der Verlassenschaft der am 31. März 1886 verstorbenen Schmiedswittwe Marie Katharina Rachinger von Weißenburg hat der Erbe, K. bayer. Fiskus, am 19. pr. 21. l. M.. die Eröffnung des erbschaitiichen Liquidationsprozeffes beantragt.
(Fs ergeht daher an alle Diejenigen, welche An- sprüche an den Nachlaß geltend zu machen gedenken, die Aufforderung, diese Ansprüche unter Beifügung der Beweisurkunden oder Bezeichnung der sonsti en Beweiömittel schriftlich oder mündlich bei dem e- richtsschreiber anzumelden und in dem hierzu anbe- raumten Termin vom Montag, 20. Februar 1888, friih 9 Uhr, persönlich oder durch BevoÜ- mächtigte vor dem Gerichte zu erscheixen, um über die Richtigkeit der angemeldeten Forderungen und die angesprochenen VorraiigsreÖte zu verhandekn.
Diejenigen (Gläubiger, welche der Aufforderung nicht nachkommen, werden, soweii' fie nicht ab- sonderungöberechtigt md, aller VorrangsreÖte ver- lustig und können si mit ihren ,orderungen nur an dasjenige halten, was nach 3 efriedigung der Gläubiger, deren Forderungen in der angegebenen Weise angemekdet worden sind, übrig bleibt.
Weißenburg, den 27. Dezember 1887.
Königlick) bayer. Amtsgericht. (11. 8.) (Unterschrift.) /
[511281/ Aufgebot;
Der am 23. Juni 1887 zu Bex1sheim verstorbene Dekan Franz Sickinger bat die römischkatholische Kirche zu Bensheim zur Erbin eingeseßt und be- stimmt, daß die noch lebenden Kinder [einer ver- storbenen Geschwister als Legatate sein elterliches Vermögen in Marienborn (liegendes Gut, Forde- run en) erhalten sollen.
uf Antrc: der, durch den Postsekretär Anton Schröder in 5.) iainz vertretenen, Legatare werden etwa vorhandene Kinder des Jakob Sickinger Bxuders des Erblassers) aufgefordert, spätestens im ermin
reitag, den 20. April c., Vormittags 8 Uhr, Zimmer 9) ihre Ansprüche anzubringen, als sonst der in Rede stehende Vermögenstheil den Antrag- stellern überlassen werden wird. Zwin enberg, 12. Januar 1888. Gro herzogliches Amthericht Zwingenberg. 131". Weiß.
[51073] Amisgericht Hamburg.
Auf §L_lntrag 1. der Erben des hiesi en Kaufmanns Otto Richard Julius Schroeter, näm ich: 1) Elsbeth Catharmg Julia Petersen, geb. Schroeter, im Bei- stande ihres Ehemannes Otto Adolph Anton Yetersen, 2) Klara Margaretha Lina Holle, geb.
chroeter, tm Beistande ihres Ehemannes Gustav Adolph HoÜe, 3) Mariane Charlotte Ottilie Schulze, geb. Schroeter, im Beistande ihres Ehe- mannes Albert Leopold Karl Nicolaus Schulze, 4) Helene Petersen, geb. Schroeter, im Beistande ihres Ehemannes Ernst Petersen in Lauenburg an der Elbe, 5) Olga Sabine Schroeter, 6) Margaretha Alice Schroeter, und 11. des Kaufmanns Johannes Carl Ludwig Dittmer als Liquidator der Firma Schroeter Gebrdr., sämmtlicb vertreten durch die Rechtsirnwälte 13108. I. und A. Wolffson und O. Dehn, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
1. daß AÜe, welche an den ausweise Beschlusses des Amtßgerichts Hamburg vom 10. November 1887 seitens der 1. 1-6 vorgenannten Antrag- Zeuer rechtzeitig mit der Rechtswohltbat des
nventars angetretenen Nachlaß des am 30. Sep- tember 1887 todi aufgefundenen hiesigen Kauf- manns Otto Richard Julius Schroeter, An- sprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen; . daß Alle, welche an das von dem vorgenannten Erblasser in Gemeinschaft mit Otto Adolph Anton Petersen unter der Hiesigen Firma Schroeter Gebrdr. geführte Handengeschäft, Ansprüche und Forderungen erheben woÜen- biemit aufgefordertwerden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Sonnabend, den 3. März 1888,
10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amthericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 1, anzumelden _ und zwar Auswärtige unter
Bestellung eines hiesigen Zustellun sbevollmä'ch-"
tigten _ bei Strafe res Ausschlu es der gegen das vorbezeichnete HandelßgesÖäft Schroeter Gebrdr. nicht angemeldeten Ansprüche und Forderungen und unter dem Recht§nachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche und Forde- rungen gegen die Benefieialerben nicht geltend gemacht werden können.
