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sächlich die Einnahmen, die zur erhöhten Schuldentilgung nötig sind erst ein Jahr später fließen werden. Selbstverständlicb wird für das, nächste Jahr die bisherige Schuldentilgung bleiben, nur die Erhöhung tritt etwas später in Kraft.
Was endlich die Frage des Restes von Ueberweisungssteuern betrifft, also der Ueberweisungen aus den Einnahmen aus der Branntwein- verbraucbsabgabe, so gestehe ich ganz offen, ich hätte mich gefreut, wenn es möglich gewesen wäre, diesen. Rest der alten Franckensteinschen Klausel zu beseitigen. Der Etat wäre dann durchsichtiger geworden. Materieli hat es ja keine Bedeutung; denn daß jemals diese Ueber- weisungssieuer eine Einnahmequelle für die Bundesstaaten bilden wird, kann, glaube ich, der ggößte Sanguiniker nicht hoffen.
Meine Herren, der Antrag Paascke würde ja keinesfalls an- geben. Er verfügt den Wegfaii unabhängig von der Zustimmung der Reservatsiaaten. Nach dem Geseß von 1887 ist die Ueberrveisungs- eigenschaft der Branntweinverbraucbsabgabe unter Reservat gestellt. Der Antrag müßte also mindestens den Zusaß bekommen: Diese Vor- schrift tritt nur mit Genehmigung der Staaten Bayern, Württemberg und Baden in Kraft. Ick glaube nach der Stimmung der Kommission, daß keine Neigung ist, einen Antrag mit diesem Zusaß an- zunehmen. So wünschenswert 111) es also an sich hielte, zumal man ja abwarten könnte, ob man nicht doch die Zustimmung der süddeutstben Staaten erreicht, so ist doch keine Aussicht fiir die An- nahme des Antrags vorhanden.
Dann liegt noch der Antrag Speck auf Nr. 1561 zu der jeßigen Fassung des § 3 vor, der also zu der Ueberweisungssteuereigenschaft der BranntweinverbraucHSabgabe, die er aufrecht erhält, den Zusaß hinzufügen will:
Diese Vorschrift kann nur mit Zustimmung der Königreiche Bayern und Württemberg und des Großherzogtums Badens geändert
werden. Dieser Antrag spricht nur aus. was Rechtens isi. Wenn er hier
wiederholt werden 1011, würde das an der Sache nichts ändern. Ich babe scibstberstäudlicb nichts dagegen einzuwenden.
Jeb empfehle Ihnen also, meine Herren, die Annahme des An- trags der Herren Freiberr von (Sam!) und Genoffen auf Nr. 1575 mit dem Zusatz auf Nr. 1577, ferner noch die Annahme des Antrags Speck auf Nr. 1561 und bitte Sie, die §§ 1 bis 3 in dieser Weise zu gestalten.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Allgemein politische Be- trachtungen über die Reichsfinanzreform werde ich mir bis zur Generaldebatte dritter Lesung am Sonnabend aufsparen. Reute widerspreche ich vor ailem der Auffassung, welche die
ede des Kollegen Paasche erwecken könnte, als spielten die verbündeten Regierungen die Roar des vernünftigen Mannes, wenn sie unter das kaudinische Joch der neuen Mehrheit eben. Hier regieren die verbündeten Regierungen nicht mehr, ondern sie [affen sick) regieren. Die verbündeten Regierten nehmen auch bin cbtiicb der Matrikularbeiträge alle Befehle der neuen Mehrbet gehorsam an. Der Antrag Camp ist der Lohn für die Zustimmung der Regierungen zu der materieiien Reichkfinanzreform. Zweck der le teren ist, aus der Scbuldcnwirt- schaft berauSzukommen, die eingeri en ist unter der Herrschaft der Parteien, die sich 1th berufen fühlen, die Zügel in die Hand zu nehmen. Diesem Zweck wird durch diese Bestimmungen entgegen- gewirkt, denn sie beseitigen nicht die Schuldenwirtschaft, sondern führen eine neue S uldenwirtschaft ein, indem die 124 Millionen gestundeter Matriku arbeiträ s auf Anleihen übernommen werden; dasselbe soll für 1909 ür alles gelten, was über 48 Millionen bin- aus Jedeckt Werden muß. Wir hätten gegen die Uebernahme auf Anke be nichts, wenn wenigstens Verzinsung und Tilgung von den Bundesstaaten übernommen würde. Die BundeSstaaten können das um so mehr, als die meisten von ihnen diese Summen berxits in Rechnung gestellt haben, so Preußen und Bayern. Dann hatte man den Bundesstaaten kein Geschenk, keine LiebeSgabe zuzuwenden brauchen. Aber Gründe fruchten nichts; daber verlasse ich dieses Thema. Aber jene längst Verlangte reinliche Scheidung, jene Abstand- nahme von dem Ueberweisungssysiem hatte man doch durchführen sollen. Entspricht denn das nicht auch den Wünschen der Konservativw, die fich beute so auffällig schweigsam verhalten? Der Graf Schwerin nickt mir zu; nun gut, so stimmen Sie doch einmal mit uns, stimmen Sie e?en das Zentrum, seien Sie einmal mannbafti Die Francken- Hensche Klausel bat ihren Charakter als Festigung des föderativen Charakters des Deutschen Reiches längst verloren. Und glauben Sie denn, daß bei der Finanzreform das herauskommen wird, worauf Sie sicher rechnen? Die Geseße werden eine große Teuerung hervorrufen, aber Ihnen nicht die erwarteten Erträge bringen, so daß Sie auch mit der Ueberweisung kein Geschä1t_machen. Ich bitte, wenigstens den Antrag Speck fallen zu las1en, cm- statt dieses neue ,]"118 ojnZ1110r11m zu schaffen, über deffen Wirkungen uns die langen Beratungen über die Reichsfinanz- reform die bittersten Exfabrungen haben machen lassen. Einverstanden sind auch wir mit dem Verzicht auf die Bindung nach unten; sobald das Jahr 1909 abgelaufen sein wird, für welches alicin diese Einrichtung mit den 50 Millionen ge- troffen werden soll, haben wir wieder das System unbegrenzter Matrikularbeiträge. Ich beistebe den Schmerz des preußischen Finanzministers darüber, aber ich bitte ibn: verstehen Sie auch unS! Es kommt noch eine neue Reichsünanzreform; mit dieser sind wir nicht zu Rande. Dann aber wird es hoffentlich gelingen, dem Zioéfnente der Befixzbesteuerung eine ganz andere Geltung zu ver-
0 en.
