e
„, *««.,«_ „““-«*** cx“? MF" «;;-«- -, ...- “ ' ,.-. ,. , ,. „
1399
i n gerichteteir„Aeußerungeii-. Der Abg. yon Vincke (Olben- formelle Verfa ren ini tli der Studirenden der evan eli jlerf) sprach fur das Amendement 'von Brucke und. gegen die und katholische? Thlioldxczlie ck31": lich ihrer Militairpflich? schen axkdere-n “ZUbänderungsvorfchlage. Das Haus schritt zur Ab- h t d__ FFI.) Die BiÖndesxiquidations-K ommis s ion immun : ' * , “' a te *r nun en un c'orderrm en in et d r ' st 'Der erste „Say des Antrags Forckrnberk von den Worten BundesbeschlirsseY vom 41.3. Juli v.gJ. in KerreLmeZebiW FW „Jeder wehrfährgea bis xzulaßta,“ das AmendementWalderk-4 Frankfurt begonnenen Schanzen in folgender Weise crßedigt: Duncker,“ endlich das Amendement Erxleben - von N-össing -- Die Berechnung der Kosten für Herstellung dieser Befestigungs- wurden säimntlich abgelehnt. Der zweite Say der Regierungs- Anlagen, wie fte von dem K. K. österreichischen Major von vorlage,“ dcr leßte Say des Amendements vo_-n Forckenbeck Orelli aufgestellt worden, wurde im Betrage von 41,952 Fl. vondcn Worten: »In Bezug« bis »geltcnaz endlich das Amen- 58 Kr. als liquid anerkannt; die von Gemeinden und Pri- dement v. Vincke (Hei en) “wurden von dem Hause angenommen. vaten angemeldeten Forderungen wurden bis zur Höhe von iückficht auf d' F*** i “sli , 't t- d Z Es folgte dle DZ kussxM nber „Akt- „56: „ , 11,541 Fl. 42 Kr. als Vergütung des ihnen durch den Bau der te *r cg U“ schaf “ Dle FrldespMsMzftäkk? des Byndeshreres wrrd auff UUPW- Schanzen verursachten Schadens für begründet erachtet Die zent der BWÄMUUJ von 1867 "MUM und [W "W der Elch VM Kommission beschloß die genannte Summe aus der Ki'“e d N.“ einze'lneil PUNdesftaate" „gestellt,- beitx'WÜZsMder tBevölchng LiqUidations-Kommiision an die Forderunas-BerechtiiiteiiL (1qu MLUFW “ zehn Jahre" e'" an MW 'I“ Pro“" saß festgeseßt bezahlen zii lassen und die Au6gaben fiir Herstellung der Schan=
Zu diesem Artikel liegen folgende Abänderungs = Vor- ze" "' WSU" BWYL- 79 W M 3" (“Wie" E'Uskhadlgun' schläge vor: gen, zusammen cilso 4,494 Fl. 40 Kr., demem en Regierungen
]. Amendement W aldeck-Duncker (Berlin): oder deren Rrchtsnachfolgern ur Last zu schreisen , welche für
Die Art. 56 und 57 zu streichen und stattderen zu seßen: die Folgen des Bundesbe1ch1u1es vom 4. Juli 1.7.3. eiiizutreten
Artikel... Dem Reichstag ist jährlich ein Gesetz Über die haben._ - Der an die Stelle des „aus der Liqmdanons-
Gesammtzahl dcr AUShebimg zum Krieg:?dicnst vvrzulegen. K_kamsson ÜbbkkUchU ersten badischen VEWUMÜÉKÜJÜM-
der «andwchr an Artikel Dem nächster: Reichstggeßnd vdrzulegen: Geheimen Raths von Mohl (der auf seinen Gesandten-
1ü* ALUMÖMZWUÖU“- WUldeTk-DUUÉ'LL?“(Berlin)“ ' ])-lem FestZimwaZéch) tdijiTLnganlsath des ganzen BundeS- xocxtcirndach Munchen abgeht) , tretende,Legationsratl) 1)--. Har-
, Der Reichstqg wolle beschließen: Unter Streichung des Ar- 2 e)iejelreGYce13 über d.)“ [rt der,Ausl)ebimg (Rekrutirungsgeseß). e wrr in den nachsten Tagen hier eintreffen. _ Bekanntlich
tikel 55 dem Artikel 55 folgende c"affinig'"zu eben: _ éZurck) das Gesetz unter 1) bestimmen sich zugleich die Kontin-
. Den Umfang und die lrt diescrz icht bcftiimnt ein gente der einzelnen Bundesstaaten.