Hamburg, den 31. Dezember 1887.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung 71.
Zur Beglaubigung: „ R o m b e r g 1)r., Gerichts-Sekretar.
[51072] Amtsgericht Hamburg. „ „ Auf Antrag der Eheleute: 1) Heinrich Froinim, vertreten durch die Rechtsanwälte ])1'88. Predöhl und I. Behn , 2) Agneta Catharina Helene Froißbeim, geb. Kley, Vertreten durch die Rechtsai1walte Ükßß. Gieschen und Mankiewiez und Rich. Gieschen, wird ein Aufgebot dahin arlas1en: ' daß Alle, welche der Aufhebung der zwischen den durch Urtbeil des hiesigen Landgerichts vom 8. No- vember 1887 von Tisck) und Bett geschiedenen, antragstellenden Eheleuten Heinrich roißherm und Agneta Catharina Helene Froiy eim, geb. Kley, bestandenen eh'e[ichen Gütergemeinscbaft, widersprechen woÜen, ingleichen AÜe, Welche an das eheliche Sammtgut der antragstellenden Eheleute Anspriirsye und Forderungen irgend welcher Art, insbeiondere auch, soweit dieselben aus Forderungen aus Geschäften mit der hiesigen Firma Z. Froißkzeim, deren Inhaber der Ehe- mann einrich Froi [)eim War, sowie aus Geschäften mit der irma H. Kley, deren In- haberin die Ehefrau Aineta Catharina Helene Frotßbeim, eb, Kley, i[t, herstammen, zu haben vermeinen, Ziemit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche imd Forderungen späte- stens in dem auf " Montag, den 5. Marz 1888,
10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermine im unterzeichne- ten Jmtßgericht, Dammthorstraße 10, Ziznmer Nr. 25, aanmelden _ und zWar Auswartige unter Bestellung eines Htefigen ZusteÜungs- bevollmächtigten _ bei Strafe des Außsehlyffes und unter dem Hinweis darauf, daß Diejenigen, welche künftig mit dem obgenannten Ehemann
roißLeim oder mit der obgenanyten Ehefrau roiß eim, geb. Kley. und deren Firma H. Kley ontrahiren, sich hinsichtlich der sich auß solchen Kontrakren ergebenden Fordekungen lediglich an ihren Kontrahenten zu alten haben. Hamburg, den 31. Dezember 1887. , Das Amthericht Hamburg. Crvrl-Abtheilung 11. Zur Beglanbigung: _ R o m b e r g 1)r., Gerichts-Sekretar.
[51091] Bekanntmachunßl.
Das Verfahren, betreffend das ufgebot der Nach- [aßgläubiger und Vermächtnißnebmer der am 27. Januar 1885 zu Berlin vers orbenen verwittweten Schiffseigner Neuendorff (Neundorf) Auguste Hen- riette Philippine, geb. Henniger, ist durch rechts- kräftiges'Ausscblußurtbeil des unterzeichneten Gerichts vom 23. Dezember 1887 becncet.
Berlin, den 12. Januar 1888.
KötYigliches Amtßgericbt ]. Abtheilung 49.
[51132] Oeffentliche Zustelluu .
In der gerichtlichen Theilun ssa e des Anton Haffner, Ackerer, in Hambach wo nend, Klägers, ver- treten durcb RechtSanwalt Engelhorn, gegen Christine Jantzen, Ehefrau von Edmund Bruward, früher in Paris, 2) den LeZteren selbst, Beide ohne bekannten Wohn- und Au enthaltSort, hat der beauftragte Notar Albert zu Saargcmünd zur Licitation Termin bestimmt auf den 7. März 1888, Mittags 12 Uhr, zu Hambach in dem durch Trommel- schlag bekannt zu gebenden Lokale, und zzzr Tbeilung und AuSeinanderseßung auf den, 9. Marz 1888, Vormittags 9 Uhr, in [einer Amtsstube zu Saargemünd. „
Die beiden genannten Verklagten werden zu diesen Terminen hierdurch vorgeladen.
Saargemüud, den 13. Januar 1888.
Der Olser-Sekretär: Erren.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen :e.
[51083]
Die Lieferung des Bedarfs pro Etatsjabr 1888/89 an Fleisch, Backwaaren, Viktualien, Kolonialwaaren, Bier, Wein, Milch, Selterser- und Sodawaffer, englischen BiEquits, präiervirten grünen_ Bohnen zmd
rünen Erbsen, Fleischertrakr, präservirtem Fleisch, Jacen), Cognge, kondenfirter Milch und Thee für das zweite GarniWn-Lazaretb Berlin bei Tempelhof solT im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. ' .