Hierauf wird um 61/2 Uhr die weitere Beratung auf heute abend 81/2 Uhr vertagt.
278. Sißung vom 8. Juli 1909. (Abendsißung)
Das aus 1th die Spezialberatung des Artikels 1 der Vorlage, etreffend Aenderun en im Finan wesen, fort und mmmt die Debatte über ie „Matrikular eiträge“ und die „Schuldentilgung“ wieder auf.
Abg. Sjadtbagen (Soz.): Dieser Artikel ist die Krönung des Umfalls. Umgefallen sind wr aiiem die verbündeien Regierungen, Und zwar dadurch, daß man ihnen ein Trinkgeld angeboten bat. Für gewöhnlich muß man Schulden, die man gemacht hqt, auch bezahlen; bier wird den Einzelstaaten eine Schuld von 145 Millionen einfach erlaffen und dem Reiche aufge- bürdet und dafür stimmen sie den Steuergescßen der neuen Mehrieit zu. Die Einzelstaaten zahlen nichts und das Reich hat eine große Schuldenlast mehr, die die Armen und Aermsten tragen un': en. Ein solcher Schuldenerlaß ist eine Prämie auf das Schuldrm ma en, nicht etwa ein Ansporn zur Sparsamkeit. Die Hartleibigkeit der Einzellandtage hätte doch gerade durch ein demokratisches Wahlrecht beseitigt werden müssen; statt dessen bleibt in Preußen das rückständiae Wahlrecht, und das Reich hat das Nachsehen. Die Versckywendungosucht und Lotterwirtsekaft, die in der EtatSaufsteilun und der Bedarfs. berechnung getrieben worden ist . . . . (andauernd ch steigernde Unruhe und Schlußrufe. Der P rä s i den t läutet wiederholt und bittet um Rabe). Was gibt dem Reichstag das Recht, 150 Miüionen zu versch-nken für 150 Millionen neue Schulden zu machen? Der Antrag Speck stellt geradezu eine Art Auflösung des Reiches dar; der Widerspruch Badens, Bayerns und Württembergs soll die Sanierung
der Reicbsfinanzen verhindern; das heißt doch zurückkehren zu der Lotterwirtschaft des alten beiligen Römtsckoen Reiches deutscher Nation. Die Arbeiter und der Mittelstand scheinen im Deutschen Reiche für die neue Mehrheit überbaupt nicht mehr vor- Fuden zu sein. (Erneute stürmische Schlafzi-Nufe. Glocke des räsidenten.) Eines Tages wird die Vergeltung kommen.
A g. Dr. Neumann-Hofer (fr. Vag.) „gebt auf den nicht zur Verwirkliebung gelangten Gedanken der Veredelung der Matrikuiar- beiträ e ein, eine Maßregel, die der Finanmot der kleinen mittel- deuts en Staaten in etwas würde baben abbelfen können.
AbZ. SpeckFentr.) beginnt unter großer Unruhe auf der äußersten Linken, ie seine orte unverständlich macht und die der Prä ident erst nach mehrfachen Ermahnungen beschwichtigen kann. Der ednet wendet sich gegen die Ausführungen des preußischen Finanzminister! und des Abg. Laas e. Das Zentrum habe keinen Augenblick ge- zögert, das dem ei : otwendige zu bewilligen; die Nationalliberalcn aber wären zuerst mt urra vorgegan en, dann aber hätten fie 3111) davon gedrückt, die Kon equenxen zu zie en. Gegen den Abg. Paa che Rieti der Redner unier großer Heiterkeit des Zentrums und der
echten friihere Aeußerungen des Abg. Büsing.
Abg. Erdberg er (Zentr) weist darauf bin. daß im November 1904 auch der Abg. aver den Bedarf des Reichs an neuen Steuern auf 300 Millionen ark eschäßt habe. Wenn das Zentrum zu der Ueberzeugung ekommen fei, daß 500 Millionen notwendig seien, so sei es dar n dem Abg. aasche gefolgt. Der Antrag Paascbe würde nur beißen, der aße in drei Teilen den Schwanz abhacken, während das Zentrum es auf einmal tun wolle. Der Redner beantragt, den ersten Saß des § 3 der Vorla c, den die KommisfionÖestricben bat, wieder herzustellen: „Von dem obertraq, der aus der esieuerun der Erb[chaiten aufkommt, erhält das Reich 4. den Einzelstaaten verb eibt 1 d eser Robeinnabme." Diese 3.1 Mil- lionen könne das Reich sehr gut zur Deckung der MebrauSgaben 1,115?th tvoelche die Kommissionsbescbiüsse zur Besoldungwrdnung mit
t en.
Bayerischer Staatskat Ritter von Burkhard: Dieses Angebot der verbündeten Regierungen war unter der Vorausseßung emacht worden, daß die Einnabmen der Bundesstaaten eine Er öbung erfahren würden. Diese Vorausseßung ist aber hinfällig geworden.
