1867 / 5 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Von Seiten des Ober-Kommandos der Marine.

S. M. S. »Niobca ist am 2. v_or. M16. in Porto Grande auf St. Vincent (Kap Verdischc Jmcln) angekommen. Berlin, den 5. Januar 1867.

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Angckommcn: Se. Excellenz drr Staats-Mimfter u_nd Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schlemrß, von Trachenberg. _ __ _ _

Abgereift: Sc. Excellcnz der General der Jnfantrrte und kommandirende General des K*. Armcc-Corps, von Stemmrß,

nach Posen.

Se. Excellcnz der General der Infanterie Und Gouverneur

von Cassel, Graf v 011 Monts, nach Caffel.

Sc. Majestät der König haben Allergnc'idigst geruht: Dcm_ Herzogöc Elimar von Oldenburg Hoheit, Rittmeister im Regrment cr Säl'ÜLZ (111 (01'1)§, dre Erlanbniß zur Anlegung der von_ des Großherzogs von Olden- burg Königliche Hoheit ihm _vcrlrehcnen Schwerter zum Groß- kreuz des Haus- und Verdrenst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilcn. '

Berlin , 7. Januar.

Bekanntmachu11g._ _ _

Diejenigen jungen L_cute , welchc __1hrer Mtllxmrpflrcht durch einjährigen FreiwiUigendteyst zu Heurigen beabstchttgen, haben die Berechtigung dazu, üittdér" 'ufgabc des Rechts, an_ _der Loosung Theil zu nehmen, bet der unterzeichneten Kommrsswn nachzusuchcn. _ __ _ _ _

Die Anmeldung hierzu darf fBUYLsteUZ uu_Laufc de__s]emgen Monats erfolgen, in welchem _das 7. Lebensjahr zuruchge_l_cgt wird, und muß spätestens 1316 zum 1. Februar deLxeyrgeu Kalenderjahrcs stattfinden, m we_lchcm das 20. LebenSxahr vollendet wird. Bis zum 1. Aprtl dcs leytgrdgxhtrn Jahres muß der Nachweis der Berechngung zum etmahrtgen fret- wiUigen Militairdicnst, ber Verlust des Ansprrzchs darauf, durch Vorlcgung vonSchulzeugmffen oder durch dre bestandene Prüfung geführt werden. _ _

Die unterzeichnete Kommrffion , welchc fur den am '1. April d. Js. bevorstehenden Einstellungs-Termm zu Ende des Monats Februar oder 1n1_A11fang des Mdnats M__ar_z _d. Is. zusammentritt, fordert dtejcnrgrn, _welche dre Verguntrgung des einjährigen freiwikligen Mtlttatrdtenstes ngchsuchcn wollen, oder die Eltern, oder Vormünder derselben, hterdrtrch quf , _dre desfällsigcn Gesuche, welchen nach der, durch _dtc Könxgllche Regierung zu PotSdam untcr den_1_28_. Marz 1809 (AmtSblatt Stitck13 Seite 111) publicirten Mtlttmr-ErsaZ-Jnstrnctwn vom 9. Dezember 1858 (W“. 129, 131 und 132) - 1) der Geburtsschem, _ _ 2) die schriftliche Einwtllrgung des Vaters odcr Vormundes, zur Ableistung des einjährigen frctwtütgen Mrittatrdtenftcs, 3) das Schulzcugniß und _ _ 4) ein obrigkeitlichcs Führrng-Aktest , wem; dre uwrahsche Führung nicht durch_em m_neuester Zett ausgefertigtes Schulzengniß nachgewtejcn wrrd, ' _ bei cfügt sein müssen, bis spateftens den 1. k.M_ts._m_ unserem Gc§3chäftsldkale -- Niederwallftraße Nr. 39 - emzurcrchcn.

Auf diese Gesuche werden zu den _anzubergumench Ter- minen, Bchufd Feststellung der_ köryerltchcn Drensttaugltchkett, resp. wissenschaftlichen Qualificatwn, 1emcr Zett besondere Vor- ladungen ergehen. _ __ __

Später eingehende Gesuche können erst fur dcn nachstfol- genden Termin berücksichtigt wcrden.

