1888 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Feb 1888 18:00:01 GMT) scan diff

rozeffe nicht öffentlich verhandeln werdxn, als jeßt, Fei in einer Weise erwiesen. So hoch man dre Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens auch stets angeschlagen habe, so habe maxi doch immer die Berechtigung von Anzughmen a'nerkannt. 'Mit diesetrér) Gcseßentwurf werde also kein Embrach m das Prinzip ema . g Abg. Dr. Meyer (Jena): Ein weiterer Ausschluß der Oeffentlichkeit als bisher liege nicht in der Tendenz des Ge: seßes, die Oefsfentlichkeit könne schon 1th aus denselben Gründen aUSge chloxsen werden, die Worte „Gefährdrzng der Staatssicherheit“ eien nur als Erklärung eingefügt worden. Die ganze Tragweite des Gcseßes werde "von den Gegnern überschätzt, wenn sie meinten, daß in allrn Fgllen, wo politische Dinge in Frage kämen, die Oeffentlichkeit aUSge- schlossen werden 70119. Schon _jeßt könnten solche Prozesse, z. B. die auf Grund des Sozialiirengesetzes, aus Gründen der öffentlichen Ordnung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt- finden. Er habe“ kein solches Mißtrauen gegenunsere Gerrehie, er vertraue darauf, daß sie dis Bestimmungen zweckmäßig handhaben wiirden. Jm voriger) Jahre habe er auch “manche Bedenken egen die ursprüngliche Vyrlage gehabt, die Re- ierung ha 3 aber dieselben, indem fre den Beschlüffeir der Zommiffion und des Plenums entgegengekommen ser, beseitigt. Wenn man den Ausdruck „Staatssicherheit“ ändern one m den Ausdruck „Sicherheit des Reichs oder eines der Bundes- staaten“, so sei das lediglich ein formeller,_ redaktioneller Unterschied. Wenn man Mißbrauch in 'die1er Beziehung fürchte, so könne er bei beiden Formen stattfinden. Abg. Rintelen: Dem Lsgations- Rail) Kayser. gcgen- über verwahre er sick) dagegen, mit seinen Mitthsrlungen aus der Kommission einen Vertrausnsdruck) begangen 7,11 habe;:. Wenn man zugebe, daß Hier auch Prozesse gemeint irren, in welchen es sick) um die innere Sicherheit des Rsrchs handeie, so seien das eben politische Prozesse. Wenn der . 173 alTem ur Diézkuffion stände, könne er 1311 annehmsn, a er aus den olgenden Bestimmungen gehe er dessen Tragwr-ite hervor. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit solle verschärft werden, „das könne er nicht zugeben. Ein Mißtrauen gegen unsere Gerichte hege er nicht. _ _ Abg. Meyer (Halle): Wenn daS Grieß fernen weiteren Ausschluß der Oeffentlichkeit wolLe, so 50116 man es doch dei den bestehenden Vorschriftexi belasxen. Man syreche iemlick) geringschäßig von der Orffentlich eit des Gemchtsver?ahrens und meine, es sei nicht von so großer Bedeu- tung. "rüber habe man einmiithig ganz_ anders über diesen unkr gedacht. Frühsr sei die Oefsentlichkeit des Gerichtsverfalwens einer der wesentlichsten Punkte ,in jedem politischenParieiprogramm gewesen. Man habe gemeint, die Oeffentlichkeit sei die Garantie, daß nicht vorkäme, was nicht vorkommen diirfte. Seine Partei habe durch einen Jnitiativantrag kundgegeben, daß sie die Unbefangenheit, dis

der Richter haben solle, am stärksten gefährdet dort sehe, wo es sick) um politische Ansichten handle. beamteten Richtern grrade diese Prozesse ganz entziehen. aber den entgegengesetzten Weg Prozesse zu belassen und die teiische Handhabung zu nehmen, xsien, die sie von einem geordneten Rechtsstaat habe.

Deshalb wolLe sie den Nun einzuschlagen, ihnen diese einzige Garantie für unpar- widerstrebe allsn Anschauun- Man age, es handele fick) nur um die Ausschließung der Oeffent- lichkeit in geringer Anzahl von Fällen. Wer wolle heute sich vermessen zu sagen, auf wie viele Fäüe diese neue Be- stimmung angewendet werden würde? Ein derarti es Geseß sshe anders aus zur Zeit, wo es berat en werde, wie zur Zeit, nachdem LS publizirt worden sei. Gerade bei Geseßen dieser Art schwäche mcm dis Bedeutung während der Berathung ab. Ständen sie einmal in der Geseß- sammlung, dann werde der unu1nschränkteste Gebrauch davon gemacht und jeder Einwand niedergeschlagen mit dem Worte: im gariyra «t. Was die Gerichte thun wiirden, könne er nicht iviffrn; aber das Eine wisse er mit Bestimmtheit, daß die StaatSanwalte Anträge stellen wiirden, von dem Geseß in der umfassendsten Weise Gebrauch zu machen; und die Er- Fahrung habs gelehrt, daß eine Ansicht, die die Staatsanwalt- chaft mit großer Nachhaltigkeit festhalte, zucht eine gewisse überzeugsnde Kraft arif Freisinnigen möchten

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Ygen, er das ichtungen wohl fehle es, wenn Bedeutung dieses bedauere, daß die

die Richtsr ausiibe. Man sage, dir doch kein Mißtrauen gegen die wünsch? Vertrauen zu ihnen *zu Fundament sei eine nach asien geordnete Rechtkopflegs, und daran diLsLS Gesetz Annahme finde. Dir Geseßes sei eine unérmcßliche. Er Aufmerksamkeit sich demselben tiicht in öherem Maß zugewendet habe und daß es vors [echt be- eßten Bänken berathen werde; er meine, man so (Hrseße ieser Art nicht beschiisßen, wenn man nicht volle Sicherheit habe,“ daß man ein brfchlußfäyigecz Haris vor“ sick) habe. Der Werth dissesGeseHLB sei ein ganz bsdkutender, wenn auch nach der negativen Srite; SS sei der stärkste Vorstoß, der seit langer Zeit gemacht sei gegen Einrichtumgen, die man früher für unerläßliche Forderungen eines RechtSstaat-Z grlwlten lade.

Awg. Klemm: Er nehme a1H Vorsißrnder der Kommiésion das Wort, um nach Außen zu beruhigen. Dis Diskussion habe eine Wendung genommen, als handele es sich um eine Gefährdung des Prinzips der Oeffentlichkeit der Gerichts: verhandlungrn. Das gebe er nicht zu, das- Gesetz enthalte diese Tendsnz nicht. Nach wie vor fcbwebe Über den Gerichten, welche die Oeerntlichkeit ausschlöffen, das Schwert der Revision. Die endenz des Gesetzes, die verfolgt werde und auch in der Kommission anerkannt worden sei, géhe dahin, u sorgen, daß, wenn aus geseßlich zulässigen Gründen die

effentlichkeit einer GerichtSverZandlung außgeschloffen sei nunmrbr das, was nicht öffentli v2rbreitet worden sei, an nicht öffentlich verhandelt werden könne, daß also das (Heseß nicht umgan en und ilLusorischwerde. ManhabeErfahrungen, daß das ges ehen sei, und das woÜe man beseiti en. Seine persönkiche Ansicht sei allerdings auch die: ein Ge e? welches unter den Augen des Geseßes umgangen und illufori ck _emacht werde, sei die rößte Gefährdung für die Autorität des MW, und dann sei Freilich be er: Kein Geseß!