Abg. Dr. Paasche (ni.) erinnert daran, daß die Zentrumsfübrer Windtborst und Hume die Meinung ausgesprochen hätten, endlich mit den indirekten Steuern aufzuräumen, da man sonst den Arbeitern ge- rechten Grund zur Klage gäbe. 1897 habe der Abg. Lieber gesaxzt, mit der Erhöhung der indirekten Steuern sei beim Zentrum kein Gesch ft zu machen: 1856191500 U18p6kuü281 Auch der Abg.Erzberger habe sich in seiner Broschüre . arum Wurde der Reichstag aufgelöst?" gegen neue indirekte Steuern gewendet. Es komme nicht darauf an, den Reichs- topf zu füllen, sondern Gerechtigkeit zu üben; das Zentrum habe nicht nach diesen Grundsäßen verfahren, sondern es babe die guten Steuer- vorschläge der Regierung abgelehnt. Den Vorwurf, den ihm der Abg. Dr. Pachnicke vorbin gemacht habe, daß er die verbündeten N??ierungen für besonders vernünftig erklärt hätte, möchte er zurück- we en. Abg. von Richthofen (dkons.): Was wir hier machen, ist eine Finanzordnung! Stürmische Unterbrechungen und fortdauernde Un- rube links.) Hat er Ab .Paasche etw: heute sagen woiien, daß seine Partei keine indirekten feuern bewilligen wolle, oder was hat er mit seinen vielen Zitaten sagen w011en7
Abg. Kopfch (fr. Volksp.) sieiit fest, daß der bayerische Bundes- ratsbebollmächtigte dem Drängen desZentrums heute morgen in der Kommissionsberatung über die Besoldungsfrage mehr Widerstand ge- leistet habe als der Schaßsekretär.
Bayerischer StaatSrat Ritter von Burkhard: Wenn die Reichsfmanzreform nur dadurch zustande kommen kann, daß dem An- trage des Aba. Erzberger entsprochen wird, so werden wohl auch die verbündeten Regierungen ibm zustimmen; denn sie haben das- 311113) Interesse an dem Zustandekommen der Finanzreform wie der
e Stag. _ *
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) betont, daß der Abg. Speck in der ersten Lesung diese Steuern ab elebnt ba e. Was habe sich seitdem geändert? (Lebhafte Rufe: ülow!) Nicbis, als daß der Reichskanzler seinen Play babe verlassen müssen.
Nach einer kur en Erwiderung des Abg. Erzi) erg er (Zentr) schließt die iskussron.
Persönlich bemerkt der
Abg. Lebmann-Jena: Vorhin fiel von sozialdemokratiscber Seite der Ruf: .Der neue Antisemit Lehmann macht den größten Krawall“. Darauf sagte der Abg. Stadthagen: „Ia, Herr Lehmann exzeiiiert in solchen Zwischenrufen“. Ich konstatiert, daß ich über- haupt nichts gesagt, sondern die Rede des Abg. Stadthagen ganz ruhig angehört babe. Einer Partei gehöre ich jeßtüberbaupt nicbt an.
Aba. Stadthagen (Soz.): Dann war alierdings der Zuruf von unserer Seite unberechtigt. Jch1asse dahingestellt, zu Weicher
Partei der Abg. Lebmann gehört. Aba. Lebmann-Jena: Wenn man den Abg. Stadthagen hört,
ist es schwer, nicbt Antisemit zu sein.
Die §§ 1-3 werden nach den Kommissionsvorschlägen, amendiert durch die Anträge von Gump, angenommen; bci § 3 findet auch der Antrag Speck, betreffend das Veto Bayerns, Württembergs und Badens, gegen die Aufhebung des Ueberweisungssystems Annahme.
Es folgt die Beratung des Antrags Albrecht (Soz.) auf Einschaltung eines neuen § 38, wodurch die Einfuhr: scheine beseitigt, event. die Bcfchränkung ihrer Geltung auf die- ]enigen Warcngattungen, für die sie bei Einfuhr erteilt sind, eingeführt werden 1011.
Abg. Stadthagen (Soz) begründet unter großer fortgeseßter Unruhe den Antrag, indem er prinzipiell das System der Einfuhr- scheine verwirft.
Der Eventualantrag Albrecht wird gegen dieStimmcn der Sozialdemokraten, Freisinnigen und einiger National- liberalen abgelehnt, deSgl. der Prinzipialantrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freifinnigen.
Nach YM (von der Finanzkommission neu eingefügt) sollen die 5 0r1chüsse, welche die Post für die Träger der Unfallversicherung verauslagt hat, in eine schwebende Schuld verwandelt werden, die mit 31/2 Proz. zu verzinsen und zu tilgen ist; von den erforderlichen Beträgsn sollen das Reich fiir Verzinsung und Tilgung 2/5, die Träger der Unfall- versicherung 3/5 tragen.
Abg. Stadthagen (Soz.) bekämpft diese Bestimmung, die nur eine neue Liebesqabe von 80 bis 100 Miliionen für die Berufs- genoffenscbaften bilde
§ 58 wird angenommen.
In einem neuen Artikel 1)( find die Vorschläge des Ent- wurfs in Bezug auf die Fahrkarten: und Zuckersteuer Zusammengefaßt. Der Vor lag der Vorlage auf Aufhebung
er Fahrkartensteuer ist von er Kommission abgelehnt worden.
Abg. Gvßling (fr. Volksp.) befürwortet einen Antrag seiner Fartei auf gänzliche Aufhebung der Fahrkartensteuer; die Regierung
abe selbst die Unbaltbarkeit dieser Steuer nachgewiesen und große Worte wenigstens für eine Reform gemacht. (Rufe rechts: Nur ver- tagt!) Ja, alles was Ihnen paßt, wird gemacht; was Ihnen nicht pakt, wird vertagt. *
Staatssekretär des Neich6schaßamts Sydow: Meine Herren! Der Antrag der Herren Abgg. Gyßiing und
Genossen stiuimt an sich wörtlich mit dem § 4 der Regierungsvorlage überein, und Sie wissen ja, daß die Regierung auch die Nachteile, die
und hervorgehoben bat, Nachteile für das reisende Publikum sowohl wie für die Eisenbahnverwaltungen. Troßdem besteht zwischen dem Antrag Gyßiing und der Regierungsvorlage ein wesentlicker Unter- schied. Die Regierungsvorlage wollte die Fabrkartensieuer unter der Bedingung aufheben, daß dafür Ersavmittel bewilligt würden. Der Herr Abg. Gyßling und seine Freunde wollen die Finanzreform in der Weise machen, daß sie diese Steuer beseitigen“ und neue Mittel nicht bewilligen. (Sehr gut! und Heiterkeit recht!.) Es ist Ihnen ferner bekannt, daß, nachdem sich die Kommisfion nicbt geneigt geaeigt batte, als Ersaß der Fabrkartensteuer andere Steuern in gleicher Höhe zu bewilligen, die Regierung auf Anregungen aus der Kommission gewisse Vorstbläge für eine nach unserer Meinung zweckmäßigen Gestaltung der Steuer gegeben hatte- Diese Vorschläge sind in der Kommission von keiner Seite auf- genommen worden. Ich habe aus!) die Empfindung, daß im Hause keine Neigung ist, der Frage einer Reform der Fabrkartmsteuer jest näher zu treten. Ich will nur erklären, daß die Regierungen die Fragé der Reform der Fabriartensieuer nicht aus dem Auge [affen und bei der ersten Gelegenheit auf die Frage zurückkommen werden.
