1909 / 64 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

gewitterten Knochen der Dinosaurier. Freilich besißen die obenauf- 1iegenden verwitterten Knochen wenig wissenschaftlichen Wert.

ganze, zusammengehörige Skelette zu finden. Die Deutsche Ostafrika- Linie hat der (Expedition und ihrer Ausbeuie auf ihren Dampfern die halbe Fracht erlassen.

Jm Keplerbund, Orngruppe Berlin, sprach am 10. März

der Professor Hamann-Steglitz über die Abstammung des Menschen nach den neuesten Untersuchungen. Der Vor- l_ragende entwarf ein Bil:1 der Wandlungen, die unsere Kenntnisse uber die Herkunft des Menschen in den lkßten JaYzebnten erfahren haben. Er betonte, daß das Hypotbetiscbe aller nscbauungen der einzelnen Forscher seinen Grund finde in dem geringen Material an Skelettfunden des borgeschichtlichen Menschen. So ist der Hypothese Tur und Tor geöffnet. Im Anschluß an Darwin herrschte am Ende des Vorigen Jahrhunderts die Hypothese von der direkten Affenabstammung. Wie man die' einzelnen Tiersiämme vonein- arxder bcrleitet und innerhalb derselben die einzelnen Familien auSeinander ableitet, so verfuhr man auch mit dem Menschen, der konseqnenterweise Affenvorfabren zugesprockpxn erhielt. Seinen Yrägnantesten Ausdruck fand diese Anschauung in den Werken von Huxley und Wiedersbeim, deren Standpunkdnur Vereinzelt bekämpft wurde, so von Virchow und Ranke. Eine Bestätigung schienen die Azrfichten von der Affenabstammung durch die Auffindung des sogcnannten [)1b11603111bk0p118 srscbug auf Java zu finden. Heute scheidet aber dieses angebliche Zwischenqlied Vollständig aus der Abnenreihe des Menschen aus, wie auf Grund der anatomiscbcn Betrachtung von Koll- mgnn, Adloff, Klaatscb u. a. nachgewiesen worden ist. Weiter wissen wir aber durch Volz u. A.. daß die geologischen Schichten, in denen der Pitbecantbropus gefuvden wurde, dem mittirren Diluvium ange- borcn, also einer Zeit, in der der Urmensch bereits gelebt bat. Eine Abstammung des einen Vom anderen ist also ausgeschioffen. Nach einer Besprcrbr'ng der übrigen Skelett- und Sebädelfunde schilderte der Voriragrnde die Versuche, mittels der Blutreaktionßuntersuchungen vbn Friedenthal, Natali und Ubienbutb die VerwandtscbaftSVerbält- Ulffe zwiichen Affen und Mense!) festzustellen. Cr schloß sich in der Wurdigung dieser Untersuchungen an Adloff und Vumüller an, die “r*refe'n Ergebnissen nur einen geringen Wert zuerkennen, da sie in keirer Weise die Bßzicbungen drs Menschrn zu den Menschen- affen geklärt haben und uberdies einc verschiedene Deutung zuiaffen. Den zweiten Teil des Vortraßs nahm die Schilderung der Ergebniss: ein, nz denen KOUmann, Ranke, Adloff, Hubrecbt, Klaatscb, Schorten- sack, Koblbrugge u. a. arkomwen sind. AÜe diese Forscher leugnkn die Affenabsiammung des Menschen, indem sie dir Trennung der beiden Stämme weiter zurückverlcgen, als es bisher geschak). Ausführlich Wurden die einzelnen HyVOthrsen, so die Von Kollmann, geschildert, der ani dic Arbnliäokeit des jugendlichen Affenichädrls mit dem kindlichen Menichanicbädel hinwies, und die Uebereinstimmungrn zwischen dem Schädel der Anthropoidrn mir den Nearderialraffen und den rrzeuten Menschen als auf Korbergcnz bcrubend rrklärte, worin ibm Klaalfch folgte. Nach der Ansicht dirscs Forschers stammt der Msnsch aus einer niedcrrn Wirbeltiergrupbe der Ualäozoischcn Zeit, dir an ihren Extremiiatcn fünf Finger an Hand urd Fuß besaß. Von dwfer Ervpvc g-Jben uns die Abdrücke im Karbon, Perm nnd Trias Kenntnis. Aus dieser Gruppe haben sich die Verschiedenen Säugetier- gruppen mit den mannigfaltigsien Umbildungen an ibrenErtremiiäten abgespaliet; ein Rest ist die Stammgruppr, aus der der Ur- menich hervorging, angezeichnet vor aÜem durch böber- Hirnknt- wicklung. Die Affen sieUen einen Seitynzweig dar und wrrdcn ans drr Vorfahrenkette des Menschen aUsgeickpieden. Sie" haben eine ein- smtige Ausbildung erfahren und sind gesunkene, reduzierte Wescn, was bewiefkn wird durch die einseitige Umbildung drs Ekbiffes mit imien Konsequenzen fur Schädelbau und Körperhaltung, mit srinyn rieiigxn Kaumaskeln und Eckzähnen, di: im Kampf ums Dascin als Verteidigungsmittel entstanden sind, während der Mensch wäbrerxd langer Zeitraums nicht in einemsolckxen Kampfmsiand ;;elebtbaben muß. Nachdem_ die Untersrzcbungen Adloffs Über das Gebiß des Menschrn als Bziiatigung der Klaaiscbscben Hypoxbesen angeführt wurden, 11111on Lin€ Schilderung des neurn Fundcs von Schoeteniack den Vortrazx. Der Vortracende betonte am Schluffe, daß ail: Aasfübrungen der Anthropologen notWendigerweise einseitig seien, da sie immsr nur die' körperlichen Eigknschasten des Menschen in Betracht ziehen, die psychischen abcr beiseite gelassen haben. Erst die Vereinigung beider Betraeblunasweisen Werde uns dereinst ein richtiges Bild von der Hrr- krmft des Menschen geben können.

Verkehrsanstaltcn.

