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, Auf Antrag des Abgeordnqtcn Grafen Schwerin wurde die . Tro die er : " ' ' " Sxßung wegen der schon wett vorgerückten Tageszeit nach Z v_erschicdeß11eVxedÜLrlxns'LsTanéerYYH[FRENZYYYYYLLLZ 3? Uhr geschlossen. „ x_d1e exforderlichen Mittel bereit zu stellen. Der Etat" weist zur
: éewahrung von Zuschüssen. gn ungenügend bcsoldetc Volks- Cchullehrcr und zur En1er1t1rung nicht mehr dicnstfähiger
?“)
.) . „4:2(3 Urkundlich unter Unserer Höchftcigcnhändigen Unterschrift
Aller 6 er Erla vom 2. anuar 1867 - be- h ck| ß J , und beigcdrucktem Königlichen Jnfiegel.
treffend die Uebertragung der von dem vorma-
ligenObcr-Hofmarschall-Amte zuHannover bis- her ausgeübten freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die ordentlichen Gerichte.
Auf Ihren Bericht vhm 31. Dezember v. Z. bestimme„Jch unter Abänderung des Z. 12 des Hannoverschen Gesches uber die Gerichtsvcrfaffung vom 8. Novemch 1850, das;, nach Auf- hebung dcs Ober-Hof111arschall-A111ts zu Hannover dte _von dem- selben bisher ausgeübte freiwillige Gerichtsbarkeit auf dle ordent- lichen Gerichte nach den bestehenden allgcmcmcn Grundsäßen über deren Kompetenz übergeht. „ . _ .
Sie haben diese Meine, Order m gewöhnlicher Weise „zur öffcntlichen Kenntnis; zu hrmgcy.
Berlin, den 2. Januar 1867.
W i l h e “l m.
Gr. zur Lippe. An den Iuftiz-“Minister.
Allcrhöchster Erlaßdom 17. Januar 1867, he- treffend die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren bei Aufteilung und Entlassung der Beamten in den der preußischen Monarchie neu einverlcihtcn Landestheilen.
Auf den Bericht des Staats-Ministcrimns vom 31. v. M. und J. bestimme Ich im Anschkuß an Mcuzcn Erlaß vom 12. November 0. J., betreffend die Zuständxgkch und, das Ver- fahren der Behörden und Beamten dxs-Iusttz-Remorts m Sachen der Justiz-Aufsickyt und Verwaltung 111. den durch das Gesehvom 20. September d. I. der preußischen Monarchie cuwyrlcthten Landesthcilcn (Gesey-Samml. Seite 734), daß “an Mrch uber die Anstellung und Entlassung der mcht zum Iusttz-Reffort
ehörigcn Civil=Smatsbeamtcn m den durch die Gesche vom 20. Septcmhcr und 24. Dezember 1). I. (GcscH-„Samml. Seite 555. 875. und 876.) der preußischen Monaxchte cmverlethtcn Landestheilen 111113111 denjenigen Fällen berichtet werden soll, in wclxhcn dies nach den in den älteren dedinzen gqltcnden _Vor- schriften geschehen muß. JmUchrigen emngchxtge Ich dre dctx Dxcjxsx- zweigen der Verwaltung vorgescßtcn Minister, dtexZuxstandxgkett und 'das Verfahren der Behörden und-Bgamtcn thrcs Rc) orts bezüglich. der Anstellung , Beurlaubung , Entlassung odcr cn- sionirung dcr chntcn in dcn durch dle Gesche vom 20. Sep- tember und 24. Dezember V. I. der Preußmchen Mdnarchtc cm- verlcihtcn Landesthcilen nach Maßgabe der m den alteren Pro- vinzen geltenden Bestimmungen anderwcit . angcmcffcn zu regeln. Zugleich bestimme Ich, das; nach den 111 Mech vor- erwähnten Erlaß vom 12. November v. J. bezeichneten Grundsäyen anch Hinsichts der Justiz-Bcamten und Bchördcy in den durch die Gesche vom 24. Dezember v. I. der preußi- schen Monarchie einverlcihtcn Landesthcilcn verfahren wer-
den soll. „ Berlin , den 17. Januar 1867.
VZilhelm.
Gr. v. BiZmarck-Schönhausey. Frhr. v. d._Hc1)dt. v. Noon. Gr. 1». Zhenplty. v. Muhlcr. Gr. zur Lippe. v. Sclchow. Gr. zu Eulenburg.
An das Staats-Ministerjum.