Abg. Dr. Windthor : Er acceptire die leßten Worte des Vorredners. Er bitte, das Grieß nicht anzunehmen. Er bedauere, daß unter dem Vorsiße eines so aUSgezeichneten „Richters ein solches GefeÉ auSgearbeitet worden sei. Wenn durch das gegenwärtige eseß an dem bestehenden „Zustande nichts geändert werde, warum diese neue Redaktion. Dann la e man es bei dem Bestehenden, was nach seiner Ansicht vo kommen genüge.

Bei der Abstimmung über einen Schlußantrag bezwei elt Abg. Meyer (Hane) die Beschlußfähigkeit des auses. ie Auszählung ergiebt die Anwesenheit von nur 1 Mitgliedern,

während 199 Mitglieder zur Bexchlußfähigkeit erforderlich find. Die Sißung wird deshalb abge rqchen. , Schluß 43/4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 1 Uhr,

_ In der gestrigen (26.) Sißung des auses der Abgeordneten bemerkt bei Fortseßung der erathunng des Geseßentwurfs, betreffend dre Kosten der Honig- lichen Polizeiverwaltungen tn Stadtgemeinden, der Abg. Bachem: Da es sich um 21 Städtx handelx, _so müßten die Vertreter derselben sämmtltch m dre Kommission gewählt werden und dann von detr anderen Herren nqch sreben dazu. Man sollte doch versuchen, die “Frage der Vertheilung der Ko en der Polizeizwifchen Stadt und Staat allkzemem zr) regeln, ni t für die 21 Städte mit Königlicher Verwa tung allrm. iir Berlin sei der vorgeschlagene Maßstgb geradezrr eine 11- gerecbtigkeit, denn in Berlin seien viele Polrzeremrrchtungen getro en, die nur im staatlichen Interesse nothwendig seien. Das erhältniß, daß der Staat zwei Drittel der Kosten über- nehme, würde wohl besser sein. „Man werde jedenfaisls etwaH mehr statistisches Material beibrmgrn müssen. Usbrigens ier das Gewitter ohne jegliches Vorzerchßrx_ so s nell Übsr die Städte heréingedrockzen, daß mat) LUUJL Ue eraangsbesttm- mungrn machen miiffe, wonach dre Kosten zunächst 111 einem geriiigersn Betrage _ viellerét m Höhe von 1/4 _ auf fünf Jahre den Städten aufer egi würden. und dgß nachher erst die volle Belastung eintrete. Denn dre plößliche Mehr- belastung müsse jeden städtischen Etat inoVerwrrrung „bringen, auch den der Stadt Berlin. Deshalb bitte er um Emseßung einer 288r:Kommission. ' '

Unter-Staatssekretär Herrfurtl): Die Staatsregierung habe eigentlich nichts Anderes gethan, als einen Wuns erfiiüt, den die Landesvertretung vor 20 Jahren guSgesprochen und vor 2 Jahren wiederholt habe. Es sch€1m*, daß der Mensch oft mit der Erfüllung seiner Würxsche gestraft werde. Die Bedenken deH Abg. von Rauchaupt seren nicht zutreffend. Die Kosten der Landespolizei soÜten vorweg im Etat_ fest- gestsüt und der Rest als Kosten der OrtSpolizei sol1e zwrsgkzen Staat und Stadt “getheilt wcrden. Ueber beide Posten) habe das Haus dann zu beschließen. Eine Ungerechtigkert den Städten gegenüber liege nicht vor, denii das Ober-Vcrwal: turrgSgericht habe stets entschieden, daß dre Frage ch „Bediiri- nisses Seiten?) der Gerichte _ in dieser Angelsgenhert nicbt unsterlsucht werde; daS Bedürfnis; sei von Staatswegen fest- ute en.

z Abg. Barth: Wenn man die bestehenden Urrg1eic1cheiten beseitigen wolle, dann gebe es mehrere Wege. Der erste sei die Beseitigung der Königlichen Polizriverwaltungen; aber zu einem solchen Experiment könne er ftch' troiz allesn Ncspekts für die städtischen Polizriverwaltungen nicht entschließen. Der zweite Weg wiirde die Trennung der Sicherl)eité'- von der WohlfahrtsPolizei sein; die Trennung sei leicht, aber es wiir- den bei Uebertragung der lsßteren auf die Städte dock) manche Schwierigkeiten und nammtlich auch große Mehrkosten ent- stehen' denn wenn die Beamten von beiden Ressorts gemsinsam beschäitigt würden, könne ihre Arbeitskraft besser verwerlbet wrrden. Der dritte Weg, die Polizeikosten nach der Kopfzahl zu vertheilen, sei auch nicht angänglick), weil die städt1schen Aus- gaben dann noch geringer sein würden. Den vierten Wrg sei die Regierung gegangen. Die Verthcxilung scheme ihm, ab- gesehen von Beriin, auch gerechtfertigt. Aber Berlin müsse eine NuHiialzmesteUung einnehmen, einen erheblichen Thsil der Kosten der Centralstelle miYe das ganze Land tragen. Denn die Volizeiverwaltung in erlin habe eine Bedeutung über die Hauptstadt hinaus. Er möchte doch glauben, daß einige der von Berlin geschlossenen Sondervsrträge unter diefes Geseß fielen, so daß den: Staat weitere Lasten auf sich nehman müsse.

Abg. Frisdländer: ES frage sich, ob für eine solche Vor: lage auch der richtige Zeitpunkt gekommen sei. Grrads“ jetzt, wo der StaatßhaushaUs-Emt ein freundlichrresAngLsicht zeigs, sollte man nicht den Kommmien gleichsam Überfli'tssiges Fett abzapfen. Die Regiorung habe friiher die LaFe der Gemsinden als nicht so günstig angesehen, daß sie dense ben aukh tmr den vierten Theil der olizéikosien auferlegen könne. Seitdem habe sich die neue irthschaftsPolitik entwickelt und die Lage der Städte des Ostens «?eblick) verschlechtert. Der Getreide- handel z. B. sei aus Bres au voilständig verschwunden; er sei zu einem elevden Lokalhandel herabgesunken. In Falch der Tabackssteuer sei eine Anzahl von großen Tabacksfirnwn ge:

'zwungen worden, ihreGeschäfte einzustellen. Numerisck) sei die Stadt

Breslau gewachsen, finanziell habe sie sich erheblich verschischtert. Es müsse die Bestimmung des Gesetzes vom Jahre 1850 ihrem Bsgriffe nach festgestellt werden. Diese Vorlagc se 2 an die Stells der seit 30 JaZren bewährten Scheidung der osten in sackßliche und perfönli e eine neue Scheidung in mittrlbare un unmittelbare. Die Städte hätten gar kem Widerspruchs- recht. Man überweise den Städten of? ältere Beamte, welche ab earbeitet seien und daher bald pensionirt würden; die Städté fo ten nun von 'th ab auch die Hälfte der Pensionen tragen, ohne die Hälfte er Beiträge zu erhalten, welche die Staats- kasse seit Jahren eingezogen habe. Ein Theil der städtischen Budgetherathung werde in dieses Haus verlegt. Die Aögeord- neten der von dem Gesetz betroffenen Städte müßten sich gegen die Regierung und das ganze Haus wehren, wenn es sich darum handele, neue Ausanen fiir die Polizeikosten zu bewilligen. Ein VerLZältniß, welches sich geschichtlich entwickelt habe, könne nicht so eicht beseitigt werden. Der Staat könne eher eine solche Aenderung und Erhöhung seiner AUSgaben ertragen, als eine Stadt, welche nicht in der Lage sei, ein Defizit durch Aufnahme einer Anleihe zu decken. Eine Aen- derung, die nothwendig sei, müsse mit möglichst schonender Hand vorgknommen werden. Es werde versucht werden müssen, eine begriffliche Unterscheidun herbeizuführen und einen an- deren Vertheilungßmodus zu nden.

Abg. Alt aus spricht sich fiir kommiffarische Berathung aus, in wel er namentlich die Quote der Hälfte, die den Städten aufzuerle en sei, geprüft werden müsse; im Uebrigen Ychliexzt sich der Re ner den Ausführungen des Abg. von Rauch- aup an.

Abg. Dr. Enneccerus: Die vertheilende Gerechtigkeit sei doch nur auf einer Seite vorhanden, denn es werde nur den großen Städten etwas genommen, während den Städten, in deren Interesse die gan e Fraxäe angeregt sei, nk. ts gegeben werde. 'Der, Vortheil alLe a ein- der Staatska e zu und zwar 111 einem. Augenblick, wo die staatlichen Finanzen allgemein günstige seien, während die Gemeinden unter großen Lasten zu leiden hätten, so daß eigentli die Ent- lastung der Gemeinden die Parole der Zeit ser. Wenn der Staat von AUSFaben für die Polizei sich entlasten wolle, dann solle er so che Zweige der Polißeiverwaltung, die fich zur kommunalen Verwaltung eigneten, en Städten über-

wenn ste unverändert an enom- men würde, dazu reizen die ahl der Königlichen olizei- verwaltungen zu verme ren un die Selbstverwaltung zu bx schränken. Jeßt müsse der Staat etwa 7/8 der Kosten tra en; später solle er nur 1/2 tragen, Die Bedenken gegen die or- lage würden vielleicht _besettigt werden, wenn man den Städten nur 1/4 der Kosten auserlegte. Er halte eine Kommission von 28 Mitgliedern für wünschenswertl).

Finanz-Minister Dr. von Scholz:

Der geehrte Herr Vorredner hat, wie schon vor ibm mehrere Redner, der Meinung Ausdruck gegeben, daß die Vorlage, welcbe beute das hohe Haus beschäftigt, doch wesentlich oder, wenn ich richtig verstanden babe, sogar nur dom finanziellen Gesichtspunkt aus erklär- bar erscheine, daß die anderen Gesichtspunkte daher viel zu sehr in den Hintergrund getreten wären; er hat zur Begründung dieser Auf- fassung einige Ausführungen vorgelesxn, dre der Herr Minister des Innern bei früherer Gelegenheit gemacht hat., Wenn das in der Meinung geschehen ist, einen Widerspruch zwischen der Auffassung des Herrn Ministers dcs Jnriern und der Staatsregierung im Ganzen oder der Finanzverwaltung insbesondere herdorzuheben oder anzudeuten, so muß ich dem entgegentreten. Ich bin mit den Ausführungen, die der Herr Minister des Innern damals gemacht bat, ebenso einverstanden, wie ich glaube, daß derselbe Angesichts dieser Vorla e nicht den geringsten Grund hat iuzugeben, daß er seinen tandpunkt irgendwie seit der Zeit oder mit dieser Vorlage verändert habe. Meine .Herren, wenn wir von nur finanzieUem Standpunkt aus hätten die Vorlage machen wollen _ und U) habe im allerersten Stadium der Verhandlungen der Sackxe innerhalb der Regiernng ja natürlich diesen Gesichtspunkt zu prüfen gehabt _, dann hä1ten wir eine ganz andere Vorlage gemacht. _ Meine Zerren, ick) babe 1eit 25 Jahren Veranlassung gehabt, mit dieser

rage mich oft und eingehend zu beschaftigen. Ich war damals bei einer Bezirköregierung, wo eine sehr umfangreiche Prozeßführung mit der betreffenden Gemeinde über Polizeikostcn stattfand, und ich war leider verurtbeilt, an der Bearbeitung dieser Sache einrn sehr gro en Anibcil zu nehmen, Ick) h_abe damals die ganze Frage, an die Prozeßgefckoichte dieser Frage itudiren müssen und mrinerseits die VöÜig icsttcbende, seither nie aufgegebene Rechtsauffassung ge- wonnen, daß das Gesetz vom 11. März 1850 zu Gunsten der betreffenden Gemeinde in der Praxis schon damals zu Unrecht eine zu weitgehende Auslegung erfahren batte, und daß die im Geseß nicbt begründete Begünstigung der größeren Städte dann noch stärker in der Folge bcrdorgeireten ist, nachdem die Rechtsprechung des damaiigen rbersten Gerichtshofes cinen Anhalt dazu geg€ben batte. Meiner Meinung nach ist das Gesetz vom 1]. März 1850, unbefangen inter- prctirt und mit allen sHülfSMitte-ln interpretirt, dic zn seiner Interpretation vorhanden md, wem! man namentlich auch mit der an demselben Tage Publizirxcn (Hemeinde-Ordnung interpretirt, gar nicht anders zu verstehen, als daß die Pflicht des Staats fick) darauf beschränkt, die angestellten besonderenBeamten oder besonderen Behördcn seinerseits zu salariren. Ick wiirde deshalb, wenndie Sache lediglich vom finanziellen Gesichtspunkt jetzt zu regeln gewesen wäre, meinerseits mich auch nur dafür haben aussprechen können, daß wir eine geseßlicbe Deklaration berdeigcfübrt hätten, welche das, Was das Gesetz Vom 11. März 1850 meiner Ueberzeugung nack) qeont hat. was aber nicht im Sinns dieses (Gesetzes aus- geführt worden ist, Von nun ab wirklickyzur Auöführung brächten,“ d.h. daß in den 21 Gemeinden, um die es sich handelt, der Staat ledig- lich die Bedürfnisse der besonderen angcsteüten Beamten oder Behörden zu befriedigen hätte, das; im Uebrigcn aber die Gemeinde für die Polizeikosten gerade so wie sämmtliche übrigen (Gemeinden des Landes aufzukommrn Hätten.