11. Amendement von Forrkenbeck: _ Artikel 56 in folgender Fassung anzunehmen: .
Die Friedenspräsenzftärke des Bundesheeres wird bis zum 31. Dezember 1871 auf ein Prozent der Bevölkerung von 1867 normirt, und wird 1-0 1'316 derselben von den einzelnen Bundes- staaten gestellt. Für die spätere Zeit wird die Friedenspräscnzftärke des Heeres im "Wege der Bundesgeseßgebung festgestellt.
„11-1, Amendement Kray; Der Reichstag wolle beichließen:
Dem Artikel 56 folgende Fassuni zu geben:
Die Friedenspräsenzftärke dcs undesheercs wird bis zum 31. Dezember 1869 auf cinProzent der Bevölkerung von 1867 nor- mirt imd ])1'0 rata derselben von den einzelnen Bundesstaaten
gestellt.
1398
Anwesend dic Reichstagskmnmiffarien: Der Vorsitzende der- selben, Graf v. BiZmarrk-Schönhciusen, Herr v. Roogi, General-Major v. Podbielski, Freiherr v. d. Heydt, 3 r. v. Savign i) , Staatsrath Wehrli, Geh. Rath" Dr. V. Lie e, Mini cr v. Harbou, Ministerreftdcnt l))". Kru er, Senator ])]: ir chenpauer, Minister v. Waßdorf, Unister „von. Oheimb, Minister v. Friesen, „Senator ])1'. Gilde- mei er, Minister v. Seebach, Minister v. Bcrtrab. _
eu eingetreten ist der Abgeordnete-Ober-Tribiinalstath.
Reichensperger. Nach einigen geschaftlichen Mittheilungen Seitens des Präiidenten trat 'dasHaus m die Tagesordnung:. Vorberathung im Plenum des Reichstags uber „den Entwurf- der Verfassung des Norddeutschen Bundes _, zunach| Spezial- DiSkussidn iiber die Artikel 53-64, welche sich auf das Bau- dcs-Kriegswescn beziehen. ,
Art. 53 lautet: “ - , " "
Jeder Norddeutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Aiisubung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. * ,
Zu diesem Artikel hatte der Abg. Kryger folgenden Ab- ändcrimgsvorschlag eingereicht: ,
Der Reichstag wolle beschließen:, "
dem Artikel 53 den Saß beizufugen: .
Die Wchrpflichtigkcit bleibt in denjenigeri Theilen dcs Herzog- thmns Schleswig., wclche nördlich eincr, sudlich von „Flciirzburg laufenden und in westlicher Nici,)tuu fich erstreckenden Linie lie en,- so lange suspendirt, bis _in Votre der Abtretung fehleswig cher- Distriktc an das Königreich Dänemark ein Resultat erzielt ist.
Der Abgeordnete Erxleben beantragte, den Art. 53,zii "skreiche'n und die Bestimniunßen in Art. 55- 58 mtr provi- sorisck) bis zum 1. Januar 187 gelten zu laffen. „
Die Diskussion wurde erö net von dem „Abg. LaZker. Derselbe erklärte sich gegen die von- dem Abg. Waldeck und fiir die von dem- Abg.. von Forckenbeck zu dem Abschnitte ')(1. “eingereichten AbänderungZJVorschläge. Der Abg. von R61 s in g befurwortcte- ein Provisorium bis zum 1._ Ianncir 1871. Der Abg. Zachariae erklärte, die „allgemeine Wehrpflicht ohne Stell- vertretung habe seine volle Brill MUZ“.