Weiterhin gelangen die Arbeiten zur Reim urig der MüÜ- und Aschgruben fiir den gleichen eit- raum zur Vergebung an den Mindestfot'dernden, und gleichzeitig sollen das alte Lagerstroh, die Knochen, die Küchen-Abfäüe und die Kommrßbrodreste an den Meistbietenden Vergeben werden.
Die diesfaufigen Forderungen und Gebote find spätestens bis zum 28. Januar 1888, Vor- mittags 10 Uhr, versiegelt im_ Bureau des Lazareths abzugeben, um welche Zeit der Termin daselbst abgehalten Werden wird. ' „
Die Bedingungen können täglich im erWaHnten Büreau eingesehen werden, und find" vgn den Sub- mittenten vor dem Termin eigenbandtg zu unter- schreiben.
Tempelhof, den 16. Januar 1888.
Königliches 2. Garnisou-Lazareth Berlin.
[51085] Bekanntmachung.
Am Freitag, den 3. Februar 5, Js., Vor- mittags 11 Uhr, soll im diesseitigen Amtskokale _ am Heiligengeistthor Nr. 2 _ die Lieferung von besserem Jutestoff und Sackband (8785 m bezw. 889€) m) an den Mindestfordernden verdungen wer en.
Die Bedingungen können bei uns wäerend der Geschäftsstunden eingesehen, auch gegen Einsendung von 50 «3 von uns bezogen werden. '
Lieferungs - Unternehmer wollen ihre Anerbieten, versiegelt und mit der Auficbrift ,Offerte wegen Lieferung von Material zu Magazinsacken“ yerseben, bis zur Terminsftunde portofrei an uns einsenden.
Stettin, den 16. Januar 1888.
Probiaut-Amt.
4) Verloosnng, ZinszaHlung :e. von öffentlichen Papieren.
[39767] Aufkäudiguu? von ausgelooften Rentenbrie en der Provinz Schlesien.
Bei der heute in Gemä heit der Bestimmungen §§. 41 und folg. des entenbank-Geseßes vom 2. März 1850 im Beisein der Abgeordneten der Yrovinzial-Vertretung und eines Notars stattgehabten
erloosung der nach Maßgabe des Tiléßiungsplanes zum 1. April 1888 einzulösenden entenbriefe der Provinz Schlesien smd nachstehende Nummern im Werthe von 949 200 „M gezogen worden und
war: z 256 Stück Qitt. 11. ck 3000 016
Nr. 520 531 936 945 955 1297 1340 1575 1689 1950 1963 2509 2591 2674 2747 2772 3140 3541 4215 4366 4409 4470 4707 4751 5429 5546 5584 5732 5744 5770 5798 5970 6067 6107 6110 6170 6315 6443 6484 6506 6696 6722 6933 7023 7165 7727 7781 7784 7792 7795 7800 7995 8482 8549 8823 8890 8914 8932 8942 8943 9073 9246 9253 9399 9739 9883 9936 10315 10333 10498 10805 10878 10950 11285 11422 11448 11473 11536 11637 11644 11705 11937 12019 12284 12301 12344 12381 12453 12457 12602 12648 12714 12781 13051 13170 13311 13467 13809 13854 13906 14042 14177 14215 14397 14427 14476 14508 14616 14679 14786 15062 15071 15191 15312 15327 15363 15377 15552 15643 15984 16010 16150 16234 16328 16417 16581 16613 16666 16761 16817 16906 16956 17170 17184 17222 17296 17414 17748 17794 18234 18250 18298 18388 18427 18484 18540 18607 18616 18731 18792 18932 19097 19161 19188 19272 19348 19434 19461 19468 19552 19604 19621 19675 19819 19925 19948 19989 20175 20214 20363 20449 20534 20764 20919 20929 21061 21102 21164 21326 21358 21465 21945 21950 22175 22191 22296 22357 22461 22613 22622 22636 22738 22773 22888 22932 23050 23273 23406 23431 23448 23566 23673 23915 24037 24133 24174 24202 24216 24381 24392 24433 24452 24476 24923 24949 25238 25270 25345 25363 25427 25503 25621 25642 25735 25773 25960 26089 26221 26317 26402 26429 26474
26628 26779 26898 26934 27009 27192 27280.
..:-7.711.
.„_„_ „ .? „
,...- *.*-
„;-»-*-.9 **:-4 -.,- " * » „„ ' *.*; - "..,-.;, „„
„ck .; Zw»;§-:_,_ „», «.». ';?-
. „„.. ,-1«;.7«-„„-* “*Mi-x-é-W'kü-«x-(xk :..-;; _ „*.-3- .-
„ «(K....» „...-«...,.»x- .*5-1,