1868 / 76 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Frist von drei Monaten nach dem Verfall durch . fchkikaÖL WWU“ Y_Y_?" Falle kika)" 'VW-“nden "WWW?" HAMMA ausgemitm, * «WU?!!! erpßiebjeter..khuverbetreibeuder.nicht vorhanden- iß- so * "e fe esebt- “ivellbe ihnen-aus dem- Fortfaü dei chkng's- und _ _ . _. _ ies _ § “-

dung bei der Regierung J'ltmd machen. ' ' ' gvaabrdie» ahlung .der" Entfchädigung aus - annre os mvaehsen - - -- . _ pf. den nach Be rte igung dieser Berechtigten etwa verbleibenden um Anhalte dient hierbei inöbesondcre der Dur j - fällt ff,". e " _ . ' ' s * ." . * ., 48; Die Rentén können von“ ckpr 'cbt'éten duräj' ““ck-blutig Ö Ü welche bei Veräußerungen (“Fb"- bei Erbtheilungcc!!!)"eZitTgtetnoj;n * 37 DK EntschäKWng-Yßuabm für „an schließbche Ber_ech I ck Z n

U? “ck“ km" der "*schädisungs'“Berechtigt“ Welck)“ die Anmel“ Prei »- erden ak t Die-Til un de- elben tut des wan i fa “n Bett s zu jeder Zeit (: el'öst werden. er Ve- dm'i "ZKM.“ MM:? YFFYYKgZTZib'"Nuchfi.-„uch ...... E..... W..?» :?.“YYTZ'WÉYYYMFZ... “KT,““W "“ck AW“ "" »... MUMM “'" MY“ "Fg "" '“ WW I"" ““|“?" ““NRW ?ck "“ YM “""“ “' S* “W““ ...ckck-..ck. * * - . * . " . . n - ' ' 'e erbttrc' enden inne alb der emcinde. oder un er . er- e a en en.- . ., thums- ,und L'kußuygs-Ansvrüchcx sowte a er sonptgen Real-Ansere- 2x? „27- Bn, dteicr Ermittelung des Wertbes der Berechtigung„. 'MWZZMUZFchédÜ-uh die Berechtignnarehn in dem Betriebe ihres . Titel . Engtxchädigungs-V-er-fabren. 5. 49. (1. Mgr- treten die Enischädtgungen an die Steile dcr au ehobenen oder abge- (5. ) tft derjenige Ertrag des Gnverdebctriebes auszusondern, jvuchu W erbesbe chkakt oder davonausgeschloffen Waren, meines. Streitigkeiten daruber, ob eine Berechtigung zu de_n durcb lösten Berechtigungen. , __ _ nach _wodlbegrüudetxn Annahmen, m Berücksichtigung der örtlichen W 38 * ZZR ausschließliche G'cwcrbcberechtigungcn gleicher Art in dieses eseß für aufgehoben oder für abiöißbarcrklärten Berechttgmxgen Waren dre Berechtigungen Zubehör em_cs _in das Zypothekenbucb Vcrhaltn sse, auch fur die Zukunft durch den Fortbetrieb des cka MFM 'Gemejndehezjrkm odcr Distrikten tritt eine gemeinsame Tilo ehört, find im Rechtswege zu entscheiden. Vor der rechtökrafttgxn eingetragenen Grundstückes oder selbstständig m das ypothefenbuch bevorrechtetcn Gewerbes ohne. Aufwendung besonderer Mittel W K der Entschädigun GKapitalim ein. Entscheidung über dieselben kann das Verfahren in Betreff der nt-

