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Neréin, 6. April. Se. Majestät der König" haben Allergnädigst geruht: dem Major von Radecke, peve'ynjtchen Adjutanten des Prinzen Albrecht von Prxttßet1 Koxnglrche Hoheit, zur Anlegung des von des Kömgs v0_n Sachsen Majestät ihm verliehenen, Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Albrechts-Ordens, so wre dem Major „a.. D. von Hoch- wächter zu Berlin und dem ehemaligen Kömgltcv schwedtschen Major Detlof Balthasar von Braun zu Stralsund zur Anlegung der von des Königs YM. Schweden und Norwegen Majestät ihnen verliehenen Jnngmen resp. des “Ritterkreuzes des Schwert-Ordens und des CNmnandeur-Kxeuzes des Wam- Ordens, Allerhöchstihre Genehmigung zu crthetlcn,
":?-é Tex]: taxxsékich os.
' Preaßen. Berlin, 8. April. Seine Majestät der König cmpfin en gestern um 12 Uhr den Gehexmen _Kym- merzien - Rath ZZaudouin , und hierauf dcn Kultus Zmester von Mühler in besonderer Audienz. UmK4 Uhr ubexrelchte Ter bisherige oldenburgischc Gejandte Jyetherr Beaulteu Ye Marconnay im Beisein des Mm1ster-Praftdenten Grafen BLI- marck sein Abberufungs-Schxetbßn. . , ,
Heute nahmen Se. Majeftat der Kömg den Vortxag dxs Civil-Kabinets und dcs Wirkltchsn Gehcnncn Ober-Regterungs- RachCostenoblc, sowie militairtscheMellyungen ent egen , bxeehrtfen hierauf den Bazar zum Besten 5er Frteprich-th cljxt-Vtctorta- Stiftung im Kronprinzlichcn Palais nut semxr Gegenwaxt und ge- ruhten vielfache Einkäufe zu befehlen; _Htcrauf erthxtlten Se. Majestät der König dem 1)1'. Preiß aus Karlsbad eme Audienz. „ , „ , _ , „
- Ihre Maxestät dtc Kdntgxn erschren am Sonnabend Abend mit Ihrer Königlichen Hohezt der Großherzogm 19511 Baden in der Vorstellung der Offtztere zum Vestxn dxs W11- helm-Vereins. - Gestern „ wohnte Ihxe Majesxat dxe Königin mit Ihrer Kömgltchen Hohexx dex Großherzogm dem Gottesdienste in der St. Matthgt-Ktrche ber und besuchte die Frühjahrs - Artsstellung des Versms zur Vc- förderung des Gartenbaues. , . “
_ Se. Königliche Höhklk, dcr Kronprmz wohyte am Sonnabend dcr Sixzung des Reichstages ch, begab StchQzum militairischcn Dejeuner in's ,Köni ltche Palms und Abenps zux Theatcr-Vorsteüung des Offtzier-„Qorpß des 4. Garde-chunxxxts u Fuß. Ihre Königliche Hohen dre Frau Krofnprmzexstn Suhr mit Ihrer Köni lichen Hohmt dcr Gxoßherzogm vyn Bfgden nach PotSdam und rachte dcn Ach'd bet Jhren Maxestaxcn zu. Am Sonntag befuchte Sc. Kömglche Hohen, der Krmzprmz den Gottesdienst im Dom , empfmg den GutsbefiZer Barwrch, den Konsul Meyer aus Bremen, den Grafey C., * arraxh und den Stadtrath Risch. Das Diner nahmen dre Höchsten Herrschaften im Königlichen Palais ein Und ftthpe11 von da aus naxh dem Anhalter Bahnhof, um bei dcr AbreisesIhrer Ma1estqt der Königin und Ihrer Köyiglichen Hoheu der Großherzogm von Baden gegenwö-rtig zu sem.
