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kroßßubelkpreise von sareide n denischeu und fremden Börsmpläheu »
für Sie Woche vom 19. kik 24. April 1909 nebst entspreÖenden Angaben für die Vorwoche. ' 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwa anderes bemerkt.)
WoÖe 19.124. April &1909
1 . 179,00 1 . 247,33 1 . 180,33
Da- egen or- w oche
178,50 243,50 180,60
Berlin.
-» Ro gen, guter, gesunder, mindesten] 71 3 du W ! ' . 75 8 da. : dal
188,75 268,75 189,37 193,75 147,50
190,00 266,87 188,12 193,75 147,50
177,42 266,14 162,92 172,31 139,04
180,77 269,45 164,57 172,25
er, amerik., rumän., mittel . Hafer. baWer rns «Mei nsßsÉ' W i e 11. erste, stovaki che ......... 139,84
W- Haiet, . . . 4 Minnbeim.
RYaen, äber, kuss 's , mittel ........
W ren. älter, ru scher, mittel fälzer, mittel . , utter-, mittel . . No gen, fick Boden . W 11, bei - . fer, ungari eber ] ...... . . Maik, unstris er . B u d a p : si. Roxgen, Mittelware . . . . W sen, . . . , .
166,85! 248,56 155,08 151,83
172,50 252,06 155,19 151,61 128,25
fer. . erste! Furter- ' ais,
141,82
W gen,71b1. 72 its das 111 - * 18884
W 11, mw, 75 511 76 1:1; das 111: Riga.
R gen, 71 bis 72 kg das 111 . . . Wen,75,76- ' !
P a r i ;. 149,67
K;??? ; lieferbare Ware des laufenden Monats ! 205,55
140,25 165,13
146, 89 208,02
Antwerpen.
Donau-, mittel
Kansas Nr. 2 ............ La Plata ............. . Kurracbee
Kalkutta Nr. 2
Australier
Amsterdam.
204,65 202,63 202,63
200,44 203,03
204,38 203,09 204,87
203,65 204,14
150,00 155,64 201,10 208,16 134.63 132,94
150,00 155,64 204,63 211,69 132,94 133,79
. . ' . . ' .
A ow t. Petersburger . . Odeffa....... amYani Jer Fixxter- am an er n M““ 1 La Plata ..............
Londow Welten ; MIt“ LTW) (lark baus) . Weizen ;
Roggen Weizen
214,791 210,32
194,20 142,77 158,81
210,21 205,74 181,20 138,48
eu isches Getreide, fer 155,91
Mittelpr : auf 196 Marktorien &rste ((Ja-6888 0761-0308)
Liverpool.
[russischer ........ . . . . 205,11;
205,11 202,98
207,21 152,44
MnitWiZnth-i- JZ!- 2 ...... . an 0 a r. Weizen La Plata ......... . . Kurracbee . . Australier Hafer, englischer weißer ....... . . . Gerfte, Futter- 1 __ Odeffa ............... 138,14 Mais !merikan., bunt .......... . 145,55 La Plata, gelber 152,24 Chicago. Mai ......... Weizen, Lieferungsware Juli ......... September ...... Mais . Mai ....... . . N e 11 Y 0 r k. rothbiter-Nr.ch21e.i. . , . , . . . 21)??? a . . . . . . . . , M“" [ Lieferungsware Juli ........ 183,29 [ Septéinber ..... 170,73 Mais . Mai ........
131,07 ' Buenos Aires. KFX" ! Durchschnittöware
189,80 172,18 159,85 115,80
1 180,85 ' ' * """ | 106,911 104,24.
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für die Weizeunotiz an der Londoner ro- duktendökie = 504 fund engl. erechnet; für die aus den Ums sen an 196 Marktorten e! KönigreiZc ermittelten Durchfcbrcittspreise für einbeimischä Getreide ((J-87.6116 JUSkaJSI) ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste =- 400 Pfund engl. angeseki; 1 Busbel Weizen = 60, 1 Busbel Mais = 56 Pfund englich. 1 Pfund englisch = 453,6 g; ] Laft Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswäbrung sind die aus den einzelnen Tagesan aben im .NeiÖßaYeiJer' ermittelten wdchentlichen DurchschnittsweYelkurse (m der er inet Bör e zu Grunde gelegt, und zwar ür im und Budapest die Zurse auf ien, für London und Liderpoo die Kurse aus London, fur Chicago und Neu ork die Kurse auf Neu York, für Odeffa und Riga die Kurie “1 t. eterobur , für Paris, Antwnpeu und Amstxrdam die Kur e F- lkdiesäe käse, reise in Buenos Aires unter Berucksichtigung der
0 pr 11: .
Berlin, den 28. April 1909.
Kaiserliche! Statistisches Amt. van der Borghi.
Deutscher Reichsma. 249. Sitzung vom 27. April 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbischem Bureau.)
zweite Beratung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend Aenderungen des Gerichtsyerfassungs- Jekeßes, der Zivilprozeßordnunq, des Gerichts- o tengeseßes und der (Hebubrenordnunq für Rechts- anwälte, wird fortgeseßt bei den §§ 392 ff., die von der Ableistung des Zeugeneides handeln. Die Vorlage führt statt der qeltenden vor der Vernehmung erfolgenden Beeidi- gung den Nacheid ein. Die Kommission bat diefe Aenderun gutgeheißen. Nach dem Kommissionsbeschluß zum § 392 so die Eidesnorm dahin ehen, daß der Jeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit geFagt, nichte3 verichwregcn und nichts hin- zugesXt habe. . om Abg. Kirsch (Zentr) ist beantragt, das; der Zeuge den Eid dahin zu leistsn hat, „daß er nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe“.
In der Diskussion werden hiermit die ,§ 410 und 411 éBeeidigung 0011 Sachverständigen) und §§ 4 1 111101182 (Ab- eistung des Eides und Emgangsformeln) verbunden.