eingetragen, so muß in diesem von Amtswegen und foßcnfrei 'ver- An ren 11 en erzielt werden kann. Ebenso. ist der Werth dch Hsm“; . * ' ' ' ' ' ' " ' ü d' 7 't“ B ' ' t ' l “k t“ " k “en * * * - . . tun ,der bettra s wbt: m Gemeinde oder dem bettr Spfltchttgen schadigun f r te ftret ige crechttgung mch einge et e we . Kueke- Éathhketten- Gerathschatten und sonstigen Gegenstande Welck; .gif-YFM ein Frßzxit, an dcn beitragspftichtigen GeJerbetreiben- Schwebt gdie

merkt werden, “welche Entschädigung an die Stelle der Berechtigungen s Yerfahren bereits, wenn derartige Streitigkeiten sich er-

getreten ist. bei der Ausübung der Berechtigun benu t, bei deren Ueberla u - ' ' i un s- eben o i da elbe bis u i rem endgülti M AWM!!! einzustellen“. .J. 20. Die Yeylberechttgtxn können bis zur endgülti cn Jesko Andere mit_ überlassen worden sind? oder ?velche anderwcit mitésdetIY den'idemszäijährrll'chlxnxufdzitstYImwmages dieser Entschad g g h Z,. ,50.|Wisrsd die .nge ?treitiJQ „ob cixne auf einem Gruridiuke stellung der Entschadtguygsbetrage (ZH 67; 68 verlangen, da Kaprtaxa rechttgung m Verbindung estanden haben, bei der Ermittelung des KWD“ Beitrag des einzelnen Gewerbetrei-bcnden soll die „Höhe der haftende Abgabe eine rundabgabe ist, oder_ für _den Bexried de__ (9e- Abfindungen, sollten dieselbcn_auch ikst m ukunft _erfdlgcn (K* 39! Werthes außer Ansaß 3" la! M oder in Abzug ZU bringen. , ihm entrichteten Gejverbesteuer nicht übersteigen; so weit dies der werbes entrichtet werdxn muß „(Z, :ck), so trrtt_ dre Zustandigkett der 44, 48). zur Herstellung ihrer Sicherheit oder zur Befriedigung der vor- _ §_. 28. (2. Bet den übrigen BerechtiZungen.) Die Entschädigm, ist muß sein Beitrag herabgeseßt und der gesammte Tilgungs- Auseinanderseßungs-Bchörde- fur dtefe Frage xm _ __ _ gehendnx Hypothekxn-Gläubrger verwendet werden. _ _ Hur die Aufhebung der Bcrechtigun en, onzcsfionen zu gewerblxchu§ “Tita, ,der Werbetreibenden vermindert werden. Eine Ermäßigung Sind die daruber obmaltetzden Stretttgketten mcht gütlich zu 5?" Einigen sich dieselben mxt den En chä*d_tgunngcre_chttgtcn über die » lnlagen_ oder Wm Betriebe von ewerben zu “ertheilcn, so wie die s.*-Beitrages der Gemeinde oder des Di|riktes ist nur aus erhev-nchen seitigen, so überreichr die Ausemagderseßungs “Behörde die sprgchrxxf Auszahluzig oder Verwendung der Entchädtgungen nicht, so find dicse Entschädigung sur die Aufhebung der Berechtigungen , Abgaben vom Fründe“ gestattet. msiruirten Verhandlungen Mit ihrem GUkachan dem Reytfions- ZU depomren. _ _ Gewerbebetriebe IU erhebc_n oder dergleichen Abgaben aufzulcg'en, ist * *39 Die Beiträge zur Tilgung der Entschädigungs-Kapitalien Kollegium für Landes-Jultursachen zur Entscheidung. Soweit nach §. 