Berlin, den 3 Januar 1867. _ _ _

Königliche ?'Oedartcnw11t6-§ rixfupgs-Kommtffwn für einjährige rctwtllige.

PariserAusftellung. Bekanntmachung, betreffend das .landwirth- schaftlichcVersuchsfeld aufderInselBillancourt.

Wenngleich dic Ausstellunxä von 1867 sich schon ihrer ersten Anlage nach, Über das Ansstc ungs-Gebäude hmaus, _an den um chenden Park erstreckte, so zeigte sich docl)_bald dre Noth- wen igkeit ciner wc1tercn Außdehnuug, da_msbcsdnd_erc dle landwirthschaftlickyen Arbeiten und Kulturen emes günsttgercn, der Wirklichkeit möglichst nahe kommendenSchauplchS, als er selbst im Park geboten werden konnte, drmgend bedurften.

*welche

Diesem Bedürfnisse abzu elfen, ist die Insel Villancoyrt bestimmt, welche, bei einem real von 66 Morgen von Rutt- lcrcr Bode11beschaffenheit_1md nicht sehr entfernt vom Marsfelde gelegen, sowohl die Darstellung verschiedener Kultrtren und Betriebs-Einrichtungen, als Versuchs- und Wett-Arbertcn land- wirthschaftlicher Majckyinen gestattet. _ _ _

Die Kaiserlich_ “französische Artsstellungs-Kdmnnsston _wtrd zu dem Ende zwei große Abtheilungcn auf der Insel btlden. Die eine soll zu täglicher Darstellung der K_ultur-Arberten dienen, wie sie “111 Hof, Stall und Scheuer und m den Neben- gewerden dcr Landwirthschaft , bei Saat und Ernten auf_ dem Acker, oder auf künstlichen odernatürlichantesen und nntxelst Drainirung oder Bewässerung, bei Gcwächsen xjeder Art , _ms- besondere aber auch bei aklen Wurzelgcwächsrn und der eigen- thi'tmli-chen "Kulturen von Spezialitäten im Frucht- und Gemüse- bau u. s. w. vorzukommcn pflegen. In der zweitenAbtherlung sollen Wett-Arbeitcn unt Instrumenten stattfinden und zwar nach folchch fünf Kategoricen:

1) 1nitMa1chinen zum Rbmäheu, Wenden, Harken, Auf- puppcn vou Heu u. s. w., _

2) mit Acker? und Pflijgc-Maschinen, wclche nnttelst Dampf- kraft betrieben werden,

*3) mit dergleichen _nnt anthicren,

4) mit Säe-Maschmen, _

0) „mit Maschmen zum Eincrnten des Getreides. _

Schon haben, nach neuerlich gewordenen Mttthetlungcrx dcr, Kaiserlich französiséhen Kommission , hervorragende Landwtrthe an Ort und Stelle Kultur-Muster aufgestellt, die daz_u bestimmt Lind, ihre Methoden, ihre Schlageintheilung und dre mccham- chen Hülfsmittcl zur Kenntnis; zu bringen , welche angewendet werden, um dem gegenwärtig allgemein fühlbaren *Mangcl an Arbeitern abzuhelfen, _ '

Dirigenten vonzindustricklcn Etablißcmcnts haben darmy nachgesucyt , Betriebsstätten für die landwirthfchaftlichen Fahrr- cationszweigr während der ganzen Dauer der Ausstellung 111 Thätigkeit zu erhalten, und es sind ihnen Räume für die Fa- brication von Alkohol, Stärke, Brod, Butter, Käse, zum Brechen des Hanfs und Beins, zur Bereitung der Düngmittel, zur Fabrication der Holzkohle, zum Bleichen des Flachscs rc. Über- wiefen worden. '

Gartenbautreibende, Obstbaumzüchter und Gemüscgärtner haben Pläye erlxalten, um Proben “ihrer Kulturarten nach den vcrvollkonnnnetstcn Methoden auszystellen. _

Größere _Maschinenfabrikauten endlich bcanspruchen die Zulassung, _um vollständige Werkstätten von arbeitenden Acker- vaU-Maschmen aufzusteklen._ Sie beabsichtigen, darin täglich Versuche anzuftcklen, um dre «Nützlichkeit ihrer Apparate an- schaulich zu machen.