Die Kommission Hat eine weitgehende Vereinfachung der Eichbleistung im ? 481, wie fol t, vorgeschlagen:
Der Eid wird 11 der Weise gelei tet, daß der Richter die Eides- norm mit der Eingangsformel: „Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Aiiwissenden“ vorspricbt, und der Schw11rpflichtige die Worte spricht (Eidesformel): „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!" Der Schwörende soll bei der Eidxsleistung die rechte Hand erheben. Sollen mehrere Personen gleichzeitig einen Cid leisten, issroxieié die Eidesformel Von jedem Schwurdflicbtigen einzeln ge-
Abg. Kiri ch (Zentr): In derersten Lesung der Kommission war die Cideßnorm nach meinem Anfrage konstruiert worden; in zweiter Lesung hat man das alte „nichts hinzugesetzt“ wieder aufgenommen, obwohl es doch unter allen Umständen, nachdem der Zeuge die reine Wahrheit gesagt zu haben beschworen hat. ein Nonsens ist. Ich bitte dringend um die Annahme dicses msines Antrages.
Referent Abg. Dr. Heinze (nl.) spricht sich namens der Kom- mission gegkn die Anträge Kirsch aus.
___ Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich bin mit den Ausführungen des Herrn Be- richterstatterö überall einderstanden, abgesehen yon einem einzigen Punkte. Dieser Punkt betrifft die Gestaltung des Eideönorm. Die Kommission hat nach längerem Schwanken sicb dahin schlüssig gemacht, daß die Eideönorm so bestehen bleiben soll, wie sie bisher bestanden hat, daß also gesagt wird, der Eidckpßichtige sol] schwören, die reine Wahrheit gesagt, nichts verschwiegen und nichts hinzugeseßt 111 haben. Die Kommission war anfangs zweifelhaft, ob es nicht im Interesse der Vereinfachung der Eidesnorm liege und damit 01111; der Wahrheit der Eideßlcistung xustatten kommen würde, wenn man die Worte „nichts binzugeseßt babe" streichen wollte, sodaß dann die Formel in einer auch nach meiner Meinung für das Publikum viel leichter verständlichen Weise nur heißt: ,die .ahrheit gesagt und nichts verschwiegenzu haben“. Die Worte „nichts hinzugeseßt zu haben“, sind eigentlich gleichgültig. Wenn einer schwört, nichts hinzugeseßt zu haben, dann schwört er docheigent- [ich nur nochmals, die Wahrheit gesagt zu haben, und solche sachlich identische Formeln soll man nach meiner Meinung im Interesse der Heiligkeit und Richtigkeit des Eides nicht begünstigen und nicht auf- rechterhalten, auch wenn sie bisher eine Zeitlang bestanden haben. Die Tatfacbe. daß sie längere Zeit in Anwendung gewesen ist, beweist nichts; denn es steht ihr die Erfahrung ganüber, daß man im Volke den Sinn dieser Formel vielfach nicht richtig verstanden (sebrricbtig! links) und daran sich gkstoßen hat.
Die Kommission hat sich dann aber drei; bei der zweiten Lesung eutschloffen, zu der hergebrachten Formel zurückzukehren, also 11icht nur beschwören zu laffen, .die Wahrheit gesagt und nichts Verschwiegen 111 haben“, sondern auch beschwören 111 lassen, .nicbis binzugeseßt zu haben“. Nun, meine Herren, würde 1111 meinerseits, da nun einmal 11011 der Kommission ein so großer Wert darauf gelegt wird, einen Einspruch dagegen nicht erheben, wenn nicht ein ncues Moment in- zwischen eingetreten wäre, das mich Nötigt, in diesem Punkte dem Herrn Berichterstatter zu widersprechen.
Dieses neue Moment liegt in dem inzwischen eingebrachten Ent- wurf der Strafprozeßordnung. Auch in der Strafprozeßordnung findet ja die Neuregelung der Eidesleistung ihre Stelle, und die Verbündeten Regierungen haben skb nach eingehender Erwägung dahin schlüssig gemacht, daß die Worte „nichts binzugeseßt babe“ gestrichen werden, sodaß dann nach der Strafprozeßordnung geschw0ren werden soll, die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen zu baden. Die verbündeten Regierungen sind also bei der Beratung der Sirafyrozeßordnung kms den Weg gekommen, den die Kommission in der ersten Lesung beschlossen hatte und den insoweit auth der Herr Abg. Kirsch beute befürwortet. Nun glaube ich doch, wenn bei einem so wichtigen Rcformproiekt, wie die Straf- prozeßordnung, die Verbündeten Regierungen sich entschlossen haben, die Norm 111 ändern, zu vereinfachen, in der Ueberzeugung, dadurch den Wert des Eides zu erhöhen, so kann das an dem Reichstage nicht wobl unbeachtet vorübergehen, und ich soÜte meinen, der Reichstag hat keine Veranlassung, in diesem Punkte dem nach ausführlichem MeinungSaustausä gefaßten Beschluffe entgegenzutreten, umsoweniger, als ja auch in der Kommission eine starke Strömung dahin ging, in dieser Weise die Eidesformel zu fassen.
Ich möchte mich also den Worten des Herrn Berichterstatters anschließkn und Ihnen empfehlen, die Anträge des Herrn Abg. Kirsch abzulehnen mit drr einen AUSnabme, daß nach Maßgabe des Antrags des Herrn Abg. Kirst!) die Worte „nichts hinzugeseßt habe“ in der Zivilprozeßordnung gestrichen werden. Ich hoffe, meine Herren, das wird dem ganzen Eiderege zum Vorteil gereichen - so ist wenigstens die Ansicht der Verbünteten Regierungen - -, und ich glaube, das ist doch ein Moment yon solcher Bedeutung, daß der Reichstag vielleicht bereit sein wird, in diesem Punkte dem Beschluffe der Verbündeten Regierungen zu folgen.
Abg. de Witt (;;-nir.) spricht |ck) kiirz für den Kommissions- antraa aus. _
Abg. Storz (D. Volkép.) erklart sick) dagegkn für den Antrag Kirsch, 01111110 der
Abg. Dr. Frank-Mannbeim (Soz.), der in dieser Vereinfacbung einc bedeutcndc Verbesserung der (Kide6n0rm Lkblickt, und der Abg. von Djiembowski-Pomian (Pole).
Der An1rag Kirsch wird mit großer MLhrlzeit angenommen.
