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1948
Der Secretair hat die Zahl der Folien auf dem ersten Blatte
unter seiner Unterschrift zu bemerken. » J. 11. Zu dem Genossenschafts-Registcr werden besondere Akten
gehalten, _ ' Zu diesen Akten gelangen nach der Zcitwlgc alle zur Emtragyng bestimmten Anmeldungen nebst den dazu gehörenden Urlundrn, ms- bcsondcrc' diejenigen, welche die Zeichnungen_ von Unter1christcn ent- halten, die auf die Eintragmxgsxzcsucyc crlasjcncn Verfügungen und die Nachweisungcn über die erfolgtenBekanntmachungen; doch können für jede Genossenschaft besondere _Aktcn angelegt wxrdcn. Dichrhandlungcn nnd Verfügungen, welchc 1ick darauf beziehen, daß das Gericht auf Grund des Z. 54 cingcschrittcn ist, sind zu beson- deren Akten zu nehmen. . . . Sind dieselben in cinzclncniFällcn umfangreich dder wird die An- Lrerumung eines Audienz-Ternnns nöthig, so sind Sprziai-Aktcn zu 1 en. . Z. 12. Bei jeder Eintragung in das Genossenschafts = Register ist anzugeben: 1) das Datum der richterlichcn Verfiigung , durch welche die Eintragung verordnet ist; 2) das Datum, der Eintragrrrig; 3) die Stelle der betreffenden Akten, wo sich die richterliche Verfugung bc-
_ findet. . , „ cher Eintragungödcrmcrk ist von dem Secretair untcr Verfugung
seines Arnts-Charakters zu unterschrcidcrr. ,
Nach erfolgter Eintragung muß er m den Akten neben der rich- tcrlirhen Verfügung die Erledignng dcrselbcn u_nd den Tag, an welchem die Erledigung bewirkt ist, unter ,eincr U11tcr1christ bemerken.
J", 13. Die öffentliche BcianntmaWung cincr Eintragung muß ohne Verzug, sobald dicselbe_ gcscdchru ist, und ohne daß eine andere Eintragung abgewartet werden dars, veranlaßt worden.
Z. 14. Derjenige, welcher cincC'intragung11achgcsuchtl)at, ist von derselben besonders in Kenntnis; zu sech. Im Fall der Ablehnung Fnrlr Eintragung find die Griinde derselben dem Betheiligtcn mitzu-
ei cn. §. 15. Ist das Erlöschen einer Genossenschaft in das Genossen- schaftö-chiftcr cingetragrn , so sind allehanf dic aufgelöste Genossen- schaft bczüglichcn Vermerke roth zu unterstreichen.
| dies in Betreff des größten Theils des Registers geschehen, so kann dasselbe behufs Anlage eines neuen Registers in der Art ge- schlossen werden , daß darin auf der ersten und lcxzten Seite der Ver- mcrk eingetragen wird: _ „Diesschl ?sicgifter ist behufs Anlage eines neuen Registers ge- 0 cn.«
_ In das neue Register find alsdann alle nicht rofl) unterstrichenen Emtragrmgcn aus dem alten Füicgistcr zu übernehmen,“ dicse Ueber- nahme [| bei jeder einzelnen Ciritra ung unter Hiiiwcis auf die be- treffende Nummer des früheren Regthcrs durch den Zusaß zu erwähnen: »ubertragcn aus dem friiheren Register Nr. .«
„§. 16. Die Anmeldungcnzur Eintragung in das Genossenschafts- Regrftcr gehören zu den schleunigen Sachen, welche auch wiihrend der Gerichtsfcrtcn stattfinden und zr: erledigen find.
, §.t17. Das Gcnosscmchasts =chistcr ist zur Caffatidn nicht gccrgne.
Die zu demselben gehörigen Akten unterliegen der Cassation nach Ablauf von 30 Jahren, yon der Zeit angrrccynct, wo alle Eintra- Rtiigévcriiicrkc, worauf sich die Llftcn beziehen, im Genossenschafts-
cgrstcr roth unterstrichen sind.
§. 18. Das Genosse11schaft§=chistcr wird nach dem bcigrdrucktcn Jormularrx. geführt.