- Wie wir hören, liegt es in der Absicht der Königlichen
Regierung, unverzüglich die beiden Hc'ixtser des LgndtachUem- zuberufen, sobald eine Vereinbarung mit dem Rctchstage Uher de_n erßaffungs-Entwurf des Norddeutschen Bundes hergestellt em wxr . s Da die Verathungcn des Reichstages sich ihrexy Ende nähern, so treten vom 10th d. M. an die Vevoklmachngten dcr verbündeten Regierungen zu Konferenzen zusammen um in Betreff der vom Reichsmge gestellten Anträge wegen Äbän- derung des Verfaffun s-Entwurfs ich schlüssig zu machen. „
Das Ergebnis; iJrer neuen erathung wrrd vermuthlrch in wenigen Tagen dem Reichstage wxedxr vorgelegt wcrdxn können, da die einzelnen verbündetenNegterungeryübqr' dte m Frage kommenden Punkte sich durch layge nnd vrclsetttge Er- wägungen der leßteren hinreichend orienttrt haben dürften, um zeitraubende Instructions-Einholungen vermeiden zu können.
Wir glauben im Interesse der Mitglieder beider Häuser des Landtages auf diesen wahrscheinlichen Verlauf der Dmge aufmerksam machen „zu sollen, damit. dixselben daraus Ver- anlaffung 11ch1nen„1hrc häuslichen Emmchtungen wegen der nahen Einberufung ms Auge zy fassen; ,
Wir dürfen hoffen , daß dieses wettere Stadmm „des deut- schen Verfaffungswerkes bald nach Ostern beginnen wtrd.
- In der (28.) Sißung des Reichstages des Nyrd- deutschen Bundes vom 6. Apr:! führte der Abg. Twexten,
der nach dem refultatlos gebliebenen Antrag auf Schlu der
Debatte das Wort enommen, aus: daß das constitutionelle Recht für jeden Vol Zvertreter seine Grenzen an dem bestehen- den Gcse*ße habe, und daß n1an“darauf vertrauen solle, daß auch in Zukunft eine Volksvertretung geseßliche Einrich- tungen nicht in Frage stellen werde, indem er zugleich das Amendement von Forckenbch zuyAnnahmc empfahl. „
Nach dem Abg. Twesten ergriff das Wort der chchstags- Kommissarius Herr von Noon: “
Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, daß1ch in meiner AuZlaffung leicht Mißverständnisse er eugt haben könnte in Bezug auf die gestellten Amendements. ch null hier aus- drücklich mit der Deutlichkeit, die mir zu Gebote steht, erklären, daß ich primo 1000 den VerfassunJFEntwurf angenommen zu sehen wünsche, daß mir demnächst zu Solms erwünscht wäre, wenn die Regierungsvorlage nicht zur Annahme käme, well dieses Amendement alle die Bedenken beseitigt, die nur in dieser Angelegenheit vorschweben. Ein- mal wird die Kürze der Periode angemessen ausgedehnt, und zweitens sollen wir ,durch das zweite Alinea des usaßes zu Artikel 58 nicht m eme Leere kommen, was der Fall cin'würde, wenn die Vestnnmungen dcs estcrn an enonnnen-Artikel 56 unverändext und unreformirt leihen. benso würde mir ge- nügen das Amendcment des Freiherrn von Moltke, da es auch im Wesentlichxn durch eine Reform der Zeitdauer die Be- dcnkcn hebt, diq nnch in dieser Angelegenheit erfüllen. Die so- dann noch vorliegenden Amendenjents der Herren von Vincke, von Benmgs en und 1)1'. Falck stehen im en sten Zusammen- hange. 'In prefem Zusammenhange würden Lie nur alle drei nicht femdseltg erscheinen.
