Nr. 71 die, Erthcilung dcs Ercan im als _schwcdisch-nor- wrgischcr Vice'xKonsui im Name* xxx NhrxdxutsWn Bundes än dcn Kaufmann Schröder 311 "eu adt in Holstein.
Berlin, den 5. Marz 1868. .
* " ' Zeitungs-Comtmr.
__
Allcrhöchsier Erlaß vom 27. Januar 1868 _ bxircffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte fiir den Bau rind dir Unterhal- tung der Kreis-Chauffcen im Landkreise Königsberg nn gleichnanugcn chicrungsbezirke: 1) von Lauth, an der Königsberg-Taptaurr Staats- Chaussee, his zur Labiauer Krcngrrnzc bcichdcn; ?) von Kiiwgsberg über Samittcn nach der Fischhauser Kreisgrenze; 3) vom Kirchdorfe Schaakcn nach Schaaksvitte nnd 4) von Craussen an der Königsberg- Udcrwanger Chaussee nach Steinbeck.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom hrutigcxr Tag? den Bau folgender Kreis-Chauffecn im Landkreise Königsberg im glcichnamigcn Regierungsbezirkc: 1) von Laittl), an der Königsberg-Tapiauer S_tgats- Chauffrc, bis zur Labiauer Kreisgrenze bci Legden,“ 2) von Kiii'ngsberg über Samitten nach der Jischhauscr Kreisgrenze,“ 3) vom Krrchdorfc Schaakcn nach Schaaksvitte und 4) von erusscn an der Königsberg- Udcrwangcr Chaussee nach Steinbeck gcnchnngthqbc, vrrlcrhrJch „hier- durch dcm Landkreise Kiinigsbcrg das Expropriqtions'rccht fur die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundniirke, tmgletchcn das Recht zur Entnahme der Chauffce-Bau- und Unterhaltungs-Ma- terialicn nach Maßgabe der für die Staats-Chauffren bxftehen- den Vorschriften in Bezug auf diese Straßen. Zugleich 1th Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chauffeemaßt- gen 'Untcrhalxung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chaussee- gcldcs nach den Bestimmungen „des Für die. Staat_s- Chauffren ]rdcsmal geltenden Chaussccgeld-Tartfs, einschließlich der m dcmseiben enthaltenen Bestimmungen über .die Bcfrciuw cn, sowzc drr sonstigen, die Erhebun betreffenden zusäßlixhcn Vorschthcn, ww dicse Bestim- mungen an?) den StaatZ-Chaussccn von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussccgeld-Tarife vom 29.'Februar_1840 »ange-hängten Bestimmungen wegen der Chaussee- Yolizci-Vcrgchen auf die gcdachtenStraßcn zur Anwendung fomyren.
cr gegenwärtige Erlaß ist durch die Gescß-Sammlung zur öffentlichen Kcnntniß zu bringen. “ Berlin, den 27. Januar 1868.
Wilhelm.
von der Heydt. Graf von Jßeupliiz,
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. '
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Obligationcn dcs Königsberger Land-Kreiscs im Betrage von 117,000 Thalern. 11. Ennsfion.