(Bravo! rechts.)
[_ Aibg. Hildenbrand (Soz.) tritt für den Antrag Gyß- mg e 11.
Der AntraF Gyßiing wird in namentlicher Ab- stimmung mit 2 3 gegen 137 Stimmen bei 12 Stimm- enthaltungen abgelehnt.
Der Vorschlag der Vorlage, den eitkaunkt für die Herab- setzung der Zurkersteuer auf den 1. pri 1910 fest useßen, ist von der Kommission mzverändxrt angenommen wor en_. Ein Antrag von _Hertlrng mill diesen Zeitpunkt bis zum 1. April 1914 hmaus(sch1eben.
Abg. Feblbauer nl. : Ich kann es nicht verstehen, da man ein Gesetz, das erst im ebruar 11.3. mit großer Mebrbet an- genommen ist, jest wieder aufheben will. Bei der Fixigkeit mit der Herren vom Zentrum neue Steuerobjeke entdeckt haben, wir es doch wohl möglich sein, den Ausfaii dieser 35 Millionen durch die Zucker- steuer zu tragen.
Abg. von Normann (dkons.): Wir timmen derHinausscbiebung bis 1914 zu. Wir knüpfen jedoch daran ie Voraussetzung. daß die Steuer in dritter Lesung nicht noch eine Verminderung erfahrt.
Abg. Freiherr don Hertling (Zentr.): Ich begrüße diese Er- klärung des Abg. von Normann. Wir sind bei der geaeuwärtigen Lage der Finanzen der Meinung, daß es sich empfiehlt die Herabseßung.
noch auf 5 Jahre zu verschieben. Abg. von Oervcn (Rp.): Bir werden dem Antrage ebenfalls
zustimmen. Abg. Hildenbrand (Soz.): Wir werden den Regierungssiando
punkt vertreten.
Damit schließt die Diskussion.
In namentlich er Abstimmung wird der Aritrag vo n' Hertling mit 204 gegen 133 Stimmen bei 15 Stimmenthal- tungen angenommen.
Damit ist -die zweite Lesung der Reichsfinanzreform- vorlagen erledigt.
(Nächste Sißung: Freitag, Vormittags 11 Uhr. Lesung der Brau-, Tabak: und Branntweinsteuervorlagen.)
Land: und Forstwirtschaft. Stand der Viehzucht in Rußland im Jahre 1909.
Der ikßte Winter und die erste Hälfte des Frühlings waren außerordentlich ungünstig für die Viebzuchtwirtichaften in Rußland. Vor allen Dingen waren, infolge der geringen Heu- und Strobernte, im vorigen Jahre die Futtervorräte für den Winter im größten Teile des Landes nicbt auSreicbend, um das Vieh durch einen normalen Winter zu brinaen. Dazu kam, das; der Vorige Herbst recht ungünstig war; im Norden ging ununterbrochen ngen nieder, der die tiefer gelegenen Weiden in Seen und die anderen Weiden- pläize in Sümpfe Verwandeln; im Süden daaegen war anhaltende Dürre, sodaß das (Gras Verdorrte. Auf diese Weise ging die Herbst- weide für den ngYten Teil der Wirtschaften des Landes verloren, und in einigen avons des nördlichen und zum Teil auch des westlichen Landstrichs waren die Vieb1üchter gezwungen, schon im September mit der Stalifütterunq des Viebs zu brainnen. Bereits in dem ersten Drittel des Oktober trat mit einem Male der Winter mit Schnee und Frost im ganzen Norden, Nordwesten, Nordosten, im Zentrum, an der Wolga und im Südosten Rußlands ein. Durch den frühen Eintritt des Winters hat sich die Stalifütterung durch- schnittlich um vier Wochen verlängert. Aiie diese ungünstigen Um- stände zwangen die Viehzüchter zum Verkauf des Viebs, und zwar nicht nur zum Verkaufe des überschießenden Viebs, sondern auch eines Teils d-s notwendigen Arbeits- und Milchviebs. (Gegen Ende des verflossenen Jahres rvar die Lage des Unterhalts des Viebs im Winter am allerungünsti sien in Neurußland, zum Teil auch im Wolgagebiet, in dem nordwe tlicben, südwestlichen. baltischen und zeniraien Rayon, sodaß dort das Vieh in großen Menaen auf die Messen und Märkte rvéggebracbt wurde. Dazu gesellte sich noch 'der anhaltend kalte Frübiing, wodurch die Periode des Unterhalts des Viebs im Stalle sich bis in das erste Drittel des Mai bineinzog und auf diese Weise sich noch um 3 bis 4 Wochen verlängerte. Um diese Zeit fing der Futtermangel an, sich in ganz Rußland bemerkbar zu machen, sogar in denjenigen Gegenden, die im Herbst mit Futter ganz gut Versorgt gerresen waren, z.B. in dem industrielien und dem nord- östlichen Rayon.