21. War dre außgehobenc oder abgeloße Berechtigung vcr- nach_dcm Betrage der reinen Nußungen festzustellen, welche der Be- 3?) ftécßm ur StaatSkaffe. Die Staatskasse wird vom Beginn den beigebrachten Beweisep nicht als festgestellt erachtet werden kanns pachtct, so muß der Veryacbxer dem Pächter während der Da_ue_-r der reckxtrgte davon erwrxsltch während der zwanzig Jahre von 1846 his 9; hkks 186 «ab den Berechti ten auf dercn Antrag den Betrag daß die Abg_abe* aussthlteßltch eine Grundabec ist, oder _da Pacht die Nußunß der fur_d1e Berxchttgung gewahrten Entschadrgung 1855 de_zogen hat. _Hterbci_kommen jedoch Kaprtalbeträge, welche den ck Ytschädigungs-Kapimlicn vo chußweise zahlen. Die Kapitalien sie ausschließlich für den Betrieb des "ewerbes _ entrirhxet ubcrlgffen. | er _Verpacbter n_nt dcm Jortfalle der Berechtigung Berechkgtxn für dre Verleihung vererblicher und veräußerlicher Ge- d vom Tage ihrer Fcftßellung an bis zumTage ihrer Zahlung mit wird, ist anzunehmen, daß die Abgabe_fich th_eils auf d?" SWW" zugleich von cgenletßtxn cn befreit, wclche d_er- Pächter ntcht_ u tra- werberechngungen bezahlt worden find, nicht in Betracht. . kai und einem halben 5 rozent aus der Staatska e zu verzinsen. beffß "imd theils auf den Gewerbebxtrtexb' be icht. _In dresem Falle gen hatte, so n_1u_ß er die em außerdem den fur diese Gxgenlet'ungen 5; 29. ZZZ. Bet den vormals zwangsbercchtigteu Kornmühle, Jnrérs'eits j| die Staatskaxe berechtigt, jederzeit die Zahlung der“ Ka- _ hat“ eine Theilung der Abgabe nach, billigem _ _essen zu erfolgerk. von- der Hntschadtgung abgeseßten Betrag (5. 31) nach seinem. ahrcs- Holsteins.) ie den Besißern vormals zwan sberechtigter Kornmühkm » ioali-en“ mr-die- Berechtigten zu. bewirken». „GEAR den“ Ausspruch des . Rey1|o11s-Kvll'eg,iums ._für L“"Ys" wertnyur die Dauer, der Pacht vrrgüim. _ _ m) Herzogthum Holstein nach 5. 16 zu ge hrendc Nachentschädig U I 49 Die Entschädigung für solche Abgaben und Leistungen, Kultursachen findet weder ein ordentliches,“ noch cm außerordentli es tr_d fiir eme aufgehobenc Berechtigung xme Entschädtgung über- Wird dur__ch den Rcmertrag bcsiimmt- welchen diesc Mühlen na * , welché jn'Beziehung auf die gegen Entschädigung aufgehobenen- aus- Rechtsmittel |W» _ .. , , . hauyt n1cht_ gewährt:, sq karin der Pächter fur den Wegfau der Be- wohlbcgrundeter Annahme in nothwendiger und unmittelbarer Folge chticß1ichrwthechiigun en; entrichtet worden find (Z. 5), soll in [eicher _ Ws eine" Außxmandcrseßungsbehörde' m t besteht, hat dasor _ent- rechnqung emen_Ersas. mcht m Anspruch :zehmen. . des Umstandes veriioren, daß die, “bei dem Erlaß dcs Geseßcs für das Hast" wie dir Entsch" igung für leßtere.) und in Gemeinschat mit ' li'che' Gericht die' ]“rner Behörde obliegende 'nstructton der Sa ézu In- allen Fallen seht dem Pächter fret, sofort