Abg. Dr. Ablaß (fr. 1115115112 brgrüniet bixranf folgrnikn, von ihm 111 (Gemeinschaft mit dem Abg. Dr. ?).)iuller-Ziiékiningcn rin- gcbrachten Antrag auf Crgänzang des „D' 481 durch folgenden neuen
Dis
Absatz: „W011 denjenigen Schwurpslichtigen, Welche die Anruiüng Gottes in der Eidesformel zurückweisen, wird der Eid in der Weise geleistet, daß der Richter die Eideßnorm mit der EingangsforMel. „Wir schwören“ Vorspricbt und der Schwurpflichtige hierauf die Worté jpricht (Eidesformel): „Ich schwöre eZ". Unser Antrag will endlich einmal etwas erreichen, worauf seit Jahrzehnten mit großer Zähigksjt von deri Beteiligten bingearbeitet worden ist, nämlich die Beseitigung Liner unerträglichen Gewissen-Znot bei denen die aus religiösen Bedenken die Anrufung Gottes in du“ Eidesformel vor ihrem Gewiffen und vertreten zu können glauben. Ich vertraue, daß Vundeßrat und Reichstag hier der Gewiss-ensireibeit Raum geben werden, denn nach orthodoxer wix freireligiöjer Auffassung können Glaubenssachen nieht Gegenstand eines itaatlichen Zwanges sein. Es spricht das den fundamentalsten Geseßen der Sittlichkeit - ohn. Der Reichstag hat sich schon öfter mit der Fraue ju befa en ehabt und 116111111111). Petitionen dem Kanzler „als Material überwichn. Es scheint uns höchste Zeit, daß der Reichstag diesc'n abwartenden Standpunkt endlich aufgibt. Meinem persönlichen Empfinden hätte es am meisten eni- sprochen, wenn die religiöse Eidesformel durch eine rein staatlich: er-
seßt worden wäre; wir haben den vorgeschlagenen Wi'g gewählt, wsjl »
wir uns für einen weitergehenden Antrag keine Mehrheit versprochen
haben. Für unseren Antrag erhoffe ich namentlich die Zustimmun des “
Zentrums; denn diese Partei [101 wiederholt und besonders cim Toleranzantrag zu erkennen gegeben, das; sie jeden gesetzlichen 35an in Glaubenssachen Verabscheut; sie könnte unserem Anfrage gegenüber keine veränderte Stellung einnehmen, ohne sich den Vorwurf der Inkonscquem zuzuzieben. Wenn man dem Breslauer freirLligiöfe-g Prediger, der die Ableistung der religiösen Eidesformel Verweigerte, nachsagte, er habe mit seiner Mannbaftigkeit nur kokettieren onen, sc) verdient der Mann, der es mit seiner Eidespflicbt ernst nahm, eine solche Cbarakterifierrmg _nicht. Hervorragende Geistliche beider Kon. fessionen haben 1711!) im Sinne unseres Antrages ausgesprochen, ebenso Konferenzen von Fürsorgevereinsvertretern und andere. Der modertie Staat soll Glaubens- und (Gewissensfreibeit gewährleisten; der Schuß der Religionsfreibeit gehört zu den ersten Rechten einer Minorität: deruReichstag wird auch seinerseits nicht Macht vor Recht itellsn wo en.
Berichterstatter Abg. Dr. einze(nl.): Ick bedausre, daß der An. trag Ablaß nicht in der Kommis 011 gestellt und begründet worden ist. (Es lag nur eine entsprechende Petition des deutschen Monistenbundes 1101. Die Tendenz der Kommission ging dahin, das; der Begriff des (Eides die Anrufung Gottes involviere. Vielleicht ließe sick) aber ein anderer
Weg finden, um den Wünsckzsn der Antragsteller zu genügen, dadurch, _
daß an Stelle der Eidesformel nach dem Muster der Verschiedcnen Sekten, Wik, den Mennoniten, gsstatteten Formel, Erklärung gestattet wird. , _
Abg. de Witt (Jenin): Ich bedauere lebhaft, daß ich dem Abg.
Ablaß eine Enttäuschung berekten muß. Für 11119 ist der Antrag AbiaÖ “
in der gestelltkn Form unannebmbar-
„ Abg. Schrader (fr. Agg.): Das ist eine etwas seltsamc Cr, kiarung ohne Begründung. Der jetzige Zustand ist unhaltbar und widerspricht dem Zeitgeiste; an die Stelle des (Fides muß die eidss- stattliche Versicherung gesetzt Werden. Ick bitte Sie, den Antrag Ablaß im Prinzip anzunehmen; vielleicht findet sich bis zur dritten YMHÉÉWÉFMMI-i „
.o..- *. „......- - -...
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: * ,
Meine Herren! Ick) kann den Erwartungen, die der Hkrr Abg. Ablaß heute an die Adresse der verbündeten Regierungen gerichtet hat, nicht entsprechen.
ist. (Bravo! rechts und in der Miite.)
Meine Herre", die Frage, die durch diesen Antrag wieder an- geregt worden ist, hat bereits eineROlle gespielt in den Verhandlungen
der großen Justizkommission in den Jahren 1876 und 1877. In der „
großen Iustizkommiision ist sehr ausführlich, ausführlicher, als es hier im Plenum des Reichstags geschehen könnte, die Frage erörtert worden, ob man nicht den religiösen Eid du1ch andere Formeln derart erseßen solite, daß diese dann in gleich wirksamer Weise nach dem Ermessen der Eidcspfliäptigen angewendet werden könnten. Die Justiz-
kommission ist damals in Uebereinstimmung mit dem Reichstage und *
in Uebereinstimmung mit den verbündeten Regierungen zu de'm
Ergebnis gelangt, daf; dieser Wunich nicht erfüllbar sei; sie ist bei “ Auf (Grund dicies den früheren Anschauungen entsprechenden Beschluffes hat sich 111 , dreißigjähriger Rechtßzustand erhalten, und ich glaube, es wäre nicht ,
der Formel der alten Anschauungen geblieben.
aut, unter dem Eindruck einer augenblicklichen kurzen Debatte an
diesem, wie ich glaube, in dem Volke festgewurzelten Zustand irgek'd '
etwas zu ändern.