Das Amendement des Ab „Fach ist vom Präsidenten vor- hin verlesen, ich darf mir deZha [) erlauben, es nur kurz zu wieder- holen: »Vts zum Erlaß eines abänderndenBundesgeseßcs bleibt es bei dem nn Artikel 56 festgestellten Prozentsaße der Bevöl- kerung des Bundes.“ Ueber diesePunkte sind wir allem Zweifel überhoben.„ Ich bemerke dann noch, daßTribünen-Erklärungen über indivtduelle Auffaffungcn dér Redner, welche diesen Play inne haben, mmmermehr eincn Rechtszustand schaffen und eine Garantie geben, welche für die Folge alle Konflikte und Strei- tigkeiten ux1d Zweifel über Recht und Unrecht ausschließen. Ich habe schon vorhmauerkamtt, daß, was gestern die errenLasker, v. Sybel Und von Forckenbeck 11:15 noch mancher ndere sagten in Be- zug auf dle fakt1sche_Einsührung der Organisation der preußi- schen Arnrxe-Berfas1u1zg vollauf anzuerkennen ist,“ aber des- wegen,. wexl Ste cs hrxr anerkennen und weil diese Anerken- nung m dw" stezwgraphtschcn Berichte kommt, geben Sie keine Unterlage fur die Rechtsfrage. Es genügt mir also auch das, was der Abg. ZTwesten e_rklärt, hat, in dieser Vorlage keines- MZF". Er beruhrt zugleich d_16 finanzielle Seite, mdem er an emander zu seßen, verweht, daß diese Forderung von 225 Thaleru eigentlich noch viel zu hoch sei. Ich habe „mchts da egen „ einzuwenden , daß er sich in emem fakttschen er ältniß geirrt hat, wie sehr er auch das Budget studiz't hat. Das Ordinarium ist zu 43,916,605 Thlr. anSgewoxfen, wo dann“ durch Rückrechnung t11cht„duxch dre nothwendtge Berücksichtigung der finanziellen Verhaltmffe “des Landes 2,342,000 Thaler weniger zur Verans- gabung bcftunmt_ worden sind. Die Berechnung der indi- VldUerU Quote „ist also auch nicht vollständig richtig. Ich will bemerken, daß ich eme Vorahnung bekommen habe von den Anyehmlichketten der Budgetberathung, wie die Herren fie be- abstchngen, noch ehe d„aZ Bud ex festgesteklt ist. Der Herr Av- geordnete hat alle qugel de mrt, welche sich finden könnten, wenn er_ auf den vielbekgnnten Brief noch einmal zurückge- kommen tft, Unz zu bewetsen, daß s0lche Briefe die Forderun- gen ßes Krregsmmtstcrs herabdrücken, so hat er in der That danut Nxchts gesagt„ qu mir nicht vollauf bekannt wäre. Wenn Ste emen Vltxk m die Repositorien unseres Bürcaus wxrfetx könntejz, so würden Sie finden, daß dergleichen Briefe, rote“ dtesex berühmte oder berüchtigte, zu hunderten geschrieben woxden smd. Und es kann auch nxcht anders sein. Ich bin meiner Natur ux1d Stellung und memem Amte nach auf das Begehren angewiesen, und der Hr. Finanzminister an das Ver- welgern. „ Zwtschen Angebot und Nachfrage ist immer eine gew1ffeRuchw1rkung,wie tmschcherlangen und Gewähren. Es kann also nach meiner uffassung darin ganz und gar nichts Llebexrasche11des liegen,“ das Pikante dabei war nur, daß der fragltche Brief gestohlen wurde.
DerAvg. von Blankenburg legte dar, daß, wenn kein Zusaß zu dem Amendementyon Forckenbeck gemacht würde, die Friedensstärke der Armee_nnt dem leßten Dezember 1871 auf- höre -7„/Geseß z„u sexn. Nachdem nunmehr ein Antrag auf Schluß der Dtskusfton an cnommen , folxxten persönliche Bemerkun en Settens der b eordneten „Lasker, von Vincke ( agen)_ und Duncker Berlin). Der lehtgenannte Abgeordnete erklärte, daß er noch heute die Ansicht habe, daß
as Amendement des Fürsten“
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das Ministerium im vorigen Jahre ein gewagtes Spiel gespielt
abe. , h Hierauf bemerkte der Vorsißende .der Netchstags-
Kommissarien: „ . . ' Der Herr Vorredner hat soeben geanßert, dgs Mtn'tstcrtztm, an dessen SpiYe ich zu stehen die Ehre habe, hatte m_t vyrtgezt ahrc ein sehr verwegencs Spiel gespielt welches schließlich dte apferkeit des Volkes gewonnen habe. „Er hat dadurch mFort- sexzung dcr, Verdächtigungen, dtc das ctttrte Blatt komen Angy»- blick vor und nacb dem Kriege angdestanden hax, auf .dxexes Ministerium zu häufen, mas beschul [gx , 'wir hatten wtllkux- lich die Ehre, Unabhängigkeit und Jxethert Preußens 111 cm Wagniß gezogen, das er als Spiel bezexchnet „ _ welches wir hätten vermeiden können, . Ich jpeue „ dtcye Vcr- dächtigung, die mir öfter entgegenxrttt, aber htex111ir zu„m erftey Male Gelegenheit giebt, fie öffentltch Und e11ergtschzyruckzmvct= sen, auf das Bestimmteste als unwahre Partei-Erfmdung zu- rück. Wir waren in der Lage, gegen un erc,cht.c,und lange vor- bereitete Angriffe, gegen eine ungerechte Taxortfiryng Preußens im Bunde, gegen Angriffe, die nur unt dcxn Vaxynnctte abge- wehrt werden konnten, in gercchter Selbstve-rtheidtgung und ehrlicher Nothwehr zum Degen zu gxetsen; aber Ihren Ays- druck: verwegencs Spiel, gewagtes Spiel anzuwenden, - *- tet) will nicht den Attsdruck brauchen, der nur gerade ankam, aber er paßt nicht, .