Zu diesem Re istcr ift, sobald eine im Bezirk des Gerichts ihren
Siß'habrnde Geno erischaft eingetragen werden soll, behufs Aufnahme *
der diese Gcnosscmchaft brircffcndcnGesellschafts-Vcrträgc und der die- sclbcn ab'andrrndcn Vertrage und Beschlüsse ein besonderer, als Theil des Registers a'nzuschcudcr Bcilagcband anzulegen. Die Anlegung eines solchen Bcrlagebandcs „hat der Secretair auf dem ersten Blattc des, Haupt-Regzftcrsrtntcr scmcr U11t“erschrift zu vermerken. Zu diesem Berlagcbqndc Und die vom Vorstandc der Genossenschaft einzureichcndcn Verzeichnisse dcr Genossenschafter zu nehmen.
Z. 19. Die Eintragung der Genossenschaft erfolgt nach der Zeit- folYe dcr Anrneldrmgcn in das Gendsscm'chafts-chistcr des Gerichts, in csscn Bezirk dieselbe ihrcn Silz hat.
' . 20.“ Jede Genossenschaft wird auf einer besonderen Seite des Regi crs crirgctrqgcn., In soweit eine Seite zu der ersten Eintragung mcht ausreicht, smd die folgenden Seiten in ununterbrochener Reihen-
ersclben zu verwenden,“ auch ist, wenn nachträgliche Eintra-
„ olge zu -/ fgümo , welche einen erheblichen Raum in Anspruch nehmen, voraus-
zusehen smd, hierfür eine genügende Anzahl von Blättern freizulasscn. . 21. Die Eintragung erfolgd auf Anmeldung des Vorstandes der enoffenscbaft und des von dc1n1elbcn;cinzureichenden schriftlichen, nach IJ“ 3 des Geseßcs abgefaßten GescUsckafts-Vcrtrages. der AnWÉWixldzungGhat ffdcrsckZZZrftandö da? Vc(ereichniß der zur Zeit ur eno en a c “ren en cno dem Formular 13. beizufügen. g h ssenschafter nach
§. 22. Die Eintra ung der Genossenschaft in das Geno en- chaft?-Re iftxr Wird m?ttelst Aufnahme des GcscllschaftZ-Vertrxis es Yertoirt. „er der Aufpahme des Gesellschafts-Vertragcs ist in er ] rd zx: verfahren, daß in das Hauptregisier nur ein Auszug, Welcher H, a Datum des Gesellschafts-Vertrages,“ 2) die Firma und den rh der Genossenschaft; 3) den “Gegenstand des Unternehmens; 4) die Zeitdauer „dcr Gxnoffenschaft, im Falle dieselbe auf eine bestimmte «Zett beschrankot [em soll, 5) den Namen und Wohnort der zeitigen orftands-MitYltcder; 6) die Form, in welcher die von der Genossen- schaft au§gehen en Bekanntmachungen erfolgen, sowie die öffentlichen Blätter, „m Welche ste aufzunc men find, enthält, einzutragen ist Ist in dem Gesellschaftsz ertrage eine Form bcftimmt, iii Wel- cher der Vorstand some Willenserklärung kundgiebt und für die
Genossenschaft zeichnet, so ist auch dirse Bestimmung in das Haupt- Register aufzunehmen,“ dagrgcn ift eme vollständige Abschrift, oder ein vollständiger Abdruck des Gesellschafts-Vcrtragcs, Welche von „dem Secretair zu beglaubtgcn sind, zu dem im Z. 18 bezeichneten Beilage- Band zu nehmen. „ ' ' “
Zn dcn) Hauptkrgistcr ist die Stelle des Beilagebandcs zu bezeich- nen, wo dre Adschrist oder der Abdruck des Gesellschafts=Vcrtrages sich befindet. ,Die Firma, der (Hendssenschaft wird in der zweiten Ko- lonne, dcr Siß dcrsclh-xn m der dritten Kolonne vermerkt,“ der übrige Inhalt ist mit HinweUung auf den Beilagcband in die vierte Kolonne : dcs Haupt-chincrs einzutragen.
J". 23. Die Eintrggung eines Beschlusses der Gcncral-Versamm- lung, welcher die Jortießung der (Henoffcnscyaft oder eine Abänderung der Bextimmungen dcs Gc1cllscha1tchrtragcs zum Gegenstande hat, erfolgt auf Grund'der Anmeldung des Vorstandes und nach Bei- bringung dcs schriftlich abgrfaßtcn Bc1chlusses. . “
Dcr Beschluß ist nqch Maßgabe des_ J. 21 in das Haupt-chifter ' im Auszugc, in den Beriagchand vollständig aufzunehmen.
