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»- " on an Licferun von Schrcib-, ejzyxxgs. und Er- “Fxxcbjtjilistßgs-Mafterialien f?“;r das Marme-kaifterium-c . bis um 20. November 0. in der Geheimen Kanzlei des Marme- MinZfteriums Behrenstraße Nr. 72, abzugeben, woselbft auch die Lieferungs-Be ingungen zur Einsicht ausliegen.
Berlin, den 23. Oktober„1866., . ' Marme-thstermm.
In VertretunY: „ Scheuerlein. acobs.
“__-___-
[ZAF „ „ ie Anlie erun der zum Bau des Em faiigsgcbaudcs auf Bahn- hof Berlin dex KöKiglichen _Oftbahn erforxerlichen 1'0t. 52,000 Ong- drat- uß Rohglas &“ stark in rot. „3540 Tafeln von 1./,m. 2 Breite und ?“ L"nge soll im Gaxzcn oder 111 einzelnen Posten im Wege der ubmi "ion ver eben wer en. . S Alx1 TcrmiZ dcr gdanzen Lieferung wrrd Yer 1.1Auguft 1867 festgestellt, und zwar erart, daß vom 1. Marz 1867 ab 1110nat§1ch ca. 10,000-11,000 Ouadratfuß, ]e nach Bedurfmß, angeliefert wer en müssen. _ ' e erten mit der Au chrt t: _ Versie ctlttbnjOisfsfion auf Lieferungsxs vofn RLÜIMÖ zum Empfangs- gebäude des Bahnhofs Berlin der Komgltchen Hftbabna sind bis zum Montag, den 5. November gr.„frul) 10 Uhr, im Bitreau des unterzeichneten E:scnbabn-Bgumeisters abzugeben. Die Eröffnung geschieht im Beisein dcrrtwa erschienenen Subnuttcntcn. Ebenda smd auch die näheren Bedingungen cmzuschen, oder gegen Erstattung der Copialien zu bczicbrn. - Aurh wrrd ort auf schrift- liche oder 1nündlic2h1e LÖYrcögcnÉlzzskunst crtheilt. ' . 0 „er )). _ BMM, dancr Königliche E'sxnbahn-Baumcister.
(H e_i1clcr, Fruchtftraßc Nr. 14/15.
[8849] , ,- „_ . z... " ' [' 'Niedcrschlcst ctx-Q'TarkrßlU („isenbahir YoZögdkxhÖiefcrtttig der ür ras Jahr 1867 erforderlichen eisernen Fcuer-z ohrc zu Lokomotiven im Wege der SubmJsionf'vergebcn wcrden.
Termin lier u i au , Mviitag,)de1315. November 1866, Vormrttags 12 Uhr,), im Bitreau dcs Unterzeichneten zu Frankfurt a.,O, anberaumt,“ is
zu welchem die Offerten ftankirt und versiegelt rnit der Aufschrift. Submission auf Liscferung eiserner Feuer-Rohre ' rei ein mit en. , verftlYkeUYanYsxfixns-Bedin un en liegen in den Wochenta en 1111 vorbezeichneten Bitreau zur iUZicbt aus un? konnen daselb auch Abschriften derselben gegen Erstattung der Kosten in Empfang ge- nommen werden. _ FURY?“ «(O., FK ]Zörchlt'OM EZY 8er Niederschlesisch r öni i e er- a )MUUUU c r = De g ck Märkischen Eisenbahn, A. Wöhler.
[3850] „ . ., . - , ' ' ' N eder lesisch-Marktschc Eisenbahn- EYÖsngklzilechLTiefertung dsc?) fiir das Jahr 1867 erforderlichen Quan-
tumsGerstal)l-Naiyreifcn fiir kaomotiven und Wagen
un PuddelstaLl-Radreifen fiir Scheiben-Räder
im Wege der Submi sion vergeben werden.
Termin ie u ist ' , ' auf Mviitahg,r?)e1i 5. November 1866, Vormxttags ] ]? Y_hr, im Büreau des Unter eichneten zu Frankfurt a.,O. anberaumt, bis zu welchem die Offerten ?cankirt, versiegelt und um der Ayßschrtft:
Submission au Lieferung von Radrei en
e cn cin erei t ein mit en. , „ ' vers ie, Su miFsTmT-s-Bedingungen liegen 11) den Wochentagen un vorbezeichneten Bürcau zur Einsicht aus und kiinnen daselbst auch Ab- schriften derselben gegen Erstattung der Kosten 111 Empfang genommen Werden. -
„ rank urt a. O., den 17. Oktober 1866. ' ' FDeerr';511igliche Ober-Maschineqmeister der Niederschlestsch- Märkischen Eisenbahn.
