St'empcltarif._ Allgemeine Vorschriften. _ ]) EnthYlt eme schrtftliche Verhandlung verschiedene stempelpflich- _ckle Gegenstande odcr Ges af_tc, so ist der Betrag des Stempels fiir ie ru diescr Gegenstande un ]cdcs dicser Geschäfte nach den darauf Anwendung hahcndcn Vorschriften besonders zu berechnen, und die Verhandlung nut der Summe aller dieser Stempclbeträge zusammen-
genommen zu belegen, insofern dcr nachstehende Tarif nicht ausdriick- r
„ „ _, _ „ . ol e-Verträ b " lich Bcfrexunqcn sur besondere Falle dieser Art enthält. . r xfiaclz] ts-Verträggee.(€§inxestorr?1g§? 2) Die Stcmpclabgabc beträgt Mindestens 5 Sgr. und steigt von des dadurch vererbpachteten Gcge
5 Sgr. Ju 5 Sgr. Es wird daher, Wenn der berechnete Betrag des Grundstücke auf Erbzins oder in
“) ], ozente. 1
r Prozente.
Prozent .
Thlr Sgr Pr
„ Thlr.
“g .
............. [ls nehrere KontraktZ-Exemplare durch prxisen zu GckZde zlxr bereÉonletrltfaßékajtZlerlYFMäsßßKZ? "undcrtdcs Wcrihés ' ' tUUThrFt der Kontrahenten vollzogen werden; YFZFUUZUZYQ*erejxdjng) in der Gegend haben, Enßandets. serden Y,? ej? cs Exemplar, dcmlSteXYchrMhé il P „r „0,3011 . . “_ anzuschlagen. bl s fü " j e " v s * ' * 1 " . " . “ " r Stempc s 5 Sgr. ubersicigt, aber 'nicht uber 10 Sgr. hinausgeht, em so besteht die Summe, von niclchelr YIKSWUFUHYY chnfyrdeFFs d;;eéitzx? "Ziszu15 Sgr. betragt," urid b) YYYKF FZWZYFZMTLY :?;rziYJchteeZörcY da- Stempel von 10 Sgr. UNd so WMW IMMUMU- diescr Veräußerung zu entrichten ist, aus dem Erb-I des KZ? In der Form des Vertrages nach den x:.arif- gegen mehr zu der stempelpflichtigen UZachtsumme. M..- sm_ndsgclde und aus chr Zwanzigfachen der jährlichen * mcht-om?1 „Protokolle und NotariatÖ'JUstrumcnte“ " (;) Bei Abschluß der Pacht- und Miethsverträge wird * LKlstÉlZZstZL HMV qucildtnsodxrs anderen beständigen inFÉtempel von 15 Sgr. crforderliZ ÉtrozseontsxxlmWi , der Stempel auf einmal für den BZrag a?? (' er a ' . n e . -- c YVenn zwar der cräickyeechzxßerFFEMXTZFBJZFYÉ ““ d'ests Stempels "ur der ge“ A* - - deisen erhoben, was wahrend der auer
„ - , , . „ * s s u ammen enommen an Pacht
ZZZWWW vorbxsYaltZtWird- daß J***-disst; “mit“??r Vertrag unter MMZFZFIUYFÉYNÉWZ MichZeZethetrJchaKreL ist. dg P ckck dM' ch
- einer gewr en er ein neuer » u un s- “ ' ten a e ; , ' * ** ' v ' n n er a -un ie -
. Adjudications=Bescheidc, Dekrete und die Aus: anschlag gemacht UNd der Kanon für die UÜZhstle- - oder nyldre'tcerizchrlchM so sßll die Strafe n!.cht blos ä) vSeMisZlewJ'iiLerÉaLJchuntgeerschied gleich neuen Ver- fcrtigumcn odcr Protokolle welche die Stelle des Ad- gcnde Periode danach bestimmt werden soll so wird pel 111 mu sondern auch den Makler oder ,. „ l - ti
- . »] - “ . „ *- - .. k. „ .. eden der KontrahU , tragiu stempe p ich g.