Es folgten weiter persönliche Vemerkun cn Seitens der Ab- geordneten: Grumbrccht, Duncker (' erlin), Schulze (Berlin), von Vincke (Hagen) und Tweßcn. „
Mit Bezug auf eine Bemerkung des Abg. Tweften, erklartc der Reichstags-Konnniffar, Herr von Noon: „-
ch wollte nur dem Abg. Twcsten das Zeugmß geben, daß ich keineswegs die Beschuldigung habe auswrcchen wollen, er hätte etwas Falsches cittrt. Die Ziffer 41,600,000 Thlr. rund ist ganz richtig, aber „ich glaube, wenn man dle Betrachtung daran knüpfen will, die er daran geknüpft hat, so muß er 1316 andere Rechnung nehmeu, die ich gestellt habe. „ „
Das Haus schritt zur Abstimmung übxr dcn Yrt. 58 und die zu demselben eingebrachten Abänderungsvorschlagxe.
Das Amendcment Kray wurde abgelehnt,“ das Anzcnde- mentuForckcnbeck wurde angenommen Und m1t dejmelben der Art. 58 in der vorgelegten Fassung. Das Anxcnpcmcnt des Fürsten, zu Solms wurde abgelehnt; ebenso daszentge d_es Fkhrn. v. Moltke, fiir das sich 130 gegen 138 Stumuen m namentlicher Abstimmung erklärten. Auch d1c Ax11endemenxs v. Benninsen und Falck wurden abgelexnt, das chterx nut 133 gegen 28 Stim'men. Der Abänderung vorschlagv.V1nche (Oldendorf) wurde vor dc-r 21571111111111119 von dcm'Antragstcller zurückgezogen. Schluß der Sißung: 4 Uhr 45 Mumien.
- Die heutige (29) Sixzung des Reichs'ta-gs des Nord- deutschen BUUÖLZ wurde von dem Präsidenten 10 Uhr 12 Minuten eröffnet.
Anwesend die Reichétags = Konnniffarien: dcr Vorsißende derselben: Graf von Bismarck = Schönhausen , Herr von Noon, Herr v on Podbielski, Fre'therr von Hex „Heydt, Graf von JHenplixz, H. von Savtgny, thster von Friesen, Minister von Ohcimb, StgatSratlY Wcßell,
enawr ])1'. Gildemeister, bevollmächngter „ Munster und Geh. Legations-Rath H ofnmnx1,Senatc-sr 131: Ktrchen Pgtx er, Minister von Oerßen, Minister von Seebach, Mtntster vo_11 Vertrab, Minister von Harbou, Senator Cnrttus, Minister-Resident 131“. Krüger. _ _
Der Abg. Va: Martens ist in das Haus neu enxgxtrctcn. Nach cini en geschäftlichen Mittheilungen seitens ch Prcßndenten trat das Haus in die Tagesordnung: Vorberathun nn Ple- num des Reichstags über den Entwurf der Verfa mug des Norddeutscheu Bundes - und zwar zunächst Fortscßung der Spezialdcbattc Über Abschnitt )(]. - Bundeskxte s- wesen und Eröffnung der General-Diskusston über Abschmtt 11. * (Bundesfinanzen. Art. 59 lanket:
Dic. gesammte Lan macht des Bundes wird ein einheitliches Yer bilden, welches- in Krieg und Frieden unter dem Befehle Sr.
ajestät des Königs von Preußen als Bundesfcldherrn steht.