Die Periode der Stalifütteruna des Viebs war aegen dcn Durch- ichnitt der ievten 5 Jahre um 6 Wochen län er. Grgen das vorig7 Iabr jedoch, das auch fchon ungünstig für die ieb1ucht war, war die diesjährige Stalliüttxrung um 3 Wochen länger.
Eine durckaus gute Ueberwinterung dcs Viebs kam nur in einem sebr geringen Teil des Landes, im anusirierayon, 111 den obrren Wolgagouvernements bis Simbi1sk einschließlich, in einem Teile des zentralen und des nordwestlichen Rayons (Gouvrrnement Smolensk), dem Weichselgebiet und im Süden im nördlichen Kaukasus vor. In den übrigen Rayons haben mehr oder weniger die Wirtschaften ge- litten, Vorzugsweise: der südwestiicbe, ein Teil von Kleinrußiand, das Gouvernement Bessarabien, Kurland, der Seeravon und das Gouver- nement Wologda. Die Viehzucht in Sibirien leidet foitgeseßt unter der Viebseuche, die der Viehzucht und dem -Handel einen ganz bedeu- tenden Schaden zufügt.
Der starke Winter hat nicht pur auf die Menge des Viebs in den Wirtschafien, die sich um 10 bis 40% vermindert hat, sondern auch auf die Qualität der Tiere eingewitkt. Die Bewegung in der Molkereiwirtschaft, welche sich im größten Teile Rußlands, baupt- sächlich im Norden und Westen, gezeigt hatte wurde in ihren Fort- schritten bedeutend aufgehalten, da man nicßt an eine Erweiterung der Wirtschaft, sondern lediglich an die Erhaltung eines Teiles des vorhandenen Viebstandes denken mußie. Auch die Fleiscbviebzucbt weist eine quantitative und qualitative Verminderung auf. (Na “korg. kram. 07826118.)
sich aus der Fabriartensteuer, wie sie jetzt gestaltet ist, ergeben, erkannt
Dritte)
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenpläsen April bis Juni 1909 nach Wothendurthschnitten. '
1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht evvas anderes bemerkt.)
Durchschnittspreise von Getreide im zweiten Vierteljahr 1909 nach Wochen:
Pläve und Sorten- 5. /10. 12 /17 19 124 26“ April April April 1719237111
3. 8. 10./15.17./22.24.29. 31“ 7.112. 14./19. 21.26. 21101 Mai Mai ai 5??le Juni Juni Irini
Rogg i Bexlix. en, 11 er, e , W712 4 Ka? 1.9 ."". “. "3233"? e zen, 11 er, 0 , ...-7.55 .«€. W; er, 11 er, e d , .. 431“, 2222 Mannheim. Roßgen. Pfalzer. russischer, mittel . WMYleälzer, russ ., amerik., rumän.,
Hafer, badis er, ru11s111er,'mitt'l : ba511ch fälzer, mitteel .
176,25 178,50 179,00 176,77 238,25 243,50 247,33 245,57 179,75 180,60 180,33 178,00 186,25 190,00 188,75186,25
258,91 266,87 268,75 262,96 186,25 188,12 189,37 190,62
8, 192,50 193,75 193,75193,75 GMste1russiscZFi utter- mittel 145,00 147,50 147,50 145,62 en.
Ro gemYstU Boden . . . 180,79 180,77 177,42 177,49 Wezen, ei - . . . ,. . . . 263,52 269,45 266,14 268,79 fer, ungari cher ] 162,88 164,57 162,92 162,98 erste, slovaki che . 172,27 172,25 172,31 -- Mais, ungaris er . . . 138,15 139,84 139,04 141,65
Budapest.
Ro gen, Mittelware 169,79 172,50 166,85 168,78
W zen, . 246,37 252,06 248,56 250,27
Zafer. . 155,21 155,19 155,08155,98
erste, Futter- . 150,60 151,61 151,83 152,95
MaiS- . 128,01 128,25 129,31 130,13 Odessa.
Ro gen, 7172 1: das 111 . . . 141,04 141.82 141,06138,38 Wezen, u a, “FZS 142 das 51. 184,63 188,84 189.53 183,85
ga. Ro gen, 71/72 113 das 111 . 138,87 140.25 143,57 138 97 W zen, 78179!) kg' das 51 . 161,52 165.13 188.88 185782
aris. RYgen ck liefeXare Ware des 1 . 139,60 146,89 149.67 150,20 W zen laufenden Monats 200,39 208,02 205,55 205-98
Antwerpen. 198,55 204,38 204,65 200,22
Donau-, mittel. Ode a. . . . . - -- - - Kan as Nr. 2 . 199,06 203,09 202,63 201,03 La Plata. 195,82 204,87 202,63 196,81 Kurracbee. . . . 188,20 *- - .
. 192,25 203,65 200,44195,76 195,25 204,14 203,03 201,03
Kalkutta Nr. 2
Australier
Amsterdam.
Asow . . . . . _ 150,00 150,00 153,31 St. Petersburger . . 154,77 155,64 155,64 154,93 Odessa ., . . . . . 193,97 204,63 201,10197,69 amerik. Winter- 191,44 211,69 208,16 208,28 amerikan. bunt . 131,19 132.94 134,63 135,56 La Plata _- 133,79 132,94 133,02
London. engbweiß 190,18 210,21 214,79 208,08 Weizeni . rot i(UW UWS) 187,94 205.74 210,32 199,69 Weizen en [. Getreide, (89.261356 175,41 181,20 194,20 199,29 fer Mtteipreis aus 87818 68) 136,14 138,48 142,77 144,57 3 157,87 155,91 158,81156,93
- - 205,11202,51 193,59 - 205,11196,41
;192,65 208,05 202,98 197,59 195,00 211,11 207,21201,82 147,22 152,37 152,44 156,62 129,2] 129,93 128,42128,42 126,07 127,58 1252912607 _ - 1381413814 134,85 134,79 145,55 146,49 138,61 144,18 152,24150,60
a . 191,74 196,40 189,80188,74
Juli. . 172,10 180,04 172,18 169,30
September 159,82 165,86 159,85 157,39
Dezember 158,28 163,58 157,63 155,88
Mais, , Mai?) . 110,63 112,34 115,80 116,77 Neu York.
