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Nr. 26.
"“ Alle zur Veröffentlichung im Reiths- und Staats- anzeiger bzw. im Zentral-Haudelsregifter bestimmten Druckaufträge müssen völlig d ruekreif eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte dureh Sperrdrmk oder Fettdrmk hervorgehoben werden sollen. - Schriftleitung nnd GeschäftssteUe lehnen jede Verantwntung für envaige auf Verschulden der Anstraggeber beruhende Unrichtig- keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. "'"
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Verordnung, betreffend die einstweilige Einstellung der Zwangs- versteigerupg usw. auf Grund der vierten Verordnung des ReichSprästdenten vom 8. Dezember 1931. Vom 30. Ja- nuar 1932. -
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntgabe der ReichSindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1932.
Bekanntmachung der amtlichen Gro andelSinde i er vom 27. Januar 1932. M xz ff
Bekanntmachung, betreffend den Verkauf?;preis für Mais.
Bekqnntmachun der Film-Oberprüfsteüe Berlin, betreffend den Btldstreifen „ iktorm und ihr Husar“.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Verordnung
znr Durchführung desDrittenTeiles der
viertenVerordnung-des Reichspräsidenten
zur Sicherung von Wirtschaftund Finanzen
und zum Schußs des inneren riedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl.1 “ . 699, 710).
Vom 30. Januar 1932.
Auf Grund des § 25 des Dritten Teiles der vierten Ver- ordnung dcs Reichspräsidsnten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße'des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGV'l. [ S. 699, 710) verordnet dic Reichs- regtcrnng:
- § 1.
(1) Hat der SchuldULr Unterlassen, die einstiveilige Einstellmtg "dcr ZWangsvcrsteigcrnnß gemäß § 5 des Dritt-cn Teils der Ver- ord_nnng Vom 8. Dezent er 1931 mnerhalb der in den _§ 6, § 22 Ab]. 3 Satz 1 das. bestimmten Fristen zu beantragen, 19 ist ihm ajzf_Antrag, auch ohye_daß die Voraussetzungen "des § 233 der Ztmlprozeßordy-uztg vorliegen, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewahrxn. _ _ * __
(2) Der Antrgg an Wiedexxinxeßnng .gemaß Abs. 1, ist nur
„bis zum 99. lxxzmr 1 32 zuläzsrg. _ _ _ (L_) Dex 611961;ng dex Wiedexexpseßung stth m *t en,?egen, daß cm Antxa gemaß - 5 des Dxxtten Teils ?? „eror nung
urü, Wiesen oder“
vom 8. Dezem er 1981 ereits als verspätet orf riften bereits
die Wiedereinsetzung auf Grund der bisherigen abgelehnt War. 2
(1) Ist in einerxt Falle der§tm § 1 bezeichneten Art später, je- doch vor dem 1. _M_axz 1932 der Zuschlag erteilt Wovden, so kann der Schuldner dt_e_ e_mstweili e Einstellung der ZWangsversteige- rung noch nacbtragL-Éaim_ ge_ der_ BesckxWerdx gegen derx 3a- schlag 5eantr_a en. 1: dre Frtst flxx dtexe Be1chWerde bet n- ko_a ttreten dteHer Verordnung noch mcht abgelaufen, so endet sie n: vor dem 29. Februar 1932.
(2) War die Beschwerdefrist bei Inkrafttreten dieser Verord- nung beretts abgelaufen, [0 kan-n Der Schuldner bis txm 29. Fe- b_ru_ar 1932 in entspxechender AnWen-dung des § 1 W Wteder- ermeßung in den vorigen Stand beantragen.
§ 3.
_Hat der Schuldner im Falle des § 22 Abs. 3 Saß 2 des Dritten Tejlx der Verordnung vom 8. Dezember 1981 unterlassen, *die einstivetkge Eipsteuun der ZWangsversteigerunq im WLexe der Besch1verde r_echtzett1g zu eantragen, so kann er bis zum . Fe- b_ruar 1932 m entspxechender Anwendung des § 1 die Wieder- emsehung m den vorigen Stand beantragen.
§ 4. Jn_den Fäüen der § L_Abs. 2, § 3 it_die Wiedereinfeßun in de:; vorigen Stand zu vermgen Wenn :e Verteilung des er- stetgerungserkoses bereits stattgekunden bat.
Berlin, den 30. Januar 1932. Der Reichskanzler. Dr. B r ü n i u g. Der Reichsminister der Justiz. Dr. J o 15 [.
Berlin, Montag, den 1. Februar, abends.
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäFl ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Wertberechnung von Hypotheken und Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmar (RGW. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Februar 1932 für eine Unze Feingold . . . . . . . . =- 120 5 m deutsche Wä rung um!) dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 1. bruar 1932 mit NM 14,48 umgere =- RM 87,0007, für ein Gramm Feingold demnach . . . . =- 61106 46.3614, m deutsche Währung umgerechnet . . . . = KM 2,79714.
Berlin, den 1. Februar 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
§ 1 der Ver- enderun der ßontigen k lauten
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1932, __ Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltunkxskosten (Er- nahrung, Wohnun , Heizung, Beleuchtung, Be leidung und ,Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den eststeüungen des Étatistischen Reichsamts für den Durchschn tt ,des Monats Januar 1932 auf 124,5 gegenüber 130,4 im De ember 1931; der Rückgan beträgt somi“14,5 131“). An dem iickgang sind sämtliche Be arngruppen beteiligt. ES sind zurückgegangen die Jndexziffern
für Ernährung . . . . . . um 3,2 v au 116,1, !in Wohnung . . . . . , um 7,7 v au 121,5, ür Heiéxung und Beleuchtung . um 5,6 70 au 140,4, für Be leidung . . . . . . um 4,0 v au 123,9, für „Sonstigen Bedarf“ . . . um 5,2 :) au 171,1.
Der Rückgang der Reichsindexziffer ist wexntlich größer als in den Vormonaten und hängt zum großen eil mit den AuSwirkungen der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 zu- sammen. Die Berechnungen auf Grund der Preisfeststellungen in der zweiten Ianuarhälfte ergeben im ganzen einen Rückgang gegenüber der ersten Januarhälste 1932 . um 1,81) , gegenüber der zweiten Dezemberbäl te 1931 um 5,2 v , gegenüber der ersten Dezemberhäl e 1931 um 5,71) , gegenüber der zweiten Novemberhälfte 1931 um 6,3v , gegenüber der zweiten Oktoberhäléte 1931 um 7,21) , gegenüber der zweiten Ianuarhäl te 1931 um 11,9 1). .
Berlin, den 30. Januar 1932.
Statistisches Reichsamt. I, V.: Dr. Platzßr.
Die Judexziffer der Großkxandelsxxreise vom 27, Januar 1932.
1913 =: 100 Ver- J 11 d e x 9 r u p p e n 1932 änderung 20. Jan. 27. Jan. in VH * 1. AFarstoffe. 1. nzltcbe ahrungsmittel . . 116,0 117,0 + 0,9 ieh . ......... 64,6 63,1 - 2,3 3. Vieberzeggniffe . . . . . . . 90,0 91,2 I: 1,3 4-Futterm1t1e . ..... . . 92,4 92,6 0,2 Agrarsto 6 zusammen . . . 91,6 91,8 + 0,2 5. 11. Kolonialwaren , . . . . 91,0 90,9 - 0,1 1211. Industrielle Rohstoffe und HalbWaren. 6. Kohle . . . . . . 117,3 117,3 0,0 7. Eisenrobsioffe und Eisen. . . 105,2 105,0 -- 0,2 8. Metalle(außer Eisen) . . . . 57,9 57,6 -- 0,5 9. Textilien. . . . . . . . 66,8 66,7 - 0,1 10. äute und Leder . . . . . . 68,4 67,8 -- 0,9 111 bLMikauLn *) - * a o . . 0 113,9 113,9 _ 12. Künstliche Düngemittel . . 70,9 70,9 0,0 13. Technische Oele und Fette . 101,7 100,4 -- 1,3 14. Kautschuk ......... _ 6,4 6,4 0,0 15. apierstoffe und Papier . . . 103,5 103,5 0,0 16. austoffe , . . . . . 113,1 112,6 -- 0,4 anusirlelle Rybsfoffe und _ Halbwaren usammen . . 92,5 92,3 - 0,2 17. Industrielle ertigWaren. __ 17. Produktionémittel ...... 123,2 122,0 - 1,0 18. Konsum üter . ...... 127,0 125,8 -- 0,9 Indu trielle Fertigwaren zu- * . sammen ........ 125,4 124,2 - 1,0 7. Gesamtindex ...... 100,0 99,7 - 0,3
*) Monatsdmchschnitt Dezember. Die Gesamtindexziffer ist gegenüber der Vortvoche 0,3 vH zurück egan en. In der In exzifxxer für A rarstoffe, die um 0,2 v ' gestiegen it, wirkten sich Preiserhö ungen für Brotgetreé e, Mehl, utter, Eier sowie für Futtermittel (Hafer, Kartofxelflocken, Trockenschnißel) aus. Die Preise für Schlachtvieh, ins esondere
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. für SchWeine und Kälber, sind Weiter zurückgegangen.
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strichen) hervorgehoben werden syllen. vor dem Einkuckungstermin ber
der Geschäftsstelle eingegangen sein. :)
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1932
Unter den industriellen RohstoÜen und Ha[ijaren waren Preisrückgänge zu verzeichnen für Schrott, Blei, Kupfer, Zink, Rohseide, Flachs, Rindshäute, Treibriemenleder, Treiböl, as- öl Leinöl, Kalk, Zinkblech, Dachpappe und zam Teil für Mauersteine.
Die Preise der industriellen Fett! ivarsn, 11110 zwar sowohl der ProduktionSmittel wie der KONJUMJÜWL (HaaZrat Und Klsidung), sind Weiter gesunken.
Berlin, den 30. Januar 1932. Statistisches Reichsamt. J.V.:Dr.P1alzer.
Bekanntmachung.
Der VerwaltungE-rat der Neichswaisscelle hat auf Grund des § 7 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Maisgeseßes vom 31. März 1930 (RGW. [ S. 111) folgenden Beschluß gefaßt:
1. Der Monopolverkaufspreis der Reichsmais- stelle für Z).)éais beträgt mit Wirkung vom 1. Februar 1932 bis einschließlich 8. März 1932:
s,) für eine Tonne Donanmais 150 RM (Einbundettfijnfzig Neicbömark) b) für eine Tonne Plata- oder anderkn Mais 165 RM
(Einhundertfünfund- _ sechzig Reichsmark) Dxese Preise gelten: 11. 71:1." mittlere Qualiiät und Kondition, lolo Eitxfaüsbafen, ei bahnwärts eingehcndem Mais für prompte Verladung Vom Ursprungsland. [. Bei Eingängen scewärts Basis 011 Hambttkg „115 Ab- rechnungsgrundlage. __ 11. Bei Eingängen f(ußwarts odkr bahmrärts (nur für 1111- mittelbar vom Erzeugerland eingehende Waggons] x-ja Kehl, Basel, Lindau, Kufstein, SimbacX), Salzburg und Passau, Basis (33: Schlepp Passail als Abréclvmngs- grundlage. _ _ _ Bei Eingängen flu wärts über T611ch€n-Bodenbach xxmr für den Donau - * lbe - Umschlagsverkehr Bratisla1*a- Tetschen-Vodenbach) Bafis frei Kahn Tetychen-Bcdcn- bach als Abrechnungßgrundlage. _ _ _ _ Bei Eingängen bahnwärts über 910 ojjdeutychen Grenz- übergänge_Von Oderberg bis Prostken, Bafis waggonfrki Neu Ben11chen als AbrechnungSgrundlage. _ (I. Für anderen als PLata- oder DonaUmais gilt Psalamars als Abrechnungsgrundlage. 2. Der Z))?onopoMrkaufspreis der Reich5maisst€Ü€ für Mais, dsr als Saatgut: im ZoÜinland in den Verkkhr gebracht 1v€rd€n soll,_ [18- trägt mit Wirkung Vom 1. Dezember 1931 bis auf TVLUSTLÖ 169911171 für eine Tonne. Als AbrechnungSgrzxndlage gilk White Flat Nr. 2 füdafr. Mais Januar/Febr11ar-Verschissung, gesackt, Eik Rotterdam. _ Für anderen ausländischen Saatmais (118 White F1atNr.2 jüdafr. Mais gilt dieser als Abrechnungögrundlagc. __ _ Die Reich§maisstekle GésckdäftSabteilunJ G. m. b. H. i]: [)erecbtrgt, vorbehaltlich ihrer eigenen kaufmännischen Bedingungen, in jskem EinzelfaÜ, in Welchem fie Scxatmais übernimmt,_ zu der ihr geckgnet erscheinenden Zeik die Beschaffenheit, Art und Hexkunft des Matjes sowie seine Verwendung zu überprüfen und die Zahlung einer_ an- gemessenen KonNntionalstrafe für den _FaÜ vorzuschreiben, da]; der Mais nicht als Saatgut im Zyllinland m den Verkehr gebrackzt oder im Betriebe dessen, der ihn einführt, Verwendet wird.
Berlin, den 29. Januar 1932.
Der Vorsitzende des VerwaltungUat-ß der Ncickchmmissxclle. I. V.: Streik.
Z.
" 111.
17.
Meine BckannttnacHung vom 18. anuar 1932 Nr. 4202 _, betreffend den Bildstreisen ,KZFikto ria u n d i h r H u s a r“ hat sich erledigt. Ter Bildstrsifcn darf nur noch vor Ertvachsenen vorgeführt Werden. _
Die im Umlauf befindlichen, am 7. Oktober 1931 unter 3 rüfnummer 30 080 angcstellten [) l a u e n Zulassungskartcn ind ungültig.
Berlin, den 29. Januar 1932. Der Leiter der _Film-Oberprüfstcllc. Dr. 3 c e g e r.
*.*. ;
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der chinesische Gcsandte Liou _Von Tao hat Verlm verlaßsen. Während seiner AbWLsenheit führt Legationsrat Dr. 5. o n 0 L i a ng die Geschäfte der Gesandtschaft.
Parlamentarische Nachrichten.
Die kommunistischen Mitglieder des Auswärtigen Ausf _usses des Reichstags haben bei dem stellvextretenden AxtFschußvortßcn- dc1_t Abg. Sch-eidemann (Soz.) dre sofortige Ex'nbcrumng des_ Aus- wärtigen Ausschusses b-eantra 1. Als Tagesordnung haben_ste vor- q_eschla en: Die japanischen *riegsmaßnahmen g-eg*en__Chma und dre Ha tung der deutschen Reichsregterung und des Vo-klerbnndes.