1909 / 146 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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v. Krobn, Korb.",Kapiiän vom Admiralstab der Marine auf sein Gesu mit der gesetzlichen Pension zur Disy. ßestellt unter Belaffung ,TimOffdriuirc-lsiangier Marine behufs Verwen ung in einer Stelle

r rere zur sp.

. Der Abschied bewilligt: aascbe, Oberli. zur See von der 11. Matineinsp., unter Verlei ung des Charakters als Kapitänlt. mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform; die Regelung seiner ?)enfionsansprückpe bat nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erfo gen; Dr. Senf, MarineoberstabSarzt, Div. Aut der ]. Werftdiv., mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragender bioberi en Uniform; Troll (Alfred), Kapitänlt. von der 11. Marine- nspq Möbmking, Marineobersiabbingew, Ins . Jngen. der Insp. des Bildungöwesens der Marine, Dr. Be rens, MarineobersiabSant von der Marinesiation der Nordsee, -- mit der geseßlicben MMM, der Erlaubnis zum Tragen der bis- herigen Uniform und der usficht auf Anstellung im Zivildienst; Dr. Schlick, MarineobersiabSarzt Vom Stabe S. . Linienschiffs .Lotbringen', mit der gesetzlichen Pension.

QuaSönigk und Lüders, Fähnriche zur See von der Marine- schule, sind zur Marineres. beurlaubt. Hartmann ( Wilhelm), Fähnr. zur See von der Marineschule, behufs analidisierung nach den Bestimmungen des Mannschaftöbersorgung§geseßes aus dem Marinedienst entlaffen. Gioystein, Marineoberingsn. a. D., jule i von der 11. Werftdiv., unter Fortfall der ihm bei seiner Vera - schiedung erteilten Aussicht auf Anstellung im Zivildienst mit der aeseßlicben Pension zur Disp. gestellt und gleichzeitig in einer Stellung für pensionierte Ingenieure bei der Jagen. und Deckoffizierschule

angestellt.

Deutsäxer Reichstag. 268. Sißung vom 23. Juni 1909, Nachmitiags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbifchem Bureau.)

Auf der TageSordnung steht die zweite Beratung des Geseßentwurfs, betreffend Aenderungen im Finanzwesen. Der Staatssekretär des Innerir Dr. von Beidmann Hollweg, der Finanzminister Freiherr von Nbernbaben und der Staatssekretär des Reichsschaßamts Sydow wohnen den Verhandlungen bei.

Im Artikel 111 des (Heseßentwurfs hat die Finanz- kommisfion eine neue Reichsstrucr von dem Umsaß und dem Wertzuwachs der Immobilien vorgeschlagen. _Nachdem dre verbündeten Regierungen'ftch entschloßen haben, eine besondere Umsaßsteuer auf Jmmoblien vorzusch WM, und diese vorgelegt und nach der ersten Beratung an die Finanzkommission vermiesen ist, find heute von dem Referenten Abg. Grafen v. W e it a rp (dkons .) zu den §§ 1 bis 3 der Kommrsftonsvorschläge Abä'nderungs- anträge eingebracht worden, dre darauf gbzreien, die Umsaß- steuer einstweilen auszuschalten und lediglich dre Kommrssrons- vorschläge, betreffend die Einführung emer Wertzrrwachssteuer von Reichs wegen, in Beratung zu nehmen. Diese Anträge werden der heutigen Beratung zugrunde gelxkgt.

Abg.Grafvon Westarv(dkons.): Der Zwe meines Antragsist, die zweite Lesung der Kommissionebescbiüsse für jeßt auf die Wertzuwachs- sieuer zu beschränken, nachdem die neuerliche Regierungsvorlage, betreffend die Einjübrung einer Umsatzsteuer auf Immobilien, heute in der Finanz- kommiision bereits Gegenstand der Erörterung t?eWesen ist. Es wird sich also jeßt nur darum handeln, sich über die Zwe mäßigkeit und Möglich- keit der Einführung einer Reichswwizuwachssteuer außzusprechen, Diese Zweckmäßigkeit bat die Kommission einstimmig anerkannt; auch der Schaizsekretär hat keine prinzipiell ablehnende Haltung ein- genommen, sondern nur die sofortige Durchführbarkeit in Zweifel ge- zogen und uns eine Denkschrift zugesagt, die inzwischen dem Reichs- tage zugegangen ist. Die Denkschrift will den Beweis führen, daß die Durchführung des neuen Gedankens eine längere Zeit erfordert, daß vor zwei bis drei Jahren nicht daran zu denken ist, eine Wert- zuwachssieuer einzuführen. Nach Meiner Meinung wird der Nach- weis, daß dieser Zeitraum nötig ist, durch die Denkschrift nicht geführt. Der Wertzuwachs ist MF) für das Reich ein durchaus geeignetes Steuerobjekt. Bei vo er Autonomie der (Gemeinden wird die Wertzuwachssieuer vielfaeh ein Gegenstand heißer Jntereffenkämpie und kommt deswegen nicht zur vollen Geltung; aucb darum ist es nicht ratsam, den Gemeinden die volle Ent- schließun sfreibeit auf diesem Gebiete zu belassen. Die Kommiision hat im 13 dem emäß Vorgeschlagen, daß 50 0/0 der Beträge in die Reichskaffe fleßen, 50 0/9 den Gemeinden überlaffen bleiben sollen. Leßteres vorbebxltlicb anderrveiier Bestimmungen der Landes- gesetzßebung. Nehmen wir jeßt diese Steuer von Reichs wegen nicht an, 0 wird in aÜernäcbster Zeit eine sebr große Anzahl von Ge- meinden fie einfü ren und eine spätere Regelung von Reichs wegen auf sehr große S wierigkeiten stoßen, weil inzwischen die Finanz- ebaruna einer übergroßen Menge von Gemeinden mit auf diese

teuer basiert erscheinen würde. Die Frage, von wann ab und wie der Wertzuwachs steuerlich erfaßt werden foi], ist in den einzelnen Gemeinden. die diese Steuer haben, sehr verschieden gereaelt. Die örtlichen Verbältniffe einzelner Gemeinden lassen ja vielleicht an- ge eigt erscheinen, die Sache verschieden zu regeln. Die Kom- mssion bat die Bedeutung der Frage wesentlich eingeschränkt, indem sie nur bis auf den le ten Erbgana zurückzugeben beschloß. Dir Jreilaffung des Wertzuwa ses unter 10 0/9 von der Steuer, wie sie die meisten städtischen Ordnungen enthalten, schien der Kommission ni t zulässig; sie hat daher beschloffen, in diesem Falle 10 0/0 zu erbe en. Der Erika der Wertzuwachssteuer ist in der Denkschrift dies zu gering veranizchlagt; die von den (Gemeinden er- zielten Ertragniffe [affen die Berechnung eines viel höheren Ertrages zu. Wir empfehlen dem Faust? die Annahme der Kommissions- vorschläge mit den von mir eantragten Abänderungen.

