vorgeschlagen, die Werkskassén versicherung zu unterstellen. anderer Geist in dieses Amt
dem AufßÖtSamt für Dann müßte aber einziehen.-
erst
sicbtßamt diese ame Frage nur vom
ZFS" die guten Sitten. Rechte, ke ne Wohltaten.
Frage der Werkskaffen alsbald gesetzlich regeln.
Staatssekretär des ZnnernDr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren, die Entstehung der Pensionskassen, auf die fich die Interpellation bezieht, reickzt in eine 3th zurück, in der die beiden Momente, welche dabei vornehmlich zu berücksichtigen find, die Ver- hältnisse der Verficherungs8inrichtungen für die Arbeiter und die Ver- hältnisse des Arbeitsvertrags, wesentlich anders gestaltet waren als gegenwärtig. Als die ersten Pensionskassen entstanden, gab es keine reicbsgeseßlicbe Versicherung für die Arbeiter, und diejenigen größeren Werke, welche Penfionskaffen einrichteten, konnten im allgemeinen mit einem festen Stamm bei ihnen verbleibender Arbeiter rechnen. So fanden die Arbeiter ein;:s solchen Werkes in den Penfionskaffen Gelegenheit, sich für den Fall der Invalidität und ihre Hinter- bliebenen für den Fall ihres Todes in erwünschter Weise zu Ver- fickpern. Damals stnd diese Pensionskaffen in der Oeffentlichkeit und im allgemeinen auch Von den Arbeitern als erfreulicheVeranstaltungen sozialer Wohlfahrtspflege gepriesen worden, und Klagen über ihre erwaltung sind nicht laut gewvrden.
Das ist jest bekanntlich anders geworfen. Die Beschwerden, die jetzt erhoben werden, find indeffen nicht dadurch verursacht, daß die Saßungen bestehender Kaffen geändert worden wären, das; die neu entstandenen Kaffen auf einem anderen System aufgebaut würden oder daß die Werksleitungen ihre Bestimmungen anders als früher hand- babjen. Nachdem vielmehr durch die Einführung der Reichs- vetficherungWeseHe ein festformuliertes Versicherungörccbt der Arbeiter entstanden und nachdem auf der anderen Seite das Recht des Arbeiters aus dem Arbeitsvertrag feiner erfaßt und fortschreitend außgebildet worden war, ist die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit mehr und mehr auch auf diese freiwiUigen Pensionskassen bingelenkt wvrden. Man hat angefangen, zu prüfen, ob die Arbeiter durch fie nicht vieÜLicht in ihren Rechten verleßt werden. Hinzugekommen ist die Verschärfung des Verhältnisses zwischen Arbeitgeberscbaft und Arbeit- nehmerscbast, die stärkere Fluktuation der Arbeiterschaft in großen Industriezweigen, vielleicht auch der Umstand, daß auf einigen Seiten die Tendenz besteht, Woblfabrweinrickptungen, die vom Arbeitgeber getroffen find, von vornherein mit kritischen Augen anzusehen und in ihnen vornehmlich Veranstaltungen zu erblicken, welcbe bestimmt seien, dem einseitigen GeschäftSegoiSmus und der Beschränkung der Freiheit der Arbeiter zu dienen. So ist es ge- kommen _ ich kann nur in großen Zügen schildern _, daß Eimich- tungen, welche ursprünglich gelobt worden find (Abg. Hue: aber unter ganz anderen Verbältniffen!) _ das habe ich ja auSeknandergeseßt _, jeyt kritisch beurteilt werden, obgleich im großen und ganzen die Saßungen
dieser Kaffen nicht wesentlich geändert worden find, und obwohl im allgemeinen ihre Handhabung, soweit nicht die Verschärfung des gegenseitigen Verbältniffes zwischen Arbeitgebersehaft und Arbeit- nebmerschafi, von der ich soeben sprach, dabei mitspielte, die gleiche geblieben ist.
Meine Herren, wiederholt _ und soeben nach noch von dem Herrn Vorredner _ ist hier im Reichstage betont worden, daß man zu einem richtigen Urteil über die Pensionskassen nicbt gelangt, wenn man sie lediglich unter dem Gesichtspunkt einer VerßcherungSeinriäptung betrachtet. Tut man das, dann können aller- dings, jedenfalls in einer Beziehung, die Penfionskaffen der Prüfung nicbt standhalten. Bei der reinen Versicherung kann der Fortbestand des Rechts aus dem VerficberungHVertrag nicht von der willkürlichen Handlung eines Dritten abhängig gemacht werden. Solange der VerficherungSnebmer die PÜicbten aus dem Vertrage erfüllt, bleibt ihm sein Recht auf Gewährung der verficherten Gegenleistung beim Eintritt des Versicherungsfakls erhalten. Hier ist es anders, hier wird der Fortbestand der Verficberung im allgemeinen abhängig gemacht von der dauernden Beschäftigung des Arbeiters in dem be- treffenden Werk. Diese Beschäftigung kann aber jeden Tag aufhören, wenn der Arbeitgeber willkürlich Von seinem Kündigungßrecbt Gebrauch macht, und hier scheint mir der Kern aller Vorgebraebten Be- schwerden zu liegen. Um sie abzustellen, find verschiedene Vor- schläge gemacht worden. Man hat, Wenn ich nicht irre, das Verbot der Errichtung Von Penfionskaffen mit Beitrittßzwang ver- !angt. Oder, daß dem ausscheidenden Arbeiter das Recht auf WeiterVerstcberung unter annehmbaren Bedingungen sei es bei dem- selbkn Werke, sei es bei einem anderen Werke in der Weise eröffnet wude, daß aUe Werke ein FreizügigkeitSkartell miteinander schließen. Endlich wird geéordxrt, daß dem aus der Beschäftigung und damit aus der Kasse aussckpeidenden Arbeiter die Von ihm eingezahlten Bek- träge ganz oder teilweise zurückerstattet Werden. Auf diese beiden Punkte, die Fortsetzung des VersteherungSVerbältniffes und die Rück- erstattung von Beiträgen, beschränkt fich die heute Vorliegende Inter- pellation.
