1931 / 213 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Sep 1931 18:00:01 GMT) scan diff

. k ,x

51420 .

[HallLsche Salzwerte Aktiengesell- sehaft, Sajlettau b.Halle a. d. Saale. Ausgabe neuer Gewinnanteil- scheinbogeu zu den Aktien

Nr. 6851-10050. ' Die neue Reil»: Grivinnnntrilsck)c1nc, umfasscnd die Nummern 26-33 _nßbst Erncurrungsschein, zn nnskrcn “91111611 Nr, 0851--10050 qclangt von [evt ab gcgen Rückgabe drs alten Ernciierungs- schrincs 11115 cines dcr _Nnmmernfolqc nach geordnrtcn, mit Qiuttiing drs Bc- sisers vcrsrlienen Vcricicbnisscs 1101 nach-

stehendcn Ztcllcn 1,111 Ansgabc:

bei dem A. Schaaiflmnicn'ichcn Van!- 111*r1'i11 Filiale der Deutschen Bank

11111) “Tiswnto:(iie'scllsciwft, 110111, bsi drr Deutsch?" Bank und TiZconto- (“.*scllscimft, Berlin, Tilsicldorf, Esjrn (Essoncr CreditAnsmlt) mid Hall?

(1. ;, Schlettau b. Halle a. d. Saale, den 10, Zi'ptcmbcr 1931.

Der Vorstand. _ [515- | [. __

Bilanz per 31. Marz 1930. Attiva. 3117110111Ws1111ld, Bankgut-

11110011, Wi*('l)si'[ usw. “111111011111 11110 Warrnvorrätc

[*-

141429911 425111311 *-

Tcliitorcn . . . . . . . 3341-1194 “.].111111'11111011: Vrrlin . . . 91000- “61101011 . . . 51000- B1*1i*1111]1111§]1*11 ..... 19 800:- 7111111111010" “11011111 . . . 1]- Biiro„*i11rirt111111[]: “6611111 . 1,9- “81191911 . |,- Fabri1000111111011]: “Lirrlin . ',“ “111111011 1,- 311111111111011 . . . . . . . 17-- Nii'lit 011111051111111'6 Kapital 150000;- Brrlnst prr 31. 3. 1930 i 133 (587,74 | (60111111111101111'111 [ 1929 . . . ]211,33 1324264] 1 :150 9011155 Passiva. |

Aktienkapital . . . . . . 900000,“ er'ditrrcn . . . . . . . 281193:42 Zlirscrrirfonds . . . . . . 117431547 Dclkrcdorcfonds . . . . 95000] - Arlwitr'rn11tr*rsti'111111igsfo11ds 4 03555 Tr111isitr1riscl)c Posts" 32 245,21 Tantiemen ....... 209561 ----- 1 350 866155 (6e1uinn- und Verlustrechnung per 31, März 1930.

Soll. Alisi'l1rcilm11g anf FUN- 11101011, 1011110911191 und C'i11r1111t1111g 651"11011111111111111'11 . Brsoiidorc Abscwrcibmtgru

46 1132117 050 395149 1:10 957] 10

827 NYM

-----

Haben. Br111011611011111111 . . . . | Zinsrii, 3111150111010"an 11111). 4 14191 051'1111111111111'trag 111143 1929 _ _ 121133 911111111 Per :11. :1, 19:10 «1.- [

„111110111 (00111111111wrtrag [ 19:3!) ........ 132 4220-41

Batterien- 11, Elenwute-Fabrik System Zeiler Aktiengesellschaft. Zcilcr. Jentsch. _

[494321- „Fenag“ AktiemGesellsthaft, Nürnberg. Reichömarksehlußbilan für den 31.Dezember 19“ 0.

689 63501

Vermögen. RM 91 Anlacherte : Maschinen, BetriebSan- lagen und Einrichtungen 380 900 - Transportmittel . . . . 17 800- 398 700- Betriebsmittel: - Kasse nnd Bankguthaben 4465,08 Forderungen 420 715,06 -Borrätc . . 499 345,97! 92452611 Reinverlust: Verlustvortrag 1. 1. 1930 18 297,25 Verlust 1930 . 2 202,17 20 499 42 Bürgschaften 18 729,30 _ 1 343 725 53 Verbindlithkeiten. Aktienkapital ! . . a . . 200M- Betriebsschulden: Darlehen . . 714000,- Akzepte . . . 60503,53 Warenschuldcn 365 639,- 1 140 142 53 Rückstellungen . . . . . 3583- Kaution 18 729,30 1 343 725 53 Gewinn- und Verlustrechnung. Allgemeine Geschäftsun- RM 9] kosten: Steuern und so- ziale Abgaben . . . . 279 223 01 Abschreibung . . . . . . 4071910 Verlustvc-rtrag 1. 1. 1930 18 2972_5 338 239 36 Betriebsertrag . . . . . 317 739 94 Verlustvortrag 1. 1. 1930 18 297,25 Verlust 1930 . 2202," 20499 42 338 239 36

„Feuag“ Aktiengesellschast. Woll.

[31413]. Badische Lotaleisenbahneu Artien-Gesellsehast. _

Tic 211110111111" 111150111 1556113111110" WO! dcn [jii'kdllkW zu cincr (1111 30. Sep- tember 1931, vormittags 9 Uhr, in den Geschäftsräumen des Notariat?- §1arl§rube 1, Kaiserstr. 184, stattfinden- den außerordentliäxen Generalver- sammlung (*ingcladcn.

Tagesordnung :

Berichterstattung Über die' wirtschaft-

liche" Lüge" di'k “5010111111911 240 H.-(0.-B.).

Die Aktien sind gemäß Z] 26 der 3111111111] spätc'stcns 5 Tage vor der Gcnoralvrr- sammlung, den Tag drr Hinterlcgmig nnd dcr Gencralvcriainmlnng 11icht mitge- rechnet, vor 0 Uhr abends zu l1i1itrrll'grn bci VerlinktHnndclI-Gsicllsclmst 0121011111, Darmstädter und Nationalbank in “11011111, Deutsche- Bank und TiSconto (ikcsrllscbast in Vi'rlin und deren Filialen 111 Nöln a. Rl]., Frankfurt (Main), 11.111111111101111 nnd 311111511011; Sal. 2009111101111 jr. & 60.111 310111, W111. Schlutow in Stettin.

Tir Hintsrlcgung 111111 tücicbsbankdrpot- [cl)cincu lwrcrbtigt nicbt znr Al1s111111111111q.

Karloruhe, den 10. September 1931.

Der Aufsicht'Srat. Dr. Rar] ».Ncistor, stellv. Vorsivcndcr.

[51104]. Steinholzfabrik Braunschweig Afticngesellsthaft.

Tic 11011011 Aktionäre Unsrrrr (ijrsrll- sckmft werden 311 der (1111 Sonnabend, den 3. Oktober 1931, 1111 0101111111121 Stadt Salzwedel, nachmittags 4 Uhr, stattfindciidcn ordentlichen General- vcrsammlung 1110111111 cingrladcn.

Tagesordnung :

]. Vcrichtcrstattmig des Vorstands iibcr

das 019001116 dcs verflossenen (110- scliéistöjalncs sowic Bericht des Anf- siclstörats iilwr Priifung dcs (559- scl)äft§lu*ricl)ts 111111 der Jabrcsrccky 1111111]. (91'11011111111111111 drr Bilanz und (M- 111'11111151111111 dcr (51011111111- Und Vcr- 111strrcl1111111g iiber das vcrflofsenc (51c- scl11'iftsjal1r.

3. M*stsrvimg drr Vcrgiitnng fiir den

Aufsichtsrat.

4. Erteilung der Entlastung für Vor-

stand und Aufsichtsrat.

5. Arndcrnnx] der Firma der (00100-

schaft.

Ziir (1011111101110 1111 der (“111'110r111110r- [1111111111011] sind 11111 dirjcmigcn Aktionäre. [.'-(“rechtigt, diE ihre Aktion [Wi dcr 6161011- sclmitsknsfc oder einem dcntfchcn Notar spätestens am dritten Tage Vor der Gonoralvor[1111111111111g 11i11t0rlcgt 1100611.

Braunschweig, im Scptrmbcr 1931. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:

M 11 11 tr. Der Vorstand. Bartos.

*- [49725].

Charlottenburger Handelsgesell- fckaftA.-(i-1.,Verlin-Cbarlottenburg, Olivaer Platz 8.

Bilanz per 31. Dczcmbcr 1930.

.».

Aktiva. RM 9, “111“;1111111111'11 . . . . . ., . . 42160 Bankkonto ord. . . . . . . 364 20 51111111. ' - . . . . j j 0 . 29 2] Ansicnständc . . . . . . 17077 97 Verlustvortrag 1. 1. 349,83 _ Verlustvortrag 31. 12. 449,79 79962

18692 66 Passiva". Kreditoren . . . . . . . . 13692 66 Aktienkapital . . . . . . . 5000: 18692 66 GeWinn- und Verlustkonto. RM 91 Unkosten . . . . . . . . . 1011027 Steuern ......... 20618 Zinsc11.......... 13334 10449 79 Vcrtvaltungsspcscn . . . . . 10000- Verlustvortrag . . . . . . . 44979 10449 79

Berlin, 31. August 1931. _

[49723]. Treuhand_-Aktieugesellschaft fiir Sa besiß Berlin.

Bilanz am 31. Dezember 1930. Aktiva. RM «91 Verlustvortrag o o o o o . . 272 56 Außenstände . . . . . . . 4727É 5000: Passiva. Aktienkapitalkonto . . . . . 5000- 5000- Gewinn- und Berlustkonto. Soll. RM 9, Unkosten......... 27256 Haben. Verlustvortrag . . . . . . . 272 56

Berlin, 31. August 1931.

[49724]. Gemäß Beschluß der Generalversamm- lung vom 1. September 1931 ist Herr Dr. Arthur Meseriher aus dem bisherigen AufsichtSrat abberufen Worden. Zum neuen AufsichtSrat wurde Frl. Dora Grauert Detmolder Str. 5, bestellt. Berlin, den 1. September 1931. Trenhaud-Aktienge llsihaft

für Sachbesi

Reichs: und Staatsanzeiger Nr.213 vom 12. September 1931. S. 4

Paul Stohl Aitiengcsellsahast, [.'-1400], Chemnitz.

Tic Herren 21111011äre wcrden liicrdnrcli: 2,11 der am Sonnabend, den 10. Ob! tober 1931, nachmittags 121,5; Uhr, in den Gcschäst§räumcn dcr Gesellschaft? (Markt 15, 1) stattfindenden außer- ordentlichen Generalversammlnng eingeladen.

Tageöordnung : Vorlage der Bilanz pcr 30. 6. 1931. 056111*1)111in111§] drr Bilanz. Entlastung drs Vorstands. Entlastung dcs Anfiichtßrats. Vesckxlufjfassung iibcr Liquidation dcs Warcngcschäfts.

6. Evtl. Umbc'nc'nnung der Firma.

Zur AuHübung dcs Stimmrechts sind die Aktion bis zum 6. Lftobcr 1931 an drr GescllschnftSkUssc zu hinterlegen.

Chemnitz, dcn 12. Septcmbcr 1931. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:

Rudolf Fischer.

_ [49719]. Industria Treuhand Verwaltungs- gesellsthaft, Berlin, Bilanz per 31. Dezember 1930.

"(1642-313- . . . . .

Aktiva, 1223 Kasia . . . !* Außenstände 643 890'77

11 9001--

Hypotheken . : 6 500!-

: : 1162000- Wocbscl . . . . JuNntar . . . 1929. . . . 1930. . . . . . * 770138 1 832 004138

Passiva. 311001101611 . e o ! o ' . Ba11k......... ?)iiickstrllnng für Verluste bei

Aiiszcnständcn. . . . . Stmnmknpital

1 482 25506 164 74932

175 0001- 10 0001- 1 832 004;38

Gewinn- und Verlustkonto.

Soll. Unkosten . . . . . . . . Riickstcllung (“01110 des Vorlnftcs aus dem Kon-

19 961 52

kurs Gorodccki . . . . ,W: 164 961152 Haben.

Zinsen . . . . . . . . 156 022 70 Effekt“" * o o o a . . a 730 55 Provision . . . o '- s 0 28215 Vormaltungsspcsen . . . 2480- Vcrlust1930 . . . . . . 54461_

164 96152

Berlin, 31. August 1931.

[49720]. Gmnäß Beschluß der Generalvcriamm- lung 1111111 1. September 1931 ist Herr Dr. Arthur Meseriver aus dem bisherigen Aufsichtörat abberufen Worden. Zum 11011011 Anfiichtsrat Wurde Herr Hans 0011 Wickede, Ncuc Bayreuther Str. 2, bcstcllt. ,Jndustria-Treuhand-Verwaltung Aktiengesellsthaft, Berlin, _ [49731]. Märkisthe Ziegelindustrie, A.=G. Bilanz für das 1. GesYäftSjahr

per 31. Dezember 1 30. Aktiva. RM .O. Grundstückskonto . . . . 306 624 35 Gebäudekonto. . . . . . 346 45065 Maschinenkonto . . . . . 186 404- JUantarkonto - o o o o 128 512- Bkständß * o o . j . . 249 586"- KaffL - . - e . 1 . . . P(JZL Postschrckgutha en . . . 59 58 Bankguthaben . . . . . 13 437- Debitoren - o o o ' o 1 4115730 Verlust ; ; s o . o o . 70 8381-7- 1 343 305 37 Passiva. Akticnkapital ; . a o o . 1000000- Rückstellung . o o o o o 155 61884 KrLditoren . o o 0 0 o ' 15009219 Hypotheken . . . . . . 37 59434 1 343 305 37 Gewinn: und Verlustrechnung. Debet. RM «9; Unkosten . . . . . . . . 39 475 57 Steuern . . . . . . . . 3743597 Zinsen . . . . . . . . 425240 Abschreibungen : Grundstücke. 11350,- Gebäude. . 29 473,77 Maschinen . 31689,35 Inventar 29 422,65 10.1 935 76 183 099 70 Kredit. Rohgewinn. . . . . . . 11226153 Verlust . . . . . . . . 7083817 183099 70

Berlin, im September 1931. Märkische Ziegelindustrie Aktiengesellschaft. Pitthan. Scholand.

[49732].

Folgende Herren sind in der General- versammlung vom 3. September 1931 in den AufsichtSrat geWählt worden: Dr. Hans Bie, Berlin, Dr. Bernhardt, Berlin, Dr. Borner, Berlin, Dr, Schulße, Berlin.

Berlin, den 3. September 1931.

Märkisihe Ziegelinvuftrie

[19716' |

Zch1rüsche _ Mühlenwerke Aktiengesellnbaft. ], Bekanntmachung.

Tie Ge111'111111r1'1a111111l1:ng Unserer Mcé'ellichafx vom 1. Augnst 1931 hat bestbwffcn, das Grundjzpétal um 2 200000,- RM Nennbetrag durcb Ier- ringerunq des Nennwerts jeder Vor- ckck: untd Stammaktie über 1000,- Reicvsmnrk _auj 500,- RM herabzu- setzen. Der Vc"ch111ß ist_an1 28. August 1931 111 dosHandelsrrgUter eingetragen.

Gemäß „6 289 H.:G.:V. ergeht hier- mit die Aufforderunq an die Gläubiqcr der Gesellz'chaft, ihre etwaigen Forde- rungen bei der Gesellschaft anzumelden, BreZlau, im September 1931.

Der Vorstand. _

[49721] Kurfürstendamm 34 Aktiengesellschaft, Berlin. Vilanzkonto per 31. Dezember 1930.

Aktiva. RM «9, Anßcnständc . . . . . . . 16960 26 Vrrluftvortrag: aus den Vor- jahrcn . . . . 11632,64 uns 1930 . . . 11407,10 23 039 74

40000 Passiva. Akticnkiipital * o a o s o . 40000: 40000- Gewinn- und Verlustkonto. . Soll. RM «9; Unkosten . . . . . . . 22 902 72

Grundvermögcn- und Haus- zinsstcuorn usw. . . . . . Abstand (111 Wohnungsamt .

8 078 7 500

70 38 566 40

Haben. I)iictcingang. . . . . . . . 26 855 30 Grundstiickskonw . . . . . . 304- Verlust 1930. . . . . . . . 1140710 38 566 40

Berlin, 31. Angiist 1931.

[49722]. . Gcmäß Beschluß der 01c11cralt19rsa1ni11- lung vom 1. September 1931 ist Herr Dr. Arthur Mescrißcr aus dem bisharigcn Aiifsichtsrat abberufen worden. Zum 11011011 Aufsichtsrat Wiirde Frl. Dora Grunert, Detmolder Str. 5, bestellt. Berlin, den 4. Scptrmbcr 1931. Kurfürstendamm 34 Grundstücks-Aktien-Gesellschaft.

10. Gesellschaften m. b. H.

[48777] Bekanntmachung.. _

Die Automobil- und Ersatzle1le_-Getell- schaft mit beschränkter Haftiing 111 Ber- lin 17 56, Taubenstraße 20, ist aufgelöst. Die Gläubigrr wchen ausgcfordert, slch bei ihr zu mc'ldcn.

Berlin, den 31. August 1931. Automobil- und Ersatzteile-Gcsell- schaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

Der Liquidator; Wilhelm Coerper.

[49773]

Die Firma Kaestner & Co. (9.111. b. H., Zwickau, ist aufgelöst., Dux Glänbiger werden aufgefordrrt, sich der mir zu melden. ' , „„ Karl Frey, Baumeister, Zwrcka11,©a.

[48888] , Durch Beschluß der Geseüicbafterver- sammlung vom 5.2.1929 ist das Stamm- kapital der Geseliscbaft um 42 500 RM herabgeseßt worden. Die Glaubiger der Geiellscbaft werden aufgefordert, 11ch ber uns zu melden. | Dresden, den 2. September 1931. Sächs. Stahlwindmotoren - €kiabrik G. R. Herzog G. m. b, H., Dresden. Geschäftsführer: Arthur Weber.

[49254] _ _ Ruföe Blank G. m.b.H. in Ltqmdation in Neustadt a. d. Haardt.

Die Gesellsrbaft ist laut Gesellschafter- beschluß vom 2. September 1931 aui-

gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sie!) 1)?! derselben zu melden.

Der Liquidator: A d a m R u f.

[51108] ' Die Firma Radebergax Möbelfabrik (151.141. b. H. ist durch Beschluß der Geselljcbafter- vertammlung vom 14.August 1930 aufZelöft worden. Als Liquidator wurde der auf- mann Johannes Winterlich, Dresden-A. 16, Blaiewißer Str. 29 Crdg., bestellt. Ich fordere die Gläubiger der Geielljchaft aut, fich bei derselben zu melden. Radeberg-Dresden, den 8. Sept. 1931. Radeberger Miihelfabrik Gesellschaft mit beschratikter Haftung in Liquidation. W111 ! e 1 [ich.

[49585] Bekanntmachung. _ Tie Fist Tyre Company mrt be- Rzränkter Haftung, Berlin-Halen ex, estorstraße 8-9, i'st aufgelost, «te Gläubiger der Gesell (haft Werden auf- Zzefordert, sich bei iF zu melden. Der erkauf von Fist; eifen wird durch Importeure fortgeietzt. ' Berlin, den 1. September 1931. Der Liquidator der Fisk Tyre Company mit beschränkter Haftung:

[50787] Bekanntmachung. Tie Fiima FUL Zwirner G. 111. b. H. 111 B1e91au, Bruders". 42, irt auigrlöst. Tie Gläubiger der Gesellschaft werden auigewrdert, sicb bei tbr zu melrc'n. Breölau. rm 4. September 1931. Der Liquidator der Firma Fritz Zwirner, G. m. b. H. i. L.: F ri 3 Z w i rn er.

[48583] Bekanntmachung. Die unterzeichnete Gksellscbaft wurde am 8. August 1931 aufgelöst._ Zinn Liquidator wurde Oberreviior Kimmicb, Rostock 1 M., Scbwaanscbe Str. 2, er- nannt. Etwaige Gläubiger werden hiermit öffentlich auigefordert, ihre Forderungen aniumelken. Zentral:Lebensmittelbestbaffung G. m. b. H. zu Schwerin (Mecklbg.) t.Liqu. Der Liquidator: K i 111 m i ch.

[48248]

Die Firma Hermann Kristall G. m. b. H., Berlin, Alexanderstr. 81», be- findet fich in Liquidation. Fordxrungen an die Liquidativnsmaffe sind bis zum 15, Okt. 1931 bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.

Liquidator Alfred Bernhardt, Berlii-Schöneberg, Martin-Luthrr-S1126.

11. Genossen- [50437 ], schaften.

Graphische Industrie e. G. m. b. H.

in Liquidation, Hamburg 36, Valentinskamp 40/42.

Abschlußbilanz per 30. Juni 1931.

Vermögen. RM Verlust . . . . . . . . . . 16835118 Schulden. - Kundan . . . . . . . . . 968918 K'örprrsthaftsstcuer 1927/28 . 7146: 16 835 18

Die Liquidatoren.

[44055] _ (Zyxmäß Brichlus; der GencraiOersamm- lung vom 21. Mai 1931 111 die Land- bundHandelsgrnosseniÖaft W15111ar_ (1111- gelöst. Der Auflösungsbesckpluf; 111 am 14. Juli 1931 in das Genossenichafts- registrr des Amtßgericbts Wismar em- [1etragen. Die Gläubiger werden (111151?- fordert, ["ich bei den unterzeichneten Liqui- datoren zu melden. _ WiSmar, drn 8. August 1931. Landbundhandewgenoffenschaft

Wisimar e. G. m. b. H.

in Liquidation. Boehner. Kruse.

[50436]

Gmäß § 51 des Genossensckyastsgeseßes 1'11 Verbindung mit § 33 unserer Satzimg (18131711 wir hirrdurch folgendes bekcxnnt: Die Genossin Ewe Hoffnmnn/geb. L).)koizner, Verlin-Wittenau, bat gemaß H 51 "des Genossenschaftögeseßes gegen die Beschluss? der GenrralVermmlung Vom 31.9.1191 1931 die A111echtu11gsklage erhoben, Trrnim zur mündlichen Verhandlung steht (111: 19. Septembrr 1931, 10 Uhr, 1101" 16111 Landgericht 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmrr Nr. 106, an. _

Deutscher Investment-Verem e. G. m. b. H., Berlin. Der Vorstand.

Dr. Wiglon'. Pfundt.

14. Verschiedene“ Bekanntmachungen.

[50177] . Reichsverband derKolomaldeutsrhen nnd Kolonialintereffenten E. V.

Die ordentliche MitgliederVersammlung

wird auf Freitag. den 9. Ort_yber, nachmittags 4 Uhr, in die Raume der Neu Guinea- Compagnie, Berlin 11107 7, Dorotheenstr. 61, einberufen. Tagesordnung: ,

1. Genehmigung des Iahreßbertckytöwnd Rechnungslegung für das Geschafts- jahr 1930/31.

2. Entlastung des Vorstands und Ge- samtausschuffes.

3. Neuwahl des Gesamtausschuffes.

4. Bericht über den Stand der Ent- schädigung.

Der Vorstand.

[51393]

Landwirtstbaftüche Versicherungs- gesellschaft auf „Gegenseitigkeit zu Greifswald.

Ha elabteilung. , Gemäß Auftcht§rqtsbeschluß Wrrd für das Hageljcrbr 1931 em Nachscbuß in Höhe von 50% des Vorbeitrags erhoben. Greifswixld, den 9. September 1931. Der Vorstand.

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Drrektor M e n g e r 1 n g in Berlin-Pankow. _ Druck der Preußi] en Druckerei, und VerlaY-Aktienge ellschaft, Berlin, ilhelmstraße 32.

Drei Weila, en (ein chließlich Börsenbela e und

Aktiengesell chaft.

Pitthan. S oland.

John Wiederkehr.

zivei entralhandelsregiste klagen).

Erste Zentrall)andelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralbandelsregister für das Deutsche Reich

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Berlin, Sonnabend, den 12. September

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1931

Inhaltsüberficht. 1. andelSregister, 2. _üterrechtSregister, 3. Vereinöreqister, 4. Genoffenschaft5registey 5. Musterregister, ?. ZrbekbeHreÖtSeithraginFlef ck . onure und ergei Ia en, 8. Verschiedenes.

()

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

.82. Lohnsteuerpflicht der Arbeitgeberbeiträge zu freier Versorgungsversicherung des Angestellten. Strkitig ist dir Frage der Lohnsteuerpflicht derArbcitgcberbciträge zur Pensions- Wrsichcrnng ,bei einem Pensionsvercin, und zwar, da der Pensions- vcrcin ziigleick) 'Ersaykasse im Sinne des AngestelltrnVcrsichcrnngs- gcicm's 1[t, sowc1t ste über die Pflichtversicherungsbciträgc des Arbeit- g-clwr? auf Grund des Angestclltcnvcrsichcru11gsgescHe's hinausgehen. 11. DW Beschwerdefiihrrrin, eine 01. 111. b. H., ist fiir ihre Angestellten c111_c111 PeniionIVcrcin angeschlossen. Aus der Satzung dicses Vereins rst wlgrndes Hervorzuheben: &) Nack) § 3 sind beteiligt nur die Arbeit- gcbcr. Nack) §5 werdcn versichert sämtliche Angestellten mit Dirnst- beziigcn bis 311 18000 RM. Die Versicherung bildct eincn TC'lldeZ Anstellungsvcrtragcs, Nack) § 7 sind Schuldner der Beiträge die Arbeitgeber, die gleichzeitig für die Beiträge der Arbeit- nehmer lyafte'n. b) Nack) Artikel [ dcr Versichern"gsbedingungcn bc- strlwn dic Versichcrimgsleistungen in Ruhcgcld, Altersroutc' und 3711166101tebencnrcntc. Die Ansprüche sind höchst persönlicher Natur, [16 können nicbt abgetrctcn odcr verpfändst Werden. Nucl) Artikel 111 lirtragcn dic Vkiträgc 10% des Arbeitsvkrdienstes. Davon [1110911 8% die',§)lrl11*i_tgcbcr und 2% die Angestellten aufzubringen. Nach Artikel 1'1 0110.10 dic Bcitragspflicht durch Austritt der Unternehmung aus dem Vcrcm oder durch Aus-tritt des Angrstcllten aus den Dicnston drr beteiligten Unternehmung. Artikel 1711 bestimmt iibrr dic Rückgewähr dsr Lrntnngen folgendes: „1. Wenn der Angestellte der rciclßrccht- lic111*1i Angcstr,lltrnvcrsickxrungspflieht nntc'rlicgt, hat (*r nur Anspruch 11111 dic r_cicl)§gescßlichen Leistungen. Sollten jedocli die Von dom Ange- stellten [00111 gezahltcn Beiträge höher gewesen sein als dic", wclche nacli § 172 des An[]cstcl[tendersicherungsZe'srßcs zu zahlen wären, so hat d'or Aussclwidcndc Anspruch auf den iibcrstcigcndcn Tcil dcr srit 1924 gclctstetcn Beiträge. 2. Heiratct einc versicherte Angrstclltc, 'wclcbr rina triklisgcsctzliclx Anwartschaft erworben l)at, nach Ablauf drr reichsgc- 5619101011 Wartezeit fiir das Ruhegehalt und schridct sie binnen drei Jahren 111111) der Verheiratung aus der vcrsichcrnngspflichtigon Bc-

_ srl1äftign11g (ins", so erhält sie die'scit 1924 von il)r selbst gezahlten Vcr- [ [1cl)rr1111_c1_5l181trc_1gc zuriick. 3. Diejenigen aUSscswidcnden Versichrrtcn, iorlckw nicht reichsrwrstcl)crn1igspflichtig wären und nach (€] 21 des An-

gr1t0lltr11vrrficlirr11n95gc'sctz93 die Vßrsickxrung nicht fortgsscßt Haben, 11110911 0111 Rückforderungsrechf“ auf die Hälfte derjenigen laufcndcn Vor]iclicrungsbéiträge, Welche für ihre Vsrsichcrung seit 1924 gezahlt 1111*rd1*11, Ueber die freiwillige Weiterm'rsichcrnng bcsti111111t Artikcl17111, daß (101 Ausschcidrn kinos Angastclltrn aus anderen Gründen als durch Tod, Hcirat, Pensionierung odcr Beriifsnnfälügkcit oder beim Aus- srtwiden drr lictriligtcn Unte'rni'lzntnng aus dcm Verein dcr Vcr- 1!(l)i*ktL statt dcr Riickgcwähr dic Versickwrung frciwillig durch Zahlung drr Vollen Br*iträgc fortseßeén kann. Bei vorsickwrungspflichtigcn An- grstolltcn ist die Writervcrsichcriing 11111: zulässig, 111101111192 der Vcr- siclirrtc nicht in eine andere vcrsichernngspflichtigc Brsthäftigung cin- trxtt. War cin Versicherter 20 Jahre beim PsnsionsVchin versichert und hat Beiträge gezahlt, so erhält er, wenn er 11011 dcm RKM auf Rnckgrwähr ke'im'u Gebrauch macht, [mi Eintritt der Bcrufsunfähigkait

. oder des Pensionsaltcrs eine Pension, wcnn dic reichsgéscßlickxn ' Beiträge gklristet 100de11 sind, cntsprcclzcnd dmr reich?:gcseylichcn Lcrstnngrn, Sind die rcichsgzieizliche11 Beiträge nicht geleistet morden, _ so crlmltsn die Versicherten nur die von ihnen selbst bezahlten Beiträge

„Ltriick. Der PcnfionZanspruch beginnt nach cincr Wartezeit von fiinf [ml)rcy, [1131 Versichexrungspslichtigen (Zusaßversickxrten) nach Ablauf der g1*._[e[zl1ch_en Wartezeit.“ 111. Im Vorlisgenden Falle handeelt es sich um die Verträge, die die Brsthmerdeführcrin in Höhe von 8% des

* Arbeitsverdienstes der Angestellten nach Artikel 111 der Versicherungs-

brdingungen an den Pensionsverein zahlte, Die Frage ist, ob durch diese Zahlungen den versicherten Angestellten ein geldiverter Vorteil, d. l). Arbeitslohn im Sinne des § 36 des Einkommenstener- grseßcs, iind zWarmit der Zahlung, d. l). im Steuerabschnitt, in dem gezahlt wird, zufließt_(§ 11 des Einkommenstsuergeseßes). [U.Vorab ski gepruft, ob schon dte Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgebßr fiir Alter, ArbeitSunfähigkeit und Hinterbliebene als laufend zufließender geldWerter Vorteil anzusehen sei, Man könnte daran denkezi, daß der Arbeitnehmer insUWeit eine Versicherung Lyripgrt. Fur Beamie ist von jeher anerkannt, daß das Recht auf kunftige Versorgung einkommcnsteuerrechtlicl) nicht als laufender geldwerter Vorteil anzusehen ist. Für Beamte liegt die Sache aber besonders. Die Stellung des Beamten beruht nicht auf einem An- stelluiigsvcrtrag oder Dienstvertrag, sondern auf einem öffentlich- rechtltchen gegenseitigen Treuverhältnis (vgl. Entsck). des RFHofs Bd. 27 S. 321; Bd. 28 S. 208 = Steuer und Wirtschaft 1931 Nr. 147, 376; E11tsche1dungen_des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd, 104 S. 61). Der Beaumte.l)at kexinen Anspruch auf einen angemessenen Lohn als Eritgelt fur seuie Leistung, sondem er hat nur ein Recht, und zwar im Sinne _des Artzkel 129 der Reichsverfassung ein wvhlcrworbenes Recht auf Rerchurig eines an emessenen, seinem Stande entsprechenden Unter- halts gegenuber den_1 taat. Diese UnterhaltSverpflichtung des Staates ist dalxer grundsäßlick) unabhängig von der Leistung von Diensten, sie setzt" sJch „auch nach Beendigung der Dienstleistung Wegen Berufs- Uzifahigkeit bis zum Tode des Beamten und teilWeise noch darüber hinaus, fort. Nun'Werden allerdings Versorgunngerechtigungen, die ausschließlich in einem Anspruch gegen den Arbeitgeber bei Eintritt des V_ersorgung§falles bestehen, auch in beamtenä'hnlichen und aiich in so_nstigen Angestellten- und Arbeitnehmerver- hai_tnis sen eingeräumt. Aber auch in diesen Fällen wird man, obwohl sie im Grunde genommen anders liegen als die der VersorgungSrechte drr Beamtrn, nicht annehmen können, daß den Angestellten und son- stigenArbettnehmern laufend geldWerte Vorteile zufließen. So wenig wie die Benühung von Annehmlichkeiten und Wohlfahrtßeinrichtungen (Kantmep, Bäder, Sportplätze, Leihbüchereien) einkommensteuer- rechtlich nn Sinn? der VerkehrSauffassung als gegenwärtig zufließender Jlewinter Vorteil geWertet Werden darf, gilt das auch von der bloßen Myglrchkeit yon Ersparungen. An diesem Ergebnis ändert nichts, daß etwa der Arbettgeber, um sich gegen die aus den Versorgungs- Ünsvrychen der Arbeitnehmer erWachsenden Ansprüche zu decken, eine erstckyerung' eingeht und Versicherungsprämien zahlt, für deren Hohe dix Arbeitslöhne die Bemessungsgrundlage bilden. Wenn Jie Versicherung und die ZsZahlung der Prämien auSschließlick) Sache

es Arbeitgebers ist, o das; also der Arbeitgeber die Versicherung

beliebig aufgeben und zu einer anderen Versicherung oder zur Selbst-

' 1131116911, fließt dem Arbeitnchmer noch nichts zu. Ob und inwiLWeit stch hieran etwas ändert, Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine Verpflichtung übernimmt, die Versicherung auf- rechtzuerhalten, wird im Einzelfalle zu untersuchen sein. Es wird dabei ins Gewicht fallen, ob der Versorgungsanspruch des Arbeit- nchnicrs grgsu den Arbeitgeber und drr Zweck der Rückversicherung des Arbeitgcbsrs so sehr im Vordergrund stehen, daß die Mttteilung des Abschlusses der Versicherung an den Arbeitnehmer und vielleicht auch die Uebernahme der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Versiche- rung durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer praktisch ohne Bedeutung sind oder ob gerade umgekehrt für den Arbeit- 11rl)1m'r die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Versicherung für ihn aufrechtzucrhaltcn und ihm eintretendenfalls die Versorgungs- 911spriichc gegenüber dem Versicherer zu verschaffen, die Hauptsache ist. „17. Ganz anders liegen die Fälle, ivo der Arbéitgeber einzelne bcst1111111te Angestellte versichert oder versorgt und jahraus jahrein oft se'13r _hohe Beträge für diese Angestellten auf gesperrtes Bankkonto, Versicherungsn oder dergleichen einzahlt. Hier tritt der dom Senat stets „festgchaltcnc Gedanke in dkn Vordergrund, daß allemal dann Arbmtswwi zuflicßt, wenn die Sache wirtschaftlich so liegt, wie Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer cinen entsprcch11ndcn Geldbetrag zur Brrschafiung cincr 9111911131“. Versorgung durch Versicherung odcr sonst emhändigt und der Ardeitnchmkr entsprechend vcrfährt. Das trifft besonders dann zu, wenn drr Arbeitnehmer ein. Recht darauf hat, chf; dcr Arbeitgrbcxr die Zahlungen macht, d.h.das Geld aus seinem Vsrmögen ausscheidet, und Weiter dcr ArbeitnelWLr fiir den Fall des Eintrittes dcs Versorgungsfalles Rechte auf Ver- sorgung erwirbt. Daß er schon vor Eintritt des Versorgungsfallcs über die Vsrsorgiingsansprüch9 Verfügen, sie z. B. verpfänden, abtrctcn odcr Darlehen darauf erhrbcn kann, ist nicht nötig. Auch ist nicht uner- ltißlich, daß der Arbritnehmer unmittelbare Rechte gegen den Ver- s1chcrcr, die'. Bank uiw., fiir den Fall des Eintritt?- des Versorgungsfalles erwirbt; es geniigt, daß 11911 der Arbeitgeber cintrLtendLnfalls diese Rschte Wrschaffen muß. Schließlich ist, da bei Einzelv e'rsicherungen, von dcncn hier a11§ichlicßlich die Rede ist, in Fällen dieser Art leicht Versuche gemacht tvsrden, die Einkommensteuer zu vermindern, zu ersparen odrr zu umgehen, nicht ohne Weiteres erforderlich, daß den Arbeitnrhmrrn Rechte gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Bei- träge usw. formgcrecht zugestanden Werden; nach Z; 4 der Reichs- abgabcnordmmq genügt, daß die Zahlungen von den Beteiligten tat- sächlich als Erfüllung von Rschtcn und P lichten gckvsrtet und emp- funden Wordcn. Grnndlogc'nd ist immer er Gedanke: es handelt sich um Verwendung von Einkommen des Arbeitnehmers. Daß auch dem Arbüitgcber daran liegt, daß seine Angestellten eintreten- dsnfalls Versorgt Werden, daß also auch er darauf hält, daß die Bei- träge für den Versorgungszweck sichergestellt Werden, ändert nichts daran, daß Ls sich um Verivcndung von Einkommen des Arbeitnehmars handelt. Das ergibt sich, wenn man folgende Fälle aneinanderrciht: o.) Der Angestellte verivcndrt einen Teil seines Gehalt?- zu einer VcrsorgungZVersicherung. b) Der Arbeitgeber erhöht das Gehalt, damit sick) der Angestellts versichern kann. c:) Wie 1), aber der An- gestellte verspricht dem Arbeitgeber, die Versicherung zu nehmen, Weil diesem daran liegt daß der Angestellte oder seine Hinterbliebenen später versorgt sind und nicht mit Ansprüchen auf Unterstüßun usw. an ihn herantreten. cl) Wie 11, aber es wird ab emacht, da dem Angestellten keine Verfügungsrechte an der Verliickwrung zustehen sollen. 6) Fall des gesperrten Bankkontos oder der Rücklagen für die Vorsteher von Reichsbankstellen, die bis zum Ausscheiden zur Deckung etwaiger Schadens6rsaßansprüche verzinslich gutgebracht Werden; vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteii 171 11 717/31 vom 20. Mai 1931. In allen Fällen überwiegen Weitaus die Be- lange der Angestellten; auch in den Fällen zu 0 und (1 ver- fügen die Angestellten über Einkommen, indem sie ihre Zustimmung zu dieser Art der VerWendung erteilen. 71. In dem zu entscheidenden Falle handelt es sich um eine ngmelversicherung, und zwar um eine Sammelversicherung, bet der die Versicherung einen Teil des Anstellungsver- trags_ bildet. Die Sache liegt im Wesentlichen so: 1. Der Arbeit- gebergst seinen Angestellten gegenüber verpflichtet, 8% ihrer Be üge aus eigenen Mitteln an den Pensionsverein abzuführen. 2. Die Tln-

estellten haben eintretendenfalls VersorgungSansprüche gegen den

enstonsverein. Danach sind die Voraussevungen für die Behandlung der Zahlung der 8% als Arbeitslohn im Sinne der Darlegungen unters grundsählich gegeben. Wie Fälle 11 behandeln seien, wv für die Versorgung der Arbeitnehmer Pau1chalbeiträge an den Arbeitgeber geleistet Werden und die Beträge, die für den ein- zelnen Arbeitnehmer entri tet Werden, nicht ausge- s ch1eden' werden können, kann ier unerörtert bleiben; vgl. hierzu das Urteil vorn heutigen Tage zur Sache 71111619/30. Für die Fälle der hrex zu entscheidenden Art kann sich nur fragen, ob Gründe vorliegen, die diesen Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten gls den unter 17. erörterten Fall. 711. Man könnte daran denken, eme solche abWeichende Behandlung deshalb für ange- zeigt zu erachten, Weil es sich in Fällen der vorliegenden Art um Ge- sgmtversicherungen großen Umfanges handelt. Die Belange des e1_nzelnen_ treten zurück, die Vorteile, die den einzelnen später zu- fließen, smd verschieden; es ist anders, als Wenn die Versorgung auf die Lage eines Angestellten oder einer bestimmten Gruppe gleich- stebender Atigestellten abgestellt ist. Das ist jedoch, vgl. Weiter unten, nicht entscheidend. Entscheidend könnte höchstens sein, Wenn man bei Versicherunge'n dieser Art die Sache so ansehen könnte oder müßte, dqß es sich bei den Leistungen, die der Arbeitgeber nach dem Maße der Löhne der Angestellten macht, hier also 8%, nicht so sehr um Leistungen zugunsten der Arbeitnehmer als um AufWendungen handle, die der Arbeitgeber als Arbeitgeber seiner selbst Wegen m'acht. Das käme darauf hinaus, die Beiträge genau so zu behandeln W117 die Beiträge, die die Arbeitgeber als Arbeitgeber zu den sozialen Versicherungen zu entrichten haben. Diese Pfli tbeiträge der Arbeitgeber sind kein Arbeitswhn. Denn es handelt si um die Er- füllung von Pflichten, die das Geseß dem Arbeitgeber als solchem aus syzialen Griinden auferlegt. Nun könnte der Gedanke auftauchen, die freiwillig, aber unter dem Zwange sozialer Anschauungen mgnchmal unvermeidlich übernommenen Beitragslasten den Pflicht- beiträgen der Arbeitgeber gleichzustellen. Das wider] räche aber der it

versicherung übergehen kann, ohne daß die Arbeitnehmer widersprechen

jedenfalls noch der Verkehröauffassung, zumal da ich aus der w rt-

" entgegenzuhalten, daß oft Angehörige eines

schaftlichen Notlage [)eraus in letzter Zeit Hemmungen geltend 111acl1ten, die einer Steigerung der gcsehlichcn Pflichten der Arbeitgcbcr auf die- sem Gebiete entgegenwirken. Unter 17. am Ende ist darauf hingewiesen, daß die eigenen Belange, die die Arbeitgrber daran haben, daß ihre Angestrllten später versorgt sind, in jenen Fällen zurücktreten im Vergleich zu den Belangen, die die Arbeitnehmer an ihrer Versorgung [1abc_11. Das gilt, Wenigstens zur Zcit, auch fiir die Fälle der Gesamt- vcrsichcrung. Nach der Vcrksl1r§anschauung kann nicht davon ge- sproclwn Werden, daß die Arbeitgebrr durch Zahlimg solcher Bciträge nur eine Pflicht erfülltcn, die sie sozusagcn selbstverständlicl) träfe. 7111. Weiter könnte in Fragé kommen, ob bei Gcsamtvorsicherungcn dieser Art die Vorstellung des Zufließens einrs geldtvsrtrn Vorteil?- durch die Zahlung der Beiträge sv verblasse, daß sie wirt- schaftlich nicht mehr aufrechterhalten wcrdsn könnte'. In dieser Hinsicht hat Fiirnrohr, Steuer und Wirtschaft 1931 Spalte 229 bcmcrkt: „Wie kann schon die: rrböhts Sicherheit (=Bonität), die dem Arbeit- nehmrr durch die Vcrsichc'rung fiir sctncn künftigen Anspruch ge- boten wird, zur Annahme des gegenwärtigen Zuflicßens eines gcldwcrtcn Vorteils fiihren, Wenn es sich doch ihrem Inhalt nach um aufschiebcnd bedingte Rechte handelt, die Wahrscheinlichksit des Eintritts der aufschiebenden Bodingnng aber doch durch die Tatsache der Vcrsicherung natürlich nicht im mindrstc'n berührt wird,“ Dazu ist zu bemerken, daß die rechtlich Auffassimg dcs Zuflicßens eine?- Vor- teils, der seinem Jnlmlt nach 6111 aufschisbend brdingtes Recht darstellt, ganz a1iszusck)cidcn hat. Nicht cin anfschicdend bedingtes Recht fließt zn, das vielleicht mehr, vielleicht Weniger Wert ist als die adgeführten 8%, sondern maßgebend ist und bleibt der Gc- danke dcr Verlvcndung von Einkommen. Es fragt sich: Wendet dcr Arbcitgobrr für den Arbeitnehnwr oder doch ganz Überwiegrnd fiir don Arbeitnehmer etwas auf, Was dem Arbeit110l1111er zugute kommt, so daß man immer noch sagrn kann, indem der Arbeit- nehmer seine Zustimmnng crtsile, Vcrtvcnde cr Einkommen. Man sieht, Ls bewendet bei dem Grundgedanken: Liegt die Sache immer noch ebenso, wie Wann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dcn Bktrag aushändigt und dirscr ihn, 1061111 auch auf Grund des ArbeitsWrtrages, entsprechcnd v-Irwrndct. Gcwisz läßt sich nicht vcrkénnen, daß Zweifel möglich sind. Es darf aber nicht anßer acht gelassen Wrrdcn, daß es darauf ankommt, für die cinkommenstcucrrecé)klick)e Behandlung äußc'rst 11mnnigfachcr Gestaltmrg solcher Fälle gewisse feste Grund- lagen zu gewinncn. Dabei 111111; in Kanf JEUNUMLU werden, daß die Behandlung Vereinzelt herausgc-riffcncr, besonders liegender Fälle nicht befriedigt. Der Senat glaubt, das Zuflirßcn eines geldivrrten Vorteiles troß gewisser Bedenken, fiir den zar Entscheidung stehe'ndcn Fall bejahen zu müssen. LX. Fiir dio große Menge der Ange- stellten liegt die Sachc wirtschaftlich nicht anders als in dcn unter 7. erörtsrten Fällen. Der Umstand, daß die VersicHerung Grsamtlxiten umfaßt, ändert hieran nichts. 2.111: Zxxstimmung dcs Angestellten wird ein als Teil seines Lohnes anzusprechcnder Bcirag fiir eine Vcrfiche- rung zngunsten des Angestellten verwendet. Entscheidend ist nicht, daß der Angestezllte eincn aufschiebend bcdingtcn Anspruch erlangt, sondern, daß ihm die Prämienzahlung abgenommen wird. Hinter der Prämicnzahlung steckt nicht so sehr der ('Zrlverb aufschiebend be- dingter Ansprüche, sondern das Gefühl des gegenWärtigen Gesichert- seins fiir den Fall des Eintritts des Versorgungsfalles als Ergrbnis der Auftvendungen des Arbeitgebers fiir den Arbeitnehmer. Maß- gebend ist aber nicht der Mehr- oder Mindernoert dicses Vorteiles, sondern der Betrag des Beitrages. Im Kern -- es handelt sich ja um Verwendung Von Einkor'nmen des Arbeitnehmers -- liegt die Sache nichr anders, als Wenn ein Angestellter sick) selbst, z. B. grgen Krankheit oder FeuerSgefahr, Verfichert. Die Leistung des Beitrages bleibt Verwendung von Einkommxn, auch wenn er nicht erkran'xt oder kein Brandschaden eintritt. Anstoß könnte man höchstens daran nehmen, daß der Gedanke der BerWendung des Betrages durch den Arbeitnehmer ( Verwendung von Einkommen) auf die in dem Arbeits- vertrgge oder die in dem Eintritt in das Arbeitsverhältnis liegende Zustimmung des Arbeitnehmers gestüßt wird. Aber auch dieser edankengang ist rechtlich und wirtschaftlich richtig. Für die große Menge der Angestellten liegt die Sache nicht anders als in den unter 7. am Ende erörterten Fällen. )(. Bedenken könnten höchstens daraus hergeleitet werden: 8) daß die Einrichtung der Gesamtversiche- rung dazu führt, daß die Versicherungen nicht auf die per- sönlichen Verhältnisse der einzelnen abgestellt werden können, so daß 3. B., Wer keine Frau und keine Kinder hat, ebensoviel beitragen muß wie, Wer Frau und Kinder hat und durch die Beitrags- leistung die Sicherung erhält, daß auch für diese Yesorgt wird. Demi tandes oder Beru durch Umlagen von ihren BerufZeinkün en unter sich in ganz ähnlicher Weise Versorgungen für sich und ihre i;;terbliebenen verschaffen und es in Kauf nehmen, daß sich Beitrag und Vorteil nicht immer glei en. Auch hier Weiß vorderhand niemand, wie sich die Zukunft gefta tet. Es bleibt also auch in diesen Fällen bei der Verwendung von Ein- kommen. Daß schon der Grundsaß der Leichtigkeit und der Si er- heit der Besteuerung ausschließt, jeden einzelnen Fall daran hin Tu untersuchen, ob die Versicherung gerade für den in Betracht ommenden Angestellten ziveckmäßig ist, oder ob er nicht durch private Versicherung billiger oder günstiger fahren könnte, liegt so klar auf der Hand, daß trotz der im Schrifttum laut geivordenen Stimmen, die sich gegen das HerauSarbeite'n der im Gesetz steckenden typtschen Fälle wenden, hierauf nicht eingegan en zu werden brauch 11) daß di? Versrcherung§bedingungen eine artekzeit von fün BeitraJNahren vor ehen. Auch dieses Bedenken ann nicht dahin führen, die Beiträge wenigstens während dieser Warte it nicht als Arbeitslohn behandelt Werden. Wer eine Lebens- oder Ber or ung!- Versicherimg unter der Bedingung eingeht, daß er in den ersten Jahren zroar Beiträge zahlen muß, aber einen Anspruch erst nach Ablauf einer Wartezeit erhält, verbessert gleichwohl durch die BeitragesZahlungen während der Wartezeit schon jest seine wirtschaftliche St ung. _Er steht anders als der Nichtversicherte; denn der Zeitpunkt, Wo er durch die VeriorgungZansprüche gesichert wird, rückt näher. Er Hht ein Arbexitgeber in den Fällen unter 7. das Gehalt einzelner be mmter Angestellten, damit diese Versicherungen nehmen können, und gehen die Angestellten Versicherungen ein, die erst nach einer Warte il praktisch werden, so liegt ohne jeden Zweifel Verwendung von 11- kommen vor. Auck; bei der ier vorliegenden Gesamtversicherun? liegt die Sache für die gro e Menge der Angestellten nich

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