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Weizen
Buenbs Aires. 1 Durchschnittsware 1 103,34 104,24 106,91;102,45
179,92 181,25 192,98 196,46 197,70 196,42 195,50 192,83 251,83 255,25 262,98 269,87 271,00 270,00 268,83 264,33 180,43 184,16 182,90 183,77 185,30 189,67 193,33 191,92 188,75 „185,00 185,00 195,00 195,00 195,00 196,25 196,25
265,31 264,68 265,00 269,84 270,18 270,62 273,44 275,25 191,87 191,87 192,50 195,32 197,50 197,50 198,75 200,62 193,75 193,75 193,75 195,00 195,00 195,00 195,00 195,00 146,25 143,75 143,75 145,00 145,00 145,00 145,00 145,00
177,44 177,34 182,39 180,58 184,86 184,58 184,49 184,52 269,58 271,13 277,85 278,54 291,25 294,31 299,27 300,16 158,68 161,99 162,79 162,69 163,51 169,27 173,44 175,16
._. /_ __ __ __ _ __ _. 139,91 141,53 144,89 142,25 143,07 143,75 141,13 142,85
169,55 168,39 171,70 172,83 174,83 178,46 174,46 175,16 251,49 247,17 258,50 254,60 265,95 278,66 278,19 285,36 155,82 153,68 155,20 155,58 153,80 155,74 161,71 170,06 152,49 151,12 151,07 150,13 148,39 149,15 149,42 149,40 131,08 130,02 134,07 133,31 133,62 133,97 132,84 133,33
138,54 :136,08 138,15 145,54 142,70 143,57 141,82 141,60 184,50 184,83 186,04 188,88 187,35 190,41 191,73 193,92
138,97 138,97 140,29 143,57 144,45 151,02 152,99 151,45 186,70 186,04 186,25 188,22 188,70 191,07 191,95 191,50
150,23 150,37 150,33 150,22 152,21 147,49 143,14 142,38 213,52 215,23 216,81 218,02 216,75 213,62 211,67 214,91
200,44 200,52 200,91 203,97 204,83 207,48 209,45 212,71 199,38 200,52 200,91 53255 204,83 207,48 209,86 212,31 203,27 203,20 203,99 208,42 208,39 208,94 210,26 212,55 190,87 190,64 191,84 192,07 186,14 188,72 190,85 191,28 195,74 197,53 201,48 203,00 195,77 195,75 196,11 197,35 206,92 208,38 209,82 213,52 212,44 213,95 216,33 215,55
153,38 _ _ - _- -- _ 147,40 154,99 151,72 149,89 151,37 151,31 151,41 154,53 154,65 208,37 204,78 211,54 211,35 211,28 211,41 211,28 218,49 211,90 211,84 225,64 225,44 225,36 225,51 225,36 232,58 134,77 135,58 137,08 135,26 135,22 135,30 135,22 135,32 131,38 133,03 135,38 133,57 131,84 131,92 126,77 124,33
209,20 212,76 212,45 212,35 212,35 212,45 212,35 212,35 203,04 209,40 207,98 206,20 204,52 204,62 204,52 204,52 191,46 195,18 200,37 199,49 202,23 201,55 199,88 200,27 146,38 148,33 151,12 151,66 153,46 154,14 155,26 155,87 155,52 153,79 152,16 147,86 144,10 151,22 151,14 153,02
206,05 208,83 209,93 208,42 208,42 208,05 207,48 208,42
212,55 212,12 213,22 213,11 211,70 212,75 211,23 212,64 207,21 204,59 205,48 207,01 205601217316 206,07 209,13 206,27 207,19 207,58 209,83 209,83; 211,11 209,83 211,23 160,79 162,54 164,89 168,98 172,11 172,19 172,65 173,15 128,42 128,55 128,36 128,30 128,30 128,36 128,30 128,30 - - 124,45 125,17 125,95 126,01 125,95 IZKF __ __ __ _ „„ __ _ , 4 146,49 149,09 150,75 150,68 150,68 150,75 150,21 149,74 152,12 154,27 152,16 146,93 138,48 132,21 127,68 126,85
197,28 195,88 199,90 205,03 - - “- "" 177,93 174,32 177,59 180,64 182,94 181,25 176,50 175,92 162,78 162,78 165,17 168,96 168,92 169,51 166,00 167,44 160,47 160,62 162,29 165,69 165,92 166,79 163,96 165,11 118,99 112,93 120,26 122,56 119,22- 120,00 118,47 116,45
223,04 222,20 223,02 224,53 227,01 232,11! 184,04 205,92 206,68 213,79 213,91 « , _ - »-
186,55 184,94 188,13 192,56 19329/19339 189,26 189,53 173,66 173,68 175,08 178,90 17922/18031 176,89 178,42 _ -- 172,74 176,11 176,10; 177,51 174,72 176,06 135,64 135,88 138,94 139,87 135,20 135,42 133,15 131,13
186,20 179,96 184,41 18441 181,74 183,52 183,52 186,20 104,24 98,89 103,34 103,34 103,34. 104,24 104,24, 105,13
]) In den ersten zivei Wochen Basis 75/76 112 das Hektoliter. - 2) Für Juni ist Juiilieferung derzeicbnei.
Berlin, den 9. Juli 1909.
Kaiserlicbes Statistisches Amt. I. V.: Dr. Zacher.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im NeiÖSamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Deutsckp-Südwestafrika.
Bestimmungen über die Robbenjagd. Laut Verordnung des Gouvernems von DeutschaSüdwestafrika vom 4. März 1909 ist die Robbenjagd innerhalb des Scbußgebiets auf dem Festland und in den Küstenaewäffern nur mit Erlaubnis des zuständigen Bezirksamts gestattet. Für den Erlaubnisschein, der nur für die Person, auf die er ausgestellt ist, und für ein Kalenderjahr vom Tage der Lösung ab gilt, ist eine Gebühr von 500 „14 zu entrichten.