Verordnung, betreffend die Publication de“r Bankordnung vom 5. Oktober 1846 und des die- sclhe ergänzenden Gesehe's vom 7. Mai 1856 in den Herzogthümcrn Schleswig und Holstein.
Vom 17. Januar 1867. '“
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König don Preußen 2c. verordnen, auf den Antrag Unseres Staats-Munstcrtums, was
folgt:
' L. 1.
Die Bestimmungen der Vankordnung vom 5. Oktdher 1846 (Gesch-Sannulung S. 435) und des Gcschcs wegen Ahandcrung und Ergänzung einiger Bestimmungen derselben vom 7. Mat 1856 (Gcfch-Smmnlung S. 3-42) treten für das Gchtet „dcr Herzogthümcr Schleswig und Holstein gleichzeitig nut diescr Verordnung in Kraft.
Z. 2.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
Gegeben Berlin, den 17. Januar 1867. (l.. 8.) Wilhelm.
(Hr. von Bismarck-Schönhauscn. Frhr. von der Hevdx von Noon. Gr. von Ihcnpliy. von Mühler.
Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg,
Tagés-Ordnung.
56. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, am Dienstag, den 22. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr.
1) chrlYerng der Interpellation des Abgeordnetean Wa-
, [gor 1.
2) Jortseßxmg ch) Bcrathyyg des Ersten Berichtes der Iustjz. Kmnnusfiozx „Über Penttonen , betreffend die Aufhebung
(* resp. Modxstz1rung dcr Personal-Schuldhaft. _
3) Erster Bexxcht der Kommission für Handel und Gewerh uber ettttonen. „
4) Schlu berathung über den Antrag der Abgeordnetrn pr. Paar und Genossen, auf Zustimmung zu dem don 1hx1en vorgeschlagyncn (Hesey-Entwursje zum Schuhe wahr- hextßgetreucr. Berichte durch die 1'e1e über die parlamen- tarrschen Verhandlungen des Abgeordnete Lc Ze und Stelßer.
Antrag der skefcrcnten: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dcm-„Gewß-Entwurfe in folgender Fassung seine Zustumnung zu ertheilen: Vexichte von den öffentlichen Sißungen dcs RetchstageZ zur Berqthung der Vcrfaffung und der Ett1xichttxzxg des Norddeutschen Bun- des durch die Presse, insofern fie wahrheits- getreu erstattet werden , bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.
geordneten Midhaelis (Stettin) und Genossen, hetreffcnd die Verlegung des Etats'ahres cxuf die Periode vom 1sten Juli des einen bis 30. Öuni ch folgenden Jahres.
Nichkamtlichc's.
Preußen. Berlin, 18. Januar. Se. Majestät dc König empfingen die Rückmeldung Sr. Königlichen Hoheit dcs Kronprjnch und den BMW) der Kronprinzlichen Herrscha' ten Königliche Hoheiten und nahmen die militairischen Mel dungen entgegen. Gegen_ 1 Uhr begaben Sich Allerhöchsl- dieselben zum Kapitel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler nach dem Rittersaalc im Königlichen Schloß, wo die Investitur der im Laufe des Jahres ncucrnannteu Ritter, der Generale von Herwarth, von Noon, von “Moltke und von Steinnxeß stattfand. Nach der Rückkehr in das Palais empfingen Sem Majestät der König den Minister des Königlichen Hauses, Frei lcrrn von Schleinih, zum Vortrage. Um 5 Uhr erschiene! Zämmtliche Ritter des Schwarzen Adler-Ordens, Unter ihm auch der französische Botschafter, im Palais zum Diner bei Ihren Majestäten.
- 19. Januar. Se. Majestät der König hegabe Allcrhöchstftéh nnt'dem Zuge 8 Uhr nach Potsdam , wohnte der Rekrutenbefichttguyg 111xhrercr Compagnieen 1. Gardc-chl ments hci, nahmen cm Dexeuner bei dem Corps Offiziers dk, genannten Regiments an, und kehrten gegen 11 Uhr 111014! Extrazuch uach Vexlm zurück. Miiitair- und Civil-Kahmk hatten 1*91„Sr.Ma]cstät dem König Vortrag und wohgtcu Allcrhöchstdtejclhxn am Nachmittag der Vorlesung im WMW- schaftlichen Vercme hci.