Der Herr Vorredner hat allerdings noch eine Reihe yon weiteren Wünschen außgesprockpen, die Beteiligung des Arbeiters an der Ver- waktung der Kaffen, das Verbot einer Saßungsbestimmung, welches die weitere Zugehörigkeit zur Kasse von gewissen Handlungen oder Unterlassungen abhängig macht usw. Meine Herren, Sie werden es mir nicht verargen, wenn ich auf diese erst jeßt Von dem Herrn Vorredner vorgebrachten Vorschläge nicht im einzelnen eingebe. Es find darunter eine Reihe von außerordentlich wichtigsn und schwierigen Fragen, die nicht kurxerband erledigt werden können.
_ Sie werden mir gestatten, daß ich mich im Verlauf meiner weiteren Ausführungen an den Wortlaut der von Ihnen eingebrachten Inter- veUatwn halte. Dis beiden in der Interpellation außgedrückten Wünsche nach Eröffnung der Möglichkeit der Fortseßung der Versicherung und der Rückerstattung Von Beiträgen find Forderungen, wrlche auf dc'm Gebiete der Versicherung liegen. Weil aber anerkannt worden ist, daß im letzten Ende die Befung des Arbeitgebkrs znr willkürlichen K'ündiguwg den Anlaß zu den laut gewordenen Beschwerden bildet, hat man nur!) Abhilfe auch aus dem (Gebiete des Arbeitswextrags „gesuckyt uad gemeint, daß line Absé-Iung von Missständen dadurch erzielt werdkn könne, das; die
Privqt- ern _ Das Gewerbegericbt in Cassel soll die Meinung aus;;esprocben haben, daß das Auf- Verficherungstechnischen Standpunkte anse 6, nicht unter dem Gcficbtspunkte eines Verstoßes „ ' Eine wirkliche Abhilfe ist nur auf geseß- em We e moglich, wre wir es vorschlagen. Die Arbeiter verlangen Meint es die Regierung wirklich ernst mit ihrer Versicherung, die Sozialpoxitik forjzuseßen, dann muß fie diese
nach längerer Dienstzeit des Arbeiters nur bei seinem schuldhaften Verhalten außgeübt werden könne. In dieser Richtung bewegten fich meines Erinnerns die Vorschläge, welche der Herr Abg. Cuno Vor einem Jahre hier gemacht bat.
„ Wie bekannt, ist zunächst versucht worden, vor den ordentlichen Gerichten nachzuweisen, daß Penfionskaffen mitVeitrittSjwm-g, Weslche das Versickoerungsverhältnis mit dem Ausscheiden des Arbeiters aus seiner Beschäftigung obne Rückerstattung yon Beiträgen lösen, schon den bestehenden Gesetzen zuwiderlaufen, d. b., das; solche Pensionskassen, für die es ja ein Sonderrecht nicht gibt, den guten Sitten zuwiderlaufen. Es ist auch bekannt, daß von namhaften Ver- tretern der Wiffensthaft diese Ansicht aufgestellt, daß sie von anderen wiederum verneint, schließlich aber von der Mehrzahl der 'ordentlichen Gerichte“ verworfen worden ist.
Aus alledem werden die Herren erkennen, daß es fich hier um eine Frage handelt, die bis in ihre Einzelheiten noch nicht geklärt ist. Der Ansicht des Herrn Vorredners, daß es sich hier um eine völlig spruchreife Frag? handelt, kann ich nicht beistimmen. Einstweilen müssen Gesetzgebung und Verwaltung sich jedenfalls auf die Bafis stellen, die die ordentlichen Gerichte in ihrer Mehrheit gegeben haben. Von diesem Standpunkte aus müssen wir beurteilen, ob und Was zur Regelung des Penfionskaffenwesens zu geschehen hat.
Meine Herren, versucht man, fich hierüber klar zu werden, so muß man meines Dafürhaltens in erster Linie bedenken, daß die Penfionskaffen freiwillige Einrichtungen des Unternehmertums find. Man muß also bei der Betrachtung auch den Zweck mit in Rechnung stellen, den die Unternehmerschaft mit der Begründung von Pensions- kaffen Verfolgen will. Tut man das nicht, sondern bereehnet rein vom theoretischen Standpunkte, wie die Penfionskaffen zu gestalten seien,umden Arbeitern ein größtmöglicbes Maß von Vorteilen zuzuwenden und richtet man seine Maßregeln obne Rückfichtdarauf ein, ob das Unternehmertum noch zu seiner Rechnung kammt, dann wird das Ergebnis sein, daß das Unternehmertum die bestehenden Pensionskassen auflöst und keine neuen begründet. (Zuruf des Abg. Hue: Nur zu !) _ Dcr Hex: Abg. Hue ruft mir zu: Nur zu. (Sehr richtig! bei den Sozial- demokraten. _ Zuruf rechts.) Meine Herren, ich will gar nicht be- streiten, daß der Herr Abg. Hue vor dem Ergebnis, daß die Penfions- kaffen vom Erdboden Verschwänden, in keiner Weise zurückschrecken würde. Er muß nur nicht verlangen, daß fich jeder andere auf diesen selben Standpunkt stellt. Jm theoretischen Meinungsstreit mag es Vorkommen, daß man sagt: lieber keine, als solchePensionskaffen, wie wir fie gegenwärtig haben. Aber wenn die Pensionskassen wirklich verschwänden, auch die von Ihnen so viel behandelte und angegriffene Kruppscbe Pensionskasse, ein großer Teil der Arbeiter würde anders darüber denken. (Sehr richtig! rechts. Zuruf bei den Soz.)
Meine Herren, das Unternehmertum hat nun in den Pensions- kaffen gar keine reinen Verfichetungßeinrichtungen schaffen woÜen, bei denen, wie bei den im allgemeinen Verkehr stehenden Versicherungs- geselLscbaften, sich die Ansprüche des Verficherung§nebmers [ediglirh um!; dem formalen Rechte des Verficherungsvertrags bestimmen. Das Unternehmertum will mit seinen Kassen gar nicht jedem beliebigen Arbeiter die Gelegenheit geben, ohne Rücksicht auf seine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Werke fich gegen Zahlung einer Prämie zu ver- sichern. Das ist nicht die Absicht des Unternehmertums. Die Absicht, die der Unternehmer mit diesen Pensionskassen verfolgt, geht, ab- gesehen von dem Wunsche der Betätigung sozialer Fürsorge, in einem geschäftlichen und, wie ich behaupte, durchaus legitimen Bestreben da- hin, sich einen festen Skamm yon Arbeitern zu schaff:n. Nur dem Werköangebörigen will der Unternehmer die Wohltat seiner Pensions- kaffe zu gute kommen [affen und zwar im wesentlichen _ und das bitte ich zu beachten _ auf Grund des Arbe'tSVertrages. Das Ver- ficberungSrecht spielt dabei nur insoweit eine Rolle, als fich der Unter- nehmer der Form des V:1sicherungSVertrags bedient. Ich werde darauf noch später zurückkommen.
Das Wesenlliebc für den Unternehmer ist, daß er dem Arbeiter nicht nur während der tatsächlich geleisteten Arbeit Lohn zahlt, sondern auch noch hinterher, gewiffermaßen auch als Entgelt für früher geleistete Arbeit eiue Versorgung gewährt. Primär bestimmend ist dksbalb für den Unternehmer die Zugehörigkeit des Arbeiiers zum Werk. Besonders scharf spricht fich dies bei Pensionskassen mit Beitrittßzwang aus, während Penfionskaffen obne Bsitrittszwang allerdings skck) schon mehr den eigentlichen VersichernngSeinrichtungen nähern.
Aeußerung des Herrn Vorredners machen. Der Herr Vorredner meinte, wenn ich ihn recht Verstandcn babe, ZWeck der Pensionskassen fei eigcntlich gar nicht, sich eine ständige Arbeiterschaft zu fiebern- das könnken die Unternehmer ja auch auf andere Weise erreichen; Zweck sei, das Koalitionörecht der Arbeiter zu ver- nichten (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Einzuscbränken!) oder einzuschränken. _ Meine Herren, übék die Verbältniffe des KoalitionSrechts und über die Stellung des KoalitionSrechts zum Arbeitswertragk haben wir uns meines Erinnerns hier im Reichstag kreits wiederholt außgesprochen. Ich habe dabei stets die Auffassung vertreten, daß ich, selbst wenn man ein solches Ziel anstrebt, eine gesetzliche Bestimmung für Vollkommen unmöglich halte, wie fie hier Vorgeschlagen worden ist, nach der kein Arbeitgeber einen Arbeiter entlassen darf, weil er einer Vereinigung angehört, die dem Arbeitgeber nicht paßt. Meine Herren, dak werden Sie keinesfakls auf dem Wege der Gesesgebung erreichen, das ist in unserer heutigen Wirtschaftßordnung (sehr gut! bei den Sozialdemokraten), ganz unmöglich, und Sie werden die chüklung dieses Wunsches, wie vieÜeicht aucb mancher anderen Wünsche, auf die Zeit verschieben müssen, wo die Weltordnung nach Ihrem Sinne eingerichtet sein wird. (Heiterkeit rechts.)
Also wenn ich mit dem Zwecke, den die Arbeitgeber bei den Penfionskaffen Verfolgen, mit ihrem Bestreben, sich eine ständige Arbeiterschaft zu fiebern, rechne, so setzen sich aue Versuche, die Stellung des Arbeiters in der Kaffe auf dem Wege zu bessern, daß ihm das Verbleiben in der Kaffe trotz seires Ausscheidens aus dc'm Werke ermöglicht wird, mit dem Gtundgkdanken der Pensionskassen einiger- maßen in Widerspruch, entkleiden fie ihres individuellen auf den Arbeitswertrag gegründeten Charakters und gestalten fie zu allge- meinen Vetsicherm1g€einrichtungen. Es ist im Vergangenen Jahre _ ich glaube, vom Herrn Abg. (Kuno _ den Arbeitgebern der Rat erteilt worden, fie möckotkn bei dxn Pensionskassen yon der Voraussetzung der Werkßzugehörigkeit absehen, “es müsse ein Verbum!) Von Werkskafsen
Kündigunssbefugnks :)on der Wéljkür des Arbeitgsbers loßgelösi und
gegründet wkrkkn dergestalt, daß ein Frckzügigkcktskßrtell zwischen den
Ich möckte bei dieskr Gelegenheit eine kurze Bemerkung auf eine
Werken mit dem Ziele der Erhaltung der bei der einen Kaffe er- worbenen Ansprüche auch bei der anderen Kaffe geschlossen werde. Der Herr Abg. Cuno hat bei dieser Gelegenheit an die Vereins. verficberungsbank erinnert, die auf Anregungen aus dem rbeinisch-west. fälischen“Jndustrierevier in Düsseldorf gebildet werden solle. Meine Herren, die von der Vereinsverficherungsbank verfolgten Bestrebungen. derartige Verbandskaffen zu begründen, verdienen auch meiner Anficht nach die entschiedenste Förderung, aber man datf nicht vergessen, und auch der Herr Abg. Cuno hat es nicht getan, daß solcbeKaffenverbände mit dem Wesen der Pensionskassen eigentlich nichts mehr gemein haben, weil sie den individuellen Charakter der einzelnen Werkskaffe, die WerkSzugebörigkeit des einzelnen Kaffenmitglieds ausschalten. Maß. regeln in diesem Sinne bedeuteten also keine Reform des Pensionskassen. wesens, sondern die Schaffung eines ganz neuen und anders fundierten Systems. Ob die Entwicklung mit der Zeit dahin führen wird, die Assoziation der Werkskaffen zu verwirklichen, kann niemand mit Sichérbeit Vorausseben. Ansäße dazu find, wie der Herr Vorredner angedeutet bat, Vorhanden. Das eine ' aber kann man mit Bestimmtheit behaupten: ganz unmöglich ist es, diese Ent. wicklung auf dem Wege Zeseßlickpen oder administratiVLn Zwanges herbeizuführen. (Abg. Hue: Die Knappsäoaftskaffen, da haben wir es ja! _ Zuruf rcchts: Ganz was anderes! _ Abg.Hue: Da haben wir ganz dasselbe, Herr Dr. Arendt!) Wo die Kaffen selber zu der- artigen Beschlüistn kommen, wo es sich um Kassen handelt, die in den obligatorischen VerfirherungSorganiömus mehr eingegliedert sind als diese Penfionskaffßn, wird es möglich sein. Wenn Sieaber hier einen Zwang zur Affoziation der Kassen vornehmen wollen, und wenn die Unternehmer, die Pensionskassen gegründet haben, diesem Zwange abgeneigt find, nun, dann Werden eben die Kaffen eingeben, und dann fehlen dem Gesetzgeber die Glieder, die er vereinigen könnte. Also auf dem Wege des gesetzlichen Zwanges kommen Sie hier nicht weiter.
Ich möchte in dieser Beziehung ein praktisches Beispiel anführen. Zn Oberschlesien haben wir eine große Anzahl von Penfionskaffen, im allgemeinen mit Beitrittsuvang und ohne Rückgewähr Von Beiträgen. Bei einer Anzahl derartiger Kassen ist den aus- scheidenden Mitgliedern das Réckpt zugesprochen, skch fort- zuberfichern, wofern sie die gesamten Beiträge, also die bisherigen eigenen und die Werksbeiträge, aus eigenen Mitteln aufbringen. Es lngt auf der Hand, das; in großem Umfange die Arbeiterschaft von dieser so teuer zu erkaufenden :„xergünstigung keinen Gsbxauch machen kann. (Sehr rlchjig! links.) Dis Verwaltungsbebördsri haben des- halb erwogen, inwieWeit es möglich sein soÜte, eine Zentralvensions- anstalt in Oberschlesien einzurichten, der die Verschiedenen Pensions- kaffen eingegliedert würden. Diese Versuche sind bisher ge!cheitert. und es ist mir berichtet Wurden, daf; fie gescheitert Und, weil das Unternehmertum der Verschmelzung zu einem Ver- bande akgeneigt sei. Und abgeneigt Weshalb".- Weil die Verschmelzung den Zweck, den das Unternehmertum mit den Penfionskaffen Verfolgt, die Arbeiter auf den Werken festzuhalten, vereiteln würde. Also die Praxis hat genau dasselbe ergeben, was ich mit Ihnen soeben aucb theoretisch Vorzufübren erlaubt habe.
Ich komme. meine Herren, zu der Frage der Rückerstattung der Beiträge. Man hat gegen die Rückerstattung wohl eingewendet, daß fie dem Wesen der Versicherung widerspräche. Vexsicherungs- beiträge würden 5. fouc15 psräu eingezahlt. Der Herr Vorredner hat daran erinnert, wie dieser Standpunkt von verschiedenen Parteien von verschiedenen Parteien auch im Reichstag vor einigen Jahren mit großer Entschiedenheit vertreten ist, Ich bin der Ansicht, daß man auf diese Weise die Frage hiermit nicht erledigen kann, weil die Penfionskaffen nkcht reine Versicherungs- einrichtungen find. Die Freunde der Rückerstattung deduzieren eWa folgendermaßen. Die Beiträge, die' der Arbeiter, sei es freiwiuig, sei es gezwungen, leistet, find Teile seines Lohns, Teile des Entgelts für die von ihm geleistete Arbeit. Wird er durch Kündigung seitens des Arbeitgebers entlaffen und damit der Möglichkeit beraubt, in den Genuß der durch seine Beiträge mithrdienten Penfions- bezüge zu treten, so Verlangt es die Billigkeit, das; ihm zum mindestens ein Teil der einbehaltenen Lobnbejüge zurückerstattet wird. Sie wiffen, meine Herren, die Mehrheit der orden1lichen Ge- richte hat diese Ansprüche nach dem gegenwärtigen Rechtözustand als begründet nicht anerkannt. Es fragt |ck also, sollen ße rechtlich neu fundiert “werden, wie es die Herren JnterpeUanten wünschen Meine Herren, es kann nicht meine Aufgabe sein, das Für und Wider in dieser Frage, das bckanntlich in der Literatur, in Rechtögutachten, in Urteilen der Gewerbegericbte, der ordentlichen Gerichte eingehend erörtert wvrken ist, Ihnen hier wieder im einzelnen vorzuführen. Nur zwei Punkte möchte ich kurz hervorheben. Sie erinnern fich, daß in den Gutachten, die in der Kruppscben Streit- sache abgegeben worden find, unter anderem auch die Ansicht vertreten worden ist, die Beiträge, die Von den Arbeitern genommen würden, seien gar nicht wirklich Beiträge desArbeiters, sondern fie seien wirtschaftlich Beiträge des Arbeitgebers, fie würden dem Arbeiter gar nicht von seinem Lohn abgezogen, sondern der dem Arbeiter nach Abzug des Penfionskaffenbeitrags außgezablte Lohnbetrag sei der eigentliche Lohn, nicht die höhere Summe, Von der rechnungömäßig der Beitrag abgezogen werde. Der Abzug des Kaffeubeitrags von dem höheren ßktiven Lohnbetrag erfolge nur aus rechnungSmäßigen Gründen. Das Arbeitöentgelt sei die um den Penfionskaffenbeitrag verkürzte Lohnsumme, zu ihr erhalte der Arbeiter außerdem die Vergünstigung der Penstonsbereckptigung, diesc abér werde ausschließlich aus den Mitteln des Arbeitgkbers gedeckt. Sie wissen, meine Herren, déefc Anfield! ist unter anderem yon dem Profeffor Kobler Vertreten worden, der ja auch schon von dem Herrn Vor- redner genannt worden ist. Mir scheint für diese Koblersche An- sicht folgende wirtschaftliche Erwägung zu sprechen. Der einzelne Arbeitgeber sekt die Höhe des Lohnes nicht nach seinem persönlichen Gutdünken fest, sondern wenn ich einen kurz zusammenfaffenden Aus- druck gebrauchen dms, nach der Lage des ArbeitSmarktes. Findet eiu Arbeitgeber, der eine Pensionskasse mit Beitrittszwang unter- hält, und in deffen Werk erfahrungßgemäß ein lebhafter Arbeiter- wechskl stattfindet, genügendes Arbeitsangeébot für die um die Arbeit- nehmerbeiträge ermäßigten Lohnbeträge, so kann man wirtschaftlich die Vermutung nicbt abweisen, daß diese Verkürzten Lobubeträgc der Konjunktur des Arbeitsmarktes entsprechen. Tätcn fie es nicht- dann würde der Atbcitgcber auf die Dauer für den Verkürzten Betrag keine Arbeiter mehr finden. In Werksn mit sehr geringem Arbeiter- wcchsel wird die Vermutung natürlich weniger zutreffen. Insofern kann es in manchkn Fällen richtig sein, daß im leßten (Grunde auch
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i:?er RÜÖUMJ ?:br WOHL JU! AUFLZMZ 1nancherPenfiouk- .
wis Nasßchtökcßöxden Veranlaßt, zu Prüfen, inwiLMÉt ki: “L*:r Kaffan ?."en Urnen Zcs951ich€n Bestimmung!“ MSUÜQFM ';"W-k- Wk“ bei kieskr G:!ezenhsis aucb ker FMI? DTT NMEMINW VM Bci- TräZen, (wxutucll anch dsr Forifübrxmg BLT VSLÜÖCWW, näkkr ZU irster. WEnn ej; sichtig ck, was der HSrr Abg. StNrkng MS,",eéäblt bak, daf; kiS Kaffcn noc!) Jrkrafijretkn der WitWen- Uu?) Waiésn- Verswrßang dahin streZm würdkn, die? Bezüge (LUS kk! WUMU- U.".d WaisenNrsorgung anzurtchnen anch auf di? LkistUKgcn Der sigenen PZnsionskaffe, Und daß dies nur möglich sein Würke dUkck) Sire Aenderang der Statuten, so werkéü die einzelnen VxnkksrsgisrUngen bei Gekgenlykit dsr ykrzxmcbmendcn Saksungsändkklll's M FTW? Wik
- was
' Hark“? Hier beraten.
(?ck das ne»? B(rfiHSrUngsaufsichtsgesés SU sowohl
den Kasem eiörtcrn.
EU,): ssit Mowatzn.
der Kaffe Hälfts dcr Bexrä,zt gestaltet eigenen
der UnfrÜwMg Un-B unwerschnldet aus nach e*sxxer fünfjährigen Karer-zxeit die gxlcisteten Bxisrägc zxxrückgezablt werde. zeik 10 Jahre, ,so s:)[l dM Arbeiter fickserang gegen Entricbkung seiner
zuseßen.
di? juin,
ansyrüche. gezahlt werden.
VerstänkigUng die
Jkur Werkkaffen
auf dem Wege der Anväffung M
MM und der
dsn Psafionskaffen überbanpt ihr Ende zu kcrsiten.
wcnn d:: Arbsiker ein bestimmtes, Verfahren fich ba:
zxüäsßg Zrklärt, formulicrres schuldkaftes [offen. d'r?
LZ Ukck) einmal:
Aber, meine Herren, glaubt man wirklich,
von den Sozialdemskraten:
Fragen erwägt, namsntlicb,
doch unzweifelhaft di: Begründer
Anslösunz ihrer
würd» mit ker
dkr szge der Pknfionzkaffen.
[ULiMZer-xn. (Sehr richtig! reÖTI.) *))Tein: Herren, der Herr Abgsocdnete Sevning bat
'Dat.
Hat, kann ich mit!) bier Verbreiten.
:inérken können.
behandeln ist*.-
Iin rlößli-Hes und Den SoziaWemokraten:
schneßes Eingreifen Wxtwen- Und
L*“Ikk
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UOTWMOÜZ macbenl
F!!! zügsmeinen bringt man doch FnterVellationen ein, wenn ein :'„snksres B*Irkommnis fich ereignet bat, das der Aufmerksamkeit der :]Txixhörkgierung nahegelegt werosn [ck mit der Anfrage, was Die Rekäpstsgxcrung nun zu tun gedenke, Um anf Grund dieses kesonderxn Wie liegt denn hier Mskne Herren, wir Haben dfs gesamten Verbältniffe des PMR»:x-kaffenwese-s vor einem, vor ;rvci Jahren hier des brxzifcn C3 ist :nzwsifelbcxft, es kann imarssr wieder neues Material Wu M,;kbrxckpt werden, es ist 8le ck?ka VM großem Jntersffs und *.*-xz: ;ck)! Milrchxender Vsdeuwnz, di.: dis verschikdensien Rezhxg. „,'.-_".*ix*.;: Ö-rrÜÖkt, Abcc es ist ka-ki de;“. Hésberizen Vecbandlungen bier
"II."!k'rmmniffes Nscht Und Ordnung zu sÜCffM- Öl“ S-Ubékj
ecöcxer.
Von
BSiträge Die Werkbeiträge faklen für diese fortgesexzty Verßcbernng wey, UNd diesem Wegfall Entsprechend Verkürzen sub kj: Penßong- Dis Bciträge soUen in nachträglich fäÜigen Ratsn znrück- Das ck ein Vorschlag, den die antralinséanzen den mit der unmittelbaren Aufficbt betrauten BebÖrken gemaéhr haben. mit indivéduellen bältniffe Vorgegangen wird, kann man, meine: UsberzeUgung nach, aUmäblicb dikjsnigcn Reformen duxcbseßen, die erreichbar find, ohne Sie werden diessr AUFfaffUn-g auch um deswiklen beirfLichten können, weil 1715), wle ich bersits bstont habe, die Pepfionskaffen tatsächlich in ken aUer- verschi€densten Formen entwickelt haben, mit und ohne Veirrasszwang, Kaffen, die bereits die Rückgewähr Von Beiträgen kennen, Kaffen, die eine Fortséßang ihrer Vérficberung eingeführt babkn, also auf dem Wkge find, ren die Herren JnterpeÜanten befchritken zu sehen wänschen. Mxine Hsrrkn, ich komme schließlich mit Einigen Worten «? den Vorschlag zu swrechen, der Von dsm Arbeiter den Vzrlnst „seiner Penfionsanéprückpe beim Ausscheiden aus dcr B:;"ckpäftigung dadnrcb akwenden wéU, da:"; (r “035 Küpdißungsrecht desAxbsitgebers beschränkt, nacb Liner beskimxxlten Dienstzeit des Arbeiters dis Ausübung mir für im Geseß zaschulden kommen Ich halte :I für Fans richtig, was der Herr Abg. Cuno Vor einem Jahre hier in Dieser Beziehung ausgeführt 7.337, und wiederhole Kündbarkeit dcs Arbeitswettrages, nicht die Penfionskaffe an fich ist der eigsntliche AuBgangSpunkt der Bew-gnnZ. das; die Arbeitgeber die Befugmis, Penfionskaffen zu unterbalten, exkaufen würden mit dem gescßlkcbxn Verzicht auf ihr jeskges fré'tes KündizungSrechl? So ist die Frage gar nicht gesteUt!) _ Man kann und muß ste JHS! auchsos7el1en, wenn man diese wxnn man ibre geseßliche Regslung xrwäzt; denn wenn man diese geseßlicbe Regelung Vorschläge, dann der Penfionskaffen PLUsion-Zkaffen antworten und damit Dis F:;ge der Einschränkung Bös Kündigungsrechis loslösen Von Meine Herren, so vsxbinden kann man Di: bexkxn Fragen nicht, sx: müssen Von einander getrennt k-SN'IÄJ'TTL werden; Denn wenn Sie" den Arbeitgeber zwingen waten, de:“. Nrbeéter .nu-Ö dann noch zu L€schäftigem Wenn er ibn nicht mc-„br kekckoäfxigxn wil], vielleicht auch niobt mehr bescbäüigen fxnn, während der Arbeßter die Freivcit haf, rie Arbxit niederzulegen, sobald es ihm *.*aßk, _ meine Harken, wenn Sie das einführten, damn würden Sie M*sere ,;xx'amten Rechxs- und Wirtschaftswerbäliniffe Voükommen keV!)-
Oée Kaßcn SJZLLKFCU
Jm übrißen babe ich mch, wie auch bereits im Dyxizcxx Jahre Von dem «chrn Stautésekretär des Reichsjustkzawts angzDeUtet ist, nicht nur mit Preyßcn, ,sondern auch mit den andxrxn in Betracht kommenden BundeEstaafen darüber in Vsrbindung gcseZt, ob und wis nach den dortkgcn Verbäliniffen die Praxis kes Aufficthamts ZU üker- ne!:th sci. Abgeschloffen ist die Angklegenbeit "(?ck nkcbt, absr im In Preußen haben neuerdiNxs die zuständigén Z-“rat-„cxkinstanzcn in einem Spezialfalle empsoldlcn, dax“; dem Arbeiter, aUZ5cheidet, ibm
Dienst- die Vél- fort-
(Juras
» und, wie Kch ,;Lane, in zutreFenOxr Weiß: _ darauf verzichtet, uns hier Link src??? Anzahl“ won Einzelsäüen szUfübren, wiewohl er fich mit Svéziaikerbältniffen eiUzelner PenfiMskaffen sebr eingehend beschäftigt Webs: Mer diese Von ihm W:,thragenen Saßungzch einzelner P::xßxnskaffxn, noch über einzelne Fäkle, die er auInabmskOeise mitgeteilt Ick: Würde dZn Einzelnen Fästx r*.Zcbc nachgebxn können, und vor «Um Dingen, auch wenn ich es könnxe, rie Reichsv-zrwaltung würde nth in aUen FäÜen unmittrlbar
Und Da, MKM **:rren, möÖte ?ck mir doch die eine Frage an dä? .Mrcn Jnterpsüanken erlauben. glauben Sie wirklich, daß :- sub Hie: Bei der Penfionskaffenfrage um eine Materie handelt, welche in be'vndsrs nuZHring-endsr Weise in der Form Liner InterveÜation zu Meine Herren, irgxnd ein besonderes Vorkommnis, (ZUM? Waisenvuficherung ') € Dic Wikwxn- und Waiscnversrckoerumg werden wir ja im :*ächséen Das würde die bxutige JnterpeÜation d9ch nicbt Sehen Sie„ ck drduziere so, mxine Herren,
kön VS)."-
, ckS-
mxinc „Herrsn, swütem Sie sém ?cchx ".',-"égk-xrés 7.4.57! ;»“m zeenöznd einer JnterOellaxion machen. Wie Jesus!, meéxée errem, auézxklärk *;cerdkp. kapp. :ie T::he, s:: max"; aufßeklärt werden _ ich bak».- ja sclk-er zrxazx, 2475 ich ße noch néckyt für Tvru-Örci? Halle _: abxr fie k:1*.n ebm «c, kri- manche anders so;?alvolétéfcbé FL'ZZS, auf dem Wkge rx: E:“twécz'lynz ßelöß wxrden und nichT durcb eixxsn TkkfaTOl'i'ÖM EMRK“; dsr Exseßzebung. Und, meine Herrxn, dax“; wir UBS in D*«F78r E:.xrrkkstng LeZKken, daß Tie zanäckdst zuständige Bebörke, das Au;ficht§;mt ?ck: Prikatoersube- rxmg, die Sache nicht mx: bwbacbtet, sondern xmmittslé-a: xirgreikt. das babe ich mir erlant Zhnsn aUßeinaxderzUseßerx. 'Meine Herren, ich babe micky Zei m:"men gssamxxy Y:;LZZÖrxngen auf dm Stardpunkt g:!"tcllt, das; wir aUe sw JUtsrLffe da:;n haben, dem Arbeétem déeée VM den Arbeitgeb-Jrn LegrÜnd-Zten Pevüonswäen zu erkalten, un): ich hab: mich weiter aaf Osn Stankamkt z:!“txllt _ UW darin umxsrscheike ich mich KUerkings Don marxchn sonstigen Freunden der qufiomskaffen _, Daß das Béérkßxn dn Urtsrnebmec, darch diE PSUfionskaffxn ein engsres Band zwéscben rer Arökitersäoaff unk: dkm Werke zu knÜNem, ein wirtsch2f1l€ch Um: men§chlicb durchaus gssunde-Z ist. DisxmizM, welche in diesem Brstrebem imme: nac dcn AuskrU-“k der Pfk:?!“ßick Und Der Knebxlunz Tk! ArkeimsÖast Srklickxn, machen fich MUZ eéx's-„itixxx UMA? „"ÖULTZZ, Un!“ ZENIT? dkeie Kreise, die :?n solches Urteél 75.119» ?OUten d::H bekexkerx, ::!"3 He Rb Damit mit andexxn sozialrklärésévén AMÖIUMZM, ci: x?! be,;xn, i.“. einen Unmittélharxn Wßkzrsrrncky 7€Z€m 2:7:x::€ TL-Z'": K:!i'é Tckc'xßxr: k0ch sonst DZ: soziale GZFUnuxg rss Zi-zelxxn UTTCTKLZIWSTZ ::TT! daüacky Lin, Ok es dis Axkxkxéx TMZ? ZIL i;:m «WANN. “FH:". Wnk, bei dem keime ständig? Arbéiterscbaü ZQrßakkkn is:, ":xxern TL: Arbeiterfcbaft wie in einem T'aukemsäolaz cip- u:: auxkxésxt, fxekr «ck in der sozixlen Würkégvxg Wr?!) den Arkeäter 7.4.55: [:::.S, ":aerx :35 Maß der so,i:[kn WkrtsckxäZUng eénes Wsrks WT:: MINT: mit kanach bsstimnxt, Ob dis Arbsiter :S [3:32 kk“: TM betreffenden Wsrk cmskakt-on, ob sx: kxäxkiz Zei Mu Werks find, und Das i!"; eLn durcbaUZ richtizer (“„Sex-„ke. DS: Arbeits: Ukenne'n aber Txmit selber an, das:, es K;.Äk UU! “KIM, Fondern geradszu AUÉJabe [*:-Z Arbeitgeber?, ist sein Werk ?'o tir:- zaricbten und so 311 führen, Daß die Arbxétsr s::"xx-kig Öri iZm eréber. (Sehr richti;;! bei kxn Sozialdemokratsn.) Wenn ich drs weiteren die Anficht vertreten Saks, LKZ kei jxrer Regelung dxs Pcnßkaaffynxestns Die Freiwilligkeit dieser Em- rkcbtungen bedacht wkxxen MUZ, fo halte ich "Tief: Ansicht aucb geschichtlich für begx-ssndet. Unsxrx ge:":mte sozialpolitische Gescßgebung bat angefwävk'x am frsiwillige Einrichtungen einzelner sozial fortgsschtitiener Unternehwsr (Abg. Hus: Arbeiterkx), an Ein- richtungen, die Untkmeer. sei 35 ckckck, sxi es ir": Gemeénscbaft mi! ihren Arbeitern, getroffen “;ck-271. Und TLZ? wir's UNd muß auch “m Zukunét so bleibex. FrciwiUize soziale Einricbmnger. wüFen Und wsrden immer die Elemente seéx', auf TMT:": !":cb der Fakt- schri2t auch der foxialcn Geseßgewxg 33533237. “TIL: (3753573715 lehrt uns, meine Hexrsn, 7,375 ";-:x 77:3be .;:*"1:7.:: Aréexxzeke: _ und die deutsch€n ArIZiTZeIer K;: 7:37:3l zerékbxxx, ::: ":*."xrker'. ::?! sonst U:“,fere foziale Gksekgekxxxg Üöeréaux :::ÉÉÖrx: :::..-.::,- _. es QU!" dk: Dausr in fkérx-„m W??? M 9,572; "::: ZZZ: TRT: :s: :IÉQ: und oöligatorisc'h vorzeWréeÖMn Eénrxéxuxzxn. „"*"-ZS.“: ::J ;c"é,ä"':- lich? Jnxereffe trxikt ken W::ksISKZer Fax:, ";-„.“. WEZ :.:: wiÜkge Wohlfahrtkeikréckxtaagen ka: ::? „'ekaYÖ ?JLZTTÖTLÉM RiVeau beraußzubeben. TSS mak; IUÖ :?e SckZ-zekux (*.-*. :.".x: Fragen, dix in kisses F::ck) Sinxéxkréeksn, 55:5:k55, “" ' " Sphäre Dll? Freiwillägkcit néemajs 24.555: „*:; eingrsifen, als S3 unkekingt errenxig (":. zerstört fie selber den Boden, (1xe 33:1 * (Bravok rechts.)
Auf Antrcxg Des Abg. angex :I» der Interpellation statt.
Abg. Dr. Osann (U.;; Wir Ö.:Ös: Materie überbauyt zum (Ge,;ynktxnö: Zéxsr F:::::“e§::::«. worden ist, weil das HSUI Ke “:I-IL“. TLZTCTÖILT .-:' Resolxxtion-Zn Dazu ,;kfaßt bxs, :Uch [",k'HFL'ÖTTÖZF Pxxxxxxkxxs :;zu ":.-„r- 1iegen, die kempälbst zxxr ;“5“':rych3;1,; „...»... ::“.„533. “Lx'n; YFU? Oorizen Jahres * :*?! '" “ ;?“L:7„*[*„*:::.". 43 :x.“ Borlssunß Iinxs beziglßcksen Eck_x;;......; - ' ' Wc: “25:21: jxßt, dar"; ]U:1§ch*'1 gsixkßgekerÉe „“:.Zklx? werder: sOÜTK, 31:7. IÖILMZ: ;; Lösung rer Frag! näbérkxmxe: “:::", und ngssnkasM, Um Tx :? ** willige Leistangem T*): U;“. Entwiöklaxxg xx! _W_cr“» ältésten, iW SU?! ?kkTTIL. TLS» -„ der Beiträge FDP:?» .. : »MOZW, FOKUS „_“Ö r'é'k“. '- lich€ “..:77877. NÖN ,;clSÜ'Tkx, Vexxräz: K:“. „„ . . . '„_"*.*. "„- Tix Rkcht§KrréT5 „“z"-::: :xx X::rk'éxk TM? **,: . 3a EUK'TM ker R7“ '. TU.“ " ' Zérklkammer
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