Verboten ist die Robbenjagd:
8. auf Tiere unter 50 0110 Länge, 5. in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April. Die Verordnung ist am 15. März 1909 in Kraft getreten. (Deutsches Koionialblait.)
Deutscb-Neuguinea.
Zollfreibeit für Sendungen zum Zwecke wissenschaft. Ueber Forschung. Alle Sendun7en, welche von der Abteilung für Tropenkrankbeiten und Tropenbyq ene des Berliner Instituts für Infektionskrankbeiien zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung an Aerzte oder an andere rivatpersonen in den Schuvgebieten gerichtet sind, deSaleicben wissens aftliche Sendunaen vom und zum Inskitut für Schiffs- und Tropenkrankbeiten in Hamburg sind um!; den lfd.
Nrn. 4, 5 und 6 des Verzeichnisses der zollfreien Waren als zoiifrei zu behandeln. (AmtSblait für das Schuygebiet Deutsch-Neuguinea.)
Rußland.
Einfuhr von Raupenleim. Die Zollämter sind gehalten, beim zollfreien Einlaß von Raupenleim gemäß Anmerkung zu Art. 71 des Zolltarifs von den Empfängern die Vorlegung einer Bescheinigung der örtlichen Organe der Hauptberwaiiung für AqrarWesen und Ackerbau oder von örtlichen landwirtschaitlichen GeseUschaften darüber zu Verlangen, daß die aus dem Ausland bezogene Ware für landwirt- schaftliche Zwecke, besonders als „Raupknleim', bestimmt ist da dieser Leim kein Erzeugnis von bestimmter chemischer Zusammenfeßung ist, sondern diese Benennung vielmehr Verschiedenen Gemischen geaeben wird, die zum Beschmieren der Bäume zum Schuss gegen Raupen bestimmt sind, aber auch zu anderen Zwecken dienen können. (Zirkular des Zoildepartemrnts vom 16. Mai 1909, Nr. 14 493.)
B S ck w e i 1-
esiimmungen für die Einfuhr von leis und Fleischwaren. P_ostsendungen Von Fleisch undFFleisZwai-en, deren Gewicht 5 123 ubersieth, sind vom 1. Juli d. I. ab obne jede Ausnabme der grenztierärztl chen Untersuchung und den hierüber be- stehenden allgemein gültigen Vorxckpriften unterworfen. Solche Sen- dungen können demnach nur ü er Zoiiämter zur Einfuhr gebracht
werden, denen ernztierärzte beigegeben sind. Maßgebend fur die Beurxeiiung, ob es fich im einzelnen Falle um
eine oder mehrere für denselben Adressaten bestimmie otsendun handelt, ist die Anzahl und der Wortlaut der begleitendYr sUrspruni/jzeslx und Fleischxcbauxeugmffe. Jedes. Zeugnis bedingt eine Sendung, und demgemäß st levtere abzuiertigen.
Als untersuchungsfreie Post endung gilt jedes einzelne osisiück im Bruttogewichte bis 1: 5 1:3, ür das der vorgeschriebene Ur prungs- und ZUqueiitsiscbein eibder EPnfsLbr-ixorliegx. b
ere n gun me rerer o "1 " 5 14 XFJTdeWi JKUUÉWJ Adress? 71 €;“ e u iechner 11 er schweren e vor e en una uneru un op ti, li wie di 4
einem oft turk bestehende Sendung von 9115517 5 58 Yrkiktiogewicötku
Als „_ onserviert' gelten nur diejenigen Wurstwaren. bei denen infoiY Rauéerung oder genügenden Austrocknens mit Sicherheit auf ihre altbar eit geschlossen werden kann. gesch§1sies§e Wurstwaren jeder Art sind von der Einfuhr gänzlich aus-
Auf Zinc bloße Beficbtigung bin ist an di Ei v - Hirsch- und Renntierfteisth in einzelnen Ytiickeen ?YYÉMKUKYFÜ und SÖultern), diejenige von Kabeljaus, Kobifiscben, eilbutten und 05115111 tSchelifischen obne Kopf sowie die Einfuhr von Lroschscbenkeln Das in einzelnen Stücken“ (RüZ-ien, K 1 d S Z:?fjriYerräZezltcllirchFUdeUNten7t§rfteisch iistt auf t51105161 2132fichtiF111115u51i11 521:
n n r .
Handelßamtsblatt.) e u ung 11 ch un erworfen (Schweizerisches
egieitung eines rsprungs-
Zablunakaufschub in den türkischen Provinzen Adana und Aleppo.
Da der Erlaß eines Moratoriums für die rovin Ale 0 na dem Ergebnis der_darüber angestellten ErmitteluYzen n1cht 115111321101? erschien, bgt die turkische Regierung den der Kammer unterbreiteten, darauf bezugliaben Geseßentwurf wieder zurückgezogen.
Dagegen ist der Geseßentwurf über den fünfmonatigen Zahlungs- aufschub in der Provinz Adana inzwischen auch vom Senate an- genommen und durch Kaiserlichrs Irach bestätigt worden. Die Maß- 112132251 tistd ZemÉmK; l?cihit deGrn 1./l1k4. fortil di. JK in Kraft getreten.
e 0 er en enera onuas n 19, Juni 1909.) onsiantinopel vom
Nachweis bon Käufern ausländischerWaren in New Yor und anderen Hauptbandelsplätzen der Vereinigten Staaten von Amerika.
Durch den Handelssachverständigen beim Kaiserli en General- konsulat in New York ist ein Nachweis von KäufernYusländiscber Waren in New York und anderen Hauptbandelspläven der Vereinigten Staaten von Amerika geliefert worden. Die Käufer aus erster Hand (ausschließlich in New York) find darin einmal alphabetisch nach Namext geordnet und ferner nach Warengruppen und Waren geordnet, die Kaufcr m_:s zweiter Hand nach Warengruppen und Städten ge- ordneÉiaufgÄfFFrkck d
n ru es Nachweises liegt im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin 1297. 6, Luisenstraße 33/34, im Z'immer241 für legitimierte in- ländische Interessenten zur Einsichtnahme a s. Den deutschen Handelskammern und sonstigen amtli en Ver- tretungen von Handel und Industrie sind Abdrücke durch die betreffenden Bundesregierungen zum Zwecke der Aus- kunfterteilung und der Auslage übersandt.