A. Wöhler.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Die Lieferung unsers jährlichen Bedarfs von circa 8000 Paar Schienen-Laschen, 16,000 Stück Laschen-Schraubenbolzen, 60,000 Stück Schienenstuhl-Nggelw soU dim Wege" der Submission auf dre Zeit von 3 Jahren vergeben iver en. Offerten für diese Lieferungen find portqstei bis zum 20. No- vember c:. an uns einzureichen. Die Submissionsbedmgungen und ZUchUUUJLn sind in unserem Büreau yierselbst einzusehen, und wer- den egen ErftattunZZDer Kopialien mitgethet t. -
otSdam, den Oktober 1866.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Wiederbeseßuug des Ksz-Yl)syfikats dcs Czarnikaucr .ret e . ck" .
s 't einem Ge alte von 200 Thlr. ]ahrltcl) verbundene Phy- fikatYIs Üarnikauer KLcists ist erledigt und soll anderwett beseßt wcrdJialificirt-x Bewerber um die Vacaxiz haben sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse binnen sechs Wochen. bet uns zu melden.
Brombcr , den 20. Oktober 1866. , " KZnigliche Regierung, Abtheilung des Innern.
3943 Bekanntmachung. „ [OfZ-cnc Polizci-Ser ranken) unt „Kasscxidicncr-Stcllc. Die mit “ährlich 200 ,l)lr. dottrte hiesige Paolizci-Sergeanten- trnd Kaffendicner- telle ist vacant und werden, crbxlbersorgunngcre t1?te Militairpersoncn, welche im Stande find, eme Caution von 200 hr. baar oder in kautionsfäl)igcn Staatsbapteren zu stellen, zur Meldung bis 10. November 01'. mit dem 'Bemerken aufgefordert, daß Bewerber fich einer 6 monatlichen Probcdtenftzett zu unterwerfen haben. Fürstenwalde, den 17. Oktober 1866.
Der Magistrat.
Bekanntmachung , Zu der am 5. November d. J., Nachmittags 5 Uhr, nn Sitzungssaale in der Hausvoigtei stgttfxndenden General-Vcrsaizimlung unseres Vereins, in welcher auch die Erganzung des Direktorat erfol- gen soll , laden wir sämmtliche geehrte Mitglieder des Vereins hier- durch crgebenft cin. , Berlin, den 20. Oktobero1866'; Das Direktorium des Vereins fur Beffcrung der Strafgefangenen.
[3865] , ' . . Actien-Bau-Gesellschaft Alexandra-Stistung.
Die diesjährige General-Vcrsammlixng dcr Act1en-Bau-Gescll- schaft Alexandra-Stistnng findet am Mittwbck), den 31. Okto- ber d. J., Nachmittags 6Z Uhr, im Bibliotheksaale des König- ' u eums att. * „ , . „ lichUZOéch itgliedsxr der Gesellschaft werden ersucht, ihre beim Emtrrtt in die Vcrsammlun vorzuzeigenden Stimmkarten bis DienftaY den 30. d. M., in den cschc'istsftundcn von„9-12 Uhr, von dem „ckW- mcister der G eltschaft, Herrn Banqmer A. Haefel, Franzofische Straße Nr, 32 Firma 5 ?. Borchardt Jun.), gegen Vorzcrgung dcr Actien in Empfang nehmen zu wollen.
Berlin, den 18, Oktober 1866. .
Das Curatorium dcr Alexandra-Sttstung.
3780 „ „ [ AZtien-Gcsellschaft fiir Eisen-Indunric zu Styrum, Station Oberhausen. „
Die dieSjährigc ordentliche GeneralVersammlung findet Sthn- abend, den 10. November a., Morgens 10 Uhr, 111 unserm Geschafts= lokale statt, wozu wir 11ach„§§. 13„u. 14 des GesellschaftZ-Statuts unsere Actionaire hiermit exgcban einladen.