Vom 27. Ianuar1868. , 71
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc; Nachdcm von den Kreisständcn des Königsberger Landkrencs, im gleichnamigen Regierungsbezirk, auf dc111_Krcistage vom 6.N_o- vember 1867 bcschloffcn worden, die zur Ausfiihrung der vom Kreise unternommenen Chauffcebautcn, außer der durch das rivilcgium Vom 31. Mai 1865 genehmigten Anleihe von 100, 00 Thlrn. noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer fcrncrewAnlcihe zu be- schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu “diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons ver- sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an- genommenen Betrage von 117,000 Thalcrn ausstellen zu dürfen, da fich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern acfundcn hat, in Gcmäßhcit dcs Z. 2 des Gcscßcs vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 117,000 Thalcrn, in Buchstaben: 'Ein hundert fichcnzrhn Tausend Thalam- Wclche in folgenden Apoints: 30,000 Thaler :'i 1000 Thlr. == 30 Stiick, 30,000 Thaler Zi 600 Thlr. = 60 Stück, 40,000 Thaler x'). 100 Thlr. = 400 Stück, 10,000 Thaler Zi 50 Thlr. = “200 Stück, 7.000 Thaler It 25 Thlr. = 280 Stück. 117,000 Thaler. nach dcm anliegenden (3) Schema auszufcrtigcn, mit Hülfe cincr Kreis- strucr mit fünf Prozent jährlich zu verzinscn und nach der durch das 80023 zu bestimmenden Folge-Ordnung Vom Jahre 1870 ab mit jährlich Wenigstens 7800 Thlr. zu amortifircn sind, durch gegen- wärtigcs Privilegutm Unsere lanchhcrrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung crthcilcn, daß em ]cdcr Inhaber dieser Obliga- tionen die daraus hcrvorgchcndcn Rechte, ohne die Uebertragung dcs Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt tft. Das vorstrhcnde Privilegium, welchcs_Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter crihcilcn und wodurch für die Befriedigung der In- habcr dcr Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats mcht übernommen wird , ist durch die Gcseß-Sammlung zur allgemeinen Kcnntniß zu bringen. , Urkundlich untcr Unserer Höchstcigenhändigen Unterschrift und bcigcdrucktcm Königlichen Inficgcl. Gegeben Berlin, den 27. Januar 1868.
(_l-..8.) Wilhelm. von der Hevdk Graf von Ißcnpliß. Graf zu Eutenhurg.
Provinz Preußen. Regierunnge-zirk K,ö,11igsberg, Obligation des Königsberger Landkreises. 11. Emission. ' “ “ * [.im: N..?" , über . . . . . - . . - - Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund des unterm .......... genehmigten Kreisiagsbeschlusscz vom 6. November 1867 we en Ayfnahme'ciner ferneren Schuld von 117,000 Thalcrn bekennt“ ich dre ständische Konunisfion für den Bau der Chausscen im Königsberger Landkreise, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Sritcns des Gläubigers un- kündbare Verschreibuan zu einer Daxlchnöschuld von ...... Thalcrn Preußisch Courant, wc che an den Kreis haar gezahlt worden Und mit fünf Prozent jährlich zu verzinscn ift. „
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 117,000 _Thaiern ge- schieht vom Jahre 1870 ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von
funtéchn Jahren mit jährlich wenigstens 7800 Thalcrn, welche vom Krei e ausgebracht werdcn. „
Die Folgeordnung der Einlösung der SchuldVerschrctbungcn wird durch das Loos bestimmt. Die „Qlusloosung erfolgt vom Jahre 1870 ab in dem Monate Februar )cdes Jahres. Der Kreis behält fich jedoch das Recht vor, den _Ttlguygsfonds durch größere Aus- loosungen zu verstärken, so wre sanxmtiiche noch umlaufende Schuld. verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloostcn, so wre die ge. kündigten Schuldvcrschreibungcn werden unter Bezeichnung ihrer Buch. staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an, welchem die Rückzahlung erfolgen soll,“ öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt- machung erfolgt sechs, drei, Zwei und einen Monat vor dem Zahlun]s- termine in den vier Amts läitcrn der Königlichen Regierungen der Provinz Preußen, in der zu Königsberg erscheinenden Ostpreußischen Zeitung, ina Kreisblatte dcs Königsberger Landkreises, sowie im Staats-Anzciger. * _ ,
Bis zu dem Tage, wo solchcrgeftalt das Kapital zu entmchten ist, wird es 111 halbjährlichen Terminen am 2.„Jan,uar. und „am 1. Juli von heute an gerechnet, mit fiinf Prozent ]ährltch in gleicher Münz- sorte mit jenem verzinset. „
Die" Lluszahlung der Zinsen und des Kaprtalsocrfolgt gcgen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins - Coupons, beziehurigswcise dieser Schuldverschreibuug, bei 'der Kreis-Kommuna[JKassr 'in „Königsberg Md zdwarZaztich in der nach dem Eintritt des Fälligkcrts-Tcrmins 0 gen en er.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung find auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital a,bgczogen.
