1868 / 65 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

_ nauer

erden "ür Einen Passa ier, Kinder xintcr einem Jahre gar Zicchenerxchnet.s Die genaue Fcachwetsung ubex den Raum muß der ehörde eingereicht werden, bevor die Passagiere an Bord ehen. Das untcrste Deck darf nur aixsnghmsweise, ngch ge- €Z.lntersuchung und nach erthcilter scklftl1chek Erlaubmß zur Aufnahme von Passagieren benußt werben. Das Zimjchenbeck mxiß mindestens 6“ hoch und das Deckholz mindestens 122“ dick sem. ur Ventilation muß gesor t Werden, Abkle'tdungen nn Zivischciideck md untersagt. Auf jedem chiffe müssen mindestens 2, bei _mehr als 100 Passagieren 4, bei mehr als 200 Pasagieren 6 Privets 'cde ferneren 100 Personen eui Privet mehr vorhanden Lieber die Einrichtung der Koxen, „Koch - sind spezielle Bestimmungen affagierr ume müssen hinreichend, erleuchtet werden, dgs wischendeck durch mindestens „zwei Laternen. Jedes Schlff muß mit mindestens 3 Rettungsboxen „und wenn es uber 150 Passa- giere führen kann, mindestens mit einem Rettungsboot, "außerdem muß jedes Boot mit Korkfentern versehen sem. Die Ausrustung der Schiffe muß auéf,k die wahrscheinlich langftc Da_uer der Reise berechnet ein: für eine eise nach einer Gegend nöxdlich vom Acquator find ei Segelschiffen 13 Wochen, ber„Dampfsch1ffcn„40 „Tage an MOM: men. Die Vcrproviantirung darf nicht d_em Passagiere uberlaffey leiben“ An Nahrungsmitteln, Kxankenspcise, Oel , Holz u„nd Stemkohlcn, muß ein der mutbmaßlichen Reisedauer entsprechendes, bei den Nahrungs- mitteln genau fixirtcs Quantum mitgenommxn werden, außerdem, eme vorschriftsmäßiße Medizinkifte mit der nöihigen Gebrauchsanweisuzig in deutscher un englischer Sprqchc. Auf jedemSchiff muß fich mm- destens Ein erfahrener Kock) befinden.

und für sein. und Speisegeschirxe

und der leichen erlassen. Die

Alle Speisen müssen 'dx'n Passa- gieren gehörig zubereitet und in der borgxschrtebenen Qiiantttax verab- reicht werden. Die Vertheilung der Speisen, welche wöchentlich aus-

etheilt werden, hat stets an demselben Woxhentage stattzufinden. Die Beherbergung und Beköftigyng der Passagiere an Bord, bevor das Schiff reisefertig ift , wird nicht gestattet. _ . ,

Der» Schi s-C'xpedient 1| verbunden, die Passagiere und derxn Effekten selbft ann nach dem Bestimmungsorte zu befördern und bis dahin für deren Unterkommcn und Unterhalt zu sbrgen , wcnn d_as Schiff am Antritt oder an der Fortseßung ber “Reis,? vcthdxrt ist. Er haftet den Passagieren und dem Staat persönlich fur dicErfullung dieser Verbindlichkeit.

Dem Capitain des Schiffes liegt die Verpflichtung ob, die Passa- giere in ein Verzeichniß cinzutragexi und dasselbe dem Amte Vegesack oder Bremerhaven mit einer cidlxchcn Erklärung zu übergeben. Er darf die Reise nicht eher antreten, bevor nicht von den Schiffs- und Proviantbefichtigcrn die nöthigen Bescheinigungen ausgestellt smd. Er bat die Passagiere human zu behandeln, fiir ein „csittetcs Betragen der Mannsxhast, fiir Trennung der Geschlechter, iir ute Zuberei- tung und richtige Vertheilung dcs Proviants Lc. und da iir Sorge zu tragen, daß den Pqssagiercn nach Ankunft am Bestimmungsort auf Verlangejn noch zwei Tage volle .scrbergc und Beköstigung am Bord des, Schiffs gewährt Werde. egen gröblicher Verletzung dieser Pfltchtex1 kann die Behörde den Capitain dem Schiffs=Expedicnten als untüchttg zur Führung von Passagierschiffen bezeichnen.