Ich habe mich also nun mit der Vorlage einverstanden erklärt, die weit entfernt von diesem fixianziell richtigen Gesichtspunkt ist, die so weir geht, dem Staat die Häiite dcr gejammten Polizeikostcn in diesen 21 Gemeinden aufzuerlegen,

Warum, meine Herren, habe ich mich mit gutem Gewissen doch damit einverstanden erklären können? In den Motiven finden Sie den Grund wiederholt berdorgebobcn und damit zugleich widerlkgt, daß die Vorlage “lediglich vom'finanzicllrn Gesichtspunkte aus gemacht sei; namentlich finden Sie Seite 9 und 10 die Riicksicht gclfend ge- macht auf die bestehenden Verhältnisse, die wwblwoÜende Rücksicht- naHme auf den Haushalt der bcireffrndcn großen Städte und die Rücksichtnahme auf das staatliche Iniereffc, was bfi diesen Polizei- Vchaltungen nock) nber das, was vorhin gesagt wwrden, hinaus immerhin aiizucrkemien ist; _ dicsfübrtauck) bier dahin, das; beieiner (Gemeinschaft, wo mit bestimmten Ziffern wcdér_der Antbcil des Einen noch der Antheil dcs,Anderen auIzurcchnrn i1t, diealte Regel eintritt, daß man eben baldirt; das ist die_ Art und Weiss, wie man bei aden derartigen Kommunionexi schließlich billig beraUSzukommen in der Lage gcrvesen ist.

Das ist also die Grugidlqge Unseres Vorschlages, und indem ich anen dcn auf das Wartnjte empfehle, erlaube ich mir daran die Bemerkung zu knüpfen, meine Hrrren, wenn auch die Heutige Ver- handlung nur von sehr wmigerr Seiten in derselben Richiung fick) [recht bat. Das hohe Haus hier ist doch die Ver- tretung dcs gesammten Landes, der gesammten Tausende von Gemeinden, die „alie bei der Frage betbeiligt sind, und nicht eine Vertretung der 21 Gemeinden, die Hier zunächst in Frage kommen. Ich meine, meine Herren, das; also Andeutungen, wie: es handle sick) hier nicht um eine ,juarjtja äjstrjdurjm, es gebe dabei blos solche, denen genommen, nicht aber solche, denen etwas zu Theil werdcn soUe, es komme „blos der Fiskus“ bcffcr weg, es handle fick) um „Fiskalitäi“ re., völlig unzutreffend seien. Ja, meine Herren, das Wort Fiskus wird fast immer so gebraucht, als wäre es mit einem fatalen Geruch um ebcn, als wenn man fich davor erwas zu geniren hätte, als ob etwas böckIJthdenklicich dabei wäre. Meine Herren, was ist der FiskUS? Der Fiskus ist die Geiammtheif der Steuerzahler, die Gesammtheif der Gemeinden, die Babe ich zu vertreten, und wer wird sich denn geniren, die Gesanimtbeit der Steuerzahler Preußens zu vertreten? Ist das nicht mehr recht, ist das nicht mehr gut. die Gesammtbeit gegenüber den Sondcrintereffen, gegeniiber den An- sprüchen Einzelner, die der Gesammtheit nachtheilig Werden, zu ver- treten? Das kann ja Niemand, meine Herren, den Vertretern der betreffenden Wahlkreise verdenken, Wenn fie bier mit großer Wärme, ja mit dem griZzercn Interesse für die Kommune em- treten, deren unmittelbare ' ngelcgenheit wir hier verhandeln, aber es darf auch uns Niemand verdenken, wcnn wir für die Gesammtbeit mit derselben Wärme, mit demselben Interesse, ja mit größerem Interesse eintreten.

Ich habe von

tragen. Die Vorlage würde,

diesetxi Standpunkt aus nur noch ein paar Be- merkungen zu machen. Einmal bezüglich der Frage, die sowohl der verehrte Herr Vorredner als auch der Hr. Abg. Friedlaender berührt hat, ob denn jest der rechte Zeitpunkt sei, mit einer solchen Neu- ordnung vorzugehen. Nun, meine .Herren, zu einem an fick) ge- rechten Unternehmen ist Zeit* es

zumeist immer die rechte wiirde vielmehr die Frage gerechtfertigt sein: Warum Haben wir das nicht

schon längst gethan, _ eine Frage, die in Ihren Verhandlungen schon seit 20 Jahren wiederholt erwogen worden ist, und die nur bei den besonderen Schwierigkeiten die einer solchen Regelung entgegenstehen, bisher noch immer zur Ver- neinung gelangen konnte. Aber ich gebe auch nicht zu, daß der jeßige Zeitpunkt in ökonomischer Hinsicht besonders ungerechtfertigt und unpassend wäre. Meine Herren, einmal haben wir jeyt nicht blos günstigere Verhältnisse der Staatsfinanzen, sondern wir haben auch das Bestreben schon betbätiÖt in der jüngsten VerganFÉnbeit und bethätigen es in der, egenwart, der ganzen irtbschafts- politik der Regierung entsprechend, an diesen günstigeren Staatsfinanzen die Kommunen im Lande tbeilnebmen, und von diesen ünstigeren Finanzen die Kommunen die Wirkung mit empfinden zu affen. Gesche, mit denen Sie sich augenblicklich befassen, wegen Er- leichterung der Volksschullasten, Geseße, die Sie in der leßten Ver- gangenheit beschlossen, wegen Pensionirung der VolkSschullebrer u. s.w„

die berveisen d9s ja, es ist auch das schon in den Motiven an edeutet. Es sind smanmgfacbe chxtscxkben zu konstatiren, durch welche dear Staat den ;Kom munen gegenuber m_re bessere wirtbscbaftlicbe Lage zu schaffen bemubt gewesen iét. Es ist alxo gerade ein günstiger Zeitpunkt, um 1:81 nach der ier iti Rede ste enden Seite bin eine Außgletchung vorzunehmen. Aux!) ist'tm Allgemeinen nicht, wie der Hr.Abg. Fried- laender annahm, dre Wirkung der Wirsbscbafispolitik im Ganzen oder auch" n,ur fur „dle Stadt Brrslau im Besonderen als eine irgend ungersxYäexnd die Lnstungsfabigkeit herabdrückende anzuerkennen oder zu 1 .

