§. 21.
Die Erwerbunk von Grundstücken, welcbe zur Deckung von Gut- haben erforderlich it, sowie der Verkauf derselben ist Sache der An- stalt; im Uebrigen bedarf die Eriverbung und die Veräußerung von Grundstücken der Zustimmung drs,Kommunal-Landtgges. .
"U. Vo'n-den K2§2ssenscheinezw
Die Direktion der Anstalt ist ermächtigt, bei Bedürfniß bis auf Höhe * glitt dx-„n Institut zustehenden byvotbekarischen Forderungen und der Forderungen an Gemeinden, staatlich genehmigte Meliorations- verbände“ und ganeénnüßige'Gm-ffrnfchastm verzinsiicbeKaffmeeine *“ auszugeben. § 23
_ .Die Kassenscbeine werden unter Siegel und Unterschrift der Direktion in Abschnitten von nicbt untxr 200 .“ R.-M. nach bei- liegendem Formular (Anlage 1-111) aus efertigt und “"je nach Ver- schiedenheit des Zinsfußes in Serien,- wel e durcb Ziffern_ bezeichnet werden und je nach den Beträgen von 200.34 bis 2000.34 in Klassen, welcbe dmcb Buchstaben ausgedrückt werden,eingetbeilt.
Denselben sind baibjäbrig fällige Zinscdupons' (Anlage 7) in der Regel für einen Zeitraum von acht Jahren, sowie Anweisun en - Talons _ (A»lage 71) zum Bezuge never CouponsxSetién ei- egeben. Die Zin scouvons verjähren zu Gunstenwer Unstält'in vier
abnn vom _31. Dezember desjenigen Jahres an- gerechnet, “in welchem sie fällig eworden sind. '
Die affenscbeine lauten auf den Inhaber, köiznen jedoch nach Wunsch aufden Namen eingeschrieben werden. Die Aufhebung, der Eins reibung kann wie die Einschreibung selbst nur von der-Direktion- der» nstalt rechtsberbindlicb vollzogen werden.
Die Coupons- und Talons'lauten ausichließlicb auf den anaber, sie smd mit dem trockenm: Siegel der Anstalt und dem Facfimile des „ ausfertigenden Buchhakters verseberZ4
Die Kaffenscbeine sind ermvedcr auf gegenseitige 6monatliche Kündigung-ausgesteüt oder lauten unkündbar Seitens der Inhaber entweder ganz oder auf eine gewisse Reibe voii Jahren, 119 _deren Umfiuß ebenfalls die gegenseitige 6monatliche Kündbarkeit em ritt.
In außerordentlicben Zeiten, wie bei Kriegödrobung, Geldkrisen und ähnlichen Ereigyiffen kann auf Antragder Direktioiz durch Be- schluß des Landesaussckyuffes mit Genehmi ung der ijltstZk des In- nern und derFinanzen die 6monatliche ündigungSsrixt.'_1olc_1nge es nothwendig erscheint, eertert-wesz jedoch wird die Dtreition auch in diesen Fälien die Wünsche-der- Gläubiger nach Möglichkeit _berück- sichtigen. Der Beschluß ixt durch das Amtsblart der Königlickpen Regierung in Sigmaringen öffentliéz bekannt zu machen.
Der Zinsfuß der Kaffenscbcine wird auf Pbrscblag der Direktion vom LandeSausscbuß mit Genehmigung des Ministers des Innern fest: gesetzt, Veränderungen drsselben sind o,bne_ rückwirkende Kraft auf die bis dahin“ bereits ausgegebenen Ka11enschemc. _ “ _
Jm Uebrigen werden die Bedingungen,_ unt_er welchen die Aus- gabe von Kaffenscheinen erfolgt, von der Direktion der Anstalt unter (Genehmigung des Landesausschusses festgestelix und jLWSlls_ tm Amts- blattcbder Königlichen Regierung zu Sigmaringen öffentlich bekannt gema :.
§. 26.
Rücksichllich der mit medrjä'origer Unkündbarkeit auSgegebenen Kaffenscheine ist die Dirrr'tion ermächtigt, nach Ablauf der festge1e_ßten Zeit der Unkündbarkeit auf eine Prolongatwn urxter_ den gleichen Bedingungen einzugeben, oder die betreffevden Kaffemcbeme zur Heim- zablung zu kündigen. _ .; _ _ _
Im .Uebrigen können Seitens der Anstalt aligemeine Kundigungezi von Kaffeufcbeinen nur auf Beschluß des Kommunal-Landtages i_mt Gxnehmigung des Ministers des Innern vorgenommen“ werden. Diese Kündigungen erfolgrn durcb Bekanntmacbuxig im Amtsblatt der Königlichen Regierun zu Sigmaringen. Die couponSuiaßige Ver- zinsung gekündigter affenscheine erlischt sechs Monate naxb Ablauf desjenigen Monats , in welchem der erste derartige Aufruf im Amts- blatt erfolgt ist. __ 27
Die KündigunZ eines Kaffensckiejns Seitens _des Inhaberskann nur bei der Dire tion der Anstalt in _Sigmarmgni odcr be_r_der Filiale in Hechingen angebrachtwerden, b_er[et;1erer_mii der aiiemtgen Wirkung, daI damit der Anfangstermm der Kundtgung__gewabrt bleibt. Als ' nfangstermin wird der -erste des auf dre Kundrgung folgenden Monats s_e1tgeseßt._ _ _ _
Der- Kassenschem mit fammtlicben zu_ demselben _gebortgxn,_nocb nicht fälligen Coupons und dem Talon ist gleich_ bei der Kundtgung in coursfäbigem Zustande einzuiiefern, wogegen xm auf den Inhaber a gefertigter Rekognition51chem (Anlage_17),_m welchem_das zu za ende Kavfitclilt m_idd der Tag des Zinsbegmns auSgedruckt sem mu en, ausge () 9 wir . _ _ _
ffDie Anstalt ist berechtigt, scbon _vor Ablauf der Kundtgungsfrtst die ückzabvlung des Kapitals neb1t__Zinsen zu bewirken. _
ach blauf der Kündigungsfrist oder des yo_n der Al_iit_a[t fest-
gesetzten" ZaKbliängsFrmins _hört 'die couponSmaßtge Verztmung des ekü i en a ens eins au. _“ 9 WT Anstalt wird, insoweit ibre Kqffenbestande es gestatten, so- wohl kündbare ais unkündbare Kaffenschx1n5_auf Wunsch des Inhabers jederzeit sofort zum voiien NennwerZZ einlojen.
Iii ein gekündigicr Kgffenswéiri richt in coursfähigexn Zusiaiide, so darf die Rückzahlung erst nach Beseitigung dezHindernrffesgeleistet werden. _ _ eblende Coupons werden nach tbrem Nennwcrtb an der zuruck-
zuzab enden Summe in Abzug gebrcht.
Die Direktion der Anstalt izt," ertirächt'Ét, auf gekündigteKaßen- scheine, welcbe am Zahltage mcbx zur tbebring _komznxii, emen Depositalzi-ns zu vergüten, welcher jZÖOÖ 29/0 nicbt uber1teigen darf.