Der für die Pa sagiere bestimmte Raum, der gesammte Proviant, xo wie, die iibrige_ lusrüstung muß vor dem Abgange des Schiffs urch em„en obrigkcitlich beauftra ten Bcfichtiger, der die Verbesserung und Erganzung etwaisger Mängc verlangen kann, untersucht werden. Der Beficbtrgxr muß ich eine vom Capitain und vom Ober-Steuer- mann" an Eidesstatt ausgestellte Declaration iiber die vorhandenen Ausrusiungsgegexiftändc u. s. w. ertheilen lassen. Der Ab- qang des Schiffes _ ist nieht cher gestattet, als bis diese Untersuchung stattgefunden und ein genügendes Resultat er- eben hat, auch dgrübcr, so wie iiber die Tiichtigkeit und

aumlichkeit des Schiffs die vorschriftsmäßigcn Bescheinigungen bei- gebracyt find. VobAbggng „des Schiffs hat auch der Schiffsexpedient aiif seinen Staatsburgereid eme Erklärung iiber die gewissenhaftcAus- rüstung des Schiffs u. s. w. abzugeben.

Uebertretungexi der Verordnun werden mit einer Geldstrafe bis u 500 Thalern, UU UnvermögcnsYallc mit entsprechender Gcfängniß-

rafe, bei wiederholter Uebertretung mit dem zwiesachen Betrage „qe- ßbndet,_degesehen von der Bestrafung wegen Verlesung des Staats- urgerei .

In einem Anhang ist die Beheiligung der Reisenden mit An- fragen, Azipreifungen, Empfehlungen von Wirthshäuscrn, Fuhrwcrken u. _dgl., xcde mittelbare oder unmittelbare Vergiitigung fiir das Zu- iveiscn Reisender zu Handel- und Gcwerbtrcibenden bei einer Geld- strafe bis zu 30 Thlrn. odcr verhältnißmäßiger Gcfängnißftrafe ver“ boten. _Im Wiederholunasfall wird die Strafe verschärft.

Dic Hgmbuxger Verordnungen find in ähnlicher Weise , aber im Allgemeinen nicht so strenge "“abgefaßt; während die Beförderung bon Paffagieren im uiitercn Deck in Bremen nicht - oder wenig- stens nur ausnahmsweise erjlaubt ist, darf das Orwgsdeck in Hamburg zur Passagicrbefördcrung mit der Maßgabe bennßt werden, daß jedem Paffaqier (nach dem aiiicrikaiiijchcii Gesche) 20 (:]- Hamb. (= 18 LI“ preuß.) Raum bleiben. Auch in Hamburg ist zur Ueberwachung dcr erla enen Bestimmungen einc Auswanderer-Dcputation eingeseßt, wel e nach dem Staatskalender für 1867 aus 2 Senatoren und 3 Deputirtcn der Handelskammer zusammengeseßt ift.

Statistische Publicationen aus den Norddeutschen Bundesstaaten.