Der geehrte Herr Abgeordnete bat gesa i, da der Getreide andel i." Breslar: speziell seit dxm Jahre 1879 voll ommxzn zurückgeganskensei, 1a aunfgebort habe, daß die Tabackfabrikation daselbst zurückgegangen sei, daß uberhqupt. ein Nuxkgang der Steuerfäbigkeit eingetreten sei, daß die Ftrmen, die nicht rrumrt wordexi seien, nach Berlin übergesiedelt seien, daß Breßlau m ernenm traurigen Rückgange sick) befinde. Meine Herrep, ick) nehme uberaizs warmen Antdeil an dem Ergeben der Gemeinde: Breslau„ aber ich kann nicht bestätigen, daß mir von dixser trub'en Schilderung irgend etwas bisher bekannt geworden ware, und ich kann nicht annehmen, daß die Thatsachen diefer Schil- derung, entsprechen. Ick wil] gleich einmal nachsehen lassen, ich _bm nicht ' darauf gewejxen _ ob wirklich __ ich glaube es nicht,. möchte beina e in diesem Augen- blicke schon, das Gegenthetl „behaupten, der Vorsicht halber wil] ich ,es m_ckyt ihun _, daß'm der Einkommensteuer von Breslau irgend eme „fur eme_n so traurigen Rückgang svrcchende Veränderung enigctreten i_st oder in der Klassensteuer. Ick) glaube, daß nach dieser Richtung die Thatsachen den Herrn Abgeordneten nicht rechtfertigen werden., Wenn er b'eilagt hai, daß die Kräfte. die nicht dort durch die, Wirtbschaftspolrtik rumirt' seien, nach Berlin gezogen seien, m_eine Herren, dann, glaube ick), thut er seiner Vaterstadt oder seinem Wahlkreise dock) r_echt groYes Unrecht. Die Stadt Breslau erfreut sick) emer ' au erordenilicb großen Zahl potentestcr und ehrenwerthester Firmen, die nicht daran denken, dort fdrizugchen. Das, was er bervrgeboben hat, mag in irgend einer einzelnen Branch zu beobacbtcn gewesen sein, das mag sein. Im großen „Ganzen ist es ein bekannter Zug, der auch bei anderen Ge- [rgenbeiten schon_ oft konstatirt worden ist: es kommen von den öst- lichsn Landestbeilen 'Persoxien nacb Vreßlau, die fich dort zu einer ge- w1ff_en Wohlhabenßbeit heraufarbeiten und dann nac!) Berlin ihren Laus Weiter fortictzen. Das ist mit und obne Wirtbfcbaftepolitik von 1879 gesvcheben und wird auch fcrner geschehen,

" Yen Wunschen, daß für Bkckin auInabmsweise aus besonderen Ruckjicksen der eme oder andere Punkt des Gesetzes noch anders ge- staltet werde, würd? ick) meinerseits ein unbedingtes Nein nicht ent- g'egenseyen, indem1ch wohl glaube, daß Gründe sick) in, dieser Be- ztebuyg gelt'cnd' macbewlaffen, die von (Hrwicdt sein könnten. Jm Uebrigen will :ck) nur bitten. Meine Herren. daß Sie bei der Wahl der Konnmsfion, Werzn es Jbiien beliebt, eine solche zu ernennen zur Beratbung des Gestßes, und daß Sie auch demnächst in der Kommnfion . doch gmeigkest nicht unbeachtet [affen onen, daß Wik das Interesse der Gesamrniheif wahr- zunehm'en haben, „das; also nicht 51135 von dem Standpunkt Derjenige", denen bier etwas gekürzt werden M], die Sache zu beur- tbxtleri ist, sondern Von dem Standpunkt der Allgemeindeit und daß Sie in drr Beztrkxung fich zu der Anerkennung veranlaßr finden mogcsn: niir sind mcbt ungerecht, nicht hart bei unseren Vorschlägen gewe en.

, Abg. von Eynerir hebt hervor, „daß die freisinnigs Presse die_ Vorlage rramentlrck) vom Berlmischen Standpunkte aus lediglich als eme Mehrbelastung für Berlin ansehe; "25 Proz. Kommunalsteuer mehr miißtexr erhoben werden. Die Abgg. Zellgund G'eirossetr sollren si einmal auf den Standpunkt der vielen nicht privile irren [ein: und Großstädte stellen welche. anßer den osten _ ihrer eigenen Polizei an iiock) M zorm der Staatsiisuern die Kosten der König: lrchen Polizeivrrwaltungen tra en müßten. Das Geseß von 1850 sei. durch ein rkenntniß des Ober : Tri- bunal? vollständig falsch ausgeisgt worden zu Gunsten der Gomemden, demi das Geseß habe keitWSWLJS daran gedacht, daß der Staat die Kosten der OrtÉ-polizei übernshmen solle; der Staat habe iiur Kraft seiner Oberhohrit das Recht die Leitung der Polizei zu übernehmén. Redner weist daraui hin, daß die Mitglieder des Harries, namsntlick) aus der national- liberalen Partei, stets darauf hingrarbeitet hätten, die Zahk der . Köni lichen Polizewsrwaltrmgsn zu vermehren. Die Therlung er Kostrn zur Hälfte befriedige ihn noch nicht; die Städte müßtrn noch mehr bezahlen. Jedenfalls aber müsse bei der AufsirÜung dss Etats die betre Ende Gemeinds gehört werden, die Regierung dürfe ihr nicht Olms Weiteres eine, beliebige Summe cruferlegen. Wenn der Staat an Po- [LszUSJUÜLU 41/2 Millionen Mark erspare, dann müsse man das 1391 dazu anwenden, den nicht privilegirten Städten einen Thril der Polizeikosieir zu erseßen; sr wenigstens sei nicht ge- 1191531, dcm Finanz=Mmister dieies Geld zur writeren Schulden: rlgumg etwa zu Übergeben.

ngit schließt die Debatte.

_ DW Vorlage wird an eine Kommission von 21 Mit- gliedern verwiesen.

Es folgt die ersts Berathung destGßseßentwurfs, ?trefsend die Uebertragung polizeilicher Befug- tssx in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, owxe _im Stadtkreise Charlottenburg an den lolrzet-Präsidenten zu Berlin. '

, Abg. Zelle: Er sei im A(lgemsinen nut dem Geseßentwurf i_nvsrftanden und habe nur einzélire Bedenken. Es bestehe em Streit dariiber, ob §. 2 decF-„Geießes vom 31. Dezember '842, wonach die LandrSpolizLd daS Recht erhalte, Per- onen, die irgendwie einmal sich vergangen hätten, im *)yfenthalt zu beschränken, noch zu,?)kscht bestehe. Jedenfalls

öchte er diesen Para raphen nicht dadurch, sanktroniren, "aß derselbe in diesem )eseß citirt werde. Die Emjügung er Genehmigung des Ober-Präsrdenieiz fiir „ortsixolizerlichx Uerordnungen erscheine ihm als ein Eingriff m die Selbi- oerwaltun . Diese und einige andere kleine Bedenken könnten n kommi arischer Verathung erledigt werden.

Minister des Innern, von Puttkamer:

, Meine Herren! Ich freue mich, daß der Hr. Abg. Zelle an dem esexzentwurf als solchen keine Ausstellungen machte, daß er im egentbeil ibm seine Zustimmung ertbeilte, rind ich bin der Ueber- eUgung, daß bei der etwa fortgebenden Diskussion sich kaum ein [] itglied des Hauses finden wird, welches einen weniger günstigen tandpunkt zu dem Geseßentwurf einnehmen wird., Denn 'US Bedürfnikß liegt so auf der Hand, daß ich glaube, 9 hedarf einer weiteren Ausführun en „betre s der Notb- endigkeit, den Polizeidistrikt von erlm in Bezug auf ie Kriminal- und Sittenpolizei auf die in der Vorlage ge- annten Vororte auSzudebnen. ck) will deshalb nur gan? kurz fdie Bemerkungen des Hrn. Abg. Zellr eingeben, welche, o wie " verstanden habe, Einwendungen gegen einzelne Theile des Gesetz- twnrfs enthalten.