- Das Staats-Ministerinm tr'at heute Mittag zu ein Siyung zusmmncn. «__-
»- In der gestrigen Sißung des Ahgeordnetct1 hauses wurde die Verathung des ersten Berichtes dkr Justiz - Kommission Über Petitwncjx , betreffend dle Alls hcbung resp. Modifizirung dcr Pcrxoxml = Schuldhaft, 110, nicht beendet. Der Regierungs-Kmnmtsjar, Gch. Ober- Jus?)- Nath ["1'. Pape, erklärte sich im Prinzipe nicht gegen LM Modification der über die Personalj-Sghuldhaft bestehxndc geschlichenV'stimmungen, erachte_te eßmdcncn für angenxcnem'k cine Vcrän erung hierin erst gleichzetng 11111 der in Auss1chk ae; monumcncn Umarbeitung dcs gcsmnmten Civtl-Pro eß-Vcrfahrexzv eintreten zu laffcn. Gegen die Befürwortung dcr zZthitihn M*) zunächst der Abgeordnete Twcstcn, für dieselbe dcr Abgeordntk
als Chef der prcnßischenBank wird mit der AuLführung dieser Verordnung beauftragt.
Graf zu Eulenburg (Deutsch-Kronc).
eichstagcs «» Referenten
Verichtdcr Budgct-Kommission Über den Antrag des Al“- "
“"“" Die 17Üchstä11dig gcwcskncn englischen Posten Vom . 16. MW 17. d. M. smd laut tclcgraphischcr Meldung 1111 das
General-Po :Anxt am 18. d. M. um 11 Uhl Abends in Cöln Z , . : extraordmarren Bedürfniffen
- Vom Jahre 1868 ab wird es für Preußen voraussicht- Uche BMW? nach, und es
lich nur einen StaatshaushaUs-Etat geben welcher die alten Betrag für Bauten und Ania en aus cwo -- , Ü chlche "ach.LÜIe dcr Umstär?de rfen werden konnen, ; 1lch noch mcht
veranschlagen lic en.
eingetrof en.
und die neucrworbenen Lande umfaßt und von dem durch die Mitßxltcderjnus den neuen Gebieten verstärktenLandtage durch- bera hex fem wird. ,
, Fur das Jahr 1867 ,1st eine solche Vcrschmel ung der Fmanz-Verwaltung noch 11lcht ausführbar gewesen. CJ
besonderer Finanz-Etat als budgetmäßige Norm für die üh- rung der Verwaltung festgestellt wcrden.* Die am 19. d. ts. attsgegehqnc Nummer der Geseh-Sammlung enthält einen solchen Fmanz-Etgt für das Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover und eme Königliche Verordnung vom 10. d. Mts, durch welche „dieser Etat festgestellt wird, »vorhehaltlichk, wie es mz, Z. 1 hetßt, der nachträglichen Zustimmung der beiden Hauser des Landtages für dte Zeit vom 1. Oktober his.31.Dczcm- bex d. I.« Dieser Vorbehaltentspricht dchestinmmng in den Einver- letbungsgcseßen, nach welcher in den neuen Lcmdcstheilen mit dem 1. Oktober d. I. die'preußische Verfaffung in Kraft tritt.
Dcr Etat schließt, in Einnahme und Aué'gahe balancirend,
zmt cmcr Summe von 22,589,/00 Thlr. ab. Diese Summe 1|,.11ach dxm Maßstab; der Bevölkerung verglichen, relativ Zöhcr als dle GLÜUUUÜZLffk-r dcs Budgets in den altpreußischen anden. Der Grund hlchOU ist leicht zu erkennen, Es giebt
in Hannover keine Privat-Eiscnhahnen, soudern nur Staats- “
bahnen. Diexrhehlichcn Summen, wie sie in den alten preu- ßtschcn Provinzen die Einnahmen Und Angahcn zahlreicher Pr'tvat-Ehcnhahnen bilden, laufen in Hannover sämmtlich als Emnahmen und Angabcn durch das Staäts-Budgct. Auch sonst hestxhen dort StaatJAnstaltcn und Einrichtungen für Zwecke, wclche ,nach dcn Grupdsäycn preußischer Staats-Ver- waltung der Fürsorge provmztcllcr und kdunnunalcr Verbände überlassen sind.
Der Etat schließt 5111) im Wesentlichen dem zucht gcscßlich
festgestellten hannoverschen StaatShaushalts-Etat a11,„ahgeschen ,
von dem Aenderungxn, wclche sich aas dcr vollzogenen Um- wandlung der staatlichen Verhältniss von selbst ergeben. Erheblxche Aenderungen, welche eine Uebertragung der
sind nur an zwei Punkten zu bemerken.