' "Dcr Abg, Ahlmann su e den- von„dcm Abg. Kryger eingebrachten Abänderungsvorschlag zu begrunderi. Nach" dem Abg. Ahlmann erklärte der Reichstags-Konnmffarms von
Zu diesem Artikel liegen folgende Abänderungs - Vor- schläge vor: ' 1._ Amendement von Forrkenbeck. , _ „ __Der Reichstag wolle beschließen: Artikel 55 in folgender Fanung, „anzunehmen : cher, wehrflihigc Deutsche ist zwölf Jahre hindurch, in der Regel . vom- vollendeten 20. Lebensjahre an dienstpflichtig. Der Dienst soll im stehenden Heere sieben Jahre, davon bei den Fahnen höchstens die ersten». drei Jahre, in der Reserve dier Jahre. und außerdcm-mder- Landwehr furffJahrcdamrn. „In'drnjcmgcn Brirrchstiiaten, in-dc'ncn 'biShrr eiiie langere als zwölßährrgeGrfammtdicnftzeit gcscßl-i-chwar, findet- die allmälige Herabxßcyung der Verpflichtung mir in dem- Maße statt, als dies die Bimdrs ccres zuläßt. „ In! E ug 'auf dieAuswanderung der Reservisten sollen lediglich diejenigen » estmnnungen maßgebend sein, wclche fiir die Auswan- derung der Landwehrmänner gelten. 1|. Ameiidement v. Vincke (Hagen). Der Reichstag wolle beschließen: in Artikel 55 „dem ersten Saß folgende Fassung zu geben: Jeder wchrfähige Norddeutsche gehört 7 * ahrc lang, in der Regel voin Vollendeten 20. bis zunrbeginnendcn 28. Lebens'ahrc, dcm stehenden Heere, - und zwar die ersten ZJahre bei den Fahnen, die leßten4Iahre M der Reserve - nnd die folgenden fünf „ebcnsjahre
waren noch _mehrere der ehemaligen Bundestagsgesandten hier wohiien „geblieben,. Von diesen hat nun der friihere Gesandte der 1achsrlchen Hauser, Kammerherr Freiherr von Beaulieu- Marcommr), milere Stadt verlaffen und sich nach Dresden be- geben, wo ersemen Wohnfiy nehmen will. Der niederländische Gesandte, Staatsrath von S_cherff , welcher der älteste beim Bunde _akkreditirte Gesandte (seit 1841) gewesen, wird nach Wies- baden Übersiedeln.
' _Niecklxnbyrg. Schwerin, 4. April. Meckl. Z.) Seine Königliche .inheit der Großherzog ist heute orgen in Beglei- timg des“ Flugel-Adxutanten von Vietinghoff von Dcmden hier eingetroffen,
„ Sachsenz Dresden, 5. April. Das heuti e »Dr. I.* berichtet in seixienr amtlicheii Theile, daß Se. Hkajestät der Konig Se. Komgliche Hoheit den ;Prinzen Friedrich Karl
. "Bundesgesetz„ Der-Cntwurf eines solchen isikdem ersten ver- ek . * fassungsmaßiZen Reichstag vorzulegen. ;
_. ' Bis zum _Erla dieses Gesetzes gelten fürdenxganzcn Umfang des “Brindcs dic Bestrxnmringen des preußischen Geseßrs' iibrrdie Verpflichtung ziim-Kriegsdienstc vom 3. September 1814.
Amendenient „CrxLlrbcn-- von- Nössiiig:
Ein Vinidcsgesseßwird ren Umfarig der Wehrpflicht, die Art der AuShcbun .und (ftur langere ,ddcr. kürzere Zeit)-dic Zahl der in den einzelnen und„es1 aatcn1ahrl1ch aquUhebrndcu 1_md"“dcr stets bei- dcrr-Fahnen prascnt zu l)§1lt_i'ndcii 'Mannfchaft, so wie die sonst", in :» Beziehung- auf- das “Militairwescn, einer gesetzlichen Regelung bc- diirfcnden Normen festsetzen". '
Insofern nicht fruher. ein solches Geseycrlafsen werden. sollte, gelten brs zum. 1. Januar 1871 die M dcn “Artikokn 55 bis“-58'cin-
Podbielski: „ ,
Der Herr Vorredner hat bei Begrrmdung semes Ameude- mentseinige Punkte angeführt, die nicht ohne, Widerlegimg bleiben können ,' im- roßen Ganzen ist es- bereits in der VVUJLZT Styimg durch den Zerrn Grafen von Bismarck eschehen niit den Worten“, daß die Nord-Schleswiger Preußen ind und als Preußen die Pflichten und die Lastenals solche zu tragen heißen. Sie Werden nicht anders behandelt, als es in alleiiiibrigen Provinzen clienfalls der Fall ist. Werszemand die Aus- wanderung narhi'ucht, um- sich dem Militairdirnst zu entziehen und sie darauf nicht ausführt, so wird er ausgewiesen. „Die Fälle kommen. nicht blos in Nord-Séichwig, sie kommen _an andern Grenzen des preußischen Staates mehrfach vor. Die - Nord-Schleswi er werden sich also nicht dariiber zu beschweren haben, wenn s e ebenso behandeltwerden.