Die Regimenter 2c. führen fortlaufende Nummern durch die ganze Bundesarmce. Für die Bekleidung find die Grundfarben und der Schnitt der Königlich preußischen Armee maßgebend. Dem be- treffenden Kontingcncherrn bleibt es überlassen, die äußeren Ab- zeichen (Kokardcn 2c.) zu bestimmen. **
Der Bundeeldherr hat die Pflicht und das Recht, damx Sorge zu tragen daß innerhalb des Bundesheeres alle Truypesnthetlc voll- zählig un kriegstüchtig vorhanden sm_d und daß Emhctt m der Orga- nisatton und Formatwn, in Bewaffnung und Kozrxmqndo, m de_r Ausbildung der Mannschaften, so wie in dcr Qualtftcgtton dcr Offt- zlerc hergestellt und erhalten wird. An diesem Behufetst der Bundes- feldhcrr berechtigt, fich jederzeit durch Inspectioney von der Verfassung der einzelnen Kontm ente zu über engen und dlc Abstellung der da- bei vorgefundenen ängel anzuor nen. „ „
Dcr Bundesfeldhcrr bestimmt den Präscnzstand, dte Gltcderung
upd _Eintheilung dcr Kontingente dcr Bundesarmee, so wie die Orga- msqtron 5er Landwehr, und hat das Recht, innerhalb des Bundes- Zebtetcs d_te Ggrnisonen Fu bestimmen, so wie die kriegsbereite Auf- ellung emcs ]edcn Thei s der Bundesarmee anxuordnm. _ _ „ Bxhufs Erhaltung der unentbehrlichen Einhei in der Admtm t'a- NM, Verpflegung, Bewaffnung und Ausrüstung aller Tru pcnt ctle des B„unk§eshecrcs_find dic bezüglichen künftig er ebenden nordnun- gen fxtr dxc prcußi1chc Armceden Commandeuren er übri en Bundes- Kontxqgcnte, durch den Art. 8 Nr. 1 bezeichneten Ausf uß für das andhccy und die Festungen, zur Nachachtung in geeigneter Weise nnththcjl-cn. _
Ou diefenxArnkel haben die Abgeordneten Waldeck und Duncker (Berlin) folgende Abänderungsvorschiäge eingereicht:
Ber Art1kel„_59„ und folgenden statt Bundesfeldherr zu sech: Bundesprastdmxn.
Almca 4 des Artikels 59 olgcndcrgestalt u fa en:
_ Das Btttzyespxäüdium be immt in Gemäthit er Bundes- gx1cße dcn Praxcnznand, die Gliederung und Eintheilun der Kon- tmgcntc dcr Bande„sarmcc und hat das Recht , innerhal u. s. w. _ Dcr Abg. Gunther (Sachsen) stellte den Antrag, im
Almea 4 hmter dcm Worte Präsenzstand einzuschalten: innerhalb der im Art. 56 getroffenen Beßimmungen.
Aufkemc Anfraggdcs Ab . Holzmann (Anhalt) erklärte der Re1chstags=Komrms1arms, encral=Major v o n P o d bi e l s ki:
Dtc B'cdenkcn tmp Zweifel, dtc eben angeregt worden find, grledtgen „fich wohl cmfach dadxtrch, daß unter dem Präsenz- 1tqnd vcrnandezx tft“, der Bundesfeldhcrr bestimmt, ob die Ba- taxllonc 534 Kopfe, ob Batatkloné 538 Köpfe, oder ob sic 600 Köpfe „unter dxn verschiedenen Vcrhältnisyen begreifen sollen. Was 1171 Ucbrtgcn abcr dgs Llebcrschießende egen die normale Formatwn bekrtffk, so. nnrd sich das danacl? regeln, daß__als Grundlage „der Formatwn ganze chnucnxcr, alfo ab eschlomene TrupPenfhxxle angenommen wexrden, UNd daß die über chießcnden Prozent? lhre Verwendmxg finden in den Abtheilungen, von denen dye emzelnen staatlichen Theile keine vollständig geschlos- sene Nygnncnter aufstellen.