Staatssekretär des Reichsschaßamts Sydow:

Meine Herren! Ich habe bereits neulich bei Beginn der Beratung über die Ersaßsicuer in kurzen Grundzügen die Stellung der ver- bündeten Regierungen gegenüber einer Wertzuwachssieuer dargelegt.

Ich halte es trotzdem für geboten, hier noch einmal etwas näher auf die Frage einzugeben und glaube dadurch zur Abkürzung der Debatte, wenigstens soweit die Beteiligung der Regierung in Frage kommt, beizutragen. Ich hoffe, es wird mir dann möglich sein, von dem Eingeben auf die einzelnen Paragraphen mich im großen und gamen fernzuhalten.

Die Frage der Einbeziebung der Wertzuwachssteuer in die Finanz- reform ist in einem verhältnwmäßig späten Stadium auf die Tages- ordnung gekommen. Erst in der Sitzung vom 1. Mai wurde ein dabingebender Antrag gestellt, beraten und in dem Sinne angenommen, daß die Regierungen dieser Frage möglichst schleunigst näher treten sollten. So schwierig die Frnge ist, so kann ich wohl sagen, daß ich zunächst in der Hoffnung an die Einzelheiten beraugegangen bin, noch jetzt für die Finanzreform eine Vorlage bringen zu können. Unbedingt geboten war aber dazu eine Besprechung mit Männern, die theoretisch oder praktisch sich mit der Frage beschäftigt batten. Ich habe binnen zehn Tagen hier eine Kommission zusammenberufen (Zutvf rechts: Gegner!) Es wird mir eben der Zuruf gemacht: Gegner! Das ist ein Irrtum. Ick; habe die Wahl nicht danach ge- Wifen, wie die Leute voraussichtlich sich zu der Steuer stellen würden, ioKdem ilk babe gefarbt, Männer, die Erfahrungen auf dem Gebiete

'fipwerer ist als in der Stadt.

baben, heranzuziehen und babe einzelne dabei gehabt, die als Förderer der Reichöwertzuwaäossteuer galten, wie z- B. Herr" Professor Adolf Wagner. Außerdem aber waren unter den Bürgermeistern UUd Stadträten, die ja natürlich in erster Linie Auskunft geben konnten, verschiedene, die sich für die Idee der Ausdehnung der Wertzuwacbssieuer auf das Reich von bornberein mit Nachdruck ausspracben; aber das Ergebnis dieser Erörterungen war doch, daß die Schwierigkeiten, die in der Mitte liegen, und die dem Erlasse einheitlicher Bestimmungen für das ganze Reich, sowohl für die Städte, wie für das Land, entgegen- stehen, überwiegen, daß man daher augenblicklich noch nicht mit einem wirklichen Entwurf, der sich auch als gangbar “Weisen dürfte, vor das Land treten kann.

Der Herr'Referent hat auf die Denkschrift Bezug genommen, die im gkvßm _und ganzen das Ergebnis dieser Beratungen widergibt. Ich kann sie vielleicht im Tone etwas nüancieren- Wenn die Denk- schrift objektiv das Für und Wider einer Reichswertzuwachssteuer er- örtert und die Bedenken dagegen nicht verschweigt, so bin kch in der Lage, hier auch im Namen der verbündeten Regierungen im großen und ganzen die prinzipiellen Bedenken mebr zurückzusieiien und nur die Frage, ob augenblicklich schon der Zeitpunkt für die Voriegung eines Gesetzes gekommen sei, etwas schärfer zu pointieren.

Die Schwierigkeiten einer einbeitlichen Regelung sind nicht zu leugnen; aber prinzipiell stehe ich und stehen die Verbündeten Regierungen auf dem Standpunkte, daß auch dem Reiche ein Anteil an dem Jmmobilienwertzuwachs gewährt werden soll (Sehr richtig! in der Mitte), während daneben nicbt Verkannt wird, daß auch den Gemeinden ihr Anteil gebührt. Das Reick) bat "" ich glaube, das kann nicht bestritten werden durch den Scbirm, den es während dreicr Jahrzehnte und länger dem Frieden gewährt hat, durch die Zu- sammenfassung der wirtschaftlichen Kräfte der Nation viel dazu beigetragen, dcrß sieh der Wohlstand im allgemeinen gehoben hat, daß insbesondere auch der Wert der Grundstücke an vielen Steiien geivachsen ist. Auf der anderen Seite haben aber auch die Grmeinden sebr erhebliche Ein- richtungen getroffen, die unmittelbar cine wertsteigernde Wirkung auf die (Grundstücke ihres Bezirks ausüben. Es kommt also darauf an, den Interessen beider gerecht zu werden. *

Nun lag uns an Erfahrungen im wesentlichen doch nur das Material der großen Städte vor. Die großen Städte haben sich in einer Reihe von Wertzuwachssteuerordnungen mit der Materie befaßt. Diese Werlzuwachssteuerordnungen weichen vielfach von einander ab, sind auch in derselben Stadt oft schon wirderbolt geändert worden, und es ergibt sich auch aus der verschiedenen Regelung, die sie der Materie zu teil werden lassen, das; eben die Verhältnisse in den der- scbiedrnen Teilen des Reichs recht erheblich von Einander abweichen.

Fast ganz fehlt es daäegen an Erfahrungen für das fiache Land. Wohl haben einzelne Kreise und Gemeinden _ ich spreche bier nicht yon den Vorortgemeinden der großen Städte, die ja mehr denselben Gesichtspunkten wie die großen Städte selbst unter- liegen -, wobl bxben einige Gemsindrn des flachen Landes auch solche Zuwachssteuerordnungen eingeführt, aber erstens isi ibre Zahl sehr gering, und zweitens sind die Erfahrungen damit noch geringer.

Nun hat die Kommission allerdings einen Entwurf hier vor- gelegt, der dureh die zweimalige Beratung, glaube ick), gewonnen bat. Er schließt sich bekanntlich an die Cöiner Wertzuwachssteuer an. Aber auch der Entwmf der Kommission läßt noch (ine Reibe bon Fragen offen, und hat bei manchen Entscheidungen doch noch recht große Be- denken gegen sich. Ich will nicht zu sehr auf die Einzelheiten ein- gehen, nur ein paar Punkte bcrborbeben.