, Ist durch den Beschluß die Firma oder der Siß der Genossenschaft geändert, _so wird die erstere Aenderung in die zweite, dic leytere in die dritte Kolonne des Registers eingetragen.
§. 24. In dix vierte Kolonne des Registers sind ferner mittelst kurzen Vermerks einzutragen: ]) die ]civeiligcn Mitglieder des Vor- standes dcr (Hendßcnschaft; vor der Eintragung eines Mitgliedes des Vornazidcs „hat daffcibc seine Unterschrift vor dem Gericht zu zeichnen, ' oder die thchming m beglaubigter Form einzureichen; 2) die Auflö- smig dcr Gxiroßrnsrhafx und falls dieselbe eine Folge der Eröffnung des Kdrziurch uber die (Hrrwffenschaft ist, die Eröffnung des Kon- , kursrs; 3) dic_na'ch dcrAuflömng eintretenden Liquidatdren; das Aus- treten rchLiqmdatdrs oder das Erlöschen der Vollmacht eines solchen.
'Em Liquidator hat vor der Eintragung seine Unterschrift vor GerrYt zu zeichnen oder die Zeichnung in beglaubigter Form ein- zurct cn.
Eine Bcsrhränkiing-des Umfangs der Geschäftsbefugniffe des Vor- standes odcr eiiies quurdators kann nixht eingetragen werden,
J. 25. Die im §. 24 bezeichneten Eintragungen erfolgen, auf An- meldung des Vorstandes, auf Grund des vorzulegenden Beschlusses der (Heneral-Vcrsamrnlung der Genossenschaft.
Ist der gesammte Vorstand durcl) deri Verwaltungsratl).suspendirt LZ. LZ), tslo erfolgt die Anmeldung zur Eintragung durch den Verwal- ung ra ).
Die Eintragung drr Konkurseröffnung geschieht von Amtswegen,
sobald dieKKdnfurScroffnrxyg zur Anzeige gelangt. Ist der Konkurs von dem Gericht selbst crossnct, sd ist hiervorszu den Akten über das GenossenschaftE-chistcr ix_)wcrzitglicl) Anzeige zu machen. ' PC'bcnso „erfolgt die Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft 1111 60116 des I. 34 des Gcscßcs ex 0111010, sobald dcm Handelsgericht das mit dem, Atteste der Rechtskraft versehene Uriel von dem kom- pctcn§t6112665chcht zugccs-tclltt wird.
. ' ._ iir die Fixx ragung einer Genossenschaft in das Geno en- schaftS-chistcr des. Gerichts, in dessen Bezirk dieselbe nicht ihren LW, sondern 61116 chtgmcdcrlassung ,hat, gelten die vorstehenden Bestim- mmii cn mrt drr Maßgabe: daßdrc Eintragung in das Genossenschafts- chi er des Gerichts dcr chtgnicdcrlassung nicht stattfindet, bevor durch cm Attest, dcs GcrrchiI des Sißcs der Genossenschaft nachgewiesen rst, ,das; dre Enitragung 111 das Geriosseiischafts-Register des lcytcren GerichtsLeroÖgt Yi. B l . § . st ic 5 ere ung des Sißes cincr Geno on at nacl eincrUOrtr außerhalb des 3iczirks des Gerichts in das (HandsiYenfsrl)aftsT Zicgrstcr' krmlgcstsragcnsmixt) _bcsZczht Tm Bczirkd des Gerichts auch keine ,wcrgmc er a ung, o 11 m 5 cziwung (1117 ie Ülrun des Re i ers die Genossenschaft als erloschen anzusehen. , J ) g g ft
J. 28. Der Scrrctair hat zu dem Gcnosscncha ts-Iic iter ein nach den Firmen geordnetes alphabetischrs Verzciclxnißf dcr dTirs'in ein- getrqgencn Gruoffcnsclwftrn unter Bezugnahme auf die Nummer im Vicgrstcr zu fuhren, mid m das Vrrzcichniß der Genossenschafter (Z. 21) die Yamendcr neu hinzutretcndcn- Genossenschafter nachzutragen und den „:.ag des Ausscheidens der auSgctrctenen odcr ausgeschlossenen Ge- nosseJchZftcrÉnUdcr KoÉdmtie 4 zu bemerken.