Was die Hermiziehmig dcr Reserven anbetrifft und na- mentlich deren Vereidigung, so muß hier auf das Entschiedrnste erklärt werden, das; die preußische Regierung Niemand zum Eide zwingt und daß Maßregeln niemals getroffen und jeden- falls nie darauf gerichtet werden, um- die Eidesleistung zu er- zwingen. Es ist dies iibrigens auch irrelevant, denn die
Preußischen Kriegsartikrl sagen ganz einfach, daß der Soldat-
zum Gehorsam verpflichtet sei, er mag geschworen haben, oder nicht, und daß er eben so bestraft werde , gleichgiltig ob der Eid geleistet worden oder nicht. Die ehemaligen dänischen Reserven, die preußische ).lnterthanen eworden sind, sind jeßt Prenßische Reserven, und werden als so che. auch dem Geseße ge- mäß zur Dienstleistung herangezogen werden.
Das Haus schritt zur Abstimmung.
Die Amendements Kryger und Erxleben wurden ab- gelehnt,“ der Art. 53 angenommen. Demnächst wurde der Art. 54 angenommen,“ cr lautet:
Die Kosten und Lasten des gesammten Kriegswcs-ens des Bundes sind von allen Bundesstaaten und ihren Angehörigen gleichmäßig zu tragen, so daß ivedcr “Bevorzugungen, noch Prägravationen cin- zelner Staaten oder Klassen zulässig smd. Wo die gleiche Vcr- theilung der Lasten fich jn natura nicht herstellen läßt, ohne die öffentliche Wohlfahrt zii srhéidigen ist die Ausgleichung nach den Grundsätzen der Gerechti keit uri eie der Gesetzgebung festzustellen.
Es folgte die Diskri?s10n uber Art. 55, welcher lautet:
Jeder wehrfähigc Norddeutsche gehört sieben Jahre lang, in der “
Regel vom vollendeten 20.„bis zum beginnenden 28. Lebens'ahre dem stehenden Heere und „die folgenden funf Lebenéjahrr hin urch der Landwehr an. In denjenigen Bundesstaqtrn, in, denen bis er eine längere als zwölfjährigeGcsammtdienstzeit geseßtltch war, fin ct die allmälige Herabsetzung der Verp- ichtung zmr-m dem Maße statt, als dies die Rückfioht auf.. die rirgsbereitschaft des Bundes- heeres zuläßt.