Engel, E., Zeitschrift des Königlich preußischen statistischen Büroaus. 7, JahrÉang. 1867. Nr. 10, 11 u. 12. "Oktober, Roycmber, Dezem- ber). erlin, 1867. Hoch 4. _

Inhalt: Vcrgkeichung dcr Holzprodnction und der Production cin Steinkohien und Braunkohlen im preußischen Staate. Vom König- lichen Ober-Berghauptmann a. D. v. Dechen. Nachtveisung über den

Ncinertra alten Lan estheile in einem Durchschnittsjahre aus den I 1865 und 1866. AktenmäßigeDarftellung der Vorbereitungen der i ' Dezember 1867 vyrzunehnxenden statistischen Aufnahmen, insbesondm der Volkszählung nn preußischen Staate und im norddeutschen BundFe ?ebiete. Mitgetheilt von [)x-." Engel. Geschichte, Umfang und Beben: ung General-Direktor der Land-Feuersozietät ftir das Herzogthum Sa

YraZsLtege cn von dem Königlichen StatistischenBüreau zu Hannover . e . ' [. Schiffsbestand' 11. Schiffsbair 111. Schifffahrtsverke r* vert ' '

Dritter Jahrgang 1867. 1. Heft.

der Staatsforsten in den einzelnen Regierungsbezirk," dcr ahren ]

des öffentlichen Jener-VerficherungsWesens von l),: HÜU'M, Beiträ e zur Statistik des vormaligen Königreichs WMW" Schifffahrts-Statisiik fiir die Jahre 1861*1865 inkl

annober 1867. 4.

Zeitschrit des Königlichen statistischen Bürcaus in Hannover

annover. 4. '

Nr. 1. Die Auswanderung und Einwanderung im vormal. König- reiche Hannover im Jahre 1865, - Zur Statistik des Unterrichts, und Erziehungswescns im vormal. Königreiche Hannover. 4, For, aus Nr. 12 im vorigen Jahre (1866), - Ergebnisse der Pferdezuché im ehemal. Königreiche Hannover im Jahre 1865. _ Preise der landwirthschaftlichen Erzeugnisse an den hannoverschen Haupt- marktorten im Monate Dezember 1866.

Nr. 2. Feucrverficherung und Feuersbrünfte im vormal. König, Hannover im J. 1865. -_ Ueber die hannövcrschen HandelskamL mern. - Preise dcr“landW1rtl)schaft[. Erzeugnisse an den hannöver Hauptmarktortcn im Monat Januar 1867. ' '

Nr. 3. Die größten „Städte des vormal. Königr. Hannover... Uebersicht des (Sexchäftsbetriebes der Sparkassen im el)emal.Königr, Hannover i. J. 865. - Preise der landwirthschaftl. Erzeugnisse an den hannov. Hauptmarktorten i. M. Febr. 1867.

Nr. 4. Die größeren Städte des vormal. Königr. Hannover (Fortseß) - Mittheilungen iiber die von den Verwaltungsbehör. den i. J. 1865 abgeurthetlten Polizeivergehen. - Preise der land. wirthschaftl. Er e,ugniffe u. s. 11). im M. März 1867.

Nr. 5. Das Me xzinalwesen des vormal. Königr. Hannover,- Prcisc der landwirthscbaftl. Erzeugnisse u.s, w. im M. April1867.

Nr. 6. Das Medizinalwesen des. vormal. Königr. Hannovcr(Fort- scßung). -- Dcr Geschäftsbetrieb auf den Linncnleggen und der Leinenq (Harn- 1x. Flachshandel im ehemal. Königr. Hannover 1. J. 1866. - Preise der landwirthschaftl. Erzeugnisse u, s. w. im

NM'VÉÜFM'M s P s d [ b r. 7. ie r,par (1 en Hannover“. - reic er an wirt ' atl. Erzeugnisse im Juni 1867. hjchf

Nr. 8. Der Bergwerxs-, Hütten- und Salinen-Betricb im vormal. Köni r. Hannover 1. I. 1866. - Die Sparkassen Hannovers. - Prei e der landwirthschaftl. Erzeugnisse im M. Juli 1867.

Nr. 9. Die neuen Bodenkulturcn im vormal. Königr. Hannover i. J. 1866. -'- Einige Mittheilungen iiber die Gemeindeforslen u. deren Beimrtbschaftung im Rechnungsjahre v. 1. Juli 1865/66 im vormal. Kömgr. Hannover. - Preise der landwirthschaftl. Erzeugnisse u. s. w. i. M. August 1867.