. “ . d eme m ragung in das Hypothckcnbu an den Yamcn dcr Gcnoffenschaft erfolgen, so muß nicht allein di? vorßerige Emiragung dcr Gcnoffenschafi m das GenossenschafW-chifter nach- gewiesen wcrdanJ. 10 Ges.), sondern es ist außerdem nach den allge- rireinerijxfur „dic ,;uhrung des .5' ypothekenbuchs „geltenden Grundsäßen FréschusdchssacfrxtleirchFOZrkundcndchr iaFweÉiZs zutliefern, daß gerade für die
*c cn Un ter ie i " ' ' gewo§rd2313sciÖ , s gen humerm oder Berechtigte
. . at das Gericht gegen die Mitglieder des Vor andes der Genossenschaft auf Grund des Z. 54 des Gesetzes cinzuscKreitcn, so komme?) 1fs.)lgLeOndse zT(ZHOrscchhrifthcnt zur Anwmdung.
. . a _err a gegen den Bet cili ten einu reiten auch wenn dcrselbr in dem Bezirk nicht seinen ?Wanfiiz harz. sch ,
Hglt dgs „Gericht vor dem Einschreiten noch eine nähere Ermitte- lung fur„nothtg, so hat es dieselbe nach Maßgabe des §. 8, Artikel 5 des Einfuhrungsgeseße's vom 14. Juni 1861 zu bewirken.»-
J. 32. Die Verfugung,“ mritelft welcher das Einschreiten beginnt FZ. 1 a. a. O.), und ]ede dieselbe erneuernde VerfüÉung (Z. 2 und
_ 6 AbsaßZ _a. a.O.) isi dern Betheiligten nach den orschri ten über die Jnsmuation von „gerichtlichen Verfügungen in Civil-Proze en zuzu- stellen , und der Be andtgungsschein zu den Akten u bringen. §. 33. Wird die aygedrohteOrdnungsßrafe fe gesetzt, weil im :,)alb der bestimmten Frist weder die Verfügung erledi t, 11011) Ein- pruch dawrder erhoben ist, so hat es bei dieser Festse ung sein Be-
wenden, auch wenn in Fol e Erneuerun der Ver ü '- ltgte später fich rechtfertigt (F. 2 a. a. O.)? f gung der Beth“
§. 34.
; t ciligten, „ ,ZsxnchclUfertig ' u 8 en "fz „):-35.
iolgc E„incsx "r mm; 1 11 36
anytimg
verhand
craumt,
und Die Anbcraumung ruchs, welcher zur d befunden ist (Z. 3 a. a. O.). . Dcr Audienztermin wird vo, . und Entscheidung der im mündlichen Yerfahren kollegialisch clnden CivilProzcffe oder vor einer dicjcr Dcputationcn an- sollte die angedrohtc Ordnungsstrafc auch weniger als
| Thaler bctrqgrn. Dcr Bethcilrgt
allenfalls nach näheren Emu ung fiel) ergiebt, so hart das den Bctheiligtcn davon in Ken
Wenn aus dem rechtzeitig eingeg
jc Ladung zu Qludicnzicrmiu Die Verhandlung "nn Te
ellung dcr “ u bcftcllenden
ur miindli richungrn, , .aß das Gcrrcl) „l)aisacl)cn und
(Zachlag'e von einem Referenten cingcl ck nach den Vorschriften iibcr .
chen Verhandlung gedichrncn wclckw aus der Natrii" der Sach t befngt ist, bis zur schließlichcn Entscheidung ncne Belveisc zuzulassen, aueh von Amtschcn nähere Er-
citet.
1949
angenen Einspruche des ttelungen (§.„ 8 a. a. O.), Gericht dre Verfügung ntnis; zit_schn.
dcs Audienztcrmins findet statt in Rechtfertigung des Bcthciligtcn nicht
1? der Deputation zur Ver;
c ist zu dem Termin nach den Vorschriften über en in Civilprozcffcn vorzuladen.