Auf ergangenes Ersuchen hat die Kaiserlich französische AusstellungS-Kommrsston die nachstehenden, fz'ir die Bctheiligung wichtigsten Fragen:

1) Welches sind die Bedingungen der Zulassung? ' 2) Wie groß ist die Oberfläche, welche die AuSsteller zum _robiren ihrer Maschine erhalten? 3) _TackTLwelchen Grundsäxzen werden die Belohnungen zuor-

ann .

4) Welche Kosten haben fie zu Tragen? wie folgt, beantwortet: *

ZU . .

Da das Versuchsfeld auf der Insel Brllancdurt, als I)e- pendenz der Allgemeinen Ausstellung von 1867 in der “?Abncht hergestellt worden ist, die [WM zu vervollständigen, so werden die auf dem Marsfelde beretts zugelassenen AuÉsteUer auch auf der Insel Villancourt ohne Wertxrcs zugelassen, vorausgcsrßt, das; ne ihre de-Zfallsigcn Ges_u_che_ mncrhalb der vorgeschriebenen Zeit einreichen. Was Drejemgen betrifft, wclche entweder Folche Anträge nicht gemacht haben", oder die nur aus Mangel an .Raum auf [cm Marsfelde 11icht zugelaffen worden sind , so werden ihre Gesuche dcr berathendcn Kommission unterdrettct wcrd 11, um Über ihre Zulassung zu

5 befinden. .

Die fremden Artsstelkrr haben ihre Gesuche an dir Kommisstonrn ihrer resp. Länder zu richten, leßkerc fre an den Herrn Staatsrath und General - Kommrssar in Paris gelangen lassen werden.

Die berathende Kommission wird den AuZstcllern, bevor sie durch __dte Kaiserliche Kommission Über ihre Zulassung be- stimmen laßt,_em gedrucktes Formular zuferti en, auf welchem sie thrcn AUSstellungsplan--anzu_geben und Lich anhcifrhig zU machen haben, die Kosten zu entr1chten, die ihnen eventuell zur Last Hall? und sich nach dem Aussie[lungs-Reglement zu richten.

u .

Die ÄkZsteller werden auf der Insel Billancourt den ganz?"

für ihre Ausstellungen und zu den täglichen Versuchen erfor-

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derlichen Flächenraum erhalten; _dg jedoch der Flächenraum der Insel nicht gestattet, mit gewrsycn Ackerbaumqschiyen, wie mit Dampfpflügen und Dampferntemaschmen,_dtc emen bc- "trächtlichen Flächenraum beanspruchen, um unt voller Wirk- samkeit zu arbeiten, Versuche anzustellen, so hat sich die Kaiser- liche Kommission in diesem Betracht mit mehreren großen Grundbefiyern in der Nähe von Paris ins Einvernehmen ge- seßt, und diese _habe11_fich erboten, ihre Grundstücke für diese Versuche zur Dispostthr zrx stellen. DieKaiserliche Kom- mission ist daher schon ]eYt m der Lage, den Ausstellern die zu diesen Versuchen erforderltchcn _Flc'cchenräume thuft'chern. Sie wird Anstalten treffen, den Zeitpunkt für die onkurrcnz in dcr küZrzcsten Frist festzuschn.

u :

ie_ in Billancourt ausgestellten Geräthschaften und Thiere konkurrrren mit den quf dem Marsfelde zugelaffcnen; sie haben Anspruch auf die nämlichen Belohnungen und werden von dcrselben4Jury beurtheilt.

ZU .

Die jeder Aufstcklung zugetheilten Pläße und alle Versuchs- felder werden den Artsstcllern unentgeltlich zur DiSposition ge- stellt. Wünschen die Ausstellerihre Einrichtungen unter bedeck- ten Schuppen zu treffen, so haben fie-sich verbindlich zu machexr, für jeden [Im. Flächenraum, 'den sie einnehmen, eine Ent-

schäd1 ung von 10 Franken für die anzeDauer der Ausstellung '

u za len. In diesem Betrage sin die Kosten für die Auf- Htellung selbst nicht begriffen diese fallen dem Aufsteller zur „ast._ Wenn es dagegen die Äussteller vorziehen, die_ Bedachung auf _1hre Kosten zu besorgen, so wird ihnen der Raum unent- geltlrch überlassen, unter der Bedingung,1hren Plan dcm Comité „zur Genehmigung vorzukegen.