die Aufhebung der eronthum Holstein, be_treffcnd die Aufhebun des Mühlenzwanges diefer-,berechnct und aufgebracht werden, . übernehmen. _ . . . . . .. Pacht_ zu vérlan en. Er mu_ß dies Verlangen ]edoch, falls es sich . w. . a. vom_10. _Mar 1854 bereits vorban en gewesenen, konzes. ' Sind die. ausschließlichen“Berechjigungen', in Beziehungauf' Weiche Jd. 51. In a_llen Fallen, in welchen für einestrerttgeBerechttgung, um eme aufgeho eye Berechtigung handelt,_ vor dem _Ablaue dcs fi_onirten und nut keinem Zwangsrcchtc versehenen Kommühlen form,": die Abgaben und Leistungen entrichtet worden sind , ohne“; Ent- sobal fie nach diesem Geseke für auf ehoben _zu erachten 1|,_.e,ine Ent- ahres 1868, und tm Falle der Ablösung ewer Berechtr ung innen emer Beschränkung m ihrem Betriebe nicht mehr unterliegen werden - fchädigung „aufgehoben,. so wird die- Entschädi ung fiir diese" Abgaben schädigun'g aus der Staatskasse dean pkßcht-MEWM kaxm, ist der JU" echs Monaten yackx dem Wegfall der Berechngung (8. 46 gegen den J. 80 Dre hiernach(§.29) festzustellendeEnrschäd' darf aber, und “eistungcn nach: Vorschrift der. “J. 32. 3 . 35 in einer jährlichen *standigen Regierung von der _E'mlritun'g des 5ÉZrdzesses J. 49) _,ozcr orecht- te_n schriftlich erklären. __ _ _ . unser Hinzurechnung der den vormals zwangsberechkßgtcn Mühlen- cht: bestimmt und aus der Staats asse: gezahlt; des Verfahrens Wk, der Auseinandersexunngeh rde“ (Z- 5 Nachricht Ge chteht dieses nicht; so ba„t der Pachtcr seme Verpflichtungen besern anf Grund des Gesc es vom 10. Mai 1854 ugebilligten Em- 41 Alle Beiträge, welche von Gewerbetreibenden zu den Ent- iu geben._ Der Regier_ung_ bleibt es überlassen, zur qurnehmung ohne Abzyg auch fernerhin zu erfullen. scha tgu_ng dte höchßm Ent chädigungssä : nicht üßcrfteigcn, Welche fchäd1§un§en-3u leisten find,.werdcn nach Maßgabe der von ihnen, cnt- es fiskalischen Interesses _emcn Vertreter zu bestellen, welcher bet allen Dix rechtlichexi FoYen de_r Aufhebung drr Pacht sind nach den durch die Verordnung vom 80. Juni 18 , enthaltend cini : Abändeo» riihtcten Gewerbesteuer vertheilt. In solchen Fä'llen, in welchen Verhandlunzéen 13412399“! werden muß _ . .- allgememen geschlichen" _orschrtften zu bcur_t eilen. _ _ rungen des Geseßes vom 10. Mai 1854 hinsichtlich der. eu frühe: mehrere Gemeinden oder Gutöbczirke zu den Entschädigungen beizu- _ _5. 52. 2. anleitung der_Verha-ndlunsxeti). _ Die Festsxellung der §. 