Dic Domanial-Einnahmcn aus dem sogenannten «ngc- ;
schiedenen Gütcrkwnhlcx sind in ihrem vollen Bctrage'wicdcrum der Staatskasse zugcwxesen , und ferner sind die Betriebsübersthüffe
der Staats-Eiscnhahncn für aligemeinc Staatszwccke verfügbar „
Nach der hannoverschen wie nach der
gemacht worden.
preußischen Geschgchung sind aus dixsen Uehcrschüffcn zunächst :
die erforderlichen Beträge zur Vcrzmsmxg und plan1näß1gcn ' e «s : zn erwarten sei, vom Regierungs=Kommiffar Bucholy sOYNt
Tilgung der Eiscnhczhnschuldcn zu cntnchmcn._ _ Bet dtcsen Bcstumnungcn wird es auch künftig bewenden.
Aber durch ein hannoverschcs Gesch vom 13. Juni 1865 war , ferner vorgeschrieben, daß die alsdann verbleibenden Summen , nur. für Eisenbahnzwccke und,Fa[1s sic hierfür etwa nicht ganz
zur Vorausgahung kämen, zur außerordentlichcn Tilgung von 5 Eisenbahnschuldsn oder auch anderen Staatsschulden. verwendet -
werden sollten. Diese Bestimmung ist nicht im Einklangc mit
den, Gxundsädhen der preußischen Finanzvqxwaltun , nach wcl- _ chen dle Vetrtebs-Ueherschüffe dcr Stac:ts-C:Uc111»c1_hn-z *crwaltung, YachfA'bzuZZ dxr obenervYÜcnäZuLks- mxletlgung =B§trägcyß ß e„r rxten ck_ügung Ür aat.zwe c uncricgcn un ie Bc- mä'igte Preise 1! «werblichen w'ckcn *ab * " .
durßnffe der Eisenbahn-Vcrwaltung alljährlich durch dcnStaats- ; 3 g Z ( * gcgehcnen Salzes, haushalts-Etat aus den allgcnw'mcn Staatswnds ihre Befric- 7
digung erhalten. Jene hcschränkcnde Vorschrift ist deZhalh bc.- ; ' rungen angenomnwn.
scmgt worden durch eine fernere Königliche Verordnung vom 10. d. Mis, welche sich gleichzeitig in dcr angegebe- nxn Nummer der Ges. = S. findet. Es wird daraus mxht gefolgert werden dürfen, daß für die Zukunft zur Forderung des Etsxnbahnwcscns in Hannover weniger geschehen werde, als bisher. Eine Aenderung i*t nur insofern em etreten, als „fortan die Bestimmung des Be (1er in jedem Ia)re nach freiem Ermessen durch den StaatShaushalts-Etat getroffqn wird.
Die Außgabeu für die Armee haben, wie vorauszusehen
War," eme Erhöhung erfahrcü. Sie sind nach Verhältniß dcr , Vcddlk9r1111g entsprechend der Höhe des bisherigen preußischen * Mtlttatr-Buchts festgescht. Sie hclaufcn sich auf 4,233,240Z Thaler und uhcrstcigcn den Bedarf nach dcm 10131611 hannovcr-
WM V::dgct VM 2744880 Thlr. Um 1,488,010 Thlk.
, „ , „ em Ver:- nehmcn nach wxrd fur ]edes der neuerworhcnen Länder cin '
; Gemeinde Kostheim um mc r als die Hält Grundsähe der Preußischen Finmlz-Vcrwalnmg erkennen laffcn, J Rechtsfrage, U'sP- die Vcrpftéchtung zur VSTATÜkLLLrljZZaYlÉYOSkhkl- “dens wurdc bot der ' *
Lehrer, zu außerordentlichen “m1dstraßen-Bauten ur V '
„. „ . - e trettu der anthetltgrn Kosten der Pariser A11s|c111111g„zzll vcrsxiedch dcr Eisenbahnverwaltuüg erheb- hat außerdem noch ein namhafter . zur Joik der Etatsau 'tc ' enau bestunmen und nach dem KostWhlexdch
.Der vorliegende Etat giebt in erfreul'uher Weie ' davon, daß die Finanzzuftände Hannovm's als güsnsFZWx wohlgcordnete hezctchnet werden dürfen. Es darf vertraut werdetz, daß ße unter der bewährten preußischen Verwaltung zu WSF“? lVluthe x_ioerdZn entwickelt werden.