Die dem AuÉsteller zur Last fallenden Kosten der Versuche bestehen in der Lieferung der Rohstoffe, um die Arbeit der Maschinen im Gange zu erhalten, so wie der Kohlen und der Triebkraft durch Thiere oder Dampf. Die Aussteller können sich diese selbst verschaffen, oder von dem Unternehmer der Kaiser- lichen Kommission verlangen, welcher sie alsdann nach einem bestätigten Tarif liefern wird.

Auch für" die Thierzüchxer wird eine Konkurrenz in Villan- court eröffnet werden, die jedoch, da nur die Pferde-Ausstcl- lung international seinwtrd, rücksichtlich der unmittelbaren ZhrzßnLchme nach Lage der Sache die Nicht-Franzosen weniger

eru r.

Die unterzeichnete K_onnnisfion fordert Hierdurch alle Die- jenigen, welche in der emen oder andern Werse von dem Ver- suchSfelde, in Villancourt (Hebrcruch zu machen beabsichtigen, auf, 1hre „AnmeldUUgen schleumgst hterher einzureichen. Jn densekben muß zugleich (m_gegebcn sém:

1) Der für“ jede Kul-tur-Maschine erforderliche Raum, die An ahk der dafür nöthrgen Zugthiere resp. die Dampf- kraét, deren sie bedarf. »

2) Der Raum für jede, _unter Bedachung aufzustellende Ma- schine, ihre Arbeitsleistung „pro Stunde , die dazu nöthige Triebkraft. _ _ _

Z) Das Terrain, welches für1edespézteUeKuxtur-Art verlangt wird, Beschreibung und Plan dxrselben,Ze1tpunkt dcr Acker- Bestellung, des Pflanzens, Mahens, Erntens 2c.

Auch "muß der Anmeldende angeben, ob er sein Schußdach

(m]. 2) sich selbsthcrzustellen beabsichtigt, und in diesem Falle,

den Plan dazu einsenden. Berlin den 7. Januar 1867. _ _ 'Die König iche Central-Kommiffion für die Partser Arlsstellung von 1867. Moser.

Bekanntmachungvom 30, Dezember 1866 - be- treffend Regelung der Dienftvcrpflichtungen der geworbenen“ Mannschaften der Artillerie und des 'Ingerrieu-r-Corps der ehemaligen han- noverschen“ Armee.

“Zur Regelung der Dienstverpftichtungeu dcr geworbenen Mannscha'ften dcr Artrllerre und des Jngenieur-Corps der ehe- maligen_ hannoverschen Armee bestumnc ich Folgendes:

1) DW sämmtlrchen gewordenezr Mannschaften der ehemali- gen hannoverschen Artillerie und des Jngcnicur-Corps werden hierdurch zur Erklarrmg aufgefordert, ob sie die vo_n ihnen abgeschldffrne Captxulation als gültig für den Dienst in der Kömghch preußtschen Armee aufrecht erhal- ten, oder auf “dle thurn aus der qu. Capitulation cr- wgchsenden Rechte verzichten wollen.

2) Drexenigen der geworbenen Mannschaften der ehemaligen

h_annoversYr Artjllerie und des Ingenieur-Cor s, welche s1__ch zum_ etterdtenen verpflichten, werden bi zur Er- fulZung threr durch _die Capitulatjon übernommenen aktwctz Dwnstpfircht eingezogen und demnächst der Re- serverchtcsxcn. d * te e immun es ei unktcs der Ein ie un