22, (8. En “-'chadrgungs-Anerkenntm e.) Usher dre Entschädt- wangsherechtigten für“ denWegfall deZZwangSrechts zu ubilligendm: tragon haben, wird deren Beitragsverhältniß unter Berücksichtigung “Kapitalien und Rentenxwelche als Entsch digung ZU gewähren find, angewfür die aufgehobenen oder abgelösten _crechtrgungen [oilen den Qn-tschadigunßx bestimmt worden sind. So weit dies der Fall ist,“ der größeren oder eringeren Vortheile festgestellt, welche- für fie aus erfolYt im'VerwaUungSwege. _ _ _ _ _, _ _ _ srecht1gten_ auf ihren Antrag von der Regierung Entschadtgungs- muß die erm ttelte Na-chentschädigung herabgesept Werden. dem We fall der ercch'ti ungen erwachsen. _ n Bélkéff der EMWÜNJUW für di? aufgehobrneinBerechtigungen Anerke-yntmffe ausgesieüt Werden. _ 5. 31. (4. Berechnung von Gegenleistungen.) Von dem ermit- 4Z. (2. Für; alle. ü rigen aufgehobenen Berechtigungen.) .. r :| daZVerZahren spate ens mit _ dem Abiayf _der gesxxlichen Anmu- _Die Anerkxzmtmffe- xTiznd _auf den Namen der Berechtigten auszg- telten Werthe der Bercchti ungen sind in allen Fallen diejenigen Ab- den“ "erl-ust der aufgehobenen Zwangs“- und Vannrech'te, für die uf“ dungsstifi ( * 17), M' kkkkff“ der, Entschädigung fürdie _ab ulösendxn fern en xmd muffin dre _ ezeichnung der Berechtigzuzg, für weiche d_1e gaben und _Lciftungcn in bzug zu bringen, zu welchen die Bcrechtig- hebun . der'Berechtigung, Konzessionen zu geWcrblichen Anlagen oder Berechtigungen dchgen alsbald einzuleiten, nachdem der ntrag auf Entwädigung besttmmt ls?“- den Betrag der Entschadthg, sown Zott, ten in Be91ehung auf ihn Berechtigungen verpflichtet waren. Der * umÉctxjebe von Gewerbcn zu““rrtheilem- sowie für die Aufhebung Ablösung gestellt 1 ._ ' _ _ , , . _ . Ort HY; Ldiiret dBeerchxJäxg ZFFEFZY Y:?aittxnzas yp th ke b ck _ Werth "311 er Abgaben und Leistungen ist nach Vorschrift des F 28 Jex Berechtigung,- Abgaben-vom Gewerbebetriebe zu erheben YYF? [ckDiedPeKKtxdrlYYcT1r ::?ZZM durch emen Kommxssarms geleiiet, _ _ _1 , o e n u em- zu erm: en. - - die n ädi un enna a - we M- 16 k,! * - . _ . „- getragenen (S_ruxrdßücks v er [elhßftandtg m das. 'yp-othekeßnbuch ein- Titel 17. Aufbringung der. Entschädigungerx JFFYZLYYZUtYfWZ-ZYZ Wer'erjichexxERTthgbechhnet. Z. _53; Bet diesen Y_exhandlungm smd- NLWKN" Enxschadtgun 5“ getragen, so ts_m dem EntschadtgungsoAnerkenntrxisse zu luck; zu ver- 5. 32. (1. Für ausschlicßlichc GWerbe-Berechtigungen.) Für 9 In gleicher Weise ist die Entichädigung für solche Abgaben und Berechtigten, stets auch dre enigen_zuzuziehen,- fur _zvclche dte ausgedac- merken, daß die Befugmß. des Besißers, ü_ber die Entchädtgung zu solche ausschließliche Gewcrbe-Bcrcchtigungen, welche nur “auf eine Leistungen zu berechnen,. zu welchen die Berechtigten in Beziehung nen oder abzulösenden _ _ererhttgyngxn Verpfxtchtungen h_cgründet "“RE:" |ck "“ck Z'“?! Hypothoxenbucbs ÖÉTMMK , gewrsse Z?