In der Frage der sogenannten Rückwirkung, d. b. in der Frage,- wie weit bei dem ersten Verkauf nach dem Inkraft- treten des Geseßrs auf seinen Erwerbspreis zum Vergleich zurückgegangen werden darf, der vor dem Inkrafttren des (Ge- setzes lag, bat die Kommission ais Jahr, bis auf welches zurückgegangen werden kann und muß, das Jahr 1884 genommen. Das kann richtig sein, es kann auch zu wenig, es kann aber auch zu viel sein. Es ist zu wenig für alle die Gemeinden, in denen der starke Aufschwung Vor dem Jahre 1884 eingesetzt hat. Es ist zu lange überall da, wo der Maßstab für den Wert, den éin Grundstück vor 25 Jahren gehabt hat, fehlt.

Einzelne Von den großen Gemeinden, wie Frankfurt a. M., ferner Hamburg, gehen ja viel weiter zurück. Diese haben aber auch besondere Aufzeichnungen über die Grundstücksvreise auf Jahrhunderte zurück. Hier wäre es ein Unrecht, die Möglichkeit abzuschneiden, einen Wertzuwachs, der gegenüber einem früheren Zeiipunki als 1884 ent- standen ist, in Betracht zu ziehen. Aber wieder anderswo - und das ist auch die Meinung derjenigen Vertreter der Städte, die wir hier gehört haben - macht es schon Schwierigkeiten, weiter als 10 Jahre zurück den damaligen Wert eines Grundstücks, oder den effektiven Verkaufspreis eines Grundstücks oder einer Parzeiie fest. zustellen.

Ferner ist die Frage, was unverdienter Werizuwachs sei, nach unserer Meinung in dem Entwurf nicht so gelöst, daß man darauf ein Geseß aufbauen könne. Darin liegt überhaupt die ganze Haupt- fcbwierigkeit der Frage, die Idee des unverdienten Wert- zuwacbses praktisch beraußzuarbeiten. Es heißt im Entwurf nur, daß abgezogen werden dürfen die Kosten für Verbrfferungen des Grund- stücks sowie für Neubauten und Umbauten. Ja, was sind .Ver- besserungen'? Wie weit kommt insbesondere die Arbeitskraft des Eigentümers dabei in Betracht? Mann kann doch nicht sagen, daß es ein unverdienter Wertzuwachs sei, wenn sich ein ländliches Grundstück dank die Intelligenz und den Fleiß seines Eigen- tümers bei der Besteilung und Bearbeitung im Werte gehoben bat. (Sehr richtig! links) Man kann bei städtiséhen Grundstücken auch nicht sagen, daß ledigliib das, was bar in ein Grundstück hinein- gesteckt ist, die Verbesserung, die abgezogen werden darf, umfaßt, und alles das, was darüber binausirebt, unverdient ist. Nehmen Sie den Fall eines Architekten, der ein Haus durch besonders intelligente Art des Umbaus im Werte steigert: da kommt die Intelligenz des Mannes auch in Betracht, und was daraus mehr erwachsen ist, ist doch nicht unverdient. (Sikk richtig! links.)

Es wird Wahrscheinlich im Geskk auch nötig sein, für das Land noa; besondere Bestimmungen zu treffen, da gerade auf dem flachen Lande der Nachweis der Verbesserungen, die dank Baraufwendungen gemacht sind, und der Nachweis derjenigen Verbesserungen, die durch die Intelligenz und den Fleiß des Eigentümers entstanden sind, Viel Es Hängt das zum Teil

damit zusammen, daß die Buchführung auf dem Lande nicht so

entwickelt ist, wie es im allgemeinen bei städtischem Vesiß der Fall ist. Also darüber wird auch noch eine Bestimmung getroffen werden müffen.

Einer besonderen Ordnung bedarf 3. B. auch der Fall, „daß ein Grundstück mit einem darauf befindlichen: Erwerbsaescbäft veräußert wird. Da muß man sich doch klar darüber werden, was von dem Preis auf das Grundstück, das Haus selbst, und was auf das Geschäft gerechnet werden darf. Scheidet man das nicht, so wird einfach der Umgebung Tür und Tor geöffnet. Es wird der ganze Preis, soweit er höher ist als der Ankaufspreis, auf das Erwerngeschäft geschoben und das Reich hat das Nachsehen.

Wenig angreichend scheint mir am!) die Lösung, die die Frage gefunden bat, wie der Wertzuwachs zu berechnen sei, wenn zwischen dem ersten und dem zweiten Verkauf ein Erbfall in der Milte liegt. Der Entwurf der Kommission gebtdabin, daß man alles ignorieren soll, Was vor dem Erbfall liegt. Der Erbfall soli -- das ist ganz richtig und gerecht - nicht unter die Bestimmungen des WertzUWachsteuergeseßes falien. Es würde also bei einem späteren Verkauf rur der Unter- schied zwischen dem Preise, zu dem der Erbe das Grundstück über- nommen hat, und dem Preise, den er nachher dafür erhalten bat, in Rechnung kommen. Der ganze Gewinn, der darin steckt, daß bereits in der Erdmasse der Wertzuwachs enthalten ist, geht Verloren. Also gesetzt den'Fali, es hat jemand ein Grundstück, das er biliig gekauft hat, durch mündliche Verabredung zu einem boden Preise an jemanden anders zugesagt, darauf stirbt er, sein Erbe übernimmt das Grund. stück aus der Masse zu einem Preise, den er sicher ist von den anderen zu bekommen, so würde in diesem Falle nach den Bestimmungen des Entwurfs keinerlei Steuer zu bezahlen sein. Hätte der Erblasser da- gegen das Geschäft gemacht, so wäre die Steuer zu zahlen gewesen. Das ist also auch eine Frage, die noch nicht erschöpft ist, und so könnte ich Ihnen, wenn ich mir nicht vorgenommen hätte, Sie nicht unnüß lange aufzuhalten, noch eine Reihe bon Fällen vortragen.

Sie brauchen sich bloß den Fragebogen vorzunehmen und selbst den Versuch zu machen, an der Hand des Entwurfs diese Fragen zu beantworten. Der Herr Bericbierstatter bai gesagt: auf die meisten Fragen bekommt man eine Antwort. Ja, ob es aber immer die richtige ist, und ob man die Uebcrzcugung bat, die richtige Antwort zu bekommen, ist eine weiter: Frage. Es gibt auch eine ganze Menge Von Frag-n, für die die Antwort nicht darin gegeben ist, und wenn ein Grieß vorgelegt ist, muß doch der Gefcßgeber sich bemühen, für jcde Frage ausdrücklich oder implicjw eine Antwort zu geben.