Abg. Duncker
schließlich enthaltenen Vorschriften. Der Abg. von Forckenbcck begründete seinen Abände-
rungsvorschlag. Der Abg. Windthorst erklärte, er sei für
eine provisorische_Annahmr der Vesiinmningen der Art. 55 bis 58 fur einen“ Zeitrauiii“ von. “AZ “Jahren. Der
„ (Berlin) wendete“ sich"" e?e?en» die AUquhrungen drr Abgg. LaZker und von For “enwck.„ Der Abg. von Blanckenburg bemerkte: die Vorlage in Art. 55
,sei klar,“ eventuell würde er mit seinen Freunden fiir den Vor-
schlag des Abg. von Vincke (Hagen) stimmen. , Nack) dem Abg. von Blanrkcnburg erklärte der Reichs- tags-Kmminffarius Herr von Noon: * -
_ Ich bin„dem, Herrn Vorredner sehr dankbar dafiir , daß e rmch “derMsuhe iiberhoben hat, eine Erklärung abzugeben , die ich_ beabsichtigte. Sie würde von mir gan“ genau in demselben Sinne gefaßt worden sein , ,den der Herr orredner in seinen Vortrag gelegt hat. Ich fixrde materiell eine Amrndirung zu Art. 55 vdllständig Überfliimig ,' denn der Verdacht, der von der linken Seite. dieses hohen Hauses ausgesprochen worden ist, als wäre in der kurzen [Md plastischciiFaffung von Art. 55 irgend cineFalle verborgen„ist vollständig ungerechtfertigt. Wie kann man der Rrgreritn „, diesonftbeabsichtigtund ausgesprochn hat, daß die preußische" Nilitarrgeseßgebung Überall im Norddeutschen Bundermgcflihjrt werden '.,soll , utraucn“, daß sie bei dieser Ge- legeiiheit eme Vier- oder funf- 0 er gar siebenjährige Präsenz er- schleichen wolle. „ .
, Ich kann imch also nur dem Amendement des Herrn von VmckelHagen) anschließeii, falls es iiberhaupt nöthig ist, daß man eme solche Declaration hinzufügt. Wie gesagt, ich halte das für ganz iiberfliissig.
Gegen das 2. Alinea des v. Forckenbeckschen Amendements
hadbe ich selbstverständlich nichtseinzuwenden, weil die Regierung bei der letzten Geseßesvorlage, bei der letzten Erneuerun des Versuches einer Verständigung iiber die Militairdienstpfli t in Preußen eine solche Bestimmung selbst getroffen hat.-
; Dcr Abg. Waldeck wendete sich wie der Abg. Duncker (Berlin) gegen die Aiisfiihrungen des Abg. LaZker und gegen die Vorschläge des Abg. von Forckenbeck. „'
„Der Abg. Baron 15011 Vaerst nahm das Wort zur Recht- fertigimg m Bezng auf einige„ gegen ihn gefallene "Aeußerun- gen des Abg. Duncker („Berlin). “ _
Em Antrag auf Schluß der Debatte wurde abgelehnt und das _Wdrt ergriff nunmehr der Abg. von“ Wächter: derselbe erklärte sich fiir das Amendenient Erxleben-von Rösstng.
Dcr Abg. Lasker vertheidigte sich mit Bezug auf die in den Reden der Abg. Waldeck und Duncker (Berlin) gegen
Fiir die spätere Zeit wird die Friedenspräsenzstärke im Wege der undesgeseßgebung festgestellt.
11/. Amendement Erxleben:
Jm Art. 56 den Schlußsaß von den Worten »bei steigender
Bevölkerung« an, zu streichen.
17. Amendement GrasBethusy-Huc: Der Reichstag wolle beschließen: den ersten Satz des Artikels 56 wie folgt zu fassen:, , . Die Friedenspräsenzstärke des Brindcsheeres ivird bis zum 31. Dezember 1872 auf ein Prozent der Bevölkerung von 1867 normirt und wird [):-0 ram derselben von den einzelnen Bundes-
staaten gestellt. 17]. Amendemcnt v. Moltke.
Der Reichstag wolle beschließen: dem §. 56 "folgenden Zusatz hinzuzufügen: .
Die "durch §§. 56 und 58 bestimmten Leistrmgen dauern fort *bi? ßzZir Publication des neu zu Stande zu bringenden Bundes- ge e e . .-
Der ReichZtagZ-Kommiffarius Herr von Noon entwickelte die Griinde, iveshalli sich der im Art. 56 angenommene Prozentsaß der Bevölkerung zur Anxiahme empfehle. Der Reichstags-Kominiffarius, General-Maxor von Podbielski, begründete die Geldleistung des Art.58, Der Abg. vdn _Sybel bemerkte: wer jetzt noch die preußische Heeres-Orgamsation an- greifen wolle, werde vom Hohn des Arislands bedeckt werden,“ diese Organisation habe den Neid Europa's erregt. Der Abg. Von orckenbeck empfahl seinen Abändermi, s-Vorschlag,
„ ach dem Abg. vonFJorckenbeek ergri das „Wort der Reichsta s-Kommiffarius ,)err von Noon:
. Der elbe führte aus , daß gerade dadurch eine große Ver- schwendung begangen würde, daß man eine unzu- reichende Armee schaffe. Von Jghr zu Jahr die Ziffer der Yräsenzstärke des Heeres festzustellen, wre es der 2te
aß des Amendements Forckenbeck vorzuschlagen scheine, er- arhte er für unzulässig. Der Abg. Freiherr von Moltke er- lauterte und begründete sein Amendement. Der Abg. Schulze (Berlin) befürwortete die Annahme des Antrages Waldeck- Duncker (Berlin). (Schluß des Blattes.)