Er sprach zuerst davon, daß seiner Meinun? nacb die Auf- Ökekbaltun des §. 2 Nr. 2 des Geseßes über d e Aufnahme neu 'ziebender Yersonen vom 31. Dezember 1842 etwas Bedenkliches sei, dem das echt der iFlizeibebörde, bestraften Personen „den Auf- tbalt an bestimmten rten zu versagen, ewiffermaßen em Ueber- leibsel patriar aliscber Zustände sei welZper mrt der heutigen Auf- 'ffung eines echtsftaats nicbt meßr im Einklang stebe. Er bat

vorbereitet

dabei allerdings anerkannt, daS das Oher-Verwaltungsgeriebt außdrücklich in - wiederholten F [len statutrt bat, diese Be- fugniß der Polizei sei noch Zu Recht bestehend; und wenn er die Güte haben will, davon auszugeben, daß es sich um eine zu Recht bestehende Institution handelt „_ von der ich meinerseits annehme, da ihre Aufrechtxrbqltuna tm Interesse der öffentliÖen Sicherheit dringend nothwendig ist _ darm wird er kaum sich dem Anerkenntnis; entziehen köixnen, daß in dteserri Geseß die Befugniß des Berliner Polizei-Prafidenten in den 1th zugetbeilten Be- zirken, dies Recht der Ausweisung" oder der Beschränkung des Aufenthalts, gewiffen Personen gegenuber aufrecht erhalten bleiben muß, denn irgend Jemandem muß es doch zuerkannt werden. Hr. Abg. Zelia wird selbst von seiyem Standpunkt aus iiicht der Ansicht sein, daß man für einzelne Bezirke, und noch dazu sur solche, welche nachweislich durch das Verbrechertbum besonders gefährdet und bedroht sind. das einmal bestehende Recht aufheben und in das Freie fallxn [affen kann; das Fade doch wohl nicht möglich sem,_ „Upd da Zs sich hier um kriminalpolizeilicbe und sittenpolizeilrcbe „Grgenséxrd- handelt, so wird wohl kein Zweifel darüber fem, dgß deriemge, we1chem diese Befugniß am zweckmäßigsten übertragxn wird, auch,derjemg'e sein muß, dem die Verwaltung der Krinrmal- und Sittenpolizei in den frag- lichen Vororten von Berlin zygetbetit werden soil, d. 1). dem Polizei-éräsidenten. Daß in cHeinen Handen dre Sache nicht scble t aufgebo en ist, werde ich do wohl anrzerxmen_ kö'nnen, ick) glau e nicht, da man sa en kanji, daß das Poltzei-Prafidium von dieser Befugni irgend e nen Mißbrauch machen wird, Also ich nehme an, daß dieses Bedenken des Hrn. Abg. Zelle fick) erledigt.

Dann hat er Einwendungen dagegen erhoben, daß die orts- und landespoliieilichen Verordnungen, welche von dem Polizei-Präfidenten in Berlin in den Vororten m den hier kezeichneten Ange- legenheiten der Kriminal- und Sttxenpolizei erlassen Werden sollen, nur der Zustimmung des Ober-Prafidenten bedürfen soÜen und nicht der Zustimmung der betreffender! AmtSauSscbüffe, die ja die Vertretungkorgane für die Amtßbezirke smd. Ich glaube, meine Herren, es handelt fich hier um einen analogen Ja!] mit dem §. 143 des Landes- verwaltungs-GerichtheseYes, Inhalxs dessen in Bezug auf die Polizei- verordnungen, rrelcbc von den „zustandigerz Behörden auf dem Gebiet der Sicherbeitspolizei erlassen smd,_nur die Anhörung, nicht aber die Genehmigung der Ortsbebörden fur erforderlich erklärt wird. Ick) glaube doch, daß die im Entwurf vorgeschlagene Regelung eine ganz angemeffene sein wird, aber_wenn eme Kymmisfion zur Beraibung der Vorlage beliebt werden 1ol1tc, ,dann Wird sich ja mit dem Hrn. Abg. Zelle, der seine Ansicht vieÜetcbt dort r.'rfrécen wird, hierüber diskutiren laffen.

Sodann wendet fick) eine Bemerkung des Hrn. Abg. Zelle gegen den §. 5, wonach unter Zustimmung, der; Provinzialratbs der Provinz Brandenburg auch auf andere als 'die im §. 1 genannten Amtsbezirke der Kreise Teltow und Niederbarnim bezw. auf Theile von solchen von dem Minister dieselben. Maßregeln_ fur anwendbar erklärt werden können. Ich räume em, das ist mehr Frage der Zweck- mäßigkeit. Die Regierung Hatte den „Wunsch, daß, wenn man zu der Ueberzequg gelangen sollte, daß ein Bedürfniß zur Ausdehnung dcs engeren * erliner Polizeibezirks fernerhin sicb beraußqesieür habe, nicht jedes Mal die; Maschine der GeseZZebung in Belvegung zu seßcn ein Zwang emzutreterr braucht. xnn indessrn das Haus Werth legen würde, |ck in zedcm einzelnen künftigen Fall mit kleinen Fragen, die fich auf Einzel eiten erstrrcken, legislatoriscl) zu beschäf- tigen, so Habe die RegierunJ keinen Widerspruch dagegen zu erheben. Im (Großen und Ganzen ann ich nur_ bitten,_ das Gescß so anzu- nehmen, wie es anen im EntWUrf vorliegt.

Abg. von Benda glaubt, daß die Bedenken des Abg. Zelle

1: weitläufigen Erörterun en kaum Anlaß geben würden; die

orlage könne von derse ben Kommission berathen werden, welcher der vorhin erledigte Geseßentwurf überwiesen sei.

Abg. Lohren protestirt gegen die MotivirunH der Vor- lage, welche in Bezug auf die Vororte Nixdorf, ichtenberg- Friedrichsberg, Weißensee und Reinickendorf Folgendes sage: „Ans denselben ist namentlich au bekannt geworden, daß in den Vororten fish förmliche Verbrecher anden gebildet batten, welche ihre Raubzüge gegen das Eigenthum der städtischen Bewohner in planmäßiger Weise organifirten und fick) bei ihren Unternehmungen durch eme geschickte Rollenvertbeilung lange Zeit hindurch Vor einer Entdeckun _zu scbüprn Wußten. Troisdem diesem UnWeskn in energißckyiier Wetie entgegengetreten ist, kann nicht behauptet werden, das; eine Besserung erreicht worden sei. Die amtlich festgestellte Zahl der gewerbsmäßigen Ver- brecher, Zuhälter, [iederlichen Dirnen u. s. w. ist in den genannten Orten nach wie vor eine sehr bedeutende, und da außerdem notorisch eine ganze Anzahl bestrafter Personen fick) daselbst aufhält, ohne bei der olizei angemeldet zu sein, so bleibt die Unsicherheit und Beunru igung. welche sich aus der Anhäufung einer größeren An- zahl gefährlickoer, nur vom Verbrecbsn und vom Laster lebender Subjekte in den Vororten norbwmdigcrweise für die Hauptstadt ergeben muß, in unvermindexter Stärke bestehen.“

Von diesen Verhältnissen hätten die Bewohner der Vor- orie erst aus der Vorlage Kenntnis; erhalten. Man soÜte es doch vermeiden, die konservativen Leute, wel e sich bei den Wahlen als die besten StiYen der Regierung ewährt hätten, durch solche unbewirsene ehauptungen zu beleidigen. Die Leute befürchteten, daß ihr Grund und Boden entwerthet werde.

Geheimer Regierun s-Rath Dr. von Bitter: Die Schädi- gun der Vororte, meche der Vorredner befürchte, sei eher dur seine Rede als durch die Motive herbeigeführt worden. Bei einer solchen Aenderung der Organisation müsse die Re- nierung rücksichtslos die Mißstände aufdecken. Die bis erigen Beamten hätten vollständig ihre Schuldigkeit gethan; sie nicht mehr erreicht hätten, liege an den eigenthümli en Ver- Yiltniffen an der Peripherie der „Hauptstadt. enn in 5 ixdorf 120, in Li tenberg 152, m Weißensee 109, in Reinickendorf 65 pro e.!sionirte, der Polizei bekannte Ver- brecher gezählt würden, 0 sei das angesichts der Bevölkerun s- zgll bedenklich. Er erinnere an die verschiedenen Banden, ie MZ gebildet hätten und im Prozeß Dickhoff hervorgetreten seren, an die „Hochzeithefellschaft“ txt Nixdorf, deren 16 Mit,-

lieder, und an die unter Leitung einer gewiffen Markowska ?tehende Bande, deren 13 Mitglieder zu Zuchthaus verurtheilt gewesen seien.

, Abg. Cremer meint, daß die Motive nur von den Ver- Lmer Verbrecherkolonien sprächen, und hält es für nothwendig daß man das Gesetz auch auf Tempelhof und namentlich aui Rummelsburg, dieses Prog mnastum des Verbrecherthums, wegen der dort befindlichen iliale von, Plösenfee ausdehne.

' _Das Geseß wrrd darauf der vorhin beschlossenen Kom- mrssron überwiesen.

Schluß 33/4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr.

_ Die Rede des Ministers des Innern, von Putt- kamer, m der gestrigen Sißung des auses der Ab- ßeordneten bei der Berathung des_ eseßentwurfs,

etrefxend die, Kosten der Königlichen Polizei- verwa tungen tn Stadtgemeinden, lautete: ' Meine Herren! Ich kann wobl mit der Erklärun beginnen, daß ich mit dem Schlu antrag des Fru. Abg. ZeUe vol] ommen einver- standen bin und an das hohe aus bitte, diese Vorlage in einer Kommission reiflicY Zu erwä en und zu prüfen und an den Ver- tretern der großen t dte die ele enbeit zu Neben, ihren tandvunkt, von dem i(b annehme, daß er der orlage n cbt sebr sympathisch sein

wird, dort geltend zu machen. Ich erkenne an, es steckt in diesem Geseßentrvurf und in der Begründung desselben eine gewisse, Anzahl schwerwiegender Detailfragen, die ohne eine gründliche kommissarische Beratbung nicbt beurtbeilt und erledigt werden können. Al o, wre gesagt, die Einsehung einer Kommission zur Prüfung der Vor age. in welcher alle Interessen vertreten sind, kann der StaatSregieruna nur durchaus erwünscht sein.

Ich erkenne ferner an, daß der Hr. Abg. elle sicb mit Erfolg bemüht hat, seinen Ausführungen jeden volitis en Hintergedanken zu nehmen und |ck) ieder Srzrßen und Schärfen zu enthalten, sondern die Ersprießlicbkeit und Nuylicbkeit dieser Maßregel ganz sachlich zu diskutiren. Die Staatéregierung geht davon aus, daß es fich bier lediglich um die Regelung eines unktes bandelt, bei welchem Villig- keit und Gerechtigkeit betrieben oÜen und bei dem es sich nur um ein: möglichst zweckmäßige Regelung der gegenüberstehendeu Staats- und Einzeliniereffen handelt.

Wenn aber der Herr Abgeordnete seine Ausführungen damit begann, daß er meinte, wir hätten es hier lediglich mit einem Gesetz zu thun, welches fich wvbl an den Namen eines hervorragenden Mit- Liedes dieses Hauses knüpft, so glqube ich, hat er doch die historische

ntwickelung dieser ganzen Materie nicht gehörig zu Narbe gezogen. Ick erlaube mir, daran zu erinnern, daß diese Frage einer gerechteren und angemeffeneren VertheilunLS der Kosten der polizeilichen Einrich- tungen in denjenigen großen tädten, rvo Königliche Behörden die Ortspolizei verwalten, seit Jahrzehnten nicht nur die öffentliche Auf- merksamkeit, sondern auch die Landesvertretung beschäftigt bat. Ick) kann Ihnen oder könnte Ihnen _ ich will ja darauf verzichten, Weil das alles in der Begründung ftebt _ darauf hinweisen, daß von Jahrzehnt zu Jahrzehnt seit Erlaß des Gesetzes über die Polizeiver- waltung vom 11. März 1850 diese Frage nicht mehr zur Ruhe ge- kommewist, und sie wird guck) meiner Auffassung nach nicht eher aus der Diskusfioxi verichwindrn, als bis sie in einer ange- rnessenen Weise gelöst ist: „nämlich die Frage, ob die 1eßtge Verjdeilung der Kosten zwischen Staat und Gemeinde in den großen Stadler„ w? Königltckx Polizeiverwaltungen bestehen, eine gerechte und billige ist. Darum allein dreht fich der ganze Gefes- entwurf_; er versucht_ mi der Hand der Erfahrung und nach den Grundsayew der BiÜigkeit diese 'Frage zu lösen und zu beantworten. Ob er 'dgs rn einer nach allen Richtungen bin den Anichauungen der Majorttat dieses Hauses rntsprechenden Weise thut, das wird ja die Kommisfionsberatbung und demnächst die Abstimmung ergeben. Die Regierung ist der Ansicht, daß ihr Vorickylag der Tbeilung der Polizewerwaltungskosten' xe zur Halfte zwischen der Staatskaffe und der Gemeinde das Richtige trifft. ' _ Die Frage ist also; ist„ckr1chtig, daß gerade die blühendsten, 1teuerkraftigsien und kgpttalmacbtigsten städtischen Gemeinwesen diesen finanziellen Vortheil m exorbitanter Weise haben, daß der Staat, d. b. die Gefamwtbeit der iibrigen Steuerzahler, fast die ganzen Kosten für die Polizethrwaltung tnnerba1b ihres Bezirks trägt? _ denn das, was die Stadte jetzt an säch11chen Kosten zu tragen Haben, fälit in der That doch nur wxnig !!,19 (Gewicht gegenüber den persönlichen Kosten. Ick) glaube, die Frage wird wohl unter allen Umständen verneint werden müssen' wenigstens schien der Hr. Abg. Zelle selbst es vermeiden zu Wollen, ier eine Rechnung aufzustellen, welcbe seiner Meinung rack) dazu führen müßte, daß so, wie die Sache jetzt ge- regelt ist, es dem Rechte und der Biüigkeit entspräche, daß es richtig sei, wenn der, “Staaft gegenüber den gegenwärtigen Zuständen und weil er die Polizei m diesen Gemeinden verwaltet, nun auch den Löwen- antheil zu den Kysten zu tragen Habe, während in allen übrigen Gemeinden dies eme ausschließliche Kommunallaft ist.