rmin wird durch eine miindlicix Dar- aus dcn Mitgliedern des Gerichts Das Weitere Verfahri'n bestimmt
die Verhandlung und Entscheidung der
Civilprdzcsse mit den Al)- e und daraus sich ergeben,
iittc'lunacn dcs Sachverhältniffcs und„BeweiScrlxebungcn unter Be- achrichtigung dcs Bethciligtcn zu bcsclxließcn, sdww mit der Beweis-
ufnahmc, irish * clbst zu Verfahren (JZ
§. 37. Dre schlie, ' . ,clche gcgen dancihciligtcn im J" crmiu crlassrn wrrd (Z. isses, sie wrrd nach der
4 a. a. O),
csdndcrc dcr Abhörung von Zeugen, im Audienztcrmin . 3 und 8a. a. O.). , . ßliche E11t1cheidung, wohin auch diejenige gehört, all dcs Nichterscheincns im Audienz- ergcht in der Form des Erkennt- 1 Vorschriften iiber die Publication und In-
nuation dcr ErkenntniY in Civilercffen dem Bctheiligtcn pnblizirt
nd infinziirt; die 'zu _ m der Weise abzufasien,
ung ist
unftm dcs *
ndrdhcndcn Verfiigung ausgesprochen wird.
ältniffe fiel) „aber späier dcrgcsta adurcl) erledigt erscheint, eftgescht, UZd es unter
rd Von dem Bethciligten gegen die vrrurtheilende Ent-
verde an das Llppcllatiorrsgericht erhoben, ,so. die Deputation des ClVll enats
r eine dieser Dcputationcn, sollte 16 50 Thaler betragen. „
38 kommen auch im Beschwerdex des Einfiihrungsgeseßcs). Werden yon den Gerichten e verbleiben,. ohne daß
§.4
Uerfahren Z. 40.
u den Salaricnka hre Abführung , inder verstorbener Justizb _
' 852, S. 370, 371 und von 1856, Das Strafverfahren i es richtet fich nach den ung von Be Artikclxs. des Einfii April 1851 (Gescß-Samml, vom 3. Icmuar 1849 (Ges.- 5. Mai 1852 (Geseß-Samnr " , Im Bezirk des Appellatidnsgerichtsl)ofcs zu Coin finden 39 und 40 keine Anwendung. An
L. 4]
chafks-Gcsc . nd Vcstra
Gcscßes vom J. 42. ie LJ. 6-9, 12 und 14, 3
a. a. .). Z. 39. Wi „eidung Besch) ' ic Verhandlung und Entscheidung vor iir Civil-Appcllatidnssachcn odcr vo ie festgesetzte Strafe auch weniger a Die Bestimmungen der W. 36- zur Anwendung (Art. 5, §. 5 Die festgescßtcn Ordmmgsstrafcn ' ssen eingezogen, welchen sr an den Unterstiißungsfonds _ „ eamtcn erfolgt (vergl. Iuft.-M1mst.-Bl. von
'
ie Stelle derselben treten
er Instruction vom 12. Drzcr „andelL-Regiftcr (Iuft.-M1mst.= _ christen mit den ausdcr Berichte elbst ergebenden Modificationen.
J. 43. Die Eintragungen in
sow
rgehcn.
6, 37, die in den W. 119,
S. 195).
cthciligtcn erfolgende Entschei- daß die Aufhebung der die Strafe
Wenn der Bciheiligte sich nicht gerechtfertigt hat, die Ver- lt geändert haben, daß die Verfügung ird gleichwohl *die angedrohte Strafe bleibt nur die Erneuerung der Verfügung
ehört
fiir hiilfsbediirftige
m Falle .des §. 26 des Genossen- Vorschriften iiber die Untersuchung
hrungs-Gcseßcs des Strafgcscßbuchs vom 14ten
S. 93 ff.), ». 39 L der Verordnung 4 .), [L'
Samml. S. ][
tikel 46-51 des . 209 ff).
120 und 121 Nr. 1-6
nber 1861, betreffend die Führung der
Bl. von 1861 S. 329), gegebenrn Vor- denhcii des Gegenstandes sich von
die GcnoffensWstZ-Registrr "und ,die
'uriickweisung der Eintragungsgcsuckye erfolgen gcbiihrcn- und stempel-
rei. Fiir die Benachrichtigung der Bethct md dic Zurückweisung der Eintragung
ligten von der Eintragun sgesuche sind 2 Sgr. 6 P.
chrcibgebül)rcn für jeden angefangenen Bogen anzuscßen,
„ Im Ucbrigcn kommen te Vorschriften der Verordnung on 1862 S. 33) zur Anwendung.“
Berlin, den 2. Mai 1867.
?
) nlage 14.
Der Gra zur Lippe.
_ Genossenschafts-Regifter.
fiir den
usiiz -Minister,
Ansatz der Kosten und Stempel vom 27. Januar 1862 (GeseH-Samml.