“ verliehen find, so wie für alle die'enigen ausschließlithcn auf die aufgehobenen Bercchiigungen verpflichtet waren. ,haben. In_- _allenJäilxn, m welchen dre Entschädtgungder Staatskase _rän erungen 111 dem- Ergentlxum emos. Entscheid: ungs-Aner- Gewerbe-Berechti un en, welche den. Gewerbe ctricb im Umherzichm Z 43 Auch die Entschädi ungen, Welche deni- vormals zwangs- ur La fällt“, hat dre Regierung für die Vertretung des fiskalischen fenntmsscs werden, sobald se der Regierxmg, welche das nerkenn-tniß detrcffen, wird dießßnthhäd-igungnach Maßgabe drsermittelten Werthes ' berecht'igtex'x Kornmühlen im er thum Holstein nachträglich noch ntere es Sorge zu MWM- _ _ _ . ZYYLZM hat, nachgcwnsen stud, von dieser m das Anerkenntniß eine 111 ÜUOYÜOYMYRMU berechnet. ' ZeWährt werden. sollen (§§. 29 an (ck)- werden in-jährlichen Renten t d ems ZXiFMMhÖémild'itdüYschTerRYYHMexkxxttxhtbexzchsii§ ' - ' , - ie nkscbädigun für den Verlust aller übrigen aus- - ere nct. _ _ e_n ? ? e , . , " “_ (_ ' . . . _ k" ' . Titel 111. Ermittelung der Entschädigungen_ JFYFÖLYYZYFYFJWH“glingen ibst in Kapitak zudbcsiliznmßii ? 44. Der Lauf dieser _RentctzGJ _?Zelrltxtdg-ZZZrZel tetrilnterYtltg tdetts1tt FZZtesZYIrUWMZWUerZYn Zu den Nußungsberechtxgten find dte . . . , :e men u ere n ' 'm11e e . ' . .- * «' '“ * ' ' ' und YZF." r(e1ch t?nn auYthcHZZY FYZXYZFHFYMFMWRZWM s- einextAFlegZiln zöu drei und einenzi hal.ban§-e13r,ozjx1et,ch§ona :chäZ YYYZreeZtcisgZnagYéJetllchrevench auf eine gewidsse eit c11),e_xlitehen watch; , CorHSZrFionSszd __ZÜFMKFYWZ diite ZTYKYYÖJttTlstt-ÜZF Mär .'. = -' ,' _ _ r 1e',auge-- pun e er u eun' derBere 'u ., ' ' ' - ' n wel" e le ere egen "Uk . ' - " , -' «- . ' iIFsköxeäuJYU-TZZLYZMIZFZYZZM'Z“ "' .."."- kixdd“ “"f“ E"*.'é§§“*-""g „...?. ...... LTL“ M 8.2" ?.??.I'L'T-L'Ix'i 23 « Tinx'z'..§€xsé§3?'§ «MYM. ...?. ... ...... .... .... .. ie'b'szxz'x.iix3“..Mxé.2§ 288€““©2288?M&JFYFYJJ - .* - _-_un annre egt erjenie mite aital inu.- i. ' ,' * ' * ' „M' ' ' . *,_ “, . ' _ " Werth, welchen diese Rechtx zur- Zeit ihres Wegfalls Zehabt habeß. zustehendepEntschäZi unD. e Gesammtsumme bildet dem Berechngtm laufeDdilcUZirethtfind' an jedemIahresschluffe fällig. Siexkönncn durch stand der" Corporatiqn mii. en 1hrtrst1k§ “emen_-Vertreter de_siellen. M _Devselbe wird durch den erertrag dargestellt, Wel en er Berechtigte 5. 34. Bei die en ZZcrech-nu- n (W. 32 und 33) soll der Werth, : Zahlung deszwanzigfachen Betrages jederzeit abgelöst werden. Sie an deszcrfahrkn emganzer Gutsbeztrk TbUk- so vertritt dense! ;?rixeortxwendiger und unnuttelbarer Folge des Weg aus feines. Rechts Fixx Y_erechti 17119 osder Leistung .ets Du dem zwa-nzigfachcn Betrase. werden aus der Staatskasse gewäthkkl-l d B r ck“ ungen für welche der ?efYr YYY??? dem Verfahren mehr" als fünf. Verpftjchtete . _ _ _ „emen. rraeanenm . " '- ..ora kk ek '“ ' -' - ' Ist mit aUSschlteßlcchen (Hewcxboberechn i_mgen cm Zwangs- und Z. 35. Der 2?an dJr feyxt'xMxtllthTrEYtsckzädi ungs-chten (§-. 