?) (H FW,??? [WM :1866 1 Veri tüber as c a ]a)r '5/ . LZ RecktYungsm c, Bertscht der Revifions-Kmnnnsnon und Fest- stellung der 1vidende._ Z) Beschlußfassung über inc Anzahl der zur Ausloosung zu gelan- enden Prioritcits-Obligationcn. 4) ?Wahlen: _ a) der Verloosungs-Konumsfion b) der Rechnungs-Nevisoren unt» dercn Stellvertreter, 0) eines Vorstands-Mitgltedes. Styrum, Station Oberhausen, den 6. Oktober 1866, Der Vorstand.
3944 - l"'S-texnkolscn-Bcrgbau-Actien-(Hesellschaft »Vollmonda. Dcr Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht aus, den Herren AppeVlZatisyns crichts-Rath v on Forcadc de Biatx zu Hamm,
ort en er, „ ?)littergutsßbcfißer von Berswordt-Wallrabe auf Wertmar, Stellvertreter, „ _ Rittergutsbefißcr Treinr v on R 0111 b erg auf Brunmnghausen, Rentier Victor e all zu Geldern, Bürgermeister Grebe zu Bochum, Rentier R. Mczncr zu Berlin, Ber -Affeffor Erdmann zu Witten. Die irection ist gebildet durch den „ merkantilcn Direktor HerrnTF. Schreiber und den Gruben-Direktor Herrn I. ulff, „ Welchen beiden das Recht einer Unterschrift gemaß Z. 16 der Statuten
u e t. 3 | Zins Grund der Bestimmung des Z. 12 der Statuten wird dieses
hiermit bekannt gemacht. Bochum, den 20. Oktober 1866.
Das Direktorium.
Der Verwaltungsrats).
Das Abomirment beträgt: 1 Thlr. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung.
Ulle poft-Unßalten des Jn- und Auslandes nehmen Bestellung an, für berlin die Expedition des Königl. preußischen Staats - Anzeigers : Jäger:Straß_e Nr. 10. (nahe der Kanoniexsir.)
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Ministerium der ausWärtigen Angctegenbciteu.
Nachdem der Friedens-Vertrag zwischen Preußen und Sachsen am 21. Oktober d. I. hierselbst abgeschlossen worden, hat die Ariswechselung der Ratifications-Urkunden am 24sten Abends un “Köni lichen Ministerium der auswärtigen Ange- legenheiten hierselbt stattgefunden.
Die Bestimmungen des Friedens-Vertrages vom 21. Ok- tober 3. J. und der dazugehörigen beiden Protokolle lauten:
„Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der KÖUÜZ von Sachsen, von dem Wunsche Yeleitet, die durch den rrieg unterbrochenen gegenseiti-
en freun schaftlichen Beziehungen herzustellen und fiir die Zu- Unft zu regeln, haben Behufs Verbandlmi eines dariiber ab- zuschließenden Friedensvertrages zu Ihren evollmächtigten er-
“nannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen,
Seinen Wirklichen Geheimen Rath, Kammerherrn und Ge- sandten, CarlFriedrich vonSavign'y, Ritter des Königlich preußischen Rothen AdlerzOrdens 1ster Klaffe, Großkreuz des Königlich sächsischen Albrechts- Ordens, Cmnthur des Königlich iächsischeu Civil-Ver- dienstérdens u, s. w, _
rm
Seine Majestät der König von Sachsen,
Seinen Staats-Miiiister der Finanzen, Richard Freiherrn von Friesen, Großkreuz des Königlich sächsischen Civil-Ferdienst-Ordens u. s. w.
un
Seinen Wirklichen Geheimen Rath Carl Adolph Grafen, bmi ,Hohenthal, Großkreuz des Königlich sachstschen Ciml-Verdienst-Ordens und des Königlich Preußischen Rot en Adler-Ordens ]. Klasse u. s. w.
welche, nach erfolgtem ustausch ihrer in guter Ordnung be- fundenen Vollmachten , _iiber nachfolgende Vertragsbestimnmn- gen iiberein gekommen und:
Artikel 1.
Zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, deren Erben imd Nachfolgern, deren Staaten und Unterthanen soll fortan Friede und Freundschaft auf ewige Zeiten bestehen.