]udicatwnsbeschctdcs vertreten- wre „Kaufvertrags, der Vertrag uber UU solches Geschaft nur in Nuck-
- - * ter olidar'lskhek;Öaftung aller dieser PW“ T* , t*1 a := oder Miet svcrträgej die Bedin- 1'. diese. ficht des etwa: en Erbstandsgeldes wie eine Veräuße- Agenten un s 6) JUZZlÖZßdeé Pacht oder iethc stillschweigend
- - -- *- - ür den Stempel treffen. , Wird neben einem Kaufvertrage cin Adjudica- . rung, M RU lcht He's Kanons aber wie eine Ver- * soncnf . nd Tauschvekhanßlungen welche zwischen " län ert au" 'cwiffe Zcit angesehen wexden tionédckrct ausgefertigt, so wird der Wcrthstempel pachtung auf die Anjchlagsperiode besteuert. | “) Kauf U Érvscyast zum W[rle,ve1xobak!d UUdssZ oft innerhalb eines gewKen
. _ , _ - . Thcjlnehmerlr an einer höri en ' . . nur vom Kautvertrage entrichtet und zu dem Dekrete . Erbrczcsw oder ErbthctlungsreZcssc- Erb- wecke der Theilung der zu lehterer ge g Termins nicht gekündigt wrrd, so sind die 3 er- längerungen, welche ternach wirklich eintreten, den
selbst der für Nebenexcmplare im Z. 10 der Ver- s ckaftsthkil„ungchrträ e, wenn dadurch die Jegenständcahgeschwffm werden, sind dem Werth- | . ' . * -- b . . . , | P - ' S b ft-wird auch schriftlichen aiich in rickficht dcr Stempelpftrchtig- . Adoptionsvcrtragc ................................ . . Er schaft ausÖesprochen Wird. aus die dadurch zu _ u den Thcrlnchmekn an einer („r scha
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iProzente.
ordnung Vorgeschriebene Stempel verwendet. VMWUMI MM W" der d'“rbslhastsabgcibc befreiten sm el von Karifverträgen nicht unterworfen. , , " . fcit gleich zu achten und ist der Stempel dazu be- “ Afterpacht- oder M'ethsvekkl'agk- s- Pachtverträge, vertyeilende
, kasse Eintausend „haler und darüber d - überlebende Ehegatte gkrechneti KNM)“ knit den sonders zu [ö en. . Acticn. Ein Zwölftheil Pro ent desjeni en Betra es. , betragt „ ' * _ “ **torbenen Ehegatten gutergememschaft- , z ' tr" e wel e blos auf Kün- bis auf Welchen der ActicnitHhaber duch? die ihmger- falls gedachte M ' Erben des ver! k) Pacht und ciethsVer ag, ck
- ' ' “U U theilen hat. -- ' ü r au t au unbestimmte Zeit ge- theilte Artie zur Thcjlnalxne an de" Einlagen und Thalcrn MM “MM liches BMBF. 535 »Uebertragsvertragea. sMxsjicgirYFrchxysinx-Z bei fBerechnung dcs Stem-
" ' . , o't-c-td-oecrost' ---------------- . . S. auch ! '“ 0 bok= “ " " '
Zusehu cn verpflichtet Wik , wenn dadürch eine ab aben [ tt eErb a tver- ' andlungsdlenekk, Kunst“)“- U“ U ' ls [' “ ur “"*an Grund- Di! Action dcr Eisenbahngesellschaftcn sind stem- khe'kk erd- stk.,mpelkai- g pftch I W f - ' LMbrsZthdstgZ)ü1fen. auch Jager- Gartner “nd ZJZesÜucinZYesihZÜßrT, fiir Lndfere Gegenßände “Uf pelfrei. 25. Erbziusvertrage, wre Erbpachtsverträge, s. dicse. Ein Zakk geschlossen wären.
. » s t. " " 26. amilien i t ' ' ' ' Köche -' „ ck 'cdoch entwedergar ' „ - . Angabe an Zahlung fta t Vertrage uber Angabe F„ : | .f ungen, wre Ftderkoumnßsnftungen, k, Lehrgeld, odchk'iritirYehrgY Hon weniger als 50 I YRZZDÜUF ZisssékuerhanFleMéelbungen. , A;:tichretische Verträge, wie Pachtverträge, 27. Fideifommißftiftungen, ohne Unterschied, ob sie 3 - - em ausbedungen- für jedes Exem lar ............ _ . , -
* * . ler . . p , t ' 44, Prolongationen von Pacht- ,und. Miethsverträ en, diesc, „ zu Gunsten der Llnvcrwandten dcs Strters oder Tha rtra e Wodurch Leibrxntm crkauf * z' " ' r Art' iir dieDauer derz ro- . Assekuranz-Policen. Ein halbes Prozent der ge- * anderer Personen errichtet werden, unterxiegcn der ' Leibrentenve Liedernahme von Leistungen oder wre neue Vertrage M| f
an Zahlungsftatt, wie Kaufverträge, s. diese. s- dicse. * Lehrkontrakte, 1"
e en , ' , r" e. zahlten Prämie. „_ Stempelsteucr von Drei vom Hundert des Gesammt- YxrrpflsxclthZeZ erworben werden: Ems vom Hundert tongatlon- s Pachtvert ag In allen Fällen, wo dre gezahlte Prämie Einhundert
* ' -- „ - -. 45 Proteste .......................... . .......... . ........... , ivcrthcs der den elben erdm te s der Leibrente. „ „ * - z * vor «nem Notar Thalcr nicht übersteigt Abzug der etwaxiigm Échuldexr. n Gegenstande, ohne des Kapitalwerthäge , wie Kaufvertragexs. diese. 46, Protokolle in Prrvatangelegenheiten
. . . . , . ' " “ . , Likfekungsyertr -. . . B d" *fnjffcn oder einem mit richterlichcn ode; POÜIÜÜMU Verrich- Da hiernach die Pramte bci Assekuran- oltcen , De_r Stempel ist u der Urkunde dur wel e " ' cn welehe LuermgM VM ., c m' „ - * z r altun s Mtllchek allgemeiner “ls Gegenstand der Verhandlung angesehen szd, so dle Stiftung errichtet ivzird, zu verwenden, ohéie RüY- NJYFYÜ oder öffentlicher Anstalten ubermymcn, tungen oder "Uk Be W 0 ff
pelfrei, wenn der Betrag der Prämie 50 Thaler nicht erforderlich ist oder nicht. lich zu cntrtchtcn. , - „ erreicht. Bei Stiftungen unter Lebendi en i der Stem- _ " . = tte e welche vereidete Makker auf den . Auctionsprotokolle. (Protokolleübcr g | Makler A | !
Versteigerun Pel in der durch §. 5 der Vcrordnun vor es ric- _ ' ' er Bircher den Interessenten zu ihrer Nach- beweglicher Sachcn.) Ein DritthcilProzent des reiner? beneBFrYtbeizuormgM' „ g g ck ' Grund ihk ci
Ertrages der Lösung. iftungen von T0 deswegen isi dcr ' kein GebraUch von einer gerichtlichen odcr pOÜJUÜMU . Der Stempel ist nach becndigtcr Auction na dem Stempel inner alb dcs ür die Entri tum der Sr = ' ' a t wird. , , . ., er vom tem el be eit. rcincn Ertrage der Lösung zu bestimmen. Zchört schaftöabgabeergeschriebefnenZeitraunilZs beizubriägekii * BdeechYcF ein solcher Gebrauch stattfindet, [| ble“andÜWZJMqUZKWU es wégen xder Sftrempel- der Gegenstand der Auction nicht zu einer einzi en und find die Inhaber der Erbschaft für die Entrich- “- dazu ein tempel von --------------------------- * - pflichtigkeit der Protokolle bei den bestehenden Vor- Vermögcnsmassc, sondxrn mehreren in keiner &e- trmg der Stempelstcuer ebenso, wie für die Ent- an uwcndcn. ,. ,. d schriften [7 meinschaft stehenden Theilnchmern, so ist dchtempcl kxchtung dcr Erbschaftsabgabc, alle fiir einen und - &s ist gestattet, diesen auch nachtragrtcl) 3-U "em - Punctarioneir über einen zu*crrichtendcn Vertrag, nach den besonderen Antheilen eines Jeden derselben einer für alle verhaftet. „ Mäkler=Aftefte beizubringen, wcnn daffelberriprung- . welche die Kraft eines Vertrages haben und demnach amDLösiangs-Ertragc zu berechnen. , (Hütergcmeinschafts - Verträge unter Eheleuten, [ich ohne RÜchficht auf solchen Gebraucy, MWM ohne
er r') . , !15
ten oder einer dergleichen Behördx “aufgenommen, welche die Stelle einer im Le ciiwarttgerr Tarife be- fteucrten Verhandlung (z. » . ciner Onittung) ver- treten, - wie diese - nnndest'ens aber....z ...... . . In denjenigen Lairdestheilexr„ wo fur" Vieh- handelsprotokollc Stempelsreiheit gewahrt ist,
richt crtheilen, bedürfen feines Stempels, sofern davon
- - * * ' t Staats- oder Kommunalbeam- smd diese Policen nach Z. 3a. der Verordnung stem- ficht darauf, ob zu der Stiftung eine Bestätigung find verpflichtet, den vollen Stempcwetrag ausjcyneß- | Abgaben beauftrag en
' " 1 [) ündcn "md wie Ver- örige Stcmpclbogcn muß binnen 3 Tagen _ s- Cthektkäge. ' Stempel, ausgestellt worden. MeeK-KFY &RKTFYZJJMJZ, und,zi1var auch dann nach dem Schlusse der Auction dcm Protokolle bei- . Kaufverträge- Majorcnnitäts-Erflärungey----* ---------------- . - u gbestcuern wenn darin die Ausferti ung ciner förm- Zcfiigt, dazu kasfirt und, daß solches geschehen, auf a) über inländische Grundstücke und Grund- *" ' Miethsverträge- s- Pachtvertragc. z , s?- s. Verträge- em Protokolle selbst vermerkt werden. * '
. Bcstallungcn besoldetcr Beamten ...................
' * 48. ' . unrente, welchc dw Stelle einer - ' [bl un der Re . „ unbesoldcter Beamten ................. frei, Bei Verkäufen ist der bestimmte Kaufpreismit ' NF,?“ZißéestYÜLffe besteuert“m Verhandlung ver- selben zum NEOUUU sbelage bei 9 es 9 ck . Bestätigungen (Konfirniationen), gerichtliche, der
1 ' ' ' ' mer ö entliehen Behörde dienen, Ein Hinzurechnun dcs Werkles dcr vorbta . . J „ „ 'ner Ourttun- wie diese „(s. auch ! nung vor c _ 5 . s worüber uittirt in diesem Tarife bcsteuertcr Verhandlungen _ sofern Nußungcn uiid ausbedu1rget)1en Leistungen cd)icljteeii1t§ * YWLJZ 5 HxBNdciiung); min eftens aber in allen * ZwthUl Prozent des Betrage - q
. . ' unde vorbc alten i gcrcchtrgkeiten Eins vom Hundert des Kauf- : Mortjsjcatjonsscherne --------------- - -------------- . . lichen Vertragsurk h
werthcs Quittungen rider geleistete, Zahlungen, sofern die-
nicht für besondere Gattungen derselben (z. B. für Summe, wonach der Betrag des Stempels zu bc- Fällen ................................................ wird.
. ' . ' ' Ouittun en Bxstéitigun eines Vergleiches der Parteien in rechts- rechnen isk- Jm Uebrigcn bcwendct es wegen der Stempel: Dieselbe Stempelabgabe ist auch von g hangtgen Wachen) bcwndcre Vorschriften bestehen, - Werden Ge
„ „ cnftändc anderer Art 0 ne be'ondere , ' t' keit d'r NotariatZ*-I11slkumente bei den bestehen- wie Ncben-Exemplgrq, s. §. 10 der Vcrordung. Angade ihres erths, mit Grundstückenhodcr (sHrund- YZRIZrschrifkten. * - ZZZ allMis Ehn? ft T? 2 ,st 1r FUZTUs-Jnstrumente. gerrxhtßigkteitse11 Zusßnzmechommen in Einer Summe *JZ', , Noten der Kaufleute übeksaélégclmacxxöe Jeiéjxxzarlxilitd , : u e e ............................ . . verau er 0 wir er tem ela vv d ** " [ nur a e ag u e'
Alle anderen Verhandlungen über Dienst-Cautio- Summe,dcrgestal p sy n er gedachten Geldgeschafte, weche
- - -- - t berechnet als ob ie ru ür , [uta dienen bedürfen keines Stempels. ck . ZZchlYFU cm offentlichcs Interesse besteht, find Grundstücke oder Grundgcrerhtigfciten xezaZitzxyLr= , Okaigatioiieii„ s, Schuldvcrschrctbungen. erkannt worden
, , , Wenn eine Quittun erst durch nackZfolfgende . dM wäre. * ck . = u Miet svcrträge vondem ganzenBe- ' * c i ti wird so ar dcr - Ckss 1911s= J nstrurrzcntx ------------------- _- - . Bci Subhaftationen (freiwilligen oder Zwangs- Pilrfihgte derniéurch dieLelbe bestimmten Pacht odcr MMU)? | YFYMUYW: aFanrsltp becih Egintrjtt diescr Verhand- Dlx Cesjtonen Offkntllchkk Papiere find ftempclfret. versteigerungcn unbeweglicher Sachen) wird der Stcm- Ein Drittheil 5Frozent. „ * [ungen nachgebracht werdcn. „ „ . Codicille .................. . ...... ....... . . pel nach dem Gebote, worauf-der Zuschlag erfolgt, ', Wenn diesel 'm über ein im Qluslandc belegenes Wird in einer Verhandlung, welche tarifmaßig . antrartx, s' Vertrage. L MMM“: ' Grundstück geschlossen werden, ist nur em Stempel d rweitia einem gleichen oder höheren Stempel vom . Dsiskdieoftirtionen von Todeswcgen wic Testamente, b)iib§rÖ1uß§rhalb Landes belegcne Grundstücke von ------------------- * """"""""""""""""" ' JUL» dFI Gegenstandes unterliegt, ZLLYZÜYZÜF? ,' *..„ un ru r" ..... . .................... ,. - '. . ' ii" er e- . Dispositionsscheinc dcr Bankiers und Kaufleute, a) über alltel Zenedckztrjkikileegcnständc ohne Untcr- “ dazrrÉxrférerliner Afterpacht oder Aftfxrmtethe wer- delili, EmZiergt d;,LsLJstYiejttkabgeesTnodeercZuitmngsßem. ck**ck** ** ckckck ckckck ck « ckckck- ******ck*ck *** ickxck§ckck ckck ck «***- ** ** M* ' , „ 1- au m s- ' ' . , . " v r m m gen sofern„solche durch schriftliche WillenSerklärungen ä) jcderfpimsekéiufmännischen Verkehr über be- steuerÉci Verträgen über Pacht und Miethe ist der bxsondYroelkxheFUYYJZYYFF[YOUTUBE “111 achträglich erfo IM- Mlt Emsckleß dcr reniuneratorischen Schen- wc liche Gegenstände mit Einschluß der Aktien Werth dcs stempelpflichtigen Gegenstandes nach fck emerittelbar darunter quittirt wird. kungen, werdcn ch Erbschaftezi nach der Vcrord- unJ anderer geldWerthen Papiere, sei es mit oder ' genden Grundsätzen U berechnen: -- - unmEs bedarf ferncr keines Quittungsftempels zu UUUI- _bctreffcnd dle Erbschafts-Abgabe, versteuert, ohne Zuzichung eines vereideten Agenten. odcr 3) Alles was der ächtcr vertragsmaßxg dcm Vcr- ' s u'ttun en auf Partialzahlungcn, wclche bk- Der hierxiach zu bcrcchr1ende legabenbetrag ist als Mäklers, schriftlich abgeschlossene Kauf- oder Lic- | pächtcr selbst, oder einem Dritten fur Nechnuiig IiUteriTn th e egn einc „Hauptqmttung über den gan- Stempel zu der steuerpflichtigen Verhandlung zu ver- fcrungsvertra , ohne Unterschied, ob derselbe unter des Verpächters wegen erhaltener Pacht 341th “? siertinYetFan ,ang etauscht zu werden. ' WMÖM- , , Handcltrcibcn cn oder unter anderen Personenab- fert oder leiftet, muß dem ausdcdungxnen ach “ 8 Ueber ies md von dem Quittungsftempel fkk! Ehev ckspxcchen , schriftliche .......... . ............... . . geschlossen worden, unterliegt, soweit er nach der gelde zugerechnet werden, und bildct„111rtdcniselbcn alle Quittungen über f olgcnde Zahlun m; . Ehevertragc. * - - - - ------------ - - öhe des Betrages an fich sicmpelpflichtig ist einer usammengenomnien dcn stcmpclpfltchtigen BUMI _ R'“ ck ahlun der von öffentlichen assen irrthüm- . Engagements-Protokolle, Wenn fie die Stelle von ' tcmpelabgabe von , der Verpachtung. Naturalien, welche, sich blk?" 3) .“ 3 b gn (Helder' Verträgen vertreten, wie diese, s. Verträge. * ' unter befinden, find nach den DUkchschUltts-Markt- lich erho ene , ,
nter icd dcs werkes zu erlegen, „wcnn,dic= soelWee Flor eYem Rom?, oder einem mit richterlichen odcr polizeilichen Verrichtungen, oder nur Verivai- tung allgemeiner Abgabetr beauftragten Staats- oder Kommunalbeamten amtlich aufgenommen , oder an-