32)? » die KFchZdeingeiiznkwaZFri ijerdfen, bis zudem "age, wo der 2an ale- „so Mussxn auf _Erfordern dedee Verhcxnkélung dleitetZden Komi YYYEYÉZJLÖLMMÜWW die.. Eth tgung für- beide Berechti- &ckth mit 1dem Anfange“ des Jahres, in *weéjchcm die' Feststellung der. Renten beginnt, nd die Renten Zee; eßftcllungkihrer iHsZdeJs' MMZ? YKZYZJUZÉ? VLKUOÜYFYTILZJKOYt-YZ Y:)metxieitsLsZ-Yißs _ ' *, ee'eneroti. 's, ' ' ** "' ., cmr nien-eragea * _ _. YFM _Kann der Rachwns erhrach-t werden,. welcher reine Ertrag Zeit verliebfen? softendZLFrrettjjtiéchechthMjemdiTsejryZeFf eme gewisse tdéecrglÉYaJ?skbaer:chzrijcc-Ta?ü?1.UW d | g . gesehten_Fmst “'".“ Wahl "'Ihr _zu Stande, so kann auf semcn Antrag den xrechttgten lediglich durch dte aufgehobenen, oder abzulösenden Die Renken werden am Schlusse jeden Jahres gezahlt. Sie „45. enn *mit“ einer ausschließlichen GKWUÜKBMMUUW die Negrerun die'Pevollmachttch bestmkimeB ck '1' t . ( * 5 55 Berechttgyngen während der leßtcn _zehn Jahre vor deren Aufhebung können durch Zahlung des zwanzigfachrn Betrages jeder Zeit abgelöst * ein wangs- und Bannrech-t verbunden war,. so ist d'“ dafiir. “mit" . Z' 56' as die“ bestellten “„ckck“ er ,". ett *Ich ZZ“ ?“ ) oder Ablösun zu Theil geworden ist, so wird der“ Ermittelung dcs Werden. telt; GesammtEntschädigung (§, 23) zu theilen, Die cine-Halfte drr- m dem Verfahren erklärezr, hat fur alle Bcthexltg en, eren In ercsse Werthes dcr erechtigungen der Durchschnitt: des reinen Ertrages aus Bei der Feftßeklung der Höhe der Renten. soll zugleich derjenige selben-ift wie die'" Entschädigun. für ausschließliche Gewerbe-Berechtt- sie wahrnehmen sollen, bmdendeLJraft. (_ s nd F'dejkommjß- dieser Zeit zu Grunde gelegt. Renten-Betrag berechnet werden, welcher auf die Zwischenzeit von der“ - u n nach. Vorschrift; der“ JF. 32 bis 41 die a_nd'ere __älfte nach §- 57-, Ober-Eigenthwnxk- xhnsherxenk, “Yi". ub“ tund andere ......„Fö...'§3;?xx. xxx.“. M:“oxxxe*..2?;r..3?i2.x§st"d' .ka ...... dex ck _.... B.... L..... 32“... » 42 44 ““ich dex. “iiiid:§.§"iu.xxsxés.?x' MFZLYTHIWZ1873939838882“-szdzieZ'Ik-ißinftxdn .... __ _ _ _ _ _ ngoer un en eaenenwre. ' ' ,e e - Bannre LU Mne' '“ „. ' * *- ' * fur fich aslem oder 111 Verbindung nnt anderen Gegenstände:? auf (die Rentsenzablungcn FÖLFZKTKYXÜKUFZMÉRT ZYérlagge- ghoZén-TZ ZYXEL? WZelöste BY-echiigungen.) Die Entschadtgung aber frei, bei dem Verfahren fich zu melden und ihre Gerechtsame dergestalt verpachtet gewesen tft, daß das für dieselbe berechnete ammte Betrag diefes Z'uschla es kann jeder Zeit“ in der noch rück- für den Verlust-eines zur Ablösung gebrachten Zwangs- und“ qun- wahrzunehmen. Ob E' _ _ er Lehnherrn oder Wiederkaufs- YZFYFAWZYY erdEZenBeYceétkiZInanYgeZdTinewsxt? FLHHZLMKZMV änd§ig§tz HFT ?