- . 3 .
Die Auszahlung gekündigter Kaffeniäieire, die Einlösung der ZinSabscbnitte und die Ausgabe neuer Couponsbbgen erfolgxn bet den Kassen der Anstalt in Sigmaringrn u_nd He_ch_1_ngen_sowie an_den= jenigen Orten, Welche von der Direktion m offentiicheii Blattern
namhaft gemacht werden. __ __
Kaffcnscbeine imd RekoanitionsschcirZe, welche_ vxrloren gegangen oder so stark beschädigt sind, daß kle bauptiachlichsten Merkzrmle (Betrag oder Bieters, Serie „und Nummxri nicht mehr, erkennbar sind, bedürfen der gerichtlichen Kraftlbs-erklarxmg.
Cin AufgebotSverfabrrn wegen verloren_ gegangener oder sonst vsrnicbt-eier oder beschädigter Coußons finde_t mcht_statt. _
Die Direktionxist jedoch ermacbttgx, fur Cyiipons, deren V_erlu1t oder Vernichtung vor Ablauf der„V_e_r1ahrungs_frUt ,(§. 23) angemeidet worden ist, nach Ablauf der Variabrungsstistiedes einzelnen Zins- abschnitts an diejenigen Personen vollen Ersaß zu..ieist_en, welcbe sicb über ihre Berechtigung durch Vorlage des. Kassenscbems odcr sonst irgendwie genügend ausgewiesen haben. _ _
Kann der Talon nicht vorgelexxt werden, so ist die Verabfolgurg der neuen Couponsserie nur stattbat gegen Vorlegung dcs beireffender! Kaffenscbeir-S, jedoch erst dann, wenn nach Umfiuß _ einer mit dem ersten *Couponsf'„ ' keitstermme d_er nrue__n Ziiisserte be- gipi ende? Frist von drei onaten andcrweite Anspruchs nicht erhoben wo!; en md.
- Bei Streitigkeiten zwischen dem ancxber des T_aioris und des Kaffenscheins werden' die Coupons vor erwlgter gerichrlicber Ent-
scheidung nicht verabreicht. 111. Von den Sparkassen-Einlagen. 1. Einlagen von 1 bis 500 «kk
§. 3-2. _ Der Mindesibetrag einer SparkassenCinlage ist Eine Mark. Die
“ 'der „:, _xnkebxuerei
matingen und Hechingen gegen sofortige _Empfangnabme des Spar- kaffenbucbs oder bei einer Einnebmmi geleistet werden; In lekterem Fall wird von dem Einnebmer “eine terimsbestbeimgung ettherlt; diese Inkrimsbescbeinigunxverliert j e Gültigkeit .und Beweiskraft Yk Anstdlt Éqiijübn'dwenprFÖt' „dxÉJinzabier méierbalZeYMonaZui e. m_: _er axxus matingmrzw, er. ":*-Yoda: sv.- dexsJ-lbc bei der etr. _An .Ukaffeé uklamtrk bat. **
§. 33. Für jeden Einieger wird ein Sparkgffeubixcb miter Siegel und Untcxsxbrift der Direktion „.der Anstalt, in „Sigmaringen oder der Filiale" in Heäxtngén ausgefertigt. Dasselbebat zu enthalten: _
1 'ein'en Abdruck des Sparkaffen-Statuts (§_§. 32-44 inkl.), _
2 die laufende Nummkr, „unter “weltber das S _arkaffenbucb m TY“ ücbern der “Anstalt eingetragen ist, sowie das tum der Aus- e igung,
3) den Namen, Stand und Wohnort des Einlegers, _ _ 4) den Beirag der Einlage in Zahlen und Buchstaben, sowie die Höbe des Zinsfußes und eine mtsprechmde Zinstabelle.
S ätere Einzahlungen können von der betreffenden Anstaltskqffe in dem?:iben Buche zvgeschrjeben werden, bis die Summe der Em- lagenj-die Höhe von500 „44 erreicht hat. Jeder Eintrag mu_ß_ von zweien zur Quittungsertbeiiimgbereibtigten Beamten „voll_zogen ein. Die Sparkaffenbücberk iiber Einlagen bis zum Gxiammtbeirage va 500 „45 werden außer der Nummer sämmtlicb mit ditt. & be- zer ne.
Jedes Sparkaffenbucb kann auf Antrag des Einzablers durcb Vermerk der Direkiion oder der Filiale für diejenige Person, auf deren Ramm die Einlage gemacht Wird, gesperrt werden.
Ueber die Abänderung der höchst zulässigen Summe der S_rar- kaffenbucb-Einlagen für _eiue Person bestimmt der Lan_desaus1chuß auf Antrag der Direktion der Anstalt._ " ' _ _ Jede derartige Veränderung ist im Amtsblatt der Königlichen Regierung in Sigmaringen öffentliY bekannt zu machen.
Die eingelegten Gelder werden vom ersten Tage des auf die Eiri- lage folgenden Monats an bis zum e_rften Tage des Monats, in welchem die Rückzahlung statifindet, derzmsi. _ _ 'Von Pfennigbeträgen wird ein ZmS_mch_t vergutet und Pfennig- brücke kommen bei der Zinsberecbnung nicht in Ansaß. _ _
Der jeweilige Zinsfuß der Sparkaffen-Emlagxn wird innerhalb der Grenzen von 3 bis_4“/o auf den Antrag der Direktion der Anstalt vom LandeSausscbuß feitgesetzt._ _
Jede Veränderung des Zinsfußes ist durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Sigmaringen öffentlich bekgnrit zu machen. Dieselbe tritt erst drei Monate nach Ablauf deSxentgen Monats in Wirksamkeit, in welchem die bezüglicbe Bekanntmachung der Direktion erfolgt ist. § 36
Die Zinxen dcr Sparkassen-Cinlagen werden, sofern das Spar- kaffen-Gutba en nicht im Laufe des Jahres zuruckgezogen Wurde, auf den 31. Dezember eines jeden Kalendrrxabres berechnet; sie werden dem ?apital zugeschrieben und mit diesem vom 1. Januar ab werter verzin t. _ _ _
Hat das Sparkaffcn-Gutbabcn die einmal festgesetzte hochst zu- lässige Summe erreicht, so werden nur mehr aus dieser die Zinsen dem Kapital zugeschrieben. __ __
Sparkassen-Gutbaben bis zur Höhe von 200 „54 können jederzeit ganz oder theilweise erhoben werden.
Guthaben von 200 „14 bis 500 _.,“ find auf Verlangen der Direktion drei Monarc vorher abzukyndigen._ _ _
Die Anstalt ist an diese Kündigungsfrist ]edOÖ nicbt gxbuyden, vielmehr steht es ihr frei, _scbon vor Ablauf derjeiben die gekundtgten Beträge ganz oder theilweise zurück uzablen. _ _ _
Auch in diesem Falle mit rück (b,!ltch der Zinsen die Bestimmung des §. 35, Absatz 1.
. 38.