Ganz besonders aber babe ich gegenüber dem (Gesetzentwurf ein Bedenken in bezug auf die Art und Weise, wie die Beteiligung der Gemeinden im Verhältnis zur Beteiligung des Reichs geregelt isi. Zunächst foil von der Steuer, die das Reich erhebt, die Hälfte den Gemeinden zukommen; daneben soi] aber den Gemeinden noch die Freiheit zur eigenen Besteuerung bleiben. Daß den Gemeinden in letzter Beziehung freie Hand gelassen werden soll und gelaffen werden muß, ist ganz meine Meinung. Ist das aber der Fall, dann ist der Anteil Von 50 0/0 an der Reichssteuer, wie mir scheint, doch wobl etwas zu hoch. (Sehr richtig !)

Nun hat man gesagt, man könne die Freiheit der Gemeinden dadurch betätigen, daß mcm ihnen Zuschläge gesiaitr, sodaß ihnen die Möglichkeit der Berücksichtigung dcr lokalen Jntereffcn gegeben sei. Es handelt sick) aber nicht bloß darum, Zuschläge zu erheben, sondern die Gemeinde muß in der Lage bleiben, ihre besonderen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Wenn also als Normaijabr das Jahr 1884 genommen wird, und das Reich 7th für seine eigenen Zwecke auch dieses Jahr fest, weshalb soll dann drn Gemeinden, in denen der Wertzuwachs eber begonnen bat, verboten werden, für ihre Zwecke ein früheres Jabr festzusetzen? Ferner muß man aber den Gemeinden auch noch die Möglichkeit lassen, wenn sie besondere Verbesserungen für gewisse Stadtteile getroffen haben, wenn sie z. B. durch große Aufwendungen für Siraßenanlagen, Brückenbauten, kostspielige Kanalisationsanlagen, Ankäufe von Festungsgelände und dergleichen den Wert dieses Terrains auf Gemeindekosten besonders boch gesteigert haben, dann auch noch eine ganz besondere Belastung der Adjazenten gerade dieses Stadtteils der Zuwacbssteuer hinzuzufügen. Auf der anderen Seite bin ich aber der Meinung, daß man den Gemeinden nicht voile Freiheit lassen kann - es gibt gewisse Sachen, die einheit- lich geregelt werden müssen, ich erwähne nur die Festseßung des Wertes zur Zeit des Verkaufes -, denn sonst käme man zu zwei VeranlagungSVerfabren, in denen derselbe (Grundfakior verschieden ein- gestellt ist, und die Möglichkeit eines solchen doppelten Veranlagungé- verfahrens, die hier nach dem Entwurf offen bleibt, ist ein Unglück. Was soli denn der arme Steuerpflichtige machen, wenn erst die eine Berechnung kommt, die im Rechtßmitiel- zuge für die Staatssteuer zu Ende geführt wird, und daneben eine andere, die nun im RecbiSmittelxuge für die Kommunal- steuer in Grundlage und Ergebnis ganz andere Resultate ergibt. Man muß suchen, das doppelte Veranlagungsverfabren zu vermeiden und gewisse Hauptgrundsäße sowohl für die staatliche Veranlagung als für die Veranlagung der Gemeinde einbeitlick; festzuseßen.

Endlich aber auch Werden wir für die Gemeinden, die jeßt schon die Wertzuivacbssteuer haben, doch gewisse Uebergangsbesiimmungen schaffen müssen. Wir können den Gemeinden, die in ihrem Haushalt seit einigen Jahren mit diesen Einnahmen rechnen, nicht einfach das Geld nehmen oder sie kurzweg in ihren Einkünften beschränken, wir werden ihnen wohl, wie man das auch bei anderen Gelegenheiten anderSwo getan hat, das DurchschnittSeinkommen der leßten Jahre auf eine Reibe von Jahren lassen müssen (Sehr richtig! links)- wenigsiens denjenigen Gemeinden, die zum jetzigen Zeitpunkt, ehe der Reichstag die Absicht nachdrücklich zu erkennen gegeben hat, die An- gelegenheit reictheseßlick; zu regeln, eine solide Wertzuwachssteuer- ordnung bereits eingeführt haben; auf diejenigen, die es später tun- bis das, Reichßgeseß kommt, brauchen wir vielleicht nicht in dem Maße Rücksicht zu nehmen. Im iibrigen bin ich aber durchaus der Meinung, daß die Gemeindefinanzen obnebin alle Riicksicbtnabme durch das Reichögesetz erbeischen; das ist doppelt nötig, wo jetzt durcb die Aufhebung der städtischen Okirois vielen Gemeinden. besonders in Süddeutschland, eine erhebliche Einnahmequelle verschlossen ist. Was

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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Zweite Beilage zum „Deutschen Reichsanzeiger und K

Berlin, Donnerstaxi, den 24. Juni

öniglick) Preußischen Staatßanzeiger.