Dic Königliche Cifenbabndirektion in Breslau tcilt mit, daß die “(Fritz K. K. Priv. Oestcrreichiiche Donau - Dampf. ichisidbr19gcie11schait ikixte den Vrrkebr nail) allcri *Säyiffs- stationen aufgenommen bai. Wegen Gütetsiauung in Bußma- Brod isi die Ausnahme yon in gedeckten Wagen zu verlkrdrxxdmi Gütersendungkn in Wagenladungen, aaszßknommen Militärgütcr, für die bosniscH-berzegowinisckU Staatsbahn, bis auf weiteres eingestellt.

(«Ls ili die in der Tiefe vollständig erhaltenen Knochen und hoffentlich a?:ch

Theater und Mufik.

Jm Köni lichen Opernbause wird morgen, Miitwock), Otto Nicolais omische Oper .Die lustigen Weiber von Windsor", mit Herrn Schwegler Vom Königlichen Theater in Wiesbaden als Gast in der Rolle des Falstaff egeben. Fräulein Fiebiger, vom »erwglicben Hoftheater in De au, singt für das erkrankte Fräulein Dietrich die RoUe der Anna Reich, Herr Dabu an S1el1e des mit ärztlichem Attest beurlaubten Herrn Krasa den Dr. Caiius. In den übrigen Hauptrollen sind die Damen Hempel, Rotbau er, die Herren Hoffmann, Mödlinger, Sommer und Lieban beschäftigt. Der Kaprilmeister von Strauß dirigiert.

Jm Königlichen Schauspielhause wird morgen das englische Lustspiel von W. S. Mauabam „Mrs. Dot“ in der be- kannten Bess ung wiederholt. Herr Vollmer spielt zum ersten Male nach seinem rholungßurlaub wieder den James Vlenkinsop.

Fur die bevorstehende Aufführung von Goethes „Faust“, die Anfang nächster Woche im Deutschen Thraker stattfinden wird, liegt die dekorative Inszenierung in den Händen bon Professor Alfred Roller aus Wien.

Im Neuen Schauspielhause wird morgen, Mittwoch, (Goethes „Faust“ (1. Teil) zum 75. Male wiederholt. Den Faust gibt Hans Siebert, den Mephistopbeles Max Grube. Das Gretchen wird, wie in allen bisherigen Aufführungen, don Charlotte Maren dargestellt.

Inder am Donnerstag im Berkiner Theater statifindenden Erstauffubrung don Lothar Schmidts dreiaktigem Lustspiel „Nur ein Traum" wrrden die auptroUe-n Von den Herren Ernst Dumcke, Albert Heine, Karl 5 keinbard, Hermann Picha und den Damen Julia Serda und Josephinr Sorrier dargesteüt.

, Das Friedrich Wilhelmsiädtiscbe Schauspielhaus be- reitet eine Ausfuhrung von .Oibeiio“ von Shakrspeare in der Ueber- ikßung von Schlegel und Tieck bor. Die Dekorationen dazu sind von Leo Jmpekoven entworfen und werden Von der Firma Obronski, ,Jmpekoven u. Co. angefübrt.

In der St. Marienkirche Veranstaltet der Königliche Musik- direktor Bernhard Irrgang morgen, Mittwoch, Abknds 711 Uhr, ein Kdnzert_ unter Mitwirknng Von Fräulein Hanna Bosirdem (prran), Fraulcin Julia Michaels (Alt), Herrn A. N. Harzen- MUÜer (Baß) und Herrn Heinz Bever (Cello). Das Programm eyibält lediglich auf die Passwnszeit beziiglicbe Kompofitionen Von Bach. Der Eintritt ist frsi. Programme mit Text kostrn 10 „Z.

(Dcr Konzertbericht befindet fich in dc'r Dritten Beilagc'.)

Mannigfaltiges. Ber lin , 16. März 1909.

Im Ministerium der grisilickxen rc. Angelegenheiten fand nnter dem Vbisiß dss Kabineiisrats Dr.Wn Behr-Pinnow eine Sißung des" standigen AuSsÖUsseS der Deutschen Vrreinigung für Sauglinassckyuß statt, in der festgesetzt wurde, daß die erste „Hartwi- Mrsanzmluxrg der Versinigung und ,;[richzeitig drr erste deutsche Kon - Kras; fur Sauglirigsschuß am 19. Juni 1909 in Dresden tagen oll. Sodarxn wurde eine Kommisfion zmr Vorbereitung der Verband- lyngsxxegenstanke für den internationalen Kongreß für Sänglinas- fursorgc einacseßt, der im Jahre 1911 in Brrlin stattfindet. Die VorstandWablcn ergaben ais Vorsiyonde die Hcrren: KabinctiSrat Dr. bon Bebr-Pinnow, (Hrbeimxcr Obermedizimalrat Dr. Dietrich urid Geheimer Kommerzienrat Lingncr-_Dresden; als (Geichäfißiübrrr: Projxffor Dr. Keller, Direktor dss Kaiierin Angnsie Victoria-Hauses; als Schaßmeister: Verlagsbucbbändlcr Stills.

' Der Vaterländische? Frauenverein (Cbarlottrnburg hat in der Berliner Straße 137 ein Vereinsbank; krrixhtet, das am 1. April d. J. seiner Besiimmnng übergeben werden sol]. Außer den zahlreichen Woblfabrtföeinrickptunsrn des Vereins, die in diesern Ows- Yufrabme finden werden, wie Säuglingßiürforgr, Lurmenkrankrn- fursorge. Volkskücbr, Lisiikchküche, Krankenkücbe, S*“hw-sirrn- beim, Krim“? usw. wird bier auch eins Krdnkenpficge- anstalt mit etwa 50 Betten geichaffen wrrden. Der Verein wil] damit einem in letzter Zeit lebhaft erörtrrten Brdürfnis nack) 81mm Krankenhaus: entgegenkommen, das :mnz bssondrrs zur Auf- rmbmk bon Angehörigen des Ykittelstandrs bestimmt ist Ti? übkr- we'i;enden Aerzte werden das Recht babrn, in dieier Privatklinik ibre PFtikliteU ssibst zu brhandein. Dcr Preis soll jc nach Lage des Zimmers einen Tagrssay bon 6 bis böchstrns 10 „16 11111)! überitcigsn. An drm MOTJM, Abrnds 8Ubr, im *“Nojarisaale siaitfindknien 6. Vortragsabend des Vereins Verlinkt Kauilmxte und Jndniiri-iler wird an Stelle des durch ('inkn Unfall verhinderten JProieffdrs LmdwigBernbard Frau (Gerirud (Fvsoldt vom Deutickxen Theater aus klasfiickxn und modernen Dichtuwgrn Vorlesen.