Nr. 10. Die Blindenanftalt u „Hannover. - Uebersicht derZusam- menseßun dcs Provinziajandtags fiir das Gebiet des vormai Kömgr. annovcr. - Die Wirksamkeit der Viehvcrficherunßs- Vereine im vormal. Königr. Hannover i. J. 1866, - Preise er landwirthschaftl. Erzcngniffc n. s. w. i. M. September 1867.

Nr.11. Schiffsbcftand, Schiffsbau nnd Schifffahrtsverkchr iI. 1866. -- Die Taubstummen - Anstalten zu Hildesheim, En1de_n, Osnabrück und Stade. - Die Pferdezucht i. J. 1866. - Preise der landwirtbschaftl. Erzeugniffe u.s, w. im November 1867. *

Nr. 12. Die hannob. Bank für Handel u. Gewerbe. - Die Taub- stmmxicn-Anstalten. 11. -- Dic Geburten, Trauungen u, Sterbe- fälle 1; I..1866. -- Die Aus = u. Einwanderung i. J. 1866. - Gemeinheitsthcilungcn u. Vcrkoppelungcn i. J. 1866. -- Feuer- Vcrfichcrung u. Fcucrsbrünste i. J. 1866. -- Dic Ablösungen grund- u. gutsberrlicher Lasten i.I.1866. - DieJrren-Anstaltcn nn vormal. Königr.'Hannover. - Preise der landwirthschafkl- Erzeugnisse u. s. w. 1111 Dezember 1867.

Beiträge zur Statistik des vormaligen Kurfiirstentbums Hessen-

.?qrtausgegebcn von der Königl. Kommission für statistische Angelcgcn- )ei en.

1. Hifi. Kassel, 1866. 4. Inhalt: DieGr-Zßc und Eintheilung des Ku1:f1"trsteritk)Ums Hessen. Anlagen: 1. Uebcrficht iiber die dcrmalige Eintheiiungder Provinzen, Regierungs-KonmiisfiNis-Bczirke und Kreise des Kur- fiirstcntbums Hessen in Zustizamtsbczirke (Aemter). 11. Ucbcrfikl)t iiber die ältere, vor 18 2 bestandene Eintheilung dcs Kurßaats. 1114Ucbcrsicht iiber die von 1822 -- 1830 bestandene Emilsllxng denelbcn in Provinzen, Kreise und Acmtcr. 117. Uebcxfichk uber die nach Veränderung der KrciZcinthcilnng in der ProvmzHaUa vbn 1830 bis Februar 1849 bestandene Eintheilimg desselben 111 Pro vmzcn, Kreise und Aemtcr. U.).[cberfichtüberdic vom 1.Fcbruar184l bis zum 15. Scptbr. 1851 bestandene Eintheilung desselben m Verba“ tungsbezirke und Veribaltimgsämtcr, sowie Justizamtsbczirfe. 171. Uebersicht iiber die vom 1. Februar 1849 bis 1. Novcmbx 1851 bestandene Eintbcilung desselben fiir die JustizverwalFUUIZ. Obergerichts- und Untergerichtsbezirke. 1711. bcrfichi Wr |] vom 1. November 1851 bis Ende 1863 bestan ene Emtbei'lunl desselben fiir die Justizverwaltung in Obergerichts-, KMUUW, gcrichts- und Untergcrichts-Vezirke. . Die Vertheilung dcr Landflächcn in Kurhkssd“e nach Verschiedenheit ihrer Bcnnßung (am Schluss c Jahres 1863). - Die Bevölkerung Kurhessens (d)? 1 völkerung Kiirbcffcns und dcrcix Bewegung in (“"Air-ich““ "[;k neuerer bis 1858). -- Kurheisens Waldflächen 1111 I“, 1866. Mitgetheilt vom Taxations-Inspektor Homburg Kassel, nach amtlichen Quellen.