Dic gekündigten Kapitalbctra'ge, wclche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstcrmine nicht erhoben werden sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht crl)obcn_en Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises,
Das Auf cbot und du: Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldvcrfchrcibungcwcrfvlgt nach Vorschrift dcr Allgrmcincn Gerichis- Ordnung Theil ]„ Titel 51, Z. 120 369. bei dem Königlichen Kreis- Gerichte zu Königsberg.
Zinscoupons können Weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch soll Dxmxxmgcn, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf der vierxahrtgcn Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an- meldet und den fta'ttgchahth Bcsiß dcr ZinZ-CouponZ durch Vorzctgun dcr SchuldVerschrribung oder sonst in glaubhaftcr Weise darthut, na, Ablauf der Vcrxahrungsfrift der Betrag der an*cmcldetcn und bis dahikir nicht vorgekommcncn ZinZ-Coupons gcgen uittung ausgezahlt wer en.
Mit diescr Sckzuldvcrsckscibung sind ..... halbjährjge Zins-Cou- pons bis zum Schlusse dcs IahrrY ausgegeben. Fiir die Weitere Zeit werden Zins-Coupons aus fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabexcmcr ncucii Zins-Conpons-Scric erfolgt hct der Kreis-Kommunal-Kassc zu Königsberg gcgen Ablieferung des der älteren Zins -Coupons - Serie hcigrdrucktcn Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushandiguzig der neuen ZinZ-CouponZ-Scrie an de'?“ Jnhscxlbclr chr? Schuldvcrschrethung, sofern dercn Vorzeigung recht- zci tg gc „WM 1 . ,
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. . „ '
Dessen zu Urkunde haben wrr dicse Ausfertigung unter unserer Unterschrift crthcilt.
Königsberg i. Pr., dcn_ ..tcn ". ........... 18..
Die ständische Kommission fur den Bau der Chaussccn im
Königsberger Landkreise.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. . i'n s - C o u p o n zu der Kreis-Obltgatton dcs Königsberger Landkreises- 11. Emission. ' . ..... „DF ..... über ....... Thaler zu fünf Prozent Zinsen über ..... Thaler ..... Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins-Cou ons em fän t e en de en Rück- gabe in der Zeit yorn ..tm „__-Z) ........ poi gg g siscspx-vom ...tcn “sz und spätrrhin die Zinsen *dcr vorbs' nannten KretH-leigation fur das Halbjahr vom. , . . . . bis. .. .......
983
st in Buchstaben) ---------- Thalern .......... Silber ro cn bci Yxr ercis-K'ommunal-Kaffc zu Königsbcrg. g fck Königsberg., den „ten.... ....... . ..... 1 .. Die ständische Koninxisjion für den Bau der Chauffcen im Kontgsbcracr Land-Krcisc. Dieser Zins-Coupon isiungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner- halb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Ka- [cndcrjahrcs an gerechnet, erhoben
wird. _ Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. T a l o n
zur Kreis-Obligation des,.Königsbcrger Landkreises. . ]l.Emt1si0n. , Dcr Juhqber dicses, Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation dcs Köxiigsbcrgcr Land-Kreiscs 11. Emisfion . [.irtr. „FI ..... nbrr „Thaler ?: fünf Prozent Zinsen, die „te. Serie Zins-Coupons _fur die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Krets-Konnmmalkaffe zu KönigSherg. KiinigShcrg, den . ten .. ' Dic standische Koriiniisfi011 für den Bau der Chausseen i'm Königsberger Landkreise.
Ministerium fär'Öaudei, Gewerbeund öffentliche Arbeiten. '
Den Gebrüdern _H. 86 R. Schulße in Berlin ist unter dem 3. März 1868 em Patent auf eme Achsbitchse fiir Wagenrädrr, soweit dieselbe nach der vorgclrgten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigen- thiimlich erachtet worden, „ auf fünf Jahre, vqn jenem Tage an gerechnet, und fiir den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Druckerei-Besißcr H. Walbrodt zu Wesel ist unter dem 3. März 1868em Patent auf eme durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte, in ihrer Zusammensetzung als neu und rigenthiimlich erka'nnte Vor- richtung zum Anlegen, von Papierbogen an Schnelldruck- pressen, ohne Jemand m der Benußung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den
Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.