Meine Herren, wenn es auch eine Anzahl Menschen im deutschen *"
Lande gibt, die sich als Freidenker bezeichnen wollen und 1711ka11, 1"? sind wir dcch wobl alie der Ueberzeugung, daß die weitaus größte Zahl der Deutschen noch an dem alten positiVen Gottekglauben hängi- (Sebr richtig! rechts und in der Mitte) Unsere Gescße können aber nicht gemacht werden nach dem Sinn vereinzelter, verhältniSmäßi1 seltener Anschauungen, die im deutschen Volke nur außnabmsweifs
Vertreten sind, sondern sie müsen gemacht werden nach den Gsiamt- „
anschauuugen, die im deutschen Volke herrschen. (Zuruf links; Das tun wir ja!) - Das tun Sie nicht, meine Herren.- Die Gesamtanschauung des Volkes gebt dahin, daß, wenn der (Eid
eine wirksame Bedeutung behalten soll, er auch seine religiöse Seite “ haben muß und Sie wollen diese religiöse Seite hier streichen und den ,
Eid einfach xu einem bürgerlichen Rechtsakt machen, gleichberecblksk neben dem religiösen Akte, und damit Verkündigen Sie fich gegen dak- jenige, was im deutschen Volke im großen und ganzen noch 0011 :em
(Side Verlangt wird. (BraVo! rechts und in der Mitte. - 213151111015; - links.) Ick will Ihnen gern zugeben, daß unter den Anschauunßk"'
die hier vertreten wurden und die zu dem Antrag geführt haben, M auch bedauerlichc Gewiffenskonflikte ergeben können. Wenn aber hier gesagt worden ist, man solle die Menschen nicht zu einer Lüge zwingen-
indem man denjenigen, der nichtsan Gott glaubt, doch nötigt. kk" '
Namen Gottes anzurufen, so erlaube ich mir die Gegenfrage: wäre
es denn nicht auch eine Lüge, wenn derjenige, der nicht an Gott *
glaubt, dennoch zu einer Kirche fich hält, die in ihren reiigiöier1 Satzungen den Glauben an Gott lehrt? (Unruhe links.) Herren, das ist zweifellos: wenn in dem einen eine Unwahrheit liess- so liegt auch in dem anderen eine Unwahrheit. Diese 1.1nwabkk)eiten sind bedauerlich, aber wie können sie im Wege der Geseßgebung "M aus der Welt schaffen, so lange wir genötigt sind, und das wer??" wir 1101!) 101198 sein, nach den Ansthauungen 111 geben, die im JMS"- und ganzen im Volke herrschen. _ Dann möchte ich aber auch noch in einem Punkte, den der PC" Antragstelier berührt bat, den Vertreter der Reichßjustizverwaltunß der in der Kommission zu dieser Sache gesprochen hat, in Sch"? nehmen. Damals soll dieser, wie ich glauben würde, mitRecht daraili aufmerksam gemacht haben, daß, wenn man jemand die BWW, gäbe, sich der religiösen Form der Eidesleistung zu knizieben, Lk "" seinem Gefühl sich don aÜem inneren Druck freimachen könne, M
ihrer Ueberzeugung nicht-
eine einfache =
Ich habe namens der verbündeten Regierungen 111 . erklären, daß der Antrag Ablaß und Genossen für sie nicht annehmbar
Meine *
ihn zwingen würde, dir Wahrheit zu 1011311. nicht 31: icagnen. Die reli,1iöse Seite des Eides hat 011111 für viel“, die sich als Freidenker gkbcn, 11001“) immer eine irnere Vsdcuianz, auch sie werden nicht 1111 011119111110 desisci, daß d,1s Geseß eine Strafe für den Meincid Verbängt, [161 der Wahrheit bleiben, sondern das inner: Motiv, wxlch1s auch, vielieicht unbewußt, dabei mitwirkt, ist dkr Gedanke an die Vergeltung im Jenseits. Dieses Jenseits mag von dxnjmigen, die sich 111 den Atheistsn wirklich zählen, geleugnet wcrden; 111131111 wir (1967 vielen schwankenden und wakikklidim Charakteren die Freiheit geben, der Kraft und Wirkung
des religiösen Aktes im Eide sich zu entziehen, indem sie einfach ,- E1089 1
dürften: wir 1001190 an Stelle eines religiösen einfach ein: feierliche Betkurrung ddr Geriolxt abgeben, dann wird jxdrr zugeben, der die Verhältnisse Objektiv betrachtet, daß die Gsfabr der “falschen Aussage 11:11 Gericht in nichtabxxrßsbsndcr Wkise wächst. (Srbr richtig! rcchts und in der Miite) Dieser Gefahr wollen die; Verkündeten ngierimgcn dag 16111161)? VON doch nicht aussetzen, 1:11d 0115 dissem (Grunde in Ver-
sagci'.
bindung mit der Grundansckzanunxz, dis ich eben die Ehre hatte, als „
diejenige der Verbündeten Regierungkn darzulrgcn, kann 111“) nur bitten, den Antrag Ablaß und Genossen 0511116011311. (W000! rechts und in dcr Mitte.)
Abg. Dr, Frank-Mamibaim (SW,): Diesr Stslinng des Staats- srkretärs hat uns nicht überrascht, fie entspricht lediglich der Haltung Preußcnß „119811116817 den Disfidentcrc in Breslau usw. Der Antrag Ablaß ist lediglich ein Ausflnfz dcr allerprimitivsten Forderung der „Tolerm1z._ Verschiedenen Skiken hat man 0001) 101011 die bloße Be- téllkklliUIZ'Olinel gsstaitkt, es ist 6111 einfaches (Gebot der Gerechtigkeit, sie auch anderen zu gestattkn, denen ihr (Hewiffen die Anrufung Gottes vrrbietst. Der Antrag ist derbefferungsfähig, (r muß auch auf den Sachmrständigkneid angLdebnt wcrden.
Abg. Kirsch(Ze'-1tr.): 311101 Frage islbst woiien wir keine Stellung einnkbmcn, dcr Antrag Ablas; ist für 11116 in der gkstellien Form Uiiannxkxmbnr. Was 111011 011 die Sterile dcs Eides setzen will, ist das 1111011011ch Ssbwierigc. Die tbeiiii!ch-westfälische Gefängnis. gkseüchait bat fich wiederholt mit 016181? Frage beschäitigt, 11110 fie hat auch auf die: _ Schwierigkeiten hingewiesen. Wenn Sic bier etwas 11111 111011611, 10 können Sie es bei dEr Straf- Yrozeßordnung tun. Wir lkbnen den Antrag Ablas; ab. Ich 1)?- antrag“, dic Kommissioxödorsäxläge über die Neufnssurm dcs § 481 (Ableistung des Edes) zu streichsn, 10 bei den [1111111511111 Be- stilUMUUJkii zu belassen und 11111, in §482 013 Absch 3 nach dEr Vorlage roigende Vorschrift einzusteUCn: „Bei gleicipzkitiger Be- 110111111111 mshrerer Zeugexi hat der Richter die Eideßnorm mit der Eingang.?fvrmel: .Sie 1ck1wören bei Gott dem Aümächtigen und Allwissendrn' Vorzusprxckzen. Die Zeugen [eiiien den Eid, indem jkder einzilne die Worte. spricht: „Ich schwöre es, sr) wahr mir Gott helfe!" Ick halte dieisn Awtrag nunm111r aufrecht, n0chdem Sie 1111111111: Antrags bezüglich der Abändkrung des ,I 392 zngxstimmt haben.
Abg. Ederling (nl.): Es handelt 111711111 den einzigen rrligiösen Akt, den d:“r Staat zwangsweise fordert. Vom Standpunkte des Öristlichen Staates bat 111011 1876 die Abschaffung der Eidessormel mit (Entrüstuna zurückgewieien. Ich habe die (Empfindung, daß der Ab,;. AiÄaß dic ungebmrre Wucht dsr religiösen Anschauung im Dienste der Wahrheit unterschaßt hat. Ich stehe auch ans dem Standpunkte, daß es nicht angängiq ist, einen 111 cinem religiösen Akt zu zwingen, z11 drm er sich nicht bekennt. Wird Von dsm Eides- leiiter, dkr unglücklicherwéise nicht 111100011 glaubt, ein religiöses Bekenntnis gefordert? Ich möchte die Frage bejabkn. Aber der Antrag trifft insoforn nicht das Richtige, als er die Form?! zuläßt: „Jab 1chwöre'; darin liegt ein religiöses Bekenntnis. Viel gangbarer wäre der ch, eine Paxallxlformel zii firden z11d1reidessiattlich311 Verficherung der Mennoniten. Näbmen wir den Antrag Ablaß 011, so würdex1 wir Eidc Erster und zweiter Klaffe haben, Ein so wichtiger Antrag „sollte in der Kommission eingehend erörtert werden. Ich kann den Antrag in der Vorliegenden Form jedenfalls nicht annehmen.
Abg. Kölle (wirtsch. Vgg.): Wir werden den Antrag Ablaß ablehnen, weil eine so wichtige, weittragende Fraue 11ichtnebe1ibei erledigt wsrden kann. Es wird hier nur das arnts-geriäptlicbe Ver- fahren geordnet. Wir wünschen geschl0sien, daß der rkligiöse Eid bei- behalten wird; ob man für Nichtglaubige eine andere Form wählt oder nicht, ist der Zukunft zu übkrlaffcn. _
Abg. Müller-Meiningen (fr. VW.): „Hier wird 0011) das 1101116 Gsbict dcr Eidesformen geregelt, und wir haben die moralische “L?crpi'lichtung, diese Frage zur 2151111111 zu bringen. Wir können doch nicht in zweiter und dritter Lesung einiach die Kommissions- bsschiüije abstemdsln, sondern die zwcite Lesung ist Vor allem dazu da, writere Anregungen aus dem Hani? 111 machen. .Das Zentrum solike DVch dic: einmal wirklichc Toleranz 12100000 11110 zeigkn, daß es die Gcwisiensfreibeit anderer ebenso achtet wie die etgcne. Warum brinst der Aba. Kirsch kein Amendement? Alle die religiösen Bedenken ließen sich vielleicht beseitigkn, wenn 111011 statt der Worte „Ich fckwöre' setzte: „Ick aelode'. Die Haltung der RegisrUng ist 91101110 merkwürdig. Dic :iieichßgese : sind nicht dazu da, die böchiten staatsbürgerlichen Rechte aiif („ewiffcnsfreiYeit einfach zu ignorieren. Alle Bedenken, die vom religiösen Standvunkte er- i10den sind, könnten beseitigt wcrden, Wenn dic ganze Yiaterix in die Kommission zurückvcrwieien und dort griindlich gepruft wurdk. Wir wollen neben die religiös-dog1n0tiscbe (GlaubensfrZrmel eine fakultativ-dogmenlose Formel setzen. Die Wucht des religiojen Eides unterschätzen wir keineswkqs. Wir 111011011 blos; diejenigen, die in dem E10 eine reine Formel sehen, nicht zwinxcn, eine Blaödbemie zu de,";eben. Es handelt s1ch auch um streng religiöic' glaubige Kreise, deren Empfinden es widerstrebt, wenn sie 11111 1111111 kleinen Betrag 11011 2 odcr .“1 ,11? Gott anrufen müssen. Diess Kreise, b-aben dasselb'c Recht auf Toleranz wie die anerkannten ReligiZnSgImem*cbaften. Die ganze Tsndeiiz der Reform der Zivil- und Straiyrochwrdnung gebt 011€- Keidrockyenermafzen dahin, die Eidesleistung €:nzuschrankcn. In dieser Richtimg liegt euch unser Antrag. Nobmm Sie ihn entweder ohne weiteres an, oder Verweisen Sis dic Matsric 1.1 die Komnnssion zu neuerlicher Prüfung zurück. „ „
Abix. Schulß-Vrombsrg (Rp.): Wir wurdxir 111 Zukunft zweierlki Eide haben: die Möglichkeit eines 1iichtreligiös€11 Eidkö bei den Amtögcricbten, im Strafprozes; absr 1111! den rrlimösen Eid. Eine Rechtspfle-zc ist unmöglich obne 111110111 grwifsenbaite Er- iocschung der berheit, und deshalb muß den ;isugen gkgcnubcr der stärkste GéwiffenSzwang ausgeübt werden. Dieicn Haben wir aber nur yon der Anrufung Gottes zu ciwarten. Mancbem _mag es auf ein oder zwei Jahre Zuchthaus nicht 0111111111119", aber rnit dem lieben Gott möchte er es nicht Verderben. Dieses Mittel _1111 Erforschung der Wahrheit wii] man dem Staat um eiiiexr v'crscbwmdéiiden Minder- beit willen ranken. Ich habe in einer 2510111113011 PM 23 noch, nicht die geringsten Bkschweiden wegen der “3111211110110 etiicö 1111311101901" Gewisseananges durch den Eid bekommen. „ „_ „
Abg. Dr. Ablaß (fr. VORM.): Die (Griinde des Staatssekretars 1111?) fadenscheinig, es sol] nur eine andcrc- Formel fiir diejenigen Iewäbrt Werden, die aus rsligiösen Giunixn d1e Asiruiyna des Namens (Gottes derweigcrn. Hat der StaatssSkrkkak nicht Lit auch 111 Gunstcn einer Minderb-it St'cliuna ;1e110111men? Sehr interessant ist die Stellung des Z-utrnms. Dic [iibcbcr des Toleramantragkc; sollten doch mit allen 111111 Fingern zugrzeiicn- WM" 111711 ihnen 511- 11115,.11chke11 (xcwäbrt, Toleranz mm .'luödrnck zu klingen.
„ Berichterstatter Abg. Dr. Heinze (nl.): Dkk 251111711111 ÖWKVM“ Mission iii wobl erwoge11,cr bedeutet eine 110111011s10101de'111l1011' -»crein- iäch1mz1 drr Cidröabgabe. Ick dittc dringend, den Antrag Kirsch abzu- [?bncii. Der (Gcgeustand drs AntrMs „Ablaii ,ist Ul, dkk 8971111111110" "icht gcsirüt (1111101011, ich bitte? jcddci), 11111 1111111 zUkUlkiUVk'kweYi- da
Er ist Zweckbestimmnng drr NocheTsicb nichl" LiUPüßWWW' 17111111 “
Das isi 111111 eiiiwal _
_. (535011)ka slch eine langwierige; Geschäftsordnungsdebatte 11er die Zaiückderwcisnng und ubsr die _Frage, 01) dsr Vkrichtkkstaitkr Dr. Hsinze mit seinem Widerspruch 110111111
; diese nicht iibcr sciné“ Befugnisse als Brrichierstatter hinaus: *, gegangen ist.
Dor Antrag MÜller-Meiningen auf Zurürkorrwsisung des Antrags Ablaß wird abgelehnt, ebenfalls der Antrag Kirsch gegen vereinzrlte Stimmrn. Der Antrag Ablasz 10111) ab- _ci'elchnt 118 n dis Sozialdc'mokraten, Frcisinnigen und vcr- cinzeltc Naionallibcrale.
Zum § 8615, 0111211 dritter Absatz 11.111) der Vorlage- und Nack) dcn Brichiiissx'n der Kommission gestrichen werden soll, befürwortet dcr
Abg. SchultzBromberg (Rp.) folgenden Antrag:
Der ZTÜÖIWJ 1110110 beschließen: dem Ö 866 dcr ZidildTMsZ-
ordnung folgenden dritten Absatz. hinzuzufügen:
„Auf (Grund ci11cs Vollstréckbmsn Schuldtitels d0rf eine Stchcrung§hyp01lxk 11111: für Eine den Betrag 11011 dreihundkrt Mark übersteigende Forderur-g einqktragcn werden. Die Vorschriftle der §§ 4 und 5 findsn Entsprechende Anwendung."
Gegen diesen_ Antrag Wendet sich der Berichterswtter Abg. Dr. Hkime (nl.) und der (Gel). Oberrszierungsrat Dklbrück.
(Hroßhcrzoglich badischer (Geb. Oberregierungsrat Dr. Nieser führt aus, daß 11; das beste für Baden rväre, WM" der gkgenwärkige Instand, wonach die Eintragung einer Sicherungsbypothsk auf (Grund eines ?YOUstrcckungsbrf-bls nicbt stajtfindet, im übrigen aber nur für Beträge, die 300 516 Übersteigkn, beibehalten werde.
Dkk" Antrag Schultz wird angenommen,
Im Übrigen werden die KommisstonMorscbkäge zur Zivil: prozeßordnung unverändert ohne Dsbatte angenommen.
Art. 111 des Entwurfs enthält die' Abänderung des (-§Zerichtsk0stengcseßes.
Ein Antrag des Abg. von Dziembomski (Pole), § 87 “211312 zu strsichen, wird von dem (Hel). Oberjustizrat Mügel als nicht mit dor Vorlagc in inxierem Zusammenhang stehend bekämpft, vom Abg. Dove (fr. Vgg.) empfohlen und gegen dic Stimmen der Rechten angenommen. Jm iibri, 1211 tritt das Haus den Kommissionsvorschlägen zu Art. 111 bei.
Art. ]? betrifft die zur RechtSanwaltsgebiihrxn: ordnung vorgsschlagenen Aenderungen. Die Kommission beantragt hierzu folgende Resolutionen:
11. den Reichskanzler um die Vorlegung Liner Gaseßesnodslle zu ersuchen, durcl; welcbe das Geseß einer Revision unterzomen wird, welche unter Berücksichtigung der Forderungen drr sozialen (He- r0chtixikeit einerseits und der gesteigerten Teuerung alier Lebens- verbältnifse anderséits, den Vxxrschlägen der Vorstäntk. der A11W0its- kammern entspreäxnd Cine angkmesscne Erhöhung der Gebübrén für Rechtsanwälte vxrfieht;
11. den Rcichskanzler 111 ersuchen, einen Gesetzentwurf dor- zulegcn, durcb dxn die Verjährungsfrist für Forderungen g:“gen ;;)!ieckzisaxirxältc 0116 dsr Besorgung von Rechtßangelegenheiten wsr-
urz w1 .
Eine Diskussion entsteht nur über 8111011 Antrag Storz zu § 76, brtrcffend die Verteilun der Pauschalgebühr zwischen dem Rccht-Zanwalt und seinem Ubsiituten. .
Der Antrag wird, nachdem der Geheime Obermistizrat Mügel sick) dafür, der Abg. Dr. Frank (Soz.) sick) daaegsn angcsprochen hat, angsnommen, im übrigen dic Kommissions- vorschläge Jutgedeifzen.
Nack) .1rt. &'11 soil das Geseß am 112110111910 in Kraft treten.
Nach Art. 1711] sollte bei notwciidigcr Einziehunq 11011 Richterstellen dic Vcrseßurig von Richtern gégen ihren WlULn während 3 Jahre 110 Inkrafttreten des Gcseßes zulässig sein. Die Kommiision hat ies? Befugnis nur auf 1 Jahr und nur mit der Maßgabe zulassen wollen, daß Richter innerhalb des Oberlandesgerichisbezirks verfaßt werden können. Die Abgg. de Witt (Zentr), Frank S0 .), Dr. (Hörck und Heinze (nl.), Gracfchwirtsch.Vgg.) 11110 1)Éling(fr._V01ksp.)bcantragen,den Art. 1111 zu streichan, Die 2160. Freiherr von Yrcybcrg, Kalkhof, Hebel und Sir( entr.) endlich 1011 en die _Be- fugnis nur in dem Umfange gewähren, daß Mitglieder eines Landgcrichts (111 das am („“'-1130 des Landgrrichts befindliche Amtsgericht vsrscßt werden können.
Abg. Freiherr don Freyberg (Zentr.) befürwortet den Antrag mit Rücksicht speziell auf die siiddkutschen Verhältnisse.
Staatssekretär dcs Neichsjustizamis Dr. Nikbcrding:
Meine Herren! Der Ihnen Von der Kommission vorgeschlagene Artikel Uljl scheint im Hause wenig Beifal] gefunden zu haben. Denn nach den Unte1.schrifte11, die iich unter dem Antrag de Witt und Genossen befinden, muß ich annehmen, daß ein großer Teil des Hanses von vornherein geweigt ist, diesen Artikel 7111 111 strciche:. Ich würde mir unter solchen Umständen gar nicht das Wort zu iieskr Bestimmung erbeten haben, wenn es sich darum handelte, besondere Verhältniss aus dem Bereich der preußischen Juijijverwaltung in das Feld zu führen. Ick) kann aber sagen, daß die preußische Justizverwaltung an dicsem Artikel so gut wie garnicht beteiligt ist. Der Herr Abgeordnete Frei- herr von Freybärg bat schon darauf bingedeutet: die preußische Justiz- Verwaltung ist Vermöge der Größe ihres Resorts immer in der Lage, Schwierigkeiten, die sich beim Uebergang in die neuen R1cht€zustände ergeben könnten, zum AUSJleich zu bringen. Aber ich habe die Pflicht * und ich betrachte das als ein 11011110 0111010111 _, in diesem Falle auch ein Wort einzulegen für diejenigen kleineren Staaten, die durch die Kompetenzderschiebung zwischen Amt- und Landgericht aller- dings i11 schwierige Verbältniffe kommen 1311111211, mehr als das bei Preußen der Fali ist.
Die Dinge liegen ja etwa folgendermaßen. Ein Landgericht dcr- liert infolge der Kompetenjverschiebung erheblich an Prozeßsackoen. Infolge dicser Vetklcineruna des GeschäftSkreiscs können einige Mit- glieder des Landgerickxts nicht mehr 11:21], bieUeicht überhaupt garnicht mehr beschäftigt werden. Zu glxicher Zeit, wo dieser Fall Eintritt, ist die Justizderwaltung genötigt, einige AmtheriÖtc stärker als bisher zu besexzen. Das würde sich sehr leicht bewerksteüigen lassen, wenn eine Bsstimmung, wie sie Ihnen von der Kommission in Artikel 7111 Vorgeschlagen worden ist, in* daI Gesetz Aufnahme fände. Denn dann würde die LandcsjusjizverWaitnng in der Lage sein, den Richter, der bis dahin am Landgericht tätig 11701 und fortan dort keine Beschäfti- gung mehr findet, dort wkgzunelymen und ihn in eine 11111 gegründete Stelle am Amtßgericht 111 Versetzen. Nack) meinem GLfÜbl würde das dem Interesse und dem Ansehen der Justizvflege entsprcchrn. Denn es iit dock) nicht ichön, 11721111 011 einem Landgcxricht eiii Richter. entbehrlich wird und das Volk es ansehen mliß, wie dieser
Rickzier nun beschäftigm1g§lose§ Mitglied des Gerichts blcibt, sein .
Gébalt wkiter bezieht, für seine bisherigen Obliegenheiten kciire Betätigung mehr findet. Auf der anderen Seite ist es finanzikil und das wird gerade in der 11.81.3111 Zeit doch auch eine Rolle spielen
«- immerhin von einiger Bedeutung fiir die kleineren Staaten *- für Preußixn 11ichi -o-, 1081111 sie in der Lage sind, ei'11en entbehrlich gewordenen Richter in eine USUS AmiSriclotgcsteiie zu kerufcn, und wenn sie dadurch der Notwendizkeit enthoben werden, zwei Richter zu besolden, Von denen der eine an dem einen Gericht nichts zu tun hat und der andere an einem anderen (Gericht neu angestellt werden müßte, weil der erstere Richter nicht verfügbar ist.
Ich glaube also, daß sich Nücksichtxn der Finanzpftege und der Iustizpflege, inSbesondere aber auch Rücksichten auf das Ansehen der Gerichte, dafür geltend machen lassen, wenn man in solchen Fällen die Möglichkeit schafft, eine Stelle ohne weiteres ein- zuziehen und den dadurch cntbebrlich werdenderi Richter an eine andere neue Stelle zu Versetzen. Ick) will zugeben, daß eine solche Verseßung vielleiädt in gewissem Umfange auch auf seiten des Einzelrichtcrs ein Opfer darstellen könnte. Ick) glaube aber, daß diese Fällé' verhältniömäßig selten- sein werden, und daß das Opfer, was da Verlangt wird, verhältnismäßig so zurücktritt, daß wir wohl darauf rechnen können, willige Männer zu finden, die die Jusiichrwaltung bei der Durchführung der neuen Kompetenzgesialtung unterstüßen. Jndeffen wir müssen sicher gehen, da es in der jeßigen Zeit für die kleinen Staaten doch nicht gleichgültig ist, ob sie das Gehalt für eine entbehrlich gewordene Stel]: noch längere Zeit aus- werfen und zur Verfügung eines nicht u1ébr beschäftigten Nichters halten müffen. In diesen kleinen Staaten kann daraus eine lang- jährige Beanspruchung der Staatskasse sich ergeben, wodurch „der Bevölkerung des kleinen Landes ein immerhin nicht unbeträchtlicbes Opfer auferlegt würde.
Ick) glaube deshalb, Von allen Gesichtßpunkten aus empfehlen zu dürfen die Annahme des Kommisfionsbesckyluffes 111 Art. 8. Die gute Tendenz dieses Vorschlags wird in 011811 Kreisen des Landes richtig verstanden werden.
Nun hat der Herr Abg. Freiherr von Freyberg sich wohl im Wesentlichen dieser von mir Vertretenen Anschauung angesihloffen, er will ader den Kommissionsvorscblag in einer Weise beschränken, daß, soweit ich die Verhältnisse übersehe, er vielieicht in seinem Heimats- staat befriedigen, aber schwerlich in den andern, noch kleineren Staaten besondere Wirkungen äußern dürfte. Ich glaube: wir müssen auf die kleinen Staaten in diesem Punkte noch mehr Gewicht legen als auf Bayern. Wollen Sie die VerwaltUUJWerbältniffe dieser kleinen Staaten durcb Annahme des KommisfionsbesÖluffes, meinet- wexxen in 0er Faffung Kirsch * gegen die haben wir vorbehalilicb kleinerer redaktioneiier Verbefferungen, für die in dritter Lesung noch der Play sein würde, nichts zu erinnern -, wollen Sie diese nicht fördern, so wie wir wünschen, dann würde ich das im Interesse dieser Staaten 11.1d ihrer Justizv:rwaltungcn lebhaft bedauern. Es kann mich das aber nicht abßaltcn, für diesen Fall dann doch auch noch das Weniger von Ihnen zu erbitten, also die Annahme des Antrages Freiherr von Freyberg zu befürworten. Es wird dann zwar nicht das Ganze erreicht, was dnrch der. Kornmifsionsbcschluß erreicht würde, aber es geschieht doch etwas zur Erleichterung des Uebergangcs innerhalb der kleinstaancben Justiz- Verwaltungen.
Mxine Herren, ich erlaube mir, daran zu erinnern, wie peinlich u::d streng Sie gewesen sind bei Priiiung der einzelnen Etats- positionen im dießmaliaen Budget. Während Sie dort bei jeder Position, 100 es möglich war, zum Teil gegsn den Protest der Re- gierungsvertretcr Abstriche gxmacht haben, geben hier die Anträge 0111" Strkichung des Art. 8 gerade in entgegengeseßter Richtung. Während Sie beim Etat gegen den Wunsch der Regierungen Auägaben gestrichen haben, die diese für notwendig hielten, wollen Sie hier gegen den Wunsch der Regierungen entbehrlicbe Auögabeu weiter bewilligen. Ich kann in diesem Verschiedenen Vorgehen einen einheitlichen Gedanken uicht er- blicken und möchte Sie bitten, schon um in den Finanzbeschlüffen des Reichstags Etnbeitlichkeitzu wahren, in erster Stelie beim Kommissions- antrag zu verbleiben, falls Sie das aber nicht «Um, wenigstens den Antrag Freiherr don Freyberg anzunehmen.
Bayerischer Bundeöratöbedollmächtigter, Ministerialrat 0011 Treutlein-Moerdes spricht sich in demselben Sinne aus; Bayern werde veranlaßt sein, an einigen Landgerichten Stellen einzuziehen und sie? an Amthericbte zu übertragen.
Abg. Dr. Görck-Holstein (nl.) erklärt sich egen den Antrag Frevberg und widerspricht auch der abaeschwächten Form des Antrags. Er erklart sich fur den Antrag de Witt auf Streichung des ganzen Artikels. Eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Unabbangig- keit dsr RichtEr sei ihre Unvcrseßbarkeit.
Abg. de Witt (Zentr.): Auch bei uns bestehen die prinzipiellen Bedenken gegen Artikel 17111 unverändert fort. Der Antrag Freyberg bedeutet den ersten Vorstoß gegen das bisher boch- gebaltene Prinzip der Underseßbarkeit, die das Palladium für eine unabhängigk, unparteiisch: Rexbtsprecßung bildet. Es ist beffec, daß ein halbes Dußend Richter 11 Bayern einen Nachmittag spazieren gehen, als daß das Damoklessckywert der Versexzbarkeit der Richter über ganz Deutschland schwebt. Ich für meine Person werde aber für dcn Antrag Freyberg sttmmen. Bei ihm handelt es sich darrim, daß ein Landricbter edent. als Amtsrichter übernommen werden muß, was durchaus im Yabmen dieses Gesc es liegt.
Abg. Dr. Wagncr-Sacbsen (kons.): er Vorredner W mit Kanonen nach Spatzen aescboffen. Es handelt sich 11ichtum einen ;UnÖrixfbauf ein Palladium; die Unabhängigkeit der Richter ist nicht 11 e a r.
" Aba. Dr. Gy ling (fr. Volksp.): Wir stimmen in erster Linie fur den Antrag de itt, cdentuell für den Antrag von Frevber . D.: die Verbündeten Regierungen selbst den Artikel 17111 vorge chlagen haben, scheinen sie übrigens doch von der Ansicht aus egangen zu sein, daß hier ohne weiteres der § 8 des Gcrichtöorrfa ungSgeseses ZVFrtsCtzung der Richter auch gegen ihren Willen) nicht Anwendung 11 e .
Staatssekretär dcs Reichsjustizamts Dr. Nicbcrding:
Die Auffaffung der verbündeten Regierungen stimmt mit der Auffassung des Herrn Abg. Gyßling vollständig überein. Die Tatsache aÜein, daß wir es für nötig befunden haben, eine besondere Be- stimmung zu treffen, welche die Justizdetwaltung ermächtigt, aus- nahmsweise Versetzungen vornehmen, ist ja nur daraus zu erklären, daß die Regierungen daVon ausgegangen sind, daß der Artikel 8 des Gerichtsvufaffungsgescßes bier nichtAnwendung findet, und nvar dek- balb nicht, weil es eben keine Organisationederänderung ist, was die Vorlage will. Wir [eben eine Verschiebung der Kompetenz an sich nicht als eine OrganisationOVerändetung an und können ibretwegen obne geseßlicl): Ermächtigung Vetseyungen gegen den Willen der Ricbicr nicht vorzunehmen. Aus diesem Grunde halte ich 0111!) die Dar- stellung in den Aiisiiidrungen des Herrn Abg. de Witt für unrichtig. der das Haus warnend darauf biixswics, daß dies der erste Vorstoß
gegen “rie Stellung dcr Richter sei, und nächstens werde bei der