* xx en mrg , 7. anuar. Nach Berichten der „Nord Ztg.«„„ aus Cappeln vo'n gestern Abend war die Sturmflutdh 110ch_m a11haltenden1_Stclgcn begriffen, der Damm stand unter WasjexztUd war gcfahrdct,“ das Wasser drang in die Häuser em. “ékkacsn MFÜZhOlUFtM Schiffe waren angetrieben.
j; e urg „a e ge ern den höchsten Wasserstand seit dem Iahrc1835. Dic Schiffsbrücke und 0 end '“ ' " Der Eisenbahnverkehr stockt gänzlich. H f M smd verwustek
I.) In Betreff der
Furankfurt a, M., 16. Januar. r. Ansprache, welche von Elinwohnern vonCZNamz und Umgebung Brchenhc'nn, Ponzenhcnn, Castel und Kostheim) für die in - olge det, „vor]ahrlgen Arnnrnng der Festung auf Anordnung des d:]nmllgen K.- hahcrtschancstungs :(Houvernenrs , Grafen Foxxdkcchherg, gefqllxxn Obstbäume bei der Bundes-Liqui- _ ([t-tons =Kommtsjton erhoben worden, vereinigte sich lcßtere Zn. threr ersten Sthung d. I. _zur Stellung eines Antrages 931*'9de16x Yesp. Nchcrungen m_tf eine Entschädiguna von A ,655 (xl. 30 Kr. Dieser Betrag 1011 denjenigen chieruügen in Knrxchnusng gebracht werden, welche ihn nach den von der _Komrmsston _angeyoxznnenen allgemeinen Grundsäch bezüglich der durch die Krtcgsoperqunen entstandenen Angaben und Jorderunggn 111«1tr1k311«1rn1-aß1g_ zu tragen haben. Die ursprüng- 11che Abschaßungdes Schadxn's, der auf dem rechten Rheinufer Vtxl hedcutcndcr [| , als ans dem linken , war eine viel höhere, namlich rund,140,000 Fl. ,' es wnrde aber durch nähere Er- hehungen , h_er we'lchcnzauch' der Großherzogl. hcsfische Bevoll- 111acht1gte, Geh. Rath Schjnlkk, mitwirkte , die Forderung der Die
_ „ ganzen Vcrhandlun m keiner Wei e in Zweifel gezogen. In [ener ersten SißunF-der Km11n1isfi0T1in dxcscm Jahre wurde scztcns Oesterreichs und Badens die Zu- stzmngnngzu dcn Anträgen-in Betreff der künftigen Pensions- Bcrhaßiémmc dcr Bundeshéamtcn und Diener erklärt.
„ kaeuöurg, 16. Januar. In der heutigen Landtags- thtxng wurdc eme Interpellation darüber , ob noch in egen- warttgcr Veryammlung die Vorlage eines Wasscrgc?
dahin „heantwortct, daß der fragliche Gesc =Entwur au = hmxet )ci u_nd nur noch der schlüssigen PYÜfUng hekfdürfeWleb dxcje so rawh" hxendct werden könne, daß der Entwurf n'och an dle . gegenwartige „Versammlung gelange, sei sehr zu be- wcxfcln; ]edenfalls 11511116 die Vorlage aber. für die folgende
crsmnmlung verheißen werden. Dem Gcsehcntwurfe wegen Yestrafnng von Vcrgchen gegen die vom Staate genehmigten &clcgraphcnanstgltcu wurde ohne Debatte zugestimmt. Der Geschentwurf fur _das Furstcnthum Birkenfeld, betreffend die Bestrafung dcs Mißbrauckys dcs Vichsalzes und des gegen er-
Mtrdc an' cnonnzwn. Ebenso wurde der Gcschcntwurf für die (z-urstcnthumcx _uhcr den Gebrauch dcr Eide, dem betreffenden Gesche fur das Herzogthum nachgcbtldet, ohne wesentliche Aende-
_ “ Waycma. München, 16. Januar. (A. A. Z.) Die im Krtcghministcrimn nicdorgcscßte Kommission zur Bcrathung der künftigen Formation der haherischcn Armee nach Einfüh- rung der allgemeinen Wehrpflicht ist in folgender Weise zusammengeseht: Fel &cugmcistcr Prinz Luitpold als Vorsißen- der," die vier Gcncral-. onmmndanten von München, Augsburg Nürnberg und Würzburg: General-Lieutenants Freiherr von, dcr-Tann, von chcr, von Stephan und von Hartnmnn;
“ Gcncral-Licutcnant von Brodcffcr als Artillerie-Corps- Kom-
1x1andant, Oberst Buz als Gcnic-Corps-Komnmndant* Ober
Graf. 5511 * Bothmer als Acltcster des Generalstahs; disx erchnnn1stcrml-R9fcrc11F11 Gencral-Verwaltungs-Dircktor von scmmglc, Oher-Audttor Burgcr Und Major Frcihcrr vom Masch:-
, 5.7.1) 11011? (_xxxxxsk.:lyx-.11x