Der Herr Abgeordnete hat zunächst an dem Geseßentwurf die _von der StaatSregieruna vorgeschkagene Tbeilung monirt, nach welcher unter Ausbebyng des Unterschiedes zwischen persönlichen und sächlichen Kosten kunxtrg der Staat die Polizeiverwaltung für seine eigene Rechnurrg fuhren und die „Gemeinde die Hälfte zahlen soll, _ indem er ausizibrt, daf; dies ein ganz wechaniscber Theilungsmodus, ein mechanrscher Gefichtsvunkt insoweit sei, als ja die einzige Schranke, Welche begriffliCdbtxr aufgesteilt werdc, im Eingang des §. 2 zu finden sei, wonach alles Das1enzge uxitcr dieses Gesetz faUcn soll, für welches im Staatshaus- halts-Etat em beioriderer Titel ausgeworfen sei. Ick) möchte mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß es fich hier einfach darum handelt, die Gesammtkosten der örtirchen Polizeiverwaltung _ ich betone diesen leyteren AUZdruck besonders _, Welche bisher nach eineük' be- stimmten Maßstabe von Staat und Gemeinde getragen wurden, nach einetzr anderen Maßstab zu regeln, und es fragt sich, welches wird der richtige _Maßsxab icin. Der Hr. Aba. Zekle hat in dieser Beziebun Vor1chlage nicht aemacbt. Ick) glaube, daß das dem Gefichtspun Zntsprtcht, welchen der Hr.'Abg. ZeÜe der Regierungsvorlage gegenüber uberhaupt einnimmt, aber ich glaube, es wäre von seiner Seita richtiger gewesen, wenn er, sich gui das Prinzip des GefeÉes stellend, wex-igstens eyentuell Folche Vorscblzrge gemacht hätte. ie Regierung ist für eingquotitatwe _ertlxeilung, was das zweckmäßigste wäre und die wxmgsten Schwkte'rtgkriten fiir die Gegenwart bilden und die Wenigsten Fakle dyn Stretttgkerten fur die Zukunft Veranlaffen würde, indem durcb 1a_brliche gesetzliche Feststellung der parlamentarischen Körper- schaft die Sache im, Wesentlichen Zercgelt würde. Der Hr. Abgeord- netx hat, wenn er Fish. dazu einschließen könnte, die quotenweise Vcr- thxrlung als die richtige Grundiage anzuerkennen, fick) nicht darüber Jeaußert, ob er den Maßstab diescr Quoten, nämlich die Theilung, all) urid halb fur das richtige halten wolle; ich nehme an, daß er vori seiner_Stellung a_us eine den größeren Städten günstigere Ver- theilung frtr das richtigere halten würde. Ich komme darauf noch

nachher mrt einigen Worten zurück.

Dany möchte ich mtcb aber doch auch noch mit demjenigen Theile der _Ausfuhrunchi des'Herrn' Vorredners beschäftigen, welcher dazu bestimmt zu sem „schien, die Aufmerkjamkeit des Hause:? von dem Gegenstande,“ der Hier geregeltwverden soll, abzuziehen und auf ein anderes chtex uberzulcnkcn, namlich auf das so sehr interessante und so Vte[ bearbeitete,_ aber norb niemals gelöste roblem, in welcher Weise gm zwrckmaßi steti mckxt nur die Begriffs estimmun , sondern auch die faktische 5'rbeitstlnxrlung zwischen Yolizei und ommunen getroffen werden kann. Ergvunscbt in der eziehung eine Deklara- tion des §. 6 des GeseßeTuder die Polizeiverwalturg vom 11. März 1850, und Ick. kann ihm 1agen, dgß wir uns mit diesen Fragen ein- gxbend beschaftigt baden, und„das3 :ck, theoretisch betrachtet, die Mög- ltcbxeit keineswe s verikenne, rn dieser Beziehung eine klare Begriffs- besttmmung her eizufubren; ;ck) möchte nur nicht glauben, daß das Gegenstand dteser„Vorlage sem und daß es möglich sein kann, den Vrrsuch einer Klargng der nach seiner Meinung vorhandenen Be- grtffWerwirrun zwtschnen Kommunal- und Polizeiangelegenbeifen in diesem GeseK erbeizufubren, welches mit ganz bestimmt egebenen Faktoren re net. Ich glgube, dcr Herr Akgeordnete wird ficZ bei der

ommrsfionsberatbung uberzeugen, daß es nicht möglich ist, den Versuch anzustellxn; ob er gelingen wird, ob nach dem Beispiel von Yresden und Leipzig„ welches uns der verehrte Herr Abgeordnete vor- fubrte und was mr vollkommen bekannt ist, ein sehr verlockendes nach den dort gemachten Erfahrungen sein würde, das müßte aller- dings noch ge'nau erörtert urid erwo en werden, ich meinerseits bin eim ermaßen m Zweifes'darüber. Ick) glaube auch nicht, daß der Ver uch, der heute so im Vorbeigehen von dem Herrn Vorredner emacbt ist, dert Begriff der Polizei zu bexckränken auf den der

icherheitöpolizet, _ da dirsxr Versuch her nicht als geglückt angesehen werden kann. c cittrt uns den €). 10 Titel 2 des All- emeinxn Landrecht6,_ we'lcher seiner Ansicht nach den Beari der 5 olizet, wre er vernunftigerweise angesehen werden kann, ers 5 st, " cb glaube doch, er hat die prinzenden Punkte dort einigerma en uberseben, indem er ihn aus lieZlicb auf den (Hesicbtöpunkt der Sicherheit beschränkte, was den . 10 aber keineswegs gam ausfüllt. Der ZHWJYÜ [MY:st lt E k)

e n gen n a en zur : altung der öffentlickpen Ru , (éichkrheiMFdlierdnunZ siandbzur r?lbwesrtidkxm deerfem Publiko odbe; enzenen geern eeen evoreenen ar utr ist das Amt der Polizei. ' b z effen,

-Nun, meine Herren, wer diesen Para rapben in einem Inhalt wirklich ausfüllen will, der kommt Zrdem Resulxat. daßgéanlko: