1909 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

können wir die Güterwagengkmeinscbaft freudig begrüßen. Wir werden durch fie Weit eher zu einer augemsinen Gemeinscha tkommen. Dasselbe wie der „VorwärtS' erlsbt auch der .Simplicisfimus' und andere Produkte unserer modernen Literatur. Sobald da einem (Ge- heimrat einmal etwas nicht gefäüt, kommt man mit Polizeimaßregeln und sucht _ ich will einmal sagen - die Bildung des deutschen Volkes in politischer Richtung zu beeinflussen. Im Augenblick find die Freisinnigen ja von solchen Maßrégeln befreit. Aber die Zerr- lichkeit der Welt vergeht manchmal schneller, als einzelne“ err- schaften denken. DeShaxb frxue ilk; mich, daß der Abg. Storz die Bebandlun des .Vorwärtß“ bterberuhrthat. Merkwürd aber finde ich die Tatljzacbe, daß dieselben Buchhandlungen, denen die erbreitung des ,VorwärtS' untersagt ist, die Schundliteratur des Nick Carter und Sherlock Holmes führen durfen. _ Wenn einmal die Babubofßzensur außgeübt werden soll, dann wurde es im Volke mehr Verstanden werden, wenn man solchem Schund zu Leibe rückt und das Menschliche, nicht das Politische in den Vordergrund steÜt. Was den preußiscky. hessischen Eisenbahnvertrag bettifft, so find dxe Meinungen über die finanzielle Bkdegtung auch nicht mehr so wie ne ursprünglich waren. Man fängt in „Psssen an, außerordentlicß bedenklich zu werden. Ick) warne aUe anderen deutschen Staaten, einen solchen Vertrag mit Preußsn abzuschließen. Preußen bat Anfanßader neunziger Jahre den Verkybr derartig von der hessischen Ludwigs bn abgeleitet, daß, als die rage der Verstaatlichung an uns herantrat, zwar ein verhältnis- mäs; g niedriger Kaufpreis erzielt wurde, aber gleichzeitig auch eine Tilgungßziffer herauskam, bei der wir Hessen die Hineingefallxnen waren, so bedenklich hineingefallen find, daß, wenn wir eine Zeit der Krifis wie der gkgenwäztigen länger durchmachen müßten, für unseren Staat geradezu gefahrliche Zustände herbeigeführt würden. Unser Hauptvoranscblag fur 1909 schließt hinsichtlich der Eisenbahn- einnabmen so unglücklich ab, daß wir gezwungen find, den ganzen Reserdefonds, der in dem Außgleichfonds steckte, außzunußen, um eine Steuererhöhung von 20 bis 25 0/0 zu vermeiden. Das ist eine Folge der unglücklichen Quote, die man uns als Tekkungßziffer zu. erteilt“ hat bei der Aufstellung des Vertrages vom 9. Juli 1895. (Zuruf des Abg. Freiherrn Von Gump: Heben Sie den Vertrag doch auf!) Ich habe Ihnen schon früher erklärt, daß wir sebr Vzrgnügt sein würden über die Aufbebuna. (Freiberryyn Gamv: Wkrauä) !) Wir wollen aber nicht von Preußen los -- solche Partikularksten find wir nicht _, sondern wir onen, daß dem kleinen Bruder wird, was ihm gehört, nämlich 3 0/0 statt der jeßigen 2 0/0. Der Abg. von Gump Veraißt, daß der Vertrag leider nicht einseitig aufgehoben werden kann. Wir werden im Landtag nicht aufhören, immer wieder auf die Benachteiligung Hksfens hinzuweisen und 19/0 mehr zu fordern, was für uns 261100026 auStnacbt. (ngfident Graf zu Stolbc'r a: Sie ent- fernen fich vom ReichMtjenbabnamt Vollständig; das Reichs- eisenbabnamt bat keinen Einfluß auf diesen Verkrag.) Mein Vortrag soll dazu dienen, daß das R€ichseisenbabnamt uns be- hilflich ist, von neuem mit Preuß'n auf einer Vernünftigen Basis zu verhandeln. Solche einschneidenden Verträge zwischen Wei Bundes- staaten auf dem Gebistc des Eisenbahnwesens müffen auch zur Kenntnis des Reichsßkssnbabnamts kommen, und ich unterstelle, daß das bisher nicht qescbebén ist. Ich wiU aber nicht auf alle Einzelheiten eingeben, sondern nur fesfsfellen, daß in den 10 Jahren das kleine Land Hessen 33,8 Miüionen Mark weniger bekommen ha?, als es hätte erhalten müssen. Es wäre sehr am Platze, wknn man durch die Intervkntion des Rekch§ci1enbahnamtés dazu käme, an eine Aenderung des Vertrages [)Lranzutreten. Wir können ja in Hessen nicht einmal mehr eine Haltestc'lle so an- legen, wie es das lokale Interesse erfordert. (Der Präsident ersucht den Redner, fich kurz zu fassen und nicht sich in Details zu verlieren, die mit dem Reichsetsenbahnamt in keiner Verbindung mehr stehen.) Ich gebe zu, daß diese Haltestellenfraqe hier nicht bxr gehört, aber ich hatte fie auch nur Vorgebracht, um einem eleganten Uebergang zu findzn. Jm Vorigen Jahre hat der räfident des Reichskisenbaönamts auf meine Klagen über die Unzul nglicbkeit des Bahnhofs Offknbach eine längere Entgegnung gemacht. Aber 11011) bis heute ist mcbts zur Abhilfe geschehen; ick) lenke daher seine Auf- merksamkeit nochmals auf diese gefährlichen Zustände, die unter allen Umständen beseitigt werden müffen.

Württembquisckper Ministerialrat Stbleebauf: Ich weise den Ausdruck .Schwiergeld', den der Abg. Pichler gebrauckyt hat, namens meiner Reaierung mit (Entschiedenheit zurück.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsbeim (nl,): Die große Mehr-

zahl der Bewohner Hessens freut fich, daß das Land in der Lage .

war, dies-n für uns sehr erfolgreichen Vertrag abzuschließen. Wie eine Aenderung diesks Vertlages herbeigeführt werden soll, ist mir unVerständlicb; will man eine Revision herbeiführen durch die Aufbebuna, so fü1chte ich, daß diese Revifion sebr zu unseren Un- gunsten ausfallen wird. Wenn der Abg. Ulrich behauptet, die preußische Negisrung babe1.Z. eine ungünstige Teilungßziffer auf dem Um- wckge über die Main-N-ckarbabn betbkkgkführt, so hätte sick) dx

aq diesem Umwege auch die bksfiscbe Regierung beteiligt. J

kann mit!) den gestrigen Ausführungen des Abg. (Grafen Oriola nur anschließx'n. Das hesfisÖe Sckoienenneß brachte Vorher jährlich ein Defizit; hätten wir das Abkommen mit Preußen nicht, so wärkn wir gar nicht in der Lags, die Kulturaufaabenzu erfüllen, die auch unserem kleinen Lande aestkllt find. Die Zweite Kammer hat uns mit Nsbenbabnen für 40 MiÜionen b-glückt, die fast aÜe keine Rente

abwerfkn. Wie gerade der Abg. Ulrich Von seinem politischen Stand- -

pu-kte d-n Vertrag bkkämvfen kann, verstehe ich nicht, denn er hat gerade für die Arbeiter die segsnSreichsten Folgen gehabt. Wir empfinden geradezu Preußen aezenüber das Gefühl der Dankbarkeit für den Vertra . Ich habe die Arbeitßzeit meiner Arbeiter vexkürzen können, weil de Verwaltung die Züge so gelkgt hat, daß sich eine Flche Maßregel ermöglichen ließ. Die heutige Kritik ist ohne jede nterlage geübt und muß einen ganz falschen Eindruck über die Stimmung im Lande dem Vertraue gegenüber berVorrufen.

Abg. Freiherr von (Samy (Rp.): Ich würde die Wirkunß dieser ebenso loyalen wie von Sachkenntnis zeugenden Ausführungen ab- schwächen, wenn ich mich noch besonders dazu äußerte; ich Verzichte deshalb aufs Wort.

Abg. Storz (Volksp): DasWort„Schmierge1der' ist von dem Vertreter Württembxrgs zurückgewiesen worden. Auch ich lege als R91chStugßmitglted Verwabrmrg gegen die Unterstellung ein, als ob es fich um einen unmoralischen Vertrag ge- handelt hätte. Die Ausführungen des Abg. Ulrich über den vkeußisäp-besfiscben Vertrag erscheinen mir nicht gerechtfertigt. Wenn der Vertrag auch manche Mängel aufzuweisen hat, so ist doch nicht zu bestreiten, daß Hessen dgbei ein gutes Geschäft gemacht hat. Die Regelung der Babnberbalfniffe der Stadt Leipzig ent- spricht den Interessen Bayerns. Der Abg. Pichler, hat in der Art der Fliegenden-Blätter-Wiße gkgen mich polemtsiert und die WürttembergerZuggeschwindigkeitl cherlich zu machen gesucht. Er ver- gißt dabei zu erwähnen, daß die bayerische Eisenbahnverwaltung gerade die mittelalterlich interessanten Städte vkrnachläsfigt. Der Abg.

ichler verspottet den Eisenbahnfdealißmus und sehnt die Zsit der Fostkutscbe zurück. Ich kann mir denken, das; der Abg.Pxchlerim (Grund einer Seele wünscht, daß diese ganze moderne Umwalzung nicht ge- kommen wäre.

Abg. Stolle(Sot.)bkeibt demPräsXdenten des Reichßeisenbabnamts ge enüber bei seiner Behauptung sieben, daß die Eisenbahnbetriebs- unHälle sch vermehrt haben. auch relativ, und daß die Eisenbahn-

arbeiter einen übermäßigen Taaeßdienst haben. Er habe das Ver- trauen zu dem Präsidenten, daß er der Sache nachgehen und Abhilfe schaffen werde. Der Wirkungskreis de_s Reichßeisenbabnamts sollte erweitert werden. Besondere Aufmwkoamkeit verdiene der Man el an Zuapersonal bei den sächsischen Bahnen. Eine Vermehrung diefes Zugvexsonals sei notwendkg zur Bewältigung des Dienstes der 17. Klaffe und des Sonntagsverkebrs.

Abg. Dr. David (Soz.): Ich muß den Ausführungen des Abg. Von Heyl entfchicken wideysprecben. Er meinte im Namen dk! großensMebrzabl des hessischen Volks sprechen zu können. Worauf siuvk er diese Meinvng? In der Ersten Kammer ist

die große Mehrheit des hessischen Volkes nicht vertreten.

Wenn er von einer allgemeinen Dankbarkei-Z des hessischen Volkes sprach, so weise ich ihn darauf bin, daß m der Zweiten Kammer eine ganz andere Auffassung zum AuSdruck ?ekommen ist. Ich steÜe fest daÉ außer der Sozialdemokratie, hnter der doch ein sehr gro er eil des hessischen Volkes steht, die Vertreter der Freisinnigen wie des Zentrums und auch Vers iedcne Bauern- bündler in die Klagen über diese Zustände se r lebhaft ein- gestimmt haben. Wir waren dafür, daß der hessische Staat die Privatbahnen übernehmen soll, aber es ist falsch, wenn man nun die Zustände vor und nach der Verstaatlichung Vergleicht und das, was durch die Verstaatlichung besser geworden ist, als einen Erfolg der Gemeinschaft mit Preußen binsiellt. Das hessische Eisenbahnnetz war ein überaus wichtiges Zwischenneß, und die Gemeinschaft hätte wie mit Preußen ebenso gut mit anderen, süddeulschen Staaten zustande gebracht werden können. Auch der Abg. Freiherr von Heyl hat es nicht unternommen, das Zahlenmaterial des Abg. Ulrich zu erschüttern. Die hessische Bevölkerung ist nicht 2, sondern über 39/9 der preußischen. Des- we en hätte die Quote 3% betragen müssen. Das; ein Vertreter des bes schen Volkes, wie der Abg. Freiherr von Heyl, damit einverstanden sein kann, daß dieses schwere Unrecht in Permanenz erklärt wird, ist mir unbegreiflich. Der Gedanke einer Revision ist berechtigt, aber von Yreußen ist Gerechti keit nieht zu erwarten. Noch schlimmer wie wir [nd ja die tbüringis en Staaten von Preußen benachteiligt. Preußen müßte es als Ehrensache ansehen, daran mitzuarbeiten, daß diesen Verhältnissen ein Ende bereitet wird. Namentlich für die national- ltberale Partei, die sich ja doch die nationale Einheit und die nationalen (Ge chtsyunkte zum Lektstern ihrer Politik macht, müßte es das Ideal fen, den Gedanken der Reichßeksenbahngemeinschaft zu propagieren. Das wäre der einzige Weg, auf dem wir zu annehm- baren Zuständen gelangten.

Abg. Dr. Pichler (Zentr.): Es tut mir aufrichtig leid, das; mir das Wort „Schmiergeld' in den Mund gekommen ist. Es ist mir nicht ein efaÜen, unsere lieben Nachbarn irgendwie kränkcn zu wollen. Wurttemberg ist bei Abschluß des Vertrags sehr gut wrggekommen. Es ist sehr reichlich entschädigt. Hier im Reichstage hat gerade der Abg. Gröber, bekanntlich ein Württemberger, Klage darüber geführt, daß die ReichspostverWaltung einen von ihrem Standpunkt aus so ungünstigen Vertrag mit der württembergischen PosWerwaltung abgeschlossen babe. Ich meine, in einer solchen Klage einks württembergischen Abgeordneten liegt die schärfste Kritik, die man dem Vertrage zuteil werden !affen kann. Die preußische Eisenbahn- Verwaltung ist aklerdinas schuld daran, daß der Verkehr Berlin-Mürxchen über Lei zig um so viel langsamer geführt wird als uber Halle. ch weiß nicht, worin die Gründe dafür liegen, aber_wir hoffen nach wie vor auf Abhilfe. Wenn der Abg. Storz fich uber die Vernachlässigung der kleinen Slädte in Bayzrn be[chwert hat, so möchte ich ihn darauf hinweisen, daß die Yleinen Stadte dock) nur das Vergnügen haben, die Schnellzüge vorbei- fahren zu sehen. Rothenburg und Dinkelsbühl haben ja eine Lokal- bahn. Wir habet) den Wunsch, daß diese Orte besucht wkrden, es gibt wenige, dre so wie Rojhenburg ihre Baudenkmäler fich erhalten haben. Der Abg. Storz hat mir unterstellt, ich wünschte, die Zeit zurück, Wo man im Postwagen gefahren ist. thr ist es die größte_Qual des Lebens, in einem Post- wagen zu fahren. Bei dem Leeds „,Das Wandern ist des Müllers Last“ babe ich nicht daran gedacht, daß der Müller die Postkutsche oder die Eisenbahn benutzen soll. Wir können es mit jedem anderen Lande, was den Verkehr anbetrifft, aushalten, auch wcnn Bayern einen schwarzen VrrkchrSreferenten bat.

Abg. Storz (Volksw.): Gegenüber dem Koüegen David erwidere ich, daß Unbetekligte den Eindruck haben, daß Hasen bei dem Vertrag ein außgezeichnexes Geschäft gemacht habe. Ich habe auch nicht empfohlen, das; für Warttemberg odcr emen anderen Staat der Vertrag einfach kopiert werden soll. Mit Befriedigung nehme ich Akt Von der Richtigsteüung, die der Abg. Pichler bezüglich des Von ihm ge- brauchten Ausdrucks hat, eintreten lassen. Das; dEr Schnellzugs- yeäkxbri über Leipzig nach München beschleunigt wird, wünschen au Wr.

Abg. FreiherJHeyl zu Herrnsbeim: Als Fürst Wißmatck das Reickpskisen abnprojekt betrieb, waren gerade die süddeutschen Staaten dagegen, was wir in Hkffkn sehr bedauert haben; ich Weiß also nicht, Weshalb gerade die Nationalliberalen Von dem Abg. David jeßt scharf gemacht werden sol1en. Ich habe auch nicht erklärt, namens der Mehrheit der hksfisckzen Bevölkerung zu sprechen; ich weiß auch nicht, woher der Aba; David den Auftrag batte, namens dieser Mehrheit zu sprechen. Die Konvention mit Preußen hat erst cr- möglicht, daß die hessischen Bahnen in genügend brauchbaren Zustand yzrseßt werden konnten. Dre unrentablen Nkbenbabnen hätte Hessen allein überhaupt nicht bauen können. Man muß diese Verhältnisse kennen, wenn man ein Urteil über die Sache haben wil].

Abg. Ulrich (Sm.): Ich ersuche die Kollegen aus den süd-

. deutschen Staaten, fich dem Vertrage nicht anzuschließen, denn

fie bekommen dann FirqnzVLrbältniffe, wie fis bei uns find, wo die Finanzmänner mtt Angst daran denken, daß nächstens 20 oder 25 9/0 Steuern mebr erhoben werden müssen. (Zwischen- ruf.) Ja, Herr yon Heyl, Sie haben ja Gelegenheit, mitzuspxren. Wo Sie sparen WWW, [| mchts zu sparen, und wo wir sparen woÜen, bei Heer und Marine, wollen Sie nicht sparen. Der Abg. von Heyl hat gar nicht versucht, die_von mir angeführten Ziffern zu erschüttern. Er sprach Von einem glanzenden Gesckpäft, wir hätten 3 Miüioncn mehr Einnahme, als wir zur Verzinsung der Eisenbahn- scbuld usw. nötig hätten. Der hessiscbe Finanzminister Gnaujb hat in der hessischen Kammer selbst zugegeben, daß wir diesen Ueberscbuß nur haben, weil wjr eine Schuldenwirtschaft treiben; wir leben Von unseren Schulden. Wir amortisieren nur mit “,'5 9/0, wir müßten eigentlich 2 0/0 tilgen, und dann haben wir tatsächlich nichts übrtg, wenn wir große Einnahmen haben. Gebt aber die Einnahme zurück, dann langen die Einnahmen nicht mehr, um die Schulden 513 tilgen. Ich bestreite, daß wir nicht mit Preußen zu einer Verstandigung kommen können, um mehr zu er- reichen als die 2 0/9.

Abg. vonBrockbausen (dkons): Als Mitglied der Kommisfion zur Beratung des Staatsvertrages mit Hessen kann ich nur sagen, daß wir nur schweren Herzens dem Vertrage zugesjimmt haben, und zwar deSwegen, We]! Preußen dem engbefreundeten Staate Hessen in seiner finanzieUen Kalamität bkispringen wollte. Es Wäre mir interessant, auch die Ansicht des Prä renten der weiten hcsfikchen Kammer zu hören, den ich au seinem Plave ehe. Wir sind in unserer Etatsberatung noch sehr weit zurück. Vielleicht wäre zu erwägen, ob es nicht richtiger wäre, Wenn die bcsfische Régierung fich mit der preußischen in Verbindung setzte, um den Staatsvertrag zu lösen. glaube, daß die preußische Regierung sehr gern darauf eingehen würde. Ob das aÜerdin s im Interesse des hessischen Staates wäre, [affe ich dabingeste t. Sehen Sie fick) die Verhältnisse in anderen Provinzen Preußens an. Die Provinzen haben viel mehr getan für die Eisenbahnen als der hessische Staat. Ick) möchte anbeimgeben, daß die Bundesstaaten unter sich eine Regelung treffen.

Abg. Haas (nl,): Die unrentablen Nebenbahnen die wir bereits bis zur Höhe yon 40 Millionen bewilligt batéen, hätten wir tatsächlich nicht bauen können, wenn nicht inzwischen der Staatsvertrag mit Preußen gekommen wäre, der hat es uns erst ermöglicht. Ob wir bei einer Revifion wieder so gut abschneiden würden, wissen wir nicht. Ich kann versichern, daß die national- liberale Fraktion in der Zweiten beffischen Kammer dem Ver- tra e zugestimmt hat, weil sie in ihm den ersten Schritt zu einer ZZZ)??-cHSeiZenbahngemeinschaff; sah. Das war das ausschlaggebende

omm.

Abg. Ulrich (Soz.): Auch der Präsident der Zweiten hessischen Sländekammer Haas ist nicht in der Lage gewesen, die von mir gegebenen Ziffern zu erschüttern,

Abg. Köhler (D. prZ: Es ist wohl vieles besser geworden in dem Eisenbahnwesen effens; aber als ich 1890 in die

Kammer eintrat, hatten wir 3“) Millionen Ueberscbüffe, und j haben wir 300 Millionen Schulden. Wir haben dabei 3. B, aus unserer Tasche allein für den Darmstädter Bahnhof 10 MiUionen zuzuscbießen gehabt. Das ganze besfiscbe Volk wünscht, daß man endlich exnmal zum System der Reichßeisenbahnen kommen soÜte Hessen hatte sich der Idee der Gemeinschaft gegenüber energischeé abweisend verhalten sollen; dann wären wir vielleicht Weite: gekommen.

Damit schließt die Diskussion.

Das (H?halt des Präsidenten wird bewilligt und die Von de_r Kommisswn vorgeschlagene Resolution mit schwacher Mehr. hett angenommen.

Den Rest des Etats für das Reichseisenbabnamt erledigt dqs Haus nach den KommisfioUSanträgen, wonach an einzelnen Ttteln kleine Abstriche erfolgen sollen.

Die AUHgaben „für Veröffentlichungen des ReichSeisen= bahnamts“ werden nach _kurzen Bemerkungen der Abgg, Schwabach (nl,) und Schxrmer (Zentr) ebenfalls nach den KommisstoUSanträgen bewrllrgt.

Schluß 7 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 2U'br. ( weite Lensung der chrlage, Übkr die Einwirkung von ArmenZuntcr- stußungen auf offentltche Rechte und über die Doppelbesteuerung; Novelle zum Bankgeseß.) ,

Preussischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 32. Sißung vom 16. Februar 1909, Vormittags 11 Uhr, (Bericht von Wolffs Telegrapbischem Bureau.)

Auf der TageSordnung steht die erste Beratun des Geseßentwurfs, betreffend die Abänderung des lige: metnerz Bergqeseßks vom 24. Junj 1865/1892 und 14. Jul: 1905 (Regelung der Verantwortltchkeit der Betriebs- beamten, Bestellung von „Sickxrheitsmänncrn“ durch Wahl der Arbeiter,_ Regeltmg der Kündtgungsfrisjen für die Betriabs- beamten, Bildung emer Bcrgbqudeputation als gutachtlichen ZFUW fur Bergbaufragen für den Umfang des ganzen

aa s . _ In Verbindung mit dieser Vorlage werden folgende An: trage beraten:

Die Ah,]g. Dr. Szuman (Polk) und Genossen beantragen, ,die Regierung zu ersuchxn, sobald als möglich eine Nov Üe zum All- gemeinen Berggeseß Vorzulcgen, durch welche 1) die geheime Wahl der Knappschaftsältesten gewährleistet wird, 2) den Revier- beamten in ihrem Aufsichtsdkenst als Gehilfen Ver- trauenßleute der Belegschaft beigegeben wxrden, welche aus deren Mitte duch) geheime und direkte Wahl erwählt wetden, 3) die Arbcitödauxr in den Bergwerken unter Tage auf 8 Stunden festgslegt wird“.

Die 'Abgg. Aronsobn (fr. Volksp.) und Genossen beantragen, ,die Regterung zu ersuchen, ]) noch in dieser Sess'ton einen Geseß- e'ntnmrf zur Abänderung des Aügemeinen Berggesches Vom 24. Juni 1865 cinzubringen, Wonach von der Belegschaft in direktem nn_d geheimem Wahlwerfahren gewählte Vertrauens- manner die Revierbeamten bei der Kontrolle der Be- triebsverhältnisse des Vcrgrvkrks zu unterstüßen haben, 2) Rs eine reichßgescßliche Regelung des Bergrecbts bin- zuw t en“.

Die Ang- Imbuscb (antr) und (Genossen beantragen, .die Regierung zu ersuchen, 1) sofort einen Geseßentwurf zur Abänderung des Berggessßcs Vorzulegen, durcb welchen eine gkordneie Mit- wi_rkung der Bergarbeiter durch in geheimer Wahl :- wablte Vertreter bei der Grubenkontrolle gewährleitet wird, 2) im Bundeskate für eine reichSJeseslich-x Regelung der Bergarbeiterverhältnisse einzutreten“.

Die Abgg. Krause-Waldenburg (freikons) und Genossen be- antragen, ,die Regierung zu ersuchen, noch in dieser Sesfion einen Geseßentwurf zur Abänderung des Aügemeinen Berggefeßes eén- anbringen, dmcb den 1) die Verantwortlichkeit der Betriebs- beamten schärfer abgegrenzt und dw Vkrantwortlichkeit der Werksbesißer und ihrer Vertreter (Generaldirektoren, Direktoren usw.) des näheren ßeregelt wird, 2) nach dem Vqrbilde der in den fiskalischen Bergwerken bewährten Einrichtung Mitgliedern dsr für die einzelnen Bergrvetke vorhandenen Arbeiter- ausscbüsse die Befugnis beigelegt wird, die Grubenbaue zu befahren und bei der Kontrolle der für die Sicherheit der Berg- arbeiter zu treffenden Maßregeln mitzuwirken“.

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Meine Herren! Der Ihnen vorliegende Geseßenthrf bezweckt die anderrvcite respektive neue Regelung einer Anz1bl von Fragen, die mit der Handhabung der Bergvolkzek, mit der VerVoÜkommnung des UnfaÜvubütungsvienstes in den VergWerkcn und mit der Ver- ringerung der Gefahren des Bergbaues in mehr oder weniger engen Bszkebungen stehen. Alle diese Fragen sind nicht neu, fie find nicht von g:stern auf heute entstanden; sie beschäftigen die öffentliche Mei- nung, fie beschäftigen dieses bohe Haus, sie beschäftigen die zuständigen preußischen Behörden, ich möchte beinahe sagen, seit Jahrzehnten, und diese Erörterungen haben dahin geführt, daß diese Fragen zum größten Teil als absolut spruchreif zu bezeichnen find oder doch durch die bisherigen Erörterungen und Erfahrungen so weit gefördert find, das; die Königliche StaatSregierung ihrer Entscheidung nicht aus dem Wege zu geben braucht.

Den äußeren Anlaß zu der Vorlage bat die Besprechung des be- klagenswerten Grubenunglücks von Radbod gegeben, bei welcher von verschiedenen Seiten dieses hoben Hauses mehr oder weniger bestimmt formulierte Wünsche Wegen einxr alsbaldigen Neuregelung der in Betracht kommenden bergrechtlichen Fragen aussesprochxn sind. Ick) habe damals für meine Person in Aussicht steam können, daß ich der Königlichen Staatsregierung empfehlen würde, diesen Wünschkn zu entsprechen, und ich bin heute in der Lage, zu sagen, daß die Königliche StaatSregierung fich diesen meinen Vorschlägen einstimmig angeschlossen bat, und es um so mehr für angezeigt erachtet hat, in eine sch1eunige Regelung dieser Angelegenheit einzutreten, als auch im Reichstage diese Fragen Gegenstand eingehender Besprechungen ge- worden find und dort von einer überwiegenden Mehrheit dem Wunsch: AuSdruck gegeben ist, diese Angelegenheit im Wege der Reicho- geseßgebung geregelt zu sehen. Da nun die Königlich preußische Staatöregierung aus den bier und an anderer Stelle wieder- holt erörterten Gründen nach wie vor auf dem Standpunkt siebt- daß eine reichlgeseßliche Regelung dieser Angelegenheit unerwünscht ist, hat fie geglaubt, daß es richtig sei, an eine landeögeseßlicb? Regelung alsbald beranzutreten.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, wenn ich jeßt mit einigen Worten auf die einzelnen Abschnitte des Entwurfs und seine Begründung eingebe, so möchte ich das nicht tun, ohne noch einmal zu betonen: nur den äußeren “Anlaß zur Einbringung der Vorlage hat der Unglücksfall von Radbod gegeben. An fich ist das, was über die Affäre von Radbod und ihre Ursachen ermittelt ist und noch nicht ermittelt ist, was darüber er- mittelt werden wird, meines Erachtens völlig irrelevant für die Be- scblüsse, die fie ihrerseits über die Ihnen gemachte Vorlage zu faffen haben werden. Ich werde mich daher auch meinerseits eines jeden Eingebens auf die Frage von Radbod enjhalten, zumal es sick) hier um eine Angelsgenbeit handelt, die GegensKand einer geticbtlichen Untersuchung ist, und darum wohl hier nicht zum Gegenstand einer eingehenden Erörterung gemacht werden kann.

Meine Herren, der erste Teil des Geseßentwurfs beabsichtigt eine a?.derweite Regelung der bergpolixeilichen Verantwortliäokeit der Be- triebsbeamten. Sie wiffen, daß das Berggeseß Von 1865 den da- maligen Verhältniffen des Bergbaus entsprechend die Verantwortlich- kkkt der Betriebsbeamten dahin geregelt hat, daß es bestimmte, daß der Bergbsbörde ein für den gesamten Vetrieb Verantwortlicher Leiter in benennen sei, daß die Bergbebörde die Qualifikation dieses Be- triebsleiters zu prüfen und ihm danach die Genehmigung zur Führung des Betriebes zu geben haben würde.

Diese geseßlichen Bestimmungen haben fich zrveifellos bei der Entwickelung, die unser Bergbau genommen hat, nicht mehr als aus- reichend erwiesen. Die Betriebe find so groß geworden, daß ein einzelner Mann für alle Einjklbeilen kaum mehr Verantwortlich ge- macht werden kann. Die Zahl der den Betriebsfübrern nachgeordneten, zu selbständiger Tätigkeit berufenen Beamten ist außerordentlich ge- wachsen, und die Entwickelung der Dinge hat es mit fich gebracht, kaß über dem Betriebsfübrer eine ganze Reihe: bergiechnisch geschulter, meist akademisch vorgebildeter Beamten stebkn, die mehr oder weniger berufen und in der Lage find, in den wichtigsten Dingen in dsn Ve- !rieb einzugreifen. Dieser Entwickelung gegcnüber ist die Auslegung der berggeseßlichen Bestimmungen, die? ihnen die Gerichte gegeben haben, nécht immer die gleiche geblieben, und schon aus diesem Grunde srschien es notwendig, Klarheit darüber zu schaffen, wie es in Zukunft mit der Vcrantwortlichkeit der Beamten gkbalten Werden soll.

Die Königliche Staawregkerung ist nun der Ansicht gewesen, daß es an fich zweckmäßig sei, bei dcr bsstebenden Einrichtung insoweit "stehen zu bleiben, als die Bestellung eines für die Gesamtheit des Betriebes zu berufenden Vetrixksführers nach wie vor beizubehalten sei, daß aber einetseits neben dicskm Betriebsfübrer die diesem nach- geordneten Beamten für den Umfang ihres engeren Geschäftöbereichs aucb Verantwortlich zu machen seien, und Daß man umgekehrt den Vorgesetzten des Veteiebsführers insoweit die volle Verantw:rtlichkeit zuschieben müsse, a!s fie durch Duldungen oder Unte-laffungen oder dnrä) dkrekte Anordnungen in den Betrieb eingegriffen haben. Eine dkrartige Regelung ist feitcrs der Bergverwaltung seit langen Jahren angestrebt worden. Sie ist be'reijs, ehe ich die Ehre hatte, das Ressort Für Handel und Gewerbe hier zu vettreten, Gegenstand eingehender Erörterungen mit den Beteiligten gewesen, und ich habe bereits vor drei Jahren gezweifckt, ob ich nicht den ersten Teil des jeßt Vor- [iegenden Entwurfs schon damals zusammen mit dem Entwurf zu einsm neuen Knappschafjsgesctz anen Vorlegen sollte. Ick habe es lediglich unterlassen, weil es mir unzweckmäßig schien, das sozial- politisch wichtigste Gsseß, das Knappschafthesey, mit dieser zweiien Frage zu bklasten und dadurch eventuell die Verabschiedung dieses Geseses zu erschweren.

Der (Geseßxntwurf ist inzwischen noch einmal sowohl mit den beteiligten Oberpräfidenten und Oberbergämtern als mit einer Ver- sammlung von Intereffenten beraten worden, in der sowohl Vertreter oer Bergbautreibenken als auch der Beamten und Arbeiter zugegen waren, und er hat, diesen Erörterungen entßprecbend, eine etwas andere Formulierung gefunden, die aber im Prinzip den damaligen Plänen entspricht, und meines Wissens und meiner Hoffnung nach auch all den Wünschen genügen wird, die aus den Kreisen der Beamten und der Bergbantreibenden heraus bei der levten Erörterung mir entgegengebracht find.

Im Anschluß an diese anderrveite Regelung der Verantwortlich- keit der Beamten ist das Verfahren über die Erteilung und die Ent- ziehung der Ogalifikation anderweit geregelt. Meine Herren, es hat sich auf Grund der bestehenden Bestimmungen die Uebung ent- wickelt, daß die Qualifikation eines Beamten in jedem einzelnen Falle für jede Stelle erneut festgesteUt wird, und zwar sowohl nach der technischen wie nach der moralischen Seite bin. Die Qualifikation ist dann in einzelnen Fällen aberkannt, sie ist auf Gxund bestimmter Vorfäae entzogen worden durch Verfügung des Revierbeamten als der Zuständigen bergpollzeilichen Lokalinstanz, und diese Verfügung des Revierbeamten konnte angegriffen Werden im Wege der Beschwerde an das Oberbergamt, gegen dessen Entscheidung der Rekurs an den Minister für Handel und Gewerbe zustand. Meine Hkrren, ich muß feststellen, daß die Zahl der Rekurse gegen derartige Entscheidungen des Oberbergamts, die bis in die Ministerialinstanz gekommen find, außerordentlich gering gewesen ist. Immerhin ist anzuerkennen, daß das bisherige Verfahren nicht unseren modernen Anschauungen ent- spricht, ebensowenig wie der großen Bedeutung, die die Frage der Entziehung und Erteilung der Qualifikation sowohl für den Betrieb als auch für den einzelnen Beamten hat, und ich habe daher meinerseits die Wünsche, die aus den Kreisen der Beteiligten dahin kamen, daß man eine etwas andere Regelung del Instanzemugcs u71d des Ver- fahrens ekntreten [affen müßte, für berechtigt anerkennen müssen.

Die Ihnen vorliegenden Bestimmungen sollen nun dem Minister die Handhabe geben, das Verfahren bezüglich der Erteilung und der E"kakehung der Qualifikation bei den technischen Grubenbeamten analog den bestehenden Bestimmungen für die Markscheider zu regeln. Ich nehme an, daß es gelingen wird, die technische Qualifikation für

Ziveite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 17. Februar

den Betriebsfübrer bezw. für die Führer einzelner Teile des Betriebes generell vom Bestehen einer Prüfung abhängig zu machen, sodaß nachher in einzelnen Fällen nur zu prüfen ist, ob der betreffende Beamte für das ihm zu übextragende Amt die Qualifikation erworben hat und ob er inzwischen die moralischen Eigenschaften nicht verloren hat, die exs'orderlich sind, um ein derartiges verantwortungsvoües Amt zu fäbxen. Die Frage, ob im einzelnen Fal]: die Qualifikation zu er" teilen, zu betsaqen oder zu cntzieben sek, muß naturgemäß in der Hand der dazu berufenen Bergpolizeikehörde, das heißt in der Hand des Revierbeamten bleiben. Der Reoiubeamke sol] aber seine Ent- scheidung nur treffen nach Anhörung der Beteiligten, und gegen die Entscheidung des Revéerbeamten sokl es ein Rechtsmittel an das Oberbergamt geben, das alsdann in der Form des Vkrwaltungs- streitbe'rfabrens in öffentlicher, mündlicher Verhandlung unter Beweis- aufnahme nach prozeffualiscben Vorschriften zu entscheiden haben wird. Gegen die Entscheidung des Oberbergamts soll der Rekurs an den Minister für Handel und GeWerbe zustehen. Der Grund für diese Regelung des Jnstanzeuxuges und des Verfahrens ist der gewesen, daß ich einerseits von der Ausfaffung angegangen hin, daß das Verfahren so geregelt werden muß, das; die Beteiligten zu einer raschen Entsckxeidung kommen, daß aber auf der anderen Seite auch den Beteiligten aÜe diejenigen Nechtkgaranfkcn gegeben Werden müffkn, die wi? gewöhnt find für ähnliche FäÜe nach der Analogie des VerwaltungsstreitVerfahrens nach den Bestimmungen des Gesetzes über die aUgem-sine Landesverwaltung zu fordern. Ich habe nach den Vorbesprechungxn auch den Eindruck gewonnen, daß diese Vorschriften und die sie begründenden Gesichtspunkte die Billigung der beteiligten Kreise gefunden haben.

Im Zusammenhang hiermit ist dann andc'rweié geregelt die priVatreÖtlicbe SteUung der technischen (Grubenkeamtkn zu den Berg- bautreibenden. Auch das ist ein alter Wunsch der Béxkilkgten. Die Regelung soll erfolgen nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Skeüung der technischen Beamten in den Gewerbebetrieben, und es find bei dem Enttvurf, soweit es die Verhältniss des Berg- baus als notwendig und wüüfchenswett e1schein€n lassen, auch die- jenigen Verändsrungen der Gewerbeordnung berücksichtigt, die augen- blicklich auf Grund einer Vorlage der verbündkten Regierungen im Reichstag beraten werden. Ich nehme an, daß auch diese Bestimmungen Ihre Billigung und die Beratung dieser Bestimmungen keine Scthexigkeiten smden werden.

Es schlikßt ßcb dann noch an - es ist der letzte Abschnitt des Geseßes - die Bestimmung über die Errichtung einer ständigen tech- nischen Deputation für das Vergwesen. Auch dieser Vorschlag ist nicht Erwägungen entsprungen, die die Ereignis: der leßten Wochen bewor- gerufen haben, sondern er entspricht einem yon mir, solange ich Minister bin, empfundenen Bedürfnis. Es gibt im Bergbau eine Fülle Fragen bxtriebstechniscber Natur, Fragen, die speziell die Unfall- verbütung betreffen, die fortwährend erneut zum Gegenstand von Er- örterungen gzmatbt werden müssen. Wir haben uns bisher in der Weise Zebolsen, daß ac] 1100 Kommissionen aus Beamten und Inter- effcnten aller beteiligten Kreise zusammenberufen wurden, die dann die einzelnen Fragen bis zu einem gewissen Punkte förderten, naeh dem Stande des Tages abschloffen und dann ihre Tätigkeit einstellten_ Ick bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß das nicht die richtige Art ist, derartige Fragen so zu behandeln, fondxx derartige Fragen, wie Kohlcnj'all, Steinfall, Koblenstaubexplofionen, Gas- explosionen, Seilsahrt, müffen ständig an einer Zentralstelle bearbeitet werden, die die gemachten Erfahrungen sammelt, die die Literatur durcbfieht, verarbeitet und die Ergebnisse dieser Arbeit in bestimmten Perioden der AUgemeinbeit zugänglich macht. Ick) habe es ferner (116 einen Mangel empfunden, daß mir in Fällen, wo ich aus bksondcren Gründen meine Beamten als Sach- verständige ausschalten Woüte, die Instanz fehlte, die an Stelle meiner Beamten ein Gutachten abgab oder eventuell einen (Gutachter benannte. Diese Funktionen sollen in Zukunft dieser technischen Deputation übertragen werden. Es war meine Absicht, diese [echnische Deputaiion als ein bestimmtes Glied ein- zubeziehen in die Neuorganisation der Bergbebörden, die von diesem hoben Hanse vor zwei Jahren verlangt und von der StaatSreglerung zugssagt worden ist. Ich habe es aber für zweckmäßig gehalten, mit Rücksicht auf das dauernd Wachsende Bedürfnis, diese Einrichtung der allgemeinen Reorganisation Vorwegzunebmen und zunächst im Gefes- entwurf nnr grundsäßlich festzustellen, daß fie eingerichtet werden soll. Zch wil] mir dabei Vorbehalten, zu prüfen, wie diese Organisation in Zukunft zw-ckmäßig nach bestimmten Normen aufgebaut wird, und wexde nach den zu machenden Erfahrungen ev. die bestimmten Ge- staltung dieser Deputation im Geseßentrvurf über die Reorganisation der Bergbchörden hoffentlich die Ehre haben, Ihnen in einkgkr Zeit vorzulegen. Ich will nur bemerken, daß ich zunächst beabsichtige, die Dcputatlon in der Weise zusammenzuseßen, daß etwa zwei Drittel der Mitglieder aus den Interessenten genommen und von den Interessenten gewählt werden, während kas [este Drittel von mir ernannt wird. Ick) denke mir zunächst die Wahlen aus den Kreisen der Interessenten derart, daß die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der sechs Sektionen der KnapvkchafjsbcrufSJLUossenschaft, die im Wesenilicben preußische Ge- biete umfassen, ki: Wahlen Vorzunebmen haben, während, wie schon erwähnt, das leyke Drittel durch mich zu ernennen sein würde.

Ich habe weiter die Absicht, die Tätigkeit diefer Deputation so zu regeln, daß bestimmte Ausschüffe für bestimmte Zwecke gebildet werden, welche die laufenden Fragen, wie ich fie vorhin schon er- wähnte, auch ständig zu bearbeiten haben würden. Ich hoffe, daß ich auch bietin bei Ihnen auf keinen Widerspruch stoßen werde. (Sehr gut! bei den Nationalliberalen.)

Nun, meine Herren, komme ich zu dem umstrittensten und unter diesem Gesichtspunkte vielleicht auch wichtigsten Teil der Vorlage, zu der Beteiligung der Arbeiter am Unfallverhütungsdienft oder, wie man fich nach dem Voxbilde fremder Länder zu sagen ge-

glich Preußischen Staatsanzeiger.

wöbnt hat, zu den Arbeiterkontrolleuren. Meine Herren, wenn man sich ein Bild machen will, wie eine derartige Beteiligung der Ar- beiter an der Grubenkontrolle zu denken ist, so ist es gut, fich einmal vor Augen zu führen, wie sich die Dinge in anderen Ländern entwickelt haben. Sie wiffen, daß England, Frankreich, Belgien - England schon seit geraumer int - diese Einrichtung haben, und Sie werden gleich sehen, 1151: fich, den Cigentümlichkeiten dieser Länder entsprechend, die Einrichtungen ganz verschieden entwickelt haben. England hat bekanntlich lange Zeit es im allgemeinen abgelehnt, sich von Staats wegen in die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einzumengen. Es ist dort im wesentlichen den sieh organifiert gegenüberstehenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern über- laffen geblieben, je nach Maßgabe ihrer Machwerhältniffe auch das zu regeln, was wir im Wege bergpolizeilicher Vorschriften zu regeln gewöhnt find. In der Mitte des Vorigcn Jahrhunderts gaben in England die Klagen der Arbeiter über Mißstände in den Gruben dem Parlamente schließlich Veranlassung, eine parlamentarische Enquete zu veranstalten, und das ErgeHnis dieser Enquete war, daß man in England staatliche Minenkontrolleure anstekltx, Beamte, die etwa unseren Revier- beamten entsprechen würden. Sehr zahlreich ist dort die Zahl dieser Beamten nie geworden; man ist zu dem alten Systemzurückgekebrt, im wesentlichen die Regelung auch dieser bergpolizeilicben Fragen, die Regelung des UnfaÜVerfickjerungsdienstes, Wenn ich mich so auSdrücken darf, dem Ringen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu überlaffen, und bat schließlich den Arbeitern durch ein Geseß, ich glaube vom Jahre 1872, konzedie1t, daß sie berechtigt sein sollen, für jede Grube aus der B:“legscbaft heraus zrvei Kontrolleure zu wählen, die das Recht haben, einmal im Morat in Begleitung eines AngesteÜten der Grube die Baue der (Grube zu befahren und auf ihre Sichethkit zu prüfen. Der ganzen Entwicklung der englischen ArbeiterVerbältniffe, den Tra- ditionen, wie se die Unions mit sich brachten, entsprechend, hat man diese Einrichtung nur als Veranstaltung der Arbeiter angesehen und deme-tsprechend den Arbeitern auch die Verpflichtung auferlegt, die Kosten zu tragen, die durch diesse Befahrung ihrer Vertrauensleute entstehen. ,

Als man in Frankreich an die Regelung dieser Argelcgenbeit ging - und Frankreich folgte historisch den Engländern -, da über- nahm man die Wahl durch die Belegschaft und aus der Belegschaft, man legte aber, der Entwicklung der französischen Verhältnisse ent- sprechend, wo die Traditionen der Unions fehlten, die Kosten der Be- fahrung nicht den Arbeitnehmern wie in England, sondern dem Arbeit- geber auf. So ist die Einrichtung auch noch heute.

Es folgte dann Belgien. Belgien ging einen völlig anderm Weg. Es bestimmte, daß für größere Bezirke sogenannte Grubenkontroueure angestellt werden soUten. Diese Grubenkontrolleure werden präsentiert gemeinschaftlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen fich also über die Persönlichkeit einigen -- und werden dann vom Minister ernannt, nachdem ihre theoretische und praktische Qualifikation festgestellt ist. Einxgen sch Arbeit- geber und Arbeitnehmer nicht, so liegt es in der Hand des Ministers, geeignete Personen zu ernennen. Der Fall ist im großen and gamen in Belgien nicht selten gewesen. Es handelt sich also hier in Belgien, meine Herrkn, im wesentlichen um ein Institut, das dem unserer Ein- fahrer entspricht; cs ban'celt sich um staatlich bestellte Polizeibeamte. Der Unterschied zwiscken der belgischen Einrichtung und den unsrigen liegt nur darin, daß in Belgien bei der Besteüung dieser Polizei- beamten eine Mitwirkung der Intercffenten stattfindet.

Meine Herren, wenn man an die Frage betangebt, ob man ähnliche Einrichtungen treffen kann oder soll, und wie man fie zu treffen hat, so muß man fich selbstverständlicb zunächst auch mal wieder darüber klar werden: wie haben fich denn die Dinge in Preußen entwickelt? Nun, meine Herren, fie baben fich direkt in entgegen- geseßter Richtung entwickelt wie in England. Der absoluten Freiheit des Bergbautreibenden in Engsand stand bei uns eine völlige Gebundenheit des Bergbautreibenden durch das sogenannte Direktiopsprinzip gegenüber. Der Staat übernahm für alles und jedes die VerantWortung, so auch in voÜstem Umfange für die Sicherheit der Arbeiter. Mit dem Verggeseß von 1865 haben wir das Direktionsprinzip verlassen. Wir haben es dem Bergbautteibenden fleigesteüt, nach seinem Ermessen, nach seiner Kenntnis der Dinge, nach seiner Vorstellung von Rentabilität die ihm verliehenen Felder aufzuscbließen und zu betreiben. Aber der Staat hat M; die Befugnis zurückbehalten, betgpolizeilithe Vorschriften jeder Art, insbesondere auch zum Schuß: der Arbeiter, in vollstem Umfange zu erlassen; er hat sich vorbehalten, den Betriebsplan in jedem einzelnen Falle zu prüfen und eventuell zu beanstanden, und er ist demgemäß sebr rasch dazu über- gegangen, zur speziellen Kontrolle der Durchführung aller bergpolixei- lichen Vorschriften eine erhebliche Anzahl von Beamten zu bestellen. Ich will hier auf einzelne Zahlen nicht eingehen, es wird Sie aber immer interessieren, wenn ich Sie darauf aufmerksam mache, daß, während in England auf 23 000 Mann Belegschaft ein staat- licher Auffichtsbeamter kommt, in Preußen auf 3430 Arbeiter ein staatlicher Auffichtsbeamter kommt (bört, hört! rechts), und es wird Sie interessieren zu hören, daß im leßten Jahre im Oberbergamtsbezirk Dortmund jedes Werk durchschnittlich 191 mal im Jahre von einem Bergbaubeamten revidiert worden ist. (Hört, hört!) Neben dieser intensiv entwickelten staatlichen Kontrolle und staatlichen Aufsicht liegt natürlich die eigentliche Verantwortung für die Durchfübrung der Betriebspläne, für die Befolgung der berg- polizeilirben Vorschriften im einzelnen Falle in der Hand des Werkes, und, meine Herren, ich glaube, Sie werden mit mit darin einig sein, daß wir daran nicht rütteln dürfen. Der Staat kann und soll grund. säßlkch nicht mehr" tun, als die erforderlichen bergpolizeillchen Vor- schriften erlaffen und ihre Durchführung kontrollieren. Er kann aber und soll nicht verantwortlich gemaiht werden für die Durchführung dss Betriebsplans und für die Befolgung der bergpolizeilicben Vor- schriften im einzelnen; das ist Sache des Werkes.

Ich bin auch ferner der Ansicht, meine Herren, daß an den be-