Mkinisterium _dxr „?eistlichon, Unterrichrs: und Medtztna =Angelegenhcitcn.
Der Thicrarzt erster Klaffe Robert Leopold Péch zu Neuhaus ist um Kreis = Thierarzt der Kreise Mcschcde- Brilon ernannt wor en.
Kriegs : Nkinifterium.
Wohlthäti keit. quf'sche Stiftung ietreffend.
Aus den Zinsen der von dem Königlichen Hoflieferanten Herrn Kommisiionsraih Johann Hoff zu Berlin gegründeten Stifiitng, wclche gegenwärtig 1750 Thlr. in zinstragenden Papieren und 80 Thlr. 6 Sgr. haar beträgt, werden nach dem Wunschq des Stifters alljährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Körnas hiiifshediirftige Veteranen der Feldzüge von 1813/15 Und bet Erstürmung dcr Düppclcr Schanzen invalide gewordene Soldaten beschenkt.
Der gegenwärtige Stand der Fonds gestattet es, nach- benannten 1.0 Veteranen der Fcldziige von 1813/15
Iaccsb Stansszeck zu Nicder-Kunzendorf, Kreis Creuß-
urg,
Martin Hill Zu Klein-Lüdtkenfiirst, Kreis Hriligenhcil,
Johann Jan WWW zu Schöneberg, Kreis Marienburg,
Andreas D ringmann zu Schillgallen, Kreis Tilsit,
Johann Maßdorf zu Swinemünde, .
Adolf Geduld in Berlin,
Johanxi FZedrich Gerath, auch Gerhardt, zu Frank-
Uk a. ., -
Christoph Fechner zu Gremsdorf, Kreis Bunzlau,
Franz Iegiinskv zu Weigelsdorf, Kreis Münsterberg,
Johann Vierbüsse zu Bruchhausen, Kreis Höxter,
und nachbenanntcn vier, beiTErstürmung der Düppeler Schanzen invalide gewordenen Kriegern:
Karl Josef Neumann zu Kölmchen, Kreis Freistadt, rtedrich Grohn zu Hohenfelde, Kreis Angermünde, ustav Bl-afnkenburg zu Malz, Kreis Nicdcr-Barnim,
KarÉNHßinrich Gustav Wilkening zu Dehme, Kreis
m en,
[Geschenke k. 5 Thlr. zu bewilligen “ "welche den Gcnannten am 22. d. Mts. durch Vermittelung , _ , _ General-Kommando's werden cmgchändigt werden.
der betreffenden Königlichen
Das Kragß-Ministrrinm hrinxft dir?? mit dem Ausdruck des Dankes fur Herrn Hoff hiermit zur öffentlichen Kcnntniß. Bcrlm,'dkcn 2. März 1868. Kriegs-Mnnstcrmm. Abtheilung fiir das Invalidcnwesen. v. Eßel. v. Kirchbach
,Vrkanntma un
betreffend du:, Erhffnxmg" dcs Landtast dcr €;:érovinz Sachsen.
] dYJFZKiZiYLYtiJWfLsW 2.1er dlzki'h Allerhöchste Ordre'vom . . . ' cru un U" „an * *- ' * nach Merseburg (] tagrs ier Promnz Sachsen auf Sonntag, den 15. März d. I., anzuordnen und „den Herrn Oher-Präsidcnten a. D. nnd Kura- tor der Unwersitat Halle, von Veurmann auf Oppin, zum Landtags-Marschall, den Landrath von Münchhausen auf Steinburg zu dessen Stellpcrtrctcr, so wie den Unterzeichnetcn
zum LgndtcrgZ-KonnmffamuZ zu ernennen geruht.