].
2.
i
Z,
4.
anende Nr.
F ir m a - der Genossenschaft.
| [
“S i 13 der Genossenschaft.
Rechtstrhältnisse er Genkpffenschaft.
nlage 13. Verzeichniß der Genossenschafter.
].
2.
Z.
4.
* aufende Nr.
Vor- und Zu- namen. Stand und Gewerbe.
Wohnort.
Tag des Ausscheidens.
“Waaren-Verzollung im Zollverein im Jahre 1866.
11. (S. Nr. 113 d. Bl. Erste Beilage.) '
Zu denjenigen Artikeln, bei wclchcn sich eine erhebliche Steigerung der Einfuhr bcmerklicl)_gen1acht hat, gehören namentlich; rohe Baum- wolie, ungebleichtes ein- und wridräthige? baumwollcnes Garn, rohes Blei, Salpeter, Schwefel, isenbahnschienen, Eiscncrzc, Holz, Bier, Wem, Kaffee, gesalzene rc. Fische, Mühlcnfabrikatc, Reis, Harze, Pferde, Ochsen und Schweine. -- Die Mchrcinfuhr'von roher Baumwolle ist * al? Folge der Brondi un?“ des amerikanischen Bürgerkrieges anzusehen, wahrend dessen die 5 rz'gc von dort fastdollständig ins Stocken gcxathcn. waren, Weil durch die Blokade dcr südstaatlichen “ Hafen die Bamznvollcnausfulgr verhindert Wal". Im abgelaufenen Jahre ist nun em großerTheil der dort aufgestapcltcn Vorräthc auf den Markt gekommen; dies“ hat auch den vereinsländischen Baum- wollenspimiereicn, die mehrere Jahre lang mit dem Mangel an Roß- material und den in Folge davqn gestiegenen Preisen, die fiel) im a - Ylaufcnen Jahre erheblich ermäßchn, zu kämpfen hatten, zu größeren 5*e'ziigen Veranlassung gegeben. , aß auch die Banmwollen-Jndustrie in England, die durch die amerikanischen Wirren noch mehr, als die kontinentale, zu leiden hatte , sich„wicdcr gcboben, ergiebt fich aus der Mchreinfuhr von rmgcblcichtcm em- Und zwcidräthigen Baumwollen- garn, das hauptsächlich aus e11glischcn_Spi1mereirn herrührt. Durch die Herabseßung dcs Zollsaycs fiir dicicn Artikel von 3 auf 2 Thlr. fiir den Ccntner scheint fick) demselben wieder ein größeres AbsaßZebiet im Zollverein eröffnet zu haben. Doch ist es ancl) möglich, da die Mchrcinfuhr in 1866 nur voriibergehend und dadurch veranlaßt ist, daß die dercinézländischcn Spinnereien beim Mangel an Rohmaterial nicht vollständig in der Lage gcwcsen sind, den Bedarf der Webereien u bcfriedigc11.- Dic Mehreinfuhr von Blei, Salvctrr und Schwefel ist lediglich den kricgrrisclxn Ereignissen des abgelaufenen Jahres, welclie zu einem gesteigerten Verbrauch dieser Artikel Veranlassung gaben, zuzuschreiben, wie auch der Mehreingang von Pferden aus Mecklenburg und Holstein, die “zur Komplettirung der Armee verwen- det wurden, so wie von Ochsen, die von Armee-Liefcranten- in großir Zahl im Auslande aufgekauft wurden, auf deren Rechnung zu soßen ist. Eben?!) sind zur Verproviantrrung der schlesischen und sächsischen Festun- en, owie zur Versorgung „dcr im Felde stehenden Truppen bedeutende uantitätcn Kaffee und Reis bezogen worden, die haupfsäclüich die bei diesen Artikeln nachgewiesene Mchrcinfuhr hervorgerufen haben. Die Mehrbezüge der iibrigen vorstehend genannten Waaren sind vorzugs- weise durch die eingetretenen Zollermäßigungcn und Zollbesteiungen veranlaßt worden, haben aber, _wre weiter „unten nachgewiesen werden wird, mit AuZnahme von Eisen und Eisenbahnschiencn, Wein und Schweinen nicht eine solche Höhe erreicht, um einen Aquall an Ein- gangszoll zu verhindern, der unter ruhigeren Zcitthältniffen ich durch größere Bezüge angeglichen haben wiirde.“ ,