blqibt _vorbehaltcn. g Z ck 3 h g Dir hierna_ch writer dienenden geworbenen Mannschaften beztecZen fru: dre ZOauer threr aktiven Dienstzrit, ent- spre end thren fruheren Kompetenzen, ein monatliches Gehalt von 4? Thlr., sowre Verpflegungszuschuß und alle sdnsttgcn KomYetrnzen nach Maßgabe der für die Preu- ß:s_ch_e “Armee gultrgen Vestnnmun en. Diejenigen gewordenen Mannscha en der ehemaligen han- noverschen Arttllrrtr und des Jngcnicur-Corps, welche nach Vorstehendem threCapitulation nicht für gültig auf- recht erhglten wollen, fich aber noch im militairpftichtigen Alter befinden,“ werden im Wege der gewöhnlichen Aus- hebung eingestellt. Demgemäß haben die sämmtlichen Geworbenen mit Ein- schluß der RcserVe-Urlaubcr 'der Artillerie und des In e- menr-Corps bis zum 10. Januar k. I. bei den Vezir s- feldwebcw oder der den Landwehr-Vamillonen mündlich oder schriftlrch unt_er_Vo_rzeigung resp. Beifügung ihrer _Mrlttarr-Pa lex_e dre Crßxqrng abzugrben, ob fie die von xhnen abges _lo1cne Capttulatwn als gültig für den Dienst

rn der Preußischen Armee aufrecht erhalten, oder auf die

thuen aus der qu. Capttulanon erwachsenden Rechte ver-

zrchten wollen.

Hannover, den 30. Dezember 1866, Der General-Gouverncur und kommandirendc General

des 10. Armee-Corps. von Voigts-Rheß, General-Licutenant.

Bekanntmachung VO111Z.Ianuar 1867 - betref- fend das Erscheinen deZ Amtsblattes für Hessen.

, Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Vcrordmm vom 1. Dezember 1866, _betreffend dre Publication dcr GcÜJeZe in den1emgen Landesthetlep, welche durch das Gesetz vom 20. Sep- tembrr 1866 der preußrscheu Monarchie einverleibt worden sind, so.wre ans das AuZschretben des Königlichen Ministeriums "des Jnxxern von) 27. v. M., das Aufhören des bisherigen Kur- hesmchen Gewßblatfcs und das Erfcheinen des Amtsblattes für

Hessen betreffend, wird hierdurchLFdlgcndes "angeordnet:

__ Das in dem vorerwähnten Ministerial-Ausschreibcn vom 2/. v. W. (Nr. )()(xlx. der Gesey-Sammlung für Kurheffen O_on 1866) 1)08- 2. bezeichneteUmtsblatt ist für sämmtliche (vr- bxetsthellc des _vornmltgrn Kurfürstenthums Heffen , soweit dxcse dcr Komchh prrußxsche-n Monarchie einverleibt sind , und fÜr dre vormqls Köm ltch bayerischen nunmehr Königlich prcußrschcn chrrke Gers eld rxnd) Orb bestimmt.

Das A1ntsbl_att für Hoffen erscheint in dem Verlage des reformirten Waiwnhauses dahicr in demselben Formate und zu demselben Pretse wie das bi6hcrige kurhcsfische Geseßblatt, und werden Bestellungen auf dasselbe von. allen Königlichen Postämtern anJenommcn und ausgeführt.

Das Amts [att ist von sämmtlichenBehördcn einschließlich der Gemeinde-Behördcn, welchen seither das Geseßblatt zugin , LU halten. Der Preis desselben ist aus den unständigen Diem = osten, von den Gemeinde-BYörden aus den Gerneindekaffen, zu bestreiten. Jür diejenigen taatsbehörden, welche keine un- ständigen Dten kosten beziehen, wird der Preis aus Staats- mittcln entrichtet. __

. e)-

Die bestehenden Bcstimrmxygcn Über die regelmäßige Auf- bewahrung dcs vormals knrhe_1711chen _Geseyblattes Seitens der Staats= und chnemde-Behdrdcn finden nunmehr auf das obige Amtsblatt Anwendung._ *

Kassel, den 3. Januar 1867.

Der KönigUchc Adnnnjstrator von Kurhessen: r*.o.n-Mo„cller.

Bekanntmachung v01112L).Deze111ber 1866 _“ die

Einziehung der auf Grund des GcseYes vom

25. Oktober 1859 emittirten Fürstlich schwarz-

burg - sonderShausens-chcn Kassen = Anweisungen von 1 Thlr. betreffend.

- Nachdem von der Fürstlich schwarzbnrg-sondcrshauscnsckxen