Artikel 2. Seine Majestät der Köni von Sachsen, indem Er die Be-
stimmungen des wischen Preu en und Oesterreich zu Nicolsbur, - abgeschlossenen Präliminar-Vertrages, sowei *
am 26. Juli 186 sie sich auf die Zukunft Deutschlands und insbesondere Sachsens beziehen, anerkennt Und aeceptirt, tritt für Sich, Seine Erben und Nachfolger, für das Königreich Sachsen den Artikeln 1. bis 17]. des am 18. August d. I. zu Berlin zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen einerseits und Seiner Köni lichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen- Weimar und an eren, norddeutschen Regierungen andererseits eschloffenen Bündnisses bei und erklärt dieselben für Sich, Seine ,rben und 'NÜMMW, fiir das Königreich Sachsen ver- bindlich, so wre Se. ajestät der König von Preußen die darin gegebenen Zusagen ebenfalls auf das Königreich Sachsen ausdehnt.
Berlin, Freitag , den 26. Oktober, Abends
Artikel 3.
Die hieriiach _nöthige Neor anisation der sächsischen Trup- pen, welche einen mtegrrrenden heil der norddeutschen Bundes- Armee zu bilden und als solche unter den Oberbefehl des Königs von Preußen „zu treten haben werden, erfolgt, sobald die fur den Norddeutxchen Buzid zu treffenden allgemeinen Bestim- mungetr auf der“ Basis der Bundesreform = Vorschläge vom 10, Juni d. J. festgestellt sem werden.
Artikel 4.
_, Jiizimschen treten itrBez'iehungd auf die Besaßungs-Ver- haltmsie der “estung K'omZstem, ie Rückkehr der sächsischen Truppen nach" a,chsen,die nöt ige Beurlaubung 'derMannschaften unbdre vorlaufte „Garmiomrung der auf den Friedensstand zuruekyerseßtezi sachnscben, Truppen, die gleichzeitig mit dem Abschlusse des gegenwartigen Vertrages getroffenen besonderen Bestimmungen m Kraft.
Artikel 5. “ Auch ux „BeziehunJ ,arif die völkerrechtliche Vertretung S_achsens ertlgrt die Komglicb sachsische Regierung sich bereit, dieselbe ihrerseits nach denGrundsäßen zu regeln, welche fiir den norddeutschen Bund im Allgemeinen maßgebend sein werden. _ „ Artikel 6. .
_ Se. Malestat der König von Sachsen verpflichtetSich, Be- hass Deckung eines Theils der fiir Preußen aus dem Kriege erwachsenen Kosten „und m Erledigung des im Artikel 17 . des Nicolsburger Prälnninar-Vertra es vom 26. Juli 1866 ge- machten Vorbehalts, an Se. Maje tät den König von Preußen die Summe von _ _ ,»Zehn Millionen Thalern« in drei gleichen Raten zu bezahlen.
Die erste Nate ist fällig am 31. De ember d. Z., die zweite am 28. Februar und die dritte am 30. pril künftigen Jahres.
Artikel 7.
Se. Majestät der König von Sachsen leistet für die Be- za' [rm dieser,_Su1nn1e Garantie durch Hinterle ung von KleLtgltch sqch11]chen 4prozentigen Staatsschulden-Ka1enscheinen, Komglich sachsischen Zprozexitigen landschaftlichen Obligationen bom Jahre 1830 oder Königlich sächsischen, zu 33; pCt. verzins- lrchen Landrexitenbriefen bis zum Betrage der zu garantirenden Summe. Die zu debbiiirenden Papiere werden zum Tages- course berechnet und die Garantiesumme wird um 10 pCt.
erhöht - , „ Artikel 8. SL". Majestat dem Könige von Sachsen steht das Recht zu,
I. obige Entschädigung ganz oder theilweise, unter Abzug eines
Diskonto von fiinf Prozent für das Jahr, früher zu bezahlen.
, Artikel 9.
Mit erfolgtem Aristauscl) der Ratificationen dieses Ver- trages treten, imbetchadet der im Artikel 4 vorgesehenen beson- deren Bestimmungen, das Könißlich preußische Militair-Gou= VLWWWWT fiir „Sachsen, so wie as Königlich preußische Civil- Komnnmarmt m DreSden außer Wirksamkeit,“ auch hört mit demselben Zeitpunkte die an letzteres seither geleistete tägliche Zahlung von 10,000 Thalern auf,
Artikel 10. Die Auseinandersetzung der durch den früheren deutschen Bund begründeten Eigenthums-Verhaltmffe, bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten.