Zil er den Prinzregenten xcinen Adonis von fünfzig Jahren-
nt atte. ge"(Wer ?Prangcr, der 1816 auf das Verbrechen des Meineids
beschränkt und 1837 ganz ngeschafft worden ist, kam no„ch 1811 für Prcßvergehcn politischer Natur zur Anwendung m nd. IrlaDas Hinwegfallen der Abziehung von den inneren Zustän- den, welche in demKriege gelegen hatte, die Umwälzung, welche der Friede in viele unter demSchuyc des Krieges aquwachsene wirthschaftliche Verhältniffe l_irachte , verbunden mit ißerntcn, erzeugten cine Unznfriedcnheit, welche die Reformgedanken der neunziger Jahre tviede'yerwcckte. Lord Castlereagh, gcschnlt m der Bekämpfun des irischen Aufstandes, sah sich gegen die Be- wegung in der _reffe und 111 dem Vereinswesen zunächst nach den chresfioxistnnteln um , welche das vorhandene Recht dar- bot. Auf seine Anfrage gaben die Kronjuristen ein Gutachten dahin ab, daß die Ortsbchörden die Befugniß hätten, Personen zur Bürgschaftsbcstcllimg anzuhalten (eventuell cinzusperrcn), welcbe Schriften verkauften, die für §Lcljt10118 01“ 01381111€mou§ 1j0915 zwar nicht richterlich erklärt wären, aber von den Behör- den erachtet würden. Die Behörden wurden durch ein Circular darnach mit Anweisung versehen; und obwohl große juristische Autoritäten diesc Rechtsansicht bekämpften, wurden in beiden Häusern des Parlaments die gcgen das Circular gerichteten An- träge mit erheblichen Majoritcitcn verworfen. Indessen waren die ma§i8tr8t8§ nicht in der Stimmun nicht für so gefährlich an, um von die er Vefugniß Gebrauch zu machen. Bald darauf aber nahni Lord Castlereagh von einem sehr zahlreichen, aber ganz friedlichen Reformmeeiing in Manchester, welches von der berittenen Miliz mit Verlust me- ler Menschenleben zersprengt worden war und von einigen ge- ringfügigercn Vorgängen Anlaß, seine bekannten „sechs Aftea einzubringen. Die eine untexwarf periodisch erscheinende Schrif- ten über politische Gegenstände demselben Stempel, wie die Zcitunßxen; eine zweite bestnnmte, das;, wer zum zweiten Male wegen 1061 schuldig befunden werde, zu Geldstrafe , Gefängnis; und lebenslänglicber Verbannung verurtheilt werden solle.
Diese und die iibrigen vier Gescyentwürfe wurden mit Ver-
schärfungen angenommen. , Solchen Maßregeln weniger als der 1823 wiederkehrenden
Prosperität war eine Beruhigung zu danken, die erst durch die
französisckye Julirevolution und die sich daran schließende Be- wegung fiir Reform des Unterhanfcs unterbrochen wurde. Lord Brougham's Ausspruch ist bekannt: Die Reformbill wurde auf den Barrikaden in Paris erkämpft. Während die- ser Bewegung, der sich dieseit eincm Mcnschenaltervon der Regierung verdrängten Whigs in einem gewissen Umfange annahmen und welche in “der Zulassung neuer Wähler aus den Mittelklasfen ihren Abschlußfand, Wurde von Rede und Presse ein sehr freier Gebrauch gemacht, ohne daß Staatsanwalt _und Gerichte eingeschritten wären“, aber doch nur innerhalb einer Grenze, welche durch einen unscheinbaren Vorgang sehr bestimmt vorgezeichnet wor- den war. Im Jahre 1831 wurde in London eme Versamm- lung der arbeitenden Klassen berufen um Über folgende Säße zn berathcn: »daß alles rechtschaffen erworbene Eigenthum heilig und unverleylich ist,“ daß alle Menschen gleich frei ebo- ren sind und gewisse natürliche und unveräußcrliche echte haben,“ daß alle erblichen Geburtsunterschicde unnatürlich , den gleichen Menschenrechten zuwider sind und abgeschafft werden müssen, daß man mit keinem Geseße zufrieden sein wolle, das hinter diesen Grundsäßen zurückbliebexe Lord Melbourne that den Personen, welche die Einladung erlassen hatten, zu wissen, daß em Mextmg zu diesen Zwecken ungescßlich und aufrühre- risch und m_elleicht sogar hochverrätherisch sei. Die Folge war, daß man die Versammlung aufgab und daß die arbeitenden Klassen, so_lehhaft und Wirksam sie auch den Mittelstand un- tyrstußtyn, m ihrer Monstreadreffe von Birmingham erklärten, sie verzichteten darauf, durch diese Neformbill etwas für sich zu gewmncn. „ Aus der neueren Zeil mag es genügen, an zwei Vorgänge H1?! erinnern. An den emen, um die lange Reihe berühmter amen aus der Lttcraturgcschtchte, dicses (281€m181'ium mamzn-um, abzuschließen: der Buchhändler Moxon wurde 1841 wegen blasybomons ]ibcz] verurtheilt, weil er Shellev's große Dich- tung (Insekt) U31) Verlcgt hatte,“ an den zweiten, um zu zeigen, wie die Nachscbwingungen der dritten französischen Revolution in England behandelt wurden. Im April 1848 ließ die Re- gierung cine Proclamation anschlagen, durch wclche die auf den 10ten angescxzte roße Chartistcnvcrsammlung auf Ken- nmgton Common fra t eines unter Karl 11. erlassenen Geseßes untexsagt wurde. _Noch, im Laufe desselben Monats wurde in Wenigen Tagen eine Vill durch alle Stadien befördert und am 82. zum Gescy erhoben, unter dem Namen Crown 390 „(Zocxcérnmßnb Zeikuritzx Kat (11. »jotoj'ia (ck, 12). Dasselbe kundigt sich an als eme Declaration und entscheidet den Zweifel,
oder sahen die Lage“
ob gewiße hochverräthcrische Handlungen mit dem Tode zu be- sirafcn eien, für die mildere Ansicht, entscheidet aber zugleich den Zweifel, ob Sprechen eine Handlung im Sinne der alten Geseße Über kolouy sei, bcjahend: phy ])ubUijnZ an)- [)t'intjnJ 01“ Wl'jtjnZ, 01' open am] aängpä Zyankjnga (durch Veröffentlichung von Gedrucktem oder Geschriebenem oder durch offenes nnd überlegtes Sprechen). Auf Grund dieses GeseYes wurden in den folgenden Monaten die englischen Chartisten und die irischen Repealcr verurthetlt, unter den leßteren Mitchell wegen einer Rede, welchc er in einer »Soirée für die verfolgten Patrioten“ gehalten nnd wegen zweier Artikel, die er im »Unitcd Irishmana geschrieben hatte, zu, fiinfzehnjähriger Transportation. Und doch hatte Mitchell, nnt deffen nicht zur Anklage gestellten sonstiZem Verhalten wir es _hier nicht zu thun haben, nach dem rscheinen jenes Gescßes 1ede Nummer des Blattes eincm Rechtsverständigcn zur Prüfun vorgelegt, die vexfänglich erachteten Stellen efirichen und die «elbftccnsur- Liicken dnrch Sternchen ausgefül t. Das Blatt ging ein, weil sichünach dicser Verurtheilung kein Drucker mehr dazu finden wo e.
Wer die einzelnen Daten dieser Uebersicht prüft, mit der gleichzeitigen Geschichte Englands und der Justiz und Literatur anderer Staaten vergleicht , wird folgende Säße schwerlich bc- streiten wollen:
Die Freiheit, welche Rede und Presse für ge- wöhnlich in England genießen, ist 111cht durch die Gesche gewährt, sondern wird durch das jeweilge Temperament der Regierung, der Gerichte, der anstdetrt ?olitischen Gewalt theilnehmenden Klassen ge a e .
So oft der Besißstand des öffentlichen Rechtes von einer waegung, die nicht von einer Fraction der Aristokratie gefiihrt wxrd, bedroht erscheint, so wird das schluminernde Gescß ge- weckt. Es wäre interessant, es 131 aber wenig Hoffnung, zu erfahren, „wie sich in gewissen K'pfen die Idee des »Rechts- thxattsa mrt dcm Lobpreisen einer so prekären Preßfreiheit ver- rag.
„ Das Geseß hat viel höhere Strafmaßc und
Zieht dem Richter in der Subsumirung der That- achen unter das (Hesey einen viel weiteren Spiel- raum als in Deutschland.
Oder nut den Worten eines neueren Schriftstellers, dem man weder Sachkenntniß und Urtheil absprechen, noch reactionäre Tendenz vorwerfen wird, Mill, 00 l-ibörty), » das englische foey in Bezug auf die 5 resse ist heute noch eben so servil, wte„zu “Zeiten der Tudorsq Lord Mansfield dcfinirie Preß- freiheit als Abwesenheit einer Censur, und eben so wurde das Wort in „den 30er und 40er Jahren in Deutschland verstanden. 'Der ältere Pitt erklärte, er werde nie begreifen, was bbs] sei. Blackstone hält dafiir, jjbs] sei eine jede Schrift, die_Jemandem zum Zorn reizc. Und es ist kaum eine Ueber- tretbung m O'Connell's Wißwort: »Er habe noch nie eine Zei- tung gelesen, die nicht etwas enthalten, was als 11139] ausgelegt werden könne. In einer ministericllcn Zeitung sei es eine 111)le gegen das VW, in einer volksthiimlichen gegen das Ministe- rnnn , und in einer neutralen wahrschcinlich gegen beide.- Ntcht wemger vag sind heute und diese Stunde die Ausdrücke: 808116310118, §Läjc10118, 111381)11Lm011§. Eine gewöhnliche Schul- definition von »];th lautet: Der Versuch, durch Rede oder Schrift 'zu einer Geseyverleßung, Zur Störung bestehender Institutionen oder des Frieden und der Ordnung dxr Gesellschgft anzureizen. „ Wie viel Oppositionsrcden gtxbt es, die nicht 111 dichses , weite Ney zu bringen waren? Nach_ vorliegenden Präjudtkaten ist es Blasphemie, gegen das" Christcnthnm Überhaupt, gegen einen seiner Beweise odey eme seiner Doktrinen zu schreiben mit der böswilligen Absicht, dasselbe zu untergraben , erlaubt nur, mit Anstand uber Streitpunkte zu schreiben, auch wenn dadurch ein oder der andere Glaubensartikcl berührt werden könnte. Die Strafe be„steht m Geldbuße, Gefän niß und nach Befinden der Um- stgnde schimpflicher Körperlsirafcn. Wer in Theaterstücken, Liedern oder in »offencm Sprechens das book of common [)!-83781", die Agende, herabwiirdigt, wird das erstemal mit 100 Mark (etwa 400 Thlr.), das zweitemal mit 400 Mark ebüßt, das drittemal mit Confiscation des ganzen Vermögen und lebenslanglichein Gefängniß bestraft. Von diescm Gcscß find :ur die Theologen dcr Diffcnters später ausgenommen worden. In Berichten iiber eine Gerichtsvcrhandlm1g dürfen die din derselben vorgekommenen Blasphemieen nicht erwähnt wer cn.
. Was endlich einen bei uns vielfach behandelten Gegenstand, die Straflosigkeit wortgctrcucr Zeitungslwrichte, betrifft, so steht die Sache m England so: Vergleichen Berichte Über eine Ge- richtsverhandlung, sind nach einem festen Gewo nheitsrcchte geschüßt. Nach emem heftigen Kompetenz-Konfti te zwischen
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den Gerichten und dem Parlament welches auch eine rich- terliche Behörde ist, Uigl] Court of Önrjiampnt, insder Amts- sprache, ist durch ein Gcseß vom Jahre 1840 bestimmt, daß jede Civil- oder Kriminalklage gcgen Jemanden, der [):11'1ia- msntary paper» nach unserem Sprachgebrauch Druck-
sachen, veröffentlicht hat, eingestellt werden soll, wenn der „
Verklagte eine Bescheinigung dariiber bcibringr, daß die Ver- öffentlichung auf Anordnung eines der beiden Hciuser geschehen ist.- Für die Veröffentlichung von Reden gilt dies Geseß nicht und hat sich noch kein Gewohnheitsrecht gebildet.- „Der von dem Bundeskanzler im Reichstage citirte amerikanische Kanzlßr Kent , den man in dicser Frage für eine größere Autoritat halten darf, als alle deutschen Journalisten zusammengenommen, bezeichnet es als »das englische und als das gerechte Gescxa, daß Reden, gehalten in gcscßgebcnden Versammlungen, geschißt seien, die Veröffentlichung solcher Reden aber nicht. ([Nur Commemäriés 011 14mc*1'j03n „[.-817, eilste A,Usgabe, Theil ], S. 244, Rote F.) . _ ,
Vor einigen Wochen hat Sir Alexander Cockbnrn 111 einem Prozesse erster Instanz cs, nach seiner eigenen Erklärung, untcr- nommen, das Recht in diesem Punkte fortzubilden (mcht „dar- zulcgcna, wie das von ihm gebrauchte Wort 95mm» von einer in englischer Sprache und englischen Dingen wohlbxwan- derten inländischen Zeitung Übersexzt worden ist) _Und die Ge- schworenen angelvicjen, den Eigenthiimcr der »Tmicsayffretzu- sprechen , der eme unzweifelhaft als 111,91 gegen den Klager zn betrachtcnde Parlamentsrede abaedrnckt hatte._ DieGründiZ, die der Richter fiir diese seine .chchtsansichta, nne er sich wieder- holtausdrückt, gegeben hat, sind nichtjuristische, sondern lediglich aus politischen Erwägungen, aus der Zweckmäßigkeit cntnonnnen Und nur auf live], nicht auf andere Vergehen, die durch, die Rede verübt werden können, berechnet. Eine in dcr'vorrgen Session cingebrachte Bill, wclche dcn wortgetrcueichrtcbt iiber ein zu gescßmäßigcn Zwecken gcsclzmäßi versmmncltes chtmg schiißcn soll, hat das Unterhaus einer 90 vorsichtigen Priifung bedürftig gcfnnden, daß'sie ,an einen besonderen Ausschuß ver- wiesen und noch unerledtgt ist. _
Während im Laufe dieses Jahrhunderts die Strafmaße und Strafmittel überhaupt milder werden, bleibt 111 Betreff der durch die Presse verübten öffentlichen Vcrbrcchxn entweder die Be riffsbestinnnung fo vag, wie sie war oder nnrd, wo eme logisti che Definition erfolgt, durch die Akte von 1848 der That- bcstand erweitert. - „
Die Prozesse gegen die Fenicr haben schon Gelegenheit ge- geben und werden deren noch mehr geben, sich die Partteen dxs englischen Prcßrechts anschaulich u machen, übenwclche fur gewöhnlich aus der englischen Pre cnichts zit_lerncn lst: Pigott, dcr Eigenthiimer dcs Dubliner Blattes »Irishmana, ist wegen gewisser Artikel seines Blattes untcr Anklage gestellt. Gegen die sonst beobachtete Sitte, über schwebende Prozese keine Meinung zu äußern, hat die »Timcs-c bereits zwei Leitarnkel gebracht, am 11. und am 17. Januar. In dem ersten heißt es:
»Das GULP, welches auf §€äjt50118 ]jb818 Anwendung findet, ist sehr einfach. Als solche sind zu betrachten schriftliche An- griffe auf die gcsclzmäßichcwalt, die nichl so weit gehen, die Unter- thancn direkt zum Kriege gegen die Kömgm _aufzumzcn - denn das dürfte den Thatbcstand desHocHVerraths bilden » abcx doch die Grenzen gemäßigter Kritik politischer Maßregeln iiberschrcltcn. Die Schwierigkeit, diese Grenzen zu bestimmen, ist mehr theorciisch als praktisch. Es war 3. V. nichts Aufrührcrischcs 111 dem kurz- lich von dem katholischen Dechantcn in Limerick und mebrxren seiner Amtsbrüder veröffentlichten Dokumxntc, oligleich d_as1clbe bestimmt die Aufhebung der Union und die Aufrichtung irischer Nationalität auf einer neuen Vcrfaffnngsgrundlage bcfurwor- tete. Aufruhr wendet sich nicht an die Vernunft, sondern an die Leidenschaften, und sucht seine Zwecke nicht durch Grunde, sondern durch Einschüchterung zu erreichen. Den "Sinn des irischen Volkes mit „der Vorstellung crfullen, daß England sein alter Feind _ sei, daß , dns Par- lament nicht den Wunsch habe , ihm Gcrecht1gkcit Wider- fahrcn zu laffcn, und daß unsere Gyseße, an deren Erlaß seme Vertreter einen gleichmäßigen Anthetl halvcn, absichtlich auf seine Unterdrückung eingerichtet sind, daZ1st eme Anf- ruhrschrift, und zwar eine höchst verabschcucnswcrthe und bos- artigc. Ihr Inhalt ist durchaus unwahx und muß, wenn er Glauben findet, rachsüchtige und revolntionqrc Gefuhle m der Bevölkerung Irlands erwecken. Man wrrd vielleicht sagen, daß so unmäßige und im Großen betriebene Verlaunidungen nicht der Mühe werth seien, sie zum Schweigen zu bringen nnd am besten der Widerlegung durch sich selbst dder dnrchdtc That- sachen überlassen würden. Unglücklicberwnse rcchtfxrtiYJdte Ex- fahrung eine solche Behandlungsweise nicht. Die ahrheit Wird sich allerdings auf die Länge geltend machen, wo sie nnt dem Irrthum konfrontirt werden und nut gleichen Waffen gegen ihn kämpfen kann. Aber welche Gelegenheit hat em iri-
scher Bauer, eine Widerlegung der Lügen zu Gesicht „zu bekom- men, die schamloser Weise von den »natwnalen-z Blaitern ver- breitet werden? Selbst in England giebt es reltgiöseZeitschriften, die einen überwältigenden Einfluß auf emen mehr oder weniger engen Kreis von Abonnenten außüben, welche s onst Uichts lesen. In den Landbezirken Irlands “ist diese literarische Tyrannei weit vollständigder, und wir. hahen nicht den gexingsten Zweifel, daß in iesem Augenblick viele Tausend Zrlc'mdcr auf die Autorität ihres Lieblingsorakels hm glauben, daß die Mauer des Gefängnisses in Clerkenwell von Dennncinnten _im Solde der Regierung in die Luft gesprengt worden ist. Em Grund, weshalb die englische Presse, obgleich der Anklage auf libsl verantwortlich, eine fast völlige Befreiung von StaatYprdzcffen genießt, ist, daß der Engländer weit weni- ger leichtglaubig ist., _Em englisches Blatt, wenn auch noch so verbissen in Illoyalrtc'tt, wiirde es nicht wagen, nichtswürdige Erfindungen eigener Fabrik für zuverlässige Nachrichten auszu- geben und würde, wenn es das doch thäte, reichlich verdienen, nnter Anklage gestellt zu werden. Regierungen, wie Individuen mögen, wenn sie wollen, das Unterlegen falscher Motive, wenn es nicht bösartige sind, hingehen laffen, aber grobe Entstellung von Thatsachen zu dem Zweck, Unzufriedenheit in einer erreg- baren Bevölkerung zu säen, können sie sich nicht gefallen laffen.« Und in dem zweiten Artikel vom 17. Januar: »Es wiirde eine absurde Annahme sein, daß Schreiben und Drucken, eben als Schreiben und Drucken, irgend eine besondere Befreiung von den Strafen aufrührerischen Handelns verdienten. Revo- lutionaire Zwecke erfordern zu ihrem Gelingen mannigfache Mittel, und die Fenier scheinen die Arbeitstheilung zu gxoßer Vollkommenheit getrieben zu haben. Der Kopf, der ersmnt, und die Hand, die aitsfiihrt, gehören selten ein und demselben Verschwörer an. - Die Thatsachen zu verdrehen und falsch davzustellen, der Regierung und selbst dem englischcn _Volke niedrige Motive untcrzuschieben, jede Nachricht, die Unzufrieden- heit und illegale Hoffnungen erregen kann, zu verbreiten, jede Nachricht, welche die entgegengeseßle Wirkung haden könnte, zu unterdrücken, das mag em ebenso wesentlicher Bestandtheil der femschcn Politik sein, wie Waffen zu randen und griechisches Feuer zu fabriziren. Es ist das geseßmäßige Recht und die sittliche Pflicht der Regierung, sich und ihre loyalen Unterthemen gegen alle hochverrätherischen und auf- rührerischen Machinationen zu schüyen, gleichyiel ans welche Weise sie betrieben werden. Die Freiheit der Presse, _so kostbar sieist, iftnichtkostbarer als das Vcrsannnlungsrecht. Die- selben Erwägungen, welche einen Eingriff der Exekuiive in dieses rechtfertigen können, rechtfertigen auch ein Eingreifen in nrw, wobei freilich die Regierung in beiden Fällen die Gefahr tragen muß, durch einen Fehlschlag sich selbst zu schwächen. , vBetrachten wir die einzelnen Stellen, um„deren Willen die Anklage gegen den »Zrishmana in Dublin „eingeleitet wdr- dcn ist. Die meisten sind Auszüge aus amerikanischen Bint- tcrn, drei sind angkblich Briefe von dem Obersten Kelly, einige sind Anzeigen (:xcLW-tjsmsntZ) und nur eins ist ein Artikel der Redaction. Es ist zuzugeben, daß es stärker um die Sache der Anklage stehen würde, wenn eine größere Zahl der behaupteten ]ibels Originalartikel oder ausdrücklich von dem Redacteur adoptirt wären. Indessen fehlt es nicht ganz an Anzeichen von Sympathie mit den Gefinnungen, die in den, AuZzugen und Briefen ausgesprochen sind. Ein höchst anstößtger Artikel aus der in New-York erscheinenden Zeitung, »Jrish Peoplxa, der geradezu auf die Absendung einer Expedition „von Amerika zur Invasion Irlands dringt, ist in dem ;;Jrishmana imt der Ueberschrift versehen: ]1'€]anki'§ Opportunity (günstige Gelegen- heit für Irland). Die übrigen freilich scheinen ohne Zysaß oder Bemerkung wieder abgedruckt zu sein, und dieser Umstand muß natürlich zu Gunsten des Angeklagten gelten, was er werth ist. Ein Brief von emcm katholischen Priester, Namens Vaughan, ist nach der Darstellung _des Kronanwalts unter Gutheißung des Nedncteuxs veröffentlicht, aber der Sinn desselben war etwas zweideitttg. Der einzige Artikel, für welchen ausschließlich der erishnmnn“ verant- wortlich ist, trägt die Ueberschrift Tim 110190an§c (das Brand- opfer) und bezieht sich auf die „Hinrichtung in Manchester. Er brandmarkt die englische Regierung, daß »»sic eme Blutthat verübt habe, welche ihren „Namen vdr der ganzen Welt ver- dunkeln werdeea und vergleicht sie nut dem Kdmge Pharnoh von Egypten, deffcn Land von dex Plage einer Fmstexmß heun- gcsucht wurde, weil er die Israeliten Ulcht ziehen [aßen wollte. Er ermahnt die irische Nation, ihr ertranen 'auf emen all- mächtigen Rächer zu seyen und schließt nut emeanrnung davor, sich irgend wie auf die Milde oder Gerechtigkeit Eng- lands zu verlassen. Wir enthalten uns [Wer Metnnngs-Acußc- rung über den Geist und die Tendenz dieses Artikels , weil sich darum hauptsächlich die Erörterung in dcmProzcffe drchxn muß. | er & kai!" 001111116111“- über das Verfahren der Regie-