.“ Mannen“!!! betta“

| Thlr. Mk das Viertens“),-

Königlich Preußischer

3“. “::.- “"'-;ck“ .F.-';."- “'

as an ne um!

für berlin die Expedition anQ

preußif-hen Staatc-Unzeigers: Iäser-Straße Nr. 10.

suisse- d. Friedrkhs- u. “"nie-RU

Anzeiger. *

Berlin, Montag , den 16. "März, Abends

, Majestät der König haben Allergnädigft gexuht:

„Dem Großherzoglich Luxemburgischen General - Direktor, “herrn von Blocb'auscn zu SchloßB1rtrmgen den Rothen „[,x.Orden zweiter Klaffe, dem Baron (16 [& UiUesir-sux zu .ij den Rothen Adler-Orden drittex Klasse, dem Rentmeister dStcuer-Controllcur Hohl zu Meisenheim den Rothen Adler- .,.-n vierter Klasse, dem Arzt „l)r. Louis Appia zu Genf . Königlichen Kronen-Orden drittex Klasse , dem Beigeordne-

Eller zu Bonn, und dem Gapmson-Lieferanten Andreas jné zu Saarloms den Kömgltckyen Kronen-Orden vierter sse sowie dem „Förster Brgndt zu, Döbern im Kreise eg und den Polizei-Wachtmcisiern Schaefer und Saal- ld zu Frankfurt a. M. das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver- leihen,“ , .

Die beiden Geheimen Regierungs- und vortragenden Räthe „Ministerium des Innern Wylfshein und von Kehler "Geheimen Ober-Regiexungs-chthen,' '

Den Geheimen „Regierungs-Rath Wohlers zum vortra- nden Rath im Ministerium des Innern;

Den seitherigen Regierungs-Ratb Küster hicrielbst zum heimen Idiegicrungs-Rath mit dem Range eines Raths dritter .. e“ un ffD„en Dompfarrer Propst Kbp'v in Minden zum Ehren- „.. herrn bei der Kathedralkirchc_1)1 Paderborn zu ernennen; J Den Regierungs- und Mebizmal =“Räthen l)1'- Koch in erseburg und 1)--. Schaper m Coblenz den Charakter als eheimcr Mcdizinal-Rath beizulegen ,'.

Den bisherigen Landrath des Kreises Mcscriß , v on Flott- ell, zum Landes-Dircktor dcr Fiirftenthiimer Waldeck und yrmont,“ so wie ,

Den seitherigen Kreis-Physikus 1)1'. Dedek m Aachen znm cgiki'imgs- iind McDizinai-Rati) zu TL'ULUULU.

esch, betreffend die Schließung der öffentlichen Spielbanken zu Wiesbaden, Ems und Homburg. Vom 5. März 1868.

, Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., rordncn, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der onarchie, was folgt: .

* §. ]. Die öffentlichen Spielbanken zu Wiesbaden, Ems ndHomburg werdcn spätestens am 31. Dezeiiibex1872 ge- -los1cn. Eine frühere Schließung kann durch Königliche Ver- _dmmg, entweder allgemein oder nur in Beziehung auf en)- ,nx 17er gedachten Spielbanken ausgesprochen werden. Bis hlkntlst jedenfalls das Spiel an allen Sonn- und Feiertagen » ocn.

. §-2. Mit dem Tage der Schließung treten für die be- .effcnde Spielbank die Bestimmungen des Art. 17. der Verorb- .'ng, betreffend das Strafrecht :e. in den mit der Monarchie . 111319th Landestheilen, vom 25. Juni 1867 (Gcseß-Samml. . 921 ff.) außer Anwendung, und die W. 266, 267 und 340 7-11 des Strafgeseßbuchs in Kraft. ,

. §- . Mit dem Tage der Schließung verlieren die betref- „dcn Spielpacht-Vertrcige und Konzessionen ihre Gültigkeit, eEUlsxbädigung wegen des entgehenden Gewinnes aus dem „'zakdspiebVetriebe findet nicht statt. „_ _

Urinndlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift dbUJedrucktcm Königlichen Znsicgel.