LUDW-

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

nun unsere Schäßurig des Steueraufkommens betrifft, so iii sir natürlich wie alle Scheidungen anfechtbar. Wenn Sie sich die Zahlen hier in dcr Dknkscbrift auf Seite 41 ansehen, so fsblt eigentliéb für die Schädling des Aufkommrns aus Orten mit 5000 bis 20 000 Ein- wxhnern dic genügende Grundlage. Es gibt in Prorißen im ganzen sechs Orte dieser Größr mii Wertzuwachssteuerordnungrn; wenn sich da ein Durchschnitt von 5 «16 pro Kopf der Beböikerung ergibt, so liegt das einfach daran, daß fich Zehlendorf bei Berlin darunter befindet, das ein Aufkommen Vrin 17,5 «js pro Kopf der Bevöikerung aufweist, das läßt sich nicht weraiigemeinern, da die Vsrbäiiniffe, die diesc Zahl ergeben haben, zu Ungewöhnlich sind. Cinigermaßen Anbaif finden kann um! an den ZUÖÜLU für di? SWF?" Orte, weil da ein:“, größne Mrnge Von Orten mit rixirr großrn Bevölkerung brtriligt ist, und da kommt man dann ungeiäbr auf 70 «3 pro Kopf. Man wird Wobi zugeben können, daß abgesebrn von solchen anormalrn Verdältniffen, wie sie in Vorortrn großer Städte Oder bei Axlegung r-cusr Bahnen, Anlegung do:! Kwnälrn, (xnsreckurg rrucr Gruben sich bietrn, im aligemeinsn in den klsinercn Siädisn und auf drm Lands der Wertzuwachs Viel langsamsr vor ["ck g:“izi wie in gwßen Stäbien, w.) das Zusammrnsirömen der vablkrrrmg eiiie ieirwr Hauptaniaäien bildet. Wenn man nun danach die Berecbmmg aufstriii, so wird mcm über die Zahlen, die Sie hier in der Denkschrift auf Seiir 28 finden, sckyireriich binars- geben ?bimen, wenn man bedrrkt, dcß i)i€rrach für die Orte bis zu 5000 Einwohner und für die Landbrzixke bon einrm gescbätzten Gxsamizriwachs Von 221 Miiiionen, ZZ Miiiionexi, das ist rin Birrfel- auf,;rbra;€;t wcrden soiikn. Dr?» isi Miner Mcinnng nach schon zu vir]. Denn abgesehen d-abon, daß dir Vrrärrßerung'n dock) i'clterer smd wir in Städten, abgesehen daiwn, d&sx ÜbSkbaiLPi der Gesamt- wcri drr (Grundiiückr xxuf dem LWÖZ nnr "3/5 des (Gesamtwcrics sägxtjjchcr Grundstücke in Siudt und Lcmd auImaW, kommt „(ck dazu, “Fuß dir W-ristcigerung auf dem Lrndr lmngiamer vor fich grht wie in der Stadt. Srbivamkend wird die Eiimr-bwr (ms drr Wcrizawacbsstchr immrr bleibkn. Troydem gebe ich gern:. zu, dai"; sie r*;it der Zeit b-„i znnebmcndsr Crat- wickiung u::d zunkbmrnderx; Wohlstands, erbsblicb werdxn kann. Man wird aber dann rom fincnzxccbriischn Standrunitr gui tim, diese Ein- nabmcn -- wie €*; auch großr Gcweindcn, besonder?- F'raiksari am Maid, d(xs iT in dieser Frage an der Spiße Uiarschiert, gréan [)abrn - nicht auf di: [aufe déi] Angaben, sorrdern auf ungrwöbniicbc Aus- gabkn xu brrwciicn, wie z. B. auf die Schalke: tilgmm Und dergirichen, dj? mM Jch[j«ß[jch auch ron Jahr zu Jahr Variiéren kann.

Wrrn ich drn Stanipurkl drr Vrrbündcien Yirgicrmxgrn zusammen- faffcn dati, so find s1e dcr Sachs durchaus swnpatbis-b. Cs i:“t nicht bloß - Um meiricn Ausdruck Von nruiich anzuwendrn _ rim: er- bcugung, die ici) dier dor der Sirömung im Harfe machs, sondern es ist unsere ernsiiiche Absicht, an die Frare brranzngeben. Wir würden auch niobts dx-gexxen baden, wenn Sir urs durch eine gesrßiiche Klausel aufrriegicxx. einen (Fitiwwf inperbaib _ scxgen wir: dreier Jahre bor- zuiegerx. Dann aber würden wir die Sach: sr) bébandein, wie wir es für nötig eracbéen: wir würden zunächst mit Sachdersiändigcn die Einzelbeiicn diircbarbeiien, darm dir Kvmmunen Und die Männer, die sich in der Theorie damit b€ichäfti.;t baby.", fragen, dann dsn Ent- WUrf Veröffentiirbcn, ihn der öffentlichen Kriiik n.:icxbreii-xn. Ji!) qiaude, dann iäßi fick) chr eiwzs Brauchbare-Z ;Usiarde brinxxen. Andernfalis besteht die Gefahr - und diese ist besonders nach dir Beratuns, die ich am 10. Mai mit den Sachbrriiändigen batte, Von den eifrixsien Freundrn der Regelung beton: wordrn -, daß man durch ck über- eiltes, nibt in allen Punktcn dnräédocbiks Eingreifen bon seiten des Reichs Grundsäxze aufstciit, dic dkc gesunde? Fortcntwickinng dcr Frage in den (Getreinden brmwcn, statt sie zn fördern.

Abg. D;. Hieber (pl.): Ich dab? nach der natiormiliberalen Partri wlgende kurze Erklärung abzugeben. Obwohl wir den Wert- zuwaws an Boden in Stadt und Land als greigreie Stcuer «elle bctrx-Fbt-xn, so sind wir doch nicht in der Lage, rem Kommii ons- antrage auf sofortige EinfübrMJ einer R.ichSwrrizuwachsstrucr ;qu- stxmmen. Einmal erblicken wir, im Einklang mit der Denkicbxist der Regierung, in einer Wertzuwacbssieurr einen besonders geeignéten Wkg jam Ausbau der (Hkmeindrfimmtzen; sodann balken wir dir Aus- dehnung diescr Steuer auf das Reich in dieiem Augenblick fü; verfrüht, da sichere Grundlagxn für einheitliche Ver- anlagUng und Erbebuxg unsirciiig noch r*.icht gewonnen sind. Endlich vermögen wir, ichon wegen der unzureichenden und schwankenden Höhe des zu erwartendrn CritageS, in dirser Steuer einen Ersa für eine allgemeine? Vefißsteuer nicht zu erkennen. (Zim: solche Enden wir nach wie vor nur ir: der Erbanfailsieucr. Solange daher die

Annahme der leßirren nicht gesichert erscheint, sind wir nich: in der L.;ge, drm KommisfionWorschlage einer chch5wcrtznwachssieuxr zuzastimmm.

Abg Dr. J ägkr (Zrntr): Dsr undsrdienie Wertzuwachs an (Grund und Boden isi einrr der yrößienKrebsfcbäden im wirtschaitl|chen Leben drr reutschen Nation. Miliiqncu/ sind an? dem Wege der Bodrnipekulation dem deutschen Voile abgenommen WVldi'n, ohne daß der Fiskus dabon den ibm gebübrenden steuer- lichcn Anteil grbabt hat. Ich kanri wir deshalb eine g-xrecbtere Steuer gar nicht denkxn als die Werxzuwacizssieuer. Diese Steuer ist so ;,erecht, daß avcb die Parteien, die sie heute abiebnern mit ihrer Grundidee durchaus einverstandrn sind. Die Schwierigkriten dcr Ermitriung des Wettzrgvacbies sind ebenso wcnig unüberwindlicb wie tie Verteiiurig der Steurx zwisch-n Ge- Meinden und Reich. Dir Redner, der mit sehr leiser Stimme sbricbt und bei der Unruh: des Hause:“- nur bruchstückxveiieauf der Journalisten- tribüne verständliäß ist, erkennt einen großen Vorzug dieser Steucr darin, das; sie nicht abwälxbar ist. Die ganzr Spekulation im Bau- grwerbe berube ja auf diesem ganz n!;verdienien Wertxuwacbs. Die Wertzuwaäyssteuer entsprrche dem Grundsaß der außgleicbrndrn Gerccbtigkeit. _