Rückzahlungen von Einlagen oder Theilen derselben werden nur argen Vorlegung des Sparkaffenbuchs und Ausstellung besonderer Quittung geleistet._ Sie werden von d_er zahlenden Aqstaitskaffe in Zahlen und Buchstaben in dem Sparkanenbuch abgeschrieben. _
Umfaßt die Zahlung nicbt das ganze Guthaben,_ so wird das mit dem Eintrage versehene Buch dem Vorzeiger zuruckgegeben, ber gänzlicher Rückzahlung muß das Buch der betreffenden Kaffe belassen werden.
Von den Einnehmereicn können Rückzabiyngen nur nach erfolgter Anweisung der zuständigen AnstaltYffe geleistet werden.
Die Auszahlungen erfolgen czn den Ueberbringer _?“es Sparkassen- buchs, Wenn nicht dessen Verlu1t__ angezeigt oder eme Verwahrung gegen die Außzablung vorgemerkt ut. _ _ _ _
Die Beamten der Anjialt können jeden Vorzeiger eines nicht ge- sperrten Sparkaffenbuchs als zur Empfangnahmx des Guthabens be- rechtigt ansehen sie sind jedoch, sobald _das geringste Bedenken vor- liegt, gehalten, den Nachweis der Y_erechiigung zu verlangen.
Der Verlust eines Sparkwffenbuchs ist uvgesäumr derjenigen Stelle, von welcbrr dasselbe aiisgeferti i_wurde, anzuzxtgen, damit Seitens derselben Vormerkung m den uchern der Anstalt gemacht
werden kann. _ _ _ _ Ueber die Ausfertigung eines Duplikats beziehunzsweise die Aus-
zahlung dcs Sparkassen-(Gutbabens bestimmt die_Direktion, welche nach Lage ,der Verbältniffe die vorganßigeß öffentliche Ausschreibung an- ordnen oder die Vorlage einer gerichtlichen Kratiloßerklärung verlan-
gen kann.
§. 41.
Für ein und dieselbe Person darf nur ein Sparkaffenbucb Dirt. & auSgefertigt werden. Wer dcffxn urigxacbtet mehr als ein Sparkaffcnbucb "tür fich ausfcrtigen laßt, 1er cs durcb unrichtige NamenSangabe, Einzahlung bei verschiedencix Kaffrn der Anstalt oder auf sonstige Weise, gebt des Anspruchs qu! Verzinsung der „unzu- lässigen Einlagen“ verlustig und muß die etwa bereits erhobenen Ziiifen zurückerstatten.
§. 42.
Die Direktion ist berccbtxgx, Einlagen, wcläpe offenbar den Zweckan einer Sparkasse nicbt cnttprcchen, abzulehnen oder nur unter anderen von_ibr fejtzuseßenden Bedingungen anzunehmen.
Auch iii dieselbe befugt, Einlagen, welche vor Ablauf von 3 Monaten vom Tage der Einzahlung an gerechnet wicder zurück- gezogen werden, nicht zu verzinien. 43
Wenn ein Interessent fich von" der_ leisten Präsentation seines Sparkaffenbuchs an binnen 30 _Jabren nicht bei der Anstalt meldet, so hört mit dem Ablauf die1er 30 Jahre die weitere Verzinsung
seines, Guthabens auf. _ 13. Einlagen bis zu 5000 „16 zu niedrigerem Zinsfuß.
§. 44.
Der höchste Vetrag, bis zu welchem Sparkassm-Einlagen _von einem Einleger außer dem in dem Spquaffenbmbe l-itt. & einge- tragenen Guthaben angenommen werden, tst_ 5000 „M _
Ueber diese 500 „jk übcrsteigenden Einlagen wird ein zweites Sparkaffenbucb ausgefertigt, welches außer der Nummcr mit bitt. 13 bezeichnet “"wird. _ _
Der Zinssuß für die Bucheiniagen laßt. 13 wird auf Yorscblaa der Direktion vom LandesausscbiiY fcstgeseßt; derselbe soll mindestens 10/0 niedriger sein, als fiir die qubemlqgen Tard. &.
Für. die ame oder tbeilwxije' Ruckzablung_ der Bixcbeiniagrxi Urt.. 13. kann Seitens der Direktion der Anstalt eme Kündigungsfrist von 6 Monaten bedungen werden. *
schluß des LandeSausscbuffes mii Genxbmigung m Regierungs-Yräfi- denim die 6monatliche Kündigungssnii, _ in!;xkangx ck nothwendig erscheint, etwe:te-t werden. jedoch wird die Direktion auch in diesen Fäuen die Wünsche der Gläubiger nacb Mégiicbkeit berücksichtigen. Der betreffende Beschluß ist durch das Agitsbiatt der Königlichen Regierung *in SigmNinzm-Yentüch „bekgrxntßu machen.
.Im-UJbtigen Kelten s_, tlicheIYm UUHM „§§. 32-43 einschlie lieb auch für diese “ Dberén (ALR - gen und die Sparka enbücher bitt. 13.
17. Verwaltung. § 45
Die unmittelbare Verwaltung der Spar- und Leibkaffe f. d. H. I. wird durch die Djxextivn , dxrjeiben *inyezbalb der _?Zkyuzen und nach den Vorschriften des gegeiqwartigeq Statuts felbstän ik; geführt.
Die Direktion besteht avs drei ftimmfübrenden Mikgliedern: dem Syndikus. dem Direktor unddein Rendaiiten. “
N Dicielbe Hat die Rechte einer öffentliche_n Bebörde und führt drn amen: - Direktion der Spar- und Leibkaffe f. d. H. L.
. 4.6. Die Geschäftsführung der Zirektion ist f _egialiscb. Bei allen Beschlüssen, welcbe die Direktion faßt. müssen aiiimtliche Mitglieder derselben mitwirken; in-Faaen vorkommender Meinuügsvevfchiedenbeit entscheidet Stiuimenmebrbeit. Bet denzgémeinschaftliäoew Bera'tbriug'en führt der Syndikus den _Vorfiy. Alle von der Direktion ausgehenden Ausfertigungen werden von einem Mitgiiede derjelben albern und zwar der Reuel nach vom Direktor vollzogen“. _äiiSJenommen find die von der Direktion aus- gefertigten Kaffenscbcnze und Sparxaff'enbücher, welcbe vonßwéi Mit- gliedern derselben gezeichnet scm-muffen. “ Jn Abwesenheits- und Verbinderungsfällen wird der Direktor vom Rendanten vertreten. Das Weitere über die Geschäftsführung beider Direktion bestimmt das Vextxaltunas-chicment.
Die Hauptkafix wird von dem Haupikasfirer unter Leitung und Aufsicht der Direktion nach der KqÜen-Jmtruktion verwaltet.
Alle Quittungen des Hauptkanirers “müssen, um Gültigkeit zu haben, von dem als Controleur fungi'renden Véamten mitunter-
ei net sein. 8 ck §. 48.
Die Filiale in Hechingeti wird unter _Leiiung und Aufficht der "Direktion von einem aus zwei Beamten Fettebenden Vorstande, einem
Nendanten als Vorsteher und e_txxcm Kasnrer verwaltet, we1chen" als Rechtsverfxändiger und Komminar der Direktion ein Justitiar zu- geordnet iit. _ _ _ Die von der Filiale ausgefertigten Sparkassenbstcher, sowie alle von derselben aus ebenden Urkunden, ebenso aike“ ' Kaffenquitiungen müssen von dem endanten und dem Kassirer beziehungsweise deren Stellvertretern vollzogen sein. _ *
Die Befugnisse der Filiale und das Weitere über die Geschäfts-
fübrung bei derselben werden durch das Verwaltungs-Reglcment und die Kaffen-Jnstrukjion festgeseßt.
Die Beamten der Spar- und Leibkasie find Landrs-Kommunal- beamte (§. 77 der Hobenzoiiernschen Amts- und Landesordnun und §. 27 des Reglements vom 29. Dezember 1882 über die Hirnst- verbältniffe der Landes-Kommunalbeamien).
Die Besoldung derselben, sowie die Pensionen der in den Rube- siand trejenden bder bereits getretenen Beamten werden aus den Fonds der Anstalt entrichtet. __ _ _ _
Rückficbtlich der Draken; uiid Reisekosten-Entjcbadigung find für das Verwaltungspersonal die fur Staatsbeamte geltenden geseslicben Bestimmungen maßgebend. _
Die Beirimmyngen des Geseßes, betreffend die Fursorge für die Wittwen und Waijen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (Geseß-Samml. S. 298) und des_ Gesetzes vom 28. März 1888 (Gesetz-Samml. S. 48) finden auf die _Beamten der Spar- und Leibkaffe finngemaße Anwendung. Das Wittwer" und Waisengeld der Hinterbliebenen wird aus_der Anstaltskane bezahlt._
Die von der Direktion angestellten Halwarberter sind jederzeit
entlaßbar.
§. 50.
Die Von der Direktion zu bestellenden Eixmebmer sind nicht Beamte. sondern A enten dcr_ Anstalx und jederzeit eniiaßbar.
Diesélben bezie en für ihre Mubcwaitunaen eine Entschädigung aus der Kaffe der Aystalx, deren Höhe iiach Maßgabe des Geschafts- umfanges von der Direktwri festgeseydwird. _ _
Auf Verlangen _der Direktion munen sie eme von dieser zu be- messende Kaution betteilen. _ _
Die Direktion kann Emnrbmereien aucb durcb Beamte der An-
i lt ve walt'n la en. “ * * ff §„ 51.
Die Besoldungen und Bezüge der Beamten und Hülfsarbciter, sowie die gesammten Verwaltungskoiten des Jrisittizts werden jährlich durch einen Etat geregelt, welcher von der Direktion der Anstalt zu
entwerfen ist.
7. Mitwirkung der Organe des Landes-Kdmmunal- verbandes bei der Verwalt_ung und Beaufsichtigung der Spar- und Leibkasse f. d. H. L.
. 61 i er 9 der obenzoliernscben Amts- und Landes:)rdnun vom
(§ Zff H 2. April 1873.) g
§. 52.
Der Beschlußfassung des Kommungl-Landiages unterliegen:
1) die Genehmigung _zu aligemeinen Kundigungen von Kassen- scheinen Seitens der Direktion der Amialx (vergl. §. 26),
2) die Feststellung des von der Direktion alijc'ibrlicb zu ent- werfenden Etats der Anstalt nach erfolgter Vorprüfung durch den LandrSausschuß, _
3) die Entlaiiuna der IabreIrecbnung nacb vorausgegangener Vorprüfung dureh den Landesausscbiiß, _ _
4) die Genebm1guna der Etatsuber1chreitungem __
5) die Verfügung über den Betrag derEewinnüberscbune, welcber nacb Abführunfx der feikgcseßten Summe in den Rescrvefonds noch verbleibt „(vera, §. 59), _
6) die Erwerbung und Vetaußerung von Grundstücken, welcbe nicht zum Zweck der Deckung von L_?)Zutbaben erfolgt _(§. 21).
Der Landesausscbuß ernennt die xtatsmäßigen Beamten der Spar- und Leihkaffe, sowie den Syndikus und den Justitiar der Filiale Hechingen, Ersteren nach_ ertbeiiter Genehmigung des Ministers des Innern. Er entscheidet mit Zustimmung des Kommunal-Land- tagés über das Rangverbältni der Beamten innerhalb des Landes- Kommunaiverbandes und reget den_Kautioiispunkt,
Der Landesausicbuß ist berechtigt, in Fälle_n eintretender Vakanz die Steiie des Syndikus provisorijch zu bejeYen, hat aber dxm Minister des Innern hiervon soforirge Anzeige zu erstatten. Denen weitere Genehmigung ist von; Landesausscbuß einzuholen, wenn fich für ein solches Provisorium die Notbwendigkeit einer mehr als drei- monatlichen * Dauer ergiebt.
§. 54.
Der LandeScmsscbuß erläßt das den innern Dienst bei der Spar- und Leibkaffe und deren Filiale_ x_rdnende Verwaltungs-Regiement- welches der Genehmigung des Minuiers des Innern bedarf, die I!?“ struktionen für die Kassenführung bet der Haupt- und Filiaikaffe- dis Einnehmerei-Ordnung, sowie die Anweisung zur Buch- und Reck)“
nungslegung. __
§ Dcr Landesausscbuß ist verpflichtet: 1) über die gemäß der §§. 4, 8, 10,_18, 24, 25, 34, 35 und 44 Seitens der Direktion zu sieilendrn Anfrage Beszhiuß zu fassen, „ 2) den von der Direktion zu entwerfenden zabrirchen Etat einer
Einzahlungen können entnrrer bei den Kassen der Anstalt in Sig-
.Jn außerordentlichen ;Zeiten, wie bci Kriegsdrobung, Geldkrisen und äbnlicbewEreigniffen ann auf Antrag der Direktion durcb Be-
Vorprüfung zu unterwerxen „und mit seinen Antragen dem Kommunal“ Landtage zur Beschlußfanung vorzulegen,
3) dekgleicben den von der Direkii Yxcheyschaftßbenckot vorzupxüfen und dTrttn
"b"?) d'“ (Zub es a; i
_ ie r re_ _nung zu rev diren,
5)_die «„isübersckoreitungen vorzuprüfen und 't ' '
dem,.Komyiunal-Landiage zur ;Bescblußfaffung vo Fliegkan Anfragen (_; W'Fßens _emmal im Jahre eine Reyi wn der Kassen der
ZnFffxnm _ iamarmgen und „Hechingen vorzunehmen oder vornehmen
. 56. FtF'LaÖdiYFTstleZß bat ferIer: _1e__„c,„ SU„run derKae' ' '. ___n__2____________e_______ch___t_ __ ___ TTUÉÖÜZ- in allen Zweigen der Verwa. _ 1, ]:,etzei von em „ ange der An ele ' Kenntmß zu _verscbaffen und zu diesem Fweccklenxiee'teÖeTikndYnYilz Effekten-Vorratbe zu untersuchen und von den Büchern "Rechnungen DokiBixenten ndnd Jie]; ZFmsÖM Zr nehmen, auch “ ' von __er txt non. eri terstattung über einzelne Geschä'te einzelne GeschaftSzweige, oder die e ' ' s ' ___ v____a________ ferner R _ G sammtlage des Gejchaftsverkebrs 4 je erzeit eine evi um der Verwaltung und zwar der - sammten oder einzelnen Zweige derselben tw * ge oder __d_ur__c_b eine:;z L_)elegdirxen vomebmen zueriaffke?! selbst vorzunehmen. "re in oge enen für nöt i- , ___ treffen_, endlich __ bg zu xrachtenden Anordnungen 6) die Beschwerden uber die Direktion zu entscheiden:
zu erstattenden jäbrlicbm Kommunal-Landtage zu
Ueber die durch Königliche Verordnun u bescbl' . ' - xanXenund Ergänzungen des Statuts is? 3der 'KolrxißtieikiFieanl-dejtdaeg z .
In Fällen der Dringlichkeit genügt bei Abänderung und Cr ("1 - zung statutariscber Vors riften d e A b" "g n des Landesaussckpuffes. ch ( n orung bezw. Beschlußfanung
71. Rechnungslegung, Verwendung des Reingewinnes, Reservefonds.
§. 5 .
Das Gischäftsjabr der Anstalt ist das Kalenderjahr mit deffen Ablauf am 31. Dezember die Re nun ' ' ' ' erkiÖÉt wi1_'_d.__ __ W __ ck Z ge1chloffen und die Bilanz
cuts _a _en e ert payicre werden zum Taqucourse am S u des Rechnungßxahres, _und so_rern dieser den Ankaufsprcis übersteigtckyixuß zu letztxrem_m die Bilanz eingestellt. *
_Dte Direktion der Anstalt ist ermächtigt. an dem Buchbestande der_im WcZe der Zwargsvoiistxeckung angefallenin Liegenschaften der Anitaltsgebaude und des Ge7chaftsinventars, sowie, insofern es ii): beoien eUcbcmt, aucb no_ch an andern Wertken und Forderungen jahrlicbe bfchrqrbungen bis zum Gesammtbetraae von 8000 .,“ zu Lasten des Gewmn- und Y_erluft-Contos vorzunehmen oder innerhalb der bezeichne_ten _Grenze alixabrlich einen beliebigen Betrag zu solchen ZMF)" *"FTzuiFUZU'f" 11ch Ak *
_ _ _er_ e er u _ amm i_er ich: über sämmtlicbe aida, xmxchlteßlicb drr Stiftungskapitalien und des éiieseryefdnds?ck [Filder yodann den Reingewinn.
§. 59.
Von den] nach §. 58 sich ergeberiden Reingewinne werden 50 Pro- zent dem chervefonds zugcwtcicn, wahrend übcr die weitcren 50 Pro- zent der Komwunal-Landtag zur einen Hälfte zu Gunsten dcs “Fürst- Carl-Landeeswtais und zur anderen Hälfte zu sonstigen wobitbatigen Zwecken Yersugung zu treffxn_bat. Nach dem Jahre 1893 kann die erstere Halit? neben dem urtt-Carl-Landesspital auch anderen in den Hgbenzoaernjcben Landen estebenden oder neu zu gründenden wobl- tbaiigen Anstalten zugewendet werd_e_'n.
. 0.
Die Direktion bat die bervorragendsien Ereigniffe eines "eden Betriebsjab re_s, die_ ziffermäßige Entwickelung der einzelnen Geschjäfts- zweige und dir Wirkizng gctroffcner Yerwaltungémaßregeln, sowie die Bilanz und dte_Gcwmn- und Verlustrechnung anäbrlicb in einem Rechenschafisberichte darzustelien und dissen durch den Landesausschuß dem qumunal-Landtage mit der Jahresrechnung vorzulegen.
Die Entlastung der Jahresrechnung nach erfolgter Vorprüfung durch den LandeSausicbuß unterliegt der Beschlußfassung des Kommuna_l_-Latzdtages. _
Der 1abritche Rechenscbastsbericht isi durch das Amtsblatt der
__Königlicben Regierung in SigmariRen zu veröffentlichen.
Der Reservefonds, welchcr sich aus de_n bisherigen und künftigen Gewinnuberweisungen zysammxngeiest, ist zur Deckung möglicher Verluste besitmuit; er bildet emen Theil der Betriebsmittel der An- stalt und siebt_mcht unter besonderer Verwaltung.
Derselbe ist jedoch vvrzugSweixe in solchen Wrrthen und For- derungen zu belegen, welche m kürzester Frist flüssig gemacht werden
können. 711. Schlußbeftimmung.
Der Tag, mit welchem das “gese'nwärtige Siatut in Krat trilt, wird durch _Königlicbe Verordnung k[*)cftimmt. f
_ Mit dies_em_ Taige verxieren das frühere Statut und deffen. Nach-
frage ibre (Gultigkeit unbe1chadet der wohlerworbenen Rechte Dritter.
Anlage [. Kassenschein
der Spar- und Leibkaffe für die Hobenzoliernschen Lande. Serie . . . [.jccera . . . Nummer . . .
Die Spar- und Leibkaffe für die Hobcnzoilernfcben Lande schuldet t1;_em.»_-anabec dieses Kaffenscbcins die Summe von ..... Reichs-
ar .
_ Diese Summe wird nach vorgängiger 6: (sechs) monatlicber Kundigung am ersten Werktage drs nach Ablauf dsr Kündigungsfrist kommenchn _Monats (§. 27 des Statuts) zurückgezahlt und bis dahin Zegen Beibringimg der besonders ausgefertigten balbjäbrig fäliigen
mscoupons unt . . _. . . Prozent verzinst.
_In gußewrdqxiilicben Zeiten, wie bei Kriegsdrobung, Geldkrisen und abnltcbcn Ereignissen kann auf Antrag der Direktion dureh Be- schluß des LandesguUchuffes mit Genehmigung der Minister des Innern und_ der Figanzen die 6monatlicbe Kündigungsfrist, so lange es noibwendtg ers_chemt, _emeitert werden, jedoeh wird die Direktion auciZ in diesen Fallen die Wünsche der Gläubiger nach Möglichkeit bequcbtt'eiZ. _ _ __
_ ie n tat is ercchiigt, schcn dor Ablauf der Kündigungsfrist die Rückzahlung des Kapitals nebst insen zu bewirken.
_ Nach Ablauf der _Kündigungöfrit odcr dcs von der Ansialt fesi- ((Jessica Zahlungstermtns hört die couvonsmäßige Verzinsung des ge- kundtaten Kciffexiicbeins auf. (§. 27 des Statuts.)
Gegenwartiger Kassenscbein ist für jeden Inhaber gültig, wird aber von der Spar- und Leibkaffe auf Verlangen des zeitigen In- bqbers auf Namen eingetragen, auch durch Aufhebung dieses Eintrags wieder guf den_anaber gestellt, und es wird. daß dies gescheben, auf der zweiten _Seite dieses Kaffcnscheins bemerkt.
Der Eintrag des Namens hat zur Folge, daß das Kapital nur an die zuletzt eingetraßene Person oder deren legiiimirten Rechts- nachfolger rechtsgültig ezablt werden kann.
_er Hobenzollernscbe Landes-Kommunalverband ba_t fur_ailx Verbindlichkeiten der Spa_r- und _inb- k“ist fur die Hobenzollern1chen Lande dre subsidiare
ara_ntie _ubernommen.
Sigmaringen, den . . . ien ......
Direktion der Spar- und Leibkaü'e für die Hobenzoliernschen Lande. U U U U
Syiidikiis. Di:"ekw'r. An m : rku n g. Gleich bei der Kündigung muß dieser Kaffcn-
coupons nebst Talon über eben werden, und es erfol t odann
die Ausbzindjgung eines ekogtzitionsscbkins- g s dagegen “Zweite Seite: Einicbrerkxunaen und Umschreibungen,
welcbe jedoch nur von der Direktwn der Spar- und Leibkaffe für die
Hobenzoilernscben Lande gültig betgeseht werden können.
_ Anlag_e 11. Zu Kaffenscbcinen mit Unkündbarkeit auf x_lne gewisse Reibe von Jabrxn findet das vorstehende :zormular mit nachstehendem, von der Direkxion einzusxbiebenden Zu- saße AnwendZig: ___ Kff fck, "|S
. egenwä ger a en em 1 eitens des Inhabers vo Tage der Ausstellung _an UUf - Iabre unkündbar. voir? bebaltltck; der Yefqgmß der Direktion. densklben jedrrzeit auf Wunsch des Glaubtgers zum vollen Werthe einzulösen."
Anlage 111. Seitens des Inhabers unkündbare Kaffenscheine. Kassenscbein
der Spar- und Leibkafie für die Hoßenzollern" * Serie . . . Urtara . . . Nummer 1_ck,_en_ Lande
Dic Spar- und Leibkaffe für die Hohenzollern en Lande " den) Inhaber dieses Kaffenscheins_ die Summe von skb ..... „WCM Rnch§m9rk,__welche gegen Beibringung der besonders ausgefertigten baibjabrig 7a_liigen Zinscoupotzs i_ixit . ._ . . Prozent vcrzinst wird.
Gegeizwartiger Kanenscbem nt Serien.“; des Inhabers unkündbar, vorbehaltlich de_r Befugniß der Direktion, denselben jederzeit auf Wumrb des Glaubtgrrs _z_um_ro_llen Werthe einzulösen.
Dieser Kaffcnichem ut fur jeden Inhaber gültig, wird aber von der Spar- und Leibkaffe auf Verianßen des zeitigen Inhabers auf ZiamIen__er_;1getrc1_i?er_1_,t auc? d1_irch_?_§ui_k_ckcZqu dieses __Eintrags wieder auf m_ n_a er ge e , un e mit , (! ies ges e en, au" der we"! Seite dieses Kaffenfcheins bemerkt. ck 7 z U"
_Der Eintrag des Namens hat Zur Folge, daß das Kapital nnr an die zuleßt_cir_igetragene Person oder deren [egitimirten Rechi§nach- folger rechtsduitig bezahlt werden kann. “
Yer Hobenzoilcriische_ Landeö-Kommunaiverband [“_at i_ur alle Verbrndltcbkerten der Spar- und Leibkasse [urdreHobenzollermcben Lande die subsidiäre Garantie ubernbmmen.
Sigmaringen, den . . ten ..........
der Spar- und Leibkaffe für di: Hobenzoilernschen Lande. U R R' K*.
_ __ _ Syndikus. Direktor. Zweite Seite: Einschreibungen und Umschreibungen, welcbe 1edoch_ nur von der Drrektion_ der Spar- Und Leibkaffe für die Hobenzoiiermcben Lande gültig beigenßt werden können.
AnlageLU. Rekognitions-Scbein.
_Dem_1*«'. R, wird hiermit bescheinigt, daß er beute den Kasen- sxbem Serie . . . Bitters . . . Nr. . . . über ..... Mark, verzins- lrcb_ zu_. . 0/0 Vom ..... ab, zur Rückzablung auf den ....... gekundtgt und denselben_mit_Coup_ons und Talon übergeben bat.
Die S_dar- und Letbkane behalt sicb das Recht vor, die Kapitai- Vqluta nebst den bis _zuxn Zahlungstage auflaufenden Zinsen zu jeder Zeit, auch vor dein_ Falitgkeitstermrne, an den Jubaber(Uebrrbringer) gegen Nuckgabx die1es kaogmtions-Scbeins zurückzubezablen.
Die erzmsung endtgt nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des von der Kane festgefxtzten qulungsnrmins (vergl. §. 27).
In gußerordeiitlicben eiten, wie bei Kriegsdrobung, Géldkrisen und ahnlichen Ereigninen _kann _auf Antrag der Direktion durcb Be- socbluß des Landesgusschunes mtt Genehmigung der Minister des „znnern und_ der _Fnianzen dix sm_qnatlickye Kündigungsfrist, so lange es not_bwen_dig er1c_hemt, e_rwettxrt werden, jedoch wird die Direktion auch x_n diesen Fallen die Wunsch: der Gläubiger nach Möglichkeit berucknzbtigen.
Sigmaringen, den . . ten ..........
__ _ Direktion der Spar- und LeÉkaffe fur die Hobrnzdxlsriiscbcn Lande. Direktor.
.K- o
R Syn
Anlage ?. Zins-Coupon Ord.-Nr. . .. des Kassenscbcins dcr Spar- und Leibkaffe für die v li '" Lande in Sigmarinsxi iibcr ..... RLiÖÖnUkk-H erxieeénééeré bite ..... Nr ..... Inhaber dieses empfängt die baib'äbri en in en drs - zeichneten Kaffenscbeins am ..... mit „1 . .? . 3 s oben be _ _Direktiqn . der Spar- und Leibkane fur die Hobenzoilernsckyen Lande. __ . U. R. _ (Trockiies Siegel.) __ _ Buchhalter. Dieser Zins-Coupon verxabrt in 4 Jahren, vom 31. Dezember _des Jahres an gerechnet, in welches der Zahlungstag fallt. '
Anlage 71. Talon zu dem_Kaffer_1schein_ der Spar-_und Leibkaffe für die Hobenzolirrnscben Lande in Sigmaringen. Serie . . . . [.ch ..... Ausfertigungs- Nummer . . . . über . . . . . . Reichsmark.
Der Produzent kisses Talons erhält ohne weitere rüfun 'e'ner Legitixnation die für den vorstehend bezeichneten KaffensYein nJu1 eius- zufertigenken Zins-Coupons sür _8 Jahre vom ...... bis .....
_ Direktion der Spar- und LcibkaUe fur die Hobenzoliemscben Lach. x?
(Trockenes Siegel,) BquZ-lier
Personalberänderungen.
Königlich Preußische Armee.
Crnxnnungen, Beförderungen und Versevungen. Jm aktiven Heere. Pot_sdam, 16. August. Fürst von Bismarck, Gen. der Ka», Furst zu Wied, Gen. Lt., nachdem deren Verhaltnis; als (Eber dcs Landw. Regis. Nr. 26 bezw. des Laridw. Reqts. Nr. 29, insolge_der veranderten Landw. Bezirks-Ejn. tbetlung als gelöst agzuseben ist, _statt deffen fortan bei der Garde- Landw., und zwar Ersterer & 18 zum: des 2. Garde- Landw. Regis, Leyierer & 1a suits des 4 Garde Gren.-Landw. Regts, zu führen.
Potsdam. 18. August. v. Schkopp. Gen.-Lt. und Komman- dant vcn Spandau, zum Gouverneur don Köln, Schmidt v. Kno- belsdorf, Gen.-Major und Comuiandeur der 31. nf. Brig., zum Kommandanten von Spandau, _v. Ttedeuxgnn, O erst und Com- mandeur des Inf. Regis. Nr. 22, unxer Besorderung zum Gen. Ma" , zum Commandeur der 31. Inf- Bus- ernannt., Goßlar, Oberit- Lt_ und etatSmäß. Stabsoffiz. des 3, Garde Gren. Regis, mit der Fubrung des Inf. Regis. Nr 22, unter Steilzmg ü. 1- suits desselben, beauxtra t. _ v. Gaudy, Major vor," Kaiser Franz Garde-Gren- RM. 9 r. 2, unter Beauftragung mit den Funktionen des etais- mamgen Stabsoffiziers, in das 3. Garde-Grenadier-Regiment versetzt.
schein mit sämmtlichen dazu g'cbökigéiis'noch nicbt fälligen Zins-
v. Barton gen. v. Stedman, Major vom Kaiser Franz Garde-
Gr-cxi. Regt. Nr. 2, zuin B.:is. Commandeur ernannt. v. Beaulieu. Major _aggreg_ dcm Kat'er Franz Garde-E'ren. Regt. Nr 2, in dieses ngt. eir_1_raygtki._ v. Wodtke, Oberit. beaufiragt mit der Führung der 33. _:z'ns. Bua , u_nter Ernennung zum Commandeur dieser Brig, _b. _Oettnger, Oberst, beauftragt mit der“ Führung der 10. Inf. Berg., unter Ernennung ziim (Cvmmandeur dieser Brig, Ober- bofser, Oberit und Abtbnl. Chef im Großen Generalitabe. Frhr. Rqeder v. O_tersburg, Oberst und Commandant der 4. Feld-Art. B_rtg., v. Nicktscb-Rysenegk, Oberst, beauftragt mit der Fuhrung der 34 Jns.*Bng. unter Ernennung zum Commandeur die's. Bstg., v; Spitz, Oberft_und Abtbetl. Chef im Kriegs-Minifterium, v _Rbeinbaben, Oberst, beauftragt mit Wahrnehmung der Ge- schafte als Commandeur res Kadetten-Corps, unter Ernennung zum Cymmandeux des Kadetten-Corvs, v. d. Lancken, Oberst, beauftragt unt der Fubruxig_ der 40_. Inf. Brig, unter Ernennung zum Commandeur dreier Brigade, zu Genrral- Majors bkfördkkt. Herzbrueb, Oberst und Kommandant von Straßburg i. E., v. d. Schulenburg, Obertt und Kommandant von Sonder- burg - Tudprl. der Charakter als General- Major verlieben. Frhr. v. Waiter, Oberst und Commandeur des Feid-Aki. Regis. Nr. 29 behufs Verwendung als Brig. Ccmmandeur, nach Preußen kommazidirt und ihm gleichzeitig das Kommando der 3. Jeld-Art. Brig. ubertragen. v. Jhlenfeld. Obrrst-Lt. und etatsmäß. Stabs- offizier des Feld:?lrt. Regts. Nr. 27, unter Stellung & la. snira dieses Yegts, nach Wurttemberg, behufs Uebernahme des Kommandos “des Feid-Art. Regis. Nr. 29 kommandirt. v. Pressentin, Oberit-Lt. un_d _Abtbeil. CoLimaxidcur vom Feld-Art. Regt. Nr. 26, als etats: maßißer Stabsoim. m das Feld-Arr. Regt. Nr. 27, v. Brause, _Yiaxor vom Feld-Art. Regt. _Nr. 4, als Abri), Commandeur in das Zeld-Art. Regt. Nr. 26, Birck,_Haupim. und Batik. (»I-Hef vom _ eld-Art; Rigi. Nr. 3, _unter Besörkkrung zum überzähligen Major, m die eriiL-Hauptmannsiteiir dcs Felk-Art. Regis. Nr. 4, verfaßt. Doble, Sec. Li. vom Jm. Regt. Nr. 21, zum Pr, Lt., Vorläufig obne Pateni, v. Normann. Sec. Lr. vom Inf. Regi. Nr. 61, zum Pr. Lt, bciordert. v. d. Wickerau Graf v. Krockow, Sec. Lt. vom Kur. Regt. _Nr. 2, S. 19. suits dss Regis, gestellt. v. Goc en, Pr. _Lt. vom Hu]. Regt. Nr. 3, zum Rittm. und Escadr. bes, vorlaufig czbne Patent,__ Torgcrny, Pr. Lt. d. 13 xuite dess. Negtsq untcr voriaizfiger Brianurzg m ieinem Kommando als Adjut. bei der 9. KW. Brig, zum uberzabl. Rittm, befördert. irner, Major 3. D. und Commandeur_dks Landw. Bars. Bezirks Téranrenburg a. H. der Cbgrakter ais Oberst-Lt. verlirben. v. Gruben, Major aggreg: dim Kur. Regi. Nr. 4. als exatsmäß Stabsoffiz. in das Kür. Regt. Nr. 6 emrcingiri. v. Gerdteil, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66 zum Pxemrer_-Lteute_nant. Frhr. v. Forstner, Premier-Lirutenané vom_Jnsaz1ierie-T_)iegiment Nr. 93, zum Hauptmann und Compagnie: CH_es. Nicolcxi, Y_r. Lt. von deins. Regi, zum überzäbl. Hauptm, v. Mellenthin, Sec. Lt. voi] demi. Real., zum Pr. Li„ vorläufig d_b_ne Yatent, bkxordcrt. Graf v. Rothenburg, Ssc Lt. vom Fur. egt. Nr. (, a 14. suite des Regis. grstcÜt. Cusig, Sec. „t.__vom Inf. Regt. Nr. 58, zum Pr. Lt., vorläufig obne Patent, v. Jreyboid, Pr. Li._vom Gren. Regt. Nr. 7, ZUM Hauptm. und Comp Cbcs, v_. Mamow 1., Sec. Lr. von dem?". Regt, zum Pr. Lt., vorlaufiZ OMC Yatcnt, ». Zimmermann, Pr. Lt. vom Inf. Regi. Nr. 47, zum Pauptm. und Comp. Chef, v. Tschudi, SLC. Lt. von dem]. cht., r*. bes_chü!3, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. __10, zu Pr. Lis; Meiiericbmidt, Pr. Lt. vom Füs. Re t. Nr. 08, _zum Pauptm. und Csm_p._Cbei, v, Franyois, Sec. Zt. (TN! dem]. Regt, zum Pr. Lt. besördcrr. r. Kritwis, Major von: «M. Regt. Nr. 23, zuin Bals. Commandeur ernanrit. Redmann, Major aggreg. dem Ins. Vegi. Nr.?Z, in das Regt. wiedereinrangirt. v. Brix, Pr. Lt. roxy Kur. Regt. Nr. 4, zum ?_iiittm. und Eandr. Chef, zr_br._v. Zrieiexi,_Sec. Lt. von dem)" Rest., zum Pr. Lt., y. Gerste)» obeziitein, Pr. Lr. von demselben Regt, zum uberzabl. Rriim.,__“«k)cichm_ann, Sec. Li. vom Inf. Regt. Nr. 56, zum Pr. Lt. besordert. Behm, Oberst-Lt. z. und Com: mandeur des L_:mdw. Bats. Bezirks Koblenz, der Charakter als Oberst, Pfeiffer, Major z. . und Commander:: des Landw. Bats. Bezirks Bremen, der Charakter als Oberst-Lieuienant verlieben. B9u_r, Sec. Lt. vom Jniantrrie-Regiment Nr. 92, zum Pr. Lt., vorlaustg ohne Patent, Frbr. Knigge ]., Sec. Lt. vom Ulan._Regt. Nr. 13, _zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. v. Birckbabn, _Maxdr z. D. Y_nd Commandeur des Landw. Bars. Bezirks Lorrach, in gleicher _Cigknicbaft zum Landw. Bots. Bezirk 11. Braumchweig ver123t. _Buss, Oberst-Lt. z. D., zum Commandeur des Landw. Bits. Bezirks Lörrach ernanxit. Jaeckel, Major vom Jgfaiiterie-Regimsnt Nr. 58, als Bataillons-Ccmmandeur in das Fufilier-Negmient Nr. 36 verseyt. Fritze, Major aggregirt deiii Jnsantene-Rrgimcrt Nr. 53, _in dies:"s N&iment einrangirt. S_ixnon, Hauptm. und Comp. (Eber vom Ini. Rear. Nr. 58, dem Regiment, unter Verleihung des Charakters als Major, aggregirt. or_d_an, Haupim. aggregirt dem Inf. Regt. Nr. 55, als Comp. bes m das Regimrnt einrangirt. Ebmeier, Pr. Lt s ia suits des Drag. Regis. Nr. 13, in das Hus. Regt. Nr. 17 einrangirt. Krumbguer, Haupim. 4 ja. suits des Feld-Art. Regis. Nc. 4 und Lehrer bei der Kriegsichule in Meß, ais Batik. Chef in das Feld-Akt. Regt. Nr. 31, Trainer, Hauptmann 9. 1a. suids des Feld- Art. Regis. Nr. 22 und Lebrcr bei der Kriegsskbulc in Anklam, als _Battr. Chef in das Fcld-Art. Regt. Nr. 3, Kersting, Hauptm. 9. 18. Juni: des Fuß-Art. Regis. Nr. 1 und Lebrer bei der Kriegsschule m Engers, als Comp. Cbef in das _Juß-Arr Regt. Nr. 6, Zielke, Haupirrt. ir ]a suite der 2. Jngen. „M15. und Lehrer bei der Krieg:“;- 1chu_1e in Mcß,_ als Comp. Chef in das Pion. Bat. Nr. 10 versest. Reinhold, Hauptm. 41a. 511th der 2. Ing. Insp, unter Ent- _bmdung von _dem Verhältnis; als Lehrer bei der Kriegsschule i_n _Engrrs, in die 2. Jngenicur-Jnipekrion wiedereinrangirt. ;Fretberr v. B_utl_er, Premicr-Lieutenant vom Inf. Regiment Nr. 113,_v. Miku1ch-Buchberg, Pr. Lt. vom Garde-Jäzer-Bat., Natbuiius, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 6, von dem Kommando ais Jnsp. Offiziere bei der Kriegsschulg in Meß, v. Bülow, Sec. Lt; vom Hits. Regt. Nr. 5, von dem Kommando als Jusp. Oifizier bet der Kriegsschule m Ankiam, v. Eckartsberg, Sec. Lt. vom Ulgn. Regt. Nr. 14, von dem Kommando als Jnsp. Offizier bei der Kriegsschiilc m_ Engsrs, entbunden. Lipinski, Hauptmann und Compagnir-Cbcs i_“o_m Gardc=Fuß=ArtiUcric-Regimcnt, unter Stel- lungd ]a suite dieyes Regis, als L_ebrer Zur Kriegsschule in Meß, Wlttje, Hauptm. und Batik. Chef vom Feld-Art. Rest. Nr. 16, _unter Stellung k ]a suits diescs Regis, als Lehre: zur Kriegsschule in Anklam, Schindler, Pr. Lt. vom Fuß-Nrt. Regt. Nr. 6, unter Stellung ix_ia snics dieses Regis, als Lehrer zur Kriegsicbule in Engers, Binneboes, Haupttri; von der 2. Ingen. Imp., unter Stellung 5 19. suits dieser Imp., als Lehrer zur Kriegsscbule in Meß, Genét, Hauptm. und Comp. Chef vom Pion. Bat. Nr. 10. unter Stellung ö. ia §nic6 der 4. Jngen.Jnsp., als Lehrer zur Kriegs- schule m Engers, verjeßt. Schulz, Pr.Lt. vom Inf. Regt. Nr.?l, Kunath, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 46, Ladewig, Pr. Lt. rom Drag. Regt. _Nr. 11, als Jnsp. Offiziere zur Kriegs- 1chule _in Meß, Kuster, Sec. Lt dom Husaren-Reqiment Nr. 9, As Imp. Offiz. zur Kriegsschule in Engers, Graf zu Münster, _Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 11, als Jnsp. Oifiz. zur Kriegsschule ni Anfiam, kommandirt. Adami, Hauptm. ck ]; suite des Inf. Regis. Nr. 52, unter Entbindung von dem Verhältnis; als Militär- lebrer bei dem Kadeitcnbause zu Wablstatt, dem Regt. aggregirt. Schmrd v. Schwarzenborn, Pr. Lt. von der Haudt-Kadetien- anstalt, unter Stellung 4 la suits drs Kadetten-Cbrps, als Militär- lcbrer zum Kadettenbause in Wahlstatt, v. Crompton, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, kommandirt als Erzicbrr bei der Haupt- Kadettenanstalt, unter Belassung bei dieser Anstalt, in das Kadetien- Corps, ver1eßt. Freiherr v. d. Osten, gen. Sacken, Pr. Lt. vom Inf. Regi. Nr. 98. als Erzicber zur Haypt-Kadettenansialt komman- dirt. Ti_ede, Sec. Lt. von der Paudt-Kadctienansialr, zum Pr. Lt. befördert. v. Manny, Major vom Inf. Regt. Nr. 45, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 61 verse . v. Kropff, Major aggrc . dem Ins. Regt. Nr. 45. in dieses egt. einrangirt.
Detring, auptmabn, bisher Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 45,