Gegeben Berlin, den 5. März 1868.

„(l..x§„) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhauien. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Jßenpliß. v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

1868.

Gesey, betreffend die Erhebung jährlicher Averfional-Beiträge in den von dem ollvereme ausgeschlossenen Gebietstheilen. 5 om 5. März 1868.

Wir Wilhelm, chu Gottes Gnaden König von Preußen 2c., xelrotrdyen, m1tZustunmung beider Häuser des Landtages, was 0 g : *

1. In denjenigen preußischen Gebietstheilen, welche nicht dem ollvereme angehören, sind als Ersaß der zu den Ausgaben des V orddeutschcn Bundes zu zahlenden Aversen fürZöUe und Verbrauchssteuern vom 1. Januar 1868 ab außer den bestehen-' den Staatssteuern besondere jährliche Beiträge für Rechnung der Staatskasse zu erheben.

Die Höhe dieser Beiträ e und die Art der Er ebung dcr- sclben wird für das Jahr 1 für die einzelnen ebietsthcilc unter Beachtung der nachfolgenden allgemeinen BestimMungen

.und der örtlichenVerhältniffe durch Königliche Verordnung fest-

geseßt.

Z. 2. Der ein uziehende jährliche Beitrag darf in keinem Falle die Höhe de für den betreffenden Gebietstheil zu den Ausgaben des Norddeutschen Bundes zu leistenden Aversums für öile und Verbrauchssteuern übersteigen.

cr Betrag “um “welchen der jährliche Beitrag niedriger festgeseßt ist, als das aus der Staatskasse fiir den betreffenden Gebietstheil zu zahlende Averium, ist künftig, und zwar zuerst . Fix] das Jahr 1869, durch den Staatshaushalts-Etat festzu- e en.

Z. 3. Den Kommunen in den im Z. 1 bezeichneten Ge- bietstheilen steht frei, mittelst Kommunalbeschluffcs die Verpflich- tung zur AbführunY des auf die Kommune fallenden Beitra- cs im Ganzen an ie Staatskasse zu übernehmen und in die- Zm Falle die Vertheilung auf die Steuerpflichtigen nach den ' hinsichtllich dcr Kommunalbesteuerung bestehenden Vorschriften zu rege 11.

Z. 4. Soweit nichi der im J. 3. vorgesehene Fall eintritt, werden die jährlichen Beiträge als Zuschläge zu direkten Staats- steuern erhoben. ' _ .

J. 5. Unser Finanzminister ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. ,

Urkundlich unter Uysercr Höchsteigenhändigen Unterschrif und beigcdrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 5. März 1868. _

(i.. 8.) Wilhelm.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. (Hr. v. Ißenpliy. v. Miihler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.

Gesey, betreffend die Verwendung der Jagdscheingebührcn in

den durch die Gesexze vom 20. September und 24. Dczembex

1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheilen und ,die

Gültigkeit der Jagdscheine im anzen preußischen Staatsgebiete. Vom 9. V ärz1868.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Prenßcnic., verordnen, mit ustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was olgt: ,

Z. 1. Diejenigen Abgaben, welche m den. durch die Geseße vom 20. September und 24. Dezember 1866 (Gejcß-Smnml. S. 555, 875 und 876) mit Unserer Monarchie vereinigten Lan- destheilen fiir die Ausstellung von Jagdschemen, „Jagbkartcn, Iagdpäffen, Jagdwaffcnbäffcn„1irid Gewehrxrlaubmjzschcmcn zu erheben sind, werden ohne Rucksicht auf di; Kase, zu welcher fie bisher vereinnahmt sind, vom 1. April d. I. ab den zu

1414