Tas Parseval-Luftsäoiff der Moiorlufiscbiff-Strtdienaesrli- schaft unternahm ;]csiern ron Bitterfeld aus zwci kürzere

Theater.

Üäntgltcbe §chauiptele. Mitiwocky: Oprrn. banß. 68. Abonnemenisborsieüunzr Die lustigen Weiber von Windsor. Over in 4 Aktrn nacb Sbakesbecxres gleichnamiwa Litsisviel don H. S. Mosentbal. MUfik Von Otto Nicolai. Masikmliscbk Leiirtnxx: Hrrr Kapellwxxistkr 17577 Strauß. '.)Tkaie: Herr Oberregiffear Droescher. B(rüett: Herr B&Ueitmeister Graeb. (Faiswff: Herr Schwegler Wm Königlichen Hofthe-xter in Wies- baden als (Gast.) Anfang 73 Uhr.

Schanpik1baus. 73. AbonnemeptLborsiellung. Mrs, Dot. Lustipicl in drei Akira Von W. Somerset YéaUdbam. Deutsch von_ B. Poqion. Regie: I;)err Regiffeur Keßler. Anfang ?ck Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 69. Abonnemcnwbor- séxliung. (Gewöhnliche Preise.) Dieriii- und Frei- Pläize sind auigeboben. Siegfried. Anfang 7 Uhr.

Schausvielbaus. 74. Abonnrmenw:zbriiküimxz. Uriel Acosta. Traueriviel in Z; Aufzügen bon Karl Gußkow. Anfang 7.) Uhr.

Neues Oprrnibrairr. Freitag: Gastspiel drs Kaiserlich Russischen St. Michaels- Theaters aus St. PeterObUM; Q'Lfontals. -- Sonntag, Abends 7.) U07; 160. Wiüettreserkesaß. Diknst- und Freipiäße sind aufgehoben. TVie die Alten sungen. Lustspiel in vier Aufzügen von Karl Niemann.

unsere Leut. Donnrrstaxx: Traum.

Yiittwocky hochzeit,

und

Der König. Freitag, Abends

Mittwoch,

Freitag, Messina.

Deutsrhes Theater. Mittwoch: Die Räuber. Aniang 71 Uhr. Donnerstag: Revolution in Krähwiukel, Kammerspiele.

8 Yittwoch: Der Graf von Gleiäxen. r. Donnerstag: Der Arzt am Schcidetvege.

Karolinger. von Wildenbruch.

Freitag, Abends Anfang

] MerUULr Theatrr. Mittwoch: Einer von]

, Zum F _ *Txißng 7H Ubr.

„„ rena]: "'Wer von unsere Leut. KOMMT) ' PHMMWWC SOUUUÖUUÖT Nur ein Traum.

Mdbeitheater. (Königgräser Straße 57/58.)

Mues §chansprelhau5. Mittwoch, Abends 71 Uhr: Ferust, 1. Teil.

Donnrrdtag: Ali-deidclberq.

Frritczg: Zum ersten Mals: Pech-Schulze. Posse mii WQ-gng bon H. Salingr-ß.

Sbunabend: Pech-Schulze.

Wessingtheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Donm'ka-Ig, Abend?; 8 Uhr: Griselda.

Zchtilertheater. 0. (Wallnertbcater.) Abknds 8 Uhr: Sckowank in 3 Akten won Brandon Thomas. DonneranAbends 8 Uhr: Ein Volksfeiud. Abends 8 Ubr:

Charlottenburg. Mittwoch, AksendßIUHr: Die Trauerspiel in 5 Akten von Ernst

Donnerstaa, Abends 8 Uhr: Die Karolinger.

Theater des Weßens. (Station: Zoologischer

Garten. Kantstraße 12) Mitiwoch, Abends 8 Uhr: Der tapfere Soldat.

jeder Beziehung befriedigend verliefen. Die Fabrten haben zur eit

FxxjudéädZweckSiniiexes 5l3))eirdsr)ncxlt ind derFYedixnqu dÖsbLuftschj ca en. eaneneeuner er urun es el .

Stelling und des Ingenieurs Kiefer statt. g : “Mann

Die Mitgliederliste des Deutschen Schillerbundes die soeben außgegeben wird, umfaßt dießmal 64 Seiten. des Schillerbundes leben jeßt-an 327 Orten des Deutschen Reichs Und

Darmstadt, Dorsten i. W. Flensburg, Frankfurt a. PQ Hamburg, Haubinda,

Dresden, Eisenach, Elberfeld, Erfurt Grimma, Hagen i. W., Halle a. S' Holzminden, Husum, Jeva, Lan ensalja' Leipzig, Mainz, Plauen i. V., Posen, Rostock, ck neide: m_ubl, Stade, Stettin, Uetersen, Weimar, Wiesbaden, Wolfen. buttel, Antwerpen, Brüssel, St. Petersburg. _ Der je t eben. faUs erschienene „Weimar-Fübrer' des Deutschen S iller. bundes umfaßt 32 Seiten und eine Karte. Die Einleitung bildet ein Aufsaß „Weimar und Jena“ aus Karl Lamprechts ;„Deutscher Geschichte“, dann folgt eine gründliche und vollständige Schilderung der Weimarer Scbknswürdigkeiten mit genauen geschicht- lich_en Angaben. Außer Weimar ist auch seine Umgebuvg, ferner Von Tburingen Erfurt, Eisenach und Jena berücksichtigt. Ein sorgfäliigeg Perionenrkgister gestattet, die Stätten, die die zahlreichen Berühmt. beiten Weimars bejreien haben, systematisch aufzusuchen. Ferner findet sich noch Auskunft über Reise, Unterkunft und Verpflegung in Weimar; zum Schluß sind einige Stimmen über die Weimarer Nationalfkstspiele für die deutsche Jugend, die in diesem Jahre vom 6. bis 24. Juli zum ersisn Male stattfinden, und auf dem Umsch1ag die Satzungen des Schil1erbundes abgedruckt.