Dur Abgeordneten Günther und Waldeck empfahlen die von 1hnen cmgcbrachte11_ Abänderungsvorschläge.
Der Abg. v. Rösistng sprach gegen die Regierungsvor- lage). Das Haus schritt zur Abstimmung. Die Abänderungs- vorschläge wurdcn ?cinnntlich abgelehnt und der Art. 59 in der von den verbündeten Regierungen vorgeschlagenen "Fassung an- genommen.
Der Art. 60 lautet:
Alle Bundestruppen sind verpflichtet, den Befehlen des Bundes- feldhcrrn unbedingte Folge zu leisten. Dicschrpflichmng ist in den Fahncneid aufzunehmen.
Der Höcistfommandircndc cincs Kontingents, so wie alle Offi- ziere, wclche Truppen mehr als eines Kontingents bcfehligcn, und alle Jcstungs-Kommandantcn werden von dem Bundesfcldhcrrn cr- nannt. DW von Dcmsclbcn ernatmt-cn Offiziere leisten Ihm dcn Fahnenciö. Bei Gcncralen und den Gcneralstcliunqen verschenden Offizieren innerhalb des Bundeskontingcnts ist die Ernennung von dcrchjedesmaligcn Zustimmung des Bundcsfcldherrn abhängig zu ma cn,
Dcr Bundcsftldherr ist berechtigt, behufs Vcrscßung mit oder ohne Beförderung für die von ihm im Bundesdienste, sei es im preußischen .5' ccrc oder in anderen Kontingcntcn zu bcseßcndcn Stcllcn aus den Ossizicrcn aller Konftingcnte Hes Bundesheeres zu wähxcn.
Ohne Debatte wurde dieser Artikel vom Hause gcnehnngf.
Dcr Art. 61 lautet:
Das Recht, Festungen innerhalb des Bundesgebietes anzulegen, steht dem Buxldesfeldwerrn zu, welcher die Bewilltgung der dazu cr- fordcrlichcn Mittel, soweit das Ordinarium sie nicht gewährt, nach Abschnitt. )(11, beantragt. ' ,
Zu d1esen1Art1k'c'l hatten die 521ng. ngdecßund Duncker (Berlin) folgenden Abänderungsvorschlag eingereicht:
Statt Art. 61 des Entwurfes zu sagen: „
Dem Bundespräfidium steht das Recht zu, Festungen muer- [)alb- dcs Bundesgebietes anzulex cn , insofern die dazu crxordcrltcbcn Mittel durch das Bundesstatscheß oder ein besonderes Bundesgesey vom Reichstage bewilligt find. .
Das Amendemcnt Waldeck-Duncker (Bcrlm) wurde ab. - gelehnt,“ der Art. 61 angenonnnen.
Der Art. 62 lautet: „ .
Wo nicht bcsonderc Condenttonen em anderes bestimmen, ernen- nen die Bundesfürstcn be ichendlich die Senate die Offiziere ibrcr Kontingente, mit der Einéchränkung des Art, 60. Sie nnd Chefs aller ihren Gebieten angehörenden Truppentheilc und T,gicnicßen die damit verbundenen Ehren. Sie haben namentlich das echt der In- spizirung zu jeder Zeit und erhalten, außer den regelmäßigen Ra * portcn und Meldungen über vorkommende Veränderungen, bchu s der nöthigcn landesherrlichen Publication, rechtzeitiqc Mittheilung von den die betreffenden Truppentheilc berührenden Avancemcnts und Ernennungen. _
Auch steht ihnen das Recht zu, zu polizeilichen Zwecken mcht bloß ihre eigenen Truppen zu verjvcndcn, sondern auch alle ander'cn Truppcntbctlc dcr Bundesarmee, welche in ihren Ländcrgcbicten dts- lozirt find, z'1x requiriren. _ . _ * _
Ohne Dtskusfion wurde dtejcr Art1kcl vom Hauyc ange- nommen.