Eine erhebliche Abnahme der Einfuhr gegen das Vorjahr zeigen folgende Gcgcrxstände: dea, Farbehölz'cr, Roheisen, ganz grobe Guß- waaren aus Eisen, Oclsämereien, rohe Häute und Felle zur Leder- bereitung, Rohkupfcr und Messing, Gewürze, gebackenes und getrock- netes Obst, Salz, Rohzuckcr fiir inländischc Sredercicn, Baum: und anderes Oel, Talg, Oclkuclwn, scidene und halbseidcne Waaren, Theer, Perl) und Aslelt, rohe Schafwolle, einfaches ungefärbtcs wollenes (Harn und ivdllene Waarcn. Es smd dies zum größeren Theil Artikel, welche als Rohmaterialien odcr Halbfabrikatc in den Verschiedensten Gewerbe- und Industriezweigen Verwendung finden, und die gerin- geren Bezüge davon lassen ersehen,.daß, und in welcher Weise Ge- werbe und Industrie durch den vorxährtgcn Krieg gehemmt und in ihrer Entwickelung gestört worden sind. Das Zuriickbleibcn der Einfuhr von Rdhzucker fiir inländische Siedereien um 150,720 Ctr., dgs einen Einnahmc-Ausfall von Über 600,000 Thlr. gegxn das Vorjahr zur Folge gehabt hat, muß dagegen lediglich der gesteigerten vereinsländi= schen Rübenzuckcr-Production zugeschriehen werden „die namentlich in den leisten Jahren so niedriJc Zuckcrpreise hcrbergeiuhrt hat ,' daß die Verarbeitung des indischen 3idhzuckerskdeffcn Bezug durxl) die darauf ruhenden hohen Frachtspesen und den Eingangszoll erheblich verthcuert wird, von Jahr zu Jahr geringer geworden ist. „ "
Außer den in der gegebenen Uebersicht arifgcfuhrtcn Gcgerrftarrden find übrigens im Jahre 1866 auch noch _cmzelnc azidcre wrcht1gere vom AuLlandc eingeführt worden, bei welchen _aber eme Vergleichung mit dem Vorjahr nicht möglich gewesen ist, weil fie erst vom 1., Juli 1865 ab namentlich in den Kommcrzial-Ueberfichten zur Apschrerbung ' gekommen find, während sie vordem untcr andern Tarzfpofittorien mit gleichartigen Gegenständen zusammen oder, weil zollfrei, gar mcht notirt wurden. Von derartigen Artikeln find für 1866 noch folgende hervorzuheben: 52,585 Ctr. Lokomotiven, Tender und Dampfkessel, 19,847 Ctr. Maschinen, überwiegend aus olz, 123,56'7 (Fir. Maschi- nen, überwiegend aus Gußeisen, 27,839 tr. Maschnxcn, iiberwiegend aus Schmiedeeisen, 613 Stück Eisenbahnfahrzeuge im Verzollungs- wertk) von 248,440 Thlr., 977 hölzerne See- und Flußschi e rm Werth von 42,733 Thlr., 121,918 Ctr. Thierfett (qusschließlich alg), 1,937,611 Ctr. rohe oder beharrene Steine Mühlfteme u. s. w., 6,891,092 Ctr. Braunkohlen , 918,803 Ctr. 513etroleum, 26,082 Ctr. Theter- Omid Mineralöle, 70,824 Ctr. Harzöl, Terpentin und Ter-
cn m- e. p Der EinFangszoll, welcher) der Zollverein im Jahre 1866 be ogen hat, betrug 2 ,301,155 Thlr., im Jahr 1865 dagegen 23,923 365 hir, so daß fich also fur 1866 eme Mmder-Einnahme von 2,6 ,210 Thlr. oder fast 11 pCt. herausge ellt hai. _Drr Ursachen hierfiir find, wie bereits vorstehend „angedeu et, lediglich in. den Störun en zu suchen, welche der Krieg im abgelaufenen chhre m allen Han els- und Ge- werbzwetgen hervorgerufen hat. Uebrt ens läßt der Umstand, daß der Einnahme-Ausfall der ersten 3 Quarta e von 1866, welcher gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres bereits 16 pCt. ausmachte, sich
im 4. Quartal v. 3. nicht“uncrheblich vermindert hat, den Schluß zu,