Breslau, 16. März. (W. T. B.) Infolge Schneefalles, der in der Nacht eintrat und heute Vormittag noch andauert, ist der Straßenbahnbeirieb eingestellt worden.

Essen a. R,'15. März. (W T. B.) Infolge einkr tels. graphischen Benachrtchtigung, daß in der Grube„Bliesenbach“ ein

Werksxieseliicbaft und der Geiclischaft .Hibernia' ersucht, Benachrichtigung eingetroffen. es, die in großer Geiabr schwebende Zeche bor drm völligkn Crsäufen zu reiikn. » Der Brrgbaulickos Verein ergänzt die Meldung über die Zeche ,Bliesenbach' dabix, dds; duxch den auf „Wiesenbacb“ auégebrockoenen Brand die L"?- dte'nunzixmannschaft der Waffe:!zaitunaßmascbinen infoiae der Dänw'.» zum Ruckzuge gkzwunqen wurde. Durch dds rechtzeitige Cixxtrefikxx der Reitrmgxmannscbaften gelang es, die Gase zu bkseitigen, Sodakx i-“xr Bétrieb der Maschine wieder an*gerwmmrn wcrden kmmtc. Wenn

nach der Infolgrdeffen g c l a lig

b'ätie aus.;kseixt bleiben müffep, wärs die Zeche infos.]: drs W603» eindrangcik- 91 offen.

«Hagewi. Weßi, 16. März. (W. T. V.) Amt1ich wird 9.“- meldet: Aux der Strecke Westhofen-»-Schw9x2x entgleist: gesicrn nachmittag 6 Uhr 40 Minnt-kn in dlm (Güterzug 09.16 3 Wagen, wodurch beide Hanpiglc'isk arif di.“ Dauer Von [? bkzw. Stunden gesperrt wurden und mrbrsre Pkrsonen- und Sebneüzüge erhebliche Veriräiungcn erbirlten. Personen wurden nicht Vcr- leyt. Dkk Sachschaden ist nicht Erheblich. Die Ursache drr Eni- girisuln?t ktonnte noch nicht aufgckläri werden. Die Untersuchung iki einge e e.

Frikdrichßbaien, 16. März. (W. T. V.) Heute Vormitiaz 9 Uhr ersol)“ auf dem (:Prlände drr LuitswiffbaugeieUsttail "die' erste Landung des Reichslvfiicbifie's ani festem Boden in (Gexxer-wart des Inspektknrö drr Verkebr-trnrpcn, (Generailrninanxs Freiherrn V011Ly11ck9k11ßddls P?QjorSGrcsz “Lili drr Landitnzx, die sich im übrigkn durchaus glatt 9011309, wurde das binicre iimke' Höhenstener in eine Banmkkone drrwickelt und leicht beschädigt. Nack) Entfermmz des be'scbädigien Höbkniteuets i'iic'xi das Lufticbiff nm 10 Uhr 20 Mi- nuten wiedkr auf Und lankete um 111Ui)r glücklich bei Manzel! bci der schwimmenden HaÜe.

„Zürich, 16. März. (W. T. B.) Der Wiener Expreß317„; ist heute vormittag in drr Nähe von Wädenswil am Züricb-Sm entgleist. Sämtliche Aerzte der bencxcbbakten Ortschaftkn wurd-n nach der Undiückssiätte geruien. Von Zürich ist ['in Hiiisxug (11- ;]k'gancil'n. Nach eincr Meldung sdklen zwei, 11(]ch einer anders:! dier Personen grtötet fein.

(Fortsrßung des Amtlichkn und Nichtamtlicbr'n in der Erstsn, Zweiten und Dritten Beilagen)

UlblliMSfäbkten, die, „W. T. B.“ zufolge, beide glcrti und in

schule:

tapfere “Soldat.

ersirn Mais: Nur ein

Mittwoch und folgende T::ge: um Amelie.

folgende“ Tage: Revolutions-

Carmen.

bis Sonnabrndr Jm Klubseffel.

Yiitiwocb

d ? imd i'olge'nde Tuge: enn .,

8 Uhr: Der König.

Charlevs Tante. gewitter.

Rksidenztheater. (Direktion: RichardAiexander.) Kümmere Dich

Komische Oper. Mittwoch, Abends 8 Uhr:

Donnerstag, Abends 8 Ubr: Lazuii. Freitag, Abcnds 8 Uhr: Tiefland. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zaza.

Luüspieihaus. (Frik-dricbiirxßeLZZ.) Mittwoch

Thaliatixcatcr. (Direktion: Kren und Schönfeld.)

W-o wohnt fie Gcbwmk mit (Befanq und Tanz in drei Akten bon Li. Kren und Okonkowsw. Gesangstexte von Alfr. (';-zrhönfeld, Mufik v. Viktor Hollaender.

Trianontheater. (Gcorqensiraße, nabe BahnbOf Friedrichstraße.) Mittwoch bis Sonnabend: Liebes-

Sonnabend, Nachmittags ZUbr: Verlinkt Opern- [ wirklich boxeude Kän urub. -- U 9 U ; Dcr Frrtihülz. _ Abends 8 Uhr: Der g m 1 hr

Golo, dcr Seeräuber und Mädckxeuhäudlcr,

"___-_ck Familiennachrtckxten. Gebrzren: (Fin Sohn: Hrn. Major Lebrecht Wit Blyckzer (Berlin-Wiimersdori) -- Hrn. vox! Tbumen (Kochsdorfbri Tscböpc'ln, O.-L.). - Hrn. Havvtmann Hen,.siknberg (E furt). _- Einr Tochter: Hrn. Rcaiyrrmga- und Fori'irat Kordbabr (Hildrsbkim)._ *- Hrn.R_nd01f Baron von Victim;- boff-Schcel (J-nn). --- .an. Hauptmann Waltkr Vronimt Von Schellexxdorff (I)iudolstädt). » Hrn. Karl Frbrn, bon Müifiinq sonst Wcisz genannt

(Dillenburg).

Gestorben: Hr, Obrxst (1. D. Gustav Cardinal yon Widdern (Franifnrt a. O.). «_ Hr. auvi- maan Burrxbard von Boeiticber (Lüderißbu t). Hr. Hauptmann Karl bon Hänisch (Deutsch EMM)- - He. (Hkneralkonsul M'artin Burckxardt (Berlin)- --- «Yk. Jirsiizrat"Dr. Simon Hirsekorn (Berlin)- -- Hr. Atnts-gctichiömt a. D. W1belm LVO" (Wirshaden). » Hr. Amtxérat Gustav Bavkr (Charlottenburg). .Or. Leutnant Hany von Webern (Breslau). «-- Fr. Marie Von Kummer- aeb. v:“n Kammer (Trier). - Fr. Ykartba von de“ Vos, geb. bon Frisch (JYrbm).

Die Braut vou Konzerte.

Liederabend von (Kim Lénért.

Galapremiere. Truppe. _-

Debat:

8 Uhr: Rechts herum. N i' “- . nr urze

Zait:

Tage: Estero Tiberio, eiscru-u Musnln. -

Pakt- trefflicbe vierbeinige

Baal Verhaein. Mittwoch, Abends ?; Uhr:

Zirkus §chumann. Mittwoch, Abends 71 Uhr: 8 Personen Theron-

Chriftitäo Georqes Milan »- Nur noch einiae der Mann mit den der unüber- Küuftler. -

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin-

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verla !- Anstalt Berlin ZW., Wilhelmstraße Nr. 82.

Elf Vrrlagcn

(einschließlick) Börsen-Beilaae), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. s bei Mekk- licheu Auzei ers (eiusehliesxliäj ber naler Nr. 2 verö entlithteu VekumtnmÜnu ek)- betreäßud Kommanditgesellsthafteu aus ll'ktien mtb ingesellsckraiteu. für die Kom vom

8. bis 18. März 1909.

Obr-uovitth

Das

des Auslands, Ortsgruppen gibt es 36: Apolda, Braunschweig, Cassel,

ftehend bekannt gemacht.

Grubenbrand ausrxebrocben sei, wurden durch Ve'rmitteluna des Bergbauvereins Rettungßmannscbaften der Gelsenkirch:mr Bem- Z ? sOfwi Hilfe zu leisten. Diese sind sogleich abgegangkn und kurze Zßsit FTF“

der Betrieb der Wafferbaltungßmaickpinen noch eine Stunde länger

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich "Preußischen Staatsanzeiger.

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Ymtsiehes. *

D e n t s ch e s R e i ck. “...I Bekanntmachung des Textes dcs Wechselstempelz" gefedes- _ «:;

Vom 10. März 1909. kJ-x" YYY,

Grund des Artikel 2 des (Hrseßes vom 4. März Aenderung des Geseßes, betreffend die Wechsel- wird der Trxt des Wechselstempclgeseßes nach-

Auf 1909 wegen stempelsjeuer,

Berlin, den 10. März 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: Sydow.

Wechselstempelgesey. Vom 4. März 1909.

§ ].

Gezogene und eigene Wechsel rmlerliegen dem Wechselstempel.

Von der Siemveiabgabe befreit bieiben:

1) die vom Ausland auf das Ausland gezogenen und die im Ausland angestellten eigenen Wechsel, wenn sie nur im Auslande

.:r nd; zabibL) Ze Vom Inland auf das Ausland gezogenen, nur im Ausland, und zivar auf Sicht oder spätestens inm'rhalb zehn Tagen Suach dym Tage der Außsteiiung zablbaren Wechsel, sofern sie Vom Aussteller unmittelbar in das AuSiand werikndei werden.

Die Siempelabgabe beträgt: von einer Summe Von 200 „“ und weniger. . . . . ,1 „46, über 200 „, bis 400 .“. . . . . 2 „400,„600,.....,3 600 , , 800 „. . . . . ,4 800 1000 , . . . . . 0,50 und Von jedem ferneren 1000 .“ der Summe 0,50 a“ mehr, der-

gestalt, da?; jedes angefangene Taxxsrnd für 17011 gerechnet wird.

ch§ 3" d Ab 1) r; r 1] Die: .:m wccke der Bere" nung er ga (? vorzune men e" m- rechnung 1der i? einer anderen als der Rricbörxäbrung außaxdruckten Summen erfoiqi, soweit der BundeSrat nicbt fur gewisse Wabrungen aügemein zu Grunde zu legende Mitieiwrrte festiexzt und brkannt macht, nach Ykaßzabk kes lauiexiken Kursks.

§ 4. . Abgabe sind der Reichskaffe sämtliche [

.? ' t ! Fu dic Entrrck; um] der Inlavde teil-

ersonen, welche an dem Umlanfe des Wechsels iM ;;?nommen baden, als Geiamjfcbuldner Verhaftri.

§ 5.

Als Teilnehmer an dem Umlauf eines Wechsels wird hinsichtlich der Steuervfiicbtigkeit angesehen: der Aussteiiez, jeder Unterzeichner oder Mitunterzeicbner eines Akzepis, eines Jndcssaments oder einer anderen Wechselerklärunq, und jeder, der 11:11 eigene oder fremde Rechnung den Wewiel erwirbt, Veräußxri, verpfandet oder aikZ Sicherbe1dannimmi, ziir Zahlung p'äsentiert, Zablnng dczrauf empiangt oder leistet, oder mangels Zahlung Protest erheben läßt, obne Unterscbisd, ob der Name Oder die Firma auf den Wechsel gesrßt wird oder nicht.

§ 6. ie niri tung der Sicmpelabgabe mus; "erfolgcn, ebe ein in- ländiéÖerFWechckiel Von dem Aussiriikr, ein auslaiidiscber Wechsel Von drm ersten inländischen Inhaber 5) aus den Handen gegeben wird.

,d 7.

Dem AussieUer eines inländischen Wechsels u_nd dem ersten inländischen Inhaber eines ausländischen Wechsels 111 gestattet, den mit einem isländischen Judoffxmente noch nicht versehenen Wechsel dor Entrichtung der Stempelnbgabe lediglich zum Zwecke der An- nahme zu versenden und zur Annahme zu prasentieren. DxrAkchiant eines unversieuerien Wechsels ist beipflichtet, vor der Ruckzabe oder Z-der anderweiien Auöbär:digung des Wechsels die Versteuerung des-

bewirken. elbeWUd jerozb ein nicht zum Umlauf im Inland: brsiimmies Exemplar eines in mrbreren kamplaren ausgefertigten Wechselsß zur (Einholung des Akzepts benvvt, sd biribt der Y_kjrvtant von der „Ver- pflichtung zur Vrsteuerung befreit, wenn die Ruckieite des akzepitcrten Exemplars vor der Rückgabe dergestalt durchkreuzt wird, da; dadurch die weitere Benutzung desselben 1111181 Jndoisieren aus,;escblo en wird.

Wird derselbe Wechsel in mr.breren, im Kontext als Primq, Sekunda, Teriia usw. bezeichneten Exerr-plaren angeiertigi, so iii unter diesen daejeni-ge xu Versteurrn, welches zum Umlaufe be-

stimmt ist.

H 9.

u erdem unterlie t der Veriteuerunxi jedes Exemplar, auf Welches eine Yßéchselerkläcung 2- mit Ausnahme des Ak-evxs und drr Not- adreffsn - gesetzt isi, die nicht auf einrm nach Vorschrift dieses (»He- is es Versteuerlen Exemvlare sich befindet. Die thsieuerung muß etxolgen, ebe das betreffende Exemplar von dem Aussteller der die Siemy-lyfiicbtigkeit begründenden Wechselerkiärung,'oder, wenn leßtere im 'A'-Slande ab.1egeben ist, von dem ersten inländischen Inhaber aus d n e eben wird.

en Yxäeeir? Z:.Versicuertes Wechselduplii'at obne Auslieferung eines v.“!sieuerten Exemplars deSselben Wkchiels bezahlt oder mangels Zabiung proteitiert werden, Y)) ist die Versteuerung dekselben zu be- witkcn, ebe die beiung oder rotestanfnabme stattfindet. Der Beweis des Vorhandenseins eines versteuertem Wechsel- duvlikats oder des Einwands, daß die auf ein unbersieuertes Exemplar eseyte Wechselerkiärung auf einem versieuetten Duplikat abgegeben ei, oder da bei Bezahlung eines unversieuettrn Duplikats auch ein versteueries kaplar auSgeliefcrt sei, iieat demjenigen ob, welcher wegen unterlassener Versteuerung eines Wechjeiexemplars in An-

spruch genommen wird.

?; 10. fti un en im 5 9 finden gleichmäßig auf Wechsel- abschYferZz'ZlnIeYduch; welche mit einem Originalindossament oder mit einer anderen urscbriftlicben Wkchieletklärung Versehen sind. Jede solche Abschrift wird hinsichtlich der Besteuerung einem Duplikate

desselben Wechsels gleichgeachtet.

t d e in den § 6 bis 10 vorgeschriebene Veriteuerung eines WLÖLFesLS, ieines Wechsr§10uplikats oder einer Wechselabsckorift unter- lassen, so ist der nächsie, und, solange die Versteuerung nicht br-wirkt 111, auä, jeder fernere inländische Inhaber verpflicbietx den Wechsel zu versteuern, ehe er denselben auf der Vordrr-_oder Ruckixite unterzeichnet, veräußert, verpfändet, zur Zahlung prasentiett, 311311111“- darauf kmpfängt oder leistet, eine Quittung daraui icyi, tnmmclo Z.]biung

wahrer gkgen Vorlesung eines nicht versteuerten Exemp1ars oder einer nicht Vrrstruextcn Abichriit desselben Wechsels unversteuert rxur aus- ßeliefert werden, wknn dieses unversiekerte versieuerte Abschrift zuvor auf der Ruckseite dergestalt durcbkreuxt is?, das; dadurch die Benutzung zum Indossieren angeschloffen wird. Ist dies nicht der Fal], so haftet der Verwabrer, der das mit dem An-

Verlin, Dienstag, den 16. März

§ 12. Ein zur Annahme ve1sandtes Wechselexemvlar darf dom Ver-

Exemplar oder diese un-

nabmevermerke beriebene Exemplar unversteuert ausliefert, für die Stempelabgabc und veriälit, wenn sie nicht rechtzeitig entrichtet wird, in die im § 17 bestimmte St1'0f8.13

Die Verpflichtung zur Cntricb'tung der Stempelabgabe wird er üllt: , 1) durch Ausstellung des Wechsels auf einem mit dem erforder- lichen WechIelsiempel versehenen Vordruck, v er

2) durch Verwendung der erforderlichen Wechseistempelmarks auf dem Wechsel, Wenn hierbei die Von dem Bundesrat erlaffenen und bekannt gemachten Vorschriften über die Art und Weise der Ver-

wendung brobachtet worden sind. 14

Stempelmarkcn, welche nicht 111 der vorgeschriebenen Weise ver- wendet worden sind, werden als nicht verwendet angesehen.

§ 15. Der Anspruck) auf Enttiäotung des Wechselstempels yerjäbrt in fünf Jahren. Die Verjährung brginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Wechsel fällig geworden ist. " Die Verjährung wild unterbrochen durch jede von der zustandigen Pcbörde zur (Geltendmachung des Anspruchs gxgen dcn Zahlungs- pflichtigsn gerichtete Handiung. Wird die Verjabrung unterbrochen, so beginnt eine neue Verjährung nicbt Vor dem Schluffe des Jahres, in welcbkm die Unterbrechung stati efunden bat. ' Die Untrrbreäoung der Verja rung wirkt nur gegen denjenigen, gegen welchen die Unterbrechungsbandlung gerichtet worden ist. Ist auf (Grund des § 17 gegen eine der dort bezeichneten Personen ein Sirafverfabren wegsn Hinterziebung eingeleitet, _so vxrjabri der Anspruch auf Entrichtung des Wechselstempels gegcnubcr dreier Person nicht früher als dir StmfderfolßuW.

Zn Beziebimg auf d?e Verpfliäjiung zur Entrichtung des Wechsel- stemvkis ist der Recktéwea zuläisig. Die Vorschriften des § 70 des Rrichsstempelgesrßes Vom 3. Juni 1906 finden Anwendung.

17. Die Nichterfüllung der Verpflicbiunq zur Cniriekiung „der Stempelabgabe wird mit einer Geldsirafe bestraft, welche dem iunixig- fachrn Betrage dcr binteriogenen Abgabe gleichkommt. ' Diese Strafe ist besonders und ganz zu entrickoten von jedem, welcher der nach den §§ 4 bis 12 ibm obliegenden Verpflichtung zur Entrichtung der Siemreiakgabe nicht rechtzeitig genügt bai. ingleichen Von inländiscbcn Maklern und Unterbändlem, welcke wissentlich un- versteuerte Wechsel verhandelt babe1n8.

Der Akzeptant eines gezogenen und der AussieUer eines trockenen Wechsels können daraus, daß der Wechsel zur Zeit der Annahme- erklärung beziehungsweise der Aushändigung mangelhaft gewesen sei, keinen Einwand gegen die gesetzlichen Folgen der Nichivetfieuerung desselben entnehmen.

„S 19. Er ibt in den Fäüen der §§ 17, 18 aus de_n Umständen, daß eine HinTcrxißchi dcr Stempeiabgabe nicht hat verubt werden können oder nicht krabsichtigt worden ist, so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu

einbundertfünizig Mark ein. 20

Die auf Grund dieses Gesetzes zu derbänaenden Strafen sind bei offenen Handelsseseüsckyaften, Kommandiigeseüschaften und Kommandit- g-seüschafien auf Aktien gegen die zar Vertretung der Gesellschaft be- rechtigten Geieüschafter, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegen die Geschäftéfübrer, bei (Genossenschaften, Aktiengesellscbaften und sonstigen rechtsfähigen Vereinen gegen die Vorstandömitgliedcr nur im einmaligkn Betrage, jedoch unjcr Haftbarkeit jedes einzelnen als Gesamtschuldner iesizuseßen. Ebenso ist in anderen Fällen zu Verfahren, in denen mehrere Persoaen gemeinschaftlich oder als Ver- tretrr desselben Teilnehmers am Umlaufe des Wechsels beteiligt sind.

Die V07schriit des Abs. 1 Saß 1 findet entsprechende Anwendung im Verbältniffe des Vollmacbtaebxrs zu dem Bewollmäcbtigten, welcher innerhalb der ihm zustehenden VértrelUkinacbt im Nam-n des Vol]- macbtgcbch eine der in den §§ 6 bis 12 bezeichncten „Handlungen vornimmt, bebor der Verpflichtung zur Entrichtung des Stempels

genügt isi.

§ 21. i U wandelung einer nicht beizutreibenden Geidstrafe in eine FreikZileriiraéc findet nicht statt. Auch ist, wenn der 5Z.?erurteilte ein Deutscher ist, die Zwanngcrsieigcrung tines Grundstucks ohne seine

Zustimmung nicht ZUläifiJ- § 22.

Die Strafverfol ung von Hxnicrziebungen des Wechselsiempels 17) berjäbrt in Häni Jahren, Von anderen Zuwiderhandlungcn

i i m abre. (F lYienLFeijäerg beginnt mit dem Schluffe des Jahres, in we1chem

[ äUi aeworden ist. der 21YITiérzixedife Vgerjäbruna unterbrocbkn, so beginnt eine neue Ver- ?)äbrung nicht Vor dem Schiuffe des Jahres, in welchem die Unter-

xechung stattgefunden hat. 23.

in ilicb des VerwaituygrsiiasverfabrMS, der Straimilderung und Ks s(]jäckrzlaffekz der Strafe im Gnadenwege sowie bins1chllich der Strafchsircckung korrmen die Vorschriften zur Anwendung, nach welchen sich das Verfahren Wegen, Vergeben gegen die Zoügxseße “- in den Von der Uemeinschaftiicben Zoagrtnzc ausgeschlofftnen Bezirken aber das Verfahren wegen Vcrgeben gegen die Stempelgeseße -

bestiman'in den §§ 17, 19 Vorgeschriebenen Geldstrafen fallen dem

Fiskus desjeni en Staates in, von dessen Behörden die Strafentscbei- dung erlaffen ?st.

24.

n den ein elnen Bundesstaaten mit der Beaui chtigung des StemIinwiesens bkauzftragten Behörden und Beamten ba en die ihnen obliegenden Verpfl chtun en mit gleichen Befugniffen, wie sie ihnen hinsichtlich der nach den andekaescßen zu entrichtenden Stempelabgabcn zustehen, auth binsicbjlicb des WeÖZsZlstempelk wabrjunebmen.

* 1 den Steuerbehörden haben alle diejenigen Staat]- oder Komrblußibrlbebdrden und Beamten, denen eine richterliche oder POW“- cwalt anVcrttaut ist, sowie die Noiare, die Postbeamten und andere Beamte, welche Wewselprotesie ausfcrligen. die Verpflichtung, die Besteuerung der bei ihnen Vorkommenden Wechsel und Anweisungen von Amts wegen zu prüfen nnd die! zu ihrer Kenntnis kommenden Zuwidkrbandiungen gegen diese") Gescv bei der nach „S 23 zuständigen

1909.

stempel die protestierte Urkunde Versehen oder daß sie mit einem Wechselsiempel nicbt versehen ist. 26

§ . Die Vorschrifien dieses Geseyes finden entsprechende Anwendung: 1) auf Verpfiichtun Sicbeine über die Zahlung von Geld, sofern sie durch Jndoffament ü ertragen werden können, 2) auf Anweisungen über die Zahlung bon Geld, soiern sie durch Jndoffament übertragen werden können Ode,: auf den Inhaber lauten oder sofern die Zahlung an jkden Inbabrr bewirkt werden kann. (Es macht keinen Unterschied, ob die im Abs. 1 bezeichneten Urkunden in Form Von Briefen oder in anderer Form ausgestellt werden. Befreit von der Stemprlabgabe sind Schecks mit der im § 29 Abs. 2 des Schrckgeseßcs Vorgesehenen AuSnabme sowie die statt der Barzahlung dienenden auf Sicht zablbaren Plaßanwciiungen, die ni t Schecks sind. Eine auf die Urkunde geirßte Annahmeerklärung ma t den Scheck oder die Playanweiiung steuerpflxchtig, sofern der A.".nabme- erklärung rechtliche Wirkung zukommt. Die Versteuerung muß er- folgen, ebe der Akchtant den Scheck oder diaz Playanweiiung aus den Händen gibt. , In welchen Fäüen Anweisungen, die an' einem Nachbarorte des Ausstellungwris zahlbar sind, den PlaZanweiiunaen gleich zu achten sind, bestimmt der Bundeslat nach * iaßgabe der örtlichen Ver-

baltniffe. § 27.

Urkunden, welche nach diesem Griese stempewflickotig sind oder auf welche die in diesem Griese Vorgesebeiien Stempeibefreiungen An- wendung finden, sind in den einzelnen Bundesstaaten keiner Abgabe

unterworfen. Auch von den auf derartige Urkunden geisßten Uebertragunqs-

Vermrrken, Quittungen und sonstigen auf die Leistungen aus diesen Papieren bexügiichen Vermerken dürfen landexgesrßlicbe Abgaben nicht erhoben werden. Auf Proteste findet diese Voriäorift keine An-

Wendung. 28

§ Der Ertrag des Wechselstemvrls fließt„ indie Reickpskaffe. Jedem Bundespaate wird von der jabilrcbcn Einnahme, welche in seinem (Gebikt aus dem Verkaufe von Siempelmarken oder ge- stempelten Vordrucken erzielt wird, der Betrag Von zwei Vom Hundert

aus der Reichßkaffe gewährt.

29. Die zur Ausführung dieses Zessßes nötigen Bestimmungen werden

vom BundeSrai getroffen. ' ' Der BundeSrat erläßt insbesondere die Anordnungen wegen der

Anfertigung und drs Vertrieks der nach Maßgabe dieses Geseses zu Verwendenden Steuwelmatken und gestempelten Vordrucke sowie die Vorschriften über die Art der Verwendung der Marken. Er stellt die Bedingungen fest, unter welchen für verdorbene Marken und Vor-

drUcke Erstattung zulässig ist.

Dieses Geseß tritt mit dem 1. April 1909 in Kraft.

Auf die Vor diesem Tage ausgestellten inländischen oder Yon dem ersten inländischkn Inhaber aus den Händen gegebenen auslandiscbeu Wechsel finden die Vorschriften des § 15 mit der Maßaabe Univen- dung, daß die Verjährungsfrist von dem Tage des Inkrafttretens dieses Geseßrs an gerechnet wird, falls die Wechsel vor diesem Zeit-

kt äili waren. vun Hüft d(cxxs Gebixt der Insel Helgoland wird der Zeiipunkt des

Inkrafttretens des Geseßes durcb Kaiserliche Verordnung unter Zu- stimmitng des BundeSrats festgeseyt.

Beschluß des Bundeörats, betreffend die Deutsche .Holz:Gcscllschafi für Ostafrika.

Vom 17. Dezember 1908.

Drr BundsSrai hat in feinr'r Sitzung von) 17. Dezomber o. J. brfcbloffcn, drr Deutschen Holz,:GUcllschaft fur Ostairika auf Grund 111161“ nacbsichrndrn “vom chchkgnzler _acmHmigicn Saßrmgcn die' Nccbtsfähigkert m (Hrmaßheit des § 11 des Schußgcbictsgcsrßcs zu verleihen.

S a I u n g e n ' der Druticbrn Holz-Geiellschaft für Ostafrika. 1. Allgemeine Ziestimmungen.

§ . Name und Sis der Gesellschaft. U 1 dem Namen n er „Deutsche Holz-Geieüickpafi für Ostafrika“ wird auf (Grund des Sckpusgebieisxsescs Rrichögescßblati 1900, S. 813) einc Kolonialgesclliäpait erchbtct, die i rrn Stix in Berlin bat.

Gegenstand des Unternehmens.

Die Gesellschaft hat zum Geaensiand des Untrrnebmens die Ge- winmrng und Verwertung Von Nußbolz in Deutsch Ostafrika, ins. bksondere Ost-Usambara nnd die Nvßbarmacbung der durch Abholzung gewonnenen Lankfiächen. Sie darf Eisenbahnen und Sagewcrke erwerben, bauen und betreiben, überhaupt alles tun, was ihr zur Er- reichung des GescUsÖaitszweckcI „)x-813911“ erscheint.

weit in dkn Saßun en 11 chi ein ardrreö bestimmt isi, finden auf Fi? Gescüsckxait die a gemeinen Vorschriiten des Vurgeriicben Gcseßbachrs über Vereine Anwendung.

§ 4. i G " [11 aft ist berechtigt, Zweigniederiaffun en innerhalb des Deuthxn ?ii'ecichecks) und des deutsch-osiairikanischen Échußgebietej u

brgründen und zu betreiben.

Dauer des niernebmens. Die Dauer der Geseilichaft ist unbeschränkt.

11. Grundkapital, Haftbarkeit, Mitgliedschaft und allgemeine Verwasltungsxirundfäye.

* 1 d GÖlinndsckha.xf)tik§Tlä 1935 000 M L Das Grundkapita er er a e r g ' rar -nerm- hundert fünfundzwanzigtausend Mark -- und ist eingeteilt in Anteile z- 10„ 0 Mark. je Auf die Anteile ist bei Errichtung der Gesellschaft eine Anzahlung yon 25 0/9 zu leisten, Vollmblung ist gestattet. Ueber die Höhe und Termin der späteren Teilleistungen bot der

is t Beitimmung ju treffen. AujfikFieréwabiungen erfolgen auf Aufforderung des Vorstandes an die

n de ei nete Stelle. Von YUM jVeekicbluß dcs Arxisicbtsrais kann innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der (Gründung der (Gesellscbait das Giundkav tal dur Bareinsziungen bis auf dkn Betrag von 2000000 Mark - ]w Minionen Mark --- erhöht werden. Weitere Erhöhungen kann die

r t i b n t oder den Wechsel aus den „Händen gibt. Auf die F,? bLnethbermäßnnern verwirkten Strafe'n bat die Entrichtung drr

Abgabe durch einen späteren Inhaber keinen Einfluß.

Brbörde zur Anzeixic zu bringen. - W- * [*rdnung zurückzubebaltcndrn Abicbriit A", d r nach b" ck16 L mit welchem Wechsel-

des Protestes ist ausdrücklich zu bemerken,

Hauptbersammiuna beichiicßen.