Ausschreibungen.
Lieferung von Walzfabrikaten, Schaufeln und Werk“ zeugen nacb Oesterreich. Vergebung am 20. Juli 1909, Mittags 5512181173"?de&331“iderÖwaegiZitm österlxeichisch-ungarikrben
(: eenangee a 11 en. äers id Direktion und beim ,Reichsanzeiger'. b e 8 er erwähnten
Ausführung von Hafenbauten in Eisenbetonkon truk- tion in Oesterreich. Für dieAusfübrung einer Operationsxiva in Metkovic wird die öffen111che Vergebung am 24. Juli 1909 bei der technischen Sektion (Departement 7118) der K. K. Seebebörde in Triest stattfinden. De Durchführung der Fundamentieruna wie des oberen Aufbaues, in Betonrisen gedacht, bleibt bei Verfassung des Projekts samt detailiieitem Kostenvoranschlage den Bewerbärn frei- gestellt. Die Pläne uber die generelle Anordnung des Bauwerkes, die Bedingungen „und Offerienformuiare können beim obenerwäbnten Departement fur 5 Kr. kauflich erworben werdrn. Die mit einem Einkronensiemvel versehenen und versiegelten Offerten sind bis spätestens 12 Uhr Mittags dcs bestimmten Tages im Einwirkungs- protokoile der erwahnten Behörde mit der Aufschrift „Herstellung einer Operationsriva in Melkovic' zu überreichen. Vadium, 50/9 dcr Veranschlagten Kostensumme, ist der Offerte beizuschließen.
Babybau, Lieferung von Babnmateriaiien, einer Eisenbrucke und Von _Wagen nach Galizien. Die K. K. Gaiizischr Forst- und Domanendirektion in Lemberg vergibt den Bau einer ?analspurigen Waldbabn im Tale des Protec im Wirtschafts- bezirk * ikulicze auf der Strecke vom 0,0 14111 bis 7,814 km, sowie der Abzweigung von dem Nebengleise vom 2,071 14110 bis 0,0 11111 gegen das Gleise der Staatsbahn Stanislawöw-Woronienka, woselbst auch eine eiserne Brucke mit zwei Stü pfeilern über den Pruiec zu bauen ist. Die Vergebung umfaßt: ] die Ausführung des Unterbaues: &. Erdarbeiten (82 862,07 Kr.). b. Maurerarbeiten (50 264,17 Kr.), 0; ZimmermannSarbeiten nebst Hoismateiral für die Brücken und Dunh- lafie (6548,15 Kr.). 2) Die Ausführung des Oberbaues samt Schotter- !ieferung (24 324 Kr.). 3) Die Lieferung bon Oberbaumaterialien, und zwar: &. eichcne SYwell-n (22 241,25 Kr.); b. Schienen und Kleineisenjeug sowie Wei en 74 037,74 Kr.). 4) Die Lieferung der Eisenkonstrukiion für die Brücke mit einer Spannweite von 60 111 (43 437,72 Kt). 5) Diverse kleinere Arbeiten (782 Kr.) 6) Die
ieferung des Wagenparks (52 400 Kr.). Die mündliche Verhandlung findet am “21. Juli 1909 bei der K. K. galizischen Forst- und Domänendirektion in Lemberg statt, wohin Offerten bis 10 Uhr Vor. mittags des genannten Tages einzuiiefern sind. Das Vadium beträgt 50/0 der offerierten Summe. Baupläne, Preistabellen, Voranscbläge und Bedingungen sind bei der K. K. galizischen Forst- und Domänen- direktion in Lemberg, Vauabteiiungodepartement 17/1, einzusehen.
Anlage einer Wasserleitung in BoSnien. Die Stadt- gemeinde Dolnja-Tuzia (BoSnien) vergibt die Anlage einer Leitung zur Versorgung der Stadt Dolnja-Tuxla einschließli der Industrie- Vorstadt Kreka mit Trinkwasser nach den bereits Vorl egenden Plänen mit einem Kostenaufwande von 1360 000 Kr. Offerten sind bis 1. August 1909 bei der Stadtgemeinde Dolnja-Tuala einzureichen. Pläne sowie sonstige Bebelfe sind beim Stadtnotar in Dolnja-Tuzia einzusehen. Vadium 50/9. (Oesterr. Zentralanzeiger für das öffent- liche LieferungsWesen.)
Lieferung von 300 000 143 Blei in Blöcken na Italien. Vergebung durch die Arnlleriedirektion des FeuerwetkL laboratoriums in Bologna am 14. Juli 1909, Nachmittags 4 Ubr. Ansebiag: 126 000 Lire. Sicherbeitsieistung: 12 600 Lire. Lieferfrist: 90 Tage. Naberes in iiaiienischer Sprache beim .Reiehöan/eiger'.
Lieferung von Werkzeug und Ammoniaksals na der Türkei, an das Ministerium der Posten und Telegrapben inchKone stantinopei: 480 Schneideiangen, 600 Feilen und 5000 kg Ammoniak- salz. Bewerber haben sich an den Verwaltungsrat des Ministeriums zu wenden. Sicherheitsleistun in Höhe von 10% oder eine vom Notariat der Konstantinopler andelskammer beglaubigte Bürgschafts- urkunde erforderlich.
„ Lieferung von 130000 14 Cbilesalpeter nach der T u rk ei an die Gr-Émeisterei der Arti erie in Konstantinopel. Bedarf für die Kaiserliche ulverfabrik. Bewerber können sich wegen des
Näheren Montags .und Donnerstags an den Kon eil der r wenden. Kautionsleistung erforderlich. s G oßmeisierei