_?lltssiZnJig an gdm Berechtigten ausgezahlt werden. Zchitses'wxd ebenfals?) ifjä Inet _jtährhlichöxtt YicxtÉnbii'ZYiztüngITÜrg[sedclhckßx BereYthigZZthkYY-leichxrrt„deiigekLildle'lInc'ichsten Fideikommiß-Anwärtern, _ _ * _ _ _ en . . e u ä igungsrcnte für ausschließlicheBerechtigungen, ? ? U11 gemein a i UU * r . _ - * - B k" [ b sf"h' e Descenden hat selbst übernommene Abgabe 0 er Lnstun (Relmtton unterla .engi wel c den ' ' A * ' u bcre nen welche M Bcztehung “Uf dre sowie b,“ Lehnen, falls der “[ck“ eme *) a_1g 3 ' meYt auf YUM: “i?“sdd'rRBkthFiiligJiF stdie Ent)stthigunsZ naß; StaYtskafferWZYemcb im Umherztchenbctreffen, werden aus der abY?Fsxt?nuFi?chLtthFtt11ngßn“ InbébekZ, Mt eättrichtßn JFF“ t sind die YxchxiecödterzxunJYfeiän Agnaten, ist von der Einleitung des Verfahrens * ? rage er a_ o er xui on c immt un hierbei der Die übri en ten - ' ' Ge- ' Se s o e na end ülti er e e ung e_r_ en en ' , * , . YJZsechxxkxgtdteser LU ungen während der letzten zehn Jahre zu meane 0er dgem 9Ti3e1':jst*trikt,sianogchlee lYFJehßYRbYYYZUZZLg dbcerftaétd ' “?Zktlöslcehn Ychée t:rldtÜFHKM- JVM»? unter den .Bethetltgtcn ein anderes *Kom§i1ZKM?kdtereTZeffJnÄWTsYteY"(Zé"TYR? HectkianTneßmM Y Teer- _ _ - _ _ __ _ _ un von en'ei * ' _ ' oer n vereinbatvir. .. . - .- * . *. (' ' «3.22 L:? MMZ“WW?an3“dd“chchb“f-"9*' '?“ ._.... d..;s Dist“kß“s1“MWKMM«MMF[ck?ZMGÉYM ""' “T.. V..: .... MSM des.ErlLYiZTyWsZÉÉ*ZzY-MW' M?" “..-“;F- ÉoÉ-XeÜÖZM-FYÉLFYWUKc*ZTTLZOFYZYUKZZMM ur eme an erwe 1 e ewer es e r"1 . - : .“ . UM ie enten u lau cn. ie wer M ' ' ' ' - ' '- * WMWJXWZMJYHBZTFY'IMZZ."“*“?““Y . . ..?, . .F.“ é“iiriiiiiiiii-i“iiiieiiiiiiiieii«'i-“57? «...... ... .. «...s-_....H... ._.... A“"“FFY'TZTFHYY deskkistYWZ MMCX.“223.:".FZMM'ÉZZF.s§.x1.§é3?.;..ff..i.. ..ck .. ' : *- - en 11 er orec - er r' “* ' ' ' . n '- un erot'. er" nra -- ' ' " ' " - ' ?UMZIUK (85- 24 und ?5) nicht zu bestimmetZ ist, so muß derJselbe jeden IsiaZrTseFuYixtYZicxteirxxeYLZZTUlngé Rerum find zu Anfa Zur Ablösurigg bxfuZtenß ZZangs- und _ *annpfltch'tmen ausgegangen, andereAFii e dund FxrsZFLeUTLchZeißlxetUgt? erlassen, falls ibm begrun- 11 an erer geeigneten Weise und nach Maßgabe der in jedem ein- Wenn bei dem Beginn eines Jahres: ein zur Theilnahme an der o wird das Beitragsvcrhältniß. unter ihnen nach Maßgabe der Vor1-67Zd.eter n azu z U .