„,Die Eroffnung des PrOVi1izial-Landtages wird an dem ZFZLFMU Tag(Z it? Hde'm ftStéinchausÉ zu Merseburg nach vor- “ n mem o c ten 6 111 er „ l = . : ' daselbst attfinden. choß imd Dom Kirche
Magdeburg, den 4, März 1868. Der Kömgiiche Lündtags-Konuniffarius, Obcr-Prafident drr Provinz'Sachsen. v. Wißleben.
,' Be„fan„ntmachung.
th Oerlinghausen tm Furfte'nthum Lippe-Dctmold wird am 16. Marz o. eme Telcgraphcnftaiwn, mit beschränktem““Tagssdimtste ekr. Z. „4 der Tclegraphen-Ordnung fiir die Correspondcnz im Deutsch-
cstcrrctchtschen Telegrapben-Verein) eröffnet werden, ' Cöln, den 3. März 1868. Der Telegraphcn - Direktor Richter.
Nichtamtliches.
, Preußen. Berlin, 6. März. Se. Majestät der KÖLUZ ,nqhmen imeaufe des gestrigen Tages die Meldung Sr. Komgltchcn Hoheit des Prmzen Admiral, sowie den Mili- tmr-Vortrag entgegen und, empfingen und erwiederten den Be- sizch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Napoleon. Dem Ne- grerungZ-Prastdxnien von Bardeleben crtheiltcn Allerhöchstdie- selben eme Audienz und hatte derselbe die Ehre, die Orden seines Pakets, dcs Geyerals der_„Infanterie a. D. von Bardeleben, ubcrretchcn zu durfen. SpatrrfuhrenSe.Majestät nach Schloß Yillßvlue zur Geburtstags-Gratulation Sr. Hoheit des Herzogs
[ em.
- Ihre Majestät die Königin empfing e ern den Besuch Sr. inserlichcn „Hoheit des Prinzen NapolciZistdcm zu Ehren em großrres Dmer „UU, Köni lichen Palais stattfand, unter Anwesenheit Sr. Königlichen ohcit des Kronprinzen, der Prinzen Carl ,und Albrecht und des Kaiserlich Französischen Botschast.K [ck Hh
- c. önigi c [) eit der Kronprinz empfin estern den Gutshrfiizer Vr. Bauer und den Feldprobst Dr.JTJhielen, nahm iznliiatrische Meldungen entgegen, stattete um 12“; Uhr Sr.Ka17crlrchenHohe1t dem Prinzen Napoleon einen Besuch 1111 HoteiRohal ab, fuhr nach dem Schlosse Bellevue, um Se.Hohrtt dem Herzog Wilhelm von Mecklenburg zum Geburts- tagr zu gratulircn, empfing um 2 Uhr den Gegenbesuch des Prinzen Naphleon imd wohnte dcm Diner bei Ihren König- lichen Majestaten bci.
», Dcr Brindesrath des Norddeutschen Bundes hat in der Sitzung vom 4. Drzcmbcr v. I., wie damals mitgetheilt worden , beschlossen, eine Enquéte in Betreff des Hypotheken- Batzkwcscns zu veranstalten und über die näheren Vor- schläge _ zu dcrseiben den Ausschuß für Handel und Ver- kehr Mit der _Bertchterstattung beauftragt. Nachdem gegenwärtig die erforderlichen Vorvcrhandlungcn beendet, hielt der Qlusschuß dcs Bundeßraihes fiir Handel und Verkehr gestern Ylbcnd im .Herrenhause eme Styling„ In derselben verständigte man sich iiber die Fragen, welche bei dcr demnächst beginnenden Enquéte uber das Hypothekenbzmkwcscn' den von den Bundesregierungcn Lezcushiüetcn Sachverständigen zur Beantwortung vorgelegt wer-
en 0 en.
- Laut Telegramm an das General - Post -Amt ist die Post von England, vom 4tcn d. M. Abends in Cöln am 5ten d. M. Abends rückstän-dig gewesen.
Kiel, 4. März. (Kieler Ztg.) Die Fregatte „Gefione , welche zum 1. April in Dienst ge clit werden soll, wurde gestern zur Aus::üftung und Aufm clung nach dem Marinc-
123§ '
«S'