Frankfurt a. M., 4. April. Das heute ausgegebene »Anrtß-Blatta der Stadt Frankfurt publicirt mit Bezugnahme auf die Kabiiietsordre vom“ 13. Oktober 1866 die Militair-Ersaß- Instruction fiir die preußischen Staaten vom 9. Dezember 1858 "„Wir dem Einfiihrungsgeseße und der Verordnung zur Aus- fUhrung der Instruction sowie den Bestimmungen uber das
von, Preußen unter die Ritter Allerhöchstihres Hiiiisordens der Nautenkrone aufgenommen haben.
„ Anhalt. Dessau, 3. April. (8. heit der Erdgroßherzog vdii Sachsen = einmr ist zum Besuch ani Herzoglichen „Mc Zier eingetroffen. Anwesend sind zur Zeit hier noch _ die grau Herzogin von Altenburg und Prinzessin Friedrich „Karl von Preußen. Auch Ihre Hoheit Prinzessin Friedrich von Anhalt ist nach ein- getretener Besserung desKraiikheitsznstandes der Frau Herzogin von Naßari von Rizinpenhenii wieder hierher gekommen, wird aber „schon in der nachsten Zeit nach Kopenhagen abreisen, um der silbernen Hochzeit ihrer Schwester, der Königin von Däne-
tg.) Se. Königliche Ho-
_mark,.lveizuwohnen.
“»;chWarzburg. Sondershausen,3.April. Der Land- tag hat gestern mit 8 gegen-5 Stimmen den Bau einer Eisen- liahn von Nordhausen nach Erfurt genehmigt und den erforder- lichen Kredit bewilligt.
„ _Baden. „Karlsruhe, 3. April. (Karlsr, Ztg.) Der Kdiiiglicl) [UT)l'rUchL Staatsminister Frhr. V.PSch1UÜUU und denen Begleiter, Regierungs-Rath v. Feilitsch, haben in den leyten Tageii von den Einrichtungeii des Großherzoglichen Ver- waltiiiigsgerichtshofes Einsicht genommen und sind heute von Sr.dK-5mglichen Hoheit dem Großherzog zur Tafel gezogen wor en.
Württemberg., Stuttgart, 2. April. (Schwäb. M.) Se.Ma1eftatder König empfängt heute den neu ernannten Gesandten Italiens, Grafen Greppi , der mit dem Vertreter der Krone Preußens, „Hrn. v. Ros en berg , vorläufig im Hotel Marquardt Wohnung genommen hat.
Bayern. München, 3. April. Dem Vernehmen nach, bemerkt die »Bayer. Ztg.«, werden die Konferenz-Verhandlun- gen zwrschen Bayern und Preußen zum Vollzu e des Art. 14 des Berliner Friedensyertrages vom 22. Augut 1866, bezie- hungsweise “znr Re?ul1r1i11g der beiderseitigen Grenzen am 8. d. Mts. in Frank art (1. M. ihren Anfang nehmen und je nach den Umstanden m Kaffel oder in den abgetretenen, vor- mals bayerschen Gebietstheilen fortgeseyt werden.
„Oesterreixh. Wien , 4. April. Die Wiener »Abeiidposte versichert, gegenuber den Angaben, welche den Stand der Ver- Yndlungen, betreffend „den, österreichisch- italienischen Handels-
ertra , als emen ungunftigen bezeichnen, daß gar kein Grund vorhcin en rst, die Hoffnung auf einen günstigen Abschluß aus- zuschließen oder herabzu immen.
Dasselbe Organ be ätigt die Nachricht, daß der König der