Abg. Dr. Südekum (Saz): Wik haben es hier eigen?- lich mit einer ersten Lesung zu tus. Dre Veriexzung der (EieickoäfTSOrdnung rächt sich dadurch, das; de" Berairtrg doch in der Form elner ersten Lesung g-fubrt werden muß. Wir si;-.-d prinzipieii geneigt, für die ReiÖS- wertzuwacbsstemr einzutreten. Die Bestrebr-ngkn, die darauf hinaus- laufen, dem Volke biiiigere Wobngeicgenheiten zu bieten, wären schon weiter geéxicben, Wenn nicht die Haus- und BodenbxsiL-sr mit ihrer

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großen und unberecbtigten Ueberwacbt sich dagegen gewehrt härten, und zwar siiid es sowohl Liberale wre Klerikale, die diesen Brsirebungen entgegentreten. In Cöln z. B. waren es die Kirrikaien, die dieser Stsuer Tegenübertraien. Niemand kann sich der Einsicht verschließen, der koioffale Wertzuwachs doch nicht ausschließlich auf die Tätigkeit der Gemeinden zurückzuführen ist, auch das Reich hat ,das Seinige dazu asian durch srine Jnstiintibncn, ja durch _seme bioßr Existenz, durcb Kanalbauten, Eisenbahnbauien, ja durch Kasernen. Benn Militar- ctat babrn wir W die Notwendiixkeit hingewiescn, iqß das Reich an diesem ZUWQchs teilnebme. Beim leßten Zoiiiaris babrn wir den Gedanken eines Reicbbzuwacbscs in die Drbaiie grworfcn. Durch die letzten Zölle ist der Wert des ländlichrn (Grund- brsiises um 20 MLiiiardxn gesieigcxi worden; daß ein Teil dieses Zuwachses dem Reich wieder zugeiührt wird, ist um so not- wendiger, ais infolge drr hoben (Getreidepreise geradezu eim? Hungewrwt herrscht. Da dir Rückitändigkeit urid drr Druck der Reckoien es stkts vrcbindern wird, daß in einem ländiicbcsi Bezirke eine Wcrtzuwacbßstrner eingeiizbrt wird, so bleibt nichts übrig, als daß das Reich einr solche? Steuer rmfübri. 'Der Antrag des (Grafen Westarp erichkint uns aber (118 cm untaugiickyes Mitt?!» Wir körmrn ihn in drr vorlirrxcndrn Form nicht untEistiichi.

Nbg. Dr.Miilier-Meininaen (fr. Voikxp): Järbabr Naturrs dcr iinköliberaicn Fraktionsgemeinscbai: frizc-nde Erklaxuucr abzug-berl. Wir sind keine Prinziwisilen Gegner der Wrctxuwrchx-"sieuer. Wr: i)alie:1 die sieurrliäoe Heranziehung drs unbxrdienren Wertzuwczcbjrs iür an sich brrcrbtigi u-d für di: Grmcinden fiir sebr gcrrgn-i. Wir sind ami) bereit, diese als Rcicbssieurr' zn akzeptieren, wenn sie prakiisch dnrchfühibar und mit den brrrckxttgéen Jutereffru der Er_- meinden 31-1 Vereinbarexr iii. Wir bxrbeblen rms andericiis nicht, daß die Einführung dirier Strurr für das Rricb dkn aiiergxrößten Schwierig- keiicn begrgnen wiirde, da durch die örtlichc Beionderwriisn die ctribrii- liebe Rezelunr für das gonze Reich, auch in drn gruadicgerden Vr- siimximngcn änßzrsi skbwirrig 7in würde. Dazu „10eran dic ichwan- krnden und schwa einzuschätzendrn Erträgnisse emrr wichkn'Abgabe. (Fine Steuer wie die Wertzuwacbsiieurr kam!, wxun sie mobi ganz ungleich wirksn soli, mir nach einbeitiiiben Grnrdigßen beraniagi und erbobrn werdcn Drr voriic-gende Ebtwbrf drr Kommission bai die Bebebuna dicser großsn SÖwieriqk-itrn nich? Einmal ernstlich bZrinciyt. Seine Begründöna iii eine vbiiig unzursichrndesim-x Auéfubrung muß nach unserer Urbsrzéugrrng mit den größten (“:-ibwirrigkritrn für die deutschn Grnirindxn brrbunden sein, AUS alien diesen Gründen lehnen wér diesen aiif rein lokale Verhältnisse“, zugrschnittcnrn GrisiZe-twuri unsrrseiis ab und scben drm writerexx Vorgeicn drr d'rbündei-n Rrgierungen, die ja die nötiiir'n Vorxrbciten für di-éie Wertzuwachsiieuer borgrnr'mmen babrn. eiiigcgen.

Abg. Raab (wirkich. VM): Also auch bier hören wir wieirr das Nein der Lib-éralen, war'bi fie uns bisr wrnigsirns so writ ent- gcgcrkomrm-n, das; sir nicbt grundiäßiich die Werfz-m*achsii€u§-r ad- iebncn. Der Reichssckxatziekrstär meinie, man müffr der Regierung drei Jahre Zeit zur Herstciiung eines gui (anwerdbqrezr wobl durchdacbjen (&i-"chtwmfeik geben. Ja, drr („Gedanke ielbit ist längst zur öffkntiicbrn Dißkixiswn grsteiii. Vor 8 J-bren rrgte ici) ibn birr im Rrirksicjge an; 1905 baren wir ninen fortnulirsten (Gesetzentwurf eingebrackyx. Bei der Beratu-g der ilein-kn Finarzrefsrm des Reiches wurd“, er in dem Besprx'ckoungcn aberm:ls anaeregi; da:.r-ais entiregneir dir P-eußiscbe Firanzministcr, es sei für disse Steuer als R€ichx- sirurr schon zu spät. Furl) in der ersten Lesurg dcr Reicbsfinanzreformdoria-xen bin ich wiedcrum darauf zurück- gekommrn. Es lag auch eins große Maffe wiffenicbaftliäyér Vor- arbeit bcr-iis bor, auf dieser (Hrundlage hatte sich eine gesetz- aebrriscbe Fassung des Gedanken?; wobl ermögiiciyen lassen. So rasch wie daS Rrich§schatzamt eine anderwrite Wranntweinsieusr- Vorlage ausarbeiten konnte, hätte si? auch ib-“e Kunst ap der W(zri- zuwakbssisuer bewciien körnrn, Ein solches Gescß' soil xa auck) mcbi für Jahrhunderte unabänderliä) sein; es kann vrelmebr ssbr bald «eändrrt wriden, w.?nn sich E*nzelbeitrn a's unbrauchbxr berausiielier, wenn die Nojwendiakrii einkr Revision erka-*1-t worden ist. Soicb: kleinen Uvsi'mmiqkeiten [affen siH obne große Müde arisgieichen. Leider Haben auch die Naiioriallibsralrn uns eine A'saae iroß prin- zipieiier ZnsiiMmung erteilt; sie ziehen sich auf die Jntcrsffen der Gem-indcn zxrück. Soi] auf diesem Grbieie etwas Brauchbares ge- schaffen werden, so muß es von Reichs wegen geschehen. Wir ge- brauckzkn die Einnabmrn für die Fibonzreiorm, die wir durchführen woiixn, wir wisirn nicht, wie die Lücken. die besieben, anders aus- gsfüüt Werden solis'n. Hirr bietet sich eine Möglichkeii, auf die wir, nicht v-rzicbien können. Darum werden auch meine Freunde fiir die Wertzuwacbssic'uer stimmen. '

Abg. (Graf von Weikard (c-korii.): (Hrwtß darf das (Gesetz nicbt erlaffen werdkn, rde es gehörig durÖg-akbeitet worden ist; aber die Zurückhaltung gebt doch zu weit, W'nn man Verlangt, daß es 7ickt er- laffen werden darf. ehe man genügende Eesabrunger gemaäzt bat. Es bandrlt iich ia bier um eine ganz neus Matrris', 95 wird also mrbr oder minder ein Sprung ins Duniir getan Ick) sürchte sebr, wcnn wir arif den Wsa d-r Vrrtaauna über drci Jabre treten, daß dann

iniikiiÖkn eine ailaemrire Spskulation in Grundsiück-n sich entwickeln ; wird, die Von den ailerscblimwiien Folgen be leitet ssin muß. Aucb

dieskr Eesiebtspurkt bestimmt uns, das aus zu bitten, den Kommissioosbesäolüffcn zuzustimmen.

Abg. Freiherr von (Ram:) (7819): Wir sind der_Meinung, daß die Wertzuwachssieuer nicht bloß prinzipiell annehmbar ist, sondern daß sie auch als RLichÖstkUCr eine besondere Berechtigung hat. Die Hauptursacke für die erhebliche Wertsteigerung des (Grund und Bodms liegt doch hauptsächlich in dem Bciiehxn und der Tätigkeit des Reicbs, wern axcb die Kbmmunen imwerbin Eth-ZbiiÖes auf diesem Gebiete gelrisiet babxn. Wir verkennen aucb n;:skrseits nicht, „daß Sprkuiationen der eben erwähnten Art einsejzén köe-nen, die einen Teil der Vorteile der Wertzuwäcbsiikuer Vorwegnebmen können; das kann uns aber nicht bindern, eine grundlicheDurcharbeiiung zu fordern und die Bedenken zur Prüfumi zu stellen, die Wir baden. Hoff-xniltcb gclinat das bis ziir dritien Lesung. Inder zweiten Lesung stimmen wir i:":r den Vors-Hiag der Finanzkommiision. '

Abg. Dr. SÜDLkiIM (Soz.) sieiit ricbticx, daß tatsächlich tn Cöln auch das Zentrum für die Wert-uwacbssieuer gestimmt bit; er babe sich eines Irrtums bezw einer Verwechslung schuldig gemacht.

Damit schließt die Diskussion. Für § 1 des Art. 111 in der von dem Abg. Graf Westarp vorgeschlagenen Fassung erheben fick) die gesamte Rechte und

das Zentrum. Die Erklärung des _amtierenden Vizepräsidenten ;

Kaempf, daß das Burerm zweifelhaft sei, wrrd von derx

Rechten und dem Zentrum mrt beiaubendem Hurra aufgenommen. :. e

Bei der Gegenprobe erheben sich die g amt? Linke und die Nationaliiberaien; die Polen bleiben jeßt wre vorher fißen. § 1 wird für angenommen erklart.

§ 2, der in der Fassung des Antrags Graf Westarp be: 4 sagt, daß Uebertragungen der Rechte der Erwerber aus Ver: ; äiifxcrungsgescbäften in betreff der Steuerpflicht als_ Ver- i ' _ . _ . äußerunaen behandelt werden, ebenso das Einbringen m eine , Beamten selbst regreßpflrchtrg machrn. Dre Bestimmun rm

Aktiengesellsehaft usw., wird mit der Diskussion des § 4 ver: -

bunden, der den Begriff der Wertsteigerung definiert.

Abg. Graf von Westarp (dkons.) erläutert kurz die Tragwriie der vor;;eichlagenen Bestimmungen.

Abg. Curio (fr. Voikép.): Wenn ein Miilionenbauer, defien Grundstücke auf einen Wert Von_2 Miiiionrn gewachsen sind, in die Notlage kommt, sich mit seinen Kindern aufeinandetießen zu müffen, so wird er es natürlich Vermeiden, Grundstücke zu Verkaufen, sondern Anleihen aufnehmen, die bei seinem Tode rückzahlbar sind. Beim Todesfall wird ja der Wertzuwachs nicht in Rechnung grstelit. Das zsigt anen die („(m,-,L Unbaitbarke-t des Geseßes, und damit wird diesern auch das Mäntelchen einer Besitzsieuer beruntergeri en. Das ii? eine Siruer, die aubdrückiicb bradsicizligt, das Erbe zu .“ onen, rin Strrxrrrwrscblag, der sich Ihrer Ablrbnung der Erbicbaftssteuw (;:acb rrcixtI), würdig an die Seite stellt.

Abg. Dr. Südri'um (Soz.): Ich schließe mich dem _Vorredxrar Voiistärdig an. Selbst bon dM Freunden des Grafen Westarp ist sich di:“ (“:iTte Tril über die Bestimmungen, die hier beraten wxrdcn, :iici)i kirk. Dir Besiiwmungen siiid e it Vor drei Minutrn wixdrr ;irändcri, jrddxrr. Brieiligixn ist es unmöglich, ihre Tragweite abzuieben. Gim“ ;*)'ir'r,-«? (Örsiyebrrtacbrei ist des Reicbztags unwürdig.

T*“.i-xx. Dr. RoeiicT-e (dkoni): Sorgen Sie doch dafür, daß der Eriirdbxi berbcffrrt wir?; SIL bciic'n nichts Positivrs beigiiragrn, sondcrx Jdre aligewr-hiia Tätigkeit, immer kur ZU fcitisierer, mu aufgeiwmmm. Es gibt kcin Ecseß, das nicht im Laufe der Pruxis Aenderungxn erfabr-xzi mnß, _und io wird es (mch bei diesem Grieß sein. Auch ais wir iie ioziairoiiiiscbcn „:e-setze mxäoten, wurde born Bundrskai ausx-rückxicb brrbbrzedobkn, drs; es ein Sprung irs Dunkle sei.

Die §§ 2 und 4 werden nach den Anträgen des Grafen

Wrstarp angenommen. Grgf bon Westarp (dkorxi) empfieblt hierauf seine Anträge

4:1.

Abg. (Holbein (ir. VW.): Die vofiiibr Arbeit des (Grafen Westarp und Dr. Rossicke-I bestand zum «röiiien Teil in pofitiVLm Abi-Fyreibep. Ick beneirc sie um dirkxx geistige Leistung nicht bewndrrs und wünicbie bloß, sie! ikxiiten w-eriziiens etwirs beffrr ab escbrieben. Wir haben immer den ("::-rcnkyunit Vertreten, daß es Sa 6 drr Ver- i'üni'rixn Régierungen isi, unbedingt nötige Vorarbeiten zu machkn. Die große Mebrzabi von ancn wriß gar nicht, was Sie_ bcschließem DrSnegrn kann man Jbrirn miidrrnde Uiniiände zudilltgen. MM kann mir fagrn: J'xrrr vsrxrib ibnen, fie wis1en nicht, was fie tun.

?iZize'rräj'idrni Dr. Paascbe: Diese Bemerkung geht doch etwas zu Mit.

Abg. Cuno ("fr. Volk»): Durch Ihr Adichrciben sind juristische Unmözlicbkriien berUUSg-zkrmmen. Unter einrr „Uebertragung VM Eigrntum, das eincn Ka*ride:trag zum Gc-zrnsiwrde hat“, kann ich mir Uiziztx; Vori'dlien.

Abg. Dr. Norsickr (dkoni): Wenn wir wie die Linke siebrn Monate gewartet bätten, könnten wir noch rm paar Iabre hier zu- sammen icin. Dann ist es immor noch brff:r, wir haben abgeschrieben, ais überhaupt nicbt einwai die Fädiikeis gezeigt, etwas Gutes ab- schreiben zu können. Unicr Standpunkt ist drr gewesen, ctrvas" zu- siandc zu bringen. Im Übrigen bot sick) ja die Situaiion merkwurdig geändert, drnn nach Ihren Grundiäßsn muß doch das, was die Meinbzik wil], immsr richtig Und gut (*in. Wir bedauern sehr, 'daß wir Ihre bobs (Linfirizt nicbt resißen, dis siebrn Monate lang mcbis zuitande qbracbt bat. „_

Abs,- Cuno (ir. VMM); Ick) beaniraze Zurückberweijung an die KOUiMliswn.

Abg. Dr. Rorsick-x (Kons.): Es würde ganz dasselbe wieder beraudkommen. _, . .

Der Antrag auf Zuruckverwersrmg wird abgelehnt,

Zu H7 (Steuerfreiheit der Ueberlassungsverträge zwrschen Eiirrn und Kindern brzüglick) land: und forstwirtschaftlich und gewerblich genußier Grundstücke) bemerkt der

Abg. Cuno (fr. Voilxp): Auch hier zeigt sich wieder in „dem FLY" Anfrage die Tendinz dcr Schonung drs landwirtschaftltcbm - „8 Les.

Abg. Graf bon Wrsiarv (dior.s.): Da? ist ein (Irrtum. Es handelt sich um die Freiiaffung brim Urbergavg der Grundstücke im Erbgang. In diesrß Grieß kann man nicht eine Erbsckyabeefteuerung einfügen, die gebört in das Erbscdaitsiteueraefeß.

Libs. Dr. Südekuw (Soz.): Das Crbichaftkiteuerciesetz lehnen Sie dock) überhaubt ab. Unter der Voraubictzmig sind Sie drei) nur an das Vorliegende Grieß brrargtretcn. Cs bestätigt sich die alte Erfahrung, daß für unscre Agra-ier ein Gekeß rur dann annehmbar

zu §

" ist, werm Für sie besonder: Vorteile dabei berausspüngen.

§ 75 enthält die Steuerbefreiungen.

Wg. Cuno (fr. Vrikw.) weiii darauf hin, daß auch diese Ne- stimmurigrn aus «nderrn Steurrorrnungen abgeschrieben sind. Zur Befreiung der Kircbn- und Reiigionbgeieiiscbafikn, die Bodenspekuiaiion treiben urd Gewinne eir-streicden, Von einer Wertzuwachssteuxr drn Reichdwegcn liege doch (rar keine Vrraniaffung Vor. Auch die übrigen Auérabmebesiimwungen seien im böchsten Grade anfechtbar, so arch die über die Bausenoffcn'cbafien.

Abg. Graf von Westarp (dkons.) bäit dÉese Bedenken nicht für durchichla4iend. _

§ 75 wird angenommen, ebsnso §§ 8, 9, 10, 104 bis 1011, 11, 13 und 14 nach den Anträgen dss Abg. Grafen Westarp. An der Debatte beteiligen sicb wiederholt die Abgg. Cuno éfr. Volk») und _Graf von Westarp (dkons.).

§ 12 Bsteucruna der Fideikommisse) wird nach dem An- trags des rufen Westarp gestrichen.

_Damit ist Art. 111 der Vorschläge der Finanzkommission, soweit er die Wertzuwachsstcuer betrifft, erledigt.

Hierauf wird Vertagung beschlossen. Schluß 51/2 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 2 Uhr. (Zweite Lesung des Erbschaftssteucrgeseßes.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 16. Sißung vom 23. Juni 1909, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbiscbem Bureau.)

Daß Haus erklärt zunächst einige von der Petitions- kommrsfton für nicht geeignet zur Beratung im Plenum er- achtete Petitionen für erledigt und geht dann zur Beratung des vom_Ab„aeordnctenhause angenommenen Gesehentwurfs uber die Haftung des Staates und anderer Ver- bäxide fiir Amtstlichtverli-ßungen von Beamten der NUSUbung der öffentlichen Gewalt über.

Nach der Vorlage haftet der Staat für die Amtstlicht- verleßungen der nnmitteibaren Staatsbeamtcn, kann aber den § 5, daß für die Lehrer und Lehrerinnen der S ul- verband